Die Kunst, Widerstand zu leisten - Chris Moser - E-Book

Die Kunst, Widerstand zu leisten E-Book

Chris Moser

4,8

Beschreibung

Der Text beleuchtet anhand der umfangreichen Gefängnisaufzeichnungen und der Bilder von Chris Moser diesen "größten Justizskandal der zweiten Republik" (SPÖ-Justizsprecher Jarolim) aus der Perspektive eines Querdenkers, Künstlers und Familienvaters, stets untermauert mit den Fakten aus dem über 200.000 Seiten starken Ermittlungsakt. - Ein fesselndes und engagiertes Buch über Kunst, Widerstand, Repression und Solidarität!

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Chris Moser

Die Kunst, Widerstand zu leisten

Ein Tatsachenbericht

1. Auflage 2012Kyrene Verlag Innsbruck-WienAlle Rechte vorbehaltenSatz & Korrektur: Joe RablUmschlag: Thomas Krismer nach Entwürfen von Chris MoserPrinted in the EUISBN: 978-3-900009-91-5eISBN: 978-3-902873-29-3www.kyrene-verlag.com

Vorwort

In den frühen Morgenstunden des 21. Mai 2008 hat sich das Leben von Chris Moser und seiner Familie katastrophal geändert. In seinem beschaulichen Häuschen in der Wildschönau in Tirol wurde der Künstler und politische Aktivist, Kampagnenleiter des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) in Tirol, von einer achtköpfigen Staffel bewaffneter Polizisten überfallen und vor den Augen seiner kleinen, weinenden Kinder gefesselt. Stundenlang wurde das Haus auf den Kopf gestellt, dann wurde er abgeführt und verschwand für drei Monate hinter Gittern. Mit ihm zusammen wurden neun weitere TierschutzaktivistInnen eingesperrt.

Fast vier Jahre lang war von der „Sonderkommission Bekleidung“ im Geheimen gegen die ahnungslosen TierschützerInnen ermittelt worden, und zwar mit einem gigantischen Aufwand: große Lauschangriffe, Peilsender, Video- und Telefonüberwachung bis in die Schlafzimmer, persönliche Observierung und verdeckte ErmittlerInnen. Da sich keine Straftaten nachweisen ließen und die enorm kostspielige Haupt- und Staatsaktion sich als völlig sinnlos herausstellte, versuchte die Soko den Verdächtigten ein umso gewaltigeres Delikt zu unterstellen: Mit der Konstruktion des Verdachts auf Bildung einer „kriminellen Organisation“ nach § 278a sollte die gescheiterte monströse Aktion der Soko gerechtfertigt werden. Anfang September 2009 erhob Staatsanwalt Dr. Wolfgang Handler Anklage gegen die zehn ehemaligen Untersuchungshäftlinge und drei weitere im Tierschutz tätige Personen. Am 2. März 2010 wurde in Wiener Neustadt der Prozess eröffnet. Über die kafkaesken Ungeheuerlichkeiten und schamlosen Absurditäten, denen die Angeklagten in der Folge ausgesetzt waren, ist in den Medien, in Büchern und im Dokumentarfilm „Der Prozess“ (Gerald Igor Hauzenberger) berichtet worden.

In der Tat stellt dieser österreichische Tierschutzverfolgungsskandal („ein rechtsstaatlicher Wahnsinn“, Dr. Michael Dohr) einen beunruhigenden demokratiepolitischen, ja einen zivilisationshistorischen Rückfall dar. Das (vorläufige) Ende ist bekannt. Am 2. Mai 2011 verkündete Richterin Mag. Sonja Arleth den Freispruch in allen Punkten. In Tirol aber war die Repression gegen Chris Moser auch in der Zeit zwischen seiner Haftentlassung und dem Prozessbeginn fortgesetzt worden. Hier war ja inzwischen mit Günther Platter jener Politiker Landeshauptmann geworden, der im Jahrzehnt „der politischen Schamlosigkeit“ (Norbert Mayer, in: Die Presse, 30.01.2010) in mehrfachen Funktionen tätig gewesen war und der seinerzeit als Innenminister – auf Drängen der Firma Kleider Bauer – die berüchtigte „Soko Bekleidung“ eingesetzt hatte. Die Sicherheitsdirektion Innsbruck recherchierte also „auf eigene Faust“ intensiv weiter und stieß auf ein YouTube-Video eines Künstler-Teams um Chris Moser, das den vom Landeshauptmann geförderten Andreas-Hofer-Gedächtnisrummel von 2009 kritisch beleuchtete. Wieder erhielt der Künstler (und seine Familie) Besuch von bewaffneten Polizisten und hatte Ermittlungen wegen staatsgefährdenden Verhaltens zu überstehen.

Bei Chris Moser als Künstler stellt sich die Frage: Warum riskiert jemand in Ausübung seiner Kunst Gesundheit und Freiheit für menschliche und nichtmenschliche Lebewesen? Die wegen ihrer Aktivitäten gegen den Nationalsozialismus verfolgte Künstlerin Käthe Kollwitz (1867–1945) vertrat die Meinung, Kunst habe die Aufgabe, die sozialen Bedingungen darzustellen. Chris Moser geht in seiner künstlerischen Aktivität einen Schritt weiter: Seine Kunst will schockieren, wachrütteln und verändern, seine Triebfeder ist eine ganz persönliche, wie etwa klar aus einer Erklärung vor Gericht hervorgeht: Als ihn ein Richter im Zuge einer Verhandlung (es ging um eine Verwaltungsübertretung anlässlich der Verhinderung eines grausamen Tierversuchs an Graugänsen in der Konrad Lorenz Forschungsstelle) verständnislos fragte, warum er denn an solchen Aktionen überhaupt teilnehme, obwohl er doch Kinder habe, erklärte Moser, er müsse sich an derartigen Aktionen beteiligen, weil er Kinder habe. Er könne nicht tatenlos zusehen, wie seine Kinder „in einer grausamen und rein auf Profitstreben basierenden Gesellschaft aufwachsen“, er habe „nicht nur den nichtmenschlichen Tieren gegenüber eine große Verantwortung“, sondern eben auch seinen Kindern gegenüber.

Heute steht fest: Menschen wie Chris Moser haben durch ihr künstlerisches Schaffen und durch ihre friedlichen Aktionen einen wesentlichen Beitrag zur Sensibilisierung für Tierschutz und Tierrechte geleistet. Und sie werden dies verstärkt und durch einen gerade durch die justizielle Anfeindung und Verfolgung massiv erweiterten Kreis von SympathisantInnen gestärkt auch in Zukunft tun. Schon während seiner U-Haft fand etwa in Tirol für Chris Moser „eine beispiellose Solidaritätsaktion“ (Tiroler Tageszeitung, 04.08.2008) statt, an der sich unter anderen 49 Künstler beteiligten. Dass der österreichische Tierschutzverfolgungsskandal und das prozessoide Spektakel von Wiener Neustadt zahlreiche Menschen, von denen viele wahrscheinlich bis dahin über die Probleme des Verhältnisses Mensch–Tier kaum nachgedacht hatten, in nie dagewesener Weise sensibilisiert worden sind, wird nun durch eine nahezu unglaubliche Nachricht des neuen Jahres 2012 auf derStandard.at untermauert: Im Ranking der meistkommentierten Artikel des Jahres 2011 figuriert der Tierschutzprozess fünf Mal in den Top 6; mit 7.940 Postings führt ein Livebericht aus dem Gerichtssaal souverän die Jahreswertung an (http://derstandard.at/1325485438335/).

Als Künstler „verstummte“ Chris Moser auch im Gefängnis und im Schwurgerichtssaal von Wiener Neustadt nicht. Das nun vorliegende Buch ist das Ergebnis seines Schaffens in der Periode der staatlichen Repression, der Versuch, schwer traumatisierende persönliche Erlebnisse durch Kunst aufzuarbeiten: Bilder und Zeichnungen sowie tagebuchartige Aufzeichnungen aus der Gefangenschaft und persönliche Mitschriften aus jener prozessoiden Monsterveranstaltung, insgesamt also eine künstlerisch und historisch bedeutsame Dokumentation jenes Justizskandals, der das Ansehen von Polizei und Justiz in Österreich so schwer beschädigt und das Grundvertrauen der ÖsterreicherInnen in ihre Institutionen so nachhaltig erschüttert hat.

Chris Mosers Buch ist ein wichtiges Werk, weil es beeindruckend vorführt, welch eminente Gefahr „§ 278a StGB Kriminelle Organisation“ für die Zivilgesellschaft darstellt. Als Instrument in der Hand bestimmter Politiker sowie Exekutiv- und Justizbeamten kann sich dieses Relikt aus dem schwarz-blau-orangen Schüsselei-Interregnum auswirken, wie wenn man einem Kind eine Kalaschnikow als Spielzeug in die Hand drückte: Der Paragraf kann offenbar als Waffe gegen missliebige Personen, gegen emanzipatorisches Engagement und unerwünschte gesellschaftspolitische Aktivitäten eingesetzt werden. Bei dem missglückten Versuch, den Begriff „Tierschutz“ politisch zu einer „terroristischen Aktivität“ umzudeuten, was der Wiener Neustädter „Hexenprozess“ („Justiz zum Fürchten“, Hans Rauscher) bewerkstelligen hätte sollen, hat der § 278a gleichsam den „Malleus maleficarum“, den „Hexenhammer“ bereitgestellt. Chris Moser weiß, wovon er spricht und was er abbildet. Er und seine Familie – sippenhaftungsmäßig wurde auch seine Gattin verhört („Militanz und Gefährlichkeit“)! – haben am eigenen Leib das erfahren, was die seinerzeitige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bezüglich § 278a so kryptisch und doch so vielsagend angedeutet hat: „Äh – grundsätzlich kann man jetzt nicht sagen, Österreich ist dadurch sicherer geworden, aber – äh – die Bestimmung hatte ihren Sinn und ihren Zweck.“ (O-Ton nach dem Film „Der Prozess“; vgl. Der Standard, 16.11.2011)

Chris Mosers Buch ist aber vor allem ein wichtiges Werk, weil es zum einen den Leserinnen und Lesern das persönliche Martyrium eines großen Idealisten vor Augen führt, und weil es zum anderen die Verbrechen, die an ihm, an seiner Familie und den anderen unschuldigen Tierschützerinnen und Tierschützern begangen worden sind, ansatzweise ermessen lässt und für alle Zukunft festhält. In diesem Sinn ist Chris Mosers Buch ein Anschreiben und ein „Anmalen“ gegen das Vergessen und damit gegen die stillschweigende Begnadigung der Schuldigen. In welchen Amtsstuben verstecken sich heute jene, die eine „tiefgreifende psychische Verletzung bzw. Störung“ (so das psychologische Gutachten) des Chris Moser und seiner Familienmitglieder – und ganz gewiss auch der anderen unschuldig inhaftierten TierschützerInnen! – zu verantworten haben? Wenn auch jene Politiker und ihre Büttel, die auf Geheiß von Konzernen junge Menschen wegen ihrer freien Meinungsäußerung verfolgen, wegen ihres zivilpolitischen Engagements kriminalisieren und Widerständige in Gefängnissen verschwinden lassen, heute nicht zur Rechenschaft gezogen, ja vielleicht sogar durch Beförderungen belohnt werden, so wird doch dereinst die Geschichte sie richtig beurteilen. Vor Menschen, die sich wie Chris Moser für übergeordnete Ideale wie den Schutz und die Rechte von wehrlosen Lebewesen einsetzen, werden wir uns verneigen und ihnen einen Platz in unserer „Hall of Fame“ zuweisen.

Ao. Univ.-Prof. Dr. Max Siller

2. Mai 2011, 09.42 Uhr:

„Vernehmen Sie das Urteil im Namen der Republik: Alle Angeklagten werden von sämtlichen ihnen von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zur Last gelegten Vorwürfen gemäß § 259 StPO freigesprochen!“

Freispruch

Und trotz der zu befürchtenden Berufung des Staatsanwalts, und trotz der Gefahr, dass sich der ganze Prozess wiederholen könnte, war die Freude unbeschreiblich.

Der Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wiener Neustadt war bis zum letzten Platz besetzt. Zum Teil mit solidarischen Leuten aus dem politischen Umfeld der Angeklagten, deren Familien und Freunden, aber auch Personen, die erst durch die breite mediale Berichterstattung, welche es nahezu während des gesamten Prozesses gab, aufmerksam wurden, drängten sich in den Saal. Während der Prozess gegen uns 13 TierrechtsaktivistInnen allerdings im großen Schwurgerichtssaal stattgefunden hatte, fand die Urteilsverkündung abgesondert im kleineren Verhandlungssaal 180 statt und wurde per Videoschaltung in den Schwurgerichtssaal übertragen. Im Saal 180 waren nur wir Angeklagten, unsere VerteidigerInnen, die Presse und einige prominente ProzessbeobachterInnen, wie beispielsweise Peter Pilz von Österreichs Grünen. Der Umstand, dass das Urteil nicht im Schwurgerichtssaal gesprochen wurde, und dass wir Angeklagten an diesem letzten Prozesstag nicht im selben Saal wie unsere FreundInnen und Familien sein durften, sorgte für Unmut und lautstarken Protest – auch noch am Tag der Urteilsverkündung.

Pünktlich um 09.00 Uhr eröffnete die Richterin die Verhandlung, ein Ablauf, wie ich ihn in mittlerweile 88 Prozesstagen bereits verinnerlicht hatte. „Bitte eintreten und Platz nehmen, Aufruf zur Strafsache 41 Hv 3/10t.“

Die 13 Angeklagten waren seit vielen Monaten zum ersten Mal wieder alle anwesend.

Wir drängten uns auf den provisorisch platzierten Stühlen, die für uns Angeklagte hier bereitgestellt waren. Auch der Saal 180 war zum Brechen voll, sodass die PressevertreterInnen schlussendlich auch neben den Angeklagten zum Sitzen kamen.

Die letzte Verhandlung in diesem Prozess lag einen Monat zurück. Am 1. April wurden die Schlussplädoyers verlesen, beginnend mit dem Staatsanwalt, welcher an allen seinen Anschuldigungen – allen voran am umstrittenen Paragrafen 278a, „Bildung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation“ – festhielt.

Er ging in seinem Schlusswort vor allem auf drei der Angeklagten ein; auf den Erstangeklagten M., den Zweitangeklagten F. und mich.

Wieder zitierte er E-Mails, die ich verfasst hatte, und erwähnte erneut Flugblätter, die ich gestaltet hatte, um damit zum wiederholten Mal meine vermeintliche Gewaltbereitschaft, und wie ich in seinen Augen die Ideologie der ALF (Animal Liberation Front) „offensiv verbreiten“ würde, zu veranschaulichen. Staatsanwalt Handler beendete sein Schlusswort mit der Frage: „Wer schützt die Menschen vor militanten Tierschützern?“

Danach plädierten die sechs anwesenden VerteidigerInnen selbstverständlich alle auf Freispruch, und sie boten zum Teil regelrechte „Plädoyerperformances“.

Am Tag der Schlussplädoyers waren nur sieben Angeklagte anwesend. So kam ich bereits nach dem Plädoyer des Erstangeklagten M., in welchem er gewohnt analytisch Punkt für Punkt den Strafantrag, auf welchen sich auch der Staatsanwalt in seinem Schlusswort bezogen hatte, widerlegte, ans Wort.

Ich begann um 19.04 Uhr mit meinem Plädoyer, welches ich bewusst emotional und politisch hielt, zumal ich bei der Vorbereitung davon ausgegangen war, dass M. wie immer sehr sachlich argumentieren würde.

Das Schlussplädoyer

Heute ist der 1. April.

Fast drei Jahre sind seit meiner Verhaftung am 21. Mai 2008 – dem Tag, an welchem ich von bewaffneten Polizisten meinen weinenden Kindern und meiner völlig verzweifelten Frau entrissen wurde – vergangen.

Meine Familie blieb zurück in einem Chaos aus zerstörter Sicherheit, zerstörter Privatsphäre und zerstörtem Kinderspielzeug.

Keine/r der Verantwortlichen hat sich dazu geäußert!

Stattdessen wurde ich eingesperrt!

Ich konnte während meiner knapp dreimonatigen Gefangenschaft meine Frau und meine Kinder nur alle zwei Wochen durch eine Trennscheibe sehen und über ein überwachtes Telefon sprechen.

Warum?

Bekannterweise habe ich von 2006 bis zum Tag meiner ungerechtfertigten Verhaftung die Kampagne gegen den Pelzverkauf des Kleider-Bauer-Konzerns in Tirol koordiniert und geleitet. Es handelte sich dabei um Kundgebungen, welche behördlich angezeigt und nicht untersagt wurden. Ich habe auch über den Verlauf der Kampagne und speziell über deren kreative Schwerpunkte öffentlich referiert.

Das macht mich nicht kriminell!

Referiert habe ich auch auf den österreichweiten Animal Liberation Workshops, und zwar über Tierrechte in der bildenden Kunst und politische Aktionen mit kreativem Schwerpunkt.

Das macht mich nicht kriminell!

Ich habe einen Buchvorstellungsabend mitorganisiert, meine Mutter als Bibliothekarin macht so etwas wöchentlich. Das macht mich nicht kriminell!

Ich habe an Aktionen des zivilen Ungehorsams teilgenommen, an Go-ins, Run-ins, Blockadeaktionen, Besetzungsaktionen und Jagdstörungen.

Das macht mich nicht kriminell!

Ich habe auch politische Flugblätter – wie im Strafantrag richtig bemerkt, „zur Verteilung bestimmt“ – bei mir daheim gelagert.

Das macht mich nicht kriminell!

Offenbar habe ich auch beunruhigende Kunstwerke geschaffen und Songtexte verfasst, beides findet sich in meinem polizeilichen Abschlussbericht. Meine künstlerische Arbeit war auch zentrales Thema bei meiner Einvernahme hier vor Gericht. Zur Illustration hier ein Zitat aus dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 22.03.2010, 41 Hv 68/09z-17, Seite 11: „Haben Sie in Ihrer Kunst Ihre Gedanken und Ihre Gesinnung zum Ausdruck gebracht?“

Ja, das habe ich!

Das macht mich nicht kriminell!

Ich hatte an meinen zwei Einvernahmetagen die Möglichkeit – soweit ich ausreden durfte – diese – wohlgemerkt privaten – E-Mails in ihrem Zusammenhang darzustellen und auf diese Weise deutlich zu machen, dass es sich hierbei höchstens um überzeichnete, ironische oder bewusst provokante Statements handelt, was sich einerseits auch wie ein roter Faden durch meine künstlerische Arbeit und andererseits auch durch meine verbalen Aussagen zieht! Und ob provokant, ironisch oder was auch immer, bei keinem dieser Mails wurden Straftaten besprochen oder geplant.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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