Die letzten Tage - Martin Prinz - E-Book

Die letzten Tage E-Book

Martin Prinz

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Beschreibung

Ein erschütternder Tatsachenroman über einen einzigartigen Fall österreichischer Zeitgeschichte Eine Talöffnung in den Ostalpen, April 1945, die Tage des »Tausendjährigen Reiches« sind gezählt. Innerhalb kürzester Zeit ist es auf ein Nichts geschrumpft, und am Rand dieses Nichts steht die Rote Armee und wartet, bis die Schlacht um Wien entschieden ist. Wo alles längst zu spät ist, aber eben noch nicht alles vorbei, errichtet Kreisleiter Johann Braun sein höchstpersönliches Standgericht, ein privates Mordregime. Willkürlich werden Menschen abgeurteilt, mit denen er oder einer seiner Helfer eine Rechnung offen hat, »politisch Unzuverlässi­ge«, vermeintliche Deserteure, Angeschwärzte, Männer wie Frauen, Ältere und Jüngere, Leute, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Martin Prinz erzählt vom Ungeheuerlichen, nüchtern und den Tatsachen verpflichtet. Das ist möglich, weil den Mördern von damals wenig später der Prozess gemacht wurde. Weil das Monströse in penibler Kleinarbeit aufgearbeitet wurde. Und weil es zwei Menschen, die um ein Haar in das Geschehen verwickelt worden wären, der eine als Täter, der andere als Opfer, ein Leben lang keine Ruhe ließ.

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Seitenzahl: 279

Veröffentlichungsjahr: 2025

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DIE LETZTEN TAGE

Die Arbeit an diesem Buch wurde unterstützt durch ein Aufenthaltsstipendium im Atelier des Landes Niederösterreich im Bundesländerhaus Paliano.

© 2025 Jung und Jung KG

Hubert-Sattler-Gasse 1, A-5020 Salzburg

[email protected]

Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben vorbehalten Umschlagabbildung: © Robin Säll Hedberg, Morgondimma

Umschlaggestaltung: BoutiqueBrutal.com

ISBN 978-3-99027-316-6

MARTIN PRINZ

Die letzten Tage

Roman

Für Christiane

Was wir einsetzen können, ist Nüchternheit.

Ilse Aichinger, 1951

Inhalt

Null

Eins

Zwei

Drei

Vier

Fünf

Sechs

Sieben

Acht

Neun

Zehn

Elf

Null

Nachbemerkung

Null

Schwarz auf weiß steht dein Urteil auf dem Papier. Du bist weggelaufen. Du hast dein Urteil nicht losgelassen, hast es in deine Tasche gesteckt, als wärst du nur dann davor sicher. So nah wie möglich hast du es bei dir getragen.

*

Antrag auf Zustellung einer Urteilsausfertigung: Er sei vom Volksgerichtshof Wien am 24.5.1947 zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Da er beim Obersten Gerichtshof einen Antrag zur Überprüfung des Urteils zu stellen beabsichtige, beantrage er die Zustellung einer Urteilsausfertigung.

Antrag auf Aussetzung des Vollzuges der Strafe: Er beabsichtige, sowohl beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Überprüfung zu beantragen als auch ein Gnadengesuch an den Herrn Bundespräsidenten einzubringen. Er stelle daher den Antrag, den Vollzug der Strafe auszusetzen.

*

Wie eine Gletscherzunge scheint der Nadelwald die Wiese herunterzurollen. Tiefgrün und eng die Bäume. Auf den ersten Blick stehen sie derart dicht, als ragten sie aus dem Dach des Hauses hervor, das sich darunter duckt. Eine schmale Straße führt den Hang hinauf, rechts zwei kurze Quergassen, links eine.

Auf dem Foto von damals ist die Wiese über dem gesamten Geländerücken frei. Die Baracken des RAD-Lagers (Reichsarbeitsdienst), von weitem unverkennbar. Wie zur schönen Aussicht liegen Terrassen zwischen den immer steiler werdenden Hangstufen.

Ein Hund bellt. Männer vor einer der Hauseinfahrten in Forstarbeitermonturen. Ein Haus weiter die unvermeidliche Warntafel: Achtung vor dem freilaufenden Hund! Eine Motorsäge wird gestartet. Die schmale Straße, so heißt es, werde heute noch RAD-Gasse genannt. Oder Radgasse.

Auf der alten Aufnahme ist das Landhaus hinter den Bäumen die Essensbaracke. Das gelbe und das giftgrüne Haus links und rechts der Radgasse dienten als Baracke von Schreib- und Wachstube, Mannschafts- und Arrestraum.

*

Er sei von Beruf Bäckergehilfe gewesen, bevor ihn ein besonders unglückliches Schicksal mit der Politik der nationalsozialistischen Partei bekannt gemacht habe. Seine Schulbildung und seine Intelligenz seien nicht so groß gewesen, um die Frage zu lösen, ob der Gauleiter das Recht hatte, ein solches Standgericht einzusetzen beziehungsweise ihm als Kreisleiter die Befugnisse zur Bildung eines Standgerichts zu übertragen.

Er selbst hätte niemals irgendein Standgericht errichtet. Seine ganze Person sei niemals auf Gewalttätigkeit aufgebaut gewesen. Er verweise diesbezüglich auf die zutreffenden Ausführungen des Urteils, in welchen dargelegt werde, dass er im Allgemeinen ein sehr trauriges Los sein ganzes Leben hindurch gehabt hätte.

So stelle er das Gesuch, es möge der hochverehrte Herr Bundespräsident (Dr. Karl Renner) seine Bitte um Begnadigung und Umwandlung der Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe gnädigst bewilligen.

Wien, am 26. Jänner 1948, Johann Braun

(NS-Kreisleiter Neunkirchen)

*

Du bist ein halbes Kind. Sie haben dich nicht durchsucht. Sie haben dich aufgegriffen und in der Arrestbaracke eingesperrt. Sie haben deine Angst gesehen, sie mussten dich nicht durchsuchen. Dich und deine Angst. Sie war das Einzige, das dir geblieben ist. Die Angst, nicht dein Name. Den konntest du den Männern des Standgerichts nicht sagen, die dich einen Soldaten nannten. Nur, aus welchem Ort du stammst. Erst dann haben sie dich durchsucht. Dich und die Angst, die dir ins Gesicht geschrieben stand. Seit Tagen hast du sie mit dir herumgetragen. Aufbewahrt wie einen Ausweis, so lag sie als Urteil in deiner Jackentasche, als wäre es ein Pass, der dich über alle Grenzen bringt.

Gericht der 12. Flakdivision, Ortsunterkunft, mit einem gut eine Woche zurückliegenden Datum stand dein Name darauf: Roman Kneissl wurde wegen mehrmaliger Fahnenflucht zum Tode verurteilt.

Du hättest das Papier verstecken können, auf dem alles stand. Du konntest es nicht. Du hast die ganze Nacht geweint, du hast vor den Männern des Standgerichts geweint. Und sie haben dich verurteilt, dich und deine Angst.

*

Als siebzigjährige Mutter des am 24. Mai 1947 durch das Volksgericht Wien zum Tode verurteilten Josef Weninger (SA-Standartenführer und Kreisstabsführer des Volkssturms) erlaube sie sich, an ihn als Bundespräsidenten mit der Bitte heranzutreten, ihrem Sohn im Gnadenwege die Todesstrafe zu erlassen.

Abgesehen davon, dass ihr Sohn schon im durchgeführten Volksgerichtsverfahren immer bestritten habe, dass er als Komplottant des Kreisleiters Braun tätig gewesen sei, sondern nur als SA-Standartenführer von Braun für das Standgericht als Beisitzer befohlen wurde, sei die Einstellung ihres Sohnes als Bürgermeister von Neunkirchen während der Zeit von 1938 bis 1945 und als Standartenführer der SA-Standarte derart gewesen, dass von einer fanatischen nationalsozialistischen Gesinnung kaum gesprochen werden könne.

Ihr Sohn habe im Jahre 1938 keinen Erfassungsantrag bei der Partei gestellt, so dass er in der Reichskartei der NSDAP als Parteigenosse nicht aufscheine. Dies allein beweise schon, dass er nur bei der SA gewesen sei, weil er immer schon großes Interesse für Sport gehabt habe und sich als Sportler und Soldat fühle, nicht jedoch als fanatischer Nationalsozialist.

Ihr Sohn beabsichtige beim Obersten Gerichtshof gesondert die Überprüfung des Urteiles zu beantragen, weil das Beweisverfahren in keiner Richtung Anhaltspunkte dafür liefere, dass er im bewussten Zusammenhang mit dem Kreisleiter Braun und dem HJ-Führer Wallner die Fällung und Vollstreckung von Todesurteilen in sogenannten Standgerichten vorgenommen habe.

Ihr Sohn habe während des gesamten Beweisverfahrens vor dem Volksgericht behauptet, dass nur vom Kreisleiter Braun selbständig und mit Umgehung der Beisitzer Wallner und ihres Sohnes die Todesurteile gefällt wurden. Dies habe auch der Angeklagte Wallner bestätigt.

Hochverehrter Herr Bundespräsident! Machen Sie von Ihrem schönsten und zugleich schwersten Rechte Gebrauch, das die Verfassung Ihnen als Bundespräsident einräumt, begnadigen Sie meinen Sohn, schenken Sie einer gramgebeugten Mutter das Leben ihres Sohnes und schenken Sie mir selbst durch diesen Gnadenakt mein weiteres Leben.

In Ergebenheit, Therese Weninger

*

Du seist noch ein halbes Kind gewesen und habest ihm ungefähr bis zur Achsel gereicht, sagte Braun. Und dass du geweint habest, um dein Leben gebettelt. Und dass du vielleicht freigegangen wärst, wenn der HJ-Gebietsführer für Niederdonau an dem Tag nicht anwesend gewesen wäre. Der Gebietsführer habe dich selbst anhören wollen und daraufhin gemeint, du gehörest zusätzlich noch gehängt. Der HJ-Gebietsführer Kracker-Semmler sei verantwortlich, nicht er als Kreisleiter, und auch sonst niemand vom Standgericht, das dich zum Tod durch Erschießen verurteilt hat. Eine andere Möglichkeit, sagte Braun vor dem Vorsitzenden des Volksgerichtssenats, habe es nicht gegeben. Du seist ein Opfer des Krieges geworden, sagte er auf die Frage, ob es ihn in stillen Stunden nicht bedrücke, ein Kind zum Tod verurteilt zu haben. Ein Opfer des Krieges. So wie er sich selbst auch sehe.

Man habe sich lediglich gewundert, warum du das Papier deiner vorausgegangenen Verurteilung immer noch bei dir hattest, sagte HJ-Oberbannführer Wallner. Es sei ihm klar gewesen, dass du nichts weiter anstellen würdest und nur am Weg nach Hause wärst. Man habe ja noch nachgeschaut, ob nicht irgendein Vermerk auf dem Papier stehe, dass man dich nicht doch auf freien Fuß gesetzt hätte. So wenig wahrscheinlich sei es ihnen als Standgericht erschienen, dass einer mit seinem eigenen Urteil herumgehe, ohne es auch nur im geringsten zu verstecken. Man habe es sich nur damit erklären können, dass du dir vielleicht einen Vorteil beim Überschreiten der feindlichen Linien verschaffen wolltest. Was dem Vorsitzenden des über Braun, Weninger und Wallner tagenden Volksgerichtssenats jedoch keineswegs einleuchtete, da einer, der als fahnenflüchtiger Flakhelfer die eigenen, rundum massierten Truppen passieren müsse, ein Todesurteil wohl kaum zu seinem eigenen Vorteil mit sich herumtrage.

*

An den sichtbarsten Plätzen wurden die Leichen der nach ihrer Verurteilung Erschossenen aufgehängt. Einer an der Linde vor dem Gasthof, ein anderer vor dem Sägewerk und Kneissl direkt auf dem Wegweiserschild an der Hauptstraße. Eine Tafel um den Hals gebunden, die von den HJ-Burschen des Exekutionskommandos mit der Aufschrift Ich war ein fahnenflüchtiges Schwein versehen wurde.

Der letzte zum Tod Verurteilte wurde der Spionage für die Russen bezichtigt, er wurde durch Erhängen ums Leben gebracht. Dazu montierten die Hitlerjungen auf dem A-Masten vor der Post einen Querbalken, führten den Verurteilten denen, die sich in der Zwischenzeit auf dem Platz versammelt hatten, vor, ließen ihn auf einen Hocker steigen und legten ihm die Schlinge um den Hals. Er durfte einen Gruß an Frau und Kinder sagen, dann wurde der Hocker unter seinen Füßen weggezogen. Nach Minuten des Krampfens und Zuckens musste der Mann erschossen werden, da der Hocker zu niedrig oder sein Körper zu leicht gewesen war. Als er endlich tot war, hängten sie ihn wieder auf und befestigten mit einer Nadel an seinen Lippen eine Tafel mit den Worten Ich war ein Schwein und habe den Russen Spionagedienste geleistet.

Tagelang blieben die Leichen hängen. Dort, wo sie hingen, so heißt es, schnürt es den Alten heute noch den Hals zu. Vielleicht muss die RAD-Gasse deshalb Radgasse heißen. Vielleicht musste das Holz der Lagerbaracken deshalb wenige Jahre nach Kriegsende als Bauholz für Garten- und Wochenendhütten dienen.

*

Mit dem Urteil des Volksgerichtshofes vom 24. Mai 1947 sei Johann Wallner wegen des vollbrachten gemeinen Mordes in sechs Fällen und § 1 und 3 Kriegsverbrechergesetz zum Tode durch den Strang verurteilt worden. Man könne die Handlungsweise des Verurteilten Wallner aber nicht verstehen, wenn man nicht seine Lebensgeschichte in Betracht ziehe.

Wallner sei 1919 in St. Pölten geboren und demnach zur Zeit des Einbruches der nationalsozialistischen Terrorherrschaft kaum neunzehn Jahre alt gewesen. Schon als junger Mensch, der für Eindrücke besonders empfänglich sei, ist er mit den Lehren des Nationalsozialismus vertraut gemacht worden, und da er der Sohn eines ehemals aktiven österreichischen Offiziers war, sei es klar, dass das unbedingte Autoritätsprinzip, das auch die tragende Staatsauffassung des Nationalsozialismus bedeutete, bei ihm besonders leicht Wurzel habe schlagen können.

Es sei nicht schwer, in einen jungen Menschen den Fanatismus für eine Bewegung einzupflanzen, die es für sich in Anspruch genommen habe, etwas Einmaliges in der Geschichte und das Tausendjährige Reich der Deutschen geschaffen zu haben. Solches aber sei beim Verurteilten Wallner geschehen.

Aufgrund des Vorlebens des Wallner, der sich bis zu den unheilvollen Tagen des April 1945 keines Verbrechens schuldig gemacht habe, könne und müsse ohne Weiteres angenommen werden, dass er, wenn der Nationalsozialismus nicht über Österreich hereingebrochen wäre, oder er, als die braune Flut Österreich überschwemmte, schon reiferen Alters gewesen wäre, sich keinerlei strafbarer Handlung schuldig gemacht hätte. Er wäre heute sicherlich irgendein kleiner Drogist, der sich seinen Lebensverdienst durch seine tägliche Arbeit ehrlich erwerben würde.

Berücksichtige man diese Umstände, so werde man der Überzeugung Raum geben müssen, dass Tatsachen jenseits des Willensbereiches des Verurteilten mitbestimmend, ja sogar hauptsächlich bestimmend für das Verhalten des Verurteilten Wallner gewesen seien, die ihn schließlich auf die Anklagebank brachten und ihn zum Mörder stempelten.

Es müssten ferner die außergewöhnlichen Verhältnisse in Betracht gezogen werden, die damals herrschten und in denen gleichfalls die Wurzel der dem Verurteilten zur Last gelegten Handlungen zu suchen seien. Es sei damals in Schwarzau im Gebirge kein normales Leben gewesen, es sei nicht bloß Kriegszeit gewesen, sondern die Front schon in der Nähe. Es seien aufgeregte Zeiten gewesen, in denen auch ein lebenserfahrener Mensch kaum zu einer ruhigen Überlegung gekommen wäre. Die hektische Nervosität, die damals über allen Verfechtern der nazistischen Lehre bereits lagerte, habe ihren Niederschlag gewiss auch beim Verurteilten Wallner gefunden.

All diese Umstände und insbesondere die Jugend des Verurteilten, seine Sorgepflicht für Frau und Kinder, für die es nicht gleichgültig sei, ob ihr Vater am Galgen sterbe oder ob er nur eine gerechte Freiheitsstrafe für seine Taten erleide, lassen die BITTE rechtfertigen, der Herr Bundespräsident möge auf Antrag des Herrn Bundesministers für Justiz (Dr. Josef Gerö) dem Gnadenantrag der Verteidigung, der hiemit gestellt wird, Folge geben und die über den Verurteilten Wallner verhängte Todesstrafe in eine Freiheitsstrafe im Gnadenwege verwandeln.

Dr. Felix Freund

(Anwalt von HJ-Oberbannführer Wallner)

*

Er habe dir dein Urteil verlesen, berichtete Wallner, und dich nach deinem letzten Wunsch gefragt. Da hättest du gleich wieder zu weinen begonnen, seist ihm um den Hals gefallen und hättest dich an ihn geklammert. Du hättest wahrscheinlich gewusst, dass nicht geschossen werden könne, solange du bei ihm stündest.

Dein Leben zu retten, sei jedoch nicht in seiner Macht gestanden. Das sei allein an den Vorgesetzten Braun oder dem zu Besuch weilenden Gebietsführer Kracker-Semmler gelegen. Wobei er, Wallner, die Nachfrage, ob die Todesstrafe für ein halbes Kind wie dich wirklich die einzige Möglichkeit gewesen wäre, ohne Einschränkung bejahte. Es habe Krieg geherrscht und du seist Soldat gewesen. Es hätten tausende andere junge Menschen ebenfalls auf ihren Plätzen bleiben müssen.

Du hättest laut um Hilfe gerufen. Er habe dich daraufhin wieder an deinen Exekutionsplatz zurückgestellt, obwohl er selbst bereits sehr aufgeregt gewesen sei, doch du wärst sofort wieder hergesprungen. Das habe sich drei, vier Mal wiederholt, und auch die Männer des Exekutionskommandos, wie er die kaum älteren HJ-Burschen bezeichnete, hätten keine Nerven aus Stahl gehabt. Als du dich schließlich ein viertes Mal auf deinem Exekutionsplatz sofort wieder nach ihm umgedreht hättest, um auf ihn zuzulaufen, sei er mit seinen Nerven am Ende gewesen. Als du an ihm vorbeigelaufen seist, habe er seine Waffe gezogen und geschossen. Nicht um dich zu treffen, wie er eigens hinzufügen sollte. Wörtlich sagte er: Ich habe geschossen, ohne zu treffen, und habe nur geschossen, damit er nicht davonlaufen kann.

Nachdem Wallners Schuss gefallen sei, habe man dich noch mehrmals etwas rufen gehört, wie ein anderes SA-Mitglied als Zeuge vor dem Volksgericht aussagte. Dann seist du gefallen, hättest nach deinem Bauch gegriffen und einen Wehlaut ausgestoßen – gleichzeitig mit dem hastigen Feuerbefehl Wallners an das Exekutionspeloton.

*

15. April 1945 – Heinrich Spielbichler, Gedächtnisniederschrift:

Als ich mit noch einigen Leuten, deren Namen ich nicht weiß, zum Waffenmagazin geführt wurde und ein Gewehr erhielt, wusste ich, was man mir antat. Dort hatten sich zwei Gendarmen und zwei Jungen vom Sonderkommando eingefunden, die ebenfalls Gewehre erhielten. Der Waffenmeister lud die Gewehre. Die nächste Umgebung war voll von Angehörigen des Sonderkommandos. Sie zeigten eine sichtliche Schadenfreude. Ein Junge von circa siebzehn Jahren wurde vor uns aufgestellt, Wallner verlas wieder das Todesurteil wegen Fahnenflucht. Der Junge rief um seine Mutter, bat, weinte, kniete nieder, stand auf, lief weg, schrie Mutter, Mutter, lasst mich leben, ich habe nichts getan. Wallner forderte ihn auf stehen zu bleiben.

*

Mit der Verfügung Jv 2850/18/48 des Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10. Mai 1948, zugestellt am 11. Mai 1948, sei die Vollstreckung des gegen Johann Wallner vom 24. Mai 1947 verhängten Urteiles zum Tode angeordnet worden. Am 12. Mai sei die Vollstreckung aufgrund eines Wiederaufnahmeantrages aufgeschoben worden.

Da die Exekution gegen den Verurteilten Hans Wallner aber erst um 6.20 Uhr morgens am 12. Mai 1948 aufgeschoben worden sei und der Verurteilte Wallner alle Seelenqualen, die mit der Erwartung der Hinrichtung und mit der Verabschiedung seiner nächsten Verwandten verbunden seien, bereits erduldet habe, während die Exekution selbst ja nur einen kurzen Augenblick dauere und nach Ansicht von Sachverständigen keine Schmerzen verursache, müsse gesagt werden, dass der Verurteilte schon einen guten Teil jener Sühne, die durch die Vollstreckung der Todesstrafe gegeben wird, abgeleistet habe.

Dr. Felix Freund

(Anwalt von HJ-Oberbannführer Wallner)

*

Heinrich Spielbichler, der als einer der wenigen Zeugen kein NS-Kader war, schilderte vor dem Volksgericht den weiteren Verlauf der Exekution: Der Junge weinte und lief auf Wallner zu. Dieser hieß, wie ich später erfuhr, Kneissl. Ich hatte den Eindruck, daß er in Wallners Nähe weilen wollte. Wallner verlas das kurze Urteil, daß der Junge wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt worden sei. Dann gab Wallner einen Feuerbefehl. Der Junge schrie wieder nach seiner Mutter und versuchte in der Richtung zum Berghang zu flüchten. Darauf zog Wallner seine Pistole und feuerte ihm nach. Darauf brach Kneissl zusammen. Ich hatte den Eindruck, daß Wallner ihn in die Brust getroffen hatte, und zwar tödlich. Er stürzte nach vorne und gab noch ein Lebenszeichen von sich. Darauf kommandierte Wallner zum zweiten Mal: »Hochan! Feuer!« Als das Kommando bereits geschossen hatte und Kneissl schon am Boden lag, glaube ich mich genau zu erinnern, dass Wallner noch nach dem Kopf des Kneissl einen Schuss abgab.

Eins

Wo das Viadukt der Semmeringbahn über das Tal der Schwarza führte, war die Rote Armee am 1. April 1945 stehen geblieben. Die Panzer und Geschützwägen, die Mannschaftstransporter, die Motorräder und Kommandowägen, Feldküche, Lazarett und Truppen hatten einfach zugewartet, bis der Krieg fünfeinhalb Wochen später nicht nur hier, sondern in ganz Europa zu Ende ging. Es wäre verrückt gewesen, dem Fluss weiter in die Berge hinein zu folgen. Schon im kaum drei Kilometer entfernten Reichenau war man den Gefechts- und Geschützposten an den unwegsamen Steilabhängen von Rax und Schneeberg ungeschützt ausgesetzt. Vom Höllental ganz zu schweigen, dieser über Kilometer hinweg nur wenige Meter breiten Felsschlucht in Richtung Schwarzau.

*

In der Woche davor sei auch in Reichenau die Hölle los gewesen, wobei Alois Kermer Hölle unter Anführungszeichen setzte, als er knapp sechzig Jahre später die Ereignisse des April 1945 dokumentierte. In der Karwoche seien zu der großen Zahl jener, die auf der Fluchtroute durch das Höllental zumeist in Reichenau Halt machten, noch ungarische Flüchtlingskolonnen gekommen, schrieb der damals 31-jährige Jurist. Darunter auch Wagenladungen mit Banknoten der ungarischen Nationalbank, die nicht wenigen Reichenauern nach Kriegsende billige Einkaufstouren in das unter derselben Besatzungsmacht stehende Nachbarland ermöglicht hätten. Aufgrund seines Krankenstandes habe er die Karwoche nicht in der Kreishauptstadt Neunkirchen, sondern an seinem Wohnort verbracht. Als damit ranghöchster Beamter des für derartige Geschehnisse zuständigen Landrates sei er vor die Aufgabe gestellt gewesen, die Flüchtlinge, die in der Zwischenzeit den gesamten Kurpark belagert hätten, aus dem Gemeindegebiet wegzubringen, da die Russen bereits im Anmarsch auf Gloggnitz und bald darauf auf Payerbach gewesen seien. Dann sei gemäß den Rückzugsplänen der Wehrmacht noch eine aus Ungarn in die Steiermark beorderte deutsche Einheit durchgezogen. Deren Kommandant habe aus Sicherheitsgründen den Umweg über das Höllental vorgezogen und mit ihm als Zivilbehörde Kontakt aufgenommen, um Informationen über die Situation entlang der geplanten Route zu bekommen. Gleichzeitig habe er selbst anhand der Generalstabskarte des Majors erstmals genauen Einblick in die tatsächliche militärische Lage dieser Tage erhalten und somit erfahren, dass wider alle offiziellen Parolen in Wirklichkeit keinerlei Anstalten gemacht würden, Neunkirchen zu halten. Vielmehr habe ihm der Kommandant angeboten, seine Familie in einem eigens dafür bereitgestellten Automobil in Richtung Westen in Sicherheit zu bringen, was er trotz der bedrohlichen Lage abgelehnt habe.

Nach dem Weitermarsch der Einheit sei in Reichenau eine unheimliche Stille eingekehrt. Am Tag danach seien in Payerbach auch die Landesschützen abgezogen und wiederum zwei Tage später, am 1. April, die russischen Truppen in Gloggnitz einmarschiert. Teile der Truppen stießen am selben Tag, dem Ostersonntag, noch bis Payerbach vor, wo sie vor dem Südbahnviadukt stehen blieben. Sie hielten diese Position bis Kriegsende.

*

Ob er zu dem Zeitpunkt, da der Krieg sich langsam seinem Ende zugeneigt habe, persönlich an den Sieg der deutschen Armee und der NSDAP geglaubt habe, wurde Braun gleich zu Beginn der Beschuldigtenvernehmung vom Vorsitzenden des Richtersenats gefragt. Braun bejahte, worauf der Richter nachsetzte, ob das auch für jene Zeit gelte, als der deutsche Raum schon so eng gewesen sei, dass man von einer Front zur anderen habe schauen können? Auch dann habe er noch daran geglaubt, bekräftigte Braun.

Wie er sich einen solchen Sieg vorgestellt habe? Braun erklärte, dass sein Gauleiter zum Zeitpunkt des Großangriffs auf Berlin vor Ort gewesen sei und vom Einsatz der Geheimwaffe berichtet habe, mit der 80.000 Russen umgebracht und eine Vielzahl an Flugzeugen abgeschossen worden seien. Auch in Reichenau seien um diese Zeit Truppenverstärkungen für den Angriff der Russen in Payerbach vor sich gegangen.

Der Vorsitzende fragte, wie er sich die Entfaltung einer neuen Waffe auf solch engem Raum vorgestellt habe, zudem deren Erzeugung, Transport und ähnliche Fragen der Praxis? Braun führte dazu aus, es sei ihnen mitgeteilt worden, die Amerikaner und Engländer würden auf einer Linie stehen bleiben, um den Deutschen die Möglichkeit zu geben, gegen die Russen vorzugehen und danach ein Bündnis mit den Westmächten zustande zu bringen.

Daraufhin wollte der Richter von ihm wissen, ob er von dem Augenblick an, da er der NSDAP beigetreten sei, überhaupt jemals einen eigenen Gedanken gehabt oder blindlings alles geglaubt habe, was ihm die NSDAP vorgekaut habe. Nein, erwiderte Braun, alles habe er nicht geglaubt, aber daran, dass ein Sieg immer noch möglich sei, schon.

Ob er darum auch gedacht habe, er müsse in seinem Kreis mit eiserner Strenge vorgehen, um Moral und Disziplin aufrechtzuerhalten? Braun bejahte. Die Nachfragen des Richters, ob allein deshalb schon jeder als Staatsfeind gegolten habe, der am Endsieg gezweifelt habe, und darum im Kampfgebiet keinen Platz haben durfte, bestätigte er, schränkte den Begriff Staatsfeind aber auf Feind ein. Es habe aber viele Menschen gegeben, denen er Mut zugesprochen habe. Und wenn jemand zumindest nicht offen gegen den Krieg aufgetreten sei, hätte er ihn auch nicht als Feind angesehen.

*

Er sei seit 1941 Mitglied der geheimen revolutionären Sozialistengruppe Gloggnitz gewesen, so begann wenige Monate nach Kriegsende der Gendarm und spätere Gemeindesekretär von Gloggnitz, Heinrich Spielbichler, seine Gedächtnisniederschrift. In dem Zusammenhang sei er auch mit dem jetzigen Bundespräsidenten Dr. Renner bekannt gewesen, der ihn zu diesem Protokoll ermutigt habe. Einen Durchschlag lege er nun bei seiner Vernehmung vor.

Für den Fall, dass Russen oder andere alliierte Truppen nach Gloggnitz kämen, habe es für ihn im Vorhinein einen besonderen Auftrag gegeben: Er sollte als Gendarm aus dem verbliebenen NS-Gebiet berichten und gegebenenfalls warnen, sofern Personen, die für das Nachkriegsösterreich Bedeutung haben würden, von den Nazis ermordet werden könnten. Ende März hatte er seine Familie nach Schwarzau in Sicherheit gebracht, um sich in Gegenrichtung aller Flüchtenden durch das Höllental noch einmal nach Gloggnitz zurückzuschlagen, sich für letzte Absprachen mit seiner Gruppe zu treffen und den Rucksack mit Proviant und sicherheitshalber auch mit Zivilkleidung zu packen:

Es fallen bereits vereinzelte Schüsse. Ich fahre weiter, ich muss nach Gloggnitz, wo ich meinen Rucksack mit Zivilkleidern und Zivildokumente habe. Auf halbem Weg begegnet mir ein Militär-Kraftfahrer. Er winkt mir zu, hält an, fragt mich, wohin ich fahre. Ich sagte, nach Gloggnitz. Er sagte mir, dort sind bereits Kämpfe mit den Russen. Es krachen Panzerfäuste. Ich antwortete ihm, ich müsse unbedingt hin. Er rät mir ab und sagt: Sie sind wohl verrückt, in diesem Aufzuge weiterzugehen, setzen Sie sich auf meine Maschine und fahren Sie mit. Ich lehne ab, er sagt, Du bist ein Esel, und fährt weiter.

Er habe daraufhin verzichtet, in Uniform nach Gloggnitz zurückzukehren, und sich bei den außerhalb wohnenden Eltern zumindest teilweise mit passender Zivilkleidung ausgerüstet. Kontakt zu seiner Gruppe habe er keinen mehr herstellen können. Um nach außen hin so zu tun, als kehre er zum Gendarmerieposten Schwarzau zurück, habe er sich wieder in Richtung der Berge und des Höllentals aufgemacht. Er sei gerade noch durch Payerbach gekommen: Dort baut Militär Panzersperren auf, es wirkt beinahe lächerlich. So habe am 1. April sein tagelanges Versteckspiel begonnen.

*

Nichts wird gut, und du hast es gewusst. Immer dann, wenn deine Mutter sagte, alles werde gut, hat es in dir gesagt: Nichts. Die Russen stehen schon in Payerbach, Leopoldine, sagte sie, sie stehen schon beim Viadukt. Jeden Tag sagte sie das, und in einem Moment sagte sie dabei sogar Leopoldine Landskorn zu dir, zu ihrer Tochter. Doch an keinem Tag wurde es gut. Und du gehst zum Bach, siehst dem Wasser zu, das zu den Russen fließt, gehst in den Park, der Sperrgebiet ist, da er im Feuer der Russen liegen würde, wie alle anderen Teile des Ortes, die zu Ostern hastig geräumt wurden. Doch es gab kaum Feuer der Russen, es gab keinen Kampf, keine Schlacht, es rührte sich nichts. Es gab nicht einmal mehr deutsche Truppen, sondern lediglich die Schulkameraden im HJ-Lager, vor denen sich nur die alten Männer im Ort fürchteten.

Nach ein paar Tagen haben sie euch nicht einmal mehr aus dem Kurpark vertrieben. Hauptkampflinie, hieß es höchstens noch in den eigenen Spielen oder als Geheimwort, wenn wieder einmal einer der wichtigtuerischen HJ-Trupps auftauchte, über deren Drohungen ihr im Park gelacht habt. Nur zu Hause habt ihr sie manchmal doch gefürchtet, auch wenn kaum zu glauben war, dass es diese Buben sein sollten, die die Leute holten. Vielleicht hast du es irgendwann geglaubt, aber dir erst recht nicht vorstellen können, als die halbe Nachbarschaft gesehen haben wollte, wie sie den Gestütsbesitzer oben am Hang und seine Frau mitgenommen haben. Genauso wie die Schlossbesitzerin und deren Schwester, die ihr kleines Mädchen zurücklassen musste. Oder die alten Reifböcks vom E-Werk.

Hauptkampflinie, habt ihr im Kurpark zueinander gesagt. Sperrgebiet oder das auf den Plakaten seinem eigenen Klang gegenüber so fremd aussehende Wort Defaitist.

*

Am 2. April habe er es auf den nördlichen Anhöhen des Schwarzatales noch einmal versucht, berichtete Spielbichler. In Reichenau habe er von einer zuverlässigen Bekannten einen Zivilrock bekommen, zusammen mit den Kleidungsstücken seines Vaters fehlten jetzt nur mehr Zivilhose, entsprechende Schuhe und Zivildokumente. Trotzdem habe er, um die Kameraden in Gloggnitz irgendwie zu erreichen, seine Gendarmenuniform noch am Vorabend vernichtet.

Es ist ein schöner Tag, in der Ebene steigen Rauchsäulen auf, im Tal krachen Schüsse, ich lege mich in die Sonne, Fliegerstaffeln überfliegen das Gebiet.

Am Vormittag sei er auf zwei Soldaten getroffen und habe ihnen geraten, den Widerstand aufzugeben, es sei sinnlos. Auf einem der Wiesenabhänge Richtung Gloggnitz sei er Frauen begegnet, die aufgeregt von Vorkommnissen in der Stadt und der Umgebung berichteten. Unter anderem seien Leute erschossen worden, alles werde streng kontrolliert. Kurz darauf habe er die erste russische Militärpatrouille gesichtet und in Prigglitz, einem der Dörfer unterhalb der Hänge, schweres Gerät der Roten Armee. Ohne Zivildokumente, mit der Polizeihose und den Stiefeln sei ihm Gloggnitz zu riskant erschienen. Realistischer hingegen, dass er parallel zum Vorrücken der Roten Armee Schwarzau erreiche.

*

Dass halb Reichenau evakuiert und damit auch die eigene Wohnung aufgegeben werden musste, nachdem die Rote Armee bis Payerbach vorgerückt sei, habe Alois Kermer weniger Sorge bereitet, hatte er doch für diesen Fall seit geraumer Zeit Angebote von größeren Quartiergebern, mit denen er schon im Rahmen seiner Arbeit beim Landrat zu tun gehabt hätte. Sogar der Umzugstransport aus der Villa Hubertus, die sich in der Hauptkampflinie befunden habe, sei mithilfe des Reichenauer Rettungsfahrers bereits organisiert gewesen. So sei der Umzug mit Frau und Kindern in den Knappenhof am Beginn der Woche nach Ostern binnen weniger Stunden vollzogen worden. Weit größere Sorge habe ihm gemacht, dass sein Krankenstand auf die Osterfeiertage begrenzt gewesen sei. Mithilfe des Hausarztes und einer Krankenstandsverlängerung habe sich jedoch auch das lösen lassen.

Nachdem wenige Tage später die Nachricht gekommen sei, alle noch im Gemeindegebiet befindlichen Männer hätten sich beim Volkssturmkommandanten in Hirschwang zu melden, sei aber guter Rat gefragt gewesen. Weil er immer noch im Krankenstand war, wäre dieser womöglich sofort in Zweifel gezogen worden, hätte er sich selbst auf den Weg gemacht. Also habe er seine Frau Maria geschickt, ausgerüstet mit seinem ärztlichen Zeugnis. Glücklicherweise sei ihm auch der Volkssturmkommandant Forstrat Baier kein Unbekannter gewesen, habe er doch dienstlich oft mit ihm zu tun gehabt. Dieser habe das Attest sogleich gelesen, sich nach der Situation der Familie erkundigt, seine Frau beruhigt und ihm Genesungswünsche übermittelt.

Dass er als Jurist vom Kreisleiter Braun bereits als rechtskundiger Beisitzer für das Standgericht angefordert worden sei, habe Baier nur nebenbei erwähnt und versichert, Braun zu berichten, dass er krank sei und eine Überstellung nach Schwarzau im Gebirge deshalb nicht erfolgen könne. Damit sollte ihn der Forstrat vor der Zuteilung zu den Standgerichten bewahren und auch vor der Verantwortung vor dem Volksgericht. Nicht aber vor jenem bohrenden Gefühl, das ihn Jahrzehnte danach all die Geschehnisse nachforschen ließ, bis er als alter Mann schließlich in London vor Leopoldine Landskorn gesessen sei.

*

Die Ereignisse schoben die Menschen vor sich her. In Hoffnung, Panik und Ergebenheit, in Unglauben und Angst. Die meisten hatten dieselbe Richtung. Doch nicht alle, und viele nur auf den ersten Blick. Zuvorderst immer wieder jene, die mit Wörtern wie Kampf, Entschlossenheit und Siegessicherheit um sich warfen, bis sie ihre Hektik nicht mehr verstecken konnten. Kaum hatte noch strikt gegolten, eine Kreisstadt wie Neunkirchen sei unbedingt zu halten, hatte sich die NSDAP-Führungsspitze in den Mittagsstunden des 1. April zu einem Aufbruch aus ihrem Hauptgebäude im dortigen Landratsamt bereitgemacht, das wie von selbst mitsamt allen Zeugnissen ihres Regimes in Flammen aufging.

Unangefochten von der in Gloggnitz und auf der Höllentalroute in Richtung der Berge sogar bis Payerbach stehenden Roten Armee, wichen Kreisleiter Braun und seine Gefährten noch in aller Ruhe über den Norden aus. Am Fuß des Schneebergs, der nach manchen Wintern oft noch zwei, drei Monate über den nördlichen und östlichen Ebenen so weiß leuchtend aufragte, dass man ihn an solchen Tagen direkt an der Stadtgrenze Wiens zu sehen glaubte, machte Braun in Puchberg für ein paar Tage Zwischenstation, während seine Untergebenen in den Tälern dahinter die Vorarbeit für eine Schreckensherrschaft leisteten, die sich selbst zum einzigen Gesetz machen sollte.

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Du hast es gewusst, du hast nichts gewusst, und du hast dich gefürchtet vor beidem, weil es am Ende ein und dasselbe war. Oder schon davor. An dem Tag, an dem du die Mutter angeschrien hast. An dem Tag, an dem du aus dem Kurpark gelaufen gekommen bist, ohne Luft zu kriegen, doch so schnell, so hart, als würdest du fliegen wie eine Kugel. Direkt in den Schoß deiner Mutter, in die Arme deiner Mutter, ins Gesicht deiner Mutter, eine eiserne Kugel, die nirgendwo anders aufplatzen könnte, nirgendwo anders noch Luft bekommen, bis die Mutter wieder nichts anderes als sonst immer sagte.

Ihr hattet gerade das Hauptspiel dieser Tage gespielt. Als den Kurpark niemand mehr betrat, als es auch die vergesslichsten Leute begriffen hatten, dass es dort verboten war, hattet ihr die Alten einfach nachgespielt. So als könnte es einen Kurpark ohne die Alten nicht geben. So als könnte es euch ohne dieses Sitzen, ohne dieses Schauen nicht geben. Wie die Alten, jeder und jede auf seiner Parkbank. Mit abgerissenen Ästen, auf die ihr euch wie auf Gehstöcke gestützt habt. Die Augen um jene Spur zu weit offen wie jene der Alten, die im Grunde nichts mehr sahen und doch nichts anderes taten, als zu schauen.

Die Bäume, der Bach, jeden Tag wieder, und endlich alles so still, wie es die Alten immer wollten. Selbst ihr, still, reglos, fast starr: Wie lange mochte dieser Körper bereits im Einlaufrechen des E-Werks gehangen haben. Ohne jede Regung, ohne Laut, nur die Arme, die Beine und der Kopf waren noch die von einem Menschen gewesen, doch seine Bewegungen schon nur mehr das Schwappen des aufgestauten Baches.

Ihr hattet allesamt die längste Zeit schon darauf gestarrt. Und nichts mehr gespielt, so wie ihr die ganze Zeit nichts nur gespielt hattet. So ist das dein Leben lang geblieben. So bist du dein Leben lang geblieben. Seit damals, als der Nachbar Hofmann vom Haaberg wie für immer im Einlaufrechen des E-Werkes hing.

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Die Nacht auf den 3. April habe er in einer Hütte auf halbem Weg des Höhenwegs Richtung Höllental verbracht. Am nächsten Morgen sei er dann hinunter und in Kaiserbrunn, der einzigen Ansiedlung im Höllental, erwartungsgemäß auf Militär und Volkssturm getroffen. Aber auch auf den Gloggnitzer Ortsgruppenleiter Ganser, der ihm vor vier Jahren das entscheidende Ultimatum zum Beitritt zur NSDAP gestellt hatte, auf das er erst mit Zustimmung der Genossen von den Revolutionären Sozialisten eingegangen sei. Nun habe sich Ganser sogar gefreut und zu einem der SS-Offiziere gemeint, jetzt habe man auch einen ortskundigen Mann für Spähtrupps. Spielbichler habe die Gefahr sofort erkannt und sich auf einen Befehl ausgeredet, wonach er sich unverzüglich beim nächsten Gendarmerieposten, also in Schwarzau, melden müsse. Mit einem LKW sei er daraufhin nach Schwarzau zurückgekehrt.

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Kaum habe der Volkssturmkommandant Baier seinen Krankenstand bestätigt, habe es für ihn geheißen, für die Familie zu sorgen. So sei er in diesen Tagen vom Knappenhof aus in die angrenzenden Waldflächen auf Holzsuche gegangen. Da er seit der frühen Kindheit mit landwirtschaftlichen Arbeiten vertraut gewesen sei, habe er sich auch dem zum Knappenhof gehörenden bäuerlichen Betrieb angeboten, was gerne angenommen worden sei. Die Entlohnung habe aus Lebensmitteln bestanden, Milch, Brot, Kartoffeln und vereinzelt Fleisch oder Speck. Lebensmittel seien bereits überall Mangelware gewesen, nur Bauern hätten sich noch leichter helfen können.

Da er ja im Krankenstand gewesen sei, habe er Gebrechlichkeit vortäuschen müssen, wenn er Leuten außerhalb des vertrauten Kreises begegnete. Das sei ihm unschwer gelungen, wie Kermer sich erinnerte.

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In Puchberg, auf der anderen Seite des Schneebergmassivs, habe Braun, wie er vor dem Volksgericht angab, am 3. oder 4. April das erste der beiden Schreiben von Gauleiter Jury bekommen, in dem ihm sämtliche Befugnisse eines Reichsverteidigungskommissärs übertragen worden seien. Er sei damit die höchste Verwaltungsstelle im Kreise Neunkirchen geworden. In dem zweiten geheimen Schreiben Tage später habe es schließlich geheißen, er sei für die Errichtung eines Standgerichtes verantwortlich und dass dafür ein politischer Leiter oder Gliederungsführer und ein Offizier der Wehrmacht, Waffen-SS oder Polizei beizuziehen wären.

Ob er nicht spätestens seit der ausführlichen Verordnung über die Errichtung von Standgerichten vom Februar hätte wissen müssen, dass bei Standgerichten ein Richter als Vorsitzender zu fungieren habe, dass ein Staatsanwalt mit der Funktion des Anklägers hätte betraut werden müssen und dass weiters nur einer der Beisitzer politischer Leiter oder Gliederungsführer hätten sein müssen, andere aber aus der Wehrmacht, der Waffen-SS oder der Polizei hätte genommen werden können? Braun erwiderte, in dieser Form habe er