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Mit der 5. überarbeiteten Auflage des Praktiker-Werkes von Semtner/Langer/Frey stehen wieder praxisgerechte Erläuterungen zur Verfügung. Der Handkommentar stellt ein übersichtliches Nachschlagewerk und Arbeitsmittel dar, das Planern, Rechtsanwälten, Gemeinden und Kommunalpolitikern ebenso weiterhilft wie dem interessierten Bürger. Die in den letzten Jahren vorgenommenen Änderungen dienten der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben und der Anpassung der Bauordnung an geänderte Anforderungen für ein nachhaltiges, schnelles und wirtschaftliches Bauen. Gleichzeitig sollen Genehmigungsfreistellungen und Verfahrensstraffungen den Bürokratieabbau fördern sowie bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und erleichtern. Die Inhalte Der Handkommentar ist weiterhin in erster Linie für die Praxis geschrieben. Er bietet allen mit dem brandenburgischen Bauordnungsrecht befassten Personen maßgebliche Hilfe bei der Auslegung und Anwendung der Brandenburgischen Bauordnung, insbesondere durch die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie der Verwaltungsgerichte des Landes.. Die Autoren Die Verfasser sind Vorsitzende Richter und Richterin am Verwaltungsgericht Potsdam und weisen sich neben einer hohen Fachkompetenz vor allem durch eine langjährige Erfahrung aus. Ihr Vorteil Die Erläuterungen sind aus der Praxis für die Praxis – verständlich, so konzentriert wie möglich und so ausführlich wie nötig.
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Seitenzahl: 1035
Veröffentlichungsjahr: 2024
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Cover
Inhaltsverzeichnis
Hauptteil
Anhang
Die neue Brandenburgische Bauordnung
Impressum
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis
Bauordnung mit Kommentar
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Vorbemerkung zu §§ 1 bis 3
§ 1 Anwendungsbereich
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)
a) bauliche Anlagen und Bauprodukte
b) Grundstücke
c) andere Anlagen und Einrichtungen
3. Ausnahmen vom Anwendungsbereich (Abs. 2)
a) Anlagen des öffentlichen Verkehrs (Abs. 2 Nr. 1)
b) Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen (Abs. 2 Nr. 2)
c) öffentliche Versorgungsleitungen (Abs. 2 Nr. 3)
d) Rohrleitungen für den Ferntransport von Stoffen (Abs. 2 Nr. 4)
e) Kräne (Abs. 2 Nr. 5)
f) Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden (Abs. 2 Nr. 6)
g) Werbemittel und Dekorationen (Abs. 2 Nrn. 7 bis 10)
h) Parkanlagen und öffentliche Grünflächen; Friedhöfe (Abs. 2 Nr. 11)
i) als Wasserfahrzeuge genutzte Sport- und Charterboote (Abs. 2 Nr. 12)
j) Regale und Regalanlagen in Gebäuden, soweit sie nicht Teil der Gebäudekonstruktion sind oder keine Erschließungsfunktion haben (Abs. 2 Nr. 13)
§ 2 Begriffe
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Begriff der baulichen Anlage (§ 2 Abs. 1 Satz 1)
3. Fingierte bauliche Anlagen (Abs. 1 Satz 2)
a) Aufschüttungen und Abgrabungen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)
b) Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)
c) Sport- und Spielflächen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)
d) Campingplätze, Wochenendplätze, Zeltplätze (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4)
e) Freizeit- und Vergnügungsparks (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5)
f) Kfz-Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)
g) Gerüste und Hilfseinrichtungen zur Sicherung von Bauzuständen (Abs. 1 Satz 2 Nrn. 7 und 8)
4. Gebäude (Abs. 2)
5. Gebäudeklassen (Abs. 3)
a) Allgemeine Grundlagen
aa) Höhe (Abs. 3 Satz 2)
bb) Nutzungseinheit (Abs. 3 Satz 3)
cc) freistehende Gebäude und privilegierte Anbauten (Abs. 3 S. 4)
b) Gebäudeklassen 1 bis 5
aa) Gebäudeklasse 1
bb) Gebäudeklasse 2
cc) Gebäudeklasse 3
dd) Gebäudeklasse 4
ee) Gebäudeklasse 5
6. Sonderbauten (Abs. 4)
7. Aufenthaltsräume (Abs. 5)
8. Geschosse (Abs. 6)
9. Stellplätze und Garagen (Abs. 7)
10. Feuerstätten (Abs. 8)
11. Barrierefreiheit (Abs. 9)
12. Bauprodukte und Bauart (Abs. 10 und 11)
13. Geländeoberfläche (Abs. 12)
§ 3 Allgemeine Anforderungen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Bauliche Vorgänge an baulichen und sonstigen Anlagen und Einrichtungen
3. Die allgemeinen Anforderungen (Satz 1)
a) Keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
b) Keine Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen
c) Grundanforderungen gemäß Anhang I BauPVO
4. Beseitigung und Nutzungsänderung (Satz 2)
Teil 2 Das Grundstück und seine Bebauung
Vorbemerkung
§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
Erläuterungen
1 Allgemeines
2. Straßenmäßige Erschließung (Abs. 1)
3. Errichtung von Gebäuden über mehrere Grundstücke; Grenzüberbau (Abs. 2)
§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Notwendige Zu- oder Durchgänge (Abs. 1 Satz 1)
3. Notwendige Zu- oder Durchfahrten (Abs. 1 Satz 2 und 4)
4. Flächen für Hubrettungsfahrzeuge (Satz 3)
5. Anforderung an Flächen für die Feuerwehr (Abs. 2)
§ 6 Abstandsflächen, Abstände
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Nachbarschutz
3. Erforderlichkeit von Abstandsflächen (Abs. 1 Satz 1)
4. Anlagen mit Wirkungen wie Gebäude (Abs. 1 Satz 2)
5. Auswirkung bauplanungsrechtlicher Vorgaben (Abs. 1 Satz 3)
6. Lage der Abstandsflächen (Abs. 2 Satz 1 und 2)
7. Übernahme von Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke (Abs. 2 Satz 3)
8. Überdeckungsverbot von Abstandsflächen und Ausnahmen (Abs. 3)
9. Ermittlung der Wandhöhe, das Maß H (Abs. 4)
10. Tiefe der Abstandsflächen (§ 6 Abs. 5)
11. Vorrang städtebaulicher Satzungen und örtlicher Bauvorschriften (Abs. 5 Satz 4)
12. Privilegierung für Antennenanlagen (Abs. 5 Satz 5)
13. Hervortretende Bauteile und Vorbauten (Abs. 6)
14. Maßnahmen zur nachträglichen Energieeinsparung und Solaranlagen (Abs. 7)
15. Ohne Abstandsfläche zulässige Anlagen (Abs. 8)
16. Nachträglicher Anbau von Treppen und Aufzügen (Abs. 9)
17. Privilegierte Änderungen bestandsgeschützter Gebäude (Abs. 10)
a) Allgemeines
b) rechtmäßig errichtete Gebäude
c) Änderungen innerhalb des Gebäudes (Nr. 1)
d) Nutzungsänderungen (Nr. 2)
e) Dachräume und Dachgeschosse (Nr. 3)
f) Vor- und Anbauten (Nr. 4)
g) Dach- und Staffelgeschosse (Nr. 5)
h) Ausnahmen
18. Erteilung von Abweichungen von den Abstandsflächen und Abständen nach § 67 (Abs. 11)
a) Allgemeines
b) Voraussetzung für die Erteilung der Abweichung
c) keine atypische Grundstückssituation erforderlich
§ 7 Teilung von Grundstücken
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Begriff der Grundstückssteilung
3. Zulässigkeit der Teilung
4. Kontrolle durch ÖbVI bzw. Katasterbehörde
§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Bebauung und Bodenversiegelung (Abs. 1)
3. Kinderspielplätze (Abs. 2 Satz 1)
4. Ablöse (Abs. 3 und 4)
Teil 3 Bauliche Anlagen
Abschnitt 1 Gestaltung
Vorbemerkung
§ 9 Gestaltung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Verunstaltungsbegriff
3. Verunstaltung baulicher Ablagen (Satz 1)
4. Verunstaltung der Umgebung durch bauliche Anlagen (Satz 2)
§ 10 Anlagen der Außenwerbung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Werbeanlagen
3. Anforderungen an Werbeanlagen (Abs. 2)
4. Verunstaltungsverbot (Abs. 2 Satz 2, 1. Alt. und Satz 2)
5. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz)
6. Rücksicht auf behinderte Menschen (Abs. 2 Satz 4)
7. Andere Zulässigkeitsregelungen
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Vorbemerkung
§ 11 Baustelle
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Anforderungen an die Einrichtung von Baustellen (Abs. 1)
3. Schutz unbeteiligter Dritter (Abs. 2)
4. Baustellenschild (Abs. 3)
5. Schutz von Bäumen, Hecken und Pflanzen (Abs. 4)
6. Sonstige Anforderungen an die Baustelle
§ 12 Standsicherheit
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Standsicherheit (Abs. 1)
3. Verwendung gemeinsamer Bauteile (Abs. 2)
4. Technische Baubestimmungen
§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Schädliche Umwelteinflüsse (Satz 1)
3. Nachbarschutz
4. Anforderungen an Baugrundstücke (Satz 2)
§ 14 Brandschutz
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Baulicher Brandschutz
§ 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Wärmeschutz (Abs. 1)
3. Schallschutz (Abs. 2 Satz 1)
4. Dämmpflicht (Abs. 2 Satz 2)
5. Erschütterungsschutz (Abs. 3)
6. Nachweis der Energieeinsparung (Abs. 4)
§ 16 Verkehrssicherheit
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Verkehrssicherungspflicht (Abs. 1)
3. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (Abs. 2)
§ 16a Bauarten
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Anwendbarkeit von Bauarten (Abs. 1 bis 7)
Abschnitt 3 Bauprodukte
Vorbemerkungen
§ 16b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten (Abs. 1)
3. Verwendung von Bauprodukten, die in anderen Staaten zugelassen wurden (Abs. 2)
§ 16c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Leistungserklärung (Satz 1)
3. Ausschluss nationaler Verfahren (Satz 2)
§ 17 Verwendbarkeitsnachweise
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Erforderlichkeit eines Verwendungsnachweises (Abs. 1)
3. Entbehrlichkeit eines Verwendungsnachweises (Abs. 2)
4. Liste für nicht erforderliche Verwendungsnachweise (Abs. 3)
§ 18 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Verwendbarkeit von Bauprodukten im Sinne des § 16b (Abs. 1 bis 7)
§ 19 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Verwendbarkeit von Bauprodukten (Abs. 1 und 2)
§ 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ 21 Übereinstimmungsbestätigung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Verfahren zum Nachweis der Übereinstimmung von Bauprodukten
§ 22 Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers (Abs. 1 bis 4)
§ 23 Zertifizierung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Erteilung eines Übereinstimmungszertifikats (Abs. 1)
3. Fremdüberwachung (Abs. 2)
§ 24 Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Funktionen und Anerkennung von Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen
§ 25 Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen
Abschnitt 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer
Vorbemerkungen
§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Einteilung der Baustoffe nach ihrem Brandverhalten (Abs. 1)
2. Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen (Abs. 2 Satz 1)
3. Unterscheidung der Bauteile nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe (Abs. 2 Satz 2)
3. Anforderungen an feuerbeständige“ und hochfeuerhemmende Bauteile“ (Abs. 2 Satz 3)
4. Erleichterung für Bauteile in Holzbauweise (Abs. 2 Sätze 3 und 4)
§ 27 Tragende Wände, Stützen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Schutzzielbestimmung (Abs. 1 Satz 1)
3. Konkrete Anforderungen (Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)
4. Erleichterte Anforderungen (Abs. 1 Satz 2)
4. Anforderungen an Kellergeschosse (Abs. 2)
§ 28 Außenwände
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Grundanforderung an Außenwände (Abs. 1)
3. Brandschutzanforderungen an nichttragende Außenwände (Abs. 2)
4. Brandschutzanforderungen an Oberflächen von Außenwänden (Abs. 3)
5. Geschossübergreifende Hohl- oder Lufträume (Abs. 4)
6. Geltungsbeschränkung (Abs. 5)
§ 29 Trennwände
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Schutzziel (Abs. 1)
3. Erforderlichkeit von raumabschließenden Bauteilen (Abs. 2)
4. Anforderungen an Trennwände (Abs. 3)
5. Baulicher Anschluss raumabschließender Trennwände (Abs. 4)
6. Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen (Abs. 5)
7. Freistellung bestimmter Gebäude (Abs. 6)
§ 30 Brandwände
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Allgemeine Anforderungen an Brandwände (Abs. 1)
3. Pflicht zur Errichtung von Brandwänden (Abs. 2)
4. Anforderungen an eine Brandwand (Abs. 3)
5. Detailausbildung von Brandwänden (Abs. 4 bis 10)
a) Ausführung innerer Brandwände (Abs. 4)
b) Brandwand und Dach (Abs. 5)
c) Zusammenstoßende Gebäude oder Gebäudeteile (Abs. 6)
d) Bauteile an oder in Brandwänden (Abs. 7)
e) Öffnungen in Brandwänden (Abs. 8)
f) Lichtdurchlässige Teilflächen in inneren Brandwänden (Abs. 9)
g) Seitliche Wände von Vorbauten (Abs. 10)
6. Anforderungen an Wände anstelle von Brandwänden (Abs. 11)
§ 31 Decken
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Schutzziel (Abs. 1 Satz 1)
3. Anforderungen nach Gebäudeklassen (Abs. 1 Satz 2 und 3)
4. Anforderungen an Kellerdecken und besondere Nutzungen (Abs. 2)
5. Baulicher Anschluss der Decken (Abs. 3)
6. Öffnungen in Decken (Abs. 4)
§ 32 Dächer
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Harte Bedachung (Abs. 1)
3. Zulässigkeit weicher Bedachung (Abs. 2)
4. Freistellung von Gebäuden und Bauteilen (Abs. 3)
5. Lichtdurchlässige Bedachungen und begrünte Bedachungen (Abs. 4)
6. Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen und Lichtkuppeln und Solaranlagen (Abs. 5)
7. Dächer von traufseitig aneinandergebauten Gebäuden (Abs. Abs. 6)
8. Dächer von Anbauten (Abs. 7)
9. Vorrichtungen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis sowie für Arbeiten auf dem Dach (Abs. 8 und 9)
§ 32a Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Gebäude (Abs. 1)
3. Offene Stellplatzanlagen (Abs. 2)
4. Ausnahmen von der Photovoltaikpflicht (Abs. 3)
Abschnitt 5 Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
Vorbemerkungen
§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Pflicht zur Errichtung von Rettungswegen (Abs. 1)
3. Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen (Abs. 2)
4. Zulässigkeit des zweiten Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr (Abs. 3)
§ 34 Treppen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Pflicht zur Errichtung notwendiger Treppen (Abs. 1)
3. Einschiebbare Treppen, Rolltreppen und Leitern (Abs. 2)
4. Erreichbarkeit notwendiger Treppen (Abs. 3)
5. Brandschutzanforderungen an notwendige Treppen (Abs. 4)
6. Breite von Treppen (Abs. 5)
7. Hand- und Zwischenläufe bei Treppen (Abs. 6)
8. Treppenabsätze (Abs. 7)
§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Pflicht zur Errichtung notwendiger Treppenräume (Abs. 1)
3. Lage und Anzahl notwendiger Treppenräume (Abs. 2)
4. Ausgänge notwendiger Treppenräume (Abs. 3)
5. Treppenraumwände (Abs. 4)
6. Treppenhausseitige Baustoffe (Abs. 5)
7. Öffnungen von Wänden notwendiger Treppenräume (Abs. 6)
8. Beleuchtung notwendiger Treppenräume (Abs. 7)
9. Belüftung und Rauchableitung notwendiger Treppenräume (Abs. 8)
§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Pflicht zur Errichtung von notwendigen Fluren (Abs. 1)
3. Breite von notwendigen Fluren (Abs. 2)
4. Unterteilung von notwendigen Fluren (Abs. 3)
5. Brandschutzanforderungen an notwendige Flure (Abs. 4)
6. Offene Gänge (Abs. 5)
7. Anforderungen an die flurseitigen Baustoffe (Abs. 6)
§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Vermeidung von Unfällen bei der Reinigung (Abs. 1)
3. Kennzeichnung von Glastüren und anderen Glasflächen (Abs. 2)
4. Wohnungseingangstüren (Abs. 3)
5. Fensterlose Kellergeschosse (Abs. 4)
6. Fenster als zweiter Rettungsweg (Abs. 5)
§ 38 Umwehrungen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Umwehrung von Flächen in, an und auf baulichen Anlagen (Abs. 1)
3. Sicherung von Gefahrenbereichen (Abs. 2)
4. Höhe der Umwehrungen (Abs. 3 und 4)
Abschnitt 6 Technische Gebäudeausrüstung
Vorbemerkungen
§ 39 Aufzüge
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Aufzüge im Inneren von Gebäuden (Abs. 1)
3. Brandschutzanforderungen an Fahrschachtwände, -türen und andere Öffnungen (Abs. 2)
4. Belüftung von Fahrschächten (Abs. 3)
5. Pflicht zum Einbau von Aufzügen (Abs. 4)
6. Anforderungen an Fahrkörbe und Aufzüge, die Krankentragen oder Rollstühle aufnehmen sollen (Abs. 5)
§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und Installationskanäle
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Brandschutzanforderungen an Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Abs. 1)
3. Leitungsanlagen in Rettungswegen (Abs. 2)
4. Installationsschächte und -kanäle (Abs. 3)
§ 41 Lüftungsanlagen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Grundsatzanforderungen für Lüftungsanlagen (Abs. 1)
3. Brandschutzanforderungen an Lüftungsleitungen (Abs. 2)
4. Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern (Abs. 3)
5. Trennung von Abluft- und Abgasführung (Abs. 4)
6. Lüftungsanlagen in kleineren Nutzungseinheiten (Abs. 5)
7. Raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen (Abs. 6)
§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Grundsatzanforderung für Feuerungsanlagen (Abs. 1)
3. Aufstellung von Feuerstätten (Abs. 2)
4. Anforderungen an Abgasanlagen (Abs. 3)
5. Anforderungen an Brennstoffversorgungsanlagen (Abs. 4)
6. Ortsfeste Verbrennungsmotoren und Anlagen zur Wärmeerzeugung und Ableitung (Abs. 5)
§ 43 Sanitäre Anlagen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Wirksame Lüftung von fensterlosen Bädern und Toiletten
§ 44 Kleinkläranlagen, Gruben
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Bauliche Anforderungen an Kleinkläranlagen und Gruben
§ 45 Aufbewahrung fester Abfallstoffe
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Anforderungen an die vorübergehende Aufbewahrung von Abfallstoffen innerhalb von Gebäuden
§ 46 Blitzschutzanlagen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Pflicht zur Errichtung von Blitzschutzanlagen
Abschnitt 7 Nutzungsbedingte Anforderungen
Vorbemerkungen
§ 47 Aufenthaltsräume
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Höhe von Aufenthaltsräumen (Abs. 1)
3. Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen (Abs. 2)
4. Belichtung von Aufenthaltsräumen ohne Tageslicht (Abs. 3)
§ 48 Wohnungen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Küchen (Abs. 1)
3. Abstellräume (Abs. 2)
4. Bäder und Toiletten (Abs. 3)
5. Rauchwarnmelder (Abs. 4)
6. Umnutzung bestehender Nutzungseinheiten in Wohnraum (Abs. 5)
§ 49 Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für Fahrräder
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Stellplatz- und Abstellplatzbaupflicht (Abs. 1)
3. Lage der notwendigen Stellplätze (Abs. 2)
4. Stellplatzablöseverträge (Abs. 3)
5. Verwendung des Stellplatzablösebetrages (Abs. 4)
6. Spätere Herstellung oder Aussetzung der Herstellung der Stellplätze (Abs. 5)
§ 50 Barrierefreies Bauen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Barrierefreiheit von Wohnungen (Abs. 1)
3. Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, die überwiegend oder ausschließlich von Kranken, Behinderten oder alten Menschen genutzt werden (Abs. 2)
4. Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt oder allgemein zugänglich sind (Abs. 3)
5. Abweichungen bei unverhältnismäßigem Mehraufwand (Abs. 4)
6. Bauliche Anlagen, bauliche Anlagen, die weder eindeutig öffentlich zugänglich noch dem Wohnen zuzuordnen sind (Abs. 5)
7. Behindertengerechte Stellplätze (Abs. 6)
§ 51 Sonderbauten
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Allgemeine Anforderungen an Sonderbauten (Abs. 1)
3. Nachweis der Energieeinsparung (Abs. 2)
Teil 4 Die am Bau Beteiligten
Vorbemerkungen
§ 52 Grundpflichten
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der am Bau Beteiligten
§ 53 Bauherrin und Bauherr
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Pflichten der Bauherrin oder des Bauherrn (Abs. 1)
3. Bauherrengemeinschaften (Abs. 2)
§ 54 Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Aufgaben und Pflichten der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers (Abs. 1)
3. Heranziehung von geeigneten Fachplanerinnen oder Fachplanern (Abs. 2)
§ 55 Unternehmerin und Unternehmer
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Pflichten und Aufgaben der Unternehmerin oder des Unternehmers (Abs. 1)
3. Nachweis der Eignung des Unternehmers bei besonders schwierigen Bauarbeiten (Abs. 2)
§ 56 Bauleiterin und Bauleiter
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Aufgaben der Bauleiterin oder des Bauleiters (Abs. 1)
3. Eignung der Bauleiterin oder des Bauleiters (Abs. 2)
Teil 5 Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Abschnitt 1 Bauaufsichtsbehörden
Vorbemerkungen
§ 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Untere Bauaufsichtsbehörden (Abs. 1)
3. Sonderaufsicht durch den Landrat (Abs. 2)
4. Oberste Bauaufsichtsbehörde und deren Aufsichtsrechte (Abs. 3)
5. Bedienstete der Bauaufsichtsbehörden (Abs. 4)
6. Umfang der Aufsicht (Abs. 5)
7. Haftungsausschluss (Abs. 6)
§ 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden sowie der amtsfreien Gemeinden, der Ämter, der Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden und mitverwaltenden Gemeinden als Sonderordnungsbehörden
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde (Abs. 1 Satz 2)
3. Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden (Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1)
4. Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden (Abs. 2 Satz 2)
5. Heranziehung von Sachverständigen (Abs. 3)
6. Betretungsrecht (Abs. 4)
7. Wirkung bauaufsichtlicher Verfügungen gegenüber Rechtsnachfolgern (Abs. 5)
8. Aufgaben und Befugnisse der amtsfreien Gemeinden, der Ämter, der Verbandsgemeinden, mitverwalteten und mitverwaltenden Gemeinden (Abs. 6)
9. Weitere Befugnisse der Gemeinden und Ämter (Abs. 7)
Abschnitt 2 Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
Vorbemerkungen
§ 59 Grundsatz
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Genehmigungspflichtige Vorhaben (Abs. 1)
3. Verhältnis zum Bauplanungsrecht
4. Umfang der Baugenehmigungspflicht
5. Anforderungen an genehmigungsfreie Vorhaben (Abs. 2)
§ 60 Vorrang anderer Gestattungsverfahren
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Atomgesetz (Satz 1 Nr. 1)
3. Werbeanlagen (Satz 1 Nr. 2)
4. Befugnisse der Fachbehörde (Satz 2)
§ 61 Genehmigungsfreie Vorhaben
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Genehmigungsfreiheit von Gebäuden (Abs. 1 Nr. 1)
3. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (Abs. 1 Nr. 2)
4. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Abs. 1 Nr. 3)
5. Anlagen der Ver- und Entsorgung (Abs. 1 Nr. 4)
6. Masten, Antennen und ähnliche Anlagen (Abs. 1 Nr. 5)
7. Behälter und Becken (Abs. 1 Nr. 6)
8. Mauern und Einfriedungen (Abs. 1 Nr. 7)
9. Private Verkehrsanlagen (Abs. 1 Nr. 8)
10. Aufschüttungen und Abgrabungen (Abs. 1 Nr. 9)
11. Bauliche Anlagen u. a. zur Freizeitgestaltung (Abs. 1 Nr. 10)
12. Tragende und nichttragende Bauteile (Abs. 1 Nr. 11)
13. Werbeanlagen (Abs. 1 Nr. 12)
14. Vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen (Abs. 1 Nr. 13)
15. Plätze (Abs. 1 Nr. 14)
16. Sonstige bauliche Anlagen (Abs. 1 Nr. 15)
17. Nutzungsänderungen (Abs. 2)
18. Instandhaltungsarbeiten (Abs. 3)
§ 62 Bauanzeigeverfahren
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Voraussetzungen (Abs. 1)
3. Eingangsbestätigung (Abs. 2)
4. Baubeginn (Abs. 3)
5. Bauuntersagung (Abs. 4)
6. Anwendbare Verfahrensvorschriften (Abs. 5)
Abschnitt 3 Genehmigungsverfahren
Vorbemerkungen
§ 63 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Voraussetzungen (Abs. 1)
3. Erklärung des Entwurfsverfassers (Abs. 2)
4. Prüfungsumfang der Baugenehmigungsbehörde (Abs. 3)
5. Entscheidung über den Bauantrag (Abs. 4)
§ 64 Baugenehmigungsverfahren
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Prüfungsumfang der Baugenehmigungsbehörde
§ 65 Bauvorlageberechtigung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Bauvorlagen des Entwurfsverfassers (Abs. 1)
3. Bauvorlageberechtigung (Abs. 2 bis 4)
§ 65a Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Allgemeine Voraussetzungen für eine Eintragung (Abs. 1)
3. Eintragung bei auswärtigen Abschlüssen (Abs. 2 bis 4)
§ 65b Eintragungsverfahren für Antragstellende aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Form und Verfahren der Eintragung
§ 65c Ausgleichsmaßnahmen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung als Ausgleichsmaßnahmen
§ 65d Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung von bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Anzeigeverfahren
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Anzeigepflicht bei vorübergehender und gelegentlicher Tätigkeit in Brandenburg
§ 66 Bautechnische Nachweise
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Erfordernis bautechnischer Nachweise (Abs. 1)
3. Besondere und zusätzliche Qualifikationen (Abs. 2)
4. Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes (Abs. 3)
5. Entbehrlichkeit der Prüfung (Abs. 4)
6. Listenführung (Abs. 5)
§ 67 Abweichungen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Zulassung von Abweichungen (Abs. 1 Satz 1)
3. Technische Baubestimmungen (Abs. 1 Satz 2)
4. Formelle Voraussetzungen (Abs. 2)
5. Einvernehmen der Gemeinde (Abs. 3)
6. Abweichungen bei genehmigungsfreien Vorhaben (Abs. 4)
§ 68 Bauantrag, Bauvorlagen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Bauantrag (Abs. 1)
3. Bauvorlagen (Abs. 2)
4. Darstellung der baulichen Anlage auf dem Grundstück (Abs. 3)
5. Zustimmung des Grundstückseigentümers (Abs. 4)
§ 69 Behandlung des Bauantrags
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Eingangsprüfung (Abs. 1)
3. Nachforderung von Bauvorlagen (Abs. 2 Satz 1)
4. Rücknahmefiktion des Bauantrags (Abs. 2 Satz 2)
5. Trägerbeteiligung (Abs. 3 und 4)
6. Anhörungstermin (Abs. 5)
7. Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde (Abs. 6)
§ 70 Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Verfahrensrechtlicher Nachbarbegriff (Abs. 1)
3. Beteiligungspflicht (Abs. 2)
4. Zustimmung des Nachbarn (Abs. 3)
5. Akteneinsichtsrecht des Nachbarn (Abs. 4)
6. Zustellung der Entscheidung (Abs. 5)
7. Bekanntmachung von Bauvorhaben auf Antrag (Abs. 6)
8. Öffentlichkeitsbeteiligung (Abs. 7)
9. Bekanntmachung und Auslegung (Abs. 8, 9)
10. Bekanntmachung der Baugenehmigung (Abs. 10)
11. Beteiligung nach dem VwVfG (Abs. 11)
§ 71 Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Bauaufsichtsbehörde (Abs. 1)
3. Anhörung der Gemeinde (Abs. 2)
4. Genehmigung und Ersatzvornahme (Abs. 3 und 4)
5. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Widerspruchsbehörde (Abs. 5)
§ 72 Baugenehmigung, Baubeginn
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Baugenehmigung (Abs. 1 Satz 1)
3. Konzentrationswirkung (Abs. 1 Satz 2)
4. Ausnahmen von der Konzentrationswirkung (Abs. 1 Sätze 3 und 4)
5. Umweltauswirkungen nach UVPG (Abs. 1 Satz 5)
6. Beifügung von Nebenbestimmungen (Abs. 2)
7. Sicherheitsleistung (Abs. 2 Satz 1)
8. Beseitigung befristet genehmigter Anlagen (Abs. 2 Satz 2)
9. Rückbauverpflichtung (Abs. 2 Sätze 3 und 4)
10. Übermittlung der Baugenehmigung an den Bauherrn (Abs. 3)
11. Rechtsnachfolge (Abs. 4)
12. Private Rechte Dritter (Abs. 5)
13. Unterrichtung der Gemeinde und des Entwurfsverfassers (Abs. 6)
14. Baubeginn (Abs. 7 Satz 1)
15. Baufreigabevorbehalt (Abs. 7 Satz 2)
16. Baubeginnsanzeige (Abs. 8)
17. Grundflächenabsteckung und Einmessung (Abs. 9)
18. Vorhaltung der Bauvorlagen auf der Baustelle (Abs. 10)
§ 72a Typengenehmigung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Anwendungsbereich (Abs. 1)
3. Geltungsdauer und Verfahren (Abs. 2 – 5)
§ 73 Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Geltungsdauer von Baugenehmigung; Teilbaugenehmigung und Vorbescheid (Abs. 1)
3. Geltungsdauer bei planfestgestellten Vorhaben (Abs. 2)
§ 74 Teilbaugenehmigung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Voraussetzungen und Rechtswirkungen
§ 75 Vorbescheid
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Voraussetzungen des Vorbescheids (Abs. 1)
3. Verfahren und Bauvorlagen (Abs. 2, Abs. 1 Satz 2)
4. Geltungsdauer (Abs. 3)
§ 76 Genehmigung Fliegender Bauten
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Begriff (Abs. 1)
3. Ausführungsgenehmigung (Abs. 2)
4. Verfahren (Abs. 3 bis 5, Abs. 6 Satz 4, Abs. 9)
5. Aufstellungsanzeige und Vorbehalt der Gebrauchsabnahme (Abs. 6)
6. Auflagen und Untersagung (Abs. 7)
7. Nachabnahme (Abs. 8)
§ 77 Bauaufsichtliche Zustimmung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Zustimmungsverfahren (Abs. 1 bis 4)
3. Kenntnisgabeverfahren (Abs. 5)
Abschnitt 4 Bauaufsichtliche Maßnahmen
Vorbemerkungen
§ 78 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Erläuterungen
§ 79 Einstellung von Arbeiten
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Einstellung von Arbeiten (Abs. 1)
3. Versiegelung und amtlicher Gewahrsam (Abs. 2)
§ 80 Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Baubeseitigung (Abs. 1 Satz 1)
3. Nutzungsuntersagung (Abs. 1 Satz 2)
4. Versiegelung bei untersagter Nutzung (Abs. 1 Satz 3)
5. Beseitigung verfallsbedrohter baulicher Anlagen (Abs. 2)
§ 81 Anpassung bestehender baulicher Anlagen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Anpassung bestehender baulicher Anlagen (Abs. 1)
3. Anpassung bei wesentlichen Änderungen (Abs. 2)
Abschnitt 5 Bauüberwachung
Vorbemerkungen
§ 82 Bauüberwachung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Bauüberwachung durch die Bauaufsichtsbehörde (Abs. 1)
3. Bauüberwachung durch Prüfingenieure und qualifizierte Brandschutzplaner (Abs. 2)
4. Probenentnahme und Probenprüfung (Abs. 3)
5. Einblick in Bauunterlagen (Abs. 4)
6. Meldung an die Marktüberwachungsbehörde (Abs. 5)
§ 83 Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Bauzustandsanzeigen (Abs. 1)
3. Anzeige der Nutzungsaufnahme (Abs. 2 Satz 1)
4. Vorzulegende Bescheinigungen (Abs. 2 Satz 2)
5. Benutzung der baulichen Anlage (Abs. 2 Satz 3)
6. Abnahme u. a. von Feuerstätten (Abs. 2 Satz 4)
Abschnitt 6 Baulasten
§ 84 Baulasten, Baulastenverzeichnis
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Gegenstand der Baulast (Abs. 1)
3. Schriftform und Beglaubigung (Abs. 2)
4. Verzicht auf Baulasten (Abs. 3)
5. Baulastenverzeichnis (Abs. 4)
6. Einsicht in das Baulastenverzeichnis (Abs. 5)
7. Fortgeltung der Grunddienstbarkeiten (Abs. 6)
Teil 6 Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften
Vorbemerkungen
§ 85 Ordnungswidrigkeiten
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Bußgeldtatbestände (Abs. 1 und 2)
3. Höhe des Bußgeldes (Abs. 3)
4. Zuständigkeit (Abs. 4)
§ 86 Rechtsvorschriften
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Einzelne Ermächtigungen (Abs. 1 bis 7)
§ 86a Technische Baubestimmungen
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Technische Baubestimmungen (Abs. 1)
3. Vorgaben zu Inhalt und Gliederung von Technischen Baubestimmungen (Abs. 2 und 3)
4. Liste nach § 17 Abs. 3 (Abs. 4)
5. Aufgabe und Funktion des Deutschen Instituts für Bautechnik (Abs. 5)
§ 87 Örtliche Bauvorschriften
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Einzelne Ermächtigungsgrundlagen (Abs. 1 bis 7)
3. Verfahren zum Erlass, zur Änderung und Aufhebung örtlicher Bauvorschriften (Abs. 8 und 9)
4. Gestalterische Anforderungen an örtliche Bauvorschriften (Abs. 10)
§ 88 Übergangsvorschriften
Erläuterungen
1. Allgemeines
2. Einzelne Übergangsvorschriften (Abs. 1 bis 8)
Stichwortverzeichnis
Fußnoten
E-Book-Fassung
bearbeitet
von
Dr. Matthias Semtner
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam
Ruben Langer
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam
Dr. Katja Frey
Richterin am Verwaltungsgericht Potsdam
Volker Reimus (bis zur 4. Auflage)
Vorsitzender Richter
am Verwaltungsgericht Potsdam a.D.
5. Auflage, 2024
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In den vergangenen Jahren hat die Brandenburgische Bauordnung eine Reihe von Änderungen erfahren. Das gibt Veranlassung zu einer weiteren Neuauflage des von der Praxis sehr gut angenommenen Handkommentars. Für diese 5. Auflage hat – nach dem Ausscheiden des hochgeschätzten Kollegen Volker Reimus – Frau Dr. Katja Frey die Kommentierung übernommen.
Die erste wesentliche Änderung nach Erscheinen der Vorauflage des Kommentars erfolgte mit dem Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher, bauberufsrechtlicher und haushaltsrechtlicher Vorschriften vom 15. Oktober 2018 (GVBl. I Nr. 25), mit der die Anpassung der Brandenburgischen Bauordnung an das europäische Bauproduktenrecht vollzogen wurde. Grund der Änderung war, dass der EuGH mit seinem Urteil C-100/13 vom 16. Oktober 2014 entschieden hatte, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre binnenmarktbezogenen Verpflichtungen aus den Unionsverträgen verletzt hatte.
Mit dem Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 18. Dezember 2020 (GVBl. I Nr. 44) sollte die Bauordnung an aktuelle Bedingungen und Bedürfnisse angepasst werden, um schneller, effizienter und nachhaltiger bauen zu können. Das betrifft die Anpassung an die von der Bauministerkonferenz im Jahre 2019 beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung, die Nachhaltigkeit (Bauen mit Holz und Elektromobilität), das Leben auf dem Land – Tierhaltung und Gartenbau (Mobilställe und Gewächshäuser), die Wirtschaft (Bauvorlageberechtigung, Typengenehmigung, bautechnische Nachweise, Mobilfunkausbau und Wassertourismus) und schließlich den Bürokratieabbau (Genehmigungsfreistellungen, Abbau bürokratischer Belastungen, Belebung ländlicher Räume, Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren und die Digitalisierung).
Zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 9. Februar 2021 (GVBl. I Nr. 5) hat sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, um dem gestiegenen Bedarf nach mobilen Datendiensten und dem erforderlichen Aufbau des 5 G-Netzes, verbunden mit Versorgungsauflagen für die Mobilfunkbetreiber, die entsprechende Lizenzen erworben haben, gerecht zu werden.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18) verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Brandenburgische Bauordnung an die von der Bauministerkonferenz in den Jahren 2021 und 2022 beschlossenen Änderungen der Musterbauordnung (Nachverdichtung und Barrierefreiheit) sowie an bundesrechtliche Vorgaben anzupassen, europarechtliche Akte umzusetzen (Vertragsverletzungsverfahren und SEVESO-III-Richtlinie) sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und den Ausbau erneuerbarer Energie zu beschleunigen bzw. zu erleichtern.
Der Handkommentar ist weiterhin in erster Linie für die Praxis geschrieben. Dabei können die Erläuterungen schon wegen des zu beschränkenden Umfangs – wie bisher auch – naturgemäß nicht alle Problemstellungen aufzeigen, die die Anwendung des vielschichtigen Bauordnungsrechts oftmals mit sich bringt.
Für die mit dem brandenburgischen Bauordnungsrecht Befassten, seien es die Bauherrinnen und Bauherren selbst, ihre Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie Bauleiterinnen und Bauleiter oder die Bediensteten der Bauaufsichtsbehörden, ist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie der Verwaltungsgerichte des Landes besonders wichtig, da diese die Auslegung und damit die Anwendung der Brandenburgischen Bauordnung maßgeblich bestimmen. Deshalb ist diese Rechtsprechung – so weit wie möglich – in die Kommentierung eingeflossen.
Die Autoren danken Herrn Dipl. Ing. Thomas Krug (Potsdam) für die Anfertigung der Abbildungen zu § 6.
Die Verfasser bedanken sich im Voraus für Hinweise, Kritik und Anregungen.
Es haben bearbeitet:
§§ 1 bis 16, §§ 26 bis 32a, § 84 Langer,
§§ 16a bis 25, §§ 33 bis 56, §§ 85 bis 88 Dr. Semtner,
§§ 57 bis 83 Dr. Frey.
Potsdam, im Mai 2024
Dr. Matthias Semtner
Ruben Langer
Dr. Katja Frey
Vorwort
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis
Brandenburgische Bauordnung
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffe
§ 3
Allgemeine Anforderungen
Teil 2
Das Grundstück und seine Bebauung
§ 4
Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
§ 5
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
§ 6
Abstandsflächen, Abstände
§ 7
Teilung von Grundstücken
§ 8
Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze
Teil 3
Bauliche Anlagen
Abschnitt 1
Gestaltung
§ 9
Gestaltung
§ 10
Anlagen der Außenwerbung
Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
§ 11
Baustelle
§ 12
Standsicherheit
§ 13
Schutz gegen schädliche Einflüsse
§ 14
Brandschutz
§ 15
Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz
§ 16
Verkehrssicherheit
§ 16a
Bauarten
Abschnitt 3
Bauprodukte
§ 16b
Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten
§ 16c
Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten
§ 17
Verwendbarkeitsnachweise
§ 18
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
§ 19
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
§ 20
Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
§ 21
Übereinstimmungsbestätigung
§ 22
Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers
§ 23
Zertifizierung
§ 24
Prüf-, Zertifizierungs-, Überwachungsstellen
§ 25
Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen
Abschnitt 4
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer
§ 26
Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
§ 27
Tragende Wände, Stützen
§ 28
Außenwände
§ 29
Trennwände
§ 30
Brandwände
§ 31
Decken
§ 32
Dächer
§ 32a
Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern
Abschnitt 5
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
§ 33
Erster und zweiter Rettungsweg
§ 34
Treppen
§ 35
Notwendige Treppenräume, Ausgänge
§ 36
Notwendige Flure, offene Gänge
§ 37
Fenster, Türen, sonstige Öffnungen
§ 38
Umwehrungen
Abschnitt 6
Technische Gebäudeausrüstung
§ 39
Aufzüge
§ 40
Leitungsanlagen, Installationsschächte und Installationskanäle
§ 41
Lüftungsanlagen
§ 42
Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung
§ 43
Sanitäre Anlagen
§ 44
Kleinkläranlagen, Gruben
§ 45
Aufbewahrung fester Abfallstoffe
§ 46
Blitzschutzanlagen
Abschnitt 7
Nutzungsbedingte Anforderungen
§ 47
Aufenthaltsräume
§ 48
Wohnungen
§ 49
Notwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für Fahrräder
§ 50
Barrierefreies Bauen
§ 51
Sonderbauten
Teil 4
Die am Bau Beteiligten
§ 52
Grundpflichten
§ 53
Bauherrin und Bauherr
§ 54
Entwurfsverfasserin und Entwurfsverfasser
§ 55
Unternehmerin und Unternehmer
§ 56
Bauleiterin und Bauleiter
Teil 5
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Abschnitt 1
Bauaufsichtsbehörden
§ 57
Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden
§ 58
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden sowie der amtsfreien Gemeinden, der Ämter, der Verbandsgemeinden, mitverwalteten Gemeinden und mitverwaltenden Gemeinden als Sonderordnungsbehörden
Abschnitt 2
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
§ 59
Grundsatz
§ 60
Vorrang anderer Gestattungsverfahren
§ 61
Genehmigungsfreie Vorhaben
§ 62
Bauanzeigeverfahren
Abschnitt 3
Genehmigungsverfahren
§ 63
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 64
Baugenehmigungsverfahren
§ 65
Bauvorlageberechtigung
§ 65a
Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten
§ 65b
Eintragungsverfahren für Antragstellende aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 65c
Ausgleichsmaßnahmen
§ 65d
Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung von bauvorlageberechtigten Ingenieuren, Anzeigeverfahren
§ 66
Bautechnische Nachweise
§ 67
Abweichungen
§ 68
Bauantrag, Bauvorlagen
§ 69
Behandlung des Bauantrags
§ 70
Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit
§ 71
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
§ 72
Baugenehmigung, Baubeginn
§ 72a
Typengenehmigung
§ 73
Geltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides
§ 74
Teilbaugenehmigung
§ 75
Vorbescheid
§ 76
Genehmigung Fliegender Bauten
§ 77
Bauaufsichtliche Zustimmung
Abschnitt 4
Bauaufsichtliche Maßnahmen
§ 78
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
§ 79
Einstellung von Arbeiten
§ 80
Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung
§ 81
Anpassung bestehender baulicher Anlagen
Abschnitt 5
Bauüberwachung
§ 82
Bauüberwachung
§ 83
Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung
Abschnitt 6
Baulasten
§ 84
Baulasten, Baulastenverzeichnis
Teil 6
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften
§ 85
Ordnungswidrigkeiten
§ 86
Rechtsvorschriften
§ 86a
Technische Baubestimmungen
§ 87
Örtliche Bauvorschriften
§ 88
Übergangsvorschriften
Stichwortverzeichnis
a. A.
anderer Ansicht
a. a. O.
am angegebenen Ort
a. F.
alte Fassung
Abb.
Abbildung
ABl.
Amtsblatt
Abs.
Absatz, Absätze
AEG
Allgemeines Eisenbahngesetz
AG
Aktiengesellschaft
Alt.
Alternative
AmtsO
Amtsordnung für das Land Brandenburg
ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung
Art.
Artikel
ASR
Technische Regeln für Arbeitsstätten
AtomG
Atomgesetz
AufzugsVO
Verordnung über Aufzugsanlagen
Bad.-Württ.
Baden-Württemberg
BauGB
Baugesetzbuch
BauGB-MaßnahmenG
Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch
BauPG
Bauproduktengesetz
BaumSchV
Baumschutzverordnung
BauNVO
Baunutzungsverordnung
BauO
Gesetz über die Bauordnung
BauPG
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der EU in Bezug auf Bauprodukte
BauPVO
EU-Bauproduktenverordnung
BauROG
Bau- und Rahmenordnungsgesetz 1998
BauStellV
Verordnung über die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen
BayVBl.
Bayerische Verwaltungsblätter
BayVGH
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
BBergG
Bergbaugesetz
BbgAbfBodG
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz
BbgArchG
Brandenburgisches Architektengesetz
BbgBauGebO
Brandenburgische Baugebührenordnung
BbgBauGSGV
Brandenburgische Verordnung über die Anwendung von Verordnungen nach § 11 des Gerätesicherheitsgesetzes auf bauliche Anlagen
BbgBauPrüfV
Brandenburgische Bautechnische Prüfungsverordnung
BbgBauSV
Brandenburgische Bausachverständigenverordnung
BbgBauVorlV
Brandenburgische Bauvorlagenverordnung
BbgBeBauV
Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung
BbgBestG
Brandenburgisches Bestattungsgesetz
BbgBGG
Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz
BbgBO
Brandenburgische Bauordnung
BbgBQFG
Brandenburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
BbgCWPV
Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung
BbgDSchG
Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz
BbgDSG
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg
BbgEltBauV
Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen im Land Brandenburg
BbgFeuV
Brandenburgische Feuerungsverordnung
BbgGStV
Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung
BbgHAV
Brandenburgische Hersteller- und Anwenderverordnung
BIngG
Brandenburgisches Ingenieurgesetz
BbgKPBauV
Brandenburgische Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung
BbgKVerf
Brandenburgische Kommunalverfassung
BbgNatSchAG
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz
BbgNRG
Brandenburgisches Nachbargesetz
BbgPolG
Brandenburgisches Polizeigesetz
BbgPrüfSV
Brandenburgische Prüfsachverständigenverordnung
BbgPÜZAV
Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle nach Bauordnungsrecht im Land Brandenburg
BbgSGPrüfV
Brandenburgische Sicherheitstechnische Gebäudeausrüstungs-Prüfverordnung
BbgStrG
Brandenburgisches Straßengesetz
BbgÜTV
Brandenburgische Bautätigkeitenüberwachungsverordnung
BbgÜZV
Brandenburgische Übereinstimmungszeichenverordnung
BbgVBauV
Brandenburgische Verkaufsstätten-Bauverordnung
BbgVerf
Verfassung des Landes Brandenburg
BbgVStättV
Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung
BbgVwGG
Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz
BbgWBauPV
Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung
BbgWEAAbG
Brandenburgischen Windenergieanlagenabstandsgesetzes
BbgWG
Brandenburgisches Wassergesetz
BekanntV
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen
Beschl.
Beschluss
betr.
betreffend
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BGG
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
BGH
Bundesgerichtshof
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV
Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
1. BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)
4. BImSchV
Vierte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen)
BKleingG
Bundeskleingartengesetz
Bl.
Blatt
Bln
Berlin
Bln-Bbg
Berlin-Brandenburg
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
BRS
Baurechtssammlung
Buchst.
Buchstabe(n)
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
BVerwGE
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
BWaldG
Bundeswaldgesetz
bzw.
beziehungsweise
CE-Zeichen
Zeichen der Europäischen Union
d.h.
das heißt
DIfBt
Deutsches Institut für Bautechnik
DHHN
Deutsches Haupt-Höhen-Netz
DIN
Deutsches Institut für Normung
DÖV
Die öffentliche Verwaltung
DSGVO.
Datenschutz-Grundverordnung
DVBl.
Deutsches Verwaltungsblatt
DVP
Deutsche Verwaltungspraxis
EAG Bau
Europarechtsanpassungsgesetz Bau
EEWärmeG
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
EGBGB
Einführungsgesetz zum BGB
EltVTR
Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen
EnEV
Energieeinsparverordnung
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
ESG
Einscheibensicherheitsglas
EU
Europäische Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EVerkVerwG
Eisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz
evtl.
eventuell
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
f., ff.
folgende, fortfolgende
Feldhaus
Immissionsschutzrecht, Kommentar, Loseblattsammlung
FStrG
Bundesfernstraßengesetz
GBO
Grundbuchordnung
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GebGBbg
Gebührengesetz für das Land Brandenburg
GEG
Gebäudeenergiegesetz
GemHV
Gemeindehaushaltsverordnung
GewArch
Gewerbearchiv
GG
Grundgesetz
ggf.
gegebenenfalls
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO
Gemeindeordnung
GS-Zeichen
Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“
GSPG
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
GVBl.
Gesetz- und Verordnungsblatt
HeizAnlV
Heizungsanlagenverordnung
HeizkostenV
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
HessVGH
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Hinweis-Z.Ri
Hinweiszeichenrichtlinie
HmbKliSchG
Hamburgisches Klimaschutzgesetz
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
i. d. F.
in der Fassung
i. S.
im Sinne
i. V. m.
in Verbindung mit
Jäde MBO 2002
Musterbauordnung (MBO 2002), 2003
Jäde u. a.
Jäde/Dirnberger/Förster/Bauer/Böhme/Michel/Radeisen, Bauordnungsrecht Brandenburg, Kommentar, Loseblattsammlung
KAG
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Kopp/Schenke, VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 29. Auflage 2023
Kopp/Ramsauer, VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 24. Auflage 2023
krit.
kritisch
KrWG
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
KÜO
Kehr- und Überprüfungsverordnung
LSolarG
Landessolargesetz
LBO
Landesbauordnung
LKrO
Landkreisordnung
LKV
Landes- und Kommunalverwaltung
LImSchG
Landesimmissionsschutzgesetz
LOG
Landesorganisationsgesetz
LTB
Liste der Technischen Baubestimmungen
LT-Drs.
Landtags-Drucksache
LuftVG
Luftverkehrsgesetz
LWaldG
Waldgesetz des Landes Brandenburg
LZG
Landeszustellungsgesetz
m; mm
Meter; Millimeter
m. w. N.
mit weiteren Nachweisen
Mampel
Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht, Materielles Recht, 1994
MBO
Musterbauordnung
MDR
Monatsschrift für Deutsches Recht
MIR
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
MLAR
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
M-LüAR
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
MV
Mecklenburg-Vorpommern
MVV TB 2023/1
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2023/1
n. F.
neue Fassung
Nds
Niedersachsen, niedersächsisch
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
Nr.
Nummer(n)
NRW
Nordrhein-Westfalen
NVwZ
Neue Zeitschrift für das Verwaltungsrecht
NVwZ-RR
Neue Zeitschrift für das Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport
o. Ä.
oder Ähnliches
OBG
Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
OLG
Oberlandesgericht
Otto
Otto, Brandenburgische Bauordnung, 5. Auflage 2021
OVG
Oberverwaltungsgericht
OVG MV
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
OVG BlnBbg
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
OVG Bbg
Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg
OVG NRW
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
OVG Rh.-Pf.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
OVG Saarl.
Oberverwaltungsgericht Saarland
OVG S-A
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
OVGE
Entscheidungen des OVG NRW
OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
ProdSG
Produktsicherheitsgesetz
PÜZ-Stellen
Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen
RbBH
Richtlinie für die Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau
Rn.
Randnummer(n)
Rs.
Rechtssache
Rspr.
Rechtsprechung
Saarl.
Saarland
SächsOVG
Sächsisches Oberverwaltungsgericht
SächsVBl.
Sächsische Verwaltungsblätter
Simon/Busse
Bayerische Bauordnung, Kommentar, Loseblattsammlung
sog.
sogenannt
SprengG
Sprengstoffgesetz
st.
ständige(r)
StGB
Strafgesetzbuch
str.
strittig
StVG
Straßenverkehrsgesetz
StVO
Straßenverkehrsordnung
TFaV
Verordnung über technische Bühnen-, Hallen und Studiofachkräfte
TKG
Telekommunikationsgesetz
ThürOVG
Thüringisches Oberverwaltungsgericht
TrinkwV
Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe
TÜV
Technischer Überwachungs-Verein
TVG
teilvorgespanntes Glas
u. a.
und andere
u. U.
unter Umständen
Urt.
Urteil
usw.
und so weiter
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
ÜAnLG
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
Ü-Zeichen
Übereinstimmungszeichen
ÜZV
Verordnung über das bauaufsichtliche Übereinstimmungszeichen
v.
von, vom
VBlBW
Verwaltungsblätter Baden-Württemberg
VDI-Richtlinie
Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure
VerfG Bbg
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
VermLiegG
Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz des Landes Brandenburg
VG
Verwaltungsgericht
VGH Bad.-Württ.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
vgl.
vergleiche
VgMvG
Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetz
VOB/B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
VSG
Verbundsicherheitsglas
VVBbgBauVorlV
Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung
VVBbgBO
Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauordnung
VVTB
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
VwRR
VerwaltungsRechtsReport
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
VwVfGBbg
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg
VwVGBbg
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg
VwZG
Verwaltungszustellungsgesetz
WaStrG
Wasserstraßengesetz
WEG
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
WHG
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
WoFLV
Verordnung zur Berechnung der Wohnbaufläche
z. B.
zum Beispiel
ZfBR
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht
ZPO
Zivilprozessordnung
ZVG
Zwangsversteigerungsgesetz
i.d.F. der Bek. vom 15.11.2018 (GVBl. I Nr. 39),
zuletzt geändert durch G vom 28.9.2023 (GVBl. I Nr. 18)
Teil 1 der BbgBO enthält die allgemeinen Vorschriften mit den Regelungen zum Anwendungsbereich dieses Gesetzes sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen baurechtlichen Vorschriften (Rechtsverordnungen und örtliche Bauvorschriften), zu den wesentlichen Begriffsbestimmungen, die maßgeblich für die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage ergangenen Vorschriften sind, sowie in § 3 insbesondere die Generalklausel des Bauordnungsrechts.
(1) Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden.
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für
Anlagen des öffentlichen Verkehrs, einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetrieben, ausgenommen Gebäude,
Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, ausgenommen Gebäude,
Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation dienen, mit Ausnahme von Masten und Unterstützungen,
Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen, mit Ausnahme von Masten und Unterstützungen,
Kräne, mit Ausnahme von Kranbahnen und Unterstützungen,
Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden,
Anschläge und Lichtwerbung an dafür genehmigten Säulen, Tafeln und Flächen,
Werbemittel an Zeitungs- und Zeitschriftenverkaufsstellen,
Auslagen und Dekorationen in Fenstern und Schaukästen,
Wahlwerbung für die Dauer eines Wahlkampfes,
Parkanlagen und andere Grünflächen, die öffentliche Einrichtungen sind, sowie Friedhöfe, mit Ausnahme von Gebäuden,
Sport- und Charterboote, die zweckentsprechend als Wasserfahrzeuge genutzt werden können und sollen,
Regale und Regalanlagen in Gebäuden, soweit sie nicht Teil der Gebäudekonstruktion sind oder keine Erschließungsfunktion haben.
1.
Allgemeines
1
2.
Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1)
2 – 4
a)
bauliche Anlagen und Bauprodukte
2
b)
Grundstücke
3
c)
andere Anlagen und Einrichtungen
4
3.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich (Abs. 2)
5 – 31
a)
Anlagen des öffentlichen Verkehrs (Abs. 2 Nr. 1)
6 – 14
b)
Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen (Abs. 2 Nr. 2)
15
c)
öffentliche Versorgungsleitungen (Abs. 2 Nr. 3)
16 – 18
d)
Rohrleitungen für den Ferntransport von Stoffen (Abs. 2 Nr. 4)
19
e)
Kräne (Abs. 2 Nr. 5)
20
f)
Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden (Abs. 2 Nr. 6)
21
g)
Werbemittel und Dekorationen (Abs. 2 Nrn. 7 bis 10)
22 – 25
h)
Parkanlagen und öffentliche Grünflächen; Friedhöfe (Abs. 2 Nr. 11)
26 – 31
i)
als Wasserfahrzeuge genutzte Sport- und Charterboote (Abs. 2 Nr. 12)
27 – 29
j)
Regale und Regalanlagen in Gebäuden, soweit sie nicht Teil der Gebäudekonstruktion sind oder keine Erschließungsfunktion haben (Abs. 2 Nr. 13)
30, 31
1
Die Regelungen in § 1 bestimmen den sachlichen Anwendungsbereich der BbgBO sowie der auf ihrer Grundlage erlassenen baurechtlichen Vorschriften (Rechtsverordnungen und örtliche Bauvorschriften), die der Landesgesetzgeber nach der ihm zukommenden Kompetenz auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts regelt. Von der Regelung des sachlichen Geltungsbereiches des Bauordnungsrechts zu trennen ist die Frage, ob die Gegenstände, an die materiellrechtliche Anforderungen gestellt sind, auch dem formellen Bauaufsichtsrecht, etwa der Baugenehmigungspflicht (§§ 59 ff.), unterliegen. Die materiell-rechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts sind auch in anderen als dem bauaufsichtlichen Verfahren anzuwenden, wenn bauliche Vorhaben oder Maßnahmen einem Verfahren nach anderen Vorschriften (z. B. nach §§ 4 ff. BImSchG) unterfallen. Räumlicher Geltungsbereich der BbgBO ist – was aus dem Charakter des Landesrechts folgt – das Gebiet des Landes Brandenburg.
2
Nach Abs. 1 Satz 1 erstreckt sich der sachliche Anwendungsbereich der BbgBO auf bauliche Anlagen und Bauprodukte. Den Begriff der baulichen Anlage definiert § 2 Abs. 1 legal; diese Vorschrift bestimmt zugleich diejenigen Anlagen, die als bauliche Anlagen i. S. d. Gesetzes gelten. Welche Baustoffe, Bauteile oder Anlagen Bauprodukte sind, regelt § 2 Abs. 10 unter Verweis auf das Unionsrecht in Umsetzung der europarechtlichen Bauproduktenverordnung. Erfasst vom Anwendungsbereich sind jegliche bauliche Anlagen im Geltungsbereich der BbgBO, es sei denn, der Gesetzgeber hat einzelne bauliche Anlagen – wie in § 1 Abs. 2 – ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Unerheblich für den sachlichen Anwendungsbereich ist die Frage, in wessen Eigentum die baulichen Anlagen stehen, soweit sie als solche nicht ausdrücklich – z. B. öffentliche Verkehrsanlagen – von der Anwendung ausgenommen sind.
3
Die BbgBO gilt nach Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz weiter für Grundstücke, an die die BbgBO (insbesondere im Teil 2, §§ 4 ff.) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Vorschriften Anforderungen stellen. Eine Legaldefinition des Grundstücks enthält die BbgBO nicht. Zur Bestimmung des Grundstücksbegriffs ist regelmäßig – und obgleich begrifflich nicht identisch insoweit übereinstimmend mit dem Bauplanungsrecht – vom Grundstücksbegriff im bürgerlich-rechtlichen Sinn, also dem Buchgrundstück (formeller Grundstücksbegriff) auszugehen; verschiedene Vorschriften der BbgBO beziehen sich auch offensichtlich auf das Buchgrundstück, vgl. z. B. § 6. Das Buchgrundstück (§§ 3 und 4 Grundbuchordnung) ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses gebucht ist, ohne Rücksicht darauf, wie es genutzt wird, und ob es eine wirtschaftliche Einheit mit anderen Grundstücken bildet. Abzugrenzen hiervon ist der liegenschaftsrechtliche Begriff des Flurstücks. Flurstück ist nach § 8 Abs. 3 BbgVermG ein – in der Regel nach vermessungstechnischen Gesichtspunkten durch eine geschlossene Linie – bestimmter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster geometrisch eindeutig unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Ein Buchgrundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen; besteht das Buchgrundstück aus einem Flurstück, spricht man i. S. d. bürgerlichen Rechts vom „Idealgrundstück“, anderenfalls wird es „zusammengesetztes Grundstück“ genannt. Daneben existiert der Begriff des Grundstücks im wirtschaftlichen Sinne. Hiermit werden zusammenhängende Bodenflächen bezeichnet, die nach der Verkehrsanschauung eine wirtschaftliche Einheit bilden und demselben Eigentümer gehören. Ein Wirtschaftsgrundstück kann aus mehreren Buchgrundstücken oder -teilen bestehen. Eine Anknüpfung hieran dürfte bei der Anwendung des Bauordnungsrechts (ausnahmsweise) geboten sein, wenn ansonsten, d. h. bei einem Festhalten am Buchgrundstück, handgreiflich verfehlte oder grob unangemessene Ergebnisse erzielt würden (so BVerwG zum bauplanungsrechtlichen Grundstücksbegriff, Beschl. v. 11.4.1990 – 4 B 62.90 –, BRS 50 Nr. 108).
4
Die BbgBO gilt schließlich nach Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz für andere Anlagen und Einrichtungen, sofern an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen gestellt sind. Andere Anlagen i. S. d. Vorschrift sind z. B. Anlagen der Außenwerbung nicht-baulicher Art (z. B. Bemalungen, Beschriftungen, Werbefahnen; § 10 Abs. 1). Andere Einrichtungen sind etwa Baustelleneinrichtungen (§ 11) oder Kinderspielplätze (§ 8).
5
Nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich der BbgBO fallen die in Absatz 2 bestimmten baulichen oder anderen Anlagen und Einrichtungen, die hinreichenden materiell-rechtlichen Anforderungen und ggf. auch speziellen verfahrensrechtlichen Anforderungen (Zulassungen) in fachgesetzlichen Regelungen unterworfen sind und die daher der Bauordnung nicht unterstellt werden müssen. Die landesrechtliche Freistellung der genannten Anlagen vom Anwendungsbereich der BbgBO besagt hingegen nicht, ob diese Anlagen, soweit sie bodenrechtliche Relevanz (§ 29 BauGB) haben, dem Geltungsbereich des Bauplanungsrechts unterliegen.
6
Vom Anwendungsbereich der BbgBO freigestellt sind zunächst gemäß Nr. 1 der Vorschrift Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetrieben. Von Nr. 1 werden unterschiedslos alle öffentlichen Verkehrsanlagen erfasst, gleichviel, ob es sich um Anlagen des Straßenverkehrs, der Schifffahrt, des Luftverkehrs oder des Straßenbahn- oder Eisenbahnverkehrs handelt, sofern diese Anlagen dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Damit wird zugleich deutlich, dass derartige Anlagen, die als Privatanlagen betrieben werden, wie etwa private Flughäfen, private Anlegestellen oder Werkseisenbahnen, der Anwendung der BbgBO unterfallen.
7
Gebäude (vgl. hierzu die Legaldefinition § 2 Abs. 2) verbleiben – durch Ausnahme von der Ausnahme – im Anwendungsbereich der Bauordnung. Die vormals unter Nr. 1 ebenfalls aufgeführten Seilbahnen (seinerzeit in Umsetzung der Richtlinie 200/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr, ABl. Nr. L 106 vom 3.5.2000 S. 21) sind mit dem Gesetz vom18.12.2020 aus der Rückausnahme herausgenommen worden. Die Einbeziehung der öffentlichen Seilbahnen in den Anwendungsbereich der BbgBO hatte indes keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Praxis, weil derartige Seilbahnen im Land Brandenburg nicht existierten. Die Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.3.2016 über Seilbahnen und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/9/EG macht im Übrigen ein eigenes Landesseilbahngesetz erforderlich.
8
Hinsichtlich öffentlicher Straßen ist auf die – klarstellende – Anknüpfung an einen fachrechtlichen Widmungsakt durch den Gesetzgeber verzichtet worden, da das jeweilige Fachrecht diejenigen Verkehrsanlagen benennt, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Maßgebend hierfür sind die straßenrechtlichen Regelungen des BbgStrG bzw. FStrG. So regelt § 6 BbgStrG die Widmung. Eine Straße ist im Regime des Landesstraßenrechts auch dann öffentlich, wenn sie nach Maßgabe des § 48 Abs. 7 BbgStrG als gewidmet gilt. Mangels Widmung zum öffentlichen Verkehr unterfallen dem Anwendungsbereich der BbgBO mithin die und Wege auf den Grundstücken selbst, aber auch etwa ein allgemein zugänglicher privater Parkplatz eines Einkaufszentrums oder auch Privatstraßen. Gleiches gilt für private Feld- und Waldwege (vgl. zur fehlenden Öffentlichkeit eines Weges: VG Cottbus, Urt. v. 10.8.2018 – 3 K 1922/15 –, juris). Diese privaten Verkehrsanlagen fallen damit in den Anwendungsbereich der BbgBO, sie werden aber unter den Voraussetzungen gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 8 genehmigungsfrei gestellt. Die aktuelle Nutzung der Verkehrsanlage ist indes für die Eigenschaft als öffentliche Verkehrsanlage nicht maßgeblich; erforderlich ist eine förmliche Entwidmung oder eine Freistellung.
9
Bestandteile der Straße sind – vgl. im Einzelnen § 2 Abs. 2 BbgStrG bzw. § 1 Abs. 4 FStrG – der Straßenkörper (hierzu zählen insbesondere auch Brücken, Tunnel, Dämme, Gräben, Lärmschutzanlagen, Seitenstreifen, Parkplätze, Parkbuchten, Rad- und Gehwege), der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör (z. B. Verkehrsleiteinrichtungen und Bepflanzungen) sowie die überwiegend der Straßenbauverwaltung dienenden Nebenanlagen (z. B. Straßenmeistereien, Lagerplätze, Hilfsbetriebe). Gerade hinsichtlich der vorgenannten Nebenanlagen ist jedoch die Ausnahme des Abs. 1 Nr. 1 zu beachten, wonach dem Anwendungsbereich der BbgBO diejenigen Bestandteile der öffentlichen Straßen unterworfen sind, die Gebäude sind. Der Begriff des Gebäudes ist legal definiert in § 2 Abs. 2 (vgl. Rn. 18 ff. zu § 2).
10
Andere öffentliche Verkehrsanlagen sind Anlagen, die der öffentlichen oder privaten Beförderung von Personen oder Gütern auf dem Land, dem Wasser oder in der Luft dienen. Sie stellen öffentliche Verkehrsanlagen dar, soweit sie dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder dienen. Nebenanlagen sind die zur Errichtung, zum Betrieb oder zur Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsanlagen notwendigen Anlagen; auch insoweit ist die nähere Bestimmung der jeweiligen fachgesetzlichen Regelung zu entnehmen. Wie bei öffentlichen Straßen unterfallen die zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsanlagen gehörenden Gebäude dem Anwendungsbereich der Bauordnung, wenngleich wiederum bundesrechtliche Regelungen namentlich für planfeststellungsbedürftige Verkehrsanlagen dafür sorgen, dass diese sowohl dem planungsrechtlichen Zugriff der Gemeinden als auch der bauaufsichtlichen Genehmigungszuständigkeit entzogen sind.
11
Zu den öffentlichen Verkehrsanlagen i. S. d. Vorschrift zählen erstens die öffentlichen Bahnanlagen und ihre Nebenanlagen. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes obliegt die Ausübung der Eisenbahnaufsicht einschließlich der technischen Aufsicht sowie der Bauaufsicht für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes dem Eisenbahn-Bundesamt. Die hinreichende Prüfung der Zulässigkeit dieser Anlagen wird durch das regelmäßig erforderliche Planfeststellungsverfahren sichergestellt. Betriebsanlagen sind die Schienenwege der Eisenbahn einschließlich der für deren Betrieb notwendigen Anlagen und der Bahnstromfernleitungen (vormals Legaldefinition in § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG i.d.F. des Gesetzes vom 27.12.1993, BGBl. I S. 2378, 2401). Der Begriff der Betriebsanlagen umfasst (unter Berücksichtigung von § 4 der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung) alle Grundstücke, Bauwerke und sonstigen Einrichtungen der Bahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse der Abwicklung und Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs dienen. Dazu zählen auch Nebenbetriebseinrichtungen sowie sonstige Anlagen, die das Be- und Entladen sowie den Zu- und Abgang ermöglichen oder fördern. Es geht bei der (objektiven) Zuordnung zur Bahnanlage – und damit bei der Abgrenzung des Anwendungsbereichs der Bauordnung – um die sog. Eisenbahnbetriebsbezogenheit, d. h. die Verkehrsfunktion und den räumlichen Zusammenhang mit dem Bahnbetrieb (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 – 11 A 2.96 –, NVwZ 1997, 920; OVG Bbg, Beschl. v. 24.1.2002 – 3 B 361/00.Z –).
12
Auch wenn Eisenbahnanlagen – unter der Voraussetzung, dass sie ihre fachplanerische Zweckbindung nicht verloren haben – zu bahnfremden Zwecken genutzt werden, eröffnet sich hierdurch nicht der Anwendungsbereich des Bauordnungsrechts (vgl. zur Anwendbarkeit des Bauordnungsrechts auf die zeitweise bahnfremde Nutzung einer zu einem öffentlichen Güterbahnhof gehörenden Ladestraße: OVG NRW, Beschl. v. 9.9.1994 – 11 B 1447/94 –, BRS 56 Nr. 135).
13
Nicht Bestandteile (oder Zubehör) öffentlicher Eisenbahnanlagen – weil insofern nicht der Erreichung des öffentlichen Zweckes dienend (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.8.1961 – 1 C 67.59 –, DÖV 1962, 142) – und damit dem Geltungsbereich der Bauordnung unterworfen sind etwa auf dem Bahngelände errichtete Werbeanlagen (z. B. Werbetafel an Eisenbahnbrücke: OVG NRW, Urt. v. 3.7.1997 – 11 A 1566/94 –; Werbetafel an Bahnanlagen: OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 17.7.2008 – OVG 2 N 72.07 –) oder privaten Zwecken von Eisenbahnbediensteten dienende Bauten. Gleiches gilt für Läden in Bahnhofsgebäuden, wenn sie keine bahnspezifischen Bedürfnisse befriedigen bzw. sich ihr Sortiment nur auch, aber nicht gerade an Reisende richtet (z. B. Lederwarenverkauf: OVG Bbg, Beschl. v. 24.1.2002 – 3 B 361/00.Z –; Schuhverkauf: OVG Bbg, Beschl. v. 25.1.2002 – 3 B 377/00.Z –, jeweils m. w. N.).
14
Zu den Anlagen des öffentlichen Verkehrs auf dem Landweg gehören weiterhin Anlagen für Straßenbahnen, U-Bahnen, den Obusverkehr oder für anderen schienengebundenen oder spurgeführten Verkehr. Diese Anlagen unterliegen insbesondere den Anforderungen des PBefG. Anlagen des öffentlichen Luftverkehrs sind vornehmlich die öffentlichen Flugplätze (Flughäfen, Landebahnen, Segelflugplätze). Die Zulässigkeit dieser Anlagen beurteilt sich nach dem LuftVG (vgl. insbesondere die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 6, 8 LuftVG). Anlagen des öffentlichen Verkehrs auf Gewässern sind die dem öffentlichen Schifffahrtsverkehr dienenden Anlagen wie etwa Schleusen, Schleusenkanäle, Wehre usw. (vgl. im Einzelnen die Vorschriften des WaStrG).
15
Die der Bergaufsicht unterliegenden Anlagen unterfallen nicht dem Anwendungsbereich der BbgBO. Der Bergaufsicht unterliegt der „Bergbau“ (§ 69 Abs. 1 BBergG), also das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen im Rahmen des § 2 BBergG (§ 3 Abs. 3 BBergG). Anlagen i. S. d. Vorschrift sind sowohl bauliche Anlagen (§ 1 Abs. 1 Satz 1) als auch die anderen Anlagen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2, gleichviel, ob sich die bergbaulichen Anlagen über oder unter Tage befinden, Ausnahme Gebäude. Nach § 69 Abs. 2 BBergG endet die Bergaufsicht mit der Durchführung des Abschlussbetriebsplanes (§ 53 BBergG) oder entsprechender Anordnungen der zuständigen Behörde (§ 71 Abs. 3 BBergG) zu dem Zeitpunkt, in denen nach allgemeiner Erfahrung nicht mehr damit zu rechnen ist, dass durch den Betrieb Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter, für andere Bergbaubetriebe und für Lagerstätten, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, oder gemeinschädliche Einwirkungen eintreten können.
Ausgenommen vom Anwendungsausschluss sind wiederum (oberirdische) Gebäude (vgl. hierzu VG Cottbus, Beschl. v. 22.4.2010 – 3 L 26/10). Überdeckten baulichen Anlagen in Stollenbauwerken fehlt es an der selbstständigen Benutzbarkeit i. S. d. § 2 Abs. 2, so dass es sich bei ihnen nicht um Gebäude handelt.
16
Die der öffentlichen Ver- und Entsorgung dienenden Leitungen sowie die Telekommunikationsleitungen unterfallen dem sachlichen Anwendungsbereich der BbgBO nicht; ausgenommen hiervon sind Masten und Unterstützungen. Eine Ver- oder Entsorgung ist öffentlich, wenn sie grundsätzlich der Allgemeinheit und nicht nur einem Einzelnen für dessen Eigenbedarf dient, also von jedermann genutzt werden kann. Auf die Eigentumsverhältnisse, die Rechtsform des Betreibers oder des Versorgungsverhältnisses kommt es nicht an. Die Eigenschaft „öffentlich“ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Leistungen nur einem beschränkten Kreis von Versorgten dienen (z. B. den Eigentümern eines kleineren Wohngebiets).
17
Dem sachlichen Anwendungsbereich der BbgBO nicht entzogen sind angesichts der eindeutigen Regelung sonstige bauliche Anlagen i. S. d. § 2 Abs. 1, die im Zusammenhang oder aus Anlass eines nicht der BbgBO unterliegenden Leitungsbauvorhabens errichtet und genutzt werden (etwa zugehörige Baustelleneinrichtungen; vgl. zum Lagerplatz für Kanalbauarbeiten: OVG NRW, Beschl. v. 28.12.1994 – 7 B 2739/94 –, BRS 57 Nr. 183).
18
Ausdrücklich ausgenommen vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 3 sind die Masten und Unterstützungen (Abstützungen) der Leitungen; diese unterliegen den materiellen Anforderungen der BbgBO, diese können aber wiederum baugenehmigungsfrei (vgl. § 61 Abs. 1 Nrn. 4 Buchst. b und 5 Buchst. a, b).
19