Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union - Klaus-Dieter Borchardt - E-Book

Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union E-Book

Klaus-Dieter Borchardt

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Beschreibung

Die komplexe Rechtsordnung der EU wird in dieser Neuauflage eingehend dargestellt - auch auf Grundfragen zum Brexit wird hinreichend eingegangen. Die übersichtliche und gut strukturierte Gliederung ermöglicht den Leserinnen und Lesern des Buches einen raschen Einstieg in die vielschichtige Materie und lädt sowohl Studierende als auch PraktikerInnen dazu ein, ihr erworbenes Wissen zu vertiefen. Wesentliche Themenbereiche wie beispielsweise die Wirtschaftsverfassung, der europäische Binnenmarkt und die Wettbewerbsordnung werden in verständlicher Weise aufbereitet und überaus gründlich behandelt. Ein Literaturverzeichnis, das die neuesten Forschungsarbeiten berücksichtigt, sowie ein umfassendes Stichwortverzeichnis runden das Lehrbuch ab. Borchardt gelingt es, Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union auf anschauliche Weise zu vermitteln. Aktuelle Ereignisse wie die Europawahl 2019 und der Brexit fließen hier ebenso ein und machen das Buch zu einem wertvollen Lehrbehelf.

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[S. 1]

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[S. 2]

[S. 3]

Klaus-Dieter Borchardt

Die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union

Eine systematische Darstellung für Studium und Praxis

7., überarbeitete Auflage 2020

[S. 4]

Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchardt, Stellvertretender Generaldirektor in der Europäischen Kommission, war mehrere Jahre lang Kabinettchef in der Europäischen Kommission sowie Rechtsreferent im Kabinett des deutschen Richters am EuGH und ist Honorarprofessor an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg, Gastprofessor an der Universität Wien sowie Verfasser zahlreicher Publikationen zum Europarecht.

Bibliografische Information Der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr, eine Haftung des Autors oder des Verlages ist ausgeschlossen.

Copyright © 2020 Facultas Verlags- und Buchhandels AG

facultas Universitätsverlag, Stolberggasse 26, 1050 Wien, Österreich

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten.

Druck und Bindung: CPI – Ebner & Spiegel, Ulm

Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart

Printed in Germany

ISBN 978-3-8252-5278-6

e-ISBN 978-3-8385-5278-1

epub 978-3-8463-5278-6

[S. 5]

Vorwort zur 7. Auflage

Die Europäische Rechtsordnung steht in einem sehr dynamischen Prozess, der ständige Anpassungen und Ergänzungen des EU-Rechts mit sich bringt. In den letzten Jahren seit der Vorauflage haben vor allem der Austritt des Vereinigten Königreichs, die Migrations- und Asylpolitik, die Kontrollen an den Binnengrenzen sowie der Schutz der Außengrenzen der EU die europäische Szene beherrscht. Dies sind deshalb auch die Schwerpunkte der vorliegenden Aktualisierung. Hinzu kommen die vielfältigen institutionellen Änderungen im Zuge der Direktwahl des Europäischen Parlaments und der Neubesetzung der Kommission zum 1. Dezember 2019. Daneben wird wie immer die umfangreiche neue Rechtsprechung in allen Kapiteln des Lehrbuches eingearbeitet.

Mit dem vorliegenden Lehrbuch soll ein Einblick in die weitverzweigte Rechtsordnung der Europäischen Union vermittelt werden. Es ist in erster Linie für Studenten und Referendare gedacht, denen die Grundzüge der Rechtsordnung der EU in eingehender und systematischer Form aufbereitet werden; aber auch Praktiker, wie Rechtsanwälte, Richter oder Verbandsjuristen können dieses Buch zur Hand nehmen, da es sich um Praxisnähe bemüht und einen raschen Überblick über die wesentlichen Strukturmerkmale der Rechtsordnung der EU, einschließlich des Rechtsschutzsystems, vermittelt.

Der Aufbau folgt dem eines klassischen Lehrbuchs. In einem 1. Teil wird die Politische Verfassung der EU dargestellt, wobei die Schwerpunkte bei den Rechtsquellen, den Verfassungsprinzipien und der Organisationsstruktur liegen. Gerade im letzten Bereich werden die in der täglichen Arbeit in den EU-Organen gesammelten praktischen Erfahrungen in die Darstellung miteingebracht. In einem 2. Teil wird ein Überblick über die Grundzüge der Wirtschaftsverfassung gegeben. Der 3. und 4. Teil sind dem Binnenmarktrecht gewidmet, in dessen Zentrum die vier Grundfreiheiten sowie das Wettbewerbsrecht gestellt sind. Der abschließende 5. Teil beleuchtet die Politik über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Auf die Behandlung der einzelnen Unionspolitiken außerhalb der Grundfreiheiten, der Wettbewerbspolitik und des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ganz bewusst verzichtet worden. Abgesehen davon, dass eine solche Darstellung den Umfang eines einbändigen Werkes gesprengt hätte, erfordert eine brauchbare Bearbeitung der vielfältigen Politikbereiche Kenntnisse in den einzelnen Bereichen, die heute kaum noch in einer einzigen Person vereinigt sind. Danksagen möchte ich all denen, die mir Hinweise und Anregungen für Verbesserungen der Ergänzungen und Vertiefungen geschickt haben, die ich so weit wie möglich in der Neuauflage berücksichtigt habe. Da das Lehrbuch den Anspruch erhebt, besonders benutzerfreundlich zu sein, freue ich mich auch weiterhin über Zuschriften aus der Leserschaft (gerne auch per e-mail: [email protected]).

[S. 6]

Die Ausführungen in diesem Lehrbuch geben ausschließlich die persönlichen Ansichten des Verfassers wieder.

Dieses Buch ist Prof. Dr. Eberhard Grabitz gewidmet.

Brüssel, im Februar 2020

Klaus-Dieter Borchardt

[S. 7]

Inhaltsübersicht

1. Teil

Die politische Verfassung der Europäischen Union

§ 1 Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union

§ 2 Ziele, Methoden und Akteure der europäischen Einigung

§ 3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts

§ 4 Die Verfassungsprinzipien

§ 5 Die Organisationsstruktur

§ 6 Funktionen

2. Teil

Die Wirtschaftsverfassung

§ 7 Der Binnenmarkt

§ 8 Die Wirtschafts- und Währungspolitik

3. Teil

Die Grundfreiheiten

§ 9 Der freie Warenverkehr

§ 10 Die Freiheit des Personen- und Dienstleistungsverkehrs

§ 11 Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs

4. Teil

Der freie Wettbewerb

§ 12 Die Grundlagen des europäischen Wettbewerbsrechts

§ 13 Vorschriften für Unternehmen

§ 14 Fusionskontrolle

§ 15 Kontrolle staatlicher Beihilfen

§ 16 Das Verbot der Begünstigung öffentlicher Unternehmen

5. Teil

Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

§ 17 Aufbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

§ 18 Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen und Grenzschutz an den Außengrenzen

§ 19 Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

§ 20 Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

§ 21 Polizeiliche Zusammenarbeit

§ 22 Einwanderungs- und Asylrecht

[S. 8]

[S. 9]

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 7. Auflage

Allgemeines Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Zeittafel

1. Teil

Die politische Verfassung der Europäischen Union

§ 1 Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union

A. Die frühen europäischen Einigungsbemühungen

  I. Die Konkretisierung der Europäischen Idee zwischen den Weltkriegen

 II. Die Nachkriegszeit

III. Die Gründung der Europäischen Gemeinschaften

IV. Die Bildung der europäischen Freihandelszone

B. Von den Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union

  I. Die vergeblichen Versuche zur Vertiefung der Europäischen Gemeinschaften

 II. Die Reformdiskussion der 80er-Jahre

III. Die Einheitliche Europäische Akte

IV. Der Vertrag über die Europäische Union

1. Der Vertrag von Maastricht

2. Der Vertrag von Amsterdam

3. Der Vertrag von Nizza

4. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa

5. Der Vertrag von Lissabon

C. Mitgliedschaft, Beitritt und Assoziierung

  I. Die Gründerstaaten der Europäischen Gemeinschaften

 II. Die Beitrittsgeschichte

1. Der Beitritt des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks

2. Der Beitritt Griechenlands, Spaniens und Portugals

3. Die Eingliederung der früheren DDR

4. Der Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens

5. Der Beitritt von zehn ost- und mitteleuropäischen Staaten sowie Malta, Zypern und Kroatien

6. Weitere Beitrittsverhandlungen

[S. 10]

a) Beitrittskriterien und Beitrittsverfahren

b) Kandidatenländer

c) Potentielle Kandidaten

III. Die Austrittsgeschichte

1. Grönland

2. Vereinigtes Königreich (Brexit)

a) Austrittsabkommen

b) Politische Erklärung

c) Finale Regelung der zukünftigen Beziehungen

IV. Die (Beitritts-) Assoziierung

§ 2 Ziele, Methoden und Akteure der europäischen Einigung

A. Ziele der europäischen Einigung

  I. Die Sicherung des Friedens

 II. Die wirtschaftliche Einigung

1. Die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes/Binnenmarktes

2. Die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion

III. Die politische Einigung

IV. Die soziale Dimension

B. Die Methode der europäischen Einigung

  I. Kooperation der Staaten

 II. Das Konzept der Integration

III. Verstärkte Zusammenarbeit

C. Die Akteure der europäischen Einigung

  I. Die Rolle der Mitgliedstaaten

 II. Die Rolle des Europäischen Rates

III. Die Rolle der anderen Unionsorgane

§ 3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts

A. Geschriebene Rechtsquellen

  I. Das primäre Unionsrecht

1. Die Unionsverträge

2. Änderungs- und Ergänzungsverträge

3. Beitrittsverträge

 II. Das sekundäre Unionsrecht

III. Völkerrechtliche Abkommen der EU

1. Assoziierungsabkommen (Art. 217 AEUV)

[S. 11]

a) Abkommen zur Aufrechterhaltung der besonderen Bindungen einiger Mitgliedstaaten der EU zu Drittländern (Art. 198 AEUV)

b) Abkommen zur Vorbereitung eines möglichen Beitritts- und zur Bildung einer Zollunion (Art. 217 AEUV)

c) Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum „EWR“

2. Kooperationsabkommen (Art. 218 AEUV)

3. Handelsabkommen (Art. 218 AEUV)

B. Ungeschriebene Rechtsquellen

  I. Allgemeine Rechtsgrundsätze

 II. Gewohnheitsrecht

C. Absprachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU

  I. Völkerrechtliche Abkommen

 II. Beschlüsse der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten

D. Schematische Übersicht über die Rechtsquellen des Unionsrechts

§ 4 Die Verfassungsprinzipien

A. Rechtscharakter der Europäischen Union

  I. Rechtsnatur der EU

 II. Rechtspersönlichkeit der EU

1. Völkerrechtsfähigkeit der EU

2. Mitgliedstaatliche Rechtsfähigkeit der EU

III. Abgrenzung zu anderen Formen politischer Organisation

IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Integration in den Mitgliedstaaten

1. Die Rechtslage in Deutschland im Einzelnen

2. Die Rechtslage in Österreich im Einzelnen

B. Das Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht

  I. Die Eigenständigkeit des Unionsrechts

 II. Das Zusammenwirken der Rechtsordnungen

III. Die unmittelbare Geltung und Anwendbarkeit des Unionsrechts

IV. Der Vorrang des Unionsrechts

V. Die unionsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts

VI. Schema zur Prüfung der Vereinbarkeit von nationalem Recht und Unionsrecht

C. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Sozialstaatlichkeit

  I. Rechtsstaatlichkeit

[S. 12]

1. Die Gewaltenteilung

a) Prinzip der begrenzten Zuständigkeit

b) Formen der Zusammenarbeit und institutionelle Abhängigkeiten

c) Politisch-parlamentarische Kontrolle

d) Gerichtliche Kontrolle

2. Die Grundrechte

a) Ableitung und Anerkennung der Grundrechte in der Unionsrechtsordnung

b) Grundrechtsträger und -adressaten

c) Schutzbereich der Grundrechte

d) Grundrechtseingriff

e) Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs

f) Einzelne Grundrechtsverbürgungen

g) Vorbehalte des BVerfG

h) Vorbehalte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

3. Rechtsstaatliche Grundsätze

a) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

b) Grundsatz des Vertrauensschutzes

c) Rechtssicherheit und Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

4. Die Rechtmäßigkeit der Gewaltausübung

5. Die Haftung für rechtswidrige Hoheitsakte

6. Der Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte

7. Schema zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten

 II. Demokratie

III. Sozialstaatlichkeit

D. Die Unionsbürgerschaft

  I. Erwerb und Verlust der Unionsbürgerschaft

 II. Rechtscharakter der Unionsbürgerschaft

III. Die durch die Unionsbürgerschaft vermittelten Rechte

1. Zuweisung allgemeiner Rechte und Pflichten

2. Umfassender Anspruch auf Gleichbehandlung

3. Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht

4. Anspruch auf Sozialleistungen und steuerliche Vergünstigungen

5. Kommunal- und Europawahlrecht

6. Diplomatischer und konsularischer Schutz

7. Petitionsrecht, Bürgerbeauftragte, Informationsrecht

8. Das Recht der Bürgerinitiative

[S. 13]

§ 5 Die Organisationsstruktur

A. Die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen

  I. Verfassungsorgane der EU

1. Der Europäische Rat (Art. 15 EUV)

a) Zusammensetzung

b) Aufgaben

c) Arbeitsweise

2. Rat der Europäischen Union (Art. 16 EUV)

a) Zusammensetzung und Vorsitz

b) Aufgaben

c) Arbeitsweise

d) Sitz

3. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 EUV)

4. Europäisches Parlament (Art. 14 EUV)

a) Zusammensetzung

b) Wahlgrundsätze

c) Abgeordnetenstatut

d) Aufgaben

e) Außenbeziehungen

f) Arbeitsweise

g) Sitz

5. Europäische Kommission (Art. 17 EUV)

a) Zusammensetzung, Ernennung, Ausscheiden aus dem Amt ..

b) Aufgaben

c) Arbeitsweise

d) Sitz

6. Der Gerichtshof der EU (Art. 19 EUV)

a) Funktion und Zuständigkeiten

b) Aufbau und Aufgaben des EuGH

c) Aufbau und Aufgaben des EuG

d) Fachgerichte

7. Europäische Zentralbank (Art. 282–284 AEUV)

a) Die Europäische Zentralbank

b) Das Europäische System der Zentralbanken

c) Eurosystem

d) Sitz

8. Rechnungshof (Art. 285–286 AEUV)

a) Zusammensetzung

b) Aufgaben

c) Arbeitsweise

d) Sitz

[S. 14]

 II. Beratende Einrichtungen der EU

1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (Art. 301–304 AEUV)

2. Der Ausschuss der Regionen (Art. 305–307 AEUV)

III. Weitere Einrichtungen und Stellen

1. Europäische Investitionsbank (Art. 308, 309 AEUV)

2. Agenturen

a) Exekutivagenturen

b) Regulierungsagenturen

B. Die Kompetenzen

  I. Allgemeine Kompetenzaufteilung

 II. Prinzip der begrenzten Ermächtigung

III. Vertikale Kompetenzabgrenzung

1. Ausschließliche Zuständigkeit

2. Geteilte Zuständigkeiten

3. Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungszuständigkeiten

4. Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik

5. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU

6. Zuständigkeiten, die nicht von den Kompetenzkategorien erfasst werden

a) Vertragsabrundungskompetenz

b) Implied powers

c) Außenkompetenzen

d) Die offene Methode der Koordinierung

IV. Horizontale Kompetenzabgrenzung

V. Subsidiaritätsprinzip

1. Anwendungsbereich

2. Anwendungsvoraussetzungen

3. Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente

4. Gerichtliche Überprüfbarkeit; fehlende unmittelbare Anwendbarkeit

C. Die Rechtsakte und Rechtshandlungsformen

  I. Klassifizierung der Rechtsakte und Handlungsformen

 II. Der Katalog der zulässigen Handlungsformen für Rechtsakte

1. Verordnungen

2. Richtlinien

a) Erlass der Richtlinie

b) Wirkungen der Richtlinie

c) Haltung der nationalen Gerichte

d) Schadensersatzpflicht der Mitgliedstaaten bei Nichtumsetzung der Richtlinien

[S. 15]

3. Beschlüsse

a) Beschlüsse, die an bestimmte Adressaten gerichtet sind

b) Allgemeine Beschlüsse, die keinen bestimmten Adressaten haben

4. Empfehlungen und Stellungnahmen

III. Sonstige Rechtshandlungen, die keine Rechtsakte sind

1. Entschließungen

2. Erklärungen

3. Mitteilungen der Kommission, Aktionsprogramme, Grünbücher, Weißbücher

§ 6 Funktionen

A. Rechtsetzung

  I. Verfahren zum Erlass der Gesetzgebungsakte

1. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

2. Besondere Gesetzgebungsverfahren

 II. Zustimmungsverfahren

III. Verfahren zum Erlass von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter

IV. Verfahren zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten

1. Bedeutung und Abgrenzungsfragen

2. Der Erlass delegierter Rechtsakte (Art. 290 AEUV)

3. Erlass von Durchführungsrechtsakten (Art. 291 AEUV)

a) Beratungsverfahren

b) Prüfverfahren

c) Auswahl des „richtigen“ Verfahrens

d) Berufungsausschuss

V. Atypische Rechtsetzungsverfahren

1. Rechtsetzung im Bereich des Sozialen Dialogs

2. Rechtsetzung im Bereich der technischen Normen

B. Verwaltung

  I. Kompetenzaufteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten

1. Direkter Verwaltungsvollzug

2. Indirekter Verwaltungsvollzug

3. Verwaltungszusammenarbeit

[S. 16]

 II. Verfahrensrechtliche Grundsätze im direkten Verwaltungsvollzug

1. Offenheit der Verwaltung

2. Effizienz der Verwaltung

3. Unabhängigkeit der Verwaltung

4. Rechtsstaatliche Grundsätze

5. Konkretisierungsauftrag

III. Verfahrensrechtliche Grundsätze im indirekten Verwaltungsvollzug

1. Vollzug unmittelbar anwendbaren EU-Rechts

2. Vollzug von mittelbar geltendem EU-Recht

IV. Die Haftung der Mitgliedstaaten für Verletzungen des EU-Rechts

1. Haftungsgrundlage

2. Haftungsgegenstand

3. Haftungsvoraussetzungen

a) Vorschrift, die dem Einzelnen Rechte verleiht

b) Hinreichend qualifizierter Verstoß

c) Kausalzusammenhang und Schaden

4. Umfang der Entschädigung

a) Berücksichtigung des entgangenen Gewinns

b) Schadensabwendungspflicht

5. Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs

6. Rückwirkende Anwendung der Haftungsgrundsätze

C. Rechtsprechung

  I. Die Direktklagen

1. Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258–260 AEGV)

a) Funktion und Bedeutung

b) Einleitung des Verfahrens

c) Verfahrensstadien

d) Sanktionen bei Nichtbeachtung des Urteils des EuGH (Art. 260 AEUV)

e) Vertragsverletzungsklage durch einen Mitgliedstaat (Art. 259 AEUV)

2. Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)

a) Funktion der Nichtigkeitsklage

b) Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage

c) Begründetheit der Nichtigkeitsklage

d) Nichtigerklärung

3. Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV)

4. Schadensersatzklage (Art. 268 i.V.m. Art. 340 AEUV)

a) Vertragliche Haftung

b) Außervertragliche Haftung

c) Haftung für rechtmäßiges Handeln

 II. Rechtsmittelverfahren (Art. 256 Abs. 1 AEUV)

[S. 17]

1. Rechtsmittel gegenüber Entscheidungen des EuG

a) Beschränkung auf Rechtsfragen

b) Keine Veränderung des Streitgegenstandes

c) Rechtsmittelgründe

d) Urteil

2. Rechtsmittel gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte

3. Rechtsmittel in Rechtssachen, die bereits Gegenstand einer zweifachen Prüfung waren

III. Das Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)

1. Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens

a) Auslegungsfragen

b) Gültigkeitsfragen

c) Unzulässigkeit der Überprüfung nationalen Rechts

2. Vorlageberechtigung

3. Vorlageverpflichtung

a) Vorlagepflichtige Gerichte

b) Begriff des Rechtsmittels

c) Umfang der Vorlagepflicht

d) Sanktionen bei Verletzung der Vorlagepflicht

4. Wirkungen der Vorabentscheidung

a) Rechtliche Bindungswirkung des Urteils

b) Zeitliche Wirkung des Urteils

5. Vereinfachtes Verfahren/Eilverfahren

a) Vereinfachtes Verfahren (Art. 104 VerfO/EuGH)

b) Beschleunigtes Verfahren (Art. 104a VerfO/EuGH)

c) Eilverfahren (Art. 104b VerfO/EuGH)

IV. Vorläufiger Rechtsschutz (Art. 278, Art. 279 AEUV)

1. Bedeutung und Formen des vorläufigen Rechtsschutzes

2. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung (Art. 278 Satz 1 AEUV)

3. Antrag auf Vollzugsaussetzung (Art. 278 Satz 2 AEUV) bzw. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Art. 279 AEUV)

a) Zulässigkeit des Antrags

b) Begründetheit des Antrags

c) Entscheidung

V. Das Verfahren vor dem EuGH/EuG

1. Verfahrenseinleitung

2. Schriftliches Verfahren

3. Mündliche Verhandlung

4. Urteil

a) Urteilsberatung

b) Entscheidungsgründe

5. Verkündung, Veröffentlichung und Verfahrensdauer

6. Vollziehung und Vollstreckung

[S. 18]

2. Teil

Die Wirtschaftsverfassung

§ 7 Der Binnenmarkt

A. Vom Gemeinsamen Markt zum Binnenmarkt

B. Rechtliche Prinzipien des Binnenmarktes

  I. Die Marktfreiheit im Binnenmarkt

 II. Die Marktgleichheit im Binnenmarkt

III. Die Wettbewerbsfreiheit

C. Die Rechtsangleichung

  I. Funktion und Begriff der Rechtsangleichung

 II. Generelle Ermächtigungen zur Rechtsangleichung

1. Rechtsangleichung im Binnenmarkt

a) Abgrenzung der Art. 114 und 115 AEUV

b) Gegenstand der Rechtsangleichung

c) Abweichungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten nach Art. 114 Abs. 4 und 5 AEUV

2. Angleichung der Vorschriften über den Schutz des geistigen Eigentums

3. Rechtsangleichung nach Art. 352 AEUV

III. Spezielle Ermächtigungen zur Rechtsangleichung; Steuerharmonisierung

§ 8 Die Wirtschafts- und Währungspolitik

A. Die Entwicklung bis zum Eintritt in die Wirtschafts und- Währungsunion

  I. Die Gründerjahre

 II. Ein erster Neuanfang

III. Das Europäische Währungssystem

IV. Die drei Stufen der Wirtschafts- und Währungsunion

1. Der erfolgreiche Schritt auf die erste Stufe der WWU: Aufhebung der Beschränkungen des Geld- und Kapitalverkehrs

2. Der Eintritt in die zweite Stufe der WWU: Herstellung weitgehender Konvergenz

3. Die dritte Stufe der WWU: Einführung des Euro

B. Die rechtlichen Rahmenbedingungen

  I. Marktwirtschaftliches Ordnungssystem

 II. Ausgestaltung der Wirtschaftspolitik

1. Allgemeine wirtschaftliche Koordinierung

2. Überwachung der staatlichen Haushaltspolitik

[S. 19]

a) Grundsätze

b) Stabilitäts- und Wachstumspakt

c) Six-Pack

d) Europäisches Semester

e) Fiskalpakt

III. Ausgestaltung der Währungspolitik

1. Grundsätze der Währungspolitik

2. Einführung des „Euro“ als gemeinsame Währung

3. Wahrung der Stabilität des Euroraums

IV. Der institutionelle Rahmen

3. Teil

Die Grundfreiheiten

§ 9 Der freie Warenverkehr

A. Die Zollunion (Art. 30–32 AEUV)

  I. Der Gemeinsame Außenzoll

1. Festlegung des Gemeinsamen Zolltarifs

2. Zoll- und Verfahrensrecht

 II. Abschaffung der Binnenzölle

III. Verbot zollgleicher Abgaben

1. Begriffsbestimmung

2. Abgrenzung zu den Gebühren

3. Abgrenzung zu den inländischen Abgaben

4. Adressaten des Verbots

5. Unmittelbare Anwendbarkeit

B. Das Verbot der mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 34–36 AEUV)

  I. Anwendungsbereich

1. Staatliche Maßnahmen

2. Waren

 II. Mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen

III. Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen

1. Begriff der „Maßnahme gleicher Wirkung“ i.S.v. Art 34 AEUV

a) Dassonville-Formel

b) Cassis-de-Dijon-Formel

c) Keck-Formel

d) Die Erweiterung der Keck-Formel durch die 3-Stufen-Theorie

e) Synthese der Rechtsprechung zum Begriff der Maßnahme gleicher Wirkung

[S. 20]

2. Wichtige Fallgruppen

a) Beschränkungen in Bezug auf die Ware selbst, ihre Verpackung oder Bezeichnung

b) Beschränkungen des Orts oder der Zeit des Verkaufs sowie der Vertriebswege

c) Regelungen über Preise und Preisbestandteile

d) Werbung und Absatzförderung

e) Beschränkungen zur Abwehr von Verwechselungen oder unlauterer Handlungspraktiken

f) Beschränkungen aufgrund gewerblicher Schutzrechte

3. Maßnahme gleicher Wirkung i.S.v. Art. 35 AEUV

IV. Schranken des Verbots – Rechtfertigung einer Beschränkung

1. Immanente Schranken

a) „Zwingende Erfordernisse“

b) Allgemeinwohlinteressen

c) Verhältnismäßigkeit

2. Rechtfertigung nach Art. 36 AEUV

a) Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten

b) Geschützte Rechtsgüter

c) Grenzen der nationalen Regelungszuständigkeit

V. Prüfungsschema

C. Umformung der staatlichen Handelsmonopole (Art. 37 AEUV)

§ 10 Die Freiheit des Personen- und Dienstleistungsverkehrs

A. Allgemeiner Überblick

  I. Die Regelungen

1. Freizügigkeit der Arbeitnehmer

2. Niederlassungsfreiheit

3. Dienstleistungsfreiheit

 II. Abgrenzungsfragen

III. Vom Diskriminierungsverbot zum Behinderungsverbot

IV. Abschaffung der Grenzkontrollen: Schengener Besitzstand

B. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 45–48 EGV)

  I. Begünstigter Personenkreis

1. Arbeitnehmer

2. Familienangehörige

3. Angehörige der neuen Mitgliedstaaten

4. Angehörige von Drittstaaten

a) Grundsätzliche Rechtsstellung

b) Die Rechtsstellung der türkischen Staatsangehörigen

[S. 21]

c) Weitere Gestaltung der Einwanderungspolitik

 II. Inhalt des Freizügigkeitsrechts

1. Grundsatz der Gleichbehandlung

a) Begünstigte des Gleichbehandlungsgebots

b) Verpflichtete des Gleichbehandlungsgebots

c) Gegenstand des Gleichbehandlungsgebots

2. Behinderungsverbot

3. Recht auf Stellenbewerbung

4. Recht auf Ausübung einer Beschäftigung

5. Gewerkschaftliche Rechte

6. Verbleiberecht

III. Rechtfertigung von Beschränkungen der Freizügigkeit

IV. Die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer

1. Persönlicher Anwendungsbereich

2. Sachlicher Geltungsbereich

3. Grundprinzipien des Rechts der sozialen Sicherheit

a) Koordinierung der nationalen Sozialleistungssysteme

b) Grundsatz der Gleichbehandlung

c) Zusammenrechnung der Versicherungszeiten

d) Export der Sozialleistungen

V. Ausnahmen des Freizügigkeitsrechts zugunsten der öffentlichen Verwaltung

C. Die Niederlassungsfreiheit

  I. Begünstigter Personenkreis

 II. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Erwerbstätigkeit

2. Niederlassung

3. Ausnahme: „Ausübung hoheitlicher Gewalt“

III. Inhalt des Niederlassungsrechts

1. Diskriminierungsverbot

a) Mögliche Eingriffsmaßnahmen

b) Verbot von Diskriminierungen

2. Verbot von Behinderungen

a) Anerkennung und Inhalt des Behinderungsverbots

b) Behinderung der Standortwahl von Gesellschaften

IV. Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit

V. Maßnahmen zur Erleichterung der Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit

1. Die gegenseitige Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise

a) Allgemeine Regelung für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen

[S. 22]

b) Anerkennung der Berufserfahrung

c) Regelung zur automatischen Anerkennung spezifischer Berufsqualifikationen

d) Sprachkenntnisse

2. Gegenseitige Anerkennung außerhalb der Richtlinie 2005/36/EG

3. Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten

D. Der freie Dienstleistungsverkehr (Art. 56–62 AEUV)

  I. Persönlicher Anwendungsbereich

 II. Sachlicher Anwendungsbereich: Begriff der Dienstleistung

III. Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit

1. Diskriminierungsverbot

2. Behinderungsverbot

IV. Rechtfertigung von Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit

V. Maßnahmen zur Erleichterung der Wahrnehmung der Dienstleistungsfreiheit

VI. Öffentliches Auftragswesen

E. Gemeinsame Grundstruktur der Grundfreiheiten/Prüfungsschema

  I. Gemeinsame Grundstruktur der Grundfreiheiten

1. Eingriffstatbestand

2. Rechtfertigung

3. Unmittelbare Anwendbarkeit der Grundfreiheiten

4. Grenzüberschreitender Bezug

 II. Prüfungsschema für die Freizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit

F. Ein- und Ausreiserecht, Aufenthalts- und Verbleiberecht

  I. Ein- und Ausreiserecht

 II. Aufenthaltsrecht

1. Recht auf Aufenthalt von bis zu drei Monaten

2. Recht auf Aufenthalt während mehr als drei Monaten

3. Recht auf Daueraufenthalt

4. Verlust des Aufenthaltsrechts

5. Sanktionen

III. Verbleiberecht

IV. Einschränkungen aus Gründen des „ordre public“

1. Bedrohung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit

2. Verfahrensmäßige Rechte

[S. 23]

§ 11 Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs

A. Bedeutung und rechtliche Regelungen

B. Persönlicher Anwendungsbereich

C. Sachlicher Anwendungsbereich

  I. Kapitalverkehr

 II. Zahlungsverkehr

III. Abgrenzungsfragen

D. Beseitigung der Beschränkungen

E. Ausnahmen vom Beschränkungsverbot

  I. Ausnahmen im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander

 II. Ausnahmen im Verhältnis zu Drittstaaten

F. Prüfungsschema für den freien Kapitalverkehr

4. Teil

Der freie Wettbewerb

§ 12 Die Grundlagen des europäischen Wettbewerbsrechts

A. Zweck und Aufbau der Wettbewerbsvorschriften

B. Verhältnis zum nationalen Wettbewerbsrecht und zu den internationalen Wettbewerbsregeln

  I. Europäisches und nationales Wettbewerbsrecht

 II. Europäisches und internationales Wettbewerbsrecht

§ 13 Vorschriften für Unternehmen

A. Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV)

  I. Tatbestand des Kartellverbots

1. „Unternehmen“ als Adressaten des Kartellverbots

2. Vereinbarungen, Beschlüsse, abgestimmte Verhaltensweisen

a) Vereinbarungen

b) Beschlüsse

c) Abgestimmte Verhaltensweisen

3. Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs

4. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels

5. Spürbarkeit

 II. Rechtsfolge des Kartellverbots

III. Freistellungen vom Kartellverbot

1. Voraussetzungen der Freistellung

[S. 24]

2. Verfahren der Freistellung

3. Rechtsfolge der Freistellung

B. Das Verbot des Missbrauchs einer den Markt beherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV)

  I. Marktbeherrschende Stellung

1. Relevanter Markt

2. Marktanteil

 II. Missbräuchliche Ausnutzung

1. Ausbeutungsmissbrauch

2. Behinderungsmissbrauch

a) Kampfpreisunterbietungen

b) Gewerbliche Schutzrechte

c) Ausschließlichkeitsbindungen und vergleichbare Maßnahmen

d) Lieferverweigerung

e) Begrenzung von Monopolen

f) Kosten-Preis-Schere

III. Rechtsfolgen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

C. Das Kartellverfahren

  I. Wirksame Durchsetzung der Wettbewerbsregeln

1. Unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 101 Abs. 3 AEUV

2. Dezentralisierung der Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV

3. Ermittlungsbefugnisse der Kommission

a) Nachprüfungsbefugnisse

b) Befugnis zur Befragung

c) Auskunftsverlangen

d) Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze

4. Abstellung von Zuwiderhandlungen

a) Feststellung und Abstellung der Zuwiderhandlung

b) Einstweilige Maßnahmen

c) Beschluss über Verpflichtungszusagen

d) Feststellung der Nichtanwendbarkeit der Wettbewerbsregeln

5. Befugnisse der nationalen Wettbewerbsbehörden

6. Sanktionen

 II. Einheitliche Anwendung der Wettbewerbsregeln

III. Rechtsschutz

§ 14 Fusionskontrolle

A. Entstehungsgeschichte

[S. 25]

B. Anwendungsbereich der Verordnung über Fusionskontrolle

  I. Zusammenschluss von Unternehmen

 II. Unionsweite Bedeutung des Zusammenschlusses

III. Untersagungskriterien

C. Verfahren der Fusionskontrolle

  I. Zuständigkeiten für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

1. Verweisungen vor Anmeldung

2. Verweisung nach Anmeldung

 II. Verfahrensvorschriften und Fristen

1. Vorabprüfverfahren

2. Hauptprüfverfahren

§ 15 Kontrolle staatlicher Beihilfen

A. Beihilfetatbestand

  I. Vorliegen einer Beihilfe

1. Zuweisung eines wirtschaftlichen Vorteils an Unternehmen oder Wirtschaftszweige

2. Transfer staatlicher Mittel

3. Selektiver Charakter der Maßnahme

 II. Verfälschung des Wettbewerbs

III. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels

B. Ausnahmen vom Beihilfenverbot

  I. Legalausnahmen nach Art. 107 Abs. 2 AEUV

 II. Ausnahmen nach Art. 107 Abs. 3 AEUV

1. Allgemeine Leitlinien zur Ausübung der Ermächtigung

2. Die wichtigsten Ausnahmekategorien

a) Regionalbeihilfen

b) Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben

c) Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige

d) Kulturförderung

e) Vom Rat bestimmte Ausnahmen

3. Freistellung vom Beihilfeverbot

C. Beihilfeverfahrensrecht

  I. Verpflichtung zur Notifizierung neuer Beihilfen und Durchführungsverbot

 II. Kontrolle notifizierter Beihilfen

III. Kontrolle nicht notifizierter Beihilfen

IV. Kontrolle bestehender Beihilfen

[S. 26]

D. Rechtsschutzfragen

  I. Rechtsschutz vor Anmeldung der Beihilfen

1. Handlungsmöglichkeiten der Kommission

2. Handlungsmöglichkeiten der nationalen Gerichte

 II. Rechtsschutz im Vorprüfverfahren

1. Rechtsschutzmöglichkeiten für die Wettbewerber

2. Rechtsschutzmöglichkeiten für den Begünstigten

III. Rechtsschutz im Hauptprüfverfahren

1. Rechtsschutzmöglichkeiten für den Begünstigten

2. Rechtsschutzmöglichkeiten für Wettbewerber

3. Rechtsschutzmöglichkeiten für staatliche Stellen

IV. Rechtsschutz gegenüber Untätigkeit

1. Untätigkeit der Kommission

2. Untätigkeit des Mitgliedstaates

§ 16 Das Verbot der Begünstigung öffentlicher Unternehmen

A. Respektierung der nationalen Eigentumsordnungen (Art. 345 AEUV)

B. Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln auf „unternehmerisches Handeln“ des Staates (Art. 106 Abs. 1 AEUV)

C. Ausnahmeregelung für „Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichen Interesse“ (Art. 106 Abs. 2, Art. 14 AEUV)

D. Durchführungsbefugnisse der Kommission (Art. 106 Abs. 3 AEUV)

5. Teil

Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

§ 17 Aufbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

A. Rechtsgrundlage und Ziele

B. Schutzklausel

C. Beschlussverfahren und Subsidiaritätskontrolle

D. Opt-out und opt-in Rechte

§ 18 Aufbau der Kontrollen an den Binnengrenzen und Grenzschutz an den Außengrenzen

[S. 27]

A. Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen

B. Grenzschutz an den Außengrenzen

§ 19 Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

§ 20 Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

A. Grundsätze der Zusammenarbeit

  I. Gegenseitige Anerkennung

1. Gegenseitige Anerkennung von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen

a) Europäischer Haftbefehl

b) Gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

c) Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten ergangenen Verurteilungen

d) Überwachung von Bewährungsmaßnahmen

e) Europäische Ermittlungsanordnung

f) Nichtanerkennung von Entscheidungen bei Abwesenheitsurteilen

g) Alternative zur Untersuchungshaft

h) Europäische Schutzanordnung

2. Verhinderung von Kompetenzkonflikten

3. Zusammenarbeit von Verwaltungs- und Justizbehörden

a) Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

b) Rechtshilfe in Strafsachen

c) Geldwäsche

d) Austausch von Informationen aus dem Strafregister

B. Strafverfahrensrecht

  I. Inhalt

 II. Beschlussverfahren

C. Materielles Strafrecht

  I. Angleichung in Bereichen besonders schwerer grenzüberschreitender Kriminalität

1. Terrorismusbekämpfung

2. Bekämpfung des Menschenhandels

3. Bekämpfung des Drogenhandels

4. Angriffe auf Informationssysteme

5. Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

 II. Angleichung im Rahmen der sonstigen EU-Politiken und Grundfreiheiten

III. Beschlussverfahren

[S. 28]

D. Eurojust

  I. Zusammensetzung

 II. Verarbeitung personenbezogener Daten

III. Beziehung zu anderen Instanzen

E. Europäische Staatsanwaltschaft

  I. Zusammensetzung

 II. Aufgaben

§ 21 Polizeiliche Zusammenarbeit

A. Inhalt

  I. Operative Zusammenarbeit

 II. Informationsbeschaffung und -verarbeitung

III. Aus- und Weiterbildung

B. Europol

  I. Einrichtung

 II. Aufbau

III. Auftrag, Zuständigkeiten und Aufgaben

IV. Kontrolle durch das EP und die nationalen Parlamente

§ 22 Einwanderungs- und Asylrecht

A. Einwanderungsrecht

  I. Legale Einwanderung

 II. Integration

III. Illegale Einwanderung

IV. Rücknahmeübereinkommen

B. Asylrecht

C. Gesamtansatz für Migration und Mobilität

Stichwortverzeichnis

[S. 29]

Allgemeines Literaturverzeichnis

(Auswahl aus der deutschsprachigen Literatur)

I. Lehrbücher

Arndt, H.-W., Europarecht, 10. Aufl. (Heidelberg 2010)

Bieber, R./Epiney, A. /Haag, M., Die Europäische Union – Europarecht und Politik, 12. Aufl. (Baden-Baden 2019)

Doerfert, C., Europarecht. Die Grundlagen der Europäischen Union mit ihren politischen und wirtschaftlichen Bezügen, 5. Aufl. (München 2012)

Eichholz, Ch., Europarecht4. Aufl. (Heidelberg 2018)

Fastenrath, U./Groh, T., Europarecht, 4. Aufl. (München 2016)

Hakenberg, W., Grundzüge des Europäischen Wirtschaftrechts, 8. Aufl. (München 2018)

Haratsch, A./Koenig, C./Pechstein, M., Europarecht, 11. Aufl. (Tübingen 2018)

Herdegen, M., Europarecht, 21. Aufl. (München 2019)

Hobe, S., Europarecht, 9. Aufl. (Köln 2017)

Oppermann, T./C;D. Classen/M. Nettesheim, Europarecht, 8. Aufl. (München 2018)

Pechstein, M., EU-Prozessrecht, 4. Aufl. (Tübingen 2011)

Schroeder, Grundkurs Europarecht, 6. Aufl. 2019

Schweitzer, M./H.-G. Dederer, Staatsrecht III. Staatsrecht, Völkerrecht, Europarecht, 11. Aufl. (Heidelberg 2016)

Streinz, R., Europarecht, 11. Aufl. (Heidelberg 2019)

Weidenfeld, W., Lissabon in der Analyse (Baden-Baden 2008)

II. Kommentare und Handbücher

Calliess, C./Ruffert, M., Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, 5. Aufl. (Neuwied 2016)

Dauses, M./M. Ludwigs (Hrsg.), Handbuch des EG-Wirtschaftsrechts, Loseblattsammlung (München)

Fischer, K., Der Vertrag von Lissabon, 2. Aufl. (Baden-Baden 2010)

Frenz, W., Handbuch Europarecht. Band 1: Europäische Grundfreiheiten, 2. Aufl. (Berlin 2012); Band 4: Europäische Grundrechte, Band 5: Rechtsschutz, 1. Aufl. 2010, Band 6: Institutionen und Politiken, 1. Aufl. 2010

Geiger, R./Khan, D.-E./Kotzur, M., EUV/AEUV, 6. Aufl. (München 2016)

Grabitz, E./Hilf., M. /Nettesheim, M. (Hrsg.), Kommentar zur Europäischen Union (Loseblattsammlung, München)

Lenz, C.-O./Borchardt, K.-D., EU-Verträge. Kommentar, 6. Aufl. (Köln 2012)

Mayer, H., EU- und EG-Vertrag, Loseblattsammlung (Wien)

Schulze, R./Zuleeg, M./Kadelbach, S., Europarecht. Handbuch für die deutsche Rechtspraxis, 3. Aufl. (Baden-Baden 2015)

Schwarze, J./U. Becker/A. Hatje/J. Schoo (Hrsg.), EU-Kommentar, 4. Aufl. (Baden-Baden 2019)

Streinz, R., EUV/EGV, Kommentar 3. Aufl. (München 2018)

Terhechte, J.P., Verwaltungsrecht der Europäischen Union, 2. Aufl. (Baden-Baden 2019)

Vedder, Ch./Heintschel von Heinegg, W., Europäisches Unionsrecht, 2. Aufl. (Baden-Baden 2018)

Weidenfeld, W./Wessels, W., Europa von A bis Z, 147. Aufl. (Baden-Baden 2016)

[S. 30]

III. Text- und Fallsammlungen

Amtsblatt der Europäischen Union, Nr. L (Legislation); Nr. C (Communication)

Arndt, H.-W./Fischer, K./Fetzer, Th., Europarecht. 20 Fälle mit Lösungen, 8. Aufl. (Heidelberg 2015)

Bergmann, J., Handlexikon der Europäischen Union, 5. Aufl. (Baden-Baden 2015)

Bieber, R./Knapp, W., Recht der Europäischen Union, 2. Aufl. (Baden-Baden 2010)

v. Borries, R./Winkel, K., Europäisches Wirtschaftsrecht (Loseblattsammlung, München)

Ehlermann, C.-D./Bieber, R./Haag, M., Handbuch des Europarechts (Loseblattsammlung)

Fischer, H.G., EUV/AEUV (Köln, 2010)

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Hrsg.), Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz. Teil I: Gerichtshof; Teil II: Gericht; ÖD: Öffentlicher Dienst

Hufeld, U./Epiney, A, Europäisches Verfassungsrecht, 3. Aufl. (Baden-Baden 2014)

Hummer, W./Vedder, Ch., Europarecht in Fällen, 7. Aufl. (Baden-Baden 2019)

Munzel, I., FallSkript Europarecht, 5. Aufl. (Alpmann Schmidt Skripte, 2015)

Pechstein, M., Entscheidungen des EuGH: Kommentierte Studienauswahl, 8. Aufl. (Tübingen 2014)

Purnhagen, K., Klausurenkurs Europarecht 3. Aufl. (München 2018)

Sartorius II, Internationale Verträge – Europarecht (Loseblattsammlung München)

Schrötter, H.J., Kleines Europa-Lexikon 2. Aufl. (München 2016)

Terhechte, J.P., Europarecht, European Law, Droit Européen (München 2012)

[S. 31]

Abkürzungsverzeichnis

a.a.O.

am angegebenen Ort

ABl.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

Abs.

Absatz

AdR

Ausschuss der Regionen

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F.

alte Fassung

AKP

Afrikanische, Karibische und Pazifische Staaten

Anm.

Anmerkung

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts

Art.

Artikel

AstV

Ausschuss der Ständigen Vertreter

BayVBL

Bayerische Verwaltungsblätter

BB

Der Betriebs-Berater

Bd.

Band

BGBl

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache

BullEG

Bulletin der Europäischen Gemeinschaft

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BverfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

DÖV

Die Öffentliche Verwaltung

DVBl

Deutsches Verwaltungsblatt

DWA

Direktwahlakt

EA

Europa-Archiv

EAG

Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

ECU

European Currency Unit

EEA

Einheitliche Europäische Akte

EFSF

Europäische Finanzstabilisierungsfazilität

EFSM

Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus

EFTA

Europäische Freihandelszone

EG

Europäische Gemeinschaften

EGKS

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EGKSV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften

EIB

Europäische Investitionsbank

EP

Europäisches Parlament

ER

Europäischer Rat

ESM

Europäischer Stabilitätsmechanismus

ESZB

Europäisches System der Zentralbanken

EU

Europäische Union

EuG

Europäisches Gericht

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

EuGRZ

Europäische Grundrechtszeitschrift

EuGVÜ

Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen

EuR

Europarecht

[S. 32]

EURATOM

Europäische Atomgemeinschaft (EAG)

Europol

Europäisches Polizeiamt

EUV

Vertrag über die Europäische Union

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

EUZBBG

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

EUZBLG

Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschen Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

EVV

Vertrag über eine Europäische Verfassung

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWGV

Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

EZB

Europäische Zentralbank

FS

Festschrift

FusV

Fusionsvertrag

GA

Generalanwalt

GATT

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen v. 1947

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

ggf.

gegebenenfalls

GO

Geschäftsordnung

GRCh

Grundrechtecharta

GS

Gedächtnisschrift

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

GZT

Gemeinsamer Zolltarif

Hrsg.

Herausgeber

IntVG

Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

IWF

Internationaler Währungsfonds

JA

Juristische Arbeitsblätter

JRP

Journal für Rechtspolitik

JuS

Juristische Schulung

JZ

Juristenzeitung

KMU

Kleine und mittlere Unternehmen

KOM

Dokumente der europäischen Kommission

KSE

Kölner Schriften zum Europarecht

KSZE

Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Montanunion

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

MWSt

Mehrwertsteuer

NATO

North Atlantic Treaty Organization

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJOZ

Neue Juristische Online Zeitschrift

NRP

Nationale Reformprogramme

n.F.

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NZKart

Neue Zeitschrift für Kartellrecht

OECD

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OEEC

Organisation für Europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit

OSZE

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

PJZS

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Ratsdok.

Dokumente des Rates der EU

[S. 33]

RdA

Recht der Arbeit

RIW

Recht der internationalen Wirtschaft

RL

Richtlinie

Rs.

Rechtssache

SA

Schlussanträge

SDÜ

Schengener Durchführungsübereinkommen

SIS

Schengener Informationssystem

SKP

Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

Slg.

Sammlung der Rechtsprechung des EuGH

u.a.

und andere

UN

Vereinte Nationen

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

VVDStRL

Veröffentlichungen der Vereinigung deutscher Staatsrechtlehrer

VerfO

Verfahrensordnung

VO

Verordnung

WEU

Westeuropäische Union

WHO/WTO

Welthandelsorganisation/World Trade Organisation

WSA

Wirtschafts- und Sozialausschuss

WVK

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge

WWU

Wirtschafts- und Währungsunion

ZaöRV

Zeitschrift für ausländisches und öffentliches Recht und Völkerrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

Ziff.

Ziffer

ZPO

Zivilprozessordnung

[S. 34]

Zeittafel

26. Juni 1945

Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen in San Francisco

9. September 1946

Rede von Winston Churchill in Zürich über die Vorzüge der Vereinigten Staaten von Europa

17. März 1948

Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung der Westeuropäischen Union (WEU) in Brüssel

4. April 1949

Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags zur Gründung der NATO in Washington

16. April 1949

Gründung der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) in Paris

5. Mai 1949

Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung des Europarats in Straßburg

9. Mai 1950

Deklaration von Robert Schuman über die Schaffung der Montanunion als erster Etappe einer Europäischen Föderation

4. November 1950

Unterzeichnung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Rom

18. April 1951

Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag) in Paris durch die Benelux-Staaten, Deutschland, Frankreich und Italien – Laufzeit 50 Jahre

23. Juli 1952

Inkrafttreten des EGKS-Vertrags

1. Juni 1955

Außenministerkonferenz von Messina zur Vorbereitung des EWG-Vertrags

25. März 1957

Unterzeichnung der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag) in Rom durch die Benelux-Staaten, Deutschland, Frankreich und Italien (Römische Verträge)

1. Januar 1958

Inkrafttreten der Römischen Verträge

4. Januar 1960

Gründung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) in Stockholm durch Dänemark, Österreich, Norwegen, Portugal, Schweden, Großbritannien und die Schweiz

14. Dezember 1960

Unterzeichnung des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris

8. April 1965

Unterzeichnung des Vertrags zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Fusionsvertrag)

1. Juli 1967

Inkrafttreten des Fusionsvertrags

1. Januar 1973

Beitritt Dänemarks, Großbritanniens und Irlands zu den Europäischen Gemeinschaften

[S. 35]

1. August 1975

Unterzeichnung der Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Helsinki

18. Dezember 1978

Gründung des Europäischen Währungssystems (EWS)

7.-10. Juni 1979

Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments

1. Januar 1981

Beitritt Griechenlands zu den Europäischen Gemeinschaften

1. Januar 1985

Austritt Grönlands aus der EWG

14. Juni 1985

Schengener Abkommen zwischen Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden betreffend den schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen

1. Januar 1986

Beitritt Portugals und Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften

17./18. Februar 1986

Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) in Luxemburg und in Den Haag

1. Juli 1987

Inkrafttreten der EEA

3. Oktober 1990

Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und Eingliederung in die Europäischen Gemeinschaften

7. Februar 1992

Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union in Maastricht (Unions-Vertrag)

2. Mai 1992

Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) in Porto

1. Januar 1993

Inkrafttreten des EG-Binnenmarktes

1. November 1993

Inkrafttreten des Unions-Vertrages (Vertrag von Maastricht)

1. Januar 1994

Inkrafttreten des EWR-Abkommens

1. Januar 1995

Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union

1. März 1995

Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (weitere Mitglieder bis März 2001: Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden)

16. Juli 1997

„Agenda 2000“ der Europäischen Kommission zur Erweiterung der Europäischen Union

2. Oktober 1997

Unterzeichnung des Vertrages von Amsterdam

12. Dezember 1997

Beginn des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union durch den Europäischen Rat in Luxemburg

1. Oktober 1998

Inkrafttreten der Europol-Konvention (Polizeiliche Zusammenarbeit in der EU)

1. Januar 1999

Einführung der gemeinsamen europäischen Währung „Euro“

1. Mai 1999

Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam

24. März 2000

Verabschiedung der Lissabon-Strategie zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Erneuerung der EU

8. Dezember 2000

Feierliche Proklamation der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

26. Februar 2001

Unterzeichnung des Vertrages von Nizza

1. Januar 2002

Einführung der Euro-Banknoten und Euro-Münzen als Zahlungsmittel

[S. 36]

28. Februar 2002

Konstituierung des Konvents zur Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung

28. Februar 2002

Errichtung von Eurojust (Europäische Stelle für justizielle Zusammenarbeit

1. Februar 2003

Inkrafttreten des Vertrages von Nizza

1. Mai 2004

Beitritt von Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Lettland, Litauen, Estland, Malta, Zypern zur EU

29. Oktober 2004

Unterzeichnung des Vertrages über eine neue Verfassung für Europa

Mai/Juni 2005

Ablehnung des Vertrages über eine Verfassung für Europa in Referenden in Frankreich (54,7% NEIN) und den Niederlanden (61,7% NEIN)

1. Januar 2007

Beitritt Bulgariens und Rumäniens zur EU

1. Januar 2007

Einführung des Euro in Slowenien

1. März 2007

Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

25. März 2007

Feierliche Begehung des 50. Geburtstages der Römischen Verträge in Berlin

12. Dezember 2007

Feierliche Proklamation der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch das Europäische Parlament, den Rat und die Europäische Kommission in Straßburg

13. Dezember 2007

Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon

21. Dezember 2007

Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn treten dem Schengen-Raum bei

1. Januar 2008

Einführung des Euro in Zypern und auf Malta

15. Februar 2008

1. Referendum in Irland über den Vertrag von Lissabon (53,13% NO)

1. Januar 2009

Einführung des Euro in der Slowakei

2. Oktober 2009

2. Referendum in Irland über den Vertrag von Lissabon (58,93% YES)

1. Dezember 2009

Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon

1. Dezember 2009

Herman van Rompuy wird erster Präsident des Europäischen Rates; Baroness Catherine Ashton wird erste Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen und Sicherheitspolitik

17. Juni 2010

Verabschiedung der Strategie 2020

21. Juni 2010

Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes

1. Januar 2011

Einführung des Euro in Estland

1. Januar 2011

Europäische Finanzaufsichtsbehörde nimmt ihre Arbeit auf

25. März 2011

Euro-Plus-Paket zur wirtschaftspolitischen Koordinierung der WWU

24. Juni 2011

Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien

19. Dezember 2011

Liechtenstein tritt dem Schengen-Raum der EU bei

[S. 37]

30. Januar 2012

25 Mitgliedstaaten einigen sich auf einen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der WWU

2. Februar 2012

Europäischer Stabilitätsmechanismus (EMS) wird vertraglich besiegelt

1. Juli 2013

Beitritt Kroatiens zur EU

1. Januar 2014

Einführung des Euro in Lettland

18. September 2014

Referendum über die Unabhängigkeit Schottlands: 55,3% stimmen mit nein, 44,7% stimmen mit ja

1. Januar 2015

Einführung des Euro in Litauen (19. Mitglied der Eurozone)

12. März 2015

Island nimmt seinen Beitrittsantrag förmlich zurück.

23. Juni 2016

Austrittsreferendum im Vereinigten Königreich (51,89% stimmen für den Austritt)

30.12.2016

Inkrafttreten des im Dezember 2015 vereinbarten „Klimaschutzübereinkommens von Paris“ durch die Europäische Union nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten.

29. März 2017

Notifizierung des Austrittsverlangens durch britische Premierministerien Theresa May

31. Januar 2020

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

[S. 38]

[S. 39]

1. Teil

Die politische Verfassung der Europäischen Union

§ 1 Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union

A. Die frühen europäischen Einigungsbemühungen

[1] Die Konzeption eines Zusammenschlusses europäischer Staaten ist in der Geschichte des Kontinents fest verankert und hat lange vor Gründung der Europäischen Gemeinschaften in verschiedenen Formen politischen Ausdruck gefunden1. Allerdings galt der souveräne Nationalstaat über Jahrhunderte als optimale Organisationsform, so dass die Einsicht in die Notwendigkeit einer Union europäischer Staaten auf vertraglicher Grundlage sich zunächst nicht durchzusetzen vermochte.

I. Die Konkretisierung der Europäischen Idee zwischen den Weltkriegen

[2] Erst nach dem Ersten Weltkrieg aufgrund der durch ihn bewirkten Erschütterungen der überkommenen nationalen Strukturen wurden Modelle einer freiwilligen und friedlichen Zusammenführung gleichberechtigter Partner entwickelt2.

Ende des Jahres 1923 forderten der österreichische Graf Coudenhove-Kalergi und die von ihm ins Leben gerufene Paneuropäische Bewegung die Schaffung der „Vereinigten Staaten von Europa“3. Als Vorbilder dienten dabei die erfolgreichen Einigungsbemühungen der Schweiz von 1648, die Gründung des Deutschen Reiches von 1871 und vor allem die Entstehung der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1789.

[3] In seiner Rede vom 5. September 1929 vor dem Völkerbund in Genf unterbreitete der französische Außenminister Aristide Briand – unterstützt von seinem deutschen Amtskollegen Gustav Stresemann – den europäischen Regierungen den Vorschlag, eine Europäische Union im Rahmen des Völkerbundes zu gründen4. Obwohl zunächst nur eine engere Zusammenarbeit der europäischen Staaten im Rahmen der weltweiten Organisation des Völkerbundes angestrebt wurde, welche die Souveränität der europäischen Staaten unangetastet lassen sollte, hatte dieser Vorstoß zur Einigung Europas keinen Erfolg. Als zu übermächtig erwiesen sich in diesen Zeiten noch die Gedanken des Nationalismus und Imperialismus.

[S. 40]

II. Die Nachkriegszeit

[4] Erst der völlige Zusammenbruch Europas mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sowie der politische und wirtschaftliche Verfall der europäischen Staaten schufen die Voraussetzungen für einen Neubeginn und gaben der Idee einer neuen europäischen Ordnung Aufschwung. Die verschiedenen Anläufe zu einem Zusammenschluss Europas entsprangen vor allem drei Erkenntnissen:

• Zunächst war es das Wissen um die eigene Schwäche. Europa hatte infolge seiner kriegerischen Auseinandersetzungen seine jahrhundertealte Stellung als Zentrum des Weltgeschehens eingebüßt. Es wurde verdrängt von den zwei neuen Supermächten, den Vereinigten Staaten von Amerika und der früheren Sowjetunion, die beide über mehr militärische, politische und wirtschaftliche Macht verfügten als ein in zahlreiche Einzelstaaten zersplittertes Europa.

• Zum anderen war aufgrund der leidvollen Erfahrungen die Maxime jedes politischen Handelns: „Nie wieder Krieg!“ Nach zwei Weltkriegen, die als europäische Bruderkriege begannen und Europa zum eigentlichen Schlachtfeld und zum Hauptleidtragenden gemacht hatten, war die Vorstellung neuer kriegerischer Konflikte in Europa unerträglich.

• Hinzu kamen schließlich der Wunsch und das Verlangen nach einer besseren, freieren und gerechteren Welt mit einer vollkommeneren Ordnung des menschlichen und staatlichen Zusammenlebens.

Diese Vielfalt europäischer Gebilde gewinnt erst dann eine Struktur, wenn man sich vergegenwärtigt, welche konkreten Zielsetzungen sich hinter diesen Organisationen verbergen. Sie lassen sich in drei große Gruppen einteilen:

•Erste Gruppe: Die europäisch-atlantischen Organisationen

[7] Der OEEC folgte im Jahre 1949 als militärischer Pakt mit den Vereinigten Staaten und Kanada die NATO8. Zur Stärkung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten wurde im Jahre 1954 die Westeuropäische Union (WEU) gegründet. Die WEU markierte 1954 den Anfang der Entwicklung einer Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Europa. Ihre Rolle wurde jedoch nicht ausgebaut, da die meisten ihrer Kompetenzen an andere internationale Institutionen, insbesondere die NATO, den Europarat und die EU übertragen wurden. Konsequenterweise wurde die WEU zum 30. Juni 2011 aufgelöst.

•Zweite Gruppe: Europarat und OSZE

[8] Für die zweite Gruppe europäischer Organisationen ist kennzeichnend, dass sie ihrer Struktur nach so aufgebaut sind, dass möglichst vielen Staaten die Mitwirkung in ihnen ermöglicht wird. Dabei wurde bewusst in Kauf genommen, dass diese Organisationen über die traditionelle zwischenstaatliche Zusammenarbeit nicht hinauskommen.

[9] Zu diesen Organisationen gehört der am 5. Mai 1949 als politische Organisation gegründete Europarat9. Im Statut des Europarats gibt es weder einen Hinweis auf das Streben nach einer Föderation oder Union, noch sieht es die Übertragung oder Zusammenlegung von Teilen der nationalen Souveränität vor. Die Entscheidungen werden im Europarat in allen wesentlichen Fragen nach dem Grundsatz der Einstimmigkeit getroffen. Jeder Staat kann demnach durch ein Veto das Zustandekommen von Beschlüssen verhindern. Die parlamentarische Versammlung ist ausschließlich mit beratenden, nicht aber mit legislativen Funktionen ausgestattet. Sie kann nicht mehr tun, als Empfehlungen an den Ministerrat zu richten, der ihr nicht verantwortlich ist und eine Empfehlung bereits mit einer einzigen ablehnenden Stimme zu Fall bringen kann. Auch die Vorlagen, die den Ministerrat passieren, müssen, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen, erst noch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden. Damit bleibt der Europarat in seiner Konstruktion ein Organ internationaler Zusammenarbeit. Dennoch kann der Beitrag, den der Europarat für die europäische Einigung und das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl geleistet[S. 42] hat, nicht hoch genug geschätzt werden. Sein Ziel bestand darin, eine enge Verbindung zwischen den Staaten Europas herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern. Dies ist gelungen, denn aus den ursprünglich zehn Gründerstaaten sind inzwischen 47 Mitgliedstaaten geworden10.

[10] Zu dieser Gruppe gehört weiterhin die „Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ („OSZE“), die im Jahre 1994 gegründet wurde und aus der „Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ („KSZE“) hervorgegangen ist. Die OSZE, der gegenwärtig 57 Länder angehören, ist den Grundsätzen und Zielen verpflichtet, wie sie in der Helsinki-Akte von 1975 und der Pariser Charta von 1990 niedergelegt sind. Dazu gehört neben der Förderung vertrauensbildender Maßnahmen zwischen den europäischen Staaten auch die Schaffung eines „Sicherheitsnetzes“, das die Beilegung von Konflikten mit friedlichen Mitteln ermöglichen soll.

•Dritte Gruppe: Die Europäische Union

[11] Die dritte Gruppe der europäischen Organisationen bildet die Europäische Union (EU). In ihrer heutigen Form ist die EU hervorgegangen aus der (inzwischen aufgelösten[S. 43]) Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen (Wirtschafts-)Gemeinschaft, die mit dem Vertrag von Lissabon mit der Europäischen Union verschmolzen wurde12. Die Europäische Union verfügt gegenwärtig über 27 Mitgliedstaaten13. Das gegenüber den herkömmlichen internationalen Staatenverbindungen grundlegend Neue der EU besteht darin, dass die Mitgliedstaaten zugunsten der EU auf Teile ihrer Souveränität verzichtet und diese mit eigenen, von den Mitgliedstaaten unabhängigen Machtbefugnissen ausgestattet haben. In Ausübung dieser Befugnisse ist die EU in der Lage, europäische Hoheitsakte zu erlassen, die in ihren Wirkungen den staatlichen gleichkommen14.

III. Die Gründung der Europäischen Gemeinschaften

[12] Den Grundstein zur Bildung der EG legte der damalige französische Außenminister Robert Schuman mit seiner Erklärung vom 9. Mai 1950, in der er den von ihm und Jean Monnet entwickelten Plan vorstellte, „die Gesamtheit der deutsch-französischen Produktion von Kohle und Stahl unter eine gemeinsame oberste Autorität innerhalb einer Organisation zu stellen, die der Mitwirkung anderer Staaten Europas offensteht“15.

Hintergrund dieses Vorschlags war die Erkenntnis, dass es einerseits wenig sinnvoll war, Deutschland einseitige Kontrollen aufzuzwingen, andererseits aber ein völlig unabhängiges Deutschland immer noch als eine potentielle Friedensbedrohung empfunden wurde. Der einzige Ausweg aus diesem Dilemma bestand darin, Deutschland politisch und wirtschaftlich in eine festgefügte Gemeinschaft Europas einzubinden.

[13] Mit Abschluss des Gründungsvertrages der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch die sechs Gründerstaaten (Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) am 18. April 1951 in Paris und seinem In-Kraft-Treten am 23. Juli 1952 wurde der Schuman-Plan schließlich Realität16.

Von der Existenz dieser Gemeinschaft erhoffte man sich eine Initialzündung für eine dieser Gemeinschaft nachfolgende weitere politische Einigung Europas, die mit der Schaffung einer europäischen Verfassung konkrete Gestalt annehmen sollte.

[S. 44]

[14] Schon im Oktober 1950, also noch vor Unterzeichnung des Gründungsvertrages der EGKS, wurde auf französische Initiative die Idee einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) geboren. Vor dem Hintergrund zunehmender Spannungen zwischen den Supermächten USA und der damaligen UdSSR entsprach es den Sicherheitsbedürfnissen der westeuropäischen Staaten, ihre Verteidigungsanstrengungen zu verstärken und die europäische Integration voranzutreiben, um auf diese Weise den Bedrohungen des Kalten Krieges entgegenzuwirken17. Die Lösung sah man abermals in einer auch Deutschland umfassenden supranationalen Gemeinschaft (sog. Plevenplan). Dieser Plan scheiterte jedoch im August 1954 an der Ablehnung durch die französische Nationalversammlung, deren Mehrheit nicht bereit war, einen so starken Eingriff in die französische Souveränität, wie ihn der Verzicht auf eine nationale Armee darstellte, mitzutragen18.

Mit dem Scheitern der EVG hatten zugleich auch die Bemühungen um eine politische Einigung Europas einen schweren Rückschlag erlitten. Einem Jahr der Resignation folgte aber bereits im Juni 1955 ein neuer Vorstoß der Außenminister der Mitgliedstaaten der EGKS zur „Schaffung eines Vereinigten Europas“.

[15] Auf der Konferenz von Messina beschlossen die sechs Gründerstaaten der EGKS, ihre Arbeit am europäischen Einigungswerk dort fortsetzten, wo man mit der EGKS begonnen hatte, nämlich auf dem weniger von nationalen Emotionen geprägten Gebiet der Wirtschaft. So war man zwar bescheidener geworden, kam aber dadurch der europäischen Wirklichkeit näher, die augenscheinlich mit den Plänen der EVG überfordert worden war. Die Untersuchung der Möglichkeiten einer fortschreitenden Integration übertrugen die sechs Außenminister einem Ausschuss, der unter dem Vorsitz des belgischen Außenministers Spaak tagte. Der Spaak-Ausschuss legte 1956 seinen Bericht vor, der als Grundlage für die Vertragsverhandlungen zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) diente. Die Verträge wurden im März 1957 unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in Kraft19.

IV. Die Bildung der europäischen Freihandelszone

[16] Nach der Gründung der EWG und der EAG stellte sich die Frage, was mit den europäischen Staaten geschehen sollte, die zwar Mitglieder der OEEC waren, sich der EWG aber nicht angeschlossen hatten. Die Gründerstaaten der EWG hatten im[S. 45] EWG-Vertrag verschiedene Formen der Beteiligung dritter Staaten vorgesehen und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie sich keineswegs von dritten Staaten abschotten wollten. Zu diesen Beteiligungsformen gehörte u.a. auch die Bildung von Freihandelszonen. Die ersten Bemühungen richteten sich in den Jahren 1956–1958 deshalb darauf, zwischen der EWG als Zollunion und den übrigen OEEC-Staaten eine Freihandelszone zu gründen. Eine Freihandelszone sieht wie die Zollunion ebenfalls den Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedern vor, im Unterschied zur Zollunion kann jedes Mitglied gegenüber dritten Staaten jedoch einen eigenen Außenzoll beibehalten. Diese Regelungsfreiheit war vor allem für Großbritannien, das seinerzeit prominenteste Nichtmitglied der EWG, mit Rücksicht auf die Commonwealth-Länder von entscheidender Bedeutung. Die Bildung einer solchen Freihandelszone zwischen EWG- und OEEC-Staaten scheiterte jedoch im Dezember 1958 an unüberwindlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Frankreich und Großbritannien.

[17] Als Antwort darauf schufen 1959 Norwegen, Schweden, Dänemark, Österreich, die Schweiz und Portugal unter Führung Großbritanniens die Europäische Freihandelszone (EFTA), der später Island beitrat und Finnland assoziiert wurde20. Das Ziel der EFTA-Staaten war nach wie vor eine Beteiligung an den Handelsvorteilen, die die EWG ihren Mitgliedern gewährte. Entsprechende Abkommen zwischen der EWG und den EFTA-Staaten wurden zunächst jedoch nicht geschlossen, da die EWG-Mitgliedstaaten darauf bestanden, dass die EFTA-Staaten der Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten als volle Mitglieder beitreten müssten. Diese „Alles-oder-Nichts-Haltung“ wurde im Laufe der Zeit von der EWG aufgegeben und mit einigen EFTA-Staaten wurden bilaterale Handels- und Assoziierungsabkommen geschlossen21. Im Zuge der Verwirklichung des Binnenmarktes wurde schließlich zwischen der EWG und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den EFTA-Staaten andererseits ein Abkommen über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgehandelt, das die Beziehungen zwischen der EG/EU und den EFTA-Staaten umfassend regelt22.

Weiterführende Literatur:Arnold, Verfassungsidentität und Letztentscheidungsrecht, in: FS für Scheuing, 2011, S. 17; Bieber/Schwarze, Verfassungsentwicklung in der Europäischen Gemeinschaft, 1984; Foerster, Die Idee Europa 1300–1946. Quellen zur Geschichte der europäischen Einigung, München 1963; Isensee, Europa als politische Idee und als rechtliche Form, 2. Aufl. 1994; Kraemer, EWG und EFTA – Entwicklung, Aufbau, Tätigkeit, 1968; Monnet, Mémoires, 1976, S. 312 ff.; Siegler, Dokumentation der Europäischen Integration, 2 Bde., 1961/64.

[S. 46]

B. Von den Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union

I. Die vergeblichen Versuche zur Vertiefung der Europäischen Gemeinschaften

[18] Ermutigt durch die Anfangserfolge, insbesondere der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, wandte man sich zu Beginn der sechziger Jahre erneut dem zu keiner Zeit aufgegebenen Ziel der Schaffung einer auch politischen Einheit der Mitgliedstaaten zu.

So beauftragten die Staats- und Regierungschefs der sechs Gründerstaaten der E(W)G eine Kommission unter Leitung des französischen Botschafters Christian Fouchet, Vorschläge für ein politisches Statut einer „Union der europäischen Völker“ vorzulegen. In zwei Anläufen versuchte die Studienkommission vergeblich, den Mitgliedstaaten einen für alle annehmbaren Vertragsentwurf zu unterbreiten (Fouchet-Pläne I und II)23. Die Interessengegensätze der Partnerländer erwiesen sich im Hinblick auf die Form und Qualität eines politischen Zusammenschlusses als derart hartnäckig, dass auf der Außenministerkonferenz am 17. April 1962 in Paris beschlossen wurde, die Verhandlungen über eine politische Union zunächst nicht fortzusetzen.

[19] In den Aufbaujahren der EWG fehlte es dann auch weitgehend an Initiativen, dem politischen Ziel der europäischen Einigung, „die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen“, näherzukommen. Neue Impulse für die politische Einigung gingen erst wieder von verschiedenen Gipfelkonferenzen der Staats- bzw. Regierungschefs der EWG gegen Ende der 60er Jahre aus. Auf der Grundlage des im Dezember 1969 auf dem Haager Gipfel beschlossenen Auftrags, Fortschritte auf dem Gebiet der wirtschaftlichen und politischen Einigung zu erreichen, wurde auf den Pariser Konferenzen von 1972 und 1974 als Instrument und neue Zielsetzung der europäischen Einigung die Schaffung einer Europäischen Union proklamiert24. Allerdings blieb es in der Folgezeit auch weitgehend bei derartigen Proklamationen, da nach wie vor zwischen den Mitgliedstaaten über die Verfassungsstruktur der Europäischen Union und die notwendigen Reformen des institutionellen Systems erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestanden, über die keine Einigung erzielt werden konnte.

[20] Gleichwohl brachten die 70er Jahre im Integrationsprozess wichtige Ergebnisse. So hat die Gemeinschaft neue politische Instrumente entwickelt, welche die Grundlage für eine Koordinierung nationaler Politiken erweiterten. Dies gilt zunächst für die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)25. Dabei handelt es sich um[S. 47] ein Instrument, das die Mitgliedstaaten der EWG im Jahre 1970 für eine freiwillige außenpolitische Abstimmung geschaffen haben und das in der Folgezeit stetig verbessert und ausgebaut worden ist26. Daneben ist die Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS) im März 197927 zu nennen, durch das die währungspolitische Zusammenarbeit in Europa in eine neue Dimension vorstieß.28

II. Die Reformdiskussion der 80er-Jahre

[21] Mit Beginn der 80er Jahre setzte eine sehr intensive Reformdiskussion ein, die unter den Stichworten „Europa der zweiten Generation“, „Relance Européenne“ oder „Europäische Union“ geführt wurde. Von den europapolitischen Initiativen und Reformvorschlägen, die von verschiedenen Seiten eingebracht worden sind, verdient vor allem der von Altiero Spinelli initiierte und vom Europäischen Parlament am 14. Februar 1984 mit großer Mehrheit verabschiedete „Entwurf eines Vertrages zur Gründung der Europäischen Union“ besondere Beachtung29.

Das Europäische Parlament wagte mit diesem Vertragsentwurf einen qualitativen Sprung zur Europäischen Union. Der Entwurf sah die Übertragung neuer Zuständigkeiten auf die Union vor, die in Zentralbereiche staatlicher Politik vordrängten. Zu ihnen gehörten u.a. die Wirtschafts- und Währungspolitik, die Gesellschaftspolitik mit Sozial- und Gesundheitspolitik sowie im Bereich der Außenpolitik die Fragen nach Sicherheit, Frieden und Abrüstung. Die Rechtsetzung in der Union sollte durch eine Art Zweikammersystem erfolgen, das sehr stark an die Verhältnisse in einem Bundesstaat erinnerte. Ziel dieses Systems war es, ein Gleichgewicht zwischen Europäischem Parlament und Rat der Union, der aus Mitgliedern der Regierungen bestehen sollte, herzustellen.

[22] Auch wenn dieser Vertragsentwurf keine Aussicht hatte, von den nationalen Parlamenten ratifiziert und damit geltendes Recht zu werden, stellte er für die Mitgliedstaaten eine große Herausforderung dar. Diese Herausforderung haben die Regierungen der Mitgliedstaaten angenommen. Während sie sich noch im Juni 1983 auf dem Europäischen Rat in Stuttgart lediglich darauf verständigen konnten, „der EG in einer umfassenden Aktion Impulse zur Neubelebung zu geben“, kamen die Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat Ende Juni 1985 in Mailand überein, mit der Schaffung eines Wirtschaftsraumes ohne Grenzen, der Stärkung des Systems der EPZ unter Einschluss von Fragen der Sicherheit und Verteidigung so-[S. 48] wie der Verbesserung der Entscheidungsstrukturen der EG durch eine Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments den noch weiten Weg zur Europäischen Union einzuleiten. Zu diesem Zweck beschloss der Europäische Rat die Einberufung einer Regierungskonferenz, die bis zum nächsten Europäischen Rat am 2. Dezember 1985 in Luxemburg zum einen über einen Vertrag über eine Außen- und Sicherheitspolitik und zum anderen über Änderungen des E(W)G-Vertrags verhandeln sollte.

Die Verhandlungen der Regierungskonferenz offenbarten allerdings in aller Deutlichkeit, dass keines der Mitgliedsländer zum damaligen Zeitpunkt bereit und in der Lage war, unter Preisgabe wesentlicher Teile seiner Souveränität den großen Sprung zur Europäischen Union zu wagen, den das Europäische Parlament mit seinem Vertragsentwurf vorgezeichnet hatte. Es konnte deshalb auch niemanden überraschen, dass der Europäische Rat auf seiner Konferenz am 2. Dezember 1985 in Luxemburg den Beginn einer Europäischen Union noch nicht schaffte.

III. Die Einheitliche Europäische Akte

[23] Die Beschlüsse von Luxemburg lieferten gleichwohl eine tragfähige Grundlage für eine verstärkte europäische Zusammenarbeit in den Bereichen der Herstellung eines europäischen Binnenmarktes30, der Umwelt-, Forschungs- und Technologiepolitik sowie der Außenpolitik. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die konkret ins Auge gefassten Fortschritte nicht – wie nach anderen Gipfelkonferenzen – in einem Schlusskommuniqué niedergelegt wurden, sondern in Gestalt der „Einheitlichen Europäischen Akte“ (EEA)31 ein rechtliches Gewand erhalten haben.

Die Präambel dieser Akte stellt noch einmal das allgemeine Ziel, die Schaffung einer „Europäischen Union“, heraus, zu dessen Verwirklichung die EG und die EPZ beitragen sollten. Im Anschluss daran wurden im Einzelnen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der auf der Gipfelkonferenz beschlossenen Fortschritte im Bereich der Institutionen der EG, der Herstellung eines europäischen Binnenmarktes, der Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Währungspolitik, der Sozialpolitik, der Forschung und technologischen Entwicklung und des Umweltschutzes geschaffen. Der Form nach handelte es sich dabei um Änderungen und Ergänzungen der bereits bestehenden Gründungsverträge der EG. Der dritte Teil der EEA war der bis dahin nur informell betriebenen außenpolitischen Zusammenarbeit innerhalb der EPZ gewidmet, die mit der EEA ein rechtliches Dach erhalten hatte32.

[S. 49]

Mit ihrem In-Kraft-Treten am 1. Juli 1987 wurde die EEA Bestandteil des rechtlichen Fundaments, auf dem die EG beruhte und auf dem eine Europäische Union errichtet werden sollte.

IV. Der Vertrag über die Europäische Union

1. Der Vertrag von Maastricht

[24] Die Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht eröffnete eine neue Etappe auf dem Weg zur politischen Einigung Europas. Dieser Vertrag, der bereits am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet, aber erst wegen einiger Hindernisse im Ratifizierungsverfahren (Zustimmung der dänischen Bevölkerung erst in einem zweiten Referendum; Verfassungsklage in Deutschland gegen die parlamentarische Zustimmung33) am 1. November 1993 in Kraft treten konnte34, bezeichnet sich selbst als „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“. Er beinhaltet neben einer Reihe von Änderungen des EWG-Vertrages und des EAG-Vertrages den Gründungsakt der Europäischen Union, ohne diese allerdings selbst zu vollenden. Es ist ein erster Teilschritt auf dem Weg hin zu einer endgültigen europäischen Verfassungsordnung. Die so gegründete Europäische Union ersetzte auch nicht die Europäischen Gemeinschaften, sondern stellte diese mit den neuen „Politiken und Formen der Zusammenarbeit“ (ex-Art. 1 UAbs. 3 EUV) unter ein gemeinsames Dach. Dies führte bildlich gesprochen zu drei Säulen, auf denen die Europäische Union beruhte: Die erste Säule bildeten die zwei noch verbliebenen Europäischen Gemeinschaften (EG und EAG), die weiter vertieft und um eine Wirtschafts- und Währungsunion erweitert wurden. Die zweite Säule bestand in der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die darauf abzielt, die Sicherheit der EU und ihrer Mitglieder zu stärken, den Weltfrieden zu wahren und die internationale Zusammenarbeit zu fördern sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu gewährleisten. Die dritte Säule schließlich betraf die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU in den Bereichen Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.

[S. 50]

2. Der Vertrag von Amsterdam

[25] Eine erste Weiterentwicklung hat die EU dann mit dem Vertrag von Amsterdam erfahren, der am 2. Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichnet wurde und nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist35