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Die Verwendung von Finanzinstrumenten mit einer neuartigen Risikostruktur (innovative Finanzinstrumente) kann zu Gefahren für aufsichtsrechtliche Schutzgüter führen, ohne dass der bestehende Regelungsrahmen hierfür ein angemessenes Instrumentarium bereitstellt. Das war namentlich bei den Finanzinstrumenten der Fall, die in der Finanzkrise 2008 bis 2012 im Fokus standen. Der heutige Regelungsrahmen beugt zwar der Entstehung aufsichtsrechtlicher Gefahren besser vor. Allerdings belegt die Diskussion um die Regulierung sogenannter Schattenbankgeschäfte, dass die Problematik weiter besteht. Das vorliegende Werk setzt sich mit dem aufsichtsrechtlichen Instrumentarium in der EU und den USA (top down) sowie der Selbstregulierung der Finanzmarktteilnehmer (bottom up) auseinander, um auf dieser Basis einen Regulierungsansatz zu entwickeln.
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Seitenzahl: 2169
Thomas Weck
Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main
Haftungsausschluss
Diese Arbeit behandelt Fragen des EU-Rechts und des U.S.-Rechts allein aus einem akademischen Interesse heraus. Sie ist nicht als Rechtsrat in einer darin angesprochenen Rechtsordnung zu verstehen. Marktteilnehmer, die solchen Rechtsrat suchen, werden gebeten, sich an ihre anwaltlichen Berater zu wenden
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN: 978-3-8005-1748-0
© 2020 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main Der Verlag im Internet: www.ruw.de Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Satzkonvertierung: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach
Druck und Verarbeitung: Beltz Bad Langensalza GmbH, 99947 Bad Langensalza
Die hier vorgelegte Habilitationsschrift soll eine rechtswissenschaftliche Lücke schließen. Sie beschäftigt sich mit Finanzinstrumenten, die eine neuartige Risikostruktur aufweisen (innovative Finanzinstrumente). Die Verwendung solcher Finanzinstrumente und von wirtschaftlich entsprechenden Transaktionsgestaltungen kann zu Gefahren für aufsichtsrechtliche Schutzgüter führen, ohne dass der bestehende Regelungsrahmen hierfür ein angemessenes Instrumentarium bereitstellt. Das war namentlich beim Einsatz der Finanzinstrumente der Fall, die in der Finanzkrise 2008–2012 im Fokus standen. Eine Erkenntnis dieser Arbeit ist, dass der heutige Regelungsrahmen zwar der Entstehung aufsichtsrechtlicher Gefahren besser vorbeugt, dass aber die betreffenden Finanzinstrumente ihren – bezogen auf die Risiken – innovativen Charakter (noch) nicht völlig verloren haben. Die Schwierigkeit, transaktionsbezogene Risiken regulatorisch angemessen abzudecken, spricht dafür, einen „funktionalen“ Regulierungsansatz anzustreben, der möglichst eng am Risiko der relevanten Transaktionen ausgerichtet ist. Ein derartiger Ansatz ist für sogenannte Schattenbankgeschäfte vorgeschlagen worden. Diese Arbeit soll, ausgehend von einer systematischen Untersuchung, einen Beitrag zur Entwicklung eines solchen Ansatzes leisten.
Die Arbeit konzentriert sich auf den aufsichtsrechtlichen Umgang mit den Risiken, die mit Transaktionen mit Finanzinstrumenten verbunden sind. Die Finanzmärkte entwickeln sich freilich schnell weiter. Aus Sicht von Rechtsanwendern ist die Finanzkrise vorbei. Für sie sind nun neuartige Finanzinstrumente interessant, die Kryptowährungen als Basis- bzw. Referenzwert nutzen. Bisher ist unklar, ob diese neuen Finanzinstrumente auf absehbare Zeit überhaupt zu aufsichtsrechtlichen Gefahren beitragen werden. Zugleich werfen solche Finanzinstrumente Fragen auf, die über das Aufsichtsrecht hinausreichen (Geldpolitik, währungspolitische Souveränität). Aus Sicht von Regulierern stellt hiervon unabhängig der Bedeutungsverlust herkömmlicher regulierter Finanzmarktteilnehmer gegenüber großen Internetplattform-Dienstleistern und Vermögensverwaltern eine neuartige Entwicklung dar. Hier ist fraglich, ob die bestehende Regulierung, die primär an zulassungspflichtige Finanzgeschäfte bzw. die zulassungspflichtige Bereitstellung einer für solche Finanzgeschäfte geeigneten Infrastruktur anknüpft, um regulatorische Instrumente zu ergänzen ist, die sich am Maßstab der Bedeutung einzelner Unternehmen für das gesamte Finanz- und Wirtschaftssystem orientieren. Diese Fragen sind jeweils kein Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Dasselbe gilt für alle Sonderrregelungen mit Blick auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit).
Die Arbeit wurde von Januar 2014 bis März 2019 verfasst und nach der Annahme als Habilitationsschrift an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, am 22. November 2019, mit dem Stand 1. Januar 2020 aktualisiert. Die verwendeten Links wurden zuletzt im Zeitraum vom 28. Oktober 2018 bis zum 21. Mai 2019 durchgängig und seitdem vereinzelt überprüft. Für etwaige Fehler ist allein der Verfasser verantwortlich. Das gibt Anlass, dieses Vorwort mit einer persönlichen Bemerkung abzuschließen: Je umfassender der Regelungsanspruch des Finanzaufsichtsrechts ist, desto fehleranfälliger wird das Gesamtsystem. Dasselbe gilt aber auch für seine Untersuchung. Ich bin folglich sehr für Rückmeldungen dankbar. Diese können das Verständnis nur weiter verbessern.
Thomas Weck [[email protected]]
Die Anfertigung dieser Arbeit hätte nicht ohne die Unterstützung vieler Personen und Institutionen gelingen können. Zuerst geht mein Dank hierfür an Herrn Prof. Daniel Zimmer, LL.M., der das Erstgutachten übernommen hat. Seine Unterstützung ist während des gesamten Zeitraums dieses Habilitationsprojekts weit über das hinausgegangen, was von einem akademischen Lehrer erwartet werden kann. Ebenfalls sehr zu Dank verpflichtet bin ich Herrn Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, der das Zweitgutachten übernommen und mir viele wertvolle Anregungen zu den öffentlich-rechtlichen Aspekten des Themas gegeben hat. Ebenfalls sehr zu Dank verpflichtet bin ich Herrn Prof. Dr. Matthias Lehmann D.E.A. (Paris II), LL.M., J.S.D. (Columbia) und Herrn Prof. Dr. Hendrik Hakenes für ihre Einschätzungen aus zivilrechtlicher bzw. ökonomischer Sicht. In fachlicher Hinsicht sehr hilfreich war für mich außerdem der Austausch mit Herrn Prof. Dr. Frank A. Schäfer LL.M. (UCLA) zu bankaufsichtsrechtlichen Fragen, Herrn Dr. Uwe Jahn zur Sicht der privaten Finanzwirtschaft und zu Derivaten sowie entsprechend Herrn Klaus Martin Löber zur Sicht der Finanzaufsicht. Auch diesen gilt mein besonderer Dank. Im Vereinigten Königreich danke ich Herrn James Humphrey-Evans für die Vermittlung von Kontakten und Herrn Richard Firth für die Bereitschaft zum Gespräch.
Den Herren Prof. Dr. (em.) Martin Hellwig und Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Engel bin ich dankbar für die Gelegenheit, die bisherigen Erkenntnisse meiner Arbeit im Rahmen des 10th Competition Law and Economics European Network (CLEEN) Workshop in Bonn am 23. Mai 2016 vorzustellen. Ebenso dankbar bin ich Herrn Prof. Dr. H. Jörg Thieme und dem Radeinseminar e.V. für die Möglichkeiten zur Präsentation von Ergebnissen und zum Austausch, außerdem Herrn Prof. Dr. Malte Krüger als meinem Koreferenten.
Des Weiteren schulde ich den Mitgliedern der Monopolkommission großen Dank, Herrn Prof. Achim Wambach, Ph.D., Herrn Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M., Herrn Dr. Thomas Nöcker, Frau Dagmar Kollmann und Frau Dr. Angelika Westerwelle. Die Monopolkommission als mein Arbeitgeber hat es mir ermöglicht, diese Arbeit berufsbegleitend zu schreiben. Prof. Kühling stand zudem für Ratschläge aus der akademischen Perspektive zur Verfügung, Frau Kollmann hat mir wertvolle Kontakte zu Finanzmarktteilnehmern für Gespräche eröffnet. Auch auf Ebene der Geschäftsstelle der Monopolkommission habe ich viel Unterstützung erfahren. Dafür danke ich herzlich Herrn Dr. Klaus Holthoff-Frank und Frau Dr. Juliane Scholl als Vertretern der Geschäftsleitung sowie den von mir sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen. In den Dank möchte ich auch die Herren Dr. Oliver Bischoff, Kai Schmidt und Dr. Per Rummel, LL.M., als ehemalige Kollegen einbeziehen, denen ich nach ihrem Ausscheiden aus der Geschäftsstelle freundschaftlich verbunden bleibe.
Auch bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedanke ich mich, bei der Bundesanstalt auch für die Möglichkeit zur Nutzung der Bibliothek und bei den dortigen Mitarbeiterinnen für ihre große Hilfsbereitschaft. Den Habilitanden im Bonner Fachbereich Rechtswissenschaft danke ich für die freundliche Aufnahme in ihren Kreis und ungezählte Gespräche zu allen Aspekten des Habilitationsprojekts. Ich hoffe sehr, dass wir einander verbunden bleiben, und wünsche auch den noch schreibenden Mitgliedern unseres Kreises ein gutes Gelingen!
Über dieses Habilitationsprojekt hinaus bin ich meiner Familie und meinen Freunden sehr zu Dank verpflichtet. Herrn Prof. Dr. Eckart Bueren danke ich darüber hinaus für seine Bereitschaft zum fachlichen Austausch zum Kapitalmarktrecht. Dank für die Vermittlung von Kontakten bzw. Informationen gebührt Frau Tanja Van den Wouwer. Daneben danke ich den Herren Dr. Jonas Brückner, Andreas Eberhardt, Torsten Frey, André Klein, Dr. Dietmar Konrad, Dr. Hyungsung (Johannes) Na, Dr. Rodrigo Weihermann, Dr. Christoph Witzel sowie Ivan Zaloguin von Herzen dafür, dass sie dieses Projekt mit aufrichtigem Interesse als meine Freunde begleitet haben. Ebensolcher Dank gilt meinen Verwandten und Frau Margret Kratz. Der Dank gegenüber meinen Eltern und meinem Bruder Martin lässt sich gar nicht in Worte fassen.
Vorwort
Danksagungen
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung
Kap. 1 Einleitung
Kap. 2 Die Rolle von Risiken in Finanztransaktionen
A. Einführung
B. Einzelrisiken: Arten und Relevanz
I. Marktpreisrisiken
II. Erfüllungsrisiken (insb. Kredit-/Gegenpartei-Risiken)
III. Liquiditätsrisiken
IV. Schwankungsrisiken
V. Operationelle Risiken
VI. Risiken bei der Risikobewertung (Modellrisiken)
C. Makroökonomisch relevante Risiken
I. Verträge und Risiken
II. Risikoexternalisierung
III. Risikoverkettung
IV. Entwicklung makroökonomischer Risiken
D. Zusammenfassung
Kap. 3 Die bisherige Entwicklung von Finanzinstrumenten
A. Einführung
B. Der Begriff des Finanzinstruments
I. Allgemeines
II. Finanzinstrumente im EU-Recht
III. Securities im U.S.-Recht
C. Herkömmliche Eigen- und Fremdkapitalinstrumente (Wertpapiere)
I. Merkmale und Arten
II. Risiken beim Einsatz
D. 9Tranchierungsverbriefungen (Asset-Backed Securities)
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
E. Derivate im Allgemeinen
I. Einführung
II. Merkmale und Grundformen
III. Wirtschaftliche Funktionen
IV. Rechtliche Einordnung
V. Risiken beim Einsatz
F. Kreditderivate
I. Allgemeines
II. Kreditausfall-Swaps (Credit Default Swaps – CDS)
III. Weitere nicht vorfinanzierte Kreditderivate
IV. Strukturierte Anleihen mit Risikoschutz (Credit-Linked Notes – CLN)
V. Synthetische Tranchierungsverbriefungen mit Risikoschutz (Synthetic Collateralized Debt Obligations – SCDO u.Ä.)
G. Kapitalausfallderivate
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
H. Fondsderivate
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
I. Volatilitätsderivate
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
J. Derivate, die andere Risiken handelbar machen (z.B. Rohstoff-, Zins- und Wetterderivate)
I. Merkmale und Arten
II. Risiken beim Einsatz
K. Spezielle Optionsvarianten
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
L. Kombinationsprodukte
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
M. Exchange-Traded Products (ETP)
I. Merkmale und Arten
II. Risiken beim Einsatz
N. Geldmarktfondsprodukte
I. Merkmale und Arten
II. Risiken beim Einsatz
O. Spezielle Risikosituationen beim Einsatz von Finanzinstrumenten
I. Einführung
II. Zeitweilige Überlassung von Wertpapieren
III. Austausch und Weiterverwendung von Sicherheiten
IV. Marktmissbrauch und Kartellverstöße
P. Kombination von Instrumenten und Risiken (Beispiel)
Q. Zusammenfassung und Ausblick auf mögliche Weiterentwicklungen
Kap. 4 Wann besteht ein aufsichtsrechtlicher Regelungsbedarf?
A. Einführung
I. Allgemeine Vorüberlegungen
II. Finanzaufsichtsrecht als besonderes Ordnungsrecht
III. Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Ordnungsrecht
IV. Aufbau dieses Kapitels
B. Was sind die aufsichtsrechtlichen Schutzgüter?
I. Einführung
II. Internationale Ebene (Völkerrecht)
III. Supranationale und nationale Ebene (einzelne Rechtsordnungen)
C. Wann ist eine Gefahr für die relevanten Schutzgüter zu bejahen?
I. Kein finanzaufsichtsrechtlicher Gefahrbegriff
II. Der Gefahrbegriff des deutschen allgemeinen Ordnungsrechts
D. Rechtsfolgen
I. Ebene der Gesetzgebung
II. Ebene der Aufsichtsbehörden
E. Abgrenzung zu anderen Bereichen der öffentlich-rechtlichen Gefahrenvorsorge
I. Einleitung
II. Der Risikobegriff als Element eines „Risikosteuerungsrechts“?
III. Allgemeine Vorgaben des höherrangigen Rechts
F. Abgrenzung zu anderen marktbezogenen Regelungen
I. Wettbewerbsregeln
II. Verbraucherschutzregeln
G. Die Finanzkrise als Beispiel zur Feststellung des Regelungsbedarfs
I. Relevante Instrumente
II. Realisierung von Risiken im Verlauf der Finanzkrise
III. Bekämpfung der Risiken durch aufsichts- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen
H. Zusammenfassung
Kap. 5 Bisherige Erfassung durch staatliche Regulierung (Top-down-Ansatz)
A. Einführung
I. Allgemeine Vorüberlegungen
II. Der regulatorische Ordnungsrahmen im Überblick
III. Unvollständigkeit des Ordnungsrahmens bis zur Finanzkrise
B. Das gegenwärtige Aufsichtsrecht
I. Allgemeine Vorüberlegungen
II. Beschränkungen der Geschäftstätigkeit
III. Beschränkungen bestimmter Finanztransaktionen
IV. Maßnahmen zur Konzentration von Risiken und Informationen während der Markttätigkeit
V. Maßnahmen zur Risikokonzentration bei Marktaustritten
VI. Maßnahmen zur Risikoneutralisierung
VII. Positive transparenzbezogene Vorgaben zur Ermöglichung eines Selbstschutzes bei Finanztransaktionen
VIII. Negative transparenzbezogene Vorgaben (Marktmissbrauchsverbote), um ein Unterlaufen des Selbstschutzes im Finanzmarkthandel zu verhindern
IX. Wohlverhaltensvorgaben, um die Wahrung anderer Interessen als der eigenen zu gewährleisten
X. Steuerrechtliche Lenkungsinstrumente zur Risikoverringerung bzw. -vorbeugung
C. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
I. Einführung
II. Kein Verstoß durch Ausrichtung an Marktprinzipien
III. Bedenken mit Blick auf grundlegende Staatsprinzipien und die unionsrechtliche Kompetenzordnung
IV. Entterritorialisierung der Rechtsdurchsetzung
D. Zusammenfassende Stellungnahme
I. Bild bei den untersuchten Vorschriften gemischt
II. Verschiebung in der Kompetenzordnung und Durchsetzungsprobleme infolge von Marktzwängen
III. Rechtspolitisches Zwischenfazit
Kap. 6 Marktinterne Selbstregulierung (Bottom-up-Ansatz)
A. Einführung
B. Risikomanagement zum individuellen Selbstschutz
I. Einführung
II. Abbildung im Bilanzrecht (sog. Hedge Accounting)
III. Ausstrahlungswirkung aufsichtsrechtlicher Compliancevorgaben?
IV. Aufsichtsrechtliche Relevanz des Risikomanagements
V. Zwischenergebnis
C. Modellverträge als bilaterale Risikoregelung
I. Allgemeines
II. Modellverträge im Finanzbereich (Gegenstände)
III. Aufsichtsrechtliche Relevanz der Modellverträge
IV. Rolle der privaten Regulierungsinstitutionen
D. Zivilgerichtliche Durchsetzung des Aufsichtsrechts
I. Einführung
II. EU-Recht/Deutsches Recht
III. U.S.-Recht
IV. Aufsichtsrechtliche Relevanz zivilgerichtlicher Verfahren
V. Zwischenergebnis
E. Zusammenfassende Stellungnahme
I. Zur Wechselbezüglichkeit von Aufsichtsrecht und Selbstregulierung
II. Rechtsgüterschutz und Marktmechanismen in Übereinstimmung zu bringen
Kap. 7 Funktionale Regulierung bei innovativen Finanzinstrumenten
A. Einführung
B. Was sind „innovative“ Finanzinstrumente?
I. Einführung
II. Ökonomische Sicht
III. Rechtliche Sicht
C. Gesetzgebung zu Gefahrenvorsorge und -abwehr
I. Einführung
II. Regulierungsumgehung als aufsichtsrechtliches Problem
III. Umfang der aufsichtsrechtlichen Erfassung
IV. Zusammenspiel mit der Selbstregulierung
V. Rechtsfolgen eines Gefahrenbeitrags: Eingrenzung des gesetzgeberischen Wertungs- und Gestaltungsspielraums
D. Behördliche Maßnahmen zur Durchsetzung und Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts
I. Einleitung
II. Gefahrenvorsorge (Unterstützung der Gesetzgebung)
III. Gefahrerforschung
IV. Gefahrenabwehr
E. Weitergehende Empfehlungen
I. Einführung
II. FSB-Werkzeugkasten für Schattenbankgeschäfte
III. Zur Rolle des zivilgerichtlichen Rechtsschutzes
F. Zusammenfassung
G. Anwendung in einem Beispielfall
I. Identifizierung der aufsichtsrechtlichen Problemfelder
II. Auswahl relevanter Instrumente aus dem regulatorischen Werkzeugkasten
III. Zwischenbehördlicher Informationsaustausch
IV. Ergebnis: Keine Lösung des Problems der Risikoverkettung – Empfehlungen
Kap. 8 Fazit und Ausblick
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Vorwort
Danksagungen
Inhaltsübersicht
Kurzfassung
Kap. 1 Einleitung
Kap. 2 Die Rolle von Risiken in Finanztransaktionen
A. Einführung
B. Einzelrisiken: Arten und Relevanz
I. Marktpreisrisiken
II. Erfüllungsrisiken (insb. Kredit-/Gegenpartei-Risiken)
III. Liquiditätsrisiken
IV. Schwankungsrisiken
V. Operationelle Risiken
VI. Risiken bei der Risikobewertung (Modellrisiken)
C. Makroökonomisch relevante Risiken
I. Verträge und Risiken
1. Verträge als Mittel zur bilateralen Risikoverteilung
2. Verträge als Risikokanäle
II. Risikoexternalisierung
1. Einführung
2. Negativauslese (adverse selection)
3. Moralische Risiken (moral hazard)
III. Risikoverkettung
IV. Entwicklung makroökonomischer Risiken
1. Systemische Risiken
a) Risikokanäle
b) Risikoerhöhung und Ansteckungseffekte
2. Andere makroökonomische Risiken
D. Zusammenfassung
Kap. 3 Die bisherige Entwicklung von Finanzinstrumenten
A. Einführung
B. Der Begriff des Finanzinstruments
I. Allgemeines
II. Finanzinstrumente im EU-Recht
III. Securities im U.S.-Recht
C. Herkömmliche Eigen- und Fremdkapitalinstrumente (Wertpapiere)
I. Merkmale und Arten
1. Eigenkapitalinstrumente
2. Fremdkapitalinstrumente
3. Hybride Instrumente
4. Übertragbarkeit im Handel
II. Risiken beim Einsatz
1. Risiken im bilateralen Verhältnis und Risikoexternalisierung
2. Einsatz von Hebelung und Risikoverkettung
3. Anreize zu gleichförmigem Verhalten
D. Tranchierungsverbriefungen (Asset-Backed Securities)
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
1. Risiken im bilateralen Verhältnis und Risikoexternalisierung
a) Negativauslese
aa) Verhältnis: Emittenten – Investoren
bb) Verhältnis: Kreditnehmer – Emittenten usw.
b) Moralische Risiken
2. Marktübergreifende Risiken
E. Derivate im Allgemeinen
I. Einführung
II. Merkmale und Grundformen
1. Risikoverschiebung
2. Hebelwirkung
3. Differenzgeschäft
III. Wirtschaftliche Funktionen
1. Absicherung
2. Spekulation
3. Arbitrage
4. Kombination der Einsatzzwecke
IV. Rechtliche Einordnung
1. Anwendbares Recht
2. Kategorisierung im deutschen Privatrecht
V. Risiken beim Einsatz
1. Risiken im bilateralen Verhältnis
2. Keine Risikoexternalisierung
3. Einsatz von Hebelung und Risikoverkettung
4. Auswirkungen auf das Gesamtrisiko
F. Kreditderivate
I. Allgemeines
1. Merkmale und Arten
2. Risiken beim Einsatz
a) Risiken im bilateralen Verhältnis
b) Risikoexternalisierung/Risikoverkettung
c) Auswirkungen auf das Gesamtrisiko
II. Kreditausfall-Swaps (Credit Default Swaps – CDS)
1. Merkmale und Arten
2. Wirtschaftliche Funktionen
3. Risiken beim Einsatz
a) Risiken im bilateralen Verhältnis
b) Risikoexternalisierung/Risikoverkettung
c) Auswirkungen auf das Gesamtrisiko
III. Weitere nicht vorfinanzierte Kreditderivate
1. Spannensicherungsprodukte (Credit spread-Produkte)
2. Gesamtrendite-Swaps (Total Return Swaps – TRS)
IV. Strukturierte Anleihen mit Risikoschutz (Credit-Linked Notes – CLN)
1. Merkmale und Arten
2. Wirtschaftliche Funktionen
3. Risiken beim Einsatz
a) Risiken im bilateralen Verhältnis und Risikoexternalisierung
b) Hebelung und Risikoverkettung
c) Auswirkungen auf das Gesamtrisiko
V. Synthetische Tranchierungsverbriefungen mit Risikoschutz (Synthetic Collateralized Debt Obligations – SCDO u.Ä.)
1. Merkmale und Arten
2. Wirtschaftliche Funktionen
3. Risiken beim Einsatz
a) Risiken im bilateralen Verhältnis und Risikoexternalisierung
b) Einsatz von Hebelung und Risikoverkettung
c) Auswirkungen auf das Gesamtrisiko
G. Kapitalausfallderivate
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
1. Risiken im bilateralen Verhältnis und Risikoexternalisierung
2. Hebelung und Risikoverkettung
3. Auswirkungen auf das Gesamtrisiko
H. Fondsderivate
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
I. Volatilitätsderivate
I. Merkmale und Arten
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
J. Derivate, die andere Risiken handelbar machen (z.B. Rohstoff-, Zins- und Wetterderivate)
I. Merkmale und Arten
II. Risiken beim Einsatz
K. Spezielle Optionsvarianten
I. Merkmale und Arten
1. Zinsbegrenzungsprodukte
2. Exotische Optionen
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
L. Kombinationsprodukte
I. Merkmale und Arten
1. Wandelanleihen
2. Strukturierte Anleihen/Zertifikate
3. Asset-Swaps
II. Wirtschaftliche Funktionen
III. Risiken beim Einsatz
1. Wandelanleihen und strukturierte Anleihen
2. Asset-Swaps
M. Exchange-Traded Products (ETP)
I. Merkmale und Arten
II. Risiken beim Einsatz
1. Risiken im bilateralen Verhältnis und Risikoverkettung
2. Anreize zu gleichförmigem Verhalten
N. Geldmarktfondsprodukte
I. Merkmale und Arten
II. Risiken beim Einsatz
O. Spezielle Risikosituationen beim Einsatz von Finanzinstrumenten
I. Einführung
II. Zeitweilige Überlassung von Wertpapieren
1. Merkmale und Arten
a) Allgemeines
b) Wertpapierleihen
c) Rückkaufvereinbarungen
2. Wirtschaftliche Funktionen
a) Allgemeines
b) Spekulativer Einsatz in Verbindung mit Leerverkäufen
c) Einsatz zur Absicherung oder zur Arbitrage
3. Risiken beim Einsatz
a) Risiken der Wertpapierleihe/Rückkaufvereinbarung
b) Risiken verbundener Transaktionen (Leerverkäufe)
III. Austausch und Weiterverwendung von Sicherheiten
IV. Marktmissbrauch und Kartellverstöße
1. Einführung
2. Einseitige Strategien
a) Marktmanipulation
aa) Manipulative Informationsstrategien
bb) Manipulative Handelsstrategien516
aaa) Fiktive Nachfrage
bbb) Marktüberflutung mit fiktiven Aufträgen (spam & cancel)
ccc) Ausnutzung von Preis-Inelastizitäten
ddd) Manipulative Leerverkäufe
b) Nutzung von Insiderinformationen
aa) Insidergeschäfte im Allgemeinen
bb) Front running
3. Kollusive Strategien
a) Gemeinsames Vorgehen bei Marktmanipulationen
b) Gemeinsame Nutzung von Insiderinformationen
P. Kombination von Instrumenten und Risiken (Beispiel)
Q. Zusammenfassung und Ausblick auf mögliche Weiterentwicklungen
Kap. 4 Wann besteht ein aufsichtsrechtlicher Regelungsbedarf?
A. Einführung
I. Allgemeine Vorüberlegungen
II. Finanzaufsichtsrecht als besonderes Ordnungsrecht
III. Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Ordnungsrecht
IV. Aufbau dieses Kapitels
B. Was sind die aufsichtsrechtlichen Schutzgüter?
I. Einführung
II. Internationale Ebene (Völkerrecht)
1. Beschlüsse der G 20
2. Konkretisierung durch internationale Organisationen
III. Supranationale und nationale Ebene (einzelne Rechtsordnungen)
1. Europäische Union
a) Einführung: Problematik des Schutzguts
b) Benennung einzelner Schutzgüter in EU-Rechtsakten
2. Deutschland
a) Einführung
b) Institutionelle Aufsicht
c) Marktbezogene Aufsicht
C. Wann ist eine Gefahr für die relevanten Schutzgüter zu bejahen?
I. Kein finanzaufsichtsrechtlicher Gefahrbegriff
1. Internationale Ebene (Völkerrecht)
2. Europäische Union
3. Deutsches Finanzaufsichtsrecht
II. Der Gefahrbegriff des deutschen allgemeinen Ordnungsrechts
1. Einführung
2. Drohen eines nicht unerheblichen Schadens
3. Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts in absehbarer Zeit
4. Ungehinderter Geschehensablauf
5. Einschätzungs-/Beurteilungsspielraum (Gesetzgeber/Behörde)
D. Rechtsfolgen
I. Ebene der Gesetzgebung
II. Ebene der Aufsichtsbehörden
E. Abgrenzung zu anderen Bereichen der öffentlich-rechtlichen Gefahrenvorsorge
I. Einleitung
II. Der Risikobegriff als Element eines „Risikosteuerungsrechts“?
1. Einführung
2. Tatbestandsseite: Risiko als eigenständige rechtliche Kategorie?
3. Rechtsfolgeseite: Rechts- oder präventionsstaatliche Funktionslogik?
4. Verknüpfung: Risiko als Einflussfaktor für Gefahrbeurteilung und für Maßnahmen
III. Allgemeine Vorgaben des höherrangigen Rechts
1. Unsicherheiten bezüglich der Gefahrenvorsorge in anderen ordnungsrechtlichen Bereichen
2. Abweichende Beurteilung im Finanzaufsichtsrecht?
a) EU-Recht: Keine Übertragung deutscher Grundsätze zu Schutzpflichten und zum Untermaßverbot
b) Deutsches Recht: Gefahrenvorsorge kein Gegenstand von Schutzpflichten bzw. -ansprüchen
aa) Anwendungsvorrang des EU-Rechts als Grenze
bb) Fehlen hinreichend konkreter grundgesetzlicher Schutzgüter
c) Abweichungen aufgrund der Selbstregulierung im Finanzbereich?
F. Abgrenzung zu anderen marktbezogenen Regelungen
I. Wettbewerbsregeln
II. Verbraucherschutzregeln
1. Allgemeines
2. Anlegerschutz und Verbraucherschutz
a) Anlegerschutz im EU-Recht
b) Anlegerschutz im deutschen Recht
3. Verbraucherschutz im Kontext des Aufsichtsrechts
G. Die Finanzkrise als Beispiel zur Feststellung des Regelungsbedarfs
I. Relevante Instrumente
1. Mortgage-Backed Securities (MBS)
2. Collateralized Debt Obligations (CDO)
3. Wiederverbriefungen (CDO2 u.Ä.)
4. Synthetische CDO (SCDO)
5. Kreditausfall-Swaps (CDS)
II. Realisierung von Risiken im Verlauf der Finanzkrise
III. Bekämpfung der Risiken durch aufsichts- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen
H. Zusammenfassung
Kap. 5 Bisherige Erfassung durch staatliche Regulierung (Top-down-Ansatz)
A. Einführung
I. Allgemeine Vorüberlegungen
II. Der regulatorische Ordnungsrahmen im Überblick
1. Internationale Institutionen
2. Europäische Union
a) Gegenstände/Abgrenzung der Finanzmarktregulierung
b) Abgestuftes Regulierungssystem
3. Vereinigte Staaten
a) Gegenstände/Abgrenzung der Finanzmarktregulierung
b) Abgestuftes Regulierungssystem
III. Unvollständigkeit des Ordnungsrahmens bis zur Finanzkrise
1. Entwicklung der Regulierung
a) Vereinigte Staaten
b) Europäische Union
c) Feststellbare Regulierungsdefizite
aa) Vereinigte Staaten
bb) Europäische Union
2. Problem der wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen?
a) Debatte im Schrifttum vor dem Hintergrund der Finanzkrise
b) Relevanz mit Blick auf die Finanzmarktregulierung
3. Schlussfolgerungen
B. Das gegenwärtige Aufsichtsrecht
I. Allgemeine Vorüberlegungen
II. Beschränkungen der Geschäftstätigkeit
1. Einführung
2. Relevante Regelungen
a) Betreiber und Nutzer von Finanzmarktinfrastrukturen
aa) Einführung
bb) Geregelte Märkte (Börsen) und andere Handelssysteme
aaa) Arten von Handelssystemen
bbb) Pflichten für die Betreiber
(i) Zulassungspflichtige Handelsplätze
(1) Geregelte Märkte (EU)
(2) Börsen und Handelsplätze für Derivate (U.S.)
(ii) MTF/OTF (EU) bzw. ATS (U.S.)
(iii) Systematische Internalisierer (EU)
ccc) Pflichten für die Nutzer
(i) Emittenten und emissionsbegleitende Banken auf geregelten Märkten (EU) bzw. Börsen (U.S.)
(ii) Andere Handelsteilnehmer auf zulassungspflichtigen Handelsplätzen
(1) Geregelte Märkte (EU) bzw. Börsen (U.S.)
(2) Handelsplätze für Derivate (U.S.)
(iii) Nutzer von sonstigen Handelssystemen
cc) Betreiber und Nutzer zentraler Gegenparteien für das Clearing von Derivaten
aaa) Pflichten für die Betreiber
bbb) Beschränkung der Nutzung: Beteiligung haftender Marktteilnehmer (Clearingmitglieder)
dd) Betreiber von Zentralverwahrstellen und andere bei der Geschäftsabwicklung tätige Dienstleister
aaa) EU-Recht
bbb) U.S.-Recht
ee) Betreiber und Nutzer von zentralen Datenbereitstellungsdiensten und -sammelstellen
aaa) EU-Recht
bbb) U.S.-Recht
b) Pflichten für Finanzintermediäre
aa) Zulassung und Registrierung
aaa) EU-Recht
(i) Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
(ii) Andere Finanzintermediäre
bbb) U.S.-Recht
(i) Banken und thrifts, securities firms
(ii) Andere Finanzintermediäre
bb) Bedeutung der Zulassung/Registrierung für andere Beschränkungen und -pflichten
aaa) Allgemeines
bbb) Trennbankenregelungen
(i) EU-Recht
(ii) U.S.-Recht
ccc) Anlagebeschränkungen für Finanzintermediäre
(i) Vergabe von Großkrediten und bedeutende Beteiligungen
(ii) Anlagegrenzen zum Schutz der Vertrauenswürdigkeit von Anlagen
(1) EU-Recht
(2) U.S.-Recht
ddd) Beschränkungen der Kapitalaufnahme
(i) Beschränkungen der Kreditaufnahme
(ii) Beschränkungen für den Vertrieb bestimmter Finanzanlagen (Fondsanteile)
(1) EU-Recht
(2) U.S.-Recht
eee) Beschränkungen hinsichtlich Tranchierungsverbriefungen
fff) Beschränkungen hinsichtlich zeitweiliger Wertpapierüberlassungen
c) Analysten und Ratingagenturen
d) Sonderregeln für Marktteilnehmer aus Drittstaaten
3. Bewertung mit Blick auf aufsichtsrechtliche Gefahren
a) Eignung mit gewissen Einschränkungen zu bejahen
aa) Zulassungs- bzw. Registrierungspflichten gewährleisten Erfüllung von Grundvoraussetzungen und Aufsicht
bb) Tätigkeitsbeschränkungen können gesetzliche Zielen nur teilweise wirksam dienen
b) Erforderlichkeit zu bejahen – fraglich insbesondere bei in die Organisationsfreiheit eingreifenden Regelungen
c) Angemessenheit fraglich wegen drohender gesetzgeberischer/behördlicher Ungleichbehandlung verschiedener Marktteilnehmer
4. Zwischenergebnis
III. Beschränkungen bestimmter Finanztransaktionen
1. Einführung
2. Aussetzung und Einstellung des Handels
a) Einführung
b) Relevante Regelungen
c) Bewertung
3. Beschränkungen des Hochfrequenzhandels
a) Allgemeines
b) Keine internationalen Vorgaben
c) EU-Recht
aa) Bisherige Entwicklungen
bb) Zielsetzung der aktuellen Regelungen
cc) Inhalt der aktuellen Regelungen
d) U.S.-Recht
aa) Allgemeines
bb) Regelungen der SEC und der FINRA
cc) Regelungen der CFTC
e) Bewertung
aa) Abgrenzung des Regelungsbereichs
bb) Zielgerechtigkeit, insbesondere Verhältnismäßigkeit
4. Beschränkungen von Leerverkäufen
a) Allgemeines
b) Kaum internationale Vorgaben
c) EU-Recht
aa) Bisherige Entwicklung
bb) Zielsetzung der aktuellen Regelungen
cc) Inhalt der aktuellen Regelungen
aaa) Transparenzvorgaben
bbb) Beschränkungen von ungedeckten Leerverkäufen und CDS auf öffentliche Schuldtitel
ccc) Notfallbefugnisse
dd) Weitere Leerverkaufsbeschränkungen für bestimmte Marktteilnehmer
d) U.S.-Recht
aa) Allgemeines
bb) Beschränkung ungedeckter Leerverkäufe von Eigenkapitalinstrumenten (Regulation SHO)
cc) Weitere Leerverkaufsbeschränkungen für bestimmte Marktteilnehmer
e) Bewertung
aa) Beschränkungen von ungedeckten Leerverkäufen und CDS auf staatliche Titel
bb) Beschränkung von Leerverkäufen für bestimmte Marktteilnehmer
5. Begrenzung von Derivatgeschäften für staatliche Marktteilnehmer
a) Die Ultra-vires-Rechtsprechung im britischen Recht
b) Beschränkungen im deutschen Recht
c) Bewertung
6. Behördliche Anordnungen zur Beseitigung von Missständen
a) Relevante Regelungen
aa) EU-Recht
bb) U.S.-Recht
b) Bewertung
7. Notwendigkeit eines allgemeinen Spekulationsverbots?
8. Zwischenergebnis
IV. Maßnahmen zur Konzentration von Risiken und Informationen während der Markttätigkeit
1. Einführung
2. Relevante Regelungen
a) Internationale Standards für Finanzmarktinfrastrukturen
b) Handelssysteme: Zulassung von Finanzinstrumenten und Pflicht zur Nutzung
aa) Einführung
bb) Geregelte Märkte/Börsen und vergleichbar regulierte Handelsplätze
cc) Andere Handelssysteme
dd) Bilateraler Handel (OTC)
c) Zentrale Gegenparteien (ZGP): Clearing von Derivaten
aa) Einführung
bb) Bedeutung von Clearing und Abwicklung (settlement)
cc) Erfasste Finanzinstrumente (sachlicher Anwendungsbereich)
dd) Pflichtige Marktteilnehmer (persönlicher Anwendungsbereich)
aaa) EU-Recht
bbb) U.S.-Recht
ee) Auswirkungen im regulierten Gebiet (räumlicher Anwendungsbereich)
ff) Regulatorische Vorgaben für die Zentralen Gegenparteien
d) Zentralverwahrstellen und andere bei der Geschäftsabwicklung tätige Dienstleister
aa) EU-Recht
bb) U.S.-Recht
e) Meldungen an zentrale Datenbereitstellungsdienste und -sammelstellen
aa) EU-Recht
bb) U.S.-Recht
3. Bewertung
a) Zu berücksichtigende Merkmale der relevanten Finanzmarktinfrastrukturen
b) Bewertung der an die Merkmale anknüpfenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben
4. Zwischenergebnis
V. Maßnahmen zur Risikokonzentration bei Marktaustritten
1. Einführung
2. Relevante Regelungen
a) Allgemeine Insolvenzregeln
b) Besondere Insolvenzregeln für Finanzgeschäfte
aa) Einführung
bb) Anglo-amerikanisches Recht
aaa) Common Law
bbb) Statutorisches U.S.-Recht
cc) EU-Recht bzw. deutsches Recht
3. Aufsichtsrechtliche Relevanz
a) Banken als Gläubiger eines ausgefallenen Schuldners
b) Banken als ausgefallene bzw. ausfallbedrohte Schuldner
4. Bewertung
a) Einführung
b) Zielgerechtigkeit für Insolvenzvorgänge im Allgemeinen
aa) Eignung zur Gefahrverminderung mit Einschränkungen zu bejahen
aaa) Aufsichtsrechtlich relevante Argumente für bzw. gegen das Liquidationsnetting
bbb) Stellungnahme
(i) Nur Abdämpfung prozyklischer Entwicklungen
(ii) Zu trennen: Förderung der Verlagerung von Risiken
bb) Erforderlichkeit – keine besseren Alternativen
aaa) Beschränkung der Sonderregeln in Einzelrechtsordnungen kaum durchführbar
bbb) Anforderungen an Sicherheiten bereits vorgesehen
ccc) Abwicklungsmechanismen machen Sonderregeln wohl nicht entbehrlich
ddd) Möglichkeit zu behördlichen Maßnahmen bei Gefahr verbleibt
cc) Fraglich: Angemessenheit – Steigerung volkswirtschaftlicher Risiken?
aaa) Ungleichbehandlung von Gläubigergruppen
bbb) Förderung verflechtungsbedingter Risikoverkettungen
ccc) Verlagerung der Gestaltungsmacht auf die Finanzwirtschaft
c) Zu den Schwierigkeiten einer grenzüberschreitenden Durchsetzung des Liquidationsnettings
5. Zwischenergebnis
VI. Maßnahmen zur Risikoneutralisierung
1. Einführung
2. Relevante Regelungen
a) Sicherheits- und Risikominderungspflichten zum Schutz der Transaktionspartner
aa) Herkömmliche Wertpapiere
bb) Tranchierungsverbriefungen
aaa) Risikoselbstbehalte bei grundsätzlich allen Verbriefungen
bbb) Weitere Vorgaben bei einfachen Standardverbriefungen
cc) Derivate
aaa) Pflichten zur Sicherheitenstellung (Ein- und Nachschusspflichten)
(i) Clearing über eine zentrale Clearingstelle (EU/U.S.)
(ii) Bilaterales Clearing (EU/U.S.)
bbb) Risikominderungspflichten
b) Kapitalvorgaben für Banken
aa) Einführung
aaa) Zum Sinn und Zweck von Eigenmittelvorgaben
bbb) Zum Sinn und Zweck von Liquiditätsvorgaben
ccc) Zur Regelungssystematik der Kapitalvorgaben für Banken
bb) Internationale Ebene (Basel III-Standards)
aaa) Eigenmittelstandards
bbb) Liquiditätsstandards
cc) Allgemein zu den Umsetzungsrechtsakten in EU und USA
aaa) EU-Recht
bbb) U.S.-Recht
dd) Risikogewichtete Eigenmittelvorgaben für den Einsatz von Finanzinstrumenten
aaa) Risikogewichtete Eigenmittelanforderungen für Ausfallrisiken
(i) Allgemeines
(1) EU-Recht
(2) U.S.-Recht
(ii) Spezielle Regelungen für Fälle modifizierter/künstlich geschaffener Risiken
(1) Kreditrisikominderung
(a) EU-Recht
(b) U.S.-Recht
(2) Tranchierungsverbriefungen
(a) EU-Recht
(b) U.S.-Recht
(3) Derivate
(a) EU-Recht
(b) U.S.-Recht
bbb) Risikogewichtete Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken
(i) EU-Recht
(ii) U.S.-Recht
ccc) Risikogewichtete Eigenmittelanforderungen für sonstige Risiken
ee) Nicht-risikogewichtete Eigenmittelvorgaben
ff) Ergänzende Wohlverhaltens- und Transparenzpflichten
aaa) EU-Recht
bbb) U.S.-Recht
c) Kapitalvorgaben für andere Marktteilnehmer als Banken
aa) Kapitalvorgaben für Versicherungsunternehmen
aaa) Besonderheiten von Versicherungsunternehmen
bbb) Kapitalvorgaben zur Sicherstellung der Solvabilität
bb) Kapitalvorgaben für Fondsgesellschaften
aaa) Besonderheiten von Fondsgesellschaften
bbb) Kapitalvorgaben zur Sicherstellung der Liquidität und zum Schutz in Haftungsfällen
(i) EU-Recht
(ii) U.S.-Recht
cc) Kapitalvorgaben für broker-dealers im U.S.-Recht
3. Bewertung
a) Sicherheits- und Risikominderungspflichten zum Schutz der Transaktionspartner
aa) Fehlen von Vorgaben für Transaktionen mit Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten unbedenklich
bb) Vorgaben für Transaktionen mit Tranchierungsverbriefungen: Reduzierung der Wahrscheinlichkeit einer Risikoexternalisierung
cc) Vorgaben bei Transaktionen mit Derivaten: Reduzierung des Umfangs der hebelungsbedingten Haftung
b) Transaktionsunabhängige Kapitalvorgaben für bestimmte Marktteilnehmer
aa) Kapitalvorgaben für Banken
aaa) Eigenmittelvorgaben
(i) Eignung der Eigenmittelvorgaben unklar
(1) Risikoabhängige Kapitalvorgaben möglicherweise nicht ausreichend
(a) Kapitalpuffer zu wenig an sich ändernden Marktverhältnissen orientiert
(b) Kapitalvorgaben erfassen abzudeckende Risiken zunehmend genauer, aber wahrscheinlich nicht vollständig
(c) Aber: Zumindest Reduzierung der Probleme bei der Risikomodellierung
(2) Risikounabhängige Kapitalvorgaben nur als ergänzendes Instrument zur Gefahrenabwehr geeignet
(ii) Erforderlichkeit (bei unterstellter Eignung) mangels besserer Alternativen wohl zu bejahen
(1) Bilaterale Absicherung wohl nicht in ausreichendem Umfang möglich
(2) Andere risikoabhängige/-unabhängige Kapitalvorgaben nicht erkennbar besser
(3) Vorbehalt: Pauschale und höhere Kapitalvorgaben bei Transaktionen mit komplexen Finanzinstrumenten wohl besser
(iii) Angemessenheit wegen Ungleichbehandlung verschiedener Marktteilnehmer fraglich
bbb) Liquiditätsvorgaben
(i) Bestehende Liquiditätsvorgaben wohl zu rechtfertigen
(ii) Weitergehende Liquiditätsvorgaben mit Blick auf Transaktionen mit Finanzinstrumenten nicht notwendigerweise erforderlich
bb) Kapitalvorgaben für Nichtbanken
aaa) Versicherungsunternehmen
bbb) Investmentfonds und deren Verwalter
ccc) Broker-dealers
c) Erweiterung des Regelungsregimes
aa) Erhöhung bzw. Erweiterung des haftenden Kapitals von Banken?
bb) Ungleichbehandlung von Banken und anderen Unternehmen?
4. Zwischenergebnis
VII. Positive transparenzbezogene Vorgaben zur Ermöglichung eines Selbstschutzes bei Finanztransaktionen
1. Einführung
2. Relevante Regelungen
a) Internationale Vorgaben
b) EU-Recht
aa) Transparenzpflichten zwischen Privaten
aaa) Allgemeines Zivilrecht (einschl. Wertpapierrecht)
(i) Ausgangspunkt: Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer
(ii) Erweiterung des Anlegerschutzes durch die Rechtsprechung
(iii) Erweiterung des Verbraucherschutzes durch die Gesetzgebung
bbb) Handelsrecht (einschl. Bilanzrecht)
ccc) Gesellschaftsrecht
bb) Transparenzpflichten im aufsichtsrechtlichen Interesse
aaa) Allgemeines
bbb) Allgemeine Transparenz in Transaktionen mit Finanzinstrumenten
(i) Veröffentlichungspflichten im Wertpapierhandel
(1) Prospekttransparenz (Primärmarkt)
(2) Beteiligungstransparenz (Sekundärmarkt)
(ii) Weitergehende Pflichten für Betreiber von Finanzinfrastrukturen und Finanzintermediäre
(1) Betreiber von Finanzmarktinfrastrukturen
(2) Finanzintermediäre
(a) Transparenzvorgaben für die Handelstätigkeit
(b) Transparenzvorgaben für den Vertrieb von Finanzprodukten
(3) Investmentfonds
(iii) Informationsrechte und Pflichten der Anleger
(1) Art des Anlegers
(2) Art der Information
ccc) Transparenz bei Hebelfinanzierungen und speziellen Anlageprodukten
(i) Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Geldmarkt)
(ii) Spezielle Anlageprodukte
(1) Tranchierungsverbriefungen (allgemein/STS-Verbriefungen)
(2) Vermögensanlagen
cc) Überwachung und Sanktionen
aaa) Transparenz im Rechtsverkehr zwischen Privaten
bbb) Transparenz im aufsichtsrechtlichen Interesse
(i) Emittenten und Anleger
(1) Überwachung der Transparenz im handels- und gesellschaftsrechtlichen Kontext
(2) Überwachung der Transparenz im allgemeinen Handel
(3) Besondere Überwachung bei Derivaten, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Tranchierungsverbriefungen
(ii) Finanzmarktinfrastrukturen und -intermediäre
(1) Allgemeine Überwachung der Tätigkeit von Banken und Versicherungsunternehmen
(2) Überwachung des Handels mit Finanzinstrumenten und des Angebots von Finanzanlagen durch Banken und Versicherungsunternehmen
(3) Überwachung des Vertriebs von Investmentfondsprodukten
(a) Allgemeine Überwachung
(b) Weitere Pflichten speziell in Bezug auf OGAW
(c) Pflichten speziell in Bezug auf AIF
(d) Sanktionen und Haftung
c) U.S.-Recht (nur Kapitalmarktrecht)
aa) Einführung
bb) Transparenzpflichten bei durch die SEC überwachten Finanzinstrumenten
aaa) Allgemeines
bbb) Transparenzpflichten im Handel
(i) Transparenzpflichten im Rahmen der Emission (Primärmarkt)
(ii) Transparenzpflichten im Hinblick auf das spätere Handelsgeschäft (Sekundärmarkt)
(1) Offenlegungspflichten der Emittenten
(a) Laufende Berichtspflichten
(b) Sonstige Pflichten
(2) Offenlegungspflichten für andere Handelsteilnehmer
ccc) Pflichten für andere Marktteilnehmer beim Finanzanlagevertrieb
(i) Pflichten für broker-dealers
(ii) Pflichten für Fondsanbieter (Investment Company Act)
(iii) Pflichten für Anlageberater (Investment Advisers Act) und andere Informationsintermediäre
ddd) Weitergehende Pflichten in Bezug auf bestimmte OTC-Instrumente
cc) Offenlegung bei durch die CFTC überwachten Warentermingeschäften
aaa) Allgemeine Vorgaben für alle Warentermingeschäfte
bbb) Hebelgeschäfte über Edelmetalle (leverage transactions)
dd) Durchsetzung der Transparenzpflichten
3. Bewertung
a) Allgemeines
b) Zu den Transparenzpflichten im Handel
aa) Aufsichtsrechtliche Zielsetzung: Abgrenzung von gesellschafts- und kapitalmarktrechtlicher Publizität
bb) Eignung: Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen der Anleger
cc) Erforderlichkeit aufgrund Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers zu bejahen
dd) Angemessenheit unter Vorbehalten zu bejahen
c) Zu den Transparenzpflichten bei aufgrund individueller Beratung vertriebenen Finanzprodukten
aa) Ziele: Problematischer Wechsel vom Anlegerschutz zum Verbraucherschutz
bb) Eignung angesichts der Marktentwicklung zu hinterfragen
cc) Erforderlichkeit: Zielkonflikt zwischen Anleger- und Verbraucherschutz
dd) Angemessenheit: Zielkonflikt zwischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutz nur auf Ebene der Rechtsanwendung aufzulösen
aaa) Zielhierarchie: Anlegerschutz nur als Teilaspekt des Schutzes der Systemstabilität relevant
bbb) Begünstigung einer Beratung von Kleinanlegern zu Standardprodukten mit geringen Renditeaussichten problematisch
ccc) Benachteiligung von Anbietern mit vertrauensbasierten Leistungen im Wettbewerb ebenfalls problematisch
ddd) Weitere problematische Marktwirkungen
eee) Deutsche Vorschriften verstärken gerade problematische Marktwirkungen
fff) Aufsichtsbehördliche Durchsetzung der Transparenzpflichten auf ausgewogene Zielverfolgung auszurichten
d) Zu Überwachung und Durchsetzung
e) Ausblick: Neue Transparenzrisiken bei Peer-to-peer-Plattformen
4. Zwischenergebnis
VIII. Negative transparenzbezogene Vorgaben (Marktmissbrauchsverbote), um ein Unterlaufen des Selbstschutzes im Finanzmarkthandel zu verhindern
1. Einführung
2. Relevante Regelungen
a) Einführung
b) Internationale Empfehlungen
c) EU-Recht
aa) Einführung
bb) Marktmanipulation
aaa) Allgemeines
bbb) Inhalt des Manipulationsverbots
(i) Tatbestandsvarianten
(ii) Konkretisierende Fallgruppen
(iii) Handlungen und Unterlassungen, Verschulden und Versuch
ccc) Zulässige Marktpraxis
cc) Insidergeschäfte
aaa) Insiderinformationen (Einzelheiten)
bbb) Verbotene Insidergeschäfte
ccc) Ausnahmen vom Verbot von Insidergeschäften
ddd) Unrechtmäßige Offenlegung und Marktsondierungen
eee) Veröffentlichung von Insiderinformationen
fff) Weitere Regelungen und Pflichten
dd) Pflichten für die Betreiber von Handelssystemen und -plätzen
ee) Überwachung und Durchsetzung
ff) Anwendung des Kartellrechts
aaa) Cornering als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung?
bbb) Kollusive Strategien als Kartellverstöße
d) U.S.-Recht
aa) Einführung
bb) Marktmanipulation
aaa) Marktmanipulation bei von der SEC überwachten Finanzinstrumenten
bbb) Marktmanipulation bei von der CFTC überwachten Swapkontrakten
cc) Insidergeschäfte
aaa) Marktrelevante Information
bbb) Haftungsauslösendes Insiderverhalten
(i) Verantwortlicher Insider
(ii) Relevante Handelsaktivitäten
ccc) Übertragbarkeit auf CFTC-Fälle fraglich
dd) Überwachung und Durchsetzung
aaa) Befugnisse der SEC
bbb) Befugnisse der CFTC
ccc) Strafverfolgung bei schweren Verstößen
ee) Verstöße nach dem N.Y. Martin Act
ff) Anwendung des Kartellrechts
3. Bewertung
a) Vorbehalt: Hier begrenzte Fragestellung
b) Zielgerechtigkeit der Marktmissbrauchsverbote als solcher anzunehmen
aa) Beschränkter Anwendungsbereich: Relevanz nur bei Informationsasymmetrien im Handel
bb) Einheitliche Rechtsgrundsätze zum Marktmissbrauch?
c) Zur Durchsetzung des Marktmissbrauchsrechts
aa) Weitgreifende Vorschriften aufgrund von Nachweisproblemen
bb) Verfolgung von Abschreckungs- und Ahndungszwecken stößt an rechtsstaatliche Grenzen
aaa) Eignung fraglich: Sanktionsrelevanz des Marktverhaltens nicht ohne Weiteres erkennbar
bbb) Erforderlichkeit fraglich: Bestimmtere Sanktionsdrohungen wohl möglich
cc) Aufsichtsrechtliche Zwecke werden erreicht – Beurteilung im Übrigen kann offenbleiben
d) Zu den Unsicherheiten bei der Abgrenzung zum Kartellrecht
4. Zwischenergebnis
IX. Wohlverhaltensvorgaben, um die Wahrung anderer Interessen als der eigenen zu gewährleisten
1. Einführung
2. Relevante Regelungen
a) Betreiber von Finanzmarktinfrastrukturen
b) Beteiligte an Wertpapieremissionen und -übernahmen
c) Wohlverhaltensregeln für Finanzintermediäre
aa) Wohlverhaltenspflichten in Bezug auf die eigene Organisation
bb) Wohlverhaltenspflichten im Verhältnis zu Kunden und Kapitalgebern
aaa) Wohlverhaltenspflichten im Verhältnis zu Kunden
bbb) Wohlverhaltenspflichten im Verhältnis zu nicht an der konkreten Transaktion beteiligten Kapitalgebern (Hebelgeschäfte)
cc) Wohlverhaltenspflichten im sonstigen aufsichtsrechtlichen Interesse
d) Vorgaben zur Vorbeugung gegen die Geschäftsverlagerung in Drittländer und für Drittlandanbieter
3. Bewertung
a) Allgemeines
b) Ziele in teilweise problematischer Weise unbestimmt
c) Wohlverhaltensvorgaben für Betreiber von Finanzmarktinfrastrukturen und für die Beteiligten an Wertpapieremissionen und -übernahmen nicht unverhältnismäßig
d) Wohlverhaltensregeln für Finanzintermediäre begegnen hingegen Bedenken
aa) Vorgaben im Verhältnis zu Kunden und Kapitalgebern teilweise sehr weit gehend und kaum durchsetzbar
aaa) Zu den Vorgaben im Verhältnis zu Kunden
(i) Eignung zu bejahen, aber Einschränkungen wegen schwieriger Durchsetzbarkeit und begrenzter Differenzierung nach Interessen
(ii) Erforderlichkeit: Zielkonflikt (erneut) zwischen Anleger- und Verbraucherschutz
(iii) Angemessenheit: Drohen übermäßiger Markteingriffe – Zielkonflikt zwischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutz primärrechtskonform aufzulösen
bbb) Zu den Vorgaben im Verhältnis zu Kapitalgebern
bb) Zu den übrigen Wohlverhaltensvorgaben
e) Zu den Wohlverhaltensvorgaben zur Vorbeugung gegen die Geschäftsverlagerung in Drittländer und für Drittlandanbieter
4. Zwischenergebnis
X. Steuerrechtliche Lenkungsinstrumente zur Risikoverringerung bzw. -vorbeugung
1. Einführung
2. Finanztransaktionssteuer
a) Internationale Vorgaben
b) EU-Recht
aa) Allgemeines
bb) Der Kommissionsvorschlag von 2013
cc) Kompetenzrechtliche Einordnung
aaa) EU-Recht
bbb) Deutsches Recht
(i) Ausgestaltung als Lenkungssteuer zulässig
(ii) Alternative: Ausgestaltung als Sonderabgabe möglich (und sinnvoll)?
3. Körperschafts- und Abgeltungssteuer
a) Einführung zur deutschen Rechtslage
b) Ebene der Gesellschaft (Kapitalgesellschaft)
c) Ebene der Kapitalanleger
4. Bewertung
a) Abgrenzung der Regelungsbereiche
b) Zielgerechtigkeit, insbesondere Verhältnismäßigkeit
aa) Bedenken gegen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer
aaa) Eignung zur Verteuerung unerwünschter Finanztransaktionen gegeben, aber Umgehungsmöglichkeiten und Nebenwirkungen
bbb) Erforderlichkeit angesichts der vorhandenen aufsichtsrechtlichen Instrumente zweifelhaft
ccc) Angemessenheit verfassungsrechtlich und in Hinblick auf die EU-Binnenmarktentwicklung problematisch
bb) Bedenken gegen die in Deutschland bestehenden steuerrechtlichen Regelungen (Körperschafts- und Abgeltungssteuer)
aaa) Möglichkeit zu einer den aufsichtsrechtlichen Rechtsgüterschutz nicht beeinträchtigenden Durchsetzung der Steuerpflicht kaum denkbar
bbb) Weitere Bedenken aufgrund der in sich nicht stimmigen Ausgestaltung und übermäßigen Komplexität des deutschen Steuersystems
ccc) Verminderung der Bedenken im Rahmen einer EU-Kapitalmarktunion?
5. Zwischenergebnis
C. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
I. Einführung
II. Kein Verstoß durch Ausrichtung an Marktprinzipien
1. EU-Ebene
2. Deutsches Verfassungsrecht
III. Bedenken mit Blick auf grundlegende Staatsprinzipien und die unionsrechtliche Kompetenzordnung
1. Verankerung der Finanzaufsicht in der demokratischen Grundordnung
a) Bedeutung des Demokratieprinzips im EU-Recht und im deutschen Recht
b) Mögliche Aushöhlung der Kompetenzen des deutschen Gesetzgebers
2. Verschiebung von Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten und Gewaltenteilung
3. Dennoch: Keine Verletzung der deutschen Verfassungsidentität
a) Anwendung des vom Bundesverfassungsgericht definierten Prüfungsmaßstabs
b) Eigene Stellungnahme
IV. Entterritorialisierung der Rechtsdurchsetzung
D. Zusammenfassende Stellungnahme
I. Bild bei den untersuchten Vorschriften gemischt
II. Verschiebung in der Kompetenzordnung und Durchsetzungsprobleme infolge von Marktzwängen
III. Rechtspolitisches Zwischenfazit
Kap. 6 Marktinterne Selbstregulierung (Bottom-up-Ansatz)
A. Einführung
B. Risikomanagement zum individuellen Selbstschutz
I. Einführung
II. Abbildung im Bilanzrecht (sog. Hedge Accounting)
1. Einführung
2. Bilanzierung nach IFRS
a) Vorgaben für die Zugangs-/Folgebewertung
b) Bilanzierung von Grund- und Sicherungsgeschäft
3. Aufsichtsrechtliche Überlagerung
III. Ausstrahlungswirkung aufsichtsrechtlicher Compliancevorgaben?
IV. Aufsichtsrechtliche Relevanz des Risikomanagements
V. Zwischenergebnis
C. Modellverträge als bilaterale Risikoregelung
I. Allgemeines
1. Umgang der Transaktionspartner mit Risiken
2. Rechtliche Anerkennung der vertraglichen Gestaltung?
a) Allgemeines
b) Derivate als Wettgeschäfte
c) CDS als unregulierte Versicherungsgeschäfte?
II. Modellverträge im Finanzbereich (Gegenstände)
1. Einführung
2. OTC Netting-Rahmenverträge
a) ISDA Master Agreements
aa) Vertragsgegenstand und praktische Relevanz
bb) Wesentlicher Inhalt der ISDA MA
aaa) Vertragsstruktur und pflichten
bbb) Vertragsverletzung und -beendigung
(i) Kündigungsrechte
(ii) Beendigungstatbestände
(iii) Durchführung des Liquidationsnettings
(iv) Sonstige Folgen von Vertragsverletzungen
cc) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
b) Deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte
aa) Vertragsgegenstand und praktische Relevanz
bb) Vertragsstruktur und wesentlicher Inhalt
cc) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
3. Ergänzende Rahmenverträge für zentral geclearte Derivate
a) Einführung
b) ISDA/FIA Client Cleared OTC Derivatives Addendum
aa) Vertragsgegenstand und praktische Relevanz
bb) Wesentlicher Inhalt des CCDA
aaa) Vertragsstruktur und -pflichten
bbb) Vertragsverletzung und -beendigung
(i) Kündigungsrechte
(ii) Beendigungstatbestände
(iii) Durchführung des Liquidationsnettings
cc) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
c) FIA/ISDA Cleared Derivatives Execution Agreement
aa) Vertragsgegenstand und praktische Relevanz
bb) Vertragsstruktur und wesentlicher Inhalt des CDEA
cc) Vertragsverletzung und -beendigung
dd) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
d) Deutsche Clearing-Rahmenvereinbarung
aa) Vertragsgegenstand und praktische Relevanz
bb) Wesentlicher Inhalt der DCRV
aaa) Vertragsstruktur und -pflichten
bbb) Vertragsverletzung und -beendigung
cc) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
4. Rahmenverträge für zeitweilige Wertpapierüberlassungen
a) Einführung
b) ICMA und ISLA Master Agreements
aa) Vertragsgegenstand und praktische Relevanz
bb) Wesentlicher Inhalt der GMRA
aaa) Vertragsstruktur und -pflichten
bbb) Vertragsverletzung und -beendigung
(i) Beendigung des Rahmenvertrags
(ii) Beendigung von Einzelgeschäften
(iii) Sonstige Folgen von Vertragsverletzungen
cc) Wesentlicher Inhalt des GMSLA
aaa) Vertragsstruktur und -pflichten
bbb) Vertragsverletzung und -beendigung
(i) Beendigung des Rahmenvertrags
(ii) Beendigung von Einzelgeschäften
(iii) Sonstige Folgen von Vertragsverletzungen
dd) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
c) Deutsche Rahmenverträge für Wertpapierpensionsgeschäfte und -darlehen
aa) Vertragsgegenstand und praktische Relevanz
bb) Vertragsstruktur und wesentlicher Inhalt
cc) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
5. Zusammenspiel verschiedener Vertragsregelungen
6. Zwischenergebnis
III. Aufsichtsrechtliche Relevanz der Modellverträge
1. Einführung
2. Weite Freiräume bis zur Finanzkrise
3. Modellverträge im gegenwärtigen System staatlicher Gefahrenabwehr
a) Rechtspolitische Entscheidung zur Zulässigkeit der Selbstregulierung
b) Beitrag zur Risikoverminderung im bilateralen Verhältnis
c) Auswirkungen im aufsichtsrechtlichen Regelungssystem
aa) Bedeutung der Standardisierung
bb) Förderung von Verflechtung
cc) Auswirkungen auf das Risiko für Dritte
dd) Auswirkungen abhängig vom Vertragsgegenstand
aaa) OTC Netting-Rahmenverträge
bbb) Ergänzende Rahmenverträge für zentral geclearte Derivate
ccc) Rahmenverträge für zeitweilige Wertpapierüberlassungen
(i) Bedenken des Finanzstabilitätsrats
(ii) Stellungnahme
4. Modellverträge als aufsichtsrechtsfremde Regelungen
a) Einführung
b) Modellverträge als Rechtsquelle?
aa) Allgemeines
bb) Modellverträge als Transnational Private Regulation (TPR)
aaa) Einführung
bbb) Recht als marktfähiges Produkt
ccc) Komplementarität von TPR und staatlichem Recht
(i) Inhaltliche Ergänzung staatlicher Regeln durch TPR
(ii) Staatlich sichergestellte Verbindlichkeit und Durchsetzung von TPR
cc) Modellverträge als Beleg für eine Lex Mercatoria
aaa) Einführung
bbb) Eingrenzung des Regelungsgegenstands
ccc) Verbindlichkeit und Durchsetzung
(i) Allgemeines
(ii) Systemtheoretischer Ansatz
(iii) Funktionaler Ansatz
dd) Stellungnahme
aaa) Keine aufsichtsrechtliche Bedeutung der Selbstregulierungstheorien
bbb) Staat als Regulierer und als Marktteilnehmer
ccc) Aufsichtsrechtliche Funktion des Zusammenwirkens mit den Marktteilnehmern
(i) Allgemeines
(ii) Modellverträge als Alternativinstrument zur Gefahrenverminderung
(iii) Zur Durchsetzung der modellvertraglichen Regelungen
c) Auslegungsgrundsätze
aa) Auslegung durch ISDA Determinations Committees u.Ä.
bb) Auslegung durch staatliche Behörden und Gerichte
d) Unklarheiten bei der zivilrechtlichen Beurteilung der Modellverträge
aa) Aufsichtsrechtliche Bedeutung einer uneinheitlichen gerichtlichen Auslegung
bb) Zulässigkeit einer behördlichen „Korrektur“ der gerichtlichen Entscheidung?
5. Zwischenergebnis
IV. Rolle der privaten Regulierungsinstitutionen
1. Einführung
2. Aufsichtsrechtliche Ambivalenz
3. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
a) Einführung
b) Frage 1: Können sich Finanzmarktteilnehmer wirksam der Staatsgewalt entziehen?
aa) Einführung
bb) Europäischer Rahmen für die internationale Handelspolitik
cc) Deutsches Verfassungsrecht
aaa) Eingrenzung der sich stellenden Probleme
bbb) Rechtsstaats- und Demokratieprinzip (Art. 20 GG)
ccc) Rechtsschutzgarantien (Art. 19 Abs. 4, 101 Abs. 1 S. 2 GG)
dd) Zwischenergebnis
c) Frage 2: Ist eine Selbstregulierung hinzunehmen, die Interessen Dritter oder des Staates beeinträchtigt?
aa) Einführung
bb) Europäische Wettbewerbsregeln
aaa) Allgemeines
bbb) Risiko wettbewerbsbeschränkender Verhaltensabstimmungen
(i) Austausch und Nutzung geschäftsstrategischer Informationen
(ii) Koordinierte Ausübung von Marktmacht
(iii) Koordinierte Risikoakkumulation
ccc) Verletzung wettbewerbsbezogener staatlicher Pflichten?
cc) Deutsches Verfassungsrecht
aaa) Ansprüche auf Schutz vor Systemgefährdungen?
(i) Kein Anspruch auf gesetzgeberisches Tätigwerden
(ii) Anspruch auf behördliche Maßnahmen bei Gefahr
bbb) Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
dd) Zwischenergebnis
D. Zivilgerichtliche Durchsetzung des Aufsichtsrechts
I. Einführung
II. EU-Recht/Deutsches Recht
1. Verletzung von Vertragspflichten mit aufsichtsrechtlichem Bezug
a) Eingrenzung der sich stellenden Probleme
aa) Aufsichtsrechtliche Erweiterung vertraglicher Verhaltenspflichten?
aaa) Ausstrahlungswirkung des Aufsichtsrechts
bbb) Theorie von der Doppelnatur des Aufsichtsrechts
ccc) Zuordnung der Verhaltenspflichten zum Privatrecht
ddd) Zur Position der Rechtsprechung
bb) Verstöße gegen Pflichten aus Beratungsvertrag
2. Aufsichtsrechtliche Anspruchsgrundlagen
3. Aufsichtsrechtliche Schutznormen i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB
a) Allgemeines
b) Bestehende Rechtslage
aa) EU-rechtliche Vorgaben
aaa) Allgemeines
bbb) Vorschriften des institutionellen Aufsichtsrechts
ccc) Marktbezogene Vorschriften
bb) Deutsches Recht
aaa) Position der Rechtsprechung
bbb) Kritik des Schrifttums
ccc) Keine Stellungnahme erforderlich
cc) Aufsichtsbehördliche Entscheidungen (insb. Produktverbote)
4. Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB
5. Notwendige Erweiterung der privaten Haftung?
6. Zur Durchsetzung im Kollektivrechtsschutz
III. U.S.-Recht
1. Einführung
2. Pflichtverletzungen in Bezug auf Registrierungen und Prospekte
3. Pflichtverletzungen im Handel
a) Fehlerhafte Angaben in einem bei der SEC einzureichenden Dokument
b) Betrügerisches Verhalten im Handel (Rule 10b-5)
aa) Verbindung zu Kauf oder Verkauf
bb) Veranlassungszusammenhang (reliance)
aaa) Handel in effizienten Märkten: fraud-on-the-market theory
bbb) Außerhalb effizienter Märkte: fraud-created-the-market theory?
cc) Weitere Voraussetzungen für eine Haftung
dd) Verteidigungsmöglichkeiten
ee) Rechtsfolgen (insb. Schadensumfang)
c) Betrügerisches Verhalten im Sinne des Securities Act
4. Haftung bei Treue- und Beratungspflichtverletzungen
5. Haftung bei Warenderivate-Kontrakten
6. Ansprüche nach dem N.Y. Martin Act
7. Zur Durchsetzung über Sammelklagen
IV. Aufsichtsrechtliche Relevanz zivilgerichtlicher Verfahren
1. Einführung
2. Schadenersatz bei Informationspflichtverletzungen
3. Schadenersatz für Kapitalgeber bei Hebelgeschäften?
V. Zwischenergebnis
E. Zusammenfassende Stellungnahme
I. Zur Wechselbezüglichkeit von Aufsichtsrecht und Selbstregulierung
II. Rechtsgüterschutz und Marktmechanismen in Übereinstimmung zu bringen
Kap. 7 Funktionale Regulierung bei innovativen Finanzinstrumenten
A. Einführung
B. Was sind „innovative“ Finanzinstrumente?
I. Einführung
II. Ökonomische Sicht
1. Grundsätzlich offenes Begriffsverständnis
2. Unterscheidung zwischen nachfrage- und angebotsgetriebenen Innovationen
3. Relevanz für Dritte
III. Rechtliche Sicht
1. Privatrecht
2. Öffentliches Recht
C. Gesetzgebung zu Gefahrenvorsorge und -abwehr
I. Einführung
II. Regulierungsumgehung als aufsichtsrechtliches Problem
1. Allgemeines
2. Auswirkungen auf Risiken im bilateralen Verhältnis (Risikoverteilung)
3. Auswirkung auf Risiken für Dritte (Risikokanalisierung)
4. Beitrag zu aufsichtsrechtlichen Gefahren
III. Umfang der aufsichtsrechtlichen Erfassung
IV. Zusammenspiel mit der Selbstregulierung
1. Allgemeines
2. Abdeckung durch Selbstregulierung zu erwarten?
3. Wirkt Selbstregulierung gefahrmindernd oder -erhöhend?
V. Rechtsfolgen eines Gefahrenbeitrags: Eingrenzung des gesetzgeberischen Wertungs- und Gestaltungsspielraums
1. Einführung
2. Problem: Regulierung einer sich dieser entziehenden Marktentwicklung
3. Bedenken gegen einen prinzipienbasierten Regulierungsansatz
4. Regulierung auf Basis eines ordnungsrechtlichen Ansatzes
a) Allgemeines
b) Vorgaben des höherrangigen Rechts
c) Einbettung in die ordnungsrechtlichen Kategorien von Gefahrenvorsorge und -abwehr
aa) Allgemeines
bb) Gefahrenvorsorge
aaa) Allgemeines
bbb) Maßnahmen bei Umgehung des Anwendungsbereichs der bestehenden aufsichtsrechtlichen Regulierung
ccc) Maßnahmen bei Finanzinnovationen, mit denen die Marktteilnehmer sich von einzelnen Rechtsordnungen unabhängig machen
cc) Gefahrerforschung
dd) Gefahrenabwehr
5. Einbeziehung der Selbstregulierung
a) Allgemeines
b) Verhältnismäßige Alternative zu einer rein staatlicher Regulierung?
aa) Geeignetheit aufgrund Verbesserung der Gefahrenvorsorge und -abwehr
bb) Erforderlichkeit mangels gleichwertiger Alternativen zu bejahen
cc) Angemessenheit unter Vorbehalten zu bejahen
c) Vereinbarkeit mit sonstigem höherrangigem Recht
aa) Allgemeines
bb) Keine zwingend entgegenstehenden Vorgaben des EU-Rechts
cc) Funktionsvorbehalt zugunsten der Verwaltung (Art. 33 Abs. 4 GG)?
dd) Vorbehalt einer demokratisch-gesetzlichen Ausgestaltung?
ee) Grenzen durch das Gebot der Rechtsklarheit
ff) Grenzen aufgrund der Grundrechte der durch die Selbstregulierung Betroffenen
D. Behördliche Maßnahmen zur Durchsetzung und Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts
I. Einleitung
II. Gefahrenvorsorge (Unterstützung der Gesetzgebung)
III. Gefahrerforschung
IV. Gefahrenabwehr
E. Weitergehende Empfehlungen
I. Einführung
II. FSB-Werkzeugkasten für Schattenbankgeschäfte
III. Zur Rolle des zivilgerichtlichen Rechtsschutzes
F. Zusammenfassung
G. Anwendung in einem Beispielfall
I. Identifizierung der aufsichtsrechtlichen Problemfelder
II. Auswahl relevanter Instrumente aus dem regulatorischen Werkzeugkasten
1. Erwerb der Wandelanleihe
2. Aufnahme eines Finanzierungskredits
3. Absicherungstransaktionen (CDS/Zinsswap)
4. Verkauf einer Calloption
5. Alternative: Synthetisches Geschäft
III. Zwischenbehördlicher Informationsaustausch
1. Informationsaustausch zum Marktumfeld und zum Arbitragegeschäft in seiner Gesamtheit
2. Informationsaustausch zu den Einzeltransaktionen des Arbitragegeschäfts
IV. Ergebnis: Keine Lösung des Problems der Risikoverkettung – Empfehlungen
Kap. 8 Fazit und Ausblick
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Finanzinstrumente sind Produkte, die auf den Finanzmärkten gehandelt werden, und zugleich ein aufsichtsrechtlich definierter Regelungsgegenstand. Als Finanzmarktprodukte ermöglichen Finanzinstrumente Transaktionen mit erwarteten Kapitalflüssen. Die Erwartungen speisen sich aus Annahmen der Marktteilnehmer über wirtschaftliche Risiken. Das gilt unabhängig davon, um welche Finanzinstrumente es sich im konkreten Fall handelt (Aktien/Anleihen, Fondsanteile, Derivate usw.). Der Begriff des Risikos ist zudem im wirtschaftlichen Kontext wertungsfrei.
Aufsichtsrechtlich handelt es sich bei Transaktionen mit Finanzinstrumenten um einen nur teilweise greifbaren Regelungsgegenstand. Das deutsche Aufsichtsrecht dient als besonderes Ordnungsrecht dem Schutz der Stabilität des Finanzsystems und verschiedenen Teil- und Zwischenzielen, die im EU-Recht oder im nationalen Recht festgelegt sind (Schutz des Vertrauens in die Stabilität von Finanzintermediären und in die Marktintegrität, Anlegerschutz usw.). Der Schutz hat durch verhältnismäßige Maßnahmen der Gefahrenvorsorge und -abwehr zu erfolgen. Jedoch ist zweierlei zu bedenken: Erstens beruhen Transaktionen mit Finanzinstrumenten auf Verträgen. Verträge dienen der Risikoteilung zwischen den Transaktionspartnern, können sich aber auch als Risikokanäle zum Nachteil Dritter – bis hin zu Systemgefährdungen – auswirken. Das macht eine gemeinsame Betrachtung der vertraglichen Selbstregulierung der Marktteilnehmer und der staatlichen Regulierung erforderlich. Zweitens handelt es sich bei Transaktionen mit Finanzinstrumenten um ein Marktgeschehen. Die relevanten Märkte können allerdings weiter abzugrenzen sein, als die deutsche Staatsgewalt reicht. In diesem Fall sind Wechselwirkungen verschiedener Rechtssysteme in Betracht zu ziehen.
Die Ausgestaltung der staatlichen und in diesem Kontext relevanten Regulierung erfolgt in der EU sowohl durch diese selbst als auch durch die Mitgliedstaaten. Die Regelungen des Aufsichtsrechts lassen sich in Bezug auf Risiken auf den Finanzmärkten und den rechtlichen Umgang damit kategorisieren. Den größten Umfang haben die Regelungen zur Gefahrenvorsorge. Diese sind im Wesentlichen gesetzlich festgelegt, sehr detailliert und umfassen Zulassungspflichten und andere Tätigkeitsbeschränkungen (= Risikoausschluss), Maßnahmen zur Risikokonzentration bzw. -neutralisierung, Transparenz- und Wohlverhaltenspflichten (Risikominderung). Hinzu kommen gesetzliche Generalklauseln, auf deren Basis die Aufsichtsbehörden Maßnahmen der Gefahrenabwehr ergreifen können. Außerdem kann das Steuerrecht gewisse Lenkungswirkungen entfalten. Auf internationaler Ebene ist das Aufsichtsrecht zunehmend harmonisiert. In Bezug auf die Gefahrenvorsorge weist das EU-Recht bzw. nationale Recht infolgedessen deutliche Parallelen zu Regelungen des U.S.-Rechts auf. Anders ist dies teilweise in Bezug auf die Ausgestaltung der behördlichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr.
Der staatliche Regelungsrahmen wird durch die Selbstregulierung der Marktteilnehmer ergänzt. Diese sorgen individuell für ein Risikomanagement und etablieren daneben Marktstandards, vor allem durch den Einsatz von Modellverträgen. Die Selbstregulierung erfolgt aber im Eigeninteresse der jeweiligen Marktteilnehmer, kann also Gefahrenpotenziale senken wie auch erhöhen. Die Entscheidung, sie in den Regelungsrahmen einzubeziehen, kann zu Marktveränderungen beitragen. Dann muss eine Weiterentwicklung der staatlichen Regulierung diesen Veränderungen Rechnung tragen.
Eine besondere Herausforderung für den aus staatlicher Regulierung und Selbstregulierung gebildeten Regelungsrahmen stellen „innovative Finanzinstrumente“ dar. Ausgehend vom Begriff der „Finanzinnovation“ lassen sich so Finanzinstrumente bezeichnen, die eine neuartige Risikostruktur aufweisen. Aus einer solchen Risikostruktur ergeben sich neue Gewinn- und Verlustmöglichkeiten für die Transaktionsbeteiligten, aber auch neue Möglichkeiten für Nachteile Dritter. Aufsichtsrechtlich ist die neuartige Risikostruktur dann relevant, wenn die Marktteilnehmer durch den Einsatz des neuen Finanzinstruments Kosten reduzieren (bzw. verlagern), die für sie bei einer wirksamen Gefahrenvorsorge bzw. -abwehr eigentlich anfallen müssten. Dies kann dadurch geschehen, dass sie aufsichtsrechtliche Regelungen umgehen (Regulierungsarbitrage) oder dass sie die Transaktion von bestimmten Rechtsordnungen entkoppeln, z.B. durch internationale Modellverträge mit Rechtswahlklauseln und eigenständigen Streitschlichtungsmechanismen.
Der Staat behält in den genannten Fällen zwar seine Regulierungsverantwortung und sollte (darf?) auf aufsichtsrechtlichen Rechtsgüterschutz nicht verzichten. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, wie der Staat aufsichtsrechtlich reagieren kann. Mit Blick auf den Untersuchungsgegenstand innovativer Finanzinstrumente ergibt sich dies aus einer Gesamtschau, die teilweise über das nationale Aufsichtsrecht hinausgeht und Marktregulierung in anderen Rechtsordnungen und die Selbstregulierung der Marktteilnehmer einbeziehen muss. Die staatliche Regulierung kann sich zudem nicht darauf beschränken, an bestimmte Institutionen (z.B. Banken, Versicherungen, Fonds) oder Transaktionen anzuknüpfen. Sie muss vielmehr die wirtschaftlichen Funktionen in den Blick nehmen, die mit Transaktionen mit innovativen Finanzinstrumenten verfolgt werden. Das bedeutet, dass die verfügbaren Regulierungsinstrumente nach ihren wirtschaftlichen Auswirkungen ausgewählt und angewendet werden. In Fällen, in denen die Marktteilnehmer innovative Finanzinstrumente in einer Weise einsetzen, durch die sie bestehende Regelungen umgehen, kann es zur Gefahrenvorsorge also geboten sein, dass der Gesetzgeber den Anwendungsbereich bestehender Regelungen ausweitet. Wo es sogar zu Gefahren kommt, bleibt daneben die behördliche Anwendung der Generalklauseln wichtig. Soweit die Marktteilnehmer sich hingegen von einzelnen Rechtsordnungen unabhängig machen, erscheinen vor allem behördliche Kooperationen und die Abstimmung mit internationalen Branchenorganisationen der Marktteilnehmer zielführend. Die Einbindung der Marktteilnehmer bedeutet dabei jedoch nicht, dass der Staat seinen Regelungsanspruch aus Rücksicht auf die Interessen Privater zurücknehmen darf. Eine so verstandene öffentlich-private Partnerschaft wäre problematisch.
Auch wenn die Marktteilnehmer sich mit innovativen Finanzinstrumenten dem bestehenden Regelungsrahmen entziehen, ist eine Regulierung mit dem Ziel eines effektiven aufsichtsrechtlichen Rechtsgüterschutzes somit möglich. Der Sachverhalt stellt aber hohe Anforderung an die Implementierung dieser Regulierung. Erfolge lassen sich jedenfalls nicht garantieren.
Finanzmarktaktivitäten unterliegen einer aufsichtsrechtlichen Regulierung. In den Jahren seit Ausbruch der Finanzkrise ist immer wieder gefordert worden, dieses Aufsichtsrecht müsse auf Basis eines „funktionalen“ Verständnisses weiter entwickelt werden. Die Regulierung müsse z.B. dem Umstand Rechnung tragen, dass liquide Finanzmärkte für Unternehmen ähnliche Funktionen wie Banken in Hinblick auf Anlagemöglichkeiten und Liquiditätsbeschaffung erfüllen. Finanzinstrumente könnten eingesetzt werden, um Kapital zu beschaffen, aber auch, um Risiken zu transferieren oder um einen wirtschaftlichen Einfluss zu erwerben. Es genüge also nicht, wenn die Regulierung an formalen Kategorisierungen festhalte, ohne die Funktionen zu berücksichtigen, die Unternehmen und Transaktionen im jeweiligen Zusammenhang am Markt erfüllen.1
Das bestehende Aufsichtsrecht folgt bisher keiner – wie auch immer ausgestalteten – „funktionalen“ Systematik. Es enthält einerseits Regelungen für Banken, Versicherungsunternehmen und die Anbieter gemeinsamer Anlagen (Investmentfonds) usw. (institutsbezogener Ansatz) und andererseits Vorgaben für den Wertpapierhandel und andere Geld- und Kapitalmarktaktivitäten (marktbezogener Ansatz). Damit kommt es z.B. für das Eingreifen der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen darauf an, ob ein Marktteilnehmer eine Zulassung als Bank benötigt bzw. besitzt. Eine Tätigkeit, die nicht rechtlich, sondern ausschließlich wirtschaftlich als Bankgeschäft zu qualifizieren ist, löst eine solche Zulassungspflicht nicht aus. Dass wirtschaftlich wie Banken regulierte Marktteilnehmer möglichst gleich reguliert werden, wird zwar angestrebt, dies aber nur im hergebrachten gesetzlichen Rahmen. Ähnlich ist der Befund, soweit die Regulierung direkt an Transaktionen mit Finanzinstrumenten ansetzt. So unterliegen Aktien und Anleihen völlig unterschiedlichen kapitalmarktrechtlichen Vorgaben, obwohl Emittenten sie alternativ zur Refinanzierung einsetzen können. Auch die Vorgaben in Bezug auf Derivatkontrakte einerseits und Wertpapierleih- bzw. Repogeschäfte andererseits unterscheiden sich, obwohl die jeweiligen Transaktionen teilweise zu ähnlichen Zwecken genutzt werden können.
Kritisiert wird, dass die soeben angesprochene Trennung von aufsichtsrechtlichen Regelungsbereichen dazu beiträgt, dass das Aufsichtsrecht mit der Marktentwicklung nicht immer ausreichend Schritt hält.2 Diese Marktentwicklung hat in der Vergangenheit immer wieder in Finanz- und Wirtschaftskrisen hineingeführt. Mit Blick auf das Thema dieser Arbeit ist durchaus bemerkenswert, dass in vielen der angesprochenen Fälle (massenhafte) Transaktionen mit Finanzinstrumenten zu Spekulationsblasen und anschließenden Krisen beigetragen haben. Beispiele für relevante Finanzinstrumente sind: Aktien und Immobilienpfandbriefe während des Gründerkrachs (1873), Aktien im New Yorker Börsenkrach (1929) und Hypothekenverbriefungen (ABS/MBS) und Derivate in der jüngsten Finanzkrise (2007–2012). Während diese Arbeit geschrieben wurde, wurden neue Risiken an den Anleihenmärkten und den Märkten für in Investmentfonds verbrieften Vermögenswerten diskutiert. Demgegenüber war die niederländische Tulpenmanie (1637) nicht durch Geschäfte mit Finanzinstrumenten, sondern durch die Spekulation mit Tulpenzwiebeln ausgelöst worden. Dies stellt die Beobachtung, dass Finanzinstrumente vergangene Krisen mit ausgelöst haben, zwar nicht infrage. Es zeigt aber, dass offenbar beliebige Wertträger zu Finanzkrisen beitragen können und Finanzinstrumente nur einen möglichen Anknüpfungspunkt für die Untersuchung bilden. Zentral ist vielmehr, wie aufsichtsrechtlich mit dem Risiko umzugehen ist, das mit den betreffenden Transaktionen verbunden ist und sich im Rahmen einer Krise realisiert.
Das Aufsichtsrecht kann die zu einer Krise beitragenden Risiken zwar dann relativ gut erfassen, wenn sich die Transaktionen, in denen sich die Risiken zeigen, in bestehende Kategorien einordnen lassen. Das ist aber nicht immer der Fall. Zum Teil versuchen die Marktteilnehmer sogar, eine regulatorische Erfassung zu vermeiden und die bestehende Regulierung mittels innovativer Finanzinstrumente (oder anderer Finanzinnovationen) gezielt zu umgehen.3 Auch aktuell gibt es verschiedenerlei Marktaktivitäten, die sich in die bestehenden aufsichtsrechtlichen Kategorien nur mit Schwierigkeiten einordnen lassen. Diese Entwicklung ist eine Folge der starken Regulierung von Bankgeschäften seit der Finanzkrise, die Bankgeschäfte verteuert und Anleger von Banken zu anderen Vermögensverwaltern treibt, und der Niedrigzinsperiode in der Europäischen Union (EU) und den USA, in der Versicherungen, Investmentfonds usw. nach neuartigen und gewinnbringenden Anlagen suchen. Mit solchen aufsichtsrechtlich unvollständig erfassten Aktivitäten sind für die Marktteilnehmer häufig Gewinnchancen verbunden.4 Den Gewinnchancen entsprechen allerdings Verlustrisiken. Diese Verlustrisiken treffen nicht in jedem Fall nur die an einer Transaktion beteiligten Marktteilnehmer. Sie können sich auch zum Nachteil anderer Marktteilnehmer realisieren; insbesondere solchen, die dem Risiko ausgesetzt sind, dass ein Transaktionsbeteiligter ausfällt. Ein risikobezogener Ansatz im Aufsichtsrecht muss also darauf ausgerichtet sein, den zuständigen Behörden entweder ein frühes Eingreifen zu ermöglichen oder zumindest die nachteiligen Folgen eines Nichteingreifens zu minimieren.
Der aufsichtsrechtlich relevante Sachverhalt wird zusätzlich dadurch verkompliziert, dass das Finanzmarktgeschehen und die staatliche Geldpolitik wechselseitig beeinflussen können. Zum einen ist das dort der Fall, wo Finanzinstrumente geldpolitische Risiken abbilden (z.B. Derivate mit Kryptowährungen als Referenzwert).5 Zum anderen kann die Geldpolitik, die von den Marktteilnehmern im Finanzmarktgeschehen zugrunde gelegt wird, sich in einer Weise verändern, die neue Risiken entstehen lässt und Marktkorrekturen erforderlich werden. Dieser Gesichtspunkt war lange Zeit nur von begrenzter Bedeutung, da die Notenbanken das Ziel der Geldwertstabilität verfolgten. Seine Bedeutung nimmt zu, da globale Währungskonflikte immer mehr in den Bereich des Möglichen rücken. Dennoch handelt es sich bei der Geldpolitik als solcher um keine aufsichtsrechtliche Materie.
Die hier vorgestellte Arbeit ist aus der Perspektive des deutschen Rechts geschrieben. Sie geht davon aus, dass es sich beim Aufsichtsrecht um ein besonderes Ordnungsrecht handelt, das – wie auch das Ordnungsrecht allgemein – der Gefahrenvorsorge und -abwehr dient.6 Die aufsichtsrechtliche Gefahrenabwehr ist darauf ausgerichtet, Risiken an den Finanzmärkten entgegenzuwirken, sofern es dadurch zu einer Gefährdung von aufsichtsrechtlichen Schutzgütern kommen kann. Zunächst sollen die allgemeinen Regulierungsprinzipien herauszuarbeitet werden, die in Hinblick auf den Einsatz von Finanzinstrumenten und die damit verbundenen Risiken einschlägig sind, bevor ein Regulierungsansatz speziell für das Neuaufkommen weiterer, innovativer Finanzinstrumente entwickelt wird.
Dabei ist mit Blick auf die verwendete Begrifflichkeit hervorzuheben, dass diese Arbeit zwar aus der Perspektive des deutschen Ordnungsrechts geschrieben ist, dabei aber einen nach Möglichkeit problemorientierten Ansatz verfolgt. Deshalb nutzt sie, soweit das möglich ist, vereinfachende Begriffe mit einheitlichem Bedeutungsgehalt (z.B. „Bank“) und geht auf begriffliche Differenzierungen (siehe z.B. die spezielle Begrifflichkeit in § 1 KWG und 12 U.S.C. § 24 [Seventh]) nur dort ein, wo dies für die ordnungsrechtliche Beurteilung des behandelten Problems notwendig ist (im selben Beispiel: bei der Erörterung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 32ff. KWG bzw. nach U.S.-Recht). Dieses Vorgehen bedeutet auch, dass international gebräuchliche Begriffe (z.B. Rückkaufvereinbarung/repurchase agreement) anstelle von Begriffen, die nur im Kontext des nationalen Rechts verständlich sind (im Beispiel: Pensionsgeschäft; vgl. § 340b HGB), bevorzugt werden.