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Die Diversitätsorientierung bietet für die Soziale Arbeit ein großes Potenzial. Das gilt besonders für die Arbeit mit Adressatinnen und Adressaten in vulnerablen Lebenslagen, die von Sozialen Problemen, Kriminalität und Delinquenz sowie von sozialer Ausschließung betroffen sind. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Diskussion um Diversität entwickelt der Autor die Diversitätsorientierung Sozialer Arbeit zunächst praxisfeldübergreifend auf ihre zentralen Handlungsparadigmen bezogen und anschließend praxisfeldspezifisch für Soziale Probleme, Kriminologie und Strafrecht. Betrachtet werden hierbei unter anderem Aspekte wie Armut, Gewalt, Drogen und Prostitution.
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Seitenzahl: 416
Veröffentlichungsjahr: 2023
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Cover
Titelei
1 Bedarf es einer Neuausrichtung hin zu diversitätsorientierter Sozialer Arbeit? Hypothetische Suchbewegungen
2 Konzepte, Potenziale, Gestaltung von Diversität – Prozesse der (Ent)Diversifizierung
2.1 Diversität ist nicht einfach Vielfalt
2.1.1 Begriffsdifferenzierungen im Bedeutungsfeld von Diversität: Vielfalt/Vielfältigkeit, Pluralität, Differenz/Divergenz, Heterogenität
2.1.2 Begriffsanalytisches Bedeutungskontinuum von Diversität
2.1.3 Die interdisziplinär-transdisziplinäre Verwobenheit von Diversität
2.1.4 Empirische und normative Diversität
2.1.5 Empirische und normative Bedeutungsdimensionen von Diversität
2.1.6 Bedeutungsraum von Diversität
2.2 Triebkräfte der Diversifizierung
2.2.1 Narrativ an Narrativ – Gesellschaftlicher Wandel von der Bürgerlichen Moderne zur Postmoderne
2.2.2 Individualisierung – Pluralisierung – Globalisierung
2.2.3 Vielfalt des Kulturbegriffs – Kulturenvielfalt – Vielfalt in der Kultur
2.2.4 Digitalisierung – Beziehungen und Kommunikation im digitalen Raum
2.2.5 Die Kontingenz von Diversität
2.2.6 Soziale Bewegungen bewegen auch Diversität
2.3 Diversitätsperspektiven in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik
2.3.1 Gemeinschaft – Gemeinwesen – Gesellschaft: soziale Ausdifferenzierungen mit unterschiedlicher Diversitätstextur
2.3.2 Diversitätsstrukturen in der Ökonomie: volkswirtschaftlich, betriebswirtschaftlich und sozialwirtschaftlich
2.3.3 Politische Ziele zum Diversitätsschutz: Anti-Diskriminierungspolitik – Umverteilungspolitik
2.4 Individuell-persönliche und institutionell-organisatorische Diversitätskompetenz
2.5 Hybride Konfliktzonen: Identität – Authentizität – Ambiguität – Ambivalenz
2.6 Entdiversifizierung – oder: hat/braucht Diversität Grenzen?
2.6.1 Sachzwänge
2.6.2 Belastungen – Leistungsgrenzen
2.6.3 Umwandlungen – Konvergenzen
2.6.4 Diskursive Ordnung: Schließen von Diskursräumen
3 Diversitätsorientierte Soziale Arbeit
3.1 Einheit in der Diversität?
3.2 Zentrale Parameter des Bedeutungsraums von Diversität
3.3 Diversität als menschen- und verfassungsrechtliche Rechtskategorie
3.4 Menschliche Diversität – personenbezogene intersektionale Diversität
3.5 Personenzentrierte, gruppenbezogene, organisatorisch/institutionelle und gemeinwesenbezogene/sozialräumliche diversitätsorientierte Soziale Arbeit
3.6 Partizipative Diversität in kooperativen und konflikthaften Netzwerkbeziehungen
3.7 Sozialproblembezogene, kriminologische und strafrechtliche Soziale Arbeit: Differenz und Divergenz zu tradierter Straffälligenhilfe
4 Diversitätsorientierte Soziale Arbeit im triangulären Spannungsfeld von Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht
4.1 Soziale Probleme und Diversität
4.1.1 Die Diversität Sozialer Probleme
4.1.2 Soziale Probleme durch Diversität
4.2 Kriminologie und Diversität
4.2.1 Vielfältige Kriminalitätsformen, Kriminalitätsthemen, Kriminalitätstheorien
4.2.2 Kriminalität als Soziales Problem – Kriminologische Multiperspektivität
4.3 Strafrecht und Diversität
4.3.1 Die diversitätseinschränkende Wirkung des Rechtsgüterschutzes
4.3.2 Die ausdifferenzierte Infrastruktur des Strafrechts
4.3.3 Strafrecht im Zusammenhang diverser sozialer Normensysteme
4.3.4 Strafrecht und kriminologische Soziale Arbeit
4.4 Triangulär Trennendes
4.5 Triangulär Verbindendes
4.6 Grenzüberschreitende sozialproblembezogene-kriminologische Soziale Arbeit
4.7 Phänomenologisch verstehend – empirisch analytisch erklärend
4.8 Normorientiert – normativ – normal/isierend
4.9 (Re)aktional – folgenorientiert
5 Das Diversitätspotenzial Sozialer Arbeit als Handlungswissenschaft
5.1 Vulnerable Menschen in prekären Lebenslagen
5.2 Persönliche und professionelle Grundhaltungen
5.3 Diversitätsorientierte Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft
5.4 Diversitätsorientierte praxisfeldübergreifende Handlungstheorien, Handlungsansätze, Handlungsmethoden
5.4.1 Reflexive Soziale Arbeit
5.4.2 (De)konstruktivistische Soziale Arbeit
5.4.3 Lebensweltbezogene – auf Lebensbewältigung bezogene – Soziale Arbeit
5.4.4 Partizipative Konfliktschlichtung – restorative practice
5.4.5 Förderung von Handlungsbefähigung und Verwirklichungschancen
5.4.6 Gerechtigkeitsorientierte Menschenrechtsprofessionalität
5.5 Diversitätsorientierte sozialproblembezogene-kriminologische Handlungstheorien, Handlungsansätze, Handlungsmethoden
5.5.1 Das doppelte Mandat: Soziale Arbeit trifft auf Strafjustiz
5.5.2 Kontrollarbeit – Punitivierung Sozialer Arbeit
5.5.3 Prima ratio: Autonomie und Beziehungsarbeit – ultima ratio: Fremdbestimmung und Zwang
5.5.4 Kriminologische Soziale Arbeit mit hochriskant agierenden Personen in Zwangskontexten
5.5.5 Desistance – Grenzarbeit an Inklusions- und Exklusionstoren
5.5.6 Viktimologische Opferhilfe
5.6 Handlungskompetenz durch diversitätsorientierte Kombination von praxisübergreifenden und praxisspezifischen Handlungstheorien, Handlungsansätzen und Handlungsmethoden
6 Lehrdidaktische und hochschulcurriculare Zugänge zu diversitätsorientierter Sozialer Arbeit
6.1 Entscheiden und Handeln im Ungewissen mit Unsicherheiten
6.2 Lehrdidaktischer Zugang: phänomenologisch – analytisch – aktional
6.3 Phänomenologisches Wahrnehmen und empirisches Erforschen
6.4 Analytische Strukturierung des Empirischen und des Normativen
6.5 Meinungsvielfalt in Auseinandersetzungen: im Dialog, in der Debatte, im Diskurs
6.5.1 Pro- und Contra-Auseinandersetzungen
6.5.2 Kritische Diskurs- und Dispositivanalyse
6.6 Transformativer Dreischritt
6.7 Diversität als Rechtskategorie – differenz- und diversitätsorientierte Rechtsanwendungskompetenz
6.7.1 Ist Diversität (k)eine Rechtskategorie?
6.7.2 Differenz- und diversitätsorientierte Rechtsanwendungskompetenz
6.8 Hochschulcurriculare Einbindung diversitätsorientierter sozialproblembezogener- kriminologischer Lehre
6.9 Abduktive, deduktive und induktive Erkenntniswege
7 Top-Down: Theoretisch-deduktive Zugänge zu Phänomenen/Gegenständen im Überschneidungsbereich von Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht
7.1 Armut
7.1.1 Die Angst, arm zu sein, zu verarmen
7.1.2 Armut als Soziale Lage – Armut als Lebenslage
7.1.3 Theoretische Deutungen und Interpretationsmodelle
7.1.4 Menschliche Würde und Existenzminimum – Armutskriminalität und Armutskriminalisierung
7.1.5 Armutspolitiken zwischen Governance und Gouvernementalität
7.2 Arbeit
7.2.1 Arbeit als sinnhafte Weltbeziehung
7.2.2 Arbeitnehmende auf der Rolltreppe nach unten anstatt im Fahrstuhl nach oben?
7.2.3 Ende der Arbeit oder Transformation in die Arbeitswelt 4.0?
7.2.4 Arbeit im Zentrum des Normativen
7.2.5 Arbeit im Fokus von Sozialer Arbeit
7.3 Wohnen
7.3.1 Zuhause bedeutet ein Zuhause zu haben – Leben auf der Platte
7.3.2 Schwierige Datenlage von schwierigsten Wohnungsnotfällen
7.3.3 Strukturanalyse von Wohnungslosigkeit
7.3.4 Die normanalytische Mannigfaltigkeit
7.3.5 Der Platz von Sozialer Arbeit im Kontext multipler Reaktionsformen
7.4 Gewalt
7.4.1 Sinn und Erfahrung im Gewaltausüben und Gewalterleiden
7.4.2 Die phänomenologisch vielen Gesichter der Gewalt
7.4.3 Von der Ursachenanalyse zu einer dichten Beschreibung der Gewalt
7.4.4 Die Bedeutungszunahme normativer Diskurse gegenüber Gewalt
7.4.5 Gewaltprävention, Gewalteskalation, Gewaltintervention
8 Bottom-Up: Induktive-praxeologische Zugänge zu Phänomenen/Gegenständen im Überschneidungsbereich von Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht
8.1 Dichte Beschreibung 1: Sexueller Kindesmissbrauch
8.1.1 Betroffenen eine Stimme geben
8.1.2 Beschreibungselemente – theoretisch Elementares
8.1.3 Familienorientierter, institutioneller, netzwerkorientierter, strafrechtlicher Kinderschutz
8.2 Dichte Beschreibung 2: »Deep play« with drugs
8.2.1 Lass mich die Nacht überleben!
8.2.2 Drogennotfälle
8.2.3 Safer Nightlife: Diversität in akzeptierender Drogenarbeit
8.3 Dichte Beschreibung 3: Zwangsprostitution im Prostitutionsmilieu
8.3.1 Vom Einstieg bis zum Ausstieg
8.3.2 Rechtsschutz gegenüber Verdinglichungs- und Entrechtungsprozessen
8.3.3 Handlungsoptionen oder Handlungsgrenzen Sozialer Arbeit gegenüber Kriminalität der Mächtigen?
8.4 Dichte Beschreibung 4: Krimmigration – Abschiebung als Ineinandergreifen von strafrechtlicher und migrationsrechtlicher Kontrolle
8.4.1 Heterogene Erfahrungshorizonte – Differenz- und Diversitätssensibilität
8.4.2 Abschiebung als radikaler Exklusionsprozess
8.4.3 Soziale Arbeit im Abschiebeprozess – in der Abschiebungshaft
8.5 Dichte Beschreibung 5: Beziehungsverluste bei Aufenthalten in Totalen Institutionen
8.5.1 Totale Institution und Diversität – ein Widerspruch?
8.5.2 Auswirkungen der Inhaftierung auf familiäre Beziehungen der Strafgefangenen und auf ihre Familienangehörigen
8.5.3 Ein besserer familienorientierter Strafvollzug – oder etwas Besseres für Inhaftierte und ihre Familienangehörigen als Strafvollzug?
9 Diversitätsebenen – konzeptuelle Kategorien
10 Bilanzierungen, Folgerungen, Herausforderungen
Abbildungs-/Tabellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Der Autor
Prof. Dr. jur. Wolfgang Deichsel, Studium an der Universität München von 1971 – 1978 mit Abschluss des 1. Jur. Staatsexamens und als Diplomsoziologe. Stipendiat des DAAD während rechtswissenschaftlicher Promotion an der University of California. Rechtsreferendariat 1979 – 1982 beim OLG München mit 2. Jur. Staatsexamen. Strafverteidiger in München. Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Aufbauphase des Aufbau- und Kontaktstudiums Kriminologie der Universität Hamburg von 1984 – 1993. Rechtsprofessor und Gründungsprorektor der Evang. Hochschule Dresden ab 1993. Nach Emeritierung 2015 eigene Rechtsanwaltskanzlei in Dresden und ehrenamtliche Tätigkeit als Sozialanwalt.
Für Marion und Sascha
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1. Auflage 2023
Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:ISBN 978-3-17-040800-5
E-Book-Formate:pdf: ISBN 978-3-17-040801-2epub: ISBN 978-3-17-040802-9
In Natur und Kultur, in der Gesellschaft, in Wirtschaft und Politik, in den persönlichen und individuellen Lebensumständen ist ein fortschreitender Prozess der Diversifizierung hin zu sehr unterschiedlichen Diversitätsformen festzustellen. Dieser erfasst auch Soziale Arbeit, ihre vielseitige Rahmung, Tätigkeitsfelder und Handlungsmethoden.
Andererseits bestehen Zweifel, ob das Verständnis von Sozialer Arbeit, ihre Analyse und ihre hieraus folgenden Handlungskonzepte diesem unabweisbaren und auch brüchigen Wandlungsprozess gerecht werden.
Wegen immer schon bestehender und jetzt sich weiter diversifizierender Vielfalt sozialarbeiterischer Tätigkeitsfelder kann die Neuausrichtung hin zu diversitätsorientierter Sozialer Arbeit nur beispielhaft an Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht, allerdings einem ihrer zentralen Querschnittsthemen mit hohem Diversitätspotenzial, auch mit Geltungsanspruch für ihre anderen Bereiche exemplifiziert werden.
Offene Suchbewegungen, zunächst auf Handlungshypothesen zielend, immer mehr aber auch auf die Herausbildung kategoriengeleiteter wissenschaftlicher Hypothesen, sind zunächst semantischer, begriffskonzeptioneller Art. Der Begriff der »Diversität« ist alles andere als klar definiert. Er wird als Mode- bzw. Trendbegriff inflationär gebraucht und ist von anderen Begrifflichkeiten abzugrenzen. Als polysemes Wort enthält Diversität mehrere Bedeutungen, die nach ihrem jeweiligen Verwendungskontext variieren. Sie kann nicht außerhalb von »frames« (= Rahmen) gedacht, ausgesprochen und behandelt werden. Die Bedeutung des »Framing« von Begrifflichkeiten gilt sicherlich sowohl für das herkömmliche Verständnis der Straffälligenhilfe wie für das hier vorgeschlagene Gegenkonzept diversitätsorientierter sozialproblembezogener-kriminologischer Sozialer Arbeit. Straffälligenhilfe ist normativ gerahmt durch einen im Mittelpunkt von Strafrecht und Kriminalstrafe stehenden Menschen, durch Verantwortungszuschreibung und ein in guter christlicher Tradition stehendes, aber wissenschaftlich überholtes Hilfeverständnis. Diversitätsorientierte Soziale Arbeit demgegenüber ist empirisch-normativ, anerkennend-wertschätzend, systemisch-anschlussfähig, aber auch (heraus)fordernd kontextualisiert.
Wenn Diversität zunächst auf Pluralität, Vielfalt oder Heterogenität gerichtet ist, so sind auch die hieraus zu ziehenden Ableitungen auf diese selbst plural, vielfältig, heterogen. Diese Heterogenität zeigt sich insbesondere auch darin, dass Vielfalt, Vielfältigkeit zunächst als positiv betrachtet werden, dann aber andererseits Diverses, Diversitäten nicht nur auf das Gute verweisen, sondern eben auch auf eine Ambiguität, eine Fragilität, eine »fragility of goodness«, um dieses personenzentrierte Verständnis von Martha Nussbaum (2001) in gesellschaftstheoretische Bezüge zu übernehmen.
Indem sich im Bereich von Strafrecht und Kriminologie die reduktionistische Begrifflichkeit der Straffälligenhilfe hin zu emergentistischer diversitätsorientierter Sozialer Arbeit ausweitet bzw. sich öffnet, können sich durch diese begrifflichen Dehnungen oder gar Blähungen leicht die Konturen des Sachverhalts auflösen.
Dies kann einmal durch fehlende Kriterien zur Abgrenzung von konkurrierenden Begrifflichkeiten wie Unterschiedlichkeit und Verschiedenheit, Differenz und Divergenz, im Bedeutungskorridor der Vielfalt, Vielfältigkeit, Pluralität, von der Homogenität über Andersartigkeit hin zur Heterogenität und gar zum »totaliter aliter« (= vollkommen anders) mit Paradigmawechsel geschehen. Oder aber auch über den in der Logik bekannten Fehlschluss der Verallgemeinerung, wonach ein zunächst aussagefähiger Begriff zum Catch-all-Begriff wird, eine anfangs sinnvolle Erklärungsstrategie dann ihren Sinn verliert, wenn sie auf alles und jedes zur Anwendung kommt. Diese Gefahr besteht in der Diversitätsdiskussion dann, wenn die Differenz von Differenz und Diversität nicht gesehen wird bzw. verschwimmt, indem das jedem, ganz besonders aber gerade diversitätssorientiertem Denken unterliegende Differenzieren schon als Diversität verstanden wird.
Auch könnte Diversität einem popularity bias unterliegen, indem ihre Popularität den vernunftbezogenen Blick auf Inhalte trügt. Anders als ein der Aufklärung eher zugängliches Vorurteil entzieht sich ein bias dieser leichter durch seinen noch stärker unbewussten Charakter. Auch hieraus ergibt sich das Anliegen rationaler Aufklärung, denn wenn Differenz Diversität zugrunde liegt, dann kann ihr Begriff selbst nicht ohne erkennbare Differenzen auskommen.
Es bedarf daher über eine Vorausverständigung hinaus einer ständigen, die Ausführungen begleitenden Reflexion der Begrifflichkeit der Diversität mitsamt ihrer impliziten Vorverständnisse und Zuschreibungen, ihrer thematischen Eng- wie Weitführungen, ihren blinden Flecken und interessenbezogenen Instrumentalisierungen. Eine lexikalische Spurensuche ergibt, dass etymologische Wörterbücher und Glossare erst in jüngerer Zeit, den Aufstieg bzw. die Ausweitung der Diversitätsdiskussion hiermit dokumentierend, etymologische Zugänge zu einem Begriffsverständnis von Diversität und damit zu einer möglichen Sachverhaltserschließung enthalten. So im Duden (2020, 207):
»Das Substantiv Diversität (›Vielfalt, Vielfältigkeit, Verschiedenheit‹) ist seit der 1. Hälfte des 17. Jhs belegt u. geht wie engl. diversity und franz. Diversite auf lt. diversitas zurück. Dieses ist über das Adjektiv diversus ›verschieden‹ auf das Verb divertere ›auseinandergehen, voneinander abweichen‹ zurückführbar«.
Diese etymologische Definition kann nur ein erster Anker für ein Diversitätsverständnis sein, das durch zwei begriffliche Komponenten geprägt ist, einmal adjektivisch vielfältig, verschieden, zum anderen verbal formuliert unterscheidend, auseinandergehend, voneinander abweichend. Über die erste eher deskriptive und positiv konnotierte Komponente hinausgehend, wird die zweite analytische Komponente des Andersseins im Vordergrund stehen, wobei dann jeweils gegenstandsbezogen zu bestimmen sein wird, nach welchen Kriterien und wie diese essenziell und substanziell, d. h. wesentlich und inhaltsreich, differenziert werden kann bzw. wird.
Die Doppelbedeutung von Diversität findet sich auch im englischen Wortgebrauch, aus dem sie sich als sehr alte Begriffsquelle ableitet.
»Das englische Wort, um das es hier geht, findet sich gemäß Oxford English Dictionary zum ersten Mal im Jahre 1340 und meint von dort an mehrheitlich die Bedingung und die Beschaffenheit des Andersseins. Nicht also das abstrakt andere oder einfach die Vielfalt sind hier gemeint ...« (Ehret 2011, 44)
Ausgehend von Biodiversität im Sinne des US-amerikanischen Evolutionsbiologen Edward O. Wilson, »Die biologische Vielfalt ist unsere wertvollste, aber am wenigsten geschätzte Ressource«, gilt es, Soziodiversität in ihren Verästelungen im Sozialen mit Blick auf die Bedeutung für diversitätsorientierte Soziale Arbeit nachzugehen.
Der sich graduell vollziehende Übergang bei Diversität von bloßer Vielfältigkeit hin zum Anderssein hat im Hinblick auf diversitätsorientierte Soziale Arbeit als Bezugssubjekte die Menschen, Mandanten/Mandantinnen wie die professionell Handelnden im triangulären Spannungsfeld von Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht. Um diesem Anliegen gerecht werden zu können, bedarf es als weiterer Bezugsobjekte empirische wie normative Phänomene, wissenschaftliche Analysen, Organisationen und Mitarbeiterteams, Handlungsstrategien, um mit deren eigener Diversität ein vertieftes Verständnis wie eine wirksame Förderung subjekthafter Diversität zu ermöglichen. »Als Referenzfolie dienen die Vielfaltsdimensionen bzw. gesellschaftlich exponierten Differenzkategorien: ethnische Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung« (Bretländer/Köttig/Kunz 2015, 7), erweitert um solche der prekären Lebenslage und der Vulnerabilität (▸ Kap. 5.1). Inwieweit der Adressatenkreis von Diversität über ein auf Individuen und Kollektive gerichtetes subjektbezogenes Verständnis hinaus zu ziehen ist, wird in der Diversitätsdiskussion allerdings uneindeutig und vage gehandhabt.
Die mit diesem vorläufigen Begriffsverständnis als Kompass ausgerichteten Suchbewegungen beginnen daher in Kap. 2 mit Konzepten, Gestaltungsmöglichkeiten, Potenzialen und Entwicklungsverläufen von Diversität im Rahmen ihrer Vielfalt und Vielfältigkeit wie Andersartigkeit, bezogen auf sehr unterschiedliche Anwendungsfelder und Gesellschafts-, Ökonomie- wie Politikbereiche mit ihren Potenzialen, aber auch Konfliktzonen.
Dies wird zielorientiert das Feld für diversitätsorientierte Soziale Arbeit (▸ Kap. 3) bereiten bzw. hierauf vorbereiten. Neben ihren Potenzialen und Perspektiven für ein verändertes Verständnis sozialer Arbeit mit vielfältigen Bevölkerungsgruppen und sehr diversen Menschen, sind aber auch schon ihre Ambiguitäten und Fragilitäten, etwa ihre möglichen An- und Überforderungen, sowohl durch Vielfältigkeit aber auch Andersartigkeit, wie die hierdurch erzeugten Leistungsgrenzen in den Blick zu nehmen.
Die nunmehr einsetzende Hinwendung zur exemplarischen diversitätsorientierten Sozialen Arbeit im Bereich der Normabweichung und Sozialen Kontrolle überprüft insbesondere auch die hypothetische Annahme ihrer Vorzugswürdigkeit gegenüber einem unterkomplexen und überholten Leitkonzept der Straffälligenhilfe. Diese Auseinandersetzung geschieht zunächst im Kontext des triangulären Spannungsfeldes von Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht (▸ Kap. 4) in ihren empirischen, normativen und interdisziplinären Ausformungen, ihren Gemeinsamkeiten und Gegensätzen wie ihren diversitätsorientierten Handlungsanforderungen.
Diese werden zunächst in zentrale soziale Handlungsparadigmen eingebettet und sodann mit besonderen Handlungsansätzen im Praxisfeld von Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht konfrontiert (▸ Kap. 5).
Lehrdidaktische Zugänge sind dabei phänomenologisches Wahrnehmen und empirisches Erfassen, analytische Strukturierung des Empirischen und des Normativen, dialogisch-diskursive Erschließung, der transformative Dreischritt und die Vermittlung von Rechtsanwendungskompetenz (▸ Kap. 6).
Der nun folgende Theorie-Praxis-Transfer in Praxisbereiche Sozialer Probleme und Kriminalität hinein ist zunächst theoretisch-deduktiv (▸ Kap. 7) und dann anschießend als Praxis-Theorietransfer aus besonders gefährdender und gefährdeter Praxis praktisch-induktiv angelegt (▸ Kap. 8).
Über die abschließende mehrebenenanalytische Kategorienbildung und Strukturierung von Gegenstandsbereichen zu diversitätsorientierter Sozialer Arbeit (▸ Kap. 9) werden Folgerungen und Herausforderungen (▸ Kap. 10) auch für andere Bereiche sozialer Praxis richtungsweisend bilanziert.
Suchbewegungen um das Ausgangsanliegen herum können seine Wichtigkeit und Bedeutung zunächst nur unterstreichen. In den gliederungsmäßig angedeuteten Fragerichtungen sind die für soziale Praxis herausfordernden Antwortversuche zu finden.
Die häufig schlicht vorgenommene Gleichsetzung von Diversität – und über das griechische Präfix Di als zweifach – hinausgehende Vielfalt verstellt den Weg in das vielfältige Verständnis von Diversität. Dieses bedarf zunächst linear einer begriffsanalytischen Graduierung und vertikal einer Vertiefung in Bedeutungsebenen hinein. Beide zusammen bilden den durch diese beiden Koordinaten gebildeten Bedeutungsraum von Diversität. In diesem lassen sich Diversitätsphänomene lokalisieren.
Das Bedeutungsfeld von Diversität wird durch sprachverwandte Begrifflichkeiten gebildet, die durch Differenzierungshandlungen voneinander unterschieden werden können und zu unterscheiden sind. Wie jede derartiger Konstruktionsleistungen sind diese kontingent (▸ Kap. 2.2.5), d. h., sie könnten prinzipiell auch anders ausfallen. Es lassen sich zunächst begriffsanalytisch zwei Begriffsverständnisse von Diversität unterscheiden, denen jeweils Unterbegriffe zugeordnet werden können.
Ähnlichkeit, Nähe kennzeichnen graduelle Ausformungen, Varianten eines Phänomens in seiner Pluralität, Vielfalt und Vielfältigkeit.
Andersartigkeit, Distanz wiederum drücken sich in Begrifflichkeiten wie die beschreibende Differenz und die wertende Divergenz aus, die gerade dazu auffordern, das substanziell Abweichende, Auseinanderlaufende analytisch zu bestimmen und sich stärker noch als beim Nebeneinander von Vielfalt auch hiermit auseinanderzusetzen.
Während Pluralität, Vielfalt und Vielfältigkeit gleichbedeutend zu verstehen sind, differieren die Konzepte des hiervon abzugrenzenden Andersseins selbst noch einmal: Differenz als Unterschied/Unstimmigkeit und Divergenz als Auseinandersetzung, Meinungsverschiedenheit. Diese semantisch geringfügig erscheinende, aber im Aussagegehalt nicht unbedeutende Abweichung wird in der folgenden Begriffsdefinition nicht mitvollzogen, mit der ansonsten aber volle Übereinstimmung besteht.
»›Vielfalt und Differenz‹ sprechen etwas Ähnliches an – nämlich Unterschiede. Allerdings werden sie eingesetzt, um Gegensätzliches auszudrücken: Vielfalt wird tendenziell verwendet, wenn in positiv konnotierter Form über Verschiedenheit gesprochen werden soll. Gemeint ist eine Verschiedenheit, die Unterschiedlichkeit als Teil des gesellschaftlichen Gesamten begreift. Differenz dagegen wird eher eingesetzt, um eine Abgrenzung zu markieren und wenn die Eigenständigkeit im Gegensatz zum Gesamten betont werden soll.« (Bretländer/Köttig/Kunz 2015, 7)
Es geht um schwierige Prozesse der Grenzziehung zwischen Vielfalt und Differenz wie zwischen zu differenzierenden Phänomenen und zur Divergenz. Die gleichzeitige Ähnlichkeit wie Verschiedenheit von Vielfalt/Vielfältigkeit und Differenz/Divergenz erschweren die Diskussion um dieses janusköpfige differente Phänomen der Diversität. Begriffliche Klarheit und analytische Differenzierungsfähigkeit verlangen hier nach Eindeutigkeit gerade auch in einem insgesamt eher uneindeutigen Diskursfeld.
Während bei Differenz und Divergenz der Abweichungsgrad eine zentrale analytische Größe ist, kann bei Vielfalt, Vielfältigkeit, Pluralität nur grob das Ausmaß des Mehr oder Weniger des variierenden Gleichen bestimmt werden. Andersartigkeit selbst kann auch wiederum sehr anders ausfallen, etwa als synchrone, nebeneinander existierende, oder sich im Zeitablauf verändernde asynchrone Gegensätzlichkeit bzw. Heterogenität (Prengel 2007, 57) oder schließlich als »totaliter aliter«. Diese lateinische Redewendung geht auf zwei Mönche zurück, die sich gegenseitig versichern, nach ihrem jeweiligen Ableben dem Überlebenden im Traum mitzuteilen, ob das Paradies entweder »taliter« (es ist so, wie wir es uns vorgestellt haben) oder »aliter« (es ist anders) sei. Der zuerst Versterbende kommt diesem Gelöbnis nach und teilt seinem Brudermönch im Traum in zwei Worten die Botschaft mit: »totaliter aliter! – es ist vollkommen anders als in unserer Vorstellung«. Ein in der Wissenschaftstheorie hierfür gebräuchlicher Fachterminus ist der des Paradigmenwechsels (▸ Kap. 4.5).
Auf einem Diversitätskontinuum (▸ Abb. 1) lassen sich diese verschiedenen Begriffsverständnisse von Diversität abbilden. Ihr Ausgangspunkt ist Homogenität, ihr Endpunkt »totaliter aliter«, was infolge seiner grundverschiedenen Prämissen über Heterogenität hinausgeht. Zwischen Vielfalt, Vielfältigkeit, nicht mit Beliebigkeit zu verwechselnder Pluralität und Anderssein gibt es eine schwer bestimmbare analytische Zone des Übergangs. Für diversitätsorientierte Soziale Arbeit mit der hier im Fokus stehenden veränderten Sozialen Praxis, so die Hypothese, dürfte ab dieser Übergangszone bis zur vollkommenen Andersartigkeit das Schwerpunktinteresse liegen.
Abb. 1:Bedeutungskontinuum von Diversität, eigene Darstellung
Während auf diesem Bedeutungskontinuum Differenz als funktionale Abgrenzungskategorie zwischen Gleichheit und Andersheit fungiert, ist sie nach einem anderen Verständnis ein »grundlegender Modus sozialer Denk- und Handlungsprozesse« (Fuchs 2007, 18). »Differenz verweist darauf, dass wir beständig unterscheiden, immer und erneut Entscheidungen vornehmen – wir machen Dinge immer wieder anders und anders als andere; wir denken Dinge neu und denken sie anders als andere.« (ebd., 19)
Nach dem ersten Verständnis ist Diversität das umfassendere, Differenz integrierende, im zweiten Verständnis ist Differenz das grundlegendere, Diversität durch Differenzierungen und Differenzhandlungen herausbildende Konzept. Differenzdiskussionen in diesem und in einem anderen doppelten Sinne, nach dem Diversität zur Anerkennung von Verschiedenheit wie zur Festschreibung von Ungleichheiten und Stigmata führen kann (Lamp 2007, 225), werden für die Soziale Arbeit bezogen auf das soziale Feld, ihre Adressaten/Adressatinnen, im Hinblick auf Selbstreflexion, für die pädagogische Beziehung, die Institutionen und die Disziplin (ebd., 203 – 226) wie für die Rechtsanwendung (▸ Kap. 6.7.2) exemplifiziert.
Diversität ist auf den jeweiligen disziplinären Eigenheiten beruhend sowohl multidisziplinär, interdisziplinär wie transdisziplinär Grundlage von Diversitätsforschung.
»Diversity Studies zielen also darauf, sowohl die Erkenntnisse und Perspektiven verschiedener Disziplinen als auch die Erkenntnisse und Perspektiven der Frauen- und Geschlechterforschung, der Ethnologie, der interkulturellen Forschung, oder auch Migrationsforschung sowie der Alter(n)sforschung – und auch weiterer Richtungen oder Gebiete – miteinander zu verknüpfen«. (Krell/Riedmüller/Sieben/Vinz 2007, 14)
Dabei ist diese Verknüpfung, die Verwobenheit theoretischer Konzepte, eher interdisziplinär als Zusammenarbeit wissenschaftlicher Disziplinen. Die Entwicklung der Diversitätsforschung fördert aber geradezu auch die transdisziplinäre Überschreitung interdisziplinärer Grenzen hin zu disziplinübergreifenden integrativen Diversitätskonzepten im Zusammenspiel von gesellschaftlich-politischen und wissenschaftlich-analytischen Entscheidungs- und Problemlösungsprozessen (Mittelstraß, 2003).
Diversitätsstudien im bisher nicht wissenschaftlich behandelten triangulären Spannungsfeld von Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht verweisen schon mit dieser Triade auf ihren interdisziplinären Forschungscharakter. Durch die spätere Ausrichtung auf praxeologische Zugänge und exemplarische Praxisbeispiele (▸ Kap. 8) werden auch transdisziplinäre Entscheidungs- und Problemkonstellationen bedeutsam.
»ANSCOMBES VORBILD. Elizabeth Anscombe entwickelt in ihrem Buch Absicht eine berühmte Unterscheidung: Ein Mann geht mit einem Einkaufszettel in ein Geschäft und wird dabei von einer Detektivin beobachtet. Sie notiert, was er kauft. Eine Diskrepanz zwischen den von ihm getätigten Einkäufen und seiner Liste begründet einen Fehler des Mannes. Eine Diskrepanz zwischen den Einkäufen und dem Bericht der Detektivin begründet einen Fehler der Detektivin. Der Mann passt sein Verhalten der Liste, die Detektivin ihren Bericht dem Verhalten des Mannes an. Die Liste des Mannes ist normativ. Der Bericht der Detektivin ist deskriptiv. Was sie unterscheidet, ist ihre direction of fit, die Anpassungsrichtung.« (Möllers, 2015, 125)
Diese zunächst anschauliche dichotome Unterscheidung geht ein in die Wortkombinationen: normativ empirisch für das Erforschen des Normativen und empirisch normativ für die Normierung von Faktizität.
Die Ziele der interdisziplinären und transdisziplinären Diversitätsstudien sind divers, wissenschaftstheoretisch ganz anders in den empirischen und in den normativen Wissenschaften. Während empirische Wissenschaften wie die Biologie und Physik, die Psychologie und die Soziologie als Erfahrungswissenschaften beschreibend, erklärend, verstehend sich um die Wahrheit der Wirklichkeit bemühen, stehen im Zentrum der normativen Wissenschaften wie Ethik, Politik, Ökonomie, Recht und Pädagogik die Beantwortung normativer Fragen nach dem, was sein soll, nach anzustrebenden Werten und Zielen, nach dem, wie diese handelnd erreicht werden sollen.
Die beiden grundlegenden methodischen Zugangsweisen zu empirischen Phänomenbereichen der Diversität im Sozialen sind eine verstehende und eine erklärende.
»Die galileische Tradition in der Wissenschaft verläuft parallel zu der Ausbreitung des kausal-mechanistischen Standpunktes in den Bemühungen des Menschen, Phänomene zu erklären und vorauszusagen; die aristotelische Tradition verläuft parallel zu seinen Bemühungen, Tatsachen teleologisch und finalistisch verstehbar zu machen.« (von Wright 1984, 17)
Erklärung als logische Ableitung einer Tatsachenbehauptung aus wissenschaftlichen Prämissen und Verstehen als Einsicht in die Sinnzusammenhänge menschlichen Handels fließen schon in der Verstehenden Soziologie Max Webers ineinander und können nicht, insbesondere auch mit ihrer Unterscheidung in Ursachen und Gründe (ebd., 14), in einer apodiktischen Einseitigkeit (Lamnek 1999) auseinandergerissen werden.
Die folgenden Bedeutungsdimensionen (in Anlehnung an Aschenbrenner/Wellmann 2021, 38 – 59) sind entweder schwerpunktmäßig eher der empirischen oder der normativen Diversität oder beiden mit unterschiedlicher Bedeutungsgewichtung zuzuordnen.
Bei der evaluativen Bedeutungsdimension geht es um die Gegenüberstellung von Chancen und Risiken von Diversität, die, etwa im Hinblick auf von dieser ausgehenden Belastung, empirisch zu evaluieren sind. Bei der didaktischen und entwicklungsbeeinflussenden Bedeutungsdimension geht es demgegenüber um normative Vorgaben der Entwicklung von, und/oder der Anpassung an, Diversität mit erzieherischen, verhaltenssteuernden regulatorischen Folgerungen.
Die Bedeutungsdimension sozialer Ungleichheit ist zunächst klassifikatorisch, etwa in Armuts- und Reichtumsberichten (▸ Kap. 7.1.2), zu erfassen, um die Kritik hieran in normative Forderungen nach Veränderungen und Regulationen auf den verschiedensten Politikfeldern zu überführen. Ebenfalls im Sein – Sollen Spektrum positioniert ist die integrative Bedeutungsdimension, die Formen und das Ausmaß von sozialer Integration und von gesellschaftlichem Zusammenhalt mit Postulaten nach Anerkennung und Gerechtigkeit verbindet.
Es gibt empirisch wie normativ weitere Bedeutungsdimensionen von Diversität, etwa die optionale Bedeutungsdimension, die auf die Vielfalt und Divergenz von Freiheits- bzw. Entscheidungsmöglichkeiten verweist. Die normative Bedeutungsdimension von Diversität zielt als normativ-regulierende mit gegensätzlicher Zielrichtung einmal auf die Ermöglichung, Herstellung und Anerkennung von Diversität, und zum anderen auf ausgleichende Gerechtigkeit, etwa durch Antidiskriminierungspolitik, dort, wo sie Ausdruck sozialer Ungleichheit ist. Sie ist zu unterscheiden von der Diversität der Normen selbst (▸ Kap. 4.3.3) im Rahmen des triangulären Spannungsverhältnisses von Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht.
Der Bedeutungsraum von Diversität wird auf der Horizontalen durch das Bedeutungskontinuum von Diversität gebildet (▸ Abb. 1) und auf der Vertikalen zusätzlich durch die empirische wie die normative Koordinate. In diesem Bedeutungsraum von Diversität mit seinen vier Planquadraten (▸ Abb. 2) lassen sich Diversitätsphänomene sowohl in ihrem erklärend verstehenden wie auch normativ-regulativen Bedeutungsgehalt mit ihren jeweiligen Bedeutungsdimensionen wie auch in ihrem Diversitätsgrad bestimmen.
Die empirische Bedeutungsdimension sozialer Ungleichheit zeichnet sich nicht nur durch Vielfältigkeit der Lebensbedingungen in den verschiedenen Lebensbereichen aus, sondern auch durch vollkommen andere Lebenslagen, die entsprechend nach einschneidenden, normativ vorzugebenden, sozialpolitischen Regulationen verlangen. Multioptionsgesellschaften (▸ Kap. 2.3.1) eröffnen im Rahmen der optionalen Bedeutungsdimension vielfältige Auswahlmöglichkeiten in der Produkt- bzw. Konsumwelt. Die kriminologische Anomietheorie erklärt die möglichen Kriminalitätsfolgen aus der Divergenz zwischen gesellschaftlichen Konsumzielen und fehlenden finanziellen Mitteln bei den Gesellschaftsmitgliedern, diese zu erreichen, was wiederum nach Antworten bei der normativ-regulatorischen Diversität verlangt. Diese verweist auf die Gegenpole von »abzuschaffender Ungleichheit« und »anerkennenswerter Differenz« (Heite 2010, 188).
Abb. 2:Bedeutungsraum von Diversität, eigene Darstellung
Die (be)ständig zunehmende öffentliche und wissenschaftliche Bedeutung von Diversität bedarf hinsichtlich ihrer Ursachen der Erklärung wie bzgl. der Gründe des Verstehens (▸ Kap. 2.1.4), nach der von Wilhelm Dilthey stammenden plakativen Aussage von 1894: »Die Natur erklären wir, das Seelenleben verstehen wir«.
Die Veränderung von Subjektkulturen in der Moderne sind gesellschaftlich erklärbare Ursachen von Diversität, die in der Spätmoderne sich postmodern herausbildenden Singularitäten verstehbare Gründe für ihre (Selbst)Inszenierung (▸ Kap. 2.3.1). Diversifizierung ist das Ergebnis der folgenden wichtigsten Triebkräfte, die in vielfältiger Weise zusammenwirken bzw. sich gegenseitig als ihre Generierungskontexte potenzieren. Diese Diversifizierungskräfte werden in einem gedanklichen Dreischritt skizziert, der ausgehend von ihrem immanenten Diversitätspotenzial dieses auf das Soziale Probleme – Strafrecht – Kriminologie Dreieck bezieht, um hierin andeutungsweise die Herausforderung für diversitätsorientierte Soziale Arbeit zu markieren. Auch hier interessiert Diversität mehr in ihrer Differenz und Divergenz als in ihrer Vielfalt/Vielfältigkeit und Pluralität (▸ Kap. 2.1.1).
Abb. 3:Triebkräfte der Diversifizierung, eigene Darstellung
Einer der Gründungstexte des Poststrukturalismus war Jean Francois Lyotards Aufsatz »das postmoderne Wissen«, in dem er Abschied von den großen Erzählungen Hegel'scher und Marx'scher Provenienz nahm. Die »Metaerzählungen«, das »metanarrative Dispositiv«, werden dekonstruiert, indem vielfältige Sinnwelten und Sprachspiele, viele Narrative als kleine Geschichten, die »Pragmatik der Sprachpartikel«, ihren Platz einnehmen (Lyotard 1994, 14 – 15) und Pluralität intensiv und extensiv einen ethischen und politischen Wert zuweisen (Welsch 2002, 320 – 323). Die Eindeutigkeit der Moderne (Bauman 2005) weicht der Vieldeutigkeit der fluiden-disruptiven Postmoderne oder auch Spätmoderne, als »postmoderne Moderne« (Welsch 2002), als »Modernisierung der Moderne« (Beck/Bonß) bzw. als späte Versionen der »klassischen«, d. h. der bürgerlichen und industriellen Moderne (Reckwitz 2020, 14). Die Moderne kann aber nicht durch die Postmoderne als überwunden angesehen werden. Nach den Frankfurter Erben der Dialektik der Aufklärung wird die Moderne in ihrer Vielfalt weiterhin als »unvollendetes Projekt« (Habermas 1994) bezeichnet. Das Verhältnis von Moderne und Postmoderne wird nach einem dialogischen Verständnis aus ihrer Dialektik sich ergebend (Wellmer 1985, 49) angesehen und Wege zu einer vollendeteren Moderne über das Konzept der »Reflexiven Modernisierung« (Lash 1996) werden aufgezeigt.
Das normativ-vernunftorientierte Denken, das gerade im triangulären Verhältnis von Sozialen Problemen, Kriminologie und Strafrecht Spannung erzeugt (▸ Kap. 4.8), ist in höchstem Maße vom Fortgang der Kontroverse zwischen Moderne und Postmoderne betroffen, da Normen nach modernem Verständnis Ordnungsvorstellungen zugrunde liegen, die postmodern als willkürliche Konstrukte auch in konstruktivistischer Sozialer Arbeit (▸ Kap. 5.4.2) dekonstruierbar sind.
Diversitätsorientierte Soziale Arbeit bewegt sich in diesem Feld als Kommunikationsvirtuose zwischen Fachspezialisten/Fachspezialistinnen. Sie kann in dieser gemeinhin als Schwäche der Professionen angesehenen Uneindeutigkeit durch eine postmoderne Sozialarbeit die Stärke des Umgangs mit Mehrdeutigkeit, die Kompetenz, sich in der komplexen Vielschichtigkeit der Welt zu bewegen (Kleve 2003, 124 – 125), zur Wirkung bringen.
Individualisierung, Pluralisierung, Globalisierung sind aufs Engste miteinander verzahnt, gerade auch in ihrer Diversitätsgenerierung. Individualisierung zielt in ihrem Realisierungswillen auf Weltveränderung auf der Grundlage der Annahme, dass es andere Realitäten als die eigene Ordnung gibt (Gross 1994, 55 – 56).
»In äußerst verkürzter Form könnte man Pluralisierung als jene Bewegung oder Dynamik verstehen, die aus einer singulären Wirklichkeit eine Pluralität, ein in den Worten von Clifford Geertz (1996) ›allgegenwärtiges Flickwerk‹ von Weltauffassungen macht, die homogene Wirklichkeit samt ihren Wertehimmel zerstückelt und klein hackt. Und in ebensolcher Verkürzung könnte man die Individualisierung als jenen Vorgang bezeichnen, in dem sich der Mensch zum Weltveränderer und Welteroberer aufschwingt, der die gegebene Wirklichkeit nicht nur aneignet, sondern zu verändern sucht und dementsprechend egologisches Handlungszentrum mit der Fähigkeit und Notwendigkeit zum Entscheiden wird«. (ebd., 28 – 29)
Der Radius des auf Weltveränderung zielenden Realisierungswillens erweitert sich ins Unermessliche durch Globalisierung, die von Globalismus (der Weltmarkt verdrängt oder ersetzt politisches Handeln) und Globalität (wir leben bereits in einer Weltgesellschaft) zu unterscheiden ist (Beck 2022, 26 – 27). »Globalisierung meint demgegenüber die Prozesse, in deren Folge die Nationalstaaten und ihre Souveränität durch transnationale Akteure, ihre Machtchancen, Orientierungen, Identitäten und Netzwerke unterlaufen und querverbunden werden.« (ebd., 28 – 29)
Individualisierung entfaltet ihr Diversitätspotenzial in unterschiedlichen Formen von Subjektkulturen (▸ Kap. 2.2.3), Identitätsbildungen (▸ Kap. 2.5) und Optionsmöglichkeiten (▸ Kap. 2.3.1).
Pluralisierung in ihrer Vielfalt und Divergenz verwirklicht sich in besonderer Weise im Multikulturalismus (▸ Kap. 2.2.3). Unter der Heterogenität von ökonomischen, ökologischen, kulturellen, zivilgesellschaftlichen und arbeitsorganisatorischen Globalisierungskonzepten im Sinne der Vereinheitlichung der Welt, verdeutlicht Glokalisierung diverses Nebeneinander von globalen und lokalen Strukturen, die Transformation von Globalisierung in lokale Lebenskulturen und Lebenswelten hinein wie die Spannungen zwischen globalen und lokalen Bedingungen (Robertson 1995).
Individualisierung »... hat ... ein Doppelgesicht: ›Riskante Freiheiten‹« (Beck/Beck-Gernsheim 2020, 32), deren Verwirklichung zu Sozialen Problemen wie Desintegrationsprozesse und Gewalt (▸ Kap. 7.4), zu Strafbarkeit und kriminologischen Phänomenen hinführen kann. Plurale Wirklichkeiten manifestieren sich als Soziales Problem in der weltweiten Spaltung und Entfremdung zwischen Stadt und Land, zwischen wohlhabend und geringverdienend, zwischen Öko-Avantgarde und Veränderungsverängstigten.
Dies sind Herausforderungen für eine räumlich lokal ausgerichtete, aber immer mehr auch glokalisierte diversitätsorientierte Soziale Arbeit nach dem Motto der UN-Umweltkonferenz von 1992 in Rio de Janeiro: »Think global, act local«, deren Klientele die hierdurch betroffenen verletzlichen Menschen in vulnerablen Lebenssituationen (▸ Kap. 5.1) sind.
Kulturelle Diversität manifestiert sich in dreifacher Weise. Zunächst gibt es eine Pluralität von Kulturbegriffen bzw. Kulturtheorien, dann eine Multi- und Interkulturalität verschiedenster Kulturen und Kulturformen und schließlich vielfältige, bedeutungserweiternde bis sinnentleerende Verwendungsweisen der Kulturbegriffe.
Die enorme Vielfalt von Kulturbegriffen und Kulturtheorien unterscheidet Experten- und Laienkultur der Alltagspraxis, einen wertend und vorschreibenden normativen, einen die Gesamtkultur umfassenden totalitären, einen auf Kunst, Bildung, Wissenschaft und sonstige intellektuelle Tätigkeiten begrenzten differenztheoretischen wie einen semiotisch wie konstruktivistisch geprägten bedeutungs- und wissensorientierten Kulturbegriff (Reckwitz 2000, 64). Ein die Gesamtkultur betreffender Kulturbegriff ist die auf die Gesellschaftsmitglieder bezogene Subjektordnung bzw. -kultur, d. h. ihre jeweilige kulturelle Matrix der Subjektivierungsprozesse im ökonomischen Feld der Arbeitspraktiken, in den persönlichen Beziehungen (Ehe, Familie usw.), im Umgang mit Medientechnologien, im Hinblick auf Kulturen des Konsums sowie schließlich bezogen auf die künstlerisch-ästhetischen Praktiken (Reckwitz 2020, 7, 12). Die Subjektkulturen unterliegen der historischen Transformation von der bürgerlichen Moderne zur Organisierten Moderne und schließlich Postmoderne (ebd., 89) und sind bei der Frage nach dem Subjekt in der Moderne, nach subjektorientierter, auf vulnerable Menschen bezogener Sozialarbeitspraxis (▸ Kap. 5.1) richtungsweisend.
Während unter Multikulturalität, als ein durchaus umstrittenes Konzept (Salzbrunn 2014, 58), eine globale oder lokale Tatsache, ein Faktum verstanden wird, stellt sich Interkulturalität als relationaler Begriff durch das Aufeinandertreffen von verschiedenen Kulturen mit den Begegnungen der Eigenkultur und der Fremdkultur dar (Aschenbrenner-Wellmann/Geldner 2021, 110 – 111). Nach der integrativen Bedeutungsdimension von Diversität (▸ Kap. 2.1.6) stellt sich sowohl im multikulturellen wie im interkulturellen Bereich das Postulat nach Anerkennung vielfältiger, aber eben auch ganz anders geprägter Kulturen. Der Kulturrelativismus des Boas-Kreises erkennt die Koexistenz unterschiedlicher Kulturen ohne Wertevergleich anhand eines universellen Wertesystems an (King 2020, 16 – 17).
Aber auch Subkulturen einer Gesellschaft sind nicht auf einer Machtvertikalen unterhalb dominanter Kulturen angesiedelt, wie das Präfix »sub« suggerieren könnte (von Trotha 1993, 343 – 344).
Auf Vielfalt in der Kultur verweisen ihre in Komposita ausgedrückten Kulturformen wie politische Kultur, Populärkultur, Alltagskultur, Lesekultur, Diskussionskultur, Esskultur usw., wie aber auch die Kulturschaffenden bzw. die in Kultur Repräsentierten. Wird hier die Diversität der Gesellschaft in der Filmkultur, in Kunstausstellungen, in der Unterhaltungskultur, als Schönheit der Differenz, als androgyne Ästhetik genügend abgebildet? In der im Sommer 2021 am alten Flughafen Berlin-Tempelhof veranstalteten Wanderkunstausstellung zeigten 90 Künstlerinnen und Künstler aus 35 Ländern das künstlerische Gesicht Europas. Andererseits gefährden Streamingdienste u. a. mit globalem Einheitsbrei die Vielfalt, wie es für die kapitalistische Kulturindustrie diagnostiziert wurde. »Kultur heute schlägt alles mit Ähnlichkeit. Film, Radio, Magazine machen ein System aus. Jede Sparte ist einstimmig in sich und alle zusammen.« (Horkheimer/Adorno 2003, 128) Das Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der UNESCO vom Oktober 2005 bekräftigt die Entfaltung kultureller Ausdrucksformen in der Gesellschaft.
Mit dem Anderssein von kultureller Diversität können Kulturkonflikte mit ganz anders (»aliter«) ausgerichteten radikalisierenden »Kontrakulturen« (J. Milton Yinger) als Gegenkulturen entstehen, die sich nicht mehr wie die Subkulturen an der Gesamtkultur ausrichten. Dies kann zu spezifischen Gefährdungslagen wie »verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«, politische Kriminalität und Terrorismus führen. Bei Subkulturen wie bei Kontrakulturen sind Kulturkonflikte abhängig von der Öffnung und Schließung von Kontingenz (Reckwitz 2020, 90 – 94; ▸ Kap. 2.2.5). Für diversitätsorientierte Soziale Arbeit im Bereich der Normabweichung und Sozialen Kontrolle sind die »cultural studies«, als Ober- bzw. Sammelbegriff für multi- und interdisziplinäre Analysen kultureller Fragestellungen, insbesondere in der Tradition des »Centre for Contemporary Cultural Studies (CCCS)« an der Universität Birmingham, besonders relevant. Diese stehen vor ganz neuen Herausforderungen, etwa im Umgang mit Digitalkulturen in der Jugend(sozial)arbeit, für die das bekannte Diktum »Sich am Jugendlichen orientieren« (Kurt Hekele) zu ergänzen ist, um »Sich an den digitalen Lebenswelten von Jugendlichen orientieren«.
Interkulturelle Kompetenz ist in den multi- und interkulturellen Praxisfeldern diversitätsorientierter Sozialer Arbeit unerlässlich, insbesondere im Bereich der Flüchtlingssozialarbeit und der Migrationsberatung (▸ Kap. 8.4).
»Interkulturelle Kompetenz ist eine Qualifikation, eine kommunikative und interaktive Kompetenz ..., die selbstverständlich keiner Ethnie und Kultur, d. h. auch nicht der dominanten Mehrheitsgesellschaft oder den Minderheiten vorbehalten ist und vorbehalten sein darf. Vielmehr verstehen wir darunter eine sich in beide Richtungen der Interaktion bewegende Qualifikation, die sonst keinen Erfolg hätte, würde sie nur von einem/einer Interaktionspartner/in gegenüber dem anderen praktiziert.« (Gültekin 2003, 94)
Besonderer Diversitätstreiber ist die Transformation aller Lebensbereiche durch Digitalisierung. »Zunächst gilt: die Einfachheit der Daten ist der Schlüssel für ihre Wirksamkeit. Ihre Einfalt ist der Boden ihrer Vielfalt« (Nassehi, 2019, 153), einer Vielfalt der Big Data. Die Faktenlage ist der Grad und die Geschwindigkeit, mit der dieser Prozess – auch noch zusätzlich coronabedingt erheblich verstärkt – geschieht. Die Erzähllage ist, dass dieser im Hinblick auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen wie Soziale Probleme aller Art nicht schnell genug vonstattengehe. Dies ist die permanente Rede vom Digitalisierungsdefizit. Das Eindringen des Digitalen in die Lebenswelten von Menschen hat aber bereits derartige Ausmaße angenommen, dass sich als vergleichsweise junge wissenschaftliche Disziplin in der geisteswissenschaftlichen Forschung die »Digital Humanities« herausgebildet haben. Diese gehen der digitalen Durchdringung von Lebenslagen und Lebenswelten der Menschen mit zentralen Fragen nach, wie: »Ist Humanität der Maßstab von Digitalität?«, »erleben wir noch das reale Außen der Welt jenseits ihrer Datenförmigkeit?«, »fördern oder hemmen die Werkzeuge der digitalen Welt Menschlichkeit?«, und: »bedarf es des »digitalen Widerstandes?«.
Soziale Arbeit ist Beziehungsarbeit zwischen Personen. Diese wird sich daher grundlegend mit der Vervielfältigung von Personen durch digitale Diversität verändern (müssen).
»In digitalen Zeiten gibt es tatsächlich jeden einzelnen Menschen als ›dreifache Person‹, also in dreifacher Gestalt: Als physische, menschliche Person, als digital erweiterte Person in Gestalt der eigenen Bilder und Daten im Internet und im Smartphone, sowie als digital virtuelle Person in Gestalt der gar nicht bewusst zugänglichen Informationen über eine Person im Internet und in allerlei Datenspeichern.« (Hemel 2020, 131)
Darauf, wie sich die Beziehungsqualität der zwischen Analogem und Digitalem changierenden hybriden Person verändern kann, verweist folgendes Zitat von Zygmunt Bauman: »In Netzwerken ist es so einfach, Freunde hinzuzufügen oder zu löschen, dass sie keine sozialen Fähigkeiten benötigen«.
Auch digitale Kommunikation verdoppelt sich gegenüber analoger Kommunikation zu Austauschformen des IuK (= Information und Kommunikation) (Kruse 2004, 121 – 144), wobei menschliche Kommunikation durch Informationstechnologien überlagert wird. Aus der nach Paul Watzlawick immer schon vielschichtigen Kommunikation werden nach der Substitutionsthese durch den Gebrauch technischer Medien persönliche Gespräche verdrängt und Kommunikation auf wenige Sinneskanäle reduziert. Dies geschieht vor allem sehr stark in den diversifizierten Sozialen Medien (Social Media) durch »die Vielfalt der Digital Natives« (Leven/Utzmann 2020, 247 – 312).
Trotz der nach der Substitutions- und der Kanalreduktionsthese eingeschränkten kommunikativen Diversität wird diese in den Social Media in verschiedenster Weise vervielfältigt. Auch hier ist die den Social Media als Wesensmerkmal inhärente Diversität noch wirkungsmächtiger als die Vielfalt Sozialer Medien selbst. Social Media Plattformen für die »Generation Social Media« mit ihren »digital natives« (Wampfler 2014, 20 – 27) produzieren einen Sinnüberschuss, indem »...mit den Praktiken der Nutzer/innen Datensätze anfallen, die mit den Praktiken der Nutzer/innen nicht unmittelbar zu tun haben, die aber Muster freilegen, die für unterschiedlichste Anwendungen von Interesse sein können und es auch sind« (Nassehi 2019, 265). Das Prinzip Sozialer Medien ist auch, dass zwei Prinzipien gelten:
»Es entstehen erstens soziale Gruppen im Netz, deren Mitglieder füreinander sichtbar sind ... Und zweitens entsteht eine neue Beobachterposition, nämlich das, was man in der Systemtheorie ... Beobachter zweiter Ordnung nennt, also Beobachter von Beobachtern« (ebd., 281).
Die hierdurch erzeugten dynamischen Formen von Kommunikation sind komplexer Art, mit sehr unterschiedlichen Auswirkungen auf diversitätsorientierte Soziale Arbeit verbunden. Sie unterstützen fluide, flexible und schnelllebige Formen der Beteiligung und des Empowerment (Stüwe/Ermel 2019, 153). Gleichzeitig sind sie immer mehr durch das Primat der Emotion gegenüber der verlässlichen Information geprägt als Folge des Phänomens der »Disintermediation«, indem die Journalistinnen und Journalisten als Gatekeeper alten Typs zum Tor der Welt durch Sender aller Art abgelöst werden (Pörksen 2018, 64 – 69). Deren Botschaften sind oft Shaming über den digitalen Pranger (ebd., 156 – 167), Cybermobbing bzw. Cyberbullying, Cybergrooming, Abwertungen durch Trolle, Shitstorms und Hassreden (Hate Speech) (Stüwe/Ermel 2019, 154 – 165). Ihre Folgen wie Deindividuation (Verlust der Individualität) (ebd. 163), »Adiaphorisierung« (Zygmunt Bauman) als Abstumpfung und Desensibilisierung durch Technologie, Gewalttätigkeit und deren strafrechtliche Konsequenzen, digitale Exklusion (digital divide) (be)treffen gerade die Klientele in prekären Lebensverhältnissen, mit Behinderungen, Fluchterfahrungen usw.
Das mit dem Kontingenzbegriff gemeinte mögliche Anderssein, das den Selektionszwang gegenüber Komplexität erfordert, verbindet sich tendenziell mit dem über Vervielfältigung hinausgehenden Anderssein bei Diversität (▸ Abb. 1).
»Kontingent ist etwas, was weder notwendig noch unmöglich ist; was also so, wie es ist (war, sein wird), sein kann, aber auch anders möglich ist. Der Begriff bezeichnet mithin Gegebenes (Erfahrenes, Erwartetes, Gedachtes, Phantasiertes) im Hinblick auf mögliches Anderssein; er bezeichnet Gegenstände im Horizont möglicher Abwandlungen.« (Luhmann 2018, 152)
Da dies sowohl auf Seiten des ego wie des alter, des Anderen, geschieht, ist in Anlehnung an Talcott Parsons (»There is double contingency inherent in interaction«) von einer doppelten Kontingenz auszugehen (ebd., 148). Der Diversifizierungsschub durch das (doppel) kontingente Anderssein wird allerdings durch die »Dialektik der Öffnung und Schließung von Kontingenz« (Reckwitz 2020, 92) abgebremst, indem der sich öffnenden Diversifizierung (▸ Kap. 2.2) Phasen der sich schließenden Entdiversifizierung (▸ Kap. 2.6) gegenüberstehen und jeweils ineinander einmünden.
Die »Kontingenz der Gesellschaft« ist die Grundlage einer liberalen Gesellschaft, deren Wahrheit nicht auf einer natürlichen vorgegebenen Ordnung von Themen und Argumenten beruht, sondern sich als Ergebnis des offenen Kampfes um Wahrheit ergibt (Rorty 1992, 96). Wenn zentrale Überzeugungen und Bedürfnisse kontingent sind, dann steht Diversität an deren Anfang, an dem sich das Eine in die Mannigfaltigkeit entfaltet, und an deren Ende, an dem Vielfalt sich unterschiedlich verschieden ausgeprägt hat.
Die Diversitätskarriere wäre nicht so nachhaltig und dynamisch ohne Soziale Bewegungen verlaufen, die sich für die Rechte von Minderheiten eingesetzt haben. Der Begriff Diversity wurde zum ersten Mal 1978 in einem Prozess der Regents of California vs. Bakke verwendet, in dem der Supreme Court die Klage des weißen Studenten Allan Bakke gegen die Politik positiver Diskriminierung in den Vereinigten Staaten zurückwies, indem er sie als verfassungskonform bestätigte (Fraser 2014, 28). Die Forderung nach Anerkennung von Diversität nahm in der Folge einen immer bedeutenderen Platz in kulturellen und sozialen Auseinandersetzungen ein.
»Maßgeblich für das Aufkommen von Diversität als soziologisches Begriffsfeld sind die sozialen Bewegungen der Nachkriegszeit, insbesondere die schwarzen Emanzipationsbewegungen in den USA, wie Hofmann (2012: 23 – 26) in Erinnerung ruft. Auch andere Bürger- und Bürgerinnenbewegungen, die Arbeiter- und Arbeiterinnenbewegung, die Frauenbewegung und die Lesben- und Schwulenbewegung waren mit ihren Forderungen nach gleichen Rechten entscheidend für das in Wissenschaft und Politik wachsende Bewusstsein für Alterität, Differenz – und die damit verbundenen Diskriminierungsprozesse, die ein Abbild gesellschaftlicher Machtverhältnisse darstellen.« (ebd.)
Konjunkturen, ja Hochkonjunkturen gesellschaftlicher Diversitätsthematisierungen hängen von wechselnden Dominanzen dieser sozialen Bewegungen ab. So hat sich unter der Regenbogenfahne die starke und diverse »LGBTIQ« (Lesben, Gays, Bi, Trans, Inter, Queer) Bewegung versammelt.
»Nimmt man staatsbürgerliche Kriterien, so ist die empirisch nachweisbare Tatsache, dass die deutsche Gesellschaft aufgrund der stark differenzierten Herkunft der Einwanderer Anzeichen von ›Super-Diversity‹ (Vertovec 2007) zeigt, nicht von der Hand zu weisen.« (Salzbrunn 2014, 6)
Dies führt auch hier zu einer starken Unterstützerbewegung. Soziale Bewegungen haben nicht nur den Paradigmenwechsel in der Kriminologie (▸ Kap. 4.5) entscheidend mitbewirkt, sondern sie sind auch als »huminatarian crusaders« (Joseph R. Gusfield), als »social entrepreneurs« (Howard S. Becker), und als »atypische Moralunternehmer« (Sebastian Scheerer) selbst Gegenstand kriminologischer Analyse im Hinblick auf ihre diversitätseinschränkende Wirkung geworden. Auch könnte Diversität als ein solches Vehikel für missionarische Ziele von »Moralunternehmern« benutzt werden (▸ Kap. 2.6.4).
Diversitätsperspektiven in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik knüpfen an »... den Begriff der sozialen Differenzierung an, den Simmel im Anschluss an das Werk von Herbert Spencer sowie die evolutionstheoretischen Grundannahmen der modernen Biologie übernommen und zur Grundlage seiner eigenen Arbeiten erhoben hatte« (Lichtblau1997, 30). Die Grundlagen und Perspektiven von Diversität sind jeweils spezifisch für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu entwickeln, wie dies im Folgenden nur skizziert werden kann. Die normative Diversität des Rechts als Differenzierungswissenschaft wird später (▸ Kap. 6.7) folgen.
Die idealtypische Dichotomie von Ferdinand Tönnies von Gemeinschaft als gemeinsames, aufeinander bezogenes, durch Traditionen vermitteltes reales und organisches Leben und Gesellschaft als durch ideelle und mechanische Bildung verbundene zweckrationale Kontakte ohne innere Verbundenheit (Tönnies 1991, 3 – 4), an die Max Weber mit seiner Unterscheidung von Vergemeinschaftung und Vergesellschaftung (Weber 1980, 22 – 23) anknüpft, spricht zunächst einmal für eine ausgeprägtere gesellschaftliche Diversitätstextur. Allerdings sind die unterschiedlichen Typen von Verbundenheit in Gesellschaft und Gemeinschaft zunächst selbst miteinander verbunden, wechselseitig durchdrungen. Zum anderen sind Gemeinschaft und Gesellschaft in hohem Maße kontingent, insbesondere historisch (▸ Kap. 2.2.5).
»Gerade als die Gemeinschaft noch als unproblematisch galt und nicht hinterfragt wurde, übte sie eine totale und umfassende Macht über den einzelnen aus. Dies änderte sich erst, als die Aufrechterhaltung der Ordnung zu einer Aufgabe wurde, an der man (wie an jeder Aufgabe) auch scheitern konnte. Kurz gesagt: Die Gemeinschaft hatte den einzelnen fest im Griff, solange ihr nicht bewußt war, dass sie eine Gemeinschaft war« (Bauman 2005, 155).
Das Spektrum der Einschätzungen zur Bedeutung von Gemeinschaft reicht von der Vorstellung Paul Natorps, dass Gemeinschaft unverzichtbare Voraussetzung jeglicher Humanität sei, bis zur Kritik des sozialen Radikalismus mit seiner gemeinschaftsradikalen Mentalität, wie sie sich im Nationalsozialismus verwirklichte, durch Helmuth Plessner, der ihr die Gesellschaft als Distanz gewährender Raum eigener Dignität gegenüberstellt (Plessner 2018, 137). Eine Gesellschaft, die vielfältiger ist, wird als widerstandsfähiger gegenüber Populismus von rechts wie von links angesehen.
Gesellschaft und Gemeinschaft haben sehr differente, andersseiende Diversitätstexturen in empirischer wie normativer Hinsicht. Die kontingente Gesellschaft als »offene Gesellschaft« bedarf für ihre Möglichkeitsräume für Diversität der Freiheit des Denkens in einer interpersonellen Theorie der Vernunft. »Die Vernunft und die Wissenschaft wachsen beide durch gegenseitige Kritik; die einzig mögliche Art, dieses Wachstum zu planen, besteht in der Entwicklung von Institutionen, die die Freiheit dieser Kritik, das heißt die Freiheit des Denkens sichern.« (Popper 2003, 265)
Die multiethnische Gesellschaft und die Multioptionsgesellschaft führen in ihrer Bezeichnung bereits Vielfalt und Anderssein, einmal als Zuweisung durch Herkunft und Zugehörigkeit, zum anderen durch Auswahl aus Wahlmöglichkeiten. Unter Ethnizität versteht man die ethnische Identitätsbildung einer ethnischen Gruppe über Sprache und kulturelle Traditionen, zu unterscheiden von ethnischer Identität als für Individuen subjektive Bedeutung der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe.
Multiethnische Immigrationsgesellschaften, die sich mit multikulturellen Gesellschaften (▸ Kap. 2.2.3) überschneiden, sind Gegenstand kontroverser Diskussionen darüber, ob das Zusammenleben mit Vertreterinnen/Vertretern aus anderen Ethnien helfe, Rassenvorurteile abzubauen oder aber zu Überfremdungen und Verlust der ethnischen und kulturellen Identität führe (Eibl-Eibesfeldt 1990). Subjektivierung, Optionalisierung und Enttraditionalisierung sind die zentralen Eckpfeiler der Multioptionsgesellschaft, die als Zentralschlüssel auch das Verständnis anderer, durch die Vermehrung von (Wahl)Möglichkeiten gekennzeichneten Gesellschaftsbezeichnungen wie Konsumgesellschaft oder Erlebnisgesellschaft (Gerhard Schulze) erschließen können (Gross 1994). Der vom Ideal der Selbstverwirklichung geprägte singularistische Lebensstil der spätmodernen Subjekte verlangt nach Einzigartigkeit in der konsumtiven Warenwelt und mehr noch nach Originalität und Rarität bei den kulturell-singulären Gütern (Reckwitz 2021, 119 – 132, 289 – 308). In der Multioptionsgesellschaft haben sich die Wahlmöglichkeiten, aber auch Ungewissheiten, permanent und geradezu explosionsartig über traditionelle Grenzen hinaus ausgedehnt, auf deren Grundlage notwendige lebenswichtige wie auch die Lebensführung betreffende ambivalente Entscheidungen (▸ Kap. 6.1) getroffen werden können und zu treffen sind. Optionen beziehen sich auch auf Menschen, etwa bei der Partner/innenwahl über Online-Suchportale.
Anders als geborene Gemeinschaften zeichnen sich erkorene Gemeinschaften durch einen erhöhten Diversitätsgrad aus, etwa »inszenierte Gemeinschaften« mit »inszenierter Solidarität«. Diese versuchen, der Individualisierung, der Auflösung und Überforderung herkömmlicher Gemeinschaftsformen durch lebensweltliche Handlungsstrategien entgegenzuwirken, etwa durch auf Soziale Probleme gerichtete soziale Aktionsgruppen (Puch 1988, 204). Unterschiedliche Ansätze des Gemeinschaftsbegriffs zielen bei all ihrer Vielfältigkeit, etwa in der amerikanischen Kommunitarismusdebatte, auf die Entwicklung und Stärkung des Gemeinwesens als über den Familienverband hinausgehende, zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft vermittelnde, intermediäre Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens.
Inwieweit sie dabei auf hierfür erforderlichen Gemeinsinn und auf Empathievermögen setzen können, ist nach einer Langzeitstudie der Universität Michigan 2010 und nach Forschungen der Universität Bielefeld in Leipzig, Berlin und Köln 2018 zumindest zweifelhaft. Zwischen 1979 und 2009 sank das Empathievermögen von insgesamt 14.000 befragten College-Studierenden um bis zu 40 %, mit Schwerpunkt ab den 2000er-Jahren – zehn Jahre nach Erfindung des Internet und 20 Jahre nach dem Siegeszug der Gaming Industrie. In den deutschen Studien betraf dies 20 % der befragten Kinder und 30 % der Jugendlichen. »Me, My Selfie and I« (Twenge 2018), in Abwandlung von George Herbert Meads »Me, Myself and I«, kommt hier in den Sinn.
Die wissenschaftlich und disziplinär traditionelle Unterscheidung in Volkswirtschaft und Betriebswirtschaft kann auch zur Grobskizzierung ökonomischer Diversitätsstrukturen dienen. Beide verfügen über ein »diversifiziertes Portfolio« (Harry M. Markowitz) hierzu. Volkswirtschaftlich stehen sich im Sinne des »aliter« unterschiedlicher Paradigmen, der Keynesianismus und der Monetarismus, im Hinblick auf ganz andere Regulationsprinzipien von Angebot und Nachfrage und hierbei zur Rolle des Staates gegenüber. Ausgehend davon,
»... was Burke als ›eines der subtilsten Probleme der Gesetzgebung‹ bezeichnet hat, nämlich zu bestimmen, was der Staat anhand öffentlicher Klugheit zu steuern übernehmen sollte und was er mit so wenigen Eingriffen wie möglich der individuellen Anstrengung überlassen sollte« (Keynes 2020, 36 – 37),
geht der Keynesianismus nachfrageorientiert davon aus, dass der Staat in einem wirtschaftlichen Abschwung die Staatsausgaben erhöhen oder die Steuern senken sollte, um die Wirtschaft anzukurbeln.
Milton Friedman als herausragender Repräsentant des Monetarismus hingegen plädiert für das Heraushalten des Staates aus dem Wirtschaftsgeschehen und für seine Begrenzung auf die Geldpolitik durch Gegensteuern bei inflationären Entwicklungen über den Geldmengenzugang. »Die Hauptgebiete der Regierungspolitik sind Geldpolitik und Finanzpolitik.« (Friedman 2020, 62)
Das Denken der Chicagoer Schule des Monetarismus und ihrer Chicago Boys mit dem Restriktionspostulat gegenüber staatlichen Eingriffen zugunsten wirtschaftlicher Freiheit wirkt sich mit seinen Maximen und Schlüsselideen in besonderer Weise für diversitätsorientierte Soziale Arbeit auf dem Feld der Sozialen Probleme und der Kriminologie aus. Der diese Wirtschaftsfreiheit ausnutzende, rational handelnde homo oeconomicus stellt Kosten-Nutzen-Berechnungen an, die auch über das rational choice-Modell für den/die (potenzielle/n) Delinquenten/Delinqentin wie für das Strafjustizsystem bei der Ökonomisierung des Strafverfahrens und des Strafvollzugssystems strafrechtlich-kriminologische Bedeutung erlangt haben. Verschiedene ökonomische Modelle beruhen auf derartigen Kosten-Nutzen-Rechnungen und einem fragwürdigen Menschenbild, das den Menschen vornehmlich durch Eigeninteressen gesteuert ansieht – so spieltheoretische Erklärungen für (Nicht)Vertrauen, langfristige Kooperationen, strategische Interaktionen, Verhaltensprognosen, wie im berühmten Gefangenendilemma von Albert Tucker (Aldred 2020, 33 – 72). Oder auch das Coase Theorem, das auf der Prämisse beruht,
»... dass jeder Mensch in jeder Lebenslage stets bereit sein wird, einen Deal zu machen: Geld für etwas anzubieten, was er will, oder von einer anderen Person Geld dafür anzunehmen, dass er ihr gibt, was sie will. Das Gesetz, moralische Regeln oder die guten Sitten – etwa die Anstandsregel, dass man kein Schmiergeld anbietet, um einen Job zu bekommen – würden letzten Endes einem Geschäft nicht im Wege stehen. Die Ökonomen gingen im Wesentlichen davon aus, dass das Coase-Theorem auch im wirklichen Leben Bestand haben würde« (ebd., 75 – 76).
Die Tendenz, »...ökonomische Analyseverfahren auch auf Lebensbereiche anzuwenden, die zuvor außerhalb der Domäne der Wirtschaftswissenschaften gelegen hatten« (ebd.), wurde von Gary Becker, einem weiteren Ökonomen der Chicagoer Schule,1992 ausgezeichnet mit dem Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften, in seiner mikroökonomischen Theorie ausgeweitet.
»In einer prägnanten Zusammenfassung seiner Denkweise, die 1976 unter dem Titel ›The Economic Approach to Human Behavior‹ (deutsche Ausgabe: ›Der ökonomische Ansatz zur Erklärung menschlichen Verhaltens‹) erschien, erklärte Becker: Wenn die beiden Annahmen, dass Menschen Maximierer sind und Märkte weitgehend frei und wettbewerbsorientiert, ›strikt und ohne Einschränkung angewandt werden, machen (sie) zusammen den Kern des ökonomischen Ansatzes aus‹.« (ebd., 201)
Dieser hat auch in dem Journal of Law and Economics im Verlag der University of Chicago, akademische Hochburg des Marktliberalismus, seinen Niederschlag gefunden, das sich immer wieder mit den Transaktionskosten für Betriebe und den Staat sowie mit den social costs für die Gesellschaft und ihre Mitglieder durch die Anwendung des Rechts beschäftigt hat. In diesem Zusammenhang lässt sich auch die Frage nach den Diversitätskosten stellen (▸ Kap. 2.6.2).
Die ökonomischen Interaktionsstrategien steuern soziale Handlungsfelder durch ein gegenüber wertebezogenen Handlungsansätzen ganz anderes Diversitätspotenzial. Dieses steht im betriebswirtschaftlichen Kontext als corporate identity, corporate diversity und diversity management
