Drogen- und Substanzmissbrauch in Unternehmen - Franz Horst Wimmer - E-Book

Drogen- und Substanzmissbrauch in Unternehmen E-Book

Franz Horst Wimmer

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Beschreibung

Präventiv gegen Drogenmissbrauch Selten gibt es in Unternehmen und Firmen Routinekontrollen, um den Missbrauch von Medikamenten oder Drogen durch Mitarbeiter zu erkennen. Für Vorgesetzten stellt sich in diesen Fällen auch die Frage nach der richtigen und angemessenen Reaktion. Das Handbuch hilft Führungskräften, Personalsachbearbeitern und Fachkräften für Arbeitssicherheit präventive Konzepte zu erstellen, um die Herausforderungen in Bezug auf den zunehmenden Substanzmissbrauch im Arbeitsbereich zu bewältigen, und gibt ihnen wirksame Lösungsideen zum Wohl aller Beteiligten an die Hand. Drogen und Medikamente am Arbeitsplatz Das Buch ist in vier Hauptkapitel untergliedert: Führungsverantwortung und Selbstkontrolle/illegale Drogen im Arbeitsbereich/Medikamente im Arbeitsbereich Erkennen bedenklicher Substanzen im Arbeitsbereich (Drogenschnelltests, Erkennen von Medikamentenmissbrauch, strafrechtliche und kriminologische Gedanken) Prävention und allgemeine effektive Hilfsangebote (u.a. Gesprächstechniken) Sonderthemen (Teilnahme am Straßenverkehr, Versicherungsfragen, Dienstreisen ins Ausland, Auszubildende und Werkstudenten) Der Anhang enthält Abkürzungen und Begriffserklärungen Auszüge aus Gesetzen Auflistung von Herstellerfirmen von Drogen- und Medikamententests Ein farbiger Bildteil rundet das Werk ab. Erfahrener Autor Der Verfasser lässt seine vielfältigen Erfahrungen aus seinen Tätigkeiten als Kriminalbeamter im Drogen-Kommissariat, als Hospitant im ärztlichen Bereich und als Buchautor sowie Referent in Industrie und Wirtschaft einfließen. Zunahme des Missbrauchs Der Umgang mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten stark verändert. Dies liegt einerseits daran, aufgrund von hektischeren Lebensweisen Krankheiten im psychischen und psychosomatischen Bereich massiv zugenommen haben. Andererseits hat der strafrechtlich relevante Griff zu illegalen Drogen insbesondere bei Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Auch im Alltag, z.B. an Schule, Universität oder Arbeitsplatz sind vermehrt Personen anzutreffen, die unter dem Einfluss von Medikamenten oder auch Drogen stehen. Zunehmend greifen Menschen auf bestimmte Medikamente zurück, ohne krank zu sein. Sie missbrauchen die Präparate, häufig ohne auf die Nebenwirkungen und die gesetzlichen Folgen zu achten. Dass sie in vielen Fällen damit sogar gegen Strafgesetze verstoßen können, ist ihnen oft gar nicht bewusst. Dass Substanzmissbrauch nicht nur zu Abhängigkeit und Sucht führen können, wird oftmals verdrängt. Viele Veröffentlichungen und Statistiken der letzten Jahre belegen, dass Industrie und Wirtschaft durch substanzbedingte Ausfallzeiten, Qualitätseinbußen, Regress-Forderungen und aufwendige Straf- und Zivilverfahren Milliardenverluste verbuchen mussten.

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Drogen- und Substanzmissbrauch in Unternehmen

Fakten – Strategien – Hilfsangebote

Franz H. Wimmer

Kriminalhauptkommissar a. D.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

Print ISBN 978-3-415-06207-8 E-ISBN 978-3-415-06210-8

© 2018 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © lassedesignen – stock.adobe.com

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresdenwww.boorberg.de

Danke

… möchte ich all denen sagen, die mich bei diesem Buch unterstützt haben.

Gerade aufgrund des sehr komplexen und oft heißdiskutierten Themenkreises danke ich aber vor allem meinen Sponsoren, die zum Teil namentlich unbenannt bleiben wollen, aber den Mut hatten, die Arbeiten zu diesem Buch zu unterstützen.

Danke auch dem BOORBERG Verlag für seine Bereitschaft, ein Buch zu diesem heiklen Thema zu publizieren, das nicht Fachbuch sein soll, sondern aufrütteln möchte.

Namentlich danke ich den Verantwortlichen der Firmen DRÄGER und SECURETEC für die Erteilung der Bild-Nutzungserlaubnis.

Ferner möchte ich aber auch meinen Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizeiinspektion Fürth danken, die indirekt, aber nicht unwesentlich an meiner schriftstellerischen Tätigkeit beteiligt waren. Durch sie konnte ich mich im Laufe der Jahre immer intensiver mit der Materie

„Medikamente und Drogen im Arbeitsbereich“

beschäftigen und auch von ihrem Wissen und Erfahrungsschatz profitieren.

Fürth, im Januar 2018

F. H. Wimmer

Inhalt

Vorwort Dr. Kimmel

Einführung

Kapitel 1 Führungsverantwortung/Drogen/Medikamente

I. Führungsverantwortung und Selbstkontrolle

II. Illegale Drogen im Arbeitsbereich

1. Allgemeines

2. Haschisch/Marihuana

3. Amphetamin (Speed/Pep)

4. Methamphetamin (Crystal Meth)

5. Legal Highs

6. Kokain (Koks, Coca, Coke, Charly)

7. Heroin

III. Medikamente im Arbeitsbereich

1. Allgemeines

2. Medikamenteneinnahme nach ärztlicher Verordnung

3. Problematische Arzneimittelgruppen (Quelle: Arzneimittelkommission)

4. Missbräuchliche Medikamenteneinnahme

5. Ärztliche Verordnung betäubungsmittelhaltiger Medikamente

6. Nochmal ein Wort zu rezeptfreien Medikamenten

7. Der Patient, seine Medikamente und Pflichten im Arbeitsleben

Kapitel 2 Erkennen bedenklicher Substanzen im Arbeitsbereich

I. Detektionssysteme/Drogen(schnell)tests – Anwendung und Nutzen

1. Was sind Drogen(schnell)tests?

2. Was sollte vor dem Einsatz von Detektionssystemen geklärt sein?

3. Der Einsatz von Detektionssystemen bei ärztlich verordneten Substanzen

4. Wer ordnet die Tests an und wer führt sie durch?

5. Wann habe ich das Recht, Mitarbeiter zu testen?

6. Welche Tests (Speichel-/Oberflächentest) sind für Ihren Betrieb geeignet?

7. DrugWipe®-Drogentests

8. DRÄGER DrugTest®5000 Analyser

II. Erkennen von Medikamentenmissbrauch

1. Allgemeines

2. Rezeptfreie Medikamente

3. Rezeptpflichtige Medikamente

4. Betäubungsmittelhaltige Medikamente

5. Bereich Ausbildung

6. Bereich Schicht- und Nachtarbeit

7. Bereich Führungsebene

8. Sonstige Bereiche

9. Ein Wort zur Herstellung hochwirksamer Drogen mit Fertigarzneien

10. Anzeichen für Medikamentenabhängigkeit (Mitarbeiterverhalten)

III. Strafrechtliche und kriminologische Gedanken zu Substanzmissbrauch

1. Allgemeines, Gründe für zunehmenden Substanzmissbrauch

2. Phänomenologische Aspekte zum Thema Drogen und Medikamente im Arbeitsbereich

3. Ätiologische (ursächliche) Aspekte zu Drogen- und Medikamentendelikten

4. Strategische Aspekte zur Reduzierung von Missbrauch

5. Illegale Drogen

6. Medikamente

7. Sport- und Neurodoping

Kapitel 3 Prävention und allgemeine Hilfsangebote

I. Gesprächstechniken

1. Fürsorgegespräch

2. Klärungsgespräch

3. Stufengespräch

II. Gedanken zu effektiver Prävention

III. Allgemeine Hilfsangebote

Kapitel 4 Sonderthemen

Vorbemerkung

I. Teilnahme am Straßenverkehr

II. Versicherungsfragen

III. Dienstreisen ins Ausland

IV. Auszubildende und Werkstudenten

Schlusswort

Anhang

I. Abkürzungen/Begriffserklärungen

II. Auszüge aus Gesetzen – Anlagen

Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften

Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz

Auszug aus dem Strafgesetzbuch

Auszug aus der Strafprozessordnung

Auszug aus dem Gaststättengesetz

Auszug aus dem Straßenverkehrsgesetz

Auszug aus dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Auszug aus den Strafbestimmungen des Anti-Doping-Gesetzes

Auszug aus einem Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) an die niedergelassenen Ärzte in Bayern im Jahr 2012

Drogentest Nachweisgrenzen

Herstellerfirmen von Drogen- und Medikamententests

Zuständige Behörden für Beglaubigungen der Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln in den einzelnen Bundesländern

Bildteil

Vorwort Dr. KimmelLeiter der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg

Der Umgang mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gewaltig verändert. Die Gesellschaft hat sich in eine Richtung entwickelt, die zwar einerseits immer gesundheitsbewusster werden will und dementsprechend wächst etwa die Nachfrage nach BIO-Produkten im Lebensmittelbereich; andererseits ist man aber sehr schnell bereit, bei körperlichem Unwohlsein zum Arzt zu gehen und gleich zum Medikament zu greifen. Ein Besuch beim Arzt, ohne ein Rezept zu erhalten, ist kaum vorstellbar. Schließlich haben aber auch die Krankheiten im psychischen und psychosomatischen Bereich aufgrund der heute hektischeren Lebensweise massiv zugenommen. Hinzu kommt, dass auch in der Freizeit der Körper und das Gehirn immer weniger Zeit zum Erholen haben, weil man permanent über Computer oder Smartphone mit der Welt verbunden sein will. Dazu belasten auch die entsprechenden elektronischen Spiele das Gehirn stark und gönnen ihm kaum eine Erholungsphase mehr. Dies kommt zu der zunehmenden Belastung im Arbeitsalltag oder Schulalltag hinzu, was dazu führt, dass immer mehr Jugendliche bereits mit Problemen wie z. B. dem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom zu kämpfen haben. Bereits im jugendlichen Alter wird den Patienten dann vermittelt, dass es verschreibungspflichtige Medikamente gibt, die hierbei vermeintliche Hilfe bieten. So werden bereits Kinder und Jugendliche daran gewöhnt, über lange Zeit entsprechende Medikamente zu konsumieren. Für sie ist es auch im Erwachsenenalter dann nur noch konsequent, wenn sich psychische oder psychosomatische Probleme einstellen, dass man sofort auch hier zu entsprechenden Arzneimitteln greift.

Schließlich ist es heutzutage aber auch fast schon selbstverständlich, dass man in seiner Jugendzeit einmal eine illegale Droge, am Anfang meist Cannabis, probiert. Zum Glück bleibt es bei vielen beim Probieren. Leider ist aber festzustellen, dass der strafrechtlich relevante Griff zu illegalen Drogen insbesondere bei Jugendlichen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. So ist zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen jugendliche und heranwachsende Betäubungsmittelstraftäter im Jahr 2015 um 30 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dabei ist bekannt, dass der Konsum von Drogen zu einer raschen Abhängigkeit führen kann, die den Konsumenten dazu bringt, in immer kürzeren Zeitabständen eine neue Dosis zu konsumieren. Hiervon hält ihn auch die Umwelt dann selten mehr ab. Um überhaupt morgens aus dem Bett zu kommen, braucht man schon die erste Dosis eines Aufputschmittels, sei es ein entsprechendes Medikament oder eine Einheit eines Amphetamins. Im Laufe des Tages muss gegebenenfalls noch einmal „nachgelegt“ werden, abends braucht man wieder etwas zum Schlafen. An den Wochenenden muss von Freitag bis Sonntag „durchgemacht“ werden – auch das geht nur mit den entsprechenden Pillen. Um hiervon wieder loszukommen ist ein starker Wille, verbunden mit langwährenden und kostspieligen Therapien erforderlich; bei vielen Konsumenten gelingt dies überhaupt nicht mehr und sie sind ein Leben lang auf die Hilfe anderer angewiesen. Wie sich insoweit gesellschaftliche Kreise bis hin zu Politikern in unserem Staat dafür stark machen können, den Erwerb von Drogen zum Eigenkonsum zu legalisieren, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Gleichwohl müssen wir uns im Alltag bewusst werden, dass wir es in unserer unmittelbaren Umgebung, in der Schule, an der Universität, am Arbeitsplatz, immer mehr mit Menschen zu tun haben, die unter dem Einfluss von Medikamenten oder auch Drogen stehen. Dies geschieht zunächst oft unerkannt, denn es gelingt vielen immer noch, unauffällig ihrer konkreten Tagesbeschäftigung nachzukommen. Diese Freunde, Kollegen und Mitarbeiter stellen dabei aber nicht selten eine Gefahr für ihre Umwelt dar, weil sie nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind und dementsprechend in Gefahrensituationen nicht mehr angemessen reagieren können. Im Straßenverkehr kann derartigen Gefährdungen mit entsprechenden Kontrollen zumindest in geringem Umfang entgegengewirkt werden, indem bei festgestelltem Drogenkonsum der Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden kann und mit einem entsprechenden Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis belegt werden kann. Soweit die Medikamenten- oder Drogenkonsumenten aber unter dem Einfluss entsprechender Mittel an ihrem Arbeitsplatz tätig sind, existiert eine solche Routinekontrolle in der Regel nicht. Hier ist es nicht selten ein langer Weg, bis der Missbrauch von Medikamenten oder Drogen überhaupt erkannt wird. Anschließend stellt sich dann für den Vorgesetzten die Frage nach der richtigen und angemessenen Reaktion. Das vorliegende Buch soll hierfür als Hilfestellung dienen.

Dr. Walter Kimmel Leitender Oberstaatsanwalt

Einführung

Sehr geehrte Leser,

Medikamente und Drogen im Arbeitsbereich? Da werden viele, die das Buch aufgeschlagen haben, fragen, wie man zu diesem Thema ein ganzes Buch schreiben kann. Doch ich bin überzeugt, dass Sie am Ende erkennen werden, wie wichtig es mittlerweile geworden ist, sich mit Substanzmissbrauch auseinanderzusetzen.

Sie haben hier kein wissenschaftliches Buch in der Hand, sondern vielmehr ein Werk, dass ich geschrieben habe, um Ihnen meine praktischen Erfahrungen weiterzugeben und Ihnen eine interdisziplinäre Betrachtung der Thematik zu ermöglichen. Denn je mehr Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto mehr werden Sie erkennen, dass sich viele Fragen ergeben, deren Beantwortung auch Sie interessieren sollte.

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, weshalb die Automobilindustrie Aktivitäten entwickelt, um Fahrzeuge zu bauen, die man erst dann bewegen kann, wenn man einen im Fahrzeug eingebauten Alkoholtest bestanden hat.

Autos mit Kontrollsystemen zu bauen, die den Alkoholkonsum des Fahrers kontrollieren, dient der Verkehrssicherheit und damit der Sicherheit des Fahrers und seiner Umgebung.

Feuerlöscher, installiert, um auf einen Brandfall – der hoffentlich nie eintritt – vorbereitet zu sein, sind aus Gründen der Unfallvorsorge und Schadensbekämpfung vorhanden. Oftmals liegt der Grund für die Existenz von Feuerlöschern im Arbeitsbereich aber auch in der Notwendigkeit, die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Versicherungsverträgen zu schaffen.

Sie haben aber wahrscheinlich nie gezweifelt, dass es gerade im Arbeitsbereich sinnvoll ist, Feuerlöscher bereitzuhalten. Sich mit Substanzmissbrauch zu beschäftigen und Lösungen zur Vermeidung zu kennen, hat wahrscheinlich einen ähnlichen Zweck wie die Feuerlöscher.

Über Medikamente und Drogen im Arbeitsbereich zu schreiben soll der Aufklärung dienen und damit die Vorteile moderner Medizin und pharmazeutischer Produkte unterstreichen, aber auch auf die Alltagsprobleme hinweisen, die bei missbräuchlichem Erwerb und Gebrauch die Verkehrs- und Arbeitssicherheit gefährden können. Der stark zunehmende Substanzmissbrauch in Deutschland zwingt geradezu zu einem Buch wie diesem.

Zusätzlich gibt es wichtige Gründe dafür, dass sich gerade Führungskräfte, Personalsachbearbeiter oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit dem Thema auseinandersetzen.

Um diesen Personenkreis bei der Bewältigung der Aufgaben in Bezug auf den zunehmenden Substanzmissbrauch im Arbeitsbereich zu unterstützen, habe ich dieses Buch geschrieben und alle meine Erfahrungen als Kriminalbeamter im Drogen-Kommissariat, als Hospitant im ärztlichen Bereich und als Buchautor sowie Referent in Industrie und Wirtschaft eingearbeitet.

Auf den ersten Blick scheint die Frage nach dem „Warum“ dieses Buches eine Berechtigung zu haben, weil die Thematik noch nicht in der breiten Masse angekommen ist. Deshalb kann ich anfängliche Vorbehalte gut verstehen. Außerdem hat man im Arbeitsleben heute wahrlich genug zu tun; oft genug auch mit Tätigkeiten, die zwar wichtig sind, aber neben unseren eigentlichen Aufgaben zusätzlich erledigt werden müssen. Die Betrachtung eines zusätzlichen Problemkreises im Rahmen der beruflichen Tätigkeit werden deshalb sicherlich viele als belastend oder gar unnütz finden. Sie sehen sich als Laie und fühlen sich nicht kompetent. Ihnen ist nämlich (noch) nicht klar, wie vielfältig sich Substanzmissbrauch ins Arbeitsleben schleicht und welche Folgen er für ein Unternehmen und den Einzelnen haben kann. Oft ist auch unbekannt, dass Substanzmissbrauch oder gar die therapeutisch notwendige Einnahme bestimmter Medikamente sogar Verantwortlichkeiten der Vorgesetzten auslöst und manche Medizin auch missbräuchlich genommen wird, um leistungsfähiger, aktiver und konzentrierter am Arbeitsleben teilzunehmen. Doch oft ist dieses Verhalten strafbar und kann zivil- und arbeitsrechtliche Folgen haben.

Natürlich können berufliche Verpflichtungen krank machen. Die Zunahme psychischer Erkrankungen lässt unweigerlich eine Zunahme der Verordnung von entsprechenden Medikamenten erwarten. Mancher Zeitgenosse ist froh, wenn er im Bedarfsfall Mittel anwenden kann, die sich, zumindest subjektiv empfunden, positiv auf Krankheitszustände und Wohlbefinden oder auch die Leistungsfähigkeit auswirken.

Außerdem verschreibt die Mittel doch meist ein Arzt, so meinen viele, und damit ist doch alles in Ordnung. Aber die Realität sieht leider anders aus und sollte jeden Einzelnen zum Umdenken anregen, sofern er Medikamente einnimmt und dann seiner Arbeit nachgeht.

Momentan sollten Medikamente nicht nur unter therapeutischen Aspekten betrachtet werden, sondern auch als Gefahr bei Missbrauch. Dieses Buch soll auch Ärzte, Pädagogen und Eltern sowie Berufstätige zum Umdenken anregen. Insbesondere Führungskräfte haben aufgrund ihrer Position eine besondere Verantwortung.

Ich bin mir aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen sicher, dass viele Leser beim Themenbereich Medikamente nur die Chance sehen, im Krankheitsfall Substanzen zu nutzen, die heilen, Schmerzen reduzieren oder Krankheiten vorbeugen können. Schön, wenn es wirklich so einfach wäre!

Zunehmend greifen Menschen in Deutschland auf die Fähigkeiten bestimmter Medikamente zurück, ohne krank zu sein. Sie missbrauchen die Präparate, häufig ohne auf die Nebenwirkungen und die gesetzlichen Folgen zu achten und tragen damit einige schwerwiegende Probleme in den Arbeitsbereich. Dass sie in vielen Fällen damit sogar gegen Strafgesetze verstoßen können, ist ihnen oft gar nicht bewusst. Dass Substanzmissbrauch zu Abhängigkeit und Sucht führen kann, neben strafrechtlichen Problemen auch zivilrechtliche Forderungen folgen können und vermehrt Ausfälle von Mitarbeitern, Qualitätseinbußen, Regressforderungen und vieles mehr Folgen von Substanzmissbrauch sein können, will man gerade in vielen Chefetagen verdrängen.

Man könnte das Problem, das nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Industrie und Wirtschaft jährlich mehrere Milliarden Verluste beschert, durch viele gezielte Maßnahmen der Prävention und Repression vermeiden. Berufliches Gesundheitsmanagement bietet viele Chancen, aber man muss diese nutzen (wollen) und können. Dazu ist aber Grundwissen wichtig, um zu wissen, wo man beginnen kann.

Wie kommen die Menschen an die Präparate? Rezeptpflichtige Medikamente und betäubungsmittelhaltige Substanzen, die man regulär nur in der Apotheke erhalten könnte, kann man heutzutage auch ohne Rezept und ohne große Schwierigkeiten im Internet bestellen. DARKNET-Plattformen machen es möglich und liefern sogar illegale Drogen. Das ist zwar strafbar, aber vielen egal. Und in Einzelfällen bietet der Arbeitsbereich gute Möglichkeiten, illegale Mittel oder gar Drogen zu bestellen und zu verstecken. Die Sozialkontrolle ist im Arbeitsbereich – das ist vielen klar – eingeschränkt, wenn es um Substanzmissbrauch geht.

In Anbetracht eines massiv zunehmenden Medikamentenmissbrauchs, begleitet von massivem Drogengebrauch in unserer Gesellschaft, haben die verschiedensten Behörden und Institutionen, die mit der Thematik „Gesundheit im Arbeitsbereich“ zu tun haben, längst erkannt, dass auch hinter Begriffen wie Burnout, Neurodoping, Sportdoping oder auch ADS und ADHS Krankheitsbilder stehen, die oft mit der Einnahme von Medikamenten, die nicht selten Inhaltsstoffe beinhalten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, in Zusammenhang stehen. Und viele dieser Substanzen können sich massiv auf die Arbeits- und Verkehrssicherheit auswirken.

Denken Sie an den bewusst eingeleiteten Absturz einer Germanwings-Maschine durch den Copiloten, der angeblich unter psychischen Problemen litt und Medikamente einnahm. Denken Sie an die vielen bekannt gewordenen Doping- und Neurodoping-Fälle, die durch die Gazetten gingen.

All diese Menschen bewegen im Regelfall Autos, Motorräder oder gar Flugzeuge; alle gehen einer Arbeit nach und können durch die eingenommenen Substanzen ihre kognitiven Fähigkeiten einschränken und dadurch Arbeits- und Verkehrssicherheit gefährden.

Viele Veröffentlichungen und Statistiken der letzten Jahre konnten belegen, dass Industrie und Wirtschaft durch substanzbedingte Ausfallzeiten, Qualitätseinbußen, Regress-Forderungen und aufwendige Straf- und Zivilverfahren Milliardenverluste verbuchen mussten. Ich wiederhole das an dieser Stelle ganz bewusst! Deshalb an dieser Stelle auch die Frage: „Was wird in Industrie und Wirtschaft zur Vermeidung von Substanzmissbrauch unternommen?“

Substanzmissbrauch ist mittlerweile ein zunehmendes Problem im Land, das in Abhängigkeit und Sucht münden kann. Oft genug begann eine Sucht- oder Abhängigkeitsproblematik mit der legalen ärztlichen Verordnung von Medikamenten mit Suchtpotential, wie Benzodiazepinen, betäubungsmittelhaltigen Arzneien wie FENTANYL®-Schmerzpflastern, Stimulantien oder Psychopharmaka, und führte still und leise zu Arbeitspflichtverletzungen, zum Ausfall oder auch zu mangelhafter Arbeitseinstellung mit Folgen.

Ähnlich wie bei Alkoholabhängigen entwickelt sich die Krankheit schleichend und die ersten Anzeichen werden oft ignoriert. Die Betroffenen waren dann „suchtkrank“ und konnten für eine gewisse Zeitspanne nicht mehr arbeiten oder waren ganz vom Arbeitsmarkt verschwunden.

Wenn Sie nachdenken, fallen Ihnen sicher selbst Beispiele ein, in denen eine Kollegin, ein Kollege oder ein Familienmitglied in eine Suchtproblematik geraten sind. Die Folgen, sowohl für die betroffenen Familien als auch für den Arbeitsmarkt, sind verheerend; vom Betroffenen ganz zu schweigen.

Stoppen wir den Missbrauch nicht, werden wir alle die Auswirkungen, beispielsweise durch weitere massive Erhöhungen der Krankenversicherungsbeiträge oder durch den Ausfall qualifizierter Mitarbeiter, spüren. Zugegeben, noch vor 10 bis 20 Jahren war das Problem in dieser Dimension kaum feststellbar.

Doch die Leistungsanforderungen im Arbeitsleben, die zusätzlichen Verpflichtungen in einer freizeitorientierten Gesellschaft, ein extrem ausgeprägter Liberalismus mit der Einstellung vieler Menschen, alles tun und nutzen zu dürfen was möglich ist – auch wenn es unter Umständen in die Strafbarkeit führt – sowie das Fehlen von angemessenem Respekt Personen und Sachen gegenüber, fördern die Bereitschaft, Medikamente und Drogen missbräuchlich zu nutzen.

Sie zweifeln? Das ist Ihr gutes Recht, weil Sie vielleicht das Glück hatten, noch nie mit einem Suchtproblem in irgendeiner Weise konfrontiert gewesen zu sein. Ich werde Ihnen aber in den folgenden Kapiteln einige, zum Teil dramatische Fallbeispiele aus meiner Recherchearbeit beschreiben und ich bin mir sicher, dass auch Sie – wie viele meiner Seminarteilnehmer – Ihre Einstellung ändern werden.

Mir ist klar, dass nun speziell einige Führungskräfte – die sonst durch ihre innovativen Ideen auffallen – abwinken und nichts von Problemen in Zusammenhang mit Substanzmissbrauch lesen wollen. Es könnte sogar sein, dass es einigen ziemlich egal ist, was ihre Mitarbeiter tun, um (scheinbar) leistungsfähiger und konzentrierter am Arbeitsplatz zu erscheinen. Aber das ist sicherlich nur mein Eindruck, der sich bei einer Umfrage nicht bestätigen würde, oder doch?

Bestimmt hatten manche Führungskräfte in der Vergangenheit stichhaltige Argumente dafür, weshalb sie das Thema noch nicht in betriebliche Fortbildungsmaßnahmen aufgenommen haben und die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung (siehe Arbeitsschutzvorschriften) vernachlässigten. Sie haben auch Erklärungen, weshalb sie ihre Mitarbeiter nicht durch überarbeitete Arbeitsverträge oder allgemeine Betriebsvereinbarungen schützen und dadurch auch das Unternehmen vor unkalkulierbarem Schaden bewahren. Viele standen bisher auf dem Standpunkt, dass es doch schon immer Medikamente gibt, diese nützlich sind und noch nie irgendwelche Probleme ausgelöst haben. Falsch! Heute stehen wir einer veränderten Situation gegenüber. Und besondere Lagen erfordern besondere Maßnahmen!

Doch die kann ich nur selten finden und ich habe immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass gerade in Großunternehmen, die sich ihrer vielen sozialen Unterstützungen für die Mitarbeiter brüsten, präventive Fortbildungen von Führungskräften, Personalsachbearbeitern und Sicherheitsfachkräften zum Thema Medikamente und Drogen abgelehnt wurden, obwohl die Betriebsärzte dafür plädierten.

Scheinbar glauben viele „Bosse“, dass der Betriebsarzt alleine das Thema Substanzmissbrauch im Griff hat oder dafür verantwortlich ist. Andererseits habe ich aber auch gelegentlich erfahren müssen, dass interdisziplinäre Fortbildungsmaßnahmen durch Betriebsärzte abgelehnt wurden, obwohl die Personalvertretungen sie aufgrund aktueller Fälle im Betrieb gefordert hatten.

Verwunderlich – denn bei meinen Vorträgen und Seminaren vor Ärzten, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Führungskräften und vor allem auch Arbeitsmedizinern kam immer wieder klar heraus, dass das Thema interdisziplinär betrachtet und bewertet werden muss und deshalb Fortbildungsmaßnahmen von Leuten aus der Praxis fordert. Die Teilnehmer müssen – auch als Laien – in die Lage versetzt werden, sich zielführend mit der aktuellen Situation im Bereich von Substanzmissbrauch auseinanderzusetzen, Erkennungszeichen zu verinnerlichen und Möglichkeiten kennenzulernen, in einem „Verdachtsfall“ effektive Hilfsleistungen für die betroffenen Mitarbeiter zu bieten und die anderen und das Unternehmen vor Schaden zu bewahren. Rein therapeutisch orientierte Analysen oder rein therapeutisch begründete Warnungen – die in vielen Publikationen zusammengefasst sind – sind zwar auch wichtig, führen aber meinen Erfahrungen zufolge im Arbeitsbereich kaum zu einer Reduzierung von Substanzmissbrauch.

Viele nehmen sich die Chance, Kausalzusammenhänge zu erkennen und zu verinnerlichen, dass das Thema Substanzmissbrauch auch sie selbst schnell zu Entscheidungen zwingen kann.

Leider muss ich die letzten Sätze auch auf manchen Arbeitsmediziner beziehen. Immer wieder stellte ich fest, dass manchen von ihnen die aktuellen Trends im Umgang mit bestimmten Medikamenten, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen können, nicht oder nicht ausreichend bekannt waren, weil sie sich ausschließlich auf ihre medizinischen Kernaufgaben beschränken mussten.

Bei einer Fortbildungsveranstaltung einer großen Berufsgenossenschaft, an der ich als Referent teilnahm, erklärten die Teilnehmer – ausnahmslos aus großen Wirtschafts- und Industriebetrieben –, dass sie sehr häufig mit Substanzmissbrauch in allen Formen konfrontiert sind, aber noch nie mit den Erkenntnissen eines Praktikers sensibilisiert worden sind, der wie ich seine Erfahrungen als Buchautor, Hospitant im ärztlichen Bereich und als leitender Kriminalbeamter weitergab.

Den Mehrwert meiner Vorträge sahen sie darin, dass auch Erkennungszeichen von Substanzmissbrauch vorgestellt wurden und die Teilnehmer in Workshops trainieren konnten, wie sie sich in einem Verdachtsfall verhalten sollten (Stufengespräche) und welche Hilfsmaßnahmen sie anbieten könnten.

Auch die Teilnehmer von Arbeitsmediziner-Treffen fanden meine interdisziplinären Ausführungen äußerst aufschlussreich und erklärten, sie hätten ihnen einen echten Mehrwert für die tägliche Arbeit gebracht. Viele versuchten deshalb, meine Erfahrungen zum Nutzen der Firma und der Belegschaft einzusetzen. Die praktischen Fallbeispiele hatten sie überzeugt.

Deshalb habe ich die Anregung der Seminarteilnehmer aufgegriffen und versucht, Ihnen in diesem Buch auch die wichtigsten Grundinformationen zum Thema „Medikamente und Drogen im Arbeitsbereich“ zuliefern, die für Ihre berufliche Tätigkeit wichtig sind.

Wenn Sie allerdings zu den Skeptikern von Führungscoaching zum Thema „Medikamente und Drogen“ gehören und noch an Verhaltensmuster Ihrer Mitarbeiter vor 15 Jahren denken, möchte ich Sie animieren, einmal kurz zu überlegen, was sich in den letzten 10 bis 15 Jahren in Ihrem Leben verändert hat. Sie werden sich an Dinge erinnern, von denen Sie vor Jahren nie geglaubt hatten, dass sie nützlich, sinnvoll und innovativ sein könnten.

Gesundheitsmanagement in Industrie und Wirtschaft ist aus meiner Sicht so ein Themenbereich, von dem noch vor Jahren niemand ernsthaft geglaubt hat, dass eine Zeit kommen wird, in der sich spezielle Mitarbeiter mit der Gesundheit der Mitarbeiter beschäftigen müssen und dadurch Positives für Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit, Produktivität und die Attraktivität des Unternehmens anstreben.

Wie bei der Einführung von innovativen IT-Systemen oder flexiblen Arbeitszeiten werden in den nächsten Jahren die Betriebe die Nase vorne haben, die sich nicht weigern, effektives Gesundheitsmanagement zu betreiben und dabei auch das Thema Drogen und Medikamente einbeziehen. Präventive Fortbildungen zu Substanzmissbrauch, speziell für Führungs- und Sicherheitsfachkräfte, müssen ein Teil eines erfolgreichen BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) sein, will man konkurrenzfähig sein.

Wollen wir etwas ändern, müssen wir in Führungspositionen unterscheiden, ob es sich um die therapeutisch notwendige Nutzung oder den Missbrauch von Medikamenten handelt; oder ob wir etwas unternehmen müssen, weil ein Mitarbeiter illegale Drogen in den Arbeitsbereich gebracht hat. An den Antworten können wir dann unterschiedliche Maßnahmen in Prävention und Repression ausrichten.

Ein verbaler Angriff auf Medizin oder Pharmaindustrie soll es aber auf keinen Fall sein, frei nach Molière, dem Begründer der Comédie Française, der seine Schauspieler im Theaterstück „Der eingebildete Kranke“ sagen lässt: „Herr Bruder, ich habe es mir nicht zur Aufgabe gemacht, die Medizin zu bekämpfen, da mag jeder auf seine Art und Weise glauben, was er mag. Ich hätte Euch nur gern von dem Irrglauben befreit …“.

Dieses Zitat soll die Philosophie dieses Buches charakterisieren und Ihnen helfen, die vielen Vorteile moderner Medizin und moderner Medikamente zu erkennen, aber auch aufmerksam zu sein, wenn es darum geht, mögliche Alltagsprobleme durch Drogen und Arzneien zu lösen. Speziell die Teilnahme am Straßenverkehr, Auslandsreisen mit Medikamenten, Versicherungsfragen, aber auch andere Sicherheitsfragen und gesetzlich geforderte Prävention können im Arbeitsbereich wesentliche Führungsaufgaben darstellen und sind Themen dieses Buches.

Zweifellos leben wir in einer Epoche, in der uns allen die Errungenschaften moderner Medizin und die medikamentösen Therapiemöglichkeiten nützen können. Selbst bei schwersten Erkrankungen oder Schmerzen verfügen wir heute über Mittel, die unsere Leiden lindern oder sogar heilen können.

Natürlich werde ich nicht bestreiten, dass verschiedene therapeutische Ansätze und Medikamente starker – teilweise sicher auch berechtigter – Kritik ausgesetzt sind.

Aber grundsätzlich bieten Medikamente und unser soziales System jedem Bürger die Möglichkeit, sich zumindest eine medizinische Grundversorgung zu sichern, die ihm helfen kann, Krankheiten zu beherrschen oder schmerzfrei zu ertragen. Darum beneiden uns viele andere Länder.

Doch wo Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten! Neurodoping, Sportdoping, Burnout und ADHS sind neben anderen Schlagworte, die sehr häufig, negativ belegt, durch unsere Gazetten spuken. Aber gerade hinter diesen Begriffen können sich auch Drogen- und Medikamentenmissbrauch verbergen.

Ich will hier niemanden diskriminieren oder stigmatisieren. Auch Angriffe auf die Mittel selbst oder unsachliche Kritik über therapeutische Methoden sind hier kein Thema, sondern (scheinbar) leichtfertige Verordnungen, Unwissenheit bezüglich der Wirkungen, die missbräuchliche Nutzung von Medikamenten oder den Konsum illegaler Drogen und die daraus resultierenden Risiken. Schwerpunktmäßig geht es um die Einflüsse auf Arbeits- und Verkehrssicherheit und die rechtlichen Fußangeln im Alltag.

Medikamentenmissbrauch in allen Formen wird einen großen Teil dieses Buches einnehmen. Doch es gibt auch (rechtliche) Fußangeln bei der legalen und therapeutisch erforderlichen Anwendung und Nutzung bestimmter Arzneien, auf die ich eingehen werde. Letztlich spielen im Arbeitsbereich auch illegale Drogen, wie Haschisch, Amphetamin oder Crystal Meth eine Rolle, vor allem deshalb, weil viele Menschen heute Medikamente und Drogen – oft mit Alkohol – gleichzeitig anwenden und Polytoxikomanie weit verbreitet ist.

Wollen Führungskräfte ihre Firma zeitgemäß führen, nutzen sie gewöhnlich alle innovativen Möglichkeiten. Das sollte aufgrund der derzeitigen Situation bei Substanzmissbrauch auch für das Gesundheitsmanagement gelten. Denn auch Führungskräfte sind Mitarbeiter, die auf die Fürsorge der nächsten Vorgesetzten bauen müssen. Untergeordnete Mitarbeiter sollten darauf bauen können, dass ihre unmittelbaren Vorgesetzten das Thema Fürsorgepflicht auch ernst nehmen. Substanzmissbrauch kann schnell zur Führungsaufgabe werden und Handeln erfordern. Das heißt – Führungskräfte haben ein Recht auf entsprechende Fortbildungen, um die Mitarbeiter, den Betrieb bzw. das Unternehmen und letztlich auch sich selbst zu schützen und sich die nötigen Führungseigenschaften anzueignen.

Sie haben als Führungskraft nämlich nicht nur die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung Ihres primären Arbeitsauftrages, sondern auch die Fürsorgepflicht für Ihre (untergebenen) Mitarbeiter und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die für den Betrieb oder das Unternehmen gelten.

Nun werden Führungskräfte oder Unternehmer natürlich nicht immer alle Verpflichtungen als Einzelperson erledigen können. Deshalb sind in den meisten Unternehmen die Verantwortungsbereiche aufgeteilt.

Was das betriebliche Gesundheitsmanagement betrifft, habe ich die unterschiedlichsten Organisationsmodelle vorgefunden, wenn es um die Überwachung von Substanzmissbrauch ging.

Oft waren die Aufgaben auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit übertragen. Betrachtet man die angedachten Pflichten und Aufgaben dieser Berufsgruppe, so wird man schnell feststellen müssen, dass die Überwachung von Drogen- und Medikamentenmissbrauch und -gebrauch – neben den Betriebsärzten und Führungskräften – auch den Aufgabenbereich dieser Berufsgruppe berühren muss. Doch um die Aufgaben fachgerecht wahrnehmen zu können, sind auch hier Schulungen unerlässlich.

In WIKIPEDIA kann man folgende Definition lesen:

„Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) Unternehmen oder Behörden ab einem Beschäftigten bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzungen der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Die Abkürzung in Deutschland lautet SiFa, je nach Berufsgenossenschaft und Gewerbe werden wegen der begrifflichen Überschneidung mit den Sicherheitsfachkräften des Bewachungsgewerbes (§ 34a Gewerbeordnung) und der ‚Sicherheitsfachkraft für Informationsschutz und Unternehmenssicherheit‘ auch die Abkürzungen FASi (auf die auch in diesem Artikel zurückgegriffen wird) und gelegentlich FAS verwendet.

Zentrale Aufgabe der FASi ist es, den Unternehmer oder Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer: ‚Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung‘ zu beraten und zu unterstützen.“

Beratung und Unterstützung bei Themen der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und menschengerechter Arbeitsgestaltung sind dieser Definition zufolge also Kernaufgaben.

An der Erfüllung dieser Kernaufgaben müssen aber alle im Betrieb mitarbeiten. Deshalb ist dieses Buch und seine Inhalte für alle interessant, die im Arbeitsleben stehen.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen stellt sich natürlich die Frage, ob die angestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit wirklich alles Nötige unternehmen und organisieren können, was zur Erfüllung ihrer Kernaufgaben notwendig wäre oder ob sie sich in erster Linie an Vorgaben der Firmenleitung zu orientieren haben und deshalb die eine oder andere Idee oder Verpflichtung nicht umsetzbar ist? Diese Frage in Bezug auf den eigenen Arbeitsbereich zu beantworten, überlasse ich dem Leser.

Ich denke aber grundsätzlich positiv! Vielleicht kann ich mit diesem Buch trotz vieler Widerstände Impulse für effektive Präventionsmaßnahmen liefern, die sowohl Unternehmensleitungen als auch Sicherheitsfachkräfte aufgreifen.

Gelingt es mir, Sie davon zu überzeugen, dass ein schnelles Umsetzen von Präventionskonzepten gegen Medikamenten- und Drogenmissbrauch, aber auch die nötige Sensibilität bei der Verwendung ärztlich verordneter Medikamente nötig sind, um Ihre Mitarbeiter und den Betrieb vor Schaden zu bewahren, ist der Zweck erfüllt. Denn – Probleme, die man nicht entstehen lässt, muss man nicht lösen!

Sie werden sehen! Es ist gar nicht so aufwendig, sich diese Probleme weitgehend vom Leib zu halten. Man muss es aber wollen und darf nicht glauben, man wecke schlafende Hunde. Die „beißenden Hunde“ in Form von Missbrauch sind schon lange da und vielleicht wundert sich ja sogar mancher Mitarbeiter, wie lasch die Unternehmensleitung reagiert. Immer noch skeptisch? Wo bleibt Ihr Mut?

Lassen Sie sich doch einfach auf eine interdisziplinäre Reise durch die Fragenlandschaft über Medikamente und Drogen im Arbeitsbereich ein. Ich werde versuchen, Ihnen ein guter Reisebegleiter und -leiter zu sein. Ich verspreche Ihnen in diesem Buch viele Denkanstöße, nützliche Tipps für Ihre Betriebs- und Mitarbeiterführung in Bezug auf die legale und illegale Nutzung von Medikamenten und Drogen und zeige Ihnen Lösungsansätze auf, die Sie einsetzen können, wenn doch mal ein Verdacht aufkommt.

Damit Sie im Bedarfsfall auch einzelne Kapitel auswählen und lesen können, habe ich versucht, sie so zu gestalten, dass die komplexen Themenbereiche voneinander getrennt abgeschlossen sind. Dadurch kommt es teilweise zu gewollten Wiederholungen, was die Chance bietet, die Inhalte leichter zu internalisieren und am Ende einen Gesamtüberblick über die Materie gewonnen zu haben.

Beim Thema Substanzmissbrauch ist die Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven erforderlich.

Und nachdem Führungskräfte manchmal auch die Elternrolle ausfüllen müssen und Doping, Neurodoping, illegaler Drogenkonsum und medizinische Behandlungen mit hochwirksamen Medikamenten auf ärztliche Verordnung auch Themen bei Schülern, Studenten und Auszubildenden sind, ist dieses Buch sicher auch für Eltern und Pädagogen empfehlenswert.

Zum besseren Verständnis habe ich Begriffe, die vielleicht nicht jedem Leser geläufig sind, im Text bei erster Nennung mit einem Pfeil versehen und am Ende im Anhang unter dem Abschnitt Begriffserklärungen erläutert. Ebenfalls im Anhang finden Sie die Erklärungen der Abkürzungen sowie die Auszüge aus Gesetzen.

Letztendlich hoffe ich, dass Sie dieses Buch nutzen können, um für Ihre Mitarbeiter und Ihre Firma präventive Konzepte zu schaffen und zu organisieren, die die Voraussetzungen dafür bieten, dass Sie niemals wirklich mit der Thematik konfrontiert werden, und wenn doch, wirksame Lösungsideen entwickelt haben, zum Wohle aller Beteiligten.

F. H. Wimmer

Kapitel 1 Führungsverantwortung / Drogen / Medikamente

I. Führungsverantwortung und Selbstkontrolle

Wenn wir uns zum Vorsatz machen, gefährliche Substanzen auf dem Weg zur Arbeit, im direkten Arbeitsbereich und auch nach der Arbeit zu vermeiden, brauchen wir alle Beteiligten, um unsere Vorhaben und die Planung umzusetzen.

Allerdings – und das wissen wir ja aus anderen Bereichen, muss die Initiative oft von der Führungsebene ausgehen. Die erforderliche Akzeptanz für Neuerungen erreicht man bei den Mitarbeitern aber meist nur, wenn man selbst Vorbild ist, Maßnahmen mit fundierten Argumenten begründen kann und Wege findet, auch Betriebsräte, Sicherheitsingenieure oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu überzeugen.

Eine weitere Variante wäre die Einführung neuer Abläufe im Bereich der Auszubildenden, da sie dort ohne große Schwierigkeiten realisierbar sind und sich auf die Mitarbeiter des ganzen Unternehmens übertragen.

Natürlich kann die Initiative in der Praxis auch von Betriebsräten oder sonstigen Mitarbeitern ausgehen.

Doch auch dann gilt, dass Vorbildfunktion, stichhaltige Argumente und die Akzeptanz aller Verantwortlichen nötig sind, um erfolgreich sein zu können und funktionierende Maßnahmen gegen Substanzmissbrauch einzuführen.

Bevor Sie sich auf dieses Buch einlassen, möchte ich Ihnen deshalb eine Grafik präsentieren, die Sie quasi als Leitbild verstehen können. Sie können daraus komprimiert sehen, welche wesentlichen Kriterien Sie persönlich überdenken sollten, wenn Sie Ihrer Vorbild- oder Führungsposition, in Bezug auf das Buchthema, gerecht werden und den ersten Schritt in Sachen PRÄVENTION machen wollen.

„Kehre jeder vor seiner eigenen Tür“ ist ein Sprichwort, das hier gut passt. Man sollte nämlich nicht für Dinge eintreten, hinter denen man nicht steht oder schlimmer, dadurch auffallen, dass man selbst durch Substanzmissbrauch bei der Belegschaft bekannt ist.

Deshalb empfehle ich, dass sich jeder Leser Gedanken darüber macht, was er selbst tun könnte, um zum sinnvollen bewussten Umgang mit Medikamenten anzuregen.

Gehört er zur Gruppe derjenigen 3 Millionen Arbeitnehmer, die laut DAK Gesundheitsreport 2015, auf leistungssteigernde Medikamente zugriffen, wird es aus meiner Sicht Zeit, sich selbst intensiver mit dieser Tatsache auseinanderzusetzen.

Überlegen Sie nur, wie oft man gedankenlos Medikamente einnimmt oder an andere weitergibt. Das kann die Pille sein, die die Mutter vor den Augen des Kindes einnimmt. Das kann aber auch das Verhaltensmuster sein, einem Kind, das über Kopfschmerzen klagt, sofort Kopfschmerz-Tabletten anzubieten, ohne über die Ursache der Kopfschmerzen nachzudenken und nur das Ziel zu verfolgen, dass das Kind möglichst schnell in die Schule kommt. Das kann aber auch der leistungsorientierte Sport-Übungsleiter sein, der bereits im Jugendalter seiner Schützlinge beginnt, mit bestimmten Mittelchen die Leistungsfähigkeit zu steigern. Oft genug sind es aber auch Eltern, die mit bestimmten Substanzen die Leistungsfähigkeit des Kindes steigern wollen, damit es das erreicht, was sich die Eltern oft für das eigene Leben gewünscht hatten.

Es kann aber auch die Kopfschmerzpille sein, die ständig eingenommen wird, obwohl ausreichender Schlaf, angemessene Erholungsphasen oder mehr körperliche Betätigung das Problem besser und nachhaltiger lösen könnten.

Natürlich sind wir als Arbeitnehmer alle betroffen, wenn wir Erschöpfungserscheinungen oder beginnende Symptome von Krankheiten nicht beachten und sofort versuchen, mit Medikamenten arbeitsfähig zu bleiben.

Hier liegen oftmals die Anfänge für Abhängigkeits- oder Suchtprobleme, die der Kriminologe Schwind sehr gut in einer Grafik über die Ursachen der Entstehung von Sucht und Abhängigkeit (→)dargestellt hat.

Dabei sind Persönlichkeit (Selbstwertgefühl, Beziehungsfähigkeit, Frustrationstoleranz), die Droge (Griffnähe, Wirkung, Verträglichkeit, Dosis) und das Milieu, also die Einflüsse der Gesellschaft,wichtige Gründe für die Entstehung von Abhängigkeiten und Sucht.

Abb. 1: Quelle: Hans-Dieter Schwind, Kriminologie und Kriminalpolitik, 23. Auflage, Kriminalistik Verlag, 2016

Ich denke, dass man sich die Erkenntnisse von Schwind zunutze machen kann, wenn man Probleme mit dem Thema „Medikamente und Drogen im Arbeitsbereich“ angehen oder vermeiden will.

Um in diesem Zusammenhang auch die immer möglichen straf- und zivilrechtlichen Aspekte zu überdenken, die bei missbräuchlicher Nutzung bestimmter Substanzen über den Nutzern und deren Verantwortlichen schweben können, sollten Sie anhand der Grafik überprüfen, ob Sie Ihre Führungs- oder Vorbildrolle bereits befriedigend ausgefüllt haben oder Sie nachbessern sollten.

Hinweis:

Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und dem Betrieb. Deshalb sind Präventionsmaßnahmen zu organisieren, um Substanzmissbrauch zu vermeiden. Werden Substanzen missbraucht oder therapeutisch eingesetzt, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen können, ist zu handeln. Um selbst ein Zeichen zu setzen, beachten Sie folgende Punkte:

Sensibilisieren Sie sich selbst für das Thema Medikamente und Drogen im Arbeitsbereich

Sensibilisieren Sie auch Ihre Mitarbeiter für das Thema

Lehnen Sie Substanzmissbrauch konsequent ab. Regeln Sie therapeutisch notwendige Einnahme von Arzneien

Zeigen Sie bei Missbrauchsverdacht Konsequenz, aber mit dem Schwerpunkt „Hilfeleistung“

Überdenken Sie besondere Gefährdungsbereiche und Privilegien

in Bezug auf Substanzmissbrauch

Bauen Sie das Thema Substanzmissbrauch in interdisziplinäre Fortbildungen ein

Haben Sie all die Punkte selbstkritisch durchdacht, kann es losgehen. Folgen Sie mir auf die Reise durch das Labyrinth der verschiedensten Aspekte von Drogenmissbrauch, Medikamentengebrauch und -missbrauch, die im Arbeitsleben wichtig werden können!

Lassen Sie mich damit beginnen, Ihnen die wichtigsten illegalen Drogen und Medikamente vorzustellen, die aus meiner Erfahrung heraus im Arbeitsbereich vorhanden und beachtenswert sind.

Zusätzlich stelle ich Ihnen die Gruppe der sogenannten LEGAL HIGHS (→) vor, deren rechtlicher Status bis zum Jahreswechsel 2016/2017 sehr problematisch war, obwohl die Stoffe sehr gefährlich sind und sogar immer wieder zu Todesfällen führten. Dabei waren sie bis zur Einführung des Neuen-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (= NpSG – Gesetzestext siehe AnhangS. 292) teilweise frei zu kaufen. Erst als eindeutig nachgewiesen war, dass Stoffe in den berauschenden Kräutermischungen und Badesalzen enthalten waren, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, gab es Handlungsansätze für Polizei und Staatsanwaltschaft.

Sie können nichts mit dem Begriff LEGAL HIGHS anfangen? Nun, ein Grund mehr, sich einzulesen und das nötige Grundwissen zu erlangen. Denn LEGAL HIGHS in Form von SPICE (→), Badesalzen und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs sind nicht nur im Arbeitsbereich, sondern auch an den Schulen und Universitäten anzutreffen. Es kann deshalb nicht schaden, etwas über diese Stoffe zu erfahren.

II. Illegale Drogen im Arbeitsbereich

1. Allgemeines

Um gleich einen Irrtum auszuräumen. Auch der Besitz von geringen Mengen illegaler Drogen, die dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt sind, stellt schon ein Vergehen dar, das verfolgt werden muss (Drogenanhaftungen an einer Haschischpfeife). Die Annahme, dass es gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Drogen gibt, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind und deren Besitz dadurch straffrei wäre, ist falsch und gefährlich. Wird ein Verstoß nach dem BtMG angezeigt, sind die Strafverfolgungsbehörden außerdem verpflichtet, andere Behörden, wie die Fahrerlaubnisbehörden (§ 2 StVG) oder die Gesundheitsämter, von den Verfehlungen zu informieren, was dann zu Überprüfungen der Fahrtauglichkeit oder gar zum Entzug einer erteilten Fahrerlaubnis führen kann. Die Weitergabe der Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG an die zuständige Staatsanwaltschaft hat in jedem Fall zu erfolgen.

Die unterschiedliche Praxis der Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Bundesländer, kleinere Drogenverstöße zu ahnden oder das Ermittlungsverfahren einzustellen, hat nichts mit der grundsätzlichen Strafbarkeit nach dem BtMG und den Folgen, wie Mitteilungen an die Fahrerlaubnisbehörden, zu tun.

So ist es in Niedersachsen gängige Praxis, keine Strafen auszusprechen, wenn ein Beschuldigter 6 Gramm Cannabisprodukte in Besitz hatte und diese Menge nur für seinen Eigenverbrauch bestimmt war.

Die Einstellungspraxis ist aber erst relevant, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens abgeklärt ist, ob die sichergestellte Menge tatsächlich nur zum Eigenverbrauch bestimmt war. Die Straftat des Besitzes von Cannabis steht aber bis zur Einstellung im Raum. Diese juristische Besonderheit wird von vielen Laien falsch verstanden.

Medienberichte zum Thema Liberalisierung von Drogen werden oft falsch interpretiert. Es geht dabei um das juristische Problem der Gleichbehandlung von Verstößen gegen das BtMG oder die Freigabe bestimmter Drogenarten. Hier gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Praktiken bei der Einstellung von Erstverstößen oder bei den Drogen-Mengen, die für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaften wichtig sind. Das heißt, um ein abstraktes Beispiel zu konstruieren, dass man im Land Berlin oder Niedersachsen bei einer beschlagnahmten Marihuana-Menge von X Gramm ein Ermittlungsverfahren einstellt, während man in Bayern den Besitzer einer kleineren Menge bereits zu einer Geldstrafe oder gar zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Für den Arbeitsbereich heißt dies, dass Arbeitnehmer, die illegale Drogen, wie Haschisch, Marihuana, Amphetamin, Crystal oder Kokain besitzen, grundsätzlich strafbar handeln. Auch andere Formen des Umgangs mit diesen Drogen sind vom BtMG erfasst und ein Verstoß kann empfindliche Strafen zur Folge haben (§ 29 BtMG). Zudem kann durch den Konsum von illegalen Drogen gegen andere Straftatbestände, z. B. wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss der Drogen, verstoßen werden (z. B. §§ 316, 315c StGB).

Dies sollte man sich im Arbeitsbereich bewusst machen. Oft genug kommen Mitarbeiter zur Arbeit, obwohl sie am Vorabend Drogen konsumiert haben und die Wirkstoffe oder Abbauprodukte der Substanzen auch noch bei Arbeitsbeginn ihre Wirkung zeigen oder latent vorhanden sind (vergleiche Alkohol).

Die Halbwertzeiten, also die Zeiten, in denen Drogeninhaltsstoffe, wie bei Cannabisprodukten das Tetrahydrocannabinol (THC), abgebaut sind, können in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters und die Arbeitssicherheit eine entscheidende Rolle spielen.

Die Wirkungen der gebräuchlichsten illegalen Drogen, wie Haschisch, Marihuana, Amphetamin oder Crystal sowie Heroin, Kokain, aber auch Fertigarzneimittel mit Inhaltsstoffen, die dem BtMG unterliegen – zu denken ist hier an METHYLPHENIDAT, das in Medikamenten, wie RITALIN®, MEDIKINET® oder CONCERTA® verarbeitet ist, oder an Medikamente, wie OXYCODON® (→), FENTANYL® und LYRICA® – können in den meisten Fällen negative Einflüsse auf die Verkehrs- und Arbeitssicherheit haben, die es zu unterbinden gilt.

Deshalb ist der Umgang mit solchen Substanzen (Alkohol, Drogen, Medikamente) nicht nur in den Vorschriften für die Arbeitssicherheit geregelt. Auch in den Unfallverhütungs-Vorschriften sind Drogen und Medikamente thematisiert. Wünschenswert wäre deshalb die Aufnahme von Verhaltensmaßregeln zur Drogen- und Medikamenteneinnahme in Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen.

Doch es sind neben verbotenem Besitz oder Handel mit illegalen Drogen und der rechtlichen Würdigung auch andere, praktische Kriterien im Arbeitsbereich zu beachten. Oft genug wurden die Schränke oder Spinde als Versteck für illegale Drogen missbraucht.

Rohstoffe, die zur Produktion von illegalen Drogen geeignet sind, wurden entwendet, firmeneigene technische Geräte/IT-Hardware zur Fälschung von Rezepten genutzt oder auch illegale Drogen über die firmeneigene Datenleitung im Web bestellt und in der Firma gekauft oder verkauft.

Computeranlagen der Firmen ermöglichen nahezu gefahrlose Drogenbestellungen im Internet (über verschlüsselte Darknet-Verbindungen), vor allem dann, wenn mit Kennwörtern für die Freischaltung der PCs sehr leichtfertig umgegangen wird.

Mittlerweile gibt es Internetportale, über die man alle möglichen Drogen, Medikamente, Waffen und vieles mehr bestellen kann. Das Entdeckungsrisiko ist bei uns im Lande – aus meiner Sicht aus falsch verstandenem Liberalismus heraus – relativ gering.

Hier ergeben sich aus meiner Sicht vor allem für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Führungskräfte oder für externe Sicherheitsunternehmen einige neue Aufgabenbereiche, die Anforderungen an den Einzelnen stellen können, um die vielfältigen Möglichkeiten des bedenklichen Umgangs mit Drogen im Arbeitsbereich zu erkennen und geeignete Maßnahmen entgegenzusetzen.

Doch um dies in der Praxis umzusetzen, brauchen Sie erst einmal fundiertes Grundwissen über die illegalen Drogen selbst, ihre Wirkungsweisen und Erkennungszeichen.

Sie sollten aber auch die wesentlichen Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes, kurz BtMG, kennen, um mitreden zu können.

Echte Fachleute müssen Sie nicht werden, aber zur Erfüllung Ihrer Aufgaben – speziell als Führungskraft, die unter Umständen für das Verhalten eines Mitarbeiters haften muss oder strafrechtlich mit zur Verantwortung gezogen werden kann – brauchen Sie diese Portion Grundwissen.

Grundwissen zum Betäubungsmittelgesetz

Illegale Drogen und deren Inhaltsstoffe sind dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt und der Umgang ist in jeglicher Form geregelt. Die einzelnen Drogen oder Inhaltsstoffe sind in drei Anlagen zum BtMG aufgelistet. Verstöße werden mit empfindlichen Freiheitsstrafen oder mit Geldstrafen geahndet.

LEGAL HIGHS, wie berauschende Kräutermischungen (SPICE) oder Badesalze mit berauschenden Inhaltsstoffen, sind nur dann unter das BtMG gestellt, wenn tatsächlich Stoffe nachgewiesen werden können, die in den Anlagen aufgeführt sind.

Ansonsten gilt bei LEGAL HIGHS das im November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (kurz: NpSG). Mit diesem Gesetz konnte eine Gesetzeslücke geschlossen werden, um den Umgang mit den gefährlichen Stoffen zu reglementieren.

Damit gibt es kaum eine Form des Umgangs mit Betäubungsmitteln, der nicht normiert ist.

Für Wirtschafts- oder Industrieunternehmen ist der Umgang mit illegalen Drogen aber sicherlich nicht das primäre Problem, abgesehen von Fallkonstellationen, in denen sich eine Beteiligung an einer Straftat durch einen Vorgesetzten abzeichnet.

Dies kann der Fall sein, wenn nachweisbar die Gelegenheit geschaffen wurde, im Arbeitsbereich Drogen zu konsumieren, damit zu handeln oder wissentlich Geldmittel oder Versteckmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Eine derartige Handlungsweise würde unter Umständen den Tatbestand des „Schaffens von Gelegenheiten“ im Sinne des BtMG erfüllen und strafrechtliche Verfolgung fordern (§ 163 Strafprozessordnung).

Dabei muss man grundsätzlich davon ausgehen, dass derartige Straftaten sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können.

Deshalb ist bei Bekanntwerden von Drogenaktivitäten im Betrieb grundsätzlich zu handeln. Eine Pflicht, Verstöße bei der Polizei anzuzeigen, besteht zwar nicht, allerdings sollten Sie aufgefundene Drogen niemals selbst in Besitz nehmen, sondern vorher grundsätzlich die örtlich zuständige Polizeidienststelle verständigen. Nehmen Sie die Drogen an sich, besitzen Sie den Stoff und machen sich somit strafbar. Sie besitzen dann nämlich eine Droge im Sinne des BtMG und haben dafür nicht die notwendige Erlaubnis.

Beispiel:

In einem Fertigungsbetrieb wurde im Schichtbetrieb gearbeitet. Drei Jungarbeiter, die ihre Schicht gegen 22 Uhr begannen, kamen gewöhnlich total erschöpft zur Arbeit. Auffällig war, dass alle drei nach der ersten Zigarettenpause merklich aufgeputscht an den Arbeitsplatz zurückkehrten.

Auch dem Schichtführer fiel dies auf und auf Nachfragen erfuhr er, dass seine Mitarbeiter in der Pause Amphetamin konsumieren, um die Schicht zu überstehen. Der Mann unternahm nichts.

Monate später wurde einer der Jungarbeiter von der Polizei festgenommen. Er hatte einem sogenannten noeP (= nichtöffentlich ermittelnden Polizeibeamten) 50 Gramm Amphetamin angeboten und war bei der Übergabe festgenommen worden. Wohnung und Arbeitsplatz des Dealers wurden durchsucht.

Im Spind wurden weitere 50 Gramm Amphetamin gefunden und beschlagnahmt.

Der Verdächtige machte von der Möglichkeit Gebrauch, sich durch ein Geständnis im Sinne des § 31 BtMG (der eine Art Kronzeugenregelung darstellt) eine bessere Situation im eigenen Strafverfahren zu verschaffen und gab deshalb auch zu Protokoll, dass man während der Arbeitszeit Drogen konsumiert hat.

Auf die Frage, ob das keiner im Betrieb merkte, dass mehrere Arbeiter regelmäßig Drogen konsumierten, gab der Proband zu Protokoll, dass sein Schichtführer wusste, dass mehrere Arbeiter regelmäßig Amphetamin konsumierten, er aber nichts unternahm.

Für den ermittelnden Kriminalbeamten und die Staatsanwälte stellt sich in einem derartigen Fall die Frage, ob sich der Schichtführer nicht nur nach dem BtMG strafbar machte, weil er nichts gegen den Drogenkonsum unternahm, sondern sogar die Möglichkeit bot, dass ungeniert Drogen konsumiert werden konnten

Verstöße gegen andere Gesetze (Arbeitsschutzgesetz) möchte ich hier aus Verständnisgründen noch nicht erläutern, aber die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das BtMG ist sehr wahrscheinlich.

Doch neben dem Umgang mit den klassischen illegalen Drogen kann auch der missbräuchliche Umgang mit betäubungsmittelhaltigen Fertigarzneimitteln ein massives Problem im Arbeitsbereich werden, wenn die jeweiligen Mittel illegal erworben und ohne oder entgegen der ärztlichen Verordnung verwendet oder weitergegeben werden. Auf das Thema Medikamente werde ich aber im nächsten Abschnitt eingehen.

Für Sie ist es zum Verständnis und zur Organisation notwendiger Maßnahmen sowie zur Feststellung von Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz vorteilhaft zu wissen, wo man verbindliche Informationen über diese Substanzen und ihre Wirkung findet, welche Handlungen strafbar sein können und welche Stoffgruppen im BtMG aufgelistet sind.

Das sind neben den angeführten Anlagen zum BtMG natürlich die bekannten Informationsquellen, wie WIKIPEDIA sowie die Rote Liste, die GelbeListe oder Info-Material der Krankenkassen.

Dieses Grundwissen kann Ihnen auch dann helfen, wenn Sie – wie in Kapitel III ausführlich behandelt – im Rahmen eines sogenannten Stufengesprächs mit einem des Substanzmissbrauchs verdächtigen Mitarbeiter sprechen wollen. Anders als beim Thema „Alkohol“ sind nämlich Drogen- und Medikamentenkonsumenten gewöhnlich sehr gut informiert, was die Wirkungsweise der eingenommenen Substanzen anbelangt. Ein Gesprächspartner, im Fall von Fürsorgegesprächen ein Vorgesetzter, der nicht über ein gewisses Grundwissen zum Thema verfügt, wird deshalb kaum ernstgenommen oder gar an der Nase herumgeführt. Deshalb kann Ihnen Wissen über die gesetzliche Methodik des BtMG schon Vorteile bringen, wenn Sie einmal in die Lage geraten, Substanzmissbrauch mit Drogen im Betrieb zu unterbinden.

Wesentlich für die Einordnung von illegalen Drogen oder betäubungsmittelhaltigen Medikamenten sind die sogenannten Anlagen I bis III desBetäubungsmittelgesetzes, in denen jedoch meist nur die Inhaltsstoffe der einzelnen Substanzen, besonders bei Fertigarzneimitteln, gelistet sind. Dennoch ist es vorteilhaft, diese Anlagen und ihren Inhalt im Groben zu kennen:

Anlage I – zum BtMG

Hier sind nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel aufgelistet. Als Beispiele sind LSD, Meskalin, Psilocybin oder Tetrahydrocannabinol zu nennen. Der Handel mit Substanzen dieser Anlage ist verboten, ebenso die Abgabe. Auch die Verwendung dieser Produkte in der Pharmaindustrie ist grundsätzlich nicht gestattet.

Für Sie kann deshalb als Richtschnur gelten, dass alle Stoffe, die in dieser Anlage zum BtMG vermerkt sind und bei Ihnen im Betrieb auftauchen, Ihre ganze Aufmerksamkeit bekommen sollten, da dann ein Mitarbeiter gesetzeswidrigen Umgang mit diesen Stoffen hat.

Anlage II – zum BtMG

beinhaltet verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel, wie Cis-Tilidin, Methamphetamin, Cannabis oder Coca–Blätter. Der Handel mit den Produkten ist, mit entsprechender Erlaubnis der Bundesopiumstelle, möglich, weil die Stoffe als Ausgangsstoffe für die Medikamentenherstellung wichtig sind. Nicht erlaubt ist aber die Abgabe an Privatpersonen.

Diese können nur im Ausnahmefall im Besitz einer solchen Erlaubnis sein.

Anlage III – zum BtMG

beinhaltet verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel, wie Amphetamin, Diazepam, FENTANYL, METHADON, OXYCODON oder bestimmte Zubereitungen von TILIDIN und METHYLPHENIDAT.

Das sind meist Stoffe, die in der Pharmazie zur Herstellung von Arzneien nötig sind.