Eltern werden - Finanzen im Griff - Michael J. Hartmann - E-Book

Eltern werden - Finanzen im Griff E-Book

Michael J. Hartmann

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Beschreibung

Kompetent. Klar. Kostengünstig. Der Ratgeber hilft werdenden Eltern ihre Finanzen in den Griff zu bekommen. Umfassende Informationen zu Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Entlastungsbetrag, Unterhalt, Riester-Rente, Kinderbetreuung. Mit Checkliste am Schluß.

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Seitenzahl: 32

Veröffentlichungsjahr: 2013

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Michael J. Hartmann

Eltern werden - Finanzen im Griff

Band 1 der E-Book-Serie FinanzwissenKompakt

 

 

 

Dieses eBook wurde erstellt bei

Inhaltsverzeichnis

Titel

Kapitel 1

Vorwort

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld - die Phase um die Geburt

Elternzeit – mehr Zeit für die Familie

Elterngeld - einkommensabhängig

Kindergeld – jahrelange Unterstützung für alle Eltern

Der Kinderzuschlag – gegen Kinderarmut

Gesetzliche Rentenversicherung: mehr Rente

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Unterhalt – nach Trennungen oder Scheidungen

Riester-Rente: sinnvoll für Mütter

Kinderbetreuung – Steuerlich abzugsfähig

Checkliste: nichts vergessen?

Impressum

Kapitel 1

Eltern werden – Finanzen im Griff

FinanzwissenKompakt

Die E-Book-Serie des Wirtschaftsjournalisten

Michael J. Hartmann

Renommierter, ausgezeichneter vielfacher Buchautor

Copyright©2012 Michael J. Hartmann

Covergestaltung: Michael J. Hartmann

Band 1: Eltern werden – Finanzen im Griff

Vorwort

Ein spannender neuer Lebensabschnitt beginnt für Sie.

Strampler und Bettchen müssen besorgt werden, das Kinderzimmer gestrichen. Der neue Erdenbürger verlangt Aktivitäten und Planungen für die Zukunft – auch auf der finanziellen Seite.

Vorübergehende Auszeit, weitere Karriere, die Finanzen wollen durchdacht und manches muss beantragt werden.

In dieser Lebensphase hilft der Ratgeber. Schnell, umfassend und kompetent informiert er über staatliche Zuwendungen und Ihre Wahlmöglichkeiten.

Auch gibt es Tipps, wo Sie selbst aktiv werden müssen, und wo es sich lohnt als Mutter oder als Familie in die eigene Altersvorsorge zu investieren – durch sonst eher selten gewordenen Zulagen von Vater Staat. Dabei hilft Ihnen eine Checkliste am Schluß des E-Books.

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld - die Phase um die Geburt

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen. Es soll sie während der späten Schwangerschaft sowie Kind und Mutter für eine bestimmte Zeit danach schützen. Ferner ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate danach durch das Unternehmen unzulässig. 

Die im Mutterschutzgesetz geregelten Schutzvorschriften gelten, sobald der Arbeitgeber über die Schwangerschaft unterrichtet wurde. Die Information ist von ihm vertraulich zu behandeln und er darf diese gegenüber Dritten nicht unbefugt weiter geben. Verlangt der Arbeitgeber ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis über die Schwangerschaft, müssen von ihm die Kosten für die Bescheinigung getragen werden. Bei Bewerbungen während der Schwangerschaft muss, selbst wenn der Arbeitgeber danach fragt, die Schwangerschaft nicht offenbart werden. 

Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen, nach der Entbindung. Der Mutterschutz kann sich auch verlagern, wenn durch Frühgeburt oder vorzeitige Entbindung die Schutzfrist vor der Geburt verkürzt wurde – oder sogar ganz weg gefallen ist.

Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten von ihrer Krankenkasse das so genannte Mutterschaftsgeld. Es soll als Lohnersatz dienen – steht also nur denjenigen zu, die zuvor einen Lohn oder ein Gehalt bezogen haben. Der Tagessatz beträgt maximal 13 Euro. Der Antrag auf Mutterschutzgeld wird bei der Krankenkasse gestellt.

Neben dem Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere im Mutterschutz einen Zuschuss in Höhe der Differenz zu ihrem Nettoverdienst vom Arbeitgeber (durchschnittlicher Nettoverdienst minus 13 Euro). 

Nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens 210 Euro. Wer also privat oder nicht in einer Pflichtkasse oder Ersatzkasse versichert ist, richtet den Antrag auf Mutterschutzgeld an das

Bundesversicherungsamt

Mutterschaftsgeldstelle

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

Telefon: 0228 / 619 18 88

www.bva.de

Elternzeit – mehr Zeit für die Familie

Früher hieß das Angebot Erziehungsurlaub – doch die Gedanken an Freizeit können in den ersten Monaten nach der Geburt vergehen. Eine Eingebung, die auch dem Gesetzgeber nicht fremd zu sein scheint, deswegen heißt nun der Erziehungsurlaub passender Elternzeit.

Elternzeit bedeutet: Bis zu drei Jahre nach der Geburt eines Kindes können Mutter oder Vater eine Auszeit vom Berufsleben nehmen.