Empirische Sozialforschung - Helmut Kromrey - E-Book

Empirische Sozialforschung E-Book

Helmut Kromrey

0,0
35,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.

Mehr erfahren.
Beschreibung

Das Standardwerk zur empirischen Sozialforschung, grundlegend überarbeitet und didaktisch aufbereitet in der 13. Auflage. Ausgehend von wissenschaftstheoretischen Fragen werden alle relevanten Schritte des realen Forschungsprozesses detailliert und anwendungsnah erklärt sowie Unterschiede zur qualitativ-interpretativen Perspektive aufgezeigt. Das Buch eignet sich sowohl zu einem tiefergehenden Verständnis als auch zum Einstieg ohne Vorkenntnisse in die empirische Sozialforschung.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Seitenzahl: 970

Veröffentlichungsjahr: 2016

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



utb 8681

Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage

Böhlau Verlag · Wien · Köln · Weimar Verlag Barbara Budrich · Opladen · Toronto facultas · Wien Wilhelm Fink · Paderborn A. Francke Verlag · Tübingen Haupt Verlag · Bern Verlag Julius Klinkhardt · Bad Heilbrunn Mohr Siebeck · Tübingen Nomos Verlagsgesellschaft · Baden-Baden Ernst Reinhardt Verlag · München · Basel Ferdinand Schöningh · Paderborn Eugen Ulmer Verlag · Stuttgart UVK Verlagsgesellschaft · Konstanz, mit UVK / Lucius · München Vandenhoeck & Ruprecht · Göttingen · Bristol Waxmann · Münster · New York

Helmut Kromrey, Jochen Roose, Jörg Strübing

Empirische Sozialforschung

Modelle und Methoden der standardisierten Datenerhebung und Datenauswertung mit Annotationen aus qualitativ-interpretativer Perspektive

13., völlig überarbeitete Auflage

UVK Verlagsgesellschaft mbH · Konstanz mit UVK/Lucius · München

Prof. i. R. Dr. Helmut Kromrey, bis 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Soziologie und Methodenlehre an der Freien Universität Berlin; Arbeits- und Forschungsschwerpunkte: Bildung und Beruf, Medien, Stadt, Wissenschaftstheorie und empirische Forschung, Evaluation.

Prof. Dr. Jochen Roose ist Professor für Sozialwissenschaften am Willy Brandt Zentrum für Deutschland- und Europastudien der Universität Wrocław, Polen. Seine Forschungsthemen sind Partizipation, Europäisierung und Methoden der empirischen Sozialforschung.

Prof. Dr. Jörg Strübing forscht und lehrt zu qualitativ-interpretativen Methoden der empirischen Sozialforschung an der Eberhard Karls Universität Tübingen.

Online-Angebote oder elektronische Ausgaben sind erhältlich unter www.utb-shop.de.

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Firmennamen und Softwarebezeichnungen, die in diesem Buch veröffentlicht werden, sind fast alle als eingetragene Marken geschützt. Deren Nennung bedeutet nicht, dass sie frei verwendet werden dürfen.

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

12. Auflage: © Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart 2009 (ISBN 978-3-8252-1040-3; ISBN 978-3-8282-0484-3) 13. Auflage: © UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz und München 2016

© UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2016

Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart Einbandgestaltung: Atelier Reichert, Stuttgart Lektorat: Marit Borcherding, München eBook-Produktion: Pustet, Regensburg

UVK Verlagsgesellschaft mbH Schützenstr. 24 · D-78462 Konstanz Tel. 07531-9053-0 · Fax 07531-9053-98www.uvk.de

UTB-Band Nr. 8681ISBN 978-3-8463-8681-1 (EPUB) ISBN 978-3-8252-8681-1 (Print)

Vorbemerkungen: Wozu „Methoden empirischer Sozialforschung“?

Ergebnisse empirischer Sozialforschung prägen unseren Alltag. Wir begegnen ihnen tagtäglich: in der Presse, in Rundfunk und Fernsehen – sowohl direkt (vor und nach Wahlen, als Werte aus demoskopischen Umfragen wie dem „Politbarometer“) als auch indirekt (etwa als Resultate von Marktforschungen). Auch die Politik ist nicht unerheblich von der Demoskopie abhängig: Keine Partei, kein Politiker, kein Parlament wird über politische Streitfragen entscheiden, ohne zuvor die Meinungen „seiner“ Wählerschaft erkunden zu lassen. Und wer selbst politisch oder sozial aktiv ist – in Vereinen, Verbänden oder Parteien, als Mitglied eines kommunalen Ausschusses oder Beirats, als Betroffene in einer Bürgerinitiative –, hat sich des Öfteren mit Gutachten und mit Informationen aus empirischen Erhebungen auseinanderzusetzen. Wer sich dabei nicht lediglich auf seinen Glauben verlassen will, tut gut daran, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was empirische Sozialforschung leisten kann – aber auch: wo ihre Grenzen liegen.

Das gilt erst recht für Studierende der Sozialwissenschaften. Alle Sozialwissenschaften verstehen sich als empirische Disziplinen; sie verfahren bei der Gewinnung ihrer Aussagen im Wesentlichen nach der gleichen Forschungslogik und bedienen sich der Instrumente aus dem gleichen Werkzeugkasten. Wie dies geschieht und wie die Geltung der gewonnenen wissenschaftlichen Aussagen begründet und geprüft wird, das gehört zu den selbstverständlichen Basiskenntnissen, die sich jede und jeder Studierende anzueignen hat, wenn sie oder er das gewählte Fach als Wissenschaft erleben und nicht lediglich als Glaubenslehre konsumieren will. Dabei gilt es allerdings, zunächst ein leider weit verbreitetes Vorurteil zu überwinden, das sich für den Neuling als größtes Lernhemmnis erweisen kann: dass nämlich der damit angesprochene Wissensbereich schwierig und unangenehm, trocken und langweilig sei. Dem sei hier entgegengestellt: Für ein eigenständiges Studieren ist es nicht nur unabdingbar, sich mit den Grundlagen des Gewinnens wissenschaftlicher Erkenntnis, mit den Ansätzen und Strategien zur Erforschung der sozialen Wirklichkeit, mit den Regeln empirisch fundierter Argumentation und rationaler Kritik, mit den jeweils unterschiedlichen Möglichkeiten und Reichweiten, aber auch Fallstricken der verfügbaren Methoden der Informationsgewinnung zu befassen. Mehr noch: Es kann auch außerordentlich faszinierend sein!

Das vorliegende Lehrbuch will Grundlagenkenntnisse über die verbreiteten Strategien und Methoden empirischer Datenbeschaffung und Datenauswertung vermitteln, die in den verschiedensten Feldern beruflicher Praxis ebenso wie in unterschiedlichsten Studiengängen an Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Universitäten gefragt sind. Rein fachwissenschaftlich aufgebaute Überblickswerke bieten insbesondere der und dem mit erfahrungswissenschaftlichem Denken wenig Vertrauten häufig nur schwer Zugang zum Stoff. Das Voraussetzen von Vorkenntnissen erweist sich dabei ebenso als hinderlich wie eine von der Forschungspraxis losgelöste Darstellung oder die vorherrschende konzeptionelle Trennung in Grundlagen der Erkenntnistheorie, Verfahren der Datenerhebung (Methodenlehre) und Verfahren der Auswertung (Statistik und Datenverarbeitung).

Der vorliegende Text setzt hingegen keine Vorkenntnisse voraus. Er ist vor allem für einen Personenkreis geschrieben, der sich in den Problemkreis neu einarbeiten will, also etwa für Studierende am Anfang eines Studiums der Sozialwissenschaften, für Teilnehmer projektorientierter Studiengänge sowie für Personen außerhalb der Hochschulen, die sich einen Überblick über Vorgehensweisen und Probleme empirischer Wissenschaft verschaffen möchten. Wegen seiner Orientierung an ebendiesem Personenkreis knüpft der Text so weit wie möglich zunächst am alltäglichen Sprachgebrauch an, bevor dann schrittweise die Fachterminologie eingeführt wird. Eine gewisse Redundanz ist dabei nicht zu vermeiden, ist sogar im Interesse des leichteren „Hineinfindens“ durchaus gewollt.

Aus didaktischen Erwägungen ist das Gliederungsprinzip nicht eine methodologisch-wissenschaftliche Systematik, sondern der Ablauf eines realen Forschungsprozesses. Aufbauend auf Erfahrungen mit unterschiedlichen Lehrveranstaltungsformen und aus Forschungsarbeiten wird angestrebt, im Text in zweifacher Hinsicht Inhalte miteinander zu verbinden, die man ansonsten meist getrennt dargeboten findet: Zum einen handelt das Buch grundlegende wissenschaftstheoretische und methodologische Aussagen gemeinsam mit Problemen der Forschungspraxis ab. Zum anderen werden Techniken der Datenerhebung in Verknüpfung mit Methoden der Datenauswertung dargestellt. Allerdings bleibt das Feld der Auswertung und Analyse, um den Umfang in Grenzen zu halten, auf Prinzipien der Datenaufbereitung und auf Modelle der deskriptiven Statistik beschränkt.

Die Darstellung legt Wert darauf, nicht auf abstraktem Niveau stehen zu bleiben, sondern jeweils praktische Beispiele einzubeziehen. Obwohl methodologische und mathematisch-statistische Vorkenntnisse nicht vorausgesetzt werden, und obwohl der zur Verfügung stehende Platz angesichts der Fülle des abzuhandelnden Stoffs sehr eng ist, versuchen die Autoren, Verständlichkeit nicht um den Preis der Oberflächlichkeit zu erzielen. So findet der interessierte Leser in den Fußnoten zahlreiche weiterführende Hinweise zum vertiefenden Studium. Obwohl durchgängig an der Zielgruppe „Anfängerin und Anfänger“ orientiert, ist das Lehrbuch dadurch auch für „Fortgeschrittene“ von Nutzen.

Trotz aller von Auflage zu Auflage eingefügten Ergänzungen verbleibt als nicht ausräumbarer „Mangel“ die Selektivität des dargestellten Stoffes, die notwendige Beschränkung auf ausgewählte Modelle und Verfahren. Um nicht eine – gerade für Anfänger verwirrende und undurchschaubare – Fülle sich teilweise widersprechender methodologischer Positionen darstellen und gegeneinander abgrenzen zu müssen, werden jeweils nur einige Ansätze exemplarisch abgehandelt. Dies gilt insbesondere für die Ausrichtung an der wissenschaftstheoretischen Position des Kritischen Rationalismus. Dies ist weniger eine programmatische als eine didaktische Entscheidung: Die gängigen Methoden empirischer, standardisiert verfahrender Sozialforschung sowie deren theoretische Begründungen und Anwendungsregeln sind von Vertretern dieser Richtung der Erfahrungswissenschaft entwickelt worden. Ein Verständnis der konkreteren Vorgehensweisen und eine Einschätzung ihrer Gültigkeit und Reichweite sind erst mit einigen grundlegenden Kenntnissen dieser Wissenschaftstheorie möglich. Eine Einschätzung der Qualität sozialwissenschaftlicher Forschung und die vielfältigen Ermessensentscheidungen bei ihrer Durchführung lassen sich ohne eine wissenschaftstheoretische Fundierung nicht kompetent leisten.

Obwohl bisher ohne weitere Differenzierung von „der empirischen Sozialforschung“ die Rede war, geht damit keinesfalls der Anspruch einher, in diesem Buch die empirische Sozialforschung in ihrer Gesamtheit darzustellen. Vielmehr konzentriert sich der Text auf das Vorgehen der standardisiert verfahrenden – häufig irreführend als „quantitativ“ bezeichneten1 – Sozialforschung. Dem möglichen Eindruck, es handle sich dabei um die einzige oder gar die einzig „richtige“ Vorgehensweise, wollen wir nicht nur in dieser Vorbemerkung entgegenwirken. Auch wenn ein methodenintegriertes Lehrbuch, das alle Richtungen umfasst, zu kompliziert (und zu dick) würde, will das Buch die alternativen Sichtweisen und Argumente der qualitativ-interpretativen Richtung mitführen. Deshalb ist jedes Kapitel um teils kurze, teils ausführlichere Kommentare („Annotationen“) ergänzt, die das jeweilige Thema aus qualitativ-interpretativer Perspektive skizzieren. In diesen Kommentaren werden einerseits die wichtigsten Unterschiede zu der im Haupttext dominierenden Perspektive einer kritisch-rationalistisch orientierten, standardisierten Sozialforschung markiert, zugleich aber auch Berührungspunkte zwischen den verschiedenen Perspektiven deutlich gemacht.

Da „qualitativ-interpretativ“ in der Geschichte methodenwissenschaftlicher Diskurse eher als eine Residualkategorie (vgl. Hollstein & Ullrich 2003) aller nicht standardisiert verfahrenden und im Wesentlichen auf Quantifizierungen verzichtenden Sozialforschung entstanden ist, verwundert es wenig, dass sich unter diesem Label eine Vielzahl von Verfahren wiederfindet. Diese unterscheiden sich zum Teil deutlich voneinander, nicht nur in den methodischen Vorgehensweisen, sondern – wichtiger noch – in den grundlegenden erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen, aber auch in den sozialtheoretischen Orientierungen. Diese Differenzierungen werden in den Annotationen aus qualitativ-interpretativer Sicht markiert, wenn sie auch im Rahmen dieser kurzen Textabschnitte nicht im Detail präsentiert werden können. Das abschließende Kapitel 9 gibt dann einen Überblick über die Vorgehensweise verschiedener qualitativ-interpretativer Forschungsperspektiven.

Mit diesen Anmerkungen möchten wir deutlich machen, dass „die eine“ richtige Methode der Erkenntnisgewinnung nicht existiert. So einfach ist es (leider) nicht, und ein kompetenter Umgang mit sozialwissenschaftlicher Forschung – in der Lektüre oder in eigener Forschung – erfordert ein stetes Abwägen von Voraussetzungen und möglichen Alternativen. Universell einsetzbare Patentrezepte kann und will dieses Lehrbuch nicht bieten. Stattdessen will es Sie in eine spannende Welt methodischer und methodologischer Gedanken und Überlegungen einladen, die unsere Sicht auf die Welt nachhaltig mit prägen.

In seiner 13. Auflage erscheint das Lehrbuch in neuem Gewand. Der Verlagswechsel zu UVK geht mit zwei größeren Änderungen einher. Zum einen haben wir das Erscheinungsbild des Buches geändert. Das etwas größere Format und die erweiterten Möglichkeiten der Drucktechnik erlauben ein ansprechenderes Schriftbild. Zum anderen bearbeiten nun drei Autoren dieses Buch. Geblieben ist der Versuch einer Darstellung sozialwissenschaftlicher empirischer Methoden, die den Zugang so einfach wie möglich macht, aber dennoch nicht in unangemessene Vereinfachungen verfällt.

Berlin / Wrocław / Tübingen, im September 2016

Helmut Kromrey / Jochen Roose / Jörg Strübing

1Empirische Sozialforschung und empirische Theorie

1.1Zur Situation empirischer Sozialwissenschaft

1.1.1 Funktion von Wissenschaft in der Gesellschaft

Während des überwiegenden Teils der Menschheitsgeschichte bis weit in die neuere Geschichte hinein existierte das, was wir heute im Alltag unter „Wissenschaft“ verstehen, noch überhaupt nicht. Allenfalls gab es im Bereich des Handwerklichen, des Ackerbaus, der Schifffahrt und vor allem der Waffentechnik Erfahrungen, die im praktischen Umgang mit der Welt gewonnen und die dann von Generation zu Generation als Handlungswissen (teilweise als Geheimwissen) weitergegeben wurden.

Eine ausdrückliche Definition von „Sozial“wissenschaft gar kennen wir erst seit kurzem. „Wissenschaft“ war quasi selbstverständlich Naturwissenschaft. Der Umgang mit dem Wort dagegen war eine „Lehre“; und denjenigen, der sich damit beschäftigte, nannte man einen „Gelehrten“. Der Begriff Soziologie geht auf den französischen Philosophen Auguste Comte (1798–1857) zurück. Ursprünglich hatte er von physique sociale gesprochen. Sie sollte nach dem Vorbild der positiven – d. h. empirische Fakten feststellenden und erklärenden – Naturwissenschaften die gesellschaftlichen Erscheinungen studieren und ihre Gesetze aufzeigen.

Mit dem Schwinden der Bedeutung verbindlicher Zielvorgaben, wie sie bis dahin Religion und Tradition bereitstellten, waren auch zentrale Orientierungs- und Legitimationsgrundlagen für menschliches Handeln verloren gegangen. Die entstehende Lücke sollte nun – nach der Vorstellung von Auguste Comte – die Wissenschaft ausfüllen. Als konzeptuelle Basis dafür bot er (ohne Selbstbescheidung) seine Hauptwerke Cours de philosophie positive und Système de politique positive an.2

Auguste Comte postulierte für die Entwicklung jeder historischen Gesellschaft wie auch für die gesamte Menschheitsgeschichte ein sogenanntes Dreistadiengesetz. Danach durchlaufen sowohl die individuellen Erkenntnisfähigkeiten als auch die Wissenschaften und die Zivilisation „notwendigerweise und unumkehrbar drei Entwicklungsstadien zunehmender Aussonderung und Konkretisierung“ (Lexikon zur Soziologie, 1978, 169; s. auch zusammenfassend Abels 2004, 365 ff.), und zwar ein theologisch-fiktives, ein metaphysisch-abstraktes und ein positiv-reales Stadium:

Im

theologisch-fiktiven Stadium

deuten – so meinte

Comte

– die Menschen die Natur durch die Annahme der Existenz willensbegabter Wesen (Geister, Götter), welche die rätselhaften Naturvorgänge von innen her bewirken. In einer solchen Gesellschaft bekleiden dementsprechend Priester und Theologen die Machtpositionen.

In der mittleren Epoche, dem

metaphysisch-abstrakten Stadium

, wird die Naturerklärung mittels personenähnlicher Wesen durch abstrakte „Wesensbegriffe“ wie Substanz, Äther ersetzt. Die Theologen müssen ihre gesellschaftlich führende Stellung an die Vertreter einer metaphysisch-abstrakten Philosophie abgeben. Auch die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen unterliegen zunehmend abstrakten Regeln.

Im

positiv-realen Stadium

schließlich wird die Natur durch die Aufdeckung gesetzmäßiger Zusammenhänge auf der Grundlage empirischer Forschungen

wissenschaftlich

erklärt. Abstrakt-willkürliche Regelungen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen sollen durch eine auf Fachwissen und Berufserfahrung beruhende Lenkung der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge ersetzt werden. Alle Entscheidungen sollen aus dem Bereich des Willkürlichen herausgenommen und auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden. Die Aufgabe einer „positiven“ Wissenschaft ist es dann (nach

Comte

), den Maßstab für die Erkenntnis zu liefern, was gut und was richtig ist.

Diese Zukunftsperspektive aus dem vorigen Jahrhundert und die damit verbundene Aufgabenzuschreibung an die Wissenschaft (genauer: an eine empirisch fundierte, nicht-subjektivistische, „positive“, kurz: eine „Erfahrungswissenschaft“) haben bis in die jüngste Zeit nachgewirkt. Die Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs der Wissenschaften – vor allem des Feldes der Sozialwissenschaften – in den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts ist zumindest teilweise so zu erklären.3 Man erhoffte sich von ihr sowohl Hilfen zur Orientierung bei politischen Entscheidungen (wissenschaftliche Beratung der Politik, sozialwissenschaftliche Begleitung und empirische Evaluation politischer Programme) als auch eine sichere Basis zur Rechtfertigung gesellschaftlichen Handelns. Die Wissenschaft sollte auf der Grundlage empirischer Daten unbestreitbare, handlungsleitende Erkenntnisse bereitstellen, sollte den Prozess politischer Entscheidungen aus dem Zwielicht undurchschaubarer Mehrheits- und Machtkonstellationen herausführen und zur Entscheidungsfindung auf der Basis „objektiver“ Daten beitragen.4 Die Wissenschaft sollte aber nicht nur „objektive Daten“ liefern, also nicht nur herausfinden, was ist, sondern auch, was sein soll.

Der Streit um Werte und ihre wissenschaftliche Begründbarkeit5 ist zwar mittlerweile abgeklungen, nicht aber mit einem eindeutigen Ergebnis zu den wissenschaftsgeschichtlichen Akten gelegt worden.

Die mit den oben skizzierten großen Hoffnungen einhergehende Wissenschaftsgläubigkeit ist zumindest im Bereich der Sozialwissenschaften – aber auch im naturwissenschaftlichen Bereich – zunehmend einer Ernüchterung gewichen. Wissenschaft wird weitgehend nicht mehr als die Institution gesehen, die letzte, endgültige Wahrheiten bereitstellt.

Eine solche skeptische Haltung wird von der diesem Buch zugrunde gelegten wissenschaftstheoretischen Position des Kritischen Rationalismus nicht nur hingenommen, sondern steht ausdrücklich im Einklang mit ihrer Grundauffassung. Danach ist es gerade ein wesentliches Merkmal wissenschaftlichen Wissens, dass es sich immer wieder aufs Neue zu bewähren hat, dass es immer wieder in Zweifel gezogen, immer wieder erneut getestet und in neuen Zusammenhängen überprüft werden muss. Empirische Wissenschaft soll nicht „Glaubenssicherheit“ vermitteln, sondern die Welt – so wie sie ist – beschreiben und erklären, soll die Augen für den kritischen Blick auf die Realität öffnen.

1.1.2 Zum Verhältnis von Wissenschaft und Praxis

Die Beschränkung der empirischen Wissenschaft auf beschreibende und erklärende Aussagen sowie der Verzicht auf den Versuch, wertende Handlungsanweisungen wissenschaftlich zu begründen, muss jedoch kein Nachteil sein. Wenn eine Erfahrungswissenschaft auch nicht begründen kann, was sein soll, so besteht doch in komplexen Industriegesellschaften ein zunehmender Bedarf an wissenschaftlich abgesicherten beschreibenden und erklärenden Aussagen darüber, was ist, wie die Dinge zusammenhängen, welche Folgen bestimmte Handlungen und politische Programme haben können. Bedarf an sozialwissenschaftlichen Daten besteht in vielfältigen gesellschaftlichen Bereichen, die hier nur mit einigen Stichworten angedeutet seien: Ursachen sozialer Ungleichheit, psychosoziale Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit, Integration von Migranten, Prozesse gesellschaftlichen Wandels, Technikfolgenabschätzung etc. Zunehmend wird das technologisch Machbare nicht mehr als etwas angesehen, das notwendigerweise realisiert werden muss; zunehmend wird gefordert, das Machbare zunächst an psychischen, sozialen und gesellschaftlichen Erfordernissen und Konsequenzen zu messen. Hierbei aber ist wieder die Sozialwissenschaft gefragt, und zwar nicht als Begründer von Zielen, sondern als Produzent praxisrelevanter sozialwissenschaftlicher Forschungsresultate.

Doch auch in dieser eingeschränkten Funktion hat die Sozialwissenschaft Schwierigkeiten, mit der sozialen Praxis zusammenzukommen. So wird immer wieder neu diskutiert, wie denn praxisrelevante, d. h. anwendungsorientierte Sozialforschung auszusehen habe. Der Vorwurf von Praktikern an die Sozialwissenschaft lautet häufig, sie produziere entweder Banalitäten, die jeder Praktiker ohnehin schon lange wisse, oder die Ergebnisse seien völlig praxisfern.

In dieser Hinsicht haben es die Sozialwissenschaften im Vergleich zu den Naturwissenschaften heute besonders schwer. Eine Wissenschaft, die sich mit dem Erleben und dem Verhalten von Menschen beschäftigt, betritt ja kein Neuland; sie tritt in Konkurrenz zu vorhandenem Alltagswissen, zu bereits vorhandener Alltagserfahrung. Das in der Menschheitsgeschichte in Jahrtausenden angesammelte Wissen ebenso wie das in der Entwicklungsgeschichte jedes Individuums – in seinem ganzen bisherigen Leben – kumulierte Alltagswissen zeichnen sich gerade durch einen hohen Grad an praktischer Bewährung im Alltag aus: Was sich da an Wissen und Erfahrung angesammelt hat, muss zwar nicht unbedingt richtig sein (im Sinne von exakter Übereinstimmung mit der Realität), aber es „funktioniert“, d. h. es hat sich in der Bewältigung von Alltagsaufgaben als hilfreich erwiesen.

Sofern nun die Sozialwissenschaft Ergebnisse liefert, die mit diesem „funktionierenden“ Alltagswissen übereinstimmen, lautet die verständliche Reaktion: „Das ist doch trivial; das wissen wir schon längst. Wozu muss man mit großem Aufwand Daten erheben und auswerten, wenn schließlich nur Selbstverständliches herauskommt?“

Sobald dagegen die Sozialwissenschaft Ergebnisse produziert, die besagen, dass das bisher bewährte Alltagswissen eigentlich nicht stimmt, dass seine Anwendung nur unter ganz bestimmten Bedingungen „funktioniert“, herrscht große Skepsis, wenn nicht gar Ablehnung gegenüber solchen Forschungsergebnissen.

Im ersten Fall – Alltagswissen und wissenschaftliche Erkenntnisse stimmen überein – werden die Forschungsbefunde allenfalls dann begrüßt, wenn bereits getroffene Entscheidungen auf diese Weise zusätzlich legitimiert und „wissenschaftlich abgesichert“ werden können.

Im zweiten Fall – Alltagswissen und wissenschaftliche Erkenntnisse stimmen nicht überein – haben die Forschungsbefunde vor allem dann eine Chance, akzeptiert zu werden (ja, sie werden sogar dringend gefordert), wenn bisher bewährtes Alltagswissen unter geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr „funktioniert“, wenn die bisherige gesellschaftliche Praxis in eine Krise geraten ist.

Schließlich kann noch ein dritter Fall eintreten: Wissenschaftliche Befunde werden zu einem Bereich vorgelegt, über den bisher noch kein oder nur wenig Alltagswissen existiert. Falls sich solche Forschungsergebnisse dennoch auf einen – im Sinne der Alltagserfahrung – wichtigen Gegenstandsbereich beziehen, trifft das gleiche zu wie im zweiten Fall: Die Befunde werden gern aufgegriffen, soweit sie nicht mit wesentlichen Wertvorstellungen des Adressaten in Widerspruch stehen. Betreffen sie dagegen einen – im Sinne der Alltagserfahrung – unwichtigen Gegenstandsbereich, werden sie als unnütze Forschung (als „Wissenschaft im Elfenbeinturm“) abgetan.

Wer also sozialwissenschaftliche Forschung in der Hoffnung betreibt, allein durch die Resultate einiges in Bewegung zu bringen, wird mit großer Wahrscheinlichkeit enttäuscht werden. Nach dem oben Geschilderten ist es denn auch kein Zufall, wenn es für die Themen sozialwissenschaftlicher Forschung ähnliche „Konjunkturen“ gibt wie in der politischen Auseinandersetzung. Vor allem Forschung über Sachverhalte, die im politischen Raum als „problematisch“, d. h. als lösungsbedürftig angesehen werden, hat eine unmittelbare Chance sowohl auf die Bewilligung von Forschungsgeldern als auch darauf, dass ihre Ergebnisse zur Kenntnis genommen werden. Verständlicherweise greifen daher Sozialwissenschaftler mit Vorliebe solche Sachverhalte auf, für die sie erstens eine Chance sehen, Forschungsmittel bewilligt zu bekommen, und bei denen sie zweitens nicht die enttäuschende Erfahrung machen, dass die Ergebnisse ihrer Arbeit auf wenig Akzeptanz treffen.

Die geschilderte Problemlage unterscheidet die Sozialwissenschaften von der gegenwärtigen Situation der Naturwissenschaften: Bezüglich der zu behandelnden sozialwissenschaftlichen Fragen und Probleme liegt Alltagswissen vor. Zu Fragen (beispielsweise) der Erziehung von Kindern, der Zugangsmöglichkeiten zu weiterführender Bildung, zum innerbetrieblichen Arbeitsklima, zu den sozialpolitischen Konsequenzen von Arbeitslosigkeit oder ungleicher Einkommensverteilung etc. hat jeder von uns seine eigene Anschauung. Das Vorliegen solchen Alltagswissens ist häufig sogar die Voraussetzung dafür, dass ein Problem als sozialwissenschaftlich relevant beurteilt wird.

Die Forschungsfelder der Naturwissenschaften dagegen entfernen sich zunehmend von den Möglichkeiten alltäglicher Anschauung: Neue Ergebnisse etwa über die Entdeckung eines bisher unbekannten Bestandteils des Atomkerns oder der Supraleitfähigkeit von Materialien entziehen sich der alltäglichen Lebenserfahrung. Sie können beim naturwissenschaftlichen Laien nicht in Konkurrenz zum bisher Erlebten treten. Zwar wird in jüngerer Zeit auch im technologischen Bereich Kritik laut, etwa an der Energiegewinnung mittels Kernspaltung (Atomkraftwerke), am Gefährdungspotenzial chemischer Produkte, an der Gentechnik. Hierbei handelt es sich jedoch um Kritik, die sich nicht gegen die Richtigkeit oder die vermutete Trivialität der wissenschaftlichen Aussagen wendet, sondern gegen die beobachteten oder befürchteten Konsequenzen der praktischen Anwendung besagter wissenschaftlicher Erkenntnisse.

In den Sozialwissenschaften setzt die Kritik aber nicht erst bei bestimmten Formen der Anwendung ihrer Befunde ein (etwa bei didaktischen Umsetzungen empirisch gestützter, lerntheoretischer Annahmen in Lernsoftware oder Online-Teaching). Die Kritik richtet sich vielmehr bereits gegen die Aussagen selbst. Dies ist allerdings kein spezifisch sozialwissenschaftliches Schicksal, sondern damit sahen sich in früheren Zeiten auch die Naturwissenschaften konfrontiert. Naturwissenschaftliche Erkenntnisse wie „Die Erde ist eine Kugel“ oder „Die Erde dreht sich um die Sonne“ widersprachen bei ihrer Entdeckung in eklatanter Weise aller bisherigen Alltagswahrnehmung und stießen demgemäß auf erbitterten Widerstand.6

1.1.3 Zum Verhältnis von Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung

Die bisherigen Überlegungen zur gesellschaftlichen Einbindung empirischer Sozialwissenschaft führen zur Frage nach dem Zusammenhang und nach dem Unterschied von (theoretischem) Grundlagenwissen versus Praxiswissen bzw. von Grundlagenforschung versus anwendungsorientierter Forschung. Für das hier behandelte Thema „Methoden empirischer Sozialforschung“ ist diese Unterscheidung u. a. deshalb von Bedeutung, weil Forschungslogik und -methodik weitgehend vor dem Hintergrund des Vorgehens in der Grundlagenforschung entwickelt und begründet worden sind, während andererseits der Großteil tatsächlicher empirischer Forschungen durch anwendungsorientierte Fragestellungen initiiert wird.

So kommt es, dass faktisches Forscherverhalten häufig darauf hinauslaufen muss, einen Kompromiss zu finden zwischen den Anforderungen, die sich einerseits aus der Methodologie und andererseits aus dem Gegenstand der Untersuchung ergeben. Zwar gehen anwendungsorientierte Projekte ebenso wie Projekte der Grundlagenforschung prinzipiell von der gleichen Methodologie aus; doch führen Unterschiede in der Aufgabenstellung und in den Bedingungen der Projektdurchführung dazu, dass sich die methodologischen Prinzipien nicht in gleichem Maße realisieren lassen. Wenn auch dieser Punkt im vorliegenden Text nicht ausdiskutiert werden kann, seien hier doch zumindest einige Differenzierungsmerkmale skizziert (ausführlicher Kromrey 2003).

Sozialwissenschaftliche Grundlagenforschung legt ihr Gewicht auf die Produktion und Vermehrung von möglichst allgemeingültigem Wissen, auf die verallgemeinerbare Beschreibung (Diagnose) und Erklärung sozialer Sachverhalte und Zusammenhänge. Nicht der einzelne Fall, sondern der genau identifizierte, generelle Zusammenhang steht im Vordergrund des Interesses. Im Unterschied dazu soll anwendungsorientierte Forschung Ergebnisse liefern, die beim aktuellen Entscheidungsprozess verwertet werden können. Nicht abstrakte Zusammenhänge („Gesetzmäßigkeiten“) stehen im Vordergrund, sondern die Anwendbarkeit der Befunde auf einen aktuellen Fall oder auf eine Klasse gleichartiger Fälle.

Grundlagenforschung begründet die Relevanz der von ihr aufgegriffenen Themen wissenschaftsimmanent aus bestehenden Lücken im bisherigen Wissensbestand bzw. aus Widersprüchen zwischen bisherigen Wissensbestandteilen. Bei anwendungsorientierter Forschung leiten sich die behandelten Fragestellungen aus den Bedürfnissen der Praxis her (z. B. Wirksamkeit eines Unterrichtsprogramms zur Kompensation der Benachteiligungen von Kindern aus Unterschichtfamilien im traditionellen Bildungssystem).

In der Grundlagenforschung sind die Fragestellungen der Untersuchung und die Sicherung der Gültigkeit der Resultate Maßstab aller Entscheidungen der Wissenschaftlerin bzw. des Wissenschaftlers. Die Untersuchung wird so konzipiert, dass präzise Aussagen zu dem erforschten Sachverhalt möglich werden. Sie versucht, alle Randbedingungen zu erfassen, die Einfluss auf die Ergebnisse haben können. Im Grenzfall werden unter kontrollierten Bedingungen Experimente im Forschungslabor durchgeführt, selbst wenn dadurch die Reichweite der Aussagen eingeschränkt werden sollte oder die Forschungen einen langen Zeitraum erfordern. Bei anwendungsorientierter Forschung steht nicht das Forschungsprojekt und seine absolut „wissenschaftliche“ Durchführung im Vordergrund, sondern die Anwendungspraxis (z. B. das zu untersuchende Handlungsprogramm). Präzision und Allgemeingültigkeit der Aussagen müssen notfalls zurückstehen, wenn dadurch die Resultate „zu spät“ (z. B. nicht rechtzeitig vor einer anstehenden politischen Entscheidung) zustande kämen oder wenn durch die Forschung die Durchführung des zu untersuchenden Programms behindert werden könnte.

Ergebnisse von Grundlagenforschungen hat die Wissenschaftlerin bzw. der Wissenschaftler vor den Fachkollegen zu vertreten. Ihnen gegenüber ist das Vorgehen zu rechtfertigen, und zwar durch den Nachweis der Einhaltung der geltenden wissenschaftlichen Standards. Ziel ist der kritische Diskurs mit den Fachkollegen, in welchem die möglicherweise vorhandenen Schwächen des gewählten Ansatzes oder eventuelle Fehlschlüsse bei der Einordnung der Befunde aufgedeckt werden sollen. Es gehört daher zu den selbstverständlichen Normen der empirischen (Grundlagen-)Wissenschaft, die Forschungsergebnisse möglichst aktuell zu veröffentlichen, das methodische Vorgehen zu erläutern und die Befunde auch in ihren Einzelheiten allen Interessierten zugänglich zu machen.

Bei anwendungsorientierten Projekten (insbesondere bei Auftragsforschungen) dagegen haben es die Forscher bei der Rechtfertigung ihres Vorgehens nicht in erster Linie mit anderen Wissenschaftlern, sondern mit Praktikern zu tun. Bei ihnen steht als Beurteilungsmaßstab die unmittelbare Brauchbarkeit (Praxisrelevanz) der Ergebnisse für die aktuell von ihnen zu lösenden Probleme im Vordergrund. Ein Forscher, für den die strikte Einhaltung aller wissenschaftlichen Standards oberste Priorität hat, eine Forscherin, die ihr Ansehen gegenüber den Fachkollegen nicht durch möglicherweise „unwissenschaftlich“ erscheinende Forschungen aufs Spiel setzen will, werden daher nicht selten Konflikten zwischen widerstreitenden Anforderungen ausgesetzt sein. Hinzu kommt, dass sie nicht immer selbst darüber entscheiden können, ob, wann und in welcher Weise die von ihnen erzielten Resultate veröffentlicht werden.

Grundlagenforschung

Anwendungsorientierte Forschung

Interesse am Generellen

Interesse am konkreten Fall

Bearbeitung von Wissenslücken in der Wissenschaft

Lösung praktischer Probleme

Entscheidungen im Forschungsprozess nach Gründlichkeit und Genauigkeit

Entscheidungen im Forschungsprozess nach zeitlich naher Realisierbarkeit

Darstellung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Darstellung für Praktikerinnen und Praktiker

Tabelle 1.1:Vergleich Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung

1.1.4 Zum Verhältnis von „wissenschaftlicher Erfahrung“ und Alltagserfahrung

Empirische Wissenschaft wird üblicherweise Erfahrungswissenschaft genannt. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die mit empirischen Daten begründeten Aussagen auf der „Erfahrung“ beruhen.7 Diese Begriffswahl ist durchaus gerechtfertigt, denn empirisch-wissenschaftliche Erfahrungen und Alltagserfahrungen sind nicht grundsätzlich verschieden. Beide basieren auf Beobachtungen.8 Die Beobachtungen sind in beiden Fällen theoriegeleitet. Hier wie dort zielt man auf Klassifizierungen der beobachteten Phänomene (Sachverhalte, Ereignisse etc.) und auf Schlussfolgerungen ab, d. h. die Beobachtungen sind nicht Selbstzweck.

Wissenschafts- und Alltagserfahrung unterscheiden sich jedoch darin, dass alltägliche Beobachtungen und Schlussfolgerungen stärker auf konkretes Handeln, auf die jeweilige besondere Situation, auf den Einzelfall gerichtet sind: Was habe ich in dieser speziellen Situation beobachtet? Was ist in dieser speziellen Situation zu tun? (Zum Beispiel: Wie entwickelt sich die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Autobahn in X? Wird sie Erfolg haben? Was muss sie tun, um ihre Ziele zu erreichen?) Die Alltagsbeobachtung versucht dabei, die komplexe Einzelsituation in ihrer individuellen Besonderheit unter bestimmten alltagsrelevanten Gesichtspunkten möglichst umfassend wahrzunehmen, um im Einzelfall möglichst präzise Voraussagen über die Angemessenheit bestimmter Handlungsstrategien machen zu können. Alltagserfahrung ist damit auf die individuelle Ansammlung von handlungsrelevantem Wissen ausgerichtet.

Wissenschaftliche Beobachtung ist im Vergleich dazu stärker selektiv – wobei zugleich die Selektivität in höherem Maße kontrolliert wird – und stärker verallgemeinernd. Sie versucht, aus einer Vielzahl ähnlicher Situationen das Gemeinsame herauszuarbeiten, um relevante Einflussgrößen isolieren und generalisierende Prognosen formulieren zu können: Was ist den Situationen vom Typ X gemeinsam? Was sind die wichtigen Einflussgrößen in Situationen vom Typ X? (Zum Beispiel: Aus welchen Gründen bilden sich Bürgerinitiativen? Unter welchen Bedingungen können sie erfolgreich auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen?)

Empirisches wissenschaftliches Arbeiten verfolgt also (grob zusammengefasst) zwei wichtige Ziele:

die Phänomene der realen Welt (möglichst „objektiv“) zu beschreiben und zu klassifizieren,die (möglichst allgemeingültigen) Regeln zu finden, durch die die Ereignisse in der realen Welt erklärt und Klassen von Ereignissen vorhergesagt werden können.

Alltägliche und wissenschaftliche Erfahrung unterscheiden sich dagegen nicht darin, dass jede Beobachtung (notwendigerweise) theoriegeleitet ist. Diese Behauptung widerspricht gängigen Vorurteilen, in denen häufig übersehen oder sogar ausdrücklich bestritten wird, dass wir (auch) im Alltag ständig auf Theorien – auf „Alltagstheorien“ – zurückgreifen. Fast genauso häufig führt dieses Vorurteil zu der (ebenfalls irrigen) Meinung, es gebe den Typ einer „rein deskriptiven“ (also ausschließlich beschreibenden) empirischen Forschung mit der Möglichkeit absolut theoriefreien Vorgehens, im Unterschied etwa zur ausdrücklich hypothesen- oder theorietestenden Forschung.

Richtig an diesem Vorurteil ist lediglich, dass im ersten Fall (Alltagsbeobachtung, „rein deskriptive“ Forschung) die verwendeten Theorien nur implizit bleiben, also nicht ausdrücklich ausformuliert werden, ja, dass der Beobachter vielleicht sogar gänzlich unbewusst auf sie zurückgreift. Im anderen Fall dagegen (hypothesen- oder theorietestende Forschung) werden die verwendeten Theorien für jeden ersichtlich offen gelegt.

Auch der Unterschied zwischen „wissenschaftlichen“ und „alltäglichen“ Theorien ist nicht von prinzipieller, sondern von nur gradueller Art: Wissenschaftliche Theorien sind in ihren Aussagen klarer fassbar und damit (der Möglichkeit nach) besser durchschaubar; sie verwenden im Idealfall präzise definierte Begriffe, geben ihren Geltungsbereich genau an. Dieser Vorzug wird durch eine Reduktion der Gesichtspunkte erkauft, die in die Theorie einbezogen werden: Die Zahl der Aspekte, unter denen man die Realität betrachtet und erklärt, wird möglichst klein gehalten („Reduktion der Komplexität“).

Beim Vergleich von alltäglich benutzten gegenüber wissenschaftlichen Theorien stellen sich zwei wichtige Fragen:

Sind wissenschaftliche Theorien durch die in ihnen vorgenommene Reduktion der komplexen Realität auf einige wenige – nach Auffassung der Theoretiker: zentrale – Situationsaspekte unmittelbar in alltägliches Handeln umsetzbar? Hier setzt die häufig zu hörende Kritik an: „Ja, in der Theorie ist das zwar so, aber in der Praxis …“

Sind Alltagstheorien mit ihrer Orientierung an Einzelfällen und an individuellen Erfahrungen geeignet, generelle Tendenzen, abstraktere, allgemeinere Sachverhalte zu erklären?

Es sei an dieser Stelle schon vorwegnehmend darauf hingewiesen, dass in den empirischen Wissenschaften keine einheitliche Auffassung darüber existiert, welche Merkmale Alltagstheorien von wissenschaftlichen Theorien unterscheiden und wie stark der abstrahierende, verallgemeinernde Charakter wissenschaftlicher Theorien sein soll. Je nach dem wissenschaftstheoretischen Standort einer Forscherin/eines Forschers werden sich die theoretischen Entwürfe entweder stärker am Konzept eines idealtypisierenden (nur die wesentlichen Merkmale einer Klasse ähnlicher Sachverhalte herausarbeitenden) Vorgehens orientieren, oder sie werden eher am Konzept einer „ganzheitlichen“ (möglichst viele konkrete Situationselemente berücksichtigenden) Anschauung ausgerichtet sein.

Wissenschaftliche Erfahrung

Alltagserfahrung

Theoriegeleitet

Theoriegeleitet

Möglichst objektiv beschreiben und klassifizieren

Möglichst alles Relevante wahrnehmen

Möglichst allgemeingültige Regeln finden

Funktionierende Regelmäßigkeiten finden

Selektive, verallgemeinernde Beobachtung

Individuelle Sammlung handlungsrelevanten Wissens

Betrachtung weniger Gesichtspunkte

Betrachtung relevanter Situationen in ihrer Gesamtheit

Tabelle 1.2: Vergleich von wissenschaftlicher Erfahrung und Alltagserfahrung

1.2Grundpositionen der Erfahrungswissenschaft

1.2.1 Annahme der Existenz einer „tatsächlichen Welt“

War bisher allgemein von „wissenschaftlicher Erfahrung“ und „alltäglicher Erfahrung“ die Rede, so soll jetzt speziell auf Konzepte empirischer Wissenschaft (bzw. Erfahrungswissenschaft) eingegangen werden.9 Empirische Wissenschaft verfolgt das Ziel, gesicherte Erkenntnisse über die „Wirklichkeit“10 zu gewinnen.

Empirische Wissenschaft setzt die Existenz einer realen, einer tatsächlichen, „objektiven“ Welt (Gegenstände, Ereignisse, Beziehungen zwischen Gegenständen oder Ereignissen) unabhängig von ihrer Wahrnehmung durch einen Beobachter voraus.

Dieses Axiom (also: diese grundlegende, nicht weiter beweisbare Annahme) wird von Vertretern unterschiedlicher wissenschaftstheoretischer Positionen innerhalb der Erfahrungswissenschaft nicht in Frage gestellt. Solche Einmütigkeit herrscht dagegen nicht mehr bei weiteren Annahmen über Eigenschaften der tatsächlichen Welt (vgl. das folgende Kapitel 1.2.2) sowie hinsichtlich der Möglichkeit der Erkenntnis der „objektiven Realität“.

Der erkenntnistheoretische Realismus – und auf dessen Basis wurde bisher implizit argumentiert (vgl. Kapitel 1.1.4) – bejaht diese Möglichkeit. Denn nur wenn im Prinzip die Chance besteht, mit den Wahrnehmungssinnen und/oder mit Hilfe unterstützender Beobachtungs- und Messinstrumente die außerhalb des beobachtenden Subjekts existierende Realität zu erfahren, sind sinnvolle Aussagen über die Realität formulierbar und „empirisch“ in der Realität überprüfbar.

Der erkenntnistheoretische Konstruktivismus bestreitet dagegen die Möglichkeit, mit den Wahrnehmungssinnen die Realität so zu erfassen, wie sie wirklich ist. Vertreter des „radikalen Konstruktivismus“ etwa kommen aufgrund von Forschungen in der Physik, Biologie und Kybernetik zu dem Schluss, „dass all unsere Erkenntnisse Erkenntnisse eines sich selbst organisierenden Systems, des Gehirns, sind, gebunden an dessen Erkenntnismöglichkeiten und -grenzen. Diese erlauben grundsätzlich keine Aussagen über die tatsächliche, die ‚wahre‘ Beschaffenheit der Welt; sie zeigen nur, ob eine Erkenntnis mit der Beschaffenheit der Welt vereinbar ist, ob sie ‚passt‘ – nicht aber, dass sie ‚wahr‘ (im Sinne eines ‚einzig richtig‘) ist.“ (Meinefeld 1995, 100).11

Vereinfacht ausgedrückt: Über die Sinne werden zwar Umweltreize wahrgenommen. Diese formen jedoch im Kopf der wahrnehmenden Person kein „Abbild“ der Umwelt. Vielmehr wird aus den Sinnesreizen durch eigene Interpretationsleistungen ein (subjektives) Bild „konstruiert“. Jeder lebt sozusagen in seiner eigenen „virtuellen Realität“. Solange dieses virtuelle Modell mit der „tatsächlichen“ Welt hinreichend zusammenpasst, ist es möglich, in dieser „tatsächlichen“ Welt zu leben und zu überleben, allerdings ohne erkennen zu können, wie sie unabhängig von der eigenen gedanklichen Realitätskonstruktion „wirklich“ ist.12 Manche Autoren ziehen die Konsequenz, auch sprachlich zwischen (objektiver) Realität und (subjektiver) Wirklichkeit zu unterscheiden.

1.2.2 Ordnung, Struktur, Gesetzmäßigkeiten

Anhänger einer analytisch-nomologischen bzw. deduktiv-nomologischen Wissenschaft (die Darstellung dieser wissenschaftstheoretischen Position folgt in Kapitel 1.3) gehen von einer geordneten, strukturvollen, regelhaften „wirklichen Welt“ (Welt der Tatsachen) aus. D. h. die einzelnen Gegenstände stehen in geordneter Weise miteinander in Beziehung, sie bilden eine Struktur; Ereignisfolgen laufen nach immer gleich bleibenden Regeln („Gesetzen“) ab; für jedes Ereignis muss es eine Ursache oder auch eine komplexe Menge von Ursachen geben (Kausalitätsprinzip).

Unter solchen Gegebenheiten besteht die Aufgabe der Wissenschaft darin, die in der Welt der Tatsachen herrschenden Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu „entdecken“. Je mehr Wissen über Strukturen und Gesetzmäßigkeiten verfügbar ist, desto mehr werden beobachtete Ereignisse erklärbar und künftige Ereignisse prognostizierbar, und desto mehr wird die Welt beherrschbar.

Da die prinzipielle Ordnung und Regelhaftigkeit für die gesamte reale Welt unterstellt wird, unterscheiden sich nach dieser Vorstellung die verschiedenen Erfahrungswissenschaften (z. B. Naturwissenschaften wie Physik, Chemie, Biologie oder Sozialwissenschaften wie Ökonomie, Psychologie, Soziologie) lediglich in dem Gegenstand, mit dem sie sich befassen, nicht dagegen in der Art ihres Vorgehens. Zum Auffinden empirischer Gesetzmäßigkeiten können also alle Erfahrungswissenschaften nach der gleichen Verfahrenslogik, nach den gleichen methodischen Prinzipien vorgehen (Postulat der Einheitswissenschaft).

Gegen diese Sicht auf die Welt hat sich in den Sozialwissenschaften mit der interaktionistischen, qualitativ-interpretativen Richtung eine prominente Alternative etabliert.13 Vertreter dieser qualitativ-interpretativen Sozialwissenschaft lassen für den Bereich des Sozialen (für die Gesellschaft sowie für Ereignisse und Beziehungen innerhalb der Gesellschaft) die These einer vorgegebenen Struktur mit grundlegenden und gleich bleibenden Regelhaftigkeiten („sozialen Gesetzen“) nicht gelten. Sie postulieren, dass die Menschen die gesellschaftlichen Strukturen, in denen sie miteinander leben, durch ihr Handeln selbst schaffen und damit auch ständig verändern. Die Art der Beziehungen zwischen Menschen und zwischen Gruppen von Menschen wird – so die grundlegende These – auf der Basis des bei jedem Mitglied einer Gesellschaft vorhandenen Alltagswissens in Interaktionen (d. h. durch aufeinander bezogenes Handeln von Personen oder Gruppen) immer wieder neu definiert, wird immer wieder in Auseinandersetzung mit der gegebenen Situation neu entwickelt oder weiterentwickelt (klassisch Blumer 2004, Orig. 1969).

Mit anderen Worten: Wenn – im einfachsten Fall – zwei Personen miteinander zu tun haben, dann versucht jede der beiden Personen die für ihre Absichten relevanten Merkmale der Situation, in der man zusammentrifft, wahrzunehmen und deren Bedeutung aufgrund des vorhandenen Wissens über frühere ähnliche Situationen zu erfassen. Jede der beiden Personen interpretiert aus ihrer Perspektive die Dinge, die sie sieht, einschließlich des Gegenübers, seines Auftretens, seiner Gesten usw. Erst durch diese Interpretation erhalten die wahrgenommenen Dinge für die Person eine Bedeutung. Des Weiteren stellt jede der beiden Personen Vermutungen darüber an, wie das Gegenüber die Situation interpretiert und welche Absichten und Erwartungen sie mitbringt. Beide Personen werden dann auf der Basis der eigenen Situationsdefinition, der eigenen Ziele und Erwartungen sowie der Vermutungen über die entsprechende Sichtweise des Gegenübers handeln und die Reaktionen des Gegenübers daraufhin prüfen, ob sie mit den eigenen Annahmen in Einklang stehen. So bildet sich in einer Folge von Interaktionen sowie wiederholten, gegebenenfalls revidierten Interpretationen beider Seiten eine spezifische, für diese Situation ausgehandelte Beziehung der Interaktionspartner heraus. Je alltäglicher, je gewohnter die Handlungssituation für die Beteiligten ist und je zutreffender die gegenseitigen Vermutungen über die Perspektive des Gegenübers sind, desto unmerklicher läuft der Interpretations- und Aushandlungsprozess ab. Je neuer, je ungewohnter dagegen die Situation, desto eher wird zunächst ein vorsichtiges gegenseitiges „Abtasten“ notwendig und desto ungewisser wird der Ausgang des Aushandlungsprozesses sein.14

Was hier für den vereinfachten Fall eines Zweierkontakts in einer abgegrenzten Handlungssituation skizziert wurde, gilt nach den Vorstellungen interpretativer Sozialwissenschaft auch für Gruppenbeziehungen bis hin zur gesellschaftlichen Ebene. Der jeweils gegebene gegenwärtige Zustand wird als Resultat komplexer Abfolgen von Interaktionen begriffen, der in weiteren Interaktionen ständig neu zur Disposition gestellt, ständig neu interpretiert und weiterentwickelt wird.

Wenn demnach für den Gegenstand des Sozialen nicht von stabilen Strukturen und von gleich bleibenden Regelmäßigkeiten ausgegangen wird, dann ist es aus dieser Sicht selbstverständlich sinnlos, nach „sozialen Gesetzen“ zu suchen und soziale Ereignisse in der empirischen Welt mit Hilfe von Gesetzmäßigkeiten erklären oder prognostizieren zu wollen; denn dann „passt“ das Axiomensystem des erkenntnistheoretischen Realismus nicht.

Die analytisch-nomologische Position der Erfahrungswissenschaft unterstellt dagegen – wie schon erwähnt – ausdrücklich auch für den Bereich des Sozialen die Existenz grundlegender Gesetzmäßigkeiten. Diese treten unter veränderten historischen und gesellschaftlichen Bedingungen lediglich in unterschiedlicher Ausprägung in Erscheinung. Aussagen über soziale Regelhaftigkeiten sollen daher im Idealfall „nomologischen“ Charakter haben, d. h. sie sollen in ihrem Geltungsanspruch weder räumlich noch zeitlich relativiert sein. Prinzipiell gilt für ihre Form Folgendes: Immer wenn der Sachverhalt X vorliegt und wenn zugleich die Zusatzbedingungen Y1, Y2, Y3, … erfüllt sind, dann wird auch das Ergebnis Z eintreten. Durch deduktiv-logische Ableitung kann diese allgemeine Gesetzesaussage auf beliebige räumlich und zeitlich identifizierbare Situationen übertragen werden; etwa: Der Sachverhalt A am Ort O zum Zeitpunkt t gehört zur Klasse der Sachverhalte X; die Situationsgegebenheiten b1, b2, b3, … entsprechen den im nomologischen Gesetz aufgeführten Zusatzbedingungen Y1, Y2, Y3, …; daher wird auch hier ein Ergebnis Z eintreten.

Auf rein logischem Wege begründete Aussagen nennt man auch „analytische“ Sätze. Daraus folgt die Bezeichnung „analytisch-nomologisch“ für die hier skizzierte wissenschaftstheoretische Position; zum Teil findet sich auch die Formulierung „deduktiv-nomologisch“.15

1.2.3 Empirische Erfahrung als Grundlage des Wissens

Einmütigkeit besteht zwischen den Vertretern unterschiedlicher Positionen innerhalb der Erfahrungswissenschaften darüber, dass empirisches Wissen, d. h. Wissen über die tatsächliche Welt, nur in der Auseinandersetzung mit der Realität gefunden und durch Beobachtung der Realität abgesichert werden kann. „Beobachtung“ ist hierbei in einem sehr weit gefassten Sinne zu verstehen als kontrollierte direkte oder indirekte Wahrnehmung mit Hilfe der menschlichen Wahrnehmungssinne und unterstützt durch zu diesem Zweck konstruierte Beobachtungs- und Messinstrumente (hierher gehören z. B. auch alle Formen der Befragung). Uneinigkeit besteht dagegen zwischen den verschiedenen Positionen über die Art der Auseinandersetzung mit der Realität und über die Regeln der – im obigen Sinne verstandenen – kontrollierten Beobachtung.

Analytisch-nomologisch orientierte Erfahrungswissenschaftler beginnen damit, dass sie generelle Vermutungen („Hypothesen“) über Eigenschaften der tatsächlichen Welt und über deren Gesetzmäßigkeiten aufstellen.16 Anschließend werden die Ausschnitte der realen Welt identifiziert, über welche die Hypothesen etwas aussagen und in denen sie sich demnach zu „bewähren“ haben. Für die so abgegrenzten Realitätsausschnitte werden schließlich – sehr stark vereinfacht skizziert – auf kontrollierte Weise empirische Daten erhoben, und die Resultate der Datensammlung werden in „Beobachtungsaussagen“ beschrieben. Stehen die Beobachtungsaussagen mit den vorher formulierten Vermutungen im Einklang, dann gelten die Hypothesen als „empirisch bewährt“. Widersprechen dagegen die Beobachtungsaussagen den vorher formulierten Vermutungen, treffen also die Vermutungen in der beobachteten Realität nicht zu, dann gelten die Hypothesen als „falsifiziert“. Sie müssen entweder ganz verworfen oder umformuliert und einer erneuten empirischen Überprüfung unterzogen werden.

Damit die erhobenen Daten auch tatsächlich diese Funktion eines „Wahrheits-Entscheidungskriteriums“ beim empirischen Test von Hypothesen erfüllen können, müsste allerdings im Idealfall gewährleistet sein, dass sie die empirischen Gegebenheiten „objektiv richtig“ abbilden.17 Dieses Ideal ist aus Gründen, die später (Kapitel 1.3) im Einzelnen beschrieben werden, nicht erreichbar.

Um dennoch zumindest sicherzustellen, dass nicht systematische Verzerrungen das empirische Abbild der Realität beeinflussen, gilt als zentrale Norm analytisch-nomologisch orientierter Wissenschaft, dass im Zusammenhang mit der Datenerhebung und auswertung ausschließlich von der Forschungsfragestellung her notwendige und sachlich-methodisch begründete Entscheidungen zu treffen und dass alle Entscheidungen und ihre Begründungen zu dokumentieren sind. Subjektive Werte, Urteile und Vorlieben der Forscher oder der mit der Datenerhebung betrauten Personen dürfen dabei ausdrücklich keine Rolle spielen (Prinzip der Wertneutralität innerhalb des Forschungsprozesses).

Der nach empirischen Gesetzmäßigkeiten fahndenden Forscherin und ihren Kollegen ist allerdings nicht mit isolierten Einzelbeobachtungen gedient. Sie wollen aus den Daten Schlussfolgerungen ziehen, die über die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls hinausgehen. Daher ist Vorsorge zu treffen, dass die Bedingungen der Datenerhebung sich nicht von einem Fall zum anderen unterscheiden, so dass die Resultate der einzelnen Beobachtungen miteinander vergleichbar sind (Prinzip der Standardisierung der Messsituation). Und schließlich noch soll – wie oben schon angedeutet – das gesamte Vorgehen so vollständig dokumentiert werden, dass es von anderen Personen (anderen Forschern oder am Thema interessierten Laien) nachvollzogen, beurteilt, gegebenenfalls kritisiert oder sogar durch Wiederholung der Untersuchung nachgeprüft werden kann (Prinzip der intersubjektiven Nachprüfbarkeit).

Auf erheblich andere Weise versuchen die am Konzept einer interpretativen Sozialwissenschaft orientierten Forscher, Zugang zu Informationen über die Realität zu finden. Am Beginn stehen nicht möglichst präzise formulierte Hypothesen, die durch Konfrontation mit der Realität überprüft werden sollen. Am Beginn steht vielmehr das Gewinnen möglichst authentischer Erfahrungen im Untersuchungs-„Feld“, also in dem Ausschnitt der tatsächlichen Welt, über den man Erkenntnisse gewinnen möchte.

Hierbei soll die Forscherin bzw. der Forscher sich vom „Prinzip der Offenheit“ leiten lassen. Dieses Prinzip besagt, dass sie/er nicht mit vorgefassten Meinungen in die Datenerhebung eintreten darf; insbesondere dürfen nicht in Hypothesen vorab festgeschriebene Behauptungen und Definitionen zum Maßstab der Datensammlung gemacht werden. Die Aufmerksamkeit soll vielmehr offen sein für die Wahrnehmung der Situationsdefinitionen, wie sie für die im Untersuchungsfeld alltäglich Handelnden gelten. Vorkenntnisse und Vorannahmen über den Untersuchungsgegenstand sollen daher einen bewusst vorläufigen Charakter haben. Sie sollen zwar die Aufmerksamkeit „sensibilisieren“, sollen neugierig machen; sie dürfen aber nicht (in Form forschungsleitender oder zu überprüfender Hypothesen) zu Voreingenommenheiten bei der Auswahl von Daten und bei deren Charakterisierung als relevant oder irrelevant für die Forschungsfrage verführen.

Möglichst präzise formulierte Hypothesen über den Untersuchungsgegenstand stehen also für Anhänger einer interpretativen Sozialwissenschaft nicht am Beginn des Forschungsprozesses; sie können allenfalls das Ergebnis einer empirischen Untersuchung sein. Auch die Forschungsergebnisse haben im Übrigen immer nur vorläufigen Charakter, da ja die soziale Welt als im stetigen – wenn möglicherweise auch unmerklich langsamen – Wandel befindlich begriffen wird, nämlich im Zuge der ständig fortlaufenden Interpretationsleistungen der Interagierenden.

Ob sozialwissenschaftliche Aussagen als „wahr“ akzeptierbar sind, darüber entscheiden dementsprechend – anders als nach der analytisch-nomologischen Position – nicht die Forscher durch Vergleich ihrer Hypothesen mit den Daten über die tatsächliche Welt, sondern darüber entscheiden die in der Alltagsrealität Interagierenden. Wenn für die Auswirkungen der sozialen Umwelt auf das Handeln von Personen, Gruppen oder Organisationen nicht allgemeingültige soziale Gesetzmäßigkeiten verantwortlich sein sollen, wenn vielmehr die Umweltgegebenheiten erst durch die interpretierenden Bedeutungszuschreibungen der Beteiligten wirksam werden, dann müssen die Beobachter neben den Daten über objektive Sachverhalte der sozialen Welt immer auch die subjektiven Deutungen dieser Sachverhalte durch die Akteure mit erfassen, um die erhobenen Daten überhaupt ihrem eigenen Sinn entsprechend verstehen zu können. Mit anderen Worten: Untersuchungsgegenstand ist nicht die „objektive Realität“, sondern die „subjektive Wirklichkeit“ der Handelnden.

Die Vergleichbarkeit der Einzeldaten wird von interpretativen Sozialforschern nicht durch Standardisierung der Erhebungssituation herzustellen versucht, sondern dadurch, dass möglichst alle für die untersuchten Sachverhalte bedeutsamen Randbedingungen und Interpretationen mit erhoben werden. Dies verlangt von den verwendeten Beobachtungs- oder Informationsbeschaffungs-Strategien eine möglichst große Flexibilität, so dass zu jedem Zeitpunkt auch unvorhergesehene Aspekte berücksichtigt werden können. Ein methodisches Vorgehen dieser Art – Prinzip der Offenheit, kommunikative Erhebung von Situationsdeutungen im sozialen Feld im Sinne „kontrollierter Subjektivität“ – bezeichnet man üblicherweise als qualitative oder interpretative Sozialforschung.18

Dass die Bedeutung objektiver Gegebenheiten für die im sozialen Feld Agierenden von einer Vielzahl von Randbedingungen abhängt und dass die Bedeutung eines Gegenstandes A für dieselbe Person in einer Situation S1 nicht die gleiche sein muss wie in einer anderen Situation S2, wird auch von der analytisch-nomologisch orientierten Wissenschaft nicht bestritten. Sie geht jedoch davon aus, dass auch situationsspezifisch unterschiedliche Bedeutungszuschreibungen nicht beliebig (in immer wieder neuen und jedes Mal vom Ergebnis her offenen Aushandlungsprozessen) erfolgen, sondern dass auch die Bedeutungszuschreibungen selbst sozialen Regelmäßigkeiten unterliegen. Erforderlich ist daher aus dieser Sicht entweder die Kontrolle der relevanten Situationsbedingungen (z. B. durch gezielte Auswahl miteinander vergleichbarer Handlungssituationen bzw. durch Beeinflussung der Randbedingungen, etwa im Experiment) oder – ein Weg, der häufiger gewählt wird – durch systematische Erhebung von Daten über möglichst alle relevanten Situationsbedingungen. Das macht empirische Sozialforschung zwar erheblich komplizierter als naturwissenschaftliche Forschung, bedeutet jedoch nicht, dass die Sozialwissenschaften für ihre Forschungen eine Methodologie entwickeln müssten, die von anderen Wissenschaften grundsätzlich verschieden wäre.

Auch dass die meisten in den Sozialwissenschaften verwendeten Datenerhebungsinstrumente auf die Kommunikation zwischen Forscher (oder Forschungspersonal) und den Forschungsgegenständen (nämlich den Akteuren im sozialen Feld) angewiesen sind, ist kein prinzipielles Hindernis. Es bedeutet lediglich, dass auch die Einflussfaktoren der Forschungskontaktsituation, d. h. der Kommunikationsbeziehung zum Zwecke der Datenerhebung, zu kontrollieren sind. Üblicherweise wird dies von Vertretern der analytisch-nomologischen Wissenschaft dadurch angestrebt, dass man versucht, die Erhebungssituation für alle Einzelfälle identisch zu gestalten (im Falle von Interviews durch Verwendung standardisierter Fragebögen, die den Wortlaut und die Reihenfolge der Fragen exakt festlegen; durch präzise Verhaltensanweisungen an die Interviewer; durch die Forderung, dass jedes Interview mit der Zielperson allein und z. B. jeweils in ihrer häuslichen Umgebung geführt wird usw.).

Für ein methodisches Vorgehen der oben skizzierten Art – also möglichst detaillierte Vorstrukturierung des Untersuchungsgegenstands durch Hypothesen sowie Standardisierung der Erhebungssituation mit dem Ziel der Gewinnung präziser, vergleichbarer, intersubjektiv gültiger empirischer Informationen – haben sich im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnungen wie quantitative Methoden oder quantitative Sozialforschung eingebürgert. Solche Bezeichnungen sind jedoch irreführend, da die wesentlichen Unterschiede nicht erst in der Phase der Datenauswertung auftreten (quantifizierende Analyse mit Hilfe statistischer Verfahren versus qualitativ-hermeneutische Interpretation des gesammelten Materials), sondern schon im Zuge der Datenerhebung. Die Bezeichnungen richten damit den Fokus auf einen Teilaspekt, der gerade nicht den zentralen Unterschied zwischen der standardisierten und der nicht standardisierten, offenen Forschungsstrategie ausmacht und der sich allenfalls als ideologischer Kampfbegriff („qualitativ“ versus „quantitativ“) eignet.19

Zentral ist, dass die in einem standardisierten Vorgehen erhobenen Informationen den Charakter von „Daten“ haben sollen, also von „Messwerten“, die in der Phase der Datenanalyse ohne weitere semantische Deutung unmittelbar statistisch auswertbar sind. Wie dies zu erreichen ist, steht im Detail in den Kapiteln 2 bis 7 dieses Lehrtextes.

Will man die Strategie der sogenannten „quantitativen“ Forschung kurz auf den Punkt bringen, dann treffender durch folgende Charakterisierung:

ein streng zielorientiertes Vorgehen, das die „Objektivität“ seiner Resultate durch möglichst weitgehende Standardisierung aller Teilschritte anstrebt und das zur Qualitätssicherung die intersubjektive Nachprüfbarkeit des gesamten Prozesses als zentrale Norm postuliert.

Ein solches zielorientiertes und auf Standardisierung angelegtes Vorgehen ist allerdings nur realisierbar, wenn zuvor mehrere Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu Beginn muss die Themenstellung exakt und unter Vermeidung von Leerformeln beschrieben und muss der Informationsbedarf vollständig und präzise angegeben werden (Kapitel 3): Welche Informationen werden in welchem Detaillierungsgrad für welche Zwecke benötigt? In gleicher Genauigkeit ist der „Gegenstand“ zu definieren und abzugrenzen, über den die gewünschten Informationen erhoben werden sollen: Welche Objekte gehören (noch) dazu, und welche Strukturelemente sind relevant? Falls die Formulierung des Themas sowie des Gegenstands der Untersuchung (noch) nicht hinreichend präzise möglich ist, ist auch die Entwicklung eines angemessenen standardisierten Forschungsdesigns nicht möglich; „strukturentdeckende“, auf Offenheit des Vorgehens angelegte Konzepte der sogenannten „qualitativen“ Forschung sind in diesem Fall geeigneter.

Bei der Ausarbeitung des Forschungsdesigns (Kapitel 2) und der Planung der einzelnen Schritte zur Informationssammlung (= Operationalisierung; Kapitel 4) ist die Präzisierung durch Entwicklung eines forschungsleitenden Strukturmodells (einschließlich der Ausformulierung expliziter Zusammenhangshypothesen) und ist die Fokussierung auf den angestrebten Informationsbedarf fortzusetzen. Die Grundgesamtheit aller Objekte, für die die zu gewinnenden Aussagen gelten sollen, ist zu definieren und empirisch abzugrenzen (Kapitel 6). Es ist zu entscheiden, ob eine Vollerhebung angestrebt wird oder eine Stichprobe gezogen werden muss (und falls ja: nach welchem Verfahren). Schließlich ist zu entscheiden, welche Informationsquellen bzw. welche Informanten die benötigten Daten liefern sollen und mit welchen Instrumenten sie in einer für die Untersuchungsfrage geeigneten Weise erhoben werden können (z. B. per Inhaltsanalyse von Dokumenten oder per Interview oder schriftlicher Befragung; Kapitel 7). Alle Entscheidungen sind zu begründen und zu dokumentieren, um die geforderte intersubjektive Kontrollierbarkeit überhaupt zu ermöglichen.

Die Designphase ist derjenige Abschnitt des Forschungsprojekts, in dem die Basis für die Qualität der Resultate gelegt wird. Was in dieser Phase übersehen oder falsch entschieden wird, lässt sich später (bei der Datenerhebung und bei der Datenanalyse) nicht mehr korrigieren. Gründliche Recherchen des bereits verfügbaren Erkenntnisstandes, die sorgfältige Entwicklung der einzusetzenden Instrumente und ihr umfassender Pretest sind daher unabdingbare Voraussetzungen, um bei einem standardisierten Verfahren der Informationsgewinnung zu verlässlichen Daten zu kommen.

„Standardisierung“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Erhebung der Informationen sich in jedem einzelnen Fall in gleicher Weise vollzieht. Rein formal ist das zwar relativ gut realisierbar: durch ein für alle identisches Erhebungsinstrument (z. B. standardisierter Fragebogen), durch Sicherstellung des gleichen Typs von Forschungskontakt bei allen Informanten (z. B. persönliches Einzelinterview in der Wohnung des Befragten), durch überall gleichartiges Verhalten des „Informationssammlers“ (z. B. freundlich-neutrales Auftreten des Interviewers). Das allein sichert jedoch noch nicht die semantische Gleichheit formal identischer Antworten. Diese ist vielmehr erst dann gewährleistet, wenn die gleiche Kategorie im Erhebungsinstrument (z. B. Fragewortlaut plus Antwortvorgaben im Fragebogen) von den Informanten in identischer Weise verstanden und nach den gleichen Kriterien beantwortet wird.20 Diese Prüfung – Frageverständnis und Beantwortungsweise beim Informanten – ist die zentrale (und über die Datenqualität entscheidende) Funktion von Pretests, die leider viel zu häufig vernachlässigt wird. Interviewer können darin geschult werden, sich „standardisiert“ zu verhalten; Informanten werden nicht „geschult“, für sie muss das Erhebungsinstrument „selbsterklärend“ sein. Nur so lässt sich eine Datenbasis gewinnen, in der gleiche Codes auch Gleiches bedeuten.

Dass letzteres gewährleistet ist – ohne weitere Deutung vergleichbare Daten –, ist die meist implizit gelassene Voraussetzung der Einsetzbarkeit statistischer Modelle und Verfahren (Kapitel 7) für die Analyse. Nur unter dieser Voraussetzung können die Codes in der Datenmatrix ausgezählt und dürfen die in den Daten ermittelten Häufigkeiten in empirische Häufigkeiten übertragen werden, nur unter dieser Voraussetzung dürfen statistische Beziehungen zwischen „Variablen“ der Datenmatrix als Zusammenhänge zwischen Merkmalen in der empirischen Realität interpretiert werden.

Um auf die zu Beginn problematisierte Bezeichnung „quantitative Methoden“ zurückzukommen: Erst auf der Stufe der Datenanalyse ist sie zutreffend. Bei statistischen Verfahren handelt es sich nun in der Tat um „quantitative Methoden“. Ihr Einsatz setzt „quantifizierbare“ (d. h.: unmittelbar auszählbare, weil jeweils Identisches abbildende), nicht jedoch „quantitative“ (d. h.: Quantitäten abbildende) Daten voraus (Kapitel 5). Auch „qualitative“ Informationen wie „Geschlecht“ oder „höchster Schulabschluss“ können selbstverständlich Gegenstand statistischer Analysen sein, wenn diese Merkmale in standardisierter Weise erhoben worden sind.

1.3Empirische Sozialforschung als „kritisch-rationale Wissenschaft“

Als Hintergrundinformationen für die in den Kapiteln 2 bis 7 darzustellende Methodologie standardisiert verfahrender empirischer Forschung werden im Folgenden einige zentrale wissenschaftstheoretische Postulate einer analytisch-nomologisch orientierten Erfahrungswissenschaft näher erläutert. Der Text lehnt sich dabei an die Position an, die als sogenannter „Kritischer Rationalismus“ ausformuliert wurde und als deren Hauptvertreter Karl R. Popper sowie in Deutschland Hans Albert gelten.

Dies geschieht nicht, um den Leser zu dieser wissenschaftstheoretischen Schule zu „bekehren“. Vielmehr sind die gängigen Methoden empirischer Sozialforschung sowie deren theoretische Begründungen und die Regeln ihrer Anwendung (die Methodologie) von Vertretern dieser Richtung der Erfahrungswissenschaft entwickelt worden. Manche der später folgenden methodologischen Argumentationen wären ohne einige wissenschaftstheoretische Grundlagen schwer nachzuvollziehen.

1.3.1 Begriffsklärung

Empirische Wissenschaft ist – wie bereits vorne ausgeführt – der Teil der Wissenschaften, der auf der Erfahrung durch die menschlichen Sinne (auf Beobachtung in allerweitester Bedeutung) beruht.

Empirisches Vorgehen ist das „Ausgehen von Erfahrungstatsachen“.

Dass dies nicht gleichbedeutend mit theorielosem Vorgehen ist, vielmehr ohne Rückgriff auf Theorien (explizite oder zumindest Alltagstheorien) gar nicht möglich wäre, wurde ebenfalls schon angemerkt und wird im Folgenden noch weiter zu verdeutlichen sein.

Bei der Erfassung von „Erfahrungstatsachen“ bedient man sich bestimmter Strategien wie Beobachtung, Experiment, Befragung usw. Für den Ansatz einer standardisiert-quantitativ vorgehenden empirischen Sozialforschung, deren Methoden in diesem Lehrbuch vorgestellt werden, kann die unter dem Namen „Kritischer Rationalismus“ ausformulierte Variante der Forschungslogik (Albert im Anschluss an Popper) als die vorherrschende Leitmethodologie gelten. Die rigorose Position, wie Albert sie vertritt, ist zwar in der praktischen Sozialforschung selten vollständig durchzuhalten; dennoch ist sie weitgehend die wissenschaftstheoretische Basis standardisierter empirischer Forschung. Wenn wir im Folgenden von der Position des Kritischen Rationalismus ausgehen, so bedeutet dies selbstverständlich nicht – das sei noch einmal ausdrücklich betont –, dass andere wissenschaftstheoretische „Schulen“ (neben der bereits genannten „interpretativen Soziologie“ auch etwa marxistisch-materialistische oder dialektisch-kritische Positionen) auf empirisches Vorgehen bei der Informationsbeschaffung über die Realität verzichten könnten oder wollten.21

1.3.2 Einige Prinzipien der empirischen Forschungsmethodein der Version des „Kritischen Rationalismus“

Das Hauptprinzip empirischer Forschungsmethodologie – wie es vom Kritischen Rationalismus vertreten wird – lautet:

Alle Aussagen müssen an der Erfahrung überprüfbar sein, müssen sich in der Konfrontation mit der Realität bewähren.

Mit anderen Worten: Alle Aussagen einer empirischen Wissenschaft müssen – sofern sie unzutreffend sind – prinzipiell an der Erfahrung scheitern können (vgl. Popper 1971, 15).

Das hat drei einschränkende Konsequenzen für den Geltungsbereich so abgegrenzter erfahrungswissenschaftlicher Aussagen:

1) Nur solche Begriffe können in erfahrungswissenschaftlichen Aussagen benutzt werden, die sich auf die erfahrbare Realität beziehen: empirischer Bezug der benutzten Begriffe (positive Beispiele: Tisch, Kernkraftwerk, politische Partei; negative Beispiele: „gute Fee“, Zentaur, Himmelstor).22

2) Die formulierten Sätze oder Aussagen empirischer Wissenschaft müssen eine Beschreibung von Zusammenhängen oder Sachverhalten bieten, die ebenfalls prinzipiell erfahrbar sind: empirischer Bezug der Gesamtaussage (positives Beispiel: Die CSU siegt bei der nächsten bayerischen Landtagswahl; negatives Beispiel: Das Leben nach dem Tode währt ewig).

3) Die Sätze müssen so formuliert sein, dass sie prinzipiell23 widerlegbar sind. Als empirische Aussagen nicht zugelassen sind daher analytisch wahre (d. h. aus logischen Gründen wahre) Aussagen sowie „Es-gibt“-Sätze (Existenzbehauptungen).

Über die Wahrheit oder Falschheit analytischer Sätze kann allein schon aufgrund ihrer logischen Struktur entschieden werden. „Analytisch wahre“ Aussagen sind z. B. Tautologien; etwa: „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter, oder es bleibt, wie es ist.“ Dieser Satz ist aufgrund seiner logischen Struktur immer wahr; er schließt alle Möglichkeiten ein, die jemals eintreten könnten, und kann daher auch niemals an der Erfahrung scheitern. Keine Tautologie, aber trotzdem analytisch wahr wäre z. B.: „Wenn irgendein Gegenstand ein soziales System ist, dann besteht es aus Personen, die miteinander interagieren“ (Opp 1976, 118). Im letzteren Fall ist nämlich der Begriff „soziales System“ u. a. definiert als eine Menge von Personen, die miteinander interagieren; die Aussage ist also per definitionem wahr. Eine Existenzaussage wäre z. B.: „Es gibt weiße Raben“. Diese Aussage ist empirisch nicht widerlegbar, da niemals sämtliche Raben in Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft auf die Farbe ihrer Federn überprüft werden können.

Beispiel

Der folgende Satz könnte Teil eines empirischen Aussagenzusammenhangs sein: „In neu gebauten Vorortwohnsiedlungen sind die Nachbarschaftskontakte weniger intensiv als in innerstädtischen älteren Wohngebieten.“

Zu 1): Die verwendeten (sinntragenden, nicht sprachlogischen) Begriffe beziehen sich auf die erfahrbare Realität (neu gebaute Vorortsiedlungen; Nachbarschaftskontakte; innerstädtische ältere Wohngebiete).

Zu 2): Der zum Ausdruck gebrachte Sachverhalt (Zusammenhang von Alter und Lage der Wohngebiete mit der Intensität von Nachbarschaftskontakten) ist real erfahrbar, ist also empirisch feststellbar.

Zu 3): Der Satz ist empirisch prüfbar und gegebenenfalls widerlegbar, sowohl was den zum Ausdruck gebrachten Sachverhalt betrifft, als auch von seiner Formulierung her (keine analytisch wahre Aussage, keine Existenzbehauptung): Man könnte in einer Reihe neuer Vorortwohnsiedlungen und in einer Reihe älterer innerstädtischer Wohngebiete die Intensität von Nachbarschaftskontakten messen (ohne jetzt schon auf die Messproblematik eingehen zu wollen) und dabei finden, dass in mindestens einer neu gebauten Vorortsiedlung die Intensität der Nachbarschaftskontakte nicht weniger intensiv ist als in mindestens einem innerstädtischen älteren Wohngebiet. Dann wäre die Aussage falsch (falsifiziert); denn in der Formulierung wie oben hat sie die Form eines „All-Satzes“ (= Für alle Ereignisse oder alle Fälle der beschriebenen Art gilt, dass …).

Eine Formulierung wie die folgende wäre dagegen prinzipiell nicht widerlegbar: „Es gibt neu gebaute Vorortwohnsiedlungen, in denen die Nachbarschaftskontakte mindestens gleich intensiv sind wie in innerstädtischen älteren Wohngebieten.“ Man könnte tausend und noch mehr Fälle vorweisen, in denen die Aussage nicht zutrifft: es bliebe dennoch die Möglichkeit, dass es irgendwo und irgendwann eine Vorortsiedlung gibt, gegeben hat oder geben wird, für die diese Aussage richtig ist. Sobald man dagegen einen einzigen solchen Fall gefunden hat, ist die Aussage als wahr bewiesen: sie ist verifiziert.

Anhand der beiden Aussageformen (All-Sätze bzw. nomologische Aussagen und Es-gibt-Sätze bzw. Existenz-Aussagen) lässt sich die Asymmetrie zwischen Falsifikation und Verifikation feststellen. All-Aussagen sind prinzipiell nicht verifizierbar; aber ein einziger konträrer Fall reicht, um sie zu falsifizieren (als endgültig falsch zu erweisen). In ihrem Geltungsanspruch (räumlich und zeitlich) nicht eingegrenzte Existenz-Aussagen sind demgegenüber prinzipiell nicht falsifizierbar; aber ein einziger übereinstimmender Fall reicht, um sie zu verifizieren (als endgültig wahr zu erweisen).

Diese Feststellung hat allerdings einen gewichtigen Haken (worauf noch näher einzugehen sein wird), nämlich: (1) Der „Fall“ muss der Beobachtung zugänglich sein, und (2) die Beobachtung muss korrekt sein, genauer: Die Aussage über die Feststellung eines Sachverhalts, der mit der All-Aussage im Widerspruch (bzw. mit der Existenz-Aussage im Einklang) steht, muss „wahr“, muss unwiderlegbar richtig sein. „Wahr sein“ heißt in diesem Zusammenhang: Sie muss mit den Fakten übereinstimmen.

Zunächst aber bleibt festzuhalten:

1) Aussagen der Erfahrungswissenschaften (Hypothesen, Theorien) sollen über die Realität eines Gegenstandsbereichs informieren, für den sie aufgestellt wurden.

2) Sie müssen an eben dieser Realität, für die sie gelten sollen, scheitern können. Dieser Anspruch grenzt empirische Theorien von anderen wissenschaftlichen und sonstigen Aussagesystemen ab. Man nennt dies das Abgrenzungskriterium empirischer Wissenschaft.

Erfahrungswissenschaft erhebt somit keinen allumfassenden Geltungsanspruch. Das genannte Abgrenzungskriterium definiert vielmehr „aus dem Bereich möglicher Fragestellungen und möglicher Erkenntnisobjekte (der ,Welt‘ überhaupt) ein Segment …, das als Bereich dessen, was überhaupt von dieser Wissenschaft untersucht werden soll, gilt und zu dessen Erkenntnis ein Satz bestimmter methodischer Regeln sich als brauchbar erwiesen haben soll“ (Hülst 1975,12).

Wenn nun aber in einer erfahrungswissenschaftlichen Theorie nur widerlegbare Hypothesen zugelassen, nicht widerlegbare Aussagen verboten sind, dann besteht das Problem darin, wie man an „wahre Aussagen“ kommt (genauer: wie man die „Wahrheit“ von Aussagen erkennen kann). Die Hypothesen können noch so oft mit den Beobachtungsergebnissen übereinstimmen, sie können dennoch niemals endgültig bewiesen, d. h. verifiziert werden. Das gilt jedenfalls für die oben vorgestellte sprachlogische Form der All-Aussage. Und gerade solche Aussagen, die Geltung unabhängig von Raum und Zeit beanspruchen (nomologische Hypothesen), soll die empirische Wissenschaft (nach den Forderungen des Kritischen Rationalismus) anstreben. Dass es für die Sozialwissenschaften solche Nomologien streng genommen nicht – oder jedenfalls kaum – gibt, ändert nichts an dem geforderten Prinzip der Gewinnung von wissenschaftlicher Erkenntnis mittels nomologischer Aussagen.

In diesem Zusammenhang schleicht sich häufig ein sprachliches Missverständnis ein. Es beruht darauf, dass nicht unterschieden wird zwischen den Formulierungen: „Eine Aussage ist wahr (bzw. nicht wahr)“ und „Die Wahrheit der Aussage ist bewiesen (bzw. nicht bewiesen)“. Deshalb sei hier hervorgehoben: Im Sinne der Aussagenlogik hat jede Aussage entweder die Eigenschaft „wahr“ oder die Eigenschaft „nicht wahr“. Dass ein All-Satz nicht (endgültig) verifiziert werden kann, heißt nicht, dass die All-Aussage niemals (endgültig) wahr sein könne. Es heißt lediglich: Die (mögliche) Wahrheit der Aussage kann nicht endgültigbewiesen (= verifiziert) werden.

Um sich angesichts der oben genannten Schwierigkeit dennoch an die – nicht endgültig beweisbare – Wahrheit heranzutasten, wird von kritischen Rationalisten als eine Strategie (nach einer frühen Version Poppers) das folgende Vorgehen bei der Überprüfung empirischer Aussagen empfohlen: Hat sich eine Hypothese oder eine Theorie als empirisch falsch erwiesen und war die zur Falsifikation führende Beobachtung korrekt, dann wird diese Hypothese/Theorie verworfen. Das heißt nicht, dass sie samt und sonders in den Papierkorb wandert; sondern sie darf in der gegenwärtigen Formulierung keine Geltung mehr beanspruchen. Die Konsequenz besteht in zwei Alternativen:

Die falsifizierte Hypothese/Theorie ist

entweder

aufgrund der ihr widersprechenden Daten „nicht mehr zu retten“ und daher zu verwerfen;

oder

sie kann unter Berücksichtigung der neu gewonnenen Erkenntnisse so umformuliert werden, dass ihr „Falschheitsgehalt“ eliminiert wird.

Diese neue Theorie oder Hypothese ist dann wiederum empirischen Tests zu unterwerfen. Wird sie wieder falsifiziert, ist sie gegebenenfalls erneut zu modifizieren und empirisch zu testen usw. Bestätigen dagegen die empirischen Befunde die Hypothese/Theorie, wird diese als vorläufig bestätigt im Bestand empirischer Theorien/Hypothesen beibehalten und bei nächster Gelegenheit einer schärferen Überprüfung (einem empirischen Test unter härteren Bedingungen) ausgesetzt. Hypothesen/Theorien, die wiederholten und verschärften empirischen Tests standgehalten haben, gelten als bewährte Aussagen.

Damit aber ist der Prozess des Forschens nicht zu Ende. „Bewährte Aussagen“ werden im Allgemeinen solche sein, deren Geltung durch einschränkende Randbedingungen oder andere Einschränkungen des Geltungsbereichs relativ eng eingegrenzt worden ist. Sie sind dann keine echten All-Aussagen, sondern Aussagen mit eingeschränkter Reichweite. Die empirische Wissenschaft soll nun versuchen, aus solchen Hypothesen/Theorien „mittlerer Reichweite“ allgemeinere, umfassendere Hypothesen/Theorien zu formulieren, deren Geltungsbereich die bewährten Aussagen als Teilmenge enthält, aber zusätzlich noch weitere Phänomene mit erklärt. Solche allgemeineren Hypothesen haben einen höheren Informationsgehalt;24 aus ihnen können spezifischere Hypothesen unter Angabe bestimmter Randbedingungen deduktiv abgeleitet werden. Bei der Überprüfung dieser allgemeineren Aussagen geht der – idealtypische – Erfahrungswissenschaftler wieder so vor, wie eben geschildert: empirischer Test → bei Falsifikation Umformulierung → erneuter Test → bei Bestätigung Verschärfung der Überprüfungsbedingungen →usw.25

Das heißt also:

An „wahre Aussagen“ tastet sich die empirische Wissenschaft durch Versuch und Irrtum, durch Ausscheiden falscher Hypothesen, durch verschärften Test bestätigter, durch Erweiterung bewährter Hypothesen heran. Das „Wahrheits(entscheidungs)kriterium“ ist somit einzig und allein die Konfrontation mit erfahrbarer Realität.

Als Kriterium der Wahrheit (genauer: Kriterium der Entscheidung über die Wahrheit) gilt nicht „höhere Einsicht“, nicht der Hinweis auf „letzte Quellen“ oder auf Autoritäten (etwa die Bibel oder Max Weber oder Karl Marx), sondern einzig und allein der langwierige Weg von Versuch und Irrtum beim Vergleich von theoretischer Aussage und beobachtbarer Realität.26

1.3.3 Probleme und Dilemmata bei der Suche nach empirischen „Gesetzen“

Nun mag zwar das oben postulierte Vorgehen bei der empirischen Suche nach (und der Annäherung an) „Wahrheit“ logisch einleuchten. Praktisch jedoch stellen zwei gravierende Probleme die empirische Wissenschaft vor grundlegende Schwierigkeiten.

Das erste Problem bezieht sich auf das absolute Postulat der endgültigen Zurückweisung einer Aussage, sobald auch nur ein einziger Fall auftaucht, der im Widerspruch zu der Theorie/Hypothese steht. Dieses Postulat gilt logisch nur für nomologische Aussagen, d. h. für (deterministische) „Gesetzesaussagen“, deren Geltungsanspruch weder räumlich noch zeitlich eingeschränkt ist. Da es solche Aussagen für die Sozialwissenschaften derzeit kaum gibt, würde es auch keine empirischen sozialwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten vorzuweisen geben. Dies wäre natürlich keine für die Sozialforschung (auch nicht für Wissenschaftstheoretiker) befriedigende Situation, so dass ein Ersatz für nomologische Aussagen gefunden werden muss.

Das zweite Dilemma allerdings existiert auch im Falle nomologischer Gesetze. Es entsteht, weil die Entscheidung über die (endgültige) Zurückweisung einer empirischen Hypothese bei konträren Beobachtungen sich bei genauerem Hinsehen als weitaus schwieriger erweist, als dies bisher vereinfachend dargestellt wurde. Denn die Hypothese (= die auf Vermutungen basierende Aussage) über reale Phänomene kann ja nicht unmittelbar mit der Realität