Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg, denkmalgeschützt und in kommunaler Hand - Miriam Rabe - E-Book

Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden in Baden-Württemberg, denkmalgeschützt und in kommunaler Hand E-Book

Miriam Rabe

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Beschreibung

Die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden durch bauliche Maßnahmen zu steigern, ist wesentlicher Bestandteil der sogenannten Energiewende. Zentrales Anliegen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist der Erhalt denkmalrelevanter Substanz sowie eine größtmögliche Beibehaltung des Erscheinungsbildes. Bei baulichen Maßnahmen im Allgemeinen, aber insbesondere bei energetischen Sanierungsmaßnahmen kommt es daher oft zu Zielkonflikten zwischen Denkmalschutz und Umweltschutz.

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Seitenzahl: 71

Veröffentlichungsjahr: 2016

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INHALTSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

1.1 Zielsetzung der Arbeit

1.2 Vorgehensweise

RAHMENBEDINGUNGEN

2.1 Politische Ausgangsbasis

2.2 Energiekennzahlen

2.3 Gesetzliche Ausgangsbasis

2.3.1 DIN 4108/DIN V 18599

2.3.2 Energieeinsparungsgesetz (EnEG)

2.3.3 Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV)

2.3.4 Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV)

2.3.5 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

2.3.6 Energieeinsparverordnung (EnEV)

2.3.7 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

2.3.8 Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWärmeG BW)

DENKMALSCHUTZRECHTLICHE ASPEKTE

3.1 Geltungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.2.1 Denkmalschutz

3.2.2 Denkmalpflege

3.3 Aufgaben Denkmalschutz und Denkmalpflege

3.4 Denkmalschutzbehörden

3.4.1 Sachliche Zuständigkeit

3.4.2 Örtliche Zuständigkeit

3.5 Begriff des „Kulturdenkmals“

3.5.1 Legaldefinition

3.5.2 Denkmaleigenschaft

3.6 Rechtsfolgen der Unterschutzstellung

3.6.1 Genehmigungspflicht

3.6.2 Erhaltungspflicht

3.6.3 Auskunfts- und Duldungspflicht

KLIMASCHUTZRECHTLICHE ASPEKTE

4.1 Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW – Novellierungsentwurf (

EWärmeG BW

)

4.1.1 Geltungsbereich

4.1.2 Anforderungen an Nichtwohngebäude

4.1.3 Befreiung der Nutzungspflicht

4.1.4 Zuständigkeiten

4.2 Energieeinsparverordnung (EnEV)

4.2.1 Geltungsbereich

4.2.2 Anforderungen an bestehende Nichtwohngebäude

4.2.3 Nachrüstpflicht

4.2.4 Härtefallklausel

4.2.5 Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude

ÜBERSICHT ENERGETISCHE SANIERUNG

5.1 Typische Maßnahmen

5.1.1 Gebäudehülle

5.1.2 Solarthermie

5.2 Prinzipielle Vorgehensweise

5.2.1 Bestandsaufnahme

5.2.2 Planung

5.2.3 Umsetzung und Baubegleitung

KONKURRENZSITUATION UMWELTSCHUTZ UND DENKMALSCHUTZ

6.1 Interessenkonflikt

6.1.1 Umweltschutz

6.1.2 Denkmalschutz

6.1.3 Konsequenz

6.2 Denkmalpflegerische Analyse und Bewertung

6.2.1 Begriff der Beeinträchtigung

6.2.2 Substanz

6.2.3 Erscheinungsbild

6.2.4 Gebot der Wirtschaftlichkeit

6.3 Abwägung Rechtsprechung Denkmalverträglichkeit und Genehmigungsfähigkeit

6.3.1 Außendämmung

6.3.2 Fensteraustausch

6.3.3 Solarthermie

6.4 Die Rolle der Kommunen

ERGEBNIS UND HANDLUNGSIMPULS

LITERATURVERZEICHNIS

QUELLENVERZEICHNIS

GESETZES- UND URTEILSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Endenergieverbrauch in Baden-Württemberg nach Sektoren und Anwendungsbereich, Stand: 2012

Abbildung 2: Primärenergieverbrauch in Baden-Württemberg nach Energieträgern, Stand: 2012

Abbildung 3: Entwicklung der Regelwerke zu Wärmeschutz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien

Abbildung 4: Kämpferfenster mit Oberlicht und nachträglich eingebautem Kastenfenster

Abbildung 5: Beispiel einer kreativen Alternative zur Dämmung des Daches

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abb.

Abbildung

Abs.

Absatz

BauGB

Baugesetzbuch

BauNVO

Baunutzungsverordnung

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BW

Baden-Württemberg

ca.

circa

cm

Zentimeter

CO

2

Kohlenstoffdioxid

d. h.

das heißt

DSchG BW

Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg

EE-RL

Erneuerbare-Energien-Richtlinie

EEG

Erneuerbare-Energien-Gesetz

EEWärmeG

Erneuerbare-Energien-

Wärmegesetz

EnEG

Energieeinsparungsgesetz

EnEV

Energieeinsparverordnung

EWärmeG BW

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg

EWärmeG BW

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg, Novellierungsentwurf

gem.

gemäß

GG

Grundgesetz

i. d. R.

in der Regel

IEKP

Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm

i. S. d.

im Sinne des

i. S. v.

im Sinne von

i. V. m.

in Verbindung mit

KSG BW

Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

kW

Kilowatt

LBO

Landesbauordnung

LV BW

Landesverfassung Baden-Württemberg

LVwVfG

Landesverwaltungsverfahrensgesetz

m

2

Quadratmeter

mm

Millimeter

Nr.

Nummer

OVG

Oberverwaltungsgericht

S.

Seite

u. a.

unter anderem

v.

vom

VG

Verwaltungsgericht

VGH

Verwaltungsgerichtshof

Vgl.

Vergleiche

VN

Vereinte Nationen

W/(m

2

K)

Watt pro m

2

und Kelvin

z. B.

zum Beispiel

°C

Grad Celsius

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

1 EINLEITUNG

„Das Kulturerbe und das Naturerbe sind zunehmend, durch den Wandel der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, von einer Zerstörung bedroht.“

World Heritage Convention, 19721

Die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden durch bauliche Maßnahmen zu steigern ist wesentlicher Bestandteil der sogenannten Energiewende. Zentrales Anliegen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist der Erhalt denkmalrelevanter Substanz sowie eine größtmögliche Beibehaltung des Erscheinungsbildes.2 Bei baulichen Maßnahmen im Allgemeinen, aber insbesondere bei energetischen Sanierungsmaßnahmen kommt es daher oft zu Zielkonflikten zwischen Denkmalschutz und Umweltschutz.

1.1 Zielsetzung der Arbeit

Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, eine fundierte Übersicht über die derzeit stark im Wandel stehenden gesetzlichen Grundlagen einer energetischen Sanierung, im Hinblick auf denkmalgeschützte kommunale Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg zu bekommen und juristischen sowie technischen Sachverstand zu hören.

Dabei soll die Frage erörtert werden, ob der Umweltschutz eine Konkurrenz für den Denkmalschutz darstellt oder ob er eine Ergänzung für den Erhalt historischer Baudenkmäler ist.

1.2 Vorgehensweise

Die Ausarbeitung gliedert sich in vier Teile (Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen, Maßnahmenübersicht, Konkurrenzsituation). Teil A und B stellen die Rahmenbedingungen dar, in denen der Zusammenhang zwischen einer energetischen Sanierung und der aktuellen Klimapolitik und Situation der Energiewende in Deutschland und Baden-Württemberg aufgezeigt wird. Dabei wird die Entwicklung bestehender Regelwerke zu Wärmeschutz, Energieeinsparung und erneuerbaren Energien an Bestandsgebäuden veranschaulicht.

Im zweiten Teil (Teil C und D) werden gesetzliche Grundlagen des Denkmalschutzes in Baden-Württemberg sowie klimaschutzrechtliche Aspekte dargestellt. Teil E beinhaltet eine Übersicht an typischen Maßnahmen und die prinzipielle Vorgehensweise einer energetischen Sanierung, worauf in Teil F eine mögliche Konkurrenzsituation oder eine Ergänzung zwischen Denkmalschutz und Umweltschutz, sowie unterschiedliche Rechtsurteile erörtert werden.

1 Vgl. UNESCO unter: http://www.unesco.de/welterbe-konvention.html (zuletzt abgerufen am 08.08.14).

2 Vgl. § 1 DSchG BW.

2 RAHMENBEDINGUNGEN

2.1 Politische Ausgangsbasis

Das bisherige Energiesystem in Deutschland ist weitgehend von der Verbrennung fossiler Rohstoffe und dem Einsatz von Atomenergie abhängig. Die Verbrennung fossiler Energieträger hat zu einem Anstieg des CO2-Ausstoßes geführt und eine globale Erderwärmung zur Folge.3 Nicht nur der Anstieg des CO2-Ausstoßes ist Grund für die Festlegung internationaler Klimaschutzziele, sondern auch die Endlichkeit fossiler Ressourcen und der damit zwangsläufig verbundene Anstieg der Energiekosten.

Ein einzelnes Land hat wenige Möglichkeiten die Belastung der Atmosphäre und deren Folgen entscheidend zu beeinflussen. Klimaschutzziele zu benennen ist folglich nur auf internationaler Ebene sinnvoll. Mit dem Kyoto-Protokoll4 setzten sich die Industriestaaten 1997 erstmals weltweit verbindliche Ziele zur Emissionsreduktion. 2010 beschloss die VN-Klimakonferenz in Cancún die globale Erderwärmung auf 2°C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.5 Um das 2-Grad-Ziel zu erreichen, müssen die globalen Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 50 % gegenüber 1990 reduziert werden. Dies ist seither Richtschnur des klimapolitischen Handelns auf internationaler, nationaler sowie lokaler Ebene. Dabei stellt der „Top-Down-Ansatz“ der Staatsgewalten, keine eigenständige Handlungsebene dar, eher den Vollzug naturwissenschaftlich begründeter Ziele.6

Die Bundesregierung beschloss 2007 das „Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm“ (IEKP) und machte damit einen wesentlichen Schritt zur Fortentwicklung der Klimaschutzgesetzgebung.7 Ein Bestandteil des Maßnahmenprogrammes ist u. a. die Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich.8

Erfolgreiche Gesetzgebungsinitiativen zur Verbesserung des Klimaschutzes auf Länderebene sind immer noch die Ausnahme.9 Das Land Baden-Württemberg ist vorbildlich vorangegangen. Der Beitrag der rot-grünen Landesregierung in Baden-Württemberg findet seinen Niederschlag nicht nur im Koalitionsvertrag, sondern auch im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2013 (KSG BW).10 Darin werden die Klimaziele für Baden-Württemberg verbindlich festgelegt. So sollen gegenüber dem Niveau von 1990 die gesamten Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg:

bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 % und

bis zum Jahr 2050 um mindestens 90 % verringert werden.

11

Folgende Eckpunkte der sogenannten Energiewende hat sich die rotgrüne Landesregierung in Baden-Württemberg gesetzt:12

Die Minimierung der CO

2

-Emissionen,

den Ausbau der Nutzung von erneuerbaren Energien sowie

die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich durch Errichtung energieeffizienter Neubauten, insbesondere auch durch die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.

Dies verdeutlicht die Aktualität der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes und die zentrale Rolle bei der Energieeinsparung und dem Klimaschutz. Eine spezielle Vorbildfunktion kommt dabei dem Gebäudebestand der öffentlichen Hand zu. Die 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG13 (EE-RL) verpflichtet gemäß Art. 13 Abs. 5 EE-RL alle innerstaatlichen Gebietskörperschaften, deren jeweiliger Zuständigkeitsbereich betroffen ist, mit einer klimafreundlichen Wärmeversorgung und Gebäudeenergieeffizienz bei öffentlichen Gebäuden vorbildlich voranzugehen.14 Somit sind auch die Kommunen verpflichtet, mit ihren vielfältigen Handlungsmöglichkeiten einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Diese unionsrechtliche Vorgabe wurde mit § 1a EEWärmeG15 auf Bundesebene verankert. Demnach kommt allen öffentlichen Gebäuden, definitionsgemäß nur Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum oder Besitz der öffentlichen Hand befinden, eine Vorbildfunktion in der Umsetzung der Anforderungen des EEWärmeG zu. Dazu gehören unter anderem der Ausbau erneuerbarer Energien und eine Minderung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich.

2.2 Energiekennzahlen

Dem Wärmesektor kommt eine erhebliche Bedeutung zu. Im Gebäudebereich bestehen große Potenziale, Energieverbrauch und CO2-Emissionen durch Steuerung der Heizwärme und der Warmwasserzubereitung zu reduzieren. Es ist der Bereich mit dem prozentual höchsten Energieverbrauch.16 So werden derzeit in Baden-Württemberg ca. 70 % des gesamten Endenergieverbrauchs auf Straße, Schiene und Luft durch das Heizen bzw. Kühlen von öffentlichen und privaten Gebäuden verbraucht.17

Der Endenergieverbrauch, auch Heizenergieverbrauch genannt, bezeichnet die tatsächlich verbrauchte Energiemenge, die dem Gebäude zum Zwecke der Raumwärme und Warmwasserbereitung zugeführt wurde. Abhängigkeitsfaktoren des Endenergieverbrauchs sind das lokale Klima und die Art der Gebäudenutzung.18