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Das Bauen war und ist mit den unterschiedlichsten Risiken verbunden. Während sich einige der Risiken im Laufe der Zeit ändern, bleiben andere über Jahrzehnte hinweg aktuell. Um diesen Herausforderungen gezielt begegnen zu können, brauchen die Unternehmen der Baubranche Systeme und Werkzeuge. Mit diesen werden sie in die Lage versetzt, die Risiken überwachen und steuern zu können. Im Ernstfall kann so unverzüglich und strukturiert auf die Bedrohung reagiert werden. Oberstes Ziel ist der Unternehmenserhalt und damit auch der Gläubigerschutz. Im Rahmen einer Projektarbeit wurde für ein mittelständisches Bauunternehmen ein solches Risikomanagement aufgebaut, das neben den betrieblichen Kontroll- und Steuerungsprozessen auch die Forderungen des KonTraG erfüllt.
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Seitenzahl: 32
Veröffentlichungsjahr: 2017
Vorwort
Aufgabenstellung
2.1 Forderungen des KonTraG
2.2 Der Auftrag der Geschäftsführung
Grundlagen
3.1 Das betrachtete Bauunternehmen
3.2 Die Geschäftsfelder und die Branche
3.3 Mitwirkung der Abteilungen und Bereiche
3.4 Schematische Darstellung der Vorgehensweise
Bestimmung der Risiken
4.1 Definition „Risiko“
4.2 Ermittlung der Risiken (Risikoinventur)
4.3 Politische und soziale Risiken
4.4 Risiken des wirtschaftlichen Umfeldes
4.5 Branchenrisiken
4.6 Firmenspezifische Risiken
4.6.1 Kalkulationsrisiken
4.6.2 Vertragsrisiken
4.6.3 Bau- und Produktionsrisiken
4.6.4 Beschaffungsrisiken
4.6.5 Finanzrisiken
4.6.6 Personalrisiken
4.6.7 Interne Risiken
Klassifizierung der einzelnen Risiken und Einordnung in ein Risikoportfolio
5.1 Risikoinventar
5.2 Risikoportfolio
Definition von Kennzahlen und Werkzeugen zur Steuerung der Risiken
6.1 Frühindikatoren für Politik, soziales und allgemeines wirtschaftliches Risiko, Lage der Baubranche
6.2 Betriebsinterne Kennzahlen und Werkzeuge
6.2.1 Technisch orientierte Werkzeuge
6.2.2 Monatliche Betriebsabrechnung
6.2.3 „Chefliste“
6.2.4 Sonstige kaufmännische Werkzeuge
6.3 Risikohandbuch / Risikobeauftragter
Gegensteuerungsmaßnahmen
7.1 Vermeiden von Risiken
7.2 Vermindern von Risiken
7.3 Abwälzen von Risiken
7.4 Risiken selbst tragen
Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Anhang
Das Bauen war und ist mit den unterschiedlichsten Risiken verbunden. Während sich einige der Risiken im Laufe der Zeit ändern, bleiben andere über Jahrzehnte hinweg aktuell. Um diesen Herausforderungen gezielt begegnen zu können, brauchen die Unternehmen der Baubranche geeignete Systeme und Werkzeuge. Mit diesen werden sie in die Lage versetzt, die Risiken überwachen und steuern zu können. Im Ernstfall kann so unverzüglich und strukturiert auf die Bedrohung reagiert werden. Oberstes Ziel ist der Unternehmenserhalt und damit auch der Gläubigerschutz.
Im Jahr 2004 wurde im Rahmen einer Projektarbeit für ein mittelständisches Bauunternehmen ein solches „Risikomanagement“ aufgebaut, das neben den betrieblichen Kontroll- und Steuerungsprozessen auch die Forderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erfüllt.
Nun sind mehr als zehn Jahre vergangen und das vorliegende System hat nicht an Aktualität verloren. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in dieser Branche haben sich zwar verbessert, die Risiken sind aber nahezu gleich geblieben.
Klaus Weigand ist Leiter des Controllings und Risikobeauftragter in einem mittelständischen Bauunternehmen. Er verfügt über nahezu 30 Jahre Erfahrung in der Baubranche. Zudem ist er seit Jahren als Dozent für Kosten- und Leistungsrechnung sowie für Controlling bei der Industrie- und Handelskammer tätig.
Am 1. Mai 1998 trat das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft. Es ist das Ergebnis der Corporate-Governance-Diskussion, die zwischen Bundesregierung und den beteiligten Kreisen der Wirtschaft geführt wurde. Anstoß für diese Diskussion, die im Übrigen auch in allen Industrienationen der Welt geführt wurde, waren unter anderem die Unternehmenskrisen der Vergangenheit und die zunehmende Internationalisierung der Finanz- und Kapitalmärkte. ERNST/SEIBERT/STUCKERT beschreiben die Ausgangssituation wie folgt: „Unser Aktien-, Börsen- und Rechnungslegungsrecht steht im institutionellen Wettbewerb unter einem zunehmenden Anpassungs- und Modernisierungsdruck. Die Unternehmen brauchen eine Leitungs- und Überwachungsstruktur, die von den Anlegern als effizient und verlässlich verstanden wird.“1
Das Maßnahmenpaket, das die Bundesregierung mit Zustimmung durch den Bundesrat im ersten Anlauf verabschiedete, enthält unter anderem die folgenden, für das Bauunternehmen relevanten Forderungen und Regelungen:
Die Prüfungspflicht des Aufsichtsrats erstreckt sich nun auch auf den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht.
Die Berichtspflicht des Vorstandes an den Aufsichtsrat über die zukünftige Unternehmensplanung wird verstärkt.
Die Vorstände der Aktiengesellschaften werden verpflichtet, für ein angemessenes Risikomanagement und eine interne Revision im Unternehmen zu sorgen.
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