Erben und erben lassen - Walter Sonnleitner - E-Book

Erben und erben lassen E-Book

Walter Sonnleitner

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Beschreibung

Wie baut man Vermögen sicher auf? Wie wird es im Alter sinnvoll genutzt? Und was ist beim Schenken und Vererben zu beachten? Auch in der aktualisierten dritten Auflage ist der erfolgreiche Ratgeber von Dr. Walter Sonnleitner ein zuverlässiger Begleiter in allen Fragen rund ums "Erben und erben lassen" für alle Generationen. Detailliert und in verständlicher Sprache gibt der Autor Tipps für die Übertragung von Privat- und Betriebsvermögen, informiert über das Erbrecht in Zusammenhang mit Pension und Wohnung und findet Lösungen für alle, die kein Erbrecht haben, aber trotzdem erben sollen. Und er erklärt, wie man den Staat bei der Steuer auf den "Pflichtteil" setzt.

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Seitenzahl: 357

Veröffentlichungsjahr: 2013

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Walter Sonnleitner

Erben und erben lassen

Walter Sonnleitner

Erben und erben lassen

• Richtig vorsorgen

• Rechtzeitig schenken

• Sicher vererben

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Für Fragen und Anregungen:

[email protected]

Nachdruck 2012

© 2006 by Redline Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH

Nymphenburger Straße 86

D-80636 München

Tel.: 089 651285-0

Fax: 089 652096

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Umschlaggestaltung: INIT, Büro für Gestaltung, Bielefeld

Satz: J. Echter, Redline GmbH

Druck: Books on Demand GmbH, Norderstedt

ISBN Print 978-3-86881-448-4

ISBN E-Book (PDF) 978-3-86414-387-8

ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-86414-823-1

Weitere Informationen zum Verlag finden Sie unter

www.redline-verlag.de

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www.muenchner-verlagsgruppe.de

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Präsidenten der Österreichischen Notariatskammer

Vorwort des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages

Vorwort des Vizepräsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Vorwort des Verfassers

Teil AMein Lebensplan: Geld oder Leben

1    Fürs Alter vorsorgen – und trotzdem etwas vom Leben haben

2    Finanzplanung ist Lebensplanung

3    Der Vermögensaufbau

3.1 Kurzfristige Anlage- und Sparformen

3.2 Fondssparen – aber richtig

3.3 Immobilien

3.4 Goldanlage im Kleinen

3.5 Edelsteine

4    Der Vermögensabbau

4.1 Ewige Rente oder Kapitalverzehr?

4.2 Vermögen abschichten – mit Maß und Ziel

5 Vorsorgen für alle Fälle

5.1 Der Vorsorgeplan

5.2 Die prämienbegünstigte („neue“) Zukunftsvorsorge

5.3 Die klassische Lebensversicherung

5.4 Dread-Disease-Versicherungen

6    Vorsorgen für den Pflege-Fall

7    Steuern auf Pensionsnebeneinkommen

Teil BSchenken und erben ohne Reue

1    Die Grundfragen

1.1 Erblasser und Erben

1.2 Das Erbrecht der Kinder

1.3 Das Erbrecht der Ehegatten

2    Nachlass und Erbschaft

2.1 Öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten

2.2 Privatrechtliche Rechte und Pflichten

2.3 Das neue Verlassenschaftsverfahren nach Inkrafttreten des Außerstreitgesetzes

2.4 Die Erbverhandlung

2.5 Das Inventar

2.6 Die Nachlass-Separation

2.7 Die Einantwortung

2.8 Sonderbestimmungen und Sonderfälle im Verlassenschaftsverfahren

2.9 Das Anerbenrecht – Erbrecht für die Bauern

3    Verträge zwischen Eheleuten

4    Das Testament

4.1 Das private Testament

4.2 Das öffentliche Testament

4.3 Was muss in einem Testament festgelegt werden?

4.4 Was man sonst noch über das Testament wissen sollte

5    Das Vermächtnis

5.1 Welche Arten von Vermächtnissen gibt es?

5.2 Bedingungen und Auflagen im Vermächtnis

5.3 Die Durchsetzung des Legatsanspruches

5.4 Legatare mit außerordentlichem Erbrecht

6    Die gesetzliche Erbfolge

6.1 Erblinien und Parentelsystem

6.2 Anrechnung oder Einrechnung auf den gesetzlichen Erbteil

7 Das Pflichtteilsrecht

8 Enterbung und benachteiligte Erben

9 Die Schenkung

Teil CDer Staat erbt mit – den Fiskus auf den Pflichtteil setzen

1    Die Erbschafts- und Schenkungssteuer

1.1 Steuertarif und Steuerklassen

1.2 Was wird besteuert?

1.3 Erbschaft von Finanzvermögen

1.4 Erbschaftssteuer für Grundstücke

1.5 Sonderformen der Steuerermäßigung

1.6 Die Entrichtung von Erbschafts- und Schenkungssteuer

2    Die Schenkungssteuer

3    Vermögensübergabe noch zu Lebzeiten – Vorwegnahme der Erbfolge

3.1 Begünstigte Bewertungsformen

3.2 Minderung der Bemessungsgrundlage

3.3 Belastungen durch Nutzungsrechte, Versorgungs- und Leibrenten

3.4 Aufteilung der Erbvorgänge

3.5 Spezialhinweise zur Unternehmensnachfolge

4    Ausweglösung Stiftung

4.1 Merkmale und Aufgaben der Privatstiftung

4.2 Die Gründung einer Stiftung

4.3 Die Organe der Stiftung

4.4 Änderung und Widerruf der Stiftungserklärung

4.5 Auflösung der Stiftung

4.6 Die Steuern der Stiftung

4.7 Die Kosten der Stiftung

4.8 Die wichtigsten Stiftungsmodelle

Noch ein paar Schlussgedanken zum Thema Erben und Schenken …

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Vorwort des Präsidenten der Österreichischen Notariatskammer

Woran muss ich denken, wenn ich über ein Testament nachdenke? Wie kann ich sicherstellen, dass mein „letzter Wille“ auch wirklich meinem Willen entspricht? Was muss ich tun, damit das Erbe für die Empfänger nicht mit unnötigen Lasten oder Sorgen verbunden ist? Wie kann ich mich davor schützen, dass ein Testament angefochten wird? Schenken oder vererben – was ist steuerlich klüger? Was hat sich durch die Neuerungen im Verlassenschaftsverfahren und im Erbrecht seit 1. 1. 2005 geändert?

Es gibt kaum ein Thema, bei dem so viele rechtliche und steuerliche Facetten zu bedenken sind wie im Erbrecht. Es gibt kaum eine Frage, die von so viel Unbehagen und Scheu belastet ist wie die Erstellung eines Testamentes. Und es gibt daher kaum einen Aufgabenbereich, bei dem sachliche Information, persönliche Erfahrung und umfassende Beratung so gefordert sind wie beim Thema „Erben und erben lassen“.

Das vorliegende Buch leistet einen exzellenten Beitrag dazu. Weil es sachliche Information bietet, wo Emotionen den Blick auf Notwendigkeiten verstellen. Weil es für jeden einfach und verständlich darstellt, was im Gesetzestext höchst kompliziert klingt. Und weil es sich damit in zweifacher Hinsicht um ein wichtiges Anliegen verdient macht: Es bringt die Leser zum Thema – und es bringt wertvolles Wissen zum Leser.

Informationen, wie dieses Buch sie bietet. Erfahrung, wie nur der Notar sie hat. Integrität, wie sie das Amt des Notars mit sich bringt. Sie schaffen die beste Voraussetzung dafür, dass eine der wichtigen Lebensfragen rechtzeitig gestellt, kompetent beantwortet und nachhaltig gut geregelt werden kann: Erben und erben lassen.

Dr. Klaus Woschnak

Präsident der Österreichischen Notariatskammer

Vorwort des Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler

In der vorliegenden Neuauflage des Buches „Erben und erben lassen“ hat der Autor wieder mit großer Sachkenntnis Fragen um die Errichtung letztwilliger Anordnungen und um das Erben überhaupt behandelt. Es ist ungemein verdienstvoll, dass hier ein Buch vorliegt, mit dem der Autor sich ganz bewusst an den juristischen Laien wendet. Das erfordert insbesondere eine Sprache, die Rechtsbegriffe und rechtliche Vorgänge in einer Weise darstellt, dass sie für jeden, also insbesondere den juristisch nicht vorgebildeten einfach verständlich sind. Das ist dem Autor wirklich hervorragend gelungen. Gerade die Verständlichkeit dieses Werkes ist es aber auch, die zeigt, dass Rechtsvorschriften und Rechtsfragen über Erben und erben lassen im Ernstfall die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig machen, will man nicht Gefahr laufen, mitunter schmerzvolle finanzielle Nachteile zu erleiden. Die österreichischen Rechtsanwälte sind in diesen Fällen die berufenen und erfahrenen Berater und Vertreter, die nicht erst im Rechtsstreit beigezogen werden dürfen, sondern schon vorher befasst werden sollten um zweifelhafte und unsichere Situationen in Erbschaftsfragen erst gar nicht aufkommen zu lassen. Die Beratung, die einen Rechtsstreit vermeidet, ist darüber hinaus regelmäßig um vieles billiger als ein womöglich gerichtliches Verfahren, dessen Ausgang in den meisten Fällen nicht sicher vorausgesagt werden kann.

Ich würde mir daher wünschen, dass dieses Büchlein den Leser dazu anregt, schon im Vorfeld sich abzeichnender Unklarheiten und Zweifel, den Rechtsanwalt aufzusuchen.

Sie können dem Rechtsanwalt vertrauen. Er ist gerade zur Streitvermeidung der geeignete Partner, weil er auch den Streit kennt. Er ist nur Ihnen verpflichtet und wird daher nur Ihre Interessen vertreten. Seine Verschwiegenheitspflicht bewirkt, dass Sie ihm absolutes Vertrauen entgegenbringen können. Der Anwalt errichtet für Sie letztwillige Anordnungen aller Art, wirkt als Testamentsvollstrecker und vertritt Ihre Interessen im Nachlassverfahren.

Gehen Sie also rechtzeitig zu Ihrem Anwalt!

Dr. Gerhard Benn-Ibler

Vorwort des Vizepräsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Bei jeder Erbschaft (und natürlich auch bei jeder Schenkung) gibt es einen gesetzlich verordneten Miterben, nämlich den Fiskus mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Auch wenn die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einem jährlichen Aufkommen von rund 160 Millionen Euro eher als Bagatellsteuer gilt, kann der Fiskus im Extremfall bis zu 60% des Vermögens kassieren.

Da fast alle Menschen in ihrem Leben irgendwann einmal mit einer Erbschaft oder Schenkung und damit auch mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer konfrontiert werden, ist das Thema „Erben und Schenken“ ein zentrales und auch lebensnahes Thema des Zivil- und Steuerrechts, allerdings auch eines, dass durch eine sehr hohe Komplexität charakterisiert ist.

Walter Sonnleitner, dem renommierten ORF-Wirtschaftsjournalisten, ist es mit großer Sachkenntnis und der ihm eigenen Begabung, komplizierte Dinge verständlich darzustellen, gelungen, in seinem Buch „Erben und erben lassen“ alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Vermögensübertragungen in einfacher und für jedermann verständlicher Form aufzubereiten. Dass er mit seinem Buch sowohl inhaltlich als auch stilistisch ins Schwarze getroffen hat, beweist die Tatsache, dass nach der Erstauflage im Jahr 1997 nunmehr bereits die 3. Auflage vorliegt.

Wer sich daher über das Thema Erben und Schenken sowohl aus zivilrechtlicher wie auch aus steuerrechtlicher Sicht verständlich und umfassend informieren will, wird an Walter Sonnleitners Bestseller „Erben und erben lassen“ nicht vorbeikommen.

Prof. Dr. Karl Bruckner

Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht

Vorwort des Verfassers

Finanzplanung ist Lebensplanung – oder ist es gar umgekehrt? An den Grundzielen hat sich vermutlich nicht allzu viel geändert im Laufe der vergangenen Jahre, die trotz aller Schwierigkeiten im wirtschaftlichen Szenario durch eine anhaltende Verbesserung in den Lebensbedingungen gekennzeichnet waren. Es geht uns gut – Österreich gehört zu den reichsten Nationen der Welt, mit den höchsten Pro-Kopf-Einkommen. Über mehr als ein halbes Jahrhundert hinweg konnten die Menschen dieses Landes ein Leben in Frieden und Freiheit führen, konnten inzwischen über zwei Generationen in ihren Familien ein gesichertes Vermögen aufbauen und sind nun eben dabei, dieses Vermögen an die dritte Generation zu vererben. Zumindest die, die sich – vom Glück begünstigt – ein Vermögen aufbauen konnten.

Aber da hat sich zuletzt doch etwas verändert im Bewusstsein der Menschen. Wenn von Vorsorge die Rede war, dann haben die meisten Menschen an die Vorsorge des Staates und seiner sozialen Einrichtungen gedacht, die ihnen ein sorgenfreies Leben im Alter ermöglichen sollten. Das, was sie sich darüber hinaus ersparen konnten, das war eigentlich für die nächste, die Erbengeneration, bestimmt. Nun, da sich gezeigt hat, dass aufgrund massiver Veränderungen im demographischen und sozialen Gefüge der Staat nicht mehr für alle materiellen Anforderungen hinsichtlich der Krankenpflege und Altersversorgung aufkommen kann, hat sich auch die Grundeinstellung zum Thema Vermögensbildung und Zukunftsvorsorge dramatisch geändert. Gespart wird in Österreich mehr denn je, aber nicht auf den Sparbüchern, wohin die nicht verkonsumierten Einkommen bisher immer gewandert waren, sondern auf langfristig angelegten Zukunftsvorsorgeformen. Die Anbieter der neuen, staatlich geförderten Altersvorsorgepläne haben davon jedenfalls sehr nachhaltig profitieren können – Tendenz stark zunehmend.

Die Lebensfinanzplanung hat neue Ziele definiert

Das Mehr an Privatinitiative bei der Altersvorsorge hat zu einer Neugewichtung bei der Planung im Vermögensaufbau, aber auch für die Verwendung dieses Vermögens geführt. Und die Anforderungen für die Weitergabe des bestehenden Familienvermögens durch Schenken und Vererben sind selektiver geworden – auch komplizierter. Schließlich muss schon die Vermögensbildung die Sicherung der materiellen Bedürfnisse im Alter berücksichtigen: Für eine Weitergabe kommt nur das in Frage, was sicher übrig bleiben wird. Und wenn Vermögenswerte vorzeitig weitergegeben werden, dann muss dabei trotzdem gesichert bleiben, dass notfalls ein Rückgriff auf diese Werte möglich ist.

Viele Menschen fühlen sich durch diese Umorientierung in der Lebensplanung überfordert. Der Autor musste das aus zahlreichen Anrufen oder schriftlichen Hilfeersuchen erfahren, die im Nachhang zu den verschiedenen Sendebeiträgen zu diesem Themenkreis in den ORF-TV-Wirtschaftssendungen oder bei Vorträgen an ihn herangetragen wurden.

Und manche von ihnen leiden leider auch noch an einer gewissen Schwellenangst, wenn es darum geht, ihre schwierigen Probleme mit einem Vertreter der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe zu besprechen und mit ihnen gemeinsam Lösungen zu finden. Was dabei am wichtigsten ist: Es geht darum, ohne Scheu ganz konkrete Fragen zu stellen, und erst recht, wenn man sich nicht wirklich auskennt.

Ihnen gilt die besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung des Autors. Für sie wurde dieses Buch geschrieben, das nun schon in seiner dritten, erweiterten und mehrfach korrigierten Auflage vorliegt.

„Erben und erben lassen“ wurde nicht für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater geschrieben. Ihnen, den Spezialisten, von denen ich im Laufe der Jahre selber vieles lernen durfte, mögen die Ausführungen in diesem Buch an manchen Stellen viel zu einfach anmuten. Aber das Buch ist eben doch nicht für sie, sondern für ihre Klienten geschrieben worden.

Der Aufbau

Das Buch gliedert sich in drei Teile:

Im Teil A geht es um den Vermögensaufbau zur Altersvorsorge,

im Teil B um die Vermögensweitergabe zu Lebzeiten oder nach dem Tod und

im Teil C um den Umgang mit den Steuern.

Weil es ein Buch zum Nachschlagen ist, wird man einige Informationen mehrfach, an mehreren Stellen finden. Hier wurde aus Rücksicht auf eine größere Benutzerfreundlichkeit auf allzu häufige Querverweise verzichtet.

Zahlreiche Änderungen

Seit der Erstausgabe 1997 und der zweiten Auflage im Jahre 2001 hat es sowohl im Erbrecht als auch im Steuerrecht eine ganze Reihe von Änderungen gegeben, die das Grundthema teilweise vereinfacht, teilweise aber auch weiter verkompliziert haben.

Im Erbrecht waren zuletzt (2005) folgende Änderungen zu berücksichtigen:

Mit dem neuen Außerstreitgesetz konnte das Verlassenschaftsverfahren, in dem auch die Stellung des Gerichtskommissärs deutlich aufgewertet wurde, nachhaltig vereinfacht werden.

Das gesetzliche Erbrecht der überlebenden Ehegatten wurde gegenüber den miterbenden Nichten und Neffen verbessert, und das mündliche Testament wurde in seiner Funktion weitgehend beseitigt.

Die Frist für die Feststellung der Vaterschaft – und damit die Begründung eines Erbrechtes kraft Abstammung für bereits geborene aber auch ungeborene Kinder – wurde von einem auf zwei Jahre nach dem Tod des Mannes erweitert. Sollte aber der Nachweis gelingen, dass der Vaterschaftsbeweis auf Seiten des Mannes verhindert wurde, dann entfallt auch diese Fristsetzung.

Und bei den relevanten steuerrechtlichen Bestimmungen gab es ebenfalls einige Neuerungen:

Die Rechtsstellung für die unbeschränkte (Erbschafts-)Steuerpflicht nach einem Wegzug aus Österreich wurde erleichtert.

Die Gewinne bei Preisausschreiben wurden von der Schenkungssteuer befreit,

ebenso die Zuwendungen nach Katastrophenschäden.

Außerdem wurde die Versteuerung von Kauf- und Versicherungsrenten neu geregelt und teilweise auch vereinfacht.

Der Inhalt dieses Buches wurde mit der größten Sorgfalt bearbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Trotzdem bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen keine wie immer geartete Haftung übernehmen können.

Dank

Dass dieses Buch so entstehen konnte, wie es ist, verdankt der Autor der Hilfe vieler lieber Menschen. In Erbrechtsangelegenheiten wurde mir durch die Herren der Notariatskammer, vor allem den Präsidenten Dr. Weißmann und Dr. Woschnak, Herrn Notar Dr. Winkler, aber auch durch meinen Freund, Notar Dr. Rößler, viel an Wissen und Erfahrung weitergegeben. Wertvolle Hinweise auf die Feinheiten des Verfahrensrechtes wurden mir durch erfahrene Vertreter der Rechtsanwaltskammer zuteil, vor allem von den Präsidenten Dr. Hoffmann und Dr. Benn-Ibler sowie Herrn Univ.-Doz. Dr. Reich-Rohrwig. Und in Fragen des Steuerrechtes hat sich mir mein langjähriger Freund und Koautor bei mehreren Steuerrechtsbüchern, der Vizepräsident der Kammer für Wirtschaftstreuhänder und Vorsitzende des Senats für Steuerrecht, Prof. Dr. Bruckner, in vielen Einzelgesprächen zur Verfügung gestellt.

Mein spezieller Dank gilt auch den Damen und Herren aus den Fachabteilungen der Banken und Versicherungen, die mir ihre praktischen Erfahrungen zur Verfügung gestellt haben.

Meinen herzlichen Dank möchte ich aber auch ganz ausdrücklich jenen Menschen aussprechen, die mir in der Zeit, in der dieses Buch entstanden ist, so viel menschliches Verständnis entgegen gebracht haben – meiner Familie und meiner lieben Frau.

Wien, im März 2006

Walter Sonnleitner

PS: Noch ein Wort zu den erwünschten und unerwünschten Nebenwirkungen dieses Buches. „Erben und erben lassen“ wird Ihnen ganz sicher nicht den Weg zum Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater ersparen. Aber es wird Ihnen helfen, dort die genaueren Fragen zu stellen. Und: Wer gut fragt, bekommt die besseren Antworten!

Teil AMein Lebensplan: Geld oder Leben

1     Fürs Alter vorsorgen – und trotzdem etwas vom Leben haben

Erben und schenken spielt sich normalerweise zwischen zwei verschiedenen Generationen ab. Daher zunächst ein ernstes Wort an beide Gruppen:

Ist es wirklich unser oberstes Lebensziel reich zu sterben, möglichst viel Vermögen und Geld zu hinterlassen, sind Sparsamkeit und Lebensdisziplin wirklich die einzigen guten Tugenden, zahlt es sich aus, die schönste Zeit im Leben nur fürs Geldverdienen zu opfern? Und: Sollten wir nicht doch lieber ein wenig mehr von unserem Leben haben?

Und ihr, die ihr hofft, bald beerbt oder beschenkt zu werden – und die ihr womöglich mit leisem Grimm zuseht, wie eure Wohltäter euer Erbe verprassen: Denkt ihr auch daran, dass auch ihr später in die gleiche Situation kommen werdet, dass ihr dann noch ein wenig leben, und ein wenig mehr vom Leben haben wollt?!

Der Weg ist das Ziel – aber es muss der richtige Weg sein …

Es kostet viel Ausdauer, Kraft und Disziplin, an einem Ziel festzuhalten und es auch gegen alle Widrigkeiten zu verfolgen. Im Normalfall setzen wir aber auch viel Lebensenergie und Lebenszeit ein, wenn wir uns so ein Lebensziel in den Kopf gesetzt haben und es unbedingt erreichen wollen. Wissen wir aber wirklich, was uns am Ziel erwartet – und ob wir dann auch zufrieden sein werden, wenn wir es erreicht haben? (Lebens-)Ziele sind so wichtig für unseren (Lebens-)Weg, dass wir dafür – freiwillig oder nicht – viel von unserer Lebensfreude, von den schönen Dingen unseres Lebens opfern, wenn wir die Erreichung dieses Zieles nicht gefährden wollen. Und weil uns Geld oft wichtiger ist als die Zeit, die wir brauchen, um es zu verdienen, gönnen wir uns nicht die Zeit, unsere Erfolge auszukosten, unser Geld und letztlich unser Leben zu genießen.

Stellen wir uns folgendes Bild vor: Hoch droben auf dem Berg sehen wir in der Sonne einen Gegenstand blinken, der uns ganz enorm lockt. Da müssen wir hinauf, und sei es noch so beschwerlich – wir müssen …

Und dann kann Folgendes passieren:

Erstens, dass wir furchtbar enttäuscht sind und alle Lebensfreude verlieren, wenn wir unser Lebensziel nicht erreichen oder zu spät draufkommen, dass wir es nicht erreichen werden.

Zweitens, dass wir viel zu viel Lebensenergie für die Erreichung unserer Ziele aufwenden und dann keine Kraft – und auch keine Lust – für einen neuen Anfang haben, wenn wir ein Ziel aufgeben müssen.

Drittens kann es uns passieren, dass wir ein Leben lang auf viele schöne Dinge verzichtet haben, weil wir dafür „keine Zeit“ hatten. Und dass wir dann am Ziel ankommen und merken, dass wir gar nichts mitgenommen haben, und dass da oben aber außer dem blinkenden Ziel gar nichts war, was uns das Leben schön machen könnte …

Das Motto der Lebenskünstler

Geld schlau anlegen und vermehren – und dann mit Genuss ausgeben!

2     Finanzplanung ist Lebensplanung

Lebensplanung ist für viele von uns einfach Finanzplanung. Es sollte aber besser umgekehrt sein. Tatsache ist, dass Lebensplanung in jedem Fall die Basis sein sollte für eine vernünftige und professionelle Finanzplanung.

Wenn wir uns Ziele für unser Leben setzen, dann geht es fast immer auch um materielle Ziele, die wir erreichen wollen. Wenn Menschen an ihrer Finanzplanung scheitern, dann scheitern sie in Wahrheit meist an ihrer Lebensplanung.

Wir müssen einfach selber draufkommen, was wir vom Leben wollen und was wir uns erwarten. Wir müssen uns Ziele setzen und dann das Richtige tun, damit wir sie erreichen können. Und wir sollen nicht unser Schicksal beklagen, wenn wir das eine oder andere Lebensziel verfehlen!

Geld sparen und Vermögen zu bilden kann kein Selbstzweck sein

Vermögensbildung – also der zeitweilige Verzicht auf mehr Konsum und sparen – hat nur dann einen Sinn, wenn wir etwas davon haben, wenn wir das Geld irgendwann auch ausgeben. Nur dann haben wir etwas gehabt von unserem Geld und von unserem Leben. Und Sie wissen ja: Wir haben in dieser Welt nur eines …

Also: Wir brauchen einen Anreiz dafür, dass wir Geld sparen und es so anlegen, dass es sich vermehren kann.

Denken Sie an den Gegensatz von Sünde und Paradies, wie wir ihn aus der Bibel kennen. Warum verzichten wohl so viele gutgläubige Menschen auf die eine oder andere – oder gar auf alle – Sünden des Lebens? Warum verzichten sie auf so manchen Genuss, auch wenn sie noch so viel Freude daran hätten? Sie hoffen, dass sie dann nach ihrem Tode ins Paradies kommen werden – und dort reichlicheren Lohn für ihre Enthaltsamkeit ernten werden.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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