Ertragsteuerrecht -  - E-Book

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Beschreibung

Band 1 der Lehrbuchreihe verschafft einen konzentrierten Überblick über das Ertragsteuerrecht. Er behandelt die Kernbereiche und übergreifenden Komplexe der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und des Internationalen Steuerrechts. Neben der Vermittlung des Grundlagenverständnisses und des examensrelevanten Wissens werden auch steuerliche Gesamtzusammenhänge aufgezeigt. Die einzelnen Rechtsgebiete werden anhand vieler Beispiele, Übungsfälle, Schaubilder und Übersichten dargestellt. Der Band ist ideal für eine gezielte Vorbereitung auf den Prüfungsteil "Ertragsteuern".  Rechtsstand: 30. November 2023 Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: - Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte - E-Book direkt online lesen im Browser - Persönliche Fachbibliothek mit Ihren BüchernJetzt nutzen auf mybookplus.de.

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Inhaltsverzeichnis

InhaltsverzeichnisHinweis zum UrheberrechtmyBook+ImpressumDie HerausgeberDie AutorenVorwort der Herausgeber zur 23. Auflage (Prüfung 2024)Vorwort der Autoren zur 23. Auflage (Prüfung 2024)Inhaltsübersicht »Die Steuerberaterprüfung« Bände 1–3Themen des Prüfungsstoffs, geordnet nach PrüfungstagenAbkürzungsverzeichnisA Einkommensteuer I – KernbereicheI Grund- und Strukturfragen bei der Einkommensteuer1 Einleitung2 Übersicht Einkommensteuerrecht – Einkommensermittlung nach § 2 EStG2.1 Einzelveranlagung2.2 Zusammenveranlagung3 Überblick über die Tarifnormen des EStG3.1 Grundtarif nach § 32a Abs. 1 EStG3.2 Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG3.3 Weitere Fälle der Anwendung des Splittingtarifs (§ 32a Abs. 6 EStG)3.4 Zusammenfassung3.5 Überblick über weitere wichtige Tarifvorschriften4 Die persönliche Steuerpflicht4.1 Der Wohnsitz im Inland (§ 8 AO)4.2 Der gewöhnliche Aufenthalt (§ 9 AO)5 Grundfragen zum Handlungstatbestand, insbesondere zu den Überschusseinkünften (Darstellung der §§ 8, 9 und 11 EStG)5.1 Stellung im Dualismus – System der Einkunftsarten (§ 2 Abs. 2 EStG)5.2 Einnahmen5.2.1 Grundsätze (Einnahmen/keine Einnahmen)5.2.2 Der Sachbezug5.2.2.1 Steuerliche Behandlung der Privatnutzung von Dienstwagen5.2.2.1.1 Grundsätzliches5.2.2.1.2 Private Kfz-Nutzung des GmbH-Geschäftsführers (AN)5.2.2.1.3 Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches5.2.2.1.4 Tatsächliche Nutzung5.2.2.1.5 Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers5.2.2.1.6 Weitere Besonderheiten5.2.2.1.7 Elektrofahrräder5.2.2.2 Privates Internetsurfen5.2.2.3 Die überlassene Wohnung an den Arbeitnehmer5.2.2.4 Die Jahreswagenregelung nach § 8 Abs. 3 EStG (Personalrabatt)5.2.3 Die Kausalitätsdichte5.2.4 Zufluss5.2.5 Negative Einnahmen5.3 Erwerbsaufwendungen, insbesondere die Werbungskosten5.3.1 Gemeinsamkeit und Unterschied zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben5.3.2 Aufwendungen als Werbungskosten sowie allgemeine Auslegungsfragen zu § 9 EStG5.3.3 Die Pauschalierungsregelung nach § 9a EStG5.4 Der maßgebliche Zeitpunkt beim Handlungstatbestand5.4.1 Systematische Stellung und Tragweite des § 11 EStG5.4.2 Einnahmen und Ausgaben und die wirtschaftliche Verfügungsmacht5.4.2.1 Zufluss und Abfluss bei bargeldloser Zahlung5.4.2.2 Erfüllungssurrogate (sonstige Zahlungsmodalitäten)5.4.2.3 Verfügungsbeschränkungen5.4.2.4 Bank- und bautechnische Besonderheiten5.4.3 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und AusgabenII Der Zustandstatbestand – Überschusseinkünfte1 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (inklusive Grundzüge der Lohnsteuer)1.1 Aufteilung in materielles und formelles Recht1.2 Materiell-rechtliche Einkünfte nach § 19 EStG1.2.1 Der Arbeitgeberbegriff1.2.2 Der Arbeitnehmerbegriff1.2.3 Der Arbeitslohn1.2.3.1 Steuerpflichtige Komponenten1.2.3.1.1 Vermietungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber (Abgrenzung zu § 21 EStG)1.2.3.1.2 Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass (R 19.6 Abs. 1 LStR)1.2.3.1.3 Betriebsveranstaltung1.2.3.1.4 Fortbildungsveranstaltungen (allgemein)1.2.3.1.5 Sozialversicherungsbeträge und weitere Abgrenzungsfälle1.2.3.2 Steuerbefreite Komponenten (§ 3 EStG)1.2.4 Werbungskosten bei § 19 EStG1.2.4.1 Einführung1.2.4.2 Fortbildungs- und Ausbildungskosten1.2.4.3 Reisekosten des Arbeitnehmers1131.2.4.3.1 Begriffe und Grundsatz1.2.4.3.2 Die »erste Tätigkeitsstätte« im Detail1.2.4.3.2.1 Dauerhafte Zuordnung1.2.4.3.2.2 Ortsfeste Einrichtung als Tätigkeitsstätte1.2.4.3.2.3 Großräumiges Tätigkeitsgebiet1.2.4.3.2.4 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet1.2.4.3.2.5 Häusliches Arbeitszimmer1.2.4.3.2.6 Erste Tätigkeitsstätte bei einem verbundenen Unternehmen oder einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten1.2.4.3.2.7 Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung des Arbeitgebers1.2.4.3.3 Zuordnung der Tätigkeitsstätte1.2.4.3.3.1 Höchstens eine erste Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis1.2.4.3.3.2 Mehrere Dienstverhältnisse1.2.4.3.3.3 Mehrere Tätigkeitsstätten und ihre Zuordnung1.2.4.3.3.4 Erste Tätigkeitsstätte ohne arbeits-/dienstrechtliche Festlegung (quantitative und zeitliche Zuordnungskriterien)1.2.4.3.4 Zeitliches Kriterium1.2.4.3.5 Zeitliches Kriterium und Zukunftsprognose1.2.4.3.6 Mehrere Tätigkeitsstätten1.2.4.3.7 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte1.2.4.3.8 Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit1.2.4.3.9 Pauschale für Berufskraftfahrer § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5b EStG1.2.4.4 Arbeitsmittel des Arbeitnehmers1.2.4.5 Entfernungspauschale1.2.5 Darlehensgewährungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer1.2.5.1 Darlehen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer1.2.5.2 Darlehen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber1.3 Die Pauschalierung der Lohnsteuer1.3.1 Einleitung1.3.2 Überblick1.3.3 Lohnsteuerrechtliche Folgen der Pauschalierung1.3.3.1 Pauschalierung von arbeitstäglichen Mahlzeiten im Betrieb1.3.3.2 Pauschalierung von Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit1.3.4 Pauschalierung von Betriebsveranstaltungen (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG)1.3.4.1 Pauschalierung von Erholungsbeihilfen (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG)1.3.4.2 Pauschalierung von Verpflegungsmehraufwendungen (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG)1.3.4.3 Pauschalierung von Datenverarbeitungsgeräten1.3.4.4 Pauschalierung von Internetzuschüssen1.3.4.5 Pauschalierung von Ladevorrichtungen1.3.4.6 Pauschalierung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte1.3.4.6.1 Zuschüsse im Rahmen der Fahrten mit einem Kraftfahrzeug1.3.4.6.2 Zuschüsse im Rahmen der Fahrten mit einem Jobticket1.3.5 Sachzuwendungen (§ 37b EStG)1.3.6 Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde (§ 37b EStG)2 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)2.1 Einleitung und Überblick zum geltenden Recht2.1.1 Überblick über § 20 und § 32d EStG2.1.2 Vorbemerkung zur weiteren Darstellung2.2 Die Gesetzestechnik bei den Einkünften aus Kapitalvermögen2.2.1 Die Erhebung der Steuer – Die Kapitalertragsteuer2.2.1.1 Grundzüge2.2.1.2 Steuerbescheinigung und Freistellungsauftrag2.2.2 Einschränkungen bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG2.2.3 Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 9 EStG)2.2.3.1 Der Sparerpauschbetrag oder das Werbungskostenabzugsverbot2.2.3.2 Ausnahmen2.2.3.3 Verlustverrechnung bzw. Verlustausgleich (§ 20 Abs. 6 EStG)2.2.4 Besonderheiten bei der Ermittlung der Einkünfte (§ 20 Abs. 4, 4a EStG)2.2.4.1 Der Gewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG (§ 20 Abs. 4 EStG)2.2.4.2 Besonderheiten bei Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs. 4a EStG)2.2.5 Der besondere Steuersatz (§ 32d EStG im Detail)1522.2.5.1 Grundsatz2.2.5.2 Ausnahmen von der Abgeltungsteuer2.2.5.3 Günstigerprüfung (§ 32 Abs. 6 EStG)2.2.5.4 Unternehmerische Beteiligungen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)2.2.5.5 Weitere Verfahrensfragen (§ 32d Abs. 3 und 4 EStG)2.2.5.6 Die Berücksichtigung ausländischer Quellensteuer (§ 32d Abs. 5 EStG)2.3 Die einzelnen Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 bis 3 EStG)2.3.1 Der Haupttatbestand (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG)2.3.2 Sonstige »Beteiligungserträge«2.3.3 Sonstige Kapitalforderungen; Zinsen aus Lebensversicherungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG)2.3.3.1 Überblick und rechtliche Entwicklung2.3.3.2 Weitere Einzelheiten zur aktuellen Besteuerung2.3.4 Sonstige Kapitalforderungen, insbesondere gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG2.3.4.1 Die Grundaussage2.3.4.2 Einzelfälle und Zuflusszeitpunkt2.3.5 Einkünfte aus Stillhalterprämien (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG)2.3.6 Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (§ 20 Abs. 2 EStG)2.3.6.1 Grundtatbestand2.3.6.2 Der Veräußerungsbegriff und -inhalt des § 20 Abs. 2 Nr. 1 und 7 EStG2.3.6.3 Überblick über Spezialfälle zum Veräußerungsbegriff2.3.6.4 Die Veräußerung von Lebensversicherungsverträgen (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG)2.3.6.5 Zusammenfassendes Beispiel3 Vermietung und Verpachtung (§ 21 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG)3.1 Überblick3.2 Der gesetzliche Grundtatbestand (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)3.2.1 Der Haupttatbestand: Die Vermietung einer Immobilie3.2.1.1 Erwerb bzw. Errichtung einer Immobilie (in Vermietungs- bzw. Überschuss-erzielungsabsicht)3.2.1.2 Abgrenzung zur Liebhaberei3.2.1.3 Besonderheiten bei verbilligter Miete nach § 21 Abs. 2 EStG3.2.2 Einnahmen und Werbungskosten3.2.2.1 Einnahmen3.2.2.2 Werbungskosten3.2.2.2.1 Die Anschaffung bzw. Herstellung und die Abschreibung3.2.2.2.2 Sonderfragen bei der Abschreibung3.2.2.2.3 Der anschaffungsnahe Herstellungsaufwand nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG3.2.2.2.4 Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre3.2.2.2.5 Schuldzinsen3.2.2.2.6 Fahrtkosten bei Vermietungseinkünften3.2.2.2.7 Vorab- und nachträgliche Werbungskosten2343.2.2.2.8 Vergebliche Werbungskosten3.2.3 Das Zusammenspiel von § 21 EStG mit den »eigenen vier Wänden«3.3 Weitere Vermietungs- und Verpachtungstatbestände4 Sonstige Einkünfte gemäß §§ 22, 23 EStG4.1 Der Anwendungsbereich der privaten wiederkehrenden Leistungen4.2 Die privaten wiederkehrenden Leistungen als »Gegenleistungsrente«4.3 Freiwillige wiederkehrende Bezüge4.4 Schadensersatzrenten und Versicherungsrenten4.4.1 Schadensersatzrenten – allgemein4.4.2 (Sozial-)VersicherungsrentenIII Der Zustandstatbestand – Gewinneinkünfte1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15 EStG)2.1 Bedeutung des Gewerbebetriebs für die (Steuer-)Rechtsordnung2.2 Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG2.2.1 Die Selbständigkeit2.2.2 Die Nachhaltigkeit2.2.3 Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr2.2.4 Die Gewinnerzielungsabsicht2.3 Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen2.3.1 Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)2.3.1.1 Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze2.3.1.2 Der Steuerpflichtige als Alleineigentümer (bzw. als Bruchteilseigentümer)2.3.1.3 Der Steuerpflichtige als Beteiligter einer Grundstücksgesellschaft2.3.2 Abgrenzung zu Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)2.3.3 Abgrenzung zur selbständigen Arbeit (§ 18 EStG)3 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 18 EStG)3.1 Vorbemerkung3.2 Die einzelnen freiberuflichen Tätigkeiten (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)3.2.1 Die wissenschaftliche Tätigkeit3.2.2 Die künstlerische Tätigkeit3.2.3 Die schriftstellerische Tätigkeit3.2.4 Die unterrichtende und erzieherische Tätigkeit3.3 Die einzelnen freiberuflichen Berufsträger (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)3.3.1 Die Heilberufe3.3.2 Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe3.3.3 Technische Berufe (Architekten, Ingenieure, Vermessungsingenieure)3.3.4 Medienberufe3.3.5 Ähnliche Berufe3.4 Die Mithilfe anderer – die sog. Vervielfältigungstheorie3.5 Die sonstige selbständige Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG)IV Der Erwerbsaufwand (das objektive Nettoprinzip) und § 12 EStG1 Vorbemerkung1.1 Gang der Darstellung1.2 Die »kausale« Betrachtungsweise bei den Werbungskosten bzw. der Zusammenhang mit den Einnahmen2 Einzelne unter § 4 Abs. 4 und 5 EStG fallende Erwerbsaufwendungen2.1 Geschäftsfreundegeschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)2.1.1 Einführung in § 4 Abs. 5 Nr. 1 – 7 EStG3152.1.2 Materielle Aspekte zu § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG2.2 Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)2.3 Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 3 (Gästehäuser) und § 4 Abs. 5 Nr. 4 (Jagd & Jacht) EStG2.4 Verpflegungsmehraufwand (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG) und doppelte Haushaltsführung2.4.1 Die Unterscheidung beider Aufwandskategorien2.4.2 Grundaussage und aktuelle Fragen zum Verpflegungsmehraufwand2.4.3 Verpflegungsmehraufwendungen im Inland2.4.3.1 Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland2.4.3.2 Flugreisen2.4.3.3 Schiffsreisen2.4.4 Die Drei-Monats-Frist (§ 9 Abs. 4a S. 6 EStG)2.4.4.1 Beginn der Drei-Monats-Frist2.4.4.2 Neubeginn der Drei-Monats-Frist (Unterbrechungszeitraum)2.4.5 Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten2.4.5.1 Was ist eine Mahlzeit?2.4.5.2 Lohnsteuerfreiheit der Mahlzeit2.4.5.2.1 Geschäftsfreunde-Bewirtung2.4.5.2.2 Arbeitsessen2.4.5.3 Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen2.4.6 Mehrere Auswärtstätigkeiten2.4.7 Grundaussage und aktuelle Fragen zur doppelten Haushaltsführung2.4.7.1 Grundsätzlicher Begriff der doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 2, 3 EStG)2.4.7.2 Umfang der doppelten Haushaltsführung2.4.7.2.1 Anforderungen an den Haushalt des Steuerpflichtigen2.4.7.2.2 Berufliche Veranlassung2.4.7.2.3 Höhe der Unterkunftskosten2.4.8 Abzugsfähige Aufwendungen im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung2.4.9 Fazit2.5 Das häusliche Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)2.5.1 Überblick zum geltenden Recht inklusive der Darstellung des Anwendungsschreibens des BMF2.5.2 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen/beruflichen Betätigung2.5.3 Abziehbare Aufwendungen2.5.4 Wahlrecht zum Jahresbetrag2.5.5 Personenbezogener Höchstbetrag im Rahmen der Jahrespauschale2.5.6 Homeoffice-Pauschale2.6 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG)2.7 Strafen und vergleichbare Sanktionen2.8 Steuern (u. a.) (§ 4 Abs. 5 Nr. 8a und 9 bzw. § 12 Nr. 3 EStG)2.9 Zuwendungen i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG2.10 Interne Konkurrenz bei § 4 Abs. 5 EStG und externe Aufwands-Konkurrenz zwischen § 4 EStG und § 9 EStG2.10.1 Der Wettbewerb unter den verschiedenen Einzelfällen des § 4 Abs. 5 EStG2.10.2 Konkurrenz zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten2.11 Weitere Problemfelder bei § 4 Abs. 4 EStG2.11.1 Betriebsausgaben oder Ausgaben für ein Wirtschaftsgut (Anschaffungskosten/Herstellungskosten)2.11.2 Der »umgekehrte« Fall: Aufwendungen vor Eigentumserwerb2.12 Der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs. 4a EStG3832.12.1 Allgemeines2.12.2 Die »überlagernde« Regelung des § 4 Abs. 4a EStG2.13 Die Zinsschranke (§ 4h EStG)3902.13.1 Begriff der Zinsaufwendungen und -erträge2.13.2 Maßgeblicher Gewinn2.13.3 Ausnahmen von der Zinsschranke2.13.3.1 Freigrenze (§ 4h Abs. 2 Buchst. a EStG)2.13.3.2 Nicht konzernangehörige Betriebe (§ 4h Abs. 2 Buchst. b EStG)2.13.3.3 Überblick Escape-Klausel (§ 4h Abs. 2 Buchst. c EStG)2.13.4 Besonderheiten für Kapitalgesellschaften2.14 Die »Lizenzschranke« des § 4j EStG2.15 Das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4k EStG3 Anteilige Abzüge nach § 3c EStG3.1 Einführung und Grundtatbestand3.2 § 3c EStG und das Teileinkünfteverfahren4 Die zentrale Stellung von § 12 EStG4.1 Fallgruppen4.1.1 Haushalts- und Unterhaltsaufwendungen (§ 12 Nr. 1 EStG) – Grundsätze4.1.2 Einzelfälle (Fallgruppen), insbesondere Abgrenzung zu § 9 EStG4.1.2.1 Reisen4.1.2.2 Gebühren für persönlichkeitsbildende Kurse4.1.2.3 Umzug4.1.2.4 »Hobbyaufwendungen«4.1.2.5 Weitere Fallgruppen4.2 Die Bedeutung des § 12 Nr. 2 EStG4.3 Personensteuern4.4 Zusammenfassung zu § 12 Nr. 4 EStGV Das subjektive Nettoprinzip inklusive der Berücksichtigung der Kinder und der Besteuerung der Alterseinkünfte1 Sonderausgaben1.1 Sonderausgaben als Aufwendungen1.2 Wirtschaftliche Belastung1.3 Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs1.4 Persönliche Abzugsberechtigung1.5 Einzelne Sonderausgaben1.5.1 Unterhaltsleistungen1.5.2 Vorsorgeaufwendungen1.5.2.1 Basisversorgung1.5.2.2 Grundförderung1.5.2.3 Gemeinsame Voraussetzungen für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen1.5.2.4 Von privat Versicherten freiwillig selbst getragene Krankenbehandlungskosten1.5.3 Gezahlte Kirchensteuer1.5.4 Kinderbetreuungskosten1.5.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung1.5.5.1 Kosten der ersten Berufsausbildung1.5.5.2 Studiumskosten1.5.6 Schulgeld1.5.7 Verrechnung erstatteter Sonderausgaben1.5.8 Abzug von Altersvorsorgebeiträgen nach § 10a EStG1.5.9 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke1.5.9.1 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien1.5.9.2 Ausgaben zur Förderung der sonstigen steuerbegünstigten Zwecke1.5.9.3 Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c EStG2 Außergewöhnliche Belastungen2.1 Grundtatbestand2.1.1 Allgemeines2.1.2 Aufwendungen, die den Steuerpflichtigen belasten2.1.3 Außergewöhnlichkeit der Belastungen2.1.4 Dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufige Ausgaben2.1.5 Zumutbare Belastung2.1.6 Diätkosten2.1.7 Prozesskosten2.2 Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung i. S. v. § 33a Abs. 1 EStG2.2.1 Verhältnis zu § 33 EStG2.2.2 Definition von Unterhaltsleistungen2.2.3 Betrag der außergewöhnlichen Belastungen2.2.3.1 Begrenzung der Beträge für Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung2.2.3.2 Aufwendungen für die Berufsausbildung i. S. v. § 33a Abs. 1 EStG2.3 Freibetrag für den Sonderbedarf eines sich in der Berufsausbildung befindenden volljährigen Kindes gemäß § 33a Abs. 2 EStG2.4 Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen gemäß § 33b EStG2.5 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen2.6 Energetische Maßnahmen3 Kinder im Steuerrecht3.1 Bedeutung der Kinder im Einkommensteuerrecht3.2 Berechnung im Rahmen des Familienlastenausgleichs3.2.1 Das Kindergeld3.2.2 Die Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG)3.2.3 Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag)3.3 Kindschaftsverhältnisse3.4 Berücksichtigung von Kindern i. S. d. Absätze 3 – 4 EStG3.5 Kind bei Vollendung des 18. Lebensjahres3.5.1 Kind arbeitsuchend3.5.1.1 Arbeitsuchend gemeldet (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG)3.5.1.2 Ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG)3.5.2 Berücksichtigung eines Kindes in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)3.5.3 Berücksichtigung eines volljährigen Kindes in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 S. 2 und 3 EStG)3.5.3.1 Erstmalige Berufsausbildung3.5.3.2 Erststudium3.5.3.3 Erwerbstätigkeit3.5.3.4 Mehraktige Berufsausbildung3.5.4 Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)4 Die Regelung der Alterseinkünfte und der Altersvorsorge durch das Alterseinkünftegesetz4.1 Einteilung der Rentenarten4.2 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG4.3 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG4.3.1 Leistungen aus Altersvorsorgevertrag (Altvertrag)4.3.2 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag (Neuvertrag)4.4 Sonderfall: Leistungen beruhen teils auf geförderten, teils auf ungeförderten Beiträgen aus einem AltersvorsorgevertragB Einkommensteuer II – Übergreifende KomplexeI Personelle Zurechnung (Drittaufwand, Nießbrauch/Treuhand, Angehörigenverträge u. a.)1 Einführung2 Die personelle Zurechnung im Bereich der Einnahmen2.1 Das gesetzliche »Leitbild« (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ff. EStG sowie § 20 Abs. 5 EStG)2.1.1 Die Übertragung der Beteiligung (an einer Kapitalgesellschaft481) und § 20 Abs. 5 EStG2.1.2 Die Abtretung von Gewinnansprüchen nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG2.1.3 Sonstige Fälle des § 20 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG2.1.3.1 Die isolierte Abtretung von Zinsscheinen (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG)2.1.3.2 Kursdifferenzpapiere nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG4882.1.3.3 Erträge (u. a. Zwischengewinne) bei Investmentanlagen2.1.3.4 REITs2.1.4 Zusammenfassung2.2 Der (gesetzlich nicht geregelte) Fall der (allgemeinen) Abtretung und vergleichbare Fallgestaltungen2.3 Die Besteuerung nachträglicher Einkünfte gemäß § 24 Nr. 2 EStG2.3.1 Handlungstatbestand ohne (aktuellen) Zustandstatbestand: § 24 Nr. 2 EStG2.3.2 Die sonstigen Fälle des § 24 EStG (insbesondere Entlassungsentschädigungen, § 24 Nr. 1 EStG)3 Der steuerliche Drittaufwand3.1 Der »Dritte« im Steuerrecht – Anwendungsbereich, Hintergrund und Historie3.2 Die Beschlüsse in den Grundzügen – Drittaufwand heute3.2.1 Allgemeiner Anwendungsbereich (= H 4.7 EStH »Drittaufwand« und »Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut«)3.2.2 Erster Spezialfall: Objektfinanzierung bei Ehegatten (= H 4.7 EStH »Drittaufwand«)3.2.3 Zweiter Spezialfall: Unentgeltliche Nutzung eines Arbeitszimmers im »Ehegattenhaus« (= H 4.7 EStH 5. und 6. Spiegelstrich zu »Eigenaufwand für ein fremdes WG«)3.3 Bilanztechnische Behandlung des »Quasi-Wirtschaftsguts« (= H 4.7 EStH 1. und 2. Spiegelstrich zu »Eigenaufwand für ein fremdes WG«); alte Auffassung3.3.1 Aufteilung in selbständige Wirtschaftsgüter3.3.2 Bilanztechnische Behandlung als »Aufwandsverteilungsposten« (BMF vom 16.12.2016, BStBl II 2016, 1431); neue Auffassung3.3.3 Höhe der AfA-Beträge3.3.4 Beendigung der Nutzung3.3.5 Drittaufwand – Fazit3.3.5.1 Die Grundkonstellation3.3.5.2 Der Aufwandsverteilungsposten3.3.5.3 Die Beendigung der Nutzungsbefugnis3.3.5.4 Drittaufwand – allgemein3.4 Drittaufwand bei »eigenkapitalersetzenden Darlehen«4 Die Zuordnung bei komplexen Rechtsverhältnissen4.1 Überblick4.2 Der Nießbrauch (und vergleichbare Nutzungsrechte)4.2.1 Zivilrechtliche Vorgaben4.2.2 Der Nießbrauch bei Vermietung und Verpachtung – die Verwaltungslösung4.2.2.1 Rechtslage beim Zuwendungsnießbrauch4.2.2.2 Rechtslage beim Vorbehaltsnießbrauch4.2.2.3 Rechtslage beim Vermächtnisnießbrauch4.2.2.4 Erstreckung auf vergleichbare Rechte (Wohnrecht u. a.)4.2.2.5 Die Ablösung des Nießbrauchs4.2.3 Der Nießbrauch bei Kapitalvermögen4.2.3.1 Einführung in die Problemstellung4.2.3.2 Ausblick: Nießbrauch an Personengesellschafts-Beteiligungen4.3 Exkurs: Die Treuhand, insbesondere an Gesellschaftsbeteiligungen4.4 (Mögliche?) Übertragung der Einkunftsquelle bei Angehörigen4.4.1 Einführung in die Problematik4.4.2 Der Ehegattenarbeitsvertrag4.4.3 Die Familienpersonengesellschaften, insbesondere die Beteiligung der Kinder4.4.3.1 Die zivilrechtliche Wirksamkeit4.4.3.2 Der tatsächliche Vollzug der Familien-Personengesellschaft4.4.3.3 Der Fremdvergleich4.4.3.4 Die Mitunternehmerqualität4.4.3.5 Die Prüfung der Höhe nach (Quantifizierungsmaßstab)4.4.4 Sonstige Angehörigenverträge4.4.4.1 Darlehensverträge4.4.4.2 Angehörigen-Mietverträge4.4.4.3 SonstigesII Realisationstatbestände (Steuerentstrickung im Privatvermögen/Betriebsvermögen vs. betriebliche Umstrukturierung)1 Übersicht (§ 6 Abs. 3 ff. EStG vs. §§ 16 ff. EStG u. a.)1.1 Überblick über den gesetzlichen Regelungsbereich1.2 § 6 Abs. 3 EStG: Regelfall oder Ausnahme?1.2.1 Grundzüge1.2.2 Die unentgeltliche Übertragung von (Teilen von) Mitunternehmeranteilen1.2.3 Nießbrauchsgestaltung, vorweggenommene Erbfolge und § 6 Abs. 3 EStG1.3 Unentgeltliche Übertragung von Einzel-Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 4 EStG)2 Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe (§ 16 i. V. m. § 34 EStG)2.1 Einführung2.2 Die Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 1 und 2 EStG)2.2.1 Der Grundtatbestand: Der ganze Betrieb wird veräußert6132.2.1.1 Das Übertragungsobjekt (»alle wesentlichen Betriebsgrundlagen«)2.2.1.2 Übertragungshandlung und Übertragungszeitpunkt2.2.1.3 Zurückbehaltene Wirtschaftsgüter2.2.1.4 Ermittlung des begünstigten Veräußerungsgewinnes2.2.1.4.1 Der Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 2 EStG2.2.1.4.2 Die Begünstigung nach §§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 3 EStG2.2.1.4.3 Die Trennung zwischen laufendem Gewinn und Veräußerungsgewinn2.2.1.4.4 Nachträgliche Ereignisse2.2.1.4.5 Veräußerungsgewinn und Teileinkünfteverfahren2.2.1.4.6 Übernommene, nicht in der Steuerbilanz passivierte Betriebsschulden2.2.1.5 Besondere Kaufpreis-Modalitäten2.2.1.5.1 Betriebsveräußerung gegen Ratenzahlung2.2.1.5.2 Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge2.2.2 Die sonstigen Realisationstatbestände bei § 16 Abs. 1 EStG2.2.2.1 (Redaktionelle) Zusammenfassung von § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 EStG2.2.2.2 Die Veräußerung eines Teilbetriebs (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2. Alt. EStG)2.2.2.2.1 Einführung2.2.2.2.2 Einzelfälle zum Teilbetrieb/Versuch einer Systematisierung2.3 Die Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG)2.3.1 Grundsätzliche Feststellung2.3.2 Abgrenzungsfragen2.3.2.1 Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung2.3.2.2 Betriebsaufgabe und Betriebsunterbrechung2.3.2.3 Betriebsaufgabe und Strukturwandel (bzw. Beurteilungswandel)2.3.2.4 Betriebsaufgabe und Entstrickung im engeren Sinne6722.3.2.5 Zusammenfassung2.3.3 Sonstiges2.3.3.1 Räumungsverkauf und Sanierungsfälle2.3.3.2 Bedeutung der Aufgabeerklärung2.3.3.3 Der gemeine Wert bei der Entnahme (zugleich Aufgabegewinn)2.3.3.4 Die Teilbetriebsaufgabe2.3.3.5 Aufgabe bei selbständiger Arbeit2.3.4 Die Regelung aufgrund des JStG 2010 (»finale Entnahme«) 2.4 Betriebsverpachtung2.4.1 Standortbestimmung2.4.2 Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts2.4.3 Folgen des Verpächterwahlrechts, insbesondere die Aufgabeerklärung2.4.4 Weitere Problemfelder3 Das Mitunternehmer- und Realteilungskonzept: § 6 Abs. 5 EStG und § 16 Abs. 3 S. 2 ff. EStG – Mittel zur Umstrukturierung3.1 § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. UntStFG (2001)3.1.1 Historischer Rückblick und gesetzliche Wertung3.1.2 Die geltende Regelung3.1.3 Übersicht zu den Umstrukturierungsnormen im EStG3.2 Die Realteilung gemäß § 16 Abs. 3 S. 2 ff. EStG3.2.1 Rückblick3.2.2 Die Realteilung in den späteren Änderungsgesetzen4 Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften4.1 Stellung des § 17 EStG im System des Einkünftedualismus4.1.1 Historie und Gegenwart des § 17 EStG4.1.2 Der eigentliche »Stellenwert« des § 17 EStG – systematische Auslegung4.1.3 Verwandte Bereiche4.1.4 Subsidiarität (oder Vorrang) von § 17 EStG gegenüber anderen Bestimmungen4.2 Der Zustandstatbestand bei § 17 Abs. 1 EStG4.2.1 Der persönliche Anwendungsbereich4.2.2 Die Beteiligungsvoraussetzungen4.2.2.1 Anteile an Kapitalgesellschaften4.2.2.2 Die 1%-Grenze4.2.2.3 Die Fünfjahresfrist4.2.2.4 Die Nachfolger-Regelung des § 17 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 S. 5 EStG4.2.2.5 Mittelbare Beteiligung/unmittelbare Beteiligung4.2.3 Die verdeckte Einlage4.3 Der Handlungstatbestand4.3.1 Die Veräußerung gegen Einmalzahlung4.3.1.1 Der Grundtatbestand4.3.1.2 Spezifika4.3.2 Veräußerung gegen wiederkehrende Zahlungen4.4 Veräußerungsgewinn und Freibetrag4.4.1 Berechnungsformel für den Veräußerungsgewinn4.4.2 Die Abzugsgröße »Anschaffungskosten«4.4.3 Nachträgliche Anschaffungskosten, insbesondere bei eigenkapital-ersetzenden Maßnahmen4.4.3.1 (Offene und verdeckte) Einlagen4.4.3.2 Eigenkapitalersetzende Maßnahmen (§ 32a GmbHG a. F.)4.4.4 Die Freibetragsregelung (§ 17 Abs. 3 EStG)4.4.5 Einlage einer wertgeminderten Beteiligung4.5 Der Ergänzungstatbestand des § 17 Abs. 4 EStG7414.5.1 Überblick über den Regelungsbereich des § 17 Abs. 4 EStG4.5.2 Konkurrenz zwischen § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG4.5.3 Auflösungsverluste744 (und Betriebsausgaben bei § 17 EStG)4.6 § 17 Abs. 5 EStG nach dem SEStEG7474.7 Zusammenfassung des Regelungsgehalts von § 17 Abs. 6 EStG5 Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)5.1 Steuerentstrickung bei Immobilien (Privatvermögen)5.1.1 Der Grundtatbestand5.1.2 Erstreckung auf errichtete Gebäude5.1.3 Die Ausnahme: Selbstnutzung5.2 Der Handlungstatbestand bei § 23 EStG5.3 Freigrenze5.4 Kryptowährungen und § 23 EStG6 Schicksal der Anteile bei Einbringung in eine GmbH (Überblick)763III Einkommensteuer – Rechtsnachfolge (vorweggenommene Erbfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung)1 Einleitung2 Rechtsnachfolge in der Rechtsordnung2.1 Überblick und Eingrenzung2.2 Die Rechtsnachfolge im Zivilrecht2.2.1 Die Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession)2.2.2 Die Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession)2.2.3 Zivilrechtliches Fazit und Bedeutung für das Steuerrecht3 Die vorweggenommene Erbfolge3.1 Die Entwicklung zum »Sonderrechtsinstitut« (historische Darstellung) und Grundaussagen3.2 Die Grundfälle zur vorweggenommenen Erbfolge3.2.1 Die Übertragung von betrieblichen Einheiten3.2.2 Die Übertragung von Privatvermögen3.2.3 Die Übertragung von Mischvermögen bei mehreren Nachfolgern3.3 Einzelfragen im Anwendungsbereich der vorweggenommenen Erbfolge – allgemein –3.3.1 Die »geeigneten« Nachfolger bei der vorweggenommenen Erbfolge3.3.2 Die ertragbringende »Familien«-Grundlage (bzw. Wirtschaftseinheit)3.4 Das Sonderrechtsinstitut: Die wiederkehrenden Versorgungszusagen anlässlich der vorweggenommenen Erbfolge3.4.1 Generell: Vermögensübergang gegen wiederkehrende Bezüge3.4.2 Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ab dem VZ 20083.4.2.1 Übertragungsobjekte3.4.2.2 Art und Umfang der (begünstigten) wiederkehrenden Leistungen3.4.2.3 Der Übertragungsvorgang3.4.2.4 Subjektive Voraussetzungen3.4.2.5 Aktuelle Rechtsprechung und Reaktion der Verwaltung3.4.3 Die (nachträgliche) Umschichtung sowie weitere Änderungen in Bezug auf das übertragene Vermögen4 Der Erbfall (und das Interimsstadium – bis zur Auseinandersetzung)4.1 Trennung zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung4.2 Erbfall, übergehende Steuerpositionen und steuerliche Konsequenzen4.2.1 Steuerobjekte4.2.2 Dem Steuerobjekt anhängende Steuerpositionen4.2.3 Unabhängige Steuerpositionen4.2.4 Zurechnung laufender Einkünfte zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung, insbesondere bei einer (Mit-)Erbengemeinschaft4.3 Zurechnung von Einkünften4.3.1 Zurechnung von laufenden Gewinneinkünften4.3.2 Zurechnung von laufenden Überschusseinkünften4.3.3 Rückwirkend abweichende Zurechnung laufender Einkünfte4.3.4 Ermittlung und Abgrenzung5 Die Erbauseinandersetzung (mehrere Erben)5.1 Grundzüge zur Erbauseinandersetzung5.1.1 Einführung in die erbrechtliche und steuerrechtliche Problematik5.1.2 Der Meinungswandel in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs5.2 Miterben und übergehendes Kompetenzobjekt5.2.1 Allgemeine Überlegungen5.2.2 Miterbengemeinschaft und das (reine) Privatvermögen5.2.3 Die »wesentlichen« Beteiligungen an Kapitalgesellschaften5.2.4 Das Einzelunternehmen und die Miterbengemeinschaft5.2.5 Beteiligung an Personengesellschaften (Mitunternehmerschaft) im Nachlass (Tod des Mitunternehmers)5.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft5.3.1 Einführung5.3.2 Personenbestandsveränderungen bei bestehender Miterbengemeinschaft5.3.2.1 Die Übertragung des Anteils5.3.2.2 Das Ausscheiden des Miterben, insbesondere gegen Sachwertabfindung5.3.3 Die Beendigung der Miterbengemeinschaft in Form der »Naturalteilung«5.3.4 Die (eigentliche) Realteilung der Miterbengemeinschaft5.3.4.1 Dogmatische Grundzüge5.3.4.2 Realteilung (Betriebsvermögen) ohne Abfindungszahlung5.3.4.3 Realteilung (Betriebsvermögen) mit Abfindungszahlung (= Teilung mit Spitzenausgleich)5.3.4.4 Realteilung (Privatvermögen) ohne Abfindungszahlung5.3.4.5 Realteilung (Privatvermögen) mit Abfindungszahlung5.3.4.6 Realteilung eines Mischnachlasses5.3.4.7 Die (insbesondere gegenständliche) Teilauseinandersetzung5.4 Realteilung: Sachwertabfindung und die sog. unechte Realteilung5.5 Aktuelle Rechtslage aufgrund BMF-Schreiben vom 19.12.2018 (BStBl I 2019, 6) IV Verluste im Ertragsteuerrecht1 Einleitung2 Die Verlustverrechnung in der Einkommensteuer2.1 System und Terminologie der Verlustverrechnung – Einführung2.2 Der Verlustausgleich2.2.1 Der horizontale Verlustausgleich2.2.2 Der vertikale Verlustausgleich2.3 Der Verlustabzug gemäß § 10d EStG2.4 Sonderfragen bei der Verlustentstehung (Veräußerungsverluste)2.4.1 Verlustermittlung und Verlustberücksichtigung bei § 23 EStG2.4.2 Verlustermittlung und Verlustberücksichtigung bei § 17 EStG2.4.3 Gewerbliche Verluste2.4.4 Verluste bei Kapitaleinkünften (§ 20 Abs. 6 EStG)3 Spezielle Beschränkungen bei der Verlustverrechnung3.1 Negative Einkünfte mit Auslandsbezug gemäß § 2a EStG3.1.1 Änderungen durch das JStG 20098983.1.2 Die relevanten Fallgruppen nach § 2a EStG n. F.3.1.3 Internationalrechtliche Stellung und dogmatischer »Stellenwert« von § 2a EStG3.1.4 Der Hauptanwendungsbereich: Betriebsstättenverluste3.2 Verluste bei Verlustzuweisungsgesellschaften (§ 15b EStG)3.2.1 Die aktuelle Regelung des § 15b EStG9133.2.2 Begriff der modellhaften Gestaltung3.2.3 Die ersten Rechtsprechungskonturen3.2.4 Anwendungsbereich3.3 Verluste gemäß § 15 Abs. 4 EStG (gewerbliche Tierzucht/Termingeschäfte/stille Beteiligungen u. Ä.)3.3.1 Verluste aus gewerblicher Tierzucht3.3.2 Verluste aus betrieblichen Termingeschäften3.3.3 Verluste aus stillen Gesellschaften u. a. (§ 15 Abs. 4 S. 6 ff. EStG)3.4 Verluste gemäß §§ 22, 23 EStG3.5 Das negative Kapitalkonto des Kommanditisten gemäß § 15a EStG3.5.1 Der Grundtatbestand von § 15a Abs. 1 und Abs. 2 EStG3.5.1.1 Der Begriff »Anteil am Verlust« der Kommanditgesellschaft3.5.1.2 Der Begriff »Kapitalkonto des Kommanditisten«3.5.1.3 Wirkungsweise des § 15a EStG (§ 15a Abs. 2 EStG) und klausurtechnischer Bearbeitungshinweis3.5.2 Die überschießende Außenhaftung von § 15a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG3.5.3 Einlage- und Haftungsminderung nach § 15a Abs. 3 EStG3.5.3.1 Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung3.5.3.2 Die Einlageminderung3.5.3.3 Die Haftungsminderung3.5.3.4 Die gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes3.5.4 Die Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 15a EStG3.5.4.1 Vergleichbare Unternehmer im Sinne des § 15a Abs. 5 EStG3.5.4.2 § 15a EStG bei anderen Einkunftsarten9623.5.5 Konkurrenzfragen3.5.6 Ausscheiden des Kommanditisten und die Beendigung der Kommanditgesellschaft3.5.6.1 Behandlung der verrechenbaren Verluste3.5.6.2 Behandlung des negativen Kapitalkontos3.5.6.3 Behandlung beim Erwerber3.6 Besonderheiten3.6.1 Doppelstöckige Personengesellschaften3.6.2 § 15a EStG bei der GmbH & Co. KG4 Verluste im Recht der Unternehmenssanierungen (KapG) sowie in der Gewerbesteuer4.1 § 8c KStG (i. d. F. des WachstBeschlG 2009)970, inkl. BMF-Schreiben vom 28.11.2017, BStBl I 2017, 16454.1.1 Schädlicher Beteiligungserwerb4.1.1.1 Begriff der »Anteile« i. S. d. § 8c KStG4.1.1.2 Die Stimmrechtsübertragung 4.1.1.3 Die betroffenen Körperschaften4.1.1.4 Umfang und Form der Anteilsübertragung4.1.1.5 Nachträgliche Aufnahme eines Sanierungstatbestandes (§ 8c Abs. 1a KStG)4.1.2 Der Übertragungsmodus (entgeltlich/unentgeltlich)4.1.3 Mittelbare Anteilsübertragungen4.1.4 Die Konzernklausel4.1.5 Der Erwerber der Anteile4.1.6 Kapitalerhöhungen4.1.7 Sukzessive Anteilsübertragungen4.1.8 Die »Stille-Reserven«-Klausel (§ 8c Abs. 1 S. 6 KStG)4.1.9 Rechtsfolgen des § 8c KStG4.1.10 Die von § 8c KStG betroffenen Verluste4.1.11 Die Übergangsregelung4.1.12 Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften durch Einführung des § 8d KStG – zeitliche Voraussetzung4.1.13 Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8d KStG4.1.13.1 Schädlicher Beteiligungserwerb4.1.13.2 Antrag4.1.13.3 Unterhaltung ausschließlich desselben Geschäftsbereiches4.1.13.4 Relevanter Beobachtungszeitraum4.1.13.5 Übersicht Relevanter Beobachtungszeitraum4.1.13.6 Einstellung des Geschäftsbetriebs4.1.13.7 Ruhendstellung des Geschäftsbetriebs4.1.13.8 Zuführung zu einer andersartigen Zweckbestimmung4.1.13.9 Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs4.1.13.10 Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft4.1.13.11 Stellung als Organträger4.1.13.12 Ansatz übernommener Wirtschaftsgüter unter dem gemeinen Wert4.1.14 Rechtsfolgen des § 8d KStG4.2 Verluste im Umwandlungssteuerrecht4.2.1 Verluste des übertragenden Rechtsträgers4.2.2 Verluste des übernehmenden Rechtsträgers4.2.3 Verlustvortrag bei der Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft4.3 Der Verlustvortrag gemäß § 10a GewStG4.3.1 Unternehmensidentität und Unternehmeridentität4.3.2 Gewerbeverlust bei Mantelkauf4.3.3 Verfassungsrechtliche Bedenken (§ 10a S. 2 GewStG)C GewerbesteuerI Einführung und BerechnungsschemaII Steuergegenstand und Steuerpflicht1 Steuergegenstand der Gewerbesteuer1.1 Der Begriff des Gewerbebetriebes (unter Anknüpfung an das Einkommensteuerrecht)1.2 Steuerpflicht der Personengesellschaften1.3 Steuerpflicht der Kapitalgesellschaften1.4 Steuerpflicht eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs1.5 Inländischer Gewerbebetrieb2 Die sachliche Steuerpflicht im eigentlichen Sinne2.1 Beginn der Gewerbesteuerpflicht2.2 Ende der Gewerbesteuerpflicht2.3 Steuerbefreiungen3 Die persönliche Steuerpflicht (Steuerschuldner)3.1 Mehrheit von Betrieben3.2 Unternehmer- und Unternehmenswechsel10663.2.1 Der Gesellschafterwechsel3.2.2 Der eigentliche Unternehmerwechsel3.2.3 Die Verpachtung des GewerbebetriebsIII Die Besteuerungsgrundlage (§§ 6 bis 9 GewStG)1 Der Gewerbeertrag (§ 7 GewStG)1.1 Besonderheiten bei Personengesellschaften1.2 Besonderheiten bei Veräußerungsgewinnen2 Die Hinzurechnungen des § 8 GewStG2.1 Sinn und Zweck der Hinzurechnungen (und Kürzungen)2.2 Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG2.2.1 Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)2.2.2 Renten und dauernde Lasten (§ 8 Nr. 1 Buchst. b GewStG)2.2.3 Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (§ 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG)2.2.4 Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen (§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG)2.2.4.1 Allgemein2.2.4.2 Besonderheit: Hinzurechnung bei (Hybrid-)Elektrofahrzeugen und Fahrrädern2.2.5 Die (Sonder-)Behandlung von Erbbauzinsen2.2.6 Lizenzgebühren (§ 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG)2.2.7 Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Übergang des wirtschaftlichen Eigentums2.2.8 Freibetrag2.3 Hinzurechnung um Gewinnanteile an Kapitalgesellschaften (§ 8 Nr. 5 GewStG)2.4 Berücksichtigung von Gewinn- und Verlustanteilen aus Mitunternehmerschaften (§ 8 Nr. 8 GewStG i. V. m. § 9 Nr. 2 GewStG; s. auch § 8 Nr. 4 GewStG1089)2.5 Weitere Hinzurechnungstatbestände2.6 Übung10913 Die Kürzungen des § 9 GewStG3.1 Die Kürzung bei betrieblichem Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 GewStG)3.1.1 Die einfache Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG): Der Grundtatbestand der Grundbesitzkürzung3.1.2 Die erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG)3.2 Kürzung um Gewinnanteile an Kapitalgesellschaften (§ 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG)3.3 Kürzung im Zusammenhang mit ausländischen Betriebsstätten (§ 9 Nr. 3 GewStG)3.4 Kürzungen wegen Spenden (§ 9 Nr. 5 GewStG)4 Berücksichtigung eines Gewerbeverlustes (§ 10a GewStG)5 Steuermesszahl und SteuermessbetragIV Spezifika der Gewerbesteuer1 Besteuerung der gewerbesteuerlichen Organschaft2 Festsetzung und Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags2.1 Das geteilte Festsetzungsverfahren2.2 Die Zerlegung im Einzelnen3 Die Korrekturvorschrift des § 35b GewStG4 Die Gewerbesteuerrückstellung als Bilanzproblem4.1 Reihenfolge und Berechnung der Steuerrückstellungen bei Kapitalgesellschaften4.2 Die Gewerbesteuerrückstellung bei Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen5 Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer5.1 Grundlagen5.2 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Mitunternehmerschaften5.3 Besonderheiten bei mehrstöckigen PersonengesellschaftenD Internationales SteuerrechtI Strukturierung der Fallgestaltungen im internationalen Steuerrecht (inklusive der Grenzpendlerproblematik)1 Grenzüberschreitende Sachverhalte und internationales Steuerrecht2 Die Grenzpendlerproblematik2.1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG2.2 Staatsangehörige der EU/des EWR1146 (§ 1a EStG)2.3 Zusammenfassung und SchemaII Die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)1 Historie und derzeitiger Stand2 Multinationale Zusammenarbeit3 Wirkungsweise der Doppelbesteuerungsabkommen4 Systematik der Doppelbesteuerungsabkommen4.1 Ansässigkeitsbestimmungen in den Doppelbesteuerungsabkommen4.2 Besteuerungsregeln der Doppelbesteuerungsabkommen4.2.1 Die Anrechnungsmethode4.2.1.1 Die Anrechnungsmethode nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen4.2.1.2 Die Umsetzung der Anrechnungsmethode in nationalem Recht – Grundzüge4.2.1.3 Zusätzlicher Anwendungsbereich4.2.1.3.1 Abzug von Amts wegen gem. § 34c Abs. 3 EStG4.2.1.3.2 Die Steuerpauschalierung gem. § 34c Abs. 5 EStG4.2.1.3.3 Anrechnung bei Körperschaften (§ 26 Abs. 1 KStG)4.2.2 Die Freistellungsmethode4.2.2.1 Die Freistellungsmethode nach Doppelbesteuerungsabkommen4.2.2.2 Die Umsetzung der Freistellungsmethode in nationalem Recht – Grundzüge4.2.2.3 Der zusätzliche Anwendungsbereich4.2.2.4 Kritik und offene Fragen zu § 32b EStG4.2.2.4.1 Die zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht4.2.2.4.2 Progressionsvorbehalt und Grundfreibetrag4.2.2.4.3 Erste Neuerung4.2.2.4.4 Zweite Neuerung4.2.3 Besondere Doppelbesteuerungsabkommen-Klauseln4.3 Aufbau der Doppelbesteuerungsabkommen am Beispiel des OECD-Musterabkommens4.4 Auslegungsregel für Doppelbesteuerungsabkommen4.5 Die Antwort auf DBA-Fragen (§ 50d EStG) – HinweisIII Auslandsbeziehungen eines Steuerinländers (Fälle der unbeschränkten Steuerpflicht)1 Einführung in die Thematik2 Inländisches Unternehmen mit Outbound-Aktivitäten (internationales Unternehmenssteuerrecht)2.1 Steuerliche Folgen mit einer Kapitalgesellschaft im Ausland2.2 Die Errichtung einer Betriebsstätte im Ausland2.2.1 Allgemein2.2.2 Der Betriebsstättenbegriff2.2.3 Steuerliche Folgen der Betriebsstätten-Gründung2.2.3.1 Errichtung einer Betriebsstätte im Ausland ohne Doppelbesteuerungsabkommen2.2.3.2 Errichtung einer Betriebsstätte im Ausland mit Doppelbesteuerungsabkommen3 Sonstige grenzüberschreitende Aktivitäten eines Steuerinländers3.1 Die Besteuerung von international tätigen Arbeitnehmern3.2 Die internationale Dividendenbesteuerung3.2.1 Grundzüge/Vorwegunterscheidung3.2.2 EinzelheitenIV Regelungsbereiche des Außensteuergesetzes (AStG)1 Allgemeines2 Gliederung des Außensteuergesetzes3 Einkunftsberichtigung nach § 1 AStG3.1 Voraussetzungen der Gewinnberichtigung nach § 1 AStG3.1.1 Geschäftsbeziehungen (bzw. Geschäftsvorfälle)3.1.2 Nahestehende Personen3.1.3 Vereinbarte Bedingungen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten3.2 Durchführung der Berichtigung nach § 1 AStG3.2.1 Rechtsgrundlagen für die Korrektur der Verrechnungspreise3.2.2 Technik der Gewinnberichtigung3.3 Das Zusammentreffen von § 1 AStG und einem Doppelbesteuerungsabkommen4 Die Wegzugsbesteuerung (§§ 2 – 6 AStG)4.1 Allgemeines4.2 Die Wegzugsbesteuerung nach § 2 AStG4.2.1 Der Tatbestand des § 2 AStG4.2.2 Bagatellgrenze und Ausnahme von der erweitert beschränkten Steuerpflicht4.2.3 Rechtsfolge des § 2 AStG4.2.3.1 Ermittlung der Einkünfte nach § 2 AStG4.2.3.2 Konkurrenzfragen4.2.3.2.1 Verhältnis der erweitert beschränkten Steuerpflicht zur allgemeinen beschränkten Steuerpflicht4.2.3.2.2 Verhältnis der erweitert beschränkten Steuerpflicht zur unbeschränkten Steuerpflicht4.2.3.2.3 Auswirkungen von Doppelbesteuerungsabkommen auf die Wegzugsbesteuerung4.2.4 Fallstudie zu § 2 AStG4.3 Besteuerung des Vermögenszuwachses bei Wegzug4.3.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 AStG4.3.1.1 Persönliche Voraussetzungen4.3.1.2 Sachliche Voraussetzungen4.3.2 Rechtsfolgen des § 6 AStGV Besteuerung der Steuerausländer im Inland1 Sachlicher Umfang der beschränkten Steuerpflicht1.1 Überblick1.2 Konkurrenzen2 Inlandseinkünfte gemäß § 49 EStG2.1 Übersicht und grundlegende Verfahrensfragen2.2 Der Katalog des § 49 Abs. 1 EStG2.2.1 Die Hauptfälle2.2.2 Existenzberechtigung von exotischen Regelungen?2.2.2.1 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. bb EStG: Gewerblicher Grundstückshandel sowie Immobilieninvestitionen ausländischer Objektgesellschaften2.2.2.2 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa EStG: Vermietung und Verpachtung von inländischem unbeweglichen Vermögen als gewerbliche Einkünfte2.2.2.3 § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG: Wiederkehrende Bezüge2.2.2.4 § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG: Sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG2.2.3 Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Kapitalforderungen)2.3 Die isolierende Betrachtungsweise des § 49 Abs. 2 EStG3 Durchführung der Besteuerung sowie Verfahrensfragen3.1 Charakterisierung der §§ 50 und 50a EStG3.2 Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei § 50 EStG (unter Einbeziehung des § 49 EStG)3.2.1 Anwendbare Regelungen im Rahmen einer Veranlagung3.2.2 Tarif im Rahmen der Veranlagung3.2.3 Abgeltende Wirkung eines Steuerabzugs3.3 Der Sondertatbestand des § 50a EStG3.3.1 § 50a Abs. 1 – 3 und 5: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen3.3.2 Besonderheiten: § 50a Abs. 44 Treaty Overriding4.1 Einordnung in das nationale Gesetzesgefüge4.2 Aufbau der Norm4.3 Die einzelnen Regelungsbereiche4.3.1 Das zweistufige VerfahrenIhre Online-Inhalte zum Buch: Exklusiv für Buchkäuferinnen und Buchkäufer!Stichwortverzeichnis

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Bearbeiterübersicht:R. Anderlik: Teil A IIID. Bressler: Teil A I, II 2–3, IV 1, 2.11–2.15 und 3L. Dorn: Teil A II 1 und 4, IV 2.1–2.10 und 4, V; Teil CG. Girlich: Teil DM. Preißer: Teil B

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

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ISBN 978-3-7910-6208-2

Bestell-Nr. 20469-0011

ePub:

ISBN 978-3-7910-6209-9

Bestell-Nr. 20469-0103

ePDF:

ISBN 978-3-7910-6210-5

Bestell-Nr. 20469-0160

Michael Preißer/Gerhard Girlich

Ertragsteuerrecht

23. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2024

© 2024 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH

www.schaeffer-poeschel.de

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Bildnachweis (Cover): © Umschlag: Stoffers Grafik-Design, Leipzig

Produktmanagement: Rudolf Steinleitner

Lektorat: Thomas Stichler, conscripto, Stuttgart

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Die Herausgeber

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer

ist Rechtsanwalt und Steuerberater, seit 01.01.2012 Partner bei PRS Preißer von Rönn und Partner – Partnerschaftsgesellschaft mbB – in Hamburg (vormals Of counsel bei Graf von Westphalen in Hamburg) und war Professor für Steuerrecht und Wirtschaftsprivatrecht an der Leuphana Universität Lüneburg (bis Oktober 2015). Er war vorher in der bayerischen Finanzverwaltung, dann als Professor an der Beamtenfachhochschule in Hamburg tätig. Gastprofessuren in Paris (2004/2005), in Orel (Russland, 2007/2008) und Pinsk (Weißrussland) runden den Dozenteneinsatz ab. Herr Prof. Preißer war 2008 Mitbegründer des europäischen Steuerrechtsinstituts »2isf« mit Sitz in Paris. Er ist Autor zahlreicher Aufsätze und Monographien sowie Referent des BMF, des DAI und der BFA. Er war im UN-Sonderauftrag mit der Installierung des Steuerberater-Berufs in Weißrussland befasst, der 2017 erfolgreich abgeschlossen wurde. Seit Oktober 2015 fungiert er als Leiter des Studiengangs »Tax Master L. L. M.« an der Universität Lüneburg.

Prof. Dr. Gerhard Girlich

ist Professor für Rechnungswesen und Steuern an der Hochschule Biberach an der Riß. Zuvor war er als Prüfungsleiter in der Konzernbetriebsprüfung in der bayerischen Finanzverwaltung und als Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Betriebsstättenbesteuerung tätig. Zudem ist er fachlicher Leiter der Steuerlehrgänge Dr. Bannas und als Referent in der Aus- und Fortbildung mit den Schwerpunkten nationales und internationales Bilanzsteuerrecht sowie Umwandlungssteuerrecht, Konzernsteuerrecht und internationales Steuerrecht tätig. Daneben ist er Lehrbeauftragter für internationales Steuerrecht an der Universität Augsburg und der Universität Freiburg i.Br. sowie Gastdozent an der Bundesfinanzakademie.

Die Autoren

Romy Anderlik, Diplom-Finanzwirtin

war nach Abschluss ihres Studiums an der Hochschule für den öffentlichen Dienst, Fachbereich Finanzwesen, einige Jahre als Betriebsprüferin in der bayerischen Finanzverwaltung tätig. Seit dieser Zeit unterrichtet sie zusätzlich an der Hochschule für den öffentlichen Dienst, Fachbereich Finanzwesen, Ertragsteuerrecht. Nach einigen Jahren im Bereich Einkommensteuerrecht beim Bayerischen Landesamt für Steuern ist sie inzwischen als Sachgebietsleiterin in einem bayerischen Finanzamt tätig. Zudem lehrte sie viele Jahre als Dozentin in der Ausbildung der Steuerfachwirte im Fach Ertragsteuerrecht. Romy Anderlik ist als ­Referentin für Fortbildungsseminare im Bereich Einkommensteuer tätig.

Dominik Bressler, LL. M.

ist selbständiger Steuerberater in Hamburg. Nach Studium in Lüneburg und Winterthur war er langjähriger Assistent am Lehrstuhl von Prof. Dr. Michael Preißer an der Universität Lüneburg und arbeitete in verschiedenen Hamburger Kanzleien, bevor er sich in 2017 selbständig machte. Von 2015 bis 2017 absolvierte er einen Vertiefungsstudiengang im Bereich Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Vermögen in Münster. Herr Bressler ist Mitautor verschiedener fachlicher Publikationen und Dozent in der Steuerberater- und Steuerfachwirtausbildung.

Leonard Dorn, Diplom-Finanzwirt (StAkad)

ist Betriebsprüfer in der Niedersächsischen Finanzverwaltung. 2016 legte er mit Erfolg die Steuerberaterprüfung ab. Als Dozent ist Leonard Dorn für Steuerfachassistenten für Lohn und Gehalt, Steuerfachwirte und Steuerberater im Bereich Ertragsteuern tätig. Als Referent führt er deutschlandweit Einkommensteuerseminare im aktuellen Steuerrecht durch. Außerdem unterrichtet er an der IHK Ostwestfalen Bilanzbuchhalter im Lohnsteuerrecht.

Prof. Dr. Gerhard Girlich

s. oben: Die Herausgeber.

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Preißer

s. oben: Die Herausgeber.

Vorwort der Herausgeber zur 23. Auflage (Prüfung 2024)

Mit drei Bänden unternehmen wir den Versuch, den umfangreichen Stoff für die Steuerberaterprüfung kompakt und umfänglich darzustellen. Mit der vorliegenden 23. Auflage ist das nötige Wissen zum einen gestrafft und zum anderen durch aktuelle Beispiele sowie neue gesetzliche Regelungen erweitert worden.

So wichtig und richtig es ist, dass man in der Vorbereitung eine größere Anzahl von Klausuren (am besten 10 Arbeiten pro Einzelklausur, also insgesamt 30 Klausuren) schreibt, um ein Gespür für eine sechsstündige Arbeit – und für die Korrektur derselben – zu bekommen, so wenig darf man sich auf die lediglich thematische Wiederholung der einmal gestellten Aufgaben verlassen. Das Problem der »Sachverhaltsquetsche« bezieht sich auf alle drei Klausuren und führt zu einer entsprechenden Abwertung der Arbeiten.

Nur mit einem breiten steuerrechtlichen Grundlagenwissen sowie der Kenntnis fachgebietsübergreifender bzw. interdisziplinärer Zusammenhänge und nicht zuletzt mit dem notwendigen Klausuren-Know-how lassen sich die Arbeiten im schriftlichen Teil gut bewältigen. Dazu gehören ferner eine Portion Mut und die Gelassenheit, sich auf jede Aufgabe neu einzustellen. Das erlernte Wissen muss flexibel einsetzbar und frisch abrufbar sein.

Alle Autoren der vorliegenden drei Bände haben sich daher seit der ersten Auflage dem Ziel verschrieben, dem Leser flexibel einsetzbares Fach- und Klausurwissen als sichere Basis für den Prüfungserfolg zu vermitteln. Auch in dieser Auflage können die Flexibilität und das erlernte Wissen sogleich anhand der von den »Steuerlehrgängen Dr. Bannas« zur Verfügung gestellten Übungsklausuren auf myBook+ überprüft werden.

Die Herausgeber möchten sich bei allen Autoren bedanken, die teils seit nunmehr 20 Jahren ihre Beiträge abliefern und somit den Grundstein für das theoretische Bestehen einer der schwierigsten Prüfungen in Deutschland legen.

Stuttgart, im Januar 2024

Michael Preißer und Gerhard Girlich

Vorwort der Autoren zur 23. Auflage (Prüfung 2024)

Teil A und B Einkommensteuer

In kaum einer anderen Steuerrechtsdisziplin hat die Reduktion der Komplexität eine größere Bedeutung als in der Einkommensteuer. Komplizierte Sachverhalte aus allen Bereichen des Wirtschafts- und des Privatlebens müssen zunächst auf den Punkt gebracht werden, bevor hierauf ein (häufig kompliziert erscheinendes) Steuergesetz angewandt wird. Das Know-how zur einkommensteuerrechtlichen Subsumtion sowie die Grundstrukturen des EStG werden in diesem Band vermittelt.

Das Einkommensteuerrecht erfährt hier eine Zweiteilung. In Teil A werden die – stark überarbeiteten – sieben Einkunftsarten dargestellt. Zusammen mit den Abzugskomponenten, die das steuerliche Existenzminimum garantieren, wird das (zu versteuernde) Einkommen ermittelt.

Die Darstellung orientiert sich an den Leitbegriffen des objektiven und des subjektiven Nettoprinzips und erlaubt somit eine geschlossene Präsentation des Erwerbsaufwands sowie der privat indisponiblen Aufwendungen (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen). Die Steuerthematik der Kinder und der alten Generation (inkl. der Behandlung der Vorsorgeaufwendungen) rundet den Komplex ab. Die Zusammenfassung von Werbungskosten und Betriebsausgaben ermöglicht eine konzentrierte Behandlung des Erwerbsaufwands mit allen Facetten auf der Tatbestandsebene. Gleichzeitig wird die Thematik unterlegt mit der dogmatischen Aufteilung in einen Zustands- und in einen Handlungstatbestand, die sämtlichen Einkunftsarten zugrunde liegen. Vor diesem Hintergrundverständnis werden viele Normen erst verständlich, deren Wesensgehalt sich sonst im bloßen Aufzählen erschließt.

Während bei Teil A die Interpretation der Lebenssachverhalte durch das Steuerrecht im Vordergrund steht und es vornehmlich um das Klausuren-Know-how geht, konfrontiert Teil B den Leser mit den ureigenen steuerrechtlichen Fragestellungen. Es wird methodisch ein neuer Weg eingeschlagen, indem vier übergreifende Komplexe gebildet werden, die – jeweils ausgelöst durch eine spezifische steuerliche Vorgabe – unterschiedliche Themenfelder beleuchten.

So werden etwa bei der Frage nach dem richtigen steuerlichen Zurechnungssubjekt so verschiedenartige Phänomene wie der Drittaufwand, Nießbrauchs- und Treuhandgestaltungen sowie die Angehörigenverträge besprochen. Die weiteren Themengebebiete lauten: Steuerliche Verluste, Realisationsfragen (§§ 16 f. EStG u. a.) inkl. der betrieblichen Umstrukturierung sowie die steuerliche Rechtsnachfolge. Die vier zusammengefassten Problemfelder spielten in den Prüfungen der letzten Jahre eine große Rolle.

Teil C Gewerbesteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die Gewerbesteuer wiederholt als solche in ihrer Grundstruktur und herkömmlichen Ausgestaltung als vornehmlich auf den Ertrag des Gewerbebetriebs gerichtete Objektsteuer auch neben der die Einkünfteerzielung erfassenden Einkommensteuer verfassungsrechtlich abgesegnet. Daher wird die Gewerbesteuer auch zukünftig ein nicht unerheblicher Bestandteil der ertragsteuerlichen Klausur der Steuerberaterprüfung bleiben. Die konventionellen Themen der Gewerbesteuer sollten daher beherrscht werden und sind im Teil C dargestellt.

Teil D Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht nimmt nicht nur in der täglichen Praxis des Beraters einen immer größeren Raum ein, sondern auch – bedingt durch diese Entwicklung – in der Steuerberaterprüfung.

Die Autoren haben die umfangreiche Materie traditionell entsprechend den möglichen grenzüberschreitenden Aktivitäten gegliedert. Getrennt nach Inbound- und Outboundaktivitäten wird unter Einbeziehung des Völkerrechts (Doppelbesteuerungsabkommen), des EU-Rechts sowie des nationalen Rechts (insbesondere des Außensteuergesetzes inkl. der Thematik der Funktionsverlagerung) der Komplex von zwei Autoren im »Team-Writing« dargestellt. Die Autoren scheuen sich hier wie in den anderen Bereichen nicht, auf aktuelle Entwicklungen hinzuweisen und deren künftige Einsatzfelder aufzuzeigen.

Stuttgart, im Januar 2024

Romy Anderlik

Dominik Bressler

Leonard Dorn

Gerhard Girlich

Michael Preißer

Inhaltsübersicht »Die Steuerberaterprüfung« Bände 1–3

Band 1:

Ertragsteuerrecht

Teil A

Einkommensteuer I – Kernbereiche

Kapitel I

Grund- und Strukturfragen bei der Einkommensteuer

Kapitel II

Der Zustandstatbestand – Überschusseinkünfte

Kapitel III

Der Zustandstatbestand – Gewinneinkünfte

Kapitel IV

Der Erwerbsaufwand (das objektive Nettoprinzip) und § 12 EStG

Kapitel V

Das subjektive Nettoprinzip inklusive der Berücksichtigung der Kinder und der Besteuerung der Alterseinkünfte

Teil B

Einkommensteuer II – Übergreifende Komplexe

Kapitel I

Personelle Zurechnung (Drittaufwand, Nießbrauch/Treuhand, Angehörigenverträge u. a.)

Kapitel II

Realisationstatbestände (Steuerentstrickung im Privatvermögen/Betriebsvermögen vs. betriebliche Umstrukturierung)

Kapitel III

Einkommensteuer – Rechtsnachfolge (vorweggenommene Erbfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung)

Kapitel IV

Verluste im Ertragsteuerrecht

Teil C

Gewerbesteuer

Kapitel I

Einführung und Berechnungsschema

Kapitel II

Steuergegenstand und Steuerpflicht

Kapitel III

Die Besteuerungsgrundlage (§§ 6 bis 9 GewStG)

Kapitel IV

Spezifika der Gewerbesteuer

Teil D

Internationales Steuerrecht

Kapitel I

Strukturierung der Fallgestaltungen im internationalen Steuerrecht (inklusive der Grenzpendlerproblematik)

Kapitel II

Die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Kapitel III

Auslandsbeziehungen eines Steuerinländers (Fälle der unbeschränkten Steuerpflicht)

Kapitel IV

Regelungsbereiche des Außensteuergesetzes (AStG)

Kapitel V

Besteuerung der Steuerausländer im Inland

Band 2:

Unternehmenssteuerrecht und Steuerbilanzrecht

Teil A

Besteuerung der Einzelunternehmen

Kapitel I

Grundfragen der Gewinnermittlung (inklusive § 4 Abs. 3-Rechnung)

Kapitel II

Die Bilanzierung

Kapitel III

Einzelne Aktivposten

Kapitel IV

Rechnungsabgrenzungsposten

Kapitel V

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Kapitel VI

Einzelne Passivposten

Kapitel VII

Übertragung von Wirtschaftsgütern auf andere Betriebsvermögen

Kapitel VIII

Technische Fragen

Teil B

Besteuerung der Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft

Kapitel I

Grundfragen zur Mitunternehmerschaft inklusive Einkunftsermittlung

Kapitel II

Das Betriebsvermögen und die Ermittlung des laufenden Gewinns bei der Mitunternehmerschaft

Kapitel III

Die Doppelgesellschaften im Konzept der Mitunternehmer-Besteuerung

Kapitel IV

Anfang und Ende einer Personengesellschaft

Kapitel V

Die Beteiligung an einer Personengesellschaft inklusive Personenstandsänderungen, insbesondere die Veräußerung

Kapitel VI

Sonderfragen

Kapitel VII

Das KöMoG

Kapitel VIII

Das MoPeG

Teil C

Körperschaftsteuerrecht

Kapitel I

Grundlagen der Besteuerung von Körperschaften

Kapitel II

Die persönliche Körperschaftsteuerpflicht

Kapitel III

Die sachliche Körperschaftsteuerpflicht

Kapitel IV

Die steuerliche Behandlung der Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften

Kapitel V

Die Bedeutung der Organschaft

Kapitel VI

Die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen

Teil D

Umwandlungssteuerrecht

Kapitel I

Zivilrechtliche Grundlagen der Umwandlung

Kapitel II

Steuerrechtliche Grundlagen der Umwandlung

Kapitel III

Umwandlung von der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft

Kapitel IV

Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Kapitel V

Spaltung

Kapitel VI

Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Kapitel VII

Formwechsel

Band 3:

Verfahrensrecht, Umsatzsteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht

Teil A

Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung

Kapitel I

Einführung

Kapitel II

Allgemeines Steuerschuldrecht

Kapitel III

Haftung

Kapitel IV

Steuerverwaltungsakte

Kapitel V

Das steuerliche Verwaltungsverfahren

Kapitel VI

Aufhebung, Änderung und Berichtigung von Steuerverwaltungsakten

Kapitel VII

Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

Kapitel VIII

Das finanzgerichtliche Verfahren

Kapitel IX

Vorläufiger Rechtsschutz

Kapitel X

Vollstreckung von Steueransprüchen (§§ 249 ff. AO)

Kapitel XI

Die Außenprüfung (§§ 193 ff. AO)

Kapitel XII

Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Teil B

Umsatzsteuerrecht

Kapitel I

Einführung

Kapitel II

Hinweise für die Bearbeitung von Umsatzsteuerklausuren

Kapitel III

Unternehmer und Unternehmen als Anknüpfungspunkte des Umsatzsteuerrechts

Kapitel IV

Leistungen (Lieferungen und sonstige Leistungen)

Kapitel V

Einzelfragen zum Leistungsaustausch

Kapitel VI

Inland/Ausland/Drittland/Gemeinschaftsgebiet

Kapitel VII

Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG)

Kapitel VIII

Steuerbefreiungen entgeltlicher Inlandsumsätze (§ 4 UStG)

Kapitel IX

Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) und Steuersatz (§ 12 UStG)

Kapitel X

Entstehen und Fälligkeit der Steuer

Kapitel XI

Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse-Charge-Verfahren)

Kapitel XII

Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben

Kapitel XIII

Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Kapitel XIV

Grenzüberschreitende Warenbewegungen

Kapitel XV

Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)

Kapitel XVI

Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15a UStG)

Kapitel XVII

Besteuerungsverfahren

Teil C

Erbschaftsteuerrecht

Kapitel I

Das Erbschaftsteuerrecht inklusive der erbrechtlichen Grundlagen

Kapitel II

Schenkungsteuerrecht: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten im Erbschaftsteuergesetz

Kapitel III

Das Binnenrecht des Erbschaftsteuergesetzes (inkl. Bewertung)

Themen des Prüfungsstoffs, geordnet nach Prüfungstagen

Tag 1: Gemischte Klausur

Tag 2: Klausur »Einkommensteuer- und Ertragssteuerrecht«

Tag 3: Klausur »Buchführung und Bilanzwesen«

Band 3

Band 1

Band 2

Teil A

Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung

Teil A

Einkommensteuer I

Teil A

Besteuerung der Einzelunternehmen

Teil B

Umsatzsteuerrecht

Teil B

Einkommensteuer II

Teil B

Besteuerung der Personengesellschaft als Mitunternehmerschaft

Teil C

Erbschaftsteuerrecht

Teil C

Gewerbesteuer

Teil D

Internationales Steuerrecht

Band 2

Teil A Kap. I

Grundfragen der Gewinnermittlung

Teil C

Körperschaftsteuerrecht

Teil D

Umwandlungssteuerrecht

Abkürzungsverzeichnis

A

Abschnitt

a. A.

anderer Ansicht

a. a. O.

am angegebenen Ort

AB

Anfangsbestand

Abs.

Absatz

Abschn.

Abschnitt

abzgl.

abzüglich

AbzStEntModG

Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz)

AdV

Aussetzung der Vollziehung

a. E.

am Ende

AEAO

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a. F.

alte Fassung

AfA

Absetzung für Abnutzung

AfaA

Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

AFG

Arbeitsförderungsgesetz

AG

Aktiengesellschaft; Arbeitgeber

agB

außergewöhnliche Belastung/-en

AIG

Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft (Auslandsinvestitionsgesetz)

AK

Anschaffungskosten

AktG

Aktiengesetz

Alt.

Alternative

AltEinkG

Alterseinkünftegesetz

AmtshilfeRLUmsG

Amtshilferichtlinieumsetzungsgesetz

AN

Arbeitnehmer

AnfG

Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen außerhalb des Insolvenzverfahrens vom 05.10.1994 (BGBl I 1994, 2911)

Anm.

Anmerkung

AO

Abgabenordnung

AOA

Authorized OECD Approach

AP

Außenprüfung

arg.

argumentum

Art.

Artikel

AStG

Außensteuergesetz

ATADUmsG

Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz)

AV

Anlagevermögen

Az.

Aktenzeichen

BA

Betriebsausgabe

BaföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAG

Bundesarbeitsgericht

BauGB

Baugesetzbuch

BayLfSt

Bayerisches Landesamt für Steuern

BayObLG

Bayrisches Oberstes Landesgericht

BB

Betriebs-Berater

BBauG

Bundesbaugesetz

BE

Betriebseinnahme/-n

BeitRLUmsG

Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie

BEPS

Base Erosion and Profit Shifting

BEPS I-UmsG

Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtsrichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen

BesitzG

Besitzgesellschaft

BetriebsG

Betriebsgesellschaft

BeurkG

Beurkundungsgesetz

BewG

Bewertungsgesetz

BfF

Bundesamt für Finanzen

BFH

Bundesfinanzhof

BFHE

Bundesfinanzhof-Entscheidungen

BFH/NV

Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes

BgA

Betrieb gewerblicher Art

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl 

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Bundesgerichtshof in Strafsachen

BGHZ

Amtliche Entscheidungssammlung des Bundesgerichthofs

BiRiLiG

Bilanzrichtliniengesetz

BKGG

Bundeskindergeldgesetz

BMF

Bundesministerium für Finanzen

BMF-ErbA

Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur Erbauseinandersetzung

BMF-RE

Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zum Rentenerlass

BMF-vE

Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zur vorweggenommenen Erbfolge

BMG

Bemessungsgrundlage

BP

Betriebsprüfung

BPO

Betriebsprüfungsordnung

BRAGO

Bundesgebührenverordnung für Rechtsanwälte

BRD

Bundesrepublik Deutschland

BR-Drs.

Bundesratsdrucksache

Brexit-StBG

Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz)

BS

Betriebsstätte, Buchungssatz

BsGaV

Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

BStBl 

Bundessteuerblatt

BT-Drs.

Bundestags-Drucksache

Buchst.

Buchstabe

BV

Betriebsvermögen

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Bundesverfassungsgericht-Entscheidungen

BVerfGG

Bundesverfassungsgerichtgesetz

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVV

Betriebsvermögensvergleich

BW

Buchwert

bzgl.

bezüglich

BZRG

Bundeszentralregistergesetz

BZSt

Bundeszentralamt für Steuern

bzw.

beziehungsweise

CH

Schweiz

DA-FamEStG

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen

DepotG

Depotgesetz

dgl.

dergleichen

d. h.

das heißt

DNotI

Informationsdienst des Deutschen Notarinstituts

DStjG

Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e. V. (Band)

DStR

Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

DStRE

Deutsches Steuerrecht – Entscheidungsdienst (Zeitschrift)

DStZ

Deutsche Steuer-Zeitung

EEG

Erneuerbare-Energien-Gesetz (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien)

EFG

Entscheidungen der Finanzgerichte

EFH

Einfamilienhaus/-häuser

EG

Erdgeschoss; Europäische Gemeinschaft

EGAO

Einführungsgesetz zur Abgabenordnung

EGV

Vertrag zur Neugründung der europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957

EigZulG

Eigenheimzulagengesetz

ELStAM

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

ErbbauVO

Erbbaurechtsverordnung

ErbBstg

Erbfolgebesteuerung (Zeitschrift)

ErbGleichG

Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 16.12.1997, BGBl I 1997, 2968

ErbStG

Erbschaftsteuergesetz

Erl.

Erlass

ESt

Einkommensteuer

EStDV

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStG

Einkommensteuergesetz

EStR

Einkommensteuer-Richtlinien

ETW

Eigentumswohnung

EU

Europäische Union

EuG

Gericht der Europäischen Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

EURLUmsG

EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz

E-USt

Einfuhrumsatzsteuer

EV

Eigentumsvorbehalt

e. V.

eingetragener Verein

evtl.

eventuell

EW

Einheitswert

EWIV

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

EZ

Erhebungszeitraum

f., ff.

folgende, fortfolgende

FA/FÄ

Finanzamt/Finanzämter

FAGO

Geschäftsordnung für die Finanzämter

FG

Finanzgerichte

FGG

Reichsgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17.05.1898

FGO

Finanzgerichtsordnung

FGO-ÄndG

FGO-Änderungsgesetz

FinMin

Finanzministerium

FinVerw

Finanzverwaltung

FoStoG

Fondsstandortgesetz

FN

Fußnote

FörderGG

Fördergebietsgesetz

FVerlV

Funktionsverlagerungsverordnung

FVG

Gesetz über die Finanzverwaltung

GA

Gewinnausschüttung

GABl.

Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg

GAufzV

Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GdE

Gesamtbetrag der Einkünfte

geb.

geboren

gem.

gemäß

GenG

Genossenschaftsgesetz

GewO

Gewerbeordnung

GewSt

Gewerbesteuer

GewStDV

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

GewStG

Gewerbesteuergesetz

GewStH

Gewerbesteuer-Hinweise

GewStR

Gewerbesteuer-Richtlinien

GF

Geschäftsführer

G’fter

Gesellschafter

GFZ

Geschossflächenzahl

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHR

Die GmbH-Rundschau (Zeitschrift)

grds.

grundsätzlich

GrESt

Grunderwerbsteuer

GrEStG

Grunderwerbsteuergesetz

GrS

Großer Senat

GrStG

Grundsteuergesetz

GrStR

Grundsteuer-Richtlinien

GruBo

Grund und Boden

G+V

Gewinn- und Verlustrechnung

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter

H

Hinweis (zu Richtlinien)

h. A.

herrschende Auffassung

HB

Handelsbilanz

HBeglG

Haushaltbegleitgesetz

HFR

Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (Entscheidungssammlung)

HGB

Handelsgesetzbuch

HK

Herstellungskosten

h. L.

herrschende Lehre

h. M.

herrschende Meinung

H/H/R

Hermann/Heuer/Raupach (Kommentar)

HR

Handelsregister

HS

Halbsatz

HV

Handelsvertreter

i. d. F.

in der Fassung

i. d. R.

in der Regel

IdW

Institut der Wirtschaftsprüfer

i. e.

id est

i. e. S.

im engeren Sinne

i. H. v.

in Höhe von

inkl.

inklusive

insb.

insbesondere

InsO

Insolvenzordnung

InvStG

Investmentsteuergesetz

InvStRefG

Investmentsteuerreformgesetz

InvZulG

Investitionszulagengesetz

i. R. d.

im Rahmen des/der

i. R. v.

im Rahmen von

i. S. d.

im Sinne des/der

i. S. e.

im Sinne eines/einer

IStR

Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)

i. S. v.

im Sinne von

i. Ü.

im Übrigen

i. V. m.

in Verbindung mit

i. w. S.

im weiteren Sinne

jPdöR

juristische Person(en) des öffentlichen Rechts

JStG

Jahressteuergesetz

Kap.

Kapitel

KapESt

Kapitalertragsteuer

KapG

Kapitalgesellschaft

Kfz

Kraftfahrzeug

KG

Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

KiSt

Kirchensteuer

Kj.

Kalenderjahr/-e

Komm.

Kommentar

KÖSDI

Kölner Steuerdialog (Zeitschrift)

KraftStG

Kraftfahrzeugsteuergesetz

KroatienAnpG

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU

KSt

Körperschaftsteuer

KStG

Körperschaftsteuergesetz

KStH

Körperschaftsteuer-Hinweise

KStR

Körperschaftsteuer-Richtlinien

KWG

Kreditwesengesetz

kWp

Kilowattpeak

LAG

Landesarbeitsgericht

LE

Ländererlass

Lit.

Literatur

LPartG

Lebenspartnerschaftsgesetz

LSG

Landessozialgericht

LSt

Lohnsteuer

LStÄR

Lohnsteueränderungsrichtlinien

LStDV

Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

LStH

Lohnsteuer-Hinweise

LStR

Lohnsteuer-Richtlinien

lt.

laut

L+F

Land- und Forstwirtschaft

L+L

Lieferungen und Leistungen

m. a. W.

mit anderen Worten

m. E.

meines Erachtens

MEG

Miterbengemeinschaft

MFH

Mehrfamilienhaus/-häuser

Mio.

Millionen

MoMiG

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

MoPeG

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Mrd.

Milliarden

MU

Mitunternehmer

Mu-To-RL

Mutter-Tochter-Richtlinie

MüKo

Münchener Kommentar

m. w. N.

mit weiteren Nachweisen

MwStSystRL

Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

nat.

natürliche/-r/-s

ND

Nutzungsdauer

n. F.

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

n. n. v.

noch nicht veröffentlicht

Nr.

Nummer

nrkr.

nicht rechtskräftig

n. v.

nicht veröffentlicht

o. Ä.

oder Ähnliches

OECD-MA

OECD-Musterabkommen

OFD

Oberfinanzdirektion

o. g.

oben genannte/-r/-s

OG

Obergeschoss

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

OrgG

Organgesellschaft

OrgT

Organträger

OVG

Oberverwaltungsgericht

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

p. a.

per annum

PartG

Partnerschaftsgesellschaft; Parteiengesetz

PartGG

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

PassG

Passgesetz

PersG

Personengesellschaft

PersHG

Personenhandelsgesellschaft

PV

Privatvermögen

R

Richtlinie

RA

Rechtsanwalt

RAP

Rechnungsabgrenzungsposten

RennwLottAB

Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

RfE

Rücklage für Ersatzbeschaffung

RFH

Reichsfinanzhof

RG

Reichsgericht

rkr.

rechtskräftig

Rn.

Randnummer

Rspr.

Rechtsprechung

RStBl

Reichssteuerblatt

Rz.

Randziffer

S.

Satz/Sätze

s.

siehe

SA

Sonderausgaben

S. à. r. l.

Société à responsabilité limitée

SB

Schlussbilanz

SEStEG

Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Maßnahmen

SGB

Sozialgesetzbuch

sog.

sogenannte/-r/-s

SolZ

Solidaritätszuschlag

StÄndG

Steueränderungsgesetz

StB

Steuerbilanz; Steuerberater; Der Steuerberater (Zeitschrift)

StBereinG

Steuerbereinigungsgesetz

StBerG

Steuerberatungsgesetz

StBG

Steuerberatergesetz

StBGebV

Steuerberatergebührenverordnung

StbJb

Steuerberater-Jahrbuch

StBW

Die Steuerberater Woche (Zeitschrift)

StEd

Steuer-Eildienst

StEntlG

Steuerentlastungsgesetz vom 24.03.1999, BGBl I 1999, 402

Steufa

Steuerfahndung

SteuK

Steuerrecht kurzgefaßt (Zeitschrift)

StGB

Strafgesetzbuch

StKl.

Steuerklasse

StMBG

Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts

stpfl.

steuerpflichtig

StPfl.

Steuerpflichtige/-r

StPO

Strafprozessordnung

str.

strittig

StRefG

Steuerreformgesetz

StSenkErgG

Steuersenkungsergänzungsgesetz

StSenkG

Steuersenkungsgesetz

StuW

Steuern und Wirtschaft

StVBG

Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz

StVereinfG

Steuervereinfachungsgesetz

StVergAbG

Steuervergünstigungsabbaugesetz

SvEV

Sozialversicherungsentgeltverordnung

TabakStG

Tabaksteuergesetz

TEV

Teileinkünfteverfahren

TW

Teilwert

Tz.

Textziffer

u. a.

unter anderem

u. Ä.

und Ähnliches

Ubg

Die Unternehmensbesteuerung (Zeitschrift)

UE

Umwandlungssteuererlass

u. E.

unseres Erachtens

UmwG

Umwandlungsgesetz

UmwStErl

Umwandlungssteuererlass

UmwStG

Umwandlungssteuergesetz

UntStFG

Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

UntStRefG

Unternehmenssteuerreformgesetz

UR

Umsatzsteuer-Rundschau (Zeitschrift)

USt

Umsatzsteuer

UStÄndG

Umsatzsteueränderungsgesetz

UStB

Der Umsatz-Steuer-Berater

UStDV

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

UStG

Umsatzsteuergesetz

USt-IdNr.

Umsatzsteueridentifikationsnummer

USt-VA

Umsatzsteuervoranmeldung

u. U.

unter Umständen

UV

Umlaufvermögen

VA

Voranmeldung; Verwaltungsakt

v. A. w.

von Amts wegen

VAZ

Voranmeldungszeitraum

vE

verdeckte Einlage, vorweggenommene Erbfolge

vEK

verwendbares Eigenkapital

VermBG

Vermögensbildungsgesetz

VerwGrS

Verwaltungsgrundsätze

Vfg.

Verfügung

vGA

verdeckte Gewinnausschüttung

vgl.

vergleiche

VollStrA

Vollstreckungsanweisung

vs.

versus

VSt

Vorsteuer

VStG

Vermögensteuergesetz

V+V

Vermietung und Verpachtung

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwVG

Verwaltungsvollstreckungsgesetz

VwZG

Verwaltungszustellungsgesetz

VZ

Veranlagungszeitraum

WachstBeschlG

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

WE

Wirtschaftseinheit

WertV

Wertermittlungsverordnung

WG

Wirtschaftsgut/-güter

wistra

Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht

Wj.

Wirtschaftsjahr/-e

WK

Werbungskosten

WoP

Wohnungsbauprämie

WP

Wirtschaftsprüfer

WPg

Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)

WPHG

Wertpapierhandelsgesetz

WÜRF

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.05.1969

ZASt

Zinsabschlagsteuer

z. B.

zum Beispiel

ZEV

Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge

ZFH

Zweifamilienhaus/-häuser

ZG

Zollgesetz

Ziff.

Ziffer

ZPO

Zivilprozessordnung

z. T.

zum Teil

z. v. E.

zu versteuerndes Einkommen

ZVG

Zwangsversteigerungsgesetz

zzgl.

zuzüglich

zzt.

zurzeit

A Einkommensteuer I – Kernbereiche

I Grund- und Strukturfragen bei der Einkommensteuer

1 Einleitung

»Die Einkommensteuer geht alle an.« Sie ist die Steuer mit der größten Breitenwirkung, da von ihr alle natürlichen Personen mit ihren Aktivitäten im In- und Ausland betroffen sind. Sie ist auch die Steuer mit der größten Tiefenwirkung, da sie in persönliche Bereiche (SA und agB) eindringt, die den Verkehrs-, Objekt- und Realsteuern verschlossen sind. In ihrer speziellen Erhebungsform als Quellensteuer (Abzugsteuer) begegnet sie in der Grundform jedem AN (Lohnsteuer) und jedem Kapitalanleger (Kapitalertragsteuer). Bezieht man die Körperschaftsteuer als die – von ihr abgeleitete – ESt der KapG mit ein, bildet sie gem. § 8 Abs. 1 KStG auch die Basis für die Unternehmensbesteuerung.1 Sie ist nicht die aufkommensstärkste Steuer, hat aber für die Entwicklung des Steuerrechts die bei weitem größte Bedeutung. An ihr haben alle Steuertheorien ihren Ausgangspunkt genommen und die Erkenntnisse an ihr verprobt. Die wichtigsten – und vor allem »publikumswirksamen« – Entscheidungen des BVerfG zum Steuerrecht ergingen zum ESt-Recht. Die ESt hat allerdings einen gravierenden Geburtsmangel: Sie verdankt ihr heutiges Erscheinungsbild keinem »Wurf des Gesetzgebers«. Das ESt-Recht ist nicht (geschlossen) kodifiziert. Am EStG in der heutigen Fassung wurde seit 1925 »herumgebastelt«, ohne dass ein Parlament die Kraft zur durchgängigen Normierung einer der Hauptsäulen der Rechtsordnung gefunden hat. Dies liegt nicht nur an den zahlreichen Rechtsquellen mit unterschiedlicher Normenqualität (EStG, EStDV und EStR), aus denen sie sich zusammensetzt. Als weitaus gravierender wird das Zusammenprallen unterschiedlicher (z. T. konkurrierender) Besteuerungskonzepte in einem Corpus, dem EStG, empfunden.

Als Grundsätze verfassungskonformer Besteuerung, die auch bei der praktischen Auseinandersetzung mit dem ESt-Recht (z. B. bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in der Steuererklärung oder in einer Klausur) unabdingbar sind, werden gleichberechtigt nebeneinander zitiert:

das Leistungsfähigkeitsprinzip,

der Grundsatz der Individualbesteuerung und

das Markteinkommensprinzip.

Diese sog. PrinzipienErtragsteuerrecht, Grundprinzipien des~ beantworten unterschiedliche Grundfragen des ESt-Rechts, ergänzen sich dabei weitgehend, ohne in allen Details zu gleichen Ergebnissen zu gelangen. Sie haben vor allem bei Regelungslücken eine große Bedeutung, da diese sonst für die Rechtsanwender (Gerichte/FinVerw/StB) nicht prinzipiengerecht und manchmal auch nicht sinnvoll zu schließen sind.2 Sie sind zugleich die Richtschnur für den (aktuellen) Gesetzgeber bei der Klärung anstehender Regelungsbereiche. Auch die betroffenen Steuerzahler werden sich als die Normadressaten des EStG bei Streitigkeiten mit dem FA hierauf sowie auf ihre verfassungsmäßigen Rechte berufen.

Unter dem LeistungsfähigkeitsprinzipLeistungsfähigkeitsprinzip (gemeinhin auch als die Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit – the ability to pay – bezeichnet) werden drei Subprinzipien erwähnt:

die gleiche Besteuerung für Bürger eines (nahezu) identischen Einkommens,

die sog. »Ist-Besteuerung« und

die Geltung des objektiven und subjektiven Nettoprinzips.

Dabei schließt die Ist-Besteuerung aus, dass hypothetische Sachverhalte der Besteuerung unterworfen werden; es gibt danach keine »Soll-Besteuerung«.

Das objektive NettoprinzipNettoprinzip, objektives~ gebietet bei der Ermittlung der Einkünfte (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG) den uneingeschränkten Abzug der (aller) Erwerbsaufwendungen, die kausal mit einer Einkunftsquelle zusammenhängen. Die Soll-Bruchstelle mit diesem Prinzip stellen die typisierenden Abzugsbestimmungen dar (Hauptfall: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Einzelfallgerechtigkeit wird hier zuguns-ten einer Vereinfachungs- und Pauschalierungsregelung für alle betroffenen Steuerbürger durchbrochen.

Das subjektive NettoprinzipNettoprinzip, subjektives~ garantiert den Abzug der existenzsichernden Aufwendungen, wie sie in der Sprache des Gesetzgebers mit Sonderausgaben (SA) und außergewöhnlichen Belastungen (agB) umschrieben sind.

Mit der Forderung der gleichen Besteuerung der StPfl. mit wesentlich gleichem Einkommen (sog. horizontale SteuergerechtigkeitSteuergerechtigkeit3) wird Verzerrungen innerhalb der einzelnen sieben Einkunftsarten vorgebeugt.4 Der Testfall für die Verifizierung dieses Prinzips sind die verschiedenen Steuervergünstigungen, die zurzeit sehr unterschiedlich auf die einzelnen Einkunftsarten verteilt sind.

Von einigen wird der Grundsatz der IndividualbesteuerungIndividualbesteuerung, Grundsatz der~als Unterfall des Postulats von der Leistungsfähigkeit behandelt. In einer (sehr wichtigen) Fallgruppe hat das Prinzip jedoch eine eigenständige Bedeutung. Als wichtigster Anwendungsbereich gilt für Ehegatten der Grundsatz der Einzeleinkunftsermittlung. Verwirklichen Ehegatten gleichzeitig und sogar miteinander einen Einkunftstatbestand (z. B. als G’fter einer PersG), so erfolgt für jeden von ihnen eine getrennte und eigenständige Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.5 Noch allgemeiner bedeutet der Grundsatz der Individualbesteuerung, dass die Besteuerung (und damit die Erfassung aller Besteuerungsgrundlagen wie insb. der AfA) nur bei demjenigen erfolgt, der i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG die »[…] Einkünfte erzielt«.

Mit dem MarkteinkommensprinzipMarkteinkommensprinzip umschreibt die heute h. M.6 die gemeinsame Klammer der sieben Einkunftsarten in dem Sinne, dass nur marktoffenbare Einnahmen zu einem steuerbaren Tatbestand führen. Ergebnisse der sog. Privatsphäre und Erträge ohne Markt (Schenkung, Erbschaft) sind nicht einkommensteuerbar. Es handelt sich dabei um ein praktisches Erklärungsmodell für die zulässige Umsetzung von Lebenssachverhalten in einkommensteuerliche Dimensionen.

1 Für PersG ist dies wegen § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ohnehin der Fall.

2 Im Zusammenhang mit den anerkannten juristischen Auslegungsmethoden (grammatikalische, systematische, teleologische und historische Auslegung).

3 Demgegenüber betrifft die »vertikale Steuergerechtigkeit« diese sog. Tarifgerechtigkeit, die weitgehend in das Ermessen des Gesetzgebers gestellt ist.

4 Eines der weiteren Stichworte hierfür lautet: Prinzip des »synthetischen Einkommens« bzw. der »synthetischen« Einkunftsarten. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer ab dem VZ 2009 wird dieses Prinzip für die Einkünfte aus Kapitalvermögen durch den besonderen Steuersatz von 25% (§ 32d EStG) durchbrochen.

5 Erst danach, d. h. ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG), werden die zusammenveranlagten Ehegatten als ein StPfl. behandelt.

6 Grundlegende Ausführungen stammen von P. Kirchhof in Kirchhof/Söhn, § 2 A 365 ff.

2 Übersicht Einkommensteuerrecht – Einkommensermittlung nach § 2 EStG

Nach der steuerrechtswissenschaftlichen Einführung definiert § 2 EStG exakt (und technokratisch) die jeweiligen Schritte, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu durchlaufen sind (§ 2 Abs. 1 – 5 EStG), bevor hierauf der Steuerbetrag festgesetzt wird (§ 2 Abs. 6 EStG). Die »großen« Abschnitte, so wie sie auch in § 2 EStG verwendet werden, heißen in dieser Reihenfolge:

Einkünfte (§ 2 Abs. 1 EStG),

Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG),

Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG),

Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG),

zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG).

Für die schematische Ermittlung der Zielgröße »zu versteuerndes Einkommen« sowie für die Klausurenpraxis ist das Ermittlungsschema in R 2 Abs. 1 EStR zusammengefasst, wobei die hier kursiv gedruckten Zeilen die Standardfälle repräsentieren.

Für Klausurenzwecke ist anzumerken, dass nur die einschlägigen Rechtsprüfungen und Rechenoperationen vorzunehmen sind. Das »schematische« Prüfen aller Einzelschritte ist in der vorgegebenen Zeit nicht zu leisten. Des Weiteren bestände die Gefahr der Annahme unzulässiger Sachverhaltsunterstellungen.7

BerechnungsschemaBerechnungsschema, ESt für das Zu versteuerndes Einkommen, Berechnungsschemazu versteuernde Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist wie folgt8 zu ermitteln:

1

Summen der Einkünfte aus den Einkunftsarten

2

Summe der Einkünfte (§ 2 Abs. 2 EStG)

3

./.

Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)

4

./.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)

5

./.

Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG)

6

+

Hinzurechnungsbetrag (§ 52 Abs. 3 S. 3 EStG sowie § 8 Abs. 5 S. 2 ALG)

7

Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG)

8

./.

Verlustabzug nach § 10d EStG

9

./.

Sonderausgaben (§ 10, § 10a, § 10b, § 10c EStG)

10

./.

außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 – 33b EStG)

11

./.

Sonder-AfA (erhöhte Absetzungen) gem. §§ 10e – 10i, § 52 Abs. 21 S. 6 EStG, § 7 Förder GG

12

+

Erstattungsüberhänge (bei Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 4b S. 3 EStG)

13

+

zuzurechnendes Einkommen gem. § 15 Abs. 1 AStG

14

Einkommen (§ 2 Abs. 4 EStG)

15

./.

Freibeträge für Kinder (§§ 31, 32 Abs. 6 EStG)

16

./.

Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV

17

zu versteuerndes Einkommen (z. v. E., § 2 Abs. 5 EStG)

Die aufgeführten Schritte zur Ermittlung des z. v. E. sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der bei weitem arbeitsintensivste Schritt auf der ersten Ebene, nämlich der Ermittlung der einzelnen Einkünfte und ggf. horizontalem bzw. vertikalen Verlustausgleich bis hin zur Summe der Einkünfte (Stufe 2) befindet. Die auf das z. v. E. festzusetzende ESt berechnet sich nach R 2 Abs. 2 EStR wie folgt, wobei hier nur die wichtigsten Komponenten wiedergegeben werden:

1

Steuerbetrag

a) lt. Grundtabelle/Splittingtabelle (§ 32a Abs. 1, 5, § 50 Abs. 3 EStG) oder

b) gem. Steuersatz lt. Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) bzw. sich nach der Steuersatzabgrenzung ergebende Steuersatz

2

+

Steuer aufgrund Berechnung nach §§ 34, 34b EStG

3

+

Steuer aufgrund der Berechnung nach § 34a Abs. 1 und 4 – 6 EStG

4

tarifliche Einkommensteuer (§ 32a Abs. 1, 5 EStG)

5

./.

Minderungsbetrag lt. Pkt. 11 zu Art. 23 DBA Belgien9

6

./.

ausländische Steuer nach § 34c Abs. 1 und 6 EStG, § 12 AStG

7

./.

Steuerermäßigung nach § 35 EStG

8

./.

Steuerermäßigung gem. § 34f Abs. 1 und 2 EStG

9

./.

Steuerermäßigung bei Mitgliedsbeiträgen/Spenden, § 34 g EStG

10

./.

Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 3 EStG

11

./.

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

12

./.

Ermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer (§ 35b EStG)

13

+

Steuer aufgrund Berechnung nach § 32d Abs. 3 und 4 EStG

14

+

Steuer nach § 34c Abs. 5 EStG

17

+

Anspruch auf Zulage für Altersvorsorge nach § 10a Abs. 2 EStG10

18

+

Kindergeld, falls Berücksichtigung qua Kinderfreibetrag

19

festzusetzende Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6 EStG)

Hieraus ergibt sich unschwer ein AufbauschemaAufbauschema ESt-Klausur für eine ESt-Klausur, das sich an die Rechenschritte der Verwaltung anlehnt, zusätzlich aber die arbeitsintensiven und problembehafteten Überlegungen zur Ermittlung der Summe der positiven Einkünfte beinhaltet:

Steuersubjekt (natürliche Person als Steuer-In-/Ausländer?, bei Ehegatten getrennt) unter Einbeziehung von Alter, zu berücksichtigenden Kindern, Veranlagung (Tarif).

Steuerinländer (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt gem. §§ 8, 9 AO) mit Welteinkünftenoder Steuerausländer mit Inlandseinkünften (§ 1 Abs. 4 i. V. m. § 49 EStG)?

Prüfung der Einkünfte je Einkunftsart (ggf. horizontaler Verlustausgleich11)

Vorliegen einer (Markt-)Einkunftsquelle (= sog. Zustandstatbestand)

Vorliegen des »Erzielens von Einkünften« (= sog. Handlungstatbestand12)

Nach Prüfung ggf. aller sieben Einkunftsarten und dem vertikalen Verlustausgleich13: Summe der Einkünfte, ggf. unter Einbeziehung der Einkünfte des Ehegatten bei Zusammenveranlagung.

Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte § 2 Abs. 3 EStG (Abzug gem. §§ 24a, 24b, 13 Abs. 3 EStG).

Berücksichtigung von § 10d EStG (Verlustabzug) sowie Abzug der SA und außergewöhnlichen Belastungen zur Ermittlung des Einkommens.

Der Abzug von persönlichen Freibeträgen führt zum zu versteuernden Einkommen (z. v. E.).

Berechnung der Steuer unter Abzug der Entlastungsbeträge, der Steuerermäßigungen (§§ 34 ff. EStG) und der Anrechnungsbeträge (Vorauszahlungen (§§ 36 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und Quellensteuern (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 EStG sowie mit Besonderheiten für die Anrechnung von KapESt § 36a EStG14).15

2.1 Einzelveranlagung

Die Grundform der Veranlagungsarten befindet sich in § 25 Abs. 3 S. 1 EStG. Demnach hat die stpfl. Person für den Veranlagungszeitraum (Kj. nach § 25 Abs. 1 EStG) eine eigenhändig unterschriebene ESt-Erklärung abzugeben. Die Veranlagung zur ESt setzt dabei als formalisiertes Verfahren eine Steuererklärung (§ 25 Abs. 1 EStG i. V. m. § 56 EStDV) voraus.

Die Einzelveranlagung kommt zur Anwendung bei Einzelpersonen und Ehegatten, die die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung nicht erfüllen.

Von der Einzelveranlagung wird nur Abstand genommen (d. h. keine Steuererklärungspflicht und damit keine Veranlagung, vgl. § 56 EStDV), wenn

der Gesamtbetrag der – nicht lohnstpfl. – Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von 10.908 € (im VZ 2023) liegt,

keine Amtsveranlagung bei lohnstpfl. Einkünften nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 – 7 EStG in Betracht kommt und

kein Verlustvortrag (§ 10d EStG) festgestellt worden ist.

Beispiel 1: Der einfältige Chirurg mit den vielfältigen Aktivitäten

Der verwitwete, in Leipzig lebende und arbeitende Chirurg Hacklberg (H), geb. am 31.12.1958, gibt beim zuständigen FA für das letzte Jahr seiner aktiven Berufstätigkeit (2023) die ESt-Erklärung ab. Dieser ist zu entnehmen:

(in €)

a) Gewinn aus der Waldnutzung in Mecklenburg-Vorpommern (M/V)

+

5.000

h) Verlust aus einer in Neuseeland betriebenen Lachszucht

./.

150.000

h) Beteiligungsverlust aus der H & Co.-OHG (der 30-jährige einzige Sohn ist Mit-G’fter) nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG

./.

6.500

h) Beteiligungsgewinn als Kommanditist an der X-KG

+

8.000

h) Gewinn als frei praktizierender Chirurg i. H. v. 250 T€ (in den erklärten BE von 450.000 € ist auch der Jahrespreis der deutschen Sterbehilfe für besonders couragierte journalistische Beiträge i. H. v. 5.000 € enthalten); Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG). H gibt des Weiteren an, bei seinen Fähigkeiten das Doppelte verdienen zu können.

+

250.000

h) Arbeitslohn als angestellter Arzt (1. Jahreshälfte 2023)

– vom Krankenhaus abgeführte Lohnsteuer: 25.000 € –

+

80.230

h) Zinsen aus Sparguthaben:

(Bankgebühren für die Verwaltung des Sparbuchs: 250 €)

+

6.180

h) Einnahmen aus der Vermietung eines Häuserblocks

– Ausgaben hierzu 40.000 € –

+

60.000

h) (Vollabzugsfähige) Krankheitskosten (§ 33 EStG)

./.

2.500

h) (Vollabzugsfähige) Sonderausgaben

./.

3.500

Aus diesen Angaben soll die ESt des H für 2023 errechnet werden. Auf die KiSt und den SolZ soll nicht eingegangen werden.

Lösung:

1. und 2. Ausführungen zur persönlichen Steuerpflicht