ESG-Reporting umsetzen - Peter Preuss - E-Book

ESG-Reporting umsetzen E-Book

Peter Preuß

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Beschreibung

Das ESG-Reporting dient dazu, die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu dokumentieren und Interessengruppen über seine Aktivitäten in Bezug auf Umweltschutz (Environment), soziale Verantwortung (Social) und Unternehmensführung (Governance) zu informieren. IT-Tools spielen bei der Erstellung des ESG-Reportings eine wichtige Rolle. Sie können bei der effizienten Erfassung, Analyse und Berichterstattung von Nachhaltigkeitskennzahlen helfen. Darüber hinaus können die Unternehmen durch die Automatisierung und Integration von Datenquellen ESG-Daten in Echtzeit verfolgen und​ transparente Berichte erstellen. In diesem Buch werden die ESG-Berichtsanforderungen beschrieben und mögliche IT-Lösungen für die Erstellung des ESG-Reportings vorgestellt und bewertet.​   ​

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Seitenzahl: 203

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Inhaltsverzeichnis

InhaltsverzeichnisHinweis zum UrheberrechtImpressumGeleitwort1 EinleitungTeil 1: Regulatorische Anforderungen an das ESG-Reporting2 Was ist mit ESG-Reporting gemeint?3 Europäische Nachhaltigkeitsstrategie3.1 European Green Deal3.2 Sustainable Finance Strategy der Europäischen Union3.3 Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach der CSRD3.4 Grundsätze der Berichterstattung nach den ESRS3.4.1 Übersicht3.4.2 Doppelte Wesentlichkeitsanalyse3.4.3 Generelle Standards3.4.4 Umweltstandards3.4.5 Sozialstandards3.4.6 Governance-Standards3.5 EU-Taxonomie-Verordnung3.6 Sustainable Finance Disclosure Regulation und ­Principal-Adverse-Impact-Indikatoren4 Zentrale Rolle der IT bei der ­ESG-Berichterstattung4.1 Merkmale von ESG-Daten4.2 ESG-Softwarekategorien4.3 Notwendigkeit einer IT-Unterstützung bei der ­ESG-Berichterstattung4.4 Vorteile einer IT-Unterstützung aus Unternehmenssicht4.4.1 Ausrichtung auf die ESG-spezifischen Anforderungen4.4.2 Datenmanagement4.4.3 Kommunikation4.4.4 Erweiterte Analysemöglichkeiten4.4.5 Technische Kriterien4.5 Vorteile einer IT-Unterstützung aus Sicht des ­Abschlussprüfers4.6 Vorgehensweise bei der Einführung einer Softwarelösung für die ESG-BerichterstattungTeil 2: Umsetzung des ­ESG-Reportings mithilfe einer ­geeigneten IT-Architektur5 IT-Architektur für die ­ESG-Berichterstattung5.1 Drei Ebenen einer möglichen IT-Architektur5.2 Datenerfassungsebene5.2.1 Herausforderungen bei der Datenerfassung5.2.2 Methoden der Datenerfassung5.3 Datenmanagementebene5.3.1 Herausforderungen beim Datenmanagement5.3.2 Implementierung eines Data Warehouse5.3.3 Referenz-Datenstruktur zur Speicherung der ESG-Daten5.3.4 Zwischenebene zur Harmonisierung der Daten5.3.5 Umgang mit qualitativen Merkmalen5.4 Reporting-Ebene5.4.1 Externes Reporting5.4.2 Internes Reporting5.4.3 Zentrale versus dezentrale Softwarelösung6 Kriterien zur Auswahl einer geeigneten ESG-Berichtssoftware6.1 Allgemeine Anforderungen an den Softwareanbieter6.2 Nichtfunktionale technische Anforderungen6.3 Funktionale Anforderungen aus der externen ­Berichterstattung6.4 Funktionale Anforderungen aus Sicht der internen ­Berichterstattung7 Ausgewählte Softwarelösungen für die ESG-Berichterstattung7.1 Workiva7.1.1 Allgemeine Angaben zum Softwareanbieter7.1.2 Einordnung der Software in der IT-Architektur für das ESG-Reporting7.1.3 Funktionalitäten für das ESG-Reporting7.1.4 Beurteilung der Funktionalitäten für das ESG-Reporting7.1.5 Zusammenfassung7.2 SAP Sustainability Control Tower7.2.1 Allgemeine Angaben zum Softwareanbieter7.2.2 Einordnung der Software in die IT-Architektur für das ESG-Reporting7.2.3 Softwarefunktionalitäten7.2.4 Beurteilung der Funktionalitäten für das ESG-Reporting7.2.5 Zusammenfassung7.3 Microsoft Sustainability Manager7.3.1 Allgemeine Angaben zum Softwareanbieter7.3.2 Einordnung der Software in die IT-Architektur für das ESG-Reporting7.3.3 Softwarefunktionalitäten7.3.4 Beurteilung der Funktionalitäten für das ESG-Reporting7.3.5 Zusammenfassung7.4 Lucanet Disclosure Management und Lucanet ESG Reporting7.4.1 Allgemeine Angaben zum Softwareanbieter7.4.2 Einordnung der Software in die IT-Architektur für das ESG-Reporting7.4.3 Softwarefunktionalitäten7.4.4 Beurteilung der Funktionalitäten für das ESG-Reporting7.4.5 Zusammenfassung8 Zukunftstrends8.1 Allgemeine Trends8.2 Megatrend Künstliche Intelligenz9 Zusammenfassung und AusblickNachwortStichwortverzeichnis

Buchnavigation

InhaltsubersichtCoverTextanfangImpressum
[1]

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.

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ePub:

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ePDF:

ISBN 978-3-7910-6438-3

Bestell-Nr. 11487-0150

Peter Preuss/Neele Baumann/Lukas Kister

ESG-Reporting umsetzen

1. Auflage, März 2025

© 2025 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH

Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart

www.schaeffer-poeschel.de | [email protected]

Bildnachweis (Cover): Starkekonzepte, Christina Peter, Wörthsee

Produktmanagement: Nora Valussi

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Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Ein Unternehmen der Haufe Group SE

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Geleitwort

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

es ist mir eine große Ehre, Ihnen das Geleitwort zu diesem herausragenden Beitrag über ESG-Reporting in diesem neuen Buchprojekt zu präsentieren. In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung immer mehr in den Fokus von Unternehmen, Investoren und Regulierungsbehörden rücken, bietet dieses Buch eine unverzichtbare Ressource für alle, die sich mit den Prinzipien, Praktiken und technischen Lösungsmöglichkeiten des ESG-Reportings auseinandersetzen möchten.

Die neu eingeführte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt bedeutende Änderungen für die Berichtspflichten von Unternehmen in Deutschland und der EU ein. Ein Hauptziel der CSRD ist die ganzheitliche Betrachtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren schrittweise Angleichung an die Finanzberichterstattung. Dies trägt der zunehmenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in der Unternehmensführung Rechnung. Durch die CSRD werden zudem einheitliche EU-Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), eingeführt. Diese Standards konkretisieren die CSRD durch die Definition spezifischer Berichtsinhalte, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu erhöhen.

Die Autorinnen und Autoren dieses Beitrags sind anerkannte Experten auf dem Gebiet des ESG-Reportings. Mit ihrer tiefgreifenden Expertise und ihrem engagierten Einsatz haben sie einen Beitrag geschaffen, der sowohl fundiert als auch innovativ ist. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Sachverhalte verständlich zu erläutern und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen, die Unternehmen dabei unterstützen können, ihre ESG-Berichterstattung zu verbessern und transparenter zu gestalten.

Dieser Beitrag geht auf die neuesten Entwicklungen im Bereich der ESG-Standards ein und diskutiert die Herausforderungen und Chancen, die sich aus der zunehmenden globalen Forderung nach mehr Transparenz und Verantwortlichkeit ergeben. Die Leserinnen und Leser werden nicht nur eine detaillierte Analyse der aktuellen Best Practices finden, sondern auch wertvolle Einblicke in die Zukunft der ESG-Berichterstattung erhalten.

Ich lade Sie herzlich ein, sich intensiv mit diesem Beitrag auseinanderzusetzen. Nutzen Sie die gewonnenen Erkenntnisse, um die ESG-Strategien Ihres Unternehmens zu überdenken und weiterzuentwickeln. Dieses Wissen wird Ihnen helfen, nicht nur regulatorische Anforderungen zu erfüllen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Stakeholder zu stärken und letztendlich einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit zu leisten.

Abschließend möchte ich allen Beteiligten danken, die an der Erstellung dieses wichtigen Werkes mitgewirkt haben. Ihr Engagement und Ihre Expertise haben ein Buch hervorgebracht, das zweifellos als wichtiger Leitfaden in der Welt des ESG-Reportings dienen wird.

Mit besten Grüßen

Daniel Stramka

Partner Consulting

KPMG AG WPG

1 Einleitung

Die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), bringt wesentliche Änderungen für die Berichtspflichten von Unternehmen in Deutschland und der gesamten EU mit sich. Ein zentrales Ziel der CSRD ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung ganzheitlich zu betrachten und schrittweise an die Finanzberichterstattung anzugleichen. Damit wird der wachsenden Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in der Unternehmensführung Rechnung getragen. Mit der CSRD werden einheitliche EU-Berichtsstandards eingeführt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die ESRS operationalisieren die CSRD durch die Festlegung konkreter Berichtsinhalte, um die Vergleichbarkeit und Transparenz zu verbessern.

Mit der Einführung der CSRD und der damit notwendigen Berücksichtigung der ESRS-Berichtsstandards ergeben sich für Unternehmen Änderungen bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts. Eine wesentliche Änderung ist die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Finanzberichterstattung, da die »Nachhaltigkeitserklärung« zukünftig in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts veröffentlicht werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nachhaltigkeitsangaben eines Unternehmens transparent kommuniziert werden und die Relevanz der veröffentlichten nichtfinanziellen Informationen nachgewiesen wird. Ein weiterer wichtiger Aspekt der CSRD ist die Einführung einer externen Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte. Zunächst sieht der Gesetzgeber eine Prüfung mit »begrenzter Sicherheit« vor, die zukünftig auf eine Prüfung mit »hinreichender Sicherheit« angehoben werden soll. Diese schrittweise Verschärfung der Prüfungsanforderungen spiegelt das Bestreben wider, die Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zusätzlich zu stärken.1

Ein weiterer wesentlicher Punkt der CSRD ist die deutliche Ausweitung des Anwenderkreises. Waren bisher weniger als 600 Unternehmen in Deutschland zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, werden es künftig rund 15.000 Unternehmen sein. Der genaue Zeitpunkt der Anwendung ist gestaffelt und hängt von der jeweiligen Unternehmensgröße ab. Unternehmen, die in die Kategorie der großen kapitalmarktorientierten Unternehmen fallen, sowie Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen sind ab Januar 2025 berichtspflichtig. Dies betrifft Unternehmen, die bereits zuvor in den Anwendungsbereich der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fielen und mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Weitere große Unternehmen, die nicht in die erste Kategorie fallen, müssen ab Januar 2026 berichten, sofern sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. Euro, einen Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder mehr als 250 Mitarbeiter. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind und ebenfalls mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen, müssen ab Januar 2027 berichten. Die Kriterien sind eine Bilanzsumme zwischen 0,45 und 25 Mio. Euro, ein Nettoumsatz zwischen 0,9 und 50 Mio. Euro und eine Mitarbeiterzahl zwischen 10 und 250. Für diese Unternehmen besteht die Möglichkeit, die Berichtspflicht um zwei Jahre aufzuschieben. Für Kleinstunternehmen, die zwei der drei Kriterien – Bilanzsumme über 450.000 Euro, Nettoumsatzerlöse über 900.000 Euro und mehr als 10 Beschäftigte – überschreiten, besteht keine Berichtspflicht nach der CSRD, es steht ihnen jedoch frei, eine Nachhaltigkeitserklärung zu veröffentlichen. Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. Euro werden ab Januar 2029 in die Berichtspflicht einbezogen.2

Um den neuen Anforderungen der CSRD gerecht zu werden, sind in den Unternehmen Prozessanpassungen und der Aufbau neuer IT-Strukturen notwendig. Die neuen ESG-Anforderungen müssen in das bestehende Berichtswesen integriert und die bestehenden finanziellen und nichtfinanziellen Berichtsprozesse erweitert werden. Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen zusätzliche Datenquellen erschlossen und neue Kennzahlen berücksichtigt werden. Die Erfassung neuer Datenpunkte sowie die Erhebung qualitativer Informationen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance stellen die Unternehmen vor Herausforderungen. Sind diese Informationen vorhanden und erfasst, stellt die Harmonisierung und Strukturierung der Daten für die Berichterstattung die nächste Hürde dar. Die genannten Punkte erfordern bei den Unternehmen eine Anpassung der IT-Systemlandschaft, um diese Daten effektiv verarbeiten und analysieren zu können, sowie die Einführung integrierter und automatisierter IT-Softwarelösungen zur Unterstützung der Prozesse. Zur Abbildung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind zunehmend spezialisierte Softwarelösungen für das interne und externe ESG-Reporting am Markt verfügbar. Die Auswahl der für ein Unternehmen langfristig geeigneten Lösung wird damit zu einer anspruchsvollen Aufgabe.

Darüber hinaus ist ein Management der aufkommenden Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen innerhalb der Organisationen und entlang der Wertschöpfungsketten erforderlich. Dabei gilt es, Risiken proaktiv zu identifizieren und zu minimieren und gleichzeitig Chancen, die sich aus einer nachhaltigeren Geschäftspraxis ergeben, zu erkennen und zu nutzen. Um dies zu erreichen, ist der Einsatz von internen Steuerungs- und Berichtssystemen für Nachhaltigkeitsziele sinnvoll. Als Grundlage für Entscheidungen dienen weitergehende Informationen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Unternehmen müssen dabei den Spagat schaffen, kurzfristig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und sich gleichzeitig langfristig aufzustellen, um nachhaltig erfolgreich zu sein.

Vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die sich aus der CSRD und den ESRS-Standards für Nachhaltigkeitsberichte ergeben, erscheint es für Unternehmen naheliegend, sich in einem ersten Schritt auf die externe ESG-Berichterstattung zu konzentrieren. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben würde sich durch rechtliche Sanktionen und Bußgelder negativ auf die finanzielle Situation des Unternehmens auswirken. Darüber hinaus würde die Nichteinhaltung die Reputation und Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens beeinträchtigen, was wiederum zu Wettbewerbsnachteilen und finanziellen Einbußen führen würde. Für die Umsetzung dieser externen Berichtsanforderungen, d. h. die Erfassung der notwendigen Datenpunkte und die Erstellung der konkreten Berichtsinhalte, werden im ersten Schritt häufig pragmatische Ansätze gewählt. Dennoch soll bereits an dieser Stelle auf die Vorteile einer ganzheitlich integrierten und automatisierten IT-Lösung für das ESG-Reporting hingewiesen werden.

Dies betrifft auch die Erweiterung der Berichterstattung im Sinne einer Integration von internem und externem Reporting. Mehrere Studien haben gezeigt, dass sich ein ganzheitliches ESG-Reporting, das über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, lohnen kann. Abbildung 1 zeigt beispielhaft die Ergebnisse einer Studie, die die Entwicklung einer 1-Dollar-Investition in ambitionierte und weniger ambitionierte Unternehmen vergleicht.3

Abbildung 1:

Darstellung der Entwicklung einer 1-Dollar-Investition in ein ambitioniertes und ein ­weniger ambitioniertes Unternehmen

Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen den Mehrwert einer ganzheitlichen und ambitionierten Unternehmenssteuerung auch vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeitszielen. Als mögliche Gründe nennen die Autoren der Studien, dass ambitionierte Unternehmen in der Regel längerfristig planen und diese langfristigen Ziele kommunizieren. Als weiteren Vorteil nennen die Autoren, dass die Unternehmen mehr Informationen über ihre Lieferkette und ihre Kunden haben, und so mögliche Risiken frühzeitig erkennen können. Es gibt also Anreize und Vorteile für Unternehmen, um das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus ambitionierter zu verfolgen.

Aufbauend auf den Erkenntnissen dieser und weiterer Studien ist es wichtig, ganzheitliche ESG-Berichtssysteme frühzeitig in der übergreifenden IT-Architektur der Unternehmen zu etablieren. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass zunächst die gesetzlichen Anforderungen an die ESG-Berichterstattung durch entsprechende Prozesse und Kennzahlen erfüllt werden müssen. Für eine langfristige und nachhaltige Unternehmenssteuerung ist es jedoch entscheidend, das ESG-Reporting entsprechend den individuellen Möglichkeiten eines Unternehmens weiter auszubauen. Durch den Aufbau eines ganzheitlichen und integrativen ESG-Reportings können sich Unternehmen so langfristig effizient aufstellen und Wettbewerbsvorteile realisieren. Angesichts der zunehmenden Verfügbarkeit spezialisierter Softwarelösungen und der dynamischen Entwicklungen im ESG-Bereich bleibt es spannend, in welche Richtung sich das ESG-Reporting in Zukunft entwickeln wird.

Was erwartet Sie in diesem Buch?

Das Buch gliedert sich in zwei Hauptteile und behandelt das Thema ESG-Reporting vor dem Hintergrund der regulatorischen Entwicklungen. Im ersten Teil werden diese neuen regulatorischen Anforderungen, insbesondere der »European Green Deal« und die CSRD, ausführlich dargestellt. Der European Green Deal zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 % bzw. bis 2050 auf null zu reduzieren. In diesem Zusammenhang verpflichtet die CSRD Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsdaten, wodurch die Transparenz und Vergleichbarkeit für externe Stakeholder verbessert werden soll. Die Anforderungen an die Berichterstattung orientieren sich an den ESRS, die bis zu 1.200 Datenpunkte umfassen. Ein zentrales Element ist die Wesentlichkeitsanalyse, die zwischen der finanziellen Relevanz und den Umweltauswirkungen eines Unternehmens unterscheidet. Darüber hinaus werden verbindliche Regelwerke wie die EU-Taxonomie und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) diskutiert.

Der zweite Teil des Buches widmet sich der Umsetzung des ESG-Reportings mithilfe einer geeigneten IT-Architektur. Diese IT-Architektur orientiert sich an den klassischen Ebenen eines Data-Warehouse-Systems: Datenerhebung, Datenhaltung und Berichterstellung. Dabei spielen die automatisierte Datenbeschaffung und die Integration in den Lagebericht eine wichtige Rolle. Die vorgeschlagene IT-Architektur ermöglicht sowohl externes als auch internes ESG-Reporting, wobei die externe Berichterstattung gesetzlichen Anforderungen genügen muss, während die interne Berichterstattung der Steuerung und Prognose von Nachhaltigkeitszielen dient. Danach werden verschiedene Softwarelösungen vorgestellt, die das ESG-Reporting unterstützen können. Dazu gehört Workiva, eine Software zur Automatisierung der Berichterstellung, die sowohl für Finanz- als auch für Nachhaltigkeitsberichte geeignet ist. Der SAP Sustainability Control Tower bietet Funktionalitäten für die externe und interne Berichterstattung und lässt sich in bestehende SAP-Systeme integrieren. Der Microsoft Sustainability Manager konzentriert sich auf die Visualisierung von Umweltkennzahlen und bietet eine Anbindung an bekannte Microsoft-Produkte. Die Lucanet CFO Solution Platform bietet Unternehmen eine integrierte Lösung für das ganzheitliche Management von Finanzprozessen sowie spezialisierte Module für die Erstellung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichten. Aus Sicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind hier insbesondere die Module Lucanet Disclosure Management und Lucanet ESG Reporting relevant.

Abschließend wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im ESG-Reporting gegeben. Kurzfristig wird die weitere Automatisierung und Harmonisierung der IT-Architektur eine zentrale Rolle spielen. Langfristig wird die zunehmende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz das ESG-Reporting revolutionieren, indem Daten effizienter analysiert und aufbereitet werden können.

1 Vgl. https://kpmg.com/at/de/home/insights/2021/08/pruefungspflichten-bei-der-nachhaltigkeitesberichterstattung.html.

2 Vgl. https://kpmg.com/de/de/home/themen/uebersicht/esg/corporate-sustainability-reporting-directive.html.

3 Vgl. Eccel, R. et al. (2014), The Impact of Corporate Sustainability on Organizational Processes and Performance (December 23, 2014). Management Science, 60(11), 2835–2857.

Teil 1: Regulatorische Anforderungen an das ESG-Reporting

2 Was ist mit ESG-Reporting gemeint?

ESG-Reporting bezieht sich auf die Offenlegung von Informationen durch Unternehmen über ihre Praktiken und Leistungen in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance). Ziel der ESG-Berichterstattung ist es, den Stakeholdern – einschließlich Investoren, Kunden und der breiten Öffentlichkeit – einen transparenten Einblick in die Position eines Unternehmens in diesen drei Bereichen zu geben. Im Umweltbereich umfasst dies Informationen zu Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Wassernutzung und Abfallmanagement. Im sozialen Bereich geht es um Aspekte wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, gesellschaftliches Engagement und Mitarbeiterzufriedenheit. Corporate Governance umfasst Themen wie Geschäftsethik, Korruptionsbekämpfung, Vielfalt in Management und Aufsichtsrat sowie Aktionärsrechte (siehe Abbildung 2).4

Abbildung 2:

ESG-Kriterien

Für die Offenlegung verwenden Unternehmen ESG-Reporting-Frameworks. Diese Frameworks definieren in der Regel, welche Kennzahlen und qualitativen Informationen ein Unternehmen offenlegen muss. Auch das Format und die Häufigkeit der Berichterstattung sind festgelegt. Diese Berichterstattung ermöglicht es Investoren und anderen Stakeholdern, die Risiken und Chancen eines Unternehmens in Bezug auf seine Nachhaltigkeitspraxis besser einzuschätzen. Es unterstützt Unternehmen nicht nur bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern fördert auch die Transparenz und kann zur Verbesserung der Unternehmensreputation beitragen.

ESG-Reporting-Frameworks werden von verschiedenen Organisationen entwickelt, darunter Nichtregierungsorganisationen, Börsen, Unternehmensgruppen, gemeinnützige Organisationen, Thinktanks und Behörden. Obwohl es Hunderte solcher ESG-Frameworks gibt, werden etwa ein Dutzend als Hauptreferenzen verwendet.

Auf internationaler Ebene wird die ESG-Berichterstattung durch Standards und Rahmenwerke wie die der Global Reporting Initiative (GRI)dominiert. Die GRI entwickelt seit 25 Jahren Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Auswirkungen einer Organisation auf Umwelt, Menschen und Wirtschaft. Die nach GRI berichteten Informationen richten sich an die verschiedenen externen Stakeholder eines Unternehmens. Die GRI-Standards sind ähnlich aufgebaut wie die später beschriebenen EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Sie enthalten generische, themenbezogene und branchenspezifische Berichtsanforderungen.5

4 Vgl. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/esg-kriterien-120056/version-369280.

5 Vgl. https://drcaroladams.net/the-development-and-implementation-of-gri-standards-practice-and-policy-issues/.

3 Europäische Nachhaltigkeitsstrategie

3.1 European Green Deal

European Green DealMit dem European Green Deal hat die Europäische Union einen umfassenden Plan entwickelt, wie sie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent machen will. Die Europäische Union hat erkannt, dass Klimawandel und Umweltzerstörung eine existenzielle Bedrohung für Europa und die ganze Welt darstellen.

Hintergrundwissen

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, am 11.12.2019:

»Der European Green Deal ist ein umfassender Fahrplan. […] Der heutige Tag ist der Beginn einer Reise. Aber dies ist Europas ›man on the moon‹-Moment. Der European Green Deal ist sehr ehrgeizig, aber er wird auch sehr vorsichtig sein, wenn es darum geht, die Auswirkungen und jeden einzelnen Schritt, den wir unternehmen, zu bewerten.«6

Mit dem European Green Deal soll der Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft erreicht werden. Bis 2050 sollen netto keine Treibhausgase mehr ausgestoßen und Wachstum und Ressourcennutzung entkoppelt werden. Mit dem EU-Maßnahmenpaket »Fit für 55Fit für 55« sollen die Treibhausgasemissionen bereits bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Das Paket »Fit für 55« umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung von EU-Rechtsvorschriften. Außerdem enthält es Vorschläge für neue Initiativen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Maßnahmen der EU mit den vom Rat und vom Europäischen Parlament vereinbarten Klimazielen in Einklang stehen. Zu diesen sechs Klimazielen gehören der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung und der Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Dazu umfasst der Green Deal eine Reihe von Maßnahmen zu nachhaltigem Wirtschaften und nachhaltiger Finanzierung insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft (siehe Abbildung 3).7

Abbildung 3:

»Fit für 55« ist das Maßnahmenpaket der EU zur Umsetzung des Green Deals.

6https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/speech_19_6749.

7 Vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021DC0550&qid=1626610309710&from=EN.

3.2 Sustainable Finance Strategy der Europäischen Union

Der Green Deal bildet den äußeren Rahmen der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Es gibt in diesem Zusammenhang eine Reihe von Maßnahmen und Verfahren, um unter anderem eine nachhaltige Finanzierung zu fördern. Ziel dieser Initiativen ist es, die Kapitalströme innerhalb der Europäischen Union in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken. Bei der Sustainable Finance StrategySustainable Finance Strategy der Europäischen Union geht es darum, den Finanzsektor dazu zu bewegen, langfristig in nachhaltige Produkte und eine nachhaltige Wirtschaft im Allgemeinen zu investieren, mit dem Ziel, Wachstum zu generieren, ohne die Umwelt zu zerstören oder dabei soziale und Governance-Aspekte zu vernachlässigen. Damit die EU diese komplexen Ziele erreichen kann, muss Nachhaltigkeit in einem ersten Schritt transparent und messbar gemacht werden (»You can’t manage what you can’t measure.«, Peter Drucker).8

Hierfür wurde im Oktober 2014 von der Europäischen Union die Non-Financial Reporting DirectiveNon-Financial Reporting Directive (NFRD) (NFRD) eingeführt. Sie verpflichtete große Unternehmen zur Berichterstattung von nichtfinanziellen Informationen mit Bezug auf die nachhaltige und gesellschaftliche Verantwortung. Die Richtlinie hat jedoch mangels Aussagekraft und Vergleichbarkeit nicht den gewünschten Erfolg gebracht.9

Aus diesem Grund wurde im April 2021 eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting ­Directive, CSRD) Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)von der Europäischen Kommission verabschiedet. Die CSRD ersetzt die unzureichenden Berichtsanforderungen der NFRD. Die Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich auf alle großen Unternehmen und auf alle Unternehmen, die an geregelten Märkten notiert sind. Damit werden ca. 50.000 Unternehmen in der EU verpflichtet, die detaillierten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden. Darüber hinaus ist eine Verifizierung der veröffentlichten Informationen durch erhöhte Prüfungsstandards erforderlich und es werden detaillierte Anforderungen an die Berichtspflichten und -inhalte nach verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Schließlich werden die Unternehmen dazu verpflichtet, die berichteten Informationen digital zu kennzeichnen, damit sie maschinenlesbar sind und über ein einheitliches europäisches Zugangsportal zur Verfügung gestellt werden können.10

Abbildung 4:

Sustainable Finance Strategy der Europäischen Union

Einen entscheidenden Baustein im Rahmen der CSRD stellen die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) dar. Sie geben die detaillierten Anforderungen für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen vor, mit dem Ziel, Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen. Mit den Standards wird das Ziel verfolgt, dass Investoren und Stakeholder fundierte Entscheidungen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte treffen können. Durch die Implementierung der ESRS im Kontext der CSRD wird eine Harmonisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung angestrebt, um so zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise beizutragen und das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsangaben von Unternehmen zu stärken. Die Entwicklung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) erfolgt durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Die unabhängige Organisation wurde von der Europäischen Kommission damit beauftragt.11

In der EU-Taxonomie wird definiert, was unter ökologisch nachhaltigen Aktivitäten zu verstehen ist. Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das aus Umweltsicht nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten auflistet und das von Investoren, Unternehmen und Politikern als Orientierung bei der Einordnung ihrer Wirtschaftsaktivitäten genutzt werden kann.12 Die EU-Taxonomie berücksichtigt dabei wiederum die sechs Umweltziele des Green Deals:

Klimaschutz,

Anpassung an den Klimawandel,

Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen,

Übergang zur Kreislaufwirtschaft,

Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung,

Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

Neben der Beurteilung, ob eine Maßnahme einen wesentlichen Beitrag zu einem der genannten Ziele leistet, muss eine wirtschaftliche Aktivität drei weitere übergeordnete Bedingungen erfüllen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten:

Eine infrage kommende Maßnahme darf keines der anderen fünf Ziele negativ beeinflussen. Es muss also das sogenannte »Do-No-Significant-Harm-Prinzip« (DNSH-Prinzip) eingehalten werden.

Die sozialen Mindeststandards müssen eingehalten werden. Dazu gehören z. B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Es müssen technische Bewertungskriterien erreicht werden, die für jedes Umweltziel in Delegierten Rechtsakten festgelegt werden. Derzeit gibt es allerdings nur für die ersten beiden Umweltziele detaillierte Ausarbeitungen in der EU-Taxonomie bzw. den zugehörigen Anhängen.

Abbildung 5:

Zusammenspiel der Europäischen Kommission und der EFRAG bei der Umsetzung der ­Sustainable Finance Strategy

In Ergänzung zur EU-Taxonomie wurde im März 2018 die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) von der EU verabschiedet (siehe Abbildung 5). Sie verpflichtet Hersteller von Finanzprodukten zur Offenlegung von Nachhaltigkeitskriterien gegenüber Endanlegern. Das bedeutet, dass die Unternehmen der Finanzbranche entsprechende Informationen von den Unternehmen benötigen, in die sie investieren.13

In Abbildung 6 werden die in diesem Abschnitt besprochenen regulatorischen Entwicklungen auf EU-Ebene zusammenfassend dargestellt. Die Entwicklung der ESG-Regulierung auf EU-Ebene hat sich über mehrere Jahre vollzogen. Im Jahr 2014 wurde die EU-CSRD, auch als NFRD bekannt, eingeführt, die Unternehmen zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Im Jahre 2015 setzte die Agenda 2030 der Vereinten Nationen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG). Ein Jahr später trat das Pariser Klimaabkommen in Kraft, das die Verpflichtung zur Begrenzung der Erderwärmung unterstreicht. Im Jahr 2019 wurde der European Green Deal vorgestellt, der einen umfassenden Plan für die Nachhaltigkeit und Klimaneutralität der EU bis 2050 skizziert.

Abbildung 6:

Regulatorische Entwicklung auf EU-Ebene

Die Verordnung zur EU-Taxonomie und das europäische Klimagesetz, die klare Kriterien für nachhaltige Investitionen und Klimaziele festlegen, folgten im Jahre 2020. Ein Jahr später veröffentlichte die EU das Maßnahmenpaket »Fit for 55«, das ambitionierte Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 % bis 2030 vorsieht. Anfang des Jahres 2022 begann die erstmalige Anwendung der EU-Taxonomie mit einigen Erleichterungen für Unternehmen. Am 1. Januar 2023 trat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft, die die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen weiter verschärft. Am 31. Juli 2023 folgte der delegierte Rechtsakt zur Einführung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Langfristiges Ziel dieser Initiativen ist es, dass alle EU-Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral werden, wobei bis 2030 eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % erreicht werden soll.

8https://www.business-code.de/en/business-code-and-fridays-for-future/.

9 Vgl. https://klardenker.kpmg.de/im-fokus/nachhaltigkeitsberichterstattung/.

10 Vgl. https://kpmg.com/at/de/home/insights/2022/11/corporate-sustainability-reporting-directive.html.

11 Vgl. https://www.efrag.org/en.

12 Vgl. https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/eu-taxonomy-sustainable-activities_en?prefLang=de.

13 Vgl. https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/financial-services-legislation/implementing-and-delegated-acts/sustainable-finance-disclosures-regulation_en.

3.3 Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach der CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting DirectiveCorporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)