Faire Scheidung - Michael Bucher - E-Book

Faire Scheidung E-Book

Michael Bucher

0,0
42,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.

Mehr erfahren.
Beschreibung

Eine Scheidung ist der letzte gemeinsame Schritt als Ehepaar – dieser kompakte Ratgeber unterstützt auf dem Weg zu einer fairen Lösung. Er zeigt Möglichkeiten zur Konfliktlösung und beantwortet alle zentralen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen: Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Welche Unterlagen benötige ich? Was geschieht mit der Wohnung und wie wird das Vermögen aufgeteilt? Haben die Kinder und ich Unterhaltsbeiträge zugut? Wie werden diese berechnet? Was bedeutet «gemeinsame elterliche Sorge» und «alternierende Obhut»? Ob ein Ehepaar die Scheidung gemeinsam angeht oder jeder Ehegatte für sich allein: Dieser Ratgeber schafft die Basis für die kommenden Diskussionen und hilft, sich zu orientieren – bis zur Scheidung und für die unmittelbare Zeit danach.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 154

Veröffentlichungsjahr: 2023

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Die Autoren

Michael Bucher und Simon Mettler sind beratend und prozessierend tätige Rechtsanwälte, Mediatoren SAV und Collaborative Lawyers clp Schweiz. Ihre Spezialgebiete sind das Familien- und das Erbrecht, zu denen sie auch regelmässig referieren. Beide verfügen über mehrjährige Erfahrung in verschiedenen Positionen am Bezirksgericht Hinwil, wo sie unter anderem als nebenamtliche Ersatzrichter und Vorsitzende der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen tätig waren.

Dank

Verlag und Autoren danken RA Daniel Trachsel. Er ist der Autor des Beobachter-Ratgebers «Scheidung», der sich über die Jahre zu einem Schweizer Standardwerk entwickelt hatte, und auf dessen Grundlage dieses Dossier erarbeitet wurde.

Verlag und Autoren danken dem Marie Meierhofer Institut für das Kind (www.mmi.ch) für den fachlichen Input und die Texte aus der Perspektive der Kinder.

Download-Angebot zu diesem Buch

Die grosse Checkliste sowie alle Vorlagen, Muster und Behördenlisten in diesem Buch finden Sie auch online unter www.beobachter.ch/download (Code 3315). Sie können sie herunterladen und an Ihre Situation anpassen.

Stand der Gesetze: Januar 2023

Beobachter-Edition

2., aktualisierte Auflage, 2023

© 2020 Ringier Axel Springer Schweiz AG, Zürich

Alle Rechte vorbehalten

www.beobachter.ch

Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter, Zürich

Lektorat: Wortspalterei | Lektorat + Korrektorat Plüss

Gestaltung: fraufederer.ch

Umschlagfoto: Agentur fotolia

Druck: Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG, Calbe

ISBN 978-3-03875-470-1

Mit dem Beobachter online in Kontakt:

www.facebook.com/beobachtermagazin

www.twitter.com/BeobachterRat

Zufrieden mit den Beobachter-Ratgebern? Bewerten Sie unsere Ratgeber-Bücher im Shop:

www.beobachter.ch/shop

Inhalt

Vorwort

Überlegung vor der Scheidung

Innehalten und Klarheit gewinnen

Scheidung – eine gemeinsame Aufgabe

Was bei der Scheidung geregelt werden muss

Finanzielle Überlegungen

Gemeinsames Scheidungsbegehren oder zuerst eine Trennung?

Die Scheidungsgründe

Widerstand gegen die Scheidung?

Vorgängiges Getrenntleben

Wege zur Lösung des Konflikts

Bleiben Sie im Gespräch

Ein guter Weg: Mediation, Collaborative Law & Practice (CLP) oder gemeinsame Rechtsberatung

Der Weg über den (eigenen) Anwalt

Das Gericht muss entscheiden

Welche Unterlagen brauche ich?

Schutz vor bösen Über­raschungen

Wichtige Belege sammeln

Bankvollmachten und Kreditlimiten überprüfen

Wenn Vermögenswerte gesperrt werden müssen

Wenn Gewalt droht

Angst vor einer Entführung der Kinder

Die Kinder im Fokus

Beim Bewältigen der Scheidung helfen

Die Kinder miteinbeziehen

Wie Kinder auf eine Scheidung reagieren

Belastungen für die Kinder

Was muss geregelt werden?

Die elterliche Sorge

Die Obhut und die Betreuung

Bei Problemen: Auflagen und Beschränkungen des Gerichts

Die Rechte der Kinder im Scheidungsverfahren

Das Recht der Kinder auf persönliche Anhörung

Der Vertretungsbeistand

Das Vermögen aufteilen

Was passiert mit der Wohnung und dem Hausrat?

Zuweisung bis zur Scheidung

Zuteilung für die Zeit nach der Scheidung

Grundregeln des Vermögensrechts

Vor dem Kassensturz: gegenseitige Information

Wichtig für die Teilung: der Güterstand

Wann ist Hilfe nötig?

Die Errungenschaftsbeteiligung

Eigengut und Errungenschaft

Was ist eine Ersatzanschaffung?

Was sind Ersatzforderungen?

Wie werden Wertveränderungen berücksichtigt?

Was bedeutet Hinzurechnung?

Schritt für Schritt zur fairen Aufteilung

1. Schritt: Stichtag festlegen

2. Schritt: jeder Seite ihr Eigentum zuweisen

3. Schritt: sämtliche Aktiven auflisten und bewerten

4. Schritt: Schulden auflisten und zuweisen

5. Schritt: Eigengüter ausscheiden

6. Schritt: Vorschlag und Beteiligung berechnen

Letzter Schritt: die güterrechtliche Saldoklausel

Die Altersvorsorge

1. Säule: AHV

AHV-Splitting, Erziehungsgutschriften und Kinderrenten

2. Säule: Pensionskassenguthaben

Was alles wird geteilt?

Wohin werden die Guthaben überwiesen?

Die Auswirkungen des Vorsorgeausgleichs

Wann werden Pensionskassengelder nicht halbiert?

Vorsorgeausgleich aus freien Mitteln

Die Unterhaltsbeiträge

Der Unterhalt für die Kinder

Natural-, Bar- und Betreuungsunterhalt

Wie lange muss man Kinderunterhalt zahlen?

Der Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten

Die lebensprägende Ehe

Wie lange werden nacheheliche Ehegattenunterhalts­beiträge bezahlt?

Kapitalabfindung statt monatlicher Zahlungen

Ganz selten: Verweigerung des Unterhalts

Vorsicht beim Verzicht auf Unterhaltsbeiträge

Von den Zahlen bis zum Unterhaltsbeitrag: Die Unterhaltsberechnung

Die zweistufige Methode – Vorgehen

Der massgebende Bedarf

Bedarf zur Berechnung des Betreuungsunterhalts

Das Einkommen

Der Überschuss und das Manko

Die Berechnung des geschuldeten Unterhalts

Besonderheiten bei alternierender Obhut, neuer Partnerschaft und Patchworksituation

Der Ausnahmefall: die einstufige Methode

Angaben und Unterscheidungen in der Scheidungskonvention

Zukünftige Veränderungen im Voraus regeln

Anpassung an die Teuerung

Konkubinatsklauseln

Mehrverdienstklauseln

So läuft eine Scheidung ab

Bei vollständiger Einigung

So läuft das Verfahren ab

Die Anhörung: der Termin beim Richter

Die Scheidungskonvention

Gerichtliche Kontrolle und Genehmigung

Ab wann gilt die Konvention?

Bei Irrtum und Täuschung

Wenn Sie sich nicht einig werden

Gemeinsames Scheidungsbegehren ohne (vollständige) Einigung

Die Scheidung auf Klage eines Ehegatten

Vorsorgliche Massnahmen

Ort, Dauer und Kosten des Prozesses

Welches Gericht ist zuständig?

Besonderheiten bei Fällen mit Bezug zum Ausland

Verfahrensdauer und Kosten

Kein Geld für Anwalt und Gericht?

Nach der Scheidung

Letzte Schritte einleiten

Rechtskraftbescheinigung einholen

AHV-Splitting beantragen

Versicherungen überprüfen

Familienname, Bürgerrecht, Aufenthaltsrecht und Erbrecht

Wenn das Geld nicht reicht oder die Alimente nicht bezahlt werden

AHV, IV und Arbeitslosenversicherung

Sozialhilfe und Unterstützungsbeiträge

Wenn die Alimente nicht bezahlt werden

Veränderungen Rechnung tragen

Finanzielle Veränderungen

Ein neuer Partner

Abänderung der elterlichen Sorge, der Obhut und der Betreuung

Anhang

Checklisten

Checkliste 1: Hilfreiche Unterlagen

Checkliste 2: Unterlagen für gemeinsames Scheidungsbegehren

Musterkonventionen

Muster 1: Konvention für kinderloses Ehepaar nach kurzer Ehe

Muster 2: Umfassende Konvention für Ehepaar mit Kindern nach langer Ehe

Muster 3: Teilkonvention

Berechnungshilfen

Tabelle 1: Berechnung zum Güterrecht

Tabelle 2: Bedarfsrechnung bei zweistufiger Methode

Tabelle 3: Berechnung Lebenshaltungskosten (für Betreuungsunterhalt)

Tabelle 4: Berechnung des Einkommens der Ehegatten

Tabelle 5: Berechnung der Sparquote

Tabelle 6: Zweistufige Unterhaltsberechnung

Tabelle 7: Zweistufige Unterhaltsberechnung bei alternierender Obhut

Tabelle 8: Einstufige Unterhaltsberechnung

Nützliche Adressen und Links

Beobachter-Ratgeber

Vorwort

Während fast 40 Jahren verfasste Rechtsanwalt Dr. Daniel Trachsel den Beobachter-Ratgeber «Scheidung», welcher in 18 Auflagen erschien und vielen Menschen eine wertvolle Hilfe auf dem Weg zu einer fairen, einvernehmlichen Scheidung war. Es war uns eine grosse Ehre, mit dem vorliegenden Scheidungsdossier als Nachfolgewerk in diese grossen Fussstapfen zu treten. Das Dossier erscheint nun ebenfalls bereits in seiner zweiten Auflage. Das Recht befindet sich im steten Wandel: So ist zum Beispiel die «Ehe für alle» in Kraft getreten, womit jetzt auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Zudem hat sich die Rechtsprechung zu den Unterhaltsbeiträgen stark verändert. Die Berechnung wurde schweizweit vereinheitlicht, der Fokus wurde verstärkt auf die Eigenverantwortung gelegt. Die zweite Auflage des Scheidungsdossiers berücksichtigt diese Entwicklungen, sodass Sie auf dem neusten Stand sind.

Mit dem Dossier, das Sie in Händen halten, wollen wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und Ihnen aufzeigen, was im Rahmen einer Scheidung auf Sie zukommt, wie Sie diesen Prozess aktiv und konstruktiv mitgestalten können und wie Sie zu einer fairen Scheidung gelangen. Praktische Anleitungen, Checklisten, Mustertexte, Berechnungstabellen und konkrete Beispiele helfen Ihnen, tragfähige Lösungen für Ihre Familie zu erarbeiten. Das Dossier erhebt nicht den Anspruch, eine fachkundige Beratung zu ersetzen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, länger dauernden Unterhaltsbeiträgen oder generell, wenn Sie sich der Sache nicht gewachsen fühlen, sollten Sie einen Anwalt, eine Anwältin beiziehen.

Mit einer Scheidung verändert sich das Leben aller Familienmitglieder nachhaltig. In unseren Tätigkeiten am Gericht, als Familienrechtsanwälte, Mediatoren und CLP-Fachpersonen haben wir zahlreiche Scheidungen begleitet. Wir machten durchwegs die Erfahrung, dass strittig geführte Scheidungen äusserst destruktiv für die ganze Familie sind, wobei häufig die Kinder die Leidtragenden sind. Es ist uns ein Anliegen, betroffenen Personen aufzuzeigen, dass es um sehr viel mehr geht als um ein nach Franken und Rappen zu bemessendes «Gewinnen» und «Verlieren». Tatsächlich sollte es darum gehen, nach einer Trennung eine neue Beziehungsebene zu finden, welche für die ganze Familie tragfähig ist. Aus Überzeugung plädieren wir daher auch in diesem Scheidungsdossier für eine einvernehmliche Regelung. Wenn dieses Buch Ihnen auf dem Weg zu einer gütlichen, fairen Scheidung behilflich ist, hat es sein Ziel erreicht.

Michael Bucher und Simon Mettler,

Februar 2023

Überlegung vor der Scheidung

Innehalten und Klarheit gewinnen

Der Wunsch, sich scheiden zu lassen, entsteht nicht von heute auf morgen und der Entscheid dazu ist selten einfach. Nehmen Sie sich Zeit, die Ursachen für das Scheitern Ihrer Ehe und Ihre Rolle dabei zu analysieren.

Man lebt sich nicht einfach auseinander und das Feuer erlischt nicht von selbst; es wird vielmehr erstickt in Streit ums Geld, Kindergeschrei und Alltagsstress. Oft ist es die Unfähigkeit, Unterschiede miteinander zu klären, Konflikte zu lösen und Stress gemeinsam zu bewältigen, die eine Scheidung schliesslich als den einzigen Ausweg erscheinen lässt.

Manche Ehepaare trennen sich erst einmal und versuchen in dieser Zeit, das Vergangene aufzuarbeiten. Es lohnt sich, dafür die Hilfe von Paartherapeuten oder Beratungsstellen zu suchen. Den Freundinnen und Bekannten oder den eigenen Familienangehörigen, zu denen Sie im ersten Moment vielleicht eher den Weg finden, fehlen oft die nötige Unabhängigkeit und Distanz zum Geschehen.

Vergleichen Sie Ihre eigene Scheidung nicht mit anderen aus dem Bekanntenkreis: Jeder Fall ist individuell. Es besteht die Gefahr, dass Sie eine fixe Vorstellung erhalten, welche in Ihrem Fall nicht realistisch ist.

Scheidung – eine gemeinsame Aufgabe

Stellt ein Paar ohne Vorwürfe fest: «Unsere Beziehung ist nicht mehr tragfähig», dann übernehmen beide gemeinsam die Verantwortung für das Geschehene. Das erleichtert es, voneinander Abschied zu nehmen und ein neues Rollenverständnis zu finden: Die Ehegatten sind kein Paar mehr – aber sie bleiben die Eltern ihrer Kinder. Wer dagegen im Zorn auf Partner und Ehe verhaftet bleibt, verunmöglicht sich, nach vorn zu schauen und die neuen Lebensabschnitte eigenverantwortlich zu gestalten.

Was bei der Scheidung geregelt werden muss

Während der Ehe werden viele Verbindungen zwischen den Ehegatten aufgebaut, unter anderem finanzieller Natur. Mit der Scheidung will man einen klaren Abschluss herbeiführen und so die entstandenen Verknüpfungen wieder lösen. Deshalb gibt es zahlreiche Themen, die bei einer Scheidung behandelt werden müssen: Neben dem Finanziellen muss die Wohnsituation genauso geregelt werden wie die Fragen rund um die Kinder, wie zum Beispiel ihre Betreuung.

Finanzielle Überlegungen

Viele Ehepaare können es sich eigentlich nicht leisten, auseinanderzugehen, denn zwei Haushalte kosten bis zu 40 Prozent mehr als einer. Damit wird die Scheidung zu einem Armutsrisiko, vor allem für Familien mit Kindern.

Machen Sie sich ein möglichst exaktes Bild von den finanziellen Konsequenzen. Mit den Tabellen 2 bis 8 im Anhang und den Erklärungen auf den Seiten 100 bis 120 können Sie eine grobe Berechnung anstellen und abschätzen, was Sie an Alimenten erhalten werden oder bezahlen müssen.

Wer sich bis jetzt nur oder fast nur um Haus und Kinder gekümmert hat, von dem wird fast immer gefordert, wieder in seinen oder ihren Beruf einzusteigen oder die bisherige Erwerbstätigkeit auszudehnen. Es gibt keine Garantie, dass Sie die bisherige Rollenteilung beibehalten können.

Gemeinsames Scheidungsbegehren oder zuerst eine Trennung?

Sind Sie sich mit Ihrem Ehegatten so weit einig, dass Sie ein gemeinsames Scheidungsbegehren einreichen können? Oder sträubt sich eine Seite gegen die Scheidung?

Das ist die grundlegende Weichenstellung, die den weiteren Ablauf des Scheidungsverfahrens entscheidend prägt. Wünschen beide Ehegatten die Scheidung, so ist diese jederzeit möglich. Wehrt sich aber eine Seite dagegen, muss die andere eine Scheidungsklage einreichen. Und bevor dies möglich ist, muss man in aller Regel zwei Jahre getrennt gelebt haben.

Die Scheidungsgründe

Im schweizerischen Scheidungsrecht gibt es drei Konstellationen, in welchen die Scheidung verlangt werden kann:

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren mit vollständiger oder teilweiser Einigung über die Scheidungsfolgen ist jederzeit möglich. Das Gericht spricht die Scheidung aus, wenn beide Eheleute diese wollen und wenn sie anlässlich der gerichtlichen Anhörung ihren Scheidungswillen und ihre Scheidungskonvention bestätigen (siehe Seite 132).

Scheidung nach zweijährigem Getrenntleben

Leben die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt, kann jeder Ehegatte ohne weitere Voraussetzung die Scheidung gegen den Willen des anderen verlangen und vor Gericht durchsetzen. Die zwei Jahre des Getrenntlebens müssen abgelaufen sein, wenn die Scheidungsklage eingereicht wird. Wer vorher klagt und darauf spekuliert, dass bis zur Urteilsfällung die zwei Jahre abgelaufen sein werden, wird vor Gericht nicht erfolgreich sein.

Der Nachweis, dass die Trennungsfrist abgelaufen ist, kann heikel sein. Der Beginn lässt sich aber beispielsweise leicht nachweisen:

– mit der Trennungsvereinbarung, die Sie aufgesetzt haben,

– mit einer Wohnsitzbestätigung oder

– mit dem Mietvertrag für die neue Wohnung.

Leben Sie nur aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen in zwei verschiedenen Wohnungen, läuft die Trennungsfrist jedoch nicht.

Versucht ein Ehepaar, sich auszusöhnen, und wohnt deshalb einige wenige Wochen wieder zusammen, hat dies keinen Einfluss auf die Trennungsfrist. Lebt ein Ehepaar jedoch für längere Zeit wieder zusammen, müssen nach einer neuen Trennung erneut zwei Jahre abgewartet werden.

Chloe und Mike S. trennen sich im Juni 2017. Den drei Töchtern zuliebe verbringt die Familie im Oktober die Herbstferien gemeinsam. Die beiden Wochen verlaufen positiv und die Eheleute entschliessen sich, ernsthaft einen neuen Start in ihrer Beziehung zu wagen. Sechs Wochen später zieht Mike S. wieder aus – im Alltag sind aus seiner Sicht alle alten Schwierigkeiten wieder aufgetaucht. Im Juli 2019 verlangt er gegen den Willen seiner Frau die Scheidung. Das Gericht erachtet die zweijährige Trennungsfrist als abgelaufen.

Einen schwierigen Stand hat, wer behauptet, man habe innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt gelebt. Der entsprechende Nachweis ist in aller Regel schwer zu erbringen. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.

Scheidung wegen Unzumutbarkeit

Bei der Scheidung wegen Unzumutbarkeit handelt es sich um ein Notventil für krasse Ausnahmefälle. Wer auf diesem Weg geschieden werden will, muss nachweisen, dass ihm das Weiterbestehen der Ehe auch während des zweijährigen Getrenntlebens nicht zuzumuten ist. Das ist in der Praxis kaum je möglich und Auseinandersetzungen darüber dauern meist länger als zwei Jahre: Während etwa ein Tötungsversuch Grund genug wäre, reichen ständige heftige Auseinandersetzungen, regelmässige Bordellbesuche oder die Tatsache, dass der andere Ehegatte mit einem neuen Partner zusammenzieht, nicht aus.

Sind Sie der Meinung, dass in Ihrem Fall das Abwarten der zweijährigen Trennungsfrist nicht zumutbar ist, sollten Sie die Sachlage mit einer Anwältin sorgfältig analysieren.

Widerstand gegen die Scheidung?

Verlangt Ihr Ehemann, Ihre Ehefrau die Scheidung, haben Sie es in der Hand, zuzustimmen oder nicht. Verhindern können Sie die Scheidung nicht – auch eine 30-jährige Ehe wird nach zwei Jahren Trennung geschieden. Die Gründe für oder gegen eine schnelle Scheidung sind vielfältig und unterscheiden sich von Fall zu Fall:

Es gibt aber auch zahlreiche Gründe für ein gemeinsames Scheidungsbegehren vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist, vor allem, wenn Sie und Ihr Gatte, Ihre Ehefrau in der Lage sind, eine vollständige Einigung zu erzielen (siehe Kasten auf der nächsten Seite).

Allgemein gilt, dass Sie bei einer vollständigen Einigung in der Regel sowohl finanziell als auch psychisch (massiv) besser fahren als mit einem erbitterten Scheidungskrieg. Die finanziellen Vorteile, welche Sie sich von einem Zuwarten mit der Scheidung erhoffen, können Sie in aller Regel auch in einer gemeinsamen Scheidungsvereinbarung sinnvoll einbringen.

Vorgängiges Getrenntleben

Bietet eine Seite zur Scheidung nicht Hand und hält die andere definitiv daran fest, dann kommt es unweigerlich zur Aufhebung des gemeinsamen Haushalts. Mit dem faktischen Getrenntleben – also wenn ein Ehegatte aus der ehelichen Wohnung definitiv auszieht – beginnt die zweijährige Trennungsfrist, die für eine Scheidung gegen den Willen des anderen nötig ist. Eine gerichtliche Bewilligung ist nicht erforderlich.

Die Folgen der Trennung können Sie mit Ihrer Ehepartnerin, Ihrem Gatten direkt regeln, ohne dass Sie zwingend vor Gericht gehen müssen. Können Sie sich nicht einigen, wird in der Regel einer von Ihnen ein sogenanntes Eheschutzverfahren einleiten. Darin werden die Kinderbelange, die Wohnsituation und der Unterhalt bis zur Scheidung geklärt.

Was Sie während der Trennung regeln, ist nicht unwesentlich für die Scheidung: Was Sie jetzt vereinbaren, kann vorwegnehmen, was nach der Scheidung gilt. Verzichten Sie zum Beispiel auf Unter­halts­beiträge oder wird der eheliche Unterhalt falsch be­rechnet, lässt das Gericht nach einer längeren Trennungszeit möglicherweise keine Korrektur mehr zu. Sie haben ja gezeigt, dass Sie mit diesem Betrag klarkommen.

Wege zur Lösung des Konflikts

Über 90 Prozent der Scheidungen sind Scheidungen auf gemeinsames Begehren. Die meisten Paare einigen sich auf eine einvernehmliche Scheidung. Sie sehen ein, dass ihre Ehe zu Ende geht, auch wenn sie unterschiedliche Erklärungen dafür haben.

Die folgenden Hinweise sollen Sie auf Ihrem Weg zur einvernehmlichen Scheidung unterstützen. Denn die Erfahrung zeigt, dass gemeinsam erarbeitete Lösungen tragfähiger sind als Regelungen, die gegen den Willen einer Seite vom Gericht angeordnet werden.

Bleiben Sie im Gespräch

Das ist wohl der wichtigste Rat in einer Scheidungssituation. Versuchen Sie, den Konflikt eigenverantwortlich zu lösen. Es geht um Ihre Familie und Ihre Zukunft – wer, wenn nicht Sie, weiss, was für Sie beide und Ihre Kinder am besten ist!

Ihr Ehegatte sollte wenn immer möglich von Ihnen direkt erfahren, dass und warum aus Ihrer Sicht eine Scheidung unumgänglich ist. Sie verletzen ihn oder sie meist unnötig, wenn Sie diesen wichtigen Entscheid via Anwalt oder Drittperson mitteilen lassen. Haben Sie Angst vor Gewalt oder davor, verbal «fertiggemacht» zu werden? Vielleicht wird das Gespräch einfacher, wenn Sie Ihre Absicht brieflich mitteilen. Oder Sie bitten eine Person, der Sie beide vertrauen, beim Gespräch anwesend zu sein.

Nicht allen Paaren gelingt es gleich gut, belastende Gespräche in kon­struktiver Atmosphäre zu führen. Es gibt verschiedene Stellen, bei denen Sie Unterstützung finden: Neben Ehe- und Familienberatungsstellen finden Sie auch Unterstützung bei Paar- und Ehetherapeuten oder in einer Einzeltherapie.

Ein guter Weg: Mediation, Collaborative Law & Practice (CLP) oder gemeinsame Rechtsberatung

Wenn Sie beide eine einvernehmliche, also eine von Ihnen gemeinsam getragene Lösung wünschen, sich aber ohne professionelle Unterstützung nicht einigen können, stehen Ihnen verschiedene gute Möglichkeiten offen: Im Rahmen einer Mediation oder eines CLP-Verfahrens, aber auch bei einer gemeinsamen Rechtsberatung haben Sie die Möglichkeit, Lösungen ausserhalb gerichtlicher Usanzen und starrer Konzepte zu erarbeiten.

Mediation

Die Mediation ist ein aussergerichtlicher Weg der Konfliktbearbeitung, bei dem eine neutrale Drittperson (der Mediator oder die Mediatorin) ein Paar unterstützt, die Probleme rund um die Scheidung in Verhandlungen einvernehmlich und eigenverantwortlich zu lösen und eine Scheidungskonvention abzuschliessen. Mediation ist weder Beratung noch (Ehe-)Therapie. Sie kommt nur infrage, wenn sich zwei Eheleute einig sind, dass sich ihre Wege trennen.

Mediatorinnen und Mediatoren kommen von einem psychosozialen oder juristischen Grundberuf her und haben sich mit einer zusätzlichen Ausbildung qualifiziert. Ihre Aufgabe ist es, ein Gesprächsklima zu schaffen, welches es dem Scheidungspaar ermöglicht, selbständig eine faire und rechtsverbindliche Lösung zu entwickeln.

Gerald und Karin R. entschliessen sich zu einer Mediation, weil sie sich nicht einig sind, bei wem die beiden Söhne Markus und Gregor leben sollen. Die Mediatorin schlägt vor, die konfliktträch­tige Frage «Wer erhält die Obhut?» neu zu formulieren: «Wie stellen wir sicher, dass beide Eltern mit den Kindern genug Zeit verbringen können, sodass diese voll in den Genuss von Mutter und Vater kommen?» Anhand der Stundenpläne und Freizeitaktivitäten von Markus und Gregor sowie der Verpflichtungen und Abwesenheiten der Eltern wird für jeden Tag diskutiert und schliesslich geklärt, wer die Söhne wann betreut.

Die Klärung all dieser Fragen ermöglicht den Eltern, auch für den Unterhalt der Kinder eine angemessene Lösung zu finden. Zu guter Letzt schliessen Herr und Frau R. eine Scheidungsvereinbarung auf der Basis der gefundenen Lösung.

CLP-Verfahren