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Die Frage nach dem Fortbestand des Vermögens und dem Einfluss darauf über den Tod hinaus ist beinahe so alt wie die Menschheit selbst. Das schweizerische Familienfideikommiss war, bis zum Verbot der Neuerrichtung in jüngster Zeit, das gebräuchlichste Vehikel der privatnützigen Vermögensperpetuierung. Marcel Lötscher untersucht nun, ob das Verbot nach der Genehmigung des Haager Trust Übereinkommens (HTÜ) und den Anpassungen des Internationalen Privatrechts (IPRG) noch zu halten ist. Vor allem, weil mit dem Binnentrust ein fideikommissähnlicher Ersatz im Geltungsbereich des schweizerischen Privatrechts nicht verhindert werden kann. Lötscher stellt das Familienfideikommiss aus rechtshistorischer Sicht umfassend dar und grenzt es von anderen Instituten ab. Er geht auf das Verbot der Neuerrichtung ein und unterzieht den fideikommissähnlichen Binnentrust einer detaillierten Analyse. Das Rechtsinstitut soll so im Rahmen des Estate Planning und der Asset Protection wieder als Vehikel für die privatnützige Vermögensperpetuierung Verwendung finden können.
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