Finanzplaner Witwen und Witwer: Schritte in den neuen Alltag - Sichere Einnahmen - Geldanlage neu gestalten - Tipps und Hilfe - Isabell Pohlmann - E-Book

Finanzplaner Witwen und Witwer: Schritte in den neuen Alltag - Sichere Einnahmen - Geldanlage neu gestalten - Tipps und Hilfe E-Book

Isabell Pohlmann

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Beschreibung

Umfassende Hilfe in allen Finanzfragen Der Verlust von Partnerin oder Partner bringt oft finanzielle Herausforderungen mit sich und vieles muss neu geregelt werden.  Dieser Ratgeber bietet praktische Unterstützung, angefangen bei den ersten organisatorischen Schritten wie laufende Verträge umstellen oder Leistungen aus einer Lebensversicherung beantragen. Er hilft aber auch vor allem bei der langfristigen Finanzplanung. Alle wichtigen Bereiche werden abgedeckt: von Alltagsverträgen über eigene Immobilie, Erbschaftsteuer und Geldanlage bis zu Versicherungen.  - Wegweiser in einer schwierigen Zeit: Beispiele, Checklisten und Infografiken erleichtern den Überblick - Von Hinterbliebenenrente über Erbschaft, Steuer und Geldanlage bis Versicherungen: Schritt für Schritt können Sie alle finanziellen Aspekte regeln - Hilfe beim Kauf: Produktempfehlungen zu ETF, privater Absicherung und Depots machen die richtige Wahl einfach

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Ähnliche


Isabell Pohlmann

FinanzplanerWitwen und Witwer

Steuer, Geldanlage, Versicherungen, Witwer- und Witwenrente

Inhaltsverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Plötzlich ist alles anders

Handeln, am besten Schritt für Schritt

Die Finanzen heute und in Zukunft im Griff

Schritte in den neuen Alltag

Erbschaft: Fragen klären, Ansprüche geltend machen

Alltagsfinanzen: Konten und Verträge neu ordnen

Die Wohnungsfrage: Was wird aus dem Zuhause?

Alltag organisieren: Beruf und Familie mit neuen Vorzeichen

Verfügungen und Formulare: Rechtliche Klarheit schaffen

Sichere Einnahmen

„Auch Hinterbliebenenrente gibt es nur auf Antrag“

Gesetzliche Rente: Das steht Angehörigen zu

Witwen- und Waisengeld: Für Angehörige von Beamten

Zusätzliche Vorsorge: Weitere Renten im Überblick

Lebensversicherung: Finanzpolster für Ihre Zukunft

Mit dem Finanzamt rechnen

Erbschaftsteuer: In der Familie oft keine Abzüge

Die Steuererklärung

Steuern in Zukunft: So halten Sie die Belastung in Grenzen

Geldanlage neu gestalten

„Bei der Geldanlage nicht hektisch entscheiden“

Finanzcheck: Wo stehe ich?

Für Hinterbliebene im Beruf: Anlegen und an später denken

Anlegen mit dem Wunsch nach absoluter Sicherheit

ETF und mehr: Anlegen mit etwas Risiko

Die eigene Immobilie – wann sich die Investition lohnt

Auch zukünftig gut abgesichert

„Nicht unnötig Zeit verlieren“

Versicherungen umstellen: Was je nach Vertrag gilt

Bedarf im Blick: Diesen Schutz benötigen Sie

Der wichtigste Schutz unter der Lupe

Ein Blick nach vorn

Hilfe

Depotkosten

Versicherungen: Die Besten im Test

Wer hilft bei Fragen?

Stichwortverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Verträge umstellen, Witwenrente beantragen, finanzielle Vorsorge neu gestalten: Nach dem Tod des Partners oder der Partnerin stehen einige Geld- und Rechtsfragen an, von denen manches vielleicht Bauchschmerzen bereitet. Stellen Sie dennoch zeitnah die nötigen Weichen.

Darf ich etwas zu meiner Witwerrente dazuverdienen?

Ja, das dürfen Sie. Je nach Höhe Ihres Einkommens kann der Nebenverdienst allerdings dazu führen, dass Ihre Witwerrente anteilig gekürzt wird.

In den westlichen Bundesländern gilt bis Mitte 2022 ein Freibetrag von rund 903 Euro im Monat für Nebenverdienste, in Ostdeutschland liegt der Wert derzeit bei knapp 884 Euro. Haben Sie Kinder, erhöhen sich die Freibeträge pro Kind um rund 191 Euro im Monat in West- und 187 Euro monatlich in Ostdeutschland. Erzielen Sie nun als Angestellter ein Einkommen oberhalb der Freibeträge, wird die Hinterbliebenenrente anteilig gekürzt. Die Rechnung, die sich dahinter verbirgt, stellen wir im Kapitel „Gesetzliche Rente“ ab S. 62 vor.

Haben Sie neben der Hinterbliebenenrente mehrere Einnahmen – zum Beispiel Ihre eigene Altersrente plus Nebenjob –, addiert die Rentenkasse beide Posten und prüft dann, ob Sie innerhalb des aktuellen Freibetrags bleiben.

Ist das eigene Einkommen so hoch, dass die Witwen- oder Witwerrente deutlich gekürzt werden muss, kann im Einzelfall das sogenannte Rentensplitting eine Alternative sein. Im Abschnitt „Rentensplitting“ ab S. 70 zeigen wir, wie das Splitting funktioniert und für wen es sich lohnen kann.

Steht mir aus privater Vorsorge wie einem Riester-Vertrag Geld zu?

Das kommt auf die Art des Vertrags an und was dort im Einzelnen vereinbart ist. Wenn Ihr Partner über den Betrieb fürs Alter vorgesorgt hat, kann beispielsweise je nach Tarifvertrag eine Hinterbliebenenrente oder eine andere Form der Versorgung vereinbart sein. Auch wenn Ihr Partner Riester-Sparer oder bereits Riester-Rentner war, können Sie oft auf Leistungen hoffen. Dafür benötigen Sie häufig einen eigenen Riester-Vertrag. Im Kapitel „Zusätzliche Vorsorge“ ab S. 76 fassen wir zusammen, welche Leistungen für Sie infrage kommen können.

Wenn Sie eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, ist diese häufig zu einem Großteil oder sogar komplett steuerpflichtig. Im Abschnitt „Mit dem Finanzamt rechnen“ ab S. 87 stellen wir die wichtigsten Steuerregeln für unterschiedliche Einnahmen vor und nennen Steuersparmöglichkeiten.

Ich habe 100 000 Euro geerbt. Wie lege ich das Geld an?

Eine pauschale Lösung gibt es dafür nicht, denn die weitere Geldanlage hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab: Entscheidend ist zum Beispiel der Anlagehorizont, also etwa die Frage, für wie lange Sie das Geld anlegen wollen und wie lange Sie es zur Not entbehren können. Auch Ihre persönliche Risikobereitschaft ist wichtig und natürlich die Frage, wie Sie insgesamt finanziell dastehen: Haben Sie ein sicheres Einkommen, von dem Sie leben können? Haben Sie konkrete Ausgabenziele im Blick, etwa den Studienbeginn Ihrer Kinder in fünf Jahren? Müssen Sie noch etwas für die eigene Absicherung im Alter tun? Ausführliche Informationen, welche Anlageprodukte je nach Situation infrage kommen, lesen Sie im Kapitel „Geldanlage neu gestalten“, S. 107.

Darf mir die Bank den Zugriff auf die Konten meiner Frau verweigern?

Ja, das ist richtig, wenn es um Konten geht, die allein auf den Namen Ihrer Frau liefen, und wenn Sie dafür keine Kontovollmacht haben oder kein Testament vorlegen können. Dann bleibt Ihnen auch als Ehepartner nichts anderes übrig, als erst einmal zu warten. Die Bank darf Ihnen erst den Zugriff gewähren, wenn Sie belegen können, dass Ihnen das Geld tatsächlich zusteht, etwa mithilfe des Erbscheins (siehe „Erbschaft: Fragen klären, Ansprüche geltend machen“, S. 30).

An anderer Stelle kommen Sie dagegen meist ohne Erbschein weiter, etwa wenn Sie den Handy-Vertrag oder weitere Alltagsverträge Ihrer Frau kündigen wollen (siehe „Alltagsfinanzen“, S. 36).

Was beim Mietvertrag für die bisher gemeinsam genutzte Mietwohnung gilt, fassen wir ab S. 39 unter „Die Wohnungsfrage“ zusammen.

Alle Versicherungen liefen auf meinen Mann. Muss ich das ändern?

Ja, und das sollten Sie in nächster Zeit in die Hand nehmen. Informieren Sie den oder die Versicherer zeitnah über den Tod Ihres Partners, dann können Sie auch gleich klären, wie es je nach Vertrag weitergeht. Im Kapitel „Auch zukünftig gut abgesichert“ ab S. 141 stellen wir vor, bei welchen Verträgen Sie besonders schnell aktiv werden müssen und wo etwas mehr Zeit ist.

In diesem Kapitel finden Sie zudem eine große Übersichtstabelle, die zeigt, wie relevant einzelne Versicherungen sind. Nutzen Sie diese Übersicht, um Ihren bisherigen Bestand an Versicherungen zu überprüfen: Haben Sie Verträge, die eher überflüssig sind, oder fehlt Ihnen womöglich wichtiger Schutz? Ist der einzelne Schutz noch gut genug? Je nach Alter unterscheidet sich der Bedarf zum Teil deutlich. Was die einzelnen Versicherungsarten bieten oder bieten sollten, lesen Sie unter „Der wichtigste Schutz unter der Lupe“, S. 154.

Unser Haus gehört jetzt mir allein. Zahle ich dafür Erbschaftsteuer?

Häufig nicht. Wenn Sie das Haus weiter bewohnen, berücksichtigt das Finanzamt die geerbte Haushälfte nicht, wenn es ausrechnet, ob Erbschaftsteuer zu zahlen ist.

Ziehen Sie kurz nach dem Tod aus, rechnet es das Immobilienerbe doch mit an. Dann kommt es darauf an, was Sie noch erben: Vermögenswerte bis zu einem Freibetrag von 500 000 Euro bleiben für Ehepartner steuerfrei. Für andere Güter, etwa Hausrat und Auto, gibt es zusätzliche Freibeträge, sodass Sie trotz Auszug oft gute Chancen haben, dass alles steuerfrei an Sie gehen kann (siehe „Erbschaftsteuer – in der Familie oft keine Abzüge“, S. 88).

Neben der Erbschaftsteuer müssen Hinterbliebene auch einen genaueren Blick auf die Einkommensteuer werfen. Hier ergeben sich nach dem Tod von Eheoder Lebenspartner einige Besonderheiten. Welche das sind, lesen Sie ab S. 93 unter „Die Steuererklärung“.

Bisher hat sich meine Frau ums Geld gekümmert. Was muss ich beachten?

Im ersten Schritt benötigen Sie einen genauen Überblick zu den bestehenden Ersparnissen und Investments. Schauen Sie nicht nur darauf, wie das Geld angelegt ist, sondern zum Beispiel auch, wann Sie darauf zugreifen können.

Vielleicht haben Sie jemanden in der Familie oder im Bekanntenkreis, der Sie bei den Fragen zur Geldanlage unterstützen kann? Wenn Sie dort nicht weiterkommen, bleibt der Schritt zu einem Finanzberater. Natürlich könnten Sie zu Ihrer Bank gehen und sich dort informieren, allerdings müssen Sie dann einplanen, dass die Mitarbeiter dort auch Verkäufer sind. Deshalb kann sich der Besuch bei einem neutralen Berater lohnen.

Denken Sie aber nicht nur an die langfristige Strategie: Wichtig ist zunächst, dass Sie in Alltagssituationen finanziell flüssig bleiben und gut aufgestellt sind („Schritte in den neuen Alltag“, S. 29).

Plötzlich ist alles anders

Der Verlust des Partners oder der Partnerin ist ein tiefer Einschnitt. Auch finanziell bringt er oft Veränderungen und Herausforderungen mit sich. Einigen davon müssen Sie sich kurzfristig stellen, für andere haben Sie etwas mehr Zeit. Fangen Sie dennoch an, sobald Sie dazu in der Lage sind. Wir begleiten und unterstützen Sie dabei.

Eine Woche? Ein Monat? Vielleicht ein Jahr? Wie lange ist es her, dass Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin verloren haben?

Wenn Sie diesen Ratgeber erstmals in den Händen halten, hatten Sie eventuell schon etwas Zeit und die Chance, das zu verarbeiten, sodass Sie nun nach vorne blicken wollen: Sie überlegen, wie es langfristig finanziell und organisatorisch weitergehen soll. Mittlerweile haben Sie vielleicht einen Überblick zu Ihren aktuellen und künftigen Einnahmen und Versorgungsansprüchen und können kalkulieren, wie Sie für sich allein sorgen können. Vielleicht stehen Sie auch vor der Frage, was aus geerbten Ersparnissen werden soll, die noch unangerührt auf Konten schlummern. Und wenn die Wohnung nun leerer ist als früher, mag der Gedanke an einen Umzug naheliegen – weil Sie es so wollen oder weil er aus finanziellen Gründen über kurz oder lang nötig wird.

Eventuell liegt der Tod des Partners oder der Partnerin aber erst wenige Tage zurück, sodass Sie sich in einer Art Findungsphase vorantasten und To-do-Listen abarbeiten: Was ist besonders dringend zu erledigen, was hat einige Wochen Zeit?

Ganz gleich, wo Sie gerade stehen: In diesem Ratgeber erhalten Sie wichtige Informationen, die Ihnen bei den nächsten Schritten helfen. Er bietet Ihnen ein Gerüst, an dem Sie sich orientieren können, denn er spannt den Bogen von der Zeit kurz nach dem Verlust des Partners oder der Partnerin bis hin zur längerfristig angelegten Zukunftsplanung. Sie erfahren zum Beispiel,

Einiges abzuarbeitenVon der Trauerpost bis zum Rentenantrag – gerade in der ersten Zeit gibt es viel zu erledigen. Lassen Sie sich dabei helfen.

wie Sie an die Hinterbliebenenrente und andere regelmäßige Leistungen kommen, die Ihnen zustehen (S. 59),

mit welchen Abzügen Sie bei Ihren alten und neuen Einnahmen rechnen müssen (S. 67 und S. 96),

worauf es bei der ersten Einkommensteuererklärung als Witwer oder Witwe ankommt (S. 93),

wie Sie – auch als Börsenneuling – erfolgreich Ihre Geldanlagestrategie aufbauen können (S. 107) und

welche Versicherungen in der neuen Situation wichtig sind und welche sich Witwer und Witwen häufig sparen können (S. 141).

Und wir wagen einen Blick in die weitere Zukunft, in der womöglich eine neue Liebe in Ihr Leben tritt (S. 163).

Bevor wir die Themenblöcke ausführlich vorstellen, fassen wir in der Checkliste auf den Seiten 11 und 12 kurz die wichtigsten Punkte in der allerersten Zeit nach dem Tod des Partners zusammen. Die Informationen in dieser Liste, etwa zum Thema Bestattung, können Ihnen auch dann eine erste Orientierung bieten, wenn Sie diesen Ratgeber vorausschauend gekauft haben, etwa weil Ihr Mann oder Ihre Frau schwer erkrankt ist und Sie auf die Fragen, die auf Sie zukommen werden, vorbereitet sein möchten.

Für alle

Familien und Ehen sind bunt und vielfältig: Wir schreiben für Frauen und Männer, die Frau oder Mann verloren haben. Wegen der besseren Lesbarkeit nennen wir aber nicht immer alle Formen. Ist etwa von der „Witwenrente“ oder dem „Witwengeld“ die Rede, richten sich diese Informationen nicht nur an Frauen, sondern auch an Männer, die ihre Partnerin oder ihren Partner verloren haben.

Checkliste

Das ist in der ersten Zeit wichtig

Mit dieser Checkliste sind Sie für die Erledigungen, die kurz nach einem Todesfall anstehen, gut vorbereitet. Scheuen Sie sich nicht, Ihnen nahestehende Menschen um Hilfe zu bitten.

Direkt nach dem Tod

Totenschein ausstellen lassen. Stirbt ein Mensch zu Hause, kann das der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst übernehmen. Stirbt er im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung, kümmert sich die dortige Verwaltung darum.

Angehörige verständigen.

Verfügungen und Verträge suchen. Etwa Bestattungsverfügung oder Bestattungsvorsorgevertrag.

Unterlagen bereithalten. Etwa den Personalausweis und die Geburtsurkunde des oder der Verstorbenen sowie die Heiratsurkunde.

Bestattungsunternehmen kontaktieren. Klären Sie die Aufgaben des Unternehmens und die Einzelheiten der Bestattung.

Überführung veranlassen. Den oder die Verstorbene etwa von der eigenen Wohnung oder dem Krankenhaus zum Bestattungsunternehmen oder zum Friedhof überführen lassen.

Versicherungen benachrichtigen. Vor allem Lebens- und Unfallversicherung, zur Sicherheit auch andere Versorgungsträger informieren.

Arbeitgeber informieren.

Den Tod melden und die Sterbeurkunde beantragen. Der Tod muss innerhalb der ersten drei Tage beim Standesamt angezeigt werden – entweder persönlich von den Angehörigen oder über das Bestattungsunternehmen.

Zwei bis drei Tage nach dem Tod

Testament abgeben. Finden Sie ein Testament oder etwas, das danach aussieht, müssen Sie es unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des oder der Verstorbenen abgeben.

Bankvollmacht suchen. Waren Sie bevollmächtigt, können Sie auf das Konto zugreifen, den Kontostand und Zahlungsverkehr einsehen.

Begräbnis organisieren. Friedhof und Grab aussuchen. Termin für die Bestattung festlegen, Trauerfeier planen – vom möglichen Gespräch mit einem Geistlichen über Blumenschmuck bis zum Trauermahl.

Nachlass grob sichten. Welche Mittel stehen zur Verfügung, etwa um die Bestattung zu finanzieren?

Eigentum abholen. War der Verstorbene zum Beispiel im Pflegeheim untergebracht, müssen Sie sich um sein Eigentum kümmern.

Nach der Bestattung

Dokumente ordnen. Bewahren Sie wichtige Unterlagen wie Sterbeurkunde oder Versicherungsunterlagen gebündelt auf, damit Sie schnell darauf zugreifen können.

Erbschein beantragen. Sie brauchen den Erbschein nicht immer, aber er kann nötig sein, wenn das Testament nicht notariell beglaubigt ist oder gar kein letzter Wille existiert und Sie daher durch gesetzliche Erbfolge erben. Sie beantragen den Schein beim Nachlassgericht.

Verträge kündigen oder auf Sie umschreiben. Laufende Alltagsverträge Ihres Partners kündigen Sie, wenn Sie sie nicht mehr benötigen. Klären Sie, wie Sie diese übernehmen können, wenn Sie das wollen.

Rentenberatung kontaktieren. Lassen Sie sich beraten, wie viel Hinterbliebenenrente Ihnen zusteht, und beantragen Sie diese. Klären Sie, ob auf Dauer eventuell das Rentensplitting günstiger für Sie ist.

Versorgungsansprüche sichten. Prüfen Sie, ob Sie auch aus anderen Verträgen, etwa betrieblicher Altersvorsorge, Versorgungsansprüche haben.

Alltagsfragen angehen. Von der Wohnung bis zur Autoversicherung – schaffen Sie die Voraussetzungen, dass Sie im Alltag weiter handlungsfähig sind.

Tipp: An dieser Stelle geben wir eine verkürzte Übersicht. Wenn Sie mehr Unterstützung bei den kurzfristig zu erledigenden Aufgaben benötigen, finden Sie im Set: „Schnelle Hilfe im Trauerfall“ umfangreichere Informationen unter anderem zu Themen wie Bestattung und Testament (test.de/shop).

Handeln, am besten Schritt für Schritt

Womit fange ich an? Je nach familiärer, beruflicher und finanzieller Situation stehen unterschiedliche Dinge im Vordergrund.

Sehr wahrscheinlich ist Ihre To-do-Liste vor und nach der Beisetzung deutlich länger, als Sie es in der Situation gebrauchen können. Gerade jetzt steht Ihnen vermutlich kaum der Sinn danach, Ordner nach Verträgen zu durchforsten, Onlinekonten zu sichten, Social-Media-Accounts zu löschen, Versicherungsunterlagen zu prüfen oder eine Erbschaftsteuererklärung auszufüllen. Doch so einiges muss erledigt werden – bei manchem drängt die Zeit sogar sehr. Da hilft es, Schritt für Schritt vorzugehen und sich erst einmal auf die ganz wichtigen Erledigungen zu konzentrieren.

Sie müssen zum Beispiel schon kurz nach dem Tod des Partners den Versicherungsordner zur Hand nehmen: Hatte Ihre Partnerin eine Lebensversicherung abgeschlossen, müssen Sie die Versicherungsgesellschaft schnellstmöglich informieren, damit Sie an die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme kommen (siehe „Lebensversicherung“, S. 80).

Wichtig ist zudem, dass Sie kurzfristig die Vorkehrungen dafür treffen, dass Sie im Alltag handlungsfähig sind und finanziell flüssig bleiben. Sorgen Sie zum Beispiel dafür, dass wichtige Verträge und Kredite weiter bedient werden, falls sich bisher Ihr Partner oder Ihre Partnerin darum gekümmert hat: Stellen Sie sicher, dass ein Immobiliendarlehen weiter bedient oder die Miete gezahlt wird. Falls Sie zum Beispiel zweimal hintereinander Ihre Miete gar nicht oder zu spät überweisen, kann Ihnen die fristlose Kündigung ins Haus flattern.

Liefen Daueraufträge vom Konto Ihres Partners, werden diese erst einmal fortgeführt, so lange, bis die Erben sie widerrufen.

Achten Sie auch auf die Zahlungen für Strom, Wasser und Internet, und setzen Sie wichtigen Versicherungsschutz nicht dadurch aufs Spiel, dass Sie die fälligen Beiträge nicht pünktlich zahlen. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, kommen Sie nicht umhin, kurzfristig die Kontounterlagen zu sichten. Klären Sie, ob vom Konto Ihres Partners entsprechende Daueraufträge laufen. Diese werden erst einmal fortgeführt, so lange, bis die Erben sie widerrufen. Sorgen Sie aber dafür, dass das jeweilige Konto ausreichend gedeckt ist, und überweisen Sie bei fehlenden Daueraufträgen die fälligen Zahlungen von einem anderen Konto.

Vorteile mit Kontovollmacht

Um für diese ersten Schritte bei der Bank gewappnet zu sein, ist es hilfreich, wenn Sie eine Kontovollmacht haben, die auch über den Tod des Partners hinaus gilt. Was das bedeutet und was geschieht, wenn eine solche Vollmacht fehlt, lesen Sie unter „Aufs Konto zugreifen“, S. 36.

An anderer Stelle ist der Zeitdruck nicht ganz so groß, aber trotzdem ist es sinnvoll, wenn Sie vieles zeitnah erledigen – entweder allein, oder Sie suchen sich Unterstützung von Familie oder Freunden. Keine Scheu: Viele werden froh sein, wenn sie etwas für Sie tun können.

Was ganz oben auf der Aufgabenliste steht, unterscheidet sich je nach beruflicher, finanzieller und familiärer Situation:

Sind Sie bereits im Ruhestand oder stehen Sie noch im Berufsleben?

Sind Sie alleinstehend oder haben Sie Kinder, die mit zu versorgen sind?

Haben Sie ein sattes Finanzpolster, auf das Sie als Hinterbliebene bauen können? Oder gibt es kaum Ersparnisse und eher niedrige Einnahmen, sodass Ihr finanzieller Spielraum begrenzt ist?

Von Ihren Antworten auf diese Fragen hängt ab, um welche Themen Sie sich besonders kümmern müssen. Für die einen kann es um existenzielle Fragen gehen, etwa ob das Geld für den künftigen Alltag überhaupt reicht und ob sich die eigene Immobilie halten lässt.

Andere werden hingegen feststellen, dass sie sich keine finanziellen Sorgen machen müssen. Doch auch sie stehen vor Entscheidungen, etwa wie sie in Zukunft die Geldanlage gestalten wollen oder was aus laufenden Versicherungsverträgen wird.

Was je nach aktueller Lebenssituation zu tun ist oder wichtig werden könnte, stellen wir auf den folgenden Seiten und zum Ende dieses Kapitels beispielhaft für vier fiktive Personen zusammen – von der jungen Mutter bis zur verwitweten Rentnerin. Wir setzen bei der Aufgabenliste für die vier Personen zu dem Zeitpunkt an, an dem die Checkliste „Das ist in der ersten Zeit wichtig“ von S. 11/12 endet: nach der Bestattung. Von hier aus spannen wir den Bogen für die kommenden Monate.

Schauen Sie, ob Sie sich in einer der genannten Situationen in etwa wiederfinden. Es kommt dabei nicht auf das Geschlecht der genannten Person an, entscheidend ist eher die jeweilige berufliche, private und finanzielle Ausgangsposition.

Die Finanzen heute und in Zukunft im Griff

Viele Entscheidungen, die Sie jetzt treffen müssen, setzen voraus, dass Sie einen Überblick haben, wo Sie finanziell stehen.

Eine junge Mutter, in Teilzeit berufstätig, steht nach dem Tod ihres Mannes vor der großen Frage, wie sie Beruf und Familie so organisiert bekommt, dass es auch ohne ihren Partner und dessen sicheres Vollzeiteinkommen finanziell reicht. Sie steht damit an einem ganz anderen Punkt als etwa ein kinderloser Witwer, der seine Vollzeitstelle hat und auch in der vorherigen Partnerschaft auf seine eigenen Einnahmen und Ersparnisse bauen konnte. Wieder anders ist die Ausgangsposition zum Beispiel für eine ältere Frau, die selbst schon im Rentenalter ist.

Allein diese erste Übersicht zeigt, dass es die allgemein gültige Aufgabenliste für die erste Zeit als Witwe oder Witwer nicht geben kann. Diese Differenzen zeigen wir ab S. 20 an den Beispielen von Zweifachmutter Annika, Rentnerin Maria, dem finanziell unabhängigen Patrick und an Ricardo, der in Kürze Entscheidungen zum eigenen Ruhestand treffen muss.

Für alle Hinterbliebenen ist aber wichtig, dass sie in der veränderten Situation möglichst genau wissen, wo sie aktuell finanziell stehen. Nur dann können Sie auch mittel- und langfristig die richtigen Entscheidungen treffen, etwa zu diesen Fragen:

Können Sie es sich auf Dauer leisten, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen?

Reichen die Mittel, um die eigene Immobilie weiter zu finanzieren?

Wie sehen die Spielräume für eine weitere Geldanlage aus?

Verschaffen Sie sich zeitnah zumindest einen groben Überblick zu sämtlichen Finanzen. Klären Sie, um welche Baustellen Sie sich kümmern müssen und welche Einnahmen Ihnen künftig neu zustehen. Um das anschließende Ausfüllen gewisser Anträge, etwa des Antrags auf die Witwenrente, werden Sie nicht herumkommen.

Wenn Ihnen dann die endgültigen Bescheide beispielsweise über die Witwenrente oder die Bezüge aus der Beamtenversorgung vorliegen, prüfen Sie erneut, wie hoch Ihre sicheren Einnahmen sind.

Der Gesamtüberblick: Vorbereitet für den neuen Alltag

In zahlreichen Partnerschaften verlief das bisherige Leben in finanziell geordneten Bahnen: Sie hatten einzeln oder zusammen feste Einnahmen, mit denen Sie planen konnten. Das Geld reichte, um die regelmäßigen Ausgaben zu begleichen, und bestenfalls blieb noch etwas übrig, um es auf die Seite zu legen, etwa für kurzfristig notwendige Anschaffungen oder für die Erfüllung persönlicher Wünsche.

So ein festes Gefüge kann durch den Tod eines Partners ins Wanken geraten. Denn meist fällt dann eine feste Einnahme – etwa das Monatsgehalt oder die Rente des Partners – weg, dafür kommen neue, aber eventuell niedrigere Einnahmen wie die Witwenrente dazu. In der Situation bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig, als komplett neu zu rechnen und zu schauen, wie sich Ihre finanziellen Spielräume ab jetzt gestalten. Klären Sie unter anderem folgende Fragen:

Welche regelmäßigen Einnahmen hatten Sie bisher?

Hier geht es zum Beispiel um die monatlichen Löhne und Gehälter oder ausgezahlte Renten. Bezog jemand bei seinem Tod bereits eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, wird diese bis zum Ende des Sterbemonats weitergezahlt. Waren Verstorbene noch berufstätig, muss der Arbeitgeber grundsätzlich nur bis zum Todestag weiter Lohn oder Gehalt zahlen. Allerdings kann es auch etwa per Tarif- oder Arbeitsvertrag Vereinbarungen geben, wonach geregelt ist, dass der Verdienst bis zum Ende des Sterbemonats oder sogar noch darüber hinaus vereinbart ist.

War Ihr Partner verbeamtet, steht Ihnen ein Sterbegeld zu. Das ist eine Einmalzahlung in Höhe des Doppelten der monatlichen Dienstbezüge oder der Pension. Sie dürfen zudem die vollen Dienstbezüge beziehungsweise die volle Pension im Sterbemonat behalten.

Welche Einnahmen bleiben erhalten, welche fallen sicher weg?

Gehalt und gesetzliche Altersrente des oder der Verstorbenen fallen auf Dauer weg. Andere Posten, etwa eine Rente aus einer privaten Versicherung, laufen eventuell weiter, wenn vertraglich eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde und diese noch nicht zu Ende ist. Gehen Sie daher sämtliche bisherigen Einnahmen Ihres Partners durch und schauen Sie, was daraus wird.

Ändert sich etwas an Ihren eigenen bisherigen Einnahmen?

Beziehen Sie selbst schon eine Altersrente, ändert sich an deren Höhe mit dem Tod des Ehegatten nichts. Sind Sie noch berufstätig, kann es hingegen sein, dass sich bei Ihren Einnahmen etwas tut – etwa, weil Sie weniger Stunden arbeiten wollen, um für die Kinder da sein zu können. Oder umgekehrt: Kann es sein, dass Sie mehr arbeiten werden, um finanziell flexibler zu sein? Suchen Sie am besten kurzfristig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um auszuloten, welchen Spielraum es jeweils gibt. Dann wissen Sie auch ungefähr, wie hoch Ihre Einnahmen künftig sein werden. Nutzen Sie Gehaltsoder Brutto-Netto-Rechner im Internet (etwa auf der Seite Ihrer Krankenkasse oder auf test.de), wenn Sie wissen wollen, wie viel Ihnen am Monatsende bei verändertem Bruttoverdienst netto bleibt.

Mit welchen neuen regelmäßigen Leistungen können Sie rechnen?

Für die meisten Hinterbliebenen wird die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente eine wichtige neue Einnahme sein. Daneben kommen weitere Posten infrage, etwa das Witwengeld, wenn Ihr Partner verbeamtet war, oder auch Geld aus einer betrieblichen Altersvorsorge. Wie hoch diese Leistungen sein werden, wissen Sie im ersten Moment vermutlich noch nicht genau. Versuchen Sie trotzdem, zumindest einen groben Überblick zu bekommen, beispielsweise mithilfe der Standmitteilungen zu privaten Versicherungen oder zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nutzen Sie zudem Beratungsangebote, etwa von der Deutschen Rentenversicherung, damit Sie überschlagen können, mit welcher Leistung zu rechnen ist. Wie die Witwenrente berechnet wird, stellen wir im Kapitel „Gesetzliche Rente“ ab S. 62 vor, sodass Sie eventuell schon in der Wartezeit auf einen Beratungstermin zumindest grob abschätzen können, was Sie erwartet.

Stehen Ihnen nun einmalige Leistungen zu?

Ein wichtiger Punkt ist hier etwa, wenn Sie Geld aus einer Kapital- oder Risikolebensversicherung erwarten oder dieses bereits erhalten haben.

Auf welche Ersparnisse können Sie bauen?

Verschaffen Sie sich einen Überblick, was aktuell auf Giro- und Sparkonten liegt und wie mögliche Wertpapierdepots bestückt sind. Klären Sie dabei auch, ob Sie zur Not kurzfristig auf das Geld zugreifen können. Wichtig dabei: Planen Sie je nach Einzelfall mit ein, dass Sie die Ersparnisse eventuell teilen müssen, etwa wenn Ihre Kinder oder andere Angehörige ebenfalls zu den Erben gehören.

Was ändert sich auf der Ausgabenseite?

Wenn sie noch nicht bezahlt sind, planen Sie zum Beispiel die Ausgaben für die Bestattung und Grabpflege mit ein. Manche anderen Posten werden auf Dauer wegfallen, etwa die Ausgaben für Auto oder Handy Ihrer Partnerin. Auch einen Fitnessstudio-Vertrag oder ein Zeitschriften-Abo können Sie kündigen und so die regelmäßigen Ausgaben drücken. Prüfen Sie am besten kurzfristig, wann diese Verträge gekündigt werden können (siehe „Alltagsfinanzen: Konten und Verträge neu ordnen“, S. 36).

Welche Ausgaben müssen Sie langfristig weiter einplanen?

An einem der wichtigsten Posten auf der Ausgabenseite wird sich zumindest kurzfristig meist nichts ändern – an den Kosten fürs Wohnen. Die Monatsmiete muss weiter fließen, genauso wie die Rate fürs Immobiliendarlehen. Auch Nebenkosten wie etwa für Strom, Energie und Wasser müssen Sie weiter einrechnen. An all diesen Ausgaben fürs Wohnen ändert sich erst etwas, wenn Sie beispielsweise in eine kleinere Wohnung umziehen oder Haus oder Eigentumswohnung verkaufen. Eine entscheidende Frage kann somit im nächsten Schritt sein, ob Sie sich die bisherige Art zu wohnen weiter leisten können und wollen.

Neue RechnungWeggefallene Einnahmen und neue Renten sowie andere Leistungen bringen viel in Bewegung in die bisherige Finanzplanung von Familien.

Regelmäßig nachrechnen

Wenn Sie sich mit diesen Fragen beschäftigt haben, haben Sie einen ersten Eindruck, wie viel Geld Ihnen regelmäßig zur Verfügung steht. Sie wissen, ob Sie finanziell so sicher aufgestellt sind, dass Sie erst einmal quasi alles weiterlaufen lassen können. Falls nicht, können Sie einschätzen, ob Sie eventuell Ersparnisse kurzfristig flüssig machen oder nach Lösungen für eine Zusatzeinnahme suchen müssen.

Bei diesem ersten Eindruck sollten Sie es nicht belassen, sondern den Finanzcheck regelmäßig wiederholen, zum Beispiel bei weiteren entscheidenden Veränderungen in Ihrem Leben. Ein guter regelmäßiger Zeitpunkt wäre zum Beispiel jedes Jahr der Sommer, denn im Regelfall wird zum 1. Juli die gesetzliche Rente erhöht. Dann können Sie jeweils mit den neuen Werten für Witwen- und Altersrente kalkulieren.

Was steht netto zur Verfügung?

Ein wichtiger Aspekt für diese Planungsschritte: Kalkulieren Sie nicht nur mit den Bruttowerten, sondern mit den Summen, die Ihnen nach Abzug von Sozialabgaben und eventuell Steuern tatsächlich zur Verfügung stehen. Das kann deutlich weniger sein, als Sie im ersten Moment erwarten. So gilt beispielsweise für die gesetzliche Witwenrente, dass Sie, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, Ihren Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen müssen.

Beispiel: Maria – wir stellen sie genauer im Beispiel auf S. 20 vor – hat Anspruch auf 800 Euro gesetzliche Witwenrente im Monat. Wenn ihre Krankenkasse einen Beitragssatz von 15,9 Prozent erhebt und sie an die Pflegeversicherung den Beitragssatz von 3,05 Prozent aufbringen muss, bekommt sie nicht 800 Euro brutto ausgezahlt, sondern nur 712 Euro im Monat. Denn den Beitragssatz zur Krankenkasse muss sie zur Hälfte übernehmen (7,95 Prozent), den Rest erhält sie als Zuschuss aus der Rentenkasse. Den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlt sie allein, sodass insgesamt 11 Prozent Beitrag für ihre Witwenrente fällig werden.

Wenn Sie unsicher sind, mit welchen festen Abzügen Sie rechnen müssen, haken Sie zum Beispiel bei Ihrer Krankenkasse nach.

Auch für Leistungen aus einer betrieblichen Vorsorge können je nach Höhe der Auszahlung Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Liegt die monatliche Auszahlung über einem Freibetrag von 164,50 Euro, wird für den darüberliegenden Wert der volle Beitragssatz zur Krankenversicherung fällig. An die Pflegeversicherung müssen Sie sogar für die volle Auszahlung – also auch für den Wert bis 164,50 Euro im Monat – den kompletten Beitrag übernehmen. Wenn die monatliche Auszahlung jedoch niedriger ist, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Andere Leistungen wie etwa die Auszahlung aus einer privaten Rentenversicherung bleiben in den allermeisten Fällen frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn Sie unsicher sind, mit welchen festen Abzügen Sie rechnen müssen, haken Sie zum Beispiel bei Ihrer Krankenkasse nach, damit Sie genauer einplanen können, wie viel Geld Ihnen zur Verfügung steht.

Sind Sie privat krankenversichert, ändert sich durch die zusätzlichen Einnahmen wie Witwenrente oder Witwengeld erst einmal nichts an der Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge. Denn hier ergeben sich die Beiträge nicht auf Basis Ihrer Einnahmen, sondern anhand der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eventuell kommen aber auch hier Veränderungen auf Sie zu, zum Beispiel, wenn Ihr Partner verbeamtet war (siehe „Wichtig für Privatpatienten“, S. 143).

Mögliche Steuern einplanen

Neben den Versicherungsbeiträgen müssen Sie je nach Lebens- und Einkommenssituation häufig auch damit rechnen, dass zumindest in den kommenden Jahren Steuern fällig werden – auch wenn Sie selbst schon im Ruhestand sind. Das drückt Ihr Budget zusätzlich. Allerdings gibt es für Sie einige Möglichkeiten und Chancen, um die Belastung gering zu halten. Mehr dazu lesen Sie im Kapitel „Mit dem Finanzamt rechnen“ ab S. 87.

Maria, 66 Jahre, im Ruhestand

Maria und ihr Mann Peter waren beide Rentner, als Peter mit 70 Jahren starb. Er war früher der Hauptverdiener der Familie, sie hatte lange gar nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet. Entsprechend niedrig fällt ihre eigene Altersrente mit 540 Euro monatlich aus. Nach dem Tod ihres Mannes erhält sie monatlich zusätzlich 800 Euro Witwenrente. Peter hatte vor einigen Jahren Geld aus einer Kapitallebensversicherung ausgezahlt bekommen. Einen Teil davon hat er in Wertpapiere investiert, den Rest auf diversen Spar- und Festgeldkonten geparkt. Von diesen rund 60 000 Euro stehen Maria 40 000 Euro zur Verfügung. Den Rest der Auszahlung und einige andere Werte erhält Klaus, Peters Sohn aus einer früheren Beziehung. Wichtige Aufgaben in nächster Zeit:

Gibt es Streit rund ums Erbe? Wenn es Probleme gibt, sollte sie sich nicht scheuen, zu einem Rechtsanwalt zu gehen. S. 30

Entscheiden, wie sie, wenn nötig, das Geld aus der Lebensversicherung „verrenten“, also verbrauchen kann. S. 133

Versicherungsverträge an die neue Situation anpassen und Zahlung fälliger Beiträge gewährleisten. S. 146

Abrechnen ja oder nein? Klären, ob eine Einkommensteuererklärung ab jetzt Pflicht ist. S. 93

Wohnfrage: Bleibt sie allein dort wohnen, wo sie bisher zu zweit waren? Kommt ein Umzug in eine kleinere Wohnung oder eine andere Wohnform infrage? S. 39

Vorbereitung: Wem stellt sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aus, wenn bisher ihr Mann Bevollmächtigter war? S. 55

Knappes Budget: Kommt ein Zusatzjob infrage? Vor Jobantritt ausrechnen lassen, was netto vom Nebenverdienst übrig bleibt. S. 105

Bei Rentenberatung klären, ob sich der Zuverdienst auf die Höhe ihrer Witwenrente auswirkt. S. 67

Ricardo, 62 Jahre, Facharbeiter bei einem Maschinenbauer

Ricardos Frau Stefania ist vor Kurzem mit 58 Jahren an Krebs gestorben. Vor ihrer Erkrankung arbeitete Stefania angestellt als Schneiderin, Ricardo war voll berufstätig als Maschinenschlosser. Die beiden haben zwei erwachsene Kinder und konnten über viele Jahre regelmäßig Geld zur Seite legen. Durch die Ausgaben für Stefanias Pflege ist das Polster aber stark geschmolzen, zumal Ricardo zwischenzeitlich von Voll- auf Teilzeit umgestellt hatte.