Finanzplaner für junge Familien - Isabell Pohlmann - E-Book

Finanzplaner für junge Familien E-Book

Isabell Pohlmann

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Beschreibung

Mehr Geld, mehr Spielraum Babypause, Teilzeitarbeit, Eltern- und Kindergeld – das erste Kind stellt Ihr Leben ganz schön auf den Kopf: Auch finanziell wirbelt der Nachwuchs einiges durcheinander. Trotz Leistungen wie Eltern- und Kindergeld bleibt am Monatsende oft weniger Geld. Das Hilfswerk für die finanzielle Herausforderung Dieser Ratgeber macht Sie fit für die neue Situation: Er zeigt, mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen und welche staatlichen Leistungen Ihnen zustehen. Zusätzlich erfahren Sie, welche Steuervorteile Sie für sich nutzen können, welche Geldanlagen sich für Eltern und Kinder eignen, worauf es beim Versicherungsschutz ankommt und wie Sie die Rückkehr in den Job erfolgreich meistern. • Finanzcheck: Einnahmen und Ausgaben prüfen • Förderung: Die Hilfen vom Staat nutzen • Rechte beim Chef: Erfolgreich in den Job zurückkehren • Mehr Netto: Steuern und Sozialabgaben senken • Sparen und vorsorgen: Die Familie absichern

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Seitenzahl: 219

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Ähnliche


Isabell Pohlmann

Finanzplaner junge Familien

Steuern, Recht und Finanzen für die schönste Zeit des Lebens

Inhaltsverzeichnis

.  

Was wollen Sie wissen?

Ein neues Leben

Die Finanzen früh im Blick

Rechtliche Klarheit: Mein, dein, unser Kind

Das steht Ihnen zu

Berufliche Auszeit für die Familie

Geld für Eltern und Kind

Vorteile bei Krankenkasse und Rente

Erfolgreiche Rückkehr in den Job

Abgaben und Steuern im Griff

An Sozialabgaben kommen Sie nicht vorbei

Keine Angst vor dem Finanzamt

Steuern sparen im Alltag

Letzte Chance: Sparen mit der Steuererklärung

Geld anlegen – für später vorsorgen

Gesetzliche Rente – sie bietet mehr als viele glauben

Privat vorsorgen – die passende Strategie finden

Mit Unterstützung für das Alter vorsorgen

Geldanlage auf eigene Faust

Geld anlegen für die Kinder

Der Traum vom Eigenheim

Als Familie gut versichert

Kranken- und Pflegeversicherung: Die richtige Wahl

Absicherung für die schweren Fälle

Mein Hab und Gut und das der Anderen

Hilfe

Fachbegriffe erklärt

Was wollen Sie wissen?

Sie werden Eltern? Oder ist der Nachwuchs schon da? Eine spannende Zeit liegt vor Ihnen – mit vielen Veränderungen im Alltag und neuen Erlebnissen! Auch in Sachen Geld, Versicherungen und in rechtlichen Angelegenheiten tut sich einiges. Zeit für einen Familien-Finanzcheck.

Demnächst werde ich Mutter. Was steht mir – auch arbeitsrechtlich – zu?

Ihnen steht eine ganze Menge zu– sowohl an finanzieller Unterstützung als auch arbeitsrechtlich. Einige Beispiele: In den sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und mindestens acht Wochen danach haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Meist wird es von der gesetzlichen Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt (siehe „Mutterschaftsgeld rund um die Geburt“, S. 38). Im Job genießen Sie besonderen Schutz. Unter anderem gilt: Der Arbeitgeber darf Ihnen während der Schwangerschaft und kurz nach der Entbindung in der Regel nicht kündigen. Wenn Sie Termine zur Vorsorgeuntersuchung haben, die sich nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigen lassen, muss der Arbeitgeber Sie dafür freistellen, und das ohne Gehaltseinbußen für Sie. Und er darf von Ihnen nicht mehr verlangen, dass Sie beispielsweise Nachtschichten übernehmen oder schwere Lasten heben. All das muss der Arbeitgeber allerdings erst dann umsetzen, sobald er von der Schwangerschaft weiß.

Sollte es Probleme geben, holen Sie sich Hilfe, etwa bei Ihrem Betriebsrat, bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ich verstehe das nicht: Wo soll der Vorteil vom Elterngeld Plus liegen?

Es stimmt, auf den ersten Blick ist kein Vorteil vom Elterngeld Plus gegenüber dem altbekannten „Basiselterngeld“ sichtbar: Das Elterngeld Plus wird zwar länger gezahlt, ist aber höchstens halb so hoch wie das „normale“ Elterngeld.

Doch Sie werden den Vorteil erleben, wenn Sie parallel zum Bezug von Elterngeld schon wieder arbeiten und dann vom Basiselterngeld zum seit Mitte 2015 angebotenen Elterngeld Plus wechseln. Hintergrund: Ihr Verdienst wird zwar auf das „normale“ – das sogenannte Basiselterngeld – und auch auf das Elterngeld Plus angerechnet. Allerdings können Sie das Elterngeld Plus für einen längeren Zeitraum bekommen. Was das bringt, erfahren Sie unter „Finanzieller Ausgleich nach der Geburt“ ab S. 39. Dort lesen Sie auch, warum es sich richtig lohnen kann, wenn beide Elternteile gleichzeitig für einige Zeit in Teilzeit arbeiten.

Nach der Geburt will ich zwei Jahre zu Hause bleiben. Darf ich danach garantiert Teilzeit arbeiten?

Meistens ist das möglich, allerdings nicht immer. Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch darauf, Teilzeit zu arbeiten, wenn ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat und wenn Sie selbst seit mindestens sechs Monaten dort arbeiten. Der Arbeitgeber kann die Teilzeit nur aus betrieblichen Gründen verweigern, etwa wenn es für ihn unvertretbare Kosten verursachen würde, die verbleibenden Arbeitsstunden anderweitig zu vergeben. Wenn Sie in einem Betrieb mit weniger Mitarbeitern beschäftigt sind, haben Sie aber keinen gesetzlichen Anspruch auf die Teilzeit. Mehr zu den arbeitsrechtlichen Bedingungen lesen Sie unter „Erfolgreiche Rückkehr in den Job“ ab S. 53.

Der Versicherungsvertreter drängelt: Er hat Angebote, weil wir nun zu dritt sind. Müssen wir was ändern?

Es ist sicher sinnvoll, wenn Sie aufgrund der neuen Familiensituation Ihren Versicherungsschutz überprüfen und eventuell verbessern. Am besten verschaffen Sie sich erst einmal selbst einen Überblick, welcher Schutz notwendig ist und wo Sie bestehende Verträge eventuell anpassen sollten. Eine Übersicht zu den wichtigsten Versicherungen finden Sie unter „Als Familie gut versichert“ ab S. 123. Dort sagen wir Ihnen auch, wovon Sie die Finger lassen können.

Grundsätzlich gilt: Sie müssen als junge Familie den Versicherungsschutz nicht komplett auf den Kopf stellen. An einigen Stellschrauben sollten Sie aber drehen. Wichtig ist zum Beispiel, dass die Familie gut abgesichert ist, falls ein Elternteil stirbt oder wegen Krankheit nicht mehr berufstätig sein kann.

Uns wurde eine Lebensversicherung angeboten. Brauchen wir die wirklich? Die hat doch einen schlechten Ruf.

Achtung, nicht verwechseln: Lebensversicherung ist nicht gleich Lebensversicherung. Als Familie sollten Sie tatsächlich eine „Risikolebensversicherung“ haben – der Versicherer zahlt eine größere Summe aus, wenn ein oder beide Elternteile sterben. Ohne das Geld kann es finanziell für die Angehörigen eng werden. Um beide Elternteile abzusichern, kann eine „verbundene Leben“ interessant sein. Worauf es beim Vertrag für eine Risikolebensversicherung ankommt, lesen Sie unter „Absicherung für die schweren Fälle“ ab S. 134.

Lebensversicherungen mit dem schlechteren Ruf sind solche Verträge, die den Risikoschutz mit Sparen verknüpfen, die sogenannten Kapitallebensversicherungen. Mehr zu den Nachteilen unter „Sicherheit hat ihren Preis“ ab S. 105.

Meine Eltern wollen unserem Sohn Geld schenken und für ihn ein Konto eröffnen. Eigentlich eine gute Lösung, oder?

Es ist eine gute Idee, wenn Sie, Verwandte und Freunde schon früh mit dem Sparen für Ihren Nachwuchs beginnen. Wenn Sie früh Geld zur Seite legen, profitieren Sie im Laufe der Jahre deutlich vom Zinseszinseffekt. Wenn Sie zum Beispiel 18 Jahre lang jeden Monat 50 Euro sicher zu einem Zinssatz von 1,5 Prozent anlegen, kann Ihr Sohn bei Volljährigkeit immerhin auf Ersparnisse von knapp 12 400 Euro zugreifen.

Eine weitaus größere Summe wäre aber drin, wenn Sie nicht auf Sparprodukte setzen, sondern das Geld in einen Fonds-Sparplan einzahlen. Mit dieser Anlage ist zwar ein höheres Risiko verbunden, doch die Einzahlung in Investmentfonds kommt durchaus infrage, denn das Geld soll ja auf lange Sicht – zum Beispiel bis zum Ausbildungsbeginn – angelegt werden. Tipps und Hilfestellungen unter „Geld anlegen für die Kinder“, S. 112.

Unseren Kindern soll es gut gehen, wenn uns etwas passiert. Kann ich bestimmen, wer sich im Ernstfall um sie kümmert?

Ja, mit einer „Sorgerechtsverfügung“ können Sie rechtliche Klarheit schaffen. In dieser Verfügung können Sie einen Vormund für Ihre Kinder vorschlagen. Der kümmert sich dann anstelle der Eltern um alle persönlichen und wirtschaftlichen Belange der Kinder, solange sie noch nicht volljährig sind. Ohne eine solche Verfügung ist es im Ernstfall den Gerichten überlassen, die Entscheidung über das Sorgerecht zu treffen, denn dieses geht nicht automatisch an nahe Verwandte wie die Großeltern oder Onkel und Tante.

Wie Sie Ihre Kinder finanziell absichern können, lesen Sie ab S. 134. Welche Ansprüche Sie an die gesetzliche Rentenversicherung haben, auf Seite 94.

Unsere Tochter geht bald in die Kita. Können wir auch das Essensgeld in der Steuererklärung abrechnen?

Nein, Sie können zwar den Beitrag für die Kinderbetreuung als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen, doch Ihre Ausgaben für die Verpflegung bleiben außen vor. Wie Sie „mit Betreuungskosten Steuern sparen“, lesen Sie ab S. 80. Vorher erfahren Sie zum Beispiel auch, dass es sinnvoll ist, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln, dass er Ihnen den Kita-Beitrag zahlt, anstatt Ihr Gehalt zu erhöhen. Denn so können Sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Und auch Ihr Arbeitgeber profitiert, denn anders als bei der Gehaltserhöhung spart auch er Sozialabgaben ein, wenn er den Kita-Beitrag übernimmt.

Mit den Steuerklassen III und V fahren wir doch auch als Eltern gut, oder?

Das kommt darauf an. Die Kombination III/V ist für viele Paare tatsächlich reizvoll. Sie können sich so jeden Monat ein möglichst hohes Nettoeinkommen sichern, weil der oder die Arbeitgeber insgesamt weniger Lohnsteuer vom Bruttogehalt abziehen und ans Finanzamt überweisen. Aber – und das sollten Sie nicht vergessen: Diese Abrechnung ist nur vorläufig! Endgültig abgerechnet wird erst mit der Steuererklärung. Und die kann unter Umständen nicht so attraktiv sein, wenn ein Partner Einkommen nach Klasse III versteuert hat und der andere nach Klasse V. Denn vielen Paaren droht dann eine deftige Nachforderung vom Finanzamt. Wie Sie diese verhindern können sowie viele Tipps für die Steuererklärung für Familien finden Sie im Kapitel „Abgaben und Steuern im Griff“ ab S. 63. Dort lesen Sie auch, warum Sie als verheiratete Eltern manchmal lieber keine gemeinsame Steuererklärung beim Finanzamt einreichen sollten.

Mal heißt es, die Riester-Rente ist schlecht, mal ist sie besser als ihr Ruf. Was denn nun?

Für Familien ist ein Riester-Vertrag dank der staatlichen Förderung immer noch attraktiv – vorausgesetzt, Sie wählen einen Vertrag, der zu Ihnen und Ihrer Situation passt. Das große Plus für alle, die Kinder haben, sind die staatlichen Zulagen: Für ein Kind, das ab 2008 geboren wurde oder noch geboren wird, erhalten Sie bis zu 300 Euro im Jahr vom Staat geschenkt. Der Sparer selbst bekommt noch bis zu 154 Euro dazu, ab 2018 sind es 175 Euro. Damit kann zum Beispiel eine Mutter mit zwei Kindern derzeit jedes Jahr bis zu 754 Euro (demnächst bis zu 775 Euro) vom Staat bekommen, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließt.

Je nach Einkommen reicht es schon aus, wenn sie selbst den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr aufbringt, um die vollen Zulagen zu kassieren. Alle Einzahlungen sind sicher und werden dem Riester-Sparer auf jeden Fall bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Je nach Einkommen können Riester-Sparer eventuell zusätzlich Steuern sparen. Mehr zu den Bedingungen erfahren Sie unter „Riester attraktiv für Familien“ ab S. 99.

Diese staatliche Förderung kann eine Menge wert sein. Wenn Sie beispielsweise planen, eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen, können Sie die Zulagen plus Ihre eigenen Riester-Beiträge in einen Riester-Bausparvertrag investieren oder in einen geförderten Kreditvertrag. Oder Sie nutzen bereits angespartes Riester-Vermögen, etwa in einem Banksparplan oder in einer Versicherung, um es zur Tilgung eines Immobiliendarlehens zu nutzen. All das ist möglich, wie Sie unter „Der Traum vom Eigenheim“ (S. 115) nachlesen können. Wenn Sie keine Immobilienpläne haben, können Sie das Geld zum Beispiel in einen geförderten Fonds-Sparplan einzahlen.

Ein neues Leben

Vorfreude und Sorge, Euphorie und Unsicherheit: Rund um die Ankunft eines Kindes prasseln ganz unterschiedliche Gefühle auf die (werdenden) Eltern ein. Zumindest finanziell und rechtlich können sie sich vorbereiten.

Kinder sind toll. Sie machen ihre Eltern glücklich, bringen sie zum Lachen, wecken ein neues Verantwortungsgefühl. Manchmal bringen sie ihre Eltern auch zum Weinen, sorgen für Zweifel und Unsicherheit, um sie im nächsten Moment mit einem Lachen um den Finger zu wickeln.

Doch das erste Kind stellt nicht nur Ihre Gefühlswelt auf den Kopf, sondern meist auch den kompletten Alltag. Als frischgebackene Eltern stehen Sie vor ganz neuen Herausforderungen wie kurzen Nächten, Babypflege, Kinderarzt- und Kita-Suche.

Dazu kommt, dass Sie sich häufig an eine neue Rollenverteilung gewöhnen müssen: Nach der Geburt wird mindestens ein Elternteil für einige Zeit zu Hause bleiben, anstatt arbeiten zu gehen. In den meisten Familien ist es immer noch die Mutter, die die längere berufliche Auszeit nimmt. Und danach ist ein Teilzeitjob für sie eine oft genutzte Möglichkeit, um Familienleben und Beruf unter einen Hut zu bekommen.

Zwar machen auch immer mehr Väter von der Möglichkeit Gebrauch, in Elternzeit zu gehen, doch oft sind ihre Auszeiten auf wenige Monate begrenzt. Statistiken zeigen, dass Männer 2015 im Schnitt für rund drei Monate Elterngeld bezogen haben.

Letztlich wird somit häufig der Vater zumindest vorübergehend zum Alleinernährer der Familie, während die Mutter beruflich erst einmal ausgebremst ist. Manch einem fällt es schwer, sich in diese neue Situation hineinzufinden.

Hätten Sie’s gewusst?

In Deutschland werden wieder mehr Kinder geboren!

Im Jahr 2015 waren es 737 575und damit 22 648 mehr als im Vorjahr.

Die meisten Kinder kamen im Sommer zur Welt. Spitzenreiter war der Juli mit rund 68 000 Geburten, knapp vor August und September.

Die beliebtesten Vornamen waren 2016 ♀

Marie, Sophie und Sophia bei den Mädchen, Elias, Alexander und Maximilian bei den Jungen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Gesellschaft für deutsche Sprache

Finanzielle Veränderungen

Gerade diese organisatorische Veränderung kann auch Folgen für die finanziellen Spielräume einer Familie haben: Wenn ein Gehalt voll oder zumindest zum Teil wegfällt, steht den Eltern trotz staatlicher Unterstützung wie dem Elterngeld weniger Einkommen zur Verfügung – und das in einer Zeit, in der zusätzliche Ausgaben anstehen.

Verdient der eine Partner genug, um die Familie wenn nötig allein zu ernähren, ist das kein existenzielles Problem. Auch wenn Sie als Paar beispielsweise auf Ersparnisse zurückgreifen können, um so zumindest eine vorübergehende Einkommenslücke zu schließen, müssen Sie sich kaum Sorgen machen. Schwieriger wird es dagegen, wenn Sie sich finanziell keine großen Sprünge erlauben können, etwa als Alleinerziehende, bei Arbeitslosigkeit oder wenn der weiter berufstätige Partner nur wenig verdient.

Um Ihre finanziellen Möglichkeiten besser ausloten zu können, empfiehlt es sich, dass Sie sich schon vor der Geburt und danach regelmäßig die Zeit nehmen und sich einen Überblick über Ihre Finanzen und Ihre finanziellen Spielräume verschaffen:

Informieren Sie sich über die verschiedenen Formen der staatlichen Unterstützung für junge Eltern und nutzen Sie sie.

Schöpfen Sie die steuerrechtlichen Möglichkeiten aus, um Ihr monatliches Budget aufzubessern.

Klären Sie, ob Ihre Familie ausreichend über Versicherungen geschützt ist, welche Verträge Sie aufbessern und auf welche Sie verzichten können.

Verlieren Sie auch die künftige finanzielle Absicherung nicht aus den Augen

und gestalten Sie sie so, dass jeder Partner für sich wenn nötig finanziell auch allein – ohne Partner – klarkommt.

Dieser Ratgeber wird Ihnen dabei helfen, Ihre Finanzen auch als Familie im Griff zu behalten. Wir erklären zum Beispiel, wie Sie beim Elterngeld am besten abschneiden, was ein Steuerklassenwechsel bringen kann und unter welchen Voraussetzungen eine Geldanlage im „Pantoffel“-Portfolio auch für Eltern eine bequeme Sache ist.

Auch rechtliche Fragen – etwa zum Sorgerecht oder zu den Bedingungen für die berufliche Rückkehr nach der Elternzeit – werden wir beantworten. Zu allererst geben wir Ihnen in diesem Kapitel aber einen Überblick zu den Aufgaben und Ausgaben, mit denen Sie rechnen müssen, wenn aus einem Paar eine Familie wird.

Eine spannende Zeit

Sind Sie ein Freund von Listen zum Abhaken? Spätestens kurz vor der Geburt ihres ersten Kindes werden viele zu Fans solcher Listen. So behalten sie direkt auf Papier oder zumindest in ihrem Kopf den Überblick, was noch alles zu erledigen und zu besorgen ist. Und die Listen sind lang – angefangen beim Kauf der Erstausstattung fürs Kind über die Suche nach Hebamme und Krankenhaus bis hin zu den Anträgen auf Eltern- und Kindergeld (siehe Checkliste auf S. 16).

Einige Punkte auf der persönlichen Abhakliste stehen allen (werdenden) Eltern bevor. Je nach persönlicher Lebenssituation können natürlich weitere Aufgaben dazukommen, zum Beispiel „Hochzeit vorbereiten“ oder „Umzug in eine größere Wohnung planen und organisieren“. Auch wenn all das erst einmal nach einer Menge Arbeit und einer großen Herausforderung aussieht: Viele der Aufgaben machen auch Spaß!

     Checkliste  

Das müssen Sie als (werdende) Eltern erledigen

Während der Schwangerschaft:

Den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierenGegebenenfalls finanzielle Unterstützung beantragenBabyausstattung besorgenKrankenhaus wählen und sich dort zur Geburt anmeldenNachsorgehebamme suchenMutterschaftsgeld beantragenNicht verheiratete Eltern: Je nach Wunsch Vaterschaft anerkennen, Sorgeerklärung abgeben Als Vater Urlaub für Zeitraum um die Geburt beantragen, Antrag auf Elternzeit sieben Wochen vorher stellen, wenn Sie diese direkt nach der Geburt nehmen wollenKinderarzt suchenFinanzcheck: Wie viel berufliche Auszeit können Sie sich leisten? Als werdende Mutter erster Informationsaustausch mit Arbeitgeber zu Bedingungen für BerufsrückkehrAntrag auf Elterngeld vorbereitenAls Selbstständige: Mit Blick auf Elterngeld Aufträge möglichst vor der Geburt endgültig abrechnen.

Nach der Geburt:

Kind beim Standesamt anmelden Als Mutter Elternzeit beim Arbeit­geber beantragenDas Kind krankenversichernAls Mutter Termine mit Hebamme und Gynäkologen vereinbarenTermin zur U-Untersuchung beim Kinderarzt vereinbarenElterngeld beantragenKindergeld beantragenEventuell weitere finanzielle Unterstützung wie Wohngeld beantragenVersicherungscheck: Reicht der Schutz auch als Familie? Finanzcheck: Einnahmen und Ausgaben im Blick behaltenRechtliche Klarheit schaffen, zum Beispiel mit Vorsorgevollmacht.

Die Finanzen früh im Blick

Wie schaffen wir das finanziell? Stellen Sie sich diese Frage möglichst früh. Nach dem Budgetcheck wissen Sie nicht nur, ob Sie sich das neueste Kinderwagenmodell leisten können.

Spätestens im letzten Drittel der Schwangerschaft steht das Einkaufen fürs Kind ganz oben auf der Aufgabenliste der werdenden Eltern. Die Erstausstattung muss her. Manch einer wird erstaunt sein, wie viel Geld sich dafür ausgeben lässt. Wer im Baby-Fachmarkt einen Kinderwagen, die Babyschale fürs Auto, ein Tragetuch und diverse Kleinigkeiten wie Badewanne, Windel­eimer und Wickelunterlage besorgt, kann es auf einen Schlag leicht über die 1 000-Euro-Grenze schaffen – und das ohne Babybett und Wickelkommode. Natürlich geht es auch deutlich günstiger: Online, auf Flohmärkten oder im Secondhandladen gibt es unzählige gebrauchte Babyartikel im Angebot. Doch egal, ob Sie neu oder gebraucht kaufen: Für den Nachwuchs müssen Sie neue Ausgaben einplanen.

Parallel müssen die laufenden Kosten wie Miete oder Immobilienkredit, Lebensmittel und andere Nebenkosten weiter finanziert werden. Eventuell steigen die Ausgaben sogar an, wenn wegen des Familienzuwachses eine größere Wohnung nötig wird. Die regelmäßigen Ausgaben fürs Wohnen sind der größte Posten, der das Haushaltsbudget belastet: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatten die Haushalte in Deutschland 2015 im Schnitt monatliche Konsumausgaben von 2 391 Euro – allein 859 für das Wohnen.

Dazu kommen neue laufende Ausgaben – zum Beispiel für Windeln, Kleidung und Nahrung fürs Kind. Die Liste lässt sich erweitern um Posten, die sich junge Eltern zwar nicht leisten müssen, aber gerne leisten wollen, etwa die Teilnahmegebühr für die Kurse in Babymassage und PEKiP oder für eine Unfall- und Krankenzusatzversicherung fürs Kind. Je nach persönlicher Planung und Wohnort kommen in absehbarer Zeit die Gebühren für Kita oder Tagesmutter dazu.

Zurechtkommen mit weniger Einkommen

Parallel zu den steigenden Ausgaben sinken trotz staatlicher Unterstützung wie Eltern- und Kindergeld in vielen Familien die verfügbaren Einnahmen.

Beispiel: Britta hat vor der Geburt als Angestellte 3 600 Euro brutto und knapp 2 226 Euro netto im Monat verdient. Diese Summe steht ihr auch während der Mutterschutzzeit zu. Danach kann sie knapp 1 393 Euro Basiselterngeld im Monat oder bis zu 696 Euro Elterngeld Plus bekommen. Verdient sie während des Bezugs der Lohnersatzzahlung schon wieder eigenes Geld, wird dies auf die Leistung angerechnet. Die jeweiligen Elterngeldregeln lesen Sie unter „Geld für Eltern und Kind“ ab S. 38.

Brittas Beispiel zeigt, dass den frischgebackenen Eltern im Jahr nach der Geburt gegenüber der Zeit davor leicht mehrere Hundert Euro im Monat an Einnahmen fehlen. Obwohl sie pro Kind zusätzlich zum Elterngeld 192 Euro Kindergeld im Monat erhalten, sind die Einnahmen oft niedriger als früher.

Auch nach Ablauf der beruflichen Auszeit steigt das Familieneinkommen häufig nicht gleich wieder an: Damit das Familienleben überhaupt funktioniert, entscheiden sich die meisten Eltern dafür, dass mindestens einer oder sogar beide Elternteile nicht mehr Vollzeit arbeiten. Das zeigt auch unsere Grafik mit statistischen Daten zur Situation der „Babys in Deutschland“ auf S. 19.

Die reduzierte Arbeitszeit hat Auswirkungen aufs monatliche Budget:

Startet Britta zum Beispiel mit 16 Arbeitsstunden pro Woche anstatt ihrer früheren 40 Stunden, bleibt netto deutlich weniger übrig als vor der Geburt und auch als während der Zeit, in der das Elterngeld floss. Statt der 3 600 Euro verdient sie brutto nur noch 1 440 Euro – netto macht das rund 1 070 Euro, wenn sie Steuerklasse IV hat. Im Vergleich zur Vollzeitstelle fehlen ihr also mehr als 1 000 Euro im Monat, und selbst im Vergleich zum Elterngeld von rund 1 390 Euro steht sie etwas schlechter da.

Haushaltsbuch führen

Um den Überblick über Ihr Budget nicht zu verlieren, kann es sich lohnen, wenn Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben über mehrere Wochen notieren – umso mehr, wenn das Budget eher knapp ist. Erstellen Sie eine eigene Übersicht, oder nutzen Sie das „Haushaltsbuch“ der Verbraucherzentralen, das Sie für 7,90 Euro erwerben können. Im Internet finden Sie außerdem einen Monats- und Wochenplan, den Sie kostenfrei herunterladen können (zum Beispiel www.verbraucherzentrale.nrw, dann „Shop“auswählen, Rubrik „Geldanlage und Finanzen“ und hier „Das Haushaltsbuch“. Im laufenden Text können Sie den entsprechenden Link anklicken.

Die persönlichen Wünsche – die finanziellen Möglichkeiten

Beschränken Sie Ihren Finanzcheck rund um die Geburt aber nicht nur auf die laufenden Einnahmen und Ausgaben. Prüfen Sie gleichzeitig, was Sie an Ersparnissen und weiteren Geldanlagen haben, und wann Sie jeweils auf die Mittel zugreifen können. Beantworten Sie für Ihre weitere Planung zum Beispiel folgende Fragen:

Reicht das Einkommen des berufstätigen Elternteils aus, um wenn nötig den Großteil der Familienausgaben oder sogar alles alleine zu tragen?

Hatten Sie und Ihr Partner vor der Geburt zusammen ein so hohes Einkommen, dass Sie regelmäßig Geld zur Seite legen konnten, sodass eine Einkommenslücke höchstens zur Folge hat, dass Sie nun weniger sparen können?

Haben Sie Ersparnisse verfügbar, auf die Sie wenn nötig zurückgreifen können, sodass Sie eine Phase mit weniger Verdienst überbrücken können?

Ist der Job des weiter arbeitenden Partners aller Voraussicht nach sicher?

Haben Sie größere Pläne, zum Beispiel den Kauf einer Immobilie, für die Sie in absehbarer Zeit eine bestimmte Summe benötigen?

Gibt es bereits laufende Kredite, die Sie bedienen müssen?

Je nachdem, wie Sie diese Fragen für sich beantworten, können Sie zum Beispiel entscheiden,

ob das Familienbudget es hergibt, dass beide Elternteile vorübergehend Elternzeit nehmen.

ob Sie es sich als Mutter oder Vater leisten können, wie von Ihnen gehofft, länger als ein Jahr zu Hause zu bleiben.

ob Sie als Eltern beide in Zukunft weniger Stunden arbeiten können, um sich die Kinderbetreuung zu teilen.

wie viel Stunden Sie als Mutter nach der Elternzeit arbeiten müssen, damit es finanziell keine Probleme gibt.

wie viel Sie als Alleinerziehende wenn möglich arbeiten müssen, um finanziell klarzukommen.

welche Investitionen Sie sich auch mit Kind noch leisten können.

wie viel Geld Sie jeden Monat für die Altersvorsorge beiseite legen können.

ob Sie bei der Geldanlage ein gewisses Risiko eingehen können.

ob Ihre bisherigen Ersparnisse und Ihre persönlichen Wünsche bezüglich Elternzeit und Arbeitsumfang zu Ihrem Traum vom Eigenheim passen.

Im besten Fall stellen Sie nach dem Finanzcheck fest, dass sich Ihre Wünsche zur beruflichen Auszeit und künftigen Arbeitszeit mit Ihren finanziellen Möglichkeiten als Familie vereinbaren lassen:

Beispiel: Der kleine Henry wurde Ende Juni 2017 geboren. Seine Mutter Sofie will bis Ende Oktober 2018 in ihrem Job als Industriekauffrau aussetzen. Sie weiß, dass sie nur bis zu Henrys erstem Geburtstag das volle Elterngeld bekommt, aber sie will trotzdem vier Monate länger zu Hause bleiben. Letztlich bleibt ihr auch nichts anderes übrig, weil sie und ihr Mann Michael erst ab August 2018 einen Kita-Platz für Henry haben.

Wenn Sofie bis Ende Oktober nicht arbeitet, bleibt ihr, so hofft sie, ein ausreichender Zeitpuffer, um Henry in aller Ruhe in der Kita einzugewöhnen und erste Kinderkrankheiten zu Hause durchzustehen. Nach der Auszeit will sie dann in Teilzeit in den Beruf zurückkehren.

Michael will keine Elternzeit nehmen – er hat erst kurz vor der Geburt einen neuen Job angetreten, da will er weiter präsent sein.

Der Finanzcheck der jungen Eltern hat ergeben, dass das Paar Sofies Auszeit und die anschließende Teilzeit stemmen kann. Sofie wählt das Basiselterngeld, auch wenn es Ende Juni 2018 endet. Sie könnte auch das 2015 eingeführte Elterngeld Plus wählen, das für einen längeren Zeitraum gezahlt wird. Doch das ist höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld – diese monatliche Lücke wäre dem Paar zu groß.

Wenn das Basiselterngeld Ende Juni 2018 ausläuft, wird es bis Ende Oktober finanziell ein bisschen eng für die junge Familie. Doch Sofie und Michael haben 20 000 Euro auf einem Tagesgeldkonto, das sie zum Überbrücken nutzen wollen.

An das Geld kommen sie kurzfristig heran. Das Polster würde auch reichen, um nicht nur ein paar Monate, sondern eine deutlich längere Phase mit wenig Einkommen zu überstehen. Wenn das Paar diese Summe zu einem Zinssatz von 1 Prozent anlegt, könnten sie beispielsweise immerhin zwei Jahre und vier Monate lang jeden Monat 700 Euro vom Ersparten für ihr Familienleben abzweigen. Danach wäre das Geld aber aufgebraucht und stünde beispielsweise nicht mehr für ein neues Auto oder als Eigenkapital für eine Immobilie zur Verfügung.

So lange will die junge Familie ihre Ersparnisse aber nicht anzapfen: Sofie will nach der Kita-Eingewöhnung mindestens 20 Stunden in der Woche arbeiten. Lieber wären ihr auf Dauer 25 Stunden, damit die Eltern wieder ein bisschen was zur Seite legen und sich auf Dauer ohne schlechtes Gewissen ein paar Wünsche erfüllen können.

  Wer kennt      sich aus?  

Im Internet finden Sie unter www.familien-wegweiser.de einen Elterngeldrechner, mit dem Sie Ihre Ansprüche während der Elternzeit ermitteln können. Einen weiteren sehr ge­nauen Rechner finden Sie unter www.elterngeld.net. Auch Ihr mög­liches Nettogehalt nach der Rückkehr in den Beruf können Sie sich ausrechnen: Viele Krankenkassen bieten im Internet Gehaltsrechner an. Wenn Sie zum Beispiel wissen, dass Sie bei halbierter Stundenzahl nur die Hälfte Ihres früheren Bruttogehalts verdienen werden, geben Sie diesen Wert in den Rechner ein und ermitteln, was netto bleibt. Oder sprechen Sie mit der Personalstelle Ihres Arbeitgebers, mit was Sie am Monats­ende rechnen können.

Damit es für Mutter und Vater gerecht ist

Für manche Mutter ist die Sache klar: Sie will wie Sofie im vorherigen Beispiel zumindest ein gutes Jahr mit ihrem Kind verbringen. Andere zieht es deutlich früher zurück in den Job. Und wieder andere Mütter können sich nicht vorstellen, ihr Kind täglich abzugeben, bevor es zwei oder drei Jahre alt ist. Egal wie lange die Auszeit dauert: Die Mehrzahl der Mütter entscheidet sich dafür, danach in Teilzeit anstatt in Vollzeit zu arbeiten – das trifft auf etwa zwei Drittel der berufstätigen Mütter zu.

So besonders die berufliche Auszeit fürs Kind ist und so wichtig die reduzierte Arbeitszeit danach sein mag, um das Familienleben zu organisieren: Wenn sich beide Elternteile hier unterschiedlich engagieren, geht die Schere zwischen den Partnern womöglich weit auseinander – beim Einkommen, bei den Karrierechancen und später bei der Rente.

Denn während meistens der Vater weiter das volle Geld verdient, hat die Mutter zumindest vorübergehend zwar das Elterngeld, aber kein eigenes Gehalt oder aufgrund reduzierter Arbeitszeit deutlich weniger als der Partner. Er kann in der vollen Arbeitszeit die Weichen für mögliche Karriere­sprünge stellen. Sie wird durch die berufliche Auszeit ausgebremst und muss eventuell anderen den Vortritt bei leitenden Positionen lassen, die sich während ihrer Abwesenheit profilieren können. Kehrt sie danach in den Beruf zurück, erschweren ihr nicht selten Teilzeit-Anwesenheit, feste Kita-Schließzeiten und Kinderkrankheiten den Weg zur Teamleiterin oder in eine andere Führungsposition. An ihr können damit auch karrierebedingte Gehaltssteigerungen und Bonifikationen vorbeiziehen.