Finanzplaner 60 + - die Rente mit finanzieller Freiheit genießen - mit Finanz- und Anlage-Tipps sorgenfrei im Alter - Isabell Pohlmann - E-Book

Finanzplaner 60 + - die Rente mit finanzieller Freiheit genießen - mit Finanz- und Anlage-Tipps sorgenfrei im Alter E-Book

Isabell Pohlmann

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Beschreibung

Entspannter Renteneintritt ab 60 Sie sind Anfang 60 und stehen nun vor der Frage, ab wann Sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen möchten bzw. auch finanziell können. Auch kurz vor oder bereits im Ruhestand gibt es verschiedene Möglichkeiten die finanzielle Situation mitzugestalten und zu verbessern. Es lohnt sich, sich einen Überblick über Renten, Konten und Anträge zu verschaffen. Der Finanzratgeber 60 + unterstützt Sie bei allen wichtigen Themen, um Ihre Rente zu planen und Finanzen zu ordnen. Ganz egal ob Sie gerne mehr zum Thema Geld anlegen, Nebenjob, Versicherungen oder rechtliche Vorsorge erfahren würden, dieses Buch liefert gut aufbereitete Informationen dazu. Der Finanzplaner enthält nützliche Grafiken und Checklisten zu unterschiedlichen Fragen wie z.B.: Rentenbescheid kontrollieren, womit Sie im Ruhestand rechnen müssen, ob Sie sich die Frührente leisten können und vielen weiteren. - Passend aussteigen: Rente mit 63, Altersteilzeit oder erst pünktlich in Rente gehen - was für Sie infrage kommt und was es Sie kostet - Neben der Rente arbeiten: Was Ihnen das Netto bringt und worauf Sie achten sollten - Mehr Geld: Wie Sie es in Zeiten von Krisen und Inflation bequem und sicher anlegen und so Ihre Rente oder Pension aufbessern - Mehr Netto vom Brutto: Wie Sie Steuern, Sozialabgaben und Beiträge für private Versicherungen im Griff behalten

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Ähnliche


Isabell Pohlmann

Finanzplaner

60+

Steuern, Recht und Finanzen für die zweite Lebenshälfte

Inhaltsverzeichnis

Was wollen Sie wissen?

Genug Geld fürs gute Leben

Die gesetzliche Rente als Grundstein für Ihr Budget

Wann Sie in den Ruhestand gehen dürfen

Kann ich es mir leisten, früher in Rente zu gehen?

Schutz bei Krankheit und für Hinterbliebene

So kommen Sie an Ihr Geld

Versorgung für Beamte

Absicherung für den Notfall

Ersparnisse nutzen – Geld neu anlegen

Ihre Strategie für die Geldanlage

ETF und mehr: Mit etwas Risiko erfolgreich anlegen

Sicherheit zuerst: Anlegen und ruhig schlafen

Investieren statt sparen: Immobilien als Alternative?

Neben der Rente arbeiten

Clever kombinieren: Aus Rente und Job mehr herausholen

Alternativen zur Frührente

Mehr Netto vom Brutto

Die Krankenkasse verlangt ihren Anteil

Steuern: Vor und nach Rentenbeginn nichts verschenken

Keine Angst vor der Steuererklärung

Im Ruhestand gut versichert

Welchen Schutz brauche ich, was ist überflüssig?

Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit

Mein Hab und Gut und das der anderen

So sorgen Sie rechtlich vor

Vollmachten und Verfügungen für den Notfall

Den Nachlass regeln

Hilfe

Fachbegriffe erklärt

Die günstigsten Depotanbieter auf einen Blick

Diese Aktien-ETF sind erste Wahl

Die besten nachhaltigen Aktien-ETF

Stichwortverzeichnis

Impressum

Was wollen Sie wissen?

Sie sind Anfang 60, vielleicht etwas jünger oder älter? Sie haben den Absprung in den Ruhestand bald vor oder sind bereits Rentner? Dann ist es jetzt an der Zeit, finanziell und rechtlich die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Frührente oder nicht? Ich bin unsicher – wonach soll ich entscheiden?

Eine entscheidende Frage ist: Können Sie sich die Frührente leisten? Denn so sehr Sie sich den Ruhestand vielleicht wünschen, müssen Sie eines doch sicher einplanen: Je früher Sie aus dem Berufsleben ausscheiden, desto geringer wird Ihre monatliche Rente ausfallen. Zum einen, weil Sie weniger lange in die Rentenkasse einzahlen und entsprechend weniger Leistungsansprüche erwerben. Zum anderen kommt hinzu, dass Sie eventuell Abschläge bei der Rente hinnehmen müssen, wenn die Leistung vorzeitig ausgezahlt wird. Das kann sich deutlich bemerkbar machen, wie Sie ab S. 29 unter „Kann ich es mir leisten, früher in Rente zu gehen?“ lesen können.

Stellen Sie bei Ihren ersten Planungen fest, dass das Geld bei der Frührente vielleicht doch etwas knapp werden könnte? Eine Alternative kann sein, dass Sie noch nicht in Rente gehen, aber die Arbeitszeit reduzieren, um so einen gleitenden Übergang zu schaffen. Oder Sie nutzen die Möglichkeiten, um Ihre Frührente mit einem Nebenjob aufzubessern („Neben der Rente arbeiten“, S. 79).

Stimmt es, dass man jetzt viel mehr als früher neben der Rente verdienen darf?

Es stimmt, dass sich in den vergangenen Jahren die Regeln für Nebenverdienste zur Rente mehrmals geändert und verbessert haben (siehe „Neben der Rente arbeiten“, S. 79). So haben zum Beispiel Frührentner deutlich größere Spielräume erhalten, wenn sie nebenbei arbeiten und Geld verdienen wollen, ohne dass ihnen deshalb die Rente gekürzt wird. Die letzte entscheidende Änderung gab es Anfang 2023.

Trotzdem gilt weiterhin: Sie sollten vor Jobantritt genau rechnen und sich beraten lassen: Wie viel Arbeit und Nebenverdienst lohnt sich? Denn ein höherer Bruttoverdienst macht sich am Monatsende nicht immer bezahlt. Die Regeln zu Steuern und Sozialabgaben können zum Beispiel dafür sorgen, dass Sie mit einem 520-Euro-Minijob netto besser dastehen, als wenn Sie brutto mehr verdienen. Das zeigt ein Beispiel auf S. 85.

Es geht nicht nur um mich: Wie sichere ich meine Familie für die Zukunft ab?

Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihre Angehörigen auf Dauer versorgt sind, treffen Sie spätestens jetzt Vorkehrungen. Oft reicht die Hinterbliebenenrente allein nicht aus, und eine zusätzliche private Absicherung ist nötig. Die unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten dafür stellen wir mit den Vorzügen und Risiken ab S. 51 im Kapitel „Ersparnisse nutzen – Geld neu anlegen“ vor.

Schaffen Sie auch rechtlich Klarheit – etwa mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. Damit legen Sie fest, wer dann in Ihrem Namen handeln soll. Ein Testament ist meist sinnvoll, um Streit unter den Angehörigen zu vermeiden. Was Sie dabei beachten sollten, finden Sie unter „So sorgen Sie rechtlich vor“ ab S. 159.

Wir haben 60 000 Euro gespart. Wie reicht das Geld möglichst lange?

Angenommen, Sie legen die 60 000 Euro zu einem Zinssatz von 2 Prozent an. Dann können Sie 20 Jahre lang jeden Monat 303 Euro abheben, ehe das Geld verbraucht ist. Weitere Beispiele dafür, wie lange Ihre Ersparnisse reichen können, finden Sie im Abschnitt „Ihre Strategie für die Geldanlage“ ab S. 56.

Besonders lange können Sie von Ersparnissen zehren, wenn es Ihnen gelingt, höhere Renditen zu erzielen. Das ist zum Beispiel mit Indexfonds, sogenannten ETF, möglich. Allerdings gehen Sie damit ein gewisses Anlagerisiko ein. Für wen Fonds überhaupt infrage kommen und worauf bei der Investition zu achten ist, erfahren Sie im Kapitel „ETF und mehr“ ab S. 61. Dort zeigen wir auch, wie Sie mithilfe sicherer Anlagen für eine passende Mischung Ihrer Investments sorgen können und so die Risiken verringern.

Inflation, Versicherungen, Steuern: Was kommt da finanziell im Ruhestand alles auf mich zu?

Gerade die aktuellen Preissteigerungen machen die Finanzplanung für den Ruhestand nicht leichter. Werden die regelmäßigen Einnahmen reichen? Fest steht, dass Sie etwa mit Ihrer zu erwartenden Rente nicht so weit kommen, wie Sie es vermutlich vor wenigen Jahren noch gedacht hatten. Ganz sicher können Sie außerdem einige Eckpunkte bei Ihrer weiteren Planung berücksichtigen, etwa dass mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung regelmäßig auch im Ruhestand ein dicker Posten auf Sie zukommt. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Beiträge direkt von Ihrer Rente abgezogen, sodass Sie weniger ausgezahlt bekommen (siehe „Die Kasse verlangt Ihren Anteil“ S. 95). Außerdem steigt die Zahl der Rentner und Pensionäre, die Steuern zahlen müssen, stetig an. Warum das so ist, lesen Sie ausführlicher im Steuerkapitel ab S. 103.

Dazu kommen die Alltagsausgaben, beispielsweise für Lebensunterhalt, Miete und Smartphone. Hier empfiehlt es sich, dass Sie nicht nur die regelmäßigen Ausgaben im Blick behalten, sondern zudem gewappnet sind für Notfälle, etwa wenn Sie oder Ihr Partner kurzfristig auf Pflege und Unterstützung im Haushalt angewiesen sind. Mehr zeigt die Checkliste „Womit Sie im Ruhestand rechnen müssen“ auf S. 31.

Die Versicherungsmakler hat angerufen. Was muss ich als Rentner ändern?

Wichtigen Versicherungsschutz werden Sie seit Jahren haben. Mit dem Stichtag „Rentenbeginn“ muss sich in vielen Bereichen gar nichts ändern. Dennoch ist der Ausstieg aus dem Berufsleben eine gute Gelegenheit, die bisherigen Verträge zu aktualisieren. Manchen Schutz können Sie abspecken, an anderer Stelle sollten Sie aufstocken, etwa, wenn Sie seit Jahren nichts an der Versicherungssumme für Ihren Hausrat oder an Ihrer Privathaftpflichtversicherung verändert haben. Im Kapitel „Im Ruhestand gut versichert“ ab S. 125 erfahren Sie, welche Verträge sinnvoll sind, auf welche Vertragsbedingungen Sie achten sollten und welche Angebote Sie sich häufig sparen können.

Einige Änderungen gibt es hingegen mit Rentenbeginn bei der Sozialversicherung: Im Kapitel „Mehr Netto vom Brutto“ ab S. 93 lesen Sie, welche Sozialversicherungsbeiträge noch auf Sie zukommen. Die Grafik auf S. 137 zeigt, nach welchen Kriterien Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse auswählen können.

Ich will festlegen, wer was regeln darf, wenn ich es nicht mehr kann. Was muss ich dafür tun?

Den ersten Schritt gehen Sie bereits: Sie setzen sich mit dem oftmals nicht ganz einfachen Thema auseinander. Je früher Sie Klarheit schaffen, wer die Entscheidungen für Sie trifft, falls Sie es selbst nicht mehr können, desto besser. Die wichtigsten Vollmachten und Formulare stellen wir im Kapitel „So sorgen Sie rechtlich vor“ ab S. 159 vor.

Beachten Sie zusätzlich die finanziellen Folgen, die beispielsweise eine langwierige Erkrankung oder eine Pflegebedürftigkeit haben kann. Informationen zur Absicherung für den Ernstfall finden Sie im Abschnitt „Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit“: Ab S. 139 erhalten Sie zum Beispiel Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung und zu den Möglichkeiten, diesen Schutz aufzustocken. Auch hier gilt: Je früher Sie aktiv werden und finanziell vorsorgen, desto besser für Sie und Ihre Angehörigen.

Ist es übertrieben, schon jetzt mit Anfang 60 zu planen, was einmal aus unserem Haus wird?

Nein, sicher nicht! Im Moment strotzen Sie vermutlich vor Energie und wollen sich mit der zusätzlichen Freizeit im Ruhestand ausgiebig um Ihren Garten kümmern und die Zeit zu Hause genießen. Andererseits: Ist die Immobilie vielleicht auf Dauer zu teuer, vor allem weil die Kinder längst aus dem Haus sind? Und wie wird es in 10, 15 oder 20 Jahren aussehen, falls Sie nicht mehr so fit sind oder pflegebedürftig werden? Ist Ihr Haus für diese Situation ausgerichtet?

Es ist hilfreich, wenn Sie sich ohne Zeitdruck um diese Fragen kümmern und organisatorische Vorbereitungen treffen können. Auch um später Streit unter den Angehörigen zu vermeiden, ist frühe Klarheit sinnvoll. Im Kapitel „Den Nachlass regeln“ bekommen Sie ab S. 177 Tipps, was Sie beachten sollten, wenn Sie eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen wollen. Hinweise zur Erbfolge und zu steuerlichen Aspekten finden Sie im selben Kapitel ab S. 169.

Wir wollen auf Dauer weg aus Deutschland. Was müssen wir dabei beachten?

Sie planen einen entspannten Ruhestand in Spanien oder Thailand? Eine verlockende Zeit liegt vor Ihnen. Beachten Sie aber, dass dieser Schritt einige Vorbereitungen verlangt, damit Sie die Zeit im sonnigen Süden voll und ganz genießen können und finanziell auf der sicheren Seite sind. Wichtiger Baustein dafür ist meist die gesetzliche Rente, die Sie auch im Ausland erhalten können. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um zu prüfen, ob Sie es sich leisten können auf Dauer im Ausland zu leben. Eine Checkliste, mit der Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen verschaffen können, finden Sie auf S. 31.

Wann sollte ich mich um was kümmern?

In der Checkliste „Den Übergang optimal gestalten“ auf S. 15 zeigen wir, was ab dem 60. Geburtstag für Ihre Planung wichtig ist. An erster Stelle steht der Finanzcheck. Er ist Voraussetzung dafür, dass Sie bei den weiteren Schritten die richtigen Entscheidungen treffen können: Frührente ja oder nein? Kann ich es mir leisten, im Alter weiter Geld in riskante Investments zu stecken? Wie viel Geld bleibt, um meine Kinder finanziell zu unterstützen?

Außerdem empfiehlt es sich, dass Sie spätestens einige Jahre vor Rentenbeginn Ihr Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung klären lassen, um sicherzustellen, dass Ihnen alle Rentenansprüche gutgeschrieben werden, die Sie haben.

Den Rentenantrag stellen Sie am besten spätestens ein Vierteljahr vor dem geplanten Rentenbeginn, damit die Auszahlung möglichst zum gewünschten Termin starten kann.

Genug Geld fürs gute Leben

Auch jetzt – kurz vor oder bereits im Ruhestand – haben Sie noch viele Möglichkeiten, Ihre finanzielle Situation mitzugestalten und zu verbessern. Es lohnt sich, wenn Sie sich frühzeitig einen Überblick zu Renten, Konten und Anträgen verschaffen.

Freuen Sie sich schon auf den Ruhestand? Vermutlich haben Sie sich einiges vorgenommen. Vielleicht mehr Zeit mit den Enkelkindern verbringen? Freunde treffen, für die bisher die Zeit gefehlt hat? Reisen? Ein Wohnmobil oder ein neues Hobby? Oder liebäugeln Sie mit einem Ehrenamt oder einem Job neben der Rente?

Egal, wann Sie beruflich kürzer treten oder sich ganz in den Ruhestand verabschieden wollen: Wichtig sind eine gute Planung und eine solide finanzielle Basis. Die meisten, die heute Anfang oder Mitte 60 sind, haben schon einiges für ihre finanzielle Sicherheit getan. Sie haben während des Berufslebens Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt oder Pensionsansprüche erworben. Zusätzlich haben sie vielleicht Beiträge in private Vorsorgeverträge gesteckt, Geld bei der Bank angelegt, in Fonds investiert oder den Kredit für ihre Immobilie abgezahlt.

Damit ist die Basis gelegt, doch auch jetzt können Sie noch einiges bewegen: Nutzen Sie Ihre Spielräume, um den Übergang in den Ruhestand auch finanziell sinnvoll vorzubereiten. Dabei hilft Ihnen dieses Buch. Sie erfahren zum Beispiel,

wie Sie ein Finanzpolster für den Alltag flüssig machen und weiterhin erfolgreich investieren können („Ersparnisse nutzen – Geld neu anlegen“ S. 51),

welche finanziellen Folgen Sie bei Ihrer Entscheidung über den Rentenbeginn einplanen sollten („Kann ich es mir leisten, früher in Rente zu gehen?“, S. 29),

was zu beachten ist, wenn Sie als Rentner einen Nebenjob annehmen wollen („Neben der Rente arbeiten“, S. 79),

wie Sie im Ruhestand Steuern sparen und Sozialabgaben senken können („Mehr Netto vom Brutto“, S. 93),

welchen Versicherungsschutz Sie aktualisieren sollten („In Ruhestand gut versichert“, S. 125) und

wie Sie für sich und Ihre Angehörigen Klarheit in Rechtsfragen schaffen („So sorgen Sie rechtlich vor“, S. 159).

30

SEKUNDEN FAKTEN

21 MIO.

Rentnerinnen und Rentner gab es Mitte 2022. Etwa 17 Millionen bezogen eine Rente, etwa 4 Millionen erhielten mehrere Renten.

1 089 €

im Monat: So hoch war Mitte 2021 im Durchschnitt der Rentenbetrag, der nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgezahlt wurde.

1,9 MIO.

Frauen und Männer bezogen Ende 2021 eine vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte, 2,2 Millionen die vorgezogene Rente für langjährig Versicherte.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Packen Sie es an!

Ab 60 kommen einige Erledigungen auf Sie zu (siehe Checkliste „Den Übergang optimal gestalten“, S. 15). Um manche kommen Sie nicht herum, anderes sollten Sie angehen, wenn Sie kein Geld verschenken möchten.

Sinnvoll ist es, wenn Sie sich zu allererst Zeit für einen ausgiebigen Finanzcheck nehmen. Der Überblick hilft nicht nur bei der wichtigen Entscheidung, wann der passende Termin für Ihren Rentenbeginn ist (siehe „30 Sekunden Fakten“ links): Er ist wichtig für viele weitere Pläne: etwa, wenn Sie überlegen, wie viel Risiko Sie bei Ihrer künftigen Geldanlage eingehen können, welche Träume Sie sich erfüllen wollen oder ob Sie es sich leisten können, die eigene Immobilie vorzeitig an die Kinder zu verschenken.

Checkliste

Den Übergang optimal gestalten

Wie viel Geld werde ich im Alter brauchen, und wie viel Geld werde ich tatsächlich zur Verfügung haben? Das sind entscheidende Fragen, mit denen Sie sich mit Anfang oder Mitte 60 beschäftigen. Neben dem Finanzcheck sollten Sie weitere Punkte auf Ihre Todo-Liste setzen, unter anderem diese:

Ab dem 60. Geburtstag

Rentenkonto prüfen. Bei Lücken im Versicherungsverlauf Rentenkonto klären lassen.

Überlegungen zum Beginn des Ruhestands. Kommt die Frührente oder eine vorgezogene Pensionierung infrage?

Alternativen zur Frührente. Wollen oder können Sie nicht vorzeitig in Rente gehen, überlegen Sie, ob Sie zum Beispiel in Altersteilzeit gehen oder Arbeitszeit reduzieren. Klären: Was sagt der Arbeitgeber?

Altersvorsorge anpassen. Prüfen Sie, wo Sie bei Ihrer Altersvorsorge noch nachjustieren können. Lässt sich zum Beispiel noch etwas bei der Höhe der gesetzlichen Rente ändern, etwa mit freiwilligen Zahlungen an die Rentenkasse?

Rechtliche Vorsorge. Mit den Angehörigen über Vollmachten und über das Thema Betreuung für den Notfall sprechen.

Spätestens im Jahr vor dem (gewünschten) Rentenbeginn

Rentenberatung. Falls Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, sollten Sie sich früh genug vor dem geplanten Rentenbeginn beim Rentenversicherer über Möglichkeiten der Frührente informieren.

Rentenkonto prüfen. Wenn noch nicht geschehen, Antrag auf Kontenklärung stellen.

Fristen beachten. Gesetzliche Rente mindestens drei Monate vor geplantem Rentenbeginn beantragen.

Zusätzliche Vorsorge. Arbeitgeber über geplanten Rentenbeginn informieren wegen Auszahlung der Betriebsrente; Anfragen privater Versicherer beantworten, etwa bei einer Kapitallebensversicherung; Auszahlung der Riester-Rente planen.

Nach Rentenbeginn

Versicherungscheck. Verträge, wenn nötig, an die neuen Lebensumstände anpassen.

Steuern. Prüfen (lassen), ob die Steuererklärung für Sie als Rentner oder Pensionär Pflicht ist.

Rechtliche Vorsorge. Dokumente wie Vorsorgevollmacht und Testament erstellen, bestehende Dokumente prüfen / aktualisieren.

Die gesetzliche Rente als Grundstein für Ihr Budget

Jeder erhält seine ganz individuelle Rentenabrechnung. Für die Finanzplanung und die Entscheidung zum Absprung aus dem Job hilft es, die voraussichtlichen Ansprüche früh zu kennen.

Die gesetzliche Rente ist und bleibt für viele Menschen hierzulande die Basis für die Absicherung im Alter. Derzeit gibt es immerhin rund 21 Millionen Rentner (siehe „30 Sekunden Fakten“, S. 14).

Rund um die Rente hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Gesetzesänderungen gegeben – und auch in Zukunft dürfte es weitergehen, denn es bleibt die Frage, wie die Rente auf Dauer gesichert werden kann und in dem Zusammenhang zum Beispiel, wie sich das Eintrittsalter dafür entwickeln muss.

Wenn Sie in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen wollen, wird auch Sie die Frage nach dem Starttermin beschäftigen: Je nach Geburtsjahr sieht der Gesetzgeber mittlerweile den regulären Rentenbeginn nicht, wie über viele Jahre die Regel, pünktlich nach dem 65. Geburtstag vor, sondern das Renteneintrittsalter steigt stufenweise an. Wurden Sie zum Beispiel 1958 geboren, liegt die Altersgrenze bei 66 Jahren. Bei Geburtsjahr 1959 sind es 66 Jahre und zwei Monate, für 1960 66 Jahre und vier Monate (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“, S. 25).

Sie können sich nicht vorstellen, so lange zu arbeiten? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Dieser Schritt ist allerdings mit mehr oder weniger hohen Kosten verbunden. Am günstigsten ist im Regelfall die abschlagsfreie „Rente für besonders langjährig Versicherte“ – bei ihrer Einführung 2014 war sie bekannt geworden unter dem Titel „Rente mit 63“. Durch diese Regelung haben Berufstätige unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ohne dass die Rentenkasse ihnen deshalb ihre Leistungen kürzt. Unter „Wann Sie in den Ruhestand gehen dürfen“ stellen wir ab S. 24 ausführlich vor, unter welchen Bedingungen und ab wann diese vorgezogene Rente für Sie infrage kommen kann.

Andererseits ist natürlich längst nicht für alle Versicherten ein vorzeitiger Rentenbeginn erstrebenswert – es gibt genügend Berufstätige, die froh sind, so lange wie möglich im Betrieb zu bleiben, um weiter Geld zu verdienen oder weil ihnen ihr Beruf oder die tägliche Aufgabe Spaß macht.

Für die Entscheidung, wann der Ruhestand beginnen soll, spielen also letztlich zahlreiche Faktoren eine Rolle – private wie finanzielle. Als Entscheidungshilfe gehen wir auf den folgenden Seiten auf die finanziellen Aspekte genauer ein und stellen Ihnen unter anderem vor, welche Einbußen bei der monatlichen Rente je nach Starttermin auf Sie zukommen können. Vorab erfahren Sie, wie die Höhe Ihrer Rente überhaupt errechnet wird.

Eine Rechnung für sich

Wenn ermittelt wird, wie viel Altersrente Ihnen zusteht, ist zum einen entscheidend, wie viel Sie während Ihres Erwerbslebens verdienen und wie viel Beiträge Sie dementsprechend in die Rentenversicherung einzahlen. Zum anderen spielt es eine Rolle, zu welchem Zeitpunkt, also in welchem Alter, Sie Ihre erste Rente beziehen wollen.

Für Ihre persönliche Rentenrechnung werden aber nicht nur die Zeiten berücksichtigt, in denen Sie selbst als Angestellte – dann gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber – oder auch als Selbstständige Beiträge leisten: Auch andere Lebensphasen wie Kindererziehungszeiten, Krankheitszeiten oder Phasen der Arbeitslosigkeit fließen in die Berechnung Ihrer Rentenhöhe mit ein.

Für jeden Versicherten ergibt sich letztlich eine ganz eigene Rechnung: Anhand der sogenannten Rentenformel ermittelt der Rentenversicherer individuell, wie viel Leistung Sie im Alter bekommen.

Die Rentenformel lautet:

Entgeltpunkte

x Zugangsfaktor

x Rentenartfaktor

x Aktueller Rentenwert

Diese Formel lässt sich am besten verstehen, wenn man die Faktoren jeweils für sich betrachtet:

Einige Stichworterund um die Rente tauchten in den vergangenen Jahren wiederholt in den Medien auf. Dazu gehörte etwa die „Grundrente“, auf die wir unter „Absicherung für den Notfall“ ab S. 48 eingehen. Auch die „Mütterrente“ war lange Thema: Dahinter verbergen sich Gesetzesänderungen, durch die Eltern, meist die Mütter, von vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente besser gestellt wurden als früher. Ihnen werden seit 2019 pro Kind 2,5 Jahre Erziehungszeit und damit bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind für ihr Rentenkonto gutgeschrieben. Das erhöht die Rente.

Die Entgeltpunkte

Jede oder jeder Versicherte erwirbt im Laufe der Erwerbstätigkeit sogenannte Entgeltpunkte – egal, ob die Versicherten selbst Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zahlen oder ob es sich um Phasen ohne eigene Beitragszahlungen wie Kindererziehungszeiten handelt. Je mehr Entgeltpunkte sie am Ende des Arbeitslebens gesammelt haben, desto höher fällt ihre Rente aus.

Am einfachsten ist dies am Beispiel einer Angestellten nachzuvollziehen: Lebt sie in den westlichen Bundesländern und hat sie 2022 brutto das Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen in Deutschland in Höhe von 38 901 Euro verdient, haben sie und ihr Arbeitgeber 18,6 Prozent davon an die Rentenversicherung gezahlt: Das macht rund 7 236 Euro für 2022. Diese Rentenbeiträge bringen der Erwerbstätigen einen Entgeltpunkt für ihr Rentenkonto.

Hat unsere Angestellte im Jahr 2022 brutto exakt das Doppelte – 77 802 Euro – verdient, kommt sie auf zwei Entgeltpunkte für dieses Jahr. Waren es hingegen 70 Prozent des Durchschnittseinkommens – rund 27 230 Euro im Jahr –, werden ihr 0,7 Entgeltpunkte für 2022 auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.

Der Wert für das Durchschnittseinkommen 2022 ist allerdings momentan noch nicht endgültig. Er kann im Nachhinein etwas abweichen, wenn sämtliche Einkommensdaten ausgewertet sind.

Etwas anders sieht die Rechnung für Arbeitnehmer in den östlichen Bundesländern aus. Die in jedem Jahr anhand des Einkommens ermittelten Entgeltpunkte werden derzeit noch mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor lag zum Beispiel im Jahr 2022 bei 1,0420. Mit diesem Zusatzfaktor, der jährlich neu festgelegt wird, soll der Nachteil ausgeglichen werden, der heute noch beim Lohnniveau zwischen Ost und West besteht.

Auch wenn Sie etwa als Selbstständige nur freiwillige Beiträge an die Rentenkasse zahlen, sammeln Sie Punkte für Ihr Rentenkonto.

Umgerechnet bedeutet das: Hat ein Arbeitnehmer in Rostock oder Dresden 2022 die 38 901 Euro verdient, bekommt er nicht einen Entgeltpunkt für sein Konto, sondern 1,0420. Ab 2025 soll es diesen West-/Ost-Unterschied aber nicht mehr geben.

Auch wenn Sie etwa als Gewerbetreibende oder Freiberuflerin nur freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen, sammeln Sie Punkte für Ihr Rentenkonto. Das gilt außerdem für Zeiten, in denen jemand anders die Beitragszahlungen für Sie übernimmt, etwa während des Wehrdienstes oder in einer Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen.

Der Zugangsfaktor

Im Zugangsfaktor schlägt sich nieder, ob Sie pünktlich – also bei Erreichen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Grenze für die Altersrente – in den Ruhestand gehen oder früher oder später. Der Zeitpunkt für den pünktlichen Start ist die „Regelaltersgrenze“, die für die Versicherten je nach Geburtsjahr aktuell zwischen dem knapp 66. und dem 67. Lebensjahr liegt (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“, S. 25).

Für Versicherte, die pünktlich in Rente gehen, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Wer aber schon ein Jahr früher in Rente geht, muss oft hinnehmen, dass der Zugangsfaktor bei 0,964 liegt. Der Grund: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden bei fast allen Altersrenten 0,3 Prozent vom Leistungsanspruch abgezogen.

Etwas anders sieht die Rechnung aus, wenn Sie die Voraussetzungen für die „abschlagsfreie“ vorgezogene Rente erfüllen – die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ (siehe „Vorzeitig in Rente ohne Abschläge“, S. 26). Dann bleibt es auch bei frühzeitigem Rentenbeginn bei Zugangsfaktor 1.

Doch nicht nur ein vorzeitiger Rentenbeginn hat Auswirkungen auf den Zugangsfaktor, auch ein verspäteter macht sich bemerkbar. Gehen Sie zum Beispiel erst genau ein Jahr später als vom Gesetzgeber vorgesehen in Rente, ergibt sich ein Zugangsfaktor von 1,06. Denn für jeden Monat über der Altersgrenze bekommen Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf Ihre Monatsrente.

Der Rentenartfaktor

Ein weiterer Faktor, der sich je nach Art der Renten unterscheidet, beeinflusst die Höhe der Leistung: Je mehr eine Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen soll, desto höher ist der Faktor. Für die Altersrente und die Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt dieser Rentenartfaktor bei 1,0. Für die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt er dagegen 0,5.

Der aktuelle Rentenwert

Das ist der finanzielle Gegenwert, den Rentner für jeden gesammelten Entgeltpunkt erhalten. Ist in den Medien von Rentensteigerungen die Rede, heißt das übersetzt, dass dieser aktuelle Rentenwert erhöht wird.

Eine besonders deutliche Steigerung dieses Rentenwerts gab es Mitte 2022, als der Rentenwert in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland sogar um 6,12 Prozent gestiegen ist. Bis Mitte 2023 liegt der aktuelle Rentenwert demnach bei 36,02 Euro in den westlichen und bei 35,52 Euro in den östlichen Bundesländern. Die jeweils aktuellen Rentenwerte gelten in der Regel vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.

Daraus ergibt sich zum Beispiel: Geht ein im März 1957 geborener Mann zum 1. März 2023 pünktlich mit 65 Jahren und elf Monaten in Rente und hat er bis dahin 40 Entgeltpunkte gesammelt, steht ihm in Bremen eine Altersrente von rund 1 441 Euro brutto und in Görlitz von knapp 1 421 Euro zu.

Anspruch auf Grundrente?

Ergibt sich anhand der Entgeltpunkte ein eher niedriger Rentenanspruch? Dann können Sie eventuell von der 2021 eingeführten Grundrente profitieren (siehe „Absicherung für den Notfall“, S. 48). Ob Sie tatsächlich einen Zuschuss zur Rente erhalten, ermittelt die Rentenkasse automatisch. Ein separater Antrag auf die Grundrente ist nicht nötig. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie auf test.de, Suchwort: Grundrente.

Vorab informiert

Für Ihre persönliche Finanzplanung ist es wichtig, dass Sie nicht erst als Rentner, sondern bereits deutlich vorher wissen, wie hoch Ihre Rente etwa ausfallen wird. Daher erhalten Sie regelmäßig vom Rentenversicherer eine Übersicht zu Ihren Ansprüchen:

Die Renteninformation. Der Rentenversicherungsträger schickt den Versicherten einmal im Jahr die sogenannte Renteninformation. Er teilt darin mit, welche Ansprüche Sie bisher erworben haben und wie viel Altersrente es werden kann, wenn Sie weiter so Beiträge einzahlen wie in den vergangenen fünf Jahren. Außerdem rechnet er den Rentenanspruch hoch: Was kommt heraus, wenn es in jedem Jahr bis zum Ruhestandsbeginn Rentensteigerungen von 1 und von 2 Prozent gibt?

Die Rentenauskunft. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie alle drei Jahre anstatt der Renteninformation die ausführlichere Rentenauskunft. Dort finden Sie unter anderem eine Übersicht über die auf Ihrem Versichertenkonto gespeicherten Versicherungszeiten (also neben Phasen der Erwerbstätigkeit zum Beispiel auch Angaben über Kindererziehungszeiten oder Krankheitsphasen). Sie erfahren außerdem, wie viele Entgeltpunkte Sie bisher erworben und welchen Gegenwert diese haben. Dazu informiert Sie der Rententräger, mit welchen Leistungen Sie nach derzeitigem Stand rechnen können, wenn Sie keine weiteren Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Neben der Höhe Ihrer Altersrente, die Ihnen nach derzeitigem Stand bei Erreichen der Regelaltersgrenze zustehen würde, erfahren Sie, wie hoch eine Erwerbsminderungs- und eine Hinterbliebenenrente heute ausfallen würden.

Sie müssen einen Antragbeim Rentenversicherer stellen, um eine gesetzliche Rente zu bekommen. Beachten Sie, dass zwischen Antrag und erster Zahlung einige Zeit vergeht, sodass Sie zum Beispiel Ihre Altersrente etwa drei Monate vor der gewünschten ersten Zahlung beantragen sollten, damit sie pünktlich fließt. Sie können den Antrag allein ausfüllen. Aber einfacher ist es, wenn Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rententrägers helfen lassen („So kommen Sie an Ihr Geld“, S. 38).

Gedankenspiele

Mit Mitte 50 erhalten Sie die Rentenauskunft. Viele fragen sich dann erstmals konkreter: Wie stelle ich mir den Absprung aus dem Berufsleben vor? Wann ist der richtige Zeitpunkt? Wie viel Geld werde ich bekommen?

Aus der Rentenauskunft wissen Sie also, was Sie bekommen, wenn Sie ab jetzt nichts mehr in die Rentenkasse zahlen. Mit diesem Wert können Sie erst einmal weiter kalkulieren und auf dessen Basis Überlegungen zum Rentenbeginn anstellen.

Bevor Sie sich endgültig für eine Frührente entscheiden, sollten Sie aber noch einmal genauer rechnen und sich beraten lassen: Bleibt es bei dieser Rentenhöhe oder müssen Sie je nach persönlicher Situation die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat einplanen? Wie viel Rente werden Sie tatsächlich erhalten?

Stellen Sie anhand der Rentenauskunft fest, dass es noch Lücken in Ihrem Versicherungskonto gibt, beantragen Sie beim Rententräger ein Kontenklärungsverfahren.

Aus eigener Kraft Rente erhöhen

Sie selbst können – auch noch kurz vor Rentenbeginn – dafür sorgen, dass es nicht bei der von der Rentenversicherung genannten voraussichtlichen Höhe der Leistung bleibt. Das ist möglich, wenn Sie zusätzliches Geld an die Rentenkasse zahlen – wenn Sie also mehr einzahlen als Sie aufgrund Ihres Verdienstes eigentlich müssten.

Im Regelfall kommt es für angestellt Beschäftigte zwar nicht infrage, freiwillig mehr einzuzahlen, aber unter bestimmten Voraussetzungen geht es eben doch. Denn Angestellte wie auch versicherungspflichtige Selbstständige ab 50 können mit zusätzlichen Zahlungen die möglichen Abschläge ausgleichen, die ihnen häufig beim vorzeitigen Rentenbeginn drohen (siehe „Der Zugangsfaktor“, S. 19). Beantragen Sie dafür beim Rentenversicherungsträger, dass er ausrechnet, wie viel Sie einzahlen können oder müssen, um zum Beispiel die Abschläge für ein Jahr oder für zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

Je nach Ihrer individuellen Situation auf dem Versicherungskonto kann sich eine Summe von einigen Zehntausend Euro als Ausgleichszahlung ergeben. Zur Orientierung: Um einen Rentenpunkt mehr für Ihr Konto zu bekommen, müssen Sie im Jahr 2023 rund 8 024 Euro aufbringen, für zwei Entgeltpunkte sind es 16 049 Euro.

Solche Summen klingen eventuell abschreckend. Doch vielleicht haben Sie ein Finanzpolster, etwa die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung. Diese Summe in die eigene gesetzliche Rente zu investieren kann sich lohnen, zumal sich deren Rendite gerade auch im Vergleich zu privaten Versicherungen oder einer Rürup-Rente sehen lassen kann. Ein weiterer Vorteil: Sie müssen nicht die ganze Summe zahlen, kleinere Beträge sind möglich. Und Sie können die Einzahlung splitten und auf mehrere Raten und mehrere Jahre verteilen.

Zahlen und weiterarbeiten

Auch wenn Sie freiwillig einzahlen, um mögliche Rentenabschläge für eine Frührente auszugleichen: Sie sind nicht verpflichtet, tatsächlich vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Sie können weiterarbeiten, solange Sie wollen, und Ihre Rentenansprüche somit weiter erhöhen.

Wer kennt sich aus?

Welche Zahlungen sind nötig und möglich, um Abschläge für die Frührente komplett auszugleichen? Lassen Sie sich das von der Rentenkasse ausrechnen und nutzen Sie deren Beratungsangebot, um herauszufinden, was Sie auch mit kleineren Zahlungen erreichen. Weitere Ansprechpartner sind freie Rentenberater, zu finden unter rentenberater.de.

Der Rentenbescheid

Wenn Sie sich über den Zeitpunkt des Rentenbeginns klar sind und Ihre Rente beantragt haben, bekommen Sie Ihren Rentenbescheid, in dem schwarz auf weiß steht, wie hoch Ihre Rente ausfällt. Der Rentenbescheid listet zum Beispiel Ihren Versicherungsverlauf noch einmal auf und nennt die jeweils erworbenen Entgeltpunkte.

Die Rente wird grundsätzlich zum Monatsende bezahlt und durch den Renten Service der Deutschen Post angewiesen. Sind Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert, wird nicht die komplette Monatsrente überwiesen, sondern nur das, was nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge übrig bleibt. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, den Bescheid zu kontrollieren (siehe Checkliste rechts). Ihnen bleibt ein Monat, um dagegen Widerspruch einzulegen.

Checkliste

Rentenbescheid kontrollieren

In Rentenbescheide können sich Fehler einschleichen. Schauen Sie sich Ihren Bescheid deshalb – eventuell auch mithilfe eines Renten- oder Versichertenberaters – unter anderem auf diese Punkte hin an:

Zahlendreher. Wurden Ihre Einkommen und die Beitragszahlungen richtig berücksichtigt, oder stimmt die Höhe nicht? Nutzen Sie zum Beispiel die Bescheinigungen zu den geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber jedes Jahr erhalten haben, um die Werte zu prüfen.

Beitragszeiten. Wurden alle Jobs angerechnet, zum Beispiel auch Nebenjobs während des Studiums oder Phasen, in denen Sie als Selbstständige freiwillige Beiträge an die Rentenkasse gezahlt haben?

Ausbildung. Als ehemaliger Lehrling in einem Betrieb haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Ausbildungszeit besser bewertet wird: Sie bekommen für bis zu drei Jahre mehr Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, als Ihnen allein aufgrund Ihres (niedrigen) Einkommens als Lehrling zustünden. Die Aufwertung steht Ihnen zu, bis Sie damals die letzte Prüfung bestanden hatten. Ist das berücksichtigt?

Krankheiten und Arbeitslosigkeit. Tauchen auch die Tage auf Ihrem Rentenbescheid auf, an denen Sie krank oder vorübergehend arbeitslos waren?

Scheidung. Vergleichen Sie, ob die Daten zu Ihrem Versorgungsausgleich richtig berücksichtigt wurden. Was genau beim Versorgungsausgleich passiert, zeigt der Kasten oben auf S. 43.

Umzug. Sind Sie (mehrmals) zwischen den Bundesländern in West- und Ostdeutschland umgezogen? Dann sollten Sie prüfen, ob der Rentenversicherer für die Zeiten in den östlichen Bundesländern immer den Umrechnungsfaktor berücksichtigt hat, der Ihnen hierfür zusteht.

Wann Sie in den Ruhestand gehen dürfen

In Rente mit 63 oder 67? Dazwischen ist vieles machbar. Ein früherer Beginn ist bei gesundheitlichen Problemen möglich.

Über einen Punkt rund um das Thema Rente wird immer wieder diskutiert und gestritten: das Renteneintrittsalter. Galt über viele Jahre die Grundregel, dass im Alter von 65 regulär Schluss mit der Arbeit ist, gilt mittlerweile die „Rente mit 67“, und diskutiert wird längst über einen Rentenbeginn ab 69 oder sogar 70.

Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, haben erst im Alter von 67 Jahren Anspruch auf die Regelaltersrente.

Ist von diesen Altersgrenzen die Rede, geht es um die sogenannte Regelaltersrente. Das ist die Rente, die die allermeisten Erwerbstätigen ohne Probleme bekommen können. Denn wenn Sie mindestens fünf Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen, haben Sie Anspruch auf diese Rente. Früher galt für diese Regelaltersrente eine Grenze von 65 Jahren, seit 2012 steigt aber das Eintrittsalter für diese Rente stufenweise an – je nach Geburtsjahr ist für aktuell noch im Berufsleben Stehende per Gesetz ein Beginn zwischen dem knapp 66. und dem 67. Lebensjahr vorgesehen (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“ rechts).

Demnach ist zum Beispiel für Versicherte, die 1957 geboren wurden, der reguläre Beginn der Altersrente mit 65 Jahren und elf Monaten vorgesehen. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, haben mit 67 Jahren Anspruch auf die Regelaltersrente.

Vorzeitiger Ausstieg möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Versicherte aber schon früher gehen. Allerdings hat das mindestens einen, häufig sogar zwei Nachteile, die die Monatsrente deutlich nach unten drücken:

Zum einen fallen die Rentenansprüche grundsätzlich etwas niedriger aus. Denn die Rentenhöhe hängt ja entscheidend davon ab, wie viel Beiträge jemand im Laufe des Arbeitslebens zahlt. Wer nicht bis zur vorgesehenen Altersgrenze arbeitet, zahlt nicht so lange in die Rentenkasse ein und überweist somit insgesamt weniger, als bei „pünktlichem“ Rentenbeginn möglich gewesen wäre.

Altersgrenzen für die Rente

Wenn Sie noch im Berufsleben stehen, haben Sie nach der aktuellen Gesetzgebung je nach Geburtsjahr frühestens mit knapp 66 Jahren Anspruch auf die Regelaltersrente. Ein früherer Rentenbeginn ist allerdings möglich: Wenn Sie mindestens 35 Versichertenjahre nachweisen, können Sie als langjährig Versicherte bereits im Alter von 63 Jahren in Rente gehen, allerdings mit Abschlägen, deren Höhe vom Geburtsjahr abhängt.

Geburtsjahr

Regelaltersrente1): vorgesehener Rentenbeginn im Alter von

Rente für langjährig Versicherte1): Rentenabschlag (in Prozent) bei Rentenbeginn zum 63. Geburtstag

      1957

65 Jahren + 11 Monaten

10,5

      1958