Fit für die Apothekenführung - Martin Hassel - E-Book

Fit für die Apothekenführung E-Book

Martin Hassel

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Beschreibung

Die Führung einer öffentlichen Apotheke stellt eine große Herausforderung dar, die schon mit den Überlegungen zur Übernahme oder Neugründung beginnt. Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte spielen dabei ebenso eine Rolle wie Themen der Personalführung. Dieses bewährte Praxisbuch begleitet Sie kompakt und praxisnah durch alle relevanten Themenbereiche. Es unterstützt Sie bei der Entscheidung für die Selbstständigkeit, zeigt formale Voraussetzungen auf und hilft bei der Wahl zwischen Neugründung, Übernahme, Filialisierung oder Pacht. Auch Angebote wie Mediation oder Coaching werden als sinnvolle Begleitung thematisiert. Sie erhalten fundierte Grundlagen zur Bewertung von Apotheken, zur Vorbereitung auf Vertragsverhandlungen und Gespräche mit Banken sowie betriebswirtschaftliches Know-how für die ersten Geschäftsjahre. Hinzu kommen arbeitsrechtliche Grundlagen und Tipps zur Personalführung. Für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Apotheke bietet das Buch zudem ein eigenes Kapitel zu den Grundlagen eines wirkungsvollen Marketings.

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Seitenzahl: 228

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Fit für die Apothekenführung

Ein Praxisbuch für den Einstieg

5., überarbeitete Auflage

Martin Hassel

unter Mitarbeit von Ute Heckelmann

und Oliver Vorberg

Fit für dieApothekenführung

Ein Praxisbuch für den Einstieg

5., überarbeitete Auflage

Martin Hassel

unter Mitarbeit von Ute Heckelmann

und Oliver Vorberg

5., überarbeitete Auflage 2025

ISBN 978-3-7741-1886-7 (eBook: ISBN 978-3-7741-1887-4)

© 2010 Govi (Imprint) in der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH, Apothekerhaus, Eschborn, Carl-Mannich-Straße 26, 65760 Eschborn

avoxa.de, govi.de

Alle Rechte vorbehalten.

Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotografie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Geschützte Warennamen (Warenzeichen) werden nicht besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.

Titelbild: Grady Reese/peopleimages.com

Satz: Datagroup-Int SRL, 300665 Timişoara, Rumänien

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Wichtiger Hinweis

Die Ratschläge und Hinweise in den jeweiligen Kapiteln erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Das Buch ist ausdrücklich nicht geeignet, eine qualifizierte Beratung z. B. durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen. Jede Form der Haftung, die sich durch Rückschlüsse aus den Empfehlungen und Angaben im Buch ergeben, ist ausgeschlossen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Vorwort

Die Apotheke ist einer der Hauptleistungserbringer im Gesundheitsmarkt. Dieser ist wesentlich von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geprägt, sodass die durchschnittliche Apotheke überwiegend von Einnahmen abhängig ist, die aus GKV-Rezepten resultieren. Insofern ergibt sich für den Apotheker einerseits ein wirtschaftliches Tätigwerden als Kaufmann und Freiberufler, andererseits geschieht dieses Tätigwerden in einem gesetzlich geregelten und kontrollierten Markt.

Etwa 75 Prozent der Approbierten arbeiteten 2024 in öffentlichen Apotheken. Dies verdeutlicht, dass sich der weitaus größte Teil der Pharmaziestudierenden für die Inhaberschaft oder die Tätigkeit in einer Apotheke entscheidet. Die restlichen 25 Prozent sind überwiegend in Krankenhäusern, der pharmazeutischen Industrie, Behörden und Universitäten beschäftigt.

Dieses Buch richtet sich vornehmlich an den selbstständigen Apotheker und den, der es werden möchte. Wann lohnt sich eine eigene Apotheke? Wie sichere ich mich als Selbstständiger in der heutigen Zeit ab? Wie plane ich die Selbstständigkeit und wie finde ich eine geeignete Apotheke? Wen frage ich um Rat?

Die Autoren lassen ihre Erfahrungswerte, die auf der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Betreuung vieler Apotheker beruhen, strukturiert in insgesamt acht Kapitel einfließen. Schritt für Schritt werden wesentliche Punkte besprochen, die es bis zur Eröffnung einer eigenen Apotheke und in den ersten Jahren danach zu beachten gilt. Das Planen einer erfolgversprechenden Selbstständigkeit beginnt schon vor der eigentlichen Gründung oder Übernahme des Geschäfts und die Finanzierung der Investitionen muss wohl überlegt sein. Das Buch gibt wichtige Tipps für die ersten Geschäftsjahre und umreißt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen, die Sie als Vollkaufmann beherrschen sollten. Eine gute Mitarbeiterführung und ein zielgruppengerechtes Marketing sind ebenfalls Chefsache. In die vorliegende fünfte Auflage des bewährten Leitfadens sind die neuesten wirtschaftlichen Daten sowie die aktuellen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen eingeflossen.

Ich bedanke mich herzlich bei meinen Mitautoren und bei Frau Sandra Maaß für die Hilfe bei der Überarbeitung.

Martin Hassel, im September 2025

Martin Hassel

Martin Hassel ist Rechtsanwalt und Partner im Steuerbüro Dr. Schmidt und Partner in Koblenz. Er hat sich auf die Beratung von Apotheken spezialisiert.

Herr Hassel ist Lehrbeauftragter im Rahmen des Weiterbildungsstudiums zum Apothekenbetriebswirt an der Fachhochschule Schmalkalden. Vielen Apothekern ist er aufgrund seiner regelmäßigen Referenten- und Autorentätigkeit zu apothekenrelevanten Themen bekannt.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Martin Hassel

1 Vor der Selbstständigkeit

1.1 Der Markt für die Apotheke

1.2 Lohnt sich der Schritt in die Selbstständigkeit?

1.3 Persönliche Absicherung und Versicherungen

1.4 Inhaberschaft einer Apotheke

1.4.1 Kaufmannseigenschaft

1.4.2 Die Betriebserlaubnis

1.4.3 Zu beachtende Formalitäten

1.5 Der Standort der Apotheke

1.6 Fachkundige Berater finden

1.7 Filialleitung als Alternative

1.7.1 Rechtliches

1.7.2 Kaufmännische Verantwortung

1.7.3 Pro und contra Filialleitung

2 Die Gründung oder Übernahme einer Apotheke

2.1 Die Neugründung

2.2 Der Kauf

2.3 Der Apothekenwert

2.3.1 Voranalyse und Prognose

2.3.2 Die Detailplanungsphase

2.3.3 Das Konzept des »time value of money«

2.3.4 Das unternehmerische Risiko

2.4 Kaufvertrag, Vertragsverhandlungen

2.5 Der unentgeltliche Erwerb

2.6 Der Mietvertrag über die Apothekenräumlichkeiten

2.6.1 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (§ 535 BGB)

2.6.2 Wichtige Vertragsklauseln

2.7 Die Übernahme von Arbeitsverträgen

2.7.1 Betriebsübergang gemäß § 613a BGB

2.7.2 Eintritt in alle Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse

2.7.3 Kündigungsverbot gemäß § 613a Absatz 4 BGB

2.7.4 Personalbestand und Arbeitsverhältnisse prüfen

2.7.5 Unterrichtungsanspruch § 613a Abs. 5 BGB

2.8 Die Übernahme von sonstigen Dauerverträgen

2.9 Steuerrechtliche Folgen

2.10 Pacht oder Filialleitung als Alternative zum Erwerb

2.10.1 Die Pacht

2.10.2 Die Höhe der Pacht

2.10.3 Gesetzliche Grundlage § 9 Apothekengesetz

2.10.4 Die Filialisierung

2.11 Jenseits der Zahlen: Mediation und Coaching in der Unternehmensnachfolge

2.11.1 Mehr als ein Vertrag – Die unterschätzten Aspekte im Vorfeld

2.11.2 Mediation und Coaching

2.11.3 Empfehlungen

3 Finanzierung, Steuern und (Liquiditäts-)Planung

3.1 Die Finanzierung

3.1.1 Das Annuitätendarlehen

3.1.2 Das Tilgungsdarlehen

3.1.3 Das endfällige Darlehen

3.1.4 Der Kontokorrentkredit

3.1.5 Finanzierungsmittel aus öffentlicher Hand

3.1.6 Nominal- und Effektivzins

3.1.7 Sicherheiten für das Kreditinstitut

3.1.8 Kreditverhandlung

3.1.9 Baseler Eigenkapitalverordnung (»Basel I–IV«)

3.2 Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer

3.2.1 Die Einkommensteuer

3.2.2 Exkurs I: Abschreibungen

3.2.3 Exkurs II: Der Investitionsabzugsbetrag

3.2.4 Die Gewerbesteuer

3.2.5 Die Umsatzsteuer

3.3 Liquiditätsberechnungen: vom Gewinn zum Verfügungsbetrag

4 Los geht's – Organisation und Gewinnermittlung

4.1 Die Eröffnung

4.2 Basics – Grundlagen des Apothekenbetriebs

4.2.1 Ziele, Organisation, Entscheidungen, Kontrolle

4.2.2 Die Buchhaltung

4.2.3 Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

4.2.4 Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung

4.2.5 Die Bilanz

4.3 Qualitätsmanagementsysteme (QMS)

5 Erfolgreich wirtschaften von Anfang an

5.1 Der Einkauf

5.1.1 Schlüsseldeterminanten für den Einkauf

5.1.2 Der Großhandel

5.1.3 Die Lagerumschlagshäufigkeit

5.1.4 Renner und Penner

5.1.5 (Einkaufs-)Kooperationen

5.1.6 Konditionen

5.2 Die Kostenstruktur in der Apotheke

5.2.1 Der Wareneinsatz

5.2.2 Die Personalkosten

5.2.3 Die Raumkosten

5.2.4 Apothekenspezifische Kosten

5.2.5 Werbe- und Reisekosten

5.3 Kennzahlen

5.3.1 BWA und Bilanz

5.3.2 Warenwirtschaftssystem

5.3.3 Rezeptabrechnungsstelle

5.3.4 Sonstige Auswertungen

5.4 Networking

5.5 Problembewältigung und Krisenmanagement

6 Die Mitarbeiter

6.1 Die Personalführung

6.1.1 Der Führungsstil

6.1.2 Delegieren von Aufgaben

6.1.3 Motivation

6.1.4 Mitarbeitergespräche

6.2 Die Personalplanung

6.2.1 Die Personalbeschaffung

6.2.2 Die Personalbedarfsplanung

6.3 Das Arbeitsrecht

6.3.1 Personal einstellen

6.3.2 Die Arbeitszeit

6.3.3 Die Arbeitsvergütung

6.3.4 Konfliktlösung/Beendigung von Arbeitsverhältnissen

6.3.5 Lohnabrechnung und Personalkosten

7 Das Marketing

7.1 Apothekenspezifisches Marketing

7.1.1 Die Standort- und Wettbewerbsanalyse

7.1.2 Die Analyse der Zuweiser und Rezepte

7.1.3 Die Kundenbefragung

7.1.4 Warenpräsentation in der Sicht- und Freiwahl

7.1.5 Preismanagement

7.1.6 Kooperationen

7.1.7 Kundenbindungsinstrumente

8 Anhang

8.1 Muster-Rechnung

8.2 Auswertung Apotheke Mustermann

8.3 Checkliste Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis

Glossar

Stichwortverzeichnis

1 Vor der Selbstständigkeit

1.1 Der Markt für die Apotheke

Wie jedes Einzelhandelsgeschäft ist die Apotheke abhängig von dem im Markt zu erzielenden Umsatz. Dieser ist größtenteils von den zulasten der gesetzlichen Krankenkassen eingelösten Verordnungen abhängig, jedoch auch von Kunden, die Privatrezepte einlösen oder OTC (Over the Counter)-Arzneimittel beziehungsweise Freiwahlprodukte kaufen. 2024 betrug das Gesamtvolumen des Apothekenumsatzes 70,4 Milliarden Euro und wuchs damit in den letzten 20 Jahren von 32,01 Milliarden Euro im Jahre 2004 stetig an. Ebenfalls stetig angestiegen ist der Durchschnittsumsatz einer Apotheke in Deutschland, er liegt derzeit bei 3,7 Mio. Euro (siehe Abbildung 1). Wie Abbildung 1 zeigt, blieben rund 60 Prozent der Apotheken unter dem Durchschnittsumsatz, die Umsatzverteilung innerhalb der Apothekenlandschaft variiert stark.

Abbildung 1: Umsatzverteilung der Apotheken.

Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.: Die Apotheke, Zahlen, Daten, Fakten 2025

Die Betriebsergebnisse sind im Vergleich von 120.062 Euro im Jahr 2008 auf 181.025 Euro im Jahr 2024 bei den West-Apotheken gestiegen. Bei den Ost-Apotheken ist das Betriebsergebnis von 140.157 Euro im Jahr 2008 auf 142.364 Euro im Jahr 2024 nur marginal gestiegen (siehe Abbildung 2).

Der Umsatz entspricht 1,389 Millionen Arzneimittelpackungen, die 2024 von den Apotheken abgegeben wurden. Hiervon entfielen auf den verschreibungspflichtigen Bereich 808 Millionen Packungen, also ein Anteil von 58,2 Prozent, und auf den apothekenpflichtigen Arzneimittelbereich 549 Millionen Packungen, das entspricht 39,5 Prozent. Die restlichen 2,3 Prozent entfielen auf freiverkäufliche Arzneimittel. 475 Millionen Packungen wurden im Rahmen der Selbstmedikation abgegeben und 914 Millionen aufgrund von Verordnungen (GKV, PKV und Sonstige). Somit lag 2024 der Anteil der Selbstmedikation immerhin bei 34,2 Prozent des gesamten Apothekenumsatzes (alle Zahlen: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.). Abbildung 3 zeigt die Umsatzstruktur, die sich daraus ergibt.

Trotz Niederlassungsfreiheit bleibt die Zahl der Apotheken rückläufig. Auffällig ist zudem, dass die jährliche Zahl der Neugründungen gering bleibt. Dies ist vor allem darin begründet, dass die Neugründung einer Apotheke in einem gesättigten Markt relativ risikoreich ist. Ausgehend von den oben dargestellten Zahlen stellt sich nun für Sie als Apotheker die Frage, ob Sie sich in die Selbstständigkeit begeben oder als angestellter Apotheker oder Filialapothekenleiter tätig bleiben wollen. Hierfür ist von entscheidender Bedeutung, ob sich der Schritt in die Selbstständigkeit lohnt.

Abbildung 2: Betriebsergebnisse 2008 bis 2024. Quelle Dr. Schmidt und Partner

Abbildung 3: Umsatzstruktur in Umsatzwerten und abgegebenen Packungen. Quelle: Insight Health GmbH & Co. KG. ABDA-Statistik

Tabelle 1: Entwicklung der Apothekenzahl.

Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

p

1990

1995

2000

2005

2010

2015

2020

2022

2023

2024

Apothekenzahl (inkl. Filialapotheken)

19.898

21.119

21.592

21.476

21.441

20.249

18.753

18.068

17.571

17.041

davon

Haupt-/Einzelapotheken*

19.898

21.119

21.592

20.248

17.963

15.968

14.110

13.355

12.950

12.530

Filialapotheken

1.228

3.478

4.281

4.643

4.713

4.621

4.511

Neueröffnungen

372

187

326

263

154

85

68

62

48

Schließungen

156

185

242

370

346

407

461

559

578

Apothekenentwicklung

+216

+2

+84

–107

–192

–322

–393

–497

–530

Angaben jeweils Jahresende. * Apotheken mit Betriebserlaubnis nach § 2 Apothekengesetz

1.2 Lohnt sich der Schritt in die Selbstständigkeit?

Die Frage, ob die Selbstständigkeit für Apotheker empfehlenswert ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Oft spielen auch persönliche Gründe dabei eine Rolle. Beim Abwägen des Für und Wider kann der Vergleich eines selbstständigen Apothekers, der eine Durchschnittsapotheke betreibt, mit einem angestellten Apotheker hilfreich sein. Als angestellter Apotheker sind Sie gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit durch die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert. Zudem sind Sie aufgrund Ihrer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk in der Lage, sich eine Altersversorgung aufzubauen. Sie sind durch das Arbeitsrecht abgesichert und müssen lediglich mit dem Risiko einer betriebsbedingten Kündigung rechnen.

Der Schritt in die Selbstständigkeit bedeutet zunächst den Verlust dieser geschützten Angestelltenposition. Sie sind als Selbstständiger für Ihr eigenes Wohl und Wehe verantwortlich. Sie können das Risiko einer Insolvenz nicht vollständig absichern. Als Selbstständiger tragen Sie das unternehmerische Risiko, das Sie während Ihres gesamten Berufslebens begleiten wird. Insofern sollten Sie den Schritt in die Selbstständigkeit nur dann vollziehen, wenn sich Ihr Einkommen dadurch erheblich erhöht.

BEISPIEL

A ist angestellte Apothekerin in der Markt-Apotheke und verdient dort ein Bruttojahresgehalt in Höhe von 54.000,00 Euro (inklusive Arbeitgeberanteile: 65.000,00 Euro). Dies entspricht in etwa einem Tarifgehalt zuzüglich 15 Prozent der ersten Berufsjahrstufe des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter. A kauft schließlich die Markt-Apotheke von der Eigentümerin und zahlt hierfür inklusive Warenlager einen Kaufpreis in Höhe von 550.000,00 Euro. Die Markt-Apotheke erzielt einen Umsatz von 2,5 Millionen Euro und eine Rendite von 150.000,00 Euro. Dies entspricht in etwa den Werten einer Durchschnittsapotheke.

Der Gewinn vor Steuern in Höhe von 150.000,00 Euro ist, wenn auch sehr grob, durchaus mit dem Bruttogehalt inklusive Arbeitgeberanteile zu vergleichen. Dieser erste Näherungswert zeigt, dass sich finanziell der Schritt in die Selbstständigkeit lohnt. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass der Kaufpreis einer Apotheke in den meisten Fällen über eine Darlehensaufnahme finanziert wird. Dieses Darlehen ist zurückzuführen und ergibt neben dem unternehmerischen Risiko eine weitere, konkrete finanzielle Belastung für die ersten Geschäftsjahre. Der etwas hinkende Vergleich zwischen einem Angestellten und Selbstständigen soll nur einen ersten Anhaltspunkt liefern. Wie sich die finanzielle Situation durch den Schritt in die Selbstständigkeit entwickelt, muss anhand der konkreten Apotheke mit einem Businessplan beziehungsweise einer Liquiditätsberechnung ausgerechnet werden (siehe Kapitel 2 und 3). Eines sollten Sie jedoch zusätzlich berücksichtigen: Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit wird sich die tariflich vorgegebene 40-Stunden-Woche erledigt haben. Die Führung einer öffentlichen Apotheke erfordert einen weitaus höheren Arbeitseinsatz. Dafür arbeiten Sie hier für Ihr eigenes Geschäft!

1.3 Persönliche Absicherung und Versicherungen

Ein wichtiger Aspekt der Selbstständigkeit liegt darin, sich persönlich gegen die Risiken von Krankheit und Arbeitsunfähigkeit abzusichern.

Die Krankenversicherung wurde Ihnen als Angestelltem bereits vom Gehalt abgezogen, sofern Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist geregelt, dass sich auch ein Selbstständiger verpflichtend krankenversichern muss. In der Regel wird dies jedoch in einer privaten Krankenversicherung erfolgen. Hierbei können Sie zwischen den Anbietern auf dem Markt wählen und individuell das günstigste Paket zusammenstellen. Üblicherweise ist eine private Krankenversicherung für einen jungen Menschen recht günstig. Allerdings sollten Sie beachten, dass sich dies mit zunehmendem Alter ändert. Obwohl die privaten Krankenversicherer gesetzlich verpflichtet sind, Altersrückstellungen zu bilden, kann hier durch einen Zusatztarif die Altersrückstellung noch weiter erhöht werden. Hierdurch zahlen Sie im Alter geringere Beiträge. Möglich ist im Übrigen eine freiwillige Weiterversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Weg wird häufig dann gewählt, wenn eine private Krankenversicherung durch individuelle Risikozuschläge (Vorerkrankungen oder Ähnliches) zu teuer oder überhaupt nicht zu erlangen ist. Gesetzliche Krankenversicherer bieten den Vorteil, Kinder und Ehegatten kostenlos mitzuversichern. In der privaten Krankenversicherung müssen Kinder und Ehegatten zusätzlich versichert werden.

Wie Sie sich auch entscheiden: Die Kosten für eine Krankenversicherung und Pflegeversicherung tragen Sie selbst. Sie sollten diese daher mit einrechnen. Geradezu ein Muss ist die Absicherung gegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Sie müssen dieses Risiko besonders in den ersten Jahren Ihrer Selbstständigkeit adäquat absichern. Zunächst sollten Sie abklären, welchen Schutz Sie in dieser Hinsicht von einem berufsständischen Versorgungswerk zu erwarten haben. Oftmals sind Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung mitversichert. Ansonsten sollte dieser Versicherungsschutz privat dazugekauft werden, entweder in Form einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz oder mit einer Risikoversicherung.

Das Risiko der Arbeitslosigkeit kann von Ihnen als Selbstständiger neuerdings ebenfalls mitversichert werden. Allerdings ist diese freiwillige Arbeitslosenversicherung im Apothekenbereich sicherlich nicht sehr relevant.

Von größerer Bedeutung ist die Altersvorsorge, die Sie sich als Selbstständiger aufbauen müssen. Eine Grundabsicherung erfolgt durch das berufsständische Versorgungswerk, in dem Sie häufig bereits als Angestellter Pflichtmitglied waren. Nach den Satzungen der meisten Versorgungswerke werden Anwartschaften, die Sie als angestellter Apotheker erworben haben, bei der späteren Rente mitberücksichtigt. Die Beitragshöhe richtet sich ebenfalls nach der Satzung des Versorgungswerks. In der Regel beträgt der Höchstbeitrag 18,6 Prozent der Rentenversicherungspflichtgrenze. Es ist empfehlenswert, sich mit den Satzungen des jeweiligen Versorgungswerks genau auseinanderzusetzen. Das Versorgungswerk stellt den wichtigsten Teil Ihrer Altersvorsorge dar. Hier sollten Sie sich auskennen. Wichtige Fragen sind, ab wann Sie Leistungen aus dem Versorgungswerk beziehen können, welchen Verrentungsfaktor die eingezahlten Beiträge haben und welche Wahlmöglichkeiten Sie bei der Beitragshöhe eventuell haben. In einigen Versorgungswerken können Sie (satzungsabhängig) vorgezogene Altersruhegelder beziehen und gleichzeitig weiter die Apotheke betreiben.

Letztlich stellen die Versorgungswerke aber nur eine Säule der Altersvorsorge dar. Heutzutage sollte sich jeder eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen. Am Markt sind viele unterschiedliche Modelle vertreten, die je nach individueller Familiensituation, dem gewünschten Aufwand pro Jahr und der vielleicht aufzufüllenden Versorgungslücke sinnvoll sind. Ob Sie sich durch eine zusätzliche private Rentenversicherung, Lebensversicherungen, Immobilieneigentum oder Aktien für das Alter absichern, ist Geschmacksfrage. Sie sollten jedoch niemals den Wert Ihrer Apotheke für die Altersversorgung einplanen! Niemand kann Ihnen garantieren, dass Ihre Apotheke in dem sich schnell wandelnden Gesundheitsmarkt überhaupt noch einen Wert besitzt, wenn Sie in Rente gehen möchten.

Um sich zusätzlich abzusichern, brauchen Sie noch weitere Versicherungen. Zunächst ist eine Krankentagegeldversicherung zu nennen. Diese zählt zu den privaten Versicherungen und sichert das betriebswirtschaftliche Risiko einer Erkrankung ab. Wenn Sie als Apotheker arbeitsunfähig erkrankt sind, benötigen Sie für diesen Zeitraum einen Vertreter. Diese Kosten sollen durch die Krankentagegeldversicherung, durch die Sie pro Krankheitstag eine bestimmte Summe erhalten, abgesichert sein. Höhe der Krankentagegelder sowie Dauer der Versicherung können individuell abgeschlossen werden. Vergleichbar mit der Krankentagegeldversicherung ist eine sogenannte Vertreterversicherung, die allerdings eine betriebliche Versicherung darstellt. Wenngleich die Beiträge als Betriebsausgabe abgezogen werden können, sind die Auszahlungen dementsprechend als Betriebseinnahme zu versteuern.

Für den Betrieb der Apotheke eminent wichtig sind die Betriebshaftpflichtversicherung und Produkthaftpflichtversicherung. Durch diese Versicherungen decken Sie das Risiko der Falschabgabe von Medikamenten und Rezepturen (auch durch Mitarbeiter) ab. Versichert ist auch, wenn ein Kunde zu Schaden kommt. Diese Versicherungen sind somit ein Muss.

Weiterhin ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung unerlässlich. Diese sichert das Risiko einer Betriebsunterbrechung durch Einflüsse von außen (zum Beispiel durch Hochwasser) wirkungsvoll ab.

Ebenfalls empfehlenswert sind eine private Unfallversicherung sowie eine betriebliche Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaft. Sie können sich auch als Apothekenleiter freiwillig durch die Berufsgenossenschaft versichern lassen. Diese deckt alle Personenschäden, die Sie und Ihre Angestellten durch Berufsunfall erleiden, ab.

1.4 Inhaberschaft einer Apotheke

1.4.1 Kaufmannseigenschaft

Der Apothekerberuf gehört zu den freien Berufen. Gleichzeitig ist der Apotheker jedoch auch Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, da er ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Eine Apotheke ist solch ein Gewerbebetrieb.

Die Kaufmannseigenschaft hat verschiedene Konsequenzen. Als Kaufmann gelten Sie nach dem Willen des Gesetzgebers als Unternehmer und sind nicht mehr so schutzbedürftig wie als Privatperson. Wesentliche Verbraucherschutzgesetze aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch schützen Sie als Kaufmann nicht mehr. Hierauf sollten Sie vor allem bei der Unterzeichnung von Verträgen achten.

BEISPIEL

T verkauft Ihnen in Ihrer Apotheke die Werbeanzeige in einem Polizeiblatt. Obwohl Sie sich über den Nutzen nicht sicher sind, unterzeichnen Sie den Vertrag, nicht zuletzt, um T zum Gehen zu veranlassen. Am nächsten Tage wollen Sie den Vertrag rückgängig machen. Hier hätten Sie als Privatperson Erfolg, da Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht geltend machen können. Als Kaufmann steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu, Sie können den Vertrag nicht rückgängig machen.

Als Kaufmann müssen Sie auch bei der Warenbestellung beachten, dass Sie etwaige Mängel unverzüglich rügen müssen. Ansonsten verlieren Sie die Möglichkeit, schadhafte Ware zurückzusenden.

Rein formal ist der Kaufmann als Einzelfirma im Handelsregister einzutragen. Nach § 238 ff. HGB besteht außerdem eine Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Buchführung durchzuführen. Weiterhin ist der Kaufmann verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr eine Bilanz sowie eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erstellen. Näheres hierzu finden Sie im Kapitel 4. Eine ordnungsgemäße Firmierung muss auf den Geschäftsbögen und jedem schriftlichen Auftreten nach außen (Flyer, Werbebroschüren, etc.) erfolgen. Diese könnte wie folgt lauten: »Adler-Apotheke, Hans Müller e.K.«

1.4.2 Die Betriebserlaubnis

Die formale Voraussetzung für den Betrieb einer eigenen Apotheke ist die Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis gemäß § 2 Apothekengesetz (ApoG) ist dann zu erteilen, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt. Ist dies der Fall, hat die Erlaubnisbehörde keine Möglichkeit, die Betriebserlaubnis zu verweigern. Mittlerweile bieten die meisten Erlaubnisbehörden Checklisten an, die im Internet heruntergeladen werden können. Die Betriebserlaubnis sollte beantragt werden, sobald die benötigten Unterlagen vollständig sind. Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis mindestens sechs Wochen.

1.4.3 Zu beachtende Formalitäten

Mit Erlangung der Betriebserlaubnis sind jedoch nicht alle Formalitäten abgeschlossen. Vor der Eröffnung der Apotheke muss eine Gewerbeanmeldung nebst Eintrag in das Gewerberegister der Stadt oder der Verbandsgemeinde erfolgen. Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist das Gewerbeamt bei der Stadtverwaltung oder der Gemeindeverwaltung. Von diesem Gewerbeamt erfolgt die Mitteilung der Gewerbeanzeige automatisch an das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft, das Gewerbeaufsichtsamt und die Industrie- und Handelskammer (IHK). Daher werden Sie nach der Gewerbeanzeige einen Fragebogen durch das Finanzamt erhalten. Diesen Fragebogen sollten Sie zusammen mit einem Steuerberater ausfüllen, da aufgrund dieser Angaben beispielsweise die Steuervorauszahlungen festgesetzt werden.

Weiterhin müssen die beschäftigten Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, und zwar innerhalb von acht Tagen nach Eröffnung des Betriebs. Für Apotheken ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg zuständig. Wird eine bereits bestehende Apotheke übernommen, sollte trotzdem eine Meldung über den Inhaberwechsel an die Berufsgenossenschaft erfolgen.

Das Gewerbeaufsichtsamt ist zuständig für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und übt die Aufsicht über bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge et cetera aus.

Die IHK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Obwohl Sie als Apotheker Pflichtmitglied der Apothekerkammer sind, müssen Sie gleichzeitig als Kaufmann und Gewerbetreibender Pflichtmitglied der IHK sein. Eine Anmeldung zum Handelsregister sollte rechtzeitig erfolgen. Diese ist durch einen Notar vorzunehmen. Wegen der Beschäftigung von Arbeitnehmern ist bei einer Neueröffnung von der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer anzufordern. Die Betriebsnummer ist erforderlich, damit Ihr Steuerberater die Beschäftigten ordnungsgemäß anmelden kann. Darüber hinaus sind die Arbeitnehmer beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Schließlich muss der Apotheker beim örtlich zuständigen Hauptzollamt den Verkehr mit Branntwein schriftlich anzeigen.

1.5 Der Standort der Apotheke

Bereits im Vorfeld der Apothekengründung beziehungsweise -übernahme sollten Sie sich Gedanken über das Umfeld der Apotheke machen. Die Wirtschaftlichkeit der Apotheke ist entscheidend von der Wahl eines guten Standortes abhängig, sodass zuvor entsprechende Analysen durchgeführt werden sollten. Durch betriebswirtschaftliche Methoden beziehungsweise Methoden der Marktforschung können Sie grundsätzlich viel über den Marktwert eines Standortes erfahren. Maßgeblich für seine Größe sind hauptsächlich der Kundenquerschnitt, der zu erwartende Rezeptumsatz sowie die Wettbewerbssituation. Je nach Center-, Stadtteil- oder Landapotheke sind die einzelnen Parameter anders gewichtet.

Bei einer Landapotheke handelt es sich klassischerweise um eine Apotheke, die von ihren Stammkunden lebt. Der Anteil der Laufkundschaft ist als eher gering anzusehen. Dementsprechend ist der Umsatz, der mit Rezepten über verschreibungspflichtige Arzneimittel erzielt wird, meist recht hoch. Eine Landapotheke bietet in vielen Bereichen Vorteile. Die Gefahr des Preisdumpings vor Ort beziehungsweise der Konkurrenz durch Discounter ist noch relativ gering. Der Umsatz bleibt aufgrund der treuen Stammkunden stabil. Werbeaktionen oder Preisnachlässe sind nicht unbedingt erforderlich. Dafür werden Sie sich als Inhaber einer Landapotheke nur dann profilieren und erfolgreich wirtschaften können, wenn Sie sich vor Ort in die Dorf- oder Kleinstadtgemeinschaft integrieren. Ihre Patienten werden Sie zudem mehr fordern und mehr Service von Ihnen verlangen. Ein gut funktionierender Botendienst und andere Dienstleistungen sind ein absolutes Muss. Ebenso ist ein gutes Verhältnis zu den wenigen Ärzten im Umfeld notwendig.

Die Stadt(teil)apotheke kann auf ein breiteres Umfeld aufbauen. Bei einer Stadtapotheke bestimmt maßgeblich der individuelle Standort den Erfolg. Es empfiehlt sich, zu analysieren, welche Bevölkerungsgruppen zum Kundenstamm der Stadtapotheke gehören. Wichtig ist, ob es sich um eine reine Schlafstadt oder ein citynahes Gebiet handelt. Wesentlich ist auch, ob die Stadtapotheke dem Konkurrenzdruck weiterer Marktteilnehmer gewachsen ist.

Die Centerapotheke beziehungsweise Lauflagenapotheke repräsentiert Apothekentypen, die weniger auf Stammkunden als vielmehr auf Laufkundschaft aufbauen. Dies ist hinsichtlich der Umsatzstruktur vorteilhaft, da der OTC-Anteil erheblich höher ist als bei der Stammkunden-Apotheke. Dieser Renditevorteil wird jedoch häufig durch höhere Personalkosten aufgrund längerer Öffnungszeiten und höhere Mieten egalisiert. Aufgrund der wenigen Stammkunden ist es immer wieder erforderlich, durch Verkaufsaktionen, besondere Beratungsprofile, Werbemittel oder sonstige Maßnahmen die Laufkundschaft zu binden. Die längeren Öffnungszeiten erfordern auch von dem Inhaber einen größeren Einsatz. Genauso wichtig wie die guten Beziehungen zu den wenigen Ärzten ist der Kontakt zu dem Betreiber des Centers beziehungsweise zu anderen Geschäftsinhabern vor Ort. Die Geschäftspolitik eines Centers oder einer Ladenpassage in einer Einkaufsstraße ist äußerst wichtig für das Wirtschaften in der Apotheke. Der Konkurrenzdruck ist in einer Center- oder Lauflage extrem hoch. Als selbstständiger Apotheker müssen Sie daher sehr flexibel und ideenreich Ihre Position am Markt verteidigen.

Die Apotheke in einem Ärztehaus stellt durchaus einen eigenen Apothekentypus dar. Sie zeichnet sich wie die Landapotheke durch einen hohen Stammkundenanteil aus. Von essenzieller Bedeutung ist eine gute Zusammenarbeit mit den Ärzten. Durch gemeinsame Aktionen, gemeinsame Selbsthilfegruppen et cetera können viele Umsatzpotenziale neu geschaffen werden. Erfolgreich ist hier, wer ein gutes Händchen im Umgang mit den Ärzten hat. Ein fachlich gut geschultes Team gehört hier ebenso zum wirtschaftlichen Erfolg wie ein gut durchorganisiertes Warenlager. Sie sollten zusammen mit den Hauptverschreibern die in der jeweiligen Indikation verordneten Medikamente absprechen und vorrätig halten.

War die Nähe zu den Verordnern in der Vergangenheit meist eine sichere Bank, brachte die Einführung des E-Rezepts zum Jahresbeginn 2024 deutliche Umsatzverschiebungen mit sich. Neben häufigen Software-Ausfällen, war und ist es insbesondere das Signier-Verhalten der verordnenden Praxen, das es den Apotheken teilweise schwer macht. Nutzt eine Praxis nicht die Komfortsignatur, mit der Rezepte unmittelbar signiert werden, sondern signiert erst mit Zeitverzug, führt das dazu, dass die Kunden in der Apotheke stehen, ohne dass das Rezept abrufbar ist. Geschieht dies mehrmals, „lernt“ der Kunde, die Zeit zu nutzen, um sich auf den Heimweg zu machen oder eine andere Apotheke anzusteuern. Meist hilft ein offenes Gespräch mit der Praxis, da die Problematik dort oft nicht bekannt ist. Trotzdem kann es auch mit gut abgestimmtem Signier-Verhalten zu Schwierigkeiten bedingt durch langsame Praxis-Software kommen. Hinzu kommt, dass E-Rezepte den Weg der Verordnung ins Internet erheblich erleichtern. Hat sich eine Kundin, bzw. ein Kunde erst einmal bei einem Anbieter registriert, steht der Übermittlung weiterer Verordnungen an einen Versandapotheke wenig im Weg. Für die Vorort-Apotheken liegt hier natürlich auch eine Chance. Es gilt, eigene App-Lösungen (Stichwort Card-Link) anzubieten, den Kunden aktiv anzusprechen und ihm im persönlichen Gespräch die Einrichtung der App zu erklären. Nur wenige Kunden setzen auf mehr als zwei Apps parallel, so dass in Verbindung mit einem umfangreichen Botendienst die Chance groß ist, dass Kunde und Umsatz nicht verloren gehen. Natürlich sollten die damit verbundenen Kosten im Auge behalten werden und der persönliche Besuch nach wie vor die erste Wahl bleiben.

Neugründungen beinhalten immer ein besonderes Risiko, da viele gute Standorte schon belegt sind. Am ehesten kommen Neugründungen in Frequenzlagen vor. Dies kann sehr lukrativ sein, erfordert aber professionelle Planung. Soll eine bestehende Apotheke übernommen werden, müssen Umfeld, Kunden- und Patientenstruktur genau analysiert werden.

Wichtig sind beispielsweise die Altersstruktur des Apothekenumfeldes, wie viele GKV-Versicherte es prozentual in dem Apothekeneinzugsgebiet gibt beziehungsweise wie viele Privatversicherte. Auch der Anteil von Männern und Frauen ist entscheidend. Die Kaufkraft der Patienten ist ebenfalls zu beachten, da die Rendite der Apotheke entscheidend von Zusatzverkäufen und OTC-Umsatz abhängt. Im Jahr 2023 wurden laut GKV-Arzneimittelindex durchschnittlich 9,9 Verordnungen mit 651 definierten Tagesdosen (DDD) für jeden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (74.307.000) ausgestellt, die sich allerdings sehr unterschiedlich auf ärztliche Fachrichtungen verteilen. Insofern sind Verteilung und Anzahl der Ärzte nach Fachrichtungen entscheidend. Dies ist für die Verschreibungsmengen sowie die Umsatzstruktur maßgeblich (Tabelle 2).

Durch das Beratungshonorar (Stand Mai 2025) je Packung in Höhe von 8,35 Euro + 3 Prozent vom Apothekeneinkaufspreis des Arzneimittels (+0,21 Euro Notdienstzuschlag) ergibt sich, dass es für eine Apotheke lukrativer ist, viele Packungen im Niedrigpreisbereich zu verkaufen als wenige hochpreisige Packungen abzugeben. Kinderärzte und Hautärzte verordnen häufig Arzneimittel aus dem vergleichsweise niedrigen Preissegment und sind daher zurzeit die bevorzugten Verschreiber für Apotheken. Das Arztumfeld und die daraus resultierende Verschreibungsstruktur sind ausgesprochen wichtig für die Beurteilung des Standorts.

Bei der Übernahme einer bestehenden Apotheke ist zudem entscheidend, welche Umsätze und welcher Ertrag erzielt wurde. Grundsätzlich ist eine Apotheke von mindestens 2,4 Millionen Nettoumsatz empfehlenswert, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Die Rendite sollte über 5 Prozent vom Nettoumsatz liegen. Durchaus können auch Apotheken mit 1,5 Million Euro Nettoumsatz interessant sein, wenn die Rendite über 8 Prozent liegt. Insofern ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der am 9. April 2025 veröffentlicht wurde sind u. a. eine Anhebung der Packungspauschale auf 9,50 Euro, bzw. je nach Versorgungsgrad sogar bis zu 11,– Euro verankert. Zusätzlich sollen Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder zugelassen werden. Dadurch werden sich die zuvor genannten Umsatz- und Ertragsgrößen nach unten verschieben, das heißt es können auch umsatzschwächere Apotheken oder solche mit schlechterer Rendite auskömmlich betrieben werden.

Generelle Informationen können über die Fachpresse, Apothekenbörsen und bei den Apothekenkammern eingeholt werden. Oft bekommt man noch stichhaltigere Informationen von Fachsteuerberatern, die von Apothekenangeboten häufig als Erste erfahren und diese weitergeben. Auch Pharmagroßhändler und der Außendienst von Pharmaunternehmen sind gut über Apothekenangebote informiert. Apothekenmakler sind ebenfalls am Markt vertreten, hier fallen jedoch nicht unerhebliche Maklercourtagen an.

Tabelle 2: Arzneimittelverordnungen, Umsätze und definierte Tagesdosen (DDD) der einzelnen Arztgruppen je Arzt 2023. Umsatzangaben inkl. MwSt.

Quelle: GKV-Arzneimittelindex 2024

Fachgruppe

DDD je Arzt (Tsd. DDD)

Verordungen je Arzt

Netto-Verordnungswert je Arzt (Tsd. €)

Hausäztlich tätige Internisten

703

9.162

408

Hausärzte

660

8.995

312

Pneumologen

331

5.256

904

Nervenärzte

331

6.482

568

Nephrologen

295

4.093

521

Psychiater

264

4.607

230

Weitere Internisten

207

3.178

1.101