Freiheit und Würde - Hans Martin Konzelmann - E-Book

Freiheit und Würde E-Book

Hans Martin Konzelmann

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Beschreibung

In Anlehnung an selbst erlebte Geschichten von drei Frauen und drei Männern beschreibt der Autor wie Menschen ihre Freiheit und ihre Würde zurückbekommen. Die Folgen von Angst, Furcht und Einsamkeit werden deutlich gemacht und Wege in die Freiheit beschrieben. Mit Furchtlosigkeit und neuen Ideen die Zukunft gestalten, das ist möglich. Das Buch hilft, die aktuellen politischen Ereignisse in Zusammenhang mit den Pandemiemaßnahmen und den Friedensbemühungen zu verstehen.

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EPUB
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Seitenzahl: 47

Veröffentlichungsjahr: 2022

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HANS MARTIN KONZELMANN

Freiheit und Würde

Lebensqualität im 21. Jahrhundert

© 2022 Hans Martin Konzelmann

ISBN Softcover: 978-3-347-55213-5ISBN Hardcover: 978-3-347-55214-2ISBN E-Book: 978-3-347-55215-9

Druck und Distribution im Auftrag des Autors: tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg, Germany

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Für die Inhalte ist der Autor verantwortlich. Jede Verwertung ist ohne seine Zustimmung unzulässig. Die Publikation und Verbreitung erfolgen im Auftrag des Autors, zu erreichen unter: tredition GmbH, Abteilung "Impressumservice", Halenreie 40-44, 22359 Hamburg, Deutschland.

Inhalt

Kapitel 1 Die Angst

Kapitel 2 Die Einsamkeit

Kapitel 3 Die Sucht

Kapitel 4 Die Erkrankung der Seele

Kapitel 5 Alterskrankheiten

Kapitel 6 Die Krankheit mit den tausend Gesichtern

Kapitel 7 Die Botschaft der sechs Geschichten

Kapitel 1 Die Angst

Die Angst, der größte Feind der Freiheit

Es geschah an seinem 34. Geburtstag. Es war einer der wenigen schönen Tage in seinem Leben. Erst war seine Familie zu Besuch und danach gute Freunde. Die Geschenke waren reichlich. Mehr als 800,00 Euro bewahrte er jetzt in einem Umschlag auf. Damit war es nun möglich die Mietschulden beim Vermieter zu bezahlen und eine Räumungsklage abzuwenden. Er fühlte sich sicher. Die Hessen Arms Modell 42, Kaliber 8x57, ein Repetiergewehr, ein Sondermodell limitiert auf 50 Stück hatte er immer griffbereit in Reichweite liegen. Eigentlich benötigte man für die Selbstladebüchse einen Waffenbesitzschein oder Jagdschein, doch als gelernter Werkzeugmacher konnte er der Faszination dieser ausgefeilten Technik nicht widerstehen. So erwarb er das Schnellfeuergewehr für schlappe 5000 Euro auf dem Schwarzmarkt. Es ging um seine Sicherheit. Er war überzeugt, dass die Waffe das Geld wert war. Nur die engsten Freunde und die Familie kannten seine aktuelle Wohnung. Immer wieder hatte er seinen Wohnsitz gewechselt und inzwischen war er bei drei verschiedenen Wohnsitzen unter anonymem Namen angemeldet. Hier war er frei und er war sich sicher, dass ihn seine Feinde nicht finden konnten.

Müde und mit dem Tag zufrieden war er eingeschlafen. Ein lauter Knall und splitterndes Holz schreckten ihn kurz vor Mitternacht in seinem Bett auf. Er knipste das Licht an. Noch bevor er zu seiner Hessen Arms greifen konnte, standen mehrere SEK Polizisten in seinem Zimmer mit auf ihn gerichteten Waffen. Er hatte keine Chance zur Gegenwehr. Roh zerrte man ihn aus dem Bett. Er musste sich zur Leibesvisitation an die Wand stellen und danach zum Verhör im Schlafanzug auf einem Stuhl platzieren. Es war demütigend und Panikattacken machten sich bemerkbar. Seine Gefühle fuhren mit ihm Achterbahn. Es waren nicht seine Feinde, die Rache geschworen hatten und damit gedroht hatten ihn zu töten. Es war die Polizei. Auch die war ihm feindlich gesinnt, aber töten wollten sie ihn vermutlich nicht. Langsam entspannte sich sein Körper und die Panik wich. Sein Kopf begann wieder klar zu denken.

Es folgte ein langes Verhör, die Abführung in Untersuchungshaft unter Mitnahme zahlreicher Beweismittel, darunter der Umschlag mit 800 Euro, die dringend hätten dem Vermieter übergeben werden müssen, um einer Zwangsräumung der Wohnung zu entgehen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen unerlaubten Besitzes und unerlaubten Handeltreibens mit Schusswaffen nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c Var. 4 Waffengesetz unter Androhung einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren ein. Auf Intervention des Strafverteidigers kam es zu einer Einigung auf eine Freiheitstrafe unter einem Jahr, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zur Deckung der Anwaltskosten konnte das Repetiergewehr Hessen Arms 42 an den Strafverteidiger übergeben werden. Dieser besaß einen Jagdschein und verfügte über einen geeigneten Waffenschrank zur Aufbewahrung des Gewehres.

Wie kam es dazu, dass Fabian sich aus Angst bewaffnete, stets den Wohnort wechselte und ruhelos unterwegs war? Fabian wurde Anfang der 80-er Jahre geboren. Ende der 90-er Jahre lauerten ihm und einem Freund vier Männer auf und misshandelten sie. Fabian drückte einer der Täter den Kopf nach unten und rammte ihm sein Knie ins Gesicht. Danach schlugen die Täter so lange auf ihn ein, bis er das Bewusstsein verlor. Nach dem Krankenhausbericht erlitt er eine Nasenbeinfraktur und eine Schädelprellung.

Die Täter wurden angeklagt und bereits nach einem halben Jahr zu Freiheitsstrafen von insgesamt 6 Monaten und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Noch im Gerichtssaal schworen sie Fabian sich zu rächen, wenn sie wieder aus dem Gefängnis entlassen werden. Als Schädigungsfolge litt er seit diesem Ereignis unter Angst- und Panikattacken sowie einer Depression und versuchte zeitweise seine Ängste mit Alkoholkonsum in den Griff zu bekommen. Wie berechtigt seine Angst objektiv war, zeigte sich daran, dass die beiden Täter nach der Entlassung aus dem Gefängnis wieder straffällig wurden. Es wurde bekannt, dass sie in Kanada auf einem Campingplatz ein älteres Ehepaar überfallen, misshandelt und ausgeraubt hatten. Auch für diese Tat wurden sie zu Haftstrafen verurteilt.

Fabian wurde in einen freikirchlichen Gottesdienst eingeladen und konnte einige Zeit bei einem Mitglied dieser Freikirche wohnen. Die Kirche bot ihm einen Schutzraum, in welchem er sich sicher fühlen konnte. Das Amtsgericht stellte ihm einen rechtlichen Betreuer zur Seite. Dieser versuchte mit ihm die Vergangenheit aufzuarbeiten und sorgte für eine Struktur für den weiteren Lebensweg. Doch die Unruhe blieb und so zog Fabian wieder weiter.

Die Angst machte das Opfer zum Täter. Der Staat garantiert jedem Bürger das Recht auf die Freiheit seiner Person. Dieses im Grundgesetz der Bundesrepublik festgeschriebene Freiheitsrecht nach Artikel 2 Absatz 2 beinhaltet auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Hier wird es interessant. Hatte Fabian wirklich Angst oder fürchtete er sich?

Nehmen wir das Beispiel der Prüfungsangst vor der Prüfung in Mathematik:

Ich fürchte die Mathematikprüfung – weil ich den Unterrichtsstoff nicht gelernt oder nicht begriffen habe. Ich fürchte Mathematik. Es handelt sich um eine konkrete Angst. Es gibt einen objektiven Grund sich zu fürchten.