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Jährlich finden in Deutschland im Schnitt deutlich mehr als 100 Unfälle in der Luftfahrt statt. Betroffen sind hierbei zumeist nicht große Passagier- oder Transportmaschinen, sondern vor allem kleinere Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Hubschrauber und Freiballone. Geübt werden solche Einsatzszenarien durch Hilfsorganisationen aber eher selten. Die Autoren beschreiben, welche Gefahren von abgestürzten (oder auch notgelandeten) Fluggeräten ausgehen können und wie diese Gefahren unter Anwendung des Führungsvorganges einzuschätzen sind. Hieraus lässt sich im Folgenden ableiten, welche einsatztaktischen Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Das Buch richtet sich im Besonderen an Führungskräfte, die keine Erfahrungen im Bereich der Flugzeugtechnik besitzen und bietet eine Hilfestellung, um typische Gefahren an zivilen und militärischen Fluggeräten zu erkennen.
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Seitenzahl: 136
Veröffentlichungsjahr: 2023
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1. Auflage 2023
Alle Rechte vorbehalten
Umschlagbild: © Polizei Niedersachsen
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-041084-8
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-041086-2
epub: ISBN 978-3-17-041087-9
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»Das Flugzeug ist das sicherste Verkehrsmittel« – dies liest man meist dann, wenn die Verkehrsunfallstatistik des aktuellen Jahres veröffentlicht wird. Doch allein in Deutschland geschehen über 150 Unfälle pro Jahr in der Zivilluftfahrt (vgl. Flugunfallstatistik der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung 2020). Hierbei handelt es sich selten um große Passagier- oder Transportmaschinen, sondern vor allem um kleinere Motorflugzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone.
Die Feuerwehren in Deutschland bilden sich regelmäßig im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen fort. Der Schwerpunkt wird hierbei in erster Linie auf die Bereiche Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung, beispielsweise bei Verkehrs- oder Bauunfällen, gelegt. Dem Thema der Flugunfälle wird aber aus eigener Erfahrung relativ wenig Bedeutung zugemessen und dieses Szenario wird selten geübt. Zumindest gilt dies für Feuerwehren, die nicht im direkten Umfeld von Flugfeldern angesiedelt sind. Dies liegt mitunter an der statistisch geringen Wahrscheinlichkeit, mit einem Flugunfall im eigenen Ausrückebereich konfrontiert zu werden, wie auch zum anderen an den nur sehr selten vorhandenen praktischen Übungsmöglichkeiten und -objekten.
Am häufigsten werden sicherlich die Flughafenfeuerwehren mit Störungen und Unfällen an Fluggeräten konfrontiert, da die meisten Unfälle bei Starts oder Landungen, ergo in der Nähe von Flughäfen, geschehen. Bei diesen Feuerwehren ist aber auch die Ausbildung auf diese Situationen ausgerichtet. Jedoch sei gesagt, dass aufgrund der großen Mobilität von Luftfahrzeugen, ein Unfall und somit eine Einsatzsituation mit eben diesen theoretisch auf jede Feuerwehr in Deutschland zukommen kann – ob Berufsfeuerwehr oder kleine kommunale Feuerwehr. Dieser Umstand ist auch darin begründet, dass ein entsprechendes Alarmstichwort in den Ausrücke- und Alarmplänen der Kommunen und Städte verankert ist.
Es gibt verschiedene Szenarien von Unfällen mit Fluggeräten. Angefangen vom notgelandeten Segelflugzeug bis hin zum Totalverlust eines Passagierflugzeuges. Dieses Buch soll einen Einblick in die Gefahren von abgestürzten (oder not- bzw. fehlgelandeten) Luftfahrzeugen geben. Weiterhin soll in Bezug auf den Führungsvorgang nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 die Einschätzung und letztendlich Einsatztaktiken mit den zu treffenden Maßnahmen abgeleitet werden. Zudem ist es uns sehr wichtig gewesen, Führungskräften, die keine Erfahrungen im Bereich der Luftfahrttechnik besitzen, eine Hilfestellung zu geben, typische Gefahren an Fluggeräten zu erkennen.
[6]Bei Verkehrsunfällen ist beispielsweise allgemein bekannt, dass von nicht ausgelösten Airbags Gefahren ausgehen können. Dass jedoch bei Flugzeugen bereits vermeintlich normale, harmlose Teile große Gefahren mit sich bringen können, ist vielen sicher nicht bewusst.
Die in diesem Buch genannten Personenbezeichnungen umfassen alle geschlechtlichen Formen. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf die ausdrückliche Nennung der einzelnen Formen verzichtet.
Vorwort
1
Allgemeines
1.1
Flugunfälle und Statistik
1.2
Unfälle in Deutschland
1.3
ICAO und Gesetzliche Grundlagen
1.4
Aufbau von Flugzeugen und verwendete Materialien
2
Im Einsatz
2.1
Der Führungsvorgang nach FwDV 100
2.1.1
Lagefeststellung und Erkundung des Umfelds
2.1.1.1
Luftfahrzeugkennzeichen
2.1.1.2
Rettungsdatenblätter
2.1.1.3
Navigationsbeleuchtung (Navigation lights)
2.1.1.4
Flugdatenschreiber und Stimmenrekorder (Black Box)
2.1.2
Planung
2.1.3
Befehlsgebung
2.2
Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen
2.3
Presse- und Medienarbeit
2.4
Möglichkeiten der kommunalen Feuerwehr/Leistungsgrenze
2.5
Search and Rescue (SAR) für Luftnotfälle
2.6
Löschmittel
3
Gefahren und Taktik nach Luftfahrzeugtypen
3.1
Gefahren der Einsatzstelle in Bezug auf Unfälle mit Luftfahrzeugen
3.1.1
Abstände/Gefahren- und Absperrbereiche
3.1.2
Angstreaktion
3.1.3
Ausbreitung
3.1.4
Atemgifte
3.1.5
Atomare Stoffe
3.1.6
Chemische Stoffe
3.1.7
Erkrankung/Verletzung
3.1.8
Elektrizität
3.1.9
Einsturz/Absturz
3.1.10
Explosion
3.2
Allgemeine Gefahren
3.2.1
Triebwerke, Propeller und Rotoren
3.2.2
Treibstoff
3.2.3
Hydrauliköl
3.2.4
Gesamtrettungssysteme
3.2.5
Fahrwerk und Reifen
3.2.6
Elektrische Gefahren
3.2.7
Radarsysteme
3.3
Spezielle Erkundung und Gefahren bei militärischen Fluggeräten
3.3.1
Triebwerke
3.3.2
Selbstrettungssysteme
3.3.3
Zusatztanks
3.3.4
Hydrazin
3.3.5
Bordwaffen und Munition
3.3.6
Täuschkörper
3.3.7
Lenkflugkörper und ungelenkte Raketen
3.3.8
Bomben
3.4
Spezielle Erkundung und Gefahren bei Segelflugzeugen
3.4.1
Allgemeines
3.4.2
Aufbau eines Segelflugzeuges
3.4.3
Erkundung und Gefahren
3.4.4
Einsatztaktik
3.5
Spezielle Erkundung und Gefahren bei Ein- und Mehrmotorigen Kleinflugzeugen (Lfz-Kl. E – I, < 5,7 t)
3.5.1
Allgemein
3.5.2
Aufbau
3.5.3
Gefahren und Einsatztaktik
3.6
Spezielle Erkundung und Gefahren bei mittleren und großen Flugzeugen (Lfz-Kl. A – C, > 5,7 t)
3.6.1
Allgemein
3.6.2
Aufbau
3.6.3
Erkundung und Gefahren
3.6.4
Fracht
3.6.5
Triebwerke/Turbinen
3.6.6
Große Anzahl Passagiere/Verletzte/Verstorbene
3.6.7
Ausmaß der Einsatzstelle/Trümmerfeld
3.6.8
Einsatztaktik
3.7
Spezielle Erkundung und Gefahren bei Hubschraubern
3.7.1
Allgemein
3.7.2
Erkundung und Gefahren
3.7.3
Einsatztaktik
3.7.4
Militärhubschrauber
3.8
Spezielle Erkundung und Gefahren bei Ballonen
3.8.1
Allgemein
3.8.2
Heißluftballon
3.8.3
Gasballon
3.8.4
Rozière Ballon
3.8.5
Erkundung und Gefahren
3.8.6
Einsatztaktik
3.9
Spezielle Erkundung und Gefahren bei Drohnen
3.10
Spezielle Erkundung und Gefahren bei Luftschiffen
3.10.1
Allgemeines
3.10.2
Unfälle
3.10.3
Aufbau eines Luftschiffes
3.10.4
Erkundung und Gefahren
3.10.5
Einsatztaktik
3.11
Spezielle Erkundung und Gefahren bei Gleitschirm- und Drachenfliegern
3.11.1
Allgemein
3.11.2
Aufbau eines Gleitschirmes
3.11.3
Gefahren
3.11.4
Einsatztaktik
4
MANV und PSNV
4.1
Massenanfall von Verletzten (MANV)
4.2
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
5
Einsatzbeispiel
5.1
Szenario
5.2
Lösungsbeispiel
Schlusswort
Literaturverzeichnis
Anhang
Kurzübersicht für Einsatzleiter
Checkliste
Sicherheitsdaten Kraftstoffe
Das Flugzeug gilt als sehr sicheres Verkehrsmittel und das Thema »Flugunfälle« findet sich nur sehr selten in den Ausbildungsplänen der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland wieder. Die kritischen Phasen sind nach wie vor Starts und Landungen, hier sind meist Flughafenfeuerwehren vor Ort. Doch auch während des Fluges können Störungen auftreten, die eine Notlandung erforderlich machen oder gar zu einem Flugunfall führen.
Im deutschen Luftraum sind mehr Luftfahrzeuge unterwegs als man zunächst glaubt. Luftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen nicht betrachtet, waren in Deutschland im Jahr 2020 21.080 Luftfahrzeuge der unterschiedlichen Größenklassen zugelassen. Diese gliedern sich wie folgt:
Tabelle 1: Gliederung und Verkehrszulassungen von Luftfahrzeugen in Deutschland (Quelle Luftfahrtbundesamt 2022)
Luftfahrzeugtyp
Anzahl Verkehrszulassungen
Flugzeuge über 20 t
718
Flugzeuge 14 – 20 t
40
Flugzeuge 5,7 – 14 t
229
Flugzeuge 2 – 5,7 t
606
Flugzeuge bis 2 t
6770
Hubschrauber
721
Motorsegler
3781
Luftschiffe
3
Segelflugzeuge
7150
Ballone
1062
Bei Flugunfällen wird grundsätzlich unterschieden, ob es sich um eine schwere Störung oder einen Unfall handelt.
[12]Gemäß Definition des § 2 Flugunfalluntersuchungsgesetz (FlUUG) ist eine Schwere Störung:
Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte […].
Hier einige Beispiele für Schwere Störungen:
Beinahezusammenstoß/gefährliche Begegnung: gefährliche Annäherung von zwei Luftfahrzeugen, bei der mindestens ein Luftfahrzeug nach Instrumentenflugregeln betrieben wurde und ein Ausweichmanöver erforderlich war oder angemessen gewesen wäre, um einen Zusammenstoß oder eine gefährliche Situation zu vermeiden;
nur knapp vermiedene Bodenberührung mit einem nicht außer Kontrolle geratenen Luftfahrzeug;
abgebrochener Start auf einer gesperrten oder belegten Startbahn oder Start von einer solchen Bahn mit kritischem Hindernisabstand;
Landung oder Landeversuch auf einer gesperrten oder belegten Landebahn;
erhebliches Unterschreiten der vorausberechneten Flugleistungen beim Start oder im Anfangssteigflug;
Brände oder Rauch in der Fluggastkabine oder im Laderaum und Triebwerksbrände, auch wenn diese Brände mit Hilfe von Löschmitteln gelöscht wurden;
Umstände, die die Flugbesatzung zur Benutzung von Sauerstoff zwangen;
Strukturversagen an der Luftfahrzeugzelle oder eine Triebwerkszerlegung, die nicht als Unfall eingestuft werden;
mehrfaches Versagen eines oder mehrerer Luftfahrzeugsysteme, wodurch der Betrieb des Luftfahrzeugs ernsthaft beeinträchtigt wurde;
jeder Ausfall von Flugbesatzungsmitgliedern während des Flugs;
jeder Kraftstoffmangel, bei dem der Luftfahrzeugführer eine Notlage erklären musste;
Störungen bei Start oder Landung; Störungen wie zu frühes oder zu spätes Aufsetzen, Überschießen oder seitliches Abkommen von der Start- oder Landebahn
Ausfall von Systemen, meteorologischen Erscheinungen, Betrieb außerhalb des zulässigen Flugbereichs oder sonstige Ereignisse, die Schwierigkeiten bei der Steuerung des Luftfahrzeugs hätten hervorrufen können;
[13]Versagen von mehr als einem System in einem redundanten System, das für die Flugführung und -navigation unverzichtbar ist.
In der Regel werden Rettungskräfte nicht bei schweren Störungen von Luftfahrzeugen, sondern erst ab einem Unfall mit einem Luftfahrzeug tätig.
Ein Unfall wird wie folgt definiert (§ 2 FlUUG):
Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei:
eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist,
an Bord eines Luftfahrzeuges oder
durch unmittelbare Berührung mit dem Luftfahrzeug oder einem seiner Teile, auch wenn sich dieser Teil vom Luftfahrzeug gelöst hat, oder
durch unmittelbare Einwirkung des Turbinen- oder Propellerstrahls eines Luftfahrzeugs,
es sei denn, dass der Geschädigte sich diese Verletzungen selbst zugefügt hat oder diese ihm von einer anderen Person zugefügt worden sind oder eine andere von dem Unfall unabhängige Ursache haben, oder dass es sich um Verletzungen von unbefugt mitfliegenden Personen handelt, die sich außerhalb der den Fluggästen und Besatzungsmitgliedern normalerweise zugänglichen Räumen verborgen hatten, oder
das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und
dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und
die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde,
es sei denn, dass nach einem Triebwerkschaden oder Triebwerksausfall die Beschädigung des Luftfahrzeugs begrenzt ist auf das betroffene Triebwerk, seine Verkleidung oder sein Zubehör, oder dass der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen, Beplankung oder auf kleinere Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut, oder
das Luftfahrzeug vermisst wird oder nicht zugänglich ist.
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland zahlreiche Störungen und Unfälle mit Luftfahrzeugen. Unfälle in der Zivilluftfahrt werden von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) untersucht, Unfälle im militärischen Bereich vom General Flugsicherheit der Bundeswehr. Nach der offiziellen Statistik der BFU ereigneten sich im Jahr 2020 insgesamt 152 Unfälle mit zivilen Luftfahrzeugen. Hierbei wurden 31 Personen tödlich und 37 Personen schwer verletzt. Einen kurzen Überblick soll die Jahresstatistik der BFU für 2018–2020 zu Unfällen in der Zivilluftfahrt in Deutschland (in verkürzter Fassung) geben:
Tabelle 2:
Fluggerät
Unfälle
Anzahl Schwerverletzte
Anzahl tödlich Verunglückter
2018
2019
2020
2018
2019
2020
2018
2019
2020
Flugzeuge > 5,7 t
2
5
2
0
2
1
0
0
0
Flugzeuge 2 – 5,7 t
4
5
1
1
0
3
2
4
0
Flugzeuge bis 2 t
58
57
66
3
7
11
12
9
11
Hubschrauber
6
5
4
0
3
0
4
0
0
Reisemotorsegler
17
10
10
1
2
3
1
0
1
Segelflugzeuge
65
65
54
7
19
9
5
7
5
Sonstige LfZ-Arten
10
6
11
2
3
1
10
7
13
Freiballone
14
4
4
14
11
9
0
0
1
Gesamt
176
157
152
28
47
37
34
27
31
Bei kleinen Flugzeugen bis 2 t Abflugmasse und Segelflugzeugen ereignen sich die meisten Unfälle. Ursächlich waren zumeist Kontrollverluste (Loss of Control in flight, LOC-I), kontrollierter, aber unbewusster Flug gegen Gelände oder Hindernisse (Controlled flight into or towards terrain, CFIT) und Start-, Lande-, Rollbahnereignisse (bspw. Kollisionen mit Hindernissen, Verfehlen der Start- Landebahnen etc.).
[15]Tabelle 3: Auswahl von Flugunfällen in Deutschland der letzten 40 Jahre
Datum
Ort
Beschreibung der Ereignisse
11.09.1982
Mannheim
Ein mit Fallschirmspringern besetzter CH47C-Chinook-Transporthubschrauber der US-Army stürzte auf die Autobahn A656 bei Mannheim. Auslöser war der Ausfall des Verteilergetriebes, wodurch sich die beiden gegenläufigen Rotoren verkeilten. Alle 46 Insassen kamen ums Leben.
28.08.1988
Ramstein
Während einer Flugshow im rheinland-pfälzischen Ramstein kollidierten drei Kunstflugmaschinen miteinander und stürzten teilweise in die anwesende Zuschauermenge. Das Unglück forderte 70 Todesopfer und etwa 1.000 Verletzte.
01.07.2002
Überlingen
Durch menschliches Versagen (Fehlern von Piloten und Fluglotsen) stießen eine Tupolew Tu-154 der Bashkirian Airlines und eine Boeing 757-200 DHL-Transportmaschine über Überlingen zusammen. 71Menschen starben.
15.04.2012
Laufenselden (Hessen)
Beim Schleppflug löste sich das Schleppseil zum Segelflugzeug in geringer Höhe. Bei einer Umkehrkurve kollidierte das Segelflugzeug mit Bäumen, der Pilot kam ums Leben, eine weitere Insassin wurde schwer verletzt.
10.09.2012
Backnang-Heiningen
Kurz nach dem Start zu einem Rundflug geriet die einmotorige Robin DR 400 in die Wirbelschleppe eines zuvor gestarteten Flugzeuges, drehte sich daraufhin über die Längsachse und stürzte neben die Rollbahn. Das Flugzeug fing anschließend Feuer, drei Insassen wurden tödlich, ein Insasse schwer verletzt. Da der Unfall im Rahmen einer Flugschau geschah, waren Rettungskräfte unmittelbar vor Ort.
23.06.2014
Sauerland (NRW)
Bei einem Übungsflug kollidierte eine Eurofighter Typhoon der Luftwaffe mit einem Learjet 35 der Gesellschaft für Flugzieldarstellung. Der Learjet stürzte ab und beide Insassen starben.
[16]12.04.2015
Oldenburg-Hatten (Niedersachsen)
Absturz einer Cessna F 172N mit 4 Insassen direkt an der Autobahn A28. Der Pilot wurde tödlich verletzt, die 3 weiteren Insassen wurden schwer verletzt und mussten durch die Feuerwehr teilweise aus dem Flugzeug befreit werden.
Die Unfallstelle ist auf dem Umschlagbildes des Buches abgebildet.
11.08.2015
Oberfranken (Bayern)
Ein US-Kampfjet vom Typ F-16 stürzte aufgrund technischer Probleme in einem Waldstück ab, der Pilot konnte sich mit dem Schleudersitz retten. Vor dem Absturz hatte der Pilot noch die Zusatztanks und Übungsbomben auf freiem Feld abgeworfen.
23.08.2015
Dittingen (Schweiz)
Bei einer Flugshow kollidierten zwei Ultraleichtflugzeuge vom Typ Ikarus C42. Beide Maschinen stürzte ab, wobei ein Pilot ums Leben kam. Der Pilot der zweiten Maschine überlebte Dank des verbauten Gesamtrettungssystems.
24.06.2019
Mecklenburg-Vorpommern
Zwei Eurofighter Typhoon der Luftwaffe kollidieren in der Luft. Beide Piloten können den Schleudersitz betätigen, jedoch konnte nur einer lebend aus einer Baumkrone gerettet werden.
01.07.2019
Landkreis Hameln-Pyrmont
Ein Schulungshubschrauber der Bundeswehr vom Typ Eurocopter EC135 stürzte in ein Getreidefeld. Die Pilotin kam ums Leben, ein Insasse wurde schwer verletzt.
16.08.2020
St. Goar/Biebernheim
Bei der Landung eines Heißluftballons kam es aufgrund starker Winde zum mehrmaligen Aufprall des Korbes auf dem Boden. Hierbei wurden einige Passagiere und der Ballonführer aus dem Korb geschleudert. Der Ballonführer wurde tödlich verletzt, die Passagiere schwer.
23.03.2022
Sankt Augustin – Hangelar (NRW)
Beim Startvorgang rollte eine Cessna über die angrenzenden Bahngleise, überschlug sich dabei und kam in einem Garten zum Erliegen. 2 Personen wurden verletzt.
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, sorgt dafür, dass Luftfahrzeuge weltweit den höchsten Sicherheitsstandards genügen. Die ICAO wurde 1944 gegründet mit dem Ziel, den zivilen Luftverkehr auf internationaler Ebene zu standardisieren. Deutschland ist der ICAO im Jahr 1956 beigetreten und wird durch eine ständige Delegation des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vertreten. Zu den wichtigsten Aufgaben der Organisation gehören:
Erarbeiten und Festlegen von verbindlichen Standards für die Luftfahrt, die von den Mitgliedsländern umgesetzt werden müssen,
Regelung der internationalen Verkehrsrechte, der Freiheiten der Luft,
Entwicklung von Infrastrukturen,
Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien, wie zum Beispiel der »ICAO-Brandschutzkategorie«,
Zuteilung der ICAO-Codes für Länder und Flugzeugtypen,
Entwicklung eines Standards für maschinenlesbare Reisedokumente,
Definition der Grenzwerte für Fluglärmemissionen.
In der zuvor genannten Richtlinie »ICAO-Brandschutzkategorie« werden die Mindestanforderungen festgelegt, um ausreichend Personal und eine angemessene Ausstattung (bspw. für Löscharbeiten) am jeweiligen Flugplatz, Flughafen, Hubschrauberlandeplatz oder Sonderlandeplatz vorzuhalten. Dazu bedarf es einer Betrachtung und Einteilung der dort startenden und landenden Luftfahrzeuge gemäß ihrer Größenklasse nach ICAO Annex 14, Tabelle 2-1 und 2-2. In der Richtlinie werden die Flugzeuge zunächst anhand ihrer Länge eingestuft. Weitere Parameter sind die Rumpfbreite sowie die Unterscheidung zwischen Passagier- und Frachtflugzeug. Die höchste Brandschutzkategorie für Passagierflugzeuge ist die Kategorie 10, die für Frachtmaschinen die Kategorie 7. Eine geringere Einstufung eines Frachtflugzeuges im Vergleich zu einem Passagierflugzeug begründet sich aufgrund der Tatsache, dass bei einem Unfall nur im Bereich des Cockpits mit einer Menschenrettung gerechnet werden muss und somit weniger Kräfte vorgehalten werden müssen. Nach der Einteilung bzw. Bestimmung der Brandschutzkategorie werden durch die Richtlinie die Mindestanforderungen an die Vorhaltung der Technik, des Löschmittels und Fördermengen gestellt.
Beispielhaft sei hier der Flughafen »Musterstadt« genannt. Aufgrund der dort verkehrenden Flugzeuge (A330-220, Boeing 737-900ER) mit einer max. Länge von [18]61 Metern und einer größten Rumpfbreite von sieben Metern wird der Flughafen in die Brandschutzkategorie 8 eingestuft. Folgende Anforderungen ergeben sich daher aus der ICAO:
mobile Wassermenge: 18.200 Liter;
Auswurfrate: 7.200 Liter/Minute; davon erstes Fahrzeug 50 Prozent der Auswurfrate;
Zusatzlöschmittel Pulver: 450 Kilogramm;
mindestens drei Hauptlöschfahrzeuge;
Reaktionszeit: maximal drei Minuten (Hilfsfrist nach ICAO).
Tabelle 4:
Kategorie Passagierflugzeuge
Kategorie Frachtflugzeuge
Rumpfbreite
Gesamtlänge Flugzeug
1
1
2 m
bis 9 m
2
2
2 m
9 bis 12 m
3
3
3 m
