Gender-Mainstream - Rolf Wiesenhütter - E-Book

Gender-Mainstream E-Book

Rolf Wiesenhütter

3,6

Beschreibung

Gender-Mainstream, das ist ein internationales, politisches Konzept zur Gleichstellung von Mann und Frau. Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, oder die Inklusion von Behinderten in die Arbeitswelt sind Themen, die öffentlich diskutiert werden. Daneben gibt es aber auch eine europäische Bildungsrichtlinie, betreffend der sexuellen Früherziehung in Kindergärten und Schulen. Der feministische Ansatz propagiert das soziale Geschlecht im Gegensatz zur bisherigen Geschlechterdefinition von Mann und Frau. Mit diesem Buch unternimmt der Autor den Versuch, die Ideologie des Gender-Mainstream aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten und zu erklären. Besonderes Merkmal dabei ist die Beleuchtung der Thematik aus der Sicht dessen, was uns die Bibel über den Menschen lehrt.

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Danksagung!

Ein Buch zu schreiben ist nicht einfach. Um tagesaktuell brisante Themen zu Aufklärungszwecken zu veröffentlichen, braucht es eine gewisse Freimütigkeit und Bodenständigkeit. Solche Fähigkeiten sind keine Selbstverständlichkeit. Einmal mehr fühle ich mich durch meinen christlichen Glauben befähigt und bestätigt, ein Thema von großer Tragfähigkeit anzufassen. Meinem Gott, der mich liebt und zur Wahrhaftigkeit ermutigt, bin ich zu allererst zu Dank verpflichtet.

Meiner lieben Frau Juliane möchte ich hier Dank sagen, die mir stets mit Rat zur Seite stand, viele Stunden opferte um Korrektur zu lesen und mit Verständnis und Gebet die langen Nächte ertragen hat, in denen dieses Buch unter nächtlichem Geklapper der Computertastatur entstand.

Ebenso gilt mein Dank unserer Freundin und Glaubensschwester Anita Witte, die sich freundlicherweise die Zeit genommen hat, in zweiter Lesung, Rechtschreibung, Orthographie und Interpunktion zu überarbeiten.

Meinen Freunden und Brüdern Heinz Laarhuis, Dr. Volker Wagner und Falko Wendlandt, die mit sachkundigem Blick die Inhalte, die Lesbarkeit und das sprachliche Verständnis der Texte überprüften und sich viele Stunden Zeit nahmen für den Inhaltlichen Dialog.

Zur Einführung!

In diesem Buch beschäftigen wir uns mit einem Thema, dass nicht nur national, sondern auch international immer mehr Anerkennung und Zustimmung findet. Die Gendertheorie breitet sich immer weiter aus und ruft unverhohlen nicht nach Respekt, sondern nach Anerkennung. Beides ist von Übel. Es geht mir in den nachfolgenden Inhalten nicht darum, die Welt vorzuführen. Sie ist abgefallen und antichristlich. Es geht auch nicht darum, Gender Mainstream undifferenziert zu verteufeln. Vielmehr soll es sich hier darum handeln, aufrichtige Christen wachzurütteln, damit sie wieder beginnen nach Wahrheit zu fragen. In unserem Land findet, von einer kleinen Gruppe in unserer Gesellschaft, aber mit unglaublicher Macht ausgestattet, eine Umerziehung statt, über die wir Klarheit brauchen, ob man das anerkennen soll, oder ob nicht gar naturgegebene Tatsachen aus der Schöpfungsordnung Gottes in Abrede gestellt werden. Es ist die Frage zu stellen, ob die Gender-Theorie nicht dazu missbraucht wird, einseitig und vordergründig die Sexualmoral auszuhebeln und eine inakzeptable Indoktrinierung von Kindern, sowie die Anerkennung aller sexuell denkbaren Praktiken zu erzwingen. Die Aufgabe von Christen ist es, nach Wahrheit zu fragen. Dieses Buch will helfen, aufklären und zum Umdenken anregen. Wir brauchen nicht das „betreute Denken“ dieser Welt, sondern Wahrheit aus dem Wort Gottes. Um es gleich am Anfang des Buches zu klären: Ich bin als Autor dieses Buches weder rechtsradikal noch intolerant, weder bin ich durch Hass getrieben, noch bin ich homophob. Ich bin an der Wahrheit interessiert und untersuche, wogegen der gesunde Menschenverstand sich zur Wehr setzt. Dieses Buch sollte nur der weiterlesen, der zu Unbefangenheit und zum Nachprüfen bereit ist. Wer sich unwiderruflich festgelegt hat, dem werden die nachfolgenden Inhalte nicht dienlich sein. Man kann diesem Thema nur mit innerem Schmerz begegnen. Es geht mir nicht darum, Menschen zu verdammen, sondern die Verdammnis ins Licht der Bibel zu stellen, die sich immer mehr breit macht, um ihr zu entrinnen. Auch wenn keine Vollständigkeit garantiert werden kann, so wird hier doch mit größter Sorgfalt auf zuverlässiger Basis angezeigt, was in dieser Welt los ist und wie Gott darüber denkt.

Lübeck, im Januar 2018

Rolf Wiesenhütter

Inhalt:

Zur Einführung

Abkürzung der biblischen Bücher

1. Was ist Gender-Mainstream

1.1 Die Begriffsdefinition

2.1 Die politische Definition des Gender-Mainstream

2.2 Die Ideologische Definition des Gender-Mainstream

2.3 Medizinische Befunde zum Gender-Mainstream

2.4 Die biologische Betrachtung des Gender-Mainstream

2.5 Die juristischen Befunde zum Gender-Mainstream

2.6 Wahrheiten zum Thema Kindersexualität

3. Der Konflikt mit der Menschenwürde

3.1 Die philosophische Sicht der Menschenwürde

3.2 Die christliche Sicht der Menschenwürde

3.3 Die Feinde der Menschenwürde

4. Zusammenfassung

5. Die erzwungene Umsetzung der sexuellen Früherziehung durch die Politik

5.1 Die Umsetzung der Genderpläne in Baden-Württemberg

5.2 Die Umsetzung der Genderpläne in Niedersachsen

5.3 Die Umsetzung der Genderpläne in Hessen

5.4 Die Umsetzung der Genderpläne in Hamburg

5.5 Die Umsetzung der Genderpläne in Nordrhein-Westfalen

5.6 Zurückhaltung der Umsetzung in Schleswig-Holstein und Bayern

5.7 Unterrichtsabläufe in der Gender-Ideologie

5.8 Juristische Verfolgung von Gender-Verweigerern

5.9 Gendererziehungsmethoden im Kindergarten

6. Genderwahn - eine gerechtfertigte Bewertung?

7. Klarheit über Homosexualität

7.1 Ist Homosexualität gefährlich?

7.2 Homosexualität wissenschaftlich untersucht

7.2.1 Ist eine biologisch-sexuelle Veranlagung glaubwürdig?

7.2.2 Ist Homosexualität veränderbar?

7.2.3 Zeugnisse ehemaliger Homosexueller

7.3 Genderideologie und Homosexualität - Türöffner für Unmoral

7.4 Zusammenfassung: Die Lüge der sexuellen Befreiung!

8. Gender-Mainstream und die Kirchen

8.1 Apologetik -der gute Kampf für den biblischen Glauben

8.2 Die Sünden der Evangelischen Kirche

8.2.1 Die Änderung des Pfarrerdienstgesetz

8.2.2 Die evangelische Kirche verteidigt die Gender-Ideologie

8.2.3 Der EKD Ratsvorsitzende Bedford-Strohm begrüßt das verbindliche Zusammenleben homosexueller Paare

8.2.4 Trauung für Alle auf dem Kirchentag

8.2.5 Die Weigerung, Lebensformen biblisch zu bewerten.

8.2.6 Theologiereferent erklärt: Homosexualität ist keine Sünde

8.2.7 Kritik an Homosexualität führt zur Suspendierung

8.2.8 Die Rheinische Kirche will Rente für Homopartner

8.2.9 Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers akzeptiert homosexuelle Geistliche

8.2.10 Katholischer Ministerpräsident setzt sich für Homosexuelle ein

8.2.11 Deutsches Pfarrerblatt fördert die theologische Irreführung

8.2.12 Ökumenischer Kirchentag als Werbeplattform für Homosexualität

8.2.13 Strafanzeige gegen einen katholischen Priester

8.2.14 Das Nein zur Homosexualität in der Bibel ist überholt?

8.2.15 Die Protestanten und der Korridor für sexuelle Vielfalt

8.2.16 Ein katholischer Priester wird evangelischer Pfarrer

8.2.17 Die Evangelische Kirche wird antichristlich

8.2.18 Die Einführung der "Ehe für Alle"

9. Der Genderwahn im Licht der Bibel

9.1. Der Feminismus im Licht der Bibel

9.2 Die Homosexualität im Licht der Bibel

9.2.1 Die Homosexualität in der Schöpfungsordnung

9.2.2 Die Homosexualität in Sodom

9.2.3 Die Homosexualität bei Noah

9.2.4 Die Homosexualität zu Gibea

9.2.5 Die Homosexualität in biblischen Gesetzestexten

9.2.6 Die Homosexualität in alttestamentlich-kultischen Texten

9.2.7 Die Homosexualität in der Verkündigung Jesu

9.2.8 Paulus und die Homosexualität

9.2.9 Die Homosexualität im zweiten Petrusbrief und im Judasbrief

9.2.10 Die Homosexualität in der Offenbarung

9.2.11 Zusammenfassung

10. Die Wahrheit wird euch freimachen!

Anhang A: Literaturverzeichnis

Anhang B: Namensverzeichnis

Alphabetisches Inhaltsverzeichnis und Abkürzungen der biblischen Bücher

Am.

Amos

Apg.

Apostelgeschichte

1.Chr.

1. Chronik

2.Chr.

2. Chronik

Dan.

Daniel

Eph.

Epheser

Esra

Esra

Est.

Ester

Gal.

Galater

Hab.

Habakuk

Hag.

Haggai

Hebr.

Hebräer

Hes.

Hesekiel (Ezechiel)

Hiob.

Hiob (Ijob)

Hld.

Hohelied

Hos.

Hosea

Jak.

Jakobus

Jer.

Jeremia

Jes.

Jesaja

Joel

Joel

Joh.

Johannes

1.Joh.

1. Johannes

2.Joh.

2. Johannes

3.Joh.

3. Johannes

Jona

Jona

Jos.

Josua

Jud.

Judas

Klgl.

Klagelieder

1 .Kön.

1. Könige

2.Kön.

2. Könige

Kol.

Kolosser

1 .Kor.

1. Korinther

2.Kor.

2. Korinther

Luk.

Lukas

Mal.

Maleachi

Mi.

Micha

Mk.

Markus

Matth.

Matthäus

1.Mo.

1. Mose (Genesis)

2.Mo.

2. Mose (Exodus)

3.Mo.

3. Mose (Levitikus)

4.Mo.

4. Mose (Numeri)

5.Mo.

5. Mose (Deuteronomium)

Nah.

Nahum

Neh.

Nehemia

Obd.

Obadja

Offb.

Offenbarung

1 .Petr.

1. Petrus

2.Petr.

2. Petrus

Phil.

Philipper

Phlm.

Philemon

Pred.

Prediger (Kohelet)

Ps.

Psalm(en)

Ri.

Richter

Röm.

Römer

Rut.

Ruth

Sach.

Sacharja

1 .Sam.

1. Samuel

2.Sam.

2. Samuel

Spr.

Sprüche (Sprichwörter)

1.Thess.

1. Thessalonicher

2.Thess.

2. Thessalonicher

1.Tim.

1. Timotheus

2.Tim.

2. Timotheus

Tit.

Titus

Zef.

Zefanja

1. Was ist Gender-Mainstream?

Neben einer Begriffsdefinition muss diese Frage aus mindestens fünf Richtungen beleuchtet werden. Zunächst klären wir die politische, danach die ideologische Definition, und schließlich fragen wir nach der Sicht Gottes.

1.1 Die Begriffsdefinition

Der Begriff Gender-Mainstream hat seinen Ursprung in der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking. Dort wurde beschlossen, die Gendertheorien in den Mainstream, also in die Mitte der Gesellschaft zu holen. Viele Menschen, vor allem auch Christen, können mit dem Begriff, der eine ganz bestimmte, sehr radikale Theorie über das menschliche Geschlecht, das Mann- und Frausein definieren soll, nichts anfangen. Das menschliche Geschlecht wird als eine „Zwangskategorie“ bezeichnet, von der die Menschheit befreit werden müsse.

In Deutschland hatte bereits im Jahr 2001 die sich damals noch PDS nennende Partei einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, wonach die Kategorien „Mann und Frau“ aus allen amtlichen Dokumenten zu streichen seien, weil die den Menschen in seiner freien Entfaltung einengen würde.1

Die neueste Entwicklung geht inzwischen dahin, dass sogar durch Gesetzgebung das Bundesverfassungsgericht eine dritte Kategorie der Geschlechtlichkeit neben weiblich und männlich erzwingt.

„Der englische Ausdruck gender [ bezeichnet das soziale oder psychologische Geschlecht einer Person im Unterschied zu ihrem biologischen Geschlecht (engl. sex). Gender wird mithin als durch Menschen gemachte, soziale Realität gesehen und nicht als natürlich gegebenes Faktum. Diese Form der Geschlechtlichkeit entsteht und verändert sich gesellschaftlich, also in der Interaktion zwischen Individuum, Gruppe und Gesellschaft. „Mainstreaming“ (von engl. mainstream „Hauptströmung“) bezeichnet die Strategie, ein Thema in den „Hauptstrom“ der Politik zu bringen. Konkret bedeutet Gender-Mainstreaming nach der Definition der Vereinten Nationen, bei jeder staatlichen Aktion grundsätzlich auch die geschlechtsspezifischen Folgen abzuschätzen und zu bewerten. Die Strategie zielt auf eine Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen, um so dem Fortbestehen von Geschlechterungleichheit entgegenzuwirken. Entsprechend wird Gender-Mainstreaming auch als Querschnittsaufgabe verstanden, die nicht nur einen bestimmten Bereich in einer Organisation anbelangt, etwa eine Gleichstellungsbeauftragte, sondern sich an alle Menschen in dieser Organisation richtet. Gender-Mainstreaming wird oft mit „durchgängige Gleichstellungsorientierung“ übersetzt. Bei den Behörden der Europäischen Union werden für die Übersetzungen auch folgende Formulierungen verwendet: „geschlechtersensible Folgenabschätzung“, „gleichstellungsorientierte Politik“ oder einfach „Gleichstellungspolitik“. Mit Bezug auf die zentrale Formel der Pekinger Weltfrauenkonferenz von 1995 – „mainstreaming a gender perspective in all policies and programmes“ – kann Gender-Mainstreaming auch mit „umfassender Implementierung einer Gender-Perspektive“ übersetzt werden.“2

Die Frage, die sich hier stellt, lautet: Warum wird hier der Begriff „Gender“ eingeführt und nicht einfach über „Sex“ gesprochen? Im Englischen jedenfalls werden die beiden Begriffe Synonym3 gebrau

2.1 Die Politische Definition des Gender Main-Streaming

Im internationalen Recht und ebenso im deutschen Verfassungsrecht und in den Bundesgesetzen ist eine Gleichstellungspolitik verankert, die im Sinn des Gender-Mainstream ausgelegt wird. In der deutschen Verfassung ist festgeschrieben, dass eine effektive Gleichstellungspolitik umgesetzt wird. Wesentlicher Punkt ist dabei, dass Verhinderung der sogenannten Geschlechterdiskriminierung verbindlich durchgesetzt wird. So findet dies beispielsweise Bedeutung bei der Errichtung einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion. Es soll unter anderem Sorge dafür tragen, dass gleichqualifizierte Personen unabhängig des Geschlechts Zugang zu Spitzenpositionen im Berufsleben bekommen.

„Der "Internationalen Charta der Gender-Rechte" liegt der Gedanke zugrunde, dass "alle menschlichen Wesen das Recht haben, ihre geschlechtliche Identität selbst zu bestimmen, unabhängig von dem durch die Chromosomen vorgegebenen Geschlecht bei der Geburt, den geschlechtlichen Merkmalen oder dem angeborenen Geschlechtsverhalten. Alles komme nur auf "gender" an, d.h., dass jeder Mensch sein Geschlecht - schwul, lesbisch, bi- oder transsexuell - nach seinem eigenen Empfinden frei wählen kann, und dass die Wahl durch ein Gesetz geschützt werden müsse. Wer hier an den gesunden Menschenverstand appelliert und diesem Ansinnen das Prädikat "verrückt" verpasst, verletzt die political correctness und hat mit ernsthaften Sanktionen zu rechnen. Zielgruppen sind dabei jene, die an der geschlechtlichen Polarität von Mann und Frau festhalten, z.B. christliche Eltern, die ihre Kinder von den Auswüchsen des Sexual- oder Ethikunterrichts befreien und diese Rechte als Eltern vor Gericht einklagen wollen. Sie werden mit der Begründung abgewiesen, man wolle keine "Parallelgesellschaften" begünstigen, Christen dürfen ihre Kinder nicht nach christlichen Grundsätzen erziehen. Wie weit die Diktatur des Genderismus schon gediehen ist, zeigt ein Blick auf den "Entschließungsantrag" des Europäischen Parlaments vom 11. Januar 2006. Dort wird Homophobie, "die irrationale Furcht vor und Aversion gegen Homosexualität und schwule, lesbische, bisexuelle und transsexuelle Menschen", gleichgestellt mit Rassismus, Xenophobie und Antisemitismus. Während der Regierungszeit von Bundeskanzler Schröder hat die Bundesregierung das Konzept von Gender Mainstreaming (die Gleichstellung von Frauen und Männern) ihrer Geschäftsordnung eingegliedert und zum Hauptprinzip für alle Bundesbehörden erklärt. Die CDU-Familienministerin von der Leyen übernahm diese in der Tendenz totalitäre Ideologie einer sowohl geistigen als auch "politischen Geschlechtsumwandlung" (Volker Zastrow). Auf ihrer Website kann man lesen, dass Geschlechtsrollen im Gegensatz zum biologischen Geschlecht nur erlernt seien. Und Alice Schwarzer? Sie freut sich, dass "die konservative Familienministerin die rot-grüne Familienpolitik nicht nur fortsetzt, sondern weitertreibt".4

Gender Mainstream ist heute ein Auftrag vom Familienministerium an die Spitze einer Verwaltung, einer Organisation, eines Unternehmens und an alle Beschäftigten, die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern in der Struktur, in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen, in den Ergebnissen und Produkten, in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, in der Steuerung (Controlling) von vorne herein zu berücksichtigen, um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können. Also Gleichstellung durch Kontrolle. Wer aber erteilte da einen "Auftrag" - von wem wurde er abgesegnet? Und wie kam es zu dem Auftrag? Wie kam er ins Familienministerium? Das ist eine lange Geschichte. Grob verkürzt, gingen die Initiatoren so vor: Internationale Konferenzen (nach Nairobi 1985 kam Peking 1995) von Frauenrechtlerinnen. Verabschiedung von Papieren, Annahme der Papiere in internationalen Gremien und schließlich Einbringung in die Gesetzgebung der Länder. Die Konferenz in Peking beschloss "die Verpflichtung, ein Konzept zur Implementierung (!) von Gender Mainstream zu entwickeln". Schon 1994 war das Gender Mainstream-Konzept im Europarat "implementiert". Es wurde ein Lenkungsausschuss eingesetzt, der bis heute direkt beim Ministerkomitee angesiedelt ist. Man verliert keine Zeit. Schon beginnt die Arbeit in den einzelnen Ländern. Schweden macht den Anfang. Dort wird Gender Mainstream "auf nationaler, regionaler und kommunaler Politikebene" umgesetzt. 1995 Resolution der Generalversammlung der UN Nr. 52/100. Die Europäische Union verpflichtet sich 1996 auf Gender Mainstream, und im selben Jahr werden in Norwegen die Staatssekretäre der Ministerien zuständig für die Durchführung von Gender Mainstreaming. Das Tempo ist atemberaubend. 1997 das Europäische Parlament. 1998 die Europäische Kommission. Im gleichen Jahr Umsetzung in den Niederlanden und Finnland. 1998 ist es schließlich auch in Deutschland angelangt: Die ÖTV beschließt, Gender Mainstream in der Tarifarbeit umzusetzen und stellt eine "Genderbeauftragte" im Tarifsekretariat ein. Besoldung nach Tarif. Die Landesregierung Niedersachsen beschließt unter der grün-roten Koalition: "Das gesamte Kabinett wird umfassend zu Gender- Mainstream geschult." Gender-Mainstream im Amsterdamer Vertrag 1999, im Bundeskabinett. Die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien vom 26. Juli 2000 schreibt Gender Mainstreaming als Leitprinzip fest. Es folgen zahlreiche Landesregierungen. Vorläufiger Höhepunkt: Als erste Gewerkschaft verankert ver.di Gender Mainstream 2001 als Aufgabe in der Satzung (§ 5) und setzt ein Mann/Frau-Team als Genderbeauftragte beim Bundesvorstand ein. 2001 folgt Einweihung des Gender-Instituts „GISA“ in Sachsen-Anhalt. Gender Mainstreaming, wird immer wieder betont, soll die bestehenden Diskriminierungen von Frauen aufheben, aber auch die von Männern! Später wird dieses Thema noch weiter ausgeführt um darzustellen, wie sich eine Ideologie zum Zwang der Menschen geriert.

Man kann es kaum glauben, aber obwohl die meisten Frauen den Begriff Gender-Mainstream bis heute nicht kennen, handelt es sich dabei um eine durchgreifende Maxime sowohl in der deutschen wie in der europäischen Politik. Dabei spielt es keine Rolle, dass viele Unionspolitiker in Bund und Ländern in den Genderprojekten eine unerklärliche, anonyme Strömung des Zeitgeistes vermuten. Dennoch verabschieden CDU/ CSU Abgeordnete ein Gesetz, dass den Betroffenen inhaltlich, auch außerhalb der Frühsexualisierung, diametral widerspricht. Das Bundesfamilienministerium macht sich nicht die Mühe, der Bevölkerung den Genderbegriff zu erklären. Vielmehr finanziert es seit dem Jahr 2003 unter dem Dach des „Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität in Berlin“ ein sogenanntes Gender-Kompetenzzentrum. Auch dieses definiert den Gender-Mainstream-Begriff nicht. Man muss also vermuten, dass die Unverständlichkeit gewollt ist.

Von der Begrifflichkeit her ist überhaupt nicht nachvollziehbar, hinter welchen Masken mit dem Begriff „Gender“ fabuliert wird, stammt doch der Begriff eindeutig aus der Sexualpsychologie. Man wollte ursprünglich sprachlich mit der „Transsexualität“ umgehen, mit der Selbstwahrnehmung von Menschen, die überzeugt sind, dem falschen Geschlecht anzugehören und daher in einem falschen Körper zu stecken. Aus diesem Gedanken entwickelte sich die Vorstellung eines vom biologischen Geschlecht abgelösten emotionalen Geschlechts (Gender). Diese These machte sich fortan die „Homosexuellenbewegung“ zu Eigen. Sie war und ist es, die nun die sogenannte Sammelbezeichnung „soziales Geschlecht“ erfand und fortan behauptet, den Menschen sei seit Jahrtausenden eine „Zwangsheterosexualität“ aufgenötigt worden. Das „Geschlecht“ sei künftig nichts anderes als eine ideologische Hypothese und deshalb eine gesellschaftspolitische Konstruktion. Dies wiederum griffen die Feministinnen auf und erweiterten diese mehr als bedenkliche Theorie. Diese Entwicklung wurde wiederum vom Bundesfamilienministerium aufgenommen. Die rot-grüne Familienpolitik wird vorangetrieben. Der Begriff „Gender“ wird nun zunehmend sowohl gesellschaftlich als auch als sozial und kulturell geprägte Geschlechterrolle bezeichnet und als veränderbar charakterisiert. Das Ministerium spricht nun von einer geschlechtersensiblen Sichtweise, die ressortübergreifend in die Arbeit der Bundesregierung implementiert werden müsse. Das Gender-Kompetenzzentrum soll dabei die Kommunikation übernehmen. Doch weiterhin bleibt verschwommen, was „Gender-Mainstream“ nun tatsächlich bedeuten soll. Immerhin bekommt das Thema nun einen intellektuellen Anstrich. Man spricht nun von Forschung. Zur intellektuellen Leitfigur wird die Amerikanerin „Judith Butler“.5 Seit Anfang der neunziger Jahre überführte Butler den Genderbegriff in die „Queer-Theorie“.

Bei dieser Theorie handelt es sich um einen gemeinsamen Schutzschirm für alle Genderfabulanten und sexuell Gesetzlosen, um ein Dach für Lesben, Schwule, Bisexuelle und sogenannte „Hinüber geschlechtliche“ (in der Szene scherzhaft übersetzt, weil die Begriffe Transvestit und Transsexueller dort verpönt sind).6

Nun wird allmählich die Stigmatisierung des Gender-Begriffs deutlich. Es geht eindeutig nicht um die Existenz sozialer Geschlechterrollen, sondern um eine feministische Klassifizierung. Die Feministin „Betty Friedan“7 behauptet, dass „Gender“ in letzter Konsequenz behaupte, dass es ein biologisches Geschlecht nicht gäbe. Vielmehr läge der Existenz von „Geschlecht“ eine gewaltsame Zuweisung von „Identität“ vor. Natürlich widerspricht diese Definition eindeutig jeglicher naturwissenschaftlicher Forschung.

„Dennoch verpflichtet sich die Bundesregierung unter dem Bundeskanzler Schröder auf das Gender- Mainstream. Im Jahr 2000 wird die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien“ grundlegend geändert. Die Gleichstellung von Mann und Frau nach der Methode des Gender Mainstream wird verbindlich festgeschrieben“.8

Im Jahr 2002 wurde anlässlich der anstehenden Bundestagswahl Gender Mainstream in die Wahlprogramme von SPD und Grünen aufgenommen. Dadurch wurde ohne öffentliche Debatte eine neue, durchgreifende politische Maxime eingeführt. Es gab auch keinen Parlamentsbeschluss. Dem zum Trotz taucht seither die Verpflichtung der Politik mehrerer Parteien auf das Gender-Mainstream auf. Der Begriff wird seitdem wahrheitswidrig zwar öffentlich gemacht, aber nur als schlichte Gleichstellungspolitik verkauft. Die Wahrheit ist: Der Feminismus der neunziger Jahre hat sich zu parteilicher Frauenpolitik entwickelt, die eine demokratisch nicht legitimierte Ideologie ohne Parlamentsbeschluss vorantreibt.

2.2 Die ideologische Form des Gender-Mainstream

Die Gender-Ideologie ist eine radikale Angelegenheit. Sie verlangt, dass Gender-Mainstream zur einzigen globalen, kulturellen und politischen Norm wird. Sie ist Teil der Postmoderne, allerdings ist sie glatt wie Aal, kaum zu greifen, weil dort Gender nie definiert wird.

„Anders als die früheren Ideologien, die klar umrissene Ideen verkörperten, mit denen man sich auseinandersetzen konnte, entzieht sich der revolutionäre Gender-Prozess bewusst jeder Definition und Festlegung. Sein Ziel ist die beständige „Dekonstruktion“, das beständige Auseinandernehmen dessen, was ist und was in Anlehnung an Karl Marx die „permanente Revolution“ genannt werden kann. Es gibt daher auch kein Ankommen, nur ein immer erneutes Dekonstruieren.“9

„Auf der Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 beispielsweise konnte sich die Gender-Ideologie gerade deshalb durchsetzen, weil der Begriff Gender nicht definiert wurde und viele Frauen-Delegierte aus der Dritten Welt annahmen, dass mit Gender einfach „Mann und Frau“ gemeint sei. Kurz nach der Konferenz legte sich die UNO aber auf den ideologischen Gender-Begriff fest und forderte alle Mitgliedsstaaten auf, sich an die Gender Perspektive zu halten.“10

Zur Durchsetzung der Ideologie werden verschiedene Werkzeuge genutzt. Das erste Werkzeug ist die Sprache. Es wird bewusst ambivalent, verschleiernd und verwirrend formuliert. Etliche Begriffe wie Freiheit, Ehe, Familie, Geschlecht wurden in der Gender-Ideologie klammheimlich umgeschrieben und teils durch neue Kunstworte ersetzt. So spricht man heute beispielsweise von „Empowerment“11 von Kindern“. Vordergründig wird damit das Recht auf bessere Bildung oder bessere medizinische Versorgung definiert. Es hat also den Schein von etwas Erstrebenswertem für alle Kinder weltweit. In der Gender-Ideologie gibt es aber eine wesentliche Hinzufügung. Es wird behauptet, Kinder und Jugendliche hätten das Recht, ihre sexuelle Identität autonom zu bestimmen.

„Wenn die Eltern sich dagegen zur Wehr setzen, soll der Staat eingreifen und die Rechte der Eltern beschränken.“12

Ein zweites Beispiel: „Zentraler Begriff in der Gender-Ideologie ist gender equality (Gender-Gleichheit): Damit ist aber nicht die Gleichberechtigung von Mann und Frau gemeint, auch nicht einfach eine rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann.“13

Auch hier wird vordergründig erklärt, dass es eine jeweils fünfzigprozentige Quoten-Gleichheit in allen Lebens- und Arbeitsbereichen geben müsse. Es wird also eine völlige Austauschbarkeit von Mann und Frau gefordert. Tatsächlich wird aber vor allem die Gleichheit und Gleichstellung aller Gender, also aller sozialen Geschlechter gefordert. Lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender und queer (LGBTQ) leben als eigene Geschlechter. Alle diese Lebensstile sollen auch das Recht haben, eine „Ehe für alle“ einzugehen, die inzwischen vom deutschen Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Jeder soll das Recht haben, Familien in allen Formen zu gründen. Auf der Internetseite des sozialen Mediums Facebook stehen mittlerweile sechzig verschiedene Gender, oder soziale Geschlechter, zur Auswahl. Es wird also die grundlegende Identität von Mann und Frau als Person dekonstruiert. Ihre Liebeseinheit, ihre Mutter- und Vaterschaft, ihr Gegenübersein in Ehe und Familie, wird aufgelöst. Stattdessen wird ein Avatar (eine künstliche Person) konstruiert, die den Menschen aus seiner biologischen Natur befreien soll. Dafür soll der Mensch das Recht bekommen, seine geschlechtliche Identität und seine sexuelle Orientierung selbst zu wählen. Damit wird die weltliche „Anthropologie“14 völlig zerstört, von der biblischen ganz zu schweigen.

Das alles ist nichts Neues. Zum Geheimnis des Bösen gehört der Leugnungsprozess. Es gehört zur Geschichte der Menschheit, dass er auf dreifache Weise abgleitet: Der Mensch strebt nach ungeordneter Macht, Besitz und entstellt das Wissen zum Selbstzweck. Gender-Mainstream, das ist eine Revolution, wie sie die Menschheit noch nie erlebt hat. Aber sie leitet sich ab vom Sündenfall, nachzulesen auf den ersten Seiten der Bibel. Die uralte Versuchung der Menschen besteht darin, sein zu wollen wie Gott, sich selbst zu bestimmen und sich unabhängig zu machen von Gottes Entwurf, indem sie die Wahrheit über ihr Wesen und über die Liebe leugnen. Wir haben es zu tun mit einer Revolte gegen den lebendigen Gott, den Schöpfer aller Dinge.

„Das Motiv der Macht, und insbesondere das ihrer Selbstaneignung und ihres individuellen Genusses, spielt in der gegenwärtigen Kultur eine maßgebliche Rolle. Es taucht in Konzepten auf wie diesen: Kontrolle über das eigene Leben oder das eigene Schicksal, Autonomie, Empowerment von Kindern , Unabhängigkeit der Frau, Verwirklichung der eigenen Möglichkeiten, Selbstverwirklichung, Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, Kapazitätsaufbau, Entscheidungsrecht / -macht, Empowerment von Frauen, universaler Zugang (zu Information, Gesundheit, Entscheidungsmacht, zu Rechten usw.).“15

Die rot-grüne Regierung in Baden-Württemberg will politische Zugeständnisse für Minderheiten fördern und hat durch die Ideologie der sexuellen Umerziehung ganzer Völker einen Kulturkampf ausgelöst. Ein angeblicher Bildungsplan soll das Thema „sexuelle Vielfalt“ als Querschnittsthema „Toleranz“ in die Kindergärten und Schulen bringen. Man will damit die Diskriminierung sexueller Minderheiten abbauen. Dagegen wäre zunächst nichts einzuwenden, hätte die rot-grüne Politik das Thema nicht völlig überspannt. Man lässt Einwände gegen Gender nicht gelten, weil die Ziele als menschheitsbeglückend und emanzipatorisch überhöht werden. In den Bildungsplänen soll die Frage nach „geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung“ verankert werden. Ob dies dem Abbau von Diskriminierung gerecht wird, darf man bezweifeln. Vielmehr scheint es darum zu gehen, den nicht heterosexuellen Menschen das „Coming out“ zu erleichtern. Das dies ein höchst problematischer Eingriff ist, in dem Menschen auf der Grundlage einer biologisch wie christlich nicht zu rechtfertigenden Anatomie dargestellt werden, wird verleugnet. Die Feministin Judith Butler16 behauptet, Anatomie sei ein soziales Konstrukt. Diese wissenschaftlich nicht zu belegende Theorie dürfte nicht zum Grundsatz staatlichen Handelns werden. Ich wiederhole: Was „Gender-Mainstream“ bedeutet, können oder wollen selbst Leute nicht vernünftig erklären, die es wissen müssten. Das hat Methode. Denn die Gendertheorie ist eine sozialrevolutionäre Ideologie, die darauf zielt, die Geschlechterrollen zu zerstören – weil sie diese Rollen für künstlich, also beliebig formbar hält. Und das „Mainstreaming“-Konzept ist eine politische Technik, die das durchsetzen soll. Das Scheitern dieser Gleichmacherei ist nur eine Frage der Zeit. Unter dem Vorwand, dass bei allen öffentlich-rechtlichen und auch zivilrechtlichen Entscheidungen die unterschiedlichen Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt werden sollen, um eine Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen, wird ein eindeutiges Ungleichgewicht zu Gunsten der Feministinnen entwickelt. Genderstudien sollen die abstrusesten Theorien nachweisen. Allerdings gibt es mittlerweile auch Gegenstudien.

„Die Ergebnisse, die Forscher am 2. Dezember 2013 in der wissenschaftlichen Zeitschrift „Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America“ veröffentlichten, widersprechen den Theorien der Queer-Denker grundlegend und umfänglich.

Denn Unterschiede zwischen Mann und Frau lassen sich auch mittels neurologischer Untersuchungen nachweisen. In der Studie wurden 949 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene untersucht. Die Wissenschaftlerin Madhura Ingalhalikar17 und ihr Team konnten die Bewegung von Wassermolekülen in den Gehirnen der Probanden sichtbar machen und erhielten auf diese Weise Rückschlüsse auf Zahl, Verlauf und Länge der Nervenfasern. Das signifikante Ergebnis: Gehirne von Männern sind für die Kommunikation innerhalb der Hirnhälften optimiert, die Gehirne von Frauen für die Kommunikation zwischen der linken und der rechten Hirnhälfte. Das weibliche Denkorgan weist mehr Brücken zwischen beiden Seiten auf als das männliche. Auf diese Unterschiede können auch die Ergebnisse früherer Verhaltensstudien zurückgeführt werden. In solchen wurde nachgewiesen, dass sich Frauen Wörter und Gesichter besser merken können, generell aufmerksamer sind, ein besseres soziales Erkenntnisvermögen haben und dass Männer räumliche Informationen besser verarbeiten und Bewegungen besser koordinieren können. Dr. Ruben Gur, Co-Autor der US-amerikanischen Studie, ließ in einer Pressemitteilung der Universität von Pennsylvania keinen Zweifel an der Interpretation der Forschungsergebnisse: „Es ist frappierend, wie gut sich die Gehirne von Männern und Frauen gegenseitig ergänzen.“ Und in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „idea“ zeigte sich der deutsche Hirnforscher Prof. Manfred Spreng alles andere als überrascht von den Forschungsergebnissen aus Übersee. Für ihn stellen die biologischen Unterschiede zwischen Frau und Mann das Ergebnis einer Schöpfungsabsicht dar. Mann und Frau sollten sich ergänzen. „Wer sie gleichmachen will, vergewaltigt beide Geschöpfe. Die Leidtragenden sind die Kinder und Familien.“ Demgegenüber sei der zunehmend steigende Anteil depressiver Mädchen und Frauen, wie er zum Beispiel in den skandinavischen Länder beobachtet werden könne, Folge der staatlich geförderten Gendererziehung von der Wiege bis zur Bahre. Insbesondere Frauen würden dabei ihrer Identität beraubt, so Spreng.“18

Obwohl sich das Experimentieren an sexuellen Identitäten und die Verleugnung der Biologie fundamental widersprechen, interessieren sich Politik und evangelische Kirche nicht für solche nachvollziehbaren Ergebnisse. Steuergeld und Kirchengeld werden dazu missbraucht, die menschliche Vernunft in Lüge zu verkehren. Was stattfindet, ist ein Fundamentalangriff auf die Persönlichkeitsbildung unserer Gesellschaft.

2.3 Medizinische Befunde zum Gender Mainstream

Maßgebliche Ärzte rufen zum Widerstand gegen Gender Mainstream auf. Der Professor für Physiologie und Biokybernetik Manfred Spreng schlägt Alarm. Ein Katalog von Forderungen wie Abschaffung der Vollzeitmütter, freier Zugang zu Verhütung und Abtreibung, Förderung homosexuellen Verhaltens, sexuelles Experimentieren im Kindesalter, Entrechtung der Eltern und eine gleichgroße Männer- und Frauenquote sind Teile der Gender-Ideologie. Wer sich diesen Programmen verschließt, müsse der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Spreng erklärt:

„Die Gender-Ideologie lässt sich nicht mit medizinischwissenschaftlichen Erkenntnissen vereinbaren. Es ist Zeit aufzuwachen und aufzustehen, denn die wissenschaftlichen Fakten sollen Mut machen uns zusammen zu tun, jetzt, wo wir besser und klarer sehen, wie stark sich diese Ideologie gegen die göttliche Lebensordnung zerstörend wendet.“19

Bei der Gender-Ideologie geht es laut Spreng um Gleichmacherei statt um Gleichberechtigung. Aus medizinischer Sicht seien die Unterschiede offenbar. Sie zeigten sich nicht nur in den äußeren Geschlechtsmerkmalen, so der Gehirnforscher Spreng, sondern auch in den Gehirnen von Mann und Frau.

„Die Unterschiede lassen sich an mindestens sieben Gebieten des Zwischen- und Großhirns feststellen. So hätten Frauen generell mehr Nervenzellen (graue Zellen), aber weniger verbindende Nervenfasern. Dadurch könnten sie emotionale Situationen intuitiv schneller erfassen, Männer hingegen Informationen besser verknüpfen und sich besser orientieren. Wenn man diese Unterschiede dekonstruiere, nehme der Mensch Schaden.“20

So kommt Spreng zu dem Schluss, dass Gender Mainstream die Familie aushöhle, weil die der Geschöpflichkeit zuwiderlaufende Ideologie zu einer individualistisch geprägten Gesellschaft ohne echte Väter und Mütter führe. Die Ansätze dazu seien schon zu erkennen, denn die Hoheit über die Kinderbetten wird vom Staat durch die Forderung nach immer mehr Kinderkrippen angestrebt. Außerdem wolle sich der Mensch immer mehr von Gott emanzipieren, denn er rebelliert gegen die Schöpfung und will nicht mehr wahrhaben, dass in Mann und Frau, Ehe und Familie eine gute Lebensordnung von Gott gegeben ist.

Die Ideologen, die sich einbilden, die Heilsbringer einer neuen Sexualethik zu sein, wollen nichts weniger, als einen neuen Menschentypus schaffen. Das ist nicht nur menschenzersetzend, es ist auch aus ärztlicher Sicht ein Angriff auf unsere Gesundheit. Die Zerstörung der Zweigeschlechtlichkeit erzeugt eine psychische Kluft, die Menschen krank macht.

„Der Ursprung dieser Theorie stammt unter anderem von den Marxisten Karl Marx und Friedrich Engels. Marx und Engels haben zwar nicht die Abschaffung der Geschlechter im Sinne der Gender- Theorie von heute gefordert, bzw. deren neue und individuelle Ausrichtung, allerdings, und dies ist entscheidend, haben sie den Grundstein für die zukünftige Gesellschaftsentwicklung und ihren weitreichenden Folgen gelegt. Das Hauptziel des Marxismus bestand darin, die gesellschaftlichen Strukturen mit all ihren Erscheinungen zu beseitigen und dafür eine klassenlose Gesellschaft zu manifestieren. Um das alte Gesellschaftskonstrukt zu destrukturieren, musste vornehmlich die bürgerliche Ehe und Familie zerstört werden. Die marxistische Theorie sah in der Einzelehe bzw. in der Monogamie die Konzentrierung und Mehrung von Besitztümern, die wiederum an die nächste Generation vererbt werden sollte. Nach Ansicht der Marxisten musste somit die bürgerliche Einzelehe auf das schärfste bekämpft werden, um die klassenlose Gesellschaft etablieren zu können. In seinem Werk „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates“ beschäftigt sich Friedrich Engels mit der Entstehung von Monogamie und Ehe. Nach seiner Ansicht herrschte zu früheren Zeiten und in den allermeisten Kulturen der Welt ein Matriarchat, also eine Frauenherrschaft und nicht wie in kapitalistischen Systemen der Gegenwart das Patriarchat (Männerherrschaft), welches er mit Sklaverei und Ausbeutung gleichsetzt. Das Matriarchat wird von Engels präferiert. Er will Übereinstimmungen hinsichtlich der Kollektivität, der freiheitlichen Ausrichtung und der Friedfertigkeit erkannt haben. Durch die Etablierung des Patriarchats zu Zeiten der Christianisierung fielen zu allererst die Frauen der neuen Herrschaftsordnung zum Opfer. Sie verloren durch den patriarchalen Machtanspruch ihre Rechte als Hüterin und Herrscherin der Sippe bzw. der Gemeinschaft. Ihre Tätigkeitsbereiche wurden beschnitten und auf den häuslichen Rahmen innerhalb der Einzelehe begrenzt. Der Mann wollte neben materiellen Reichtümern auch Besitzansprüche gegenüber Frau und Kinder geltend machen. Dies war jedoch nur innerhalb der Einzelehe möglich. Engels hebt daher die negativen Auswirkungen der Monogamie und der bürgerlichen Einzelehe besonders hervor. Er will mit seiner Kritik weniger auf die Rechte der Frauen aufmerksam machen, die angeblich durch die Eheschließung verletzt werden bzw. sich als Fürsprecher des weiblichen Geschlechts profilieren. Vielmehr will Friedrich Engels den ersten „Klassengegensatz zusammen mit der Entwicklung des Antagonismus von Mann und Weib in der Einzelehe“ erkannt haben. Auch stellt dieser Gegensatz die erste „Klassenunterdrückung mit der des weiblichen Geschlechts durch das männliche“ dar.“ (Engels, 1886)21

Mit der Zerstörung von Ehe und Familie werden die Grundfeste menschlicher Identität und menschlichen Lebens zerstört. Aus medizinischer Sicht sind vor allem die menschenverachtenden Experimente, die durchgeführt wurden, katastrophal. Mit diesen Versuchen sollte bewiesen werden, dass der Mensch keine Individualität besitzt, sondern komplett von den sozialen Strukturen geprägt ist, in denen er lebt.

„Am Anfang der Gender-Theorie stehen ein amerikanischer Psychiater und sein Menschenversuch. Weltweit wurde dieses Experiment als voller Erfolg gefeiert. Auch Alice Schwarzer beruft sich gern immer wieder darauf. Alles begann am 22. August 1965 in Winnipeg. Eineiige Zwillinge kamen auf die Welt, Bruce und Brian Reimer waren zwei gesunde muntere Säuglinge. Ein freudiges Ereignis nicht nur für die Eltern, nein, auch für die Wissenschaft, denn eineiige Zwillinge haben dasselbe Erbgut. Im Alter von 7 Monaten musste gesundheitlich bedingt eine Beschneidung beim kleinen Bruce durchgeführt werden. Der Arzt benutze leider ein defektes Instrument, welches den Penis des Jungen so verkohlte, dass er nach einiger Zeit vollständig abfiel. Niemand der damaligen Ärzte konnte den jungen Eltern einen Weg aufzeigen, diesen Schaden wenigstens einigermaßen zu beheben. Im Februar 1967 sahen Ron und Janet Reimer eine Fernsehrunde, in der ein gewisser John Money behauptete, dass man aus Männern ohne weiteres Frauen machen könne und umgekehrt. Die Eheleute Reimer erblickten darin die Lösung ihrer Probleme und setzten sich sofort mit Money in Verbindung. Die Eltern erhielten von Money den Eindruck, ihr Kind werde mit einem längst erprobten und anerkannten Verfahren behandelt. Sie ahnten nicht, dass es sich um ein Experiment handelte: den ersten derartigen Versuch in der menschlichen Geschichte! Am 3. Juli 1967 wurde Bruce im Alter von 22 Monaten kastriert, aus der Haut seines Hodensacks formte man rudimentäre Schamlippen. Bruce hieß von da an “Brenda” und Money schärfte den Eltern ein, ihrer “Tochter” nie etwas von dieser Operation zu erzählen. Sie müsse von nun an konsequent als Mädchen erzogen werden und alle, die wussten, was Brenda im zarten Alter zugefügt wurde, mussten ihn (und seinen Zwillingsbruder) darüber belügen. 1973 brachte Money sein Hauptwerk Gender Identy heraus. Darin feierte er Brenda als erste erfolgreiche Geschlechtsneuzuweisung an einem geschlechtlich eindeutig geborenen Kind. In der Presse feierte er seinen Durchbruch: „Wenn man einem Jungen sagt, er sei ein Mädchen, und wenn man ihn als ein Mädchen erzieht, dann wird er sich weiblich verhalten.” hieß es etwa in der New York Times Book Review.“22

Was passierte aufgrund dieser wahnwitzigen Lüge? Im Jahr 2003 nahm sich Brian mit Tabletten das Leben, im Frühjahr 2004 erschoss sich Bruce. In ihrer gesamten Kindheit waren die Zwillinge von ihrer Umgebung, von Ärzten und Therapeuten, Verwandten und den eigenen Eltern manipuliert und über die Grundtatsachen ihres Lebens belogen worden. Bruce wurde nach seiner Kastration wie ein Mädchen behandelt. Seine Eltern setzten alles daran, ihm mädchenhaftes Verhalten beizubringen. Aber was geschah? Bruce, der jetzt Brenda hieß, wollte mit dem Spielzeug seines Bruders spielen. Er interessierte sich für Waffen und Autos, anstatt für Puppen, Schmuck und Kleider. Als „Brenda“ zur Schule kam, wurden die Probleme deutlich. Das Verhalten dieses Kindes wurde zunehmend ruppig und gewalttätig. Die Lehrer dieses Kindes konnten sein abweichendes, unerklärliches Verhalten nicht erklären. Ab dem Alter von elf Jahren quälte „Brenda“ sich mit Selbstmordgedanken. Die Anzeichen von Verwirrung und Verzweiflung wurden von seinen Betreuungspersonen uminterpretiert oder geleugnet. Mit Beginn der Pubertät wurde bei „Brenda“ eine lesbische Neigung deutlich, weil der Junge (jetzt ein Mädchen) sich vom weiblichen Geschlecht angezogen fühlte. Nun bekam „Brenda“ weibliche Hormone verabreicht, um den körperlichen Umbau einzuleiten. Die Ärzte aber wunderten sich, dass dennoch ein Stimmbruch stattfand. Im Alter von 13 Jahren sollte „Brenda“ der Öffentlichkeit als Transsexueller vorgestellt werden, doch er floh aus dem Raum. Er wollte absolut kein Mädchen sein. Daraufhin beschlossen die Eltern der Zwillinge, ihren Kindern, reinen Wein einzuschenken. „Brenda“ entschloss sich sofort, künftig als Junge zu leben. Das Experiment war gescheitert. Die versuchte Praxis der Geschlechterzuweisung wurde eingestellt. Die Vertreter der Gendertheorie lassen bis heute dennoch keine Einwände zu und die Politik fördert diesen Wahnsinn. Es finden sich trotz widerlegter Theorie und bewiesener Schädigung von Kindern bis heute folgende Aussagen:

„Wir nehmen in dieser Gesellschaft selbstverständlich an, dass es zwei Geschlechter gibt, sodass eine Infragestellung dessen höchst irritierend ist. Wir werden von Geburt an so orientiert, lernen das im Kindergarten und in der Schule, und wenn alles gut läuft, identifizieren wir uns damit, sind auch zufrieden und versuchen, die Rolle auszufüllen. Kommentar: „Prof. Hornscheidt“23 behauptet, dass der Mensch von Geburt an gleichsam einer Gehirnwäsche unterzogen wird; sie soll nach dem Wunsch der Gender-Ideologen in KITAS und Schulen rückgängig gemacht werden – gegen den Willen der Eltern natürlich. Das Ziel der Gender-Lehrpläne in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Berlin etc. soll genau diesen Zweck erfüllen: Die Gender-Indoktrination der Kinder, also die Auslöschung des natürlichen Empfindens der Realität in der kindlichen Weltanschauung und im Grunde eine Aufstachelung der Kinder gegen die Ehe. In gewisser Weise ist Gender ein Klassenkampf der Kinder (von Gender-Ideologen angetrieben) gegen die Eltern, die noch an die Existenz natürlicher Gegebenheiten „glauben“.24

Es liegt auf der Hand, dass wir es mit einer weitgehend unbemerkten Revolution zu tun haben mit der Gefahr, in eine Diktatur zu münden, die selbst Biologie und Psychologie dominieren wird, wenn sie nicht gestoppt wird. Man muss dies aus der Aussage von Hornscheidt schließen, die erklärt, „dass es nur noch eine Frage der Zeit sein wird, bis wir bei der Geburt kein Geschlecht mehr zugewiesen bekommen“.25

Damit legt sie klar das Ziel der Gender-Revolution fest. Diese Aussage ist dermaßen radikal und fanatisch, dass sie einen Aufschrei auslösen müsste. Doch die Gender-Revolution hat offenbar machtvolle Befürworter. Die Gender-Ideologie ist utopisch.

Von Anbeginn der Welt fühlen sich Menschen zum anderen Geschlecht hingezogen. Das wird in einem späteren Kapitel noch ausführlich erläutert. Aber zu leugnen, was naturgegeben ist, ist Fanatismus, der sich anmaßt, über die Realität zu bestimmen. Der Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin „Christian Spaemann“26 erklärt:

„Gender Mainstream sieht Sexualität abgelöst von allen biologischen, psychologischen und kulturell vorgegebenen Kontexten. Abgelöst von Sinnstrukturen und Zielen, die in der sexuellen Mentalität (z. B. Fruchtbarkeit, Bindung, Liebe und Familie) liegen. Insbesondere die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau, die ja als eine Art Schnittstelle im Gefüge der Generationen gesehen werden kann, wird zu einer privaten Option in einem Meer von sexuellen Möglichkeiten, die alle als gleichwertig angesehen werden. Der Jugendliche, der mit seiner Sexualität konfrontiert ist, trägt demnach auch keine spezifische Verantwortung mehr für die Integration seiner Sexualität in den größeren Lebenszusammenhängen. Bei der Sexualität der Vielfalt bleiben nur noch drei Prinzipien übrig, welche die moralische Grundlage für alle sexuellen Verhaltensweisen abgeben. Es handelt sich dabei erstens um die individuelle Autonomie, für die sogenannte sexuelle Rechte formuliert wurden. Zweitens, um gegenseitiges Einvernehmen mit möglichen Sexualpartnern auf der Grundlage einer Verhandlungsmoral. Und drittens um Safesex, das heißt Verhütung von ungewollten Schwangerschaften und Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Diese drei Prinzipien bilden so die Grundlage für das Ausleben beliebiger sexueller Möglichkeiten.“27

Religiöse oder kulturelle Gegebenheiten, welche die Sexualität beeinflussen können, werden nach Belieben interpretiert. Es werden Ziele formuliert, die für die betroffenen Zielgruppen relevant sind. Sexuellem Missbrauch werden Tür und Tor geöffnet. In Deutschland rechnet man mit hunderttausend Missbrauchsfällen im Jahr. Die Langzeitfolgen des sexuellen Missbrauchs sind für Kinder verheerend. Schon eine einzige begehrliche Berührung im Schambereich eines Kindes in der Zeit vor der Pubertät kann die weitere psychosexuelle Entwicklung negativ beeinflussen. Wir müssen also die Tragik erkennen, die damit verbunden ist, dass Stimmen aus den Parteien der Grünen und der Liberalen Straffreiheit zwischen Erwachsenen und Kindern anstreben, sofern dieses „freiwillig“ geschieht. In Bezug auf Sexualität mit Kindern gibt es meiner Meinung nach keine Freiwilligkeit, sondern hier ist das auslösende Moment Manipulation. Bisher gibt es keine Studien, dass Programme von Missbrauchsprävention bei Kindern überhaupt wirksam sind. Die Sexualpädagogik der Vielfalt ist aber der subjektiven Missbrauchsprävention verpflichtet. Hier liegen die entscheidenden Bedenken. Die sexuellen Empfindungen der Kinder werden in ihrer Bedeutung überbewertet. Man beruft sich auf „Kentler“,28 der behauptet, dass Kinder, die sich nicht selbst befriedigen, schwer gehemmt seien. Diese Behauptung ist grotesk.

„Wer, so fragt man sich, außer eines pädophil Empfindenden, hat ein Interesse daran, dass Kinder sexuell erregt werden? Ohne den gegenwärtigen Vertretern dieser „pädagogischen Richtung“ pädophile Absichten unterstellen zu wollen, stehen sie doch offensichtlich in solch einer Tradition.“29

Wir brauchen also nicht die sexuelle Vielfalt für Kinder, sondern den Schutz vor sexuellem Missbrauch. Es wäre also die Aufgabe der Politik, klare Vorgaben zu machen, was erlaubt und nicht erlaubt ist, anstatt Programme zu finanzieren, durch die Kinder und Jugendliche psychisch und damit gesundheitlich schwer geschädigt werden können.

2.4 Die biologische Betrachtung des Gender-Mainstream

Der Evolutionsbiologe „Ulrich Kutschera“30 kommt zu einer klaren Bewertung. Im Magazin „focus“ (38/2015) findet sich ein zweiseitiges Interview mit dem Journalisten Michael Klonowski, in der Kutschera unmissverständlich erklärt: „Gender ist Nonsens“. Weiter erklärt er:

„Die Behauptung, die Gender-Forschung hätte irgendetwas Nützliches hervorgebracht, trifft nicht zu.“ Und außerdem: „Gemäß dieser irrationalen Glaubenslehre sind alle Menschen Unisex-Wesen – und Biologen irregeleitete Narren.“31

Die Behauptung, dass Menschen ihr Geschlecht frei wählen können, sei falsch, sagte Kutschera, er halte die Begriffe Gender und Queer für Kunstworte, die man den deutschen Normalmenschen wie eine Religion einimpfen wolle. Die Politik gebe dafür Rückendeckung. Die Evangelische Kirche sei dementsprechend bereits genderhörig. Würde sie den Schöpfungsaussagen der Bibel folgen, wäre sie nicht auf Gender-Mainstream hereingefallen. Solche Aussagen bleiben allerdings nicht ohne Folgen. Kutschera wurde aufgrund seiner Einschätzung bereits vor die UNI-Leitung zitiert. Dadurch lässt er sich nicht beirren und erklärt:

„Jetzt muss ich halt leider feststellen, dass eine andere quasireligöse Strömung (…) unter dem Schlagwort oder Deckmantel, unter der Tarnkappe des Gender-Mainstreaming Fuß fasst und immer mehr gleich einem Krebsgeschwür auch Fachgebiete erobern möchte, wir stehen kurz vor einer Genderisierung der Biologie, dagegen werden wir uns verwahren.“32

In der Stuttgarter Zeitung vom 15.09.2015 ist nachzulesen, dass der Evolutionsbiologe Axel Meyer33 ebenfalls mit der Gendertheorie hadert. So erklärt er:

„Biologen wie ich, die in Experimenten zeigen, dass Geschlechtsunterschiede auch in Verhaltens- und Denkaspekten angeboren, genetisch mitbestimmt sind, sind für die Gender-Forschung ein Feindbild.“ Ja, Wissenschaftler werden selbst dann kritisiert, „wenn sie sagen, dass die Verteilung der Intelligenz zu etwas mehr als 50 Prozent erblich determiniert ist“.“34

Es ist unfassbar, dass eine Theorie bislang unbehelligt behaupten konnte, das Geschlecht des Menschen sei ein kulturelles Produkt und – genauso unfassbar – dafür sogar Steuergelder in Millionenhöhe verschlang. Biologen bereiten dem Spuk jetzt ein Ende. Inzwischen verfassen rund 200 Lehrstühle tausende von Texten („Genderstudies“) mit einer staatlichen Förderung jährlich in mehrstelliger Millionenhöhe und ohne Zwang, um unbedingt Forschungsergebnisse zu erzielen. Dazu zählt das „Professor‘innen -Programm“ mit einer Fördersumme von 300 Millionen Euro. In Anbetracht desaströser Finanzen der Hochschulen ist das nicht nachvollziehbar.

„Was sind die „Genderstudies“? „Günter Buchholz“35 deutet sie sehr pointiert als einen politischen Versuch, „insbesondere die weibliche Homoerotik, den Lesbianismus also, aufzuwerten und im gesellschaftlichen Bewusstsein zu normalisieren, und zugleich alles zu tun um die Heteronormalität zu zersetzen.“ Gut, aber wie sieht es aus mit Erkenntnissen für die Allgemeinheit – nach fast drei Jahrzehnten ständigem Bemühens? Soweit Experten bekannt, liegen keine neutralen(!) Output-Analysen der unzähligen Gender Studies vor. Das entspräche dem Phänomen einer „Luftbuchung“. Das ist unglaublich, ja ein Skandal.“36

Das Konzept ‚Gender‘ ist in der öffentlichen Wahrnehmung auf diese Weise heillos mit feministischer Politik und bürokratischer Frauenförderung verquickt worden. Für einen Naturwissenschaftler ist diese Politisierung schwer verständlich. Der Gender – Begriff ist vollständig überflüssig, wenn es darum geht, über Männer, Frauen, über Jungen und Mädchen, über Familien, oder über Sexualität und Fortpflanzung zu reden. Er wird ausschließlich deswegen benötigt und eingeführt, um das infertile (unfähige) homoerotische Verhalten als gleichartig und gleichrangig mit dem fertilen sexuellen Verhalten erscheinen zu lassen. Das ist jedoch nicht möglich, ohne letzteres in seiner biologischen Bedeutung zu leugnen und zugleich zu entwerten. Der Genderansatz von der Formbarkeit („Konstruktion“) von Mann und Frau ist zumindest jedem Biologen ein Dorn im Auge. Und das war dann auch der Ansatz einiger Biologen im letzten Jahr: Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera begann den Diskurs. Er verglich die Gendertheorie hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts mit dem „Kreationismus“.37 Die Diskussion auf einer Evolutionstagung in San Jose (USA) führte zu folgendem Konsens: „Evolutionsbiologen sollten den Genderismus, eine universitäre Pseudowissenschaft, die dem deutschen Steuerzahler jährlich viele Millionen Euro kostet, mit demselben Ernst analysieren und sachlich widerlegen, wie den damit geistesverwandten Kreationismus“. Diese Empfehlung ist für Christen kein Argument, es soll nur zeigen, dass die Naturwissenschaften sich der Gender-Ideologie widersetzen.

2.5 Die juristischen Befunde zum Gender-Mainstream

Zum Zeitpunkt der Schriftlegung dieses Buches gab es noch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Soweit mir bekannt ist, gibt es auch noch keine Klage diesbezüglich. Dennoch gibt es beachtenswerte Dokumente, die sich klar für eine mindestens teilweise Verfassungswidrigkeit des Gender-Mainstream aussprechen. Zu nennen ist hier zunächst das Rechtsgutachten zur Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Erziehung von Schulkindern an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein zur Akzeptanz sexueller Vielfalt von „Prof. Dr. Christian Winterhoff“.38 Der Grund dafür ist wie folgt angegeben:

„Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (im Folgenden: Sozialministerium) hat Anfang 2014 in Zusammenarbeit mit dem Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein (im Folgenden: LSVD) unter dem Motto „Echte Vielfalt“ einen „Aktionsplan für Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten“ ins Leben gerufen. Grundlage der Kooperation ist ein am 29. April 2014 geschlossener Werkvertrag zwischen dem Sozialministerium und dem LSVD über die Erstellung eines Aktionsplanes gegen Homophobie für das Land Schleswig-Holstein (vgl. Landtagsdrucksache 18/5584 (neu), abrufbar unter https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/5500/umdruck-18-5584.pdf) Der Vertrag sieht u. a. die Erstellung eines „Präventionskonzepts Bildung“ vor. Zu diesem zählt nach einem zum Vertragsbestandteil erklärten Konzept des LSVD die Entwicklung einer „Unterrichtseinheit für Grundschule[n]: Familienbilder und Lebensweisen“. Der Werkvertrag legt ebenfalls schon fest, dass der LSVD das Petze-Institut für Gewaltprävention („Petze-Institut für Gewaltprävention gGmbH, im Folgenden: Petze-Institut“) mit der Erstellung des Präventionskonzepts Bildung beauftragt. Auf dieser Basis ist das Projekt „Echte Vielfalt macht Schule“ ins Leben gerufen worden. (http://echte-vielfalt.de/echte-vielfalt-macht-schule; http://www.petze-institut.de/-projek-te/echte-vielfaltmacht-schule.“) Das Petze-Institut hat im November 2014 die erste Fassung eines „Methodenschatz[es] für Grundschulen zu Lebens- und Liebesweisen“ vorgelegt.

(„vgl.http://commons.wikimannia.org/images/Echte_Vielfalt_unter_dem_Regenbogen.pdf ,“)

der in Gestalt z. B. von Lücken- und Diktattexten Anregungen für die Unterrichtsgestaltung enthält. Der Methodenschatz sieht vor, dass die Grundschüler zur Erreichung der erwähnten Ziele u. a. mit den Themen Geschlechtsumwandlung, Leihmutterschaft, Homosexualität und Polygamie konfrontiert werden sollen.“39

Daraufhin gab es einiges Hin und Her, die Unterrichtsmaterialen wurden erstellt, wieder zurückgezogen, verändert und wieder in Kraft gesetzt. Im Oktober 2015 ist bekannt geworden, dass das Ministerium für Schule und Berufsbildung die im Rahmen des Aktionsplans erarbeiteten Unterrichtsmaterialien in der vorliegenden Form als „nicht für die Schulen geeignet“ bewertet hat. In der Antwort auf die Anfrage eines Landtagsabgeordneten heißt es zur Erläuterung dieser Entscheidung:

„Nach eingehender und kritischer Prüfung der Materialien durch das IQSH ist das Bildungsministerium zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorliegenden Materialien in dieser Form nicht geeignet sind, um Vorbehalte gegenüber Lesben, Schwulen und Transsexuellen abzubauen, da die Materialien nicht dem aktuellen Stand der Grundschulpädagogik und -didaktik entsprechen und auch nicht den fachspezifischen Anliegen und Standards im Heimat-, Welt- und Sachunterricht (HWS), in dessen Rahmen das Thema üblicherweise im Lernfeld ‚Familie und ich‘ bearbeitet wird (...). Die vorliegenden Arbeitsmaterialien sind jedoch sprachlich und aufgrund der thematischen Fokussierungen für Grundschüler nicht altersgemäß gestaltet (…).Die Fachanforderungen des Heimat-, Welt- und Sachunterrichts der Grundschulen werden derzeit überarbeitet. Die o. g. Materialien werden in diesen Prozess einbezogen“; so Landtags-Drucksache 18/3466, Seite 2.“40

Prof. Dr. Winterhoff, beauftragt vom „Verein Echte Toleranz e. V.“, die entsprechenden Rechtsfragen zu klären, studierte daraufhin zunächst den verfassungsrechtlichen Rahmen, der die Grundrechte der betroffenen Schüler, und ihrer Eltern einerseits, sowie das Bestehen eines staatlichen Erziehungsauftrages andererseits prägt. Danach beschäftigte er sich intensiv mit den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften, um dann auf die an ihn gerichtete Fragestellung eingehen zu können. Winterhoff kommt zu folgenden Ergebnissen:

„Aus den einschlägigen Grundrechten der Schüler und ihrer Eltern folgt, dass der Staat in der Schule hinreichende Neutralität und Toleranz wahren und die erzieherischen Vorstellungen der Eltern – ihre Verantwortung für den Gesamtplan der Erziehung – achten muss.

Insbesondere im Bereich der Sexualerziehung ist der Staat zur Zurückhaltung und Toleranz verpflichtet. Die Schule muss jeden Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen. Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern, soweit sie sich auf dem Gebiet der Sexualität auswirken.

Vor diesem Hintergrund erweist sich schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, als verfassungswidrig.

Staatliche Vorgaben für die schulische Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo und Transsexualität als gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot.

Im Falle eines indoktrinierenden und damit verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts besteht ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern mit anderer Werteorientierung, ohne dass es dabei auf das Vorliegen darüber hinausgehender individueller Härten ankommt.

Auch das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet den Staat zur Beachtung des Neutralitäts- und Toleranzgebots. Die Förderung der Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen ist daher nicht nur verfassungswidrig, sondern auch mit dem geltenden Schulgesetz unvereinbar.

Der schulgesetzlichen Bestimmung zu den pädagogischen Zielen (§ 4 SchulG) ist nicht zu entnehmen, dass die Erziehung der Schüler zur Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten zu den pädagogischen Zielen des Schulunterrichts gehören soll.

Bei Zugrundelegung des aktuellen Lehrplans Grundschule ist nicht ersichtlich, dass die Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten Gegenstand des lehrplanmäßig zu erteilenden Unterrichts sein soll.

Das Schulgesetz steht der Erteilung lehrplanmäßigen Unterrichts durch schulfremde Personen in Abwesenheit einer Lehrkraft ebenso entgegen wie der Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen durch Außenstehende, sofern in der Veranstaltung die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt werden soll. Aus diesen rechtlich-abstrakten Erkenntnissen folgt für die Beurteilung der im Land Schleswig-Holstein erwogenen und zum Teil bereits realisierten Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten.

Es ist verfassungswidrig und mit dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz unvereinbar, wenn in öffentlichen Schulen mit dem Ziel auf die Kinder eingewirkt wird, diese zur Akzeptanz sexueller Verhaltensweisen jedweder Art und zur Anerkennung derselben als gleichwertig zu erziehen.

Da sie auf nichts anderes als die Anerkennung unterschiedlichster sexueller Verhaltensweisen als gleichwertig ausgerichtet ist, erweisen sich sowohl die öffentlich bekannt gewordene erste Fassung des Methodenschatzes für Grundschulen zu Lebens- und Liebesweisen als auch die dem Auftraggeber vorliegende überarbeitete, finale Fassung („EVA – Echte Vielfalt von Anfang an“) als gleichermaßen mit dem Grundgesetz wie dem Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein unvereinbar.

Neue Fachanforderungen des Heimat-, Welt- und Sachunterrichts der Grundschulen, die nach dem Vorbild des finalen Methodenschatzes „EVA – Echte Vielfalt von Anfang an“ konzipiert werden, sind ebenfalls verfassungs- und gesetzeswidrig, wenn und soweit sie darauf abzielen, bei den Schülern Akzeptanz hinsichtlich nicht-heterosexueller Verhaltensweisen zu erzeugen.

Schulische Veranstaltungen zum Thema „sexuelle Vielfalt“, wie sie durch schwul-lesbische Aufklärungsteams der Vereine „Haki e. V.“ und „lambda-nord e. V.“ an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, verstoßen gegen geltendes Verfassungs- und Gesetzesrecht (Schulgesetz), wenn damit das Ziel der Vermittlung von Akzeptanz nicht-heterosexueller Verhaltensweisen verfolgt wird. Unabhängig davon sind sie wegen eines Verstoßes gegen das Schulgesetz rechtswidrig, soweit es sich um – staatlichen Lehrkräften vorbehaltenen – lehrplanmäßigen Unterricht handelt.“

41

Erfreulicherweise ist die Landesregierung in Schleswig Holstein auf das Gutachten eingegangen und hat die Lehrpläne einkassiert, sowie bereits erstelltes Schulmaterial vernichtet, nachdem durch Neuwahlen das Bildungsministerium von den Grünen zur CDU übergegangen ist. Es wird eine gerichtlich verfassungsmäßige Beurteilung angestrebt. Unerfreulich dagegen ist, dass der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein das Projekt dennoch befürwortet, so dass man abwarten muss, was letztendlich geschieht. Leider ist Schleswig-Holstein bisher das einzige Bundesland, das überhaupt auf das Rechtsgutachten eingegangen ist. Ansonsten wird es überall in den Ländern totgeschwiegen, als wäre es nicht existent.

Es ist also festzustellen, dass der Staat sich in der Kindererziehung grundgesetzlich zurückzuhalten hat, denn die Kindererziehung ist das natürliche Recht der Eltern, aber auch deren Pflicht. Sicherlich wird es Eltern geben, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Das gibt aber den Ideologen nicht das Recht der Verallgemeinerung und damit allen Eltern das Recht abzusprechen. Im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG sind die Eltern aber grundsätzlich darin frei, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder nach ihren eigenen Vorstellungen zu leisten und diesem Vorrang vor staatlichen Einrichtungen zu geben. Insbesondere darf es nicht sein, dass durch irgendwelche Theorien Grundgesetze außer Kraft gesetzt werden. So kann es z. B. nicht angehen, dass die Eltern ihr Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht beanspruchen dürfen, weil es durch eine verfehlte Sexualkunde ausgehebelt wird. Insbesondere ist der Zwang, Kinder müssten lernen, jegliches Sexualverhalten zu akzeptieren, nach diesem Gutachten verfassungswidrig. Die Entscheidungsfreiheit der Eltern muss insofern sichergestellt sein, dass diese sogar über eine Freistellung ihrer Kinder von unangemessenen Unterrichtstunden bestimmen können. Tatsächlich darf der Staat nach diesem Gutachten auch eigene Lehrinhalte, auch in Bezug auf die Sexualerziehung, festlegen. Er darf auch die tatsächlichen Gegebenheiten in der Gesellschaft berücksichtigen. Allerdings soll dies unter der Prämisse geschehen, dass die Kinder vor den sexuellen Gefahren gewarnt und bewahrt werden (s. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2008, Az.: 6 B 64/07, juris Rn. 10.). Insofern unterliegt der Erziehungsanspruch in Bezug auf ihre Kinder nicht der Ausschließlichkeit. Ebenso gilt es aber auch für den Staat. Das Verfassungsrecht spricht hier von Gleichberechtigung. Damit hat der Staat keinerlei Recht, sich unbegrenzt und willkürlich über das Elternrecht hinwegzusetzen und die Eltern bei Ausübung ihrer Rechte juristisch zu sanktionieren. Über allem steht das Recht der Schüler auf eine ungehinderte, gesunde Entwicklung ihrer Persönlichkeit.

Das ganze hundertseitige Gutachten hier zu kommentieren, würde den Rahmen dieses Buches sprengen. Ich verweise daher auf die Möglichkeit, dass vollständige Gutachten auf der Internetseite https://www.echtetoleranz.de/.../Rechtsgutachten.von.Prof.Dr.Christian.Winterhoff.v... als PDF Datei herunterzuladen und einzusehen. Abschließend veröffentliche ich noch einige Schlussfolgerungen, die der Verfassungsrechtler zieht.

„Es ist mit der dem Staat obliegenden Neutralitäts- und Zurückhaltungspflicht unvereinbar und verstößt gegen das Indoktrinationsverbot, wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden.“42

Ebenso ist es als rechtswidrig zu beurteilen, wenn lehrplanmäßiger Unterricht durch schulfremde Personen eigenverantwortlich durchgeführt wird oder wenn derartige Personen im Rahmen sonstiger Schulveranstaltungen für Akzeptanz ihrer sexuellen Orientierung werben, ohne dass auch gegenteiligen Einstellungen hinreichend Raum gegeben wird.“43

„In diesem Zusammenhang ist auf das umfassende Informationsrecht der Eltern zu verweisen. Die Eltern sollten in der Elternversammlung, in der über den bevorstehenden Unterricht zu informieren ist, von ihrem Informationsrecht ohne jede Zurückhaltung Gebrauch machen,also beispielsweise

angesichts der Mehrdeutigkeit des Unterrichtsziels „Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten“ Nachfragen stellen zu den konkreten Zielen des Unterrichts,

sich die einzusetzenden Unterrichtsmaterialien zeigen lassen,• nachfragen, ob der Einsatz schulfremder Personen (z. B. SchLAu-Teams)

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beabsichtigt ist und welche Personen ggf. eingesetzt werden sollen,