Generalfeldmarschall Hugo Sperrle - André Stirenberg - E-Book

Generalfeldmarschall Hugo Sperrle E-Book

André Stirenberg

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Beschreibung

Generalfeldmarschall Hugo Sperrle wurde als einziger Generalfeldmarschall im Nürnberger Prozess – Prozess Oberkommando der Wehrmacht (OKW) aufgrund von ehrenvollen Verhalten freigesprochen. Mit dem jetzt erschienenen Buch im Mai 2016 wird der Werdegang von Generalfeldmarschall Hugo Sperrle nachgezeichnet. Der Hauptteil des Buches befasst sich mit dem Prozess Oberkommando der Wehrmacht (OKW). Hierbei wurden die kompletten Zeugenaussagen wiedergegeben, um zu zeigen wie Generalfeldmarschall Hugo Sperrle im Zweiten Weltkrieg agiert hat. Um viele soldatische in- und ausländische Führungspersönlichkeiten hat sich nach dem Krieg fast schon ein Legendenkranz gewoben. Generalfeldmarschall Hugo Sperrle aber ist in den meisten Kreisen der Bevölkerung ein fast Unbekannter geblieben. Ich möchte seinen Namen aus der Vergangenheit in das gegenwärtige Gedächtnis rufen, da er es meines Erachtens verdient, nicht vergessen zu werden. Aufgrund der fehlenden persönlichen Dokumente konnte über Generalfeldmarschall Hugo Sperrle keine Biographie erstellt werden. Daher ist dieses Buch eine Auflistung seines Lebens.

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AUDIATUR ET ALTERA PARS

(MAN HÖRE AUCH DIE ANDERE SEITE)

2. Inhalt Band I

Vorwort

Inhalt

Ludwigsburg, die Geburtsstadt von Hugo Sperrle

Eintritt in die Armee und Armeedienst bis 1914

Der Erste Weltkrieg von 1914 bis 1918

Reichswehr, Weimarer Republik und das Dritte Reich

Luftkriegsfragen im Jahre 1928

Legion Condor

Darstellung von den Kämpfen der Legion Condor von Hugo Sperrle

Wehrmachtszeit von 1937 bis 1939

Der Anschluss Östereichs

Der Zweite Weltkrieg

Der Angriff auf Polen

Der Westfeldzug

Die Beförderung zum Generalfeldmarschall

Unternehmen „Seelöwe“, Unternehmen „Adlertag“ und die Luftschlacht um England

Der Seenotdienst und das Rote Kreuz

Auszug aus dem Reclam-Heft von Hans-Peter Sertl. Wie Hugo Sperrle als Oberbefehlshaber der Lugtflotte 3 gesehen wurde.

Die Invasion im Juni 1944 in der Normandie

Nürnberger Prozesse: Der OKW-Prozess Fall 12

Kontrollratgesetz Nr. 10

Die zwölf Nachfolgeprozesse

Erste Vernehmung

Auszug aus dem Sperrle-Erlass

Zweite Vernehmung

Anklageschrift

Eröffnungsrede von Rechtanwalt Kurt Gollnick

Auszug aus dem Reclam-Heft von Hans-Peter Sertl zum Verfahren gegen Hugo Sperrle

2. Inhalt Band II

Dokumentenband I., Zeugenaussagen

Dokumentenband II. Zeugenaussagen

Dokumentenband III. Zeugenaussagen

Plädoyer

Schlussschriftsatz

Urteilsbegründung

Das Urteil

11. Das Entnazifizierungsverfahren vor der Spruchkammer in München

Aussage Ernst Model

Verfahren und Zeugenaussage

Urteilsberündung

12. Nachkriegszeit und Beerdigung

Gedenken zum zehnten Todestag

13. Vita

14. Literaturverzeichnis

15. Personenregister

16. Quellenverzeichnis

Dokumentenbuch I., Zeugenaussagen

Dokumentenbuch I

für

Generalfeldmarschall Sperrle

Im Fall XII

Vereinigte Staaten

gegen

von Leeb und andere.

vorgelegt vom

Verteidiger

Kurt Gollnick

Rechtsanwalt

Juni 1948

Bescheinigung

Ich bescheinige, dass die in diesem Dokumentenbuch enthaltenen Dokumente wortgetreue Abschriften der Originale sind.

Nürnberg, den 23. Juni 1948.

Unterschrift

(Gollnick)

Rechtsanwalt

Inhaltsverzeichnis

zum Dokument – Band I

für Feldmarschall Sperrle.

Dok.Nr. Exh.Nr.

Inhalt

1. Eidesstattliche Versicherung des Generalleutnants a. D. Joachim von Tresckow vom 21.02.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle schon in den Jahren 1931 bis Anfang 1934 Bedenken gegen die Politik Hitlers und Görings hatte und keinen Ehrgeiz auf hohe militärische Stellungen besaß.

2. Eidesstattliche Versicherung des Generalmajors a. D. Werner von Hildebrandt vom 9.03.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle schon in den Jahren 1931 bis 1934 Göring kritisch gegenüberstand und sich einer Versetzung zur Luftwaffe widersetzt hat.

3. Eidesstattliche Versicherung des Universitätsprofessors Dr. Peter-Paul Kranz vom 23.02.1948, aus der hervorgeht, dass Sperrle kein Anhänger der Partei war und Parteigegner vor Benachteiligungen infolge ihrer politischen Einstellung schützte.

4. Eidesstattliche Versicherung des früheren Staatsministers Dr. Otto Meissner vom 23.01.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle nicht zu dem Kreise der politischen und militärischen Vertrauten und Eingeweihten Hitlers gehörte.

5. Eidesstattliche Versicherung des Hubert von Merhart vom 20.05.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle auf Befehl 1936 das Kommando der Legion Condor übernommen hat, dass die Legion Condor auf den Ablauf des Bürgerkrieges in Spanien keinerlei Einfluss hatte und sich Sperrle schon im spanischen Bürgerkrieg für eine humane Kriegsführung eingesetzt hat.

6. Eidesstattliche Versicherung des Generalleutnants a. D. Alexander Holle vom 3.06.1948, aus der hervorgeht, dass die Legion Condor infolge ihrer geringen Stärke keinen Einfluss auf den Ablauf des Bürgerkrieges in Spanien hatte und sich Sperrle damals mehrmals bei Franco für humane Kriegsführung eingesetzt hat. Aus der Versicherung ergibt sich ferner, dass die Einheit des Zeugen den Kommando-Befehl nicht erhalten hat, dass bei allen Einsatzbefehlen ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass nur kriegswichtige Ziele angegriffen werden durften, dass auf Veranlassung von Sperrle laufend auf strikte Einhaltung der Haager Landkriegsordnung hingewiesen wurde.

6a. Eidesstattliche Versicherung des ehemaligen Adjutanten Hitlers Wilhelm Brückner vom 9.06.1948, die beweist, dass Sperrle nicht zum vertrauten Kreis Hitlers gehörte, kein Anhänger des Nationalsozialismus war und beim Besuch Schuschniggs am 12.02.1938 nicht an den Besprechungen teilgenommen hat.

7. Eidesstattliche Versicherung des Botschafters a. D. Dr. Eberhard von Stohrer vom 26.01.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle während des spanischen Bürgerkrieges für humane Kriegsführung eingetreten ist und ein Gegner der Anhänger der NSDAP war und sich gegen Übergriffe der Partei auf militärisches Gebiet zur Wehr setzte.

8. Eidesstattliche Versicherung des früheren Botschaftsrats Karl Schwendemann vom 17.05.1948, aus der sich ergibt, dass die Legion Condor keinen entscheidenden Einfluss auf den Ablauf des Bürgerkrieges in Spanien hatte und Feldmarschall Sperrle aufgrund von Differenzen mit der NSDAP aus Spanien abberufen wurde.

9. Eidesstattliche Versicherung des Bordmonteurs Josef Osterrieder vom 31.01.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle während des spanischen Bürgerkrieges auf strenge Disziplin der Angehörigen der Legion Condor achtete und regelmäßig Gottesdienste abhalten ließ.

10. Auszug aus der Zeitung „Die Neue Zeitung“ Nr. 52 vom 1.07.1946, in welcher die Aufzeichnungen des Bundeskanzlers von Schuschnigg über seine Besprechung mit Hitler auf dem Obersalzberg am 12.02.1938 abgedruckt sind. In diesen Aufzeichnungen ist erwähnt, dass die dort anwesenden Generale erklärt hatten, sie hätten keine Ahnung, aus welchem Grunde sie auf den Obersalzberg zitiert worden seien.

11. Eidesstattliche Versicherung des Prof. Dr. Karl Brandt, früherer Begleitarzt von Hitler, vom 20.02.1948, aus der sich ergibt, dass Hitler die Generale bei der Besprechung auf dem Obersalzberg am 12.02.1938 nur als Staffage benutzt und diese selbst bei den Verhandlungen keinerlei Rolle gespielt hätten.

12. Eidesstattliche Versicherung des Wilhelm Keppler vom 26.01.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle am 12.02.1938 an den Verhandlungen mit Schuschnigg nicht teilgenommen, sondern nur an den Mahlzeiten und bei der Verabschiedung mit Bundeskanzler Schuschnigg zusammen war und dabei nicht über Politik gesprochen wurde.

13. Fotokopie eines Fernschreibens der Luftflotte 3 an die unterstellten Einheiten vom 24.08.1939, durch welches strenge Strafen gegen Grenzverletzungen durch Flieger angedroht wurden.

14. Fotokopie eines Fernschreibens des Luftflottenkommandos 3 vom 6.09.1939 an die unterstellten Einheiten, in welchem das Luftbombardement mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren, das Bombardieren von Kirchen, Kunstbauten, Krankenhäusern und Sammelplätzen für Kranke, Tötung oder Verwundung von Gefangenen, Verweigerung von Pardon und Verletzung der Neutralität verboten waren.

15. Fotokopie eines Fernschreibens des Luftflottenkommandos 3 vom 8.09.1939, in welchem nochmals auf das Verbot jeglicher Grenzverletzung durch fliegende Besatzungen und genaue Beachtung der Bestimmungen der Genfer Konvention, insbesondere das Verbot der Beschießung von aus abgeschossenen Flugzeugen abgesprungenen Besatzungsmitgliedern, hingewiesen wird.

16. Fotokopie eines Befehls des Luftflottenkommandos 3 vom 22.10.1939, durch welchen nochmals Grenzverletzungen gegenüber der Schweiz, Luxemburg und Belgien durch Flugzeuge verboten wurde und befohlen wird, dass während des Fluges ein Abstand von mindestens 5 km von der Grenze eingehalten wird.

17. Eidesstattliche Versicherung des Oberleutnants a. D. Dr. Walther von Schaper vom 27.03.1948, aus der hervorgeht, dass nach den der Luftflotte 3 bekannten Befehlen ein Vorgehen nach Westen nur für den Fall eines feindlichen Angriffes erfolgen sollte und die Notwendigkeit eines militärischen Prävenire vom Stabe des Luftflottenkommandos 3 (General Koller) schroff als unverantwortlich abgelehnt wurde.

18. Eidesstattliche Versicherung des Generalleutnants a. D. Werner Junck vom 14.05.1948, aus der hervorgeht, dass Sperrle im Westfeldzug die Bombardierung feindlicher Kolonnen verbot, sobald festgestellt wurde, dass sich in den Kolonnen mitflüchtende Zivilisten befanden, dass Sperrle einen Seenotdienst errichtete, der der Rettung deutscher und alliierter Flieger diente und diesen Seenotdienst auch dann noch zur Rettung feindlicher Flieger einsetzte, als die Seenotflugzeuge vom Feind angegriffen wurden.

19. Eidesstattliche Versicherung des Fachschriftstellers W. Hofinger vom 22.04.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle während des Westfeldzuges mehrfach Befehle zum Schutz von Kathedralen, Kunstbauten und der Zivilbevölkerung erließ und dass selbst kriegswichtige Ziele in der Nähe von Kunstbauten nur dann angegriffen werden dürften, wenn Beschädigungen dieser Bauten ausgeschlossen waren.

20. Eidesstattliche Versicherung des Generalmajors a. D. Hans Metzner vom 3.06.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle wiederholt nachdrücklich darauf hingewiesen hat, nur kriegswichtige Ziele anzugreifen.

21. Eidesstattliche Versicherung des Flugkapitäns Otto Bittler vom 4.05.1948, die beweist, dass Sperrle zur Rettung deutscher und feindlicher Flieger einen Seenotdienst eingerichtet hatte, der auch bei feindlichem Beschuss durchgeführt wurde und dass feindliche Flieger in Luftwaffenlazaretten vorbildlich gut behandelt wurden.

22. Eidesstattliche Versicherung des Kapitäns Heinrich Hermes vom 16.04.1948, die beweist, dass während des Westfeldzuges Sperrle persönlich befahl, dass nur militärische Ziele angegriffen werden durften, dass der Affiant (Eidleistender) auf Befehl von Sperrle den Seenotdienst eingerichtet hat, dass die bei der Herstellung von Seenotflugzeugen beschäftigten freiwilligen Arbeiter gut behandelt und verpflegt wurden, dass Sperrle gestattete, dass englische Funkstationen von dem Standort in Seenot befindlicher Feindflugzeuge durch Funk verständigt wurden, wenn der Einsatz des eigenen Seenotdienstes nicht möglich war, dass Sperrle entgegen höheren Befehlen die weitere Durchführung des Seenotdienstes auch zugunsten alliierter Flieger anordnete.

23. Eidesstattliche Versicherung des Stabsingenieurs a. D. Hans Kolb vom 22.02.1948, aus der hervorgeht, dass durch den Seenotdienst der Luftflotte 3 mehrere tausend Flieger, davon mehr als 60 % alliierter Flieger, gerettet wurden und dass Sperrle den Seenotdienst ganz besonders gefördert hat.

24. Eidesstattliche Versicherung des Fachschriftstellers W. Hofinger vom 22.04.1948, die beweist, dass die Luftflotte 3 keine Kriegsgefangenenlager unterhielt, dass durch den Seennotdienst zahlreiche feindliche Besatzungen gerettet wurden und dass gefangene feindliche Flieger in kameradschaftlicher Weise behandelt und gut bewirtet wurden.

25. Eidesstattliche Versicherung des Generalmajors a. D. Max Ibel vom 6.04.1948, die beweist, dass Sperrle sich stets für gute Behandlungen der Kriegsgefangenen eingesetzt hat und gefangene feindliche Flieger in jeder Weise als gleichberechtigt behandelt wurden, dass bei Todesfällen alliierter Flieger ein ehrenvolles militärisches Begräbnis unter Teilnahme der verfügbaren fliegenden Besatzungen veranstaltet wurde, dass die Rettung feindlicher Flieger aus Seenot trotz feindlichem Beschuss auf Befehl von Sperrle fortgesetzt wurde.

25a. Eidesstattliche Versicherung des Oberst a. D. Erich Spitzner vom 16.06.1948, aus der sich ergibt, dass die Luftflotte 3 für einen Einmarsch in Luxemburg und Frankreich keine Vorbereitung auf lange Sicht getroffen hatte, dass Sperrle beim Feldzug gegen Frankreich Befehle zum Schutz der Zivilbevölkerung und Kirchen (Chartres) gegeben und die Durchführung des Seenotdienstes trotz feindlichem Beschuss und entgegenstehender Befehle des Luftwaffenführungsstabes auch weiterhin befohlen hat.

26. Eidesstattliche Versicherung des Herdschlossers Otto Dorwarth vom 25.05.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle stets gute Behandlung und Verpflegung der Gefangenen veranlasste und überprüfte, dass Sperrle zusätzliche Ausgaben von Lebensmitteln an Zivilarbeitskräfte befohlen hat, dass Sperrle vom 10. Februar bis 18. Februar 1944 auf einer Dienstreise in Südfrankreich war.

27. Eidesstattliche Versicherung des Kaufmanns Martin Hähle vom 25.04.1948, aus der sich ergibt, dass Sperrle jede Ausplünderung des Landes durch Tagesbefehle verboten hat und insbesondere das Aufkaufen von größeren Lebensmittelmengen und anderer Mangelwaren untersagt hat, dass Sperrle im Februar 1944 auf einer Dienstreise in Südfrankreich war. 8. Eidesstattliche Versicherung des Generalleutnants a. D. Martin Harlinghausen vom 16. 04.1948, die beweist, dass Sperrle bei Kommandeursbesprechungen wiederholt gegen brutale Kampfmethoden eingetreten ist und die Luftflotte 3 für Kriegsgefangene nicht zuständig war, dass dagegen Sperrle wiederholt die Freilassung französischer Kriegsgefangener durchgesetzt hat.

29. Eidesstattliche Versicherung des Bordmonteurs Josef Osterrieder vom 31.01.1948, aus der sich ergibt, dass die Luftflotte 3 für Kriegsgefangene nicht zuständig war, dass der Seenotdienst trotz Beschuss durch Feindflugzeuge auf Befehl von Sperrle weiter durchgeführt wurde und zahlreiche alliierte Flieger rettete. Einem abgeschossenen englischen Jagdflieger, dessen Beinprothesen beim Absprung zerbrochen waren, wurde auf Befehl von Sperrle ermöglicht, sich Ersatzprothesen durch ein englisches Flugzeug bringen zu lassen.

30. Eidesstattliche Versicherung des Oberst a. D. Otto Radtke vom 21.05.1948, aus der sich ergibt, dass sich Sperrle stets für humane Kriegsführung eingesetzt, klare Befehle gegen Verwüstung, Zerstörung und Plünderung erteilt hat und sogar Funkverkehr mit dem Feind gestattete, wenn dadurch ein in Seenot befindlicher feindlicher Flieger gerettet werden konnte.

31. Eidesstattliche Versicherung des Oberstleutnant a. D. Dr. Walther von Schaper vom 27.03.1948, aus der sich ergibt, dass Kriegsgefangene nicht dem Luftflottenkommando 3 unterstanden, sondern sofort in ein Lager nach Deutschland gebracht wurden, dass Sperrle jegliche Vergeltungsmaßnahme abgelehnt hat, wenn eigene abgeschossene Besatzungen, die am Fallschirm hingen, von der Gegenseite beschossen wurden, dass abgeschossene feindliche Besatzungen, solange sie bei Verbänden der Luftflotte 3 waren, stets gut behandelt wurden, dass dem abgeschossenen Major Bader auf Veranlassung von Sperrle seine Ersatzprothesen aus England beschafft wurden.

32. Eidesstattliche Versicherung des Bildhauers Karl Romeis vom 16.03.1948, aus der hervorgeht, dass die deutschen Seenotflugzeuge bei der Rettung feindlicher Flugzeugbesatzungen oft vom Feind unter Feuer genommen wurden, dass verletzte alliierte Flieger im Lazarett Clichy ausgezeichnet in Einzelzimmern untergebracht waren.

33. Eidesstattliche Versicherung des Universitätsprofessors Dr. Peter-Paul Kranz vom 23.02.1948, aus der sich ergibt, dass im Luftwaffenlazarett Paris-Clichy verwundete feindliche Kriegsgefangene auf Anordnung von Sperrle gut behandelt und verpflegt wurden, dass Sperrle sich auch für gute Behandlung der im Lazarett tätigen Französinnen einsetzte.

34. Eidesstattliche Versicherung des Professors Dr. L. Zukschwerdt vom 19.03.1948, die ergibt, dass Sperrle für gute Behandlungen verwundeter feindlicher Flieger durch erste Fachärzte Sorge getragen und einen Teil der Verwundeten durch Flugzeuge nach Straßburg transportieren ließ, um ihre fachgemäße Behandlung sicherzustellen, dass Sperrle Fachärzte im Flugzeug herbeiholen ließ, wenn feindliche Verwundete nicht transportfähig waren, dass die ausgezeichnete Behandlung verwundeter alliierter Flieger auch durch leitende amerikanische Seenotoffiziere anerkannt worden ist.

35. Eidesstattliche Versicherung des Flottenarztes Dr. Georg Engelbrecht vom 15.03.1948, die beweist, dass verwundete alliierte Flieger auf Befehl von Sperrle durch Fachärzte vorbildlich betreut wurden, dass Sperrle die Entfernung der Rot-Kreuz-Abzeichen auf den Dächern der Lazarette, wie vom O.K.W befohlen war, nicht geduldet hat, dass Sperrle auch die befohlene Vernichtung von ärztlichem Material in Lazaretten und Sanitätsparken nicht durchgeführt hat, um die Versorgung der Verwundeten sicherzustellen.

36. Eidesstattliche Versicherung des Prof. Dr. Lezius vom 11.03.1948, aus der sich ergibt, dass für feindliche Verwundete spezielle Verpflegung mit erhöhten Kalorien, Blutübertragungen mit dem Blut deutscher Soldaten sichergestellt wurden, dass Sperrle sich auch für die Rettung feindlicher Gefangener, die vom S.D. aufgefordert wurden, eingesetzt hat.

37. Eidesstattliche Versicherung des Generalmajors a. D. Hans Metzner vom 3.06.1948, aus der sich ergibt, dass ein Einsatz von russischen Kriegsgefangenen im Bereich der Luftflotte 3 im Herbst 1941 geplant, aber nie durchgeführt worden ist.

37a. Eidesstattliche Versicherung des Generalmajors a. D. Bernhard Henke vom 15.06.1948, die beweist, dass bei dem der Luftflotte 3 unterstellten Bauregiment 2/VII die Umwandlung von Baubataillonen in Luftwaffenstammabteilungen und die Einrichtung von Kriegsgefangenenlagern vorgesehen und das Lager eingerichtet war, dass die Kriegsgefangenen jedoch bis zum Jahre 1944 nicht eingetroffen sind.

37b. Eidesstattliche Versicherung des Oberst a. D. Wolfgang Ruhsert vom 17.06.1948, aus der sich ergibt, dass die Luftflotte 3 bei der Organisation des Arbeitseinsatzes von Kriegsgefangenen nicht eingeschaltet war, dass die Luftgaukommandos die entsprechenden Befehle direkt vom R.d.L. und Ob.d.L. erhielten.

Bescheinigung

Ich bescheinige, dass die in diesem Dokumentenbuch enthaltenen Dokumente wortgetreue Abschriften der Originale sind.

Nürnberg, den 23. Juni 1948

Gollnick

Rechtsanwalt

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 1

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Joachim von Tresckow, Generalleutnant a. D., geb. 20.06.1884, wohnhaft in Bückeburg, Schaumburg-Lippe, Georgstraße 9, versichere, nachdem ich darauf hingewiesen worden bin, dass diese Erklärung dem amerikanischen Militärgericht in Nürnberg als Beweismittel vorgelegt werden soll und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist, folgendes an Eides statt:

Generalfeldmarschall a. D. Sperrle ist mir aus der gemeinsamen Zeit mit ihm bei dem Inf. Regt. 8 in Frankfurt/Oder in den Jahren 1931 bis Anfang 1934 genau bekannt. Feldmarschall Sperrle war damals Oberstleutnant beim Regimentsstab und ab 1933 Regimentskommandeur, während ich Hauptmann und Kompaniechef der 1. Kompanie war.

Wir haben uns oft über Dinge, die über dem täglichen Dienstbetrieb standen, unterhalten. Hierbei vertrat Feldmarschall Sperrle einen unverkennbar demokratischen Standpunkt, der seiner süddeutschen Abstammung entsprach und betonte oft, dass wir über- und außerhalb des deutschen Grenzbegriffes denken müssten, weil wir sonst einseitig wären und den Anschluss zur Umwelt verlieren würden. Ich entsinne mich noch genau, dass Feldmarschall Sperrle meiner Frau und mir gegenüber geäußert hat, er sei ohne Ehrgeiz auf hohe militärische Stellungen, wolle nur Regimentskommandeur werden und dann für viele Jahre nach Paris ziehen, weil man dort ideal leben könne. Aus dieser Einstellung ergab sich bei Feldmarschall Sperrle auch die innerliche Ablehnung aller Gewaltmethoden. Er hat mir mehrmals bei gemeinsamen freimütigen Unterhaltungen seine ernsten Bedenken gegen die Person Hitlers zum Ausdruck gebracht, den er für einen gefährlichen Blender hielt und den die meisten Menschen falsch beurteilten. Er erkannte sofort damals das Bestreben Hitlers, über das soziale Problem an die Macht zu kommen, klar, und hoffte, dass die Machtprobe mit dem Kommunismus Hitler von Dummheiten in anderer Richtung abhalten würde.

Göring lehnte Feldmarschall Sperrle auf Grund seiner im Ersten Weltkrieg gemachten Erfahrungen – als Vorgesetzter von Göring – scharf ab. Er hielt es für ein schlechtes Zeichen, dass Göring hohe militärische oder Staatsstellungen bekleiden würde. Als die Entwicklung weiterging und mit der Machtübernahme durch die Nazis zu rechnen war, hatte Sperrle schwere innere Kämpfe, denn er sah klar, dass die Dinge ihren Lauf gingen und man als anständiger Mensch mithelfen müsse, um das Schlimmste zu verhüten. Diese Auffassung zeigte sich besonders, als man Feldmarschall Sperrle anbot, in die neue Luftwaffe überzutreten. Er hat sich mehrfach geweigert und erst auf Befehl gehandelt, denn er wollte sich freiwillig Göring nicht unterstellen.

Ich selbst habe diese Einzelheiten noch in besonderer Erinnerung, weil die von Feldmarschall Sperrle gemachten kritischen Betrachtungen ganz meiner Auffassung entsprachen und von hohen Offizieren, so auch dem damaligen Regimentskommandeur und späteren Feldmarschall von Witzleben, geteilt wurden. Feldmarschall Sperrle wurde sowohl von dem damaligen Chef der Heeresleitung, Generaloberst Freiherr von Fritsch, als auch von Feldmarschall von Witzleben, sehr geschätzt, wie ich persönlich festgestellt bzw. gehört habe. Ich selbst habe den Männern vom 20. Juli 1944 sehr nahe gestanden.

Bückeburg, den 21. Februar 1948

gez.Joachim von Tresckow

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 2

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Generalmajor a. D. Werner von Hildebrandt, geboren am 01. Januar 1898, wohnhaft in Hann. Münden, Beethovenstraße 8, weiß, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, um als Beweismaterial dem Militärgerichtshof im Justizpalast in Nürnberg vorgelegt zu werden.

Ich kenne Feldmarschall Sperrle aus den Jahren 1931 bis 1934, als er bei dem Infanterie-Regiment 8 in Frankfurt/Oder zunächst Oberstleutnant und Oberst beim Stabe war und dann Kommandeur dieses Regiments wurde. Ich war damals Regimentsadjutant und hatte dadurch oft Gelegenheit, mit dem damaligen Oberst Sperrle auch über außerdienstliche und persönliche Dinge zu sprechen. Aus diesen Unterhaltungen ging einwandfrei hervor, dass Feldmarschall Sperrle schon vor dem Aufbau der Luftwaffe wegen grundsätzlicher Meinungsverschiedenheiten einer Wiederverwendung bei der Fliegerei ablehnend gegenüber stand. Über den damaligen General Göring äußerte sich Feldmarschall Sperrle mehrfach abfällig durch recht scharfe Kritik. Er betonte häufig, dass er sich gegen eine Versetzung zur Luftwaffe bis zum Äußersten sträuben würde.

Kurz nachdem Feldmarschall Sperrle Regimentskommandeur geworden war und sich auf diese Aufgabe eingestellt hatte, wurde er zur Luftwaffe versetzt. Ich kann mich noch deutlich entsinnen, dass Feldmarschall Sperrle über diese Versetzung sehr aufgebracht war und nach Berlin fuhr, um die Versetzung rückgängig zu machen. Dies ist ihm nicht gelungen, so dass ihm nichts anderes übrig blieb als sich dem Befehl zu beugen.

Hann. Münden, den 9. März 1948

Beethovenstraße 8

gez. Werner von Hildebrandt

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 3

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Dr. med. et. phil. Peter-Paul Kranz, Universitätsprofessor, geboren am 29.12.1884, wohnhaft in München, Akeleistraße 6/II., versichere, nachdem ich darauf hingewiesen bin, dass diese Erklärung dem amerikanischen Militärgericht in Nürnberg als Beweismittel vorgelegt werden soll, und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist, folgendes an Eides statt:

Ich kenne den ehemaligen Generalfeldmarschall Hugo Sperrle seit ungefähr 10 Jahren.

Er war seit 1937 zunächst mein Privatpatient, später unterstand ich ihm als Arzt bei der Luftflotte 3 von 1939 bis 1944. Sowohl als Privatmann wie in meiner Eigenschaft als Arzt hatte ich Gelegenheit, mich mit ihm über politische Dinge eingehend zu unterhalten. Er missbilligte stets jeden Verstoß gegen die Grundsätze der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, mochte er kommen, von welcher Seite er wollte.

Persönliche Vorteile irgendwelcher Art wahrzunehmen, war ihm verhasst. Besonders während meiner Tätigkeiten im Luftwaffenlazarett Paris-Clichy von 1940 bis 1944 kam ich dienstlich und außerdienstlich ständig mit Sperrle in engste Berührung. So konnte ich mir ein eigenes Urteil über seine Stellung zum Nationalsozialismus und seine militärische Einstellung bilden. Auch hörte ich das Urteil sehr vieler Kameraden über ihn. Wir waren alle einstimmig der Überzeugung, dass er alles andere eher war als ein Nationalsozialist und vor allem auch nicht das war, was man schlechthin als Militaristen bezeichnet. Eine objektivere und individuellere Behandlung aller dienstlichen und außerdienstlichen Belange als Feldmarschall Sperrle gab es nicht.

Ich erinnere mich noch sehr gut einer Beförderungsangelegenheit eines meiner Sanitätsunteroffiziere. Der Chefarzt des Luftwaffenlazaretts Paris und der Luftgauarzt lehnten die Beförderung dieses sehr tüchtigen Unteroffiziers, der bereits Weltkriegsteilnehmer war, wiederholt ab, weil er im Jahre 1937 wegen einer abfälligen parteipolitischen Äußerung einige Monate eingesperrt war. Ich ließ die Angelegenheit vom obersten Richter der Flotte prüfen und trug sie dann dem Feldmarschall vor. Der Unteroffizier wurde von Sperrle sofort zum San. Feldwebel befördert.

Als Facharzt der Luftflotte 3, die Sperrle befehligte, kam ich all die Kriegsjahre mit sehr vielen Offizieren und Mannschaften aller Dienstgrade in nächste Beziehungen und konnte immer wieder feststellen, dass Sperrle insbesondere von den Mannschaften hoch geschätzt war wegen seiner, ich möchte sagen väterlichen Fürsorge bezüglich Unterkunft, Verpflegung und seiner „familiären Anteilnahme“.

Das französische Personal im Luftwaffenlazarett wie im Palais de Luxembourg, dem Stabsquartier von Sperrle, war von ihm wegen seiner Humanität und Gerechtigkeit „entzückt“, wie mir die Franzosen, die ich teilweise auch als Patienten betreute, wiederholt versicherten.

Ich persönlich war im Luftwaffenlazarett Paris bei meinen Kameraden als „schwarzer Reaktionär“ verschrien und ich musste häufig Sperrles Rat und Hilfe gegen die Übergriffe von Seiten der Nazis in Anspruch nehmen. Sperrle setzte sich gegen höchste Parteistellen, wie Gauleiter Wagner und Staatsrat Böpple, voll und ganz für mich ein.

München, den 23. Februar 1948

gez. Peter-Paul Kranz

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 4

Eidesstattliche Versicherung

Ich, der Unterzeichnende, früherer Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei Dr. Otto Meissner, geboren am 13. Februar 1880 zu Bischweiler im Elsass, zurzeit Nürnberg, erkläre, nachdem ich darauf aufmerksam gemacht worden bin, dass ich mich bei Abgabe einer falschen Erklärung an Eides statt einer Bestrafung aussetze und dass meine Erklärung zwecks Vorlage als Beweismaterial vor dem Militärgerichtshof, Fall XII, Justizpalast Nürnberg, Deutschland, abgegeben wird, an Eides statt:

Der Feldmarschall Hugo Sperrle hat nach meiner eigenen Wahrnehmung und nach dem, was ich vom Hörensagen weiß, niemals weder in den Jahren vor dem Kriege, noch während des Krieges, zu den Offizieren und Generalen gehört, die dem Kreise der politisch und militärisch Vertrauten und Eingeweihten Hitlers zugerechnet wurden. Ich habe ihn nie in der Umgebung Hitlers gesehen, nie davon gehört, dass er bei geheimen militärischen Besprechungen bei Hitler anwesend war und ihn auch außer bei allgemeinen größeren offiziellen Veranstaltungen nicht in der Reichskanzlei oder dem Hause Hitler gesehen. Ich halte es daher für ausgeschlossen, dass er in Hitlers militärische Pläne eingeweiht und dass er an einer Verschwörung gegen den Frieden und an der Planung eines Angriffskrieges oder von Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt war.

Seine Ernennung zum Generalfeldmarschall im Sommer 1940 wirkte auf die Öffentlichkeit überraschend und wurde gesprächsweise damit erklärt, dass sie die Folge der aus parteipolitischen Erwägungen erfolgten Ernennung Milchs zum Generalfeldmarschall war, da Sperrle der dienstälteste Fliegeroffizier in der deutschen Wehrmacht war.

Nürnberg, den 23. Januar 1948

gez. Dr. Otto Meissner

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 5

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Hubert von Merhart, geboren am 3. November 1897, wohnhaft in Bensheim, Bergstraße, Nibelungenstraße 60, weiß, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, um als Beweismaterial dem Militärgerichtshof im Justizpalast Nürnberg vorgelegt zu werden.

Ich war als Führer einer Jagdfliegereinheit dem damaligen Generalmajor Sperrle im Jahre 1937 in Spanien unterstellt. Wie alle ehemaligen Offiziere der Legion Condor war auch ich auf Grund eines Befehls des Luftfahrtministeriums dorthin beordert worden.

Die Bedeutung der Legion Condor für den Ablauf des Bürgerkrieges war gering. Das ergibt sich schon aus dem Stärkeverhältnis. Die Legion Condor umfasste insgesamt 5-6 000 Mann, während die italienischen Hilfstruppen eine Stärke von 50-60 000 Mann hatte. Eine wie untergeordnete Bedeutung der deutsche Befehlshaber während des Bürgerkrieges in Spanien eingenommen hat, beweist der Inhalt des von dem französischen General Duval im Jahre 1938 verfassten Buches „Les Leçons de la Guerre d’Espagne“, worin vermerkt wird, dass auf Seiten Francos die italienische Legion einen maßgeblichen Einfluss auf die Durchführung der militärischen Operation ausgeübt hat und der Generalstab dieser Legion in allen militärischen Fragen bestimmend mitredete.

Ich habe von Angehörigen des Stabes Sperrle damals gehört, dass es zwischen den deutschen und italienischen Befehlshabern öfters zu heftigen Aussprachen über die Art der Durchführung von Luftangriffen gekommen sein soll. Es ist bekannt, dass Sperrle seine Kriegsführung streng auf das für militärische und taktische Erfordernisse Notwendige beschränkte, während die Italiener auf Durchführung fragwürdiger Unternehmen drängten. Bei den Spaniern genoss Sperrle große Sympathie und ich kenne keinen Fall, dass er irgendwelchen hässlichen Kritiken ausgesetzt war.

Bensheim, den 20. Mai 1948

gez. Hubert von Merhart

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 6

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Generalleutnant a. D. Alexander Holle, geb. am 27.02.1898, wohn. in Hannover, Karl-Kraut-Straße 1, weiß, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, um als Beweismaterial dem Militärgerichtshof im Justizpalast Nürnberg vorgelegt zu werden.

I. Ich war von Oktober 1936 bis Februar 1937 als Major (Ia) der Legion Condor unter dem Befehl von Feldmarschall Sperrle in Spanien, der der Führer der Legion Condor war.

Ich versichere hiermit an Eides statt:

Die Legion Condor war in dieser Zeit 4-5 000 Mann stark, die italienischen Hilfskräfte waren zuerst ebenso stark, wurden zu Beginn des Jahres 1937 auf 20 000 Mann verstärkt.

Die auf roter Seite kämpfenden internationalen Brigaden schätze ich auf 20-30 000 Mann.

Zu meiner Zeit hatte die Legion Condor keinen entscheidenden Einfluss auf den Kriegsverlauf in Spanien.

General Sperrle ist in dieser Zeit mehrmals bei Staatschef Franco und General Kindelán, dem Führer der spanischen Luftwaffe, vorstellig geworden, und hat sich für eine humane Kriegsführung eingesetzt.

II. Von März 1944 bis August 1944 war ich als Atlantikführer (X. Fliegerkorps) der Luftflotte 3 unmittelbar unterstellt. Meine Aufgabe war die Führung von Fliegerverbänden im Einsatz über See. Ich hatte keine territorialen Befugnisse.

Ich versichere hiermit an Eides statt:

Dass meine Einheit keinen Kommandobefehl erhalten hat, dass kriegsgefangene Flieger auf Befehl O.K.L. unverzüglich nach ihrer Gefangennahme auf dem territorialen Dienstweg über die Luftgaue nach Oberursel überführt werden mussten. Dass bei allen Einsatzbefehlen ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass nur kriegswichtige Ziele angegriffen werden durften. Dass meine Einheit mit der Sauckel-Aktion nichts zu tun hatte und auch hierüber keinerlei Befehle von der Luftflotte 3 bekam, dass von der Luftflotte 3 laufende Belehrungen und Unterrichtungen über die Haager Landkriegsordnung befohlen wurden, deren Durchführung termingemäß gemeldet werden musste.

Strengste Strafen waren angedroht und auch verhängt und die Kriegsgerichte mussten jeden einzelnen Fall an die Luftflotte 3 melden. In häufigen Kommandeursbesprechungen hat Feldmarschall Sperrle dann derartige Fälle bekanntgegeben und die Kommandeure immer wieder erneut belehrt.

Hannover, den 3. Juni 1948

gez. Alexander Holle

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 6a

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Wilhelm Brückner, geboren am 11. Dezember 1884 in Baden-Baden, z. Zt. Intern. Krankenhaus Garmisch, versichere, nachdem ich darauf hingewiesen wurde, dass diese Erklärung dem amerikanischen Militärgericht in Nürnberg als Beweismaterial vorgelegt werden soll und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung strafbar ist, folgendes an Eides statt:

Ich bin von Beruf Nationalökonom und war von 1930-1940 persönlicher Adjutant Adolf Hitlers. Im Jahre 1940 wurde ich nach einem persönlichen Konflikt von Adolf Hitler fristlos entlassen und war von 1941-1945 bei der Wehrmacht (Heer).

Ich kenne Generalfeldmarschall Hugo Sperrle seit etwa 1933. Er gehörte nicht zum Vertrautenkreis Adolf Hitlers. Als Anhänger des Nationalsozialismus galt er nicht.

Generalfeldmarschall Sperrle war wohl mit anderen Generalen, u. a. von Reichenau, am 12. Februar 1938, als die Besprechung zwischen Hitler und Bundeskanzler von Schuschnigg über den Anschluss Österreichs stattfand, auf dem Obersalzberg, hat aber nur an den Mahlzeiten, nicht aber an den Besprechungen teilgenommen.

Garmisch, den 9. Juni 1948

gez. Wilhelm Brückner

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 7

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Unterzeichnender

Dr. Eberhard von Stohrer, Deutscher Botschafter a. D. geboren am 5. Februar 1883 in Stuttgart, zurzeit in Lugano, bin darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Erklärung abgebe. Ich erkläre hiermit, dass nachstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen der Wahrheit entsprechend und gemacht wurden, um dem amerikanischen Gerichtshof in Nürnberg als Beweismaterial vorgelegt zu werden.

Ich lernte den späteren

Generalfeldmarschall Sperrle

im Herbst 1936 in Berlin kennen, als er kurz vorher zum Kommandeur der im spanischen Bürgerkrieg auf national-spanischer Seite eingesetzten deutschen Fliegertruppe „Legion Condor“ ernannt worden war.

Da ich indes meinen Dienst als deutscher Botschafter in Spanien erst ein Jahr später antreten konnte, kam ich erst ab September 1937 mit General Sperrle in nähere persönliche und dienstliche Beziehungen.

Ich lernte in ihm bald einen Soldaten von hoher Pflichtauffassung und großer Energie kennen und schätzen, der von seinen Untergebenen, wie auch von sich selbst das Höchste forderte und jederzeit frei, unerschrocken und nachdrücklich seine Auffassung von der militärischen Lage und ihren Erfordernissen nach oben, sowohl in Spanien dem Generalissimus Franco, wie in Berlin Göring und anderen deutschen militärischen Stellen gegenüber, vertrat. Dabei verfügte General Sperrle über ausgesprochene Herzensgüte, denn er sorgte aufs Beste für seine Soldaten und trug schwer an den in ihren Reihen eintretenden Verlusten. Ich erinnere mich noch genau, wie er, als ich ihn einmal an der Nordfront besuchte, persönlich eingriff, um einem verletzten deutschen Soldaten seine Schmerzen zu lindern.

Obwohl General Sperrle sicher nicht immer ein bequemer Untergebener war, erfreute er sich doch großer Hochschätzung bei dem spanischen Oberkommandierenden Franco, bei der spanischen Generalität wie überhaupt bei den Spaniern. Sein Mut und seine persönliche Einsatzbereitschaft wurde von Deutschen und Spaniern bewundert, wenn er ohne Rücksicht auf die Gefahr zu Rekognoszierungszwecken am Knüppel seiner langsamen Ju 52 in niedriger Höhe die feindlichen Stellungen überflog.

Ich habe oft gehört, dass General Sperrle, soweit seine – ihm je stets vom Generalissimus erteilten – Aufträge es zuließen, die Zivilbevölkerung auch der sogenannten roten Zone zu schonen bestrebt war und stets auf eine humane Kriegsführung bestand. Dies ganz im Gegensatz zu dem Verhalten der spanischen Republikaner. Bekanntlich wurden von diesen in den 2 ½ Kriegsjahren – unabhängig von militärischen Operationen – mehrere hunderttausend Menschen ermordet, unzählige Kirchen geplündert und verbrannt. Tausende von Priestern und Nonnen gemartert, geschändet und getötet, darunter eine ganze Anzahl von Bischöfen. In lange dem roten Terror unterworfenen großen Städten, wie Barcelona, waren Folterkammern eingerichtet usw. Diese Schandtaten sind durch zuverlässige, genaue Statistiken belegt und erhärtet worden.

Während des ersten Jahres des Bürgerkrieges (1936-37) war von Hitler ein General Faupel, der schon a. D. und dann in Peru (ich glaube auch kurz in Argentinien) deutscher Instruktionsoffizier gewesen war, zum Geschäftsträger und ab Frühjahr 1937 zum Botschafter bei Franco ernannt worden. Dieser Wahl lag eine eigenartige Parteiintrige zu Grunde. Ein Herr Köhn, Angehöriger der SS, der in Südamerika seit der „Machtergreifung“ Hitlers durch Organisation der dortigen Parteistellen und Bespitzelung der deutschen Vertretung (er hatte durch Verletzung des Briefgeheimnisses und andere Machenschaften dort 2 deutsche Gesandte zur Strecke gebracht) eine erst später voll in Erscheinung tretende unheilvolle Rolle gespielt hatte, kannte von Südamerika her Herrn Faupel. Damals suchte man in der NSDAP „neue Wege und neue Männer für die deutsche Außenpolitik“. Man war daher bestrebt, die Berufsdiplomaten auszuschalten oder wenigstens an die Wand zu drücken und darzutun, dass „neue Männer“ es viel besser konnten. Köhn gelang es, Faupel zu Rudolf Hess zu bringen und den Stellvertreter des Führers für diesen ausgezeichneten Kenner der spanischsprechenden Länder einzunehmen und zu gewinnen. Andere Parteifreunde Köhns halfen, für Faupel die Trommel zu rühren. Unter ihnen besonders ein Herr Johannes Bernhardt, der ein wenig erfolgreicher Kaufmann in Spanien-Marokko gewesen war. Dieser junge Mann hatte sofort nach Beginn der nationalen Erhebung in Spanien in der unbegreiflichen Weise, wie sich bisher unbekannte und unberufene Leute Zutritt zu den höchsten Parteikreisen zu verschaffen wussten, persönlich Hitler aufgesucht und so durch seine Schilderung der Lage in Spanien zu dem Entschluss Hitlers, in Spanien militärisch einzugreifen, sehr erheblich beigetragen. So wurde Hitler für die Kandidatur Faupels als Reichsvertreter bei Franco gewonnen. Herr Köhn trat an die Spitze eines sog. Sonderstabes, der für Presse- und Propagandaangelegenheiten Faupel beigegeben wurde und Bernhardt, der inzwischen sich das Vertrauen Görings erworben hatte, wurde zum Chef einer deutschen Wirtschaftsstelle (Hisma-Sofindus) ernannt, die die deutschen Waffenlieferungen an Spanien und schließlich fast den ganzen Warenaustausch zwischen den beiden Ländern vermittelte. Auch er zog mit Faupel nach Salamanca, dem Sitz der spanisch-nationalen Regierung.

Dort bestand somit folgendes geradezu groteske Durcheinander: Faupel als Geschäftsträger und später Botschafter unterstand dem Auswärtigen Amt bzw. Hitler persönlich, Köhn dem Propagandaminister Goebbels, Bernhardt dem General Göring und den schon damals von diesem kontrollierten Wirtschaftsstellen in Berlin. Außerdem gab es natürlich eine Landesgruppe der NSDAP Spanien mit einem allerdings damals einflusslosen Landesgruppenleiter, der wieder ausschließlich Parteianweisungen zu folgen hatte: General Sperrle schließlich unterstand der Obersten Heeresleitung bzw. als Flieger dem General Göring. Das konnte nicht gutgehen. Der unausweichliche Konflikt ließ auch nicht lange auf sich warten.

Als früherer Offizier konnte es Faupel nicht über sich bringen, sich nur mit den sich aus seiner Stellung als diplomatischer Vertreter ergebenden politischen und repräsentativen Pflichten zu befassen. Er brachte einen alten Kameraden, auch einen General (dessen Name ich vergessen habe, da ja dies alles sich vor meinem Amtsantritt abspielte) aus Deutschland mit und machte mit ihm in einem Kartenraum benannten Zimmer der vorläufigen deutschen Botschaft in Salamanca Strategie! Dies führte schon bald zum Konflikt mit General Sperrle. Dieser verbat sich mit Recht diese Einmischung Faupels, der auch bei Franco unmittelbar Einfluss auf die militärischen Operationen gewinnen wollte. Er erklärte Faupel, dass in militärischen Dingen lediglich der Spanische Oberbefehlshaber und er als Kommandeur der Legion Condor zu entscheiden habe. Der erste Konflikt zwischen dem General Sperrle und dem von mächtigen Parteistellen in Berlin unterstützten Botschafter war da!

Wie man mir nach meinem Amtsantritt im Herbst 1937 erzählte, hatte aber auch Franco diese Einmischung des Generals Faupel als unerträglich und ungehörig empfunden.

Unter dem Einfluss der Parteigenossen Köhn und Bernhardt begann aber Faupel jetzt auch, sich in innerspanische Angelegenheiten einzumischen, obwohl ihm aus Berlin dies aufs Strengste untersagt worden war. Er war, wenn auch nicht Anstifter, so doch der Mitwisser und Förderer eines Komplotts extremer Falangisten gegen die Autorität des Staatschefs und Generalissimus, das kläglich scheiterte und mit der Verurteilung des Anführers der Verschwörer (Hedille) und einiger anderer zum Tode endete, einer Strafe, die indes in Gefängnis umgewandelt wurde.

Diese Extratour ließ bei Franco Faupels Maß überlaufen. Wie General Sperrle damals nach Hause meldete, ließ ihn Franco kurz darauf zu sich bitten und bat ihn in einer – aus damaliger Abhängigkeit von Deutschland erklärlich vorsichtigen – Form in Berlin nahezulegen, Faupel abzuberufen. Trotz der verzweifelten Anstrengungen Köhns und Bernhardts sowie der Faupel stützenden Parteistellen setzte Sperrle es durch, dass tatsächlich Faupel Knall auf Fall abberufen wurde; General Sperrle hat damit den deutsch-spanischen Beziehungen einen großen Dienst erwiesen.

Als ich dann im September 1937 meinen Posten in Spanien antrat, fand ich den General Sperrle aufs höchste verärgert vor. Er hatte sich ja zu dem in jeder Beziehung heiklen Auftrag, die Führung der deutschen Freiwilligen in Spanien zu übernehmen, nicht gedrängt. Er war dazu einfach kommandiert worden. Er fühlte sich sichtlich bei der ganzen aus dem Rahmen der international üblichen fallenden Angelegenheit nicht wohl. Er wünschte trotz seines Erfolgs über Faupel nach Hause zurückzukehren. Wenn ich nicht irre, hatte er sogar formelles Gesuch auf Abberufung eingereicht. Ich suchte dagegen den General zu halten; leider vergeblich. Schon wenige Monate darauf wurde auch er abberufen; die mächtigen hinter Faupel stehenden Parteistellen und Parteigenossen verstanden es, sich wenigstens die Genugtuung zu verschaffen, auch Sperrle Spanien verlassen zu sehen. General Sperrle war kein Anhänger des Nationalsozialismus. Seine Erfahrungen mit Parteiintrigen und Parteiwirtschaft bestärkten ihn natürlich in seiner Abneigung und machten ihn zu einem scharfen Gegner der Partei und der unter ihrer Förderung erfolgenden Machtusurpierungen ehrgeiziger und unfähiger nur durch ihre Parteizugehörigkeit und Parteiunterwürfigkeit an die Oberfläche gekommener oft nicht einwandfreier Existenzen.

General Sperrle war ein christlicher General. Er verurteilt die juden- und kirchenfeindliche Richtung des Nationalsozialismus. Ich erinnere mich in dieser Beziehung eines Gesprächs in seinem Quartier in Comillas (Nordspanien), wo ich ihn besuchte. Zu seinem Stabe gehörte damals auch ein katholischer Armeegeistlicher, der an dieser Unterhaltung teilnahm und in bestem Einvernehmen mit dem General stand, der ihm die Erfüllung seiner Pflichten in jeder Weise erleichterte.

Lugano, den 26. Januar 1948

gez. Eberhard von Stohrer

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 8

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Botschaftsrat a. D. Dr. Karl Schwendemann, geboren am 24. Mai 1891, wohnhaft in Bruchsal, Unteröwisheimerstraße 2, weiß, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, um als Beweismittel dem Militärgerichtshof im Justizpalast Nürnberg vorgelegt zu werden.

Ich war von November 1936 bis Oktober 1937 Gesandtschaftsrat und zeitweilig Geschäftsträger bei der Deutschen Botschaft in Franco-Spanien in Salamanca. Ich habe dort den damaligen Generalmajor Sperrle kennengelernt und bin viel mit ihm zusammen gewesen.

Generalmajor Sperrle war damals Führer der Legion Condor. Die Kriegsführung wurde von Seiten der Legion Condor nach streng militärischen Gesichtspunkten durchgeführt. Der Einsatz der Kampf- und Jagdverbände erfolgte, wie mir aus Gesprächen mit Offizieren der Legion erinnerlich ist, nach rein taktischen Gesichtspunkten. Schon die Tatsache, dass die Zufuhr von Waffen und Munition nach Spanien schwierig und zeitraubend war, musste die Führung der Legion Condor dazu veranlassen, diese nur gegen rein militärische Ziele zu verwenden.

Der militärische Einfluss der Legion Condor auf die Entwicklung des Bürgerkrieges in Spanien war sehr gering, denn die Legion verfügte nur über 5-6000 Mann, während die italienischen Hilfskräfte 50-60 000 Mann betrugen und die auf Seiten der Roten eingesetzten Internationalen Brigaden gleichfalls der Legion Condor an Stärke und Ausrüstung mehrfach überlegen waren.

Ich habe nie davon gehört, dass von Seiten der Mitglieder der Legion Condor gegenüber der Zivilbevölkerung oder gegenüber Gefangenen der Gegenseite Gräueltaten oder Akte der Plünderung vorgekommen sind. Bei meiner Dienststellung hätten mir solche zur Kenntnis kommen müssen.

Das Verhalten zwischen Generalmajor Sperrle und dem damaligen deutschen Botschafter in Franco-Spanien, General Faupel, war bald sehr schlecht. Faupel, der von der NSDAP gegen den Willen des Auswärtigen Amtes zum Botschafter ernannt worden war, hat die Verschlechterung der Beziehung im Wesentlichen verschuldet. Dies ging so weit, das Faupel zusammen mit dem Landesgruppenleiter der NSDAP in Spanien, Köhn, systematisch die Abberufung Sperrles aus Spanien betrieb. Es wurde über Sperrle belastendes Material gesammelt, das aus tatsächlichen oder angeblichen Äußerungen Sperrles bestand und später von Faupel Göring gegenüber benutzt worden war, Sperrles Abberufung zu betreiben. Da Sperrle selbst seine Ablösung beantragt hatte, folgte diese im Herbst 1937. Bruchsal, den 17. Mai 1948

gez. Dr. Karl Schwendemann

Botschaftsrat a. D.

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 9

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Josef Osterrieder, geboren am 5. Oktober 1910 in Frontenhausen, Inhaber eines Mietautogeschäftes in Frontenhausen, versichere, nachdem ich darauf hingewiesen worden bin, dass diese Erklärung dem amerikanischen Militärgericht in Nürnberg als Beweismittel vorgelegt werden soll und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist, folgendes an Eides statt:

Ich kam im März 1936 zu General Sperrle nach München. Ich war Bordmonteur an seinem Dienstflugzeug. Ende Oktober 1936 kamen Sperrle und ich nach Spanien. Sperrle sagte mir, es ginge auf eine 3-wöchentliche Übung. Wir flogen in Zivil mit der Lufthansa von München nach Rom, von dort nach Lissabon, von dort nach Sevilla. In Sevilla blieben wir etwa ¼ Jahr. Damals wurden Transporte von Marokkanern von Spanien-Marokko nach Sevilla geflogen, zum Teil durch deutsche Transportflugzeuge. Anfang 1937 bekamen wir eine eigene Maschine für Sperrle. Ich begleitete Sperrle von nun an mit dem Flugzeug auf Besichtigungsfahrten der deutschen Truppenteile. Von den Flugplätzen fuhren wir mit Autos bis hinter die vorderste Linie und haben den Kampfhandlungen der Marokkaner und Rotspanier zugesehen. Wenn die Francotruppen vorgingen, fanden wir auf dem von Roten verlassenen Gelände hingemordete Frauen, die fürchterlich verstümmelt waren, denen die Gelenke herausgedreht waren usw.

Sperrle betonte bei seinen Besichtigungsreisen, dass die deutschen Soldaten strenge Disziplin zu halten hätten. Wir schliefen zum Teil im Hotel, zum Teil privat. Sperrle achtete streng darauf, dass nichts gestohlen oder requiriert wurde. Es sind auch keine Diebstähle vorgekommen, denn wir wurden gut belohnt und verpflegt.

Es wurden regelmäßig Gottesdienste durch einen deutschen Pfarrer abgehalten. Sperrle hatte den Geistlichen bei der Ankunft auf dem Flugplatz persönlich begrüßt. Er legte großen Wert auf die Gottesdienste. Gefallene oder verunglückte Kameraden wurden eingesegnet, bevor ihre Leichen nach Deutschland transportiert wurden.

Sperrle war streng im Dienst, aber außerdienstlich sehr fürsorglich und beinahe väterlich zu mir. Er lebte sehr genügsam in Spanien zusammen mit seinem Chauffeur Martin Hähle.

Ich habe mich nicht freiwillig nach Spanien gemeldet. Auch Sperrle sagte öfters, dass er nicht freiwillig nach Spanien gegangen sei und lieber nach Hause wolle, als sich noch länger mit dem Chef der spanischen Luftwaffe, General Kindelán, herumzuärgern.

Im November 1937 kehrten Feldmarschall Sperrle und ich nach Deutschland zurück.

Nürnberg, den 31. Januar 1948

gez. Josef Osterrieder

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 10

Auszug aus „Die Neue Zeitung“ Nr. 52 vom 1.07.1946, Seite 2

Die Begegnung von Berchtesgaden.

In ihrer letzten Ausgabe hat die „Neue Zeitung“ den ersten Teil der Aufzeichnungen Dr. Kurt Schuschniggs, des ehemaligen österreichischen Bundeskanzlers, über seine Begegnung mit Hitler auf dem Berghof in Berchtesgaden veröffentlicht. Wir bringen heute den Schluss des Artikels, den wir der im Bergmann-Fischer Verlag Stockholm – New York erscheinenden „Neuen Rundschau“ entnehmen.

Dr. Schuschniggs Aufzeichnungen sind symptomatisch für die Diplomatie des Dritten Reiches.

Wir hatten reichlich Zeit zur Überlegung und warteten in einer Art Vorraum unbeschäftigt runde zwei Stunden. Der Reichspressechef Dietrich erzählte vom Leben auf dem Berghof und den weiteren umfangreichen Bauprojekten. Die Generale bemerkten, sie hätten keine Ahnung, aus welchem Grunde sie hier heraufzitiert worden seien.

Schließlich wurden wir – Dr. Schmidt und ich – in ein kleines Zimmer geführt und fanden uns dort dem Reichsaußenminister von Ribbentrop und Herrn von Papen gegenüber.

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 11

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Prof. Dr. Karl Brandt, geboren am 8. Januar 1904, z. Zt. Strafanstalt Landsberg am Lech, versichere, nachdem ich darauf hingewiesen worden bin, dass diese Erklärung dem amerikanischen Militärgericht in Nürnberg als Beweismittel vorgelegt werden soll und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist, folgendes an Eides statt:

Ich war von 1934 bis 1944 begleitender Arzt von Hitler. Ich bin mehrmals Zeuge gewesen, wenn der Führer eine Schilderung über den Verlauf seiner Besprechungen mit dem damaligen Bundeskanzler Schuschnigg am 12. Februar 1938 auf dem Obersalzberg gab.

Es wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass die Anwesenheit der Generale lediglich der Staffage diene und diese selbst bei den Verhandlungen keinerlei Rolle spielten.

Die Wahl, gerade diese beiden Generale Sperrle und von Reichenau zur Besprechung zu bestellen, erfolgte meines Wissen, weil beide in München stationiert, relativ leicht von Berchtesgaden zu erreichen waren, dann aber wegen ihrer äußeren Erscheinung, die Hitler besonders martialisch erschien und auf den Bundeskanzler wirken sollte.

Landsberg, den 20. Februar 1948

gez. Dr. Karl Brandt

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 12

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Wilhelm Keppler, geboren am 14. Dezember 1882 in Heidelberg, zurzeit Nürnberg, versichere, nachdem ich darauf hingewiesen worden bin, dass meine Erklärung dem amerikanischen Militärgericht in Nürnberg, Fall XII, als Beweismittel vorgelegt werden soll und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist, folgendes an Eides statt:

Am 12. Februar 1938 fand auf dem Obersalzberg bei Berchtesgaden eine Besprechung zwischen Hitler und dem österreichischen Bundeskanzler Schuschnigg statt. General Sperrle und ich waren ebenfalls auf dem Obersalzberg anwesend. Während des ganzen Tages hat General Sperrle niemals an den Verhandlungen mit dem Bundeskanzler Schuschnigg teilgenommen. Er war nur beim Mittagessen, beim Tee und bei der Verabschiedung kurz mit Bundeskanzler Schuschnigg zusammen. Bei diesen Gelegenheiten wurde nicht über Politik gesprochen.

Nürnberg, den 26. Januar 1948

gez. Wilhelm Keppler

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 13

Führungsabteilung (I)

München, den 24.08.1939

SSD – Fernschreiben

An

L.G.kdo. XII

L.G.kdo. XIII

Fl.Div. 6

Hoch.Fl.Ausb.kdo. 13

Ln.Rgt. 3

Trotz aller Hinweise ist am 23.08.1939 nachmittags wieder eine Grenzverletzung über Schweizer Gebiet erfolgt. Der betreffende Flugzeugführer wird von seinem Kommandeur disziplinarisch bestraft.

Von jetzt an ist gegen Flugzeugführer oder Flugzeugkommandanten, die sich in der gegenwärtigen Zeit Grenzverletzungen zu Schulden kommen lassen, im Hinblick auf die möglichen schwerwiegenden Folgen Tatbericht einzureichen.

Schriftlich an:

Fl.Div. 5

gez. Sperrle

L.G. kdo. VII

F.d.R.

Hoch.Fl.Ausb.kdo. 7

gez. Unterschrift

Major

Ifl.kdo. 3-FCHIIa opkdt.d.St. Qu.Ia op 1Flugbereitsch.Ia op 2IV bIa op 3IntendantIa opLw. Gericht 4 malI NautI bildI wNafueQuChef.IngII

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 14

Luftflottenkommando 3

6. September 1939

N – 8

Abt. III

Fernschreiben

An

Fl.Div. 5

Fl.Div. 6

L.G.kdo. VII

L.G.kdo. XII

L.G.kdo. XIII

In Ergänzung der Ziff. 6. des Fl.Befehls Nr. 1 für den 7.9.1939 werden nachstehend die wichtigsten völkerrechtlichen Bestimmungen bekanntgegeben:

1. Nach den völkerrechtlich anerkannten Luftkriegsregeln ist die Verwendung von falschen äußeren Kennzeichen für Flugzeuge verboten.

2. Nach anerkanntem Völkerrecht dürfen, falls ein Luftfahrzeug manövrierunfähig geworden ist, die Insassen, die sich mit Hilfe von Fallschirmen zu retten versuchen, während ihres Niederganges nicht angegriffen werden.

3. Das Völkerrecht verbietet das Luftbombardement, das zum Zweck hat, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren oder Privateigentum, das keinen militärischen Charakter hat, zu zerstören oder zu beschädigen oder Zivilisten zu verletzen.

Z.B.: Feindliche Flugzeuge werfen Bomben über unbefestigte Ortschaften oder Bauernhöfe oder beschießen Zivilbevölkerung.

4. Bei dem Bombardement durch Luftfahrzeuge müssen die dem Gottesdienst, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmeten Gebäude, die Krankenhäuser und Sammelplätze für Kranke und Verwundete geschont werden.

5. Die Luftfahrzeuge der Kriegsführenden sind verpflichtet, die Rechte der neutralen Staaten zu achten und sich in dem Hoheitsbereich eines neutralen Staates jeder Handlung zu enthalten, die zu verhindern dieser verpflichtet ist.

6. Die Verwendung von erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen sowie aller ähnlichen Flüssigkeiten, Stoffe oder Verfahrensarten und die Verwendung von bakteriologischen Kampfmitteln ist völkerrechtlich verboten.

7. Nach der Genfer Konvention müssen Sanitätseinrichtungen geschont werden, Sanitätsanlagen sind: a) bewegliche Sanitätsformationen, z.B. Sanitätstransporte auf Wagen, Kraftwagen, Eisenbahnen, Luftfahrzeugen, die als Sanitätsflugzeuge gekennzeichnet sind, b) stehende Sanitätsanstalten: Krankenhäuser, Feldlazarette. Außerdem dürfen das Sanitätspersonal (auch Personal freiwilliger Hilfsgesellschaften) nicht angegriffen werden.

8. Völkerrechtlich verboten sind vergiftete Waffen und sonstige Kampfmittel, die unnötige Leiden verursachen; z.B. Dum-Dum-Geschosse.

9. Verboten sind die Tötung oder Verwundung von Gefangenen, die Verweigerung von Pardon.

10. Der Missbrauch der Parlamentärflaggen, sowie des Genfer Abzeichens ist verboten.

11. Eine neutrale Regierung ist verpflichtet, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden, um das Eindringen von Militärluftfahrzeugen der Kriegsführenden in ihren Hoheitsbereich zu verhindern und um, falls sie eingedrungen sind, sie zur Landung oder Wasserung zu zwingen und die Besatzungen zu internieren. Z.B. ein völkerrechtlicher Verstoß wäre es daher, wenn z.B. Holland, Belgien, Luxemburg oder die Schweiz ein feindliches Flugzeug, das ihren Hoheitsbereich überfliegt, nicht angreift oder, wenn es innerhalb des Hoheitsgebietes landet, wieder starten lässt.

Für das Luftflottenkommando

Der Chef des Generalstabes

gez. von Pohl

F.D.R. gez. Unterschrift

Major i.G.

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 15

Luftflottenkommando 3

den, 8.09.1939

N – 6

Führungsabt./O.Qu.

Geheim

Nr. 590/39 geh.

71/Int.

S.S.D. Fernschreiben

An

Fl.Div. 5

6

Handzeichen

L.G.kdo. VII

Handzeichen

XII

XIII

Besondere Anordnung Nr. 6.

2.) Es wird wiederholt auf die strikte Beachtung der Bestimmungen der Genfer Konvention (bekannt gegeben mit Zusätzen zu Flottenbefehl Nr. 1 für den 7.09.39) hingewiesen. Danach ist u.a. die Beschießung von aus abgeschossenen Flugzeugen abspringenden Besatzungsmitgliedern verboten.

Für den Luftflottenkommando

Der Chef des Generalstabes

gez. von Pohl

F.D.R.

gez. Unterschrift

Major i.C.

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 16

Luftflottenkommando 3

Oberquartiermeister

Nr. 1508/39 gKdos

den, 22. Oktober 1939

50 Ausfertigungen

33. Ausfertigung

Geheime Kommandosache

Besondere Anordnung Nr. 23

1) Grenzverletzungen:

In der Zeit vom 24. bis 30.09. sind laut Mitteilung des Schweizer Armeestabes an die Deutsche Gesandtschaft in Bern 5 Grenzverletzungen durch deutsche Flugzeuge an der deutsch-schweizerischen Grenze begangen worden. Es wird daher erneut darauf hingewiesen, dass ein Überfliegen der Grenzen neutraler Staaten (z.B. Schweiz, Luxemburg, Belgien usw.) unter allen Umständen vermieden werden muss. Um dies zu gewährleisten, wird befohlen:

a. Bei Flügen, die in die Nähe neutraler Staaten führen, müssen sämtliche Besatzungen über den genauen Grenzverlauf belehrt werden (z.B. Diepoldsauer Bogen an der Schweizer Grenze),

b. Während des Fluges ist ein Abstand von mindestens 5 Kilometer von der Grenze einzuhalten.

Die Einschränkung nach Ziffer b) gilt nicht bei der Verfolgung feindlicher Flugzeuge. In diesem Falle darf die Verfolgung bis zur Grenze ausgedehnt werden.

Für das Luftflottenkommando

Der Chef des Generalstabes:

Unterschrift

Verteiler anliegend!

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 17

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Oberstleutnant a. D. Dr. Walther von Schaper, geboren am 28. Juni 1892, wohnhaft in Obernkirchen Grafschaft Schaumburg, Behelfsheim III, weiß, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, um als Beweismaterial dem amerikanischen Militärgerichtshof im Justizpalast in Nürnberg vorgelegt zu werden.

Ich war von Oktober bis Dezember 1939 persönlicher Ordonnanzoffizier von Feldmarschall Sperrle, von Dezember 1939 bis Juni 1940 Verbindungsoffizier des Luftwaffenkommandos 3 (Oberbefehlshaber Sperrle) zum Armeeoberkommando 16 und in der Folgezeit bis zum Ausscheiden Feldmarschalls Sperrle im August 1944 Verbindungsoffizier zwischen Luftflottenkommando 3 und Oberbefehlshaber West.

Seit Herbst 1939 lag die Luftflotte 3 in Westdeutschland. Ihre nördliche Grenze war etwa die Linie Bonn – Givet – Fécamp, die südliche Grenze die deutsche Reichsgrenze. Ihre Aufgabe war, die deutsche Westgrenze zu sichern. Als Verbindungsoffizier hatte ich einen Befehl, der beim Heer, damals Armeeoberkommando 16, auf Weisung des OKW-Führungsstabes ausgearbeitet wurde, mit Änderungen mehrfach zum II. Fliegerkorps zu bringen. In diesem Befehl war darauf hingewiesen, dass ein Vorgehen nach Westen nur für den Fall eines feindlichen Angriffes erfolgen solle. Als ich damals mit dem Ia des Luftflottenkommandos 3, dem späteren General Koller, von der möglichen Notwendigkeit eines militärischen Prävenire sprach, drohte er mir mit kriegsgerichtlicher Verfolgung. Er sagte etwa inhaltlich: „Sie sind sich des namenlosen Ernstes der Situation, in der sich Deutschland befindet und der Verantwortung, die es im Angriffsfall trägt, gar nicht bewusst. So unverantwortliche Äußerungen gehören vor ein Kriegsgericht.“ Diese Auffassung entsprach, wie mir aus persönlichen Äußerungen des Feldmarschalls Sperrle bekannt ist, in vollem Unfang der jenigen von Feldmarschall Sperrle. Für den Einsatz 1940 gegen Frankreich war immer wieder von dem Luftflottenkommando 3 (Sperrle) und dem 2. Fliegerkorps die Weisung an die Verbände ausgegeben worden, nur militärische Ziele anzugreifen.

Hannover, den 27.03.1948

gez. Dr. Walther von Schaper

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 18

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Generalleutnant a. D. Werner Junck, geboren am 28.12.1895 zu Magdeburg, wohnhaft in Aying über München No. 47 1/2, weiß, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, um als Beweismaterial dem Militärgerichtshof im Justizpalast Nürnberg vorgelegt zu werden.

Ich war vom 4. Juni 1940 bis 8. Mai 1941 der Luftflotte 3, deren Oberbefehlshaber damals der spätere Feldmarschall Sperrle war, als Jagdfliegerführer 3 unterstellt. Die von Feldmarschall Sperrle befohlene Kriegsführung zeichnete sich aus durch strikte Einhaltung der Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung und Ritterlichkeit gegenüber gefangenen Gegnern und der feindlichen Zivilbevölkerung. Hierfür folgende Beispiele:

Als sich Mitte Juni 1940 das franz. Heer geschlagen in südwestlicher Richtung zurückzog, war ich als Jagdfliegerführer 3 bei der Luftflotte dem VIII. Fl. K. unterstellt. Unsere Aufgabe war die Bekämpfung des zurückflutenden Feindes sowie Zerstörung wichtiger militärischer Anlagen, Brücken, Eisenbahnknotenpunkte. Als sich dann das franz. Heer bereits im Beginn der Zersetzung befand und durch einige tieffliegende Jagdflieger gelegentlich in den Kolonnen mitflüchtende Zivilisten beobachtet worden waren, wurde ein strenger Befehl der Nichtbekämpfung solcher Ziele gegeben. Er wurde rücksichtslos durchgeführt, obwohl darunter der militärische Nutzeffekt erheblich litt. Beim Versuch zur Feststellung, ob es sich um rein militärische Kolonnen handelte, wurden häufig eigene Fahrzeuge von der Erde aus abgeschossen. Der Seenotdienst, den Feldmarschall Sperrle einrichtete, wurde nicht nur durch Flugzeuge, sondern auch durch seetüchtige Boote, die am Kanal und anderen Küstenpunkten eingesetzt waren, durchgeführt. Die Verbände des Seenotdienstes retteten unter größter Lebensgefahr, zum Teil bis dicht unter die engl. Südküste vorstoßend, hunderten von in Seenot befindlichen Feindfliegern das Leben. Obwohl alle Flugzeuge und ein Teil der Wasserfahrzeuge durch weißen Anstrich und das Genfer Rote Kreuz weithin als Rettungseinheiten kenntlich gemacht und unbewaffnet waren, wurden sie wiederholt vom Feind angegriffen und mussten deshalb durch Jagdflugzeuge in Ausübung ihres Rettungsdienstes geschützt werden. Die Einheiten des Seenotdienstes wurden zeitweise taktisch von mir eingesetzt, ebenso durch Flugzeuge mir unterstellter Jagdeinheiten geschützt. Die Befehle hierzu kamen von der Luftflotte 3. Man kann wohl schwerlich den Oberbefehlshaber, der so einen Seenotdienst einsetzte, Verbrechen gegen feindliche Kriegsführende vorwerfen, eher denen, die uns damals zwangen, das Genfer Rote Kreuz dauernd unter Einsatz unseres Lebens zu schützen.

Obwohl alle beim Bau von Flugplatzanlagen beschäftigten Arbeiter auf Grund privater Arbeitsverträge mit einer Baufirma angestellt waren, die für ihre Betreuung, Unterbringung und Verpflegung zu sorgen hatte, kümmerte sich der Feldmarschall bei allen Besuchen auf den Flugplätzen auch um das Wohl dieser Arbeiter. Gerade der Fürsorge für den kleinen Mann galt sein Hauptinteresse. Die französische Zivilbevölkerung hat diese Arbeiten gern verrichtet, weil sie dadurch neben der Entlohnung auch zusätzliche Kost erhielt.

Aying, den 14. Mai 1948

gez. Werner Junck

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 19

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Fachschriftsteller W. Hofinger, geb. am 30.8.1885, wohnhaft in München, Agnes-Bernauer-Straße 148, weiß, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, um als Beweismaterial dem Militärgerichtshof im Justizpalast Nürnberg vorgelegt zu werden.

Ich wurde im Juni 1938 als Stabsbildoffizier zur Luftflotte 3 versetzt, deren Chef später Oberbefehlshaber General Sperrle war. In dieser Stelle war ich ab Ende 1941 auch als Ic Bildoffizier dauernd im Stabe der Luftflotte 3 und in steter engster Verbindung mit Feldmarschall Sperrle. Ich war Teilnehmer seiner Tischgesellschaft und habe nicht nur dienstlich, sondern auch privat in seiner Umgebung den Feldzug in Frankreich miterlebt und später an vielen Besichtigungsreisen des Generalfeldmarschalls im Gesamtdienstbereich teilgenommen. Schon von Beginn des Frankreichfeldzuges an gingen Befehle von Generalfeldmarschall Sperrle dahin, dass sich die Angriffe in der Luftwaffe nur auf militärische Ziele zu richten hatten. So erließ Feldmarschall Sperrle während des Feldzuges mehrere Befehle, die den Schutz von Kathedralen, Kunstbauten und der Zivilbevölkerung zum Gegenstand hatten. Selbst kriegswichtige Ziele in der Nähe von Kunstbauten durften nur dann angegriffen werden, wenn der gewünschte Erfolg ganz sicher war und Beschädigungen solcher Bauten ausgeschlossen waren. Im Zweifelsfall war der Angriff zu unterlassen. Angriffe auf Paris mit Ausnahme der genannten Ziele waren verboten und wurden auch nicht durchgeführt. Ich weiß dies deshalb, weil ich für die gesamte Bildaufklärung verantwortlich war, alle während des ganzen Krieges erlassenen Angriffsbefehle kannte und deren Wirkung und Ziele festzustellen hatte. Feldmarschall Sperrle erließ ferner einen Befehl, mit Zivil gemischten, fliehenden Feindeinheiten keineswegs durch Flugzeuge anzugreifen. Feldmarschall Sperrle bezeichnete solche Angriffe als Mord.

München, den 22. April 1948

gez. Wilhelm Hofinger

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 20

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Generalmajor a. D. Hans Metzner, geb. 22. Februar 1898, wohnhaft in Hannover, Waldhausenstraße 7, weiß, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, um als Beweismittel dem Militärgerichtshof im Justizpalast Nürnberg vorgelegt zu werden.

Ich war vom September 1941 bis September 1944 Chef des Luftgaues Belgien-Nordfrankreich, der der Luftflotte 3 unterstand; Oberbefehlshaber der Luftflotte 3 war Feldmarschall Sperrle.

Mir ist in Erinnerung, dass Feldmarschall Sperrle wiederholt und mit besonderem Nachdruck darauf hinwies, nur kriegswichtige Ziele anzugreifen. Dies ist mir besonders noch aus einer Einsatzbesprechung in Deelen vom Januar 1944 erinnerlich, wo auch die Verbandführer bestätigen, dass sie stets nur Befehle hatten, kriegswichtige Ziele anzugreifen, was auch immer erfolgt sei.

Hannover, den 3. Juni 1948

gez. Hans Metzner

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 21

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Flugkapitän Otto Bittler, geb. am 22. Januar 1909, wohnhaft in München 19, Hildebrandstraße 11, weiß, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich erkläre an Eides statt, dass meine Aussage der Wahrheit entspricht und gemacht wurde, um als Beweismaterial dem Militärgerichtshof im Justizpalast Nürnberg vorgelegt zu werden.

Ich war vom März 1937 bis August 1944 Angehöriger der Luftflotte 3 unter dem Oberbefehl des Generalfeldmarschalls Sperrle. In den Jahren 1940 bis 1942, nach Beendigung des Frankreichfeldzuges bis zum Jahre 1942, war ich Kurierflieger zwischen Paris und München.

Die Luftflotte 3 hatte auf Veranlassung des Generalfeldmarschalls Sperrle einen Seenotdienst eingerichtet, der mit Hilfe von Flugzeugen und Wasserfahrzeugen in Seenot befindlichen deutschen und feindlichen Fliegern Hilfe brachte. Zu wiederholten Malen wurden von Generalfeldmarschall Sperrle Inspektionen angeordnet, die den Einsatz für die in Seenot geratenen Flugzeugbesatzungen anspornen sollten. Es wurde dabei darauf hingewiesen, dass das Rettungswerk auch bei Beschuss durchgeführt werden sollte und es die Besatzungen als ihre Pflicht erachten mussten, feindliche Besatzungen in Seenot genauso wie eigene Besatzungen zu versorgen und zu retten. Sie versähen in der Luftwaffe den gleichen Dienst wie die Sanitäter der Fronttruppe. In Clichy, dem Luftwaffenlazarett in Paris, wurde auf Anordnung des Feldmarschalls Sperrle eine Abteilung für Verwundete der Alliierten eingerichtet, deren Betreuung vorbildlich gut war und von deren Wohlergehen sich Feldmarschall Sperrle wiederholt berichten ließ und durch Inspektion Kenntnis verschaffte.

München, den 5.05.1948

gez. Otto Bittler

Verteidigung Sperrle

Dokument Nr. 22

Dres. Bartels, Crasemann,

Biermann-Ratjen,

Hamburg, Große Bäckerstraße 13-15

Fernruf: 32 4049 und 32 5151

1. Ausfertigung

Nr. 743 der Urkunden-Rolle für 1948

Verhandelt

in dieser Hansestadt Hamburg am Freitag, den 16. April 1948.

Vor mir, Dr. jur. Harald Pinckernelle, Notar zu Hamburg, erschien heute in meiner Große Bäckerstraße 13 bis 15 I. gelegenen Amtsstube:

Herr Heinrich Hermes, z. Zt. Kaufmann, wohnhaft Hamburg-Groß Flottbek, Elbchaussee 158, ausgewiesen durch Personalausweis Nr. AA 944424 SHA, und erklärt zu meinem Protokoll die folgende

Eidesstattliche Versicherung.

Ich, Heinrich Hermes, Kapitän der Handelsmarine, geboren am 8. April 1907, wohnhaft in Hamburg, Groß Flottbek, Elbchaussee 158, versichere, nachdem ich darauf hingewiesen worden bin, dass diese Erklärung dem amerikanischen Militärgericht in Nürnberg als Beweismittel vorgelegt werden soll und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung strafbar ist, folgendes an Eides statt:

Ich war Generalfeldmarschall Sperrle seit etwa Mitte 1938 zunächst als Zivilangestellter, später als Beamter und Offizier bis zum 3. Mai 1944 unterstellt. Ich habe mich mit ihm, da er gern mit Leuten sprach, die etwas von der Welt gesehen hatten, auch außerdienstlich oft unterhalten und ihn dadurch sehr gut persönlich kennengelernt.

Feldmarschall Sperrle war ein Offizier der alten Schule, von hochanständiger Gesinnung, gerecht, korrekt, mit weichem Herzen unter rauer Schale und von universeller Bildung – dieses mehr als die meisten der mir bekanntgewordenen Offiziere.

Ich habe lange Zeit als Ordonnanzoffizier des Chefs des Generalstabes der Luftflotte 3 in der näheren Umgebung des Feldmarschalls gelebt und viele seiner Befehle direkt bearbeitet. Ich habe stets empfunden, dass jeder anständige Offizier, gleich welcher Nation, genauso wie er gehandelt haben würde. Hierzu folgende Beispiele:

1. Etwa Juni 1940 sollte von Seiten der Luftwaffe ein größerer Angriff auf die Flugplätze und Kriegsbetriebe in der Umgebung von Paris durchgeführt werden. Hierzu waren am Vortage die höheren Einheitsführer zur Einsatzbesprechung beim Ia des Luftflottenkommandos versammelt. Bei Beginn dieser Besprechung kam noch ein Anruf des Feldmarschalls Sperrle, den ich persönlich am Telefon des Ia abnahm. Der Fernspruch hatte etwa folgenden direkten Inhalt: „Sagen Sie dem Ia, dass in der Besprechung ganz besonders darauf hingewiesen werden muss, dass nur die angegebenen Ziele angegriffen werden dürfen und diese nur in gezieltem Bombenwurf. Für jeden Verstoß, Kriegsgericht! In meinem Befehlsbereich darf kein Anlass für Gräuelpropaganda gegeben werden!“

Ich selbst habe diese Weitergabe dieses Befehls mit sehr eingehenden weiteren Erläuterungen durch den Ia persönlich verfolgt.