Geschichte des österreichischen Glücksspielrechts - Evelina Nickolova - E-Book

Geschichte des österreichischen Glücksspielrechts E-Book

Evelina Nickolova

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Beschreibung

Fachbuch aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit wird die Geschichte und Entwicklung des Glücksspielrechtes von der Zeit seiner Verrechtlichung im 18. Jahrhundert bis zur heutigen Zeit beleutchtet, wobei der Schwerpunkt auf die wichtigsten Gesetzesänderungen sowie gesellschaftlichen Ereignisse gelegt wird. Der Ursprung des Glücksspiels reicht sehr weit in die Vergangenheit zurück: es lässt sich behaupten, dass das Spiel im Allgemeinen und das Glücksspiel im Besonderen seit vielen Jahrtausenden fixer Bestandteil der menschlichen Kultur – und praktisch so alt wie die Geschichte der Menschen selbst – ist. Das Glücksspiel als solches ist ein besonders sensibler Bereich mit vielen Risiken. Er betrifft die gesellschaftspolitische Verantwortung eines Staates und ist daher von hoher ordnungspolitischer Relevanz. Die Sicherstellung von hohen Spielerschutzstandards ist dabei eine der zentralen Zielsetzungen des österreichischen Glücksspielgesetzes gesetzlich verankert.

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Veröffentlichungsjahr: 2016

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Inhaltsverzeichnis

 

Abkürzungsverzeichnis:

1 Themeneinführung und Zielsetzung

2 Die Theresianische Epoche

3 Einführung einer Klassenlotterie im Jahr 1770

4 Die Errichtung der k.k. Lottogefällsdirektion

5 Vormärz-, Revolutions- und Restaurationsära

6 Bestrebungen zur Aufhebung des Lottos

7 Die Einführung der Klassenlotterie 1913

8 Die Nachkriegsentwicklung

Persönliches Fazit

Literaturverzeichnis

 

Abkürzungsverzeichnis:

 1 Themeneinführung und Zielsetzung

 

Der Ursprung des Glücksspiels reicht sehr weit in die Vergangenheit zurück: es lässt sich behaupten, dass das Spiel im Allgemeinen und das Glücksspiel im Besonderen seit vielen Jahrtausenden fixer Bestandteil der menschlichen Kultur – und praktisch so alt wie die Geschichte der Menschen selbst – ist.

 

Das Glücksspiel als solches ist ein besonders sensibler Bereich mit vielen Risiken. Er betrifft die gesellschaftspolitische Verantwortung eines Staates und ist daher von hoher ordnungspolitischer Relevanz. Die Sicherstellung von hohen Spielerschutzstandards ist dabei eine der zentralen Zielsetzungen des österreichischen Glücksspielgesetzes gesetzlich verankert.[1]

 

Im Rahmen dieser Diplomarbeit wird die Geschichte und Entwicklung des Glücksspielrechtes von der Zeit seiner Verrechtlichung im 18. Jahrhundert bis zur heutigen Zeit, wobei Schwerpunkt auf die wihtigsten Gesetzesänderungen sowie gesellschaftlichen Ereignisse gelegt wird.

 

 2 Die Theresianische Epoche

 

Die Geschichte des österreichischen Glücksspielrechts geht weiter zurück bis im Jahre 1751, als Kaiserin Maria Theresia mit dem Lottopatent das "Lotto di Genova", das heutige Zahlenlotto, eingeführt hat, dessen alleinige Betriebsrecht dem Staat zustand, jedoch an Privatpersonen gepachtete werden konnte. Die bis anhin nur partikuläre Bedeutung des Glücksspiels und dessen rudimentäre Verrechtlichung ändert sich schlagartig in der theresianische Epoche, in welcher die aufkommenden Kammeralwissenschaften das Glücksspiel als einträgliches Geschäft für den Staat bzw. die Krone erkennen, womit auch gleich der Grundstein für staatliche Monopole und Regale gelegt wird. Rechtlich wird dies wie zahlreiche neue „polyzeiliche“ Aufgaben in eine Allerhöchste Verfügung der Monarchin gegossen.[2]

 

Als die Kaiserin das habsburgische Erbe 1740 antrat, befand sich das Reich in einer traurigen Finanzlage. Demzufolge beauftragteMaria Theresia den Grafen Friedrich Wilhelm Haugwitz, eine umfassende Finanzreform durchzuführen. In dem Zusammenhang wurde an die Gründung des in anderen Ländern wie Italien, die Schweiz und Bayern bereits eingeführten „Lotto di Genova“ gedacht.[3]Im Frühjahr 1751 schlug deswegen Graf Ottavio di Cataldi der Kaiserin die Errichtung eines Lottos nach genuesischem Vorbild vor, was zum Aufleben der ausgeschöpften Staatsfinanzen eine vielversprechende Einnahmenquelle erschien. Maria Theresia übertrug dem Cataldi mit dem Patent vom 18. August 1751 „das ausschließliche Privileg“ für den Betrieb des Lotto di Genua auf zehn Jahre.[4]Somit erhielt Cataldi die erste Pacht für den Betrieb des ersten Lottos in den Erbländern und war 20 Jahre lang die Leitfigur des habsburgischen Lottos.[5]

 

Es wurde somit 1751 das Privileg von Maria Theresia eingeführt, ein 48-seitigen Dokument, das sich derzeit im Besitz des Archives der Casino Austria AG befindet, welches das Privilegium privativum von Cataldi verbriefte. Dieses umfasste 16 Punkte. Die ersten neun betrafen dabei die wesentlichen Bestimmungen des Spielbetriebs:

 

1. Das Privilegium privativum wird Cataldi auf die Dauer von 10 Jahren erteilt, welcher

 

nach italienischem Vorbild das „Lotto di Genova“ auf eigene Kosten und Gefahr einrichten sollte. Die Kaiserin verpflichtet sich hingegen, daneben keine anderen

 

Lotterien zu gestatten bzw. bereits bestehende Lotterien aufzuheben. Davon ausgenommen sind Silberglückshäfen der Commercial-Cassa.

 

2. Es wird allen Untertanen verboten, in auswärtigen Lotterien zu spielen, Losen zu vertreiben, etc. Die Übertretung dieser kaiserlichen Verordnung wurde mit hohen Geldstrafen bedroht.

3. Es wurde dem Cataldi erlaubt, seine Lotterie nicht nur in Wien, sondern in allen Städten und Erbländern zu errichten und beliebig viele Ziehungen zu veranstalten. Diesbezüglich darf er die notwendigen Beamten und andere Helfer einstellen und darüber hinaus bestimmte Aufgaben jemanden anderen ganz oder teilweise zu überlassen.

4. Der Impresario und seine Beamten genießen alle Rechte und Freiheiten, welche auch bereits den anderen Pächtern der kaiserlichen-königlichen Gefälle zugestanden sind.