Geschichte Italiens - Wolfgang Altgeld - E-Book

Geschichte Italiens E-Book

Wolfgang Altgeld

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Beschreibung

Italien war in Mittelalter und Renaissance mit seinen mächtigen Stadtstaaten und nicht zuletzt dem Vatikan das geistige Zentrum Europas. Zu einer Nation vereinigten sich die vielen Fürstentümer erst im 19. Jahrhundert – doch auch danach blieb die Geschichte Italiens mit der Ära des Faschismus sowie den beiden Weltkriegen turbulent. Heute ist Italien ein Kernland der Europäischen Union und nicht zuletzt ein beliebtes Urlaubsziel. Die Geschichte Italiens wurde für diese Neuauflage aktualisiert und um ein zusätzliches Kapitel erweitert, das die jüngsten Entwicklungen im 21. Jahrhundert behandelt – bis zu den Folgen der Covid-19-Pandemie. E-Book mit Seitenzählung der gedruckten Ausgabe: Buch und E-Book können parallel benutzt werden.

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EPUB

Seitenzahl: 719

Veröffentlichungsjahr: 2016

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Wolfgang Altgeld / Thomas Frenz / Angelica Gernert / Michael Groblewski / Rudolf Lill

Geschichte Italiens

Reclam

Aktualisierte und erweiterte Ausgabe 2021

 

2002, 2021 Philipp Reclam jun. Verlag GmbH, Siemensstraße 32, 71254 Ditzingen

Covergestaltung: Cornelia Feyll, Friedrich Forssman

Coverabbildung: Markusplatz Venedig, Photochrom um 1895, CC BY 2.0 / trialsanderrors

Gesamtherstellung: Philipp Reclam jun. Verlag GmbH, Siemensstraße 32, 71254 Ditzingen

Made in Germany 2021

RECLAM ist eine eingetragene Marke der Philipp Reclam jun. GmbH & Co. KG, Stuttgart

ISBN978-3-15-961073-3

ISBN der Buchausgabe 978-3-15-014210-3

www.reclam.de

Inhalt

Italien im Mittelalter (568–1454)

Epochenüberblick

Die Langobardenzeit (568–774)

Pippinische Schenkung, Karolingerzeit und sog. Nationalkönige (756–950)

Die Zeit der Ottonen und Salier

Kommunen und Signorien in Norditalien

Die Normannen in Süditalien

Die Stauferzeit

Das Zeitalter Friedrichs II.

Die Zeit der Herrschaft der Anjou in Süditalien

Sardinien und Korsika

Die lokale Komponente: Venedig, Mailand, Florenz (bis um 1450)

Der Kirchenstaat im Spätmittelalter

Literaturhinweise

Das Italien der Hoch- und Spätrenaissance. Vom Frieden von Lodi zum Frieden von Cateau-Cambrésis (1454–1559)

Epochenüberblick

Labiles Gleichgewicht unter den italienischen Staaten (1454–1492)

Die Krise der Freiheit Italiens (1492–1520)

Der Kampf zwischen Habsburg und Frankreich um die Hegemonie in Italien (1521–1559)

Exkurs: Zwischen Renaissance und Reform. Das Papsttum im Cinquecento

Literaturhinweise

Ein Überblick: Die italienischen Staaten zwischen 1559 und 1814

Die größeren Staaten

Die Republiken

Die kleineren selbständigen Fürstentümer und Herzogtümer

Von den italienischen Staaten zum ersten Regno d’Italia. Italienische Geschichte zwischen Renaissance und Risorgimento (1559–1814)

Epochenüberblick

Kulturgeschichte und Ereignisgeschichte

Konflikte und absolutistische Selbstdarstellung

Der Spanische Erbfolgekrieg und seine Auswirkungen in den italienischen Staaten

Italien als Kompensationsmasse in der europäischen Gleichgewichtspolitik

Herrscherliche Selbstdarstellungskonzepte und Ambitionen

Das Zeitalter der Reformen

Die Protagonisten der italienischen Frühaufklärung

Die Französische Revolution, der Imperialismus Napoleons und die Vorstrukturierung des Nationalstaats Italien

Literaturhinweise

Das Risorgimento (1815–1876)

Epochenüberblick

Italien in der europäischen Ordnung von 1815

Bedingungen und Anfänge der italienischen Nationalbewegung

Die Revolution von 1848/49

Cavour, Piemont und die Nationalbewegung bis 1860

Garibaldi gegen Cavour: Triumph und Niederlagen der Nationaldemokratie (1860–1867)

Die Anfänge italienischer Nationalstaatlichkeit bis 1876

Literaturhinweise

Integrationspolitik oder Imperialismus? Von der Nation zum radikalen Nationalismus und zur Teilnahme am Ersten Weltkrieg (1876–1918)

Epochenüberblick

Die »Linke« an der Macht (1876–1887)

Die »Ära Crispi« und die Krise der Jahrhundertwende(1887–1903)

Die »Ära Giolitti« (1903–1914)

Italiens Weg in den Krieg (1914/15)

Italien im »Großen Krieg« (1915–1918)

Literaturhinweise

Das faschistische Italien (1919/22–1945)

Epochenüberblick

Die Anfänge und der Kampf um die Macht (1919–1922)

Die Errichtung des Regierungssystems (1922–1925/26)

»Normalisierung« und Konsens (1926–1936)

Zunehmende Ideologisierung und Bündnis mit NS-Deutschland: Vom äthiopischen Krieg zum Zweiten Weltkrieg (1936–1943)

Zweiteilung des Landes – Repubblica Sociale Italiana – Resistenza (1943–1945)

Literaturhinweise

Italien als demokratische Republik

Epochenüberblick

Die Entstehung der Republik (1945–1948)

Die Konsolidierung der politischen Mitte und der Kampf um ihre Erweiterung (1948–1963)

Vom Centro-sinistra zu den Jahren des Terrorismus (1963–1979)

Konsolidierung und erneute Krise: Zerfall der traditionellen Parteien, Korruptionsskandale (1979–1994)

Die Ära Berlusconi (1994–2011)

Krisen und Reformansätze im Zeichen parteipolitischer Tripolarisierung seit 2011

Ein Rückblick

Literaturhinweise

Übergreifende und einführende Literatur

Verzeichnis der Karten

Personen- und Ortsregister

[11]Italien im Mittelalter (568–1454)

Von Thomas Frenz

Epochenüberblick

Vier Elemente kennzeichnen die Geschichte Italiens im Mittelalter: 1. die Kleinteiligkeit der politischen Ordnung, 2. die singuläre Rolle der Kirche, 3. die intensiven Beziehungen zu den Nachbarstaaten, 4. die frühe und ausgeprägte Entwicklung kommunaler Lebensformen.

1. Italien bildete im Mittelalter niemals einen einheitlichen Staat; in drei, zeitweise vier Zonen spielte sich seine Geschichte parallel und in ständig wechselnden Konstellationen ab. Durch die langobardische Eroberung seit 568 zerfiel es in zwei Gebiete: ein germanisches, das die Poebene und die Toskana sowie die Herzogtümer Spoleto und Benevent umfasste, und ein römisches in der Mitte der Halbinsel und im Süden, das unter byzantinischer Herrschaft blieb. Aus dem römischen Gebiet in Mittelitalien entwickelte sich der Kirchenstaat; die Insel Sizilien ging im 9. Jahrhundert an die Sarazenen verloren. Vom 11. Jahrhundert an entstand durch die normannische Eroberung das Königreich Sizilien, das das gesamte Land südlich des Kirchenstaates umfasste. Norditalien wurde zunächst Teil des Karolingerreiches, dann in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts unter den sogenannten Nationalkönigen ein selbständiges Gebiet, schließlich 950 eines der drei Teilregna des römisch-deutschen Kaiserreichs. Die späten Staufer vereinigten zwar alle Gebiete außerhalb des Kirchenstaates [12]in Personalunion, aber nach ihrem Ende waren Norditalien, der Kirchenstaat und Süditalien, das jetzt unter die Herrschaft Karls von Anjou kam, wieder getrennt; das Königreich Sizilien zerfiel zudem 1282 in einen festländischen und einen Inselanteil. In Norditalien dauerte die Herrschaft des deutschen Königs formal weiter; de facto waren die zahlreichen Städte aber selbständig, wobei im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts mittelgroße territoriale Einheiten entstanden (Mailand, Florenz, Venedig usw.), ehe am Ende des 15. Jahrhunderts eine Phase ausländischer Einmischung begann.

2. Durch die sogenannte Pippinische Schenkung erwarb das Papsttum in Mittelitalien ein ausgedehntes weltliches Herrschaftsgebiet. Deshalb hatten alle kirchengeschichtlichen Ereignisse Rückwirkungen auf die politische Geschichte Italiens, und umgekehrt. Die Sorge um dieses weltliche Herrschaftsgebiet verleitete die Päpste, besonders in der Auseinandersetzung mit den Staufern und während der Renaissance, zum Missbrauch ihrer geistlichen Gewalt zu politischen Zwecken. Im wirtschaftlichen Bereich führte die universalkirchliche Stellung der Päpste zu einem enormen Kapitalzufluss aus ganz Europa nach Italien.

3. Stärker als bei anderen Ländern war die Geschichte Italiens durch die Verflechtung mit den benachbarten Gebieten bestimmt: Zunächst war der von den Langobarden nicht eroberte Anteil weiterhin der byzantinischen Herrschaft unterworfen; das Bündnis des Papsttums mit den Franken brachte eine enge Verbindung mit den Ländern jenseits der Alpen, insbesondere seit 950 mit dem deutschen Königtum; Sizilien gehörte zwei Jahrhunderte lang dem islamischen Kulturkreis an; im Spätmittelalter herrschten aus [13]Frankreich und Spanien stammende Fürsten in Süditalien, bis am Ende des Mittelalters der Süden geradezu zum spanischen Nebenland wurde.

4. Die relative Schwäche der (deutschen) Königsherrschaft ließ es zu, dass, in Kombination mit einer fortschrittlichen Wirtschaftsentwicklung, in Nord- und Teilen Mittelitaliens im 11.–13. Jahrhundert selbstverwaltete und de facto unabhängige, aber auch politisch auf ihren eigenen Gesichtskreis beschränkte Kommunen entstanden. Diese konnten im 12. und 13. Jahrhundert in einem taktischen Bündnis mit dem Papsttum den staufischen Restaurationsbemühungen widerstehen, wodurch die polyzentrische Struktur des Landes erhalten blieb.

Die skizzierten Bedingungen wirkten über das Mittelalter hinaus weiter und prägen die Politik Italiens und das Verhältnis der Italiener zu ihrem Staat bis heute.

(Hinweis: Wenn im Folgenden die Ordnungszahl eines Papstes in Klammern gesetzt ist, bedeutet dies, dass dieselbe Ordnungszahl später von einem anderen Papst noch einmal verwendet wurde. Ein historisches Urteil über die Rechtmäßigkeit des Papstes wird dadurch nicht ausgedrückt.)

Die Langobardenzeit (568–774)

568

Einmarsch nach Italien.

574–584

Interregnum.

584–590

König Authari (Wiederherstellung des Königtums), Königin Theudelinde (gest. 627).

590–604

Papst Gregor I. der Große.

636–652

[14]König Rothari.

663

Kaiser Konstans II. in Rom.

680

Friedensvertrag zwischen den Langobarden und Byzanz.

712–744

König Liutprand.

749–756

König Aistulf.

754

Pippinische Schenkung.

757–774

König Desiderius.

Der Einmarsch der Langobarden

Italien in der Langobardenzeit

Im Jahre 568 marschierten die Langobarden unter König Alboin nach Italien ein. Dieses Ereignis kann als der eigentliche Beginn der italienischen Geschichte und zugleich als das Ende der Antike in Italien bezeichnet werden.

Zwar hatte es auch zuvor schon »barbarische« Invasionen nach Italien gegeben, und zum Entsetzen der Zeitgenossen war 410 sogar Rom von den Westgoten erobert worden; aber diese Invasionen waren entweder von kurzer Dauer, oder es gelang den Kaisern, die Germanen als »Föderaten« in ihren Dienst zu nehmen, so dass sie de jure in die römische Herrschaft integriert wurden und die römische Verwaltung intakt blieb. Zuletzt hatte so von 493 bis 526 Theoderich der Große einvernehmlich über Ostgoten und Römer geherrscht, und anschließend hatten es bis 552 die Generäle Kaiser Justinians geschafft, sogar die direkte römisch-byzantinische Herrschaft über Italien wiederherzustellen. Die Langobarden kamen dagegen als reine Eroberer, die sich außerhalb der römischen Rechtsordnung stellten, die römischen Staatsstrukturen bewusst und auf Dauer [15]zerstörten und die römische Oberschicht auch physisch auslöschten.

Der langobardische Einmarsch erfolgte von Nordosten her. Der Hauptstoß traf die Poebene, also die später so genannte »Langobardei« oder Lombardei. Ravenna, der damalige Hauptsitz der römischen Behörden, blieb links [16]liegen und entging der Eroberung. 572 fiel Pavia, das später Zentrum des langobardischen Königtums wurde. Gleichzeitig stießen einige Abteilungen nach Süden vor und eroberten die Toskana sowie Gebiete um Spoleto und Benevent; auch Rom, wo Papst Gregor der Große (590–604) den Widerstand organisierte, wurde bedroht, allerdings nicht erobert. Am Ende des 6. Jahrhunderts waren nur noch folgende Gebiete in römisch-byzantinischer Hand: an der Adria der schmale Küstenstreifen Venetiens, das Gebiet um Ravenna (als Sitz des kaiserlichen Statthalters, des Exarchen, auch »Exarchat«, oder als römisches Gebiet im Gegensatz zur Lombardei »Romagna« genannt), die anschließende Küstenregion mit dem Zentrum Ancona (Pentapolis oder »die Marken«); an der Westküste die unmittelbare Umgebung Genuas (nur bis 650), die Umgebung (der »Dukat«) von Rom mit einem schmalen Korridor durch Umbrien zum Exarchat, die unmittelbare Umgebung Gaetas und Neapels; im Süden Kalabrien und Apulien; ferner die Inseln Sizilien, Sardinien und Korsika. Dann aber kam die langobardische Eroberung zum Stehen.

Wie lassen sich diese Vorgänge erklären? Die Langobarden kamen in ein vom Krieg erschöpftes Land, in dem zugleich seit 543 die »Justinianische« Pest wütete, eine Epidemie, deren Verheerungen noch größer waren als die des Schwarzen Todes von 1347/48. Den römischen Truppen fehlte ein einheitliches Kommando und die notwendige Unterstützung aus Byzanz, da Kaiser Justin II. und seine Nachfolger voll durch den Krieg gegen die Perser, später auch die Bulgaren, schließlich seit 630 den Islam in Anspruch genommen waren. Andererseits gelang es den Langobarden aufgrund ihrer zu geringen Zahl nicht, ganz [17]Italien zu erobern. So ergab sich eine Pattsituation: Italien zerfiel in kleinere geographische Einheiten, die sich unabhängig voneinander entwickelten. Die damals entstandene Struktur blieb im Grunde bis zum Risorgimento maßgebend und wirkt selbst heute noch vielfältig nach.

Nicht nur ihre geringe Zahl vereitelte weitergehende Erfolge der Langobarden, sondern auch ihr anarchisches Verhalten untereinander. Auf zwei Königsmorde unmittelbar nach der Eroberung folgte ein zehnjähriges Interregnum, während dessen die Anführer der einzelnen farae als Herzöge allein die Macht ausübten, aber bald in fränkische Abhängigkeit und Tributpflicht gerieten. 584 wurde mit Authari das Königtum erneuert; dies brachte innenpolitische Stabilisierung und außenpolitische Absicherung durch die Ehe des Königs mit der Tochter des bayerischen Herzogs Garibald, Theudelinde (als »Autharis Brautfahrt« märchenhaft verklärt). Die Nachfahren Theudelindes, die sog. bayerische Dynastie, stellten die Könige bis 662; zu ihnen gehörte auch Rothari, der durch das edictum Rothari auch als Gesetzgeber hervortrat. Die Ehe König Autharis mit Theudelinde hatte auch Folgen auf religiösem Gebiet: Die Langobarden waren (wenn nicht geradewegs noch Heiden) Arianer und standen so auch in dieser Hinsicht im Gegensatz zur römischen Bevölkerung; Theudelinde war Katholikin, blieb dies auch in ihrer Ehe und setzte sogar die katholische Erziehung ihrer Kinder durch. So näherten sich die Konfessionen einander an, bis schließlich im 7. Jahrhundert das arianische Bekenntnis ganz erlosch. Damit fiel aber auch eine Schranke zur römischen Bevölkerung in den langobardisch beherrschten Gebieten, und es setzte eine allmähliche Verschmelzung der Bevölkerungsteile ein.

[18]Die »römischen« Gebiete

In den byzantinisch gebliebenen Gebieten stieg, wegen der Schwäche der staatlichen Macht, die aus Byzanz kaum Rückhalt erhielt, die Bedeutung der Kirche und der Bischöfe, denen schon Kaiser Justinian gewisse Aufsichtsrechte übertragen hatte. Im Dukat von Rom übernahm die Kirche beispielsweise die Getreideversorgung der Bevölkerung; Papst Gregor der Große erschien geradezu als Retter der Stadt vor den belagernden Langobarden. Zugleich begann der lokale Adel in die kirchlichen Ämter zu drängen, was in späterer Zeit das Papsttum zum Spielball der Adelsfaktionen machen sollte.

Dennoch blieb auch der römische Bischof weiterhin politischer Untertan des Kaisers in Byzanz, der das Bestätigungsrecht seiner Wahl hatte. Dadurch wurden die Päpste in alle theologischen Streitigkeiten hineingezogen, die das östliche Kaiserreich erschütterten (Drei-Kapitel-Streit, Monoteletismus, Monenergismus usw., Bilderstreit), und sahen sich, fiel ihre Stellungnahme nicht im erwünschten Sinne aus, schwersten Repressalien ausgesetzt. Papst Martin I. wurde entführt und in Byzanz zum Tode verurteilt, Honorius I. als Ketzer verdammt (woraus auf dem 1. Vatikanischen Konzil 1869/70 die »causa Honorii« entstand). Während einer Pause in der Auseinandersetzung mit dem Islam konnte 663 Kaiser Konstans II. sogar persönlich nach Italien kommen, auf Sizilien residieren und auch Rom besuchen, jedoch blieb dies Episode. Der Wechsel der Langobarden zur katholischen Konfession hatte aber auch auf diesem Gebiet Folgen, denn 691 nahmen die Langobarden Papst Sergius I. gegen einen neuen kaiserlichen [19]Disziplinierungsversuch in Schutz. De facto erlangte damit der Papst eine politisch selbständige Stellung gegenüber Byzanz. Im Gegenzug entzog der Kaiser aber die byzantinischen Gebiete in Süditalien seinem Einfluss, beschlagnahmte den dortigen päpstlichen Großgrundbesitz und unterstellte die Diözesen kirchenrechtlich dem Patriarchen von Konstantinopel; dadurch wurde Süditalien in der Folge immer stärker gräzisiert.

Höhepunkt und Ende des Langobardenreiches

Die erste Hälfte des 8. Jahrhunderts bildete den Höhepunkt der langobardischen Geschichte. Die ehemaligen Barbaren hatten sich kulturell den Römern angepasst, z. B. deren Kleidung übernommen, ihre Herrscher förderten Kirchen und Klöster und zeigten Züge durchaus persönlicher Frömmigkeit. Als bedeutendster langobardischer König gilt Liutprand (712–744), den Paulus Diaconus, der wichtigste Geschichtsschreiber des Langobardenreiches, wie folgt charakterisiert: »Er war aber ein Mann von großer Weisheit, klug im Rate, sehr fromm und friedliebend, im Kriege überlegen, gegenüber Missetätern milde, keusch, schamhaft, ein inständiger Beter, mit Almosen freigebig, zwar Analphabet, aber doch mit den Philosophen gleichzusetzen, ein Hüter seines Volkes und ein Mehrer des Rechtes.« Als Verbündeter der Franken wehrte er gemeinsam mit Karl Martell 732 bei Tours und Poitiers die arabische Invasion ab.

Liutprand nahm aber auch die Eroberungspolitik gegen die restlichen byzantinischen Gebiete in Nord- und Mittelitalien wieder auf und leitete damit ungewollt eine [20]Entwicklung ein, die schließlich zum Ende des Langobardenreiches führte. Sowohl er als auch sein Nachfolger Ratchis waren zwar militärisch erfolgreich, gaben ihre Eroberungen aber jedes Mal auf den Einspruch des Papstes hin zurück. König Aistulf (749–756) erwies sich jedoch als der religiösen Ermahnung unzugänglich und bedrohte sogar Rom. Daraufhin wandte sich Papst Stephan II. hilfesuchend an den fränkischen König Pippin (der dem Papsttum verpflichtet war, weil ihm der Schiedsspruch Papst Zacharias’ 753 zum Thron verholfen hatte). 754 suchte der Papst den König sogar persönlich in Frankreich auf. Pippin machte ihm bestimmte Versprechungen und unternahm zu deren Durchsetzung zwei siegreiche Kriegszüge gegen die Langobarden (754 und 756), ohne jedoch erreichen zu können, dass die Zusagen wirklich eingehalten wurden; dies gelang erst seinem Nachfolger Karl dem Großen.

Pippinische Schenkung, Karolingerzeit und sog. Nationalkönige (756–950)

743

Votum Papst Zacharias’ für Pippins Königtum.

754

Pippinische Schenkung.

754, 756, 773/4 

Fränkische Feldzüge gegen die Langobarden.

774

Karl der Große König der Langobarden.

800

Kaiserkrönung Karls des Großen.

824

Constitutio Romana: kaiserliche Aufsicht über die Papstwahl.

ab 827

Sarazenen erobern Sizilien.

846

Sarazenen plündern die Peterskirche.

850–875

[21]Kaiser Ludwig II.

888

Tod Kaiser Karls III., Ende der Karolingerherrschaft.

888–924

König (Kaiser) Berengar I.

896

Leichensynode Papst Stephans VI.

926–948

König Hugo.

932–954

Alberich II. von Rom.

950–961

König Berengar II.

Die »Pippinische Schenkung«

König Pippin hatte 754 versprochen, »dem heiligen Petrus« die von den Langobarden geraubten Gebiete »zurückzuerstatten«. Worin diese »Pippinische Schenkung« genau bestand, ist jedoch unklar. Ein Text ist nicht überliefert, ebensowenig der Text, der Karl dem Großen nach dem Bericht des Liber Pontificalis 774 präsentiert und von ihm bestätigt wurde, sondern erst das Privileg Ludwigs des Frommen von 817 (Hludowicianum), aber auch dieses nur in einer späteren Abschrift, die zahlreiche Interpolationen aufweist: Die Namensliste nennt auch einige Orte, die später nicht zum Kirchenstaat gehörten, und macht teils phantastische Angaben (Korsika, Sardinien, Sizilien, Benevent, Salerno, Neapel und Kalabrien). Einige Namen sind nicht eindeutig zu identifizieren. Im Original liegen erst die Bestätigungen Ottos des Großen (Ottonianum von 962) und Heinrichs II. (Heinricianum von 1020) vor.

In welcher Form diese Schenkung erfolgen sollte, ist aber nicht ganz klar: Sollte (was dann später tatsächlich geschah) ein weltliches päpstliches Herrschaftsgebiet [22]errichtet werden, und welche Rechte sollte Pippin dort haben? Oder war lediglich die Rückgabe der Patrimonien (des Großgrundbesitzes) in diesen Gebieten geplant – auch das ein wichtiger Aspekt für den Papst, seit er von seinen Einkünften in Süditalien abgeschnitten war? Besondere Schwierigkeiten bereitet die Nennung einer Demarkationslinie (confinium), die sich in Norditalien von Luni bis Monselice zieht: Die Interpretationen reichen vom Plan einer Teilung des Langobardenreichs zwischen dem Papst und den Franken bis zur bloßen Abgrenzung von Einflusssphären; es ist aber beobachtet worden, dass sich noch die Ottonen bei Bischofsernennungen nördlich und südlich dieser Linie unterschiedlich verhielten.

Pippin und Karl setzten das Schenkungsversprechen jedenfalls nicht so um, wie es ursprünglich geplant war, zumal sich nach der Eroberung des Langobardenreichs durch Karl den Großen die Frage ohnehin anders darstellte als unter Pippin. Dieser hatte dem Papst 756 im Wesentlichen nur die östliche Hälfte des Exarchats Ravenna übertragen; Karl der Große fügte 774, 781 und 787 weitere, aber durchaus nicht alle beanspruchten Gebiete hinzu.

Nach dem Ende der unmittelbaren Karolingerherrschaft im Jahre 875 schrumpfte der Kirchenstaat auf den Dukat von Rom und die angrenzenden Gebiete; die übrigen Teile entglitten der päpstlichen Kontrolle (im Exarchat hatte ohnehin der Erzbischof von Ravenna als eine Art dauernder Stellvertreter des Papstes mit guten Beziehungen zum karolingischen Hof fungiert). Erst die Restitutionen der Ottonenzeit brachten wieder eine Wende.

[23]Islamische Eroberung Siziliens

Das 9. Jahrhundert bereicherte die Geschichte Italiens durch eine weitere Komponente: die islamische Herrschaft auf Sizilien und die islamischen Eroberungsversuche auf dem Festland und auf Sardinien und Korsika.

Erste sarazenische Razzien gegen Sizilien werden schon für die Jahre 652 und 677 gemeldet, dann in dichter Folge für 700, 704, 705, 720, 728, 729, 730, 732, 733, 740, 752, schließlich für 819/820. Die Eroberung der Insel wurde, ähnlich wie ein Jahrhundert zuvor in Spanien, durch interne Konflikte begünstigt: Als der byzantinische Admiral Euphemios wegen eigenmächtiger Handlungen abgesetzt werden sollte, versuchte er dem durch eine Rebellion zuvorzukommen, indem er sich selbst zum Kaiser aufwarf. Er fand aber auf Sizilien nicht die erhoffte Unterstützung, musste nach Afrika fliehen und glaubte nun, mit sarazenischer Hilfe seine Ambitionen befriedigen zu können. 827 wurde der arabische Kriegszug beschlossen; am 17. Juni landete das Heer bei Mazara auf Sizilien. Dann aber blieb das Unternehmen zunächst stecken. Euphemios – ohnehin nur willkommener Anlass für einen Kriegszug, der auch ohne ihn ›fällig‹ gewesen wäre – spielte keine Rolle mehr und wurde 828 ermordet.

In der Folgezeit wurde Sizilien zum Anziehungspunkt für Glücksritter aus allen Teilen der islamischen Welt, die zu Hause keine Entfaltungsmöglichkeiten fanden. Hingegen erhielten die christlichen Verteidiger, vor allem bedingt durch die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Süditalien, nur wenig Unterstützung. Dennoch zog sich die Eroberung der Insel das gesamte 9. Jahrhundert hin: Im Herbst 831 fiel [24]Palermo, 843 Messina, 857 Cefalù, 859 Enna, 869/870 die Insel Malta, schließlich 878 Syrakus, während Taormina und Catania noch bis 902 byzantinisch blieben.

Parallel dazu erfolgten Raubzüge gegen Sardinien und Korsika und entlang der gesamten Küste des italienischen Festlandes. An einigen Stellen, so am Garigliano und in Bari, konnten sich die Eindringlinge festsetzen, und es gelang oft erst nach Jahren, sie wieder zu vertreiben. Am spektakulärsten war die Plünderung der Peterskirche in Rom im Jahre 846; dies gab den Anlass zum Bau der in Resten heute noch erhaltenen Mauer um die Leostadt.

Die karolingische Herrschaft

Als Pippin 768 starb und das Frankenreich unter seine Söhne Karl (den Großen) und Karlmann aufgeteilt wurde, stellte der langobardische König (seit 757 Desiderius) in dem unvermeidlich erscheinenden Konflikt der beiden Brüder einen wichtigen Bundesgenossen dar. So konnte er es wagen, die durch die fränkischen Interventionen unterbrochene Abrundung des Langobardenreiches erneut zu versuchen. Indes starb Karlmann schon 771, und Karl als Alleinherrscher schritt zur Eroberung Italiens und übernahm selbst die langobardische Königswürde. Der Sonderstellung Italiens trug er durch die Nennung der Langobarden in seinem Königstitel (rex Francorum et Langobardorum, so auch später im Kaisertitel) und durch die Einsetzung seines Sohnes Pippin (gest. 810, noch vor Karl) als Unterkönig Rechnung.

In noch engere Beziehung zu Italien trat Karl der Große durch seine Kaiserkrönung am Weihnachtstag 800. Der 795 [25]gewählte Papst Leo III. wurde von seinen politischen Gegnern während einer Prozession überfallen und schwer misshandelt (die Berichte über eine Verstümmelung und anschließende Wunderheilung sind Legende), konnte aber zu Karl dem Großen nach Paderborn fliehen. Dort wurde vereinbart, dass er Karl in Rom zum Kaiser krönen solle, um so einerseits Karls Rang, der über den eines gewöhnlichen Königs ja bereits weit hinausging, angemessen zu erhöhen und andererseits eine Aburteilung der römischen Gegner des Papstes zu ermöglichen. (Die frühere, auf Einharts tendenziösem Bericht beruhende These, Karl sei durch die Krönung überrascht worden, ist von der Forschung widerlegt worden.) Die Bedeutung des Vorgangs für Italien liegt vor allem darin, dass er Rom als Ort der Kaiserkrönung festlegte und so die Italienzüge der späteren deutschen Könige erforderlich machte; dies führte zu einer besonders engen politischen Verbindung zwischen Deutschland und Italien.

Durch die Erbteilungen der späteren Karolinger fiel das ehemalige Langobardenreich, ab jetzt gewöhnlich regnum Italiae oder regnum Italicum genannt, zunächst an Kaiser Lothar I., später an Kaiser Ludwig II. Diesem gelang es, auch über das bislang autonome Fürstentum Benevent effektive Herrschaft auszuüben, indem er in die dortigen Erbstreitigkeiten eingriff. Auch gegen die Sarazenen ging er erfolgreich vor. Dann aber wurde er 871 von seinem eigenen Lehensmann, dem Fürsten Adelchis von Benevent, gefangen gesetzt und nur gegen Urfehde freigelassen – eine Freveltat, die ungeheures Aufsehen erregte, jedoch Ludwigs Ansehen ruinierte, das auch durch eine erneute Krönung in Rom nicht wiederhergestellt werden konnte.

[26]Ludwig II. starb ohne Erben 875. Nun setzte zwischen seinen west- und ostfränkischen Verwandten ein Wettlauf um die Kaiserkrone (und damit auch die italienische Königswürde) ein. Erfolgreich war zunächst Karl II. der »Kahle«, der an Weihnachten 875 (also genau ein Dreivierteljahrhundert nach Karl dem Großen) gekrönt wurde. Wahrscheinlich bei dieser Gelegenheit schenkte er dem Papst jenen Thron, der später als cathedra Petri missverstanden und als Reliquie verehrt wurde. Karl II. starb aber schon 877. Ihm folgte 879 Karl III. der »Dicke« nach (als Kaiser seit 881). Mit seinem Tod 888 endete die direkte Zugehörigkeit Italiens zum karolingischen Gesamtreich, da die verbleibenden Karolinger entweder unehelich geboren oder zu jung waren, um sofort Ansprüche durchzusetzen.

Die Zeit der »italienischen Nationalkönige«

Nunmehr begann die Zeit der sog. italienischen Nationalkönige (ein im Grunde unhistorischer Ausdruck, da es damals noch keine italienische Nation gab): Der einheimische Adel setzte willkürlich Könige ein und ab, wobei es sich entweder um einflussreiche Markgrafen aus Italien selbst oder um Herrscher benachbarter Reiche handelte. Diese Könige erlangten in der Regel auch die Kaiserkrönung, die jetzt geradezu als Attribut der italienischen Königswürde erschien. Der schnelle Wechsel der Herrscher war neben innenpolitischen Machtkämpfen auch dadurch bedingt, dass praktisch alle versagten, wenn es darum ging, Italien gegen die Raubzüge der Sarazenen von Süden und – eine neue Bedrohung – der Ungarn von Nordosten her zu schützen.

[27]Als erster »Nationalkönig« wurde 888 Markgraf Berengar (I.) von Friaul gewählt. Trotz zahlreicher Konkurrenten konnte er über 36 Jahre lang seine Ansprüche behaupten. Dabei konnten die Päpste als »Verleiher« der Kaiserkrone (Wido 889, Lambert 892, Arnulf 896, Ludwig 901, Berengar I. 915) teils eine aktive Rolle spielen, teils mussten sie aber auch bestehende Konstellationen nolens volens legalisieren. Bei einem Umschwung der Machtverhältnisse traf sie die Rache der Gegenpartei, so besonders tragisch im Falle des Papstes Formosus, den sein Nachfolger Stephan VI. aus dem Grab reißen und auf der schauerlichen »Leichensynode« von 896 nachträglich absetzen ließ.

Nach Berengars I. Ermordung 924 folgte Hugo von Vienne, der bis 948 relativ unangefochten herrschte – teils weil er eine überaus skrupellose Politik betrieb, teils weil gewissermaßen das Reservoir möglicher Gegenkönige erschöpft war. Erst zu Ende seiner Regierung unternahm Markgraf Berengar (II.) von Ivrea einen Usurpationsversuch, scheiterte aber zunächst und musste über die Alpen zum deutschen König Otto I. fliehen; ob er dort dessen Vasall geworden ist, wie einige Quellen berichten, ist umstritten.

Einen eigenen Weg schlug das Herzogtum Benevent ein. Schon zur langobardischen Königszeit nur lose mit dem übrigen Reich verbunden, entging es zunächst der karolingischen Eroberung und trat auch später nur in eine formale Lehensabhängigkeit ein. Die Herzöge nahmen jetzt den Fürstentitel an und betrachteten sich als die Bewahrer der langobardischen Traditionen. Allerdings führten Erbstreitigkeiten (die Kaiser Ludwig II. Gelegenheit zur Einmischung boten) zur Teilung in die Fürstentümer Benevent[28]und Salerno, von denen sich schließlich noch Capua abspaltete. Außerdem sahen sie sich besonderer Bedrohung durch die Sarazenen sowie einem Rückeroberungsdruck seitens der Byzantiner ausgesetzt, die die Grenze ihrer Herrschaft ca. 100 km nach Norden vorschieben konnten.

Eine Sonderentwicklung nahm auch der Kirchenstaat. Das Papsttum geriet immer mehr in die Hände rivalisierender römischer Adelsfamilien. Zwar hatte Lothar I. in der Constitutio Romana die Papstwahl strenger kaiserlicher Aufsicht unterstellt; aber die den Kaisertitel tragenden Nationalkönige waren zu schwach, um diese Rechte wirksam wahrzunehmen. Vielmehr erschienen jetzt einige Adelsfamilien als die eigentlichen Herrscher des Kirchenstaates, die nach Belieben Päpste einsetzten und auch beseitigten. Da dabei auch mehrere adlige Damen hervortraten, bezeichnete die protestantische Polemik (V. E. Löscher 1705) diese Epoche als das Zeitalter der »Pornokratie«. Die letzte Pornokratin Marozia, die auch mit König Hugo verheiratet war, wurde schließlich von ihrem eigenen Sohn Alberich II. gestürzt. Alberich führte von 932 an relativ stabile Verhältnisse in Rom herbei, untersagte aber den von ihm abhängigen Päpsten die Vornahme einer neuen Kaiserkrönung nach dem Tode Berengars I.

Die Zeit der Ottonen und Salier

950–973

Otto I. (der Große).

962

Kaiserkrönung Ottos I.

972

Heirat Ottos II. mit Theophanu.

973–983

Otto II.

982

Niederlage Ottos II. am Kap Colonne.

983–1002

Otto III.

996–999

Papst Gregor V.

999–1003

Papst Silvester II.

1002–1004

(Gegen-)König Arduin von Ivrea.

1004–1024

Heinrich II.

1024–1039

Konrad II.

1039–1056

Heinrich III.

1046

Synode von Sutri.

1056–1106

Heinrich IV.

1073–1085

Papst Gregor VII.

1077

Canossa.

1084

Eroberung und Verwüstung Roms durch die Normannen.

1088–1099

Papst Urban II.

1093–1101

Konrad, Sohn Heinrichs IV., Gegenkönig in Italien.

1052–1115

Markgräfin Mathilde von Tuszien.

1099–1118

Papst Paschalis II.

1100–1125

Heinrich V.

1122

Wormser Konkordat.

Otto I. und Otto II.

Von einer Adelspartei ins Land gerufen und zusätzlich legitimiert durch die Ehe mit Adelheid, der Witwe des letzten Königs, konnte der deutsche König Otto I. 950 den einheimischen Prätendenten für die italienische Königskrone, Berengar II., verdrängen und auf die Rolle eines Unterkönigs beschränken. Die von Otto auch gewünschte [30]Kaiserkrönung verhinderte jedoch der weltliche Herrscher Roms, Alberich II.

Erst ein Jahrzehnt später änderten sich die Verhältnisse. Berengar II. versuchte 960, den Kirchenstaat seinem Machtgebiet einzuverleiben. Die Gelegenheit dazu schien günstig, denn in Rom war auf Alberich II. sein unerfahrener Sohn Johannes Oktavian (seit 955 Papst Johannes XII.) gefolgt. Dieser brach nun mit der Politik seines Vaters und lud Otto zur Kaiserkrönung ein; das ermöglichte es Otto zugleich, den zu selbstherrlich gewordenen Berengar zu beseitigen. Die Kaiserkrönung Ottos und Adelheids fand am 2. Februar 962 statt; die Bekämpfung Berengars zog sich noch bis 965 hin. Zwei Jahre nach der Kaiserkrönung ließ Otto auch den moralisch anfechtbaren Johannes XII. absetzen, der auf die Seite Berengars gewechselt war, und durch Leo VIII. ersetzen; jedoch konnte dieser sich in Rom nur halten, solange der Kaiser selbst in Italien anwesend war.

Anlässlich der Kaiserkrönung erneuerte Otto im sogenannten Ottonianum die Urkunde über die Pippinische Schenkung, d. h., er versprach der Kurie die Restitution all jener Gebiete, die ihr zur Zeit der Nationalkönige und während der politischen Selbstbeschränkung Alberichs II. verlorengegangen waren. Der Vorgang zog sich längere Zeit hin und wurde auch dadurch überlagert, dass Ravenna wie unter den Karolingern eine Sonderstellung erhielt, indem es im Einvernehmen mit der Kurie Kaiserin Adelheid übertragen wurde. Ansonsten stützte sich die ottonische Herrschaft, dem Beispiel der Nationalkönige, besonders Berengars I., folgend, in steigendem Maße auf die Bischöfe, die mit Grafschaftsrechten usw. ausgestattet wurden – also die als ottonisch-salisches Reichskirchensystem bekannte [31]Regierungsweise. Als Bischöfe bestimmten Otto I. und Otto II. Personen aus dem italienischen Adel; erst Otto III. und Heinrich II. setzten südlich der Alpen auch Deutsche ein.

Im Mai 961 hatte Otto I. seinen Sohn Otto II. zum Nachfolger in Deutschland bestellt (eine Maßnahme zur Vorbereitung der Kaiserkrönung). An Weihnachten 967 ging er einen Schritt weiter und machte den nunmehr zwölfjährigen Mitkönig zum Mitkaiser. So erhob er den Anspruch, das westliche und das östliche Kaisertum seien gleichwertig, und zwar in denselben Formen, deren sich seinerzeit Karl der Große bedient hatte. Zu einer Eheverbindung der Kaiserhäuser fand sich jedoch erst der 969 durch einen Staatsstreich an die Macht gekommene Kaiser Johannes Tzimiskes bereit: Aus seiner Verwandtschaft stammte die Braut für Otto II., die berühmte Prinzessin Theophanu. Sie wurde bei der Eheschließung 972 ebenfalls zur (Mit-)Kaiserin (consors imperii) gekrönt.

Otto I. starb 973. Gegen Otto II. regte sich in Italien kein offener Widerstand, jedoch benötigte er sieben Jahre, um nördlich der Alpen die Position seines Vaters voll einzunehmen. In Italien finden wir ihn erst wieder ab 980. Zum Verhängnis wurde ihm seine Niederlage am Kap Colonne bei Cotrone gegen eine sarazenische Invasionsarmee 982, wobei er nur knapp der Gefangennahme entging. Im Jahr darauf traf er Vorsorge für seine Nachfolge: Sein Sohn Otto III. wurde in Verona zum König gewählt und Weihnachten in Aachen gekrönt. Wahl und Krönung erfolgten jeweils unter deutscher und italienischer Beteiligung und sollten für Deutschland und Italien gelten, was dem Plan einer Realunion der beiden Reiche entsprach. Dazu kam es [32]aber nicht, da Otto II. am 7. Dezember 983 im Alter von 28 Jahren überraschend starb. Er wurde in Rom begraben. Sein Grab befand sich im Atrium von St. Peter, wurde aber beim Neubau der Peterskirche 1694 abgebrochen und in die Grotten verlegt; ein Plan Wilhelms II. zur Wiedererrichtung blieb (glücklicherweise) unausgeführt.

Otto III.

Die Regentschaft für den minderjährigen Otto III. übernahmen die Kaiserinnen Theophanu und Adelheid, jedoch war die Lage in Deutschland so schwierig, dass sie kaum in die Verhältnisse in Italien eingreifen konnten, wo Ottos Herrschaft indes prinzipiell unangefochten blieb. Als Otto III. 994 volljährig geworden war, begann er sofort eine intensive Italienpolitik; in den Jahren 996/997 (Kaiserkrönung am 21. Mai 996), 997/998 und 999–1002 hielt er sich südlich der Alpen auf. Gegenüber dem Papsttum nahm er eine stärkere Stellung ein als alle seine Vorgänger, da die Römer nicht nur seine Zustimmung zur Papstwahl einholten, sondern ihn geradezu um die Benennung eines Papstes baten. So setzte er im Mai 996 seinen Verwandten Brun (Gregor V.) ein und im April 999 den berühmtesten Gelehrten seiner Zeit, Gerbert von Aurillac (oder von Reims, Silvester II.). Das Ottonianum erneuerte er nicht, sondern er übertrug dem Papst als freie Schenkung acht Grafschaften in den Marken.

Die Aufenthalte in Italien waren Teil einer Herrschaftskonzeption, die in ideal gedachter Weise das (verchristlichte) Römische Reich und die Herrschaft Roms über den [33]Erdkreis erneuern sollte. Otto schlug daher in Rom seine Residenz auf und stattete seinen Hof mit antikisierend-byzantinischen Titeln aus. Es gelang auch, eine purpurgeborene Prinzessin aus Byzanz für ihn als Braut zu gewinnen. Von seinem Leben, das wie im Zeitraffer verlief, und von seiner Person müssen eine eigentümliche Faszination ausgegangen sein. Dieses Faszinosum versagte aber tragischerweise ausgerechnet in der Stadt, die im Zentrum seiner Konzeption stand: Ende 1000 brach in Rom eine Revolte gegen ihn aus, die ihn im Frühjahr zur Flucht aus der Ewigen Stadt zwang. Thietmar von Merseburg fasste diesen Widerspruch prägnant in die Worte: »Alle Gebiete, ob sie von Romanen oder Germanen bewohnt waren, unterwarfen sich getreulich seiner Herrschaft, mit einziger Ausnahme der Stadt Rom selbst, die er vor allen anderen geliebt und ihnen stets vorgezogen hatte.«

Arduin von Ivrea und Heinrich II.

Otto III. starb am 24. Januar 1002 im Alter von 21 Jahren. Für seine Nachfolge war nicht vorgesorgt, und es schien, als sollten Deutschland und Italien eigene Wege gehen. Schon am 15. Februar 1002 wurde in Italien ein neuer König gewählt, Markgraf Arduin von Ivrea. Arduin war ein Gegner des bisherigen Regimes: Er war 996/997 in einen schweren Konflikt mit Bischof Petrus von Vercelli geraten, in dessen Verlauf der Bischof ums Leben kam. Deshalb wurde er 998/999 von den Bischöfen und vom Papst exkommuniziert und im Mai 999 von Otto III. abgesetzt; seine Rechte gingen zum Teil auf den neuen Bischof Leo von Vercelli[34]über. Als König hatte Arduin seine Machtbasis hauptsächlich in der westlichen Lombardei; die Toskana stand ihm distanziert gegenüber, die (häufig deutschen) Bischöfe der östlichen Gebiete lehnten ihn ab. Unter seinen Anhängern werden auch die secundi milites (oder: valvassores) genannt, also die Inhaber der kleinen Ritterlehen, die im Vergleich zum Adel (dem die Bischöfe entstammten) in einer juristisch schlechteren Stellung lebten; hier werden erste Konturen einer sozialen Differenzierung und eines sozialen Konfliktes sichtbar.

Gegen Arduin riefen Bischof Leo von Vercelli und seine Anhänger König Heinrich II. ins Land, der sich bis zum Juni 1002 in Deutschland hatte durchsetzen können. Dieser schickte Herzog Otto von Kärnten voraus, der aber in den Salurner Klausen in die Falle ging und Arduin unterlag. Daraufhin zog im Frühjahr 1004 Heinrich II. selbst nach Italien. Ihm unterwarf sich Arduin kampflos.

Aus deutscher Sicht erscheint Arduin leicht als (auch charakterlich bedenklicher) Usurpator, der die prekäre Situation nach dem Tode Ottos III. ausnutzte und die Rechte Heinrichs verletzte. Aber hatte Heinrich überhaupt Rechte auf die italienische Königskrone? Otto III. hatte keine Nachfolgeregelung getroffen; die Auffassung, dass der deutsche König automatisch auch König von Italien sei, setzte sich erst allmählich als Gewohnheitsrecht durch, wobei gerade die Tatsache, dass Heinrich Arduin verdrängen konnte, traditionsstiftend wurde. Selbst im Vergleich zu Otto I. war Heinrichs Rechtsposition schwächer, da Otto sich auf die Ehe mit Adelheid und, sofern die Nachricht zutrifft, auf die Lehnshuldigung Berengars II. berufen konnte. Heinrichs Rechtsanspruch war also im Grunde nicht [35]besser als der aller Nationalkönige aus der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts. Was Arduins Charakter angeht, ist zu bedenken, dass der Autor der wichtigsten literarischen Quelle über ihn, Bischof Leo von Vercelli, zugleich sein erbittertster Gegner war.

Heinrich II. wurde bei seinem ersten Italienzug in Pavia förmlich zum König gewählt und am 14. Mai 1004 gekrönt. Das Krönungsfest endete in unschöner Weise mit einem blutigen Kampf zwischen seinen Truppen und der Bevölkerung; bei fast jeder Krönung ereigneten sich von nun ab solche Zwischenfälle. In den italienischen Quellen sind auch erstmals nationalistische Töne zu hören, so etwa bei Arnulf von Mailand. Nach der Paveser Krönung kehrte Heinrich sofort nach Deutschland zurück. Auch der zweite Italienzug zur Kaiserkrönung am 14. Februar 1014 und ein weitgehend erfolgloser dritter Zug gegen die byzantinischen Gebiete in Süditalien 1021/22 endeten mit einer schnellen Rückkehr über die Alpen.

Konrad II. und Erzbischof Aribert von Mailand

Nach dem Tode Heinrichs II. 1024 wiederholte sich die Situation von 1002, wenn auch weniger dramatisch. Es gab Versuche, König Robert II. von Frankreich oder Herzog Wilhelm V. von Aquitanien zum König zu wählen; jedoch führten die Bischöfe (Heinrich II. hatte überwiegend Deutsche ernannt) die Entscheidung herbei, indem sie in Konstanz dem neuen deutschen König Konrad II. huldigten. Dieser erschien 1026 in Italien, empfing in Mailand die lombardische, 1027 in Rom die Kaiserkrone und ließ sich [36]anschließend in Süditalien von den Fürsten von Salerno, Benevent und Capua huldigen. In die bestehenden Verhältnisse griff er nicht ein.

Weniger glatt verlief der zweite Italienzug des Kaisers, denn jetzt wurde er in die internen Konflikte in Stadt und Bistum Mailand hineingezogen. Dort war inzwischen eine vierfache soziale Schichtung zu erkennen: An der Spitze standen die (hoch)adligen, bereits erbberechtigten Lehensträger des Königs (capitanei), aus welcher Gruppe auch Erzbischof Aribert stammte; dann kamen die Inhaber kleiner Lehen, die noch Vasallen im ursprünglichen Sinne waren, also ohne Erbberechtigung und leicht absetzbar (valvassores); dann die durch Handel und Handwerk zu Wohlstand kommenden »Bürger«; schließlich die besitzlose Unterschicht. Anlass des Konflikts war ein Kriegszug, wobei die Truppen des Erzbischofs im Wesentlichen aus valvassores bestanden. Diese fühlten sich für ihre Dienste nicht ausreichend belohnt und revoltierten 1034 gegen Aribert, der bei den Mailänder Bürgern Rückhalt fand. Als nun Konrad II. Anfang 1037 nach Mailand kam, befürchteten diese Bürger seine Parteinahme zugunsten der valvassores und entfachten einen Aufstand; der Kaiser sah im Erzbischof den Anstifter der Revolte und setzte ihn gefangen. Zwei Monate später konnte Aribert aber fliehen und nach Mailand, das Konrad inzwischen verlassen hatte, zurückkehren; dieser belagerte daraufhin die Stadt. Ein Versuch des Erzbischofs, Odo von der Champagne als Gegenkönig ins Land zu rufen, scheiterte. Damals ist zum ersten Mal vom carroccio, dem berühmten Mailänder Fahnenwagen, die Rede, den der Erzbischof erfunden haben soll, um die Kampfmoral seiner Bürger zu stärken. Umgekehrt erließ Konrad, um die[37]valvassores auf seine Seite zu ziehen, während der Belagerung am 28. Mai 1037 ein folgenschweres Privileg, das auch für diese Gruppe die Erblichkeit der Lehen einführte.

Konrad II. gilt aus deutscher Sicht als erfolgreicher und tatkräftiger König. In Italien hat er, vor allem in der Mailänder Affäre, ungeschickt agiert. Sein Valvassorenprivileg, entstanden aus dem Versuch, in unteren Bevölkerungsschichten eine Stütze für das Königtum zu finden, stellt eine erste Abkehr vom ottonisch-salischen Reichskirchensystem dar. In die Verhältnisse in Rom griff er, auch aus religiösem Desinteresse, nicht ein.

Heinrich III. und die kirchliche Reformbewegung

Auf Konrad II. folgte in Deutschland und Italien problemlos sein Sohn Heinrich III. nach. In seiner Regierungszeit gewannen die Ideen der Kirchenreform Einfluss auf die dortige Politik. Seit von der Mitte des 10. Jahrhunderts an die unmittelbare Existenzbedrohung der Christen im Abendland durch Wikinger, Sarazenen und Ungarn nachließ, erwachte das Interesse an einer Praktizierung des Christentums, die über den bloßen Vollzug von Riten hinausging und sich auch den geistigen Gehalt der Botschaft zu erschließen versuchte. (Die Jahrtausendwende als möglicher Weltuntergangstermin mochte eine Rolle gespielt haben, darf aber nicht überschätzt werden.) Der Klerus konnte dieses gesteigerte religiöse Bedürfnis jedoch nicht befriedigen. Den Grund dafür sahen die Zeitgenossen in der zu starken Verquickung des weltlichen und geistlichen Bereichs, konkret in der Verfügungsgewalt von Laien über [38]geistliche Ämter, der sogenannten Laieninvestitur, die jetzt als Simonie (Verkauf geistlicher Stellen) gedeutet wurde. Besonders akut war die Frage in Frankreich; dort hatte die Reformbewegung im Kloster Cluny ihr Zentrum. Rom dagegen verschloss sich noch lange den neuen Ideen, obwohl Beziehungen zu Cluny bestanden: Die Päpste waren immer noch Exponenten der Adelsparteien, zumal Heinrich II. kaum Einfluss auf die Politik in Italien nahm und Konrad II. religiös desinteressiert war.

Das änderte sich, als Heinrich III. den Thron bestieg; er war bereits mit den Ideen der Kirchenreform aufgewachsen und persönlich sehr religiös. Mit der Rückständigkeit Roms in dieser Frage wurde er konfrontiert, als er 1046 nach Italien kam, um die Kaiserkrone zu empfangen, denn dafür standen ihm gewissermaßen drei Päpste zur Auswahl: Benedikt IX. (seit 1032/33 im Amt), Exponent des Adelsgeschlechtes der Tusculaner; Silvester III. (seit Anfang 1045), ein Gegenpapst der Partei der Crescentier; schließlich Gregor VI., der Benedikt im Mai 1045 das Papsttum abgekauft hatte, trotz dieses simonistischen Akts persönlich integer war und am ehesten der Kirchenreform zuneigte. Heinrich III. ließ jedoch auf einer Synode in Sutri im Dezember 1046 alle drei Päpste für abgesetzt erklären und erhob stattdessen, nach dem Vorbild Ottos III., Bischof Suidger von Bamberg zum Papst (Clemens II.). Von ihm empfing er am 25. Dezember 1046 die Kaiserkrone, zog dann nach Süditalien, wo er im Februar 1047 in Capua die Normannen belehnte, und kehrte nach Deutschland zurück.

Das Eingreifen des Kaisers hatte der Reformpartei in Rom noch keineswegs zum Siege verholfen; vielmehr zog sich die Entwicklung praktisch noch bis zum Ende des [39]Jahrhunderts hin, führte für drei Jahrzehnte zum Schisma und wurde zudem vom Konflikt zwischen Heinrich IV. und Gregor VII. überlagert. Zunächst kehrte, als Clemens II. schon am 9. Oktober 1047 starb (eines natürlichen Todes, wie die toxikologische Untersuchung seiner Leiche gezeigt hat, nicht, wie zeitgenössische Quellen behaupteten, vergiftet), Benedikt IX. zurück, starb aber seinerseits schon Ende 1048. Damit überlebte er allerdings den von Heinrich III. ernannten Nachfolger Clemens’ II., Bischof Poppo von Brixen (Damasus II., Papst 17. Juli – 9. August 1048). Es folgten, ebenfalls von Heinrich III. eingesetzt, der energische Leo IX. (zuvor Bischof von Toul) bis 1054 und Viktor II. (zuvor Bischof von Eichstätt) bis 1057.

Die Papstwahlordnung von 1059

Noch vor Viktor II. war 1056 der Kaiser gestorben. Er hinterließ seinen sechsjährigen Sohn Heinrich IV. unter der Vormundschaft der Kaiserinwitwe Agnes, die indes mit dieser Aufgabe überfordert war. Die Reformpartei in Rom nutzte den Freiraum, um eigenmächtig eine Papstwahl durchzuführen. Der neue Papst Stephan IX. starb aber schon 1058. Nunmehr kam es zum Schisma, denn die reformfeindlichen Kräfte wählten im April 1058 den Tusculaner Benedikt X., worauf die Reformpartei im Dezember in Florenz mit der Wahl des Bischofs dieser Stadt (Nikolaus II.) antwortete; Benedikt wurde mit Hilfe des Markgrafen der Toskana und der Normannen von Aversa gewaltsam vertrieben.

Im April 1059 erließ eine Synode im Lateran ein [40]Papstwahldekret, das für künftige Papstwahlen dasjenige Verfahren sanktionierte, das bei Nikolaus’ eigener Wahl angewandt worden war. Das Dekret gab allerdings keine vollständige Verfahrensanweisung, sondern beschränkte sich auf die Klarstellung einiger wichtiger und gefährlicher Punkte. Die Hauptrolle sollten die Kardinalbischöfe spielen, ihrem Vorschlag sollten sich die übrigen Kardinäle und der Klerus anschließen; auch einige wenige Laien konnten zugezogen werden. Zu wählen war ein römischer Kleriker, die Wahl sollte in Rom stattfinden; von beiden Bedingungen konnte aber notfalls abgewichen werden, vor allem, um etwaiger Simonie (d. h. weltlicher Einmischung) vorzubeugen. Dabei wurde der römische Adel, von dem solche »Simonieversuche« erfahrungsgemäß am ehesten zu befürchten waren, mit den stärksten Negativausdrücken belegt; seinen Einfluss auszuschließen, war das eigentliche Anliegen des Dekrets. Im selben Jahr 1059 fand auch die päpstliche Belehnung der Normannen statt, die sich im Lehnseid ausdrücklich zum Schutz der Papstwahl verpflichteten.

Als Nikolaus II. 1061 starb, musste das Papstwahldekret seine Bewährungsprobe bestehen; aber seine Regelungen versagten, sowohl bei dieser als auch bei den kommenden Wahlen. Es entstand wieder ein Schisma, denn die Reformfeinde wandten sich an die Regentin Agnes und baten um die Designation eines Papstes; Agnes benannte im Oktober 1061 Cadalus (Honorius [II.]). Dagegen wählten die Reformer Ende September 1061 in Siena Bischof Anselm von Lucca (Alexander II.). Zwischen beiden kam es zum gewaltsamen Kampf um Rom, wobei sowohl der Markgraf von Tuszien als auch die Normannen von Aversa [41]intervenierten. Honorius verlor jedoch seinen Rückhalt am Kaiserhof, als die Regentin 1063 durch den Staatsstreich von Kaiserswerth entmachtet wurde, so dass sich Alexander durchsetzen konnte. Schon die Zeitgenossen bemerkten allerdings, dass weniger der Papst als vielmehr der Archidiakon Hildebrand die päpstliche Politik leitete.

Gregor VII. und Heinrich IV.

Als Alexander II. 1073 starb, hatte der seit 1064 volljährige König Heinrich IV. noch nicht in die italienischen Verhältnisse eingegriffen; zwei Versuche eines Romzuges 1065 und 1067 waren aufgrund politischer Schwierigkeiten in Deutschland gescheitert. So konnte er bei der Papstwahl übergangen werden, und dies umso eher, als sie unter tumultuarischen Umständen stattfand: Die Leichenfeier für Alexander II. ging unversehens in eine Wahlversammlung über, bei der die Bevölkerung den Archidiakon Hildebrand als Papst (Gregor VII.) forderte und Klerus und Kardinäle nachträglich zustimmten. Die Irregularität der Vorgänge, die die Wahlordnung von 1059 auf den Kopf stellten, bestätigen Gregors eigene Briefe.

Die größte Bedrohung für den neuen Papst ging von dem Normannen Robert Guiskard aus, der trotz seiner Lehnshuldigung eine aggressive Politik zu Lasten des Kirchenstaates betrieb. Gregor verweigerte ihm deshalb 1073 die Lehnsmutung, exkommunizierte ihn 1074 und 1075 und unternahm 1074 sogar einen Kriegszug gegen ihn, der aber wie alle Militäraktionen der Päpste in Süditalien scheiterte.

In dieser Situation war Gregor auf ein gutes Verhältnis [42]zu Heinrich IV. bedacht. Zwischen dem König und der Kurie bestanden noch von der Zeit Alexanders II. her wegen der Ereignisse in Mailand Spannungen. Dort war es seit 1057 (bis etwa 1075) zu einer gewalttätigen Variante der kirchlichen Reformbewegung gekommen: Die Volksbewegung der Pataria (so genannt nach dem Mailänder Trödelmarkt) versuchte, eigenmächtig gegen »simonistische« Kleriker vorzugehen. Erzbischof Wido stand den Vorgängen taten- und wohl auch verständnislos gegenüber und trat schließlich 1070 zurück. Daraufhin setzte Heinrich IV.Gottfried als neuen Erzbischof ein; dieser stieß aber bei der Bevölkerung auf Widerstand, die 1072, mit römischer Hilfe, eine »kanonische« Wahl durchführte, aus der Atto hervorging. Heinrich IV. beharrte auf Gottfried; deshalb bannte Papst Alexander II. fünf Ratgeber des Königs. Gregor VII. nahm diese Maßnahme jedoch zurück, und erst als Heinrich IV. 1075 sowohl Gottfried als auch Atto beiseiteschob und Tebald als neuen Erzbischof von Mailand investierte, eskalierte der Konflikt. Auf ein Mahnschreiben des Papstes mit schweren Vorwürfen vom 8. Dezember 1075 hin trat am 24. Januar 1076 in Worms eine Synode der deutschen Bischöfe zusammen; sie veranlasste den König, den Papst durch ein Schreiben nach Rom für abgesetzt zu erklären. Der Brief war gerichtet an »Hildebrand, nicht mehr [oder: nicht etwa; lateinisch: iam non] Papst, sondern falscher Mönch«, und endete: »Ich, Heinrich, durch die Gnade Gottes König, sage Dir zusammen mit allen meinen Bischöfen: Steige herab, steige herab!« (Ob der überlieferte Wortlaut korrekt ist, ist nicht endgültig geklärt.) Die treibende Kraft waren dabei die Bischöfe, die sich durch den römischen Reformeifer, der streckenweise durchaus fundamentalistische [43]Züge annahm, in ihrer Stellung bedroht sahen und teils auch persönlich beleidigt fühlten; die Bischöfe in Reichsitalien schlossen sich auf einer Synode in Piacenza ihren deutschen Amtsbrüdern an.

Das Schreiben des Königs traf am ersten Tag der Fastensynode, dem 14. Februar 1076, in Rom ein; am folgenden Tag erklärte Gregor VII. Heinrich für exkommuniziert und abgesetzt. Die deutschen Fürsten forderten Heinrich auf, sich binnen Jahresfrist vom Bann zu lösen, und luden den Papst nach Deutschland ein. Während Gregor nach Norden unterwegs war, kam ihm Heinrich IV. entgegen, der trotz des Winters die Alpen überquert hatte; Gregor floh in die Burg Canossa. Dort erschien Heinrich Ende Januar 1077, aber nicht, wie der Papst gefürchtet hatte, mit Heeresmacht, sondern als reuiger Sünder. Gregor blieb nichts anderes übrig, als den König praktisch ohne Gegenleistung oder Garantien am 28. Januar 1077 loszusprechen. Heinrich hatte den Priester in Gregor erfolgreich gegen den Politiker ausgespielt, freilich auch die seit der Antike behauptete Position der Überordnung des römischen Kaisers über den Bischof von Rom aufgegeben (Schlagwort »Canossa als Wende«).

Danach trat für Gregor VII. wieder der Kampf gegen Robert Guiskard in den Vordergrund, den er 1078 zum dritten Mal exkommunizierte. So erklärt es sich auch, dass er den trotz der Lossprechung Heinrichs gewählten Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden zunächst nicht unterstützte und erst am 7. März 1080 Heinrich erneut exkommunizierte. Der König antwortete mit einer Synode in Brixen im Juni 1080, die Gregor erneut absetzte und Erzbischof Wibert von Ravenna als Clemens (III.) zum Papst wählte. Vier [44]Tage später söhnte sich Gregor VII. mit Robert Guiskard aus; in der Investiturformel hieß es: »Betreffend das Gebiet aber, das Du zu Unrecht innehast […], will ich Dich jetzt geduldig ertragen im Vertrauen auf Gott und auf Deine Güte, dass Du Dich hinfort so zur Ehre Gottes und des heiligen Petrus verhältst, wie es Dir zu handeln und mir zu dulden geziemt ohne Gefahr für Dein und mein Seelenheil.« Das war eine völlige Kapitulation des Papstes. Tatkräftige Hilfe leistete Robert allerdings nicht. Da zudem in Deutschland der Gegenkönig am 15. Oktober 1080 starb, was die Zeitgenossen als Gottesurteil empfanden, konnte Heinrich im Frühjahr 1081 mit einem Heer nach Italien ziehen; nach zunächst vergeblicher Belagerung öffneten ihm Anfang 1084 die Römer (darunter mehrere Kardinäle) die Tore. So wurde am 31. März 1084 Heinrichs Kaiserkrönung durch Papst Clemens (III.) möglich. Gregor VII. konnte sich nur noch in der Engelsburg halten. Jetzt endlich besann sich Robert Guiskard seiner Lehenspflicht und zog nach Rom, das er am 27. Mai 1084 erstürmte; Heinrich IV. hatte die Stadt bereits verlassen. Die normannische Eroberung erfolgte mit solcher Gewalttätigkeit (damals erst wurden die antiken Gebäude zu den Ruinen, die unsere Vorstellung vom mittelalterlichen Rom prägen), dass Gregor zu seiner eigenen Sicherheit mit den Normannen Rom verlassen musste.

Gregor VII. ist es nicht gelungen, im außerreligiösen Bereich eine zielgerichtete Politik zu betreiben. Im Verhältnis zu Robert Guiskard ist er völlig gescheitert, darin Leo IX., später Innozenz II. und Hadrian IV. vergleichbar. Den Konflikt mit Heinrich IV. hat er nicht bewusst provoziert; im Gegenteil wünschte er ein Zusammengehen mit dem König gegen die Normannen, deren Bekämpfung für ihn [45]unbedingte Priorität besaß. Die Fernwirkung des Tages von Canossa war keinem der Beteiligten bewusst. Gregor starb am 25. Mai 1085 in der Verbannung. 1606 wurde er heiliggesprochen, eine fragwürdige Maßnahme im Rahmen der Gegenreformation.

Mathilde von Tuszien

Die Markgrafen von Tuszien waren treue Anhänger des Reiches. Atto (oder Azzo), Graf von Modena, Brescia und Reggio, soll der späteren Kaiserin Adelheid auf ihrer Flucht vor Berengar II. geholfen haben und sie auf seiner in der Grafschaft Reggio gelegenen Burg Canossa beherbergt haben. Unter seinem Sohn Thebald kamen die Grafschaften Brescia und Ferrara, unter Bonifaz die Grafschaft Perugia hinzu. Diesen erhob Konrad II. 1026 zum Markgrafen der Toskana, da er Partei für Heinrich II. und gegen Arduin ergriffen hatte. Außerdem besaß die Familie Güter (ohne Grafenrechte) in den Grafschaften Verona und Parma, in der Romagna, in Lucca, in der Garfagna und in Pisa.

Die Mathildischen Güter

Der Schwerpunkt dieser später so genannten Mathildischen Güter lag also, ebenso wie die Burg Canossa selbst, nördlich des Apennin, weniger in der Toskana. In dem Besitzkomplex waren Allodien, Kirchenlehen, Reichslehen und wohl auch usurpiertes Reichsgut undurchdringlich miteinander verwoben, was die späteren Konflikte mit erklärt. Der Umfang der Güter erforderte eine eigene Kanzlei; die den Markgrafen zur Verfügung stehende Militärmacht war beträchtlich. Deshalb sah Heinrich III. es ungern, dass Bonifaz durch seine Ehe mit Beatrix von [46]Oberlothringen Verbindungen zu einem Land außerhalb Italiens aufbaute, und er wurde noch argwöhnischer, als Beatrix, Witwe geworden, Herzog Gottfried von Niederlothringen heiratete und außerdem ihre Tochter Mathilde mit dem Sohn ihres neuen Ehemannes verband. Auf seinem Italienzug von 1055 schickte er deshalb Beatrix und Mathilde als Geiseln nach Deutschland; auch wenn beide kurz darauf wieder freigelassen wurden, mag diese Erfahrung doch Mathildes spätere Haltung beeinflusst haben.

In der Auseinandersetzung zwischen Heinrich IV. und dem Papst ergriff Mathilde, die Tradition ihrer Vorfahren verlassend, nicht die Partei des deutschen Königs. Dennoch dürfte es eher ein Zufall sein, dass Gregor VII. 1077 auf Canossa Zuflucht suchte, als ihm auf seiner Reise nach Deutschland überraschend Heinrich IV. entgegenkam. Die gleichzeitige Anwesenheit des Abtes von Cluny zeigt allerdings, dass die Markgräfin in religiöser Hinsicht auf der Seite der kirchlichen Reformbewegung stand.

Im Jahre 1102 bestätigte Mathilde ein schon zur Zeit Gregors VII. errichtetes Testament, in dem sie die Kirche als Erbin einsetzte, allerdings unter dem Vorbehalt, auch noch anders darüber verfügen zu können. Das tat sie auch, indem sie 1111 Heinrich V. das Erbe zuwandte. So entstanden (vor allem nach dem Tode Heinrichs V., d. h. nach dem Aussterben der Salier) zwei konkurrierende Erbansprüche, wobei die Rechtslage durch die inhomogene Zusammensetzung des Besitzes noch kompliziert wurde. Unter Lothar III. kam es dann zu einem Kompromiss: Lothar behielt die Mathildischen Güter als Lehen des Papstes, wobei er jedoch nicht selbst als Lehnsnehmer in Erscheinung trat. Dieses Arrangement wurde später zum Anlass schwerer [47]Konflikte, da der Vorgang mit der gleichzeitig erfolgenden Kaiserkrönung in Zusammenhang gebracht und sogar als Lehnsnahme des Kaisertums missdeutet wurde. Auch zur Zeit der Staufer, die als Erben der Salier direkte Erbansprüche erhoben, bildeten die Mathildischen Güter einen ständigen Streitpunkt zwischen Kaiser und Kurie.

[48]Vom Tode Gregors VII. bis zum Wormser Konkordat

Nach dem Tode Gregors VII. wurde nicht etwa Clemens (III.) allgemein anerkannt, sondern die Reformpartei wählte, wenn auch mit längeren Sedisvakanzen und unter Schwierigkeiten, Nachfolger aus ihren Reihen. Eine gewisse Stabilität trat erst wieder unter Urban II. (1088–1099) ein. Clemens’ (III.) Schicksal hing wesentlich von der Lage Heinrichs IV. ab, dessen Stern zu sinken begann: Zwar gelang es ihm, in Deutschland über einen weiteren Gegenkönig zu triumphieren und 1087 seinen Sohn Konrad zum Mitkönig erheben zu lassen, aber auf einem neuen Italienzug unterlag er 1092 den Truppen der Markgräfin Mathilde in einer Schlacht bei Canossa. Seine Gemahlin Eupraxia und sein Sohn Konrad gingen 1093 auf die Seite Urbans II. über. In der Lombardei bildete sich ein Städtebund gegen ihn; als Folge davon konnte er bis Anfang 1097 Venetien nicht verlassen. Für die Geschichte Italiens spielte er keine Rolle mehr.

Sein Sohn und Nachfolger Heinrich V. (deutscher König seit 1099) kam im Sommer 1110 nach Italien zur Kaiserkrönung. Mit Papst Paschalis II. schloss er den Geheimvertrag von Santa Maria in Turri, der ideal gesehen auf eine Trennung von geistlicher und weltlicher Sphäre im Sinne der Vorstellungen der Kirchenreform zielte: Die Reichsbischöfe sollten allen weltlichen Besitz an das Reich, d. h. den Kaiser, zurückgeben; im Gegenzug sollte dieser auf alle Rechte bei der Bestellung der Bischöfe verzichten. Als dieser Vertrag zu Beginn der Kaiserkrönung am 12. Februar 1111 verlesen wurde, kam es zu einem Tumult bei den nichtsahnenden Bischöfen, die eine solche Säkularisierung ihres [49]Besitzes und den Verlust ihrer Machtstellung nicht hinnehmen wollten. Die Zeremonie musste abgebrochen werden, der König nahm Papst und Kardinäle gefangen und führte sie aus Rom weg. Ob ein solcher Ablauf von Seiten Heinrichs vorgeplant war, muss dahingestellt bleiben. Um aus der Gefangenschaft freizukommen, willigte Paschalis II. am 11. April 1111 in den Vertrag von Ponte Mammolo ein, in dem er Heinrich V. das uneingeschränkte Investiturrecht für alle Bistümer übertrug. Zwei Tage später folgte dann die Kaiserkrönung.

Dennoch war damit das letzte Wort im Investiturstreit noch nicht gesprochen: Der Vertrag von Ponte Mammolo stieß in kirchlichen Kreisen auf Ablehnung, und Paschalis sah sich deswegen schwersten Vorwürfen ausgesetzt. Eine Synode in Vienne erklärte, dies sei kein »Privileg«, sondern ein »Pravileg« für den Kaiser (kein Frei-, sondern ein Schandbrief). Gelöst wurde der Konflikt schließlich im Wormser Konkordat von 1122: Es unterschied zwischen dem geistlichen Amt (spiritualia) einerseits und den weltlichen Rechten (regalia) des jeweiligen Bistums andererseits und sah für Italien vor, dass eine kanonische Wahl durch Klerus und Volk stattfinden und erst danach Treueid und Regalienempfang folgen sollte; keinerlei Rechte bei der Bischofserhebung sollte der Kaiser im Kirchenstaat haben. Als Folge dieser Regelung verloren die italienischen Bischöfe ihren Rückhalt beim Kaiser, und es war diesem auch nicht mehr möglich, Deutsche auf die Schlüsselpositionen in Italien einzusetzen; Nutznießer dieser Entwicklung waren aber nicht die Päpste, sondern die aufstrebenden Kommunen.

[50]Kommunen und Signorien in Norditalien

1085

Erste Nennung von Konsuln.

um 1120

Einführung des Podestats.

ab etwa 1250

Übergang zur Signorie.

Vom letzten Viertel des 11. Jahrhunderts an entwickelte sich vor allem in Norditalien die typische Form der selbstverwalteten Stadtgemeinde (Kommune, civitas). Dies geschah als völlig neue Entwicklung, ohne Kontinuität zur Antike. Vielmehr hatten die Städte spätestens in der Langobardenzeit ihre rechtliche Sonderstellung verloren; sogar der römische Senat verschwand, und in der byzantinischen Themenverfassung war für kommunale Selbständigkeit ohnehin kein Raum. Die Städte blieben aber als architektonische Einheiten und als Siedlungszentren bestehen, sie waren in der Regel Bischofssitz (wenn auch nicht selten mit Unterbrechung der Kontinuität in den Anfängen der Langobardenzeit) und oft Sitz des langobardischen Gastalden oder Herzogs, später des karolingischen Grafen.

Der Bischof als Stadtherr

Die Entwicklung zur kommunalen Selbständigkeit verlief nun so, dass der Bischof, unter Zurückdrängung der weltlichen Grafen, in die Rolle eines Stadtherrn hineinwuchs und dann von den Bürgern aus dieser Stellung verdrängt wurde.

In der Zeit nach Karl dem Großen wurde der Bischof häufig zum ständigen missus dominicus (Königsboten) für seine Stadt ernannt und übte als solcher die königliche [51]Gerichtsbarkeit aus. Er war zudem der wichtigste Lehnsherr in Stadt und Diözese. Sein Einfluss stieg nicht nur durch fromme Stiftungen, sondern auch dadurch, dass sich viele Personen freiwillig in seinen Schutz begaben. So wuchs er in den chaotischen Zuständen des 10. Jahrhunderts von selbst in die Rolle des defensor civitatis hinein. In dieser Zeit nahm auch die Bevölkerung der Städte zu, weil die Landbewohner in den Städten Zuflucht vor der Ungarn- und Sarazenengefahr suchten (sogenanntes incastellamento). Im späten 10. und im 11. Jahrhundert sanktionierten die Könige die Position der Bischöfe, indem sie ihnen die Grafenrechte für die Stadt übertrugen.

Die Bischöfe erlangten dadurch aber keine fürstliche Stellung. Im Gegenteil, die Einwohner der Stadt übernahmen selbst die stadtherrlichen Rechte und beschränkten den Bischof allmählich wieder auf seine geistlichen Funktionen. Für diese Entwicklung, die anders als in Deutschland verlief, waren im Wesentlichen drei Gründe maßgebend: 1. die geringe räumliche Ausdehnung der italienischen Diözesen, die es dem Bischof unmöglich machte, eine eigene Machtbasis außerhalb der Bischofsstadt aufzubauen; 2. der enorme Wirtschaftsaufschwung der Städte im 11. Jahrhundert, besonders im Bereich des Handels, der, da sich am Handel auch der niedere Adel beteiligte und deshalb seinen Wohnsitz in der Stadt nahm, zur Verschmelzung von niederem Adel und reichem Bürgertum zum Stadtpatriziat führte; 3. durch den Investiturstreit verlor der Bischof seinen Rückhalt beim König, da ein vom König eingesetzter Bischof sich dem Vorwurf der Simonie ausgesetzt sah. Das Wormser Konkordat übertrug die Bischofswahl vollends in die lokale Verantwortlichkeit, so dass der [52]Bischof jetzt der Gruppe entstammte, mit der er sich auseinanderzusetzen hatte.

Konsuln und Podestà

Die Verwaltung der Stadt lag zunächst in den Händen des Bischofs und seiner Kurie. Fallweise bediente er sich des sachverständigen Rates einflussreicher Bewohner, die dabei als boni homines bezeichnet wurden. Es waren wohl diese boni homines, die dann plötzlich, ohne dass die Entwicklung im Einzelnen nachvollziehbar wäre, als selbständige Vertreter der Stadt mit der Bezeichnung consules belegt sind. Solche Konsuln werden erstmals 1085 in Pisa urkundlich genannt, dann 1093 in Biandrate, 1095 in Asti, 1097 in Mailand, 1098 in Arezzo, 1099 in Genua, 1105 in Pistoia, 1112 in Cremona, 1115 in Lucca, 1117 in Bergamo, 1123 in Bologna, 1125 in Siena usw. Ihre Zahl schwankte zwischen zwei und vierzig (zum Teil auch in derselben Stadt); häufig wurden zwölf Konsuln gewählt. Die Amtszeit betrug üblicherweise ein Jahr, aber in der frühen Zeit gab es immer wieder auch Jahre, in denen keine Konsuln amtierten. (Der Konsul-Titel wird von einigen Autoren als Beleg für eine Kontinuität zur Antike gewertet, jedoch zu Unrecht, denn eine solche Kontinuität müsste sich an die Verhältnisse am Ende der Spätantike anschließen; damals war das Konsulat aber bereits zum bloßen Ehrentitel ohne wirkliche Funktion herabgesunken.)

Die Konsuln gingen nicht aus dem bischöflichen Gericht hervor (wie häufig die Stadträte nördlich der Alpen), vielmehr wurde im Laufe der Zeit der Bischof, als Inhaber der [53]Grafenrechte Träger des Blutbannes, von ihnen aus dieser Funktion verdrängt, zumal die Konsuln schon zuvor häufig als Schiedsrichter angerufen worden waren. Nach einer (von Ort zu Ort stark variierenden) Übergangsphase der gemeinsamen Rechtsprechung erschienen die Konsuln schließlich als alleinige Träger der Gerichtsbarkeit. Zwischen die Konsuln und die Versammlung aller Bürger, den Arengo, schoben sich Zwischeninstanzen, meist zwei Räte, ein kleiner von häufig vierzig Mitgliedern und ein großer, dem mehrere hundert Personen angehörten. Daneben gab es Konsuln mit Spezialaufgaben, z. B. consules mercatorum. Komplizierte Verfassungsregeln und ständige Veränderung der Bestimmungen charakterisierten die Kommunen. Die Sitzungen wurden protokolliert (reformationes, riformanze), die Beschlüsse in Statuten niedergelegt.