GEW-Jahrbuch 2025 - Inge Goerlich - E-Book

GEW-Jahrbuch 2025 E-Book

Inge Goerlich

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Beschreibung

Das GEW-Jahrbuch ist seit vielen Jahren das unbestrittene Standardwerk zum Schul- und Dienstrecht in Baden-Württemberg, das auf keinem Schreibtisch fehlen darf. Es enthält nicht nur alle einschlägigen Gesetzestexte und Vorschriften, sondern diese sind auch fundiert kommentiert. Durch die jährliche Neuauflage ist das GEW-Jahrbuch immer auf dem neuesten Stand.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB

Seitenzahl: 4685

Veröffentlichungsjahr: 2025

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Stichwort: Gendern oder nicht gendern?

Die Redaktion des GEW-Jahrbuchs benutzt eine geschlechtsneutrale, nicht diskriminierende Sprech- und Schreibweise. Wir vermeiden deshalb, wo immer es geht, und überall dort, wo wir selbst etwas formulieren, das „generische Maskulinum“. Wir schreiben also nicht „Lehrer“, wenn wir nicht nur männliche Lehrpersonen meinen, sondern „Lehrerinnen und Lehrer“ oder „Lehrkräfte“ beziehungsweise „Lehrer*innen“. Aber wir können die „Männersprache“ der Gesetzestexte nicht ändern. Wenn im Schulgesetz § 62 steht: „Die Schülermitverantwortung dient der Pflege der Beteiligung der Schüler an der Gestaltung des Schullebens …“, dann können wir daraus nicht machen: „Die Schüler*innenmitverantwortung dient der Pflege der Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung des Schullebens …“. Das wäre eine Fälschung.

Im Kultusministerium wird seit einigen Jahren daran gearbeitet, wenigstens jene Texte zu gendern, für die es selbst verantwortlich ist. Das bläht die Texte allerdings auf. Das KM richtet sich dabei nach der „VwV Regelungen“, abgedruckt unter Vorschriften. Darin ist u.a. verfügt: „Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern soll auch in der Rechtssprache zum Ausdruck kommen. Dies soll vorrangig durch geschlechtsneutrale Formulierungen geschehen, etwa durch die Verwendung geschlechtsneutraler Substantive. Beispiele: Person, Mitglied, Bildungen mit -kraft (zum Beispiel Lehrkraft), Ableitungen auf -ung, (zum Beispiel Leitung, Vertretung) oder Zusammensetzungen auf -ling (zum Beispiel Prüfling, Flüchtling), sofern dadurch nicht der Sinn verändert wird …“.

Ausdrücklich unzulässig ist nach der „VwV Regelungen“ das Gendern mithilfe von Sonderzeichen wie „Schüler/innen“ oder „Schüler(innen)“, und auch das Gendersternchen („Schüler*innen“) ist in amtlichen Texten tabu.

Die „VwV Regelungen“ bindet die Landesministerien unmittelbar, aber nicht die einzelnen Schulen. Diese können in Sachen „Gendern“ nach eigenem Ermessen verfahren. Wir empfehlen den Schulen trotzdem, diese Vorschrift bei eigenen Veröffentlichungen (z.B. bei Bekanntmachungen an die Eltern und die Öffentlichkeit) zu beachten. Anders ist das im Schulunterricht selbst: Im Fach Deutsch ist normgerechtes Schreiben ein wesentliches Ziel des Unterrichts. Dies ist nicht nur eine Angelegenheit dieses Schulfaches, sondern auch Aufgabe der übrigen Unterrichtsfächer. Das Kultusministerium hat die Regeln der deutschen Rechtschreibung als verbindlich für den Schulunterricht erklärt und in § 9b der Notenbildungsverordnung Regularien für die Bewertung von Rechtschreibfehlern festgelegt. Damit hat es das „Gendern“ zu einem Verstoß gegen die normgerechte Schreibung erklärt. Wer in einem Schulaufsatz das Gender-Sternchen verwendet, muss deshalb mit einem Notenabzug rechnen.

Impressum

Jahrbuch für Lehrkräfte. Handbuch des Schul- und Dienstrechts in Baden-Württemberg. 43. Jahrgang 2025

ISBN Standardausgabe: 978-3-944970-50-9

ISBN Ausgabe Berufliche Schulen: 978-3-944970-51-6

Herausgeber:

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Landesverband Baden-Württemberg, Silcherstraße 7, 70176 Stuttgart.

Redaktion:

Barbara Bürgy, Inge Goerlich, Gerhardt Hurich, Annemarie Raab, Heidrun Roschmann, Michael Rux, Lars Thiede.

Verantwortliche Redakteurin:

Inge Goerlich, Raabestraße 24, 72762 Reutlingen, (07121) 21579, [email protected]

Druck: GO Druck Media GmbH & Co.KG, Einsteinstraße 12-14, 73230 Kirchheim unter Teck. © 2025, Süddeutscher Pädagogischer Verlag GmbH, Silcherstraße 7a, 70176 Stuttgart, (0711) 21030-70, –799, [email protected], www.spv-s.de

Das GEW-Jahrbuch (Druckausgabe, E-Book und Jahrbuch-Aktualisierungsservice) ist urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlags.

Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung kopiert, eingescannt, in ein Netzwerk oder ins Internet eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen, anderen Bildungseinrichtungen oder Behörden.

Verlag, Herausgeber und Redaktion übernehmen keine rechtliche Verantwortung für die Angaben und Empfehlungen in dieser Publikation.

Willkommen im GEW-Jahrbuch 2025

Das gedruckte GEW-Jahrbuch enthält kommentierte Vorschriften aus dem Schul-, Dienst- und Arbeitsrecht für Lehrkräfte öffentlicher Schulen in Baden-Württemberg (Stand: 10.11.2024).

–Die Standard-Fassung enthält Vorschriften für die Lehrkräfte aller Schularten sowie alle schulartübergreifenden Vorschriften, stellt jedoch die beruflichen Schularten jeweils nur im Überblick vor (Ziele und Abschlüsse sowie Auswahl- und Aufnahmeverfahren).

–Daneben gibt es eine umfangreichere Ausgabe für berufliche Schulen, in der sich an die Standard-Fassung die Bestimmungen für die beruflichen Schularten im Volltext anschließen.

–Ein E-Book (es enthält die Standard-Fassung und die Ausgabe für berufliche Schulen) kann zusammen mit dem gedruckten Werk erworben werden.

Außer dem Inhaltsverzeichnis (für die Standard-Fassung auf den Seiten 4 - 6, für die Ausgabe Berufliche Schulen auf Seite 1057) enthält das Werk auch ein umfangreiches alphabetisches Schlagwortverzeichnis (am Ende des Buches).

Zur Struktur des Buches

Das Buch ist alphabetisch aufgebaut. Da viele Sachverhalte durch komplexe Regelungen erfasst werden, bei denen sich Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und weitere Ausführungsbestimmungen ergänzen und überschneiden, verweisen wir in den einzelnen Beiträgen mit dem Zeichen auf korrespondierende Vorschriften.

Das Buch bezieht sich auf den Tätigkeitsbereich der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Deshalb sind viele Gesetzes- und Verordnungstexte nur auszugsweise abgedruckt. Auslassungen in amtlichen bzw. fremden Texten haben wir durch eckige Klammern gekennzeichnet: […]. Der vollständige Text ist in der Regel unter www.landesrecht-bw.de zu finden.

Das Jahrbuch dokumentiert den beim Redaktionsschluss aktuellen Vorschriftenstand. Soweit absehbar war, dass angekündigte Änderungen unverändert in Kraft treten werden, geben wir gelegentlich die „Anhörungsfassung“ wieder. In der Praxis besteht häufig ein Nebeneinander von „alten” und „neuen” Vorschriften. Dabei gelten die Neuregelungen teilweise zunächst nur für die Eingangsklassen, während ältere Schülerjahrgänge noch nach den „alten“ Vorschriften zu behandeln sind. Ein Nebeneinander von „alt“ und „neu“ würde das Buch jedoch um gut hundert Druckseiten aufblähen.

Ein Beispiel hierfür ist das Schulgesetz, zu dem die Landesregierung im Sommer 2024 einen umfangreichen Änderungsentwurf vorgelegt hat. Die Neuerungen sollen sukzessive in Kraft treten, sind aber heute schon für die Planung der Folgejahre wichtig.

Sprache und Rechtschreibung

Wo möglich, haben wir eine geschlechtsneutrale Sprache gewählt. Die „Männersprache“ vieler amtlicher Texte können wir aber nicht ändern. Bitte beachten Sie hierzu auch die Maßgaben der Landesregierung für die Verwendung geschlechtsneutraler Begriffe in Teil B des Beitrags Vorschriften sowie § 9b der Notenbildungsverordnung (Bewertung der Rechtschreibung).

In redaktionellen Beiträgen benutzen wir das „Gendersternchen“, z.B. Schüler*innen. Bei zusammengesetzen Substantiven, die keine konkrete Person, sondern eine Gruppe oder einen übergeordneten Begriff bezeichnen (zum Beispiel Schülerunfallversicherung, Lehrerwochenstunden …) haben wir zugunsten einer besseren Lesbarkeit auf das Gendern verzichtet; siehe hierzu das nebenstehende Stichwort Gendern oder nicht gendern?.

Wir haben die älteren Vorschriften an die neue Rechtschreibung angepasst sowie die teilweise unterschiedliche Schreibweise der Ministerien vereinheitlicht. Wenn bei der Rechtschreibung mehrere Varianten möglich sind, haben wir uns für die Zusammenschreibung entschieden und uns an den Vorschlägen der Wörterbuchverlage orientiert (vgl. § 36 des amtlichen Regelwerks; dabei geben wir im Zweifel der „Agenturschreibweise“ Vorrang; siehe: www.die-nachrichtenagenturen.de). Wir schreiben deshalb beispielsweise aufgrund statt auf Grund, allgemeinbildend statt allgemein bildend, aufsichtführend statt Aufsicht führend, bekanntgeben statt bekanntgeben, selbstständig statt selbständig oder sogenannt statt so genannt.

Der „Aktualisierungsservice“ – eine Leistung nur für GEW-Mitglieder

Wir schreiben während des Jahres die laufende Ausgabe kontinuierlich fort. Den Mitgliedern der GEW (nur ihnen!) steht ein Änderungsdienst des aktuellen Buches zur Verfügung, der „Jahrbuch-Aktualisierungsservice“. Darin sind die aktuellen Änderungen und Neuerungen enthalten. Diese „Updates“ des laufenden Jahres sind in einem geschützten Bereich der GEW-Homepage abrufbar (https://www.gew-bw.de/anmeldung). GEW-Mitglieder, die sich dort angemeldet haben, werden per E-Mail informiert, sobald ein neuer Aktualisierungsservice abrufbar ist.

Für Hinweise und Vorschläge ist die Redaktion dankbar. Bitte richten Sie Ihre Mitteilungen an: Inge Goerlich, Raabestraße 24, 72762 Reutlingen, (07121) 21579; [email protected]

Inge Goerlich / Michael Rux / Barbara Bürgy / Gerhardt Hurich / Annemarie Raab / Heidrun Roschmann / Lars Thiede

Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis für berufliche Schulen steht auf Seite 1057 des Berufsschulteils

Impressum

Willkommen im GEW-Jahrbuch

Abkürzungen

Adressenteil

GEW – Landesgeschäftsstelle

Landesvorstand der GEW

Hauptpersonalräte

Bezirkspersonalräte

Personalräte für GHWRGS-Schulen

Personalräte für den Außerschulischen Bereich

Beauftragte für Chancengleichheit

Vertrauenspersonen für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte

Alphabetischer Teil

A

Abschlüsse und Bildungswege

Abschlüsse (Gleichwertigkeit)

(HS/RS – Gleichwertigkeit)

Aktenvermerk

Amtshilfe

Arbeits- und Gesundheitsschutz

(Allgemeines)

(Rahmendienstvereinbarung)

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitszeit

(Arbeitszeitgesetz)

(Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung – AzUVO)

(Lehramtsanwärter- und Referendar*innen)

(Lehrkräfte – Allgemeines)

(Lehrkräfte-ArbeitszeitVO)

(Lehrkräfte – VwV Anrechnungen)

(Minusstunden)

(PC-Betreuung / Multimedia-Beratung)

(Schwerbehinderung)

(Wiedereingliederung)

Arbeitszeugnis und Dienstzeugnis

Aufbaugymnasium(Allgemeinbildend und beruflich)

Aufbewahrungsfristen und Archivierung

Aufnahmeverfahren

(Terminplan 2024/2025)

Aufnahmeverordnung

Aufsichtspflicht

(Schwimmunterricht)

Ausbildungsberater*innen und Ausbildungslehrkräfte

Ausbildungsförderung(BAföG für Schüler*innen)

Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual)

Auslandsschuldienst

Außerunterrichtliche Jugendbildung

Außerunterrichtliche

Veranstaltungen

(Hinweise)

(Reisekosten)

Ausweise (Lehrkräfte)

Ausweise (Schüler*innen)

B

Beamt*innen (Allgemeines)

Beamtengesetz (LBG)

Beamtenrecht

(BeamtVwV)

(Zuständigkeiten Schulbereich)

Beamtenstatusgesetz

Beamtenversorgung

(Abschläge)

(Allgemeines)

(Altersgeld / Entlassung)

(Anrechnungsvorschriften)

(Berechnung)

(Hinterbliebene)

(Mindestversorgung)

(Unfallfürsorge)

(Wartezeit)

Beamtenversorgung und Renten

Befangenheit

Beflaggung

Beförderung

(Allgemeines)

(Oberstudienrat*rätin)

(Stellen-/Beförderungssperre)

Beglaubigungen

Behinderungen (Allgemeines)

Behinderungen (Förderbedarf)

Beihilfe

(Allgemeines)

(Arbeitnehmer*innen)

(Kuren, Reha-Maßnahmen)

(Pauschale Beihilfe)

(Urlaub ohne Bezüge)

Beihilfeverordnung

(Anlage)

Belohnungen und Geschenke

Berufliche Orientierung (Praxiserfahrung / Praktika)

Berufliches Gymnasium

Berufseinstieg (Übergangsbereich Schule – Beruf)

Berufsfachschule

Berufskolleg

Berufsschule

Beschwerderecht

Besoldung

(Allgemeines)

(Anwärterbezüge)

(Beamtengehälter)

(KW-Stellen)

(Lehrkräfte – Eingruppierung)

(Stellenhebung und Abgruppierung)

(Vermögenswirksame Leistungen)

(Zulagen)

Besoldungsgesetz (LBesGBW)

Betriebsausflüge

Beurteilung

(Lehrkräfte)

(Formulare)

(Unterrichtsbesuche)

Beurteilungsverordnung

Bildungsberatung und Beratungslehrkräfte

Bildungspaket

Bildungspläne und -standards

Bildungszeitgesetz

C

Chancengleichheitsbeauftragte(Schulen)

Chancengleichheitsgesetz

Chancengleichheitsplan

D

Datenschutz

(Allgemeines / EU-DSGVO)

(Landesdatenschutzgesetz – LDSG)

(RDV – Bildungsplattform)

(RDV – Bildungsplattform) Lernmanagementsysteme

(RDV – Bildungsplattform) – Messenger

(RahmenDV – Personaldaten)

(Schulen)

Dienstantrittsmeldung

Dienst- und Arbeitsjubiläen

Dienstordnungen

Dienstvereinbarungen

Dienstweg

Digitale Bildungsplattform

Digitalunterrichtsverordnung

Disziplinargesetz (LDG)

Disziplinarrecht (Allgemeines)

E

Eingliederungsmanagement (BEM)

Einschulung und schulärztliche Untersuchung

Einstellung (Altersgrenze)

Einstellungserlass

(Bewerbergespräche)

Eltern (Allgemeines)

Elternabend und Klassenpflegschaft

Elternbeiratsverordnung

Elterngeld

Elternzeit

(Allgemeines)

(Arbeitnehmer*innen)

(Beamt*innen)

Entgeltumwandlung

Ermessen

Ernennungsgesetz

Erste Hilfe in Schulen

Erziehungsauftrag und politische Bildung

Ethikunterricht

F

Fachberater*innen

Fachfremder Unterricht

Fachhochschulreife

Fachleute aus der Praxis

Fachschulen

Feiertage (Gesetzl. Regelungen)

Ferien (Ferienverordnung)

Ferien und unterrichtsfreie Samstage

(Sommerferien der Bundesländer bis 2030)

(Schuljahreskalender 2024/25)

(Schuljahreskalender 2025/26)

Fortbildung

(Allgemeines)

(Rahmendienstvereinbarung)

Fortbildung, Personalentwicklung

Fundsachen

Funktionsstellen

(Besetzung und Überprüfung)

(Probezeit)

G

Ganztagsschulen (Allgemeines)

Gebühren

Gefährdungsbeurteilung

Gemeinschaftsschule

(Allgemeines)

(Schullaufbahnentscheidung)

(Schullaufbahn – Terminplan)

(Verordnung)

(Stundentafeln)

Gesamtschulen(Schulen besonderer Art)

Geschäftsordnung

Geschäftsverteilungsplan

Geschlechtserziehung

Gewährleistungsbescheid

Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Grundgesetz (Auszug)

Grundschule

(Fremdsprachen)

(GanztagsgrundschulVO)

(GanztagsgrundschulVwV)

(Leistungsbeurteilung GS,SBBZ)

(Stundentafel)

(Verlässliche Grundschule)

(Versetzungsordnung)

Grundschulförderklassen

Gymnasium

(Abiturverordnung – AGVO)

(Abitur – Terminplan 2025)

(Schultypen)

(Schulversuch G 9)

(Stundentafeln)

(Versetzungsordnung)

H

Haftung und Versicherung

Handy-Nutzung in der Schule

Hauptschule

(Abschlussprüfung)

(Terminplan 2025)

Hausaufgaben(Sprach- und Lernhilfe)

Hausbesuche

Haushalt

(Allgemeines – Budgetierung)

(Kassenführung / Schulkonten)

(Kommunaler Finanzausgleich)

(Personalausgabenbudgetierung – PAB)

(Sachkostenbeiträge)

Haus- und Pausenordnung

Hausrecht

Hausunterricht

Hitzefrei

Hochbegabung

Hochschulreife(Zugangsberechtigungen)

Hygiene (Schulen)

I

Infektionsschutzgesetz

Informationsfreiheitsgesetz

Inklusion und Integration

Integration und Sprachförderung

Internet und Schule

J

Job-Rad und Job-Ticket

Jugendarbeit und Schule

Jugendarbeitsschutz (Kinderarbeit)

Jugendbegleiter*innen

Jugendhilfe

(Bundesrecht – SGB VIII)

(Landesrecht – LKJHG)

Jugendschutz (Aktion Jugendschutz)

Jugendschutz/Kinderschutz(Kooperation und Information)

Jugendschutzgesetz

Jugendzahnpflege

Juristische Terminologie

K

Kindergeld (Kindergrundsicherung)

Kinderrechte (UN-Konvention)

Klassen- und Kurstagebücher

Klassenlehrkraft

Koedukation

Kompetenzanalyse

Konferenzen (Allgemeines)

Konferenzen, Gremien (Übersicht)

Konferenzordnung

Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen

Kooperation Schule – Außerschulische Partner

Korrekturtag

Krankenversicherung

Krankmeldung (Lehrkräfte)

Krisenereignisse an Schulen

Kultus und Unterricht (Amtsblatt)

L

Ländertausch (Lehrkräfte)

Landesamt für Besoldung und Versorgung

Landesschulbeirat

Landtagsbesuche

Latinum, Graecum, Hebraicum

Laufbahnverordnung (LVO-KM)

Laufbahnwechsel

Lehrbeauftragte an Schulen

Lehrbefähigung (Zusatzqualifikation)

Lehrerverordnung (EU-EWR)

Lehrmittel und Schuleinrichtung

Lernmittel (Zulassung)

Lernmittelfreiheit (Allgemeines)

Lernmittelverordnung

Lernmittelverzeichnisse

Lernstandserhebungen

(Termine 2025)

Lese-Rechtschreibschwäche und Rechenschwäche

Lese- und Rechenkompetenz(Förderkonzepte)

M

Medikamentenabgabe an Schulen

Mehrarbeit

(Allgemeines)

(Anwärter- / Referendar*innen)

(Vergütung)

Meldepflichten(Schulen und Lehrkräfte)

Menschenrechte

Migrationshintergrund (Integration)

Mobbing

Multilaterale Versetzungsordnung

(Übersicht)

Mutterschutz (Allgemeines)

Mutterschutz (Verordnung)

N

Nachhilfe („Bildungspaket“)

Nachrufe und Kranzspenden

Nationalsozialismus (Gedenktag)

Nebenamtliche/nebenberufliche Lehrkräfte

Nebenamtlicher/nebenberuflicher Unterricht (Vergütung)

Nebentätigkeiten

Notenbildungsverordnung

O

Organisationserlass

Orientierungsstufe

P

Pädagogische Assistent*innen

Pädagogische Freiheit

Personalakten

Personalversammlungen (GHWRGS)

Personalvertretung

(Allgemeines)

(Aufbau)

(Ausbildungspersonalräte)

(Sonderfälle / Gesamtschulen)

Personalvertretungsgesetz (LPVG)

Polizei und Schule

Prävention / Gesundheitsförderung

Presserecht

Privatschulgesetz

Probezeit

(Arbeitnehmerverhältnis)

(Beamtenverhältnis)

(Schüler*innen)

Protokolle und Niederschriften

Prüfungsakten (Einsicht)

R

Rauchen in der Schule

Realschule

(Abschlussprüfung)

(Terminplan 2025)

(Beratung)

(Stundentafel)

(Versetzungsordnung)

(Versetzungsordnung – Übersicht)

Rechtschreibung

Rechtsschutz

Reisekosten

(Allgemeines)

(Auswärtige Dienstgeschäfte)

(Genehmigung)

(Nebenamtlicher / nebenberuflicher Unterricht)

(Personal- / Schwerbehindertenvertretung)

(Schulträger / Versicherungsschutz)

Reisekostengesetz (LRKG)

Religion (Allgemeines)

Religionsunterricht

(Kirchliche Lehrkräfte)

(Konfessionell-kooperativer RU)

(Teilnahme und Abmeldung)

Remonstrationspflicht

Renten und Ruhestand

(Arbeitnehmer*innen)

Ruhestand (Beamtenrecht)

(Übergangsregelungen)

S

Sachschäden

Schadenersatz Kraftfahrzeuge

Schulaufsicht / Schulverwaltung

Schulbau (Bau und Ausstattung)

Schulbesuch (Rechte und Pflichten)

Schulbesuchsverordnung

(Feiertage)

Schulentwicklung und Evaluation

Schüleraustausch

Schülerbeförderung

(Mitwirkung der Schulen)

Schülerlotsen

Schülermitverantwortung

(Allgemeines)

(SMV-Verordnung)

Schulfeste und Sportfeste

Schulfördervereine

Schulfremdenprüfung

Schulgesetz

(Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen)

Schul- und Schülergottesdienst

Schulkindergärten

Schulkonferenz

(Bestellung der Schulleitung)

(Zusammensetzung)

Schulkonferenzordnung

Schulleitung

(Abteilungsleiter*innen)

(Aufgaben und Stellvertretung)

Schulpartnerschaften

Schulpflicht

(Ausländische Schüler*innen)

(Berufliche Schulen)

(Berufliche Schulen – Übergabe)

(Durchsetzung)

(Meldeverordnung / Datenschutz)

(Reisende Kinder)

Schulpsychol.Beratungsstellen

Schulsozialarbeit

Schulträger

Schulweg

Schwerbehinderung

(Allgemeines)

(Gesetz – SGB IX)

(Inklusionsvereinbarung)

Sexuelle Gewalt und Belästigung

Sonderpädagogik

(Allgemeines)

(SBBZ – Ärzt*innen)

(SBBZ Bildungsangebote)

(SBBZ Emotionale und soziale Entwicklung Stundentafeln)

(SBBZ Geistige Entwicklung)

(SBBZ Hören – Stundentafeln)

(SBBZ Schüler*innen in längerer Krankenhausbehandlung)

(SBBZ Lernen)

(SBBZ Lernen – Stundentafel)

(SBBZ Lernen – Versetzungsordnung)

(SBBZ Schulentwicklung)

(SBBZ Sehen – Stundentafeln)

(SBBZ Sprache – Stundentafeln)

Sozialversicherung (Beiträge)

Sponsoring

Statistik

(Datenverarbeitung – ASD-BW)

(Schulen)

Stellenwirksame Änderungsanträge

Stundenpläne, Pausen und Unterrichtsbeginn

Stundentafeln (Allgemeines)

Stundentafel-Öffnungsverordnung

Sucht

(Dienstvereinbarung)

(Verfahren nach der DV)

T

Tarifrecht (Allgemeines)

Tarifvertrag

(Entgelt)

(Entgeltordnung Erzieher*innen)

(Entgeltordnung Lehrkräfte)

Tarifvertrag-Länder (TV-L)

Teilzeit

(Allgemeines Teilzeit und Urlaub)

(Allgemeines – BeamtenVwV)

(Arbeitnehmer*innen)

(Beamt*innen)

(Pflichten und Rechte)

(Sabbatjahr)

(Sonderfälle)

Termin-Checkliste

Trennungsgeldverordnung

U

Umzugskostengesetz (LUKG)

Unfälle (Arbeits-, Dienst-, Privatunfälle)

Unfallversicherung/-verhütung

Urheberrecht (Allgemeines)

Urheberrecht (GEMA / Musik)

Urlaub

(Allgemeines – Lehrkräfte)

(Arbeitnehmer*innen)

(Beamt*innen)

(Pflegezeit – Arbeitnehmer*innen)

(Pflegezeit – Beamt*innen)

(Privatschuldienst)

(Prüfungen)

(Sonderurlaub – Allgemeines)

(Sonderurlaub – Sonst. Gründe)

V

Verfassung

Verkehrserziehung

(Beauftragte)

(Radfahrausbildung)

Verschwiegenheitspflicht

Versetzungen und Abordnungen

Vertretungslehrkräfte

Verwaltungskräfte

Verwaltungsrecht

(Allgemeines)

(Widerspruchsverfahren)

Volljährigkeit

Vorbereitungsdienst (Sozialpunkte/Seminarzuweisung)

Vorbereitungsklassen (VKL)

Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB)

Vorschlagswesen

Vorschriften

Vorschüsse

W

Waffen in der Schule

Wahlkampf und Schule

Weltlehrertag

Werbung, Wettbewerbe, Erhebungen

Werkrealschule

(Abschlussprüfung)

(Terminplan 2025)

(Verordnung)

(Stundentafel)

(Informationsveranstaltungen)

Z

Zeugnisse

(Allgemeinbildende Schulen)

(Ersatzzeugnisse)

Zweiter Bildungsweg

Stichworte (umrahmte Kästen)

Gendern oder nicht Gendern?

Sitzungen online abhalten?

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitszeiterfassung

Bekenntnisfrei im Religionsunterricht

KI und ChatGPT im Unterricht

Die Lernmittelfreiheit schützen

Schullandheimverband

Erste Hilfe außerhalb des Schulgeländes

Dienstliche Mails auch zur Nachtzeit?

Dienstbezüge selbst überprüfen

Gehaltsmitteilung prüfen

Muss/Darf die Schule „neutral“ sein?

Vorsicht bei Arzt- und Klinikrechnungen

Fristen bei der Beihilfe beachten

Grundrecht auf schulische Bildung

Noch krank oder schon wieder gesund?

Dienstbezüge selbst überprüfen

Besoldungsmitteilung prüfen

Schnellere Bearbeitung beim LBV

Juristerei und Pädagogik

Widerspruch gegen die Beurteilung

Rente durch Pflege für Beamt*innen

Rahmendienstvereinbarungen

Schulpflicht bei Krisenereignissen?

Landesdatenschutzbeauftragter

Evaluation – Tool „digitale Schule“

Keine Angst beim Datenschutz

Sponsoring und Korruption

Schulbesuchsrecht

PR-Mitbestimmung auf Antrag

Persönliche Veränderungen melden

Hitzefrei

Präsenzpflicht und Rufbereitschaft

Ärztliche Handlungen durch Lehrkräfte

Haushaltsplan der Schule

Widerspruch beim LBV

Eltern im Unterricht?

Bildungsangebote Flüchtlingskinder

Sprechstunden oder Sprechtage?

Begleitpersonen

Eislaufen in der Schule

Regeln für Klassenarbeiten und „Hausis“

Daten zur Schulstatistik

MAU oder Schullandheim für befristet Beschäftigte?

Klassenarbeiten am Montag?

Kinderschutz hat Vorrang

Nachsitzen beim Hausmeister?

Dienstgespräch mit Rat und Beistand

Schultourismus und Luxusreisen

Fristen nicht verpassen

Versorgungsauskunft online

Der Geist unserer Landesverfassung

Störenfriede auf dem Schulhof

Flucht an die Öffentlichkeit

Klassenarbeiten am ersten Schultag?

Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft

Homeoffice-Steuerpauschale

Reisekostenbelege aufbewahren

Volle Pension trotz Urlaub / Teilzeit

Alltägliche und förmliche Maßnahmen

Jeden (!) Unfall dokumentieren

Inklusion schwerbehinderter Lehrkräfte

Sponsoring und Korruption

Schutz für Arbeitnehmer*innen

Vor Teilzeit und Urlaub beraten lassen

Jeden (!) Unfall dokumentieren

Privater Sonderurlaub

Lücken in der Unfallversicherung

Vorsicht bei der Mediennutzung

Schülertourismus und Luxusreisen

Vorsicht bei der Mediennutzung

Das alphabetische Schlagwortverzeichnis steht mit der Seitenbezeichnung „Register Seite …“ am Ende des Jahrbuchs

Abkürzungen

Häufig verwendete Abkürzungen (soweit nicht bei der jeweiligen Anwendung direkt erklärt)

ASB

Außerschulischer Bereich

AZ

Aktenzeichen

AzUVO

Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung

BeamtStG

Beamtenstatusgesetz

BeamtVwV

Verwaltungsvorschrift zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften

Bes.-Gr.

Besoldungsgruppe

BfC

Beauftragte für Chancengleichheit

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BPR

Bezirkspersonalrat

BS

Berufliche Schulen

BVO

Beihilfeverordnung

ChancenG

Chancengleichheitsgesetz

FM

Finanzministerium

GABl.

Gemeinsames Amtsblatt

GBl.

Gesetzblatt Baden-Württemberg

GHWRGS

Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

GLK

Gesamtlehrerkonferenz

GYM

Gymnasien

HPR

Hauptpersonalrat

IBBW

Institut für Bildungsanalysen Ba-Wü

IM

Innenministerium

i.V.m.

in Verbindung mit

i.S.v.

im Sinne von

KM

Kultusministerium*

KonfO

Konferenzordnung

K.u.U.

Amtsblatt Kultus und Unterricht

LBeamtVGBW

Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg

LBesGBW

Landesbesoldungsgesetz

LBG

Landesbeamtengesetz

LBV

Landesamt für Besoldung und Versorgung

LfDI

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

LPVG

Landespersonalvertretungsgesetz

LRKG

Landesreisekostengesetz

LT

Landtag

LT-DS

Landtagsdrucksache

LVwVfG

Landesverwaltungsverfahrensgesetz

MAU

Mehrarbeitsunterricht

ÖPR

Örtlicher Personalrat

PR

Personalrat

RDV

Rahmendienstvereinbarung

RP

Regierungspräsidium

SBBZ

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum

SchG

Schulgesetz

SGB

Sozialgesetzbuch

SSA

Staatliches Schulamt

TV-L

Tarifvertrag – Länder (TV-L)

VBL

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

VG

Verwaltungsgericht

VO

Verordnung

VwV

Verwaltungsvorschrift

WStd.

Wochenstunde

ZSL

Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung

*Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wird amtlich „Kultusministerium“ und „KM“ abgekürzt (GBl. S. 491/1996 und Mitteilung des Staatsministeriums, 28.7.2004, I 0142).

Die Abkürzungen für die beruflichen Schularten stehen beim Inhaltsverzeichnis der Ausgabe für berufliche Schulen

Der „Aktualisierungsservice“ – eine Leistung für Mitglieder

Den Mitgliedern der GEW steht mit dem „Jahrbuch-Aktualisierungsservice“ ein Änderungsdienst zum Jahrbuch zur Verfügung. Alle Ausgaben des laufenden Jahres sind in einem geschützten Bereich der GEW-Homepage abrufbar (https://www.gew.de/anmeldung).

Namen und Anschriften

GEW – Landesgeschäftsstelle

GEW Baden-Württemberg, Silcherstraße 7, 70176 Stuttgart, (0711) 21030-0, –45, [email protected], www.gew-bw.de

Bitte Adressenänderungen oder beitragswirksame Änderungen (z.B. Übergang von Voll- auf Teilzeit usw.) der GEW mitteilen:

[email protected].

GEW-Publikationen sind anzufordern bei:

[email protected] oder im Webshop: www.shop.gew-bw.de

In allen Rechtsschutzfragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Regierungsbezirk zuständige Bezirksrechtsschutzstelle (auch studierende Mitglieder); nur die Beschäftigten an Hochschulen wenden sich direkt an die Hochschulrechtsschutzstelle. Schriftliche Anfragen möglichst nicht per E-Mail, und wenn, dann verschlüsselt einsenden über: www.gew-bw.de/rechtsschutz/rechtsschutzanfrage/

Landesgeschäftsführer

Matthias Schneider

(0711) 21030-14, –45,

[email protected]

Datenschutzbeauftragte

Petra Eul-Löh

HEC Harald Eul Consulting GmbH

[email protected]

Verlag und Redaktionen

Mitgliederzeitschrift bildung & wissenschaft (b&w)

Redaktion

(0711) 21030-36, –65

[email protected]

Verantwortlicher Redakteur Michael Hirn

(0711) 6368648

[email protected]

GEW-Jahrbuch

Verantwortliche Redakteurin Inge Goerlich

(07121) 21579 oder (0172) 7411627

[email protected]

Süddeutscher Pädagogischer Verlag (SPV) GmbH

Silcherstr. 7a

Verlagsreferent: Stefan Beck

(0711) 21030-70, –799

[email protected]@gew-bw.de

Bezirksgeschäftsstellen

GEW-Bezirk Nordbaden

Ettlinger Str. 3a, 76137 Karlsruhe

(0721) 987799-0, -49

[email protected]

GEW-Bezirk Nordwürttemberg

Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart

0711) 21030-44, -75

[email protected]

GEW-Bezirk Südbaden

Wölflinstr. 11, 79104 Freiburg

(0761) 33447, (0761) 26154

[email protected]

GEW-Bezirk Südwürttemberg

Frauenstr. 28, 89073 Ulm

(0731) 92137-23, -24

[email protected]

Rechtsschutzstellen

Bezirksrechtsschutz Nordbaden

Frank Orthen, Sanni Veil-Bauer

(0721) 18 03 32-90, - 97

Ettlinger Str. 3a, 76137 Karlsruhe [email protected]

Bezirksrechtsschutz Nordwürttemberg

Verena König, Waltraud Kommerell, Carmen Bohner

(0711) 21030-52, -74

Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart [email protected]

Bezirksrechtsschutz Südbaden

Bernd Pohlmann, Susanne Gallery

(0761) 33447, (0761) 26154

Wölflinstr. 11, 79104 Freiburg [email protected]

Bezirksrechtsschutz Südwürttemberg

Thomas Reck, Eva-Maria Landspersky

(0731) 92137-23 -24

Frauenstr. 28, 89073 Ulm [email protected]

Hochschulrechtsschutzstelle

Konstanze Hügel, Achim Brötz

(0711) 21030-52 -74

Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart [email protected]

Landesrechtsschutzstelle

Alfred König, Ruth Zacher, Susanne Besserer, Hubertus von Rohrscheidt

(0711) 21030-52, -74

Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart [email protected]

Landesvorstand der GEW

Alle Mitglieder des Landesvorstands sind postalisch über die GEW-Geschäftsstelle Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart erreichbar. Briefpost wird von dort weitergeleitet.

Dem Landesvorstand gehören an: Die Mitglieder des GV, die Leiter*innen der Fachbereiche (FB) sowie der Landesrechtsschutzstelle, die Vorsitzenden sowie Geschäftsführer*innen der Bezirke, die Vorsitzenden der GEW-Kreise sowie der Landesfachgruppen- und Landespersonengruppenausschüsse und die Leiter*innen der Koordinierungsgruppen gewerkschaftliche Bildung und Fortbildung sowie Mitgliederwerbung und Mitgliederbindung.

Soweit bekannt, sind in den Tabellen auch die Threema-Adressen aufgelistet

Geschäftsführender Vorstand (GV)

Landesvorsitzende

Monika Stein

(0711) 21030-10

[email protected]

 

Gleichberechtigte stellvertretende Landesvorsitzende

Team

Michael Hirn

(0711) 6368648

[email protected]

6RXYBD5A

 

Ricarda Kaiser

(0621) 116604042

[email protected]

2WP698DP

Farina Semler

(07032) 330005

[email protected]

ZRUY8PT9

David Warneck

(0711) 12272387

[email protected]

XDWNKFW5

Landesschatzmeister

Hans Maziol

(0711) 21030-30, –65

[email protected]

R7RV4DR7

Leitungen der Vorstandsbereiche (VB)

VB A Grundsatzfragen

Dr. Jörg Götz-Hege

(06221) 803130

[email protected]

VB B Allgemeine Bildung

Jürgen Stahl

(0711) 822926

[email protected]

VB C Weiterführende Bildung

Erich Liesecke

(07263) 1889

[email protected]

VB D Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik

Michael Zebisch

(0621) 8109637

[email protected]

VB E(Team)Frauenpolitik

Elke Gärtner

(0791) 49395625

[email protected]

Claudia Richter

 

[email protected]

Weitere Mitglieder des GV

Die vier Bezirksvorsitzenden: NB: Stefan Bauer, NW: Martin Hettler,SB: Katharina Klink, SW: Martina Jenter-Zimmermann(siehe Seite 13)

Der Landes-Geschäftsführer und der verantwortliche Redakteurb&w gehören dem GV mit beratender Stimme an.

Vorsitzende der GEW-Kreise

Alb-Donau/Ulm

Johannes Kromer

(0731) 22881

[email protected]

WM34X9R6

Biberach/Riß(Team)

Heidi Drews

(0151) 21769027

[email protected]

B8MU654B

Martina Graf

(07351) 5095131

[email protected]

 

Böblingen(Team)

Bruni Dolp

(07033) 34629

[email protected]

 

Farina Semler

(07032) 330005

[email protected]

ZRUY8PT9

Calw/FDS

Oliver Nowack

 

[email protected]

4UKKVUVC

Esslingen/NT

Mira Hartwig

 

[email protected]

RM8VP5NA

Freiburg

Peter Fels

(0761) 36303768

[email protected]

 

Göppingen(Team)

Marc Kasper (Sprecher)

(0179) 7617607

[email protected]

 

Bettina Manz

(0170) 4103886

[email protected]

 

Jens Buchholz

 

[email protected]

 

Heilbronn(Team)

Harald Schröder (Sprecher)

(0173) 8757712

[email protected]

23VW7HUR

Barbara Bürgy

(07131) 166301

[email protected]

7U4RCHJ4

Heidrun Günther-Weißbeck

(07131) 4053882

[email protected]

 

Karlsruhe

Jens-Björn Arndt

(07271) 40 87 27

[email protected]

 

Konstanz

Hans-Georg Pannwitz

(0162) 9862053

[email protected]

6ESPX29P

Lörrach(Team)

Nicolas Bühler

(0162) 3924105

[email protected]

 

Romy Engst

(0173) 4379818

[email protected]

AFZFSNB9

Ludwigsburg(Team)

Martin Hettler

(07042) 8192873

[email protected]

 

Inken König

(07156) 9289897

[email protected]

 

Main-Tauber/Hohenlohe

Jana Kolberg

(07931) 5329841

[email protected]

 

Mannheim(Team)

Conny Schmitt

(0176) 40499784

[email protected]

XZJPEC4M

Alexander Hecker

(06201) 3898188

[email protected]

 

Neckar-Odenwald

Bernhard Edin

(06261) 643637

[email protected]

 

Ortenau(Team)

Matthias Biegert

(0179) 4607058

[email protected]

A3MSCVRV

Patricia Ball

(07642) 9263253

[email protected]

 

Ostwürttemberg(Team)

Simon Davis

(0176) 55105052

[email protected]

 

Alexander Rube

 

[email protected]

 

Pforzheim-Enzkreis(Team)

Joachim Eichhorn

(07084) 9343706

[email protected]

 

Dietrich Gerhards

(07231) 609343

[email protected]

 

Rastatt/Baden-Baden

Bernhard Baumstark

(0176) 81789658

[email protected]

 

Ravensburg/Bodenseekreis

Thomas Reck

(07503) 9168288

[email protected]

 

Rems-Murr-Kreis

Markus Rapp

(07151) 1332676

[email protected]

 

Reutlingen/Tübingen

Matthias Gruner

(07022) 718256

[email protected]

 

Rhein-Neckar/Heidelberg(Team)

Jörg Götz-Hege

(06221) 803130

[email protected]

 

Ute Sendner

(06222) 771171

[email protected]

 

Rottweil

Andreas Scheuble

(07454) 9607911

[email protected]

 

Schwäbisch Hall(Team)

Silvia Bambusch

 

[email protected]

 

Stefan Bax

 

[email protected]

 

Hannah Wiggenhauser

 

[email protected]

 

Schwarzwald-Baar(Team)

Markus Schütz

 

[email protected]

 

David Todt

 

 

Sigmaringen(Team)

Ivonne Bachmann

(07571) 724987

[email protected]

 

Ursula Breitruck

(07571) 686976

[email protected]

 

Susanne Elgaß

(07571) 74941

[email protected]

 

Thomas Seßler

(07571) 7317222

[email protected]

 

Stuttgart(Team)

Tanja Czisch

(0711) 6368143

[email protected]

 

Jörn Pfeifer

 

[email protected]

 

Tuttlingen

Marie-Terese Reck

 

[email protected]

PU2TZ7V7

Waldshut(Team)

Benita Hasselblatt

(07754) 9257117

[email protected]

 

Arne Scharf

(07751) 3064773

[email protected]

 

Zollernalbkreis

Bernd Romer

(07431) 630993

[email protected]

KX6E36ES

Vorsitzende der Landesfachgruppen

Ambulante und stationäre Kinder- und Jugendhilfe(Team)

Dagmar Fojkar

(0173) 4570710

[email protected]

Martin Hurter

 

[email protected]

Erwachsenenbildung(Team)

Daniel Dzillak

(0176) 56823441

[email protected]

Mathias Hüther

 

[email protected]

Fachberatung und Praxisberatung für Kitas(Team)

Andrea Goebel

(07143) 404401

[email protected]

Anne Heck

(06221) 6501975

[email protected]

Gemeinschaftsschulen(Team)

Heike Ackermann

(07141) 660671

[email protected]

Susanne Posselt

(01520) 2903121

[email protected]

Gesamtschulen

Mathias Linke

(0761) 88860788

[email protected]

Gewerbl., Haus- und Landwirtschaftl., Sozialpäd. und -pflegerische Schulen(Team)

Ingrid Holl

(0157) 55435176

[email protected]

Kai Otulak

(07472) 9827792

[email protected]

Daniel Wunsch

(07245) 8601357

[email protected]

Grundschulen(Team)

Barbara Bürgy

(07131) 166301

[email protected]

Beatrix Kant

 

[email protected]

Gymnasien(Team)

Barbara Becker

(07223) 30137

[email protected]

Katya vonKomorowski

 

[email protected]

Markus Riese

(07071) 5499960

[email protected]

Haupt-/Werkrealschulen

Oliver Nowack

 

[email protected]

Hochschule und Forschung(Team)

Marco Unger

(0160) 2103888

[email protected]

Bettina Walter

(07141) 140 329

[email protected]

Kaufmännische Schulen(Team)

Ulrike Müller-Greiner

 

[email protected]

Eva Werner

 

[email protected]

Realschulen(Team)

Jenny Apfel

(01575) 8925047

[email protected]

Frank Lein

 

 

Schulaufsicht, Schulverwaltung, Seminare, Schulpsychologie(Team)

Sabine Kirschbaum, Martin Schüler, Frieder Harzer, Christina Horn

 

[email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]

Sonderpädagogische Berufe

Ruben Ell

(0711) 50877871

[email protected]

Tageseinrichtungen für Kinder(Team)

Beate Bischoff

(0721) 787024

[email protected]

Caroline Heller

(0711) 50473763

Daniela Gjungjek

 

Vorsitzende der Landespersonengruppen

Arbeitnehmer*innen(Team)

Günther Thum-Störk

(07465) 1210

[email protected]

Farina Semler

(07032) 330005

[email protected]

Franz Peter Penz

(07138) 920533

[email protected]

Fachlehrkräfte / Technische Lehrkräfte(Team)

Stefan Bechtold

(06239) 5087046

[email protected]

Stella Kopf

 

[email protected]

Frauen(Team)

Andrea Wagner

(0761) 28528937

[email protected]

Uta Schneider-Grasmück

 

[email protected]

Junge GEW(Team)

Elena Mienert

 

[email protected]

Steffi Hehn

 

[email protected]

Mitglieder im Ruhestand(Team)

Waltraud Klett

 

[email protected]

Renate Menke

 

 

Issi Schörner

 

 

Schulsozialarbeit und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen(Team)

Bettina Johl

(0175) 4121764

[email protected]

Jürgen Schmidt

(07041) 8174917

[email protected]

Studierende

N.N.

 

[email protected]

Schulleitungsmitglieder(Team)

Frank Orthen

(0152) 33921797

[email protected]

Ruth Zacher

(07425) 3372928

[email protected]

Weitere Mitglieder des Landesvorstands Fachbereiche (FB), Koordinierungsgruppen (KG)

FB A Junge GEW

Esther Hahn

(0176) 43476189

[email protected]

FB B Seniorenpolitik

Barbara Haas

(0175) 2029396

[email protected]

KG Gewerkschaftliche Bildung und Fortbildung

Farina Semler

 

[email protected]

KG Mitgliederwerbung/Mitgliederbindung

David Warneck

(0711) 12272387

[email protected]

Landesrechtsschutzstelle

Alfred König

(0711) 21030-52

[email protected]

Arbeitsgemeinschaften (AG), Arbeitsgruppen (AG), Arbeitskreise (AK) und Kommissionen der GEW Baden-Württemberg

Alle Leitungen der AGs und AKs sind postalisch über die GEW-Geschäftsstelle Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart erreichbar. Briefpost wird von der Geschäftsstelle weitergeleitet.

AG Jugendliteratur und Medien

Alexander Beer

(01590)1475958

[email protected]

AK Arbeits- und Gesundheitsschutz

Martin Schommer

(0711) 21030-12

[email protected]

AK Aus-, Fort- und Weiterbildung sozialpädagogische Fachkräfte

Heike Hermann

(0711) 21030-23

[email protected]

AK DaF/DaZ-Lehrkräfte

Clarissa Haziri-Hagner

(0177) 7266350

[email protected]

AK Digitalisierung

David Warneck

(0711) 12272387

[email protected]

AK Ganztag

Ricarda Kaiser

(0621) 4378509

[email protected]

AK Jugendhilfe

Petra Kilian

 

[email protected]

AK Lesbenpolitik

 

 

[email protected]

AK Schulrecht

Thomas Reck

(07503) 9168288

[email protected]

AK Schwulenpolitik

 

 

[email protected]

AK Technische Lehrkräfte an beruflichen Schulen

Petra Rappold

(0711) 8706055

[email protected]

Daniel Wunsch

(0170) 2458538

[email protected]

AG „Fair Childhood“

Hildegard Klenk

(01862) 1651981

[email protected]

AG Friedensbildung

Klaus Pfisterer

(0711) 56610165

[email protected]

Beauftragte für Auslandslehrkräfte

Eileen Thomas

(0171) 2081074

[email protected]

Sportkommission

Bernd Jäger

(07721) 903784

[email protected]

Der „Aktualisierungsservice“ – eine Leistung für Mitglieder

Den Mitgliedern der GEW steht mit dem „Jahrbuch-Aktualisierungsservice“ ein Änderungsdienst zum Jahrbuch zur Verfügung. Alle Ausgaben des laufenden Jahres sind in einem geschützten Bereich der GEW-Homepage abrufbar (https://www.gew.de/anmeldung).

Bezirksvorstand GEW-Bezirk Nordbaden

Geschäftsstelle: Ettlinger Str. 3a, 76137 Karlsruhe, (0721) 987799-0, (0721) 987799-49, [email protected]

Vorsitzender

Stefan Bauer

(07248) 926970

[email protected]

Stellvertretende Vorsitzende

Susanne Posselt

(01520) 2903121

[email protected]

Geschäftsführerin

Tamara Schätz

(0721) 987799-0

[email protected]

Rechner

Simon Glockner

(0621) 44591134

[email protected]

Bezirksrechtsschutzstelle(Team)

Frank Orthen Sanni Veil-Bauer

(0721) 987799-0

[email protected]

Beisitzer BS

Daniel Wunsch

(07245) 8601357

[email protected]

Beisitzer*innen GYM

Barbara Becker

(07223) 8000409

[email protected]

Oliver Kirsten

(0721) 8306118

[email protected]

Bezirksvorstand GEW-Bezirk Nordwürttemberg

Geschäftsstelle: Silcherstr. 7, 70176 Stuttgart, (0711) 21030-44, -75, [email protected]

Vorsitzender

Martin Hettler

(07042) 8192873

[email protected]

Stellvertretende Vorsitzende

Inken König

(07156) 9289897

[email protected]

Daniela Weber

(0711) 3004588

[email protected]

Geschäftsführerin

Martina Buschle

(0711) 21030-41

[email protected]

Rechner

Thomas Maier

(07143) 59491

[email protected]

Bezirksrechtsschutzstelle(Team)

Verena KönigWaltraud Kommerell

(0711) 21030-52

[email protected]

Beisitzer BS

Franz Peter Penz

(07138) 920533

[email protected]

Beisitzerinnen Tageseinrichtungen für Kinder / GHWRGS

Daniela Gjungjek

(0177) 5548883

[email protected]

Gabriele Schink-Papayannis

(07141) 388799

[email protected]

Bezirksvorstand GEW-Bezirk Südbaden

Geschäftsstelle: Wölflinstr. 11, 79104 Freiburg, (0761) 33447, (0761) 26154, [email protected]

Vorsitzende

Katharina Klink

(07423) 9204829

[email protected]

Geschäftsführerin

Helena Pantelidis (kommissarisch)

 

[email protected]

Rechner

Frank Nagel-Gallery

(0761) 8815859

[email protected]

Bezirksrechtsschutzstelle(Team)

Susanne GalleryBernd Pohlmann

(0761) 33447

[email protected]

Beisitzer BS

Gerd Kostanzer

(07822) 44284

[email protected]

Beisitzerin GHWRGS

Patricia Ball

(07642) 9263253

[email protected]

Beisitzerin GYM

Maren Stölzle

(0761) 42962209

maren.stoelzle@gew-bw

Beisitzer Junge GEW

N.N.

 

 

Bezirksvorstand GEW-Bezirk Südwürttemberg

Geschäftsstelle: Frauenstr. 28, 89073 Ulm, (0731) 92137-23, - 24, [email protected]

Vorsitzende

Martina Jenter-Zimmermann

(07433) 37359

[email protected]

Rechnerin

Bettina Ruff

(0156) 791 910 37

[email protected]

Bezirksrechtsschutzstelle(Team)

Thomas ReckEva-MariaLandspersky

(0731) 92137-23

[email protected]

Weiteres Mitglied

Holger Bolay

(07071) 5399640

[email protected]

Hauptpersonalräte

Gewerkschaftsmitglieder in den Hauptpersonalräten beim Kultus- und beim Wissenschaftsministerium

Gemeinsame Geschäftsstelle aller Hauptpersonalräte beim Kultusministerium Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart, (0711) 279-2880, –2879, [email protected];https://hpr.kultus-bw.de/Startseite

Hauptpersonalrat für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Kultusministerium

[email protected]

Stefan Bauer

(07248) 926970

[email protected]

 

Gruppe der Beamt*innen

Barbara Bürgy

(07131) 166301

[email protected]

7U4RCHJ4

Michael Hirn

(0711) 6368648

[email protected]

 

Ricarda Kaiser

(0621)16604042

[email protected]

2WP698DP

Stella Kopf

 

[email protected]

 

Susanne Posselt

(01520) 2903121

[email protected]

 

Thomas Reck

(07503) 9168288

[email protected]

 

Monika Stein

 

[email protected]

 

Sanni Veil-Bauer

(07248) 926970

[email protected]

 

David Warneck, Vorsitzender

(0711) 279-2887

[email protected]

XDWNKFW5

Ruth Zacher

(07425) 3372928

[email protected]

 

Günther Thum-Störk, Stellvertretender Vorsitzender

(0711) 279-2899

[email protected]

 

Gruppe Arbeit-nehmer*innen

Andreas Scheuble

(07454) 9607911

[email protected]

DPA75VNK

Hauptpersonalrat für Gymnasien beim Kultusministerium

Barbara Becker

(07223) 30137

[email protected]

MTUDJWSJ

Gruppe Beamt*innen

Carmen Bohner

(0711) 94564324

[email protected]

 

Tordis Hoffmann

(07191) 3453634

[email protected]

 

Verena König

(07154) 18 5575

[email protected]

 

Markus Riese

(07071) 5499960

[email protected]

TJCADNC9

Till Seiler

(07531) 698261

[email protected]

 

Farina Semler

(07032) 330005

[email protected]

ZRUY8PT9

AN

Hauptpersonalrat für berufliche Schulen beim Kultusministerium

Ulrike Müller-Greiner

 

[email protected]

MHDNTV7B

Gruppe der Beamt*innen

Kai Otulak Vorstandsmitglied

(07472) 9827792

[email protected]

7YE6KAEY

Axel Schön

(07851) 899121

[email protected]

A4KDH6RC

Bernhard Schönauer

(0176) 47287132

[email protected]

3UB36WT2

Eva Werner

 

[email protected]

3NFHV76K

Franz Peter Penz

(07138) 920533

[email protected]

 

AN

Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Geschäftsstelle: Königstr. 46, 70173 Stuttgart, (0711) 279-3287 oder –3288, –3215

Dr. Michael Burchard

Uni Heidelberg

 

[email protected]

Beamt*innen

Bettina Walter

PH Ludwigsburg

(07141) 140 329

[email protected]

Prof. Dr. Svetlana Karakhanova

Uni Heidelberg

 

[email protected]

Arbeit-nehmer*innen

Marika Schönthaler

HS Pforzheim

(07321) 286214

[email protected]

Bezirkspersonalräte

Gewerkschaftsmitglieder in den Bezirkspersonalräten bei den oberen Schulaufsichtsbehörden

Geschäftsstellen der schulischen Bezirkspersonalräte (alle Schularten) bei den Regierungspräsidien

Regierungsbezirk Freiburg:

Eisenbahnstr. 68, 79098 Freiburg, (0761) 208-6029, 208-6080

Regierungsbezirk Karlsruhe:

Schlossplatz 1-3, 76247 Karlsruhe, (0721) 926-4754, 933-40267

Regierungsbezirk Stuttgart:

Postfach 103642, 70031 Stuttgart, (0711) 904-17070, 904-17095

Regierungsbezirk Tübingen:

Postfach 2666, 72016 Tübingen, (07071) 200-2031, 200-2007

Bezirkspersonalräte für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Freiburg

Uta Adam,Vorsitzende

(0170) 5346683

[email protected]

EPJZ8Y3N

Gruppe der Beamt*innen

Patricia Ball

(07642) 9263253

[email protected]

 

Katharina Klink Stv. Vorsitzende

(07423) 9204829

[email protected]

TECXNUPJ

Susanne Gallery

(0761) 8815859

[email protected]

 

Markus Schütz

(0771) 89670471

[email protected]

2E76CUTR

Timo Steuer

(0761) 4881823

[email protected]

 

Andreas Scheuble

(07454) 9607911

[email protected]

 

AN

Karlsruhe

Gunilla Bahlo

(07043) 9588407

[email protected]

 

Gruppe der Beamt*innen

Stefan Bauer

(07248) 926970

[email protected]

 

Bernhard Baumstark

(0176) 81789658

[email protected]

 

Alexander Hecker Stv. Vorsitzender

(0179) 3665084

[email protected]

 

Simon Glockner

(0621) 44591134

[email protected]

 

Frank Orthen

(0152) 33921797

[email protected]

 

Sanni Veil-Bauer, Vorsitzende

(0721) 926-4538(07248) 926970

[email protected]

 

Stuttgart

Barbara Bürgy

(07131) 166301

[email protected]

7U4RCHJ4

Gruppe der Beamt*innen

Martin Hettler

(0711) 904-17076

[email protected]

 

Inken König

(0711) 904-17079

[email protected]

 

Sabine Penzinger

(07022) 2629932

[email protected]

E6T5K35U

Harald Schröder

(0173) 8757712

[email protected]

 

Daniela Weber, Vorsitzende

(0711) 904-17071

[email protected]

 

Alexander Willrich

(0156) 78356415

[email protected]

 

Andrea Skillicorn, Stv. Vorsitzende

(0711) 904 17078

[email protected]

 

Gruppeder AN

Eva Stecher

(0171) 3829650

[email protected]

24355RYJ

Tübingen

Holger Bolay

(0151) 21769027

[email protected]

B8MU654B

Gruppe der Beamt*innen

Martina Graf

(07351) 3001841

[email protected]

 

Matthias Gruner

(07022) 718 256

[email protected]

 

Martina Jenter-Zimmermann, Vorsitzende

(07433) 37359

[email protected]

 

Thomas Reck

(07503) 9168288

[email protected]

 

Ulrike Biemann, Stv. Vorsitzende

(07561) 8204845

[email protected]

 

AN

Bezirkspersonalräte für Gymnasien

Freiburg

Herta Haupt-Cucuiu

(0761) 21751257

[email protected]

 

Gruppe der Beamt*innen

Frank Nagel-Gallery

(0761) 8815859

[email protected]

 

Maren Stölzle

(0761) 42962209

[email protected]

3B67XTDK

Peter Galli

(07662) 935561

[email protected]

 

Gruppeder AN

Karlsruhe

Birgit Breunig

(0721) 4705348

[email protected]

 

Gruppe der Beamt*innen

Oliver Kirsten

(0721) 8306118

[email protected]

 

Andreas Schuler

(07453) 956948

[email protected]

 

Dr. Michael Schmitt

(0170) 4877859

[email protected]

2KYYY4M2

Gruppeder AN

Stuttgart

Heiko Bluhm

(07133) 204616

[email protected]

 

Gruppe der Beamt*innen

Nina Frech

 

[email protected]

 

Katya von Komorowski

 

[email protected]

26V75JDR

Claudia Richter

 

[email protected]

 

Farina Semler

(07032) 330005

[email protected]

ZRUY8PT9

Gruppeder AN

Markus Riese

(07071) 5499960

[email protected]

TJCADNC9

Gruppe der Beamt*innen

Bettina M. Ruff

(07333) 8018951

[email protected]

PSVF8YVJ

Melanie Simon (Ersatzmitglied)

 

[email protected]

 

Gruppeder AN

Bezirkspersonalräte für Berufliche Schulen

FR

Ute Hitschmann

(07821) 9914588

[email protected]

4NTC53ZP

Gruppe der Beamt*innen

Klemens Maier-Wißkirchen

(0170) 4195939

[email protected]

MCCDXBXE

Judith Spiller

(0178) 1346939

[email protected]

D9MPANFD

Karlsruhe

Christine Hammer

(0721) 6099525

[email protected]

 

Gruppe der Beamt*innen

Ingrid Holl

(0157) 55435176

[email protected]

XBEVP4BD

Daniel Wunsch

(0170) 2458538

[email protected]

C5YXHXEY

Magica Johnson

(0175) 2544438

[email protected]

8KWC7JYW

Gruppeder AN

Stuttgart

Hans Maziol

(0711) 4140941

[email protected]

R7RV4DR7

GruppeBEA

Petra Rappold

(0711) 8706055

[email protected]

 

Gabriele Stork

(0721) 9144587

[email protected]

 

Gruppeder AN

Eva Landspersky

 

[email protected]

78XKFFMT

Gruppe der Beamt*innen

Kai Marquardt

(0176) 21038842

[email protected]

793Z4YND

Ein Schaubild zur Struktur der Personalvertretung steht unterPersonalvertretung (Aufbau).

Personalräte für GHWRGS-Schulen

Vorsitzende der Personalräte für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren bei den Staatlichen Schulämtern

Regierungsbezirk Freiburg

Donaueschingen (Lkr. Rottweil und Schwarzwald-Baar)

Markus Schütz

(0771) [email protected]

 

Freiburg (Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen, Stadtkreis Freiburg)

Peter Fels

(0761) [email protected]

 

Konstanz (Landkreise Konstanz und Tuttlingen)

Eva-Marija Schuldt

(07531) [email protected]

DAAS5EDZ

Lörrach (Landkreise Lörrach und Waldshut)

Petteri Möhwald

(0173) [email protected]

 

Offenburg (Landkreis Ortenaukreis)

Mazze Biegert

(0179) [email protected]

A3MSCVRV

Regierungsbezirk Karlsruhe

Karlsruhe (Stadt- und Landkreis Karlsruhe)

Jens-Björn Arndt

(07271) 40 87 [email protected]

 

Mannheim (Stadtkreise Mannheim und Heidelberg, Landkreise Rhein-Neckar und Neckar-Odenwald)

Frank Orthen

(0621) [email protected]

 

Pforzheim (Stadtkreis Pforzheim und Landkreise Enzkreis und Calw)

Gunilla Bahlo

(07043) [email protected]

VMNE8P3N

Rastatt (Stadtkreis Baden-Baden, Lkr. Freudenstadt und Rastatt)

Bernhard Baumstark

(0176) [email protected]

 

Regierungsbezirk Stuttgart

Backnang (Landkreis Rems-Murr-Kreis)

Andreas Rosanelli

(07195) [email protected]

 

Böblingen (Landkreis Böblingen)

Bruni Dolp

(07033) [email protected]

 

Göppingen (Landkreise Göppingen, Heidenheim und Ostalbkreis)

Sabine Ocker

[email protected]

 

Heilbronn (Stadt- und Landkreis Heilbronn)

Harald Schröder

(07131) [email protected]

23VW7HUR

Künzelsau (Landkreise Hohenlohe, Schwäbisch Hall und Main-Tauber)

Jana Kolberg

(07931) [email protected]

 

Ludwigsburg (Landkreis Ludwigsburg)

Ellen Seybold

(07141) [email protected]

 

Nürtingen (Landkreis Esslingen)

Ruben Ell

(0711) [email protected]

 

Stuttgart (Stadtkreis Stuttgart)

Doris Fries

(0711) [email protected]

 

Regierungsbezirk Tübingen

Albstadt (Lkr Zollernalbkreis / Sigmaringen)

Ivonne Bachmann stv. Vorsitzende

[email protected]

 

Biberach (Stadtkreis Ulm, Landkreise Biberach und Alb-Donau-Kreis)

Johannes Kromer

(0731) [email protected]

WM34X9R6

Markdorf (Lkr. Bodenseekreis und Ravensburg)

David Funes

(07546) [email protected]

 

Tübingen (Lkr. Tübingen und Reutlingen)

Claus Manea

(0176) [email protected]

Z6NKNMPM

Personalräte für den Außerschulischen Bereich

Gewerkschaftsmitglieder im Hauptpersonalrat asB, Bezirkspersonalrat und ÖPR beim ZSL

Hauptpersonalrat für den Außerschulischen Bereich beim Kultusministerium

Christina Horn Vorsitzende

Schulpsychologin, ZSL Regionalstelle Freiburg,

[email protected]

Gruppe der Beamt*innen

Frieder Harzer Carmen Glockner Fraktionsvorsitzende (Team)

Bereichsleiter, Seminar für Aus- und Fort-bildung FDS (GS)

[email protected]

Beratungslehrkraft, ZSL Regionalstelle MA

[email protected]

Sabine Kirschbaum

Referentin und Fachberaterin

[email protected]

Joachim Lerchenmüller

Lehrbeauftragter, Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Stuttgart (Gym)

[email protected]

Ralf Rückert

Bereichsleiter, Seminar Aus- und Fortbildung Rottweil (GWHRS)

[email protected]

Martin Schüler

Schulamtsdirektor, SSA TÜ

[email protected]

Daniel Wunsch

Beratungslehrkraft und Fachbetreuer, ZSL Regionalstelle KA

[email protected]

Martin Hug Stv.Vors.

SBBZ Hören Stegen (0711) 279-2886

[email protected]

Gruppe AN

Christine Manz

ZSL Regionalstelle Schwäbisch Gmünd, SPBS* Heilbronn

[email protected]

Bezirkspersonalrat am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg

Ralf Rückert, Vorsitzender

Seminar (GWHRS) Rottweil

[email protected]

Christine Manz, stv. Vors., Arbeitnehmervertreterin

Schulpsychologische Beratungsstelle Heilbronn

[email protected]

Frieder Harzer

Seminar (GS) Freudenstadt

[email protected]

Joachim Lerchenmüller

Seminar (GYM) Stuttgart

[email protected]

Pascal Moriniere

Seminar (m/t; Sonderpädagogik) KA

[email protected]

Jörg Rappold

Seminar (GS) Sindelfingen

[email protected]

Jan Saathoff

Seminar (m/t; Sonderpädagogik) SG

[email protected]

Gloria Starosta

Seminar (GWHRS) Schwäbisch Gmünd

[email protected]

Örtlicher Personalrat ZSL Baden-Württemberg

Sabine Kirschbaum, Vorsitzende

Referentin, Referat 42, ZSL Zentrale, Fachberaterin Unterrichtsentwicklung BS

[email protected]

Cornelia Müller, (AN) Stellv. Vorsitzende

Sachbearbeiterin, ZSL Außenstelle Esslingen

[email protected]

Thorsten Bieser

Referent, Referat 24, ZSL-Abteilung 2

[email protected]

Ute Cardinal von Widdern, Fraktionsvorsitzende

Fachberaterin Schulentwicklung ZSL Regionalstelle Stuttgart

[email protected]

Alexander Chucholowski Fraktionsvorsitzender

Fachberater Unterrichtsentwicklung ZSL Regionalstelle Freiburg

[email protected]

Michael Dörfel

Beratungslehrer, SPBS* Ravensburg

[email protected]

Saskia Gensow

Referentin, Arbeitsfeld 4, ZSL-RS MA

[email protected]

Jan Boris Heidenwag

Referent Referat 42, ZSL-Außenstelle ES

[email protected]

Meral Kabakci

Referentin, Referat 44, ZSL-Abteilung 4

[email protected]

Felicia Leitner-Koch

Beratungslehrerin, SPBS* Ravensburg

[email protected]

Christine Manz (AN)

Schulpsychologin, SPBS* Heilbronn

[email protected]

Denise Meinert

Beratungslehrerin, SPBS* Stuttgart

[email protected]

Monika Murek

Beratungslehrerin, SPBS* Albstadt

[email protected]

Hans-Jürgen Noack (AN)

Systembetreuer, Außenstelle Bad Wildbad

[email protected]

Manfred Nowack

ZSL-Regionalstelle Freiburg

[email protected]

Jan-Daniel Predan

Sachbearbeiter, ZSL-RS Schwäbisch Gmünd

[email protected]

Carina Rübsamen

Fachberaterin Schulentwicklung, ZSL-RS TÜ

[email protected]

*Schulpsychologische Beratungsstelle

Beauftragte für Chancengleichheit

Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) und Fachliche Beraterinnen beim KM und den Schulaufsichtsbehörden

Kultusministerium

BfC:

Birgit Stimpfig, Kultusministerium, Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart, (0711) 279-2669, [email protected]

Regierungspräsidien

Hinweis der Redaktion: In jedem Regierungspräsidium wird außer der für alle Beschäftigten des RP zuständigen Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) eine „fachliche Beraterin“ aus dem Bereich Schule bestellt. Diese nimmt in Abstimmung mit der BfC deren Aufgaben und Rechte wahr, soweit Maßnahmen der Dienststelle ausschließlich die Schulen betreffen. Wir nennen hier nur die „fachlichen Beraterinnen“.

Fachliche Beraterinnen für den Bereich Schule:

FR:

Fatima Friederichsen, RP Freiburg, Abt. 7, Eisenbahnstraße 68, 79098 Freiburg, [email protected], (0761) 208-6138

KA:

Dr. Barbara Unterreiner, RP Karlsruhe, Abt. 7, Postfach 100151, 76247 Karlsruhe, [email protected], (0721) 926-4244

S:

Claudia Hermann, RP Stuttgart, Abt. 7, Postfach 103642, 70031 Stuttgart, [email protected], (0711) 90417017

TÜ:

Uta Schneider-Grasmück, RP Tübingen, Abt. 7, Postfach 2666, 72016 Tübingen, [email protected], (07071) 757-2081

BfC am IBBW und am ZSL

IBBW:

Fatima Chahin-Dörflinger, Heilbronner Straße 172, 70191 Stuttgart, [email protected], (0711 6642-3304)

ZSL:

Monika Beck, Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, [email protected], (0711) 21859-190

Staatliche Schulämter

Für Maßnahmen der Staatlichen Schulämter, die Lehrkräfte der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie SBBZ betreffen, wird beim jeweiligen SSA aus dem Kreis der Lehrkräfte nach vorheriger Ausschreibung eine Beauftragte für Chancengleichheit bestellt. Die Anschriften sind über die Staatlichen Schulämter zu erfahren.

Chancengleichheitsbeauftragte (Schulen)

Vertrauenspersonen für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte

Gewerkschaftsmitglieder bei den Vertrauenspersonen für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte beim Kultusministerium und den Schulaufsichtsbehörden

Hauptvertrauenspersonen (KM)

Postanschrift: Geschäftsstelle der Hauptpersonalräte und Hauptschwerbehindertenvertretungen beim KM, Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgarthttps://sbv-schule.kultus-bw.de

GHWRGS

Michael Sassmann, (0711) 2792753, [email protected]

ASB

Heike Ulbrich, (0711) 2792697, [email protected]

Bezirksvertrauenspersonen (RP)

Regierungsbezirk Freiburg

GHWRGS

Andrea Wagner, Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 7, Postfach, 79083 Freiburg, (0761) 28528937, [email protected]

Regierungsbezirk Karlsruhe

GHWRGS

Sonja Kautzky, Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 7, Postfach, 76247 Karlsruhe, (0721) 926-4886, [email protected]

GYM

Clemens Haag

BS

Sonja Filip, (0721) 926-4138 oder (0178) 6405028, [email protected]

Regierungsbezirk Stuttgart

GHWRGS

Christian Meissner, Regierungspräsidium Stuttgart, Abt. 7, Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart, (0711) 904-17075, [email protected]

GYM

Sigrid Bilz, (0151) 651 70 341

Regierungsbezirk Tübingen

GHWRGS

Stefan Schmidt, Regierungspräsidium Tübingen, Abt. 7, Postfach, 72016 Tübingen, (07381) 9350278, [email protected]

Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung

(BezirksVP): Cornelia Schreiweis, Heilbronner Straße 314, 70469 Stuttgart, (0711) 21859-180, [email protected]

Örtliche Vertrauenspersonen (ÖVP)

Für die GHWRGS-Schulen ist das jeweilige Staatliche Schulamt „Dienststelle“; dort besteht eine „örtliche“ Schwerbehindertenvertretung. Die Kontaktdaten der ÖVP stehen auf der Homepage des Schulamts oder sind an den Schulen ausgehängt.

Für jedes Gymnasium ist (teilweise schulübergreifend) eine ÖVP zuständig. Berufliche Schulen und Internatsschulen haben, sofern 5 Schwerbehinderte an der Schule beschäftigt sind, eine eigene ÖVP, ansonsten eine Schwerbehindertenvertretung auf Kreisebene.

Alphabetischer Teil

Abschlüsse und Bildungswege

Informationen der Redaktion zur Rechtslage und zur Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg

Die „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ (KMK-Beschluss vom 15.10.2020) bestimmt die Struktur des Bildungssystems in Deutschland. Gemeinsames Ziel ist, die Qualität und Transparenz des Bildungswesens zu steigern, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu verbessern und damit die Mobilität für Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte zu sichern. Die Umsetzung der dort gemeinsam festgelegten Bildungsziele und Bildungsstandards auf Länderebene erfolgt im Schulgesetz sowie in Verordnungen des Kultusministeriums.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern, der früheren DDR und dem Ausland mit Abschlüssen in Baden-Württemberg erfolgt überwiegend zentral durch das RP Stuttgart. Informationen zu ausländischen Bildungsabschlüssen sind über das Infoportal „anabin“ verfügbar (http://anabin.kmk.org).

Einen Überblick über die in Baden-Württemberg möglichen Bildungswege und -abschlüsse sowie weitere Schulinformationen gibt die Broschüre: „Bildungswege in Baden-Württemberg“. Sie kann man hier unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/bildungswege-in-baden-wuerttemberg/ als pdf downloaden. Zum nachträglichen Erwerb von Bildungsabschlüssen siehe Zweiter Bildungsweg.

Das „Bildungsnavi“ (www.bildungsnavi-bw.de) hilft bei der Wahl des Bildungswegs.

Übergreifende Vorschriften sind abgedruckt unter: Abschlüsse (HS/RS–Gleichwertigkeit);Fachhochschulreife;Hochschulreife (Zugangsberechtigungen)

In allen Fragen der schulischen Abschlüsse beraten die Schulpsychologische Beratungsstellen sowie die Bildungsberatung und Beratungslehrkräfte.

Abschlüsse und Bildungswege in Baden-Württemberg

Vereinfachte Darstellung; ohne Schulen besonderer Art (Gesamtschulen)

Abschlüsse (Gleichwertigkeit)

Informationen der Redaktion zur Rechtslage und zur Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg

1.Hauptschulabschluss und Realschulabschluss

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss; Verwaltungsvorschrift des KM vom 31. März 2009 (K.u.U. S. 63/2009)

1.Schüler der Realschule und des Gymnasiums, die an ihrer Schulart von Klasse 9 nach Klasse 10 versetzt wurden, haben einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.

2.Schüler des Gymnasiums, die von Klasse 10 im neunjährigen Bildungsgang nach Klasse 11 oder im achtjährigen Bildungsgang in die erste Jahrgangsstufe versetzt wurden, haben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Schüler des Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang, die nach Teilnahme an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit dem Ausland ohne Versetzungsentscheidung in die Kursstufe aufgenommen worden sind, erwerben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand, wenn am Ende der 1. Jahrgangsstufe nicht mehr als 20 % der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung bewertet sind.

3.Ein nach den Nummern 1 und 2 erworbener Bildungsabschluss bleibt im Falle einer freiwilligen Wiederholung erhalten, sofern am Ende der wiederholten Klasse keine Versetzung erfolgt.

2.Gleichstellung von Haupt-, Werkrealschul- und Realschulabschluss

Artikel 15 der VO des KM zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften vom 11. April 2012 (K.u.U. S. 69/2012)

Der nach der Hauptschulabschlussprüfungsordnung vom 8. Juli 1994 (K.u.U. S. 436) […] oder der Hauptschulabschlussprüfungsordnung vom 23. Mai 2008 (K.u.U. S. 99[…]) am Ende der Klasse 10 der Hauptschule erworbene dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand ist dem am Ende der Klasse 10 der Werkrealschule erworbenen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand gleichgestellt.

Abschlüsse und Bildungswege; Abschlüsse (HS/RS–Gleichwertigkeit); Gymnasium (Versetzungsordnung); Realschule (Abschlussprüfung); Werkrealschule (Verordnung)

Abschlüsse (HS/RS – Gleichwertigkeit)

Erwerb eines dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes an beruflichen Schulen; Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 10. März 2012 (K.u.U. S. 97/2012)

A.Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes

I.Erwerb im Rahmen der Ausbildung an beruflichen Schulen

Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss können an einer beruflichen Schule einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben, wenn sie an der Abschlussprüfung und ggf. Zusatzprüfung eines Bildungsgangs, der nach der jeweils geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung einen entsprechenden Erwerb ermöglicht, erfolgreich teilnehmen.

II.Erwerb im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Berufsausbildung

Ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann von Schülerinnen und Schülern, die den Hauptschulabschluss nicht besitzen, außerdem erlangt werden, wenn sie an der Berufsschule die ordentliche Abschlussprüfung oder die Abschlussprüfung für Schulfremde sowie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO) vorgeschriebene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgelegt haben. Entsprechendes gilt für Schülerinnen und Schüler, welche die Abschlussprüfung an einer Sonderberufsschule und in einem nach Teil 2 Kapitel 4 Abschnitt 1 BBiG oder nach §§ 42 k bis 42 m HWO geregelten Ausbildungsberuf bestanden haben.

III.Bestätigung des Erwerbs

1.Bei einem Erwerb nach Ziffer I wird der dem Hauptschulabschluss gleichwertige Bildungsstand im Abschlusszeugnis des besuchten Bildungsganges bestätigt.

2.Die Feststellung eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes nach Ziffer II erfolgt durch die Bestätigung gemäß Anlage 1. Die Bestätigung wird von der Schule ausgestellt, an der die Prüfung abgelegt wurde.

B.Erwerb eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes

I.Erwerb im Rahmen der Ausbildung an beruflichen Schulen

1.Schülerinnen und Schüler können in einem Bildungsgang des beruflichen Schulwesens einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erlangen, wenn sie die hierfür in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Bildungsgangs festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

2.Schülerinnen und Schüler, die mit dem Zeugnis der Versetzung von Klasse 9 nach Klasse 10 eines allgemeinbildenden Gymnasiums auf ein Berufliches Gymnasium oder ein Berufskolleg wechseln oder in eine Berufsoberschule eintreten, erwerben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand, wenn sie die 1. Klasse des Beruflichen Gymnasiums oder eines mehrjährigen Berufskollegs oder der Oberstufe der Berufsoberschule oder ein einjähriges Berufskolleg erfolgreich absolviert haben.

II.Erwerb im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Berufsausbildung

1.Entsprechend der Vereinbarung über den Abschluss der Berufsschule – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01. Juni 1979 in der jeweils geltenden Fassung – schließt das Abschlusszeugnis der Berufsschule einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand ein, wenn

–die Berufsschule erfolgreich besucht und, soweit ein nach Lernfeldern strukturierter Unterricht durchgeführt wurde, die im Abschlusszeugnis ausgewiesene Durchschnittsnote oder, bei nicht nach Lernfeldern strukturiertem Unterricht, der auf eine Dezimale gerechnete Durchschnitt der in den maßgebenden Fächern (alle Fächer mit Ausnahme von Religionslehre und Sport) erzielten Noten mindestens 3,0 beträgt,

–der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HWO) in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren nachgewiesen ist und

–Fremdsprachenkenntnisse dadurch nachgewiesen sind, dass ein mindestens fünfjähriger, in aufeinander folgenden Klassenstufen erteilter Fremdsprachenunterricht oder ein darauf aufbauender Fremdsprachenunterricht mit der Prüfungs- oder Jahresnote „ausreichend“ oder besser abgeschlossen bzw. absolviert wurde. Dieser Nachweis ist auch erbracht, wenn in einer Prüfung, die nach ihren Anforderungen einen fünfjährigen Unterricht voraussetzt (z.B. Schulfremdenprüfung in der Hauptschule), die Fremdsprachennote „ausreichend“ oder besser erzielt wurde, oder wenn ein Fremdsprachenzertifikat vorgelegt wird, auf dessen Grundlage sich entsprechende Sprachkenntnisse feststellen lassen.

2.Im Land Baden-Württemberg wird weiterhin ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand dann zuerkannt, wenn die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, jedoch nach Maßgabe nachstehender Regelung bei gleichgewichtiger Wertung eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 aus dem

a.Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder dem Zeugnis über einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand oder dem Abschlusszeugnis eines auf dem Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsabschluss aufbauenden vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgangs,

b.Berufsschulabschlusszeugnis und

c.Zeugnis der zuständigen Stelle für die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren

erreicht wird.

2.1Durchschnitt des Zeugnisses nach Ziffer 2 Buchst. a

Maßgebend ist der im Hauptschulabschlusszeugnis für das Bestehen der Hauptschulabschlussprüfung ausgewiesene Durchschnitt der Gesamtleistungen aufgrund der seit 10. Dezember 1983 jeweils geltenden Vorschriften über die Abschlussprüfungen an Hauptschulen und an Werkrealschulen. In der Fremdsprache muss sich der Schüler oder die Schülerin der Prüfung unterzogen haben.

Absolventen der Hauptschule, die am Ende des Schuljahres 1983/84 die Prüfung abgelegt haben, müssen sich ihr im A-Kurs unterzogen haben. Bei Absolventen der Hauptschule, die diese vor dem Schuljahr 1983/84 am Ende der Klasse 9 abgeschlossen haben, tritt an die Stelle des Durchschnitts der Gesamtleistungen der Hauptschulabschlussprüfung der Durchschnitt aller Noten des Abschlusszeugnisses, wenn in der Fremdsprache eine Note ausgebracht ist. Falls in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen nach A- und B-Kurs differenziert worden ist, müssen die Noten nach den Anforderungen des A-Kurses erteilt worden sein.

Bei Schülerinnen und Schülern, für die das Zeugnis über den dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand oder das Abschlusszeugnis eines auf dem Hauptschulabschluss aufbauenden vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgangs zugrunde gelegt wird, tritt an die Stelle des Durchschnitts der Gesamtleistungen der Hauptschulabschlussprüfung der Durchschnitt der in dem jeweiligen Zeugnis für die maßgebenden Fächer gemäß der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie ggf. für die Fächer der Zusatzprüfung oder des Zusatzprogramms ausgewiesenen Noten. In der Fremdsprache muss sich der Schüler oder die Schülerin der Prüfung unterzogen haben.

2.2Durchschnitt des Berufsschulabschlusszeugnisses Maßgebend ist die Durchschnittsnote, die im Abschlusszeugnis der Berufsschule ausgewiesen ist.

2.3Durchschnitt des Zeugnisses der zuständigen Stelle über die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

Maßgebend ist die im Zeugnis der zuständigen Stelle als Gesamtergebnis ausgewiesene Durchschnittsnote (Dezimalnote) oder – sofern das Gesamtergebnis der Prüfung in Form von Punkten ausgewiesen ist – die unter Heranziehung des im Zeugnis ausgewiesenen Punkteschlüssels zu ermittelnde Durchschnittsnote (Dezimalnote).

3.Bei Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den mittleren Verwaltungsdienst tritt an die Stelle des Berufsschulabschlusszeugnisses das Jahreszeugnis (Durchschnittsnote) der Berufsschule am Ende des Dienstanfängerjahres und an die Stelle des Zeugnisses über die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf das Prüfungszeugnis der Staatsprüfung für den mittleren Verwaltungsdienst.

4.Bei Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den mittleren Justizdienst tritt an die Stelle des Berufsschulabschlusszeugnisses der Durchschnitt aus den Noten der Zeugnisse der Lehrgänge (Lehrveranstaltungen der fachtheoretischen Ausbildung während der Ausbildungsabschnitte I bis IV) und an die Stelle des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung das Zeugnis der Prüfung für den mittleren Justizdienst.

III.Erwerb im Falle des erfolgreichen Besuchs einer beruflichen Vollzeitschule, an der ein Berufsabschluss vermittelt wird

1.Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand nach Ziffer II.1 kann auch durch den Besuch einer öffentlichen oder als Ersatzschule anerkannten beruflichen Vollzeitschule, die mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren einen Berufsabschluss vermittelt, erworben werden. Dabei tritt an die Stelle des Zeugnisses der Berufsschule sowie an die Stelle des Zeugnisses der nach dem BBiG oder der HWO zuständigen Stelle das Abschlusszeugnis. Als Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Altenpflege ist das Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Altenpflege gemäß § 14 Abs. 2 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsordnung zugrunde zu legen. Für die Zuerkennung des dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes muss der Durchschnitt aus den in diesem Zeugnis ausgewiesenen Noten sowie der im Zeugnis zum Abschluss der schulischen Ausbildung in der Altenpflege für das Fach Deutsch ausgewiesenen Note bei gleichgewichtiger Wertung mindestens 3,0 betragen.

2.Ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand nach Ziffer II.2 kann auch durch den Besuch einer öffentlichen oder als Ersatzschule anerkannten beruflichen Vollzeitschule, die mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren einen Berufsabschluss vermittelt, sowie durch den Besuch der dreijährigen Berufsfachschule für Altenpflege erworben werden. Dabei tritt das Abschlusszeugnis der Schule an die Stelle der Zeugnisse nach Ziffern II.2.2 und II.2.3 und zählt damit doppelt. Die Sätze 3 und 4 der Ziffer III. 1 gelten entsprechend.

IV.Bestätigung des Erwerbs

1.Bei einem Erwerb nach Ziffer I.1 wird der dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand im Zeugnis des besuchten Bildungsganges bestätigt.

2.Bei einem Erwerb nach Ziffer 1.2 wird der dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand im Zeugnis der besuchten Klasse unter ‚Bemerkungen’ wie folgt bestätigt: „Dieses Zeugnis schließt den Nachweis eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes ein.“

3.Die Feststellung des Erwerbs eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes nach Ziffer II.1 und nach Ziffer III.1 i.V. mit Ziffer II.1 erfolgt in Form einer Bestätigung gemäß Anlage 2. Die Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes nach Ziffer II.2 und nach Ziffer III.2 i.V. mit Ziffer II.2 erfolgt in Form einer Bestätigung gemäß Anlage 3 (Anlagen nicht abgedruckt).

Zuständig für die Feststellung ist die zuletzt besuchte berufliche Schule. Bei Ziffern II.3 und II.4 ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Bereich die jeweilige Prüfung bzw. die Lehrgänge stattgefunden haben.

V.Berechtigungen

Mit diesem dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand können nach Maßgabe der einschlägigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen alle Bildungsgänge besucht werden, die einen Realschulabschluss voraussetzen.

Abschlüsse und Bildungswege; Berufseinstiegsjahr § 17 Abs. 1; Berufsschule; Fachhochschulreife; Realschule (Abschlussprüfung); Werkrealschule (Verordnung); Vorqualifizierungsjahr (VAB)

Nutzen Sie das ausführliche alphabetische Schlagwortverzeichnis am Ende des Buches.

Aktenvermerk

Informationen der Redaktion zur Rechtslage und zur Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg

Aktenvermerke (Aktennotizen) sind in Behörden (und auch in der Wirtschaft) ein gebräuchliches Mittel der Verständigung sowie im Konfliktfall (und zur Vorbeugung von Konflikten) ein unentbehrliches Hilfsmittel zur gegenseitigen Information beziehungsweise eigenen Absicherung: Die Verfasserin oder der Verfasser legt darin die Kenntnis über einen Vorgang nieder und macht sie Dritten (z.B. Vorgesetzten, Geschäftspartnern, Kolleg*innen) zusammengefasst und geordnet zugänglich.

Dies dient im öffentlichen Bereich auch dazu, das Verwaltungshandeln nachvollziehbar und transparent zu machen.

Beschwerderecht; Protokolle und Niederschriften

Typische Fälle für Aktenvermerke im Schulbereich:

–Eine Lehrkraft erstellt einen Bericht über einen Schülerunfall, einen Gewaltvorfall auf dem Schulhof oder ein problematisches Elterngespräch.

–Ein Schulleiter unterrichtet Lehrkräfte über eine Elternbeschwerde oder das Ergebnis eines Gesprächs mit einem auffälligen Schüler.

–Eine Lehrkraft konkretisiert ihre Bedenken gegen die Absicht der Schulleitung, einen Schüler für eine Woche vom Unterricht auszuschließen.

–Eine Lehrkraft teilt der Schulleitung mit, dass sie die Eltern eines Schülers abends zu einem Gespräch aufsuchen wird.Hausbesuche

–Die Schulleiterin hält fest, dass der Schulrat telefonisch angeordnet hat, der Presse keine Auskunft über die Lehrerversorgung an der Schule zu erteilen, und dass sie dieser Weisung widersprochen hat, weil damit in ihre dienstliche Zuständigkeit eingegriffen würde (Remonstration gemäß Beamtenstatusgesetz § 36).

–Eine Lehrkraft bzw. die Schulleitung hält fest, wann und aus welchen Gründen sie einem Vater telefonisch auferlegt hat, ein ärztliches Attest über die Krankheit des Sohnes vorzulegen.

Aufbewahrungsfristen und Archivierung

Aktenvermerke können in schriftlicher (Papier-) Form oder auch elektronisch (Datei / E-Mail) erstellt werden; bei E-Mails ist für die Dauer-Aufbewahrung ein Ausdruck in Papierform erforderlich.

Protokolle und Niederschriften

Für die Wirksamkeit von Aktennotizen gelten zwei Verfahrensregeln:

1.Was man aufschreibt, erhalten beide Parteien (ggf. mit der Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist).

2.Wer daraufhin nicht reagiert, akzeptiert damit stillschweigend den Inhalt.

Ein Aktenvermerk kann jedoch rechtsförmliche Verfahren nicht ersetzen: Es ist Sache der Empfänger*innen, die Erklärung auszulegen und zu entscheiden, ob sie einen Aktenvermerk gegebenenfalls als Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt oder als Remonstration gegen eine Weisung behandeln. Es empfiehlt sich, ggf. den Rat der GEW einzuholen.Verwaltungsrecht

Ein Aktenvermerk, der sich auf einen Sachverhalt/Vorgang bezieht, wird zu den „Sachakten“ genommen; steht er jedoch in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis von Beschäftigten (z.B. Beanstandung des dienstlichen Verhaltens einer Lehrkraft durch die Schulleitung), handelt es sich um Personalaktendaten, die nach den beamten- bzw. tarifrechtlichen Vorschriften zu behandeln sind.Personalakten

Aufbewahrungsfristen und Archivierung; Beamtenstatusgesetz § 36; Beschwerderecht; Datenschutz (Schulen); Hausbesuche; Personalakten; Protokolle und Niederschriften; Schulgesetz § 41; Verwaltungsrecht

Amtshilfe

Auszug aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – LVwVfG) in der Fassung vom 12. April 2005; zuletzt geändert 4. Februar 2021 (GBl. S. 181/2021)

§ 4Amtshilfepflicht

(1)Jede Behörde leistet anderen Behörden auf Ersuchen ergänzende Hilfe (Amtshilfe).

(2)Amtshilfe liegt nicht vor, wenn

1.Behörden einander innerhalb eines bestehenden Weisungsverhältnisses Hilfe leisten;

2.die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe obliegen.

§ 5Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

(1)Eine Behörde kann um Amtshilfe insbesondere dann ersuchen, wenn sie

1.aus rechtlichen Gründen die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann;

2.aus tatsächlichen Gründen, besonders weil die zur Vornahme der Amtshandlung erforderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen, die Amtshandlungen nicht selbst vornehmen kann;

3.zur Durchführung ihrer Aufgaben auf die Kenntnis von Tatsachen angewiesen ist, die ihr unbekannt sind und die sie selbst nicht ermitteln kann;

4.zur Durchführung ihrer Aufgaben Urkunden oder sonstige Beweismittel benötigt, die sich im Besitz der ersuchten Behörde befinden;

5.die Amtshandlung nur mit wesentlich größerem Aufwand vornehmen könnte als die ersuchte Behörde.

(2)Die ersuchte Behörde darf Hilfe nicht leisten, wenn

1.sie hierzu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist;

2.durch die Hilfeleistung dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereitet würden.

Die ersuchte Behörde ist insbesondere zur Vorlage von Urkunden oder Akten sowie zur Erteilung von Auskünften nicht verpflichtet, wenn die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.

(3)Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn

1.eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;

2.sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;

3.sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.

(4)Die ersuchte Behörde darf die Hilfe nicht deshalb verweigern, weil sie das Ersuchen aus anderen als den in Absatz 3 genannten Gründen oder weil sie die mit der Amtshilfe zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig hält.

(5)Hält die ersuchte Behörde sich zur Hilfe nicht für verpflichtet, so teilt sie der ersuchenden Behörde ihre Auffassung mit. Besteht diese auf der Amtshilfe, so entscheidet über die Verpflichtung zur Amtshilfe die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde oder, sofern eine solche nicht besteht, die für die ersuchte Behörde fachlich zuständige Aufsichtsbehörde.

§ 6Auswahl der Behörde

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.

§ 7Durchführung der Amtshilfe

(1)Die Zulässigkeit der Maßnahme, die durch die Amtshilfe verwirklicht werden soll, richtet sich nach dem für die ersuchende Behörde, die Durchführung der Amtshilfe nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht.

(2)Die ersuchende Behörde trägt gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich.

Hinweise der Redaktion:

1.Die Schule leistet dem Jugendamt beispielsweise Amtshilfe, wenn sie dokumentiert, wie oft ein Schüler schwänzt. Die Polizei leistet der Schule (und dem Jugendamt) Amtshilfe, wenn sie notorische Schulschwänzer von zuhause abholt und der Schule zuführt.Schulpflicht (Durchsetzung)

2.Nicht zur Amtshilfe zählt eine außergerichtliche oder gerichtliche Aussage von Beamt*innen über dienstliche Angelegenheiten. Hierzu ist gemäß § 37 Beamtenstatusgesetz die Genehmigung des Dienstvorgesetzten erforderlich.

Beamtenstatusgesetz § 37; Datenschutz (Schulen); Polizei und Schule; Prävention und Gesundheitsförderung; Schulpflicht (Durchsetzung); Verschwiegenheitspflicht; Verwaltungsrecht (Allgemeines)

Arbeits- und Gesundheitsschutz (Allgemeines)

Informationen der Redaktion zur Rechtslage und zur Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg

1.Arbeitsschutzvorschriften, betriebsärztlicher Dienst und Gesundheitsschutz

Die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte bedeutsamsten Vorschriften sind das Arbeitsschutzgesetz und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (u.a. die BildschirmarbeitsVO, die LastenhandhabungsVO sowie die Gefährdungsbeurteilung/GefahrstoffVO).

Das Arbeitsschutzgesetz gilt unmittelbar für alle Beschäftigten, auch für die Beamt*innen des Landes (§ 2 Arbeitsschutzgesetz).

Daneben sind weitere Bestimmungen zu beachten, z.B. die VwV Krisenereignisse und das Infektionsschutzgesetz sowie das Mutterschutzgesetz (siehe hierzu: Mutterschutz (Verordnung)) und das „betriebliche Eingliederungsmanagement“ (BEM) nach § 167 des Sozialgesetzbuchs IX; Einzelheiten zum BEM stehen unter: Eingliederungsmanagement (BEM). Für den Gesundheitsschutz der Schüler*innen ist die VwV Prävention und Gesundheitsförderung zu beachten.

Das KM hat eine Verwaltungsvorschrift „Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten“ erlassen (28.4.2017; AZ: 14-0304.50/471). Sie ist eingearbeitet in das Arbeitsschutzgesetz.

Beim KM besteht eine „Leitstelle Betriebsärztlicher Dienst für das Kultusressort, Arbeits- und Gesundheitsschutz“ als Stabsstelle. Diese Leitstelle hat ein Rahmenkonzept zum Arbeits- und Gesundheitsschutz veröffentlicht (21.9.2007; K.u.U. S. 147/2007).

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist in den Verwaltungen und Betrieben des Landes ein arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen sind durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“