Gier nach Leerverkäufen - Edmund Jörg - E-Book

Gier nach Leerverkäufen E-Book

Edmund Jörg

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Beschreibung

"Gier nach Leerverkäufen" beschreibt einen interessanten Teilbereich des Wertpapiergeschäfts, das insbesondere seit der Etablierung der Terminbörsen Anfang der 90er-Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Dargestellt wird der Leerverkauf in Theorie und Praxis, zeigt dessen Einbindung in das Wertpapiergeschäft und in die damit verbundenen Erfordernisse. Lassen Sie mich berichten, wie die Dinge um Bank, Börse und Wertpapier zusammengehen und aufzeigen, welche Problematiken bestehen, es hinterfragt, stellt in Frage und - zeigt Lösungen auf.

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Inhaltverzeichnis

Vorwort

1.

Leerverkauf

1.1 Lieferungsverpflichtungen

1.2 Risiken eines Leerverkaufs

1.3 Chance/Vorteil eines Leerverkaufs

1.4 Leerverkaufsverbote in Deutschland

1.5 Leerverkaufsverbot an der FWB

1.6 Leerverkaufsverbote international

1.7 Maßgebliche Regulierungen

1.8 Kann Jedermann leerverkaufen?

2.

Paradoxon des Leerverkaufs

2.1 Das Paradoxon

2.2 Pokerspiel

2.3 Verringerte Liquidität ohne Leerverkauf?

3.

Gedeckter / ungedeckter Leerverkauf

3.1 BaFin-Ausnahmeregelung Leerverkauf

3.2 Büchse der Pandora

3.3 Stop-Loss-Order

3.4 Pseudolimits setzen?

3.5 Alternativ-Regelung Namenaktien?

3.6 Wertpapierumlaufmenge

3.7 Unternehmenskrise und Leerverkauf

3.8 Leerverkaufs-Statistiken

4.

Wertpapierleihe

4.1 Die Wertpapierleihe selbst

5.

CFD‘s als Derivate

5.1 CFD-Handel über CFD-Broker

5.2 CFD short selling

5.3 Transparenzpflicht

6.

Algorithmus-Trading

7.

Index-Handel

8.

Derivate-Handel

9.

Kursentwicklung

10.

Krux der Leerverkäufe

10.1 Wertpapiere müssen frei handelbar sein (BörsZulV §5.1

)

10.2 Selbstbedienungseffekt

10.3 Aktionärskultur

11.

Ungleichgewicht der Finanzmärkte

12.

Umdenken erforderlich

12.1 Regulierung zurückfahren

12.2 Kosten senken

13.

cum/ex-Geschäfte

14.

Die Rolle der BaFin:

15.

Schlussbemerkungen:

Vorwort

Die Börse ist eine faszinierende Welt und Brennpunkt unterschiedlicher finanzieller Interessen. Gesetze, Regulierung/Compliance und Abwicklungsmodalitäten sind das Korsett, in dem sich Marktteilnehmer zu bewegen haben, und diese kennen das Umfeld genauestens.

Die Börse ist ein integraler Teil unseres Finanzsystems, sie ist darin eingebunden und technisch weltweit vernetzt. Mit der zunehmenden zusätzlichen Etablierung der Terminbörsen am Ende des vergangenen Jahrhunderts und der damit unabdingbar einhergegangenen Automatisierung der Geschäftsprozesse insgesamt ergaben sich in der Abfolge Automatismen ungeheuren Ausmaßes, doch blieben diese Auswirkungen einer breiten Öffentlichkeit zunächst eher verborgen.

Der mit den Terminbörsen eingezogene Indexhandel hat den Börsenhandel nicht nur technisch revolutioniert. Einhergehend damit ist die Dynamik auch mehr in Richtung Terminbörse verschoben worden, zunehmend konnten sich außerbörsliche Plattformen etablieren.

Die Preisfindung aller klassischen Börsenaufträge erfolgt durchgängig über elektronische Börsenplattformen auf hochleistungsfähigen EDV-Systemen, und so stellt die Deutsche Börse daraus sekündlich den DAX-Kursindex (Deutscher Aktienindex) fest. Um dies bewerkstelligen zu können, schreibt die Börsenordnung das Market-Maker-Modell mit jederzeit verpflichtenden Kursstellungen vor. Systemimmanent entstehen hieraus zwangsweise Leerverkäufe, in deren Abfolge daraus Lieferungsverpflichtungen zu erfüllen sind.

Mit Sorge muss gesehen werden, dass ein jederzeitiger und wohl auch zunehmender genereller Einsatz von Leerverkäufen in Verbindung mit Wertpapierleihe-Aktivitäten mit dazu beiträgt, dass der Wertpapiermarkt zwar effizient arbeiten kann, damit aber auch hochsensitiv und kursanfälliger wird.

Die in einer Indexeinheit anteilig unterlegten Aktien bilden einen gekauften oder verkauften Aktienkorb, der nur durch Glattstellung oder bei Fälligkeit durch Barausgleich geschlossen werden kann. Zum Kassamarkt bestehende Interdependenzen sind eng und so sorgt die Handelbarkeit eines Index aufgrund börsenseitig online festgestellter und veröffentlichter Indices für den Kassa- und den Terminhandel weltweit dafür, über alle Märkte und Zeitzonen hinweg ein gewisser Gleichklang von Kursnotierungen in den Indices vorherrscht. Diese Zwangsläufigkeit stimmt nachdenklich. Da ist es im Grunde fast einerlei, von wo aus Kursentwicklungen ihren Lauf nehmen, die Veränderung einer Kurskomponente in einer indexrelevanten Aktie oder im Index selbst, sorgen wie eine kommunizierende Röhre dafür, dass hier ein stetiger sofortiger Ausgleich erfolgt.

Die Computervernetzung sorgt also nicht nur dafür, dass stets gehandelt werden kann, sondern auch Kursfeststellungen möglich sind sowohl in der Aktie wie auch im Index.

Ein wie auch immer festgestellter Kursausschlag in einer unterlegten Aktie geht sofort in die Indexberechnung ein, andererseits sorgt jede Preisänderung im Index wechselseitig für sofortige Marktpreisänderungen aller darin unterlegten Aktien selbst.

Zusätzliche Marktpreisrisiken über den regulären Börsenhandel von Angebot und Nachfrage hinaus, dieses dabei noch getragen durch marktkursfeststellendes Market-Making, entstehen durch Nichteigentümer als Leerverkäufer genauso wie durch Marktteilnehmer, die auf den reinen Indexhandel fokussiert sind, auch müssen in diesem Zusammenspiel die Auswirkungen aus dem Derivatehandel genannt werden, die stetig und zunehmend Kursbewegungen bestimmen wie auch den Kassamarkt ausdünnen.

Unter diesem Aspekt sind Leerverkäufe, Index- und Derivatehandel zu betrachten, das Market-Maker-Modell zur jederzeitigen Berechnungsfähigkeit eines Indexes ist dazu die Voraussetzung.

Dies wird herausgearbeitet und umfassend dargelegt, wie auch der Zusammenhang von Leerverkäufen zu den stets notwendigen Wertpapierleihen es verdeutlicht, wäre doch die Belieferung von Leerverkäufen abwicklungstechnisch gesehen ansonsten überhaupt nicht möglich.

Das de facto durch Leerverkäufe im Bankensystem hervorgerufene Unterlaufen der ausgegebenen Wertpapier-Umlaufmenge, die nun einmal exakt mit einer erfolgten Emission feststeht, zeigt, dass bei einem verbrieften Wertpapier die Eigentümerschaft auch durch Wertpapierleihe nicht endet, da Wertpapiere weiter im Besitz gehalten werden, es führt aber zu einer buchtechnischen Stilllegung der Wertpapierumlaufmenge durch Wertpapierübertragung und zu einer damit einhergehenden Kürzung einer handelbaren verbrieften Wertpapieremission, was ich Ihnen ausführlich darlegen werde. Die Ausführungen können und werden nicht jedwede Information zum Leerverkauf, zur Wertpapierleihe und zum Indexhandel darstellen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Beabsichtigt ist, das Thema für Jedermann allgemeingültig und kurz, aber verständlich abzuhandeln wie auch die Einbettung dieses Teilbereichs in das Börsenumfeld und darüber hinaus aufzuzeigen.

Auf welchen Feldern besteht Regulierungsbedarf? Wohl wissend, dass davon kaum einer etwas wissen will, geschweige denn, dass es überhaupt interessierte- nicht die handelnden Personen, nicht die Finanzindustrie, nicht die Politik und wohl auch nicht die Finanzaufsichtsbehörde BaFin selbst.

Das derzeitige Marktmodell wird als systemimmanent angesehen, muss aber hinterfragt werden, denn es geht um den auf der Strecke bleibenden Anleger und Investor. Hier verschließt man sich des Themas vollkommen, hat man doch mit der „Krücke gedeckter Leerverkäufe“ vermeintlich den Regulierungsbedarf gelöst, es wird gutes Geld verdient und sprudelnde Abgaben und Steuern sorgen für Ruhe.

Nun, es besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Dieses Thema umtreibt mich als Autor. Weitere Schwerpunkte sind die Funktionsweise des Aktienmarktes in Deutschland mit Deutsche Börse, die Terminbörse Eurex und deren Abwicklungs- und Clearing-Systeme wie auch die Darstellung wirtschaftlicher Hintergründe.

„Elon Musk als CEO von SpaceX und Tesla, prangert Leerverkauf völlig zu Recht an“. Die klar gesetzwidrige, von BaFin nicht untersagte und durch EU-Leerverkaufsverordnung weltweit ermöglichte Handelbarkeit von nicht börsenfähigen Wertpapieren bewirkt die genannte unerlaubte Stilllegung einer Emission.

Edmund Jörg, Kempten/Allgäu im April 2023

1. Leerverkauf

Grundsätzlich wird bei einem Wertpapier-Leerverkauf ein nicht im Eigentum befindliches Wertpapier verkauft, fachsprachlich auch „shorten“ oder „short gehen“.

Dieses Leerverkaufen wird heutzutage großenteils im Kassamarkt praktiziert, es kann aber auch über Terminmarkt erfolgen.