Grundlagenwissen für Sicherheitsmitarbeiter - Alexander Lukas - E-Book

Grundlagenwissen für Sicherheitsmitarbeiter E-Book

Alexander Lukas

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Beschreibung

Das umfangreichste Nachschlagewerk, zu diesem Thema. Der gesamte Lernstoff aus dem Rahmenstoffplan der IHK vom Juni 2018 (incl. neuem Datenschutzrecht) wird leicht verständlich vermittelt. Außerdem sind die Änderungen der BewachV vom Juni 2019 bereits enthalten. Grundlage dieses Buches sind umfassende theoretische Kenntnisse und jahrelange Praxiserfahrung. Komplizierte juristische Grundlagen werden auf einfaches Deutsch übersetzt und anhand von Beispielen aus der Praxis erklärt. Weiterhin enthält das Buch wertvolle Informationen über den Ablauf der Prüfung und gibt hilfreiche Tipps zum Bestehen der IHK-Prüfung. Das Buch für die besten Sicherheitsmitarbeiter Deutschlands.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 361

Veröffentlichungsjahr: 2019

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Vorwort zu diesem Buch

Dieses Buch ist das Umfangreichste, das zum aktuellen Rahmenstoffplan der IHK zur Sachkundeprüfung nach §34a GewO vom Juni 2018 erhältlich ist.

Es enthält nicht nur den Stoff, sondern vermittelt ihn auch leicht verständlich. Gerade die rechtlichen Teilgebiete des Lernstoffes werden auf einer einfachen Sprache dargestellt. Fachbegriffe werden erklärt und komplizierte Sachverhalte werden anhand von Beispielen aus der Praxis verständlich gemacht.

Das Lehrbuch erklärt auch die aktuellen Vorschriften der DSGVO.

Dieses Buch enthält alles, was Sie wissen müssen um die Sachkundeprüfung nach §34a GewO zu bestehen. Dennoch empfehle ich darüber hinaus einen Vorbereitungskurs oder zumindest eine Lernbegleitung durch einen kompetenten Dozenten.

Ich möchte weiterhin darauf Hinweisen, dass ich auf Geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie MitarbeiterIn, Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter*_Innen etc. verzichte. Ich bin der Meinung, dass solche Schreibweisen einen Text unnötig verkomplizieren und seine Lesbarkeit verschlechtern aber dafür keinen Mehrwert bringen.

Grundsätzlich spreche ich in meinem Text immer beide Geschlechter an. Wo von einem Mitarbeiter, einem Täter oder einem Kunden die Rede ist, könnte es sich auch um eine Mitarbeiterin, eine Kundin oder eine Täterin handeln. Sollte das Geschlecht in einem speziellen Fall wichtig sein, weise ich darauf hin.

Arbeiten im Bewachungsgewerbe

Die bestandene Sachkundeprüfung nach §34 GewO berechtigt Sie nicht nur zur Ausübung von Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Verkehrsbereich (City-Streifen etc.), als Kaufhausdetektiv oder als Türsteher, sondern erlaubt Ihnen auch die Gründung eines eigenen Bewachungsunternehmens und ist auch Voraussetzung um in bestimmten Bereichen (bei Asylunterkünften oder Großveranstaltungen) als Führungskraft zu arbeiten. Oftmals stellen die Behörden vor Ort inzwischen jedoch höhere Anforderungen an die Qualifikation der Führungskräfte.

Die Sicherheitsbranche hat eine lange Entwicklung hinter sich. Hat man früher vom „Nachtwächter“ oder „Rausschmeißer“ gesprochen sagt man heute Sicherheitsmitarbeiter. „Security“ ist keine Berufsbezeichnung. Falls Sie jemand fragt, was Sie nach der bestandenen Prüfung arbeiten, dann sagen Sie: „Sicherheitsmitarbeiter“. Der Begriff Sicherheitsmitarbeiter zeigt, dass das Bewachungsgewerbe keine Branche für Gescheiterte mehr ist (die es aber trotzdem leider noch immer gibt), sondern inzwischen Platz bietet für eine Vielzahl spezialisierter Profis.

Selbstverständlich gibt es auch heute, wie in jeder Branche, viele sehr einfache und monotone Jobs in der Sicherheitsbranche. Aber inzwischen gibt es eine Menge Arbeitsplätze die Sicherheitsmitarbeitern sowohl geistig als auch körperlich einiges abverlangen und sehr gut bezahlt werden. Um ein solcher Profi zu werden und um einmal im Industriewerkschutz eines Chemieunternehmens, in einer kerntechnischen Anlage oder in der Konzernsicherheit eines IT-Unternehmens zu arbeiten wird die Sachkundeprüfung allerdings nicht ausreichen.

Die Sachkundeprüfung ist nämlich nur eine Einstiegsqualifikation ins Gewerbe. Es existieren zahlreiche Aus- und Weiterbildungen, von denen ich Ihnen die wichtigsten vorstellen möchte. Außerdem möchte ich die Qualifikationen mit Qualifikationen aus anderen Branchen vergleichen um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen.

Übersicht über die Qualifikationen im Bewachungsgewerbe

Die niedrigste Qualifikation ist das Unterrichtungsverfahren nach §34a GewO (UV34a). Man erlangt es nach einer 40-stündigen Unterrichtung bei der IHK. Es ist selbstverständlich, dass in einer solchen Unterrichtung nicht mehr als die minimalen Grundkenntnisse vermittelt werden können. Die Unterrichtung ist vergleichbar mit dem Anlernen einer Aushilfskraft in der Industrie oder im Handwerk (Bauhelfer, Hilfsarbeiter).

Für die Sachkundeprüfung nach §34a GewO (SKP 34a) muss eine schriftliche und mündliche Prüfung über den Stoff der Unterrichtung und weitere Themengebiete bestanden werden. Die SKP qualifiziert für Sicherheitstätigkeiten im öffentlichen Bereich und als Führungskraft auf Großveranstaltungen und in Asylunterkünften. Sie erlaubt das Gründen eines eigenen Unternehmens. In Industrie und Handwerk könnte man diese Position mit einem angelernten Arbeiter vergleichen, der jedoch eine Prüfung bestehen muss (z.B. Gabelstaplerfahrer oder Rettungshelfer im Rettungsdienst).

Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Fortbildung der IHK. Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat kann sich nach 2 Jahren Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe zur Prüfung anmelden. Wer keine Berufsausbildung hat kann nach 5 Jahren zur Prüfung gehen. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung und wird bei der IHK abgelegt. Der Prüfungsstoff beinhaltet Themengebiete die auch in der SKP geprüft werden, ist jedoch weitaus umfangreicher. Es wird ein Vorbereitungskurs im Umfang von 210 Stunden empfohlen. Mit der GSSK steht Ihnen der Weg in die Industrie oder in kerntechnische Anlagen offen. Alle Industrieunternehmen die eigenes Sicherheitspersonal anstellen setzen in der Regel mindestens die GSSK voraus. Die GSSK ist vergleichbar mit einem angelernten Arbeiter, der durch seine lange Berufserfahrung die Kenntnisse eines Facharbeiters hat.

Alle bisher genannten Qualifikationen sind keine anerkannten Berufsausbildungen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Bei Personal das nur mit der Unterrichtung bis GSSK Ausgebildet ist, handelt es sich also genaugenommen um Hilfsarbeiter. Wenn diese spezialisiert sind (z.B. in Veranstaltungsschutz) können diese durchaus qualitativ hochwertige Arbeit verrichten. Dennoch ist Ihr Ausbildungsstand oft auf einige wenige Fachgebiete beschränkt.

Die Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS) und die Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS) sind hingegen vollwertige Berufsausbildungen, wie sie auch in Industrie und Handwerk üblich sind. Die Ausbildung zur SKSS dauert zwei Jahre und zur FSS drei Jahre. Die Ausbildung beinhaltet sowohl praktische Arbeit in Sicherheitsunternehmen als auch Berufsschulblöcke. Der Unterricht deckt die komplette Breite der Bewachungstätigkeiten ab. Bei der FSS werden weiterhin kaufmännische Inhalte wie Buchführung, Kostenrechnung und das Erstellen von Sicherheitskonzepten gelehrt. Die Ausbildung ist sehr hochwertig und qualifiziert zu sämtlichen Verwendungen im Gewerbe. Sie sind das ideale Fundament um später Spezialist und Führungskraft zu werden.

Der hochwertigste berufliche Abschluss in der Sicherheitsbranche ist der Meister für Schutz und Sicherheit (MSS). Er ist ein Industriemeister wie der Meister für Maschinenbau oder Meister für Elektrotechnik. Die Prüfung wird durch die IHK abgenommen. Wer zur Prüfung zugelassen werden will muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 5 Jahre Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe oder eine abgelegte Prüfung zur GSSK oder eine Ausbildung zur FSS/SKSS und anschließend ein Jahr Berufserfahrung. Die Prüfung besteht aus zwei Blöcken. Im ersten Block, der Basisqualifikation, werden rechtliche Grundlagen (incl. Arbeitsrecht, Umweltrecht und Teilen des Wirtschaftsrechts), BWL (Kostenrechnung, Unternehmensführung etc.) und Führung und Motivation (Zusammenarbeit im Betrieb) geprüft. Die Basisqualifikation kann zusammen mit anderen Industriemeistern geprüft werden. Hat man diesen Teil bestanden folgt die handlungsspezifische Qualifikation. Hier wird auf sicherheitstypische Themengebiete eingegangen wie Sicherheitstechnik und das Erstellen eines Sicherheitskonzeptes aus einer Sicherheitsanalyse. Ein weiterer großer Teil ist Personalführung und Personalplanung aber auch Qualitätsmanagement und Organisation. Um zur Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikation zugelassen zu werden muss man außerdem die Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ablegen. Der MSS ist die optimale Grundlage wenn man ein Unternehmen gründen möchte. Er qualifiziert dazu alle Qualifikationen im Sicherheitsbereich ausbilden zu können. Mit dem MSS erhält man auch eine Fachhochschulreife und darf an Fachhochschulen sicherheitsspezifische Studiengänge studieren. Wer bereits Abitur hat kann als MSS in Einzelfällen sogar direkt zu einem Masterstudium zugelassen werden.

Wer MSS ist oder Abitur hat, der kann sich heute bundesweit in zahlreiche Hochschulstudiengänge mit Sicherheitsbezug einschreiben. Die Studiengänge sind sehr vielfältig. Manche bieten ein sehr breit gestreutes Wissen, manche sind auf ein bestimmtes Thema spezialisiert. Auch in Österreich findet man sehr attraktive Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten die in Deutschland anerkannt sind. Hat man nach 6 Semestern das Bachelorstudium bestanden kann man sich anschließend noch einem Masterstudium anhängen. Masterstudiengänge gehen noch einen Schritt weiter als Bachelorstudiengänge und qualifizieren für höchste Führungsaufgaben in Industrieunternehmen, Konzernen oder Internationalen Organisationen und Behörden (z.B. UN oder Europäische Kommission). Wer selbst nach dem Masterstudiengang noch nicht genug hat, kann sogar promovieren und sich seinen Doktortitel verdienen. Damit stehen Arbeitsmöglichkeiten in der Sicherheitsforschung oder als Professor an Fachhochschulen und Universitäten offen.

Wenn Sie eine Weiterbildung machen wollen achten Sie darauf ob auch wirklich eine der oben genannten Qualifikationen dabei herauskommen. Oft werden sehr fantasievolle und martialisch klingende Fantasieschulungen angeboten die nichts mehr sind als eine überteuerte Sachkundeprüfung. Je abenteuerlicher diese Schulungen klingen, desto kritischer sollten Sie sie hinterfragen. Oft werden auch Namen wie „Fachkraft für Sicherheit“ (nicht zu verwechseln mit der Fachkraft für Schutz und Sicherheit) gewählt, die eine besonders hochwertige Qualifikation vorgaukeln. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Schulungszentrums genau auf die tatsächlich erlangte Qualifikation.

Wenn Sie Gas geben wollen und Ihnen eine Tätigkeit in der Sicherheitsbranche Spaß macht, stehen Ihnen in dieser Branche unendliche Möglichkeiten offen. In kaum einer Branche ist es möglich als Facharbeiter Führungskraft über hunderte Mitarbeiter in einer ganzen Region zu werden. In kaum einer Branche können Sie als einfacher Arbeiter Gehälter verdienen wie z.B. als Werkschützer in der Chemieindustrie oder in kerntechnischen Anlagen. Geschenkt bekommen Sie natürlich nichts. Aber wenn Sie bereit sind hart zu arbeiten können Sie in der Sicherheitsbranche einiges erreichen.

Ich habe in dieser Schilderung bestimmte Tätigkeitsfelder wie Personenschutz, Sicherheitsdienstleistungen in Krisengebieten und Maritime Sicherheit nicht erwähnt. Jeder dieser Bereiche ist für sich selbst eine eigene Welt. Generell reicht auf dem Papier die Sachkundeprüfung aus um im Personenschutz oder ähnlichem arbeiten. Häufig wurden Personenschutzunternehmen oder Sicherheitsdienste für Krisengebiete aber von ehemaligen Mitgliedern polizeilicher oder militärischer Spezialeinheiten gegründet. Diese Personen rekrutieren ihre Kollegen gerne ebenfalls aus diesen Kreisen. Als „Normalsterblicher“ ohne militärischer Einsatzerfahrung werden Sie in diesen Bereichen kaum eine Chance bekommen. Wenn Sie in diesem Bereich arbeiten wollen sollten Sie gezielt diese Unternehmen anschreiben und sich erkundigen, wie sie dort eine Anstellung finden können. Qualifikationen von der IHK haben in diesen Bereichen keinen großen Wert.

Welche Ausbildung oder Qualifikation am Ende für Sie die richtige ist müssen Sie selbst entscheiden. Die erste Hürde um in der Branche Fuß zu fassen ist relativ niedrig. Auch sagt eine Qualifikation alleine zuerst mal sehr wenig über die tatsächliche Qualität eines Mitarbeiters. Mir sind hervorragende Mitarbeiter begegnet (als Sicherheitsmitarbeiter und Führungskräfte) die lediglich das Unterrichtungsverfahren durchlaufen hatten. Und ich kenne Meister für Schutz und Sicherheit die meiner Meinung nach völlig unbrauchbar für die Branche sind.

Dennoch ist das Arbeiten an einem Arbeitsplatz an denen nur Fachkräfte und Meister arbeiten weitaus professioneller und nicht zu vergleichen mit einem Arbeitsplatz der ausschließlich mit 34a-Kräften besetzt ist. Ich kenne beide Welten und bereue keine einzige Weiterbildung die ich bisher getätigt habe. Von der Bezahlung ganz zu schweigen.

Am Ende entscheidet der Mensch und nicht die Qualifikation. Um eine Kneipe oder ein Restaurant zu eröffnen benötigt man ebenfalls nur eine kurze Unterrichtung bei IHK und Gesundheitsamt. Dennoch gibt es Menschen die Koch lernen oder einen Meister im Gastgewerbe machen. Nicht weil es notwendig oder verpflichtend wäre, sondern weil diese Menschen an sich selbst den Anspruch stellen etwas besonderes leisten zu wollen. Weil sie ihre Arbeit lieben und eine Weiterbildung für Sie ein Gewinn und keine Belastung ist. Dadurch gibt es in der Gastronomie eine bunte Vielfalt aus Studentenkneipen, Dönerläden, Currywurstbuden, gutbürgerliche Gasthäuser, teure Sternerestaurants, Weinlokale und Fast-Food-Ketten. Es gibt gut laufende Eck-Kneipen und schlecht laufende Nobelrestaurants. Umgekehrt ebenso. Ein Restaurant lebt durch die Liebe und die Leidenschaft seines Eigentümers zu seiner Arbeit.

Gleiches gilt für das Bewachungsgewerbe. Mit der Sachkundeprüfung haben Sie den ersten Schritt in die Branche getätigt. Wenn Sie hier eine Berufung gefunden haben werden ihnen weitere Weiterbildungen Freude machen und keine Belastung sein. Sehen Sie eine Weiterbildung als Möglichkeit sich beruflich zu verbessern.

Erfüllen Sie nicht nur die Standards die vorgegeben sind. Setzen Sie sich selbst Ihre eigenen. Ich hoffe ich kann Ihnen mit diesem Buch dabei helfen.

Inhaltsübersicht

Vorwort zu diesem Buch

Rechtliche Grundlagen des Bewachungsgewerbe

Das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Gewerberecht

Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes

Privatrecht - Das Bürgerliche Gesetzbuch

Strafrecht und Strafverfahrensrecht

Die Strafprozessordnung StPO

Umgang mit Waffen und Verteidigungsmitteln

Unfallverhütungsvorschriften

Umgang mit Menschen

Grundlagen der Kommunikation

Die Körpersprache und Distanzverhalten

Konflikte und Deeskalation

Führen von Personal

Einführung in die Sicherheitstechnik

Einsatz von Sicherheitstechnik

Brandschutz

Die Sachkundeprüfung bestehen

Schlusswort an meine Leser

Bilderverzeichnis

Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zu diesem Buch

Arbeiten im Bewachungsgewerbe

Rechtliche Grundlagen des Bewachungsgewerbe

Das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Das Grundgesetz und das föderale System der BRD

Die Bedeutung der Grundrechte für das Strafrecht

Das Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland

Aufgaben und Befugnisse von Bewachungsunternehmen

Public-Private-Partnership-Kooperationen (PPP)

Gewerberecht

Allgemeine Rechte und Pflichten eines Unternehmers

Pflichten eines Bewachungsunternehmers in der

Gewerbeordnung

Das Gründen eines Bewachungsunternehmen

Personal für besondere Bewachungstätigkeiten

Praktikanten und Auszubildende

Das nationale Bewacherregister (§ 11 b GewO)

Ordnungswidrigkeiten, Folgen aus den Verstößen,

Vorschriften der Bewachungsverordnung (BewachV)

Wenn nur Landfahrzeuge bewacht werden entfällt die Pflicht, Daten zu den Bewachungsaufträgen zu sammeln

Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes

Datenschutz im Bewachungsgewerbe

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Das Bundesdatenschutzgesetz von 2018 (BDSG neu 2018)

Die Landesdatenschutzgesetze (LDSG)

Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer

Verantwortung für den Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte

Was sind personenbezogene Daten (pbD)?

Automatisierte Entscheidungen und Profiling

Informationspflichten des Verantwortlichen

Technische und organisatorische Maßnahmen

Auftragsverarbeiter

Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen

Verletzungen des Schutzes von pbD

Weitere Pflichten des Verantwortlichen

Rechtliche Folgen von Verstößen

Privatrecht - Das Bürgerliche Gesetzbuch

Besitz, Eigentum und Besitzdienerschaft

Verbotene Eigenmacht und Selbsthilfe

Unerlaubte Handlung und Schadensersatzpflicht

Allgemeine Selbsthilfe

Notwehr (§ 227 BGB)

Notstand

Das Schikaneverbot (§ 226 BGB)

Abgrenzung zu den Rechtfertigungsgründen des StGB

Strafrecht und Strafverfahrensrecht

Das Strafgesetzbuch StGB

Keine Strafe ohne Gesetz (§ 1 StGB)

Geltungsbereich des StGB (§§3-7 StGB)

Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB)

Begehen von Straftaten

Rechtfertigungsgründe

Besonderer Teil des StGB

Die Strafprozessordnung StPO

Aufgaben von Staatsanwaltschaft und Polizei

Die Vorläufige Festnahme (§ 127 (1) StPO)

Abgrenzung zum Ordnungswidrigkeitenrecht

Umgang mit Waffen und Verteidigungsmitteln

Technische Begriffe und Definitionen

Waffenrechtliche Begriffe

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Besondere Vorschriften für Berufswaffenträger

Verbotene Waffen und Gegenstände

Messer

Straf-, Bußgeldvorschriften bei Verstößen

Verbreitete Einsatz- und Verteidigungsmittel

Unfallverhütungsvorschriften

Die DGUV–Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention

DGUV–Vorschrift 23 für Wach- und Sicherungsdienste

Übernahme von Wach- und Sicherungsaufgaben (§ 6)

Einsatz von Hunden (§ 12)

Ausrüstung mit Schusswaffen (§18)

Besondere Bestimmungen für Geldtransporte

Ordnungswidrigkeiten

Umgang mit Menschen

Der Kunde / Die Kundin – Auch nur ein Mensch

Menschenkenntnis und Psychologie

Sicheres Auftreten und die Wirkung der eigenen Person

Motive und Motivationen für menschliches Verhaltens

Grundlagen der Kommunikation

Die Körpersprache und Distanzverhalten

Die Körperhaltung

Gesten

Mimik

Distanzverhalten

Die besten Kommunikationstechniken

Der Mensch als soziales Wesen

Besondere Personengruppen

Konflikte und Deeskalation

Konflikte – Wenn Interessen aufeinanderprallen

Deeskalation von Konflikten

Bedeutung der Eigensicherung beim Einschreiten

Deeskalation von Gruppen, Mengen und Massen

Professionelle Einsatzbewältigung bei Großveranstaltungen.

Führen von Personal

Einführung in die Sicherheitstechnik

Einsatz von Sicherheitstechnik

Der mechanische Grundschutz

Elektronische Überwachung

Videoüberwachung

Gefahrenmeldeanlagen (GMA)

Notruf- und Serviceleitstellen und Interventionsdienst

Wächterkontrollsysteme (WKS)

Einzelarbeitsplatzüberwachung (Totmannschaltung)

Kommunikationsmittel

Brandschutz

Vorbeugender und baulicher Brandschutz

Abwehrender Brandschutz

Brandmeldeanlagen (BMA) und Brandschutztechnik

Brandschutzzeichen

Die Sachkundeprüfung bestehen

Informationen zum schriftlichen Teil

Informationen zum mündlichen Teil

Tipps zur schriftlichen Prüfung

Tipps zur mündlichen Prüfung

Schlusswort an meine Leser

Bilderverzeichnis

Literaturverzeichnis

Rechtliche Grundlagen des Bewachungsgewerbe

Der Beruf eines Sicherheitsmitarbeiter ist der Schutz des Lebens und des Eigentums seines Auftraggebers.

Leben und Eigentum können auf sehr unterschiedliche Art bedroht werden. Angefangen vom Diebstahl von Kleidungsstücken und Lebensmitteln in Geschäften, der Beschädigung von Bushaltestellen durch Vandalismus oder dem Stören einer Veranstaltung durch betrunkene Gäste bis hin zu ernstgemeinten Morddrohungen, Millionenschäden durch Industriespionage und Korruption oder terroristische Anschläge.

Die Aufgabenbereiche für Sicherheitsmitarbeiter sind sehr breit gestreut. Kompetentes Personal wird händeringend gesucht und Arbeitslosigkeit ist kaum möglich. Doch vom Türsteher über die Fachkraft im Industriewerkschutz, bis hin zum hochbezahlten Personenschützer oder dem Manager der Konzernsicherheit eines Chemieunternehmens, alle dürfen nur dann handeln, wenn Sie gesetzlich dazu berechtigt sind.

Was darf ein privater Sicherheitsmitarbeiter? Wann muss die Polizei einschreiten? Was sind die Unterschiede zwischen Polizei, Ordnungsbehörden und privaten Sicherheitsdienstleistern? Dies werden Sie in den folgenden Kapiteln lernen.

Hinweis zur juristischen Schreibweise

Ein einzelner Paragraph wird mit dem Zeichen § dargestellt. z.B. §34a GewO.

Zählt man mehrere Paragraphen auf schreibt man §§ 1-10 BGB (sprich: „Paragraphen 1-10 BGB“)

Die Abkürzung „ff.“ bedeutet „fort folgende“. Schreibt man z.B. „Sachen werden in §§ 90 ff. BGB (sprich „Paragraph 90 fort folgende BGB) erklärt“, dann gibt man zu erkennen, dass das Rechtsgebiet bei § 90 BGB beginnt, aber die danach folgenden §§ ebenfalls noch dazugehören.

Manche §§ haben mehrere Absätze.§ 123 StGB hat zum Beispiel zwei Absätze.

§ 123 StGB - Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Will man die beschreiben wo es geschrieben steht, dass Hausfriedensbruch nur auf Antrag verfolgt wird schreibt man §123 (2) StGB (sprich „Paragraph 123 Absatz 2 StGB“)

Manche Straftaten kann man auf verschiedene Art und Weise begehen. Im Recht bezeichnet man diese Verschiedenen Möglichkeiten als Alternativen. Den Hausfriedensbruch kann man z.B. begehen indem man ein Besitztum rechtswidrig betritt, oder indem man es nicht verlässt. Will man die Rechtsgrundlage beschreiben, nach der das nicht-Verlassen eines Grundstückes strafbar ist benutzt man die Schreibweise § 123 (1) 2. Alt. StGB (sprich „Paragraph 123 Absatz eins, zweite Alternative StGB“)

Das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung ist das oberste Ziel eines jeden Staates. Was passiert wenn der Staat die Kontrolle verliert kann man heute in Somalia oder in Mali beobachten.

Wohlstand ist nur möglich wenn innerhalb eines Staates Frieden, Sicherheit und Ordnung herrschen. Jeder Staat versucht deshalb das Niveau an Sicherheit und Ordnung möglichst hoch zu halten. Auch Sie als angehender Sicherheitsmitarbeiter werden bald Ihren Teil dazu beitragen.

Das wichtigste Mittel zur Gewährlesung von Sicherheit und Ordnung ist das Gewaltmonopol des Staates. Dies bedeutet, dass nur der Staat alleine berechtigt ist Gewalt auszuüben.

In Europa war es von der Steinzeit bis zum Beginn der Neuzeit üblich, dass jeder seine Angelegenheiten selbst regelte. Rache, Selbstjustiz und Lynchmobs waren die Folge. Heute kann man in so genannten gescheiterten Staaten wie dem Sudan oder Somalia solche Umtriebe beobachten. In solchen Systemen setzen sich Warlords, kriminelle Banden und Terrororganisationen durch. Eine friedliche Gesellschaft mit einem kreativen Bürgertum, das Reichtum und Wohlstand sichert, ist unter solchen Umständen nicht möglich. Eine friedliche und wohlhabende Gesellschaft funktioniert nur dann wenn es Regeln gibt, an die sich jeder hält. Und es muss jemanden geben, der diese Regeln durchsetzt und gegen Personen vorgeht, die sich nicht an sie halten. Diese Rolle übernimmt der Staat. Und zwar nur der der Staat.

Wenn sich ein Staat jedoch nur auf Sicherheit und Ordnung konzentriert verliert ein Mensch dort sehr schnell seine Freiheit. In diktatorischen Staaten mag zwar oberflächlich gesehen Ordnung herrschen. Jedoch nur, weil es dort keine Freiheitsrechte wie Meinungsfreiheit oder dem Recht auf persönliche Freiheit gibt. Wer dort die Regierung kritisiert wird, oft ohne jedes Gerichtsurteil ins Gefängnis gesperrt oder getötet.

Die Geschichte hat uns gelehrt, dass man eine Balance braucht. Eine Balance aus Freiheit und Sicherheit. Ein Bürger muss das Recht haben sich frei zu entfalten. Diese freie Entfaltung muss jedoch auch begrenzt werden. Und zwar dort wo das Ausleben dieser Freiheit die Freiheit und Sicherheit anderer Menschen gefährdet oder einschränkt.

Diese Balance zu halten ist nicht leicht. Sie ist die wichtigste Aufgabe unserer Regierung und Gesellschaft. Um diese Balance zu finden hat der Parlamentarische Rat in Bonn am Rhein das Grundgesetz geschrieben, dass durch eine Volksvertretung am 23.Mai 1949 mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt wurde.

Das Grundgesetz und das föderale System der BRD

Das erste und wichtigste Gesetz der BRD ist das Grundgesetz (GG). Das GG ist die Verfassung des Deutschen Staates. Eigentlich muss man sagen es ist die Verfassung des Deutschen Volkes, denn vor allem anderen ist das Grundgesetz eine Abwehrmaßnahme des Volkes gegen staatliche Willkür. Art 20 (4) GG erlaubt ausdrücklich das Recht zum Widerstand gegen Personen, die diese freiheitlich Demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Die ersten 19 Artikel1 regeln die Grundrechte eines jeden Bürgers der Bundesrepublik. Das wichtigste Grundrecht des Grundgesetzes ist die Menschenwürde. Sie ist laut Artikel 1 unantastbar. Das bedeutet, dass sie durch nichts und niemanden eingeschränkt werden darf. Auch nicht durch ein Gesetz.

Der Rest des Grundgesetzes beschäftigt sich mit dem Aufbau und Organisation des Staates und legt fest, welche Rechte und Pflichten die Bundesländer haben, wie die Regierung aufgebaut ist, welche Parlamente es gibt, wie gewählt wird und wie die Rechtsprechung (also die Gerichte) organisiert sind.

Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes (GG) lautet:

„(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Doch warum müssen Sie das als angehender Sicherheitsmitarbeiter wissen? Schließlich wollen Sie ja kein Verfassungsjurist werden.

Das föderale System und das Rechtsstaatsprinzip ist das Grundgerüst des deutschen Rechts. Das Fundament, auf dem das Haus gebaut wird. Ohne Kenntnisse des Fundamentes ist es nicht möglich, das deutsche Rechtssystem zu verstehen. Und Fragen über das Recht machen fast 80% der Sachkundeprüfung aus.

Unter einer Föderation versteht man eine Vereinigung von einzelnen Gliedstaaten zu einem Bundesstaat, der sich nach außen hin geschlossen repräsentiert.

Beispiele für Bundesstaaten sind unter anderem die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika. Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Jedes von Ihnen hat z.B. ein eigenes Schulgesetz, ein eigenes Polizeigesetz, eigene Bauverordnungen etc. Zusammen bilden sie die Bundesrepublik Deutschland.

Art 20 (2) GG legt fest, dass die Bundesrepublik eine Demokratie ist in der Gewaltenteilung herrscht. Durch Gewaltenteilung wird die Macht des Staates begrenzt indem bestimmte Aufgaben nur durch bestimmte Institutionen durchgeführt werden dürfen.

Man unterscheidet folgende Gewalten:

Die Legislative macht die Gesetze. In Deutschland geschieht dies durch den Bundestag, den Bundesrat und die Landesparlamente.

Die Judikative vollzieht die Rechtsprechung (Richter, Gerichte, Justiz)

Die Exekutive führt die Gesetze aus. Dies geschieht durch die Regierung, ihre Minister und Ministerien und den dazugehörigen Vollstreckungsbehörden (Polizei, Sicherheits- und Ordnungsbehörden)

Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland

Art 20 (3) schreibt vor, dass jedes Handeln des Staates und auch die Rechtsprechung an Gesetze gebunden sind. Der Staat kann also nicht willkürlich entscheiden wen er ins Gefängnis sperren möchte, wer Eigentum erwerben darf und wer welche Steuern bezahlen muss. Man nennt dies das Rechtsstaatsprinzip – Kein Handeln ohne Gesetz. Der Staat darf nur dann handeln, wenn es ihm ein Gesetz erlaubt.

Wenn die Regierung Maßnahmen erlässt die gegen ein Gesetz verstoßen und/oder die keine rechtliche Grundlage haben darf jeder betroffene Bürger dagegen klagen.

Da Art. 20 GG zum Beispiel lautet „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ dürfte sich der Bundeskanzler nach einer Wahl z.B. nicht zum König von Deutschland erklären und ab sofort alle Wahlen abschaffen. Auch die Abschaffung der Bundesländer ist nicht erlaubt.

Das Grundgesetz steht über allem. Jede staatliche Tätigkeit und jedes Gesetz muss sich danach richten. Daraus schließt, dass selbst das kleinste Handeln des Staates nur dann zulässig ist, wenn es auf Gesetzen beruht, die wiederum mit dem Grundgesetz konform gehen. Außerdem hat jedes Bundesland eine Landesverfassung, die innerhalb dieses Landes die gleiche Aufgabe hat, wie das Grundgesetz für die Bundesrepublik.

Da die BRD ein Bundesstaat ist, dürfen sowohl der Bund, als auch die Bundesländer Gesetze verabschieden. Was wäre aber, wenn z.B. das Land Baden-Württemberg ein Gesetz verabschieden würde, dass bestimmte Aspekte des Umweltschutzes völlig anders regeln würde, als es in einem Gesetz der Bundesregierung stehen würde? Oder wenn Hessen und Bayern die Todesstrafe wieder einführen würden?

Um ein Chaos zu vermeiden wurde von den Erschaffern des Grundgesetzes der Artikel 31 geschrieben. Dieser lautet kurz und knapp: „Bundesrecht bricht Landesrecht“.

Wenn ein Bundesland ein Gesetz verabschiedet, dass einem Bundesgesetz widerspricht oder von ihm abweicht, dann gilt immer das Bundesrecht. Im oben erwähnten Fall wäre also das Gesetz aus Baden-Württemberg ungültig. Und auch die Todesstrafe kann durch Landesrecht nicht eingeführt werden. Art 102 GG ist eindeutig und lautet „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Die Bundesrepublik darf nur Gesetze verabschieden, die im Rahmen des GG erlaubt sind. Und die Regierungen der (Bundes)Länder dürfen nur Gesetze verabschieden, die nicht dem Bundesrecht widersprechen.

Weiterhin haben sich die Juristen darauf geeinigt, dass Spezielles Recht allgemeines Recht bricht.

Beispiel:

§ 1 Personalausweisgesetz schreibt vor, dass jeder Bürger ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis besitzen muss. Allerdings darf der ruhig zu Hause in der Schublade liegen, denn eine Pflicht ihn mitzuführen gibt es nicht. § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz listet jedoch einige berufliche Tätigkeiten auf, bei deren Ausführung ein gültiger Personalausweis oder Reisepass auch mitgeführt werden muss (z.B. im Baugewerbe, in der Gastronomie oder im Personenbeförderungsgewerbe). In diesem speziellen Fall muss man sich also an dass spezielle Recht halten.

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit neue Gesetze zu erlassen bei den Bundesländern, es sei den im Grundgesetz ist eindeutig geregelt, dass ein bestimmter Aspekt vom Bund geregelt werden muss (z.B. die Landesverteidigung).

Diese festgelegte Rangfolge der Gesetze nennt man „Normenhierarchie“

Normenhierarchie in der Bundesrepublik Deutschland

Die Bedeutung der Grundrechte für das Strafrecht

Wie Sie im vorherigen Kapitel gelernt haben, regeln die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes die Grundrechte aller Bürger und Menschen in Deutschland. Man unterscheidet zwischen den Bürgerrechten, die nur für deutsche Staatsangehörige gelten und den Menschenrechten, die für jeden Menschen gültig sind, der sich auf deutschem Rechtsgebiet aufhält. Auch wenn er nur kurz auf der Durchreise ist.

Folgende Rechte sind Menschenrechte und somit für jeden gültig, der sich in der Bundesrepublik aufhält.

Artikel 1

Menschenwürde

Artikel 2

Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person.

Artikel 3

Gleichberechtigung aller vor dem Gesetz

Artikel 4

Religionsfreiheit

Artikel 5

Meinungsfreiheit

Artikel 6

Schutz der Familie, Recht der Eltern an der Erziehung,

Artikel 10

Brief- und Postgeheimnis

Artikel 13

Unverletzlichkeit der Wohnung

Artikel 14

Recht auf Privateigentum

Artikel 16a

Recht auf Asyl politisch Verfolgter

Artikel 17

Beschwerderecht gegenüber Volksvertretung und zuständigen Stellen

Artikel 18

Pressefreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung

Artikel 19

Einschränkung von Grundrechten nur aufgrund eines allgemeinen Gesetzes

Die Folgenden Rechte gelten nur für deutsche Staatsbürger.

Artikel 8

Versammlungsfreiheit (das Recht Demonstrationen zu veranstalten)

Artikel 9

Vereinigungsfreiheit (das Recht Vereine zu gründen)

Artikel 11

Recht auf Freizügigkeit (Recht den Wohnsitz selbst wählen zu dürfen)

Artikel 12

Berufsfreiheit

Artikel 16

Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit, Schutz für Abschiebung ins Ausland

Dass diese Rechte nur für Staatsbürger gelten bedeutet nicht automatisch, dass es Ausländern z.B. verboten ist Demonstrationen zu veranstalten oder ihren Beruf frei wählen zu dürfen. Dennoch könnte dieses Recht für Ausländer rein theoretisch eingeschränkt werden, wenn die Regierung dies für Notwendig erachten würde und ein dementsprechendes Gesetz verabschieden würde.

Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem GG also verpflichtet jedem Bürger und Einwohner bestimmte Rechte zu sichern. Man spricht hier von so genannten Rechtsgütern.

Ein Rechtsgut ist ein durch ein Gesetz geschütztes Gut oder Interesse.

Die wichtigsten Rechtsgüter sind Menschenwürde, Leib und Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum und die Ehre. Diese Rechte muss der Staat jedem garantieren können. Der Staat selbst darf diese Rechte gar nicht, oder nur sehr begrenzt durch Gesetze einschränken.2

Dazu muss er auch andere Personen davon abhalten diese Rechte zu verletzen. Wenn also jemand einem andern das Leben nehmen oder ihm sein Eigentum wegnehmen möchte muss der Staat ihn daran hindern. Und wenn er dies nicht mehr verhindern kann muss er ihn dafür bestrafen.

Da ein Staat jedoch nur dann handeln darf wenn ein Gesetz ihn dazu berechtigt (und dieses Gesetz mit dem Grundgesetz im Einklang steht) muss er ein Gesetz erlassen, um Menschen davon abzuhalten die Rechtsgüter anderer Menschen anzugreifen. Dieses Gesetz heißt in Deutschland „Strafgesetzbuch (StGB)“.

Da der Staat laut GG verpflichtet ist unter anderem Leben und Eigentum zu schützen, gibt es im StGB Paragraphen wie Körperverletzung (§223 StGB), Totschlag (§212 StGB), Diebstahl (§242 StGB) und Sachbeschädigung ($303a StGB). Auch aus allen anderen Rechtsgütern sind Gesetze entstanden.

Man nennt diesen Teil des Rechts das Strafrecht.Zum Strafrecht gehören neben dem StGB auch die Strafprozessordnung (StPO). Dort ist geregelt wie ein Strafgerichtsverfahren abläuft, welche Rechte Verdächtige haben, wie durch die Polizei ermittelt werden darf und welche Rechte und Pflichten die Polizei hat.

Das Grundgesetz ist also ein Gesetz, dass in erster Linie für den Staat gilt. Es gibt vor, welche Rechte jeder Bürger hat. Der Staat ist verpflichtet Gesetze zu verabschieden, die die Bürger davon abhalten sich gegenseitig ihre Rechtsgüter zu verletzen.

Die Rechtsgüter im GG werden durch das Strafrecht geschützt. Wenn Ihnen jemand Ihr Auto stiehlt, können Sie ihn nicht wegen einem Verstoß gegen Art 14 GG (Recht auf Eigentum) anzeigen. Statt dessen zeigen Sie ihn wegen § 242 StGB (Diebstahl) an.

Ein weiterer wichtiger Artikel des Grundgesetzes ist Art 79 (3) GG. Dieser beinhaltet die so genannte Ewigkeitsklausel. Sie besagt, dass Artikel 1 und Art 20 niemals geändert werden dürfen.

Die Grundlagen unserer Verfassung Menschenwürde, Föderalismus, Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaatsprinzip,Gewaltenteilung und das Widerstandsrecht sind unveränderbar und können selbst durch ein Gesetz weder geändert noch abgeschafft werden.

Das Rechtssystem in der Bundesrepublik Deutschland

Im Deutschen Recht unterscheidet man zwischen dem Öffentlichem Recht und dem Privatrecht3.

Das Strafrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts. Sicher haben Sie gemerkt, dass es hier eine ganz klare Verteilung der Rollen gibt. Der Staat schreibt Gesetze und der Bürger muss sich daran halten. Wenn ein Bürger gegen das Strafrecht verstößt wird er vom Staat dafür bestraft.

Es besteht also ein Über- und Unterordnungsverhältnis.

Der Staat ist dem Bürger übergeordnet. Das Öffentliche Recht regelt immer das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Weitere Bereiche des Öffentlichen Rechts sind zum Beispiel das Steuerrecht, das Baurecht, das Polizeirecht oder das Verwaltungsrecht.

Eine gute Eselsbrücke um sich dies zu merken ist

„StGB – Staat Gegen Bürger“

Das Privatrecht hingegen regelt das Verhältnis der Bürger untereinander. Hier ist geregelt wie Bürger untereinander Verträge schließen können. wie Eigentum erworben und verloren werden kann, wie man ein Unternehmen gründet, wie Schulden entstehen und getilgt werden und vieles mehr. Ohne das Privatrecht wäre Wirtschaft, Handel und Eigentum nicht möglich.

Das wichtigste Gesetzbuch des Privatrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Da vor dem Gesetz alle Bürger gleich sind gibt es im Privatrecht kein Über- und Unterordnungsverhältnis. Man spricht hier vom Gleichordnungsverhältnis.

Im Gegensatz zum Öffentlichen Recht kann privatrechtliches Handeln völlig ohne das Eingreifen des Staates stattfinden. Jedes mal wenn Sie etwas kaufen, wenn Sie einem Freund ein Buch leihen, wenn Sie einem Handwerker einen Auftrag geben, wenn Sie eine Zigarette verschenken oder Ihre Miete bezahlen werden sie privatrechtlich tätig ohne das der Staat eingreift. Auch Streitigkeiten darüber wann der Freund das Buch wieder zurückgeben muss und ob die Rechnung des Handwerkers zu hoch war kann ohne ein eingreifen des Staates geregelt werden.

Der Staat greift hier nur ein, wenn sich ein Streit nicht friedlich beilegen lässt und einer der streitenden Parteien eine Privatklage erhebt.

Die Eselsbrücke für das Privatrecht lautet

„BGB – Bürger Gegen Bürger“

Deutlich sieht man den Unterschied zwischen diesen beiden Rechtsbereichen bei einem Gerichtsverfahren. Während bei einem Strafprozess der Richter auf einer Art Podest erhaben über dem Angeklagten sitzt, sitzen Richter, Kläger und Beklagter bei einem Zivilprozess auf gleicher Augenhöhe. Meist an einem gemeinsamen Tisch.

1 Beim GG und den Landesverfassungen spricht man von Artikeln, bei allen anderen Gesetzen von Paragraphen

2 Zum Beispiel darf ein Soldat oder Beamter im Dienst oder in Uniform seine persönliche Meinung nur eingeschränkt äußern.

3 Das Privatrecht wird auch oft Zivilrecht genannt. Beide Begriffe sind gleichbedeutend.

Aufgaben und Befugnisse von Bewachungsunternehmen

Das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung ist eines der obersten Ziele des Staates. Aufgrund des Gewaltmonopols darf auch nur der Staat diese Aufgabe übernehmen. Dafür hat der Staat die Polizei, die Geheimdienste, die Justiz und andere Ordnungsbehörden wie zum Beispiel das Gesundheitsamt. Diese Behörden werden in hoheitlichem Auftrag tätig.

Allerdings kann die Polizei nicht zu jeder Zeit an jedem Ort sein. Jeder hat deshalb das Recht zur Notwehr, wenn hoheitliche Hilfe nicht vor Ort ist.

Schon im Recht des Römischen Imperiums galt der Rechtssatz „Vim vi repellere licet“. „Gewalt darf mit Gewalt abgewehrt werden.“ Heute sagt man „Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.“. Man darf sich also auch dann Verteidigen, wenn man die Möglichkeit zur Flucht hätte.

Es gibt mehrere Rechtsgrundlagen die es jedem Bürger erlauben sich selbst, andere oder sein Eigentum zu verteidigen. Da diese Rechte für jeden gelten, nennt man sie die Jedermannsrechte.

Diese Rechte darf man nicht nur für sich selbst anwenden, sondern auch für andere. Wenn man beobachtet, wie jemand angegriffen wird dann darf man ihm helfen. In diesem Fall spricht man von Nothilfe. Und genau hier kommt das private Bewachungsgewerbe ins Spiel.

Ein Auftraggeber kann mit einem Bewachungsunternehmen einen Dienstvertrag abschließen und beauftragt dieses, für ihn die Jedermannsrechte auszuführen. Der Auftraggeber kann eine einzelne natürliche Person sein, ein privates Unternehmen oder auch eine Behörde.

§ 611 BGB handelt von den Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein

In dem Dienstvertrag muss exakt beschrieben werden welche Befugnisse der Bewachungsunternehmer genau übertragen bekommt. Allerdings darf der Bewachungsunternehmer keinerlei Handlungen durchführen, die nicht durch die Jedermannsrechte abgedeckt werden.

Ein privater Sicherheitsmitarbeiter hat also keinerlei polizeiliche Sonderrechte sondern führt die Jedermannsrechte für seinen Auftraggeber aus zu denen er laut Dienstvertrag verpflichtet ist.

Ein Bewachungsunternehmen kann auch einen Dienstvertrag mit einer Behörde schließen und dadurch mit hoheitlichen Rechten „beliehen“ werden.

So beauftragt z.B. die Bundeswehr private Sicherheitsdienstleister um militärische Sicherheitsbereiche, wie Kasernen, zu bewachen. Das dort eingesetzte Personal darf zum Beispiel „unmittelbaren Zwang“ ausüben. Dies ist normalerweise ausschließlich Behörden erlaubt. Auch Polizeien benutzen privates Sicherheitspersonal z.B. im Objektschutz an Polizeikasernen.

Public-Private-Partnership-Kooperationen (PPP)

PPP bedeutet so viel öffentlich-private Zusammenarbeit. Das private Bewachungsgewerbe leistet heute eine wichtige Aufgabe bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Öffentliche Großveranstaltungen wie das Oktoberfest, Konzerte und Festivals, Sportereignisse wie Fußballspiele oder Volksläufe sind ohne private Sicherheitsdienste heute nicht mehr vorstellbar.

Auch haben viele Städte und Gemeinden Verträge mit privaten Sicherheitsanbietern geschlossen um die Sicherheitsbehörden zu unterstützen. Es gibt „City-Streifen“ in Einkaufsstraßen, private Sicherheitsmitarbeiter auf öffentlichen Plätzen, auf Bahnhöfen und Ämtern.

Ohne private Bewachungsunternehmen wäre die Polizei an vielen Orten heute überfordert. Und private Sicherheitsdienstleister sind auf die Unterstützung der Polizei angewiesen.

Grundlage für eine gute Zusammenarbeit ist ein permanenter Kommunikationsaustausch. Polizei und private Sicherheitsmitarbeiter brauchen sich gegenseitig. Sicherheit ist nur möglich wenn alle Seiten professionell miteinander zusammenarbeiten.

Wichtig ist, dass durch eine PPP das Gewaltmonopol des Staates nicht angetastet wird. Eine vollständige Privatisierung der Polizei wäre z.B. nicht möglich.

Gewerberecht

In diesem Kapitel werden Sie das Gewerberecht kennenlernen. Das Gewerberecht ist Teil des Öffentlichen Recht.

Es geht hier also um feste Vorschriften, an die Sie sich als Bewachungsunternehmer halten müssen. Das wichtigste Gesetz ist die Gewerbeordnung (GewO)

Ein Gewerbe betreibt, wer selbständig, mit der Absicht Gewinn zu erzielen, und dauerhaft einer Tätigkeit nachgeht. (Unternehmer und Selbständige)

Das Gewerberecht regelt, wer unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen gründen darf. Doch auch für Angestellte gibt es bestimmte gesetzliche Anforderungen.

Als zukünftiger Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach §34a GewO sind sie berechtigt ein Bewachungsunternehmen zu gründen.

Doch auch wenn sie als Angestellter arbeiten wollen, müssen sie die gewerberechtlichen Vorschriften kennen. Sie sind außerdem eines der Schwerpunktgebiete der mündlichen Prüfung.

Allgemeine Rechte und Pflichten eines Unternehmers

Generell gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder Bürger ein Gewerbe gründen darf. Allerdings kann dies in bestimmten Fällen von einer behördlichen Erlaubnis abhängig gemacht werden.

Dies ist der Fall, wenn durch eine durch unsachgemäße Ausübung eines Gewerbes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder der Gesundheit der Bürger entstehen könnte.

Das Bewachungsgewerbe ist ein solches erlaubnispflichtiges Gewerbe.

Bestimmte Bedingungen gelten jedoch für alle Unternehmer. Egal ob man eine Werkstatt, einen Kiosk oder ein Chemieunternehmen gründen will.

Jeder der ein Gewerbe gründen möchte muss sich zum Beispiel beim Gewerbeamt anmelden. (Anzeigepflicht)4.

Um sicher zu stellen, dass sich ein Gewerbetreibender an die gesetzlichen Vorschriften hält ist er verpflichtet den zuständigen Behörden (z.B. dem Gewerbeaufsichtssamt) auf alle diesbezüglichen Fragen wahrheitsgemäß und gebührenfrei Auskunft zu erteilen.

Die Auskunft kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.

Jede Änderung des Gewerbes, inklusive Verlegung des Standortes oder Gründung von Zweigstellen und Niederlassungen, sind unverzüglich an die Behörde zu melden.

Die zuständige Behörde darf weiterhin zu üblichen Bürozeiten jederzeit die Büros und Betriebsstätten de Unternehmens betreten um dort die Einhaltung der Vorschriften zu besichtigen und zu überprüfen.

Sollte von dem Unternehmen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen ist das Betreten der Grundstücke und Geschäftsräume auch zu jeder anderen Zeit möglich. Selbst dann, wenn die Geschäftsräume dem Unternehmer als privaten Wohnraum dienen. Diese Auskunftspflichten und Nachschaurechte sind in §29 GewO geregelt.

Pflichten eines Bewachungsunternehmers in der Gewerbeordnung

§34a GewO knüpft an die Gründung eines Bewachungsunternehmens bestimmte Bedingungen.

Erlaubnispflichtig ist

der gewerbliche Schutz des Lebens oder Eigentums

fremder Personen vor Eingriffen Dritter.

Ein Türsteher, der direkt bei einer Discothek angestellt ist, betreibt kein Bewachungsunternehmen. Denn er ist als Angestellter Teil des Unternehmens und beschützt somit nicht fremdes Eigentum.

Bewachungstätigkeiten beinhalte bestimmte aktive Obhutstätigkeiten. Es müssen regelmäßige wiederkehrende Kontrollen oder Beaufsichtigung über eine bestimmte Zeit statt finden. Dazu können auch technische Hilfsmittel benutzt werden.

Die Haupttätigkeit muss allerdings aktiv durch Menschen stattfinden. Der alleinige Verkauf, Einbau und die Wartung von technischen Sicherheitseinrichtungen ist demnach also noch keine Bewachungstätigkeit.

Weiterhin muss die Bewachungstätigkeit das Hauptaufgabengebiet der eingesetzten Personen sein. So haben viele Hotels einen Wertschutzschrank, in dem Gäste wertvolle Gegenstände verschließen können. Auch werden oft die Fahrzeuge der Kunden beaufsichtigt. Dennoch ist die Hauptaufgabe eines Hotelbetriebs der Hotelbetrieb und nicht Bewachung.

Keine Bewachungstätigkeiten sind unter anderem:

ausschließliche

Entgegennahme und Weiterleitung von Alarmmeldungen

durch Notrufzentralen,

Signalposten

, die lediglich vor Gefahren warnen, aber nicht aktiv eingreifen.

Babysitten

oder die

Kinderbetreuung

in Kaufhäusern,

Ordnerdienste

wie z. B. Parkplatzeinweiser etc.

reine Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeiten

z. B. durch Detekteien.

Fehlt eines der vier Felder, liegt keine Bewachungstätigkeit nach § 34a GewO vor.

4 §14 GewO

Das Gründen eines Bewachungsunternehmen

Bevor das Gewerbeamt eine Genehmigung für ein Bewachungsunternehmen erteilen kann, muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen.

ZuverlässigkeitSachkundeNachweis der benötigten finanziellen Mittelgeordnete VermögensverhältnisseNachweis einer Haftpflichtversicherung

Zuverlässigkeit:

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die, für das Bewachungsgewerbe notwendige, Zuverlässigkeit hat. Dazu holt das Gewerbeamt Auskünfte bei mindestens folgenden Behörden ein:

Beim

Bundesamt für Justiz

eine

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

. Dort wird nachgefragt ob man jemals ein Gewerbeverbot bekommen hat, ob Verfahren wegen Unzuverlässigkeit laufen oder ob man Straftaten gegen das Steuer- oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz begangen hat.

Ebenfalls wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem

Bundeszentralregister

erfragt. Dort wird vermerkt ob man wegen Straftaten verurteilt wurde (Vorstrafe) oder ob Maßnahmen der Besserung und Sicherung (gerichtlich angeordnete Entzugstherapie etc.) gegen einen angeordnet wurden. Wenn der Antragsteller

innerhalb der letzten 5 Jahren zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe über 90 Tagessätze oder zwei mal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt

wurde liegt keine Zuverlässigkeit vor.

Bei der für den Wohnort zuständigen

Behörde der Landespolizei

und einer

zentralen Polizeidienststelle oder Landeskriminalamt

. Die Zuverlässig gilt als nicht gegeben, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten 10 Jahren Mitglied in einer verbotenen Vereinigung oder verfassungsfeindlichen Partei oder Gruppierung ist oder innerhalb der letzten 5 Jahre verfassungsfeindliche Tätigkeiten begangen oder unterstützt hat.

Ab dem 01.01.2019 muss die Zuverlässigkeit alle 5 Jahre erneut überprüft werden.

Die Sachkunde

Im Bewachungsgewerbe ist die Sachkunde nachgewiesen, wenn der Antragsteller die Sachkundeprüfung nach §34a GewO bestanden hat.

Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen, die eine höherwertige Aus- und Weiterbildung im Bereich der Sicherheit haben.

Diese sind u.a. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft/Werkschutzfachkraft, Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Meister für Schutz und Sicherheit/Werkschutzmeister, eine Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst, für den mittleren Justizvollzugsdienst, für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) und für Feldjäger in der Bundeswehr mit abgelegter Feldwebelprüfung.

Nachweis der benötigten finanziellen Mittel

Die notwendigen finanziellen Mittel können in Form von Bargeld, Finanzierungszusagen durch Investoren oder bestätigte Kreditrahmen durch Banken oder Bürgen nachgewiesen werden.

Man muss in der Lage sein, innerhalb der ersten 6 Monate alle Kosten für Gebühren, Ausrüstung, Personal und Versicherungen tragen zu können.

Die zu erwartenden Einkünfte werden berücksichtigt.

Geordnete Vermögensverhältnisse

Der Antragsteller muss in geordneten finanziellen Verhältnissen leben.

Das bedeutet, dass er weder am Vollstreckungs- noch am Insolvenzgericht Einträge im Schuldnerverzeichnis und kein eröffnetes Insolvenzverfahren haben darf.

Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Eine erforderliche Berufshaftpflichtversicherung muss abgeschlossen worden sein. Details hierzu finden Sie später im Abschnitt über die Bewachungsverordnung.

Fehlt eine der Voraussetzungen, kann eine Genehmigung für ein Bewachungsunternehmen nicht erteilt werden.

Anforderungen an das Bewachungspersonal

Will ein Bewachungsunternehmen Sicherheitsmitarbeiter anstellen, müssen diese ebenfalls bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Zuständig ist jeweils die Behörde am Wohnort der Wachperson. Hat die Wachperson keinen Wohnsitz in Deutschland, ist die Behörde am Sitz des Unternehmens zuständig, das die Person zum ersten mal anmeldet. Wie der Unternehmer muss auch das angestellte Personal bestimmte Voraussetzungen erfüllen um eine Genehmigung als Bewachungspersonal zu bekommen. Diese Voraussetzungen sind:

vollendetes 18. LebensjahrEignung für die AufgabeUnterrichtungsnachweis einer IHKpersönliche Zuverlässigkeit

Volljährigkeit

Minderjährige dürfen nicht als Bewachungspersonal eingesetzt werden. Ausgenommen sind Personen, die eine für das Bewachungsgewerbe einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen haben

Eignung für die Aufgabe

Eingesetztes Personal muss für die entsprechende Tätigkeit befähigt, also ausgebildet sein. Jede Ausbildung muss schriftlich festgehalten werden. Offensichtlich ungeeignetes Personal darf nicht eingesetzt werden. Auf dieses Thema wird später noch im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften eingegangen.

Unterrichtungsnachweis einer IHK

Jeder Mitarbeiter muss mindestens ein Unterrichtungsverfahren für Bewachungspersonal nach §34a GewO (UV §34a) besuchen. Diese Unterrichtung findet bei einer IHK statt und umfasst 40 Unterrichtsstunden. Am Ende der Unterrichtung muss der Referent sich davon überzeugen dass alle Teilnehmer die Inhalte verstanden haben.

Das UV §34a GewO umfasst folgende Themengebiete:

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,

Bürgerliches Gesetzbuch,

Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,

Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,

Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und

Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Personen mit abgelegter Sachkundeprüfung, einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Bewachungsgewerbe oder einer Mittleren Laufbahnprüfung bei Landespolizei, Bundespolizei, Justizvollzugsdienst und Zoll (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) oder Personen die eine Feldwebelprüfung bei der Feldjägertruppe bestanden haben sind vom Unterrichtungsverfahren befreit.

Ebenfalls befreit sind Personen die ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben und zusätzlich eine Unterrichtung über die Themen Waffenrecht, Unfallverhütungsvorschriften und Umgang mit Menschen besucht haben.

Persönliche Zuverlässigkeit

Für die persönliche Zuverlässigkeit gelten die selben Vorschriften wie für den Unternehmer.

Die Behörde beantragt, wie beim Unternehmer, eine Auskunft beim Bundesamt für Justiz nach dem Bundeszentralregistergesetz.

Wenn der Mitarbeiter innerhalb der letzten 5 Jahren zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe über 90 Tagessätze oder zwei mal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurde liegt keine Zuverlässigkeit vor.

Weiterhin wird bei der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei und einer zentralen Polizeidienststelle oder beim Landeskriminalamt ob Anhaltspunkte bekannt sind die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen könnten