Gutmenschen sind auch nur Menschen - Peter-Claus Burens - E-Book

Gutmenschen sind auch nur Menschen E-Book

Peter-Claus Burens

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Beschreibung

Das Sach- und Lesebuch zum bürgerschaftlichen Engagement von heute und anno dazumal fragt zu guter Letzt: Zivilgesellschaft, quo vadis? Welchen Weg die liberale Demokratie in der Nach-Corona-Welt nimmt, ob sie als Lebensform eine Zukunft hat, steht zur Disposition. Denn immer weniger Menschen übernehmen für deren Fortbestand eine persönliche Verantwortung. Sei es als Spender, Stifter, Sponsor oder für den Gemeinnutzen ehrenamtlich tätig. Das vorliegende Plädoyer für eine Gesellschaft freier Bürger, die außer Grundrechten auch freiwillige Grundpflichten kennt, ist gespickt mit politischen Analysen und amüsant-spitzer Feder geschriebenen Hintergrund-Erzählungen.

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Seitenzahl: 99

Veröffentlichungsjahr: 2021

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Peter-Claus Burens

Gutmenschen sind auch nur Menschen

Von Spendern, Stiftern, Sponsoren und für den Gemeinnutzen Engagierte

Ein politisches Sach- und Lesebuch

© 2021 Peter-Claus Burens

Verlag und Druck:tredition GmbH, Halenreie 40-44, 22359 Hamburg

ISBN

 

Paperback:

978-3-347-25644-6

Hardcover:

978-3-347-25645-3

e-Book:

978-3-347-25646-0

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich ge-schützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages und des Autors unzulässig. Dies gilt insbesondere für die elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.

Wegen der besseren Lesbarkeit verwendet der Autor in diesem Buch nicht durchgängig eine geschlechtergerechte Sprache. Mit der männlichen Form („Spender“ usw.) sind, sofern nicht anders angegeben, immer auch Frauen und Diverse mit gemeint.

Inhalt

Auch Maecenas war kein Altruist

Antike Kulte

Christentum und Nächstenliebe

Daseinsvorsorge als Staatszweck

Öffentliche Aufgaben im Industriezeitalter

Unternehmen als Sponsoren

Echte und falsche Gutmenschen

Geschichten, die das Leben schreibt

Charity Gala

Ex-Abgeordneter

Die Kappe

Rien ne va plus

Quo vadis, Zivilgesellschaft?

Sicherheit und Freiheit als Antipoden

Zivilgesellschaft am Scheideweg

Verwaiste bürgerliche Mitte

Grenzen des Wohlfahrtsstaates

Private Ergänzung zur öffentlichen Hand

Gemeinnützige Initiativen als Korrektiv

Gefährliche Alternativen

Über den Autor

Auch Maecenas war kein Altruist

Zu allen Zeiten waren Menschen bestrebt, Gutes zu tun. Über das Zahlen von Steuern und diversen öffentlichen Abgaben hinaus, haben sich seit dem antiken Griechenland Stifter, Spender und Sponsoren als aktiver Teil des Gemeinwesens verstanden.

Der historische Abriss zeigt, welche Motive zu welchen Zeiten freiwillige materielle sowie immaterielle Leistungen zugunsten der Allgemeinheit bewirkten. Dass die Beweggründe von Förderern des Gemeinwohls selten selbstlos und uneigennützig waren, sondern auch persönliche Ziele verfolgten.

Antike Kulte

Die ersten Wohltäter in der abendländischen Geschichte finden sich bei den Griechen im 4. und 5. Jahrhundert v. Chr. Reiche Bürger weihten damals heidnischen Göttern Ländereien. Da mit diesen Schenkungen kultische Zwecke dauerhaft und unter Wahrung der Vermögenssubstanz verfolgt wurden, können wir hier von veritablen Stiftungen sprechen.

Die Erträge eines solchen Nutzgutes waren für Opfergaben und somit die Verpflegung der Priester wie den Unterhalt der Tempel bestimmt. Dadurch wollte man sich zugleich des Wohlwollens der Götter und eines irdischen Gedenkens nach dem Tod versichern.

Nikias, der älteste uns namentlich bekannte griechische Stifter, ließ den Entschluss zur Errichtung einer Stiftung und deren Zweck 417 v. Chr. auf einer Stele in Delos einmeißeln. Durch diese Publizität gegenüber Dritten gab er seinem Willen generelle Verbindlichkeit.

Jeder, der fortan das den Göttern geweihte Grundstück nutzte, machte damit die Entscheidung von Nikias zu seiner eigenen. Und die Furcht vor einer Rache durch übernatürliche Wesen bestärkte ihn hierin.

Bald schon schwanden diese Ängste, und Sicherungen anderer Art waren nötig, um Nutzgut und Stiftungszweck zu erhalten. Ab dem 3. Jahrhundert v. Chr. verließen sich die Stifter nicht mehr auf die Gottesfurcht ihrer Mitmenschen und nachfolgender Generationen.

Das Stiftungsvermögen, das zunehmend aus Geldbeträgen bestand, wurde vielmehr einem Treuhänder anvertraut. Durch eine öffentliche und eidliche Selbstbindung an den Stiftungsauftrag übernahm dieser die Gewähr, dass die Erträge ,,auf ewig“ dem vom Stifter vorgegebenen Anliegen gewidmet blieben.

Das Prinzip der Selbstbindung von zwei oder mehreren Parteien war für die Griechen Grundlage von Vertrag und Gesetz. Der griechische Vertrag steht somit in Parallelität zum germanischen, der es den Parteien erlaubte, selbst Recht zu setzen.

Erst zur Zeit des römischen Weltreichs bedurfte der durch Addition von Selbstbindungen entstehende Konsens einer obrigkeitlichen Genehmigung. Hieraus entwickelte sich die Stiftung, wie wir sie heute kennen, als Privatdisposition auf gesetzlicher Basis.

Auch andere Phänomene, die bis in die Gegenwart präsent sind, haben ihren Ausgangspunkt im antiken Rom. Hierzu zählt das Mäzenatentum, das die Förderer von Kunst und Kultur seitdem mit einem eigenen Gattungsbegriff ehrt. Für den Personen- und Herrscherkult spielen Kunst und Kultur eine elementare Rolle.

Der im Augusteischen Zeitalter lebende, dem Adel angehörige Gaius C. Maecenas war zutiefst davon überzeugt, dass Geben und Nehmen einander bedingen. Als ein der Literatur eng verbundener Mensch unterstützte er Nachwuchstalente wie Horaz und Vergil. Diese wiederum priesen den überaus großzügigen Gönner in ihren Gedichten. Was Maecenas bereits zu Lebzeiten berühmt machte und seinen Namen für spätere Generationen zu einem Markenzeichen.

Parallel und in gewisser Weise entgegengesetzt zur Fördertätigkeit des Maecenas bestand das Interesse von Kaiser Augustus − wie das aller Alleinherrscher − darin, den eigenen Namen mit möglichst vielen guten Taten verbunden zu sehen.

Panem et circenses lautete das probate Mittel, durch das die römischen Imperatoren ihre Machtfülle beim gemeinen Volk abzusichern suchten. Die Gunst der Plebs galt es nicht nur durch die Gewährleistung einer permanenten Versorgung mit Brot und Lebensmitteln zu gewinnen, genauso durch Freizeitvergnügungen in Form von Kultur- und Sportveranstaltungen.

Demzufolge sah sich auch der Literatenkreis um Maecenas veranlasst, propagandistisch verwertbare Textbeiträge zum Herrscherkult von Augustus zu leisten. Immerhin zählte Maecenas zu den engen politischen Beratern des ersten römischen Kaisers.

Es war Vergil, der Augustus in dem Lehrgedicht Georgica als einen Weltenretter verherrlichte. „Diesen Jüngling allein lasst wehren der Zeiten Verderbnis, hindert ihn nicht“.

Christentum und Nächstenliebe

Die frühchristliche Stiftung erwuchs aus dem Geist, den der römische Kaiserkult mit seinem Zug ins Transzendente geboren hatte. Er beförderte den Glauben, wonach die als unsterblich betrachtete Seele eines Christen in Seelgerätstiftungen weiterlebt.

Ging es beim antiken Totenkult primär um den Nachruhm auf Erden, so wollten die Christen für sich das Himmelreich mittels kirchlicher Gedächtnisfeiern bzw. fortwährender karitativer Werke erlangen. Infolgedessen entstanden in stiftungsähnlicher Gestalt oder als Sachpfründe viele mittelalterliche Hospize zunächst bei Klöstern, später als Bruderschaften.

Wer kennt nicht die Heilig-Geist-Spitäler, die von Italien über Frankreich und die Alpen bis zu den Städten an der Ostsee als Sinnbilder für die christlichen Gebote der Nächstenliebe und Barmherzigkeit gegründet wurden? Hier erhielten Arme Speisung, Kranke und Krüppel Pflege, Witwen und Waisen Versorgung, Pilger eine Unterkunft.

Als Rechtsträger und Treuhänder der meisten Stiftungen war im Mittelalter die christliche Kirche die beherrschende Kraft. Dies nicht nur was das Wohlfahrts-, sondern auch was das Erziehungssystem betraf. Seit dem spätrömischen und ersten christlichen Kaiser Konstantin besaß die Kirche auf beides eine Art Monopol.

Erst in der Renaissance, mit Beginn der Neuzeit, trat in den Freien Reichsstädten das aufstrebende Bürgertum mit privaten, d. h. von der Kirche unabhängigen Stiftungen hervor. Deren Vermögen wurden von Laiengremien und Kommunen verwaltet. So bis in die Gegenwart die 1463 von Andreas Geverdes und Gerd van Lenthen ins Leben gerufene Westerauer Stiftung zu Lübeck.

„Stadtluft macht frei“ verhieß nicht nur das Abschütteln der Leibeigenschaft für Bauern und Landbewohner. Hierdurch bot sich auch die Möglichkeit, durch Arbeit und Fleiß zu Wohlstand und Reichtum zu gelangen. Dies vermochten allerdings die wenigsten Städter.

Schließlich ging mit der wirtschaftlichen Prosperität der norddeutschen Hanse- und süddeutschen Handelsstädte ein enormes, für die realen Gegebenheiten zu großes Bevölkerungswachstum einher. Damit wiederum verstärkten sich das Bedürfnis und die Nachfrage nach einer besseren Kranken-, Siechen- sowie Altersversorgung.

Neben separaten Selbsthilfeeinrichtungen der Kaufleute- und Handwerkerzünfte entstand eine Anzahl von Wohltätigkeitsstiftungen durch Handels- und Bankhäuser. Teils als Anstaltsstiftung mit Liegenschaften, teils als Kapital- oder Hauptgeldstiftung.

Letzteres geschah bisweilen in Form eines Kontos „Unseres Heilands und seiner Armen“. Dabei wurde Jesus Christus als Vertreter der Bedürftigen wie ein Gesellschafter am Gewinn und Verlust der jeweiligen Unternehmung beteiligt.

Auch Jakob Fugger engagierte sich für die Wohlfahrt seiner Vaterstadt. Er empfand sich zu sehr als Augsburger Bürger, um sein Geld allein zum Erwerb wertvoller Kunstwerke im Stil der Strozzi und Medici in Florenz auszugeben. Der schwäbische Kaufmann wollte etwas Handfestes, für die Bevölkerung Nützliches schaffen, ohne die Interessen der eigenen Firma aus dem Auge zu verlieren.

Diese musste sich am Vorabend der Reformation der öffentlichen Diskussion über Wucher, Zins und Monopole stellen. Die Gefahr eines Aufruhrs bei verarmten Zünftlern und Habenichtsen war akut. Zudem war Jakob Fugger am Ablasshandel beteiligt, mit dem um das Jahr 1517 Spenden für den Bau des Petersdoms in Rom und die Hofhaltung der Päpste eingeworben wurden.

„Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt“ suggerierte den Frommen, dass ihre Almosen sündentilgende Wirkung haben, ihnen das Höllen- und Fegefeuer nach dem Tod ersparen. Die Abtretung des Ablasshandels an Geldinstitute und große Handelshäuser zeigt jedoch, dass mit diesen Sammlungen mindestens genauso weltliche, kommerzielle Bestrebungen verfolgt wurden.

In dieser Lage galt es für Jakob Fugger sein öffentliches Renommee zu stärken. Nicht nur mit den Mitteln der Rhetorik und Propaganda, auch durch eine außergewöhnliche Tat.

Man schrieb das Jahr 1521, als er den Stiftungsbrief für die Augsburger Fuggerei unterzeichnete und besiegelte. Sie gilt als erste bedeutende Sozialsiedlung der Neuzeit und besteht bis heute.

In zunächst 52 Reihenhäusern fanden Bürger der Stadt, die unverschuldet in Not geraten waren, Wohnung und Unterkunft. Sie sollten nicht als Bettler, sondern als rechtschaffene Handwerker und Tagelöhner ihren Lebensunterhalt verdienen.

Der Stifter vermied alles, was die Beschenkten als Almosenempfänger hätte erscheinen lassen. Deshalb verlangte Jakob Fugger die symbolische Jahresmiete von einem Rheinischen Gulden. Zudem verpflichtete er die Bewohner der Wohnsiedlung, täglich für das Seelenheil der verstorbenen Angehörigen seiner Familie zu beten.

Momentan beträgt die Kaltmiete in der Fuggerei 0,88 Euro jährlich.

Daseinsvorsorge als Staatszweck

Schon im 16. Jahrhundert, spätestens seit dem Dreißigjährigen Krieg (1618 bis 1648), erwiesen sich die sozialen Probleme als zu groß, um allein durch kirchliche oder private Initiativen gelöst zu werden.

Kommunale Anordnungen, einschließlich Bettel- und Heiratsverbote für Arme, waren wenig geeignet, die wirtschaftliche Not breiter Bevölkerungsschichten erfolgreich und dauerhaft zu bekämpfen. Das gleiche galt für städtische Arbeits-, Armen-, Zucht- und Waisenhäuser.

Zudem engten sozial engagierte Bürger den Kreis der von ihnen Begünstigten ein. In Not geratenen Familienmitgliedern, eigenen Standesgruppen, Zunftgenossen und Glaubensbrüdern galten jetzt die Fürsorge und Solidarität. Eine Verantwortung für das Gemeinwesen insgesamt wurde von Privatleuten kaum noch übernommen.

Eine rühmliche Ausnahme bildete der Frankfurter Arzt und Naturforscher Johann Christian Senckenberg. Unabhängig von jeder Glaubensrichtung und Herkunft wollte er den Mitmenschen in gesundheitlichen Nöten beistehen. Nicht tradierte religiöse Hoffnungen, wie ein gottbehütetes Weiterleben nach dem Tod, ließen ihn im Zeitalter der Aufklärung zum Philanthropen werden.

Als „Dank für alle Wohltaten, die ich genossen habe“, errichtete Senckenberg ab 1763 in seiner Vaterstadt ein Krankenhaus „für die Versorgung bedürftiger Bürger und Beisassen“. Er hinterließ der Kommune zusätzlich „einen Botanischen Garten, ein anatomisches Theater, ein chemisches Laboratorium, eine ansehnliche Bibliothek“ − wie Johann Wolfgang Goethe in seinen Lebenserinnerungen berichtet.

Dessen ungeachtet bemächtigten sich ab dem 17./18. Jahrhundert die in Europa entstehenden Nationalstaaten mehr und mehr der öffentlichen Sphäre. Sie stießen in ein gesellschaftliches Vakuum vor, das es zu füllen galt.

Dies geschah ganz im Sinn des Philosophen Thomas Hobbes. Sein „Homo homini lupus“ unterstellt den Menschen eine Wolfsnatur, die nur ein absolutistischer Staat als Leviathan bändigen könne. Die mystische Überhöhung der Staatsmacht als allumfassende Ordnungskraft findet in dieser Zeit und Theorie ihren Ursprung. Dass es in den folgenden Jahrhunderten ausgerechnet der Staat sein würde, der seine Wolfsnatur gegenüber den Bürgern offenbarte, war für den englischen Denker damals wohl kaum vorstellbar.

Dieses Manko kam dem Kommunismus und Faschismus ebenso zupass wie dem Schreckensregime der Jakobiner während der Französischen Revolution. Erinnert sei an das blutrünstige Wüten des Comité de salut public nach 1789, eines Wohlfahrtsausschusses unter dem Vorsitz von Maximilien de Robespierre.

Ausgehend von den politischen Umwälzungen in Frankreich stand das 19. Jahrhundert ganz im Zeichen der Säkularisierung. Damit einher gingen eine intensive Ausweitung von Staatsaufgaben sowie die Zurückdrängung kirchlicher, privater, auch kommunaler Aktivitäten. Wo bisher Stiftungen und Spendenfonds Hauptelemente der Finanzierung von Schulen, Hospizen und Krankenanstalten bildeten, traten jetzt Steuergelder an ihre Stelle.

Mancher deutsche Landesherr verleibte sich in napoleonischer Zeit und im Anschluss an den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 den aus privaten Schenkungen herrührenden Besitz der Klöster oder Kirchen ein. Auf diese Weise verbesserte er die Staatseinnahmen zusätzlich.

Nur wenige, wie der hannoverische Prinzregent und spätere englische König Georg IV., stimmten einer getrennten Verwaltung der konfiszierten Güter zu. In der 1818 gebildeten, bis in die Gegenwart gemeinnützig tätigen Klosterkammer Hannover fand dies sichtbaren Ausdruck.