Heute schon geschenkt? - Prof. Dr. Joerg Andres - E-Book

Heute schon geschenkt? E-Book

Prof. Dr. Joerg Andres

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Beschreibung

Schenken ist einfach und ausschließlich positiv. Das ist die landläufige Meinung. Die Praxis sieht oft ganz anders aus. Anhand zahlreicher Fälle Prominenter nimmt Sie der Autor, der selbst Rechtsanwalt, Steuerberater und Steuerrechtsprofessor ist, mit auf einen literarischen Streifzug bereits einmal erfolgter Schenkungskatastrophen. Anhand eingängiger Beispiele erläutert er, wie man diese aus Sicht eines Praktikers hätte verhindern oder wenigstens abmildern können. Viel Freude bei der Lektüre!

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Seitenzahl: 114

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Heute schon geschenkt?

 

 

Vermeidbare Schenkungskatastrophen

 

 

 

 

… und wie man es besser als

viele Promis machen kann

Inhaltsverzeichnis

Heute schon geschenkt?

Vorwort

Kapitel 1. Die Einleitung

Kapitel 2. Die typischen Ursachen für Probleme bei Schenkungen

a) Probleme auf der Seite des Schenkers

b) Probleme auf der Seite des Beschenkten

Kapitel 3. Die Schenkung – Grundlagen

a) Die aufschlussreichen Zahlen

b) Geschenke und andere Ungereimtheiten

c) Die Definition der Schenkung

d) Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen

Kapitel 4. Die an der Schenkung Beteiligten

a) Die generell klärungsbedürftigen Punkte

b) Übersicht der wichtigsten Fragen, die sich der Schenker stellen sollte

c) Übersicht der wichtigsten Fragen, die sich der Beschenkte stellen sollte

Kapitel 5. Der Auslöser für eine Schenkung

a) Übliche Gelegenheitsgeschenke

b) Geschenke im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Kapitel 6. Die Vorteile einer Schenkung

a) Für den Schenker

b) Für den Beschenkten

Kapitel 7. Das Risiko einer Schenkung

Kapitel 8. Die Form einer Schenkung

Kapitel 9. Die grundlegenden Steueraspekte

a) Der lokale Aspekt einer Schenkung

b) Die Entstehung der Schenkungsteuer

c) Das Vorgehen des Finanzamts

d) Die unerkannt relevante Schenkung

e) Das Verhältnis von Schenker zu Beschenktem

f) Die Freibeträge

g) Die Fälligkeit der Schenkungsteuer

h) Die Verjährung der Schenkungsteuer

Kapitel 10. Die schenkungsteuer-sparenden Tricks

a) Die Grundstücksschenkung unter Niessbrauchsvorbehalt

b) Die mittelbare Grundstücksschenkung

c) Die steuersparende Schenkung an Kinder und Schwiegerkinder

d) Die Übertragung des Familienheims

Kapitel 11. Die Rückabwicklung einer Schenkung

a) Die gesetzliche Ausgangslage

b) Die werthaltige Schenkung

c) Die Vorbereitung einer werthaltigen Schenkung

Kapitel 12. Die Nichtbeschenkten

Kapitel 13. Das Resümee und der Ausblick

Vorwort

Eine Schenkung ist immer etwas Positives. So jedenfalls die landläufige Meinung.

Aus meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater und Steuerrechtsprofessor kann ich nur sagen: Das Gegenteil kommt der Realität häufig deutlich näher.

Anhand einer Vielzahl von Fällen Prominenter, deren Schenkungen buchstäblich in die Hose gegangen sind, nehme ich Sie mit auf einen kleinen Ausflug in die Welt der Schenkungsrisiken und -pannen.

Dabei begegnet Ihnen die ganze Bandbreite typischer Probleme gut gemeinter Schenkungen. Ebenso zeige ich Ihnen anhand einfacher Beispiele, wodurch die geschilderten kleinen Katastrophen jeweils hätten verhindert oder zumindest deutlich abgemildert werden können.

Gleich ob Sie sich angesichts dieser geschilderten Unzulänglichkeiten ein wenig Schadenfreude gönnen oder sich mehr auf die Vermeidungsstrategien beim Schenken konzentrieren – in beiden Fällen ist es mein Ziel, sie nicht nur zu informieren, sondern Sie zumindest auch kurzweilig zu unterhalten.

Infotainment also.

Mein besonderer Dank gilt auch bei diesem Buch meinen Unterstützerinnen, Frau Sandra Radenkovic, die unermüdlich viele Fälle recherchiert, sowie meiner Lektorin, Frau Petra Wronewitz, die mit gewohnter Akribie auch die kleinen Ungenauigkeiten der Formulierungen aufgespürt und anschließend „rund“ gemacht hat. Ebenso bedanke ich mich bei meinem Internet-, YouTube- und Publikationsmanager und -koordinator Roland Henke, der über ein schier unerschöpfliches Reservoir an New Media Tools zur Umsetzung meiner Ideen verfügt.

 

Joerg Andres

Düsseldorf, im April 2017

Kapitel 1. Die Einleitung

Immer wieder können Sie in den Online-Medien Meldungen wie diese lesen:1

Ihren 18. Geburtstag hat Kylie Jenner ausgiebig gefeiert und auf ihrem Instagram-Account dokumentiert. Doch was es wirklich in sich hatte, waren die luxuriösen Geburtstagsgeschenke. So ließ sich Kylies Freund, Rapper Tyga, nicht lumpen und schenkte seiner Liebsten einen weißen Ferrari 482 Italia. Wert des Luxus-Autos: rund 300.000 Euro.

Den meisten Lesern ist bei solchen Meldungen nicht bewusst, welchen Sprengstoff vermeintlich einfache Schenkungen in vielerlei Hinsicht bergen können und weshalb sich mindestens einer der Beteiligten – Schenker oder Beschenkter – hinterher häufig extrem ärgert, weil es dann kein „Zurück“ von der Schenkung mehr gibt und vor allem: Weil es bei besserer Planung auch anders, nämlich besser, d.h. ohne Reue gegangen wäre.

Oft zeigt sich dies erst bei näherem Hinsehen. Dabei stellt sich dann häufig heraus, dass die meisten Fehler bei Schenkungen nicht im juristischen Bereich gemacht werden, sondern weil sich die Beteiligten vor oder nach Ausführung der Schenkung keine oder die falschen Gedanken gemacht haben. Manchmal reicht es schon aus, sich zu erfolgten Schenkungen an wenig geeigneter Stelle – z.B. in den Medien oder gegenüber Bekannten oder Freunden – zu äußern. Oft kommen dann juristische Fehler noch hinzu.

Ergebnis sind vermeidbare Nachteile, die erheblichen Frust und finanzielle Nachteile auslösen können.

So auch im Fall des früheren deutschen Fußballhelden Oliver Kahn und dessen ehemaliger Lebensgefährtin Verena Kerth.

Diese wurde während der gemeinsamen Beziehung (2003 – 2008) von dem Torwart-Titanen immer wieder mit wertvoller Kleidung ausgestattet.2

Als sie dann Jahre später – längst war die Beziehung beendet – im Fernsehen auftrat und bei „Promi Shopping Queen“ Einblick in ihren gut ausgestatteten Kleiderschrank gewährte, waren auch zahlreiche hochpreisige Modelabel erkennbar, die sie sich offensichtlich nicht selbst geleistet hatte.

So wurde mindestens ein Mitarbeiter des Münchener Finanzamts auf die titanösen Schenkungen aufmerksam und übersandte schließlich im Jahre 2013 einen Schenkungsteuerbescheid mit einer darin ausgewiesenen fünfstelligen zu zahlenden Schenkungsteuer an die kahn´sche Verflossene, wie BILD Online vermeldete.3

Diese sah sich außerstande, das Anliegen des Fiskus ohne fremde Hilfe zu erfüllen und wandte sich hilfesuchend an den früheren Lebensgefährten.

Es ist nicht bekannt, wie dieser im Einzelnen darauf reagierte. Besonders erfreut dürfte er nicht gewesen sein und soll wohl auch eine Zahlung zunächst abgelehnt haben. Das Finanzamt war jedenfalls berechtigt, für die entstandene Schenkungsteuer auch den noblen Schenker in Anspruch zu nehmen.

Was viele nicht wissen:

In § 20 Abs. 1 Satz 1 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (kurz: ErbStG) heißt es (Auszug):

„Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker“.

Demnach riskiert jeder Schenker, neben seiner freiwilligen Gabe auch noch unfreiwillig für eine dadurch entstandene Steuer einstehen zu müssen.

Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen, anhand derer ich Ihnen in diesem Buch die ungezählten Fallstricke und Risiken von oft harmlos daherkommenden Schenkungen näherbringen will.

Eine noch viel gravierendere Erfahrung wie der Ex-Fußballprofi Kahn und dessen Ex-Freundin machte auch die Familie des BASF-Erben Curt Engelhorn, deren Vermögen auf rund 3,2 Milliarden Euro geschätzt wird.

Der steinreiche mittlerweile 90-jährige Mann hatte dem Vernehmen nach seinen beiden jüngsten Töchtern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland unterhielten, u.a. eine Villa am Starnberger See, ein Gestüt in Oberbayern und Teile einer Karibikinsel geschenkt. Darauf anfallende Schenkungsteuer: rund 440 Millionen Euro.

Dem Vernehmen nach wurde diese Schenkungsteuer (teilweise auch noch Kapitalertragsteuer) weder von Schenker-, noch von Beschenktenseite entrichtet. Die Finanzverwaltung nahm dann einen Shopping-Ausflug der Töchter in Deutschland im Herbst 2013 zum Anlass, diese in Bayern kurzerhand nebst Kleinkindern zu verhaften und sogleich für mehrere Tage in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten zu verbringen. Den prominenten steuerrechtlichen Berater der Familie nahm die Justiz wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung gleich mit in Gewahrsam.

Das Finanzamt ging dann nach genauer Prüfung insgesamt von einem Fall „erschwerter Sachverhaltsermittlung" aus. Die Familie räumte unter dem massiven Druck der Behörde nach SPIEGEL-Informationen4 am Ende ein, es seien Zuwendungen an die beiden Töchter in Höhe von jeweils „nur“ 108 Millionen Euro geflossen, ohne dass die darauf entfallende Schenkungsteuer gezahlt worden sei.

Nachdem festgestellt wurde, dass ein nicht unerheblicher Teil der Vorwürfe strafrechtlich bereits verjährt war, bahnte sich ein „Deal“ zwischen Behörde und Steuerpflichtigen an. Die Schwestern sollen Strafbefehle über eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zu je 3.000 Euro und eine Bewährungsstrafe erhalten haben. Die darin verbriefte Steuernachzahlung soll sich auf rund 145 Millionen Euro belaufen.

Aus diesem Fall lässt sich sehr deutlich ablesen, dass nicht deklarierte Schenkungen nicht nur eine rein steuerliche, sondern zusätzlich auch eine strafrechtliche Komponente aufweisen, die von vielen Schenkern und Beschenkten nicht wahr- (oder nicht ernst-) genommen wird.

 

Die Liste solcher Fälle ließe sich nahezu unendlich fortsetzen. Einige davon möchte ich Ihnen in diesem Buch vorstellen und erläutern. Sie werden feststellen, dass irren nur allzu menschlich und dazu auch oft noch rechtlich, oder speziell steuerrechtlich, von erheblicher Relevanz ist.

Aber es gibt Hoffnung.

Anhand zahlreicher Hinweise werden Sie erfahren, wie Sie es – z.B. durch die sinnvolle Nutzung der geltenden Freibeträge zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro je nach Verwandtschaftsgrad – von vornherein besser machen können als viele Prominente …

1 Vgl. Gala online vom 11.08.2015

2 FOCUS Online vom 12.01.2014 unter Berufung auf BILD online

3 Vgl. BILD online vom 12.01.2014

4 SPIEGEL Online vom 23.01.2016

Kapitel 2. Die typischen Ursachen für Probleme bei Schenkungen

Schenkungen können sich entweder bereits vor Ausführung, während des Vollzugs des Schenkungsvorgangs oder manchmal erst viele Jahre danach als problematisch erweisen. Da die Ursachen sich häufig im mentalen Bereich abspielen und in vielen Fällen mit der Herkunft, der Erziehung, besonderen Erfahrungen, dem eigenen Werdegang, dem sozialen Umfeld der handelnden Personen und zahlreichen anderen Einflüssen von außen zusammenhängen, können hier nur mehr oder weniger verbreitete Gründe für die Entstehung der Probleme bei werthaltigen Schenkungen genannt werden.

Klassische Problemfelder, die zu Auseinandersetzungen im Gefolge einer Schenkung führen, sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

 

a) Probleme auf der Seite des Schenkers

Der Schenker

vermisst generell den Respekt des Beschenkten vor seiner Person

sieht seine Großzügigkeit auf Seiten des Beschenkten infolge der Schenkung nicht ausreichend gewürdigt und ist deshalb gekränkt

empfindet es als unverschämt, dass der Beschenkte die Tatsache der erfolgten Schenkung gegenüber Dritten nicht zu erkennen gibt oder gar verleugnet

erwartet, dass der Beschenkte die eigenen – unausgesprochenen – Wünsche des Schenkers erkennt und auch erfüllt,

erkennt nachträglich, dass er den verschenkten Gegenstand aus finanziellen oder ideellen Gründen besser behalten hätte

bemerkt nachträglich, dass der Beschenkte – im Gegensatz zum Schenker – mit dem Geschenk (noch) nicht oder nur völlig „falsch“ umzugehen weiß

kann nicht nachvollziehen, dass der Beschenkte keinen Wert darauf legt, in den „richtigen“ Umgang mit dem Geschenk vom Schenker eingewiesen zu werden

empfindet es als zusätzliche Kränkung, dass sich der Beschenkte nach Erhalt des Geschenks teilweise sogar vom Schenker zurückzieht, ohne dass der Schenker einen konkreten Grund hierfür erkennen kann und sogar eine gegenteilige sehr positive Reaktion schon sicher eingeplant hatte

 

b) Probleme auf der Seite des Beschenkten

Der Beschenkte

sieht keinen Anlass zu nennenswerten Dankesbezeugungen, insbesondere wenn die Schenkung bereits einige Zeit zurückliegt

ist der Auffassung, dass der Schenker die Schenkung ja selbst ausführen wollte und er – der Beschenkte – dies nicht verlangt hat

möchte nicht, dass Dritte von dem Akt der Schenkung überhaupt etwas erfahren, da dies von dem Beschenkten als Ausweis fehlender eigener Leistungsfähigkeit gewertet wird

möchte sich generell vom Schenker nicht „kaufen“ lassen – das Geschenk aber gleichwohl annehmen, da die Schenkung die einfachste Art und Weise des Einkommenserwerbs darstellt

kann mit dem Zustand des Geschenks – z.B. weil es (wie eine Mietimmobilie) auch Verwaltungsaufwand mit sich bringt – nur bedingt umgehen und zieht es daher vor, das Geschenk schon bald zu Geld zu machen

versteht den Wert des Geschenks in einer ganz anderen Weise als der Schenker, da der Beschenkte – im Gegensatz zum Schenker – oft keinen persönlichen Bezug zu dem Geschenk und dessen Entstehung bzw. Anschaffung hat

ordnet die Schenkung in die eigene Lebensplanung – die von der des Schenkers erheblich abweicht – als willkommene Erleichterung zur schnelleren Erreichung der eigenen Ziele als schlichten geldwerten Vorteil ein

verbindet mit der Schenkung keine Intensivierung in der Beziehung zum Schenker vor allem dann, wenn zuvor auch keine intensive Beziehung zwischen beiden bestand.

sieht das Geschenk als rein vermögensbezogenen Akt, der keinerlei Einfluss auf die Beziehung des Schenkers zu der Familie des Beschenkten – vor allem zu dessen Kindern und Enkeln – hat

Am besten ist es, man kommt gar nicht erst in eine solch ausweglose Situation.

Was man zur Vermeidung solcher Ursachen oder wenigstens zu deren angemessener Berücksichtigung tun kann, um sich vor unliebsamen Überraschungen als Schenker und ebenso als Beschenkter weitestgehend abzusichern, lässt sich anhand von unterschiedlichsten Beispielen von Prominenten, aber auch von ganz normalen Leuten, demonstrieren.

Kapitel 3. Die Schenkung – Grundlagen

a) Die aufschlussreichen Zahlen

 

Laut Auskunft des Statistischen Bundesamtes wurde in Deutschland im Jahr 2015 folgendes prozentuales Verhältnis von Fällen steuerpflichtiger Erwerbe aus Erbfällen („von Todes wegen“) und aus Schenkungen verzeichnet:

 

Steuerpflichtige Erwerbe 2015 in %

 

 

 

Schaubild aus „Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2015“, Stat. Bundesamt 2016, Seite 9, oben;

 

Während der prozentuale Anteil der Schenkungen an den Fällen steuerpflichtiger Erwerbe im Jahre 2015 lediglich rund 21 % (neben fast 79 % an Erwerben von Todes wegen, also Erbschaften) ausmachte, stellte der Wert dieser Schenkungen mehr als 40 % der steuerpflichtigen Erwerbe in 2015 neben den rund 60 % der im Wege der Erbschaft erlangten Zuwendungen dar.

Die nicht steuerpflichtigen Schenkungen werden in dieser Statistik gar nicht erwähnt.

Zudem ist klar, dass eine erhebliche Dunkelziffer bei den Schenkungen besteht, da eine Vielzahl von Schenkungen, die eigentlich steuerpflichtig wären, beim Finanzamt als solche nicht angezeigt und daher insgesamt auch gar nicht erfasst werden. Vor allem Barschenkungen, bei denen der Schenker dem Beschenkten Bargeld aushändigt, können von den Finanzämtern in den seltensten Fällen einwandfrei nachvollzogen werden.

Daher erscheint es nicht weit hergeholt davon auszugehen, dass mindestens die Hälfte der unentgeltlich übertragenen Werte durch Schenkungen den Eigentümer wechseln.

Selbst die Schenkungen, die bekannt werden, lassen aber bereits Rückschlüsse auf die größten Profiteure des deutschen Schenkungsteuerrechts erkennen: Die Kinder.

Die bekannten Zahlen legen vor allem Zeugnis ab für die große Angst von vermögenden Familien, die Abgabenlast bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer könnte wieder steigen und notwendige Vermögensübertragungen könnten einen erheblichen Teil dieses Vermögens vernichten.

Dies lässt sich vor allem den wertvollsten Schenkungen, den Unternehmensschenkungen, ablesen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin hat die Zahlen der Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik dazu im Jahre 2016 einmal ausgewertet.1