HighSpeed.eu - Markus W. Behne - E-Book

HighSpeed.eu E-Book

Markus W. Behne

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Beschreibung

Die Europäische Union muss den Anschluss behalten an die IT-Entwicklung. Alles liegt an der richtigen Infrastruktur fürs Internet. Aber wie soll man den Ausbau fördern. Alles oder Nichts? Kleine Unternehmen oder Global Player? Monopole oder Wettbewerb? Du entscheidest! Denn im Planspiel wirst du Politikerin oder Politiker: eines Landes im Rat der EU, einer Fraktion im EP oder direkt von der Europäischen Kommission. Und es geht um viel! Es geht um deine Zukunft!

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Seitenzahl: 147

Veröffentlichungsjahr: 2016

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Markus W. Behne

HighSpeed.eu

Ein politisch-ökonomisches Planspiel zur Rechtsetzung in der EU zum Thema schnelle Internetverbindung

 

 

 

Dieses ebook wurde erstellt bei

Inhaltsverzeichnis

Titel

1 Einleitung

1.1 Ablauf des Planspiels

1.2 Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU

1.3 Ablaufplan

1.4 Das schnelle Internet und die Europäische Union

2.1 Szenario

2.2 Kommission – Gruppenprofil

2.2.1 Kommission – Eröffnungsrede

2.3 Rat – Gruppenprofil

2.3.1 Rat – Bulgarien - Rollenprofil

2.3.2 Rat – Deutschland – Rollenprofil

3.2.3 Rat – Estland - Rollenprofil

2.3.4 Rat – Finnland – Rollenprofil

2.3.5 Rat – Frankreich – Rollenprofil

2.3.6 Rat – Griechenland – Rollenprofil

2.3.8 Rat – Italien – Rollenprofil

2.3.9 Rat – Niederlande - Rollenprofil

2.3.10 Rat – Österreich - Rollenprofil

2.3.11 Rat – Polen – Rollenprofil

2.3.12 Rat – Portugal – Rollenprofil

2.3.13 Rat – Schweden - Rollenprofil

2.3.14 Rat – Slowenien - Rollenprofil

2.3.15 Rat – Spanien – Rollenprofil

2.3.16 Rat – Tschechien - Rollenprofil

2.3.17 Rat – Vereinigtes Königreich – Rollenprofil

2.4 Europäisches Parlament EP – Gruppenprofil

2.4.1 EP – Europäische Volkspartei EVP – Fraktionsprofil

2.4.1.1 EP – EVP – Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU (Deutschland) – Rollenprofil

2.4.1.2 EP – EVP – Chrëschtlech Sozial Vollekspartei CSV (Luxemburg) – Rollenprofil

2.4.1.3 EP – EVP – Les Républicains (Frankreich) –Rollenprofil

2.4.1.4 EP - EVP – Platforma Obywatelska PO (Polen) - Rollenprofil

2.4.2 EP – Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament S&D – Fraktionsprofil

2.4.2.1 EP – S&D – Labour Party (UK) – Rollenprofil

2.4.2.2 EP – S&D – Partito Democratico PD (Italien) – Rollenprofil

2.4.2.3 EP – S&D – Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD (Deutschland) – Rollenprofil

2.4.3 EP – Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa ALDE - Fraktionsprofil

2.4.3.1 EP – ALDE - Freie Demokratische Partei FDP (Deutschland) - Rollenprofil

2.4.3.2 EP – ALDE – Venstre (Dänemark) - Rollenprofil

2.4.4 EP – Die Grünen / Freie Europäische Allianz Grüne/EFA – Fraktionsprofil

2.4.4.1 EP – Grüne/EFA – Bündnis 90/Die Grünen (Deutschland) – Rollenprofil

2.4.4.2 EP – Grüne/EFA - Iniciativa per Catalunya Verds ICV (Spanien) – Rollenprofil

2.4.5 EP – Vereinte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke GUE-NDL - Fraktionsprofil

2.4.5.1 EP – GUE-NDL - Die Linke (Deutschland) – Rollenprofil

2.4.5.2 EP – GUE-NDL - Sinn Féin (Republik Irland) - Rollenprofil

2.4.6 EP – Europa der Freiheit und der direkten Demokratie EFDD - Fraktionsprofil

2.4.6.1 EP – EFDD – United Kingdom Independence Party UKIP (UK) – Rollenprofil

2.4.6.2 EP – EFDD – MoVimento 5 Stelle M5S (Italien) – Rollenprofil

2.4.7 Medien

3.1 HighSpeed.eu-Verordnung (EU) Nr. ff/201_ des EP und des Rates

3.2 Besondere Hinweise für die gewählten Präsidentinnen und Präsidenten

3.3 Wer, wann, was?

Impressum neobooks

1 Einleitung

Der Buchdruck hat die Welt revolutioniert! Die Renaissance, die Neue Welt, die Reformationen konnten nur wirken, weil viel Menschen am massenhaften Informationsfluss dank des billigen, nicht-elitären Buchdrucks teilnehmen konnten. Das Internet ist die Informationsrevolution unserer Zeit. Ohne das Internet würde heute kaum noch jemand kommunizieren, wenn´s nicht grad ein direktes Gespräch ist. Mit ihren Smartphones und dem Internet organisieren heute Menschen zum Beispiel selbstständig massenhaft ihre Migration. Wer heute von einem zuverlässigen, schnellen Internet abgeschnitten ist, kann an der ökonomischen Entwicklung der Welt nicht teilhaben (Burke, Peter / Briggs, Asa 2002, A Social History of Media: From Gutenberg to the Internet, Cambridge). Raum und Zeit haben ihre Bedeutung nicht verloren, aber sie haben sich gewandelt!

Das Internet oder vielleicht besser der Zugang zum Internet stellt eine Struktur dar, die unter dem eigentlichen kommunikativen, kreativen wie ökonomischen Austausch liegt und diesen erst voll umfänglich ermöglicht. Deshalb wird diese Struktur auch Infrastruktur genannt. Wie bei der Wasserversorgung und den Autobahnen sind die Menschen eigentlich nicht wirklich an der Struktur selbst interessiert. Sie wollen sie vor allem Nutzen, um ihre eigentlichen Probleme zu lösen und ihren eigenen Interessen und Geschäften nachzugehen. Um diese eigenen Interessen sollte sich die Politik n einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht kümmern. Die Infrastruktur aber, die all die persönlichen Sachen ermöglicht, ist sehr wohl im Interessensbereich des Staates beziehungsweise der Politik. Je besser die Infrastruktur funktioniert, desto besser, letztlich auch erfolgreicher, können Menschen privat und wirtschaftlich tätig werden. Und eine funktionierende Wirtschaft ist in der Regel eine Quelle für persönlichen Erfolg, gesellschaftlichen Fortschritt, Einkünfte und Steuern. Wenn die Infrastruktur nicht so modern ist wie in anderen Weltregionen, stellt dies einen Wettbewerbsnachteil dar. Im Zweifelsfall sinkt die Beschäftigungsquote und die Steuereinnahmen sind nicht so hoch wie sie sein könnten, um die Dienste der öffentlichen Hand wie Schulen, Polizei und Infrastruktur zu ermöglichen.

Ein schneller Zugang zum Internet ist somit zu einem wichtigen Standortfaktor geworden. Dies gilt für Unternehmen wie auch für Privatpersonen. Die digitale Wirtschaft ist einer der Wachstumsmotoren in Europa. Im internationalen Wettbewerb ist es wichtig, den Anschluss nicht zu verlieren. Allerdings ist ein schneller Zugang zum Internet längst nicht in allen EU-Staaten selbstverständlich. In Deutschland beispielsweise haben nur 31 Prozent der Unternehmen einen schnellen Internetzugang. Weit besser aufgestellt sind relativ zu ihrer Anzahl etwa Unternehmen in Dänemark (56 Prozent), Schweden (52 Prozent) und Bulgarien (50 Prozent). Auch für das EU-Austrittsland Großbritannien an am schnellen Internet interessiert und solange das UK Mitgliedstaat ist, verhandelt es auch diese wirtschaftspolitischen Themen. Der „Digitale Binnenmarkt“ ist dabei eine der Prioritäten der Europäischen Kommission für die aktuelle Amtszeit (2014-2019).

Schnell ist, wie in der Grammatik auch, ein relativer Begriff: Schnell ist schneller als langsam. Es gibt auch keine mögliche höchste Stufe der Geschwindigkeit, da der technische Fortschritt in diesem Bereich wie in den meisten anderen Bereichen nicht absehbar ist. Mit schnellem Internet, Breitbandinfrastruktur oder einfach Breitband wird im Gegensatz zum „Schmalband“ eine größere Datenübertragungsrate pro Sekunde verstanden. Wie groß diese Rate sein muss, um als Breitband akzeptiert zu werden, wird weltweit überall ein wenig unterschiedlich definiert. Die Internationale Fernmeldeunion als UN-Organisation und die Weltbank sehen eine Übertragungsrate von mehr als 2000 kBit/s (Kilobit pro Sekunde) als Breitband. Diese Definition nimmt die Kommission für Ihren Gesetzgebungsvorschlag als Standard für die EU auf.

Das Planspiel HighSpeed.eu thematisiert die Bedeutung der Digitalen Wirtschaft für die EU und widmet sich der Frage, ob ein schneller Internetzugang in der gesamten EU gewährleistet werden kann. Simuliert wird die EU-Gesetzgebung durch Kommission, Europäisches Parlament und Rat.

Die Europäische Union ist tatsächlich im größten Teil ihrer Funktionslogik kein politisiertes Spielfeld für scharfe ideologische Auseinandersetzungen. Daran leidet die Wahrnehmung der EU, da eine eindeutige Streitkultur zwischen links und rechts kaum entwickelt ist. Dagegen ist die EU eher eine streitschwache Aushandlungsmaschinerie, um weniger politische Regelungsbereiche. Dazu zählen auch binnenmarktrelevante Normen zum Beispiel für die Förderung einer für jeden leicht zugänglichen High-Speed-Internet-Infrastruktur mit den entsprechenden Breitbandtechnologien im riesigen EU-Binnenmarkt von über 550 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Die Detailfragen sind nicht „unpolitisch“ oder nur administrativ zu regeln, erreichen aber in der Regel nicht die Aufmerksamkeitsschwelle der Medien und der Öffentlichkeit. Der Vorteil dieser EU-Regelungsmaschine ist das Momentum, dass nicht 28 einzelstaatliche Maschinerien angeworfen werden müssen.

Die Bereitstellung von Infrastrukturen ist in nur sehr geringem Maße die Aufgabe der EU-Ebene im europäischen Mehrebenensystem. Die Mitgliedstaaten und in einigen dieser Staaten auch die regionalen Ebenen sind die eigentlichen Akteure bei der Bereitstellung der notwendigen Investitionen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Die EU aber regelt, wie das Handeln der Mitgliedstaaten und ihrer Ebenen, wettbewerbsrechtlich möglichst schonend für den EU-Binnenmarkt von statten gehen kann und wie eine Förderung aussehen darf. Mitgliedstaatliches Handeln führt aber eben auch innerhalb des Binnenmarkts zu Wettbewerbsvorteilen für einige und entsprechend zu Wettbewerbsnachteilen für andere. Das gilt sowohl für Unternehmen wie für die Regionen der EU. Wenn aber die EU insgesamt wettbewerbsfähig gegenüber globalen Konkurrenten bleiben will oder werden will, muss etwas getan werden. Vielleicht auch indem man hinnimmt, dass die Wettbewerbssituation zwischen europäischen Regionen weiter zunimmt. Auf der anderen Seite bietet der Zugang zum schnellen Internet allerdings auch Kreativen und Innovativen fern ab der gängigen, zentralen hochproduktiven Agglomerationen der EU die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen anzubieten und letztlich den riesigen, europäischen und darüber hinaus globalen Markt für internetgestützte Produkte und Services zu erobern. Es stellt sich auch die Frage, ob es Sinn macht, Forschung, Entwicklung und Innovation in der EU zu fördern, wenn nicht auch der notwendige Breitbandzugang zum Netz, der den Transportweg für die Ergebnisse der Förderung darstellt, offen beziehungsweise groß genug ist. Es sind also durchaus Streitfragen vorhanden. Sie müssen nur sichtbar gemacht werden.

Die Europäische Union gestaltet seit Jahren in vielen Politikbereichen den rechtlichen Rahmen für das gemeinsame Zusammenleben, Arbeiten und Wirtschaften der 500 Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den 28 Mitgliedstaaten. Dennoch ist die demokratische und parlamentarische Arbeit der Rechtsetzung in der EU vielen ihrer Bürgerinnen und Bürger immer noch unbekannt. Die Reihe SimEUPol stellt daher Lehrerinnen und Lehrern, politischen Bildnerinnen und Bildnern oder auch Jugend- und Erwachsenengruppen Materialien für Planspiele in verschiedenen Politikbereichen zur Verfügung. Damit kann ab einer Gruppengröße von 17 Spielerinnen und Spielern und ab etwa der 10. Jahrgangsstufe oder einem Alter von rund 16 Jahren selbstständig ein Planspiel in Bezug auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU durchgeführt werden. Selbstverständlich können Verantwortliche aber auch die Autorenteams und das CIVIC-Institut für internationale Bildung für eine Durchführung in ihrer Schule oder sonstigen Einrichtung angefragt werden.

Die Reihe SimEUPol bietet einen gleichbleibenden Rahmen auf der Grundlage eines vereinfachten ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU und entsprechende Gruppen- und Rollenprofile für die Spielerinnen und Spieler. Der jeweils erste Teil der Texte „Szenario“, „Gruppenprofile“ und „Rollenprofile“ enthält diese Rahmendaten, die öffentlich zugänglichen Quellen entnommen sind. Statistische Daten entstammen den Quellen Statistisches Amt der Europäischen Union Eurostat unter epp.eurostat.ec.europa.eu sowie dem Bundesamt für Statistik unter destatis.de. Angaben zu Staaten, Parteien und der Kommission entstammen zum Teil den Selbstdarstellungen auf eigenen Internetseiten, sowie öffentlichen Quellen wie der Bundeszentrale für politische Bildung unter www.bpb.de, der Seite der Bundesregierung zu den EU-Mitgliedstaaten unter www.bundesregierung.de und weiteren Internetauftritten zu Europa und den EU-Mitgliedstaaten. Dargestellte Meinungen, Ziele, Strategien und andere inhaltliche Aspekte der Texte stellen nicht die Aussagen der jeweiligen Akteure oder Akteursgruppen in ihrer ganzen Komplexität dar, sondern sind aus didaktischen Gründen entsprechend der im Beutelsbacher Konsens skizzierten Richtlinien formuliert. Der zweite Teil der Texte stellt die spezifischen politikfeldrelevanten Inhalte, Konfliktlinien und Positionen dar, nach denen die Spielerinnen und Spieler jeweils agieren sollen bzw. können. Auch diese Darstellungen geben nicht notwendigerweise die Positionen der realen Akteure und Akteursgruppen wieder, sondern sind nach didaktischen und dramaturgischen Gesichtspunkten formuliert worden. Eine Nähe zu tatsächlichen Positionen und Konfliktlinien ist aus denselben didaktischen und dramaturgischen Gründen gleichwohl gewollt. Die Planspielreihe SimEUPol ist konstruiert entlang der Leitsätze im Fachartikel: „How to do Planspiel - Strukturelemente, Konstruktionsprinzipien und Möglichkeiten der Makromethode in der Politischen Bildung“ (Behne, Markus W. (2013) in: Politik unterrichten. Heft 1/2013, hrsg.v.d. Deutschen Vereinigung für Politische Bildung Niedersachsen, S. 42 - 49 (online unter: www.civic-institute.eu/de/publikationen/fachartikel-how-to-do-planspiel.html).

1.1 Ablauf des Planspiels

Die Planspielreihe SimEUPol ist auf eine Halb-Tages- bzw. Schul-Veranstaltung ausgelegt und im vorgeschlagenen Zeitplan inklusive Pausenzeiten 4,5 Zeitstunden lang. Es werden drei Räume benötigt, die in unmittelbarer Nähe zueinander liegen. Der größte Raum muss alle Teilnehmenden aufnehmen können.

Die Spielerinnen und Spieler erhalten in der Reihe SimEUPol nach der thematischen und methodischen Einführung jeweils ein Szenario, ein Gruppenprofil und ein Rollenprofil sowie den Zeitplan und spezifische Einzelvorlagen. Die Gruppen „Europäische Kommission“, „Rat“ und „Europäisches Parlament“ werden aus den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern, respektive Jugendlichen oder Erwachsenen gebildet. Eine auch für schwächere Lerngruppen sinnvolle Rollenbesetzung berücksichtigt, dass eine Partnerarbeit das Einfinden in die eigene Rolle und das Finden von Argumenten und Entscheidungen häufig erleichtert. Dann können bei 27 Teilnehmenden 3 Spielerinnen und Spieler Kommissare/-innen sein, im Rat und EP sind die Rollen doppelt besetzt, sodass 12 Spieler/-innen Minister bzw. Ministerinnen im Rat (DE, FIN, FR, PL, PT, UK) sind und 12 Spieler/-innen Mitglieder des EP (2 EVP-Rollen, 2 S&D-Rollen, 1 ALDE-Rolle, 1 Grüne Rolle). Zwei bis drei SchülerInnen können zusätzlich eine Mediengruppe bilden.

Jede Gruppe beginnt mit einer Vorstellungsrunde, in der sich jede Person in ihrer neuen Rolle mit einem neuen Namen vorstellt und kurz in zwei Minuten die eigenen Ziele skizziert, ohne schon zu viele Details preiszugeben. Die Mediengruppe kann nach ihrer eigenen Findung bereits direkt an den Vorstellungsrunden der Organe teilnehmen. Die Mitglieder des EP setzen sich in ihren Fraktionen zusammen, die Mitglieder des Rates sitzen in einer alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen. Danach wird in jeder Gruppe eine Person zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt und leitet die weiteren Sitzungen. Weitere Personen können für die Kontakte zu den anderen Gruppen oder als Schriftführende bestimmt werden. Die Kommission bereitet zeitgleich mit Hilfe der Vorlage einen Vorschlag für einen neuen Rechtsakt und die Eröffnungsrede vor. Die Mediengruppe erarbeitet einen Plan für die eigene Tätigkeit und nimmt an allen Sitzungen teil.

Nach der ersten Pause eröffnet die Präsidentin oder der Präsident der Kommission die gemeinsame Konferenz mit der Eröffnungsrede. Nach einem kurzen Austausch, kleineren Interviews der Mediengruppe und informellem Kennenlernen zwischen den Teilnehmenden kehren die Gruppen in ihre Räume zurück.

Die Kommission verteilt ihren Vorschlag für einen neuen Rechtsakt zunächst im Parlament und anschließend im Rat. Der Text wird vorgelesen, und die Beweggründe werden mitgeteilt. Die Kommission bzw. einzelne Mitglieder sind in der Regel in den Sitzungen des Parlaments und des Rats anwesend und haben ein Rederecht.

Das EP und der Rat beraten über die Vorlage, das EP beschließt Änderungen, die es dem Rat mitteilt. Erst dann und nur auf Grundlage dieser veränderten Vorlage kann der Rat selbst Änderungen beschließen. Ein Beschluss im EP geschieht mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder. Der Rat dagegen beschließt grundsätzlich mit der so genannten qualifizierten Mehrheit. Diese ist im Planspiel erreicht, wenn 55 Prozent der anwesenden mitgliedstaatlichen Vertreter 65 Prozent der Bevölkerung der anwesenden Mitgliedstaaten widerspiegeln. Die Pausen zwischen den Lesungen in der jeweils anderen Gruppe wird genutzt, um eigene Änderungen vorzubereiten und zu diskutieren. Die Lobby-Briefe können bei Bedarf in den Lesungen verteilt werden.

1.2 Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU

Die Europäische Union erlässt grundsätzlich ihre Rechtsakte/Gesetze (Richtlinien und Verordnungen) mit bis zu drei Lesungen im Europäischen Parlament und im Rat. Dies geschieht auf Initiative der Europäischen Kommission nach den Verfahren aus Artikel 294 des Vertrags zur Arbeitsweise der EU (AEUV). Hiernach reicht zunächst die Kommission Vorschläge für gemeinsame Gesetze, Verordnungen (unmittelbar gültige Rechtsakte) und Richtlinien (durch die Mitgliedstaaten umzusetzende Rechtsakte) ein. Die Vorschläge gehen an das Europäische Parlament und den Rat der EU. Im Europäischen Parlament (EP) arbeiten 751 auf fünf Jahre direkt gewählte Abgeordnete in politischen Fraktionen. Der Rat ist die Vertretung der Mitgliedstaaten für die tägliche Arbeit der EU. Hier sitzen 28 Fach-Ministerinnen und -minister aus den nationalen Regierungen zusammen. Sobald das EP Änderungen zum Vorschlag der Kommission beschlossen hat, ist der Rat aufgefordert, diese Änderungen anzunehmen, abzulehnen oder ebenfalls Änderungen zu beschließen. Die erste Runde von Änderungsbeschlüssen heißt Erste Lesung. Sollten beide Institutionen keine Änderungen für notwendig halten oder akzeptiert der Rat die Änderungen des EP, so kann das Gesetz in Kraft treten. Wird in der Zweiten Lesung Einigkeit in den Änderungen erzielt, tritt das Gesetz jetzt in Kraft. Werden sich EP und Rat überhaupt nicht einig, kann das Gesetz aber auch scheitern. Oft einigen sich daher beide Institutionen nach der Zweiten Lesung darauf, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen, der eine Einigungsvorlage für eine Dritte Lesung erarbeitet. Der Vermittlungsausschuss besteht aus allen Mitgliedern des Rats und ebenso vielen Mitgliedern des EP. Misslingt dieser Versuch oder stimmt in der Dritten Lesung eines der beiden Gremien gegen den gemeinsamen Vorschlag, ist das Gesetz endgültig gescheitert. Bei einer Einigung unterzeichnen die Präsidentinnen oder Präsidenten von Rat und EP das Gesetz, womit es in Kraft tritt.

Die Präsidentschaft im EP wird von seinen Mitgliedern für je 2,5 Jahre gewählt. Die Präsidentschaft im Rat wechselt jedes Halbjahr, damit jedes Land einmal diese Aufgabe übernehmen kann.

Die Kommission begleitet einen Gesetzesvorschlag über alle Lesungen und gibt Stellungnahmen zu den Änderungswünschen des EP ab. Dies beeinflusst wesentlich die Entscheidungsfindung im Rat. Bei einer negativen Beurteilung der Kommission kann der Rat die gewünschte Änderung nur einstimmig beschließen, bei einem positiven Urteil genügt eine qualifizierte Mehrheit. Um diese zu erreichen, wird seit November 2014 eine Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der Bevölkerung der EU vertreten, benötigt. Das EP stimmt in der Regel mit Mehrheit ab.

1.3 Ablaufplan

9:30 – 10:00 Einführung

10:00– 12:00 „HighSpeed.eu“ Planspiel zum Einstieg in die EU-Politik

(10:00 – 10:30 Einlesephase)

12:00 – 12:30 Mittagspause

12:30 – 13:30 Fortsetzung des Planspiels „HighSpeed.eu“

13:30 – 14:00 Auswertung

1.4 Das schnelle Internet und die Europäische Union

Die Europäische Union setzt ihre Politik mit unterschiedlichen Instrumenten um. Oft, wie auch in diesem Fall, definiert die EU zusammen mit den Mitgliedstaaten ihre gemeinsamen Ziele in mittelfristigen Strategien. Aktuell soll mit der „Strategie Europe 2020“ (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:2020:FIN:DE:PDF . Siehe auch: http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm) „intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum“ gefördert werden. Mit dem Kapitel „Digitale Agenda“ in der Strategie „Europa 2020“ will die Europäische Union den Ausbau des Breitband-Internets fördern und einen gemeinsamen Markt für internetbezogene Dienstleistungen etablieren sowie allgemein schnellere Netzzugänge ermöglichen.