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Sich den Traum vom eigenen Unternehmen erfüllen und sich dabei erfolgreich im Markt etablieren? Es gilt die Ausgangslage genau zu analysieren, die Finanzierung zu sichern, Geschäftsmodelle, Strategien und Businessplan zu entwickeln und schliesslich noch eine Rechtsform zu wählen. Auf den ersten Blick scheint der Weg zur Selbständigkeit im Beruf mit zahlreichen Hürden gespickt. Der Beobachter-Ratgeber ermöglicht, diese Barrieren zu überwinden, und ermutigt, die wichtigsten Fragen frühzeitig zu klären und zu regeln. Der erfahrene Autor Norbert Winistörfer führt Schritt für Schritt mit vielen Insidertipps zum Ziel. Die Anleitungen sind leicht verständlich und an der modernen Praxis orientiert. Besonders hilfreich sind über 60 Online-Vorlagen, Checklisten und Infoblätter. Diese lassen sich einfach an das individuelle Business anpassen und sparen so viel Zeit.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 447
Veröffentlichungsjahr: 2023
Von der Geschäftsidee zur erfolgreichen Firmengründung
Norbert Winistörfer
Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis
Prof. Norbert Winistörfer ist an der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) in der Aus- und Weiterbildung sowie in der Beratung tätig. Zuvor arbeitete der Betriebsökonom FH und diplomierte Journalist als Wirtschaftsredaktor bei verschiedenen Schweizer Medien, zuletzt beim Beobachter.
Download-Angebot
Zu diesem Ratgeber stehen online Checklisten, Musterbriefe und -verträge, Berechnungsvorlagen, eine Vorlage und ein Muster für den Businessplan, Infoblätter und viele weiterführende Links bereit: www.beobachter.ch/download (Code 0581).
Beobachter-Edition, Ringier AG, Flurstrasse 55, CH-8021 Zürich
[email protected], www.beobachter.ch
18., aktualisierte Auflage, 2025
© 1996 Beobachter-Edition
Alle Rechte vorbehalten
Eine Nutzung dieses Werks zum Training
von KI-Technologien ist untersagt.
Herausgeber: Der Schweizerische Beobachter
Lektorat: Käthi Zeugin; Wortspalterei GmbH
Umschlaggestaltung, Konzept und Layout: Frau Federer GmbH
Illustrationen: Katrin von Niederhäusern
Infografiken: Guido Köhler
Herstellung: Bruno Bächtold
Druck: Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG, Calbe
ISBN 978-3-03875-542-5
eISBN 978-3-03875-502-9
Auslieferung EU: Müller – Die lila Logistik Fulfillment Solutions GmbH & Co. KG, Am Buchberg 8, DE 74572 Blaufelden, [email protected]
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Vorwort
1 | Die Ausgangslage
Unternehmensgründungen in der Schweiz
Neugründungen in der Schweiz
Schattenseiten des Unternehmertums
Profil der Unternehmensgründer
Überlebenschancen neuer Firmen
Persönliche Standortbestimmung
Lebensgefühl und Charakter: die persönliche Ausgangslage
Fachkenntnisse und Finanzen: das nötige Fundament
Familie: die Stütze im Hintergrund
Motivationsgründe: der innere Antrieb
Arbeiten mit dem Ratgeber
Schritt für Schritt zum Businessplan
2 | Die Möglichkeiten
Wege in die Selbständigkeit
Allein oder mit Geschäftspartnern
Teilzeit-Selbständigkeit
Selbständig aus der Arbeitslosigkeit
Formen der Selbständigkeit
Selbständig als Firmengründer
Selbständig als Firmenkäufer
Selbständig als Franchisenehmer
Selbständig im Direktverkauf
Selbständig als Agent
Selbständig als Alleinvertreter
Selbständig als Lizenznehmer
3 | Die Hürden
Auflagen von Bund und Kantonen
Zuständige Ämter
Behinderungen durch den bisherigen Arbeitgeber
Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag
Einschränkungen für Ausländerinnen und Ausländer
Ausländerinnen und Ausländer aus EU-/EFTA-Staaten
Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten
4 | Die Geschäftsidee
Geschäftsideen
Suchstrategien
Bewertung von Geschäftsideen
Marktanalyse
Datenquellen und Datenarten
Datenerhebung
Datenauswertung
Marktpositionierung
Schutz von geistigem Eigentum
Patentschutz
Markenschutz
Designschutz
5 | Der Businessplan
Sinn und Zweck des Businessplans
Inhalt und Aufbau des Businessplans
Erstellung des Businessplans
Grundregeln beim Verfassen
Schlussredaktion
6 | Die Geschäftsstrategie
Unternehmensstrategie
Vision
Strategische Erfolgsposition
Strategische Ziele
Strategische Stossrichtung
Strategische Alternativen
Marketingkonzept
Produkt- und Sortimentspolitik
Preispolitik
Kommunikationspolitik: übergeordnete Aspekte
Kommunikationspolitik: Verkauf
Kommunikationspolitik: Verkaufsförderung
Kommunikationspolitik: Werbung
Kommunikationspolitik: Öffentlichkeitsarbeit
Vertriebspolitik
Unternehmenswebsite
Marketingmassnahmen
Marketingbudget
Unternehmensstandort
Wichtige Standortkriterien
Spezialfall Ladenlokal
7 | Die Rechtsform
Rechtsformen im Überblick
Rechtsformen für Unternehmen
Entscheidungskriterien
Rechtsformen im Detail
Einzelunternehmen
Kommanditgesellschaft
Kollektivgesellschaft
Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eintrag im Handelsregister
Eintrag im UID-Register
Eintrag in privaten Firmenregistern
8 | Der Versicherungsschutz
Berufliche und private Existenz absichern
Risikoanalyse
Risikomanagement
Versicherungsschutz im Überblick
Sozialversicherungen in der Schweiz
Versicherungsschutz für Start-ups
Personenversicherungen für Selbständigerwerbende
Versicherungskonzept
AHV, IV, Erwerbsersatzordnung
Arbeitslosenversicherung
Berufliche Vorsorge (2. Säule)
Unfallversicherung
Personenversicherungen für Inhaber einer AG oder GmbH
Versicherungskonzept
AHV, IV, Erwerbsersatzordnung
Arbeitslosenversicherung
Berufliche Vorsorge (2. Säule)
Unfallversicherung
Personenversicherungen für alle Neuunternehmer
Krankentaggeldversicherung
Säule 3a und Säule 3b
Versicherungen für das Personal
Obligatorische Versicherungen
Lohnfortzahlung und Krankentaggeldversicherung
Versicherungen für das Unternehmen
Betriebshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Motorfahrzeugversicherung
Sachversicherungen
Spezialversicherungen
Sicherheit für Familie und Unternehmen
Schutz vor Schuldenhaftung
Vorkehrungen für den Todesfall
Schutzmöglichkeiten im Güterrecht
Schutzmöglichkeiten im Erbrecht
9 | Die Steuern
Grundbegriffe des Steuersystems
Steuersubjekt
Steuerobjekt
Steuerberechnungsgrundlage
Berechnung des Steuerbetrags
Steuerperiode und Bemessungsperiode
Steuererleichterungen für Start-ups
Steueroptimierung
Gesellschaftsform
Unternehmensstandort
Buchführung
Gründungsaufwand
Privat- und Geschäftsvermögen
Privat- und Geschäftsaufwand
Lohnpolitik und Dividendenauszahlung
Vorsorgebeiträge
Investitionsplanung
Abschreibungen und Rückstellungen
Kapitalrückzahlung
Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuerberechnung
Mehrwertsteuerabrechnung
Saldosteuersatz
Mehrwertsteuerpflicht
Auflagen für Mehrwertsteuerpflichtige
10 | Die Finanzen
Finanzplanung
Budget
Kapitalbedarf
Liquidität
Finanzierung
Eigenkapital
Ersparnisse
Pensionskassengeld
Säule-3a-Gelder
Fremdkapital
Privatdarlehen
Bankkredite
Sicherheiten für Bankkredite
Verhandeln mit Kapitalgebern
Lieferantenkredite
Risikokapital
Crowdfinanzierung
Factoring
Leasing
Buchhaltung
Vorschriften für die Buchhaltung
Eröffnungsbilanz
Rechnungsführung
11 | Das Personal
Personaleinstellung
Ehe- oder Lebenspartner als Mitarbeiter
Dritte als Mitarbeitende
Personalsuche
Suchstrategien
Mitarbeiterauswahl
Rechte und Pflichten als Arbeitgeber
Arbeitsverträge
Arbeitsrecht
12 | Die Unterstützung
Rat und Hilfe
Zusammenarbeit mit Beratern
Kantonale und regionale Wirtschaftsförderung
Förderpreise für Start-ups
Berufliche Netzwerke
Aus- und Weiterbildung
Auswahlkriterien
Anhang
Beobachter-Ratgeber
Stichwortverzeichnis
Autor und Verlag danken den nachfolgend aufgeführten Expertinnen und Experten für ihre ausserordentlich geschätzte Unterstützung bei der Überarbeitung und Aktualisierung dieser Ratgeber-Auflage:
Karin von Flüe, Gitta Limacher, Sandra Maurer, Katrin Reichmuth und Lucia Schmutz vom Beobachter-Beratungszentrum, Zürich; Thomas Eyer, Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Bern; Sandra Fritschi, Departement Volkswirtschaft und Inneres Kanton Aargau, Sektionsleiterin Amt für Migration und Integration, Erwerbstätige, Aarau
In der Schweiz gründen jährlich rund 40 000 visionäre Macherinnen und Macher eine Kleinstfirma. 85 Prozent von ihnen sind Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer. Die meisten von ihnen suchen eine sinnvollere und nachhaltigere Berufstätigkeit, wollen sich selbst und ihre Ideen verwirklichen, freier und flexibler arbeiten – und dabei erkannte Marktchancen nutzen.
Doch allein der Wunsch nach Sinnhaftigkeit, Selbstverwirklichung, Unabhängigkeit und Flexibilität sowie eine vielversprechende Geschäftsidee garantieren noch lange kein erfolgreiches Start-up. Entscheidend für den langfristigen Geschäftserfolg ist primär, dass Firmengründer und -gründerinnen unternehmerisches Flair sowie fundierte Fach- und Branchenkenntnisse besitzen, beim Aufbau ihres Start-ups klug vorgehen und keine vermeidbaren Fehler begehen.
Dafür gibt es dieses Ratgeber-Buch. Es beantwortet alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit einer Firmengründung, animiert zu einem systematischen Vorgehen und zeigt verständlich auf, wie Sie einen soliden Businessplan erstellen.
Sie zögern, Ihre Businesspläne gleich umzusetzen? Das spricht für Sie. Denn so stürzen Sie sich nicht unvorbereitet und blauäugig in ein riskantes Abenteuer. Entdecken Sie in dieser aktualisierten Buchauflage, was alles auf Selbständigerwerbende zukommt und was Sie bei der Firmengründung zwingend beachten müssen. Nutzen Sie dabei die vielen hilfreichen und zeitsparenden Arbeitstools im kostenlosen Download-Angebot zum Ratgeber.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Umsetzen Ihrer Geschäftsidee!
Norbert Winistörfer
April 2025
Eine Firma gründen und reich werden – davon träumen viele Menschen. Beispiele höchst erfolgreicher Neuunternehmer dienen ihnen als Vorbild und motivieren sie zu diesem Schritt. Doch der Weg zum wirtschaftlichen Erfolg ist meist steinig, benötigt Mut, Ausdauer und Eigenkapital – sowie eine grosse Portion Glück.
Die Schweiz ist das Land der kleinen und mittleren Unternehmen, der KMU. Von diesen gibt es rund 620 000 – sie bilden die Basis unserer Wirtschaft. Diese KMU bieten insgesamt rund drei Millionen Personen eine Arbeit – das sind zwei Drittel aller Beschäftigten in der Schweiz.
Als KMU gelten Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Zu dieser Kategorie zählen 99,7 Prozent aller Schweizer Unternehmen. KMU werden unterteilt in Mikrounternehmen (bis 9 Beschäftigte), Kleinunternehmen (10 bis 49 Beschäftigte) und Mittelunternehmen (50 bis 249 Beschäftigte). Rund 55,3 Prozent aller KMU in der Schweiz lediglich eine Person, 23,4 Prozent beschäftigen zwei bis vier Personen.
In den letzten 20 Jahren ist der Anteil der Erwerbspersonen in der Bevölkerung ab 15 Jahren trotz starker demografischer Alterung stabil geblieben (64,4 Prozent im Jahr 2004, 64,8 Prozent im Jahr 2024). In dieser Zeit ist aber der Anteil der Selbständigerwerbenden und der Familienmitglieder in der Erwerbsbevölkerung leicht gesunken. Per 4. Quartal 2024 weist das Bundesamt für Statistik in seiner Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung SAKE insgesamt noch 9,3 Prozent Selbständigerwerbende und 1,6 Prozent mitarbeitende Familienmitglieder aus.
Die Zahlen zeigen, dass die Schweiz kein Land ist, in dem das Unternehmertum besonders ausgeprägt und der Status der beruflichen Selbständigkeit überdurchschnittlich beliebt ist. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz gemäss der OECD durchschnittlich gleich viele Selbständigerwerbende aus wie 28 EU-Länder.
Im internationalen Vergleich ebenfalls deutlich unterdurchschnittlich vorhanden ist in der Schweiz auch die Lust, in den nächsten drei Jahren ein Unternehmen zu gründen. Das beabsichtigen nach dem Global Entrepreneurship Monitor GEM (2024/25) lediglich 10 Prozent – in den USA sind es rund 14 Prozent, in Frankreich 16 und in Kroatien fast 20 Prozent.
Gemäss dem Bundesamt für Statistik wurden in der Schweiz im Jahr 2022 rund 47 000 neue Unternehmen gegründet. Die meisten davon sind Mikrounternehmen, die zu 83 Prozent nur eine Person beschäftigen. Rund 15 Prozent der neu gegründeten Mikrounternehmen beschäftigen zwischen zwei und vier Personen, rund 1,7 Prozent haben fünf bis zehn Beschäftigte.
Marktwirtschaftliche Unternehmen in der Schweiz
QUELLE: BUNDESAMT FÜR STATISTIK (BFS), STATISTIK DER UNTERNEHMENSSTRUKTUR (STATENT), 2024
Über vier Fünftel aller neuen Unternehmen in der Schweiz entstanden in den letzten Jahren im Dienstleistungsbereich. Ein Achtel der Neugründungen entfiel auf den industriellen und gewerblichen Bereich (sekundärer Sektor). Dies widerspiegelt den laufenden Strukturwandel in der Schweizer Wirtschaft – hin zur Dienstleistungsgesellschaft.
Studien zeigen, dass rund zwei Drittel der erfolgreichen Firmengründer und -gründerinnen keine Stelle als Angestellte mehr annehmen würden. Sie loben die positiven Seiten ihrer Tätigkeit: Sie geniessen hohe Anerkennung bei ihrer Tätigkeit, verfolgen motiviert ihre Ziele, können sich selbst im Leben besser verwirklichen, vieles selbst prägen und bestimmen, sind im Arbeitsalltag überdurchschnittlich motiviert, sehen einen tieferen Sinn in ihrem Tun und haben Freude an der Arbeit. Zudem empfinden die meisten Selbständigerwerbenden ihren Arbeitsalltag als interessanter und abwechslungsreicher als jenen von Arbeitnehmenden.
Die eindrückliche Zahl neu gegründeter Unternehmen in der Schweiz sollte einen aber nicht zu euphorisch stimmen. Denn jedes Jahr geben auch zahlreiche Unternehmer und Unternehmerinnen ihre Geschäftstätigkeit auf: etwa wegen zu geringem Verdienst, zunehmendem Konkurrenzdruck, wegen Stress, Gesundheitsproblemen oder aus Altersgründen. Nicht alle dieser Firmenschliessungen verlaufen geordnet und ohne dass Dritte dabei zu Schaden kämen. So wurde im Jahr 2023 gegen 6 952 im Handelsregister (siehe Seite 169) eingetragene Firmen und Selbständige wegen Insolvenz ein Konkursverfahren (gemäss SchKG) eröffnet und rund 2569 Firmen wurden wegen Organisationsmängeln (gemäss Art. 731b OR) aufgelöst. Seit einigen Jahren nehmen die Insolvenzen zu.
Zu beachten ist, dass gewisse Branchen in den Insolvenzstatistiken regelmässig eine überdurchschnittlich hohe Konkursrate aufweisen: Dazu gehören unter anderem das Baugewerbe, das Gastgewerbe sowie Handwerksbetriebe aller Art. Eine unterdurchschnittliche Insolvenzrate haben dagegen Dienstleister in den Bereichen Gesundheit, Ausbildung und Immobilien (siehe Kasten).
Endlich keinen Chef mehr haben, der einen schikaniert. Endlich selber Chefin sein und Aufträge erteilen. Endlich ohne Stempeluhr oder Blockzeiten arbeiten – dafür stattdessen im Homeoffice oder als digitale Nomadin am Strand. Golf oder Tennis spielen, während andere im Büro oder in der Werkstatt auf den Feierabend warten. Und innert kürzester Zeit das grosse Geld verdienen. So macht das Arbeiten und Leben als Unternehmer Spass!
Der Alltag von Selbständigerwerbenden sieht allerdings meist anders aus, wie diverse Erhebungen zeigen:
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Unternehmer bleiben länger im Erwerbsleben und arbeiten härter als Angestellte – im Schnitt wöchentlich rund acht Stunden mehr. In der Startphase arbeiten Firmengründerinnen oft über 60 Stunden pro Woche, auch abends und an Wochenenden (siehe Grafik auf den Seiten 20/21). Zudem beziehen Selbständige im Durchschnitt vier Tage weniger Ferien pro Jahr als Angestellte. Fehlt jedoch auf Dauer die freie Zeit zum Erholen, ist das Burn-out nicht fern. Auch der Mangel an Zeit für das Privatleben wirkt sich längerfristig negativ aus und führt zu sozialer Isolation. Davon besonders betroffen sind Selbständigerwerbende in Einpersonenfirmen; sie leiden oft unter Einsamkeit im Berufsalltag.
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Die grosse Freiheit des Unternehmers ist stark zu relativieren: Selbständigerwerbende können ihre Arbeit zwar frei einteilen, müssen sich dabei aber nach den Wünschen der Kundschaft richten. Sie haben so viele Chefs, wie sie Kunden bedienen. Eines der grössten Probleme für Kleinunternehmer ist heute, dass die Kunden eine ständige Erreichbarkeit erwarten und ihre Aufträge und Sonderwünsche oft extrem kurzfristig mitteilen – dann aber sofort bedient werden wollen. Wer hier nicht flexibel und belastbar ist, verliert schnell seine Kundschaft. Viele Unternehmer finden deshalb, eine Festanstellung sei mit dem Familien- und Privatleben besser vereinbar als mit einer Selbständigkeit.
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Selbständig erwerbende Männer mit einem Arbeitspensum von 90 Prozent und mehr verdienen pro Jahr (2023) im Durchschnitt rund 80 600 Franken, Frauen 63 300 Franken. Zum Vergleich: Angestellte Führungskräfte haben ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 136 000 Franken (Männer) bzw. 118 900 (Frauen).
Firmenkonkurse nach Branchen
Branche
Anzahl
Indikator
Holz- und Möbelindustrie
148
283
Handwerk
876
229
Gastgewerbe
533
210
Baugewerbe
130
201
Telekommunikation
12
168
Transportwesen
37
146
Landverkehr und Logistik
161
145
Diverse Unternehmensdienstleistungen
518
133
Autogewerbe
168
114
Grosshandel
363
107
Land-/Forstwirtschaft, Fischerei
91
106
Textil- und Bekleidungsindustrie
19
95
Persönliche Dienstleistungen
135
94
Herstellung nicht haltbare Erzeugnisse
45
93
Chemische Industrie und Pharma
16
91
Versorgungswesen
38
90
Präzisionsinstrumente und Uhren
15
85
Einzelhandel
288
85
Maschinenbau
51
83
Branche
Anzahl
Indikator
Finanzen und Versicherungen
120
83
Herstellung dauerhafte Güter
86
79
Personalvermittlung
18
74
Unterhaltungs-/Freizeitindustrie
53
68
Informatikdienstleistungen
157
67
Bergbau
1
67
Druck- und Verlagsgewerbe
18
59
Architekturbüros
99
57
Reparaturdienste
14
55
Unternehmens- und Steuerberatung
252
54
Holding und Investitionsgesellschaften
107
44
Sozialdienst
14
43
Gesundheitsdienste
57
40
Immobilienmakler und -verwaltungen
134
40
Ausbildungsdienste
28
37
Organisationen/Verbände
26
17
Total
4828
100
Jede Branche weist ein anderes Konkursrisiko auf. Der Wert 100 entspricht dem durchschnittlichen Konkursrisiko. Höhere Werte bedeuten also ein höheres Konkursrisiko. Die Zahlen der angegebenen Insolvenzen beziehen nur auf im Handelsregister eigetragene Unternehmen im Jahr 2022.
Quelle: Dun & Bradstreet Schweiz AG
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Firmengründer sind selten Senkrechtstarter: Bis eine neue Firma im Markt etabliert und bei Kunden bekannt ist, vergehen in der Regel mehrere Jahre mit harter Aufbauarbeit. Gerade die Kundenakquisition ist für Neuunternehmerinnen erfahrungsgemäss das grösste Problem beim Aufbau ihrer Firma. Im Vorteil ist hier, wer von einem intakten Beziehungsnetz oder einem treuen Kundenstamm aus seiner bisherigen Arbeitstätigkeit profitieren kann.
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Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Selbständigerwerbenden ist in der Regel ein Trugschluss: Wer nicht das nötige Eigenkapital besitzt, ist von Geldgebern und Kunden abhängig. Und Abhängigkeit bedeutet wiederum eingeschränkte Freiheit.
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Selbständigerwerbende gehen grundsätzlich hohe Risiken ein – unabhängig von ihrem Business. Sie haben kein regelmässiges Einkommen, keine bezahlten Feiertage und Ferien, müssen für krankheitsbedingte Ausfälle und ihre Altersvorsorge selbst aufkommen, setzen ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel.
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Die viel gerühmte unternehmerische Entscheidungsfreiheit ist zwar ein positiver Aspekt der Selbständigkeit. Allein entscheiden zu müssen, kann jedoch auch zur Belastung werden. Denn wer entscheidet, ist für seine Fehler verantwortlich und muss die Konsequenzen tragen.
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Die Überlebenschancen von neu gegründeten Unternehmen sind nicht rosig: Ein Jahr nach der Gründung ist gut ein Fünftel wieder vom Markt verschwunden. Drei Jahre nach der Gründung existieren noch etwas mehr als zwei Drittel, nach fünf Jahren nur noch die Hälfte der Unternehmen (siehe Grafik
Seite 23
). Die Erfolgschancen hängen auch von der Branche ab: Befindet sich diese in einem tiefgreifenden Strukturwandel, kämpft sie mit Überkapazitäten und ist einem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt, können neue Unternehmen nur schwer im Markt Fuss fassen. Wirtschaftsauskunfteien erstellen Statistiken zu den Problembranchen.
Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit nach Erwerbsstatus
QUELLE: BUNDESAMT FÜR STATISTIK (BFS) – SCHWEIZERISCHE ARBEITSKRÄFTEERHEBUNG (SAKE), 2018
Tipp | Lassen Sie sich den Blick nicht von unternehmerischen Heldengeschichten und Erfolgsstorys vernebeln, die Sie hören oder über die Medien berichten. Es gibt immer eine Kehrseite der Medaille.
Zu den Firmengründern und -gründerinnen in der Schweiz gibt es nur wenige wissenschaftlich erhobene und detaillierte soziodemografische Daten. Gemäss einer Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz weisen Neuunternehmerinnen und -unternehmer folgendes Profil auf:
Links | Wirtschaftsauskunfteien
Geschlecht: Zwei Drittel der neuen Unternehmen werden von Männern gegründet, bei einem Drittel sind Frauen die treibenden Kräfte. Nach einer FHNW-Studie gehen Letztere bei Firmengründungen eher vorsichtiger und überlegter vor («Female Entrepreneurship: Unternehmensgründungen von Frauen im Fokus», 2021).
Dokument | FHNW-Studien zu Selbständigerwerbenden
Alter: Neuunternehmerinnen und -unternehmer gründen ihre Firma im Durchschnitt im Alter von 41 Jahren. Nur 3 Prozent sind unter 25-jährig. 40 Prozent sind zwischen 26 und 40 Jahre alt, ein weiterer Drittel zwischen 41 und 50. Lediglich ein Fünftel von ihnen ist zwischen 51- und 60-jährig. Ältere machen nur 7 Prozent aus.
Verteilung der täglichen Arbeitszeit nach Erwerbsstatus
QUELLE: BUNDESAMT FÜR STATISTIK (BFS) – SCHWEIZERISCHE ARBEITSKRÄFTEERHEBUNG (SAKE), 2018
Tatsächliche Jahresarbeitszeit der Vollzeiterwerbstätigen
Tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeiterwerbstätigen
QUELLE: BUNDESAMT FÜR STATISTIK (BFS) – Arbeitsvolumenstatistik (AVOL), 2024
Zivilstand: 82 Prozent der Neuunternehmer und Firmengründerinnen leben in einer festen Partnerschaft. Über die Hälfte hat keine Kinder.
Ausbildung: Neuunternehmerinnen und -unternehmer besitzen eine überdurchschnittlich gute Ausbildung. Fast 45 Prozent haben ein Hochschulstudium abgeschlossen, knapp 14 Prozent besitzen ein eidgenössisch anerkanntes Fachdiplom. 12 Prozent absolvierten eine höhere Fachschule.
Berufs- und Managementerfahrung: Firmengründende können rund 22 Jahre Berufserfahrung vorweisen, davon 13 Jahre im Bereich ihrer geplanten Tätigkeit als Selbständigerwerbende. Rund ein Viertel der Gründer und Gründerinnen arbeiten im mittleren, ein Drittel im oberen Kader eines Unternehmens, wenn sie ihr Unternehmen gründen.
Überlebensrate neu gegründeter Unternehmen
© BFS 2024
QUELLE: BFS – STATISTIK DER UNTERNEHMENSDEMOGRAFIE (UDEMO)
Branchenerfahrung: Rund die Hälfte der Firmengründenden ist vor der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in derselben Branche tätig. Nur ein Viertel arbeitete vor der Firmengründung in einer anderen Branche.
Fachwissen: Am meisten Fachwissen besitzen Firmengründende nach eigener Einschätzung in den Bereichen Kundenservice, Organisation, IT, Produktion, Zeitmanagement, Führung und Einkauf. Schlechte Kenntnisse attestieren sie sich bezüglich Kapitalbeschaffung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Marketing und Werbung.
Gründungsmotive: Unabhängig sein, einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen, eigene Ideen umsetzen, sich selbst verwirklichen, flexibel arbeiten und eine Marktlücke erkennen: Das sind die wichtigsten Motivationstreiber für die meisten Firmengründerinnen und -gründer.
Unterstützung: Rund zwei Drittel der Neuunternehmer gründen ihre Firma im Alleingang – ein Drittel schliesst sich dafür mit anderen Personen zusammen. Ein Viertel der Firmengründenden werden finanziell von der Familie bzw. der Partnerin, dem Partner unterstützt.
Gründungsvorbereitung: Vom Zeitpunkt der ersten vagen Idee bis zum definitiven Entschluss zur Selbständigkeit vergeht im Durchschnitt ein Jahr. Bis sie danach die Geschäftstätigkeit aufnehmen, benötigen Firmengründende in der Regel noch einmal rund sechs Monate.
Leistungsangebot: Über ein Drittel der Firmengründenden gelangen nach eigenen Worten mit neuen oder stark verbesserten Produkten und Dienstleistungen bzw. mit verbesserten Verfahren auf den Markt. Jede und jeder Sechste von ihnen bezeichnet das eigene Geschäftsmodell als neuartig.
Marktumfeld: Ein Viertel aller Firmengründenden sind mit ihrem Unternehmen in der ganzen Schweiz tätig, jeder Zehnte sogar weltweit. Je 15 Prozent beschränken sich auf ihren Wohnkanton und die nähere Umgebung des Wohnorts.
Finanzen: Der Schritt in die Selbständigkeit ist auch mit wenig Geld möglich. Fast zwei Drittel der neuen Unternehmer und Unternehmerinnen beginnen ihr Business mit weniger als 50 000 Franken Startkapital.
Info | Mit Zustimmung der Eltern können übrigens auch Jugendliche unter 18 Jahren ein eigenes Geschäft gründen und betreiben, vorausgesetzt, sie sind urteilsfähig. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in Artikel 323 ZGB.
Was zum Erfolg oder zum Scheitern neuer Unternehmen führt, lässt sich auch mit aufwendigen wissenschaftlichen Studien nicht abschliessend eruieren. Es gibt zu viele Faktoren, die sich zum Teil gegenseitig beeinflussen oder sich kaum bzw. überhaupt nicht erheben lassen. Vielfach spielt einfach das Glück, das Pech, das Timing oder der Zufall die entscheidende Rolle, ob eine Person erfolgreich ist oder nicht.
Wer seine Firmengründung auf der Basis langjähriger Branchenerfahrung seriös plant und sich in einer ersten Phase mit einer parallelen Nebenbeschäftigung finanziell absichert, erkennt schnell, ob seine Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt gefragt sind. Erlauben die damit erzielbaren Einnahmen das Überleben und behagt einem das Unternehmertum, dann ist es Zeit, voll durchzustarten.
Ein Anfang ohne Ende
Potenzielle Firmengründende sollten sich bewusst sein, dass ein geglückter Start in die Selbständigkeit und profitable erste Geschäftsergebnisse noch nicht zwingend den mittel- oder langfristigen Erfolg garantieren. Möglicherweise werden die Kunden die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, trotz anfänglicher Begeisterung, schon bald deutlich weniger nachfragen. Das Phänomen hat mit dem Produktlebenszyklus zu tun (siehe Grafik). Dabei hat jedes Leistungsangebot eine andere «Lebensdauer». Die Länge der einzelnen Phasen lässt sich in der Praxis – auch mit fundierten Branchen- und Produktkenntnissen – oft kaum abschätzen.
Wer sich der Lebensdauer seines Marktangebots bewusst ist, wird dieses schon in der Früh- und Entwicklungsphase laufend den heute rasch ändernden Kundenwünschen anpassen. Diese werden etwa beeinflusst durch neue gesellschaftliche Trends, ein anderes Konsumverhalten, veränderte wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen oder durch technologische Entwicklungen und Innovationen. Nur mit regelmässigem Markt-Monitoring, flexiblem Verhalten, stetigen Produktweiterentwicklungen und professionellem Marketing (siehe Seite 120) können Start-ups verhindern, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen nach der Konsolidierungs- und Sättigungsphase zu schnell in die Schrumpfungsphase geraten.
Unternehmens- und Produktlebenszyklus
Wer seine Produkte und Dienstleistungen nicht spätestens in deren letzter Lebensphase erneuert oder etwas ganz Neues lanciert, hat langfristig wenig Überlebenschancen. Oder anders gesagt: Firmengründer können ihre Hände auch nach einem fulminanten, erfolgreichen Start in die Selbständigkeit nie in den Schoss legen. Sie müssen ihr Marktangebot dauernd optimieren bzw. neu erfinden.
Heute angestellt, morgen selbständig – und übermorgen Konkurs. Damit es nicht so weit kommt, sollten Sie zuerst abklären, ob Sie die nötigen Voraussetzungen und das Rüstzeug für die anforderungsreiche Aufgabe mitbringen. Nicht jede Person eignet sich für die berufliche Selbständigkeit.
Mit der eigenen Standortbestimmung erhalten Sie Klarheit über Ihre gegenwärtige Situation, werden sich Ihrer Stärken und Schwächen bewusst und entdecken Ihre Wünsche, Ziele und Handlungsmotive. Die Standortbestimmung soll Ihnen Illusionen nehmen, Realitäten aufzeigen und Sie zum Nachdenken animieren. Nur so können Sie die richtigen Entscheide für die Zukunft treffen.
Als Gedankenstütze und Impulsgeber auf diesem «Weg zu sich selbst» helfen Ihnen die Checklisten, die Sie im Download-Angebot finden. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um die Fragen zu beantworten, und seien Sie dabei ehrlich mit sich selbst. Diskutieren Sie Ihre Antworten, Pläne und Ideen mit Ihrem Partner, Ihrer Partnerin und mit Freunden, die Ihnen offen und kritisch ihre Meinung sagen.
Vielen Menschen fällt es schwer, ihr Lebensgefühl, ihre Persönlichkeit und ihre Lebenssituation in Worte zu fassen. Man fühlt sich entweder zufrieden – oder eben nicht. Woran das liegt, ist oft nicht klar.
Checkliste | Mein Lebensgefühl
Tipp | Die Checkliste «Mein Lebensgefühl» im Download-Angebot verhilft Ihnen zu einer Übersicht über Ihre aktuellen Freuden und Sorgen sowie über Ihre Wünsche und Ziele für die Zukunft. Sie zwingt Sie dazu, sich über Veränderungsmöglichkeiten Gedanken zu machen, Entscheidungen zu treffen und dabei Prioritäten zu setzen.
Charakterzüge von Unternehmern
Der ideale Unternehmertyp existiert nicht. Zu unterschiedlich sind die Anforderungen, die Branchen, Märkte, Kunden, Produkte und Dienstleistungen an einen Neuunternehmer stellen. So ist die selbständige Personaltrainerin mit anderen Problemen konfrontiert als der weltweit tätige Wirtschaftsberater oder zwei Freundinnen, die nebenbei ein Nagelstudio betreiben. Dennoch gibt es Schlüsselqualifikationen, charakterliche Eigenschaften und Persönlichkeitsmerkmale, die für alle Unternehmer wichtig und entscheidend sind, um im Markt Erfolg zu haben.
Tipp | Die Checkliste «Mein Charakter» im Download-Angebot zeigt Ihnen, wie viele der unternehmerischen Kernkompetenzen Sie besitzen.
Checkliste | Mein Charakter
Meine Fachkenntnisse
Vorlage | Mein Haushaltsbudget
Erfolgreiche Unternehmer müssen in ihrem Beruf überdurchschnittlich gut qualifiziert sein. Sie sollten in ihrem Gebiet jahrelange Erfahrung und dank regelmässigen Aus- und Weiterbildungen neustes Fachwissen mitbringen, das sie mit regelmässiger Aus- und Weiterbildung erworben haben. Für den Unternehmenserfolg reicht das allein aber noch nicht aus: Selbständige müssen auch ein solides kaufmännisches Grundwissen besitzen und administrative Arbeiten effizient erledigen können.
Tipp | Überprüfen Sie Ihre Fachkompetenz und Ihr unternehmerisches Wissen mithilfe der Checkliste «Meine Fachkenntnisse».
Finanzverhältnisse klären
Selbständigerwerbende verdienen insbesondere in der Start- und Aufbauphase ihres Unternehmens in der Regel bedeutend weniger als früher – auch wenn sie volle Auftragsbücher haben (siehe Seite 24). Der Grund liegt unter anderem in den zusätzlichen Kosten, für die sie selber aufkommen müssen. Dazu zählen die je nach Geschäftstätigkeit hohen Fixkosten (zum Beispiel Raummiete, Versicherungsprämien, Leasingraten, Zinsen für das Fremdkapital) sowie die Ausgaben für den Sozialversicherungsschutz (Krankheit, Unfall, Tod, Altersvorsorge). Hinzu kommt die finanzielle Überbrückung von flauen Geschäftszeiten, in denen nur Kosten entstehen, aber keine Einnahmen erzielt werden. Das drückt das durchschnittliche Monatseinkommen schnell auf ein tiefes Niveau.
Tipp | Haben Sie als durchschnittlich verdienender Arbeitnehmer mit dreizehn Monatslöhnen, bezahlten Ferien und vielleicht sogar einem Jahresbonus etwas Mühe, den Lebensunterhalt zu bestreiten, sollten Sie die Idee einer selbständigen Erwerbstätigkeit fallen lassen. Mit grosser Wahrscheinlichkeit werden Sie – mindestens zu Beginn – Ihren Lebensstandard nicht halten können.
Umso wichtiger ist es für künftige Selbständigerwerbende, zu wissen, wie viel Geld sie bisher monatlich wofür ausgegeben haben. Eine Aufstellung der Aufwendungen zeigt, welche Ausgaben effektiv zum Leben notwendig sind und welche sich reduzieren oder sogar ganz vermeiden lassen. Wenn Sie Ihre Lebenshaltungskosten kennen, können Sie ausrechnen, welche Einnahmen Sie als Unternehmer erzielen müssen, um die lebensnotwendigen Ausgaben decken bzw. den gewünschten Lebensstil aufrechterhalten zu können. Diese Zahl aus Ihrem Budget ist zentral für Ihre Finanzplanung.
Tipp | Welche Einnahmen- und Ausgabenposten zu berücksichtigen sind, zeigt Ihnen die Vorlage «Mein Haushaltsbudget», die auch gleich Ihre Zahlen addiert.
Wer ein eigenes Geschäft aufbauen möchte, denkt dabei oft zu wenig an die Konsequenzen für die Familie oder das Privatleben. Dabei belastet jede selbständige Tätigkeit die Familie mehr oder weniger stark – besonders in der Aufbauphase: Ehe- oder Lebenspartner und Kinder müssen auf vieles verzichten, höchst flexibel sein, viel Verständnis haben, Geduld aufbringen – und dabei gleichzeitig unablässig unterstützen, motivieren, mittragen, mithelfen. Die Einstellung des Partners, der Partnerin trägt wesentlich zum Erfolg oder Misserfolg einer Firma bei. Nicht von ungefähr heisst es: Ein Firmengründer ist nur so gut wie die Lebenspartnerin an seiner Seite.
Tipp | Ob und wie weit Ihr Partner, Ihre Partnerin bzw. Ihre Familie den Weg in die Selbständigkeit mit Ihnen gehen kann und will, finden Sie anhand der Checkliste «Meine Familie» im Download-Angebot heraus.
Welches sind Ihre Beweggründe, um eine Firma aufzubauen? Welche Kräfte treiben Sie an? Spüren Sie schon seit Langem einen inneren Drang, diesen Schritt zu wagen, ein Lebensziel zu verwirklichen? Oder sind es eher äussere Zwänge, die Sie an eine selbständige Erwerbstätigkeit denken lassen? Etwa die fünfte Reorganisation innerhalb von drei Jahren am bisherigen Arbeitsplatz? Das drohende Burn-out wegen ständiger Arbeitsüberlastung? Die Dauerfrustration durch fehlende Wertschätzung an der bisherigen Stelle? Ein Jobverlust, die grosse Lebenskrise oder eine Krise im Privatleben?
Je nachdem sind Ihre Chancen für ein erfolgreiches Start-up grösser oder kleiner. Was natürlich nicht zwingend bedeutet, dass aus eher unvorteilhaften Motiven keine blühenden Unternehmen entstehen können.
Das Wichtigste beim Schritt in die Selbständigkeit sind Sie als Person. Jemand, der glaubwürdig und vertrauenserweckend ist, der andere nicht nur mit Worten, sondern auch durch sein Handeln überzeugen kann. Sie müssen zudem einen grossen Enthusiasmus haben, in grundlegender Aufbruchsstimmung sein und ausgeprägte Lust verspüren, Ihr Arbeitsleben in die eigene Hand zu nehmen.
Ignorieren Sie die gut gemeinten, meist zur Vorsicht mahnenden Einwände Ihrer Freunde und Bekannten aber nicht. Berücksichtigen Sie die Argumente bei Ihren Entscheidungen – doch lassen Sie sich von pauschalen Aussagen nicht entmutigen. Immerhin stehen Ihnen im Gegenzug zu den mit Sicherheit auftretenden Problemen und Unternehmersorgen einige der spannendsten, intensivsten und befriedigendsten Momente Ihres Lebens bevor.
Checklisten | Meine Familie
Meine Motive
Tipp | Analysieren Sie Ihre Beweggründe und Ihre Motivation für eine selbständige Erwerbstätigkeit mithilfe der Checkliste «Meine Motive» im Download-Angebot.
Sie haben eine smarte Geschäftsidee, kennen jemanden, der eine Geschäftspartnerin mit Ihren Fähigkeiten sucht, können einem Unternehmer die etablierte Firma abkaufen, haben eine geniale Erfindung gemacht, wollen ein neues Produkt exklusiv in der Schweiz vertreiben. Oder Sie haben einfach die Nase voll von den unerfüllbaren Umsatzvorgaben Ihres Chefs und wollen endlich Ihre eigenen Ideen verwirklichen.
Wie auch immer sich Ihre Situation präsentiert: Mit dem Schritt in die Selbständigkeit betreten Sie wahrscheinlich Neuland. Als Angestellter blieben Ihnen wohl viele Bereiche des Unternehmertums verborgen. Deshalb wird die Liste der offenen Fragen schnell ziemlich lang: Auf welche Art soll ich mich selbständig machen – allein, mit Partner oder in Abhängigkeit von Dritten, etwa als Franchisenehmer? Kann mich der bisherige Arbeitgeber daran hindern, ein eigenes Business aufzubauen? Muss ich meine Geschäftsidee patentieren lassen? Wie kann ich überprüfen, ob meine Geschäftsidee im Markt eine Chance hat und die Bedürfnisse künftiger Kunden abdeckt? Wie vermarkte ich meine Produkte oder Dienstleistungen? Gründe ich ein Einzelunternehmen oder eine GmbH? Wie soll ich mein Unternehmen finanzieren? Wie sichere ich mich gegen persönliche und unternehmerische Risiken ab? Muss ich Mehrwertsteuern abrechnen? Wie viele Steuern werde ich bezahlen müssen? Welche Einnahmen erziele ich mit meinem Business – und was bleibt mir schliesslich als Lohn übrig?
Dieser Ratgeber liefert Ihnen Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Gründung Ihrer Firma. Antworten, die ausschlaggebend sind für den Erfolg Ihres geplanten Unternehmens. Damit Sie Ihr Start-up nicht auf Sand, sondern auf einem soliden Fundament aufbauen, sollten Sie idealerweise einen Geschäfts- oder Businessplan erstellen (siehe Seite 105). Einfach ausgedrückt handelt es sich dabei um das zentrale Planungsinstrument für jede Firmengründung. Der Businessplan zwingt Sie dazu, Ihre Ziele, Strategien und Konzepte klar und verständlich aufs Papier zu bringen – für sich selbst und für Dritte, etwa Ihre Geldgeber oder Geschäftspartner.
Der Aufbau dieses Ratgebers entspricht der standardmässigen Gliederung eines Businessplans. Stehen Sie am Anfang Ihrer Unternehmensgründung, können Sie das Buch Kapitel für Kapitel durcharbeiten und parallel dazu schrittweise Ihren Businessplan erstellen. Ist Ihre Unternehmensgründung schon weiter fortgeschritten und haben Sie Teile des Businessplans bereits erarbeitet, picken Sie sich einfach diejenigen Informationen aus dem Ratgeber heraus, die Sie benötigen, um die noch offenen Fragen zu klären und den Businessplan zu vervollständigen.
Info | Wichtige Unterstützung bei der Gründung Ihres Unternehmens bieten Ihnen die zahlreichen praktischen Unterlagen im Download-Angebot:
– Individualisierbare Vorlage für Ihren Businessplan
– Zahlreiche Checklisten
– Verschiedene Musterbriefe
– Vorformulierte Musterverträge
– Informative Merkblätter
– Wichtige Adressen mit direkten Links ins Internet
Sie können die Dokumente direkt an Ihrem Computer ausfüllen, sie beliebig an Ihre Bedürfnisse anpassen und danach ausdrucken. Das vereinfacht Ihre Arbeit in der hektischen Planungsphase vor dem Firmenstart. Zudem ist damit sichergestellt, dass Sie bei Ihren Vorbereitungen nichts Wichtiges vergessen – und Sie sparen erst noch Zeit.
Checklisten, Vorlagen, Musterbriefe und -verträge, Merkblätter Businessplan, Links
Gehen Sie davon aus, dass eine seriöse Vorbereitung für die Gründung eines Unternehmens mit Erfolgsaussichten einen grossen Arbeitsaufwand verursacht, viel Energie kostet und Sie emotional fordert. Für die meisten ist die Vorbereitungsphase eine Art Reifeprozess, der sich über Monate oder gar Jahre hinziehen kann. In dieser Planungszeit ändert sich womöglich vieles in Bezug auf die ursprüngliche Geschäftsidee. Überzeugende Pläne entpuppen sich plötzlich als Fantasiegebilde, fundierte Marktrecherchen zeigen unerwartet neue Marktlücken auf. In diesem Sinn wäre es eine Illusion, zu glauben, Sie könnten diesen Ratgeber an einem Abend durchlesen und anderntags ein erfolgreiches Business starten.
Es gibt verschiedene Wege in die unternehmerische Selbständigkeit. Jeder beinhaltet gewisse Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken, die Neuunternehmer und Firmengründerinnen bei ihren Überlegungen mitberücksichtigen sollten.
Eine zündende Idee haben, eine Marktlücke entdecken, ein Unternehmen gründen – und los gehts. In der Praxis läuft das Ganze meist anders ab. Vielfach steckt dahinter ein Reifeprozess, der Zeit braucht.
Da ist die Fachspezialistin, die nach reiflicher Überlegung als selbständige Unternehmerin Marktchancen ergreifen möchte. Die Kadermitarbeiterin, die lieber mit ihren Arbeitskollegen die Firma übernimmt, als auf der Strasse zu stehen. Der Teilzeitangestellte, der in kleinen Schritten den Übergang in die Selbständigkeit vorbereitet. Der langjährige Angestellte, der die Gelegenheit erhält, den Kleinbetrieb seines Chefs, der in Pension geht, zu kaufen. Die Wiedereinsteigerin, die sich neben Kinderbetreuung und Haushalt als Franchisenehmerin eine eigene Existenz aufbauen möchte. Oder der Arbeitslose, der in absehbarer Zeit ausgesteuert sein wird und in der selbständigen Erwerbstätigkeit die letzte Rettung sieht.
Aus welcher Situation heraus Sie eine Firma gründen, spielt letztlich keine Rolle. Zentral ist jedoch die Frage, ob Sie den Schritt in die Selbständigkeit allein oder mit einem Partner wagen wollen. Zudem müssen Sie sich darüber klar werden, welche finanziellen, personellen und strukturellen Abhängigkeiten Sie eingehen und von welchen unternehmerischen Freiheiten Sie profitieren möchten. Je nachdem drängen sich gewisse Formen der Selbständigkeit auf – oder kommen für Sie nicht infrage.
«Geteilte Freude ist doppelte Freude, geteiltes Leid ist halbes Leid», heisst es. In der Tat sprechen viele Aspekte dafür, ein Unternehmen nicht allein, sondern gemeinsam mit einem Partner oder einer Partnerin zu gründen: Die Verantwortung und die Aufgaben werden aufgeteilt, die Vertretung ist sichergestellt, die Kundenkontakte und das Know-how vervielfachen sich. Besonders sinnvoll ist eine gemeinsame Geschäftsgründung, wenn sich zwei Partner mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zusammentun.
Unter Umständen können auch Spezialisten im gleichen Fachgebiet ein erfolgreiches Team bilden, sich in ihrer täglichen Arbeit beflügeln und gegenseitig zu Höchstleistungen anspornen. Allerdings müssen sie dann dafür sorgen, dass ihre fehlenden Fachkenntnisse in einem relevanten Geschäftsbereich oder ihre unternehmerischen Schwächen – etwa in Administration, Akquisition oder Kommunikation – von weiteren internen oder externen Fachkräften abgedeckt werden.
Tragfähige Basis der Partnerschaft
Das fehlende Eigenkapital sollte nie das ausschlaggebende Argument für eine Geschäftspartnerschaft sein. Das ist keine tragfähige Basis für eine auf lange Frist angelegte Zusammenarbeit. Dagegen braucht es ausgeprägte Fähigkeiten für gutes Teamwork. Unerlässlich ist es zudem, ein gemeinsames Ziel vor Augen zu haben – und die gleichen Ideen, Ideale und Vorstellungen, wie dieses erreicht werden soll. Auch sollten die Beteiligten in ihren Ansichten zur Lebens-, Arbeits- und Firmenphilosophie, den Salärvorstellungen, den Qualitätsansprüchen sowie der Einstellung zum Umgang mit Kunden und zur Geschäftsethik übereinstimmen. Ob dies zutrifft, zeigt sich unter anderem beim Erstellen des Businessplans (siehe Seite 109).
Um auch bei offensichtlich gleichen Vorstellungen spätere Streitigkeiten zu vermeiden und zu verhindern, dass sich ein Geschäftspartner benachteiligt fühlt, sollten Sie die gegenseitigen Rechte und Pflichten in einem fairen Gesellschaftsvertrag und allenfalls in einem Aktionärsbindungsvertrag festhalten (mehr dazu im Kapitel «Rechtsformen» ab Seite 155).
Checkliste | Geschäftspartner
Tipp | Die Checkliste «Geschäftspartner» enthält alle Punkte, die Sie bei der Wahl von Partnern beachten sollten.
Andere Kooperationsformen
Ist eine gemeinsame Firma keine optimale Lösung, können Sie auch mit anderen Unternehmern kurz- oder längerfristig zusammenarbeiten und dadurch Synergien erzielen. Kooperationen sind überall dort sinnvoll, wo gemeinsame Interessen überwiegen, kein Partner die anderen direkt konkurrenziert und schliesslich alle voneinander profitieren. Einpersonenfirmen, die in einem eingespielten Netzwerk nach ähnlichen Qualitätsstandards zusammenarbeiten, können einander auf Basis von massgeschneiderten Kooperationsvereinbarungen in Zeiten von Arbeitsüberlastung auch Kundenaufträge zuspielen oder Stellvertretungen sicherstellen. Beruht dies auf Fairness und Gegenseitigkeit, resultiert daraus für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation.
Selbständig mit Geschäftspartnern
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Ergänzung fehlender Kenntnisse und Businesskontakte dank Partnern
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Steigerung der Unternehmenseffizienz durch Spezialisierung und Arbeitsteilung
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Weniger Eigenkapital nötig
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Verteilung von Risiko und Verantwortung auf mehrere Schultern
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Stellvertretung ist sichergestellt (wichtiges Kriterium für Kunden bei der Auftragsvergabe)
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Arbeitsentlastung in Spitzenzeiten dank Kooperationspartnern
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Weniger Isolation und Einsamkeit im Arbeitsalltag
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Gefahr von zwischenmenschlichen Konflikten aufgrund zu unterschiedlicher Charaktere
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Energieverschleiss und hoher Zeitaufwand für endlose Diskussionen über Geschäftsziele, -strategien und -führung bei divergierenden Ansichten
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Selbstverwirklichung ist nur begrenzt möglich
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Führungs- und Entscheidungsprobleme bei ungenauen Absprachen und Regelungen
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Gefährdung des Betriebs beim Ausstieg eines Partners (wenn dieser eine Schlüsselperson ist)
Bürogemeinschaften: Eine besondere Art von Kooperationen sind alle Formen der «Sharing Economy» – einem neuen Trend, der immer populärer wird. Hier lautet das Grundprinzip: Mit anderen teilen ist sinnvoller und kommt günstiger, als wenn jeder alles selber besitzt. Zu diesem Konzept gehören auch Bürogemeinschaften, bei denen verschiedene Einzelunternehmer oder Firmen dieselbe Geschäftsinfrastruktur nutzen: Büroräume, Kopierer, Drucker, IT-Infrastruktur und -Support, Sekretariatsdienstleistungen, Kundenempfang, Telefondienst, Besprechungszimmer, Pausenräume, Post- und Kurierdienst, Fahrzeuge, Parkplätze, Lagerräume. Die anfallenden Kosten werden anteilsmässig nach einem bestimmten Schlüssel abgerechnet.
Dieses Konzept bewährt sich insbesondere für Dienstleister aller Art. Bedienen die kooperierenden Firmen die gleichen Zielgruppen, können sie diesen unter einem Dach verschiedene Dienstleistungen offerieren und werden dadurch für ihre Kunden noch attraktiver. Typisches Beispiel ist eine Gemeinschaftspraxis, in der verschiedene selbständige Allgemein- und Fachärzte sowie Therapiefachleute tätig sind, die medizinische Massagen, Physiotherapie und Akupunktur anbieten. Das Sharing-Prinzip funktioniert je nach Firmenkonstellation auch für Handwerks- und Gewerbebetriebe. Sie können sich teure Maschinen, technische Geräte und Raumkosten teilen und damit viel Geld sparen.
Coworking: Wer nur für eine gewisse Zeit – einige Stunden, ein paar Tage oder Wochen – einen kostengünstigen Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur sucht, findet diesen übers Internet unter dem Begriff «Coworking-Space» in vielen Regionen der Schweiz. Die Idee dahinter: gemeinsam, aber doch unabhängig voneinander arbeiten. Die kurzfristig mietbaren Arbeitsplätze bieten gerade Start-up-Unternehmerinnen und -Unternehmern ein inspirierendes Umfeld und soziale Kontakte mit Gleichgesinnten. Vielleicht lernt man ja dort auch den künftigen Geschäftspartner kennen und schätzen.
Contractor: Mit diesem Begriff werden Arbeitsverhältnisse bezeichnet, bei denen in der Regel hoch spezialisierte Fachkräfte als Freelancer für eine bestimmte Zeit fest für Projektarbeiten bei einer Firma beschäftigt werden oder als selbständige Freelancer im Unternehmen arbeiten. Gerade im IT-Bereich ist dies eine gängige Form der Zusammenarbeit. Solche Beschäftigungen auf Zeit vermitteln spezialisierte Personalvermittler, oder der Freelancer akquiriert einen Auftrag selbst direkt bei einem Unternehmen, das Projektarbeiten aus Kostengründen regelmässig an externe Contractors vergibt. Bei dieser Kooperationsform sollten Sie genau abklären, ob es sich um eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit handelt. Wichtig ist, dass rechtlich keine Scheinselbständigkeit entsteht – also der Auftraggeber seinen arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und Sie von der AHV aufgrund der Rahmenbedingungen dennoch nicht als selbständig erwerbend anerkannt werden (Details siehe Seite 185).
Wer den Weg in die Selbständigkeit behutsam angehen und sich nicht gleich den vollen Risiken aussetzen will, kann unter Umständen aus einer Teilzeitbeschäftigung heraus ein Unternehmen aufbauen. So profitieren Sie einerseits im Rahmen der Teilzeitstelle von den Vorteilen des Arbeitsrechts und geniessen andererseits die Freiheiten eines Unternehmers. In der Schweiz arbeiten insgesamt knapp 40 Prozent der Selbständigerwerbenden in einem Teilzeitpensum (weniger als 90 bis 100 Prozent): Bei den Männern liegt der Anteil der Teilzeiterwerbenden bei rund 20 Prozent, bei den Frauen bei rund 58 Prozent (Schweizerische Arbeitskräfteerhebung SAKE, Bundesamt für Statistik, 3. Quartal 2023).
Rahmenbedingungen
Grundsätzlich sollten Sie bei einer Teilzeit-Selbständigkeit darauf achten, dass das Einkommen aus Ihrer festen Anstellung die Lebenshaltungskosten deckt. Dadurch können Sie sich mehr Fehler erlauben und haben die Möglichkeit, erste Markterfahrungen zu sammeln und Ihre Unternehmensstrategie wenn nötig anzupassen, bevor Sie alles auf eine Karte setzen – und womöglich falschliegen. Nach der erfolgreichen Startphase können Sie dann Ihr Arbeitspensum sukzessive reduzieren oder die Stelle mit dem Fixlohn ganz aufgeben.
Wenn Sie eine Teilzeitstelle als Angestellter haben und die übrige Zeit als Unternehmer tätig sind, benötigen Sie einen kulanten Arbeitgeber, sonst dürfte es schnell einmal Probleme geben. Rein rechtlich müssen Sie darauf achten, dass Sie mit Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht gegen Ihren Arbeitsvertrag verstossen. Am besten informieren Sie Ihren Arbeitgeber offen über Ihre Pläne. Er sollte in der Regel nichts dagegen haben, wenn Sie ihn mit Ihrem eigenen Business nicht konkurrenzieren und ihm garantieren können, dass er nach wie vor auf Ihre volle Arbeitsleistung und Ihren Einsatz zählen kann.
Ob eine Selbständigkeit im Nebenerwerb eine ideale Lösung ist, hängt unter anderem stark von der Branche, Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Stelle, Ihrem Arbeitsinhalt und Ihrer Person ab. Die Gefahr besteht, dass Sie sich mit zwei gleichzeitig ausgeführten Jobs zerreissen und schliesslich mit keiner Arbeit Erfolg haben. Das könnte sich insbesondere in der Anfangsphase eines Unternehmens fatal auswirken. In dieser Zeit ist nicht nur überdurchschnittlicher Einsatz gefordert, sondern je nach Produkt oder Dienstleistung müssen Sie auch für Ihre Kunden ständig ansprechbar sein. Ein Teilzeitjob kann dies verunmöglichen. Die Praxis zeigt, dass ein halbherziger, zögerlicher Geschäftsstart selten zum Erfolg führt.
Links | Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Versicherungsschutz
Arbeiten Sie neben Ihrer Selbständigkeit angestellt in einem Teilzeitjob, leisten Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam die gesetzlich vorgesehenen AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge. Die Höhe dieser Beiträge hängt von Ihrem Lohn ab (siehe Seite 187). Sind Sie selbständig (auch Teilzeit), tragen Sie diese Beiträge allein – sie werden Ihnen auf Ihrem Einkommen berechnet.
Ein Nachteil kann bei einer Teilzeitarbeit die 2. Säule, also die Pensionskasse, sein. Verdienen Sie nämlich als angestellte Person jährlich weniger als 22 680 Franken (Stand 2025), muss ein Arbeitgeber Sie nicht in seine Pensionskasse aufnehmen. Das schmälert Ihre Altersvorsorge. Liegt Ihr Jahresverdienst über der obigen BVG-Eintrittsschwelle, zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber die anteilsmässigen Pensionskassenbeiträge (siehe Seite 204). Dadurch erhalten Sie später eine höhere BVG-Altersrente. Arbeiten Sie in Teilzeit selbständig, sind Sie nicht BVG-versichert. Diese Vorsorgelücke können Sie mit einem freiwilligen Beitritt in eine Pensionskasse schliessen (Details dazu siehe Seite 189).
Beachten Sie, dass Ihr versicherter Lohn für die Pensionskasse nicht Ihrem Jahresbruttolohn entspricht. Von diesem wird noch der fixe Betrag von 26 460 Franken abgezogen (Stand 2025). Dieser sogenannte Koordinationsabzug erfolgt unabhängig vom Arbeitspensum und Verdienst. Niedrige Teilzeiteinkommen führen deshalb zu bescheidenen Altersgutschriften bzw. zu kleinen Altersrenten – es sei denn, die Pensionskasse sieht im Reglement einen abgestuften Koordinationsabzug vor.
Bei einem Teilzeitpensum sollten Sie auch den Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit sicherstellen. Als Arbeitnehmer sind Sie obligatorisch gegen Betriebsunfall und – sofern Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind – auch gegen Nichtbetriebsunfall versichert. Bei Krankheit ist Ihr Lohnausfall als Angestellter für eine bestimmte Zeit gewährleistet: über die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, die von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängt, und über die Krankentaggeldversicherung, sofern Ihr Arbeitgeber eine solche abgeschlossen hat (siehe Seite 199). Ihr Einkommen als Selbständigerwerbender müssen Sie hingegen selbst versichern (siehe Seite 185).
Selbständig mit Teilzeitpensum als Arbeitnehmer
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Ermöglicht einen sanften Einstieg in die Selbständigkeit mit vermindertem Risiko
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Reduziert dank gesichertem Grundeinkommen Leistungsdruck und Existenzängste
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Verhilft Teilzeitangestellten im Rahmen der Anstellung zu arbeitsrechtlichen Vorteilen (bezahlte Feiertage, Ferien, Lohn bei Krankheitsabsenzen, Schutz bei Nichtberufsunfällen, Kündigungsschutz)
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Provoziert möglicherweise Friktionen und Diskussionen mit dem Arbeitgeber
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Führt allenfalls zu Nachteilen in der beruflichen Vorsorge gemäss BVG
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Beinhaltet die grosse Gefahr chronischer Arbeitsüberlastung
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Verunmöglicht einen je nach Produkt oder Dienstleistung zwingend erforderlichen raschen Markteintritt
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Persönliche Verfügbarkeit deckt sich nicht mit den Kundenbedürfnissen
Selbständig in der digitalen Welt
Onlinegeschäftskonzepte bieten attraktive Geschäftsmöglichkeiten auf Teilzeitbasis bzw. im Nebenerwerb. Sie ermöglichen, mit wenig Kapital und Risiko wertvolle unternehmerische Erfahrungen zu sammeln, die später zu einem Vollzeitbusiness führen können. Neben einer guten IT-Infrastruktur, spezieller Software und viel Speicherplatz in einer sicheren Cloud braucht es aber auch hier eine bestechende Geschäftsidee.
Denken Sie dabei nicht nur an eine lukrative Influencer-Karriere. Im Netz können Sie auch mit Ihrem Hobby etwas Geld verdienen – und vor allem Erfahrungen sammeln. Lancieren Sie beispielsweise einen Blog zu einem Spezialthema. Folgen Ihnen viele Webnutzende, die Ihre Inhalte liken und teilen, werden vielleicht gar Werbekunden auf Sie aufmerksam, die Sie für jeden Klick Ihrer Fans bezahlen. Oder Sie führen Ihre Community mit Ihren Onlineinhalten gezielt auf Plattformen von Geschäftspartnern, die Ihnen dafür Provisionen bezahlen. Seien Sie sich jedoch bewusst: Um damit den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, ist viel Arbeit und Effort nötig.
Weltweit Aufträge in Ihrem Fachgebiet können Sie als Gig-Worker akquirieren. Die Angebote auf den einschlägigen Onlineplattformen stammen von Firmen, die Freelancern kleinere, befristete Projektarbeiten anbieten. Die Honorare sind zwar bescheiden und Sie haben kaum arbeitsrechtlichen Schutz – dafür sammeln Sie wertvolle Markterfahrung.
Dies ist auch über Onlinedienste von Dritten möglich, die Sie gegen eine Gebühr nutzen dürfen – etwa um Gästezimmer zu vermieten, um spezielle Produkte zu verkaufen oder Schulungen anzubieten.
Was die Steuern betrifft, so ist es unproblematisch, gleichzeitig eine Teilzeitarbeit als Angestellter zu haben und selbständig erwerbend zu sein. Die Einkünfte aus der unselbständigen Erwerbstätigkeit versteuern Sie wie bis anhin als natürliche Person, die Einkünfte aus der selbständigen Erwerbstätigkeit je nach Rechtsform Ihres Unternehmens als natürliche oder juristische Person (mehr dazu ab Seite 225).
Wer seine Arbeit verloren hat und erfolglos eine neue Stelle sucht, dürfte sich spätestens vor der Aussteuerung überlegen, ob eine selbständige Erwerbstätigkeit ein Ausweg sein könnte. Studien zeigen, dass sich jeder fünfte Langzeitarbeitslose selbständig macht.
Info | Erwerbslose können mit oder ohne Unterstützung der Arbeitslosenversicherung eine eigene Existenz aufbauen. Über die genauen Bedingungen sowie die Vor- und Nachteile informieren die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) oder die kantonalen Amtsstellen (Amt für Wirtschaft und Arbeit, KIGA oder kantonales Arbeitsamt genannt).
Ohne Unterstützung der Arbeitslosenversicherung
Es ist einem Arbeitslosen jederzeit freigestellt, sich bei der Arbeitslosenversicherung abzumelden und einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich aber nur, wenn jemand die nötige Vorbereitungs- und Planungsphase schon hinter sich hat und kurz vor der Geschäftsgründung steht. Arbeitslose können theoretisch auch weiterhin Taggelder beziehen und sich in ihrer Freizeit auf die Selbständigkeit vorbereiten. Voraussetzung ist allerdings, dass sie dabei ihren Kontrollpflichten nachkommen und vermittlungsfähig bleiben – das heisst, weiterhin intensiv nach einer Anstellung Ausschau halten. Und hier liegt der Haken: Wer sich als Arbeitsloser mit dem Aufbau eines eigenen Unternehmens beschäftigt, in der festen Absicht, eine dauernde selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ist kaum mehr motiviert, mit dem nötigen Engagement auch noch eine Anstellung zu suchen. In diesem Fall ist man aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen aber nicht mehr vermittlungsfähig und hat damit keinen Anspruch mehr auf Taggelder. Oder anders gesagt: Tätigen Sie im Hinblick auf eine selbständige Erwerbstätigkeit bedeutende Investitionen, die Sie persönlich, rechtlich oder zeitlich binden, wird die Arbeitslosenversicherung die Zahlungen einstellen. Das ist dann der Fall, wenn Sie Fahrzeuge, Maschinen oder Werkzeuge kaufen, eine Werkstatt oder ein Büro mieten.
Zwar kennt die Arbeitslosenversicherung den sogenannten Zwischenverdienst. Damit ist eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung gemeint, bei der das Einkommen tiefer ist als das ausgezahlte Taggeld. Auch eine selbständige Erwerbstätigkeit kann als Zwischenverdienst anerkannt werden. Es muss sich dann aber um eine vorübergehende Tätigkeit handeln, die jemand nur aufnimmt, weil er keine Stelle gefunden hat – und die er jederzeit zugunsten einer Anstellung wieder aufgeben würde. Nur so gilt man für die Arbeitslosenversicherung weiterhin als vermittlungsfähig.
Info | Machen Sie sich ohne Unterstützung der Arbeitslosenversicherung selbständig, können Sie unter Umständen (wieder) Arbeitslosentaggelder beanspruchen, falls Sie mit Ihrem Vorhaben scheitern und Ihr Unternehmen nach kurzer Zeit wieder aufgeben müssen. Sie können dabei von verlängerten Rahmenfristen profitieren (siehe Seite 189). Erkundigen Sie sich beim RAV, was in Ihrem Fall gilt.
Mit Unterstützung der Arbeitslosenversicherung
Tragen Sie sich mit dem Gedanken, aus der Arbeitslosigkeit heraus ein eigenes Unternehmen aufzubauen, kann Ihnen die Arbeitslosenversicherung den Einstieg in die Selbständigkeit auf mehrere Arten erleichtern. Die folgenden Unterstützungsleistungen können Sie einzeln oder zusammen beanspruchen:
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Erhalt von Planungstaggeldern mit gleichzeitiger Befreiung von den Kontrollpflichten
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Gewährung einer verlängerten Rahmenfrist als Auffangnetz für den Fall einer erfolglosen Geschäftstätigkeit
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Besuch von Kursen zur Unternehmensgründung und -führung
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Übernahme einer 20-prozentigen Verlustrisikogarantie für eine Bürgschaft
Planungstaggelder
Für die Vorbereitung einer selbständigen Erwerbstätigkeit befreit Sie die Arbeitslosenversicherung maximal 90 Arbeitstage lang von den üblichen Pflichten. Das entspricht einer Planungsphase von achtzehn Wochen, da die Versicherung mit fünf Taggeld-Tagen pro Woche rechnet. Während dieser Zeit müssen Sie keine zumutbare Arbeit annehmen, keine Stelle suchen, den Kontrollvorschriften nicht nachkommen – und Sie erhalten trotzdem Taggelder.
In den Genuss der Planungstaggelder kommen nur Arbeitslose, die mindestens 20 Jahre alt sind und ein grobes Konzept für eine wirtschaftlich tragfähige, dauerhafte selbständige Erwerbstätigkeit vorweisen können. Zudem darf der Stellenverlust in keinem Zusammenhang mit der geplanten selbständigen Erwerbstätigkeit stehen. Der Gesetzgeber will damit vermeiden, dass angehende Unternehmer die Arbeitslosenversicherung für ihre Selbständigkeitspläne missbrauchen.
Doch auch wenn Sie selber gekündigt haben, können Sie versuchen, Planungstaggelder zu erhalten – etwa wenn Sie wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen kündigten oder wenn Sie bereits länger arbeitslos sind.
Am besten beantragen Sie die Planungstaggelder zu Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (oder beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit bzw. kantonalen Arbeitsamt). Dabei müssen Sie zwar keine Fristen einhalten (im Gegensatz zu den auf Seite 44 beschriebenen Fällen), aber das richtige Timing ist dennoch entscheidend. Denn Arbeitslose erhalten innerhalb von zwei Jahren (Rahmenfrist für den Leistungsbezug) höchstens 400 Taggelder (über 55-Jährige und Invalide maximal 520). Darin sind die Taggelder für die Planung der Selbständigkeit miteingerechnet. Beginnen Sie also erst nach 380 bezogenen Taggeldern, Ihre Selbständigkeit zu planen, können Sie nicht mehr 90, sondern nur noch 20 Planungstaggelder beziehen. Hinzu kommt, dass die kantonalen Amtsstellen bis zu vier Wochen benötigen, um ein Gesuch zu prüfen.
Teilselbständigkeit
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, neben der Arbeitslosigkeit teilzeitlich einer dauernden selbständigen Tätigkeit nachzugehen – also nicht nur einem selbständigen Zwischenverdienst. Eine auf Dauer ausgerichtete selbständige Erwerbstätigkeit schliesst den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nicht grundsätzlich aus. Sie kann jedoch dazu führen, dass nur in begrenztem Umfang Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht, wenn die versicherte Person wegen der selbständigen Tätigkeit keine Vollzeitstelle mehr annehmen kann.
Melden Sie eine Teilzeitselbständigkeit unbedingt dem RAV, denn es gilt, die jeweiligen Zeitfenster exakt abzusprechen: Toleriert werden in der Praxis neben der Jobsuche bis zu 8,3 Stunden pro Woche bzw. aufgerundet 2 Stunden pro Tag, um eine Selbständigkeit aufzugleisen – ohne dass sich dadurch der «anrechenbare Arbeitsausfall» reduziert und man weniger Arbeitslosengeld erhält. Im tolerierten Umfang könnte also jemand, der auf eine feste Anstellung angewiesen ist und auch danach sucht, zum Beispiel medizinische Massagen nach Arbeitsschluss anbieten oder samstags als Erwachsenenbildnerin einzelne Kurse durchführen. Was in Ihrem Fall möglich ist, erfahren Sie beim zuständigen RAV.
Tipp | Um vom maximalen Anspruch profitieren zu können, sollten Sie das Gesuch spätestens 18 Wochen vor Ablauf der zweijährigen Rahmenfrist stellen. Unter Berücksichtigung der 4 Wochen Bearbeitungszeit, muss der Antrag also spätestens 22 Wochen vor der Aussteuerung eingereicht sein.
Das Gesuch um Taggelder für die Planungsphase muss noch keinen detaillierten, vollständigen Businessplan (siehe Seite 105) enthalten, aber grobe Angaben zum vorgesehenen Leistungsangebot Ihrer Geschäftsidee, zu den Kosten und der Finanzierung sowie zu Ihren Berufskenntnissen. Dazu gehören Lebenslauf, Lehrabschlussprüfung, Berufsdiplome, Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse, Referenzen und berufliche Weiterbildungen. Diese Unterlagen sind zwar in der Regel bereits in Ihrem Personaldossier auf dem RAV vorhanden, doch die kantonale Amtsstelle hat darauf keinen Zugriff.
Weiter müssen Sie Kenntnisse in der Geschäftsführung nachweisen. Fehlt Ihnen dieses Know-how, können Sie mit dem Einreichen des Gesuchs um Planungstaggelder beim RAV einen «Existenzgründerkurs» beantragen. Dort erarbeiten Sie in der Regel in Begleitung eines Unternehmensberaters ein Businesskonzept, das die Erfolgschancen einer Geschäftsidee aufzeigen soll.
Übernahme des Verlustrisikos bei einer Bürgschaft
Arbeitslose können einen Antrag stellen, dass sich die Arbeitslosenversicherung zu 20 Prozent am Verlustrisiko einer Bürgschaft beteiligt, die sie bei einer gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaft aufnehmen (Details zur Bürgschaft siehe Seite 271). Im Fall eines Verlusts wird dann aber der Taggeldanspruch des Versicherten um den an die Bürgschaftsgenossenschaft bezahlten Betrag herabgesetzt. Von dieser Bürgschaftsverlustrisiko-Garantie können auch Arbeitslose profitieren, die keine Planungstaggelder erhalten. In letzterem Fall müssen sie ihr Gesuch innerhalb der ersten 35 Wochen kontrollierter Arbeitslosigkeit stellen. Wer Planungstaggelder bezieht, hat sein Gesuch auf die Übernahme des Verlustrisikos in den ersten 19 Wochen kontrollierter Arbeitslosigkeit einzureichen.
Die Praxis zeigt, dass die Hürden zum Erlangen einer Bürgschaft extrem hoch sind. Denn nur mit einer von einer Bank mitfinanzierten Geschäftsidee lässt sich überhaupt eine Bürgschaft beantragen. Wer also für seine Businessidee keine grundsätzliche Zusage einer Bank vorlegen kann, wird diese Unterstützungsform nicht nutzen können.
Die Amtsstelle interessiert zudem der Projektstand und der Zeitpunkt, an dem Sie die Selbständigkeit aufnehmen wollen. Darauf entscheidet sie, wie viele Taggelder Ihnen für die Planungsphase gewährt werden. Rechnen Sie aber nicht mit dem vollen Anspruch: Planungstaggelder erhalten Sie lediglich für Vorbereitungsarbeiten; etwa um Ihr Büro, Ihren Laden oder Ihre Werkstatt einzurichten. Der Anspruch erlischt an dem Tag, an dem Sie Ihre selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Planungstaggelder sind nicht dazu bestimmt, die erste Durststrecke als Neuunternehmer zu überbrücken. Deshalb erhalten Sie auch keine Planungstaggelder, wenn Sie eine bereits bestehende Firma übernehmen.
Info | Auch das Maximum von 90 Taggeldern reicht nicht, um den Geschäftsstart seriös vorzubereiten. Planen Sie Ihre Selbständigkeit idealerweise also schon vor Beginn der Planungsphase. In den meisten Kantonen können Sie vor dem Beantragen der Planungstaggelder einen Firmengründerkurs besuchen. Unterlagen erhalten Sie beim RAV. In einigen Kantonen müssen Sie für einen solchen Kurs bereits Planungstaggelder beziehen.
Während der Vorbereitung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit sollten Sie keine regelmässigen Einnahmen in der Grössenordnung eines gut laufenden Betriebs haben. Das hiesse ja, dass Ihr Projekt bereits realisiert ist oder zumindest kurz vor dem Abschluss steht. Dann aber wäre aus Sicht der Versicherung eine weitere Auszahlung von Taggeldern nicht mehr gerechtfertigt.
Dagegen wird ein kleines, in der Planung budgetiertes Einkommen nicht von den Taggeldern abgezogen. Solche voraussichtlichen Einkünfte müssen Sie schon beim Einreichen Ihres Gesuchs angeben. Das erlaubt der kantonalen Amtsstelle, die Zahl der Taggelder festzusetzen. Während der Planungsphase wird dann auf eine monatliche Abrechnung über Ihre Einkünfte verzichtet. Sind diese niedriger als angenommen, können Sie weitere Planungstaggelder beantragen. Mehr als das Maximum von 90 Tagen erhalten Sie jedoch nicht.
Nach Ablauf der Planungsphase müssen Sie der kantonalen Amtsstelle schriftlich mitteilen, ob Sie Ihr Geschäftsprojekt realisiert haben. Lassen Sie es aus nachvollziehbaren Gründen fallen, können Sie weiterhin die Ihnen noch zustehenden normalen Taggelder beziehen. Sie müssen Ihr Projekt dann aber definitiv aufgeben. Können Sie nach der Planungsphase keine konkreten Vorbereitungsarbeiten für Ihre Selbständigkeit nachweisen, kann das RAV die Ihnen gewährten Taggelder für die Planung zurückfordern. Nehmen Sie Ihre Selbständigkeit nach der Planungsphase aus eigenem Verschulden nicht auf, müssen Sie mit bis zu 25 Einstelltagen rechnen, bis Ihnen die restliche Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt wird.
Verlängerung der Rahmenfrist
Wichtiger als die Taggelder für die Planungsphase ist die verlängerte Rahmenfrist, die Arbeitslose beim Start in die Selbständigkeit erhalten: Sobald Sie der kantonalen Amtsstelle mitgeteilt haben, dass Sie die selbständige Erwerbstätigkeit definitiv aufnehmen, wird Ihre laufende Rahmenfrist für den Leistungsbezug um zwei Jahre verlängert. Ihnen stehen damit zwar nicht mehr Taggelder zu, jedoch eine längere Frist, in der Sie diese beziehen können.
Sollten Sie mit Ihrem Unternehmen scheitern, können Sie sich innerhalb der verlängerten Rahmenfrist wieder bei der Arbeitslosenversicherung anmelden und während der Suche nach einer neuen Stelle die Ihnen noch zustehenden Taggelder in der bisherigen Höhe beziehen. Damit haben Sie eine Art Rückversicherung für den schlimmsten Fall. In der Regel genügen die zwei zusätzlichen Jahre Rahmenfrist, um die Erfolgschancen eines Unternehmens zu beurteilen.
Selbständig aus der Arbeitslosigkeit
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Beratende und im Idealfall auch moralische Unterstützung durch die betreuende Amtsstelle
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Weiterbildungsmöglichkeiten über das RAV
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Bezahlte Planungszeit beim Bezug von Planungstaggeldern
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Um zwei Jahre verlängerte Rahmenfrist als Rückversicherung
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Eventuell Teilübernahme des Verlustrisikos bei einer Bürgschaft
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Knapp bemessene Planungszeit, insbesondere wenn aufwendige Marktabklärungen notwendig sind
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Gefahr, dass die Selbständigkeit nur aufgrund einer Notsituation und ohne fachliche oder persönliche Eignung aufgenommen wird
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Risiko, nach dem Scheitern keine oder nur noch eine reduzierte Zahl von Taggeldern beziehen zu können
Info | Der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit ist nicht ohne Risiko – vor allem, wenn Sie mit Ihrem neu gegründeten Unternehmen scheitern. Je nach der Rechtsform der Firma, der Anzahl bereits bezogener Taggelder, der Dauer der Selbständigkeit und Ihrem versicherungsrechtlichen Status erhalten Sie bei erneuter Arbeitslosigkeit unter Umständen weniger oder gar keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Dann bleibt nur noch die Sozialhilfe.
Ob Sie Ihr Unternehmen allein oder mit Geschäftspartnern, in Teilzeit oder von Anfang an mit voller Kraft aufbauen – es gibt verschiedene Formen der Selbständigkeit.
