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Politische Systemwechsel gehen oft mit Erinnern und Vergessen einher. Es kann zur Herausbildung und dauerhaften Verfestigung von Wirklichkeiten kommen, die unter Umständen individuell variieren. Nina Leonhard geht in ihrer Arbeit den Fragen nach, wie sich die gesellschaftliche Integration staatlicher Funktionsträger nach einem politischen Umbruch in struktureller sowie kultureller Hinsicht vollzieht und welche Bedeutung hierbei dem Umgang mit unterschiedlichen Wissensbeständen zukommt. Während der friedlichen Revolution 1989 und der darauf folgenden Wiedervereinigung stellen sich diese Fragen in besonderer Weise: Setzt doch die Schaffung einer neuen politischen Ordnung eine Neukonfiguration des gesellschaftlichen Wissensvorrates voraus. Am Beispiel, einer bis dato wenig beachteten Berufsgruppe, der ehemaligen Berufsoffiziere der Nationalen Volksarmee (NVA), analysiert die Autorin die als 'Wissensproblem' gefasste Integrationsproblematik in theoretischer wie empirischer Hinsicht. Auf Grundlage berufsbiographischer Interviews demonstriert sie eindrucksvoll, wie die betroffenen Offiziere das Ende der DDR verarbeiteten und welches Verhältnis sie zur Ordnung des vereinigten Deutschlands entwickelten. Die Untersuchung liefert neue Erkenntnisse über die Möglichkeiten und Grenzen des Umgangs mit konkurrierenden Wissensbeständen. Sie zeigt auf, wann und wie soziale Akteure von ihrer Vergangenheit Abstand nehmen oder genau dazu nicht in der Lage sind und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Integrationsforschung.
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Seitenzahl: 675
Veröffentlichungsjahr: 2016
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Als Habilitationsschrift 2015 am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angenommen.
Gedruckt mit freundlicher Unterstützung der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
1. Einleitung
1.1 Problemaufriss: Die deutsche Vereinigung und das Problem der Integration von Fremden
1.2 Untersuchungsgegenstand und Fragestellung: Die Bedeutung des Gedächtnisses für gesellschaftliche Integration
1.3 Zum Aufbau des Buches
Der konzeptionelle Rahmen: Gedächtnis, Wissen und Integration im Kontext politischer Umbrüche
2. Wissen durch Gedächtnis
2.1 Der soziologische Blick auf Gedächtnis, Erinnern und Vergessen
2.2. Wissenssoziologische Gedächtniskonzepte im Vergleich
2.2.1 Gedächtnis als Wissensvorrat: Mathias Berek
2.2.2 Gedächtnis als temporale Reflexionsinstanz: Niklas Luhmann
2.2.3 Gedächtnis als Modus der Sinnproduktion: Gerd Sebald und Jan Weyand
2.2.4 Diskussion und Vergleich
2.3 Zusammenfassung: Das Gedächtnis als Fähigkeit der Klassifizierung von Wissensbeständen
3. Integration durch Wissen
3.1 Integration als soziologisches Forschungsfeld: Ein Überblick
3.2 Integrationsmodelle im Vergleich
3.2.1 Integration als Problem sozialstruktureller Platzierung: Hartmut Esser
3.2.2 Integration als Problem sozialer Anerkennung: Wilhelm Heitmeyer et al.
3.2.3 Integration als Problem geteilter Wissensbestände: Hans-Georg Soeffner und Dariuš Zifonun
3.2.4 Diskussion und Vergleich
3.3 Zusammenfassung: Integration als Inanspruchnahme und Austausch von Wissensbeständen
4. Individuelle und kollektive Sinnbildungsprozesse im Kontext eines politischen Umbruchs
4.1 Kollektive Sinnbildung: Wirklichkeitsordnungen und Gedächtnispolitik
4.1.1 Wirklichkeitsordnungen und ihr Wandel nach einem politischen Umbruch
4.1.2 Gedächtnispolitik als Forschungskonzept
4.2 Individuelle Sinnbildung: Biographie
4.2.1 Funktionsbedingungen (auto)biographischer Kommunikation
4.2.2 Biographische Kommunikation nach einem politischen Umbruch
4.3 Das Untersuchungsdesign
4.3.1 Integration im Spannungsfeld widersprüchlicher Wirklichkeitsordnungen: Zum Verhältnis von Gedächtnispolitik und Biographie
4.3.2 Biographie als Methode: Das biographische Interview
4.3.3 Die Anlage der empirischen Studie
4.4 Zusammenfassung: Gedächtnispolitik und Biographie als Orte von und für Gedächtnisarbeit
Die politische und soziale Lage von Offizieren der Nationalen Volksarmee vor und nach 1989/90
5. Merkmale und Einflussfaktoren des Offiziersberufs in der DDR
5.1 Funktion und Stellung der NVA im Staats- und Gesellschaftssystem der DDR
5.1.1 Die NVA „im Dienste der Partei“
5.1.2 Kennzeichen der zivil-militärischen Beziehungen in der DDR
5.1.3 Zur sozialen Zusammensetzung des Offizierskorps der NVA
5.2 Das letzte Jahr der NVA
5.2.1 Zur Rolle der NVA im Herbst 1989
5.2.2 Demokratischer Aufbruch (Dezember 1989 – März 1990)
5.2.3 Vom Zwei-Armeen-Modell zur Auflösung (April–Oktober 1990)
5.3 Zusammenfassung: Das Ende einer Armee
6. Gedächtnispolitik nach 1989/90 im Bereich der Bundeswehr
6.1 Die institutionellen Rahmenbedingungen: Die Vereinigung als Institutionentransfer
6.2 Der Aufbau der Bundeswehr in Ostdeutschland: Ein Überblick in Zahlen
6.2.1 Die materielle Dimension: Auflösung von NVA-Strukturen und Entsorgung von NVA-Material
6.2.2 Die personelle Dimension: Auswahl, Übernahme und Entlassung von NVA-Personal
6.3 Einschluss durch Ausschluss: Die gedächtnispolitische Logik der „militärischen Vereinigung“
6.3.1 Degradierungsrituale
6.3.2 Der Topos „Armee der Einheit“
6.4 Zusammenfassung: Die Bundeswehr als
Armee der Einheit
Sein und Bewusstsein vormaliger Offiziere der Nationalen Volksarmee anderthalb Jahrzehnte nach der Vereinigung
7. Erfahrungswelten vormaliger Berufsoffiziere der DDR: Ein Überblick
7.1 Berufliche Verläufe und Erfahrungen in der DDR
7.1.1 Zwischen Autonomie und Anpassung
7.1.2 Das Ende der DDR
7.2 Berufliche Verläufe und Erfahrungen im vereinigten Deutschland
7.2.1 Seitenwechsel: Die von der Bundeswehr übernommenen Offiziere
7.2.2 Berufswechsel: Die aus dem Militär ausgeschiedenen Offiziere
7.3 Diskussion und Vergleich
8. Biographische Sinnbildungsprozesse an der Schnittstelle konkurrierender Wirklichkeitsordnungen
8.1 Verschiedene Wirklichkeitsordnungen und ihre Schnittstellen: Ein Überblick
8.1.1 Begriffe als Abbreviaturen vergangener und gegenwärtiger Wirklichkeiten
8.1.2 Individuelle Erfahrungen vs. gesellschaftliche Diskurse
8.1.3 Mittlere Transzendenzen oder Werte und Wertigkeiten im Vergleich
8.1.4 Schlussfolgerung: Modi des Umgangs mit verschiedenen Wirklichkeitsordnungen und ihre Implikationen
8.2 Konkurrenz oder Koexistenz von Wirklichkeiten? Eine Typologie berufsbiographischer Sinnwelten vormaliger NVA-Offiziere
8.2.1 Der Merkmalsraum der Typologie
8.2.2 Typus A: Der Gewendete
8.2.3 Typus B: Der Aufrechtgebliebene
8.2.4 Typus C: Der Pragmatiker
8.2.5 Typus D: Der Idealist
8.3 Diskussion und Vergleich
9. Berufsbiographische Bilanzierungen im Lichte individueller Relevanzen: Die Bedeutung des Umbruchs von 1989/90
9.1 Gewinner oder Verlierer der Vereinigung? Herr Schneider und Herr Müller
9.2 Problemwahrnehmungen des Umbruchs
9.3 Biographische Bilanzen als Ausdrucksformen individueller Relevanzen
9.4 Erfolg und Scheitern nach der Vereinigung aus berufsbiographischer Perspektive
9.4.1 Die Rettung einer Fachkompetenz: Herr Dellgo
9.4.2 Der nahtlose Anschluss einer zweiten Karriere: Herr Waldmeier
9.4.3 Der Verlust einer Gemeinschaft: Herr Kellermann
9.4.4 Die Behauptung einer Weltanschauung: Herr Brunner
9.5 Diskussion und Vergleich
Schluss: Integration und Gedächtnis
10. Zusammenfassung: Empirische Einsichten und theoretische Schlussfolgerungen
10.1 Empirische Einsichten zur Integration von NVA-Soldaten im vereinigten Deutschland
10.2 Theoretische Schlussfolgerungen zum Wechselverhältnis von Integration und Gedächtnis
Literaturverzeichnis
Anlagen
Anlage I – Übersicht der Interviews
Anlage II – Themenplan für die Interviews
Anlage III – Transkriptionszeichen
Dank
„So what is normality? Isn’t it just the way people manage to live under any particular circumstance (…) [?]“ (Gordimer 1994: 85)
Anfang März 2011 erregte eine ungewöhnliche Begebenheit die öffentlichen Gemüter in Berlin (vgl. Leonhard 2014): Etwa hundert einstige Offiziere der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR hatten sich in Uniform in einem Lokal auf dem Gelände des Tierparks im Ostberliner Ortsteil Friedrichsfelde zusammengefunden, um der Aufstellung der DDR-Streitkräfte am 1. März 1956 zu gedenken (vgl. Hasselmann/Stollowksy 2011). Das Bekanntwerden der Feier rief allseits Kritik hervor: Alle im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien, einschließlich der damals mitregierenden Partei „Die Linke“, distanzierten sich von der Veranstaltung. Die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) nahm sie zum Anlass, um ein Verbot des Zeigens von Uniformen und Symbolen der DDR in der Öffentlichkeit zu fordern (ebd.). Seitens der Behörden wurden indes keine weiteren Schritte unternommen, da der Berliner Verfassungsschutz Organisatoren wie Teilnehmer der Gedenkfeier als ungefährlich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik einstuft (vgl. Jacobs 2011). Die öffentliche Aufmerksamkeit für die Veranstaltung anlässlich des 55. Gründungstages der NVA im Berliner Tierpark ebbte daraufhin wieder ab.
Dieser Vorfall ist in zweifacher Hinsicht aufschlussreich: Zum einen lenkt er die Aufmerksamkeit auf eine Personengruppe, die, von punktuellen Ausnahmen abgesehen,1 seit Jahren aus dem Licht der breiten Öffentlichkeit verschwunden ist und über deren Werdegang seit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten und der damit verbundenen Auflösung der NVA vergleichsweise wenig bekannt ist. Zum anderen illustriert die Episode, dass mit Blick auf die DDR auch über zwei Jahrzehnte nach deren Untergang unterschiedliche soziale Erinnerungssowie Vergessensansprüche bestehen: Die vormaligen NVA-Angehörigen reaktualisierten mit der Veranstaltung im Tierpark Friedrichsfelde den 1957 in der DDR eingeführten und seitdem bis zum Ende der DDR alljährlich gefeierten „Tag der Nationalen Volksarmee“ und knüpften so an die militärische Gedenkpraxis in der DDR an. Genau dagegen richteten sich die Kritiker der Feier, indem sie die Legitimität einer derartigen Erinnerung unter Berufung auf den diktatorischen Charakter des DDR-Regimes und seiner Institutionen bestritten. Sie erneuerten ihrerseits die seit der Vereinigung in Politik und Öffentlichkeit vorherrschende negative Sichtweise der DDR und ihrer Streitkräfte. Wissenssoziologisch betrachtet handelt es sich hierbei um ein konflikthaftes Zusammentreffen unterschiedlicher Wissensbestände in Bezug auf die DDR beziehungsweise die NVA, welche die Existenz verschiedener sozialer Wirklichkeiten und damit ein Integrationsproblem markieren.
Dass es unterschiedlich gelagerte Sichtweisen auf ein und denselben Gegenstand und somit unterschiedliche Wirklichkeiten geben kann, ist eine Beobachtung, die wir alltäglich machen: angefangen vom morgendlichen Disput zwischen Lebens(abschnitts)partnern darüber, wie das Frühstücksgeschirr in der Spülmaschine zu verstauen sei, bis hin zur Auseinandersetzung zwischen den im Parlament vertretenen politischen Parteien um die richtige Lösung des Problems der allgemeinen Gesundheitsversorgung in Zeiten knapper Kassen und steigender Ausgaben. Die Problematik, die dem erwähnten Vorfall zugrunde liegt, ist jedoch anders gelagert. Mit der im März 2011 abgehaltene Gedenkveranstaltung wurde an etwas erinnert, das lange – nämlich solange die NVA bestand – offiziell erwünscht und in diesem Sinne allgemein akzeptiert war. Ab einem bestimmten Zeitpunkt verlor dieses Gedenken indes nicht nur seinen ursprünglichen Zweck, sondern auch seine Legitimität: Das bis 1989 ‚richtige‘ Gedenken wurde mit der Vereinigung 1990 zu einer ‚falschen‘, das heißt offiziell und öffentlich unerwünschten Erinnerung. Diejenigen, die daran festhielten, wie etwa der frühere NVA-Armeegeneral und Verteidigungsminister der DDR Heinz Keßler2, der 1993 wegen des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze rechtskräftig verurteilt wurde und einer der Teilnehmer an der Veranstaltung im Tierpark war, verwandelten sich in soziale Außenseiter.
Fälle wie dieser verdeutlichen, dass politische Systemwechsel immer auch Rahmenwechsel3 bedeuten: Die sozialen Bedingungen, nach denen individuelle wie kollektive Wissensbestände aufgegriffen und eingeordnet werden, verändern sich mit dem Wandel der politischen Ordnung. Politische Systemwechsel führen zu Veränderungen im „kommunikativen Haushalt“ einer Gesellschaft (Luckmann 1986: 206; siehe hierzu auch Knoblauch 1995: 302 ff.), gehen also mit Erinnern und Vergessen einher und implizieren sowohl die Bewahrung als auch die Modifizierung, Anpassung oder Aufgabe von Wissensbeständen und damit das, was man als ‚Gedächtnisarbeit‘ bezeichnen könnte. Wie die öffentliche Diskussion um die NVA-Gedenkfeier beispielhaft veranschaulicht, wandeln sich auf die Vergangenheit bezogene Wissensbestände allerdings nicht immer und überall in gleicher Weise. Vielmehr kann es zur Herausbildung und dauerhaften Verfestigung von Wirklichkeiten kommen, die unter Umständen sehr stark voneinander abweichen. Dies führt zu der Frage, wie dennoch eine wie auch immer geartete Vereinbarkeit und Anschlussfähigkeit von Wissensbeständen sichergestellt werden kann, welche die Voraussetzung für soziale Interaktion und wechselseitige Verbundenheit – kurz: für Integration – der Träger dieser jeweiligen Wirklichkeiten bildet. Und ab wann Differenzierung von Wissensbeständen und Desintegration, das heißt fehlende Anschlussfähigkeit und somit fehlende Kommunikation, zu einem gesellschaftlichen Problem werden.
In einer Klärung dieser Frage, die auf die Bedeutung des Gedächtnisses für Integration abhebt, liegt die theoretische Zielstellung dieser Arbeit. Sie wird begründet und zugleich ergänzt durch ein empirisches Erkenntnisinteresse, das auf die Bestimmung von Lage und Selbstverständnis vormaliger NVA-Offiziere im vereinigten Deutschland abhebt. Erklärte Absicht ist es somit, sowohl einen Beitrag zum besseren Verständnis der beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen des gemeinhin längst als abgeschlossen angesehenen Vereinigungsprozesses zu leisten als auch die sozialwissenschaftliche Diskussion über Bedingungen und Faktoren sozialer Integration weiterzuentwickeln.
Die Frage, was Gesellschaften zusammenhält, stellt sich aus soziologischer Sicht immer dann, wenn es um die grundsätzliche Erkenntnis von Formen und Funktionen sozialer Zusammenhänge geht. Das Problem gesellschaftlicher Integration tritt besonders augenfällig in Erscheinung, wenn es aufgrund äußerer oder innerer Umstände zu massiven Auflösungserscheinungen bestehender Strukturen kommt, die die bisherige gesellschaftliche Ordnung nachhaltig verändern. (Bürger)Kriege, Revolutionen und politische Systemwechsel sind Beispiele eines solchen beschleunigten Wandels der Modalitäten gesellschaftlichen Zusammenhalts. Auch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten, die auf die friedliche Revolution im Herbst 1989 in der DDR folgte, ist ein solcher Fall, der aufgrund seiner Besonderheiten für die Untersuchung von Integrationsprozessen von speziellem Interesse ist.
Die Entscheidung für einen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grundgesetzes und damit gegen eine Konföderation (und die daraus resultierende Ausarbeitung einer gemeinsamen neuen Verfassung) nach Artikel 146 hatte bekanntlich die Übertragung der westdeutschen Institutionenordnung auf Ostdeutschland zur Folge. Die damit verbundene Komplexitäts- und Problemreduktion ermöglichte den schnellen Vollzug der Einheit (vgl. Lehmbruch 1990, 1995). Viele mit der Vereinigung zusammenhängende Probleme wurden damit allerdings aus dem politischen Entscheidungsbereich in andere gesellschaftliche Sphären verschoben:
„Die Wahl der institutionellen Arena bestimmt den Handlungskontext und die Rationalitätskriterien, unter denen bestimmte Akteure handeln. Dabei werden Probleme in andere Handlungskontexte ausgelagert, auch bleiben alternative Lösungskriterien unbeachtet. Im Einigungsprozeß wurden viele Probleme externalisiert und blieben der Bewältigung der betroffenen Individuen überlassen.“ (Lepsius 2001: 62)
Während sich das Alltagsleben für die überwiegende Mehrheit der Westdeutschen durch die Vereinigung kaum veränderte, wurden die Ostdeutschen durch die institutionelle Ausweitung der Bundesrepublik auf das Territorium der DDR quasi von einem Tag auf den anderen mit einem erheblichen Anpassungsdruck konfrontiert. Ihr Verhältnis zu den transformierten institutionellen Settings kann mit der Denkfigur des Fremden (vgl. Merz-Benz/Wagner 2002) soziologisch gefasst werden: Der Fremde, der nach Georg Simmels klassischer Definition als der „Wandernde, (…) der heute kommt und morgen bleibt“ ([1908a] 1968: 509) beschrieben werden kann, steht vor der Herausforderung, in seiner Doppelrolle als Außenstehender und Mitglied einer sozialen Gruppe zugleich seinen Platz zu finden und sich in diesem Sinne zu integrieren. Ob und wie er das schafft, hängt sowohl davon ab, welche ‚objektiven‘ Möglichkeiten sich bieten und/oder die Gruppe ihm hierzu einräumt, als auch davon, wie es ihm gelingt, sich ‚subjektiv‘ auf die neuen Gegebenheiten einzulassen, wobei sich beide Seiten wechselseitig bedingen. Die Figur des Fremden wurde daher nicht nur als Heuristik für eine allgemeine Bestimmung der Situation der Ostdeutschen nach der Vereinigung (siehe z. B. Pollack 2003), sondern auch für die empirische Untersuchung von Formen und Entstehungsbedingungen von ost- beziehungsweise westdeutscher Fremdheit aufgegriffen (z. B. Schwibbe 1993; Stenger 1997, 1998; Dreke 2003).4
Gilt das Interesse, wie eingangs angedeutet wurde, der Frage nach dem Umgang mit unterschiedlichen Wissensbeständen, erweisen sich die Überlegungen von Alfred Schütz ([1944] 2011) zur Situation des Fremden im Moment der Annäherung an eine neue Gruppe als besonders instruktiv. Wie unter anderem Thomas Gensicke (1998) aufgezeigt hat, standen die „neuen Bundesbürger“ nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik vor der Aufgabe, entsprechend der nun geltenden bundesrepublikanischen „Üblichkeiten“ (ebd.: 18) ihren Platz in der Gesellschaft zu finden. Das Wissen, das zu Zeiten der DDR Bestand hatte, erfuhr eine Abwertung und verlor in Teilen – insbesondere mit Blick auf die Funktionsweisen von Politik, Wirtschaft und Verwaltung – seine Bedeutung. Ähnlich wie der von Schütz beschriebene Neuankömmling waren die Ostdeutschen folglich in vielerlei Hinsicht gezwungen, sich mit neu(artig)en Denk- und Handlungsmustern auseinanderzusetzen und/oder sich diese zumindest teilweise anzueignen.
Die entsprechende Neujustierung von Wissensbeständen betraf allerdings nicht nur das Handeln im Hier und Jetzt sowie mit Blick auf die Zukunft in einem nun vereinigten Deutschland, sondern umfasste auch die Vergangenheit. Wie die zahlreichen öffentlichen Kontroversen um den DDR-spezifischen Umgang mit der Vergangenheit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs oder um die DDR-Geschichtsschreibung zeigen,5 ging das Ende der DDR als Staat und Gesellschaftsmodell nicht zuletzt mit einer Abwertung der dort gepflegten Sicht auf die Vergangenheit einher, verbunden mit entsprechenden Bemühungen, ein an bundesrepublikanischen Maßstäben orientiertes gemeinsames Geschichtsbild zu schaffen, das die DDR als nun abgeschlossenen Teil der deutschen Geschichte mit umfasste.
Zusammengenommen haben wir es auf ostdeutscher Seite im Fall der Vereinigung folglich mit einem Wandel des Alltagslebens durch die Konfrontation mit neuem Wissen bei gleichzeitiger faktischer wie normativer Entwertung bisheriger Wissensbestände unter den Bedingungen einer grundsätzlichen strukturellen wie kulturellen westdeutschen Hegemonie zu tun (vgl. Bergem 2005: 323). Die mit der Vereinigung in spezifischer Weise verbundene Integrationsproblematik lässt sich vor diesem Hintergrund als Problem der Integration unterschiedlicher Wissensbestände fassen. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden der Umgang mit diesem Problem und die hierfür entwickelten Lösungsstrategien für eine bestimmte Personengruppe – Angehörige des Offizierskorps der mit der Vereinigung aufgelösten Nationalen Volksarmee der DDR – empirisch näher untersucht.
Das Thema dieser Arbeit ist die gesellschaftliche Integration staatlicher Funktionsträger nach einem politischen Systemwechsel, die am Beispiel von Angehörigen der Streitkräfte betrachtet wird. Zu diesem Zweck wurden zwischen 2002 und 2008 berufsbiographische Interviews mit vormaligen NVA-Offizieren durchgeführt. Der Fokus der Untersuchung wurde auf die Gruppe der Berufssoldaten der DDR gelegt, da diese qua Amt in besonderer Weise mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung sowie der herrschenden Staatspartei verbunden waren. Aufgrund ihrer besonderen Systemnähe gehörten sie nach dem Ende der DDR zu dem Personenkreis, der sich in spezifischer Weise diskreditiert sah. Nimmt man an, dass die staatstragende Funktion der NVA und die besondere Verbundenheit ihrer Berufssoldaten mit den politischen Zielen des Sozialismus und der Partei im Kontext der deutschen Zweistaatlichkeit formal mit einer besonderen Ablehnung der Bundesrepublik und ihrer Institutionen einherging, so ist ferner davon auszugehen, dass eine Annäherung an die bundesrepublikanische Gesellschaftsordnung für NVA-Offiziere besonders große Herausforderungen mit sich brachte. Die Möglichkeiten und Hindernisse eines durch einen politischen Umbruch induzierten Wandels von Wissensbeständen und der darauf beruhenden Praktiken und Weltsichten lassen sich daher in diesem Fall besonders gut untersuchen.
Im Folgenden wird auf der Basis des erhobenen Interviewmaterials herausgearbeitet, wie der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik im Bereich des Militärs politisch vollzogen wurde, welche Integrationsangebote damit für Angehörige der NVA verbunden waren und welche Positionen sie vor diesem Hintergrund im vereinigten Deutschland erreichen konnten. Darüber hinaus und vor allem wird aufgezeigt, wie vormalige NVA-Offiziere das Ende der politischen Ordnung der DDR und der damit verbundenen Ideen und Werte verarbeiteten, zu deren Verteidigung sie sich einst verpflichtet hatten, und welches Verhältnis sie vor diesem Hintergrund zur neuen Gesellschaftsordnung entwickelten. Das Augenmerk liegt dabei zum einen auf den Modalitäten der Inanspruchnahme von Wissensbeständen, die auf die DDR und/oder auf die gegenwärtige politische Ordnung verweisen. Diese werden mittels eines entsprechenden wissenssoziologisch fundierten Gedächtniskonzepts herausgearbeitet. Zum anderen wird das Verhältnis von objektiven und subjektiven Einflussfaktoren für die individuelle gesellschaftliche Verortung analysiert. Die entsprechenden Erkenntnisse dienen dazu, Art und Umstände der seitens der betrachteten Personengruppe nach 1990 vollzogenen Vergesellschaftungsprozesse zu bestimmen und daraus Schlussfolgerungen bezüglich der Bedeutung des Gedächtnisses für gesellschaftliche Integration abzuleiten.
Mit dem so umrissenen Erkenntnisinteresse greift diese Arbeit Fragen auf, die vor allem im ersten Jahrzehnt nach der Vereinigung unter dem Schlagwort der ‚inneren Einheit‘ (vgl. Kaase 1994) sowie zu Beginn der 2000er-Jahre mit Blick auf Phänomene von ‚Ostalgie‘ diskutiert wurden. Gegenstand des ersten Diskussionsstrangs waren die Unterschiede in den Einstellungs- und Verhaltensweisen, vor allem in Bezug auf das Politik- und Demokratieverständnis,6 die zwischen Bürgern in sogenannten alten und neuen Bundesländern festzustellen waren.7 Schon damals wurde das vielen Beiträgen zugrunde liegende deterministische Verständnis von Integration (beziehungsweise ‚Einheit‘) als eine (möglichst weitreichende) Angleichung der Ostdeutschen an die Westdeutschen kritisiert und für eine pluralistischere Perspektive auf die mit der Vereinigung angestoßenen Entwicklungen plädiert (z. B. Veen 1997). Zu Recht wurde darüber hinaus Kritik an der statischen Sichtweise geübt, welche die Diskussion über Erklärungsansätze für die beobachteten Ost/West-Differenzen dominierte (z. B. Pollack 1998). Thomas Bulmahn (2000) entwickelte in diesem Zusammenhang den Vorschlag, empirisch messbare Einstellungen als Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels von Erfahrungen und Erwartungen zu konzipieren.8 Er rekurrierte hierfür auf die Überlegungen von Reinhart Koselleck ([1979] 1984) zum Verhältnis von „Erfahrungsraum“ und „Erwartungshorizont“ zur metahistorischen Beschreibung des Umgangs mit (geschichtlicher) Zeit. ‚Erfahrung‘ ist Koselleck (ebd.: 354) zufolge „gegenwärtige Vergangenheit, deren Ereignisse einverleibt worden sind und erinnert werden“; ‚Erwartung‘ stellt hingegen „vergegenwärtigte Zukunft“ dar, die sich im Heute vollzieht und auf das „Noch-Nicht, auf das nicht Erfahrene, auf das nur Erschließbare“ abzielt (ebd.: 355). Diese geschichtsphilosophisch hergeleitete Annahme wird auch von an der Phänomenologie Edmund Husserls geschulten Vertretern der Soziologie (wie z. B. Alfred Schütz oder Niklas Luhmann) geteilt, nämlich dass gegenwärtige Einstellungen sowohl auf Erfahrungen gründen, die auf die Vergangenheit verweisen, als auch auf Vorstellungen hinsichtlich der Zukunft beruhen. Folgt man diesen Überlegungen, rücken das Gedächtnis – verstanden als der ‚Ort‘, wo Erfahrungen und Erwartungen zusammentreffen und in Form von Erinnern und Vergessen verarbeitet werden – und damit auch die Bedingungen in den Mittelpunkt, welche die Inanspruchnahme von Wissensbeständen und darauf aufbauend die Formierung von Einstellungen und Verhaltensweisen beeinflussen.
In eine ähnliche Richtung geht auch der Ansatz, der von Thomas Ahbe (Ahbe 1997, 2001, 2003, 2004a, 2005) im Kontext der Debatte um DDR-Nostalgie (beziehungsweise ‚Ostalgie‘) vertreten wurde und der auf den zweiten der beiden erwähnten Diskussionsstränge verweist.9 Anstatt die nicht zuletzt anlässlich des Spielfilms Good Bye, Lenin!10 medial breit diskutierte Frage aufzugreifen, ob und inwieweit positiv konnotierte Bezugnahmen auf die DDR angesichts deren diktatorischen Charakters ‚zulässig‘ seien, beschäftigte sich Ahbe in seinen Arbeiten zur Renaissance der „Produkt“- sowie „Symbolkultur“ der DDR (Ahbe 2001: 781) mit deren Ursachen. Er lenkte so die Aufmerksamkeit auf die (hier: vereinigungsbedingten) Umstände solcher vergangenheitsbezogenen Reaktualisierungen und auf die funktionale Bedeutung von Erinnern und Vergessen sowie die damit zusammenhängende grundsätzliche Frage, auf welche Weise und unter welchen Bedingungen Menschen und die von ihnen konstituierten sozialen Gebilde von der Vergangenheit ‚loskommen‘ können, wollen oder müssen – oder genau dazu nicht in der Lage sind.
Der für diese Arbeit gewählte Zugang setzt an dieser Stelle an. Er legt den Fokus auf die Art und Weise, wie sich ein durch einen politischen Umbruch ausgelöster kultureller Wandel und somit Veränderungen von Wissensbeständen vollziehen. Dies bedeutet nicht nur, die Rahmenbedingungen zum Thema zu machen, die auf der individuellen Ebene eine Anpassung von Wissensbeständen erzwingen oder ermöglichen (beziehungsweise erschweren oder erleichtern). Vor allem geht es darum, die Formen und Modalitäten zu präzisieren, nach denen eine solche Anpassung erfolgt (oder ausbleibt). Der für diese Analyse gewählte Untersuchungszeitpunkt anderthalb Jahrzehnte nach der Vereinigung eröffnet vor diesem Hintergrund eine zeitliche Perspektive, die Erkenntnisse über mittel- bis langfristige Folgen des mit der Vereinigung geschaffenen Wissensproblems erlaubt: Die vorliegende Untersuchung setzt gewissermaßen dort an, wo Schütz’ Analyse des Fremden endet, indem sie den Blick auf das richtet, was nach den (ersten) Begegnungen mit ‚fremden‘ Denk- und Handlungsmustern passiert ist. Der Rückgriff auf das Konzept des Gedächtnisses – als Instanz für Erinnern und Vergessen, die das Aufgreifen oder Weglassen von Wissensbeständen bestimmt und damit auch, wie man die Welt um sich herum wahrnimmt und deutet – macht es möglich, die Bedeutung vergangener Erfahrungen für die Gegenwart zu berücksichtigen, ohne die Vergangenheit als eine feststehende Erbschaft zu konzipieren, die unveränderbar ist.11 Dies ist entscheidend, um das Problem der Integration unterschiedlicher Wissensbestände in den Blick nehmen zu können, das durch die Vereinigung in spezifischer Weise geschaffen wurde, aber durchaus auch in anderen Kontexten (z. B. im Rahmen von Migration, aber auch im Fall von Unternehmensfusionen) auftreten kann. Die Erkenntnisse, die anhand des hier betrachteten empirischen Falls hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten und -hindernisse einer als Wissensproblem verstandenen Integrationsproblematik herausgearbeitet werden, sind folglich nicht nur für den Kontext der Vereinigung von Relevanz.
Die nachfolgenden Ausführungen sind dreigeteilt: Der erste Teil erläutert den konzeptionellen Rahmen der Arbeit. Hierfür wird zunächst in Auseinandersetzung mit verschiedenen wissenssoziologischen Ansätzen ein funktionalistisches Gedächtniskonzept entwickelt, das auf die Klassifizierung von Wissensbeständen abhebt und die Aufmerksamkeit auf diejenigen Bedingungen und Faktoren lenkt, die entsprechende Klassifizierungsprozesse bedingen (Kap. 2). Daran schließt eine Diskussion unterschiedlicher Modelle gesellschaftlicher Integration an, auf deren Grundlage ein prozessbezogenes Verständnis von Integration als wissensbasierte Auseinandersetzung mit der sozialen Umwelt herausgearbeitet wird (Kap. 3). In Kapitel 4 erfolgt die Herleitung der zentralen Untersuchungskategorien für die Analyse des empirischen Falls und die Erläuterung des methodischen Zugangs: Zum einen werden anhand der Konzepte ‚Wirklichkeitsordnung‘ und ‚Gedächtnispolitik‘ Merkmale und Bedingungen politischen Handelns im Kontext eines politischen Umbruchs expliziert, welche auch im Fall der Vereinigung der beiden deutschen Staaten zum Tragen kamen. Zum anderen werden Muster und Einflussfaktoren der Verarbeitung einschneidender Ereignisse auf der individuellen Ebene anhand des Konzepts der Biographie erläutert. Dies begründet auch den methodischen Ansatz, der für die Erhebung sowie Auswertung der Interviews gewählt wurde und im letzten Abschnitt dieses Kapitels skizziert wird.
Der zweite Teil des Buches ist der Darstellung der politischen und sozialen Lage von NVA-Offizieren vor und nach der Vereinigung gewidmet. Nach einem auf Sekundärliteratur gestützten einführenden Überblick über Merkmale und Einflussfaktoren des Offiziersberufs in der DDR (Kap. 5) werden die Maßnahmen des materiellen und symbolischen Ein- und Ausschlusses von NVA-Angehörigen aufgezeigt, die die Gedächtnispolitik der Bundeswehr kennzeichnen, die nach der Vereinigung implementiert wurde (Kap. 6).
Der dritte Teil präsentiert die Ergebnisse der Interviewanalyse. In Kapitel 7 wird anhand der thematischen Bezugspunkte, welche die berufsbiographischen Erzählungen der befragten NVA-Offiziere verbinden, der gemeinsame Erfahrungshintergrund der untersuchten Personengruppe rekonstruiert. Dieser beruht auf der gemeinsamen Tätigkeit bei der NVA vor 1989, spiegelt aber ebenso die asymmetrischen Bedingungen des Vereinigungsprozesses wider. In Kapitel 8 wird herausgearbeitet, wie sich die befragten Offiziere im Rahmen ihrer berufsbiographischen Darstellungen mit unterschiedlich kodierten Wissensbeständen auseinandersetzen. Auf der Grundlage der dabei zu beobachtenden Klassifizierungsprozesse wird eine Typologie entwickelt, welche die Modi der Inanspruchnahme von ‚altem‘ und ‚neuem‘ Wissen abbildet und so Einblicke in typische Formen individueller Sinnbildung vor dem Hintergrund konkurrierender Wirklichkeitsordnungen eröffnet. Kapitel 9 geht schließlich der Frage nach, mit welchen individuellen Krisenerfahrungen der Systemwechsel verbunden war und welche biographischen Anknüpfungsmöglichkeiten den befragten Offizieren im Einzelfall nach 1990 zur Verfügung standen. Unter Rückgriff auf das Konzept der Relevanz (Schütz) wird dabei das empirisch feststellbare Verhältnis zwischen objektiver und subjektiver Lage ausgeleuchtet und begründet.
Kapitel 10 führt die Ergebnisse dieser unterschiedlichen Zugänge abschließend zusammen und leitet Schlussfolgerungen hinsichtlich der mit unterschiedlichen Wissensbeständen verbundenen Integrationsproblematik ab, die im Kontext eines politischen Umbruchs in besonders prägnanter Weise, aber keineswegs nur dort auftritt.
1 Ebenfalls für Aufregung sorgten in den vergangenen Jahren Aufmärsche ehemaliger Offiziere der NVA sowie des Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) am Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow im Mai anlässlich des Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs. Dies fachte die Debatte um ein Verbot von DDR-Symbolen erneut an (vgl. Kittan 2013; Rennefanz 2013; Straué 2014).
2 Zum Werdegang von Heinz Keßler (Jahrgang 1920), der von 1985 bis 1989 Minister für Nationale Verteidigung der DDR war, siehe Uhl (2003).
3 Zu Herkunft, Bedeutung und Anschlussfähigkeit der soziologischen Rahmenmetapher bei Halbwachs, Goffman und anderen siehe z. B. Dimbath (2013).
4 Auch in den Studien, die sich mit DDR-Übersiedlern in der Bundesrepublik beschäftigen (z. B. Pratsch-Ronge 1989; Ronge 1990; Gehrmann 1992; Schumann et al. 1996) wird die Frage der Überwindung von Fremdheit – wenn auch oftmals eher indirekt – thematisiert.
5 Siehe hierzu etwa Schmids (2005) Überblick zur Problematik der „doppelten Vergangenheitsbewältigung“ sowie Sabrows (2003) Analyse der „Historikerdebatte über den Umgang mit 1989“.
6 Diesem kommt aus Sicht der von Almond und Verba ([1963] 1989) begründeten Tradition der politischen Kultur- und Einstellungsforschung eine zentrale Bedeutung für die Stabilität eines politischen Gemeinwesens zu.
7 Siehe hierzu z. B. Klingemann/Kaase (1994); Fuchs/Roller/Weßels (1997); Gabriel (1997); Pollack (1997a); Walz/Brunner (1997); Meulemann (1998); Pickel/Pickel/Walz (1998); Falter/Gabriel/Rattinger (2000); Pickel/Walz/Brunner (2000), Gabriel/Falter/Rattinger (2005).
8 Für eine Anwendung dieses Ansatzes auf die Interpretation von Einstellungen im Bereich der Außen-und Sicherheitspolitik siehe Biehl/Bulmahn/Leonhard (2003).
9 Siehe z. B. Häder (1998); Fritze (1999); Gebhardt/Kamphausen (1999); Mühlberg (2002); Goll/Leuerer (2004); Neller (2000, 2005, 2006).
10 Siehe hierzu die differenzierte Filmkritik von Lindenberger (2004).
11 Siehe hierzu auch die entsprechende Kritik von Sebald/Weyand (2010) an der Transformationsforschung.
„Denn nur dann, wenn ein System selbsterzeugte Ungewißheit zu bearbeiten hat, braucht es ein Gedächtnis, um identifizieren und generalisieren zu können, was es bisher getan hat, und um damit Anschlußmöglichkeiten für die eigene Zukunft zu finden.“
(Luhmann 1995a:117)
Um die Begriffe ‚Gedächtnis‘, ‚Erinnern‘ und ‚Vergessen‘ ist im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte „ein neues Paradigma kulturwissenschaftlicher Forschung“ (J. Assmann 2002: 400) entstanden. In diesem Zeitraum hat sich neben der Psychologie und den Neurowissenschaften, die sich seit jeher mit der Funktionsweise des Gedächtnisses als Teilfunktion des menschlichen Gehirns beschäftigen, auch in Bereichen wie der Geschichts- und Literaturwissenschaft12 sowie in Teilen der Politikwissenschaft13 eine Gedächtnisforschung entwickelt, die inzwischen eine feste Bezugsgröße im Rahmen der kulturwissenschaftlich inspirierten Neuorientierung der Geistes- und Sozialwissenschaften darstellt.14 In der Soziologie erscheint das durch die Konzepte Gedächtnis, Erinnern und Vergessen bezeichnete Forschungsfeld im Vergleich zu den Nachbardisziplinen noch immer etwas unterbelichtet. Angesichts der Vielzahl bereits vorliegender Ansätze erscheint es daher geboten, vorab zu präzisieren, in welcher Weise sich der soziologische Blick auf Phänomene von Gedächtnis, Erinnern und Vergessen von anderen disziplinären Zugängen unterscheidet und/oder bereits bestehende Perspektiven ergänzen kann (Kap. 2.1).15 Davon ausgehend wird ein wissenssoziologisches Verständnis von Gedächtnis (und der damit verbundenen Begriffe Erinnern und Vergessen) eingeführt (Kap. 2.2), bevor die Bedeutung des Gedächtnisses für gesellschaftliche Integration insbesondere nach einem politischen Umbruch erläutert und anhand der Konzepte ‚Gedächtnispolitik‘ sowie ‚Biographie‘ für die empirische Analyse operationalisiert wird (Kap. 2.3).
Jan Assmann ([1992] 2000), Mitbegründer der aktuellen kulturwissenschaftlichen Gedächtnisforschung im deutschsprachigen Raum, der die lange Zeit wenig beachtete Gedächtnistheorie des französischen Soziologen Maurice Halbwachs (Halbwachs [1925] 2008, [1950] 1991) Anfang der 1990er-Jahre für die Diskussion hierzulande wiederentdeckt hat, hat die geringe Aufmerksamkeit der Soziologie für Fragen des Gedächtnisses mit dem „Präsentismus soziologischer Forschung“ (ders. 2002: 400) begründet. Auch Michael Heinlein und Oliver Dimbath (2010: 276) führen die „gedächtnisvergessene Theoriebildung“ in der Soziologie auf die „Konzentration auf gegenwärtige Wirklichkeiten und mögliche Zukünfte“ zurück, welche die der Moderne verpflichteten Begründer dieser Disziplin einte. Dies hielt sie zugleich davon ab, sich mit dem Thema Gedächtnis und Erinnerung und folglich mit vermeintlich überkommenen Vergangenheiten und Traditionen zu beschäftigen (ebd.).
Dass die Gedächtnisproblematik jedoch auch und gerade für die Soziologie Relevanz besitzt, wird daran ersichtlich, dass der überindividuelle und damit soziale Charakter von Erinnern und Vergessen in den Nachbardisziplinen (einschließlich der Psychologie, vgl. Welzer 2002)16 immer wieder betont wird. Dies zeigt sich etwa an der geläufigen Unterscheidung zwischen ‚individuellem‘ und ‚kollektivem‘ Gedächtnis. Dabei wurde aber nur selten im Einzelnen herausgearbeitet, worin die soziale Prägung individueller Erinnerungen besteht und vor allem wie sich das Verhältnis zwischen individuellen und kollektiven Gedächtnisformen genau gestaltet (vgl. Olick 1999: 346). Darüber hinaus sind die gesellschaftstheoretischen Implikationen sozialer Gedächtnisse und ihrer Entwicklungen spätestens seit den Arbeiten von Elena Esposito (2002) offenkundig, die die technologisch bedingte Umstellung von Vergessen auf Erinnern im Zuge der Herausbildung moderner Gesellschaften aus einer systemtheoretischen Perspektive in den Blick genommen hat. Espositos Analyse zeigt die Fruchtbarkeit einer Verbindung des Gedächtniskonzepts mit anderen (hier: differenzierungstheoretischen) Ansätzen eindrücklich auf. Genau in einer derartigen Verbindung und ihrer Systematisierung liegt das spezifische Potenzial einer soziologischen Gedächtnisforschung, die sich durch eine sozialtheoretische Einbindung und Fundierung des Gedächtnisbegriffs auch von anderen disziplinären Zugängen in diesem Feld unterscheidet.17 Insbesondere kann dies helfen, eine Entgrenzung des Gedächtnisbegriffs, wie sie in den Nachbardisziplinen teilweise vorliegt, zu vermeiden.
Die geschichtswissenschaftliche Forschung über Gedächtnis, Erinnern und Vergessen hebt auf das Verhältnis zwischen ursprünglichem Ereignis und der nachträglichen Deutung ab und problematisiert die „Treue“ („fidélité“) (Ricœur 2000: v. a. 26, 646 ff. et passim) des Gedächtnisses. Nicht selten geschieht dies in Form von Rezeptionsgeschichten und somit als „Geschichte zweiten Grades“ („histoire au second degré“) (Nora 1992: 2230), bei der im Verlauf der Zeit entstandene und wieder verschwundene Repräsentationen eines Ereignisses oder einer bestimmten Erfahrung nachgezeichnet werden. Für die Geschichtswissenschaft ist die Beschäftigung mit dem Gedächtnis zentral, da sich dieses auf denselben Gegenstand – die Vergangenheit – bezieht. Wo die Geschichtswissenschaft versucht, Vergangenheit so zu beschreiben, wie sie (wirklich) war beziehungsweise erfahren wurde, steht das Gedächtnis für die Art und Weise, wie Vergangenheit zu verschiedenen Zeiten erinnert und vergessen wurde. Nimmt man die mit dem Gedächtnis verbundenen Annahmen ernst, lassen sich Gedächtnis und Geschichte kaum noch voneinander unterscheiden: Alles, was das Gedächtnis berührt, betrifft auch die Geschichtsschreibung – und umgekehrt. Allerdings wird durch den konstruktivistischen Gehalt der Gedächtniskategorie der historiographische Erkenntnisanspruch zugleich selbst relativiert (vgl. Sandl 2005).
Eine ähnliche Entgrenzung des Gedächtnisbegriffs ist im Bereich der Literaturwissenschaft zu konstatieren, allerdings nicht in Bezug auf Geschichte, sondern auf Kultur. Ausgangspunkt hierfür ist ein Verständnis von Literatur als „symbolische Praxis, durch die Kulturen sich selbst beschreiben und alternative Wirklichkeiten imaginieren“ (Erll/Nünning 2005: 189). Fiktive Texte werden ebenso als Träger wie Ausdrucksmittel für kulturspezifische Sinnbildungsprozesse aufgefasst, die sowohl der „Gedächtnisbildung“ als auch der „Gedächtnisreflexion“ (ebd.: 193) dienen. Da die in fiktiven Texten festgehaltenen Sinnbildungsprozesse zeitlich unbegrenzt sind sowie vielfältige Deutungs- und Rezeptionsmöglichkeiten bieten, gilt Literatur aus dieser Sicht als zentrales Gedächtnismedium, das heißt als wesentliches Medium für die Speicherung von Kultur, das als Ausdrucksmittel kultureller Vorstellungen von Zeit beziehungsweise von Erinnern und Vergessen zudem direkten Zugang zu Vergangenheitsrepräsentationen eröffnet: Literatur erscheint demnach in doppelter Hinsicht als Ort des Gedächtnisses einer Kultur par excellence.
Verglichen mit der Literatur- und Geschichtswissenschaft hat die politikwissenschaftliche Gedächtnisforschung innerhalb der eigenen Disziplin einen geringeren Stellenwert. Während der Gegenstandsbereich der geschichts- sowie literaturwissenschaftlichen Gedächtnisforschung aufgrund der engen Verschränkung von Gedächtnis und Geschichte beziehungsweise Kultur scheinbar unbegrenzt ist,18 zeichnet sich die Beschäftigung mit dem Gedächtnisthema im Bereich der Politikwissenschaft durch einen im Vergleich dazu deutlich engeren Fokus aus. Hier spielen Erinnern und Vergessen insoweit eine Rolle, als ‚Geschichte‘ – im Sinne interpretierter Vergangenheit – Gegenstand politischer Auseinandersetzungen wird und/oder konstitutive Bedeutung für den Bestand einer politischen Gemeinschaft erlangt (vgl. Kohlstruck 2004: 176 f.; König 2008: 38 ff.). Entsprechend konzentrieren sich politikwissenschaftliche Untersuchungen zum Gedächtnis vornehmlich auf die Bedingungen und Faktoren, unter denen politische Akteure die Vergangenheit in Anspruch nehmen, um bestimmte Zwecke in der Gegenwart zu erreichen. Im Mittelpunkt stehen somit die Motive, Strategien und Machtverhältnisse von Akteuren und Institutionen im Bemühen um die Durchsetzung der eigenen Vergangenheitsdeutung beziehungsweise der eigenen auf die Vergangenheit gestützten Weltsicht (z. B. Fröhlich/Heinrich 2004).
Wie Birgit Schwelling (2008) im Rahmen ihres Plädoyers für eine stärkere Verschränkung politik- und kulturwissenschaftlicher Ansätze geltend gemacht hat, kann der politikwissenschaftliche Zugang durch seine Betonung der Akteurs- und Handlungsebene dazu beitragen, die auf Inhalte und Formen fokussierte kulturwissenschaftliche Gedächtnisforschung zu ‚erden‘, indem scheinbar „frei flottierende Erinnerungen“ auf konkrete Produzenten und/oder Adressaten und deren Machtverhältnisse zurückgeführt werden (ebd.: 118). Die von ihr als Politikwissenschaftlerin vorgenommene Fokussierung auf den Bereich des Politischen erscheint aus soziologischer Sicht gleichwohl zu eng. Ähnliches gilt auch für den Zusammenhang zwischen der notfalls mit staatlicher Hilfe erzwungenen „Erinnerung an die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen“ (König 2008: 182) und dem Zusammenhalt politischer Gemeinschaften, den Helmut König in verschiedenen Facetten aufgezeigt hat: Dieser stellt letztlich nur ein – wenn auch zweifelsohne wichtiges – Beispiel von vielen dar, an dem sich die Relevanz des Gedächtnisses für die Herstellung und Aufrechterhaltung sozialer Ordnung aufzeigen lässt.
Zugespitzt ist also festzustellen, dass in Bezug auf das Gedächtnis und seine soziale Bedeutung aus geschichtswissenschaftlicher Sicht vornehmlich die Inhalte, aus literaturwissenschaftlicher Sicht vor allem die Erscheinungsformen und aus politikwissenschaftlicher Sicht in erster Linie die Träger beziehungsweise Produzenten von Erinnern und Vergessen und ihre (politischen) Interessen im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen. Nimmt man demgegenüber die Kernfrage der Soziologie – Wie ist soziale Ordnung möglich? – zum Ausgangspunkt, besteht der soziologische Beitrag zur Gedächtnisforschung darin, die Funktion(en) des Gedächtnisses für verschiedene Formen von Vergesellschaftung zu bestimmen. Je nach Wahl des theoretischen Ausgangspunktes rücken unterschiedliche Mechanismen und Betrachtungsebenen in den Mittelpunkt. Dies ermöglicht es, begriffliche Überdehnungen – in zeitlicher oder inhaltlicher Dimension – ebenso zu vermeiden wie eine Engführung von Vergangenheitsbezügen als Gegenstand politischer Auseinandersetzung.
Im Kontext dieser Arbeit geht es um die Rolle des Gedächtnisses für die gesellschaftliche Integration individueller Akteure und somit um die Funktion des Gedächtnisses im Rahmen der Inanspruchnahme und der Verknüpfung von Wissensbeständen. Im Folgenden wird in Auseinandersetzung mit ausgewählten wissenssoziologischen Ansätzen ein entsprechender Gedächtnisbegriff entwickelt, der es erlaubt, die Wechselwirkungen zwischen der individuellen und der kollektiven Ebene zu berücksichtigen und damit nicht zuletzt die Auswirkungen gesellschaftlicher Rahmenwechsel in den Blick zu nehmen, wie sie für politische Umbrüche typisch sind.
Die Entscheidung für eine wissenssoziologische Betrachtung der Gedächtnisproblematik liegt vor allem darin begründet, dass es zwischen Phänomenen, die mit ‚Gedächtnis‘ und ‚Wissen‘ begrifflich überschrieben werden, eine Reihe von Überschneidungen gibt. So hat Jan Assmann (1988: 13) das „kulturelle“ Gedächtnis von Beginn an als „Wissensvorrat einer Gruppe“ definiert, aus dem diese „ein Bewusstsein ihrer Einheit und Eigenart bezieht“. Desgleichen findet in wissenssoziologischen Überblicksdarstellungen das Gedächtnis als spezifische Wissensform schon seit einiger Zeit verstärkte Beachtung (z. B. Swidler/Arditi 1994; Knoblauch 2005: 303 ff.; Vogd 2007). Eine systematische Diskussion des Verhältnisses von Wissen und Gedächtnis steht – trotz einiger Vorarbeiten (z. B. Dimbath/Heinlein 2014) – bislang aber noch aus. Gleichwohl lassen sich im Rahmen aktueller Gedächtniskonzeptionen zwei zentrale Perspektiven auf das Verhältnis von Wissen und Gedächtnis unterscheiden: Im ersten Fall wird das Gedächtnis als Wissensvorrat konzeptualisiert und über dessen spezifische Inhalte bestimmt. Diese Perspektive wird im Folgenden am Beispiel der Studie von Mathias Berek vorgestellt (Kap. 2.2.1). Im zweiten Fall wird das Gedächtnis funktional über die Fähigkeit definiert, Wissensbestände zu erinnern und zu vergessen. Diese Perspektive wird anhand der Arbeiten von Niklas Luhmann (Kap. 2.2.2) sowie der darauf aufbauenden Überlegungen von Gerd Sebald und Jan Weyand (Kap. 2.2.3) erläutert.
Wenn man Erinnerungen als eine Form von Wissen versteht, liegt eine Konzeptualisierung des Gedächtnisses als Wissensvorrat, in dem diese Erinnerungen ‚gespeichert‘ sind, nahe. Genau in diese Richtung weist die von Mathias Berek (2009) entworfene wissenssoziologisch fundierte „Theorie der Erinnerungskultur“. Gegenüber ähnlich gelagerten Gedächtniskonzepten, wie sie von Harald Welzer19 oder Jan und Aleida Assmann20 vertreten werden, die das Gedächtnis als Oberbegriff für verschiedene Wissensformen verwenden, zeichnet sich Bereks Ansatz dadurch aus, dass er das Gedächtnis als eine Unterkategorie von Wissen bestimmt (ebd.: 70 ff.): Es umfasst nur solche Wissensbestände, die sich auf vergangene Ereignisse oder Zustände beziehen. Diese Wissensbestände können durch den Vorgang des Erinnerns, als Prozess der Vergegenwärtigung verstanden, aktualisiert und somit gegenwärtig wirksam werden. Das dem Gedächtnis zugehörige Wissen wird dabei als explizites Wissen definiert: als Wissen, das als Wissen auch ‚gewusst‘ wird und somit eine reflexive Komponente aufweist. Berek grenzt sich so von Ansätzen ab, die auf die latente Seite des Gedächtnisses abheben und diese etwa in Anlehnung an Pierre Bourdieus Konzept des Habitus als ein Repertoire impliziter, inkorporierter Wissensbestände definieren (z. B. Kastl 2004).
Bereks Gedächtniskonzeption gründet auf der Unterscheidung zwischen dem subjektiven und dem gesellschaftlichen Wissensvorrat nach Peter L. Berger und Thomas Luckmann ([1966] 2003) sowie Alfred Schütz (Schütz/Luckmann 2003): Demnach beinhaltet der subjektive Wissensvorrat in Form von Typisierungen Lösungen für bisher erfahrene Handlungsprobleme. Neues Wissen wird dann angeeignet, wenn auf der Grundlage der Wissensbestände, die bereits im Wissensvorrat „sedimentiert“ (Schütz), das heißt abgelagert wurden, keine adäquaten Lösungen zur Verfügung stehen. Die Aneignung von Wissen erfolgt hierbei nicht willkürlich, sondern pragmatisch: Neues Wissen wird nur dann aufgegriffen und in den subjektiven Wissensvorrat überführt, sofern es sinnvoll und nützlich ist, um sich in der Welt zu orientieren und zu handeln. Andernfalls bedient man sich bereits bekannter Lösungen. Subjektives Wissen basiert allerdings auf bereits existierenden Zeichen sowie Wahrnehmungs- und Handlungsmustern, die zum Beispiel wie die Sprache im gesellschaftlichen Wissensvorrat „vor-arrangiert“ (Berger/Luckmann [1966] 2003: 24) vorhanden sind.21 Indem der Einzelne handelt, wird der gesellschaftliche Wissensvorrat jedoch nicht nur reproduziert, sondern immer wieder auch modifiziert. Durch gewohnheitsmäßige Wiederholung, also Habitualisierung,22und fortgesetzte Festschreibung und Typisierung von Handlungen durch die Interaktion mit anderen, also durch Institutionalisierung,23 entsteht eine objektive soziale Wirklichkeit. Umgekehrt eignet sich der Einzelne im Prozess der primären und sekundären Sozialisation diese kollektiven Wissensbestände an, das heißt, er nimmt sie zur Bewältigung seiner individuellen Erfahrungen in seinen subjektiven Wissensvorrat auf: Der Mensch – „freilich nicht isoliert, sondern inmitten seiner Kollektivgebilde“ – und seine gesellschaftliche Welt stehen somit „miteinander in Wechselwirkung: Das Produkt wirkt zurück auf seine Produzenten“ (ebd.: 65). Trotz dieser Wechselwirkungen ist der gesellschaftliche Wissensvorrat jedoch nicht gleichbedeutend mit der Summe aller subjektiven Wissensvorräte. Vielmehr wird er „in intersubjektiven Vorgängen der Objektivierung angehäuft [Hervorhebung im Original]“ (Berek 2009: 68). Er ist an gesellschaftlichen Relevanzen und Bedürfnissen orientiert und wird durch gesellschaftliche Institutionen getragen und geformt. Er weist somit eine grundsätzlich andere Struktur auf als der subjektive Wissensvorrat, der wiederum stets auch Elemente umfasst, die sich im gesellschaftlichen Wissensvorrat nicht wiederfinden. Um Eingang in den gesellschaftlichen Wissensvorrat zu finden, müssen subjektive Wissensbestände eine ausreichend große soziale Relevanz besitzen, das heißt einen Beitrag zur Lösung eines gesellschaftlichen Problems oder zur Legitimation einer gesellschaftlichen Institution oder einer symbolischen Sinnwelt leisten können, um gesellschaftlich objektiviert zu werden. Andernfalls verbleiben sie im individuellen Wissensvorrat (ebd.: 68 f.).
Diese für Wissensbestände ganz allgemein beschriebenen Mechanismen treffen laut Berek auch für diejenigen Elemente zu, die dem Gedächtnis – auf der individuellen wie kollektiven Ebene – zuzuordnen sind. Individuelles Erinnern erweist sich demnach als ein durch und durch sozial geprägter Vorgang, da der Einzelne hierfür Elemente und Regeln in Anspruch nimmt, die dem gesellschaftlichen Wissensvorrat entstammen. Umgekehrt steht das kollektive Gedächtnis für Objektivationen, die der Einzelne aufgreift, um seinen eigenen Erlebnissen Sinn zuzuschreiben und in der Gegenwart zu handeln. So gesehen sind individuelle Erinnerungen wie alle individuellen Wissensbestände nicht nur Teil der subjektiven Wirklichkeit, sondern spiegeln zugleich stets die gesellschaftliche Wirklichkeit – zumindest bis zu einem gewissen Grad – wider.
Die Stärke der von Berek vorgeschlagenen Gedächtniskonzeption liegt darin, dass sie es erlaubt, zwischen individueller und kollektiver Vergegenwärtigung von Vergangenem sowohl zu unterscheiden als auch die Interdependenzen zwischen subjektiven und gesellschaftlich objektivierten Repräsentationen der Vergangenheit zu begründen. Auch das mit Erinnerungen gemeinhin verbundene Moment der Selektivität – nicht die ganze Vergangenheit, sondern nur Teile davon werden vergegenwärtigt – lässt sich auf diese Weise erfassen, nämlich als Folge von individuell sowie kollektiv unterschiedlichen Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen, die gleichwohl immer wieder zueinander in Beziehung gesetzt werden. Ein Schwachpunkt liegt jedoch darin, dass der hierfür entscheidende Selektionsmechanismus der Relevanz in diesem Zusammenhang zwar angesprochen (ebd.: 64 ff.), jedoch nicht systematisch erörtert wird (siehe hierzu weiter unten). Als nicht unproblematisch erweist sich bei näherer Betrachtung darüber hinaus die Wahl des Vergangenheitsbezugs als Unterscheidungskriterium, welche Wissensbestände zum Gedächtnis und welche zum ‚sonstigen‘ Wissensvorrat gehören. Berek geht offenbar davon aus, dass sich stets einwandfrei klären lässt beziehungsweise feststeht, ob und wann sich ein Wissensbestand auf ein vergangenes Ereignis oder Erlebnis bezieht. Das von ihm als Gedächtnisinhalt reklamierte Wissen um den Vergangenheitsbezug eines Wissensbestands, genauer gesagt: um die „Umstände seiner Sedimentierung“ in der Vergangenheit (ebd.: 70), setzt jedoch bereits eine Unterscheidung zwischen Gegenwart und Vergangenheit und ein entsprechendes Wissen darüber voraus. Um zwischen Gegenwart und Vergangenheit unterscheiden zu können, sind Unterscheidungskriterien und eine Instanz, die diese Unterscheidung trifft, erforderlich. Wie dies entsteht und wie ein Wissensbestand – auf der individuellen oder kollektiven Ebene – somit überhaupt als ‚vergangen‘ wahrgenommen und/oder als solcher anerkannt wird, bleibt somit ungeklärt.
Funktionalistische Ansätze, die das Gedächtnis nicht deskriptiv über die Art der erinnerten (oder vergessenen) Inhalte bestimmen, sondern auf die Funktion(sfähigkeit) des Gedächtnisses als Voraussetzung für die von Berek wissenssoziologisch beschriebenen Prozesse von Erinnern und Vergessen abheben, führen an dieser Stelle weiter. Sie konstituieren die eingangs genannte zweite wissensbezogene Forschungsperspektive mit Blick auf das Gedächtnis.
Damit rückt die Arbeits- beziehungsweise Operationsweise des Gedächtnisses in den Mittelpunkt der Betrachtung. Aus systemtheoretischer Sicht verfügt jedes auf der Basis von Kommunikation operierende soziale System über ein eigenes Gedächtnis, „weil jede Kommunikation voraussetzen muß, daß sie verstanden werden kann“ (ebd.: 315). Entscheidend hierfür ist das Vermögen, bereits Bekanntes wiederzuerkennen und somit Gleiches von Ungleichem zu unterscheiden. Ausschlaggebend hierfür sind Schemata, (handlungsanweisende) Skripts oder Formen gesellschaftlicher Semantik, die sowohl Wiedererkennung ermöglichen als auch – von einer Beobachterposition aus gesehen – eine zweite, temporale Unterscheidung, nämlich die zwischen Vergangenheit und Zukunft, und somit die Bestimmung von Gegenwart erlauben (ebd.: 319). ‚Zeit‘ entsteht durch die reflexive Bezugnahme auf Kommunikationsakte, die als abgeschlossen (vergangen) oder als anschlussfähig (zukünftig) klassifiziert werden. Als konkrete Beispiele für die Operationsweise des Gedächtnisses nennt Luhmann (ebd.: 320 ff.) unter anderem das Zensurensystem in der Schule, das Kreditwesen in der Wirtschaft sowie die Schemata ‚Werte‘ und ‚Interessen‘ für den Bereich der Politik (siehe hierzu auch ders. 1995a: 114 ff., 2000: 170 ff.). Bezogen auf die Gesellschaft als Ganzes nimmt das Gedächtnis aus dieser Perspektive die Form an, die gemeinhin mit dem Begriff der Kultur bezeichnet und anhand gesellschaftlicher Semantiken beschrieben wird (ders. 1997: 584 ff.).24
Diese mit dem Instrumentarium der Systemtheorie entworfene funktionale Fassung der Gedächtnisproblematik liefert ein Modell, das es im Gegensatz zu Ansätzen, die das Gedächtnis als Wissensvorrat konzipieren, erstens erlaubt, soziale Phänomene von Erinnern und Vergessen unabhängig von der Interaktion sozialer Akteure zu erfassen und zu analysieren (vgl. Sebald/Weyand 2011: 177 f.). Indem Luhmann zwischen dem Gedächtnis sowie Erinnern und Vergessen trennt, wird es zweitens möglich, die Fähigkeit, Kommunikationsakte zu klassifizieren, und die dabei (erinnerten oder vergessenen) Inhalte (beziehungsweise Wissensbestände) jeweils für sich genommen zu betrachten und gegebenenfalls unabhängig voneinander zu untersuchen. Darüber hinaus lässt sich die Frage, die zuvor in Bezug auf die von Berek vertretene Fassung des Gedächtnisses als Teil des Wissensvorrats aufgeworfen wurde, nämlich wodurch Wissensbestände einen Vergangenheitsbezug erhalten und überhaupt als ‚vergangen‘ (an)erkannt werden, beantworten: indem Wissensbestände, die qua Gedächtnis als anders klassifiziert werden, erinnert, also reflexiv sichtbar (gemacht) werden und dabei temporal, das heißt als der Vergangenheit zugehörig, bestimmt werden. Die reflexive Bezugnahme auf die Unterscheidung gleich/ungleich ermöglicht eine temporale Verortung (früher/heute) und begründet so ein Bewusstsein von Zeit.
Dass Vergangenheit erst durch das Gedächtnis ex post (re)konstruiert wird, ist eine Erkenntnis, die spätestens seit den Arbeiten von Maurice Halbwachs als bekannt vorausgesetzt werden kann. Luhmanns Verdienst ist es gleichwohl, die Bedeutung der Herstellung, also der Wahrnehmung und Einordnung von Differenz (in Form von Vergessen und Erinnern) für die Funktionsweise des Gedächtnisses und somit für die Konstruktion von Zeit nochmals explizit aufgezeigt zu haben. Die strikte Trennung zwischen psychischen und sozialen Systemen, die die Luhmann’sche Systemtheorie kennzeichnet, erlaubt es zudem nicht nur, ganz unterschiedliche Typen sozialer Gedächtnisse in den Blick zu nehmen. Die für den Einzelnen damit verbundene ‚Entlastung‘ (vgl. Schimank [1999] 2007: 244) gilt darüber hinaus auch für den Bereich des Gedächtnisses: Was wir im Alltag individuell vergessen und erinnern, ist zunächst einmal unabhängig von dem, was als Wert beziehungsweise Interesse im Politiksystem Gültigkeit beansprucht oder gesellschaftlich als ‚Kultur‘ verhandelt wird. Für die allgemeine Systemtheorie spielt die Frage des individuellen Gedächtnisses daher keine Rolle. Demgegenüber zielt das mit dieser Arbeit verfolgte Erkenntnisinteresse genau auf die Frage, wovon es abhängt, welche Wissensbestände vom Einzelnen als gleich oder anders aufgefasst und als (nicht) anschlussfähig für die Zukunft klassifiziert werden. Anders formuliert: Wenn man davon ausgeht, dass die Art, wie und was sich Individuen als ‚Vergangenheit‘ vorstellen, in irgendeiner Weise sozial beeinflusst wird, wie ist das Verhältnis zwischen dem Einzelnen und seiner sozialen Umwelt beziehungsweise zwischen dem Gedächtnis psychischer und sozialer Systeme zu denken?
Fragen wie diese lassen sich im Rahmen eines rein systemtheoretisch fundierten Gedächtnisansatzes nicht bearbeiten. Aufschlussreich sind daher Überlegungen, die Luhmanns funktionalistische Betrachtungsweise mit wissenssoziologischen Annahmen in der Tradition von Schütz sowie Berger und Luckmann, wie wir sie bei Berek kennengelernt haben, verbinden. Ein interessantes Beispiel hierfür liefert die gedächtnistheoretische Konzeption, die Gerd Sebald und Jan Weyand (2011; siehe hierzu auch Sebald 2014) unter anderem vor dem Hintergrund einer empirischen Studie zur familialen Erinnerung an den Nationalsozialismus (Sebald et al. 2011) entwickelt haben.
Um ihre Überlegungen zur „Formierung sozialer Gedächtnisse“ zu begründen, greifen Gerd Sebald und Jan Weyand (2011) sowohl Luhmanns differenzierungstheoretische Annahmen, aus denen sich die Pluralität sozialer Gedächtnisse ableitet, wie auch dessen funktionalistischen Ansatz auf, ohne jedoch die Prämissen der Systemtheorie zu übernehmen. Stattdessen machen sie Anleihen bei Schütz und dessen Verständnis hinsichtlich der Herstellung von Sinn. Entsprechend wird das Gedächtnis von ihnen bestimmt als die „Fähigkeit von sozialen Systemen und Individuen, sinnhafte Rekonstruktionen in der Zeit zu bilden“ (ebd.: 180). Im Mittelpunkt stehen diejenigen Faktoren, die diesen Prozess der Sinnproduktion beeinflussen – das bezeichnen die Autoren als „Formierung“. Fünf Faktoren werden dabei unterschieden:
Differenzierung (vgl. ebd.: 181 f.): Sebald und Weyand weisen die Vorstellung eines gesellschaftsübergreifenden Gedächtnisses, wie es beim Konzept des kulturellen Gedächtnisses nach Jan und Aleida Assmann anklingt, entschieden zurück. Aufgrund der funktionalen Differenzierung von Handlungsbereichen und der Pluralisierung von Lebensstilen auf der einen sowie dem kontinuierlichen Wechsel der Generationen auf der anderen Seite gehen sie mit Luhmann von der Existenz vieler verschiedener sozialer Gedächtnisse aus, die sich teils überschneiden, teils in Widerspruch zueinander stehen.
Medialität (vgl. ebd.: 182 f.): Die Rekonstruktion von Vergangenheit erfolgt stets zeichenvermittelt und ist daher auf Medien angewiesen. Wie Vergangenes erinnert wird, hängt nach Sebald und Weyand insofern (auch) von der Eigenlogik ab, die jedes Medium kennzeichnet und sich sowohl auf die Form der Vergangenheitsrepräsentation als auch auf deren Reichweite beziehungsweise Anschlussfähigkeit auswirkt.
Authentizität (vgl. ebd.: 183 f.): Die Autoren verweisen darauf, dass Erinnerungen immer mit bestimmten Geltungsansprüchen, insbesondere mit dem Anspruch auf Wahrheit, verbunden sind, der über die Zuschreibung von Authentizität eingelöst wird. Zuschreibung von Authentizität bezieht sich hier auf „die sozial konstituierte und geteilte Annahme, das Erinnerte sei sachlich angemessen und stelle eine korrekte Rekonstruktion der Vergangenheit dar“ (ebd.: 184). Durch Authentizitätskonstrukte (wie z. B. die Berufung auf Zeitzeugenschaft) werden Vergangenheitsrepräsentationen in ihrer Geltungskraft bestärkt, aber zugleich auch verändert.
Kommunikative Gattungen (vgl. ebd.: 184 ff.): Sebald und Weyand streichen Erzählungen sowie Diskurse als diejenigen kommunikativen Gattungen (im Sinne von Luckmann 1986; Knoblauch 1999) heraus, die durch die ihnen innewohnenden Logiken maßgeblich beeinflussen, wie Vergangenheit erinnert wird.
Relevanzen (Sebald/Weyand 2011: 186 f.): Neben den zuvor genannten Faktoren, die bestimmen, in welcher Weise Vergangenheitsbezüge konstruiert werden, wird von den Autoren als fünfter und letzter Aspekt mit dem Begriff der Relevanz die Selektivität von Erinnerungen explizit angesprochen. Relevanzen lassen sich im Anschluss an Schütz als Selektionsmuster verstehen, die in ständiger Auseinandersetzung mit der sozialen Umwelt entstehen und sich dabei verändern. Relevanzen entscheiden darüber, welche Deutungen in Bezug auf die Vergangenheit in welchem Moment aus welchem Grund ausgewählt werden.
Die Gedächtniskonzeption von Sebald und Weyand hebt darauf ab, sowohl die Vielfalt als auch die Beschränkung möglicher Varianten sozialer Sinnproduktion zu berücksichtigen. Inwiefern es sich bei den von ihnen aufgeführten „variierenden“ und „selektiven“ Faktoren (ebd.: 174 et passim) tatsächlich um eine vollständige Aufzählung der entscheidenden Parameter für Vergangenheits(re)konstruktionen handelt (ebd.: 181), soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Wichtiger erscheint vielmehr die Veränderung des Blickwinkels, die mit der Fokussierung auf die Formierungsbedingungen sozialer Gedächtnisse einhergeht: Das Gedächtnis wird in diesem Fall nicht als eine (über Inhalte oder Strukturen) verdinglichte soziale Form bestimmt, sondern als Metapher für das Ensemble unterschiedlicher Einflussgrößen gebraucht, die Prozesse sozialer, zeitbezogener Sinnbildung prägen.
In Bezug auf das vorliegende Erkenntnisinteresse sind mit Blick auf die zuletzt präsentierte Konzeption von Sebald und Weyand zwei Aspekte besonders hervorzuheben: Zum einen lässt sich durch die Kategorie der Relevanz nicht nur das Problem der Auswahl bestimmter Sinngehalte unter einer Vielzahl möglicher Alternativen lösen und somit das Moment der Selektivität von Erinnerung als Voraussetzung für Kontinuität wie auch für den Wandel von Sinnbildungsprozessen systematisch erfassen. Als Wahrnehmungs-, Deutungs- und Handlungsmuster verstanden, die sowohl biographischer als auch sozialer Natur sein können und die Klassifizierung von Wissensbeständen erlauben, ermöglicht das Konzept der Relevanz darüber hinaus, die bereits bei Berek angesprochenen Wechselwirkungen zwischen der individuellen und kollektiven Ebene zu präzisieren (siehe hierzu auch Kap. 9.3.): Die soziale Prägung individueller Erinnerungen erfolgt demnach weniger in Form identischer Inhalte, sondern in erster Linie über die Setzung bestimmter Relevanzen, die sich sowohl von Gruppe zu Gruppe als auch mit der Zeit verändern. Zum anderen wird von Sebald und Weyand die wichtige Frage des Geltungsgrades der auf die Vergangenheit bezogenen Sinnprodukte angesprochen – allerdings in erster Linie mit Blick auf den Authentizitätsanspruch, der mit Erinnerungen gemeinhin verknüpft wird. Das Ausmaß der Vereinbarkeit beziehungsweise Unvereinbarkeit individueller Sinnkonstruktionen mit den in unterschiedlichen sozialen Bereichen vorherrschenden Wirklichkeitskonstrukten wird dabei nur indirekt, etwa in Bezug auf die formierende Kraft der Diskursen innewohnenden Eigenlogik, angesprochen. Wie im Weiteren gezeigt wird, ist dieser Aspekt jedoch nicht zuletzt entscheidend, wenn es um Sinnbildung im Kontext eines politischen Umbruchs geht, wo die Anschlussfähigkeit von Kommunikation auf dem Spiel steht (Luhmann) und sich insbesondere die Frage stellt, wer über die Klassifikation von Wissen bestimmt und somit entscheiden kann, welche Wissensbestände gesamtgesellschaftliche Gültigkeit beanspruchen können und in diesem Sinne objektiviert werden und welche nicht (Berek). Dadurch ausgelöste Verschiebungen der kollektiven Relevanzsysteme wirken sich wiederum auf die individuelle Ebene aus, da das Verhältnis zwischen biographischen und sozial auferlegten Relevanzen vom Einzelnen gegebenenfalls neu bestimmt werden muss. Eine Anpassung der Art und Weise, wie individuelle Erfahrungen vergegenwärtigt werden, ist – häufig – die Folge.
Obwohl es Sebald und Weyand um die Identifikation von Mechanismen sozialer Sinnkonstruktionen „in der Zeit“ (ebd.: 180) geht, bleibt die Frage, wie und wodurch infolge der ‚Arbeit‘ des Gedächtnisses Zeitlichkeit entsteht oder hergestellt wird, bei ihrer Konzeption – ähnlich wie bei Berek – unbeachtet. Hier erscheint der Rückgriff auf das von Luhmann eingebrachte Moment der Reflexivität hilfreich: Sinnbildung vollzieht sich durch die Auswahl und Verknüpfung von Wissensbeständen und setzt somit Klassifizierung(en) voraus. Erst durch die reflexive Bezugnahme auf das Ergebnis dieser Klassifizierung(en) wird Gegenwart (als Differenz zwischen Vergangenheit und Zukunft) und somit Zeitbewusstsein konstituiert. Genauer gesagt ermöglicht die Klassifizierung von Wissensbeständen entlang der beiden zuvor eingeführten Unterscheidungen (gleich/ungleich sowie früher/heute) Sinnbildung in inhaltlicher Hinsicht (Sachdimension), in Bezug auf andere Personen, Gruppen oder Systeme (Sozialdimension) sowie in temporaler Hinsicht (Zeitdimension).25 Indem Individuen (beziehungsweise soziale Gruppen oder soziale Systeme) Wissensbestände in sachlicher sowie sozialer Hinsicht als gleich oder anders sowie in temporaler Hinsicht als abgeschlossen oder anschlussfähig für die Zukunft klassifizieren, können sie sich selbst sowohl im Vergleich zu anderen wiederkennen als auch in zeitlicher Hinsicht, in Bezug auf Kontinuität und Wandel, verorten und somit Identität ausbilden. Darin besteht die Identitätsfunktion des Gedächtnisses. Die Klassifizierung von Wissensbeständen als Voraussetzung für Sinnbildung hat darüber hinaus Einfluss auf Art (und Ausmaß) der Inanspruchnahme und des Austauschs von Wissensbeständen, da auf diese Weise die Passfähigkeit zwischen den verschiedenen sozialen Welten, an denen der Einzelne teilhat, und seiner eigenen, biographischen Sinnwelt festgelegt wird. Darin besteht die Integrationsfunktion des Gedächtnisses.
Unter forschungspraktischen Gesichtspunkten lenkt das Gedächtnis als Bezeichnung für die Fähigkeit, Wissensbestände zu klassifizieren und so Sinnbildung in sachlicher, sozialer und temporaler Hinsicht zu ermöglichen, den Blick auf den beziehungsweise die Ort(e) sowie die Umstände, wo und wie Prozesse sozialer Sinnbildung reflexiv werden und entsprechend beobachtet werden können. In Kapitel 4 werden zwei solcher Orte anhand der Konzepte ‚Gedächtnispolitik‘ und ‚Biographie‘ näher vorgestellt.
Der Abgleich von Wissensbeständen als Grundlage für die Bildung von Sinn-und Wirklichkeitskonstruktionen erfolgt an diesen (und anderen) Orten auf kontinuierliche Weise. Sofern sich Veränderungen in den individuellen wie kollektiven Wissensvorräten und den damit verbunden Relevanzsystemen evolutionär und nicht sprunghaft vollziehen, bleiben sie äußeren Betrachtern häufig verborgen. In Phasen tiefgreifender sozialer Umbrüche, wie sie beispielsweise mit Revolutionen, (Bürger)Kriegen oder politischen Systemwechseln einhergehen, treten die mit dem Gedächtnis in individueller wie kollektiver Hinsicht verbundenen Klassifizierungsvorgänge dagegen deutlich hervor, da sie in der Regel eine reflexive Verarbeitung erforderlich machen. Auch Ungleichzeitigkeiten bei der Entwicklung individueller und kollektiver Wissensbestände werden in diesen Fällen besonders sichtbar. Die identitäts- wie integrationsspezifischen Herausforderungen des Gedächtnisses lassen sich hier daher besonders gut verdeutlichen.
Entgegen geläufiger Gedächtniskonzepte, die das Gedächtnis als eine Art Wissensvorrat bestimmen, wird hier im Anschluss an Luhmann eine funktionalistische Sicht auf das Gedächtnis vertreten. Im Mittelpunkt steht damit die Art und Weise, wie Individuen, soziale Gruppen oder soziale Systeme auf Wissensbestände zugreifen, um Identität herzustellen und zugleich Anschlussfähigkeit nach außen und somit Integration sicherzustellen. Das Gedächtnis lässt sich demnach als die Fähigkeit von Individuen, sozialen Gruppen oder sozialen Systemen bezeichnen, Wissensbestände entlang der Unterscheidung gleich/ungleich sowie früher/heute in sachlicher, sozialer und temporaler Hinsicht zu klassifizieren und so zu Sinnbildung in der Zeit beizutragen.
Sinnbildungsprozesse und somit auch die damit verbundenen Klassifizierungen werden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst. Was überhaupt ausgewählt und reflexiv vergegenwärtigt werden kann, hängt von (individuellen und kollektiven beziehungsweise systemspezifischen) Relevanzen ab. Die individuellen und sozialen Relevanzen können miteinander übereinstimmen, aber auch voneinander abweichen. Relevanzen sind wandelbar. Sie verändern sich im Zuge der individuell gemachten Erfahrungen, aber auch infolge einer Verschiebung von Geltungsansprüchen, die an bestimmte Machtverhältnisse (und/oder Machtkämpfe und deren Ergebnisse) gebunden sind. Am Beispiel eines politischen Umbruchs lässt sich dies besonders gut veranschaulichen. In diesem Fall kommen aufgrund radikal veränderter politischer Konstellationen neue Geltungsansprüche und somit neue kollektive Relevanzsetzungen zum Tragen, was sich auch auf die Ebene des Einzelnen auswirkt. Die Frage, wie ein Bewusstsein für die Kontinuität des eigenen Lebens trotz Veränderungen bewahrt und zugleich die Anpassung an sich verändernde soziale Umstände gestaltet werden kann, tritt hier in konzentrierter Form zutage, da die Notwendigkeit, die eigene Identität aufrechtzuerhalten, unter Umständen sogar in Konkurrenz zu sozialen Integrationserfordernissen geraten kann.
Welche dies im Einzelnen sind, wird im folgenden Kapitel aufgezeigt. Es dient der Herleitung einer wissenssoziologisch fundierten Konzeption von Integration, die zusammen mit dem soeben explizierten Gedächtnisbegriff die theoretische Basis für die empirische Untersuchung bildet.
12 Für die Geschichtswissenschaft siehe beispielhaft Niethammer (1993); François/Schulze (2001); Uhl (2004); für die Literaturwissenschaft A. Assmann (1999a); Erll (2005); Erll/Nünning (2005).
13 Siehe Kohlstruck (2004); Schwelling (2008); König (2008).
14 Für einen Überblick über den bzw. die sogenannten „cultural turn(s)“ siehe Bachmann-Medick (2006), für eine spezielle transdisziplinäre kulturwissenschaftliche Verortung des Gedächtnisses siehe A. Assmann (2002) sowie Erll (2003).
15 Eine umfassende Übersicht über die inzwischen kaum noch überschaubare Forschungsliteratur zur Gedächtnisthematik wird dabei nicht angestrebt. Siehe hierfür z. B. die Beiträge in Gudehus/Eichenberg/Welzer (2010).
16 Der psychologische Strang der Gedächtnisforschung wird im Folgenden nicht näher betrachtet, da der Fokus dort auf der Betrachtung individueller Gedächtnisvorgänge liegt. Soziale Einflussfaktoren werden zwar durchaus in Rechnung gestellt, deren genauere Bestimmung wird gleichwohl – etwa von Welzer (2002: 148; vgl. hierzu auch Sebald/Weyand 2011: 177) – als „heillose Spekulatio[n]“ aufgefasst.
17 Siehe hierzu auch die entsprechenden überlegungen von Dimbath und Heinlein (2014).
18 In der Tat nimmt für Aleida Assmann (2004: 46 f.) in den Bereichen Religion, Geschichte und Kunst „Kultur die Form des Gedächtnisses an“.
19 Unter Berufung auf die Forschungsergebnisse im Bereich der Neurowissenschaften und der Kognitionspsychologie unterscheidet Welzer (2002: 24 ff.) zwischen Gedächtnistypen, die in verschiedenen Gehirnarealen verortet sind. Das „semantische“ Gedächtnis umfasst danach sogenanntes Faktenwissen, also bewusst verfügbare, aber weitgehend kontextfreie Wissensinhalte (z. B. das, was man in der Schule gelernt hat). Das „episodische“ Gedächtnis steht für die expliziten, intentionalen Akte der Rekonstruktion individueller Erlebnisse und Erfahrungen. Das „prozedurale“ Gedächtnis beinhaltet alle körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten wie Radfahren, Klavierspielen, Rasieren, Schreiben etc., die mit Alfred Schütz auch als „Routine“- bzw. „Gewohnheitswissen“ bezeichnet werden können (Schütz/Luckmann 2003: 156 ff.; vgl. hierzu auch Honer 2003: 53). Als vierte Gedächtnisform wird von Welzer als „Priming“ die unbewusste Verarbeitung von Reizwahrnehmungen durch das Gehirn angeführt.
20 Die Unterscheidung zwischen dem „kommunikativen“ und dem „kulturellen“ Gedächtnis wurde von Jan Assmann begründet. Während sich das kommunikative Gedächtnis auf Alltagskommunikation über die „rezente Vergangenheit“ (J. Assmann [1992] 2000: 50) bezieht, steht das kulturelle Gedächtnis für die „organisierte bzw. zeremonialisierte Kommunikation“ auch über weit zurückliegende Ereignisse und Erfahrungen, die als „objektivierte Kultur“, also in Form von Texten, Bildern, Riten, Bauwerken, Denkmälern usw. dauerhaft tradiert und bewahrt werden (J. Assmann 1988: 11). Aleida Assmann (1999a: 130 ff.) hat darauf aufbauend die Differenzierung zwischen dem „Funktionsgedächtnis“ und dem „Speichergedächtnis“ eingeführt, die dazu dient, zwischen den aktivierten und (gerade) nicht aktivierten, aber potenziell aktivierbaren Elementen des kulturellen Gedächtnisses zu unterscheiden, und in späteren Arbeiten den Ansatz von kommunikativem und kulturellem Gedächtnis weiter ausdifferenziert (z. B. A. Assmann 2007: 36).
21 „Die Wirklichkeit der Alltagswelt erscheint bereits objektiviert, das heißt konstituiert durch eine Anordnung der Objekte, die schon zu Objekten deklariert worden waren, bevor ich auf der Bühne erschien.“ (Berger/Luckmann [1966] 2003: 24)
22 „Jede Handlung, die man häufig wiederholt, verfestigt sich zu einem Modell, welches unter Einsparung von Kraft reproduziert werden kann und dabei vom Handelnden als Modell aufgefaßt wird. Habitualisierung in diesem Sinne bedeutet, daß die betreffende Handlung auch in Zukunft ebenso und mit eben der Einsparung von Kraft ausgeführt werden kann [Hervorhebung im Original].“ (ebd.: 56)
23 „Institutionalisierung findet statt, sobald habitualisierte Handlungen durch Typen von Handelnden reziprok typisiert werden. Jede Typisierung, die auf diese Weise vorgenommen wird, ist eine Institution.“ (ebd.: 58)
24 Die systemtheoretische Perspektive kreuzt sich an dieser Stelle mit der von Jan und Aleida Assmann vorgelegten kulturwissenschaftlichen Theorie des kulturellen Gedächtnisses. Siehe hierzu die überlegungen von Mirjam-Kerstin Holl (2003: v. a. Kap. 4), die der Frage der Vereinbarkeit der Luhmannschen Systemtheorie mit der kulturwissenschaftlichen Gedächtnistheorie im Einzelnen nachgegangen ist.
25 Zur Unterscheidung zwischen diesen drei Sinndimensionen siehe Luhmann (1984: 112 ff.; vgl. auch Baraldi/Corsi/Esposito 1997: 173 ff.).
