Inhaltsverzeichnis
InhaltsverzeichnisHinweis zum UrheberrechtImpressumAutorenVorwort Kapitel I Grundlagen des Internationalen Steuerrechts und bestimmter nationaler Bestimmungen mit Auslandsbezug Teil A Grundlagen des Internationalen Steuerrechts1 Begriff des Internationalen Steuerrechts1.1 Steuerinländer mit Auslandseinkünften1.2 Steuerausländer mit Inlandseinkünften1.3 Steuerinländer und Steuerausländer bei anderen Steuerarten2 Rechtsquellen des Internationalen Steuerrechts2.1 Nationales bzw. innerstaatliches Steuerrecht2.1.1 Ertragsteuerrecht2.1.2 Außensteuergesetz2.1.3 Allgemeines Abgabenrecht (Abgabenordnung)2.2 Abkommensrecht2.3 Europäisches Steuerrecht2.4 Völkerrecht bzw. multilaterales/supranationales Steuerrecht3 Überblick über die internationale Doppelbesteuerung3.1 Steuerzugriff des Wohnsitzstaates und des Quellenstaates3.2 Beispiele für Doppelbesteuerung3.3 Begriff der Doppelbesteuerung3.4 Begriffe der Doppelbelastung, Mehrbelastung und Minderbelastung4 Spezialfragen zum Begriff der Doppelbesteuerung4.1 Unterschiedliche nationale Steuerhoheiten4.1.1 Grundsätzliches4.1.2 Gewerbesteuer4.2 Identität des Steuersubjekts4.2.1 Grundsätzliches4.2.2 Personenvereinigungen4.2.3 Sonderfälle4.3 Identität des Steuerobjekts4.4 Identität der Steuerperiode4.5 Gleichartigkeit der Steuern5 Vermeidung der Doppelbesteuerung5.1 Gründe für die Vermeidung der Doppelbesteuerung5.1.1 Steuerliche, verfassungsrechtliche und europarechtliche Gründe5.1.2 Volkswirtschaftliche und außenwirtschaftliche Gründe5.2 Rechtsgrundlagen für die Vermeidung der Doppelbesteuerung5.2.1 Einseitige Vorschriften (unilaterale bzw. nationale Maßnahmen)5.2.2 Zweiseitige Vorschriften (bilaterale Maßnahmen – Doppelbesteuerungsabkommen)5.2.3 Mehrseitige Vorschriften (multilaterale Maßnahmen)Teil B Persönliche Steuerpflicht im Internationalen Steuerrecht1 Allgemeines2 Unbeschränkte Steuerpflicht2.1 Folgen der unbeschränkten Steuerpflicht und der Welteinkommensprinzip2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht von natürlichen Personen (§ 1 Abs. 1 EStG)2.2.1 Grundlegendes zum Wohnsitz i. S. d. § 8 AO2.2.2 Sonderfälle des § 8 AO: Kinder und Arbeitnehmerentsendungen2.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt i. S. d. § 9 AO2.2.4 Beispiele zu §§ 8, 9 AO2.3 Unbeschränkte Steuerpflicht von juristischen Personen (§ 1 Abs. 1 KStG)2.4 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG)3 Überblick über die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (§ 1 Abs. 3 und 1a EStG)4 Überblick über die beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG)Teil C Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei einem internationalen Steuerfall1 Allgemeines2 Rang der Doppelbesteuerungsabkommen gem. § 2 AO3 Einzelne Methoden bzw. Maßnahmen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung3.1 Zuteilung bzw. Verzicht und Beschränkung von Besteuerungsrechten durch ein Doppelbesteuerungsabkommen3.1.1 Verteilungsnormen3.1.2 Einkünfteartikel3.2 Freistellungsmethode3.2.1 Abkommensrechtliche Maßnahme3.2.2 Wirkungsweise3.2.3 Progressionsvorbehalt3.2.4 Arten des Progressionsvorbehalts3.2.5 Ausländische Steuer3.3 Anrechnungsmethode3.3.1 Arten der Anrechnung3.3.2 Direkte Anrechnung3.3.2.1 Unbegrenzte Anrechnung3.3.2.2 Begrenzte Anrechnung3.3.2.3 Anrechnung fiktiver Steuern3.4 Abzugsmethode3.4.1 Grundsätzliches3.4.2 Wahlrecht3.5 Pauschalierungsmethode3.5.1 Grundsätzliches3.5.2 Rechtsgrundlagen3.6 Erlassmethode3.6.1 Grundsätzliches3.6.2 Rechtsgrundlagen3.7 Ermäßigungsmethode4 Anwendbarkeit der Methoden auf einen internationalen Steuerfall4.1 Methodenvielfalt4.2 Steuerfälle mit Bezug zu Nicht-DBA-Staaten4.3 Steuerfälle mit Bezug zu DBA-Staaten4.4 Systematische Prüfungsfolge der Steuerfälle mit Auslandsbezug4.4.1 Einkünfte aus DBA-Staaten4.4.2 Einkünfte aus Nicht-DBA-StaatenTeil D Berücksichtigung ausländischer Einkünfte bei der innerstaatlichen Ertragsbesteuerung1 Anwendungsfälle2 Einkunftsarten, Einkunftsquellen2.1 Ertragsteuerliche Einkunftsarten2.2 Einkunftsquellen2.3 Ausländische Einkünfte (§ 34d EStG)2.4 Inländische Einkünfte (§ 49 Abs. 1 EStG)2.5 Einkünfteartikel in den Doppelbesteuerungsabkommen3 Unterscheidung von Einkünfteermittlung und Einkünftezuordnung3.1 Einkünfteermittlung3.2 Einkünftezuordnung3.3 Zuordnung von Wirtschaftsgütern3.4 Zuordnung von Betriebsausgaben und Werbungskosten zu ausländischen Einkünften3.4.1 Einkünfte aus Nicht-DBA-Staaten3.4.2 Einkünfte aus DBA-Staaten3.4.3 Steuerfreie ausländische Einkünfte3.4.4 Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 und Abs. 2 EStG3.4.5 Abzugsverbot des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG4 Ermittlung der ausländischen Einkünfte4.1 Anwendbarkeit der deutschen Einkünfteermittlungsvorschriften4.2 Einkünfteermittlungsmethoden4.2.1 Direkte Einkünfteermittlung4.2.2 Indirekte Einkünfteermittlung4.3 Vorrang des Abkommensrechts4.4 Inlandsbezogene Steuervorschriften4.5 Ermittlung von Gewinneinkünften4.6 Ermittlung von Überschusseinkünften4.6.1 Grundsätze4.6.2 Umrechnung ausländischer Besteuerungsgrundlagen bei Überschussermittlung4.6.3 Umrechnungskurse4.6.4 Zeitpunktbezogene ausländische Überschusseinkünfte4.6.5 Zeitpunktbezogene ausländische Gewinneinkünfte4.6.6 Zeitraumbezogene ausländische Überschusseinkünfte4.6.6.1 Einkünftezuordnung4.6.6.2 Einkünfteermittlung4.6.7 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Ausland4.6.8 Sonstige ausländische Veräußerungsgewinne (§ 17 EStG)5 Abgabenrechtliche Vorschriften5.1 Anzeigepflichten5.2 Erhöhte Mitwirkungspflicht5.3 Erfüllung der BuchführungspflichtenTeil E Die nationalen Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung nach §§ 34c und 32b EStG (einschließlich § 32d EStG)1 Vorbemerkung1.1 Rechtsentwicklung1.2 Anwendungsbereich der nationalen Maßnahmen1.3 Stellung des § 34c EStG im System des Einkommensteuerrechts1.4 Tatbestandsmerkmale des § 34c Abs. 1 – 3 EStG im Überblick2 Begriff der ausländischen Einkünfte gem. § 34d EStG2.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten ausländischen Einkünften2.2 Konzeption der ausländischen Einkünfte2.3 Umgekehrte isolierende Betrachtungsweise2.4 Auslandsbezug2.5 Arten ausländischer Einkünfte2.6 Aufteilung ausländischer Einkünfte und ausländischer Steuerbeträge zum Zwecke der inländischen Steuerbehandlung2.7 Positive und negative ausländische Einkünfte2.7.1 Negative Einkünfte im Ausland und Inland2.7.2 Positive ausländische Einkünfte, negatives Ergebnis im Inland2.7.3 Negative ausländische Einkünfte, positives Ergebnis im Inland2.8 Katalog der ausländischen Einkünfte (§ 34d EStG)2.8.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft2.8.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb2.8.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit2.8.4 Einkünfte aus Veräußerung2.8.5 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit2.8.6 Einkünfte aus Kapitalvermögen2.8.7 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung2.8.8 Sonstige Einkünfte3 Ausländische Steuer auf ausländische Einkünfte3.1 Vergleichbarkeit der ausländischen Steuer3.2 Festsetzungsformen der ausländischen Steuer3.3 Abgabehoheiten in föderal gegliederten Staaten3.4 Entrichtung der ausländischen Steuer3.5 Um Ermäßigungsanspruch gekürzt3.6 Umrechnung der ausländischen Steuer4 Durchführung der Steueranrechnung gem. § 34c Abs. 1 EStG4.1 Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Inland (Welteinkommensprinzip)4.2 Zeitliche Einbeziehung in die deutsche Bemessungsgrundlage4.3 Begrenztes Anrechnungsverfahren4.4 Durchführung des Anrechnungsverfahrens nach dem Höchstbetrag4.4.1 Ermittlung der deutschen Einkommensteuer4.4.2 Ermittlung der ausländischen Steuerbeträge4.4.3 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens4.4.4 Ermittlung der ausländischen Einkünfte4.5 Staatenbezogenes Anrechnungsverfahren: Per-Country-Limitation4.6 Keine Steuererstattung aufgrund der Anrechnung4.7 Anrechnung von Amts wegen5 Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte nach § 34c Abs. 2 EStG5.1 Voraussetzungen des § 34c Abs. 2 EStG5.2 Durchführung5.3 Steuerabzug bei Einnahmen nach § 3 Nr. 40 EStG und Investmentfonds5.4 Steuerabzug in Verbindung mit § 10d EStG5.5 Wahlrecht zwischen § 34c Abs. 1 und Abs. 2 EStG bei Einkünften aus verschiedenen ausländischen Staaten5.6 Einkünftebezogener Abzug ausländischer Steuern5.7 Anwendung des § 34c Abs. 1 und 2 EStG bei zusammenveranlagten Ehegatten5.8 Anrechnung bzw. Abzug fiktiver Steuern5.9 Gesonderte und ggf. einheitliche Feststellung von Einkünften i. R. v. § 34c Abs. 2 EStG5.10 Anrechnung und Abzug ausländischer Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden im Rahmen der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 5 EStG5.10.1 Allgemeines5.10.2 Anrechnung der ausländischen Quellensteuer im Rahmen der Per-item-Limitation; Hinweis zur Abzugsmethode5.10.2.1 Anrechnung tatsächlich gezahlter Quellensteuer5.10.2.2 Anrechnung einer fiktiven Quellensteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens5.10.3 Anrechnung im Veranlagungsverfahren5.10.3.1 Pflichtveranlagung gem. Abgeltungsteuersatz5.10.3.2 Anrechnung fiktiver Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer5.10.3.3 Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG5.10.3.4 Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG5.10.4 Kapitalerträge aus Investmentvermögen5.10.5 Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG5.10.6 Subsidiaritätsklausel6 Abzug ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 3 EStG6.1 Vorbemerkung6.2 Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen7 Steuerpauschalierung und Freistellung nach § 34c Abs. 5 EStG, insbesondere Pauschalierungserlass und Auslandstätigkeitserlass7.1 Allgemeines7.2 Sinn und Zweck des Pauschalierungserlasses7.3 Auslandstätigkeitserlass7.4 Übungsfall zu den Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minderung der Doppelbelastung8 Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG8.1 Grundsätze8.2 Erscheinungsformen des Progressionsvorbehalts i. S. d. § 32b EStG im grenzüberschreitenden Kontext8.2.1 Positiver Progressionsvorbehalt8.2.2 Negativer Progressionsvorbehalt8.3 Systematische Vorbemerkung8.4 Personenkreis i. S. d. § 32b Abs. 1 EStG8.5 Sachliche Anwendungsvoraussetzungen8.5.1 Steuerbarkeit der ausländischen Einkünfte im Inland8.5.2 Ansässigkeit des Steuerpflichtigen im Inland aufgrund eines DBA8.5.3 Anordnung eines abkommensrechtlichen Progressionsvorbehalts8.6 Einschränkung des Progressionsvorbehalts bei EU-/EWR-Staaten durch § 32b Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG8.6.1 Rechtsentwicklung8.6.2 Gesetzliche Regelung8.7 Berechnung des Progressionsvorbehalts mittels der Hinzurechnungsmethode8.7.1 Berechnung8.7.2 Ermittlung der ausländischen Einkünfte nach deutschem Steuerrecht8.8 Ausschluss des negativen Progressionsvorbehalts nach § 2a Abs. 1 EStG8.9 Berücksichtigung der ausländischen Steuern8.10 Verlustabzug nach § 10d EStG8.11 Verhältnis des Progressionsvorbehalts zu § 3 EStG8.12 Anwendung des Progressionsvorbehalts bei ausländischen Sozialversicherungsleistungen8.13 Anwendung des Progressionsvorbehalts bei unbeschränkt Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 3 und § 1a EStG8.14 Ausländische Einkünfte aus Organschaft (§ 32b Abs. 1a EStG)8.15 Progressionsvorbehalt bei nur zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG)8.16 Progressionsvorbehalt und Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht8.17 Einschränkung des Steuergestaltungsmodells »Goldfinger« durch § 32b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. c EStGTeil F Steuerliche Behandlung von negativen Einkünften und Gewinnminderungen mit Auslandsbezug1 Beschränkung der Verlustverrechnung gem. § 2a Abs. 1 und 2 EStG1.1 Allgemeines1.2 Systematische Einordnung1.2.1 Erscheinungsformen der Auslandsverluste und Gewinnminderungen1.2.1.1 Unmittelbare Auslandsverluste1.2.1.2 Mittelbare Auslandsverluste1.2.2 Durchbrechung des Welteinkommensprinzips und des Nettoprinzips1.3 Sachlicher Anwendungsbereich1.3.1 Auslandsverluste aus Nicht-DBA-Drittstaaten1.3.2 Auslandsverluste aus DBA-Drittstaaten1.4 Bearbeitungsreihenfolge2 Einzelheiten zu § 2a Abs. 1 und 2 EStG2.1 Überblick über den Regelungsgehalt des § 2a Abs. 1 EStG2.2 Persönlicher Anwendungsbereich2.2.1 Natürliche Personen2.2.2 Personenvereinigungen2.2.3 Kapitalgesellschaften bzw. Körperschaftsteuersubjekte2.3 Negative Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG2.4 Verhältnis von § 2a EStG zu § 15a EStG2.5 Katalog der negativen ausländischen Drittstaaten-Einkünfte2.5.1 Enumerationsprinzip2.5.2 Negative Einkünfte aus einer in einem ausländischen Drittstaat belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätte (§ 2a Abs. 1 Nr. 1 EStG)2.5.3 Negative Einkünfte aus einer in einem Drittstaat belegenen gewerblichen Betriebsstätte (§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG)2.5.4 Teilwertabschreibung bzw. Veräußerungs- oder Auflösungsverluste im Zusammenhang mit einer zum Betriebsvermögen gehörenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus Drittstaaten (§ 2a Abs. 1 Nr. 3 EStG)2.5.5 Negative Einkünfte bei im Privatvermögen gehaltener Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft aus Drittstaaten (§ 2a Abs. 1 Nr. 4 EStG)2.5.6 Negative Einkünfte aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung in einem Drittstaat hat (§ 2a Abs. 1 Nr. 5 EStG)2.5.7 Negative Einkünfte aus der Vermietung oder der Verpachtung unbeweglichen Vermögens oder von Sachinbegriffen, wenn diese in einem Drittstaat belegen sind (§ 2a Abs. 1 Nr. 6 EStG)2.5.8 Negative Einkünfte bei Beteiligung an einer inländischen Körperschaft, die ihrerseits negative Einkünfte i. S. d. § 2a Abs. 1 Nr. 1 – 6 EStG erzielt (§ 2a Abs. 1 Nr. 7 EStG)2.6 Produktivitätsklausel (§ 2a Abs. 2 EStG)2.6.1 Grundsatz2.6.2 Produktive Auslandsverluste aus Drittstaaten2.6.2.1 Lieferung oder Herstellung von Waren außer Waffen2.6.2.2 Gewinnung von Bodenschätzen2.6.2.3 Bewirkung gewerblicher Leistungen2.6.2.4 Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsgütern2.6.2.5 Holdingaktivitäten2.6.2.6 Aktive mittelbare negative Einkünfte (Beteiligungsverluste)2.6.3 Nicht aufgeführte Auslandsverluste2.7 Durchführung des Verlustverrechnungsverbots2.8 Gesonderte Feststellung2.9 System des § 2a EStG2.10 Übertragung von nach § 2a EStG gesondert festgestellten Verlusten auf den Gesamtrechtsnachfolger2.11 Übungsfall zur beschränkten Verlustverrechnung3 (Keine) Berücksichtigung von ausländischen gewerblichen DBA-Verlusten nach § 2a Abs. 3 und 4 EStG a. F./Weitergeltung der Nachversteuerungsregelungen3.1 Grundsätze3.1.1 Aufhebung des Abzugs ausländischer Betriebsstättenverluste durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 und Steuerbereinigungsgesetz 19993.1.2 Frühere Regelung über den Abzug ausländischer Betriebsstättenverluste gem. § 2a Abs. 3 EStG3.1.3 Verbleibende Nachversteuerung von »Altverlusten«3.1.4 Gesonderte Feststellung des verbleibenden Betrags (§ 2a Abs. 3 Sätze 5, 6 und 8 i. V. m. § 52 Abs. 2 EStG)3.1.5 Gesamtrechtsnachfolge3.2 (Kein) Abzug von Verlusten aus EU-/EWR-Betriebsstätten durch BFH- und die EuGH-Rechtsprechung4 Übungsfall zur Anrechnungs- bzw. Freistellungsmethode und negativen ausländischen EinkünftenTeil G Grundsätze der beschränkten Steuerpflicht1 Systematik2 Persönliche Voraussetzungen der beschränkten Steuerpflicht2.1 Beschränkte Einkommensteuerpflicht2.2 Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht3 Sachliche Voraussetzungen der beschränkten Steuerpflicht3.1 Systematik3.2 Isolierende Betrachtungsweise (§ 49 Abs. 2 EStG)4 Durchführung der Besteuerung/Sondervorschriften bei beschränkter Steuerpflicht (§ 50 und § 50a EStG)5 Inländische Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 bis 11 EStG5.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 EStG)5.1.1 Behandlung in DBA-Fällen5.1.2 Durchführung der Besteuerung5.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis g EStG)5.2.1 Betriebsstätten- und Vertretereinkünfte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)5.2.1.1 Betriebsstätte5.2.1.2 Ständiger Vertreter5.2.1.3 Behandlung in DBA-Fällen5.2.2 Einkünfte aus dem Beförderungsbetrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG)5.2.3 Einkünfte aus der Ausübung oder Verwertung bestimmter gewerblicher Inlandstätigkeiten (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG)5.2.3.1 Darbietung im Inland5.2.3.2 Verwertung der Darbietung im Inland5.2.3.3 Mit Darbietungen oder deren Verwertung zusammenhängende Leistungen5.2.3.4 Behandlung in DBA-Fällen5.2.3.5 Durchführung der Besteuerung5.2.4 Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e EStG)5.2.4.1 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst e Doppelbuchst. aa EStG – Grundfall der Anteilsveräußerung5.2.4.2 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. bb EStG – Buchwertverknüpfung in Umwandlungsfällen5.2.4.3 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG – Besonderheit Immobiliengesellschaften5.2.4.4 Behandlung in DBA-Fällen5.2.5 Sonstige gewerbliche Veräußerungsgewinne i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG5.2.6 Berufssportler, Spielertransfer, »Spielerleihe« (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. g EStG)5.3 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG)5.3.1 Ausübungstatbestand5.3.2 Verwertungstatbestand5.3.3 Ergänzung durch feste Einrichtung oder Betriebsstätte5.3.4 Behandlung in DBA-Fällen5.3.5 Durchführung der Besteuerung5.4 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis d EStG)5.4.1 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG – Ausübungs- und Verwertungstatbestand5.4.2 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG – Inländische öffentliche Kassen5.4.3 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c EStG – Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstandsmitglied5.4.4 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d EStG – Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG5.4.5 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 – Bordpersonal inländischer Fluggesellschaften5.4.6 § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. f EStG – Arbeitslohn für Freistellungszeiten im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses5.4.7 Durchführung der Besteuerung5.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst.a bis c EStG)5.5.1 Dividenden, Wandelanleihen und Gewinnobligationen sowie stille Beteiligungserträge (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG)5.5.2 Kapitalerträge aus Grundpfandrechten und sonstigen Kapitalforderungen (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa, bb EStG)5.5.2.1 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa EStG5.5.2.2 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. bb EStG5.5.2.3 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d EStG5.5.3 Behandlung in DBA-Fällen5.5.4 Durchführung der Besteuerung5.6 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG)5.6.1 Subsidiarität und isolierende Betrachtungsweise5.6.2 Verpachtung eines inländischen Gewerbebetriebs5.6.3 Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG)5.6.4 Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 2 EStG)5.6.5 Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten (§ 49 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG)5.7 Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG5.8 Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG5.8.1 Grundstücksveräußerungen5.8.2 Veräußerung von Beteiligungen5.9 Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a EStG5.10 Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG5.11 Sonstige Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG5.12 § 49 Abs. 1 Nr. 11 EStG – die Besteuerung von Einkünften sog. »umgekehrt hybrider Rechtsträger«Teil H Unbeschränkte Steuerpflicht bei Grenzpendlern (§ 1 Abs. 3, § 1a EStG)1 Steuerproblematik bei Grenzpendlern2 Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag (§ 1 Abs. 3 EStG)2.1 Alternative Steuerbehandlung2.2 Jährlicher Belastungsvergleich2.3 Praktischer Anwendungsbereich3 Voraussetzungen der Option3.1 Persönliche Voraussetzungen3.2 Sachliche Voraussetzungen3.2.1 Inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG3.2.2 Einkünfte, die ganz oder fast ausschließlich der deutschen Einkommensteuer unterliegen3.2.2.1 Relative Grenze3.2.2.2 Absolute Grenze3.2.3 Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen3.2.4 Verfahrensrechtliche Voraussetzungen4 Rechtsfolgen der Option4.1 Grundsatz der Einzelveranlagung bei unbeschränkter Steuerpflicht4.2 Besonderheiten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 39c Abs. 4 EStG)4.3 Steuerabzugseinkünfte nach § 50a EStG (§ 1 Abs. 3 Satz 6 EStG)4.4 Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 5 EStG)5 Personen- und familienbezogene Vergünstigungen des § 1a EStG6 Übungsfall zur unbeschränkten Steuerpflicht bei GrenzpendlernTeil I Die Anti-Steueroasen-Gesetzgebung (Kurzhinweise)1 Allgemeines2 Persönlicher/sachlicher Anwendungsbereich3 Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete4 Betroffene Geschäftsvorfälle5 Abwehrmaßnahmen6 EinzelfragenKapitel II Das Recht der DoppelbesteuerungsabkommenTeil A Aufgabe, Zustandekommen, Auslegung und Missbrauch der Doppelbesteuerungsabkommen1 Aufgabe und Zweck der Doppelbesteuerungsabkommen1.1 Überblick und OECD-MA1.2 Einzelheiten1.3 Exkurs: Unilaterale und multilaterale Regelungen2 Zustandekommen, Rechtscharakter und Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen2.1 Stufen der Vertragsverhandlungen2.2 Normbestand der Doppelbesteuerungsabkommen2.3 Inkrafttreten und Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen, Art. 31 OECD-MA2.4 Treaty Overriding2.4.1 Allgemeines zu Treaty Overrides (Beispiele im EStG/AStG)2.4.2 Entwicklung der Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines Treaty Override2.5 Kündigung und Aussetzung von Doppelbesteuerungsabkommen, Art. 32 OECD-MA3 Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen3.1 Vorbemerkung3.2 Verhältnis des nationalen Steuerrechts zum Abkommensrecht3.3 Auslegungsgrundsätze für internationale Verträge3.3.1 Allgemeine Auslegungsregeln (Art. 31 WÜRV)3.3.2 Einzelne Auslegungsprinzipien3.3.2.1 Grammatische Interpretation3.3.2.2 Systematische Interpretation3.3.2.3 Auslegungsregel des Art. 3 Abs. 2 OECD-MA3.3.2.4 Teleologische Interpretation3.3.3 Bedeutung des OECD-Musterkommentars3.3.4 Zusammenfassung: Prüfungsreihenfolge zur Auslegung von DBA3.3.5 Konkretisierung der DBA-Regelungen3.3.6 Verständigungsverfahren3.4 Grundprinzipien der DBA-Auslegung3.5 Qualifikationskonflikte3.5.1 Allgemeines3.5.2 Positiver und negativer Qualifikationskonflikt3.5.3 Entstehungsmöglichkeiten bzw. weitere Unterscheidung von Qualifikationskonflikten3.5.3.1 Subsumtionskonflikt3.5.3.2 Klassifizierungskonflikt3.5.3.3 Subjektive und objektive Zurechnungskonflikte3.5.4 Lösung von Qualifikationskonflikten3.5.5 Praxisbeispiele zu Qualifikationskonflikten4 Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen4.1 Problemstellungen4.2 Rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen4.3 Internationale steuerrechtliche Missbrauchsregeln4.3.1 Völkerrechtliche und europarechtliche Missbrauchsklauseln4.3.2 Missbrauchsregelungen im OECD-Musterabkommen4.3.2.1 Muster der Limitation-on-Benefits-Regel (LOB)4.3.2.2 Muster für Principle-Purpose-Test (PPT)4.3.3 Einzelne Missbrauchsregelungen in den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen4.3.3.1 Regelungen über Treaty Shopping4.3.3.2 Rückfallklauseln und Subject-to-tax-Klauseln4.3.3.2.1 Allgemeines4.3.3.2.2 Der Vorrang von DBA-Regelungen4.3.3.2.3 Länderkatalog4.3.3.2.4 Sachlicher Anwendungsbereich4.3.3.3 Sonderregelungen für Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte – Switch-over-Klauseln4.3.3.3.1 Fallgruppen4.3.3.3.2 Doppelbesteuerungsabkommen mit sog Switch-over-Klauseln4.3.3.3.3 Doppelbesteuerungsabkommen ohne Switch-over-Klauseln4.3.3.3.4 Abkommensrechtliche Lösung von Zurechnungskonflikten nach Art. 1 Abs. 2 OECD-MA 20174.3.3.3.5 Die nationalen Regelungen des § 50d Abs. 8 – 11 EStG4.3.3.4 Remittance Base Principle4.3.3.5 Aktivitätsklausel4.3.3.6 Definition des Nutzungsberechtigten – Beneficial-ownership-Doktrin4.3.3.7 Öffnungsklauseln4.4 Nationale Missbrauchsregeln4.4.1 Außensteuergesetz4.4.1.1 Regelungsbereiche des Außensteuergesetzes4.4.1.2 Normen, die durch das AStG abgewandelt werden:4.4.2 Innerstaatliche Spezialnormen4.4.2.1 Vorrang des innerstaatlichen Steuerabzugs vor abkommensrechtlichen Steuervergünstigungen (§ 50d Abs. 1 EStG)4.4.2.2 Die deutsche Anti-Treaty-Shopping-Gesetzgebung4.4.2.2.1 Anlass und historische Entwicklung4.4.2.2.2 Neufassung durch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer 2021(Abz-StEntModG)4.4.2.3 Weitere nationale »Missbrauchsregelungen« in § 50d EStG4.5 Entwicklungen in der EU4.5.1 Empfehlung der Europäischen Kommission vom 28.01.20164.5.2 Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD)4.5.3 Richtlinienvorschlag zu Briefkastengesellschaften5 Die Anwendung des § 42 AO bei Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmen in einem Niedrigsteuerland (Basisgesellschaften/Briefkastengesellschaften)5.1 Prüfungsreihenfolge5.2 Definition und Tatbestandsvoraussetzungen5.3 Abgrenzung zu anderen Vorschriften5.3.1 Zum inländischen Ort der Geschäftsleitung5.3.2 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen5.4 Steuerliche »Anerkennung« ausländischer Gesellschaften5.5 Steuerlich nicht anzuerkennende ausländische Gesellschaften5.6 Beweislast5.7 Rechtsfolgen5.8 Verhältnis zum Außensteuergesetz5.9 Praktische Anwendungsfälle5.10 Europatauglichkeit und Entwicklungen im EU-Recht5.10.1 »Europatauglichkeit«5.10.2 Geplante EU-Richtlinie5.11 Gestaltungsmissbrauch bei beschränkter SteuerpflichtTeil B Aufbau, Begriffe und Wirkungsweise der Doppelbesteuerungsabkommen1 OECD-MA und Aufbau der Doppelbesteuerungsabkommen1.1 Vorbemerkung zum Musterabkommen der OECD (OECD-MA)1.2 Aufbau der DBA2 Geltungsbereiche der DBA2.1 Persönlicher Geltungsbereich (Abkommensberechtigung), Art. 1 OECD-MA2.2 Sachlicher Geltungsbereich, Art. 2 OECD-MA2.2.1 Steuern in föderal gegliederten Staaten2.2.2 Ergänzungsabgaben, Nebenabgaben, Ersatzabgaben, Zuschläge2.3 Räumlicher Geltungsbereich, Art. 30 OECD-MA2.4 Zeitlicher Geltungsbereich, Art. 31–32 OECD-MA3 Begriffsbestimmung bei Anwendung der DBA, Art. 3 OECD-MA3.1 Begriffsbestimmungen der DBA, insbesondere Art. 3 Abs. 1 und 2 OECD-MA3.2 Einzelne Begriffsbestimmungen des Art. 3 Abs. 1 OECD-MA3.2.1 Begriff der »Person« (Art. 3 Abs. 1 Buchst. a OECD-MA)3.2.2 Begriff der »Gesellschaft« (Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA)3.2.3 Begriff des Unternehmens eines Vertragsstaats (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c und d OECD-MA)3.2.4 Begriff des »Internationalen Verkehrs« (Art. 3 Abs. 1 Buchst. e OECD-MA)3.2.5 Begriff der »zuständigen Behörde« (Art. 3 Abs. 1 Buchst. f OECD-MA)3.2.6 Begriff des »Staatsangehörigen« (Art. 3 Abs. 1 Buchst. g OECD-MA)3.2.7 Begriff »Bundesrepublik Deutschland« o. Ä.4 Wirkungsweise der Doppelbesteuerungsabkommen4.1 Allgemeines und Regelungstechnik der DBA4.2 Begrenzung der Steuerpflicht der beiden Vertragsstaaten durch DBA-Verteilungsnormen4.3 Anwendung von Vermeidungsnormen (Methodenartikel), Art. 23A und Art. 23B OECD-MA4.4 Prüffolge4.4.1 Steuerinländer mit Auslandseinkünften in DBA-Fällen4.4.2 Steuerausländer mit Inlandseinkünften in DBA-FällenTeil C Begriff und Funktion der Ansässigkeit1 Begriff der Ansässigkeit1.1 Abkommensrechtliche Regelungen der Ansässigkeit1.2 Bedeutung und Funktionen der Ansässigkeit1.2.1 Ansässigkeit und Abkommensberechtigung (persönlicher Geltungsbereich eines Doppelbesteuerungsabkommens)1.2.2 Bedeutung des Ansässigkeitsstaats und des Quellenstaats für die internationale Besteuerung1.2.2.1 Ansässigkeitsstaat1.2.2.2 Quellenstaat1.2.3 Innerstaatliche Wirkung der DBA2 Art. 4 Abs. 1 OECD-MA: Abkommensrechtliche Ansässigkeit2.1 Kreis der abkommensberechtigten Personen2.2 Steuerpflicht in einem Vertragsstaat – Anknüpfungspunkt aufgrund eines ortsbezogenen Merkmals2.2.1 Umfassende Steuerpflicht natürlicher Personen2.2.2 Umfassende Steuerpflicht von Gesellschaften i. S. d. Doppelbesteuerungsabkommens2.2.3 Umfassende Steuerpflicht von Personenvereinigungen2.2.4 Vertragsstaaten und Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts2.3 Ausschluss der Abkommensberechtigung bei Quellenbesteuerung2.4 Beispiele zu Art. 4 Abs. 1 OECD-MA 3 Art. 4 Abs. 2 und 3 OECD-MA: Doppelte unbeschränkte Steuerpflicht und doppelte Ansässigkeit3.1 Kollisionsregeln bei doppelter Ansässigkeit von natürlichen Personen3.1.1 Allgemeines3.1.2 Einzelfragen des Art. 4 Abs. 2 OECD-MA (sog. »Tie-Breaker-Rule«)3.1.2.1 Ständige Wohnstätte in einem Vertragsstaat3.1.2.2 Mittelpunkt der Lebensinteressen3.1.2.2.1 Grundlagen zur Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen3.1.2.2.2 Mittelpunkt der Lebensinteressen bei befristeten Arbeitnehmerentsendungen3.1.2.2.3 Beispiele zur Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA3.1.2.2.4 Praktische Anhaltspunkte zur Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA3.1.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt3.1.2.4 Staatsangehörigkeitsentscheidung3.1.2.5 Dreiecksfälle (Mehrstaatensachverhalte)3.1.3 Übungsfall zur doppelten Ansässigkeit von natürlichen Personen3.2 Kollisionsregeln bei doppelter Ansässigkeit von anderen als natürlichen Personen (insbesondere juristische Personen) 3.2.1 Allgemeines3.2.2 Maßgeblichkeit des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung3.2.3 Übungsfall zur doppelten Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften4 Einschränkungen des Status der Ansässigkeit4.1 Allgemeines4.2 Art. 4 Abs. 6 DBA-Schweiz4.3 Sonderregelung des DBA-Spanien (Special-Tax-Regime)5 Auswirkungen der Ansässigkeit auf die inländische BesteuerungTeil D Einkünfteartikel1 Art. 5 und 7 OECD-MA – Die Betriebsstättenbesteuerung – Behandlung der unmittelbaren gewerblichen Tätigkeit über die Grenze sowie der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften1.1 Allgemeines1.2 Prüfschema zur Bestimmung grenzüberschreitender gewerblicher Tätigkeit1.3 Zuweisung des Besteuerungsrechts für gewerbliche Einkünfte1.4 Verhältnis des innerstaatlichen Rechts zum Doppelbesteuerungsabkommen – maßgebender Begriff des Unternehmens und des Unternehmensgewinns1.5 Betriebsstättenbegriff nach Doppelbesteuerungsabkommen – Verhältnis zu § 12 AO1.6 Die Zuweisung des Besteuerungsrechts1.6.1 Gebietsmäßige Abgrenzung1.6.2 Grundsatz der Einzelbetrachtung1.7 Haupttatbestand »feste Geschäftseinrichtung«1.7.1 Grundsätze1.7.1.1 Allgemeines1.7.1.2 Verfügungsgewalt des Steuerinländers1.7.2 Einzelfragen1.7.2.1 Zeitlich begrenzte feste örtliche Anlagen oder Einrichtungen1.7.2.2 Betriebsaufspaltung über die Grenze1.7.2.2.1 Grundfall Grundstücksvermietung1.7.2.2.2 Regelfall der Betriebsaufspaltung (Inbound-Fälle)1.7.2.2.3 Ausnahmefälle1.7.2.2.4 Wohnsitzverlegung bei bestehender Betriebsaufspaltung1.7.2.2.5 Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen (Outbound-Fälle)1.7.2.3 Geschäftsleitungsbetriebsstätte1.7.2.4 Digitale Wirtschaft und Betriebsstättenbesteuerung1.7.2.4.1 Auswirkungen des E-Commerce – Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers1.7.2.4.2 Digitale Wirtschaft – Aufgriff im BEPS-Projekt der OECD1.7.2.5 Dienstleistungsbetriebsstätten1.7.2.6 Betriebsstättenbegründung durch Homeoffice-Tätigkeiten1.8 Bauausführungen und Montagen1.8.1 Allgemeine Grundsätze1.8.2 Einzelfragen1.8.2.1 Verhältnis des Art. 5 Abs. 3 zu Abs. 1 OECD-MA1.8.2.2 Fristenberechnung1.8.2.3 Zusammenrechnung von mehreren Baustellen1.8.2.4 Zusammenrechnung von Bauaktivitäten verschiedener verbundener Unternehmen1.8.2.5 Bau- und Montageüberwachung als Bauausführung1.8.2.6 Arbeitsgemeinschaft/Konsortium1.9 Vertreterbetriebsstätte1.9.1 Allgemeine Grundsätze1.9.2 Einzelfragen1.9.2.1 Verhältnis zu den anderen Regelungen1.9.2.2 Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als Vertreter1.9.2.3 Zeitdauer der Vertretertätigkeit1.9.3 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD1.9.3.1 Wegfall des Merkmals der Abschlussvollmacht1.9.3.2 Kommissionärsmodell1.10 Ausnahmekatalog der Betriebsstätten1.10.1 Grundsätze1.10.2 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD1.11 Die steuerliche Behandlung der mitunternehmerischen gewerblichen Betätigung über die Grenze1.12 Aufteilung der Einkünfte (Aufwands-/Ertragszuordnung)1.12.1 Rechtslage bis einschließlich 2012 und für Altabkommen (bei Escape nach § 1 Abs. 5 Satz 8 AStG)1.12.1.1 Grundproblem der zwei konkurrierenden Prinzipien1.12.1.1.1 DBA-Vorschriften1.12.1.1.2 Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte1.12.1.2 Allgemeiner Aufwand (Tz. 3 BSVerwGrs)1.12.1.3 Dienstleistungen (Tz. 3.1 BSVerwGrs)1.12.1.4 Dotation – Anteil der Betriebsstätte am Eigenkapital des Gesamtunternehmens1.12.1.5 Nutzungsüberlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (Know-how, Patente etc.) der Tz. 2.6.1c BSVerwGrs1.12.1.6 Die Überführung von Wirtschaftsgütern zwischen Stammhaus und Betriebsstätte (Tz. 2.6 BSVerwGrs)1.12.1.6.1 Regelung im internationalen Steuerrecht1.12.1.6.2 Frühere Praxis der deutschen Finanzverwaltung1.12.1.6.3 Gesetzliche Änderung durch das SEStEG/ATADUmsG1.12.1.7 Währungsfragen (Tz. 2.8 BSVerwGrs)1.12.1.7.1 Umrechnung des Betriebsstättengewinns1.12.1.7.2 Wechselkursbedingte Wertsteigerungen zwischen Aktivierung und Zahlungseingang1.12.1.7.3 Wechselkursbedingte Wertverluste des Betriebsstättenvermögens – die Zuordnung von Währungsschwankungen (Währungsgewinnen/-verlusten) beim Stammhaus oder beim Betriebsstättenergebnis1.12.1.8 Umlageverträge des Gesamtunternehmens1.12.1.9 Wirtschaftsgüter und Betriebsstättenvorbehalt1.12.1.10 Zuordnung von Stoffen und Teilen zur Betriebsstätte (Tz. 4.3.8 BSVerwGrs)1.12.1.11 Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen (Tz. 4.3.9. BSVerwGrs)1.12.1.12 Zuordnung von Akquisitionskosten und anderen »Regiekosten«1.12.1.13 Übertragung von stillen Reserven – dargestellt am Beispiel der Betriebsstätten bei Explorationen (Tz. 4.7.2 BSVerwGrs)1.12.1.14 Gewinnermittlungsfragen im Bereich der Bau- und Montageunternehmen (Tz. 4.2.6 und 4.3.7 BSVerwGrs)1.12.1.15 Gründungskosten (Tz. 2.9 BSVerwGrs)1.12.1.15.1 Laufende Gründungskosten1.12.1.15.2 Gescheiterte Betriebsstättengründung (Tz. 2.9.1 BSVerwGrs)1.12.1.16 Betriebsstättenauflösung (Tz. 2.9.2 BSVerwGrs)1.12.2 Neue Grundsätze zur Betriebsstättengewinnabgrenzung ab 01.01.20131.12.2.1 Allgemeines1.12.2.2 Einzelfragen der neuen Gewinnabgrenzungsgrundsätze1.12.2.2.1 Überblick1.12.2.2.2 Aufstellung einer Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 BsGaV, Rn. 51 – 70 VWG BsGA)1.12.2.2.3 Zuordnung von Personalfunktionen (§ 4 BsGaV, Rn. 34 – 48, 71 ff. der VWG BsGa)1.12.2.2.4 Betriebsstätten ohne Personalfunktionen (BMF vom 17.12.2019)1.12.2.2.5 Zuordnung von Vermögenswerten einschließlich Chancen und Risiken (§§ 5 – § 11 BsGaV, Rn. 76 ff. VWG BsGa)1.12.2.2.6 Zuordnung von Geschäftsvorfällen des Unternehmens (§ 11 BsGaV)1.12.2.2.7 Zuordnung des Dotationskapitals1.12.2.2.8 Zuordnung der übrigen Passiva/Finanzierungsaufwendungen (§§ 14, 15 BsGaV, Rn. 152 ff. VWG BsGa)1.12.2.2.9 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen (§ 16 BsGaV)1.12.2.2.10 Feststellung der fremdüblichen Vergütung (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BsGaV)1.12.2.2.11 Abgrenzungsfragen zur Anwendung des AOA-Ansatzes – Der Escape nach § 1 Abs. 5 Satz 8 AStG und erste Rechtsprechung1.12.3 Der praktische Fall einer Vertriebs-Betriebsstätte unter Gegenüberstellung der Gewinnabgrenzung vor und nach Einführung des AOA (Art. 5 OECD-MA 2010, § 1 Abs. 5 AStG)1.13 Die betriebliche Entstrickung und Verstrickung1.13.1 Verhältnis der Betriebsstättengewinnabgrenzung zu den nationalen Regelungen der Steuerentstrickung und Steuerverstrickung1.13.2 Überblick1.13.3 Einzelfragen der Entstrickung1.13.3.1 Der Grundfall der Steuerentstrickung1.13.3.2 Rechtsfolgenkonflikt – Verhältnis zur allgemeinen Entnahmeregelung1.13.3.3 Die passive Entstrickung – Frage der Erforderlichkeit einer »Entnahmehandlung« seitens des Steuerpflichtigen1.13.3.4 Entstrickung von Nutzungen1.13.4 Rechtsfolgen1.13.4.1 Grundsatz der Sofortbesteuerung durch Ansatz des gemeinen Werts1.13.4.2 Ausnahme: Antrag auf aufgeschobene Besteuerung nach § 4g EStG1.13.5 Rücküberführung ins Inland1.13.6 Europatauglichkeit der Entstrickungsnormen1.13.7 Verstrickung2 Art. 6 OECD-MA – Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen2.1 Die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Grundbesitz im Ausland)2.1.1 Grundsatz – Die Aufgliederung der inländischen Einkünfte i. S. d. Einkommensteuergesetzes in verschiedene Abkommensregelungen2.1.2 Die Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen – Regelfall Besteuerung im Belegenheitsstaat (Art. 6 OECD-MA)2.2 Ausnahme: Besteuerung sowohl im Belegenheitsstaat als auch im Wohnsitzstaat unter Anrechnung der im Belegenheitsstaat gezahlten Steuern2.3 Die Methodenartikel in den Einzel-DBA3 Art. 7 und 8 OECD-MA – Gewerbliche Einkünfte3.1 Unternehmensgewinne (Art. 7 OECD-MA)3.2 Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt (Art. 8 OECD-MA)3.3 Rechtsfolgen3.3.1 Grundsatz der Steuerfreistellung3.3.2 Ausnahme der Aktivitätsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen3.3.2.1 Allgemeines3.3.2.2 Katalogliste3.3.2.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften3.3.3 Übergang zur Anrechnungsmethode (§ 20 Abs. 2 AStG)3.3.3.1 Überblick3.3.3.2 »Europatauglichkeit«3.3.3.3 Verhältnis zu den Aktivitätsvorbehalten der DBA3.3.3.4 Besonderheiten bei Personengesellschaften3.3.4 Rückfallklauseln des Doppelbesteuerungsabkommens3.3.5 Qualifikationskonflikte3.3.5.1 Lösung von Qualifikationskonflikten in den DBA3.3.5.2 Die nationale Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 EStG3.3.5.2.1 Hauptanwendungsfall der Qualifikationskonflikte3.3.5.2.2 Zeitliche Anwendungsregelung des § 50d Abs. 1 Satz 9 EStG3.3.6 Übergang zur Anrechnungsmethode nach § 50d Abs. 9 Satz 2 EStG bei »unfairem« Steuerwettbewerb3.3.6.1 Der Regelungsinhalt3.3.6.2 Zeitliche Anwendung und gesetzliche Nachbesserung3.3.6.3 Eventuelle Verfassungswidrigkeit3.3.7 Pauschalierung3.4 Behandlung von Verlusten – Abzugsbeschränkungen nach Doppelbesteuerungsabkommen und nationalem Recht3.4.1 Abzugsbeschränkung des § 2a EStG3.4.2 Auswirkungen der Steuerfreistellung nach dem Methodenartikel der Doppelbesteuerungsabkommen4 Besonderheiten bei der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften4.1 Allgemeines4.2 Belastungsvergleiche (Rahmenbedingungen) – Allgemeine Hinweise bei Personenunternehmensstrukturen4.3 Die Qualifikation von ausländischen Gesellschaften4.3.1 Allgemeines4.3.2 Länderlisten der Finanzverwaltung4.3.3 Prüfungskriterien für »nicht aufgelistete Gesellschaften«4.3.3.1 Allgemeines4.3.3.2 Übernahme der Kriterien und der Prüfungsreihenfolge zur US-LLC4.4 Die Abkommensberechtigung für Zwecke der Abkommensentlastung4.4.1 Transparente Besteuerung im Sitzstaat4.4.2 Intransparente Behandlung im Sitzstaat4.4.3 Nationale Sonderregelung für die Abzugsteuerentlastung4.5 Besteuerung im ausländischen Quellenstaat4.5.1 Transparenzprinzip4.5.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt4.6 Grundsätze der Besteuerung bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften4.7 Qualifikationsprobleme und Gestaltungsmöglichkeiten mit »deutschen« Rechtsformen4.7.1 Das Problem4.7.2 Bedeutung des Problems4.7.3 Rechtsprechung und Grundsätze der Finanzverwaltung4.7.4 Die Reaktion des Gesetzgebers für »Altfälle«4.7.5 Die ergänzenden Prüfungsschritte – 1. Betriebsstätteneigenschaft4.7.6 Die ergänzenden Prüfungsschritte – zweite funktionale Zuordnung4.8 Gewerbliche Infizierung4.9 Innengesellschaften – atypisch stille Beteiligungen4.9.1 Allgemeines4.9.2 Auffassung der Finanzverwaltung4.9.2.1 Qualifikation4.9.2.2 Rechtsfolgen beim Steuerinländer mit atypischen stillen Beteiligungen an ausländischen Unternehmen4.9.3 Gesetzliche Regelung4.10 Besitzpersonengesellschaften4.11 Vermögensverwaltende Personengesellschaften4.12 Personengesellschaften mit einer »gemischten« Tätigkeit4.13 Die Behandlung von Sondervergütungen4.13.1 Abkommensrechtliche Spezialregelungen4.13.2 DBA-Qualifikationskonflikt – Besteuerung von Gesellschafterdarlehen und den daraus fließenden Zinsen nach den Doppelbesteuerungsabkommen ohne ausdrückliche Regelung – Rechtsprechung im sog. Outbound-Fall4.13.3 Die ergänzende Prüfung der »örtlichen« Zuordnung4.13.4 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Tz. 1.2.3 der BSVerwGrs)4.13.4.1 Ursprüngliche Auffassung der Finanzverwaltung4.13.4.2 BFH-Rechtsprechung zum Abkommensrecht4.13.4.3 Reaktion des Gesetzgebers – Einführung des § 50d Abs. 10 EStG4.13.4.3.1 Allgemeines4.13.4.3.2 Anwendungsfragen4.13.4.3.3 Die BFH-Rechtsprechung zu § 50d Abs. 10 EStG4.13.4.4 Gesetzliche Nachbesserung in § 50d Abs. 10 EStG 20134.13.4.4.1 Zuordnung4.13.4.4.2 Wechsel zu einem »weichen« Treaty Override – Vermeidung der Doppelbesteuerung4.13.4.4.3 Zeitliche Anwendung und Einzelfragen4.14 Gewinnermittlung und -abgrenzungsfragen bei Personengesellschaften und -vereinigungen4.14.1 Allgemeines4.14.2 Zuordnung von Sonderbetriebsausgaben zu ausländischen Betriebsstätten einer inländischen Personengesellschaft4.14.3 Gestaltungsmöglichkeiten – Double Dips und § 4i EStG 4.14.4 Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften4.15 Rechtsfolgen und Besonderheiten der grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung4.16 Besonderheiten bei beschränkter Steuerpflicht in Nicht-DBA-Fällen4.17 Grenzüberschreitende Fragen der Option von Personengesellschaften zur Körperschaftsteuerbesteuerung ab 20224.17.1 Besteuerungsrecht für Dividenden (zivilrechtlich Gewinnentnahmen)4.17.2 Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne4.17.3 Sondervergütungen4.17.4 Gesellschafterfremdfinanzierungsmöglichkeiten5 Art. 9 OECD-MA – Einkunftsabgrenzung über die Grenze (Verrechnungspreiskorrekturen)6 Art. 10 OECD-MA – Dividenden6.1 Allgemeines6.2 Grundsätzliches zur Dividendenbesteuerung bei natürlichen Personen6.2.1 Deutschland als Ansässigkeitsstaat6.2.2 Deutschland als Quellenstaat6.3 Beispiele zur Dividendenbesteuerung bei natürlichen Personen6.4 Steuervergünstigungen für Schachteldividenden6.4.1 Allgemeines6.4.2 Tatbestandsvoraussetzungen des DBA-rechtlichen Schachtelprivilegs6.4.2.1 Kapitalgesellschaft6.4.2.2 Beteiligungshöhe6.4.3 Betriebsausgabenabzug in Zusammenhang mit Schachteldividenden6.5 Besonderheiten bei der Besteuerung nach nationalem Recht (nationale Dividendenprivilegien)6.5.1 Natürliche Personen als Anteilseigner6.5.1.1 Einnahmen6.5.1.2 Aufwendungen6.5.1.3 Quellensteueranrechnung6.5.1.4 Beteiligung an passiv tätigen Gesellschaften der Doppelbesteuerungsabkommen – Hinweis auf die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG6.5.1.5 Beteiligung an aktiv tätigen Auslandsgesellschaften6.5.1.6 Erträge aus schwarzen und intransparenten Investmentfonds6.5.2 Körperschaften als Anteilseigner von Körperschaften6.5.2.1 Behandlung der Einnahmen6.5.2.2 Aufwendungen und Gewinnminderungen, die mit Auslandsdividenden zusammenhängen6.5.2.2.1 Allgemeines6.5.2.2.2 Auswirkung der Fiktion und Frage der Verfassungsmäßigkeit6.5.2.2.3 Betroffene ausländische ausschüttende Gesellschaften6.5.2.2.4 Sonderfall der Kapitalherabsetzung6.5.2.2.5 Europarechtliche Probleme (1): Drittstaatendividenden6.5.2.2.6 Europarechtliche Probleme (2): Pauschalierung der im Zusammenhang mit einer Gewinnausschüttung stehenden nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben, § 8b Abs. 5 KStG6.6 Die Überlagerung der Doppelbesteuerungsabkommen durch EU-Recht6.7 Quellensteuerentlastung im Herkunftsstaat6.7.1 Entlastung nach Doppelbesteuerungsabkommen6.7.2 Entlastungsverfahren nach nationalem Recht6.7.3 Praktische Umsetzung6.8 Quellensteuerhöchstsätze für Dividenden nach den DBA für Dividenden nach den DBA6.9 Kurzhinweise zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Auslandsdividenden6.9.1 Überblick6.9.2 Beteiligungsgrenzen für Streubesitz6.9.2.1 Kürzung nach § 9 Nr. 7 GewStG; Hinweis auf § 9 Nr. 2a GewStG6.9.2.2 Kürzung nach § 9 Nr. 8 GewStG6.9.2.3 Umfang der Kürzung – Auswirkungen des § 8b Abs. 5 KStG6.9.3 Prüfungsreihenfolge für das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg7 Art. 11 OECD-MA – Zinseinkünfte7.1 Allgemeines7.2 Besteuerung der Zinsen nach den Doppelbesteuerungsabkommen7.2.1 Deutschland als Ansässigkeitsstaat7.2.2 Deutschland ist Quellenstaat7.2.3 Quellensteuerhöchstsätze für Zinsen nach DBA7.3 Überlagerung der Doppelbesteuerungsabkommen durch EU-Recht7.3.1 Die Zinsinformationsverordnung7.3.2 Die Zins- und Lizenzrichtlinie7.3.3 Hinweis zur Gewerbesteuer (§ 8 Nr. 1 GewStG a. F. bzw. § 8 Nr. 1 Buchst. a und f GewStG n. F.)7.4 Steuervergünstigungen nach den DBA bei ausländischen Zinsen8 Art. 12 OECD-MA – Lizenzgebühren8.1 Grundsatz8.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften8.3 Abgrenzungsprobleme8.3.1 Überlassung von Know-how8.3.2 Abgrenzung zur Vermietung von Ausrüstungsgegenständen8.3.3 Abgrenzung bei der Steueranrechnung – Beispiel zum Abzug fiktiver Quellensteuer nach Art. 24 Abs. 2 Buchst. c Doppelbuchst. bb DBA-China für technische Assistenzleistungen beim Aufbau einer Fertigung8.4 Länderspezifische Besonderheiten – Länderliste zu Quellensteuersätzen auf Lizenzgebühren8.5 Zins- und Lizenzrichtlinie8.6 Besonderheiten bei der Steueranrechnung8.6.1 Grundsätze8.6.2 Praxis der Finanzverwaltung8.6.3 Rechtsprechung9 Art. 13 OECD-MA – Veräußerungsgewinne9.1 Gewerbliches Vermögen9.2 Privatvermögen9.3 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und Sonderfälle der wesentlichen Beteiligung und der Grundstücksgesellschaften 9.4 Sonderfall Grundvermögen9.5 Sonderfall Wegzugsbesteuerung und erweiterte beschränkte Steuerpflicht9.6 Übersicht: Besteuerungsrecht für Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften9.7 Nationale Besonderheiten bei der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften – keine Betriebsausgabenfiktion nach § 8b Abs. 3 KStG ohne inländische Betriebsstätte9.7.1 BFH-Urteil vom 31.05.2017, I R 37/159.7.2 Übertragung der Entscheidung auf DBA-Fälle10 Art. 14 OECD-MA 1977 – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit10.1 Vorbemerkung10.2 Zuweisung des Besteuerungsrechts10.3 Begriff des freien Berufs10.4 Merkmal der festen Einrichtung10.5 Gewinnabgrenzung10.6 Grenzüberschreitende Sozietäten 10.6.1 Grundsätze10.6.2 Länderspezifische Besonderheiten10.7 Anwendungsbeispiele zur grenzüberschreitenden freiberuflichen Tätigkeit11 Art. 15 OECD-MA – Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit11.1 Rechtsgrundlagen und allgemeine Hinweise11.2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht11.3 Beschränkte Steuerpflicht bei Arbeitseinkünften11.3.1 Personenkreis11.3.2 Inländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit11.3.2.1 Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen11.3.2.2 Arbeitslohn von Organen von Gesellschaften11.3.2.3 Entlassungsentschädigungen11.3.2.4 Bordpersonal im internationalen Luftverkehr11.3.2.5 Zeiten der widerruflichen und unwiderruflichen Arbeitsfreistellung (ab VZ 2024)11.4 Schrankenfunktion der DBA und Einschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch unilaterale Maßnahmen, zwischenstaatliche oder internationale Vereinbarungen11.5 Vorabprüfung der Ansässigkeit11.6 Systematik der Doppelbesteuerungsabkommen (Grundsatz-Sonderregelungen für spezifische Tätigkeiten)11.7 Prüfungspunkte und Prüfungsreihenfolge bei Arbeitnehmern in DBA-Fällen11.8 Art. 15 Abs. 1 OECD-MA: Besteuerung im Ansässigkeitsstaat sowie Tätigkeitsstaatsprinzip11.8.1 Allgemeine Erläuterungen11.8.2 Überschreibung des Tätigkeitsstaatsprinzips11.9 Verbleib des Besteuerungsrechts beim Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 OECD-MA11.9.1 Allgemeine Ausführungen11.9.2 Die 183-Tage-Regelung des Art 15 Abs. 2 Buchst. a OECD-MA11.9.2.1 Bezugnahme auf den Aufenthalt im Tätigkeitsstaat11.9.2.2 Bezugnahme auf die Ausübung im Tätigkeitsstaat11.9.2.3 Bezugnahme der 183 Tage auf das Kalenderjahr11.9.2.4 Bezugnahme der 183 Tage auf das Steuerjahr11.9.2.5 Bezugnahme der 183 Tage auf einen variablen Zwölf-Monats-Zeitraum11.9.2.6 Zählweise der 183-Tage-Frist bei Wechsel der Ansässigkeit11.9.3 Arbeitslohn, der von einem im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber getragen wurde, Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA11.9.3.1 Allgemeines11.9.3.2 Zivilrechtlicher Arbeitgeber und Auslandseinsätze im Zusammenhang mit Werkleistungen11.9.3.3 Wirtschaftlicher Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerentsendung/Arbeitnehmerüberlassung zwischen verbundenen Unternehmen11.9.3.3.1 Allgemeines11.9.3.3.2 Integration ins aufnehmende Unternehmen11.9.3.3.3 Wirtschaftliches Tragen der Lohnaufwendungen infolge des betrieblichen Interesses (Fremdvergleich). Grundlagen und zu betrachtende Kostenbasis (»Was muss wirtschaftlich infolge des betrieblichen Interesses getragen werden«?)11.9.3.3.4 Festlegung des betrieblichen Interesses an der Entsendung (»Wer muss die o. g. Kosten wirtschaftlich tragen«?)11.9.3.3.5 Mehrere Arbeitgeber (Tätigkeit im Interesse des entsendenden und aufnehmenden Unternehmens)11.9.3.4 Arbeitgeber im Rahmen einer Poolvereinbarung11.9.3.5 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung11.9.3.5.1 Bestimmung des Arbeitgebers i. S. d. Doppelbesteuerungsabkommens11.9.3.5.2 Abgrenzung zur gelegentlichen Überlassung zwischen fremden Dritten11.9.4 Arbeitslohn, der von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat getragen wurde, Art. 15 Abs. 2 Buchst. c OECD-MA11.9.4.1 Allgemeines und Betriebsstättenbegriff11.9.4.2 Tragen des Arbeitslohns durch die Betriebsstätte im Ausland11.9.4.3 Tätigkeit eines der ausländischen Betriebsstätte zugeordneten Arbeitnehmers beim inländischen übrigen Unternehmen11.10 Spezialnormen zur Arbeitnehmerbesteuerung11.10.1 Allgemeines11.10.2 Vergütungen für Vorstände und Geschäftsführer11.10.2.1 Allgemeines und Grundfall11.10.2.2 Abgrenzung zur Aufsichtsratstätigkeit11.10.2.3 Sonderfälle und Spezialnormen11.10.2.4 Umgehungsmodelle – Besteuerung des Arbeitslohns bei Managementvergütungen11.10.3 Personal auf Schiffen und Flugzeugen11.10.4 Grenzgänger11.10.4.1 Grenzgänger Schweiz11.10.4.2 Grenzgänger Frankreich11.10.4.3 Grenzgänger Österreich11.10.5 Betriebsrenten, Pensionen und andere Altersleistungen11.10.6 Arbeitnehmerüberlassung11.11 Aufteilung des Arbeitslohns bei Art. 15 Abs. 1 OECD-MA11.11.1 Abgrenzung zur 183-Tage-Klausel11.11.2 Aufteilungsgrundsätze11.11.2.1 Erster Schritt: Die direkte Zuordnung11.11.2.2 Zweiter Schritt: Aufteilung des verbleibenden Arbeitslohns11.11.2.2.1 Aufteilungsgrundlage seit dem VZ 2015: tatsächliche Arbeitstage11.11.2.2.2 Durchführung der Verteilung nach den Arbeitstagen11.11.2.2.3 Gesamthöhe des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns11.11.3 Besonderheiten bei der Aufteilung des Arbeitslohns und der Beurteilung von Vergütungsbestandteilen11.11.3.1 Vom Kalenderjahr abweichende Erdienungszeiträume11.11.3.2 Widerrufliche und unwiderrufliche Arbeitsfreistellung bzw. »Sich-zur-Verfügung-Halten« sowie § 50d Abs. 15 EStG11.11.3.3 Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot11.11.3.4 Signing-Bonus11.11.3.5 Altersteilzeit nach dem Blockmodell11.11.3.6 Erfindervergütungen11.11.3.7 Steuerausgleichsmechanismen im Arbeitsvertrag/Entsendevertrag (hypothetische Steuern)11.11.3.8 Optionsrecht auf den Erwerb von Aktien (Stock Options)11.11.3.9 Besteuerung von Abfindungen11.11.3.9.1 Grundsätze zur Besteuerung von Entlassungsabfindungen nach DBA und § 50d Abs. 12 EStG11.11.3.9.2 Abgrenzung zu anderen Einmalzahlung sowie Versorgungscharakter und betriebliche Altersversorgung11.11.3.9.3 Länderbesonderheiten11.11.3.9.4 Konsultationsvereinbarungen und Konsultationsvereinbarungsumsetzungsverordnungen 11.11.3.9.5 Besonderheiten in einzelnen DBA und Protokollregelungen11.11.3.9.6 Abfindungen und Sonderregelungen11.11.4 Besonderheiten bei Berufskraftfahrern11.11.5 Homeoffice und Workation11.12 Rechtsfolgen11.12.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung11.12.2 Steuerfreistellung nur mit Progressionsvorbehalt11.12.3 Verbot virtueller Doppelbesteuerung11.13 Abkommensrechtliche Rückfallklauseln11.13.1 Subject-to-tax-Klauseln11.13.2 Remittance-Base-Klauseln11.14 Nationale Rückfallklauseln und Anwendungsklauseln11.14.1 Die Rückfallklausel nach § 50d Abs. 8 EStG11.14.1.1 Allgemeines11.14.1.2 Zweifelsfragen11.14.1.3 Verfassungswidrigkeit des § 50d Abs. 8 EStG?11.14.2 Die Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 EStG11.14.2.1 Allgemeines11.14.2.2 § 50d Abs. 9 Nr. 1 EStG11.14.2.3 § 50d Abs. 9 Nr. 2 EStG11.14.2.4 Verfassungswidrigkeit des § 50d Abs. 9 EStG?11.14.3 Anwendungsklausel des § 50d Abs. 7 EStG11.14.4 Anwendungsklausel des § 50d Abs. 12 EStG11.14.5 Anwendungsklausel des § 50d Abs. 15 EStG11.15 Praxisrelevante Unterlagen für Arbeitnehmerentsendungen12 Art. 16 OECD-MA – Aufsichtsratsvergütungen12.1 Allgemeines12.2 Gesellschaft12.3 Betroffene Vergütungen12.4 Tätigkeitsort12.5 Abgrenzung zur unselbstständigen Arbeit12.6 Rechtsfolgen12.6.1 Steuerinländer (Outbound-Fall)12.6.2 Steuerausländer (Inbound-Fall)13 Art. 17 OECD-MA – Künstler und Sportler13.1 Vorabprüfung der Ansässigkeit bei weltweiter Tätigkeit13.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung13.3 Allgemeine Grundsätze der Anwendung des Art. 17 OECD-MA13.3.1 Zuweisung des Besteuerungsrechts13.3.2 Abgrenzung zu anderen Einkünften (insbesondere Lizenz- und Werbeeinnahmen)13.3.3 Folgeproblem »Betriebsstättenbegründung«13.4 Fragen der Einkunftsaufteilung13.5 Abzugsbesteuerung und Aufwandszuordnung14 Art. 18 OECD-MA – Ruhegehälter14.1 Prüfreihenfolge14.2 Zuweisung des Besteuerungsrechts14.3 Geltungsbereich14.4 Begriff des Ruhegehalts14.5 Abgrenzung zu Art. 15 OECD-MA a. F./14 n. F. (Ruhegehalt oder nachträglicher Arbeitslohn)14.6 Abgrenzung zu Versicherungsrenten14.7 Abgrenzung zu Veräußerungsgewinnen (Art. 13 OECD-MA)14.8 Einbeziehung von Unterhaltszahlungen14.9 Zahlungsweise14.10 Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes – die Abkommenspolitik nach der deutschen Verhandlungsgrundlage14.11 Praxishinweise14.12 Folgeproblem der Qualifikation von Renten nach deutschem Steuerrecht15 Art. 19 OECD-MA – Öffentlicher Dienst15.1 Allgemeines15.2 Geltungsbereich und Abgrenzung zu anderen Vorschriften15.2.1 Geltungsbereich15.2.2 Abgrenzung zum Arbeitslohn (bei laufenden Einkünften)15.2.3 Abgrenzung zu Ruhegehältern15.2.3.1 Allgemeines15.2.3.2 Wichtige Länder-Abweichungen zum OECD-MA15.3 Tatbestandsvoraussetzungen15.3.1 Betroffene Vergütungen15.3.2 Arbeitgeberkatalog15.3.3 Öffentliche Kasse ist Vergütungsschuldner oder Dienstherr und nicht nur Zahlstelle15.4 Rechtsfolgen15.4.1 Kassenstaatsprinzip im Regelfall15.4.2 Ausnahme: Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats bei Ortskräften15.5 Kein Kassenstaatsprinzip bei gewerblicher Tätigkeit15.6 Kriegsfolgeentschädigungen15.7 Beispiele zum Kassenstaatsprinzip 15.8 Kurzhinweise zu ergänzenden nationalen Regelungen16 Art. 20 OECD-MA – Studenten, Lehrlinge, Gastprofessoren16.1 Begünstigter Personenkreis16.2 Begünstigungszeitraum16.3 Zahlungen für Ausbildung, Studium, Unterhalt16.4 Erweiterung auf Gastlehrer und Gastprofessoren17 Art. 21 OECD-MA – Andere Einkünfte/Sonstige Einkünfte18 Übungsfall zur Arbeitnehmerentsendung (mit weiteren privaten Einkünften)Kapitel III Die Verlagerung von Einkunftsquellen und Vermögen ins AuslandTeil A Einführung – Anlass, Grundsätze, Ziele des Außensteuergesetzes, Verhältnis zu anderen Vorschriften (§ 42 AO)1 Anlass2 Verhältnis zu anderen Vorschriften2.1 Steuerlich wirksame Wohnsitz-/Sitzverlegungen bei ausländischen Kapitalgesellschaften – Liegt eine inländische Geschäftsleitung vor?2.1.1 Allgemeines2.1.2 Verhältnis von § 10 zu § 42 AO bei einer Zwischengesellschaft2.1.3 Beurteilung durch die Finanzverwaltung2.2 Wohnsitzverlegung bzw. -begründung bei natürlichen Personen2.3 Betriebsstättenbegründung – Kurzhinweise3 Die aktuellen Gestaltungsbeschränkungen durch das BEPS-Projekt der OECDTeil B Verrechnungspreiskorrekturen1 Vorbemerkung2 Die Bedeutung der Gewinn- und Einkunftsabgrenzung bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen3 Prüfungsreihenfolge und Rechtsgrundlagen für innerstaatliche Gewinnkorrekturen über die Grenze (verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlagen und § 1 AStG)3.1 Grundsatz3.2 Verhältnis der nationalen zu den internationalen Abgrenzungsnormen3.3 Überblick über das System innerstaatlicher Verrechnungspreiskorrekturen3.4 Belastungsfolgen4 Einzelfragen der grenzüberschreitenden Leistungsbeziehung (verdeckten Gewinnausschüttung)4.1 Grundfälle der verdeckten Gewinnausschüttung über die Grenze4.2 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung über die Grenzeins Ausland (Gruppe 1)4.2.1 Einkommenserhöhung4.2.2 Steuerpflicht der Kapitalerträge (Quellensteuerabzug)4.2.2.1 Prüfungskriterien4.2.2.2 Quellensteuersätze bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Streubesitzbereich4.2.2.3 Quellensteuersätze bei verdeckter Gewinnausschüttung an ausländische Mutterkapitalgesellschaften mit qualifizierter Beteiligung (Schachtelbeteiligungen)4.3 Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung über die Grenze ins Inland (Gruppe 2)4.3.1 Prüfungsreihenfolge und Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung4.3.2 Besonderheiten bei grenzüberschreitenden verdeckten Gewinnausschüttungen (Anwendung des Nachzahlungsverbots, Klarheitsgebots und Durchführungsgebots)4.4 Besonderheiten bei sogenannten Dreiecksfällen (die steuerfreie verdeckte Gewinnausschüttung)5 Verrechnungspreiskorrekturen mittels Entnahmen, Einlagen und § 12 EStG5.1 Verdeckte Einlagen beim Liefer- und Leistungsverkehr zur ausländischen Beteiligungsgesellschaft5.2 Grundfälle der verdeckten Einlage über die Grenze5.3 Rechtsfolgen der verdeckten Einlage über die Grenze6 Verrechnungspreiskorrekturen im Verhältnis zu Betriebsstätten7 Verrechnungspreiskorrekturen nach § 1 AStG7.1 Allgemeines7.2 Verhältnis der Verrechnungspreiskorrektur-Normen zueinander7.3 Anwendungsbereich des § 1 AStG7.4 Nahestehende Personen7.4.1 Grundsätze7.4.2 Anwendung des § 1 AStG auf Personengesellschaften7.4.3 Anwendungsfälle – Beispiele7.5 Zu berichtigende Einkünfte7.6 Durchführung der Berichtigung7.7 »Europatauglichkeit« von § 1 AStG7.8 Weitere Einzelfragen des § 1 AStG8 Die Prüfung der Berichtigungsnormen des internationalen Rechts – Art. 9 OECD-MA9 Die EG-Schiedskonvention9.1 Allgemeines9.2 Der EU-Verhaltenskodex zur Schiedskonvention9.3 Detailfragen10 Streitbeilegungsrichtlinie – EU-DBA-Streitbeilegungsgesetz11 Allgemeine Grundsätze zur Einkunftsabgrenzung11.1 Der Fremdvergleich als Maßstab der Einkunftsabgrenzung11.2 Bedeutung der OECD-Verrechnungspreis-Guidelines11.3 Maßgebende Verhältnisse (§ 1 Abs. 3 Satz 1 AStG)11.4 Maßgebender Zeitpunkt (§ 1 Abs. 3 Satz 4 AStG)11.5 Bandbreiten-Einengung (§ 1 Abs. 3a AStG)11.6 Die Anwendung von Verrechnungspreismethoden zur Prüfung von Verrechnungspreisen11.6.1 Allgemeines11.6.2 Die Verrechnungspreismethoden11.6.2.1 Allgemeine Grundsätze und Verhältnis der Methoden zueinander11.6.2.2 Preisvergleichsmethode (Comparable Uncontrolled Price Method)11.6.2.3 Wiederverkaufspreismethode (Resale Method)11.6.2.4 Kostenaufschlagsmethode (Cost-plus Method)11.6.2.5 Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode (TMNN)11.6.2.6 Gewinnvergleichsmethode – Comparable Profits Method (CPM)11.6.2.7 Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode – Profit Split Method (PSM)11.6.2.8 Verprobungen – Planrechnungen12 Allgemeine Grundsätze der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung12.1 Gegenstand12.2 Preisanpassungsklausel (§ 1a AStG)12.3 Vorteilsausgleich12.4 Rückabwicklung von Verrechnungspreisberichtigungen – Ausgleichszahlungen13 Dokumentation von Verrechnungspreisen13.1 Überblick13.2 Überlegungen und Zielsetzungen des Gesetzgebers13.3 Betroffene Steuerpflichtige (Dokumentationspflichtige)13.4 Europarechtswidrigkeit13.5 Rechtsverordnung13.6 Grundsätze der Aufzeichnungspflicht (§ 1 GAufzV)13.7 Anwendungsbereich – Geschäftsbeziehungen (ab 2013: wirtschaftliche Beziehungen)13.8 Unmittelbare Anwendung bei nahestehenden Personen13.9 Entsprechende Anwendung im Verhältnis Betriebsstätte und Stammhaus13.10 Sachverhaltsdokumentation13.11 Angemessenheitsdokumentation13.12 Beweislast13.13 Vergleichsdaten für die Angemessenheitsdokumentation (§ 1 Abs. 3 GAufzV)13.13.1 Nutzung von Datenbanken13.13.2 Aufzeichnungen ausländischer verbundener Unternehmen13.14 Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen (§ 2 GAufzV)13.14.1 Allgemeines13.14.2 Grundsätze13.15 Transaktionsbezogene Aufzeichnungen13.15.1 Dauersachverhalte13.15.2 Verlustsituation13.15.3 Sprache (§ 2 Abs. 5 GAufzV)13.16 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen (§ 3 GAufzV)14 Der Pflichtenkatalog der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung14.1 Überblick14.2 Einzelfragen14.2.1 Organisationsdaten14.2.2 Geschäftsbeziehungen zu Nahestehenden (§ 4 Nr. 2 GAufzV)14.2.3 Darstellung der Funktionen, Risiken, Wirtschaftsgüter, Marktverhältnisse (§ 4 Nr. 3 Buchst. a GAufzV)14.2.4 Angemessenheitsdokumentation14.2.4.1 Wertschöpfungskette und -beiträge (§ 4 Nr. 3b GAufzV)14.2.4.2 Verrechnungspreismethode14.3 Erforderliche Aufzeichnungen in besonderen Fällen (§ 4 Abs. 2 GAufzV)14.4 Stammdokumentation (§ 5 GAufzV 2017)14.5 Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften (§ 6 GAufzV)14.6 Entsprechende Anwendung bei Betriebsstätten und Personengesellschaften (§ 7 GAufzV)15 Die Regelungen des Country-by-Country Report (CbCR)16 Master File für große Unternehmensgruppen17 Verpflichtung zur Vorlage einer Transaktionsmatrix ab 202518 Sanktionen bei Verstößen gegen Dokumentationsvorschriften18.1 Schätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 3 AO bei Verletzung der Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten18.2 Beweislastverteilung18.3 Schätzungsrahmen18.4 Im Wesentlichen unzureichende Aufzeichnungen18.5 Steuerzuschlag nach § 162 Abs. 4 AO bei Verstößen gegen § 90 Abs. 3 AO18.5.1 Grundsätze18.5.2 Überblick zum gesetzlichen Sanktionsrahmen18.5.3 Europarechtskonformität der Norm19 Praxisfälle und Anwendungsbeispiele19.1 Warenlieferungen 19.1.1 Standardmethode: Preisvergleich19.1.2 Vergleichbarkeits- und insbesondere Funktions- und Risikoanalyse19.1.3 Einzelfragen19.2 Dienstleistungen im Konzern19.3 Kostenumlagen im Konzern19.4 Lizenzvergabe im Konzern (Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern)19.4.1 Vorstufe – Prüfung des wirtschaftlichen Eigentums anhand der DEMPE-Funktionen19.4.1.1 Stufe 1 Funktionsprüfung19.4.1.2 Stufe 2 Risikoanalyse19.4.1.3 Stufe 3 – Gewichtung der Nutzung von Wirtschaftsgütern19.4.2 Detailprüfung nach Zuordnung der Wirtschaftsgüter19.4.3 Warenzeichenlizenz19.4.4 Abgrenzung zum Namensrecht im Konzern19.5 Standortvorteile und deren Gewichtung (steuerliche Problemfelder: Funktionsverlagerung und die zutreffende Verrechnungspreismethode)19.6 Finanzierung verbundener Unternehmen19.6.1 »Outbound-Finanzierungen« (Finanzierung ausländischer verbundener Unternehmen)19.6.2 »Inbound«-Finanzierungen (insbesondere Finanzierung deutscher Tochtergesellschaften durch ausländische verbundene Unternehmen)19.6.2.1 § 1 Abs. 3 Buchst. d AStG 2024 – Prüfung der betrieblichen Veranlassung und Bemessung des Zinssatzsatzes19.6.2.2 § 1 Abs. 3 Buchst. e AStG 2024 – Kostenaufschlagsmethode bei funktionsschwachen ausländischen Finanzierungsgesellschaften19.6.2.3 Anpassung der Verwaltungsgrundsätze19.7 Arbeitnehmerentsendung im Konzern20 Vorweggenommene Verständigungsverfahren (APA) – für Verrechnungspreiskorrekturen (§ 89a AO)Teil C Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete1 Allgemeines2 § 2 AStG – die erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht2.1 Sachliche und persönliche Voraussetzungen des § 2 AStG2.2 Ausnahmen von der erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht2.3 Dauer der erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht2.4 Niedrige Besteuerung2.4.1 Begriff »fiktive deutsche Einkommensteuer«2.4.2 Begriff »fiktive ausländische Einkommensteuer«2.5 Wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland2.5.1 Erste Alternative (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 AStG)2.5.2 Zweite Alternative (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG)2.5.3 Dritte Alternative (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 AStG)2.6 Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft2.7 Bagatellgrenze2.8 Umfang der erweiterten Inlandseinkünfte2.9 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und der festzusetzenden Steuer2.10 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen2.11 Verhältnis zum SteuerabwehrgesetzTeil D Die Steuerentstrickung1 Allgemeines2 Begriff »Steuerentstrickung«3 Fälle der Steuerentstrickung3.1 Überblick über die gesetzlichen Vorschriften3.2 Kurzhinweise zu den Einzelfällen3.2.1 Wohnsitzwechsel ins Ausland3.2.2 Schenkung/Vererbung von Anteilen i. S. d. § 17 EStG ins Ausland3.2.3 Verlegung der Geschäftsleitung ins Ausland3.2.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte3.2.5 Verlegung eines Gewerbebetriebs durch den Steuerpflichtigen aus dem Inland in das Ausland3.3 Nicht ausdrücklich geregelte Fälle der passiven Entstrickung3.3.1 Späterer Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens3.3.2 Änderung von Zuordnungen des Besteuerungsrechts bei Revision von Doppelbesteuerungsabkommen – das Problem der Immobilienkapitalgesellschaften4 Europarechtliche Zulässigkeit und Schranken der Steuerentstrickung5 Reform der Regelungen der Steuerentstrickung und -verstrickung durch die Umsetzung der ATAD-Richtlinie5.1 Die europarechtlichen Vorgaben5.2 Eckwerte der Reform5.3 Ausweitung des Anwendungsbereichs5.4 Die evtl. gesonderte Reform der passiven Entstrickung6 Anwendung des § 6 AStG ab 20226.1 Allgemeines zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG6.2 Besteuerung des Wertzuwachses6.2.1 Persönliche Voraussetzungen6.2.2 Besteuerung des Vermögenszuwachses6.2.3 Veräußerung von Anteilen nach dem Wohnsitzwechsel6.2.4 Betroffene Anteile6.2.4.1 Allgemeines6.2.4.2 Ausweitung der Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile ab 20256.2.5 Vorübergehende Abwesenheit6.2.6 Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen6.2.7 Die siebenjährige Stundungsregelung6.2.8 Rückkehr und unentgeltlicher Erwerb6.2.9 Meldepflichten6.2.10 Die »Europatauglichkeit« der Vorschrift6.2.11 Detailfragen – entschiedene und anhängige Musterverfahren beim BFH zu § 6 AStG6.2.11.1 Passive Entstrickung6.2.11.2 Anwendbarkeit des § 6 AStG bei teilentgeltlicher Übertragung der Anteile einer sog. Immobilienkapitalgesellschaft auf eine in einem DBA-Staat ansässige Person6.2.11.3 Vermeidung der Wegzugsbesteuerung durch vorherige Übertragung im Wege eines Wertpapierdarlehens6.2.12 Literaturhinweise7 Steuerentstrickung bei Kapitalgesellschaften (§ 12 KStG)8 Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG bei Sitzverlegung9 Steuerentstrickung bei Anteilen an einer Europäischen Gesellschaft oder Genossenschaft10 Verstrickung10.1 Begriff und Grundsätze10.2 Änderungen ab 2022 durch das ATAD-Umsetzungsgesetz10.2.1 Wertansatz in Verstrickungsfällen10.2.2 Verstrickung in Fällen von Anrechnungsbetriebsstätten oder Nicht-DBA-FällenTeil E Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz1 Anlass und Grundsystem der Hinzurechnungsbesteuerung sowie Verhältnis zu anderen steuerlichen Vorschriften2 Die Entwicklung der Hinzurechnungsbesteuerung3 Verhältnis zu anderen Vorschriften3.1 Allgemeines3.2 Schema für die Prüfung3.3 Abgrenzung zu Scheingeschäften und Scheinhandlungen (§ 41 Abs. 2 AO 1977)3.4 Abgrenzung zu Fragen der Steuerpflicht aufgrund einer inländischen Geschäftsleitung3.4.1 Allgemeines3.4.2 Verhältnis des § 10 zu § 42 AO bei einer Zwischengesellschaft3.5 Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zu § 42 AO3.6 Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zu den Doppelbesteuerungsabkommen3.7 Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) zur Einkünfteberichtigung (§ 1 AStG)3.8 Verhältnis zum Investmentsteuerrecht4 Einzelfragen der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG4.1 Übersichten zur Hinzurechnungsbesteuerung4.2 Die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung4.2.1 Ausländische Zwischengesellschaft4.2.2 Beteiligungsbeherrschung4.2.2.1 Kriterien der Beherrschung4.2.2.2 Maßgebender Stichtag4.2.2.3 Berücksichtigung nahestehender Personen4.2.2.4 Beteiligung über Personengesellschaften4.2.2.5 Hinzurechnungsbesteuerung bei gleichgerichtetem Interesse4.2.2.6 Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung auf beschränkt Steuerpflichtige bei Beteiligungen über eine inländische Betriebsstätte4.2.3 Passive Einkünfte der ausländischen Gesellschaft4.2.3.1 Übersichten zu den Einkunftskategorien4.2.3.2 Allgemeines4.2.3.3 Beteiligungen an Personengesellschaften4.2.3.4 Land- und Forstwirtschaft4.2.3.5 Industrielle Tätigkeit4.2.3.6 Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Finanzunternehmen4.2.3.7 Dienstleistung4.2.3.8 Dividendenbezug4.2.3.9 Veräußerungsgewinne4.2.3.10 Umwandlungen4.2.4 Niedrige Besteuerung4.2.4.1 Allgemeines4.2.4.2 Ermittlung der Ertragsteuerbelastung4.2.4.3 Gestaltungsmodelle Sonderfälle – Hinweise zu Kapitalanlagegesellschaften in Irland und Malta4.3 Der Substanztest (Escape) nach § 8 Abs. 2 – 4 AStG4.3.1 Allgemeines4.3.2 Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 AStG)4.3.2.1 Mindestausstattung der ausländischen Zwischengesellschaft4.3.2.2 Prüfgegenstand der Substanzerfordernisse (Grundsatz der Separierung):4.3.2.3 Ergänzende Prüfung anhand der EuGH-Rechtsprechung (Keine rein künstliche Gestaltung):4.3.3 Örtliche Begrenzung des Escapes (§ 8 Abs. 3 AStG)4.3.4 Ergänzende Tatbestandsvoraussetzung zur Auskunftserteilung (§ 8 Abs. 4 AStG)4.4 Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG)5 Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der §§ 7 – 14 AStG5.1 Grundsätze5.1.1 Ermittlung des anzusetzenden Hinzurechnungsbetrags5.1.2 Einkunftsart des Hinzurechnungsbetrags5.1.3 Veranlagungsjahr5.2 Einzelfragen der Ermittlung der Einkünfte aus passivem Erwerb5.2.1 Ausländische Gesellschaften mit Einkünften aus passivem Erwerb aus mehreren Quellen5.2.2 Inländische Gesellschafter mit Beteiligungen an mehreren ausländischen Gesellschaften5.2.3 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG5.2.4 Ausländische Gesellschaften mit gemischten Einkünften5.2.5 Überführung von Wirtschaftsgütern aus dem passiven in den aktiven Bereich einer ausländischen Gesellschaft5.2.6 Steuerliche Vergünstigungen5.2.7 Zuordnung von Betriebsausgaben5.2.8 Negative Zwischeneinkünfte5.2.9 Schätzung der Einkünfte aus passivem Erwerb5.3 Negative Zwischeneinkünfte5.4 Vermeidung der Doppelbesteuerung – Kürzung nach § 11 AStG5.5 Steueranrechnung (§ 12 AStG)5.6 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter5.6.1 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter5.6.2 Gesonderte Freigrenzen5.6.3 Erweiterter Motivtest6 Verfahrensrecht6.1 Mitwirkungspflichten (§ 17 AStG)6.2 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (§ 18 AStG)7 Die Besteuerung von passiven Betriebsstätten nach § 20 Abs. 2 AStG 8 Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz9 Gewerbesteuerpflicht passiver Einkünfte9.1 Gewerbesteuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags9.2 Gewerbesteuerpflicht passiver Auslandsbetriebsstättenergebnisse9.3 Minderung der Gewerbesteuer (§ 11 AStG)9.4 Qualifikation des Hinzurechnungsbetrags beim beherrschenden Gesellschafter9.5 Zeitpunkt der ErfassungTeil F Familienstiftungen nach § 15 AStG1 Anlass2 Verhältnis zu anderen Vorschriften – vorgelagerte Prüfungsschritte2.1 Unmittelbare Zurechnung der Einkünfte bei dem Stifter2.2 Annahme der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Stiftung3 Überblick über die Anwendung des § 15 AStG4 Detailfragen zu Familienstiftungen i. S. d. § 15 AStG4.1 Begriff des Stifters4.2 Begriff der bezugsberechtigten Person4.3 Begriff der anfallsberechtigten Person4.4 Zurechnung von Einkommen (ab 2013 Einkünfte) und Vermögen4.5 Einkommen (Einkünfte) und Vermögen der Familienstiftung4.5.1 Allgemeines4.5.2 Negative Einkünfte4.6 Steuerpflicht der Stifter, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten dem Grunde nach4.7 Steuerpflicht der Stifter, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten der Höhe nach4.8 Vermeidung der doppelten Besteuerung bei »Ausschüttungen«4.9 Unmittelbare Steueranrechnung5 Vereinbarkeit mit EU-Recht – § 15 Abs. 6 AStG6 AusblickStichwortverzeichnisBuchnavigation
InhaltsubersichtCoverTextanfangImpressum[1]
Hinweis zum Urheberrecht
Alle Inhalte dieses eBooks sind urheberrechtlich geschützt.
Bitte respektieren Sie die Rechte der Autorinnen und Autoren, indem sie keine ungenehmigten Kopien in Umlauf bringen.
Dafür vielen Dank!
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
Print:
ISBN 978-3-7910-6430-7
Bestell-Nr. 20184-0004
ePub:
ISBN 978-3-7910-6431-4
Bestell-Nr. 20184-0102
ePDF:
ISBN 978-3-7910-6432-1
Bestell-Nr. 20184-0153
Thomas Rupp/Manuel Hüll/Christian Kubik
Internationales Steuerrecht
6. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Oktober 2025
© 2025 Schäffer-Poeschel Verlag für Wirtschaft · Steuern · Recht GmbH
Breitscheidstr. 10, 70174 Stuttgart
www.schaeffer-poeschel.de | [email protected]
Bildnachweis (Cover): © Umschlag: Starkekonzepte, Christina Peter, Wörthsee
Produktmanagement: Rudolf Steinleitner
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Der Verlag behält sich auch eine Nutzung des Werks für Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG vor. Alle Angaben/Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Ein Unternehmen der Haufe Group SE
Sofern diese Publikation ein ergänzendes Online-Angebot beinhaltet, stehen die Inhalte für 12 Monate nach Einstellen bzw. Abverkauf des Buches, mindestens aber für zwei Jahre nach Erscheinen des Buches, online zur Verfügung. Ein Anspruch auf Nutzung darüber hinaus besteht nicht.
Sollte dieses Buch bzw. das Online-Angebot Links auf Webseiten Dritter enthalten, so übernehmen wir für deren Inhalte und die Verfügbarkeit keine Haftung. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen und verweisen lediglich auf deren Stand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung.
Autoren
Thomas Rupp
Diplom-Finanzwirt (FH), Regierungsdirektor a. D., Referent im Bereich der Steuerberateraus- und -fortbildung und Autor div. Beiträge zum Bereich des Internationalen Steuerrechts und Unternehmenssteuerrechts
Manuel Hüll
Diplom-Finanzwirt (FH), Oberamtsrat bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg, Autor und Dozent bei Steuerberaterkammern und anderen Einrichtungen im Bereich des Internationalen Steuerrechts
Christian Kubik
Diplom-Finanzwirt (FH), Regierungsdirektor im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Dozent im Bereich der Steuerberaterfortbildung und Autor div. Beitrage zum Bereich des Internationalen Steuerrechts und Unternehmenssteuerrechts
Hüll: Kapitel I Teile A, B; Kapitel II Teile A 1-3, B, C, D 11, 12, 16, 17, 18
Kubik: Kapitel I Teile G, H, I
Rupp: Kapitel I Teile C, D, E, F; Kapitel II Teile A 4-5, D 1-10, 13-15; Kapitel III
Vorwort
Die globale Vernetzung der Wirtschaft sowie die grenzüberschreitende Mobilität nehmen stetig zu. Damit wächst auch die Bedeutung des Internationalen Steuerrechts für Unternehmen, Beratungspraxis und Finanzverwaltung. So fordert das Internationale Steuerrecht auch die Lehre in den Bereichen Aus- und Fortbildung und nimmt zurecht in den Berufsexamina der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bzw. in den Bachelor- und Masterstudiengängen einen stetig größer werdenden Teil ein. Dieses Lehr- und Fachbuch wendet sich deshalb nicht nur an Studierende an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien, die das Internationale Steuerrecht systematisch und methodisch erarbeiten wollen, sondern auch an Kandidaten der steuerberatenden Berufsexamina. Das Buch ist außerdem als Nachschlagewerk für Praktiker in Unternehmen, Steuerberatung oder Finanzverwaltung bestens geeignet.
Die Autoren verfügen über jahrelange Berufserfahrung in exponierten Positionen, in deren Funktion sie unter anderem an der Erstellung von Gesetzentwürfen und Anwendungserlassen im Bereich des Internationalen Steuerrechts mitgewirkt und deren Umsetzung sie in der Praxis begleitet haben. Daneben sind sie in der Aus- und Fortbildung sowohl in der Finanzverwaltung als auch für Steuerberaterkammern tätig. Diese Erfahrung haben sie in dieses Fach- und Lehrbuch mit einer Vielzahl von Beispielen, Übersichten, Fällen und Übungsaufgaben einfließen lassen. Die Leser werden damit in die Lage versetzt, komplexe Steuerfälle mit Auslandsberührung in Prüfungssituationen oder im konkreten Tagesgeschäft systematisch zu lösen. Dieses Buch vermittelt umfassend Grundlagen und Spezialwissen des Internationalen Steuerrechts. Schwerpunktmäßig wird dabei insbesondere das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (Abkommensrecht) behandelt. Daneben werden aber auch eingehend die besonderen Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes, die nationalen Vorschriften mit Auslandsbezug im Ertragsteuerrecht sowie die Grundlagen der beschränkten Steuerpflicht dargestellt.
Die Fülle des Stoffes zwingt gerade in Randbereichen zu einer Beschränkung auf das Wesentliche. Weiterführende Hinweise auf Stellungnahmen in der reichen Fachliteratur, auf Verwaltungsvorschriften sowie auf Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit Einzelproblemen. Auf einen umfassenden literarischen Apparat haben die Autoren jedoch bewusst verzichtet.
Das Werk berücksichtigt den Rechtsstand bis einschließlich 01.09.2025. Alle wesentlichen Änderungen, die das Internationale Steuerrecht durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung seit der Vorauflage erfahren hat sowie die seither ergangenen Verwaltungsvorschriften wurden eingearbeitet.
Die Autoren bedanken sich bei allen ehemaligen Autoren sowie den Kollegen in der Finanzverwaltung und an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg, die mit ihren Anregungen und ihrer Kritik das Entstehen und die Weiterentwicklung dieses Fachbuchs begleitet haben.
Stuttgart, im August 2025
Die Verfasser
Kapitel I Grundlagen des Internationalen Steuerrechts und bestimmter nationaler Bestimmungen mit Auslandsbezug
Teil A Grundlagen des Internationalen Steuerrechts
1 Begriff des Internationalen Steuerrechts
Internationales Steuerrecht, BegriffPraktiker, Theoretiker und Studierende des Steuerrechts werden immer wieder und vermehrt mit Problemstellungen befasst, die als international zu bezeichnen sind. Es handelt sich dabei meistens um Phänomene der Doppelbesteuerung und um Fragen der gerechten und gleichmäßigen Besteuerung, wenn ein steuerlicher Lebenssachverhalt einen Auslandsbezug aufweist.
Sachverhaltsbezogen geht es darum, die Lebenssachverhalte solcher Bürger zu ermitteln, die grenzüberschreitend wirtschaften und in unterschiedlichen Staaten Einkünfte erzielen; dafür kann die Klassifikation international verwendet werden.
Rechtlich geht es darum, diejenigen Normen darzustellen und zu besprechen, die in einem Rechtsstaat vorhanden sind und bei der Steuerbehandlung dieser Bürger und dieser Sachverhalte zur Anwendung gelangen sollen; dafür steht der Begriff »Steuerrecht«. Das Ziel des vorliegenden Lehrbuchs besteht darin, die wesentlichen Vorschriften des Internationalen Steuerrechts (IStR) zur Lösung grenzüberschreitender Steuerfälle im Bereich des Ertragsteuerrechts darzustellen. Dazu gehören alle Regelungen, die bei Steuerinländern mit Auslandseinkünften oder bei Steuerausländern mit Inlandseinkünften zu beachten sind.
1.1 Steuerinländer mit Auslandseinkünften
SteuerinländerAusgehend von der Systematik des deutschen Ertragsteuer- und Abkommensrechts, dem die Unterscheidung zwischen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 und Abs. 4 EStG; § 1 und § 2 Nr. 1 KStG) zugrunde liegt, kann von zwei steuerlichen Grundkonstellationen ausgegangen werden. Im Inland ansässige Personen bzw. Kapitalgesellschaften, die im Ausland Einkünfte erzielen, können als Steuerinländer mit Auslandseinkünften bezeichnet werden (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA).
1.2 Steuerausländer mit Inlandseinkünften
SteuerausländerIm Ausland ansässige Steuerpflichtige, die im Inland Einkünfte erzielen, sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG, § 2 Nr. 1 KStG). Sie werden als Steuerausländer mit Inlandseinkünften bezeichnet (vgl. Art. 4 Abs. 1 Satz 2 OECD-MA).
1.3 Steuerinländer und Steuerausländer bei anderen Steuerarten
Grundsätzlich kann die vorstehende Unterscheidung auch für jene Steuerarten verwendet werden, die nicht dem Ertragsteuerrecht zuzurechnen sind. So wird in § 2 ErbStG ebenfalls zwischen Erbschaftsteuerfällen bei Steuerinländern und Steuerausländern unterschieden. Dies gilt allerdings nicht für Zwecke der USt. Hier ist der Ort des jeweils ausgeführten Umsatzes maßgeblich. Auch die GrESt stellt lediglich auf die Lage des betroffenen Grundstücks ab. Es ist unerheblich, ob Erwerber und/oder Veräußerer In- oder Ausländer sind.
2 Rechtsquellen des Internationalen Steuerrechts
Die Gesamtheit der Regelungen, welche die konkret-individuelle Steuerbehandlung bei den beiden dargestellten Fallgruppen bestimmen, macht das Internationale Steuerrecht aus, das entsprechend seiner Entstehung systematisiert werden kann.
2.1 Nationales bzw. innerstaatliches Steuerrecht
Nationales RechtInnerstaatliches RechtNationales bzw. innerstaatliches Steuerrecht entsteht im üblichen parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren (Art. 70 ff. und 105 ff. GG) und verliert auch dann nicht diese Bezeichnung, wenn sich einzelne Normen oder Normgruppen auf grenzüberschreitende Sachverhalte beziehen; lediglich der Regelungsgegenstand hat internationalen Bezug. Insoweit kann also auch nationales Recht zum Internationalen Steuerrecht gehören. Das innerstaatlich geltende Internationale Steuerrecht weist das juristische Merkmal auf, dass nur die deutschen Rechtsanwender (Finanzbehörde, Steuerberatung, Gericht) daran gebunden sind; es handelt sich mithin um einseitige oder unilateral geltende Rechtsnormen. Hinsichtlich der Rechtsquellen kann grundsätzlich unterschieden werden in das allgemeine Außensteuerrecht (d. h. Gesetze, die auch – vereinzelt – Normen mit grenzüberschreitendem Bezug enthalten, z. B. das EStG) und in das besondere Außensteuerrecht (d. h. Gesetze, die sich ausschließlich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten beschäftigen, z. B. das AStG).
2.1.1 Ertragsteuerrecht
Das nationale Steuerrecht enthält in den einzelnen Steuergesetzen generelle und auch sehr spezielle Bestimmungen für Steuerinländer mit Auslandseinkünften und für Steuerausländer mit Inlandseinkünften. Die Regelungen im EStG und im KStG über die unbeschränkte und beschränkte persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG, §§ 1 und 2 KStG), die Bestimmungen über den Umfang der sachlichen Steuerpflicht (§ 2 EStG) und die Regelungen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung (z. B. § 34c EStG) sind beispielsweise als nationales Steuerrecht zur Regelung von Auslandsbeziehungen Teil des Rechtsgebiets Internationales Steuerrecht.Treaty Override Darüber hinaus enthält das nationale Steuerrecht zahlreiche sog. Treaty Overrides, also einseitige und unilateral anwendbare Abkommensüberschreibungen, mit denen sich der Steuergesetzgeber bewusst über einen völkerrechtlichen Vertrag (z. B. ein Doppelbesteuerungsabkommen) hinwegsetzt. Das Abkommensrecht wird in diesem Fall durch eine innerstaatliche Regelung überschrieben (z. B. § 50d Abs. 7 – 15 EStG). Treaty Overrides sind insbesondere bei der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu prüfen und werden mitunter zur Missbrauchsverhinderung, zur Vermeidung weißer Einkünfte, also nichtbesteuerter Einkünfte, und zur Vermeidung von Qualifikationskonflikten eingesetzt.
2.1.2 Außensteuergesetz
Auch die Regelungen des AStG sind dem Bereich des nationalen Steuerrechts zuzurechnen. Die Normen des AStG verfolgen indessen andere steuerpolitische und gesetzgeberische Zwecke als die spezifisch ertragsteuerlichen Vorschriften. Das AußensteuergesetzAußensteuergesetz (AStG) befasst sich schwerpunktmäßig mit der Berichtigung von Einkünften aus Geschäftsbeziehungen zum Ausland mit nahestehenden Personen und mit dem Problemfeld des Wohnsitzwechsels deutscher Staatsangehöriger bzw. Steuerbürger ins Ausland. Ein weiterer Regelungsgegenstand des AStG betrifft die Verlagerung bestimmter Steuerquellen ins Ausland und deren Korrektur durch die Hinzurechnungsbesteuerung. Aus all dem folgt, dass auch das deutsche AStG Teil des Internationalen Steuerrechts ist.
In der amtlichen Begründung zum AStG heißt es, dass der Forderung nach gleichmäßiger Verteilung der Steuerlast genügt und die wirtschaftliche Chancengleichheit gewahrt werden müsse. Aus diesem Grund sieht das AStG bestimmte Gestaltungen, die ein Ausweichen aus der deutschen Besteuerung ermöglichen, als objektiv missbräuchlich an und normiert Regelungen, die den Vorteil, den der Steuerbürger durch die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles zulasten Deutschlands erzielt hat, abschöpfen sollen.
Zu den Einzelheiten des AStG vgl. Kapitel III.
2.1.3 Allgemeines Abgabenrecht (Abgabenordnung)
In der Abgabenordnung finden sich in vielen Regelungsbereichen Vorschriften mit unmittelbarem oder mittelbarem internationalem Bezug. § 2 AO regelt den Anwendungsvorrang des Abkommensrechts gegenüber innerstaatlichem Steuerrecht und bildet z. B. die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen. Die Regelungen über Wohnsitz (§ 8 AO), gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO), Geschäftsleitung (§ 10 AO), Sitz (§ 11 AO), Betriebsstätte (§ 12 AO) und ständigen Vertreter (§ 13 AO) sind auch auf internationale Sachverhalte anzuwenden, sofern dort nichts anderes bestimmt ist. Die Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung steuerlicher Sachverhalte mit Auslandsbezug beinhaltet eine erhöhte Pflichtenbindung (§ 90 Abs. 2 AO); darüber hinaus wird der Verordnungsgeber ermächtigt, Regelungen über Aufzeichnungspflichten bei Vorgängen mit Auslandsbezug zu erlassen (§ 90 Abs. 3 AO). Aufgrund dieser Ermächtigung ist die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vom 12.07.2017 erlassen worden (BGBl I 2017, 2367). In den §§ 117 – 117c AO wird die zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen geregelt. Spezielle Vorschriften enthält § 146 Abs. 2 bis 2b AO zur Führung von Büchern für Betriebsstätten und Organgesellschaften außerhalb des Geltungsbereichs der AO. Besondere Regelungen zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen bzw. zur Ordnungswidrigkeit bei Verletzung der erhöhten Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 und §§ 138, 138a, 138b AO sind in § 162 Abs. 2 bis 4 AO bzw. § 379 Abs. 2 Nr. 1d AO enthalten. Korrekturvorschriften wie § 174 AO oder § 175a AO haben zudem auch im Internationalen Steuerrecht eine große Bedeutung.
2.2 Abkommensrecht
Quantitativ und qualitativ nehmen die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine bedeutende Stellung im Internationalen Steuerrecht ein. Das AbkommensrechtAbkommensrecht unterscheidet sich vom nationalen Steuerrecht sowohl durch die Art der Rechtserzeugung als auch durch seine Geltungsbereiche. An der Entstehung des Abkommensrechts sind stets zwei Staaten beteiligt, die das unterzeichnete Vertragswerk jeweils in nationales Recht umsetzen müssen. Diese beiden Staaten, die den zwischenstaatlichen Vertrag (also das DBA) schließen, sind die sog. Vertragsstaaten Vertragsstaat. Adressaten der DBA sind in der Regel solche Personen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. a OECD-MA), die in einem der beiden Vertragsstaaten ansässig sind und Einkünfte in mindestens einem der beiden Staaten erzielen. Die persönlichen, sachlichen und räumlichen Anwendungsbereiche bei DBA sind staatenübergreifend; es handelt sich mithin um bilateral geltende Rechtsnormen.
Zum Abkommensrecht zählt nicht das OECD-Musterabkommen (OECD-MA) OECD-Musterabkommen . Inzwischen liegt das Update 2017 vor, das weder amtlich veröffentlicht noch amtlich übersetzt wurde, auf das sich jedoch sämtliche Ausführungen dieses Werkes beziehen. Das OECD-Musterabkommen besitzt nicht die Geltungskraft eines förmlichen oder materiellen Gesetzes und hat lediglich den Charakter eines Mustervertrages. Die Mitgliedstaaten der OECD haben sich aber damit einverstanden erklärt, die Empfehlungen des Rates der OECD zu beachten und beim Abschluss oder der Revision von DBA im Kern dem Musterabkommen zu folgen und die im Kommentar dazu gegebenen Auslegungen zugrunde zu legen (vgl. Empfehlung des Rates der OECD vom 31.03.1994, in: Verwaltungsinterne Textausgabe des BMF 1994, Anhang II).
Das BMF hat zwischenzeitlich eine deutsche Verhandlungsgrundlage entwickelt, die die aktuelle Abkommenspolitik Deutschlands berücksichtigt und widerspiegelt (vgl. Schreiben des BMF vom 17.04.2013, IStR-Beihefter 2013, 46 i. V. m. IStR 2013, 440).
Im konkreten Fall sind stets die in Kraft getretenen Einzel-DBA der jeweiligen Vertragsstaaten anwendbar, niemals das OECD-MA oder die deutsche Verhandlungsgrundlage. Die Einzel-DBA (z. B. DBA-Spanien, DBA-Italien, DBA-Schweiz, DBA-Österreich etc.) stellen insoweit das Abkommensrecht dar.
Zu den Einzelheiten des Abkommensrechts vgl. Kapitel II.
2.3 Europäisches Steuerrecht
Europäisches SteuerrechtEine bedeutende und immer umfangreicher werdende Rechtsquelle des Internationalen Steuerrechts stellt das Europäische Recht dar, das auch für den Bereich der Steuern Regelungen vorhält. Die Art der Rechtserzeugung und der Geltungsbereich des Europäischen Steuerrechts unterscheiden sich vom nationalen Steuerrecht grundlegend. Üblicherweise wird zwischen primärem und sekundärem EuroparechtEuroparecht, primäresEuroparecht, sekundäres (Gemeinschaftsrecht) unterschieden.
Das primäre Europarecht verdankt seine Entstehung den Gründungsverträgen (EGV bzw. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung aufgrund des am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon – konsolidierte Fassung bekannt gemacht im ABl. EG Nr. C 115 vom 09.05.2008, 47; zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, ABl. EU L 112/21 vom 24.04.2012, m. W. v. 01.07.2013; AEUV) und den späteren Änderungen (EEA; Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza). Es umfasst auch das Gewohnheitsrecht der Gemeinschaft und die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Gemeinschaft. Das primäre Gemeinschaftsrecht erzeugt unmittelbare Rechtswirkungen für die Mitgliedstaaten und für die Unionsbürger. Steuerlich von Bedeutung sind die europäischen GrundrechteEuropäisches Steuerrecht, europäisches Grundrecht, die zwar nicht in einem dem GG vergleichbaren Katalog verankert, aber doch verstreut im gesamten Vertragswerk garantiert sind. Zu nennen sind das allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV), das arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbot (Art. 157 AEUV), die Freiheit des Warenverkehrs (Art. 28 ff. AEUV), die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 45 ff. AEUV), die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV) und der freie Dienstleistungsverkehr (Art. 56 ff. AEUV); auch auf die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs (Art. 63 ff. AEUV)Europäische Grundrechte muss in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. Alle genannten Freiheiten haben bei konkreten steuerlichen Rechtsstreitigkeiten, die vor dem EuGH ausgetragen worden sind, die gerichtlichen Entscheidungen in erheblichem Maße beeinflusst (vgl. Eisendle/Henze, EuGH-Rechtsprechung: aktuelle Entwicklungen der EuGH-Rechtsprechung zu den direkten Steuern im Jahr 2020, ISR 2021, 63).
Das primäre Gemeinschaftsrecht enthält für das europäische Steuerrecht wichtige Ermächtigungsgrundlagen, welche die Schaffung sekundären Gemeinschaftsrechts ermöglichen.
Das sekundäre Gemeinschaftsrecht hat mittlerweile im Bereich der Steuern eine nicht zu unterschätzende Bedeutung erreicht. Es wird von den zur Rechtssetzung berufenen Organen der EU (Rat, Kommission, Parlament) erlassen und gilt für das gesamte Gemeinschaftsgebiet; es handelt sich mithin um multilateral geltende Rechtsnormen.
Formal wird europäisches Steuerrecht durch Verordnungen Europäisches Steuerrecht, Verordnungen (Art. 288 Abs. 2 AEUV)geschaffen (Art. 288 Abs. 2 AEUV); diese binden die Unionsbürger als unmittelbar geltendes Recht und haben im Bereich des Zollwesens ihren hauptsächlichen Anwendungsbereich.
Rechtsakte der Europäischen Union können auch in der Form von RichtlinienEuropäisches Steuerrecht, Richtlinien (Art. 288 Abs. 3 AEUV) erlassen werden (Art. 288 Abs. 3 AEUV). Adressaten dieser Rechtsakte sind die einzelnen Mitgliedstaaten, die verpflichtet sind, die Vertragsziele bzw. die besonderen Richtlinienzwecke in innerstaatliches Recht umzusetzen. Es überrascht nicht, dass die mit den Richtlinien verbundenen Rechts- und Zweifelsfragen zu einer reichen Judikatur geführt haben. Urteile des EuGH haben zudem stets eine umfassende Breitenwirkung, weil dort festgestellt wird, wie die europäischen Rechtsvorschriften auszulegen gewesen wären. Eine solche Entscheidung geht stets über den Einzelsachverhalt hinaus, der zur Vorlage beim EuGH geführt hat.
Europäische Richtlinien ergehen im Bereich des Steuerrechts sowohl für direkte Steuern als auch für indirekte Steuern. Diese Differenzierung muss in Hinblick auf die Zuständigkeit zur Schaffung von Gemeinschaftsrecht beachtet werden. Die Kompetenz zur Harmonisierung der direkten SteuernEuroparecht, Harmonisierung der indirekten Steuern und VerbrauchsteuernEuroparecht, Harmonisierung der direkten Steuern ist eher allgemein gehalten und wird auf Art. 115 AEUV gestützt; sie steht unter dem Vorbehalt der Subsidiarität und der Erforderlichkeit nach Art. 5 AEUV. Zu beachten ist dabei auch, dass die Steuerhoheit ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Souveränität ist. Dagegen fußt die Kompetenz zur Harmonisierung der indirekten Steuern und Verbrauchsteuern auf Art. 113 AEUV und Art. 26 AEUV; insoweit wird für diesen Regelungsbereich eine Vollharmonisierung ermöglicht.
Als besonders wichtige Harmonisierungsrichtlinien im Bereich der direkten und indirekten Steuern können genannt werden: die FusionsrichtlinieFusionsrichtlinie in der jeweils geltenden FassungEuroparecht, Fusionsrichtlinie (RL 90/434 EWG vom 23.07.1990 ABl. EG Nr. L 225, 1), die Mutter-Tochter-Richtlinie in der jeweils geltenden FassungEuroparecht, Mutter-Tochter-RichtlinieMutter-Tochter-Richtlinie (RL 90/435 EWG vom 23.07.1990 ABl. EG Nr. L 225, 6) und die AmtshilferichtlinieEuroparecht, AmtshilferichtlinieAmtshilfe, Richtlinie (RL 2011/16/EU vom 15.02.2011 ABl. L 64, 1) in der jeweils geltenden Fassung, sowie die Betreibungsrichtlinie (RL 2010/24/EU vom 16.03.2010 ABl. L 84, 1).
Für Streitbeilegungsverfahren gilt die EU-Schiedskonvention vom 23.07.1990 (90/436 EWG ABl. EG Nr. L 225, 10, BGBl II 1993, 1308 und BGBl II 1995, 84), die in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar ist und mittels Verhaltenskodex vom 28.07.2006 (überarbeitet am 13.09.2009) ergänzt wurde. Dabei handelt es sich aber weder um eine EU-Richtlinie noch um einen völkerrechtlichen Vertrag, weshalb keine unmittelbare Bindungswirkung entfaltet wird. Gleichwohl wurden –soweit ersichtlich – die Regelungen der EU-Schiedskonvention in allen Mitgliedstaaten umgesetzt und binden damit zumindest die jeweiligen Finanzverwaltungen. Regelungsgegenstand des Übereinkommens ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung in Fällen von Gewinnberichtigungen bei Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen (vgl. Merkblatt BMF vom 27.08.2021 BStBl I 2021, 1495, Teil D).
Die Steuerhoheit der einzelnen EU-Mitgliedstaaten bleibt auch nach Beitritt erhalten, weil die EU hierfür nur eingeschränkte Kompetenzen erhielt (und zudem Einvernehmen aller Mitglieder voraussetzt). Eine Ausnahme hiervon ist die Besteuerung von Bediensteten der EU, für die teilweise gewisse Vorrechte und Befreiungen gelten (vgl. Teil C des BMF-Schreibens vom 18.03.2013 BStBl 2013, 404 – wurde seither nicht mehr aktualisiert).
2.4 Völkerrecht bzw. multilaterales/supranationales Steuerrecht
Neben dem Abkommensrecht und den europarechtlichen Regelungen für steuerliche Sachverhalte gibt es im VölkerrechtVölkerrecht bzw. im supranationalen Recht weitere steuerliche Normgruppen. Diese steuerlichen Regelungen gelten für definierte Personenkreise oder Lebenssachverhalte, deren Steuerbehandlung einheitlich und gleichmäßig in jenen Staaten erfolgen soll, die diese Regelungen vereinbart haben oder sich ihnen durch Beitritt unterworfen haben. Zu nennen sind:
Wiener Übereinkommen über diplomatische BeziehungenWiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD vom 18.04.1961 BGBl II 1964, 957),
Wiener Übereinkommen über konsularische BeziehungenWiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK vom 24.04.1963 BGBl II 1969, 1585),
NATO-Truppenstatut (Zustimmungsgesetz vom 18.08.1961 BGBl II 1961, 1183)
(ggf. in der jeweils geltenden Fassung).
Beim Völkerrecht bzw. beim supranationalen Steuerrecht handelt es sich um multilateral geltende Rechtsnormen.
3 Überblick über die internationale Doppelbesteuerung
3.1 Steuerzugriff des Wohnsitzstaates und des Quellenstaates
Steuerinländer (Gebietsansässige) entfalten wirtschaftlich in unterschiedlichster Weise Aktivitäten im Ausland, die dazu führen, dass die Abgabehoheiten des Wohnsitzstaates (auch: Ansässigkeitsstaat) und des Quellenstaates (auch: Herkunfts- bzw. Aufnahmestaat) auf die entsprechenden Steuergüter zugreifen.
Üblicherweise rechtfertigt der Wohnsitzstaat sein universelles Besteuerungsrecht (Universalprinzip/Welteinkommensprinzip) im Falle der unbeschränkten Steuerpflicht mit dem Wohnsitzgrundsatz. Wer im Inland lebt, nimmt dort die staatlichen Leistungen in Anspruch und soll mit dem gesamten, individuell verfügbaren Einkommen entsprechend dem Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten des Staates beitragen.
Der Zugriff des Quellenstaates auf Steuergüter rechtfertigt sich in der Regel mit der Überlegung, dass dem beschränkt Steuerpflichtigen die Möglichkeit der Schaffung oder Nutzung einer Einkunftsquelle in diesem Staat eröffnet worden ist. Es steht insoweit nicht die Person des Steuerpflichtigen im Vordergrund, sondern dessen Handeln im Aufnahmestaat. Konsequenterweise werden hierbei die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt. Der Besteuerung liegt das Quellenprinzip bzw. Territorialitätsprinzip zugrunde (vgl. Lehner, Das Territorialitätsprinzip im Licht des Europarechts, in Festschrift für Wassermeyer, München 2005, 241), das sich im objektsteuerähnlichen Charakter der Besteuerung widerspiegelt.
Sofern eine Person zu mehr als einem Staat steuerliche Anknüpfungspunkte bildet und demnach eine Erfassung des Steuersachverhalts auslöst (z. B. durch mehrere Wohnsitze oder verschiedene Einkommensquellen in mehreren Ländern), kann es zur internationalen Doppelbesteuerung kommen.
3.2 Beispiele für Doppelbesteuerung
Folgende Beispiele für DoppelbesteuerungDoppelbesteuerung können aufgeführt werden:
A mit Wohnsitz im Inland ist Eigentümer eines Mietwohngrundstücks, das im Ausland belegen ist.
B mit Wohnsitz im Inland unterhält hier ein gewerbliches Unternehmen (Stammhaus); im Ausland richtet er eine Betriebsstätte ein; er produziert und/oder vertreibt dort seine Produkte.
C mit Wohnsitz im Inland ist Arbeitnehmer bei einer deutschen Aktiengesellschaft; er wird für mehrere Monate auf eine von der AG eingerichtete Baustelle bzw. Montagestätte ins Ausland abgeordnet.
D mit Wohnsitz im Inland besitzt Aktien einer ausländischen Kapitalgesellschaft und vereinnahmt jährlich Dividenden.
E mit Wohnsitz im Inland bezieht Zinsen und sonstige Kapitalerträge von einer ausländischen Bank.
F mit Wohnsitz im Ausland bezieht aus Deutschland eine gesetzliche Altersrente.
G mit Wohnsitz im In- und Ausland übt seine nichtselbstständige Tätigkeit in mehreren Staaten aus.
Beispielsweise bei den vorstehend geschilderten Lebenssachverhalten ist es möglich, dass sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Quellenstaat auf die betreffenden Steuergüter zugreifen. Dies gilt ungeachtet des Umstands, ob mit dem ausländischen Staat, aus dem die Einkünfte stammen, ein DBA abgeschlossen worden ist oder nicht. Zunächst wenden beide Staaten ihr jeweiliges nationales Steuerrecht an. Der Tatbestand der Doppelbesteuerung und die Möglichkeiten, Abhilfe zu schaffen, sind Gegenstand der folgenden Darlegungen.
3.3 Begriff der Doppelbesteuerung
DoppelbesteuerungEine gesetzliche Definition der DoppelbesteuerungDoppelbesteuerung, BegriffDoppelbesteuerung, Überblick findet sich – soweit ersichtlich – weder im deutschen EStG bzw. KStG noch in den geltenden DBA, die Deutschland bisher abgeschlossen hat. Es kann jedoch aus den innerstaatlichen und abkommensrechtlichen Regeln über die Methoden der Vermeidung der Doppelbesteuerung und aus den Regeln über die Abgrenzung der Besteuerungsrechte zwischen den vertragschließenden Staaten entnommen werden, von welchen begrifflichen Vorstellungen die nationalen Gesetzgeber und die vertragschließenden Staaten bei der Bewältigung des Phänomens und des Problems der Doppelbesteuerung ausgegangen sind.
Danach liegt eine juristischeDoppelbesteuerung, juristische Doppelbesteuerung vor, wenn unterschiedliche nationale Abgabehoheiten dieselbe Person wegen desselben Steuerguts für denselben Besteuerungszeitraum zu einer gleichartigen Steuer heranziehen.
Zusammenfassend sind folgende Merkmale der juristischen Doppelbesteuerung zu nennen:
unterschiedliche nationale Steuerhoheiten (Spezialfragen vgl. A 4.1),
Identität des Steuersubjekts (Spezialfragen vgl. A 4.2),
Identität des Steuerobjekts (Spezialfragen vgl. A 4.3),
Identität der Steuerperiode (Spezialfragen vgl. A 4.4),
Gleichartigkeit der Steuer (Spezialfragen vgl. A 4.5).
→ Dementsprechend liegt eine juristische Doppelbesteuerung beispielsweise vor, wenn zwei Staaten (1), dieselbe Person (2), mit denselben Einkünften (3), die für denselben Zeitraum bezogen wurden (4) mit einer Ertragsteuer (5) belasten.
Der juristische Begriff der Doppelbesteuerung ist weitgehend anerkannt und beschreibt das Phänomen der Doppelbesteuerung wohl zutreffend (stellvertretend für viele: Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen, DBA-Kommentar, Grundlagen, Rn. 9 ff.). Von den Lebenssachverhalten der Doppelbesteuerung sind die im nationalen und internationalen Steuerrecht bekannten Fallgestaltungen der Doppelbelastung oder auch der Mehrbelastung abzugrenzen. Diese sog. wirtschaftliche DoppelbesteuerungDoppelbesteuerung, wirtschaftliche ist dadurch gekennzeichnet,
dass dasselbe Steuergut im gleichen Besteuerungszeitraum zu einer vergleichbaren Besteuerung herangezogen wird und
dass keine Identität der Steuersubjekte gegeben ist.
Darüber hinaus ist die virtuelle DoppelbesteuerungDoppelbesteuerung, virtuelle bekannt. Es handelt sich dabei um eine denkbare, rein theoretisch mögliche Doppelbesteuerung, die zu keiner zwei- oder mehrfachen steuerlichen Belastung führt.
Eine Doppelbesteuerung kann durch unilaterale, nationale Regelungen (vgl. C, E, z. B. § 34c EStG, Auslandstätigkeitserlass), bilaterale Regelungen (z. B. DBA – vgl. Kapitel II) oder multilaterale Regelungen (NATO-TS, EU-Recht, WÜD, WÜK etc.) vermieden oder abgemildert werden (Einzelheiten vgl. 5.2).
3.4 Begriffe der Doppelbelastung, Mehrbelastung und Minderbelastung