22,99 €
Es ist der ewige Streit zwischen Jagdbefürwortern und -gegnern: Hat die Jagd in der heutigen Zeit noch ihre Berechtigung? Prof. Johannes Dietlein ist Experte für die rechtlichen jägerlichen Grundlagen und gibt in diesem Buch spannende Einsichten in den politischen Diskurs rund um die Jagd.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 336
Veröffentlichungsjahr: 2024
Jagd vorbei und Halali
Das deutsche Waidwerk – ein Auslaufmodell?
Johannes Dietlein
KOSMOS
Alle Angaben in diesem Buch erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sorgfalt bei der Umsetzung ist indes dennoch geboten. Verlag und Autoren übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die aus der Anwendung der vorgestellten Materialien und Methoden entstehen könnten. Dabei müssen geltende rechtliche Bestimmungen und Vorschriften berücksichtigt und eingehalten werden.
Distanzierungserklärung
Mit dem Urteil vom 12.05.1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben in diesem E-Book Links zu anderen Seiten im World Wide Web gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in diesem E-Book und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in diesem E-Book angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.
Wir behalten uns die Nutzung von uns veröffentlichter Werke für Text und Data Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor.
Unser gesamtes Programm finden Sie unter kosmos.de.
Über Neuigkeiten informieren Sie regelmäßig unsere Newsletter kosmos.de/newsletter.
Umschlagsabbildung: © Büro Jorge Schmidt, AdobeStock/lesniewski
© 2024, Franckh-Kosmos Verlags-GmbH & Co. KG
Pfizerstraße 5–7, 70184 Stuttgart
kosmos.de/servicecenter
Alle Rechte vorbehalten
ISBN 978-3-440-51101-5
E-Book-Konvertierung: le-tex publishing services GmbH, Leipzig
Cover
Titel
Impressum
Inhaltsverzeichnis
Hauptteil
Suche nach Orientierung
Debatte in unübersichtlichem Gelände
Im Dickicht der Regelungszuständigkeiten
Lustsport oder angewandter Naturschutz?
Konfliktlinien in einem langen Streit
Jagd als Motor der Evolution
Archaische Triebmodelle und das Wesen der Zivilisation
Mensch und Natur: „Zeitenwende“ des Denkens
Wandlungen der Mehrheitsgesellschaft
Der gefährliche Weg von der Idee zur Ideologie
Die Jagd im Visier
Zur soziokulturellen Nachhaltigkeit der Jagd
Jagd als Projektionsfläche
Demokratie als Diskurs
Das Bambi-Trauma
Eine Bestandsaufnahme
Deutschland: ein Land der Jäger?
Revierprinzip und flächendeckende Bejagungspflicht
Erlegtes Wild in Zahlen
Festsetzung des Abschusses
Wildschaden: Schicksalsfrage und Haftungsfalle
Die dunkle Vergangenheit der Jagdgesetzgebung
Fürstliche Jagdlust und das kollektive Gedächtnis
Das Bundesjagdgesetz – ein umetikettiertes Nazigesetz?
Anfragen der Moderne
Diskursoffenheit und die soziokulturelle Nachhaltigkeit der Jagd
Darf der Mensch Tiere töten?
Zukunftsperspektiven der jagdlichen Ordnung
Die „Systemfrage“ – ist das Revierprinzip zukunftstauglich?
Wald vor Wild: zwei Verlierer werden gegeneinander ausgespielt
Wildschadenshaftung – das „heiße Eisen“ der jagdlichen Ordnung
Die Jagd auf öffentlichem Grund
Die Jagd und ihre Belastung mit öffentlichen Abgaben
Zu guter Letzt: Der Wolf und die Jagd
Wehklagen über ein nahendes Ende der Jagd sind nicht neu. Schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts, aber auch nach den Revolutionsjahren 1848/49 schien vielen der Untergang der Jagd gewiss. Überliefert wird die seinerzeit vorherrschende Meinung, „daß das edle Waidwerk so schnell seinem Verenden entgegenginge, daß man ihm nicht mehr das Waidmesser zu geben brauche“.1 Ging es seinerzeit um die befürchtete Ausrottung der Wildbestände durch eine „Demokratisierung der Jagd“2, so liegen die Dinge heute eher umgekehrt. Im Zentrum der Kritik steht der Vorwurf überhöhter Wildbestände, die dem Aufbau klimaresilienter Wälder im Weg stünden. Die Schuldigen und die Ursachen sind rasch ausgemacht: die privaten Jäger in unserem Land und ihre vermeintliche Fokussierung auf Trophäen. Selbst auf den höchsten staatlichen Ebenen wächst das Misstrauen. Offen artikuliert wird es in der Expertise „Eckpunkte der Waldstrategie 2050“ des Wissenschaftlichen Beirates Waldpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aus dem Jahre 2020. Hier heißt es:
„Ein zentrales Hindernis für ein effizientes Wildtiermanagement zur Verbesserung der Verjüngungssituation im Wald ist die Tatsache, dass die Jagdausübung vielfach in der Hand von Jägern liegt, die bei der Jagd Entspannung vom beruflichen Alltagsstress und Erholung in der Natur suchen und dem Waldzustand gegenüber der Jagd keinen Vorrang einräumen.“3
Das ist starker Tobak, der im politischen Diskurs seine Wirkungen hinterlässt. Da scheint es wenig zu helfen, wenn die viel gescholtenen „Hobbyjäger“, wie zuletzt für das Jagdjahr 2022/23 in Nordrhein-Westfalen4, mit immer neuen Rekordzahlen bei der Erlegung der besonders schadensträchtigen Wildarten wie Reh-, Sika- und Muffelwild aufwarten.
Im Wettbewerb der öffentlichen Meinungen dominieren kritische Stimmen wie jene von Richard D. Precht, der die Jagd als „reinen Lustsport“ diskreditiert und Jagdscheine in privater Hand am liebsten gleich ganz verbieten möchte.5 Parallel hierzu debattieren zahlreiche Landtage über grundlegende Reformen der tradierten Jagdgesetze. Selbst das scheinbar sakrosankte „Revierprinzip“, seit 175 Jahren Fundament der jagdlichen Ordnung in Deutschland, ist zur Zielscheibe der Kritik geworden. Ist das deutsche Waidwerk, wie wir es kennen, ein Auslaufmodell?
Auffallend ist immerhin, dass unter den vielen Kritikern wenig Einigkeit darüber besteht, wer denn an die Stelle der zahlenden Freizeitjäger treten soll. Während Waldeigentümer zunehmend Gefallen an der Idee finden, selbst die Büchse in die Hand zu nehmen, votieren andere für eine Überleitung der Jagd auf staatlich alimentierte Wildhüter. Daneben gewinnen Überlegungen an Boden, die Jagd der Natur selbst zu überlassen. Hoffnungsträger der Vision von einer „natürlichen Selbstregulierung“ ist der Wolf. In atemberaubendem Tempo erobert er sich Stück für Stück seinen vormaligen Lebensraum zurück – genauer gesagt das, was in unseren dichtbesiedelten Landschaften von seinem früheren Lebensraum übriggeblieben ist. Die Dynamik des Anstiegs der Wolfspopulation überrascht selbst Fachleute. Aber auch die Wolfsattacken auf Nutztiere steigen an, auf zuletzt 4366 verletzte, vermisste und getötete Weidetiere im Jahr 2022. Nicht eingerechnet sind darin die unzähligen schwer traumatisierten Tiere in den betroffenen Herden. Viele Schäfer sehen bereits das Ende ihrer Zunft nahen.
In die Defensive gedrängt sieht sich auch die Jägerschaft. Ihr lange Zeit so plausibles Narrativ, mit der Jagdausübung an die Stelle der fehlenden großen Landraubtiere treten zu müssen, scheint zu einem gefährlichen Bumerang zu werden. Denn wenn die großen Räuber ihre Reviere wieder bezogen haben, ist es dann nicht folgerichtig, ihnen als den „natürlichen“ Jagdprofis Wald und Feld zu überlassen? Und überhaupt: Ist die Jägerschaft nicht womöglich mit schuld an den steigenden Wolfsattacken auf Weidetiere, eben weil sie Hirsch und Reh für sich beansprucht, anstatt die Beute mit der wachsenden Wolfspopulation fair zu teilen? So jedenfalls schwingt es zwischen den Zeilen in einer Äußerung des Wolfsberaters des Umweltministeriums mit, wenn er ausführt: „Der Wolf gehört nach Deutschland. Aber er braucht in seinem Biotop auch genügend zu fressen.“6 Kann es da verwundern, dass Forderungen der Jägerschaft, den Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten zu nehmen, eher auf Misstrauen stoßen? Geht es den Jägern am Ende nicht doch allein darum, einen unliebsamen Konkurrenten loszuwerden und das eigene Fell zu retten? Die Lage ist kompliziert.
Ähnlich unübersichtlich wie die inhaltliche Debatte ist die Frage, wer eigentlich über die jagdliche Ordnung in Deutschland zu befinden hat. Lange Zeit galt das Bundesjagdgesetz vor allem der Jägerschaft als „die Bibel“ der Jagd und deren zentrales Fundament. Sie bildete den Rahmen, den die einzelnen Länderparlamente noch ausmalen, aber nicht umgestalten durften. Doch diese Zeit ist vorbei. Seit der Föderalismusreform I des Jahres 2006 teilen sich Bund und Länder die Gesetzgebungszuständigkeit für das Jagdwesen, was zu einer bunten Vielstimmigkeit des politischen Diskussions- und Entscheidungsprozesses geführt hat. Für Nichtjuristen ist kaum mehr erkennbar, wer hier eigentlich das letzte Wort spricht. Selbst Juristen tun sich schwer mit präzisen Erklärungen und sprechen vereinfachend von einem „Ping-Pong-Modell“: Tatsächlich dürfen der Deutsche Bundestag und die 16 Landtage unabhängig voneinander Jagdgesetze nach ihrer eigenen Vorstellung erlassen. Maßgeblich ist in jedem Bundesland dann das jeweils jüngere Gesetz.
Beabsichtigt war damit, dass sich Bund und Länder im Ernstfall gegenseitig korrigieren können. Da nun der Bund jedoch nicht jedes unliebsame Landesgesetz mit dem Neuerlass eines eigenen Jagdgesetzes parieren kann und wird, hat das „Ping-Pong-Modell“ de facto zu einer Verlagerung der Jagdgesetzgebung auf die Länder geführt. Nicht nur die Landesjagdverbände können sich über einen deutlichen Machtzuwachs freuen. Auch die Länder selbst finden zunehmend Gefallen daran, ihre Eigenständigkeit gerade auch in der Neuordnung des Jagdrechts zu dokumentieren. Zum Leidwesen einer Jägerschaft, die sich bis dahin nur selten mit größeren Reformdebatten konfrontiert sah, ist das Jagdwesen zu einem Experimentierfeld im föderalen System geworden.
Was zunächst negativ klingen mag, ist jedoch in einem Föderalstaat nicht von vornherein negativ oder gar illegitim. Im Gegenteil: Experimente können den Weg zum Besseren weisen. Und Wettbewerb belebt – auch zwischen den Ländern – das Geschäft. Das ist eine der Ideen des Föderalismus. Allerdings können Experimente auch scheitern, was für ein Gemeinwesen verständlicherweise weniger günstig ist. Dies gilt auch im Bereich der Jagd. Umso wichtiger ist es, die relevanten Fragen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Regulierungsmodelle, im Vorfeld gründlich zu eruieren und sachlich zu prüfen.
Nicht in allen Ländern, die eine Reform der Jagdgesetze anstrebten, ist dies in der erforderlichen Weise geschehen. Die massiven Konflikte um die Neuordnung der Jagd in Nordrhein-Westfalen, die mit Inkrafttreten des Ökologischen Jagdgesetzes im Mai 2015 und dessen weitgehender Rückabwicklung in den Jahren 2018 und 2019 ihre Kulminationspunkte fanden, bieten ein unrühmliches Beispiel für eine Gesetzgebung, die in den Sog von Ideologie und Klientelpolitik geraten ist. Auch in Brandenburg und Rheinland-Pfalz erwiesen sich vorgelegte Reformentwürfe als unausgereift und praxisfern.
Umso wichtiger erscheint es, den Grundlagen und Zielen unserer bestehenden jagdlichen Ordnung genauer nachzuspüren und die in der öffentlichen Debatte diskutierten Alternativen näher zu beleuchten. Welche Erwägungen stehen hinter der geltenden Ordnung? Genügen sie den Anforderungen unserer Zeit? Und welche Anforderungen und Erwartungen sind es überhaupt, die unsere Zeit stellt – eine Zeit, die in ihrem Hang zur plakativen Vereinfachung oft genug selbst um Orientierung ringt.
Es ist jedenfalls bezeichnend, wenn bekennende Jagdgegner wie Richard D. Precht, der den rund 400 000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland allen Ernstes Entzugstherapien anrät, im gleichen Kontext konstatieren, dass „niemand … etwas dagegen (hätte), wenn sich die Jagd … zu einer wildbiologisch sinnvollen Betätigung wandelte“.7
Wo aber steht die Jagd in Deutschland wirklich? Ist sie tatsächlich jener von Precht angeprangerte Lustsport, der unvereinbar ist mit einer Rechtsordnung, die sich zum Tierschutz bekennt? Oder ist sie womöglich längst die von ihm selbst als legitime Alternative aufgezeigte wildbiologisch und ökologisch sinnvolle, wenn nicht gar notwendige Betätigung? Und wie steht es um die wohlklingende Forderung nach einer Übertragung der Jagd auf staatlich finanzierte Berufsjäger? Sind derartige Vorstellungen ökonomisch, rechtlich und praktisch überhaupt realistisch? Und was hat es mit der vielzitierten „Selbstregulierung der Natur“ auf sich: Würde die Natur die Dinge wirklich in unserem Sinne richten, wenn wir sie nur walten ließen? Das impliziert auch die Frage, ob wir die Regulierung der heimischen Wildbestände wirklich einer ungebremst ansteigenden Wolfspopulation überlassen wollen. Und kann der Rückzug aus einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen der Weg aus der Krise sein?
Andererseits bedürfen auch die tradierten Ordnungsmodelle unserer Jagdgesetze einer kritischen Prüfung, allen voran das aus dem 19. Jahrhundert stammende Revierprinzip. Halten die überkommenen Modelle den gegenwärtigen Realitäten, aber auch den aktuellen Anforderungen an einen angemessenen Interessenausgleich in Zeiten des Klimawandels stand?
Hinter allen fachlichen Diskussionen verbirgt sich schließlich die spannende Frage, welche historischen Erblasten die aufgeladenen Debatten zum Thema Jagd in sich tragen. Die jagdliche Ordnung in Deutschland ist ein facettenreiches Thema, das immer wieder überraschende Erkenntnisse zutage fördert.
Der politische Diskurs um die Jagd und ihre Rechtfertigung ist nicht nur eine tagespolitische Debatte. Vielmehr reichen die Facetten des Themas weit in die Vergangenheit bis hin zu den Ursprüngen des Menschen. Nicht von ungefähr wird gerade die besondere Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte des Homo sapiens vielfach als eines der zentralen Argumente zur Rechtfertigung der Jagd in der Neuzeit vorgebracht: Wenn denn der Mensch, wie uns die Anthropologie lehrt, entstehungsgeschichtlich ein „geborener Jäger“ ist, was sollte falsch daran sein, wenn er weiter der Jagd nachgeht?
Ohne Zweifel ist es richtig, dass der Jagd eine maßgebliche Rolle bei der Entstehung und Entwicklung unserer Art zukommt. Zwar stellten die vor fünf bis zweieinhalb Millionen Jahren lebenden menschenähnlichen Vorläufer der Gattung Homo vermutlich eher die Beute tierischer Jäger dar, als dass sie selbst als Jäger unterwegs gewesen wären.8 Doch während sich die Spur der auf den Verzehr pflanzlicher Kost spezialisierten Gruppen der Hominini vor rund einer Million Jahre im Nichts verliert, leiteten die Hinwendung zur Jagd und die Umstellung auf tierische Nahrung für eine andere Linie den Übergang zur Gattung Homo und zuletzt zur Entwicklung des Homo sapiens ein. Insbesondere die exorbitante Steigerung des menschlichen Gehirnvolumens wird evolutionsgeschichtlich vielfach mit der Umstellung auf energiereiche tierische Nahrung in Verbindung gebracht.9
Vermutlich vor 200 000 bis 300 000 Jahren tauchte Homo sapiens erstmals auf dem afrikanischen Kontinent auf und erreichte vor ca. 54 000 bis 45 000 Jahren, vielleicht früher, die europäischen Breiten.10 Gerade einmal 7500 Jahre ist es her, dass die Jagd als vorrangige Lebensform des Homo sapiens durch die ortsgebundene Landwirtschaft abgelöst wurde. Über mehr als 40 000 Jahre hatte Homo sapiens zuvor seine jagdlichen Spuren in Europa hinterlassen, so wie vor ihm der Homo neanderthalensis und der Homo heidelbergensis. Ihrer aller zentraler Überlebensfaktor war die Jagd: Sie eröffnete Nahrungsquellen und gewährte Schutz vor gefährlichen Raubtieren. Eindrucksvolle Zeugen dieser Zeit sind etwa die Schöninger Jagdspeere und -lanzen des Homo heidelbergensis, der vor 300 000 Jahren in unseren Breiten wilden Pferden, Rindern und Hirschen nachstellte, die gut 100 000 Jahre alte Lanze von Lehringen des jagenden Neandertalers oder die rund 54 000 Jahre alten, wohl bereits vom Homo sapiens bearbeiteten Feuerstein-Pfeilspitzen aus der Mandrin-Grotte im Südosten Frankreichs.11
Eindrucksvolles Zeugnis dieser jagdlichen Geschichte des Menschen ist nicht zuletzt unser eigener Körperbau mit seiner in der Tierwelt einzigartig flexiblen Arm- und Schulterpartie; von der Natur über Tausende von Jahren geformt für das Schleudern von Lanzen und Speeren.12
Eine mindestens ebenso entscheidende Rolle dürfte der Jagd aber auch im Hinblick auf die soziokulturelle Evolution des Menschen zukommen. Denn die Jagd erforderte ein koordiniertes Zusammenwirken innerhalb der jagenden Gruppen und wurde dadurch zum entscheidenden Katalysator für das besondere Sozialverhalten des Menschen.
Ebenso kann die Jagd als Motor für die künstlerisch-kulturelle Evolution des Menschen gesehen werden. Beredtes Zeugnis hierfür sind die von dem Tübinger Archäologen Nicholas J. Conard entdeckten Eiszeitplastiken jagdlicher Beutetiere in Höhlen der Schwäbischen Alb, die aus der frühen Besiedlungszeit Europas stammen und seit 2017 zum UNESCO-Weltkulturerbe zählen. Sie sind nur unwesentlich jünger als die berühmte Darstellung eines wilden Schweins, das vor 45 500 Jahren von eiszeitlichen Jägern in die Wände einer Kalkstein-Höhle auf der indonesischen Insel Sulawesi gezeichnet wurde und derzeit als das älteste bekannte Gemälde der Welt gilt.13
Selbst das religiöse Denken, die „religiöse Evolution“ der Menschheit, scheint ihre Ursprünge im Umfeld der Jagd zu finden. Darauf jedenfalls deutet die Grabbeigabe zu dem mutmaßlich ältesten bislang freigelegten Grab in Israel aus der Zeit um 100 000 v. Chr., die ausgerechnet in einem Hirschgeweih bestand. Grabbeigaben aus Hirschgeweih wurden, wenngleich deutlich jüngeren Ursprungs, auch in Deutschland aufgefunden.14 Und die Überlegung liegt nahe, dass man diesen „Trophäen“ womöglich eine transzendentale Bedeutung beigemessen hat. So vermutet der Bochumer Religionswissenschaftler Volkhard Krech, dass es von den existenziellen Erfahrungen der frühzeitlichen Jagd hin zu religiösen Vorstellungen nur ein kleiner Schritt war. Immerhin geht es bei der Jagd durchaus auch um Grundfragen von Leben und Tod. „Da dockt Religion an“, so der Religionsforscher.15
Aber hat die Entstehungsgeschichte des Menschen wirklich noch etwas mit unserer Gegenwart und mit der Gegenwart der Jagd in unserem Lande zu tun? Lässt sich die Jagd in der Moderne damit begründen, dass sie als Urform menschlichen Handelns gleichsam im menschlichen Trieb- und Instinktsystem grundgelegt sei? Tatsächlich findet sich eine unübersehbare Anzahl an Abhandlungen und Theorien zur fortdauernden Präsenz des steinzeitlichen Jägers im modernen Menschen, dem, wie es die US-Anthropologen Tiger und Fox formulierten, „die Zeit für die Evolution eines bäuerlichen oder industriellen Gehirns und Körpers“ fehlte.16
Spannend und unterhaltsam sind die Versuche, bestimmte Verhaltensweisen des modernen Menschen auf archaische Instinkte der steinzeitlichen Jäger zurückzuführen. Etwa die bevorzugte Wahl von Wandplätzen in Lokalen, die nach Auffassung mancher Forscher auf steinzeitliche Ängste vor den Attacken wilder Tiere geprägt sein soll; oder unser Appetit auf Fastfood, dessen Wurzeln manche in der steinzeitlichen Nahrungsknappheit und dem daraus resultierenden Heißhunger unserer frühen Vorfahren auf Zucker und Fett sehen.Natürlich ist die Existenz solcher Vererbungslinien keineswegs ausgeschlossen. Immerhin wissen wir aus der modernen Epigenetik, dass Verhaltensweisen und erst recht traumatische Erlebnisse der Eltern und Großeltern Einfluss auf unseren „epigenetischen Code“ haben können, der dann über die Aktivierung bestimmter Gene entscheidet.
Doch genau diese hohe Dynamik unseres Erbgutes dürfte es zugleich schwierig machen, bestimmte Verhaltensformen ausgerechnet auf Erfahrungen unserer steinzeitlichen Vorfahren zurückzuführen. Dies gilt übrigens auch für Theorien, die die scheinbar nicht auszurottende Neigung der Menschen zur Gewalt mit dem frühen Jägerdasein des Homo sapiens in Verbindung bringen wollen. Ihnen ist der US-Anthropologe Travis Pickering von der University of Wisconsin-Madison mit der ebenso bemerkenswerten These entgegengetreten, dass gerade umgekehrt die Professionalisierung der Jagd und der Einsatz von Distanzwaffen wie Speeren und Lanzen schon bei den frühen Menschen zu einer Entkoppelung von Aggression und Jagd geführt habe. Aber auch die De-Emotionalisierung der Jagd wäre dann womöglich eine frühzeitliche jagdliche Prägung.
Wie immer man zu den vielfältigen Theorien um unser inneres Sein steht, so erscheint es doch schwierig, aus frühzeitlichen Verhaltensformen des Menschen eine Rechtfertigung für heutiges Handeln und damit eben auch für die rechtliche Zulassung der jagdlichen Tötung hochentwickelter Säugetiere in der Neuzeit ableiten zu wollen. So belegt nicht nur der marginale Jägeranteil von gerade einmal 0,5 % an der deutschen Gesamtbevölkerung, dass es bei der modernen Jagd nicht um eine typusprägende Form der Selbstentfaltung des Menschen geht. Und selbst wenn man dies anders bewerten will: Besteht die Einzigartigkeit des Menschen nicht gerade darin, dass er, anders als alle übrigen Mitgeschöpfe auf diesem Planeten, so etwas wie einen eigenen Willen entwickeln konnte und sich damit weithin aus der Gefangenschaft der bloßen Instinktsteuerung befreit hat? Diese Freiheit sowie die Fähigkeit des empathischen Blicks auf seine Mitgeschöpfe geben dem Menschen die Möglichkeit, das eigene Handeln zu reflektieren und an den jeweiligen Reflexionsstand anzupassen. Es ist dies der Ausgangspunkt dessen, was wir Zivilisation nennen, und deren Wesen in der stetigen Weiterentwicklung des sozialen Miteinanders und des verantwortungsvollen Umgangs mit unserer Umwelt und unseren eigenen Lebensgrundlagen liegt. In die hierdurch eröffnete zivilisatorische Entwicklung der Menschheit ist die Jagd als menschliche Verhaltensform einbezogen.
Empathie, Reflexion und die Überwindung korrekturbedürftiger Verhaltensformen sind in diesem Prozess zentrale Bausteine. So käme denn auch niemand auf die Idee, aus der Abwehrhaltung steinzeitlicher Menschengruppen gegenüber ihnen unbekannten anderen Gruppen auf eine Legitimation rassistischen Verhaltens in der Neuzeit zu folgern. Und niemand würde aus dem von Yuval Noah Harari rekonstruierten Gebaren unserer steinzeitlichen Artgenossen, alten und kranken Angehörigen der eigenen Horde beizeiten den Schädel einzuschlagen17, irgendwelche Rechtfertigungsgründe für Mord und Totschlag in der Neuzeit ableiten.
Zudem zeigt uns die moderne Forschung, dass empathisches Verhalten durchaus auch in der Tierwelt nachzuweisen ist. Etwa wenn Ratten Futter verweigern, sobald ihnen dieses bei gleichzeitiger Beschallung mit Schmerzlauten ihrer Artgenossen angeboten wird; aber auch artübergreifend, wenn etwa in Zoologischen Gärten gehaltene Gorillas, wie die legendäre Binti Jua oder ihr männlicher Artgenosse Jambo, zu Rettern von kleinen Menschenkindern wurden, die in das Tiergehege gefallen waren. Und zeichnet sich die heutige Jagd nicht gerade dadurch aus, dass sie das Wild als fühlende und schmerzempfindende Mitgeschöpfe wahrnimmt und diesem Umstand mit dem Bekenntnis zur Waidgerechtigkeit Rechnung zu tragen sucht? So wenig daher Empathie und Jagd in der Neuzeit einen Widerspruch bilden, so wenig trägt der Hinweis auf das steinzeitliche Erbe des Menschen als Rechtfertigung der Jagd auf wild lebende Tiere.
Dies gilt umso mehr, als das Thema Jagd in einem unmittelbaren Bezug zu der immerwährenden großen Frage nach dem Verhältnis von Mensch und Natur steht. In kaum einem anderen Lebensbereich aber ist ein solch grundlegender Umdenkens- oder auch Zivilisationsprozess festzustellen wie in Fragen des Umgangs mit der Natur. Wäre der Begriff nicht politisch abgenutzt, könnte man in der Tat von einer „Zeitenwende“ sprechen.
Über Jahrtausende hinweg folgte das Verhältnis des Menschen zur Natur dem alttestamentarischen Gebot, sich die Welt „untertan“ zu machen und über alles Vieh und Getier zu herrschen, welches auf Erden kriecht (Genesis 1,26-28). Und mit dem komfortablen Freibrief dieser biblischen Herrschaftsverheißung ließ sich die Frage nach den ethischen Anforderungen im Umgang mit der Natur und den Tieren nur allzu bequem an den Rand drängen. Gewiss gab es immer schon differenzierende Aussagen wie jene des griechischen Philosophen Pythagoras (um 570 v. Chr.–510 v. Chr.), dem der Aphorismus zugeschrieben wird: „Alles, was der Mensch den Tieren antut, kommt auf den Menschen wieder zurück.“ Und auch Martin Luther (1483–1546) soll sich bereits differenziert über die Rechtfertigung speziell der Jagd geäußert haben, die nach seiner Auffassung „wohl göttlich und recht geübet werden kann“, dies aber nur, soweit sie „ohne gewaltsame und unrechte Vergreifung an ihren Unterthanen und auch ohne Schaden und Verderb derselben“ erfolge. „Wo es aber anders gehet, da ist das Jagen der allerärgeste und schädlichste Handel.“18
Ein systematisches Nachdenken über den Umgang des Menschen mit den Tieren nahm freilich erst mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert den Anfang. Endgültige Fahrt nahmen die zunächst eher zersplitterten Initiativen zum Schutz der Tiere im 20. Jahrhundert auf. Dass hierbei auch die Jagd unter Rechtfertigungsdruck geraten würde, wurde spätestens am 26. Dezember 1963 deutlich, als die in demselben Jahr von John Prestige gegründete „Hunt Saboteurs Association“ erstmals Störaktionen gegen eine Fuchsjagd im Vereinigten Königreich durchführte, freilich nicht ohne heftige staatliche Gegenreaktion. Schon wenig später schufen Schriften wie Peter Singers „Animal Liberation“ aus dem Jahre 1975 oder der von John Harris herausgegebene Sammelband „Animals, Men and Morals“ aus dem Jahre1973 das gedankliche Fundament der modernen Tierrechtsbewegung.
Aber auch innerhalb der Mehrheitsgesellschaft setzte ein langsames, aber stetiges Umdenken ein. Spektakulär, wenn auch für die meisten Menschen eher weit entfernt, waren die Warnungen des Club of Rome aus dem Jahre 1972, mit denen US-Forscher unter anderem auf drohende Umweltschäden als Folge eines scheinbar grenzenlosen Wachstums hinwiesen. In gleicher Richtung hatte bereits ein Jahr zuvor Papst Paul VI. in seinem Apostolischen Schreiben Octogesima adveniens auf die Probleme der zunehmenden Umweltzerstörung hingewiesen. Greifbarer waren da die Bedrohungen durch den zunehmenden Artenrückgang. Sie wurden in den Kindes- und Jugendjahren der Boomer-Generation insbesondere in der Fernsehserie „Ein Platz für Tiere“ breiter thematisiert. Die hierbei erzielten Einschaltquoten des ebenso legendären wie streitbaren Frankfurter Zoodirektors Prof. Bernhard Grzimek lagen bei sagenhaften 75 Prozent.19
Einen ersten großen rechtlichen Erfolg bildete der Abschluss des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im Jahre 1973. Ihm sind bis heute 184 Staaten beigetreten. Dem Washingtoner Abkommen folgten im Jahre 1979 die Berner Konvention sowie die Europäische Vogelschutzrichtlinie. Eine tiefgreifende Zäsur bildete kurz darauf das neuartige Phänomen des sogenannten „Waldsterbens“, das auch die Menschen in Deutschland bewegte. Die Schreckensvision von einer „baumlosen Zukunft“ versetzte weite Teile gerade der jüngeren Bevölkerung in Angst und Schrecken.20 „No future“ war lange vor der „letzten Generation“ eines der Schlagworte der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts.
Die befürchtete Apokalypse blieb aus. Die zunehmende Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Umgang mit der Umwelt aber blieb. Schrittweise fand sie Eingang in die rechtliche Ordnung Deutschlands. Im Jahre 1990 wurde das altehrwürdige Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Jahre 1900 dahin geändert, dass Tiere fortan keine Sache mehr darstellten und durch besondere Gesetze geschützt sein sollten. Von erheblicher Tragweite war der Erlass der europäischen Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie zwei Jahre später. Ihr folgte im Jahre 1994, also wiederum zwei Jahre später, die Verankerung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel in Art. 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, und nochmals drei Jahre später, im Jahre 1997, die unionsrechtliche Verankerung des Tierschutzes im Protokoll zum Amsterdamer Vertrag, der im Mai 1999 in Kraft trat. 2002 wurde das grundgesetzliche Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen schließlich um den Schutz der Tiere erweitert.
Aber es blieb keineswegs bei rechtlichen Regelungen. Auch im Lebensalltag der Menschen sind für die vergangenen Jahrzehnte grundlegende Veränderungsprozesse zu verzeichnen. Und dabei geht es nicht nur um die einst so beliebten Nerz- und Persianermäntel, die in den 1960er und 1970er Jahren zu einem allgegenwärtigen Symbol des Wohlstandes avanciert waren und heute nahezu vollständig aus dem öffentlichen Leben verschwunden sind. Auch die tierexperimentelle Forschung an Deutschlands Universitäten ist seit Jahren rückläufig. Längst stehen vormalige Selbstverständlichkeiten wie der Fleischkonsum insgesamt in der Diskussion. Rund acht Millionen Menschen in Deutschland ernähren sich mittlerweile fleischlos, Tendenz steigend. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Fleischverzehr sank nach den Zahlen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft von 2011 bis 2021 um 12,4 Prozent.21 Das Jahr 2022 brachte ein nochmaliges massives Absacken des Pro-Kopf-Verzehrs, der mit 52 Kilogramm rund 4,2 Kilo niedriger lag als im Vorjahr. Die Zahlen für das Jahr 2023 lassen mit 51,6 Kilo Durchschnittsverzehr eine fortdauernde Tendenz nach unten erkennen.22
Man mag in dieser Entwicklung den Ausdruck eines fortschreitenden Reflexionsprozesses sehen. Geichwohl hat es nicht selten den Anschein, als drohten gute Absichten über das Ziel hinauszuschießen. Etwa wenn in dem Bemühen um eine Verbesserung des Tierwohls der Ruf nach „Grundrechten für Tiere“ und der Anerkennung eines „Grundrecht des Fuchses“ auf Leben und körperliche Unversehrtheit laut wird.23
Solche Forderungen relativieren nämlich nicht nur die Grundrechtsidee, indem sie uneinlösbare Versprechen geben und Grundrechte damit zur kleinen Münze machen. Sie übergehen vor allem den kategorialen Unterschied zwischen Mensch und Tier und relativieren hiermit die Einzigartigkeit des Menschen, die doch gerade das Fundament der Grundrechtsidee darstellt. Bedenklich ist auch, wenn das für freiheitlich-demokratische Ordnungen fundamentale Mehrheitsprinzip im Kampf für den Schutz der Umwelt mit Floskeln wie „Follow the science“ außer Kraft gesetzt werden soll. Schon die Annahme, dass Wissenschaft mit einer Stimme spreche und hierbei unverrückbare Wahrheiten verkünde, verkennt grundlegend das Wesen von Wissenschaft. Denn Wissenschaft ist ihrem Wesen nach auf permanenten Diskurs angelegt und damit zugleich auf die Offenheit für permanente Selbstkorrektur. Unverrückbare Wahrheiten gibt es in einem solchen Wissenschaftsmodell grundsätzlich nicht.
Vor allem aber ist zu betonen, dass Wissenschaft keine politische Agenda verfolgt. Gerade weil es der Wissenschaft zweckfrei um die Vermehrung des Wissens geht, bedürfen wissenschaftliche Erkenntnisse notwendig einer politischen Einordnung und Transformation. Wissenschaft kann und will Politik nicht ersetzen. Und um der Freiheit der Bürger willen darf sie es auch nicht. Insofern kann es nie das Ziel eines demokratischen Gemeinwesens sein, wissenschaftliche Wahrheiten – oder womöglich nur vermeintliche wissenschaftliche Wahrheiten – gegen die Bürger durchzusetzen. Vielmehr muss es umgekehrt darum gehen, im politischen Diskurs Mehrheiten „für“ die als richtig erachteten Ziele zu gewinnen. Eben dies unterscheidet ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen von einem autoritären Staat.
Und selbst über die Frage, ob der Verzicht auf Fleischgenuss dem Menschen wirklich zum Vorteil gereicht, ist die Wissenschaft keineswegs so einig, wie dies oft dargestellt wird. Immerhin haben sich zuletzt nahezu 1000 Wissenschaftler aus aller Welt in der – medial allerdings nur mäßig transportierten – „Dubliner Erklärung“ von 2022 dezidiert gegen eine fleischlose Ernährung positioniert. In offener Konfrontation mit dem Zeitgeist heißt es hier, dass die Nutztierhaltung „zu kostbar (ist), um Opfer von Vereinfachung, Reduktion oder Fanatismus zu werden“.24
Dass sich im Zuge des aufgezeigten rasanten Mentalitätswandels auch das lange eher als „Hobby“ wahrgenommene Jagdwesen neuen Fragen und Herausforderungen ausgesetzt sehen würde, zeichnete sich früh ab. Zum Fanal wurde die in jagdkritischen Kreisen bis heute gefeierte ARD-Dokumentation mit dem Titel „Bemerkungen über den Rothirsch“ an Heiligabend 1971. In ihr stellte der prominente Journalist Horst Stern das tradierte Bild des naturverbundenen „Waidmanns“ massiv infrage und monierte mit drastischen Worten die von ihm diagnostizierten überhöhten Rotwildbestände in deutschen Wäldern.
Seither ist die Diskussion um Inhalt und Rechtfertigung der Jagd nicht mehr verstummt. Vermochte die zentrale Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den rechtlichen Rahmen der Jagd die aufbrechenden Debatten um eine zeitgemäße Jagd noch einige Zeit in Schach zu halten, so änderte sich dies spätestens mit der bereits erwähnten „Föderalismusreform I“ im Jahre 2006. Mit ihr wurde den 16 Länderparlamenten erstmals der nahezu umfassende Zugriff auf die Jagdgesetzgebung eröffnet. Die bald auf Länderebene anlaufenden Debatten erhielten einen massiven und unerwarteten Schub durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)aus dem Jahre 2012. Mit ihm gewährte der Menschenrechtsgerichtshof privaten Grundstückseigentümern das Recht, die Jagd auf ihren Grundstücken aus Gewissensgründen untersagen zu können.
Das Pikante an der Entscheidung des EGMR bestand darin, dass das Recht zur Ausübung der Jagd – vom Sonderfall der sogenannten Eigenjagden großer Grundbesitzer abgesehen – nach deutschem Recht gar kein Recht des Grundeigentümers ist, sondern ein eigenständiges Recht der Jagdgenossenschaft, eines öffentlich-rechtlichen (Zwangs-) Verbundes der Grundeigentümer mit eigener Rechtspersönlichkeit, die dieses Recht regelmäßig durch Verpachtung nutzt. Die Entscheidung des EGMR führte damit zu dem paradoxen Ergebnis, dass einem privaten Dritten das Recht zuerkannt wurde, die Wahrnehmung von Eigentumsrechten durch den hierzu legitimierten Eigentümer und Nutzungsberechtigten zu unterbinden.25
Dass der siegreiche Beschwerdeführer zwar die Jagdausübung auf seinen Grundflächen ablehnte, auf eben diesen Flächen aber die Beweidung von Schlachtvieh akzeptierte, machte die Dinge nicht einfacher. Ist die jagdliche Erlegung von Tieren, wie der Entscheidung entnommen werden könnte, ethisch tatsächlich anders und negativer zu beurteilen als die industrielle Schlachtung im Rahmen der Massentierhaltung? Und so stellte die Entscheidung gewiss eine weitere Etappe in der seither deutlich heftigeren Debatte um die Zukunft der jagdlichen Ordnung in Deutschland dar.
Hinzu kommt, dass die insgesamt gewiss hohen Schalenwildbestände in Deutschland vermehrt als Bedrohung insbesondere der klimagestressten Wälder empfunden werden, ein Thema, das mit dem anstehenden Umbau der Wälder hin zu klimaresilienten Wäldern massiv an Brisanz hinzugewonnen hat. Scheitert effektiver Klimaschutz im Wald also womöglich an den partikularen Egoismen der Jägerschaft?
Es gibt keinen Zweifel: Die Jagd der Neuzeit muss ihren Standort neu bestimmen, nicht nur in unserem Lande. Sie muss zeitgemäße Antworten finden auf die Frage nach ihrer Funktion und den maßgeblichen Funktionsbedingungen. Und vor allem: Sie muss ihr Handeln und ihre Funktion der nichtjagenden und zunehmend naturentfremdeten Bevölkerung gegenüber erklären. Dies ist kein einfaches Unterfangen. Zumal für eine Gruppe, die sich über Jahrhunderte hinweg mit einer eigenen Sondersprache von der Normalbevölkerung abzugrenzen und diese gezielt von der jagdfachlichen Kommunikation auszuschließen suchte.26
Natürlich hat sich seither sehr viel getan. Längst wurde erkannt, dass die Idee der Nachhaltigkeit der Jagd auch eine soziokulturelle Komponente enthält: Denn nur eine Jagd, die sich der Mehrheitsgesellschaft rational vermitteln lässt, wird dort die für ihr eigenes Überleben unabdingbare Akzeptanz finden.27 Zu Recht hat die renommierte Jagdwissenschaftlerin Sigrid Schwenk schon im Jahre 1997 ausgeführt, dass gerade die nichtjagende Bevölkerung heute „eine besonders wichtige Stellung im Jagdwesen und damit auch in der Jagdwissenschaft (ein)nimmt … – denn die Gesellschaft ist es, die entscheidet, ob und wie in Zukunft gejagt werden kann“.28 Wie wichtig dieser Aspekt ist, verdeutlicht eine jüngste Marktforschungsstudie, die für unser Nachbarland Österreich ein kontinuierliches Absinken der Zustimmung zur Jagd diagnostiziert, deren Kipppunkt im Jahre 2030 erreicht werde. Von der danach erwarteten jagdkritischen Mehrheit seien dann neue und „vermutlich sehr enge“ Regeln für die Jagd zu erwarten.29 Aber natürlich handelt es sich nur um eine Prognose. Und Zustimmungswerte können sich ändern, manchmal sogar auf kürzere Sicht.
Auch in Deutschland hat die Debatte um die Zukunft der Jagd spätestens mit der Föderalismusreform des Jahres 2006 und der De-facto-Überleitung der Jagdgesetzgebung auf die Länder an Fahrt aufgenommen. Nicht zufällig sind gerade die Länderparlamente in den vergangenen Jahren wiederholt Austragungsort heftiger Debatten um eine zeitgemäße Jagd gewesen.
Bemerkenswert dabei: Trotz unterschiedlichster Standpunkte und hitzigster Debatten wurde die Notwendigkeit eines geordneten Wildtiermanagements, also letztlich „die Jagd“ selbst, in keinem Land und von keiner Seite grundsätzlich infrage gestellt. Selbst die von der traditionsorientierten Jägerschaft erbittert bekämpften „Öko-Gesetze“ zielten nicht etwa auf eine Abschaffung, sondern im Gegenteil auf eine Intensivierung der Jagd zum Schutz insbesondere der Wälder. Treibjagd als Wald- und Klimaschutzjagd! Dass weite Teile der Jägerschaft mit diesem doch im Grunde ehrenvollen Mandat überwiegend gar nicht einverstanden waren und sich bisweilen zum Schädlingsbekämpfer degradiert sahen, gehört für Außenstehende gewiss zu den nicht sogleich verständlichen Volten dieser vielschichtigen Debatte. Wir werden hierauf vor allem in dem Kapitel „Wald vor Wild“ zurückkommen.
Allem politischen Getöse zum Trotz sind die Auswirkungen der Reformen auf die Jagd in Deutschland zumindest bislang eher überschaubar geblieben. Dies selbst für Nordrhein-Westfalen, wo ein neuer Landtag manchen Übertreibungen des in der Jägerschaft so verhassten Öko-Jagdgesetz des Jahres 2015 alsbald die Zähne zog. Immerhin zeigen die neueren Reformentwürfe, etwa in Brandenburg und Rheinland-Pfalz, dass die politischen Vorstellungen über die Jagd und ihre Ordnung sehr weit auseinanderliegen.
Aber woher kommt dann das schillernde Charakterbild der Jagd? Ist es wirklich das Erlegen wilder Tiere, das so viel Gegnerschaft und Widerwillen begründet? Wenn dies so wäre, weshalb treffen Kritik und Wut dann nicht in gleicher oder sogar größerer Wucht die großen Schlacht- und Lebensmittelbetriebe, in denen eine um den Faktor 350 größere Anzahl von Tieren ihr Leben lässt als in den Jagdrevieren unseres Landes? Wieso treffen Kritik und Wut nicht in gleicher Weise die vielen Forstbeamten, die oft sogar deutlich „abschussorientierter“ ans jagdliche Werk gehen als die „Freizeitjäger“? Ist es vielleicht vielmehr die sogenannte Jagdpassion, dieser vielzitierte und doch so undurchschaubare innere Trieb, der vorgeblich speziell die Freizeitjäger antreiben soll und weniger die Beamten im staatlichen Forstdienst? Und wenn dies so wäre, weshalb treffen Kritik und Wut dann nicht auch die geschätzt über drei Millionen deutschen Freizeitangler30, die – oft in Familienbegleitung – am Seeufer nicht weniger passioniert der Fischwaid nachgehen und deren spitzen Haken weit mehr Wirbeltiere „zum Opfer fallen“ als der jagdlichen Kugel? „6,64 Mio. Deutsche“, so heißt es auf der Website des Deutschen Anglerverbands, „gehen mindestens einmal im Jahr angeln. Das entspricht einer Beteiligung an der Angelfischerei von 9,4 % der Gesamtbevölkerung (über 14 Jahre).“31 Sind es also vielleicht doch auch noch andere Aspekte, die Grund oder zumindest Auslöser der speziellen Assoziationen und Reaktionen sind?
Es ist kaum zu bestreiten, dass die Jagd in einem nicht unerheblichen Maße Projektionsfläche ist, und zwar für deren Anhänger ebenso wie für deren Gegner. Schauen wir zunächst auf die Jägerschaft, für die die Jagd nicht selten ein eigenes grünes Universum neben dem Grau des Alltags darstellt – ein Universum, das sich mit eigener Sprache, eigener Tracht, eigenen Konventionen von der „normalen“ bürgerlichen Welt abhebt. Zugehörig im klassischen Sinne zu einer verschworenen „grünen Zunft“ – und das, obgleich die moderne wildbiologische Forschung ironischerweise ausgerechnet die Farbe Rot als diejenige Farbe ausgemacht hat, die von den bejagten Wildarten am wenigsten wahrgenommen wird. Bisweilen in einer Weise traditionsorientiert, dass es den nüchternen Blick auf die glücklicherweise überwundenen Missstände der feudalen Jagd in unserem Land zu verstellen droht.
Beliebt ist auch der Verweis darauf, dass man als Jäger im Auftrage des Gemeinwohls unterwegs ist. Selbstbewusst prangen die wappenverzierten „Jagdschutz“-Embleme an den Windschutzscheiben vieler Jagdfahrzeuge; ein Umstand, der im Jahre 2013 im Land Nordrhein-Westfalen zu einem bizarren Wappenstreit geführt hat. Nach Protesten aus Kreisen des Tierschutzes verzichtete der dortige Landesjagdverband auf die weitere Verwendung des offiziellen Landeswappens. In der weiteren Folge wurden vielfach auch die Jagdschutz-Embleme der Fahrzeuge umgestellt.
In der Tat: Die Jägerschaft ist nicht im staatlichen Auftrag unterwegs. Aber ist das ein Makel? Dass ein freies Land auch die Regulierung der Wildbestände soweit möglich freiheitlich organisiert, sollte doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit und unser aller Anspruch sein. Und dass in diesem freiheitlichen Rahmen durchaus auch Gemeinwohlaufgaben übernommen werden, ist kein Widerspruch, sondern geradezu das Idealbild des sozialpflichtigen Eigentums. Der Gebrauch des Eigentums soll, so klärt uns unsere Verfassung in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG auf, „zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen“. Ein hoher Anspruch, den sich die Jägerschaft sicherlich nicht mit weniger Stolz an die Windschutzscheiben heften könnte.
Aber auch in jagdkritisch eingestellten Kreisen muss die Jagd vielfach als Projektionsfläche herhalten: Als vermeintliches Paradigma für den leider zu oft unbarmherzigen und ausbeuterischen Umgang der Menschen mit der Natur, vor allem aber auch als Paradigma für soziale Ungerechtigkeit, wie zumal das vormalige Jagdregal der Fürsten gewiss zu Recht wahrgenommen worden war. Das Ende der Feudaljagd änderte aber für viele nichts an der Bewertung der Jagd als „feudales Hobby“.
In eben diesem Sinne kam eine vor einigen Jahren an der Universität Freiburg erstellte sozialwissenschaftliche Studie zu dem bemerkenswerten Ergebnis, dass die ablehnende Haltung in Teilen der Bevölkerung, insbesondere des sogenannten „Selbstverwirklichungsmilieus“, weniger der Jagd selbst gelte als vielmehr der Personengruppe der Jäger. Insofern werde Jägern auch nicht per se das Töten von Tieren angelastet. Vielmehr kam die Soziologin Annette Braun zu dem Schluss, dass vielen der von ihr befragten Menschen
„der Prototyp des Jägers vorzuschweben (scheint), den bestimmte negative Eigenschaften auszeichnen. Es wird häufig festgestellt, dass Jäger Männer seien, deren Beweggründe für die Jagd eher Prestigegewinn, ‚Mordlust‘ oder ‚Aufgeilen‘ seien. Die Wortwahl ist bei den entsprechenden Äußerungen teilweise sehr heftig, was die deutliche Ablehnung unterstreicht.“32
In ausgeprägter Form lässt sich die von Annette Braun diagnostizierte soziale Komponente zumal in Großbritannien beobachten. Nicht allein die früheren Debatten um das Verbot der Fuchsjagd, sondern auch das im März 2023 beschlossene Importverbot für Jagdtrophäen werden hier vielfach auf einen latent fortwirkenden „Klassengegensatz“ zurückgeführt, „der Jagd mit Herrschaft gleichsetzt“.33
Gewiss wäre die Diskussion um die Zukunft der Jagd in Deutschland um einiges einfacher, wenn sich das bisweilen reflexartige Abrutschen in entsprechende Projektionsebenen vermeiden ließe. Diskussionsstoff bliebe allemal genug. Denn Jagd bedeutet das legale Töten hochentwickelter Wirbeltiere in der freien Natur und das privilegierte Führen von Schusswaffen. Die Gewährleistung derartiger Rechte durch die Rechtsordnung ist ohne Zweifel mit einem besonderen Vertrauensvorschuss verbunden. Es ist daher Aufgabe der Berechtigten, diesem Vertrauen gerecht zu werden und den Gesamtnutzen ihres Handelns zu erklären. Insofern reicht es nicht, auf tradierte Besitzstände zu pochen. Erst recht hilft es wenig, mit dem Finger auf andere zu zeigen, selbst wenn in der arbeitsteiligen Gesellschaft der Neuzeit letztlich hinter jedem Einkauf an der Fleischtheke die Tötung eines hochentwickelten Wirbeltieres steht.
Die Wahrheit ist nämlich, dass die Regeln des Zusammenlebens, einschließlich jener zur Jagd, in einem demokratischen Gemeinwesen immer wieder neu diskutiert werden. Dies gilt letztlich selbst für die von den Jägern durchaus zu Recht als Schutzschild hochgehaltene Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Warum dies so ist, erklärt unsere Verfassung selbst: So heißt es in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG: „Inhalt und Schranken (des Eigentums, d. V.) werden durch die Gesetze bestimmt.“ Nicht nur die Schranken des Eigentums unterliegen also einer gesetzlichen Regelung, sondern der Inhalt des Eigentums selbst, also das, was eigentlich Eigentum ist. Gesetze aber werden durch den Gesetzgeber erlassen, und Gesetzgeber ist zunächst einmal das Parlament mit seinen jeweiligen politischen Mehrheiten.
Es ist also gerade nicht so, als wenn die jeweilige eigentumsrechtliche Ausgestaltung der Jagd in Stein gemeißelt und so den tagespolitischen Mehrheiten im Parlament entzogen wäre. Dies mag für einen Kernbereich der eigentumsrechtlichen Ordnung der Fall sein. Jenseits dieses Eigentumskerns dagegen wird die Frage, welche konkreten Nutzungs- und welche Ausschlussrechte das Eigentum gegenüber Dritten vermittelt, in den Parlamenten verhandelt und austariert. Die dem Eigentümer zuerkannten Ausschlussrechte werden dabei schon wegen der im Grundgesetz normierten „Sozialpflichtigkeit“ des Eigentums niemals absolut sein können. Und je mehr die jeweiligen Eigentumsrechte in einem Sozialbezug stehen, umso größer ist der Spielraum des Gesetzgebers bei der Festlegung von Inhalt und Schranken des Eigentums.
In eben diesem Sinne müssen etwa Waldeigentümer Schranken ihres eigentumsrechtlichen Ausschlussrechts hinnehmen, wenn es um die Erholungsinteressen der Waldbesucher geht. Die Eigentümer großer Unternehmen müssen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in ihren Unternehmen hinnehmen. Und ebenso ergeht es den jagdlichen Eigentümern, deren Nutzungsrechte immer wieder neu mit den Interessen der Land- und Forstwirte sowie den Interessen der Allgemeinheit, insbesondere jenen des Umwelt- und des Tierschutzes, in Ausgleich gebracht werden müssen. Auch das jagdliche Eigentum ist also letztlich, selbst wenn es als solches „verfassungsfest“ garantiert ist, eine wandelbare Größe. Es ist, ob es Eigentümern gefällt oder nicht, in weitem Umfang das Ergebnis eines immer neuen politisch-gesellschaftlichen Abwägungsprozesses.
Dies bedeutet aber zugleich, dass das Eigentum nicht nur rechtlich, sondern vor allem auch politisch verteidigt werden muss. Und hierzu gehört in erster Linie zu erklären, worum es geht und weshalb mit einer möglichst freien Nutzbarkeit des Eigentums regelmäßig der höchste Nutzen für das Gemeinwohl einhergeht. Argumente hierfür gibt es genug. Prägnant fasste sie der preußische Reformer Freiherr vom und zum Stein vor mehr als 200 Jahren in dem Diktum zusammen:
„Es scheint, dass eine Wirtschaft nur dort gedeiht, wo wirklich Eigentum und uneingeschränkte Verfügung darüber stattfindet. Bei einem ungewissen Eigentum wird man die Anlagen vermissen, die nur mit der Zeit Nutzen bringen; es wird wenig zur Verbesserung der Viehzucht geschehen, es werden nicht Gräben gezogen, nicht Wiesen abgewässert, nicht Baumpflanzungen angelegt, und wenn es mit Zwang geschieht, so geschieht es schlecht.“34
