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Die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel einer westfälischen Großstadt im industriellen Herzen Deutschlands - Teil 2 von 1945 bis 2021
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Seitenzahl: 694
Veröffentlichungsjahr: 2021
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Mit Interviews und Berichten der Zeitzeugen
Britta Anger, Norbert Arndt, Monika Bormann, Rolf Geers, Volker Goldmann, Edmund Gondecki, Christian Haardt,Regine Hammerschmidt, Jochen Hopmann, Lothar Keßler, Jörg Klingenberg, Peter Kraft, Rita Lanfermann, Uwe Lührs,Robert Lux, Annette Märker, Erna Moskal, Hiltrud Neuer, Hermann Päuser, Ruth Piedboeuf-Schaper, Manfred Preuß,Evelyn Runge, Martina Schnell, Peter Schneller,Hans-Georg Schrumpf, Angela Siebold, Doris Trimborn,Margarethe Tomczak, Wolfgang Vorberg,Adelheid Wiedner und Birgit Zimmermann.
Kindergärtnerinnen – Schule an der Wasserstraße in Bochum 08. Mai 1958
Vorwort (Teil 2); Autorenportrait
Akte 7: Der holprige Weg in den Sozialstaat (1945 – 1961)
Das Amt macht einfach weiter
Die Reorganisation des Jugendamtes in Wattenscheid
Das Chaos überleben – das Jugendamt hilft, auch mit Unterstützung ausländischer Hilfswerke
Aufnahme von Kriegskindern – das städtische Kinderheim in Bochum-Hamme
Jugend ohne Idealismus – die ‚skeptische Generation‘
Mit britischer Unterstützung: Die Restrukturierung demokratischer Elemente in der Jugendhilfe
Die öffentliche Jugendhilfe zwischen Not, Restauration und Sozialstaatsgebot
Der ‚Allgemeine Fürsorgeerziehungstag 1951‘ in Bochum
Restrukturierung, Ausbau und Arbeitsteilung der Kindertagesbetreuung
Nach Geburtshilfe durch die Youth Officer: Die Jugendpflege macht ihre Hausaufgaben
Anton Meise – ein Verwaltungsbeamter an der Spitze des Jugendamtes
Die Novelle des RJWG von 1953 - Gesetzliche und praktische Herausbildung des ‚neuen Jugendamtes‘ und die Entstehung des Jugendwohlfahrtsausschusses
Die Kurfürsorge als besonderer Schwerpunkt der Arbeit des Bochumer Jugendamtes
Der ‚Fürsorgerische Dienst‘: Quantitative, qualitative und personelle Entwicklungen
Als Berufsanfängerin im Fürsorgerischen Dienst
Akte 8 Jugendhilfe zwischen Beat, Rebellion und Wiedervereinigung (1961 – 1990)
Hart erkämpft: Von der Jugendwohlfahrt zur Kinder- und Jugendhilfe
Die ‚subsidiäre‘ Neuorganisation des Bochumer Jugendamtes 1961
Veränderungen der Kinderheime in Bochum
Wie ich wurde, was ich bin – Kindheit und Jugend in städtischen Heimen (1964 – 1972)
Unkonventionelle Arbeitsstile: Kartoffeln aus Bad Rothenfelde
Die Schließung des Kinderkurheims in Bad Rothenfelde und neue pädagogische Arbeit mit Kindern und Familien (Familienerholung)
Von der Mütterschule zur Familienbildungsstätte
Das gelebte Subsidiaritätsprinzip - die Praxis der Fürsorgeabteilung
Der Mord im Zillertal und seine Vorgeschichte
Rock’n Roll, Beat und Protest: Die elektrisierte Jugend
Das Ludwig-Steil-Haus in Wattenscheid – das erste Haus der offenen Tür (HoT) in Bochum
Beatnachmittage, Zeltlager und Altpapiersammlungen – die Jugendverbandsarbeit am Beispiel der KjG
Neubau und frühes Ende des städtischen Kinderheims in Harpen
Kommunale Neuordnung 1975 und die schwierige Geburt der Abteilung Jugendförderung
Claus Peymann, Ulrike Meinhof und die Besetzung der Bo-Fabrik
Die Rolle des Jugendwohlfahrtsausschusses (JWA) in turbulenter Zeit
Der Wandel vom ‚Fürsorgerischen - Dienst‘ zum ‚Sozialen Dienst‘
Die Entstehung des Pflegekinderdienstes
Die Überwindung der ‚Verwahrpädagogik‘ in den Tageseinrichtungen für Kinder
Die Rolle rückwärts: Elternbeiträge statt Elternbeitragsfreiheit im Elementarbereich
Streetwork, Ferienpass und Jugendschutz – Die Konsolidierung der Jugendförderung
Gegen Neonazis – Jugendamtsleiter bezieht Position
Der neue Unterhaltsvorschuss und technische Herausforderungen
Akte 9 Jugendhilfe im Zeitalter der digitalen Revolution (1989 – 2020)
Drei Ereignisse, die das Leben veränderten
Umdenken im Sozialen Dienst
Individualpädagogik statt ‚geschlossener‘ Unterbringung
Fundamentale Neuerung: Die Gesamtverantwortung des Jugendamtes – erste Gehversuche
Abenteuerreise mit dem Spielmobil (1990)
Kinderrechte – was der UNO - Beschluss bewirkte
Das Gesetz Tageseinrichtung für Kinder (GTK): Streit um Standards und Kosten sowie die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz
Jugendhilfe am Puls der Zeit: IFAK (344), Neue Wege (353), Rosa Strippe (356) und Notschlafstelle (360)
Abgewürgt im neoliberalen Wandel: Die erste Sparwelle hinterlässt Spuren
Fußball, Hooligans & Ultras: Die Entwicklung des VFL Bochum – Fanprojektes
Der rot-grüne Koalitionsvertrag 1999
Eine neue Ära des Jugendamtes
Bestandsaufnahme und grundlegende Reformen
Sozialräumliche Orientierung der Jugendhilfe
Der Pflegekinderdienst als wichtige Säule der Jugendhilfe
Qualitätsentwicklungen in Begleitung durch das Landesjugendamt: Sozialer Dienst und Beistandschaft
Jugendarbeit ist keine ‚freiwillige Aufgabe‘: Volksinitiativen und Jugendförderplan
Jugendarbeit zwischen Digital Natives, Fridays for Future und Corona + Memo (427)
Balanceakte zwischen KiBiz, Mitra und U3
Worst Case des Kinderschutzes – der Mordfall Justin (2005)
Kinderschutz als zentrale Aufgabe des Jugendamtes
Kommunikationsblockaden überwinden – Beschwerdemanagement und Ombudschaften
Raus aus dem Elfenbeinturm: Von der Erziehungsberatung und Mütterschule zum Familienpädagogischen Zentrum
Das Bildungs- und Teilhabepaket – nur Alibi und Flickwerk?
Die Entwicklung der Schulsozialarbeit als Teil der Erziehungshilfe
Wir schafften das: Professionelles und ehrenamtliches Engagement für minderjährige Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien
Kita – Sozialarbeit als inklusiver Ansatz in der Jugendhilfe
Kommunalwahl 2020 – Abschied von jugendpolitischen Urgesteinen
Corona Splitter
Post – Corona: Zurück in die Zukunft der Jugendhilfe?
Die Zukunft hat schon begonnen … (statt eines Nachwortes)
Anhänge
Worte des Dankes – Jugend & Amt - Teil 2
Gliederung des Jugendamtes Bochum 1961, 1981 und 2020
Namensverzeichnis
Städtisches Kinderheim Bo-Hamme 1948(Foto: Sammlung Adelheid Wiedner)
Im ersten Teil des Buches ‚Jugend & Amt‘ habe ich die geschichtliche Entwicklung der Jugendhilfe mit ihren Ur-Genen, die Entstehung von Jugendämtern, die Herausbildung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes, die ersten Gehversuche in der Weimarer Republik bis zur Zeit des Nationalsozialismus und des zweiten Weltkrieges geschildert. Dabei war es mir wichtig, dies am Beispiel einer westfälischen Großstadt nachzuzeichnen.
Die Stadt Bochum wurde dafür von mir nicht zufällig gewählt. Immerhin wirkte ich dort insgesamt 18 Jahre als Leiter des Jugendamtes und war über einige Jahrzehnte in unterschiedlichen Zusammenhängen jugend- und kommunalpolitisch aktiv. Dadurch konnte ich die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe dieser Stadt seit Anfang der 1970er Jahre auch aus persönlichen Erlebnissen nachzeichnen. Diese persönlichen Wahrnehmungen beziehen sich aus unterschiedlichen Perspektiven inzwischen auf fast die Hälfte der hundertjährigen Geschichte des Bochumer Jugendamtes. Wie im ersten Teil des Buches ‚Jugend & Amt‘ geschildert, wurde aus dem Waisen- und Fürsorgeamt im Jahre 1921 offiziell das Jugendamt der Stadt Bochum.
Der zweite Teil des Buches beleuchtet die Geschichte von 1945 bis in die heutige Zeit. Er unterscheidet sich somit vom ersten Teil besonders dadurch, dass ich nicht mehr allein auf die Ergebnisse meiner Recherchen in Archiven und Büchern angewiesen war.
Nun war es möglich, Zeitzeugen zu befragen. Die älteste Zeitzeugin Frau Wiedner, inzwischen 94 Jahre alt, konnte beispielsweise noch höchst lebendig über ihren beruflichen Einstieg im Jahr 1948 berichten. Alle Berichte der Zeitzeugen trugen dazu bei, die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe nicht lediglich faktenbasiert darstellen zu können, sondern verknüpft und ergänzt mit eigenen Erlebnissen und Erfahrungen. Das war auch für mich unglaublich spannend.
Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich allen Interviewpartnern für ihre Bereitschaft, geduldig meine Fragen zu beantworten. Bei allen Gesprächspartnern wurde schnell deutlich, wie stark das berufliche Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe auch die persönlichen Biografien prägten. Besonders hat es mich gefreut, dass mir sogar einige persönliche Berichte und Fotos zur Verfügung gestellt wurden, die deutlich aufzeigen, wie lebendig sich die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vollzog. Auch diese habe ich gerne in das Buch mit aufgenommen.
Die Einblicke in die Zeit lassen darüber hinaus erkennen, unter welchen Bedingungen gearbeitet wurde, wie sich beispielsweise die Ausbildung und das Leben mit und in der Jugendhilfe gestaltete.
Gleichzeitig wird deutlich, welche enormen Entwicklungsschübe die Kinder- und Jugendhilfe in Stadt, Land und Bund machte.
Da ich über einige Zeitabschnitte des Buches persönliche Erfahrungen einbringen konnte, stand ich gewissermaßen in einem Rollenkonflikt als Autor, denn ich hatte die Zeiten, in denen ich nicht unmittelbar Beteiligter war, mehr aus der Rolle des neutral Beobachtenden geschildert. Um keinen Bruch in der Darstellung zu erhalten, habe ich meine eigenen Erfahrungen ebenfalls als Zitate meiner Erinnerungen gekennzeichnet. Damit soll deutlich werden, dass es sich hier – deutlich erkennbar - ebenfalls um sehr subjektive Wahrnehmungen handelt. Wie alle Zeitzeugenberichte sind auch meine Sichtweisen keineswegs objektiv. Derselbe Sachverhalt wird von unterschiedlichen Menschen meist sehr anders empfunden und erlebt.
Zur Objektivierung der lebendigen, persönlichen Berichte habe ich – soweit es möglich war - Fakten aus Archiven und der Fachliteratur hinzugezogen.
Entstanden ist somit eine Patchwork-Arbeit: persönliche Geschichte(n), Erinnerungen und Fakten ergeben ein buntes Gesamtbild der Entwicklung der Jugendhilfe mit starkem örtlichem Bezug. Da die Kinder- und Jugendhilfe zwar bundesgesetzlich normiert, aber kommunal organisiert ist, dient die westfälische Großstadt Bochum als Beispiel. So oder ähnlich werden sich Entwicklungen der Jugendhilfe auch in anderen Großstädten Deutschlands vollzogen haben. Hier bilden nur die neuen Bundesländer eine Ausnahme, weil die Jugendhilfe in der DDR völlig anders strukturiert und erst ab der Wiedervereinigung 1989 und dem Inkrafttreten des SGB VIII 1990 / 1991 eine gemeinsame gesetzliche Grundlage geschaffen wurde.
Nicht alle Facetten der Kinder- und Jugendhilfe und der Arbeit des Jugendamtes konnte ich berücksichtigen. Wie schon im ersten Teil des Buches musste ich sehr darauf achten, mich zu beschränken.
Die einzelnen Akten wurden mit in sich abgeschlossenen Kapiteln gefüllt, die zeitlich überlappen. Diese nicht chronologische Darstellungsform hat den Vorteil, einzelne fachliche Entwicklungen in sich geschlossen darstellen zu können.
Ich wünsche Ihnen beim Lesen des zweiten Teiles des sozialhistorischen Buches ‚Jugend & Amt‘ viele Erkenntnisse und hoffe, dass er wie auch der erste Teil dazu beiträgt, die wichtige Arbeit der Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und Familien zu verstehen und wertzuschätzen.
Dolf Mehring
Autorenportrait: Geboren wurde ich 1955 in Bochum – Weitmar und verbrachte hier meine Kindheit und Jugend. Studiert habe ich an der katholischen FHS Abteilung Paderborn, an der Ruhr-Universität und der Verwaltungsakademie Bochum. Dort erwarb ich die Abschlüsse: Dipl. Sozialpädagoge und Kommunaldiplom-Inhaber (VWA). Meine langjährige, vier Jahrzehnte umfassende Fachpraxis erlangte ich zunächst ehrenamtlich in der Jugendverbandsarbeit (KjG / BdKJ). Als pädagogische Fachkraft arbeitete ich in einer Tageseinrichtung für Kinder und in Jugendzentren in Bochum und Castrop-Rauxel. Als Bereichsleiter des Jugendamtes in Castrop-Rauxel wurde ich zuständig für alle Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt und verantwortete die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz ab 1995.
Von 2000 - 2018 war ich Leiter des Jugendamtes in Bochum. Dort widmete ich mich schwerpunktmäßig den Themen:
Sozialräumliche Organisation der Jugendhilfe, Risikomanagement Kinderschutz, Umsetzung des Rechtsanspruches U 3 in KiTas und Tagespflege, Beschwerdemanagement im Jugendamt, Ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Aufbau einer kommunaler Präventionskette
Von 2016 - 2018 war ich Sprecher des AK Jugendhilfe der kommunalen Spitzenverbände in NRW und wirkte im Beirat der Ombudschaften Jugendhilfe NRW
In vielen Geschichtsdarstellungen wurde der 8. Mai 1945 – also der Tag der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und der endgültige Sieg über Nazideutschland – als die ‚Stunde Null‘ bezeichnet. Dadurch prägte sich im Bewusstsein der meisten Zeitgenossen ein, es habe einen völligen Neuanfang und einen Schlussstrich unter das bisherige System gegeben.
Davon konnte jedoch auch in Bochum keine Rede sein.
Tatsächlich räumten die Nationalsozialisten zwar viele Schaltstellen der Macht. Sie hatten sich - wie der Bochumer Oberbürgermeister Hesseldieck - abgesetzt, tauchten unter oder wählten den Freitod.
Viele ihrer Hinterlassenschaften und Zeugnisse ihres Wirkens vernichteten sie noch eiligst vor Kriegsende, um Spuren und Beweise zu tilgen.
Doch das ‚normale Leben‘ ging weiter. Auch wenn die Zeit des Nationalsozialismus millionenfaches Elend, Tod und Zerstörung gebracht hatte, mussten diejenigen, die das alles überlebt hatten, nun dafür sorgen, dass sie ihre Existenz sicherten. Das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung hatte dabei eine äußerst wichtige Funktion.
Feststellbar arbeitete die Verwaltung der Stadt Bochum trotz der weitgehenden Zerstörung und Beschädigung des Bochumer Rathauses kontinuierlich weiter.
Sie wurde durch diejenigen aufrecht erhalten, die auch in der Nazizeit ihren Dienst taten und nicht in der allerersten Reihe der NS-Größen standen. Franz Geyer (1885 – 1970) ist ein typisches Beispiel für diese Kontinuität. Als Mitglied der katholischen Zentrumspartei war der promovierte Jurist bereits 1923 zum Ersten Beigeordneten und Kämmerer der Stadt Bochum gewählt worden. Er blieb in dieser Funktion, als das Bochumer Rathaus 1933 von den Nationalsozialisten (OB Piclum) geführt wurde. Offenbar machte er seinen Job so gut, dass auch die Nazis ihn 1935 in seinem Amt beließen und ihm weiterhin die Amtsgeschäfte übertrugen. Nach einer kurzen Abordnung zur Wehrmacht 1940-41 kehrte er zurück und übte sein Amt an der Spitze der Bochumer Verwaltung während der Kriegsjahre aus. Als die Amerikaner am 10. April 1945 in Bochum einmarschierten, der nationalsozialistische OB Friedrich Hesseldieck geflohen war, leitete Franz Geyer als stellvertretender Oberbürgermeister die Amtsgeschäfte. Er wurde am 15. April 1945 von der britischen Militärverwaltung festgenommen, bald darauf aber wieder freigelassen. Am 01. Juli 1945 wurde er von der Alliierten Militärregierung für die Dauer eines Jahres zum Oberbürgermeister der Stadt Bochum ernannt.1 An der Spitze der Verwaltung gab es also lediglich eine Vakanz von 2,5 Monaten, doch die normalen Amtsgeschäfte liefen auch ohne die Verwaltungsspitze weiter.
In den Ämtern ergaben sich wenig Veränderungen.
Nun konnten in der Kommunalpolitik Bochums allmählich wieder demokratische Verhältnisse eingeführt werden. An eine demokratische Wahl war allerdings noch nicht zu denken. Von der britischen Militärregierung wurden Mitglieder der ersten Stadtverordneten-Versammlung benannt, die am 28. Januar 1946 erstmalig zusammentrat. „Die Versammlung bestand aus je zehn Vertretern der Parteien SPD, KPD und CDU und zwölf Mitgliedern aus Berufsvertretungen und Kirchen.“2
Diese von den Briten eingerichtete Stadtverordneten-Versammlung sollte so lange bestehen, bis eine demokratische Neuwahl stattfinden konnte. Sie hatte aber bereits die Aufgabe, der britischen Militärregierung einen Vorschlag für die Ernennung eines neuen Oberbürgermeisters zu unterbreiten, der als oberster Repräsentant an der Spitze der Gemeinde stehen und gleichzeitig Vorsitzender der Stadtverordneten-Versammlung werden sollte. Nach britischem Verwaltungsvorbild sollte der Oberbürgermeister nicht mehr der höchste Beamte der Verwaltung sein. Diese Aufgabe war für den Oberstadtdirektor vorgesehen, der direkt der Stadtverordneten-Versammlung verantwortlich sein sollte.3
Die Wahl, um einen personellen Vorschlag für das Amt des Oberbürgermeisters in Bochum unterbreiten zu können, wurde am 01. März 1946 durchgeführt: Der Sozialdemokrat Willi Geldmacher unterlag dem Betriebsdirektor Tilmann Beckers (CDU) mit 18 zu 22 Stimmen.
Dieses Wahlergebnis wurde von den Briten jedoch nicht akzeptiert. „Am 08. März 1946 gab Kreiskommandant Newton der Stadtverordneten-Versammlung bekannt, dass die Wahl Tilmann Beckers nicht bestätigt sei, zum Oberbürgermeister werde Willi Geldmacher ernannt, Dr. Geyer sei nicht mehr Oberstadtdirektor.“4 Da der Sozialdemokrat Willi Geldmacher in seiner Funktion als Oberbürgermeister in der Stadtverordneten-Versammlung keine Mehrheit hatte, band er alle drei Parteien in die Verantwortung mit ein.
Am 13. Oktober 1946 fand schließlich die erste demokratische kommunale Neuwahl in Bochum statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 86,3 % erhielt die SPD 41,9 %, die CDU 41,7 % und die KPD 14,3 % der Stimmen. Am 30. Oktober 1946 wurde Willi Geldmacher von der Stadtverordneten-Versammlung zum Oberbürgermeister gewählt.5
Formal und durch die Bürger legitimiert war damit das NS-Führerprinzip in der Bochumer Verwaltung endgültig abgelöst. Denn alle bedeutenden Posten in der Bochumer Stadtverwaltung waren zur NS-Zeit per Anordnung unter Missachtung demokratischer Grundsätze besetzt worden. Auch die britische Militärregierung konnte die handelnden Personen bis zum Zeitpunkt der ersten Kommunalwahl lediglich benennen.
Alle Verwaltungsmitarbeiter, die während der Zeit des Nationalsozialismus tätig waren, mussten ab 01. Januar 1946 einen umfassenden 12-seitigen Fragebogen des ‚Military Government of Germany‘ ausfüllen. Neben dem persönlichen Werdegang des Befragten waren auch die Mitgliedschaften in Organisationen zu benennen: Die Liste umfasste neben der NSDAP, SS und SA auch die HJ / BDM, die NSV und den RAD. Hier war einzutragen die Dauer der Mitgliedschaft, die Nummer, das höchste bekleidete Amt und das Antrittsdatum.6 Diejenigen Verwaltungsmitarbeiter, die eine Mitgliedschaft in einer NS-Organisation angaben, mussten der „Denazifizierungskammer“ 7 Zeugnisse von Dritten beibringen, in denen bestätigt wurde, dass es sich bei ihnen nur um eine wenig belastete Person handelte. Im Volksmund nannte man das treffend ‚Persilscheine‘8. „Hier konnten sich viele entlasten oder als Mitläufer darstellen, denn die Opfer konnten meist nicht aussagen, sie waren umgebracht oder geflohen.“9 Die Entnazifizierungs - Verfahren zogen sich über mehrere Jahre hin. In den meisten Fällen wurde ein ‚Entlastungs-Zeugnis‘ vom Vorgesetzten der Entnazifizierungskammer ausgestellt.
Auch im Jugendamt der Stadt Bochum lief der Betrieb, allen Widrigkeiten zum Trotz, geregelt weiter. Dabei blieb keine Zeit für eine umfassende, selbstkritische Aufarbeitung des Geschehenen.
Es ist in Bochum, ähnlich wie auch in anderen Städten, von einer ‚gewissen Gemengelage‘ auszugehen, bei der es zwar einerseits zur Beseitigung nationalsozialistischer Erblasten und eine Rückbesinnung auf Traditionen des Weimarer Wohlfahrtsstaates kam.
Gleichzeitig wurden aber die bestehenden Regelungen des NS-Wohlfahrtsstaates vor dem Hintergrund einer halbherzig durchgeführten Entnazifizierung beibehalten.10
Anstatt sich intensiv mit der Aufarbeitung der eigenen Geschichte im nationalsozialistisch geführten Bochumer Jugendamt zu beschäftigen, rückte die ‚Jugend‘, deren Entwicklung den Verantwortlichen große Sorge bereitete, wieder in den Fokus. Wie in früheren Zeiten wurde die Gefahr des drohenden ‚sittlichen Verfalls‘ der Jugend beschworen. Waren es vor der NS-Zeit das Kino, der Alkohol oder die Zügellosigkeit der Zeit, die die Jugend gefährdeten, wurde nun als Ursache die nationalsozialistische Herrschaft benannt:
„Der Geist, den dieses Regime erzeugte, änderte die Ordnung der sittlichen Werte; Christentum und Kirche wurden bekämpft, der Gedanke an das Jenseitige völlig zurückgedrängt, die Autorität von Elternhaus und Schule ausgehöhlt und der Jugend der Stempel der Selbstherrlichkeit aufgedrückt. Kein Wunder, dass eine Vielzahl der jungen Menschen den inneren Halt verlor und sittlichem Verfall entgegensteuerte.“11
Die eigene Rolle, die das Jugendamt Bochum während der NS-Zeit spielte, wurde mit keinem Wort erwähnt. Eine Aufarbeitung des Geschehenen blieb aus, die Opfer des eigenen Handelns wurden entsprechend mit keiner Silbe erwähnt. Kein Wort des Bedauerns, der Betroffenheit, der Entschuldigung, der Reue … nichts.
Das Jugendamt war zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht fähig und in der Lage, eine eigene Schuld oder ein Versagen festzustellen. Das Thema ‚Die Rolle des Jugendamtes Bochum im Nationalsozialismus‘ versackte letztendlich und wurde bis heute nicht adäquat aufgearbeitet.
Auch der 2. Weltkrieg und seine Ursachen blieben abstrakt. Verniedlichend wurde er belanglos in die Reihe anderer Kriege gestellt, um schlussfolgernd das Fehlen der autoritären Erziehung zu beschwören, die die Jugend vor dem sittlichen Verfall geschützt hätte: „Der Krieg hat das Abgleiten in den Bereich der seelischen Gefahren nur gefördert; er führte an sich wie jeder lange Krieg zur Zersetzung der Moral und entzog den Jugendlichen außerdem die starke Hand des Erziehers.“12
Als Rettung der Jugend aus diesem Dilemma des drohenden Sittenverfalls empfahl sich die Bochumer Jugendhilfe selbst als ‚heilender‘ Akteur in pathetischen Worten:
„Alle in der Jugendbetreuung wirkenden Kräfte, hauptberufliche und ehrenamtliche, sind sich der Größe ihrer Verantwortung bewusst und täuschen sich nicht darüber hinweg, dass es noch eines langen Weges beharrlicher Arbeit und behutsamer Fürsorge bedarf, bis unsere Jugend von den Wunden, die ihr die Vergangenheit schlug, genesen ist.“13
Personell kam es an der Spitze des Bochumer Jugendamtes offenbar zu einem Wechsel. Der seit 1933 als Leiter des Jugendamtes tätige Paul Duesberg trat nicht mehr in Erscheinung. Es steht zu vermuten, dass er in der Phase der Entnazifizierung als belastet eingestuft und abgelöst wurde. Dies ist allerdings reine Spekulation und bedarf einer wesentlich intensiveren Recherche, als sie an dieser Stelle leistbar war.
Als Leiter des Jugendamtes wurde nun Josef Weber tätig. Trotz meiner Nachforschungen war es leider ebenfalls nicht möglich, etwas zu seiner Person ausfindig zu machen. Sowohl von Paul Duesberg als auch zu Josef Weber sind keine Personalakten mehr vorhanden.
Lediglich in der Personalakte Anton Meise ergab sich ein Hinweis auf den Jugendamtsleiter Josef Weber, der die Geschicke des Amtes bis 1951 in die Hand nahm.14
Die westlich von Bochum gelegene Nachbarstadt Wattenscheid hatten die Amerikaner ebenfalls am 10. April 1945, vorstoßend von Westen und Nordwesten, eingenommen. „Ein organisierter deutscher Widerstand war nicht vorhanden; nur am Ruhrschnellweg in der Höhe des Vietingshofes schossen noch einige Maschinengewehre.
Nachdem sie niedergekämpft waren, trat Stille ein. Wattenscheid war aus der eigentlichen Kriegszone ausgeschieden; der Krieg war beendet.“15 Anders als in Bochum gab es jedoch keine noch rudimentär funktionierende Verwaltung mehr: „Ein großer Teil der Beamten und Angestellten war Soldat. Ein anderer Teil hatte sich - wie auch die gesamte Polizei - nach Osten vor den heranrückenden Amerikanern zurückgezogen. Nur ein verhältnismäßig geringer Teil wartete auf die Wiederverwendung im öffentlichen Dienst.“16 In Wattenscheid gab es überhaupt keine amtliche Stelle mehr, die für die Bevölkerung ansprechbar war. Diese litt unter den Überfällen der aus den Lagern befreiten ‚Ostarbeitern‘: 21 Überfälle auf Bauernhöfe, 67 Fahrraddiebstähle, 92 Plünderungen von Privathaushalten, 17 Überfälle auf Lebensmittelgeschäfte und 25 Überfälle auf Einzelpersonen verschärften die Lage. 12 Wattenscheider büßten in diesen chaotischen Zuständen ihr Leben ein. Erst als der Engländer Captain Lindsay am 25. April 1945 sein Amt als Stadtkommandant antrat und die amerikanische Sicherheitspolizei tätig wurde, trat allmählich wieder Ordnung ein. Auf Druck antifaschistischer Gruppen in Wattenscheid wurde der zunächst von den Engländern als Leiter der Verwaltung eingesetzte Stadtamtmann Schmidt abgelöst und durch den Stadtobersekretär Hans Noll ersetzt.17
Hans Noll trat ein schwieriges Amt an, denn der Personalbestand der Verwaltung war in den letzten Kriegsjahren vor allem durch Einberufungen zum Wehrdienst stark vermindert worden. Die entstandenen Lücken wurden durch Hilfskräfte aufgefüllt – zum Kriegsende auch mit Lehrkräften aus den Schulen, um die Aufgaben der Kriegsämter zu bewältigen.
Die nach dem Krieg der Verwaltung weiterhin zur Verfügung stehenden Hilfskräfte waren aber dauerhaft nicht einsetzbar und wurden in der Folge gekündigt. Davon waren bis zum 30.6.1950 insgesamt 72 Personen betroffen.
Die Entnazifierungsmaßnahmen zogen einen weiteren Aderlass der Verwaltung nach sich, denn hier war vor allem der gehobene Dienst betroffen, also das geschulte Fachpersonal der Verwaltung: 25 Beamte und 22 Angestellte der Stadt Wattenscheid wurden aus dem Dienst entlassen oder beurlaubt.18 Es bestand vor allem ein dringender Bedarf an Spezialkräften, unter anderem auch für das völlig arbeitsunfähige Jugendamt. Zu den ersten Neueinstellungen im September 1945 zählte neben einem Stadtarzt und drei Bauingenieuren auch eine Fürsorgerin für die Flüchtlings- und Familienbetreuung.19 Das Jugendamt Wattenscheid bestand zu diesem Zeitpunkt faktisch seit 1943 nicht mehr. Die Leitung des Jugendamtes – auch die Vertretung vor Gericht - war nebenamtlich auf mehrere Verwaltungsbeamte übertragen worden.
Die Reorganisation des Jugendamtes Wattenscheid begann im August 1945: Eine männliche Verwaltungskraft wurde dem Jugendamt zugeteilt. Im September 1945 erfolgte die externe Einstellung der bereits erwähnten Fürsorgerin. Im Dezember 1945 wurde wieder ein hauptamtlicher Leiter des Jugendamtes benannt. Im Januar 1946 kam es zur Einstellung einer weiteren weiblichen Fachkraft und im November 1947 wurde die Jugendpflege von einem hauptamtlichen Jugendpfleger übernommen. Zusammen mit einer Schreibkraft bestand das reorganisierte Jugendamt in Wattenscheid schließlich im Jahr 1950 aus insgesamt sechs Mitarbeitern – dies für eine Stadt mit zu diesem Zeitpunkt 67.292 Einwohnern. Dem Jugendamt standen allerdings bereits die Verbände der freien Jugendhilfe zur Seite. In Wattenscheid waren das die Innere Mission, der Katholische Fürsorgeverein und die Arbeiterwohlfahrt.
1946 wurde in Wattenscheid auch wieder ein Jugendamtsausschuss ‚nach parlamentarischen Gesichtspunkten‘ gebildet, um die gesetzlichen Ansprüche - Kollegialleitung des Jugendamtes gemäß § 9 RJWG – zu erfüllen. Inhaltlich wurde durch das Wattenscheider Jugendamt - ähnlich wie in Bochum - als größtes Problem der Tätigkeit die ‚Jugendgefährdung‘ ausgemacht. Hierzu benannte der Verwaltungsbericht der Stadt Wattenscheid vor allem zwei Gründe: Das Sinken der Ehemoral (durch die sexuelle Hemmungslosigkeit) und die Wohnungsnot:
„Ein sehr ernstes Problem stellt in der Berichtszeit die Zunahme der zerrütteten Ehen und der Ehescheidungen dar, ferner die vielen Konkubinate und die Hemmungslosigkeit auf sexuellem Gebiet. Die Schäden, die unsere Jugend hierdurch erleidet, sind für ihre Entwicklung verheerend und in ihrer Wirkung nicht absehbar. … Aber auch durch das Zusammenleben der Mutter mit dem ‚Kostgänger‘, des Vaters mit seiner ‚Haushälterin’ erleiden die Kinder erheblichen sittlichen Schaden, der sich noch lange Zeit auswirken wird. Auch wenn die Vorgänge, die sich hier abspielen, nicht immer verstanden werden, so behalten sie sie doch im Gedächtnis und nehmen später in der Pubertät kritisch dazu Stellung. Die Achtung vor Vater und Mutter kann dann nicht mehr erwartet werden, und es darf einen auch nicht wundernehmen, wenn der Jugendliche die Bindung an das Elternhaus verliert oder sich allzu früh zum anderen Geschlecht findet.“20
Das Problem der ziel - und planlos umherwandernden Jugendlichen war in Wattenscheid nicht so gravierend. „Wattenscheid wurde im Vergleich zu vielen anderen Städten hiervon kaum berührt; es bot nicht den Reiz und vor allem nicht die Schlupfwinkel der Großstädte.
Die hier aufgegriffenen Jugendlichen wurden entweder den Angehörigen oder geeigneten Heimen zugeführt oder in eine Arbeitsstelle vermittelt. Besonders der Bergbau nahm die männlichen Jugendlichen in seine Unterkünfte auf, da es ihm an Arbeitskräften mangelte.“21
Die Zeit des Nationalsozialismus und vor allem der Krieg hatten die junge, heranwachsende Generation intensiv geprägt. Viele von ihnen waren durch die erlebten Gräuel traumatisiert.
Der Zusammenbruch des ‚Dritten Reiches‘ und der zweite Weltkrieg bewirkten in allen betroffenen Ländern chaotische Zustände und eine beispiellose Not, denen Kinder und Jugendliche in besonderer Weise ausgesetzt waren. Viele Kinder, die noch mit der Kinderlandverschickung in ganzen Schulklassen oder großen Gruppen außerhalb der Städte leben konnten, hatte das Kriegsgeschehen eingeholt. Sie mussten sich allein oder mit ihnen unbekannten Menschen nach Hause durchschlagen. Väter waren als Soldaten im Krieg getötet oder verwundet worden.
Insgesamt war mehr als die Hälfte aller Kinder während des Krieges ohne Vater aufgewachsen.
In einer 1952 veröffentlichten Untersuchung wurde festgestellt, dass Kinder aus ökonomisch schlecht gestellten Familien häufiger den Tod ihres Soldatenvaters verkraften mussten. In ökonomisch gut gestellten Schichten der Gesellschaft leistete nur etwa ein Drittel der Väter Kriegsdienst, zwei Drittel dieser Gruppe brauchten keiner Kriegsdienstpflicht nachzukommen, weil sie in zivilen Bereichen unabkömmlich waren. Das Verhältnis bei der ökonomisch schlecht gestellten Gruppe war fast genau umgekehrt. Halbwaisen waren also verstärkt in der armen Bevölkerungsgruppe anzutreffen.
Nach Beendigung der Kampfhandlungen gerieten viele der überlebenden Soldatenväter in Gefangenschaft und kamen erst nach Monaten oder Jahren zurück zu ihren Familien. Die letzten Kriegsgefangenen wurden 1955 aus der Sowjetunion zurück nach Deutschland gebracht.
Auch die Lage der Mütter hatte sich während des Kriegs gravierend geändert. Viele von ihnen wurden berufstätig. Dadurch stand ihnen weniger Zeit für die Erziehung der Kinder zur Verfügung. Die notwendige Versorgung mit Lebensmitteln war schon in den letzten Kriegsjahren sehr zeitaufwändig geworden: Die Bürokratisierung des Versorgungssystems brachte mit sich, dass die Menschen viel Zeit beim ‚Schlange stehen‘ zubringen mussten, um an ihre Lebensmittelbezugsscheine zu kommen.22
Nach dem Krieg verschlechterten sich die Lebensbedingungen noch einmal drastisch: „Obdachlosigkeit und Wohnungsnot, Hunger, Kälte, unzureichende Nahrung und Kleidung, fehlende Hygiene und Medikamente erschweren allenthalben die Lebensbedingungen in vorher unvorstellbarem Umfang. Auf Jahre hinaus sind die Familien der Flüchtlinge und Vertriebenen, die oftmals nur das nackte Leben retten konnten, dazu verurteilt, als Zwangseinquartierte oder in Baracken, Bunkern und Lagern zusammengepfercht ein fast aussichtslos erscheinendes Dasein zu führen.“23
In Bochum war durch den Krieg die gesamte zur Verfügung stehende Wohnfläche von 4,4 Millionen qm auf 1,1 Millionen qm reduziert worden. Vor dem Krieg standen jedem Bochumer Einwohner 15 qm Wohnfläche zur Verfügung, nach dem Krieg war diese Zahl auf lediglich 4 qm gesunken. Die Bevölkerungszahl in Bochum hatte sich gegenüber der Vorkriegszeit nahezu halbiert und betrug im März 1945 nur noch 161.590 Einwohner. Bereits Ende 1946 war die Zahl der Einwohner aber bereits auf 249.670 Personen angestiegen. Ende 1949 waren es 279.000 Personen, darunter 13.856 Flüchtlinge, also ein Anteil von knapp 5 % der Bevölkerung.
Die Menschen überlebten diese Situation, in dem sie sich schleunigst dem Aufräumen und Wiederaufbau widmeten. 6 Millionen Kubikmeter Schutt türmten sich in der Stadt und mussten schwerpunktmäßig beseitigt werden, damit überhaupt an einen Neuaufbau gedacht werden konnte. Wohnungen, Fabriken und Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen und Versorgungs- und Verkehrsbetriebe waren bei den insgesamt 147 Luftangriffen auf Bochum ebenso von Bomben getroffen worden wie die Bochumer Kinderheime. Für die heranwachsende Jugend war der Schulbesuch nur unter sehr schwierigen Bedingungen möglich: 39 von 122 Bochumer Schulen waren total zerstört, 32 schwer beschädigt und 41 leicht beschädigt.24 Bei Kriegsende gab es nur noch 20 erhaltene Kindergärten der Wohlfahrtsverbände.25
Das schwierigste Problem seit Bestehen der Jugendämter wurde auch für das Jugendamt der Stadt Bochum die Betreuung der ‚wandernden Jugendlichen‘, „die seit dem Kriegsende Deutschland durchziehen, denen Zonengrenzen keine unüberwindlichen Hindernisse bedeuten und die ständig in verhängnisvollen Kreislauf pendeln zwischen den großen Bahnhöfen, den Bunkern und Umschlagplätzen des Schwarzmarktes.“26
Diese Jugendlichen bildeten 1946 / 47 zeitweise den Hauptanteil der Rat- und Hilfesuchenden, die sich an das Jugendamt wandten. Allein 1947 waren es 4.872 junge Menschen, die sich hilfesuchend an die Abteilung Erziehungsfürsorge des Bochumer Jugendamtes wandten.27
Ein weiteres großes Problem stellte sich bei der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung. Während man bei der Trümmerbeseitigung schnell vorankam, war die Lösung der Lebensmittelfrage eine noch größere Herausforderung. Die Briten behielten in der von ihnen verwalteten Zone des Deutschen Reiches, zu der das heutige Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und ein Teil von Berlin gehörten, das während des Krieges eingeführte Versorgungssystem mit Lebensmitteln bei. Der direkte Einkauf bei Bauern war verboten. Deren Erzeugnisse mussten ausnahmslos an den Großhandel abgeführt werden. Dennoch waren Hamsterkäufe, oft mit den letzten Habseligkeiten der Stadtbewohner, bei den Bauern im ländlichen Umland des Ruhrgebietes an der Tagesordnung. Manch einer von ihnen verdiente sich so eine ‚goldene Nase‘.
Die Lebensmittel - Zuteilung betrug 1.200 – 1.500 Kalorien täglich.
Der Bedarf eines erwachsenen Menschen beträgt aber normalerweise mindestens 2.500 Kalorien. Um es in der Sprache des Ruhrgebietes auszudrücken: ‚Es wurde heftig Kohldampf geschoben!‘
Jugendliche, Normalarbeiter und Schwerstarbeiter bekamen besondere Rationen. Da die Bergarbeiter als Schwerstarbeiter galten, wurden sie eine beneidete Berufsgruppe. Die Versorgungslage besserte sich in den ersten Jahren nach dem Krieg nicht. Im Gegenteil: Erst 1947 war der Höhepunkt der Ernährungskrise erreicht.
Die schlechten hygienischen Bedingungen und die kritische Versorgungslage zogen die Gefahr von Seuchen nach sich.
Tatsächlich brach in den Bochumer Stadtteilen Gerthe und Harpen 1945 eine Typhusepidemie aus. Zusätzlich erkrankten viele Menschen im ganzen Stadtgebiet an Tuberkulose und Diphterie. Da diese Situation in allen Städten des Ruhrgebiets ähnlich war, wurde der Notstand ausgerufen. Die Lage war höchst angespannt, immer wieder kam es, auch in Bochum, zu ‚Hungerdemonstrationen‘.28
Das Jugendamt und das Gesundheitsamt sorgten sich insbesondere um die Lage der Kinder. Fast alle Kleinkinder unter 6 Jahren wiesen ein Untergewicht von 20 bis 30 % auf. Das britische Quäker-Hilfswerk stellte von April 1946 bis Mitte Januar 1947 einen ‚Kindertrank‘ zur Verfügung, mit dem 19.000 Kinder vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr an allen Werktagen versorgt werden konnten. Es handelte sich um ein nahrhaftes Getränk aus Schokolade und Milch.
Das Schweizer Hilfswerk half in mehreren Monaten des Jahres 1946 mit ‚Kinderspeisungen‘. Ab 21. Oktober 1946 konnten sämtliche Bochumer Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren durch die Schweizer Spende und eine Spende der Britischen Pfadfinderinnen eine Speisung erhalten. Diese Hilfsaktion wurde anschließend mit Unterstützung der amerikanischen Cralog-Organisation in unterschiedlicher Ausprägung bis zum 17.11.1947 weiter durchgeführt.
Die Spenden wurden dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt der Stadt zur Verfügung gestellt, die für eine Verteilung sorgten. 29
„Die tatkräftige Hilfe der Auslandorganisationen hat den Müttern in der schwersten Notzeit die Sorge um das tägliche Brot ihrer Kinder erleichtert. Die günstige Auswirkung der Kinderspeisungen auf den Ernährungszustand der Kinder war unverkennbar.“
Verwaltungsbericht 1938 - 1948
Bei Ausbruch der 2. Weltkrieges waren die Säuglinge aus dem Kinderheim in Bochum-Hamme evakuiert worden.
Das Kinderheim im ehemaligen Amtshaus Hamme hatte während der letzten Kriegsjahre als Unterkunft für Angestellte und Beamte der Stadt Bochum gedient. Es wurde von Männern bewohnt, deren Familien aus Bochum evakuiert worden waren. Wenige Monate nach Beendigung des 2. Weltkrieges wurde Ende 1945 mit Instandsetzungsarbeiten des städtischen Kinderheims begonnen.
Dieses Projekt war das erste Bauprojekt, das vom Bochumer Jugendamt nach den Kriegszerstörungen in Angriff genommen wurde. Im ersten Verwaltungsbericht der Nachkriegszeit wird es auch gleich zu Beginn als eine zentrale Aktivität des Jugendamtes in dieser Zeit gewürdigt.
Da das katholische Vinzenz-Kinderheim im ausgelagerten Gebäude an der Königsallee eine Säuglingsstation eingerichtet hatte, war es nicht mehr erforderlich, dass sich das städtische Kinderheim seiner ursprünglichen Zielgruppe widmete. Stattdessen richtete sich die Hilfe nun zunächst an 3 bis 14jährige, die elternlos oder durch häusliche Verhältnisse gefährdet waren.31
Leiterin des Kinderheims wurde Cecilia Knust (1908 -1998). Der Neuanfang der Arbeit im Kinderheim wurde zunächst mit 5 oder 6 Kindern gemacht, die in der Einrichtung untergebracht wurden. Nach und nach kamen dann immer mehr Kinder ins Haus. Das Jugendamt berichtete: „Am 13.8.1946 konnten die ersten 40 Kinder aufgenommen werden.“32Um welche Kinder es sich dabei handelte, weiß Adelheid Wiedner (* 1927) noch gut zu berichten: „Es waren hauptsächlich wirkliche Kriegskinder. Die waren ohne Eltern geflüchtet. Kinder, die in Bochum gefunden wurden. Auch gab es Kinder, deren Eltern nach einer Wohnung suchten.“
Adelheid Wiedner nahm 1948 im Kinderheim Bochum-Hamme als frisch ausgebildete Kindergärtnerin ihre Arbeit auf. Sie hatte ihre zweijährige Ausbildung als Kindergärtnerin und Hortnerin 1946 beim Kindergärtnerinnen-Seminar Dortmund-Marten erfolgreich abgeschlossen. Sie bewarb sich bei der Stadt Bochum, weil ihr Vater der Meinung war, dass eine Stelle bei der Stadt eine sichere Angelegenheit sei. „In der Zeit war ja auch nicht so viel sicher. Also bin ich bei der Stadt und gleich im Kinderheim Hamme angefangen. Das war im April 1948.“
Als sie in das Kinderheim kam, hatte sich das Haus bereits gefüllt. Es waren nun zwischen 40 bis 45 Kinder und Jugendliche dort.
Säuglinge gab es in dem Heim nicht mehr. In der Einrichtung wohnten nun auch vier oder fünf 17jährige. „Einer ging zum Gymnasium, einer war in einer Ausbildung. Diese Jugendlichen waren eben auch da. Es war ein Kinder- und Jugendwohnheim.“
Neben der Leiterin Cecilia Knust waren im Haus zwei Kindergärtnerinnen tätig, Schwester Hertha und Schwester Hanne.
„Schwester Hanne hat die Küche geleitet und die Schwester Hertha war für die Kinder zuständig und dann war noch eine Kinderpflegerin da. Das war die Waltraud Matern. Und dann hatten sie mich natürlich.“
Die Verhältnisse im Kinderheim waren spartanisch. Luxus gab es nicht. „Wir hatten Eisenbetten, so Militärbetten. Es waren bestimmt 12 Kinder in einem Raum. Das obere Stockwerk im Haus war noch gar nicht ausgebaut.“
Mit den Instandsetzungsarbeiten des Dachgeschosses wurde im Laufe des Jahres 1948 begonnen. Nach Vollendung dieser Arbeiten konnte die Zahl der Betten auf 60 angehoben werden. Vorgesehen war mit der vollen Inbetriebnahme eine Abteilung für ‚weibliche, gefährdete Jugendliche‘ von 14 bis 18 Jahren. Für die männlichen Jugendlichen dieser Altersgruppe war zwischenzeitlich ein Jugendwohnheim in Bochum-Werne eröffnet worden.33 Tatsächlich wurden im Kinderheim Hamme ‚gefährdete Mädchen‘ aufgenommen, die von einer zusätzlichen Fachkraft betreut wurden. Diese Mädchen waren nicht einfach zu händeln und versuchten mehrfach, aus dem Kinderheim zu flüchten.
„Die Leiterin, Frau Knust, hatte ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer - das war schon allerhand! Mit ihren Wohnzimmermöbeln war unten auch unser Büro eingerichtet. Wir haben wirklich alles möglich gemacht, was möglich war.
Die katholische Schwester Emilie hatte auch ein Zimmer für sich. Ich habe im Anfang mit zwei Kindergärtnerinnen zusammengelebt in einem Zimmer, hinterher hatte ich dann natürlich auch ein Zimmer für mich - als das obere Stockwerk ausgebaut war. Die Hausangestellten wohnten alle im Haus. … Unser Hausmeister Heimeier lebte auch mit seiner Familie da. Der hatte zwei Töchter … und einen Hund hatten wir auch!“
Adelheid Wiedner (ab 1948 als Erzieherin beim Jugendamt)
Die im städtischen Kinderheim tätigen Beschäftigten, pädagogische Fachkräfte und Hausangestellte, wohnten und lebten alle in der Einrichtung. Adelheid Wiedner fand das gar nicht ungewöhnlich, das Kinderheim wurde ihr ‚zu Hause‘.
Am 20. Juni 1948 wurde in den westlichen Besetzungszonen Deutschlands die Währungsreform durchgeführt. Statt der wertlos gewordenen Reichsmark kam nun die Deutsche Mark. Jeder erhielt 40 DM der neuen Währung. Dies war ein ganz besonderes Ereignis, dessen Auswirkungen zu einer amüsanten Anekdote führten. Dabei zeigte sich, wie eng der Zusammenhalt der jungen, gemeinsam in einem Zimmer lebenden Fachkräfte des Kinderheims war:
„Das war auch so eine tolle Sache. Ich habe ja damals gemeinsam mit der Kinderpflegerin Waltraud Matern gearbeitet. Wir wohnten zusammen auf einem Zimmer. Dann bekamen wir diese 40 DM ... da hat sie sich ein Kleid gekauft und ich mir Schuhe! Es konnte dann immer nur einer von uns ausgehen! Ich habe mir das Kleid gepumpt und sie sich die Schuhe.“
Im Kinderheim selbst gab es keinen geregelten Dienst – auch keinen Schichtdienst für die Mitarbeiter. Etwa 20 Kinder pro Gruppe mussten zusammen beschäftigt werden. Im voll belegten Haus hatte das Tagesprogramm für alle gemeinsam genau getaktet abzulaufen: „Die Kinder mussten zu einer bestimmten Zeit aufstehen, Schularbeiten mussten zu einer Zeit gemacht werden, es wurde zu einer bestimmten Zeit gespielt, weil wir einfach den ganzen Tag ausfüllen mussten.
Der Ablauf der Schulaufgabenzeit war genau festgelegt. Da durfte auch nichts anderes gemacht werden, da durften die anderen nicht laut spielen - da war einfach ruhige Zeit zum Arbeiten. Anders war das gar nicht möglich. Während dieser Zeit für Schularbeiten waren wir Erzieherinnen alle da. Wenn dann am Nachmittag nicht mehr so viel zu tun war, konnte eine von uns ihre Freizeit nehmen. Wenn Not ‚am Mann‘ war, waren wir alle da. Wir lebten ja alle im Haus, hatten noch nicht einmal allein ein Zimmer …“
Im Kinderheim Hamme wurden die pädagogischen Kräfte auch mit sehr außergewöhnlichen Situationen konfrontiert: „Wir bekamen mit einem Mal 15 Kinder aus einem Kinderheim - oder Kleinkinder-Säuglingsheim, in Herne. Die Kinder konnten laufen - aber es waren Kleinkinder. Wir wussten wohl die Namen der Kinder, allerdings nicht, welches Kind welchen Namen hatte. Die Kinder nannten sich selbst ‚Bäuerchen‘ und ‚Kindelein‘ - aber wir wussten nicht den wirklichen Namen der Kinder. Das war eine sehr schwierige Angelegenheit, bis wir das dann herausgefunden hatten – Du meine Güte!“34 Heute noch mitfühlend denkt Adelheid Wiedner an die damalige Ausstattung der Einrichtung zurück:
„Wir waren ja auch ganz armselig eingerichtet. Wenn ich daran denke! Ich erinnere mich noch daran, dass die Kinder in Hamme ihre Betten als ihr Eigentum ansahen - sie hatten ja 12 Betten in einem Raum und die Kinder haben ihre Betten richtig abgeschottet - also mit Bindfäden umrandet um zu zeigen: Da gehörten nur sie hin - das gehörte ihnen! Das waren natürlich alles so Dinge, die nicht an die Öffentlichkeit kommen sollten, denn wer hätte das zu der Zeit verstanden? Aber die Kinder brauchten es einfach, dass ihnen etwas gehörte. Das ist eigentlich völlig normal - aber wer hat das damals begriffen und das einem Kinderheim zugeordnet? Kein Mensch! Das war schon nicht so einfach im Anfang!“
1950 wurde Adelheid Wiedner in das gerade wieder eröffnete städtische Kinderkurheim in Bad Rothenfelde versetzt. Im Februar 1953 kehrte sie von dort zurück in das Kinderheim in Bochum-Hamme, weil dort die Stelle der Vertretung der Heimleiterin neu zu besetzen war.
Nach langjähriger Arbeit als stellvertretende Leiterin der Einrichtung wurde ihr zum 01.01.1969 die Leitung des städtischen Kinderheimes übertragen.
Das Jugendamt hatte in seiner ersten Beschreibung der Lage von Kindern und Jugendlichen nach 1945 den Aspekt der ‚Verwundung‘ benannt und vorsichtig beschrieben, wie damit umzugehen sei. Im Verwaltungsbericht wurde als pädagogische Leitlinie die ‚Behutsame Fürsorge‘ benannt. Was war darunter zu verstehen? War die nach dem Krieg heranwachsende Jugend überhaupt empfänglich für eine Hilfestellung oder schottete sie sich von der Erwachsenenwelt ab?
Was und wie dachten diejenigen, um die es ging, eigentlich selbst?
Helmut Schelsky (1912 – 1984) veröffentlichte 1957 einen umfassenden soziologischen Beitrag zur Jugendkunde, in dem er die westdeutschen Jugendlichen des Nachkriegsjahrzehntes von 1945 – ca. 1955 typisierte. Er wies darauf hin, dass es ‚den Jugendlichen‘ auch schon damals nicht gab und er mit seinen Forschungen auf eine Ebene der ‚mittleren Allgemeinheit‘ zielt. Er traf in seiner soziologischen Betrachtung damit lediglich eine Aussage darüber, was diese Generation mehrheitlich dachte, meinte und wie sie ihr Leben gestalten wollte. Mit ‚Generation‘ bezeichnete er einen unterschiedlich auftretenden Teil der gesamten Bevölkerungsjahrgänge zwischen 14 und 25 Jahren.35
Während andere Soziologen diese Altersgruppe die ‚Flakhelfer – Generation‘ nannte36, setzte sich die von Helmut Schelsky gewählte Bezeichnung ‚skeptische Generation‘ letztlich durch. Nach der ‚Jugendbewegungsgeneration‘, der ‚unbewegten oder politischen Jugend‘ kristallisierte sich nun eine neue Generation junger Menschen heraus, die sich deutlich von ihren Vorgängergenerationen unterschied. Der Keim für das mehrheitliche Verhalten dieser Generation wurde aber bereits in der Zeit des Nationalsozialismus gelegt. Das perfektionistisch angelegte Staatsjugend-System der NS-Zeit hatte eine unerwünschte Nebenwirkung: Sie führte zur politischen und organisatorischen Passivität. Die Jugendlichen, auf Gedeih und Verderb dem staatlich gelenkten Führersystem ausgeliefert, hatten nämlich eine wichtige Erkenntnis gewonnen: Der ihnen vorgegebenen Ordnungs- und Gestaltungsrahmen ließ sie lediglich im Sinne des verbrecherischen Systems funktionieren. Sie selbst hatten keine Möglichkeit der Einflussnahme, keine Chance, den Ablauf der Dinge zu ändern. Ihre dazu im Krieg gewonnenen Erfahrungen und Erlebnisse hatten die ‚politische Glaubensbereitschaft‘ und die ‚ideologische Aktivität‘ – beides Kennzeichen der unbewegten, politischen Jugendgeneration – „an der Wurzel vernichtet.“37
Die Erwachsenen und Pädagogen reagierten auf die Veränderung der Jugend in den ersten Nachkriegsjahren und fällten durchaus abfällig ein Urteil über die ‚skeptische Generation‘: Der Jugend fehle es an Idealismus!
Das stimmte sogar.
Es kursierten zwar genug Ideen. Aber die Jugend suchte nicht nach ihnen, weil ihnen der Glaube an ‚Ideen‘ gründlich verloren gegangen war. Helmut Schelsky stellte heraus: „Die in Kriegs- und Nachkriegszeit erfahrene Not und Gefährdung der eigenen Familie durch Flucht, Ausbombung, Deklassierung, Besitzverlust, Wohnungsschwierigkeiten, Schul- und Ausbildungsschwierigkeiten oder gar durch den Verlust der Eltern oder eines Elternteils haben einen sehr großen Teil der gegenwärtigen Jugendgeneration frühzeitig in die Lage versetzt, für den Aufbau und die Stabilisierung ihres privaten Daseins Verantwortung und Mitverantwortung zu tragen.“38
Tatsächlich wurde die ‚skeptische Generation’ vor die Aufgabe gestellt, kräftig mit an zu packen, um die Lebensbedingungen für sich und ihre Angehörigen grundlegend zu verbessern. Während die bisherigen Jugendgenerationen eher die Tendenz hatten, möglichst frühzeitig der Enge des elterlichen Haushaltes zu entkommen, war es nun umgekehrt. Die eigene Familie, die gemeinsame Arbeit an der Verbesserung des Alltags war für diese Jugendgeneration ebenso wichtig wie die Frage des beruflichen Fortkommens. Sie war also „den Strukturen und Anforderungen der modernen Gesellschaft gegenüber in einem Maße angepasst und ihnen gewachsen, wie keine Jugendgeneration vorher.“39 Diese Feststellung hätte auch dazu führen können, die Jugendgeneration als ‚angepasst‘ zu kennzeichnen. Die demgegenüber getroffene Wahl des Begriffes ‚skeptische Generation‘ begründete Schelsky damit, dass diese Jugendgeneration offenbar eine große Organisationsmüdigkeit und - abneigung an den Tag legte. Das betraf nicht nur die großen Organisationen der Gesellschaft, sondern auch die Mitwirkung in Jugendorganisationen. Man gehörte zwar aus materiellen und sachlichen Motiven dazu, beobachtete aber großorganisatorische Strukturen, Bürokratie und Regelwerke mit sehr kritischer Distanz.
Der skeptische Blick diente dazu, diejenigen Organisationen, die in den Bereich des privaten und persönlichen eingriffen, zu identifizieren und ihnen den Rücken zu kehren.40 Typisch wurde für die ‚skeptische Generation‘, dass sie verhältnismäßig unverbindliche soziale Strukturen bevorzugte, die ihr Bedürfnis nach sozialen Kontakten befriedigten, ohne sie zu vereinnahmen. Dabei verzichtete sie völlig auf eine eigenständig zur Schau getragene jugendliche Haltung.
Stattdessen bemühte sich die ‚skeptische Generation‘ frühzeitig um eine Anpassung an die erfolgreichen sozialen Handlungsformen von Erwachsenen. Helmut Schelsky kam deshalb zu dem Schluss, dass die menschliche und soziale Gefährdung dieser Generation lediglich in der übertriebenen und krampfhaft zur Schau gestellten ‚Pseudo - Erwachsenheit‘ begründet war. Es waren insbesondere zuweilen die Jungen, die „mit ihrer vermeintlichen Weltsicherheit, ihrem Materialismus und ihrer Abgebrühtheit bewusst kokettieren und sie überstilisieren.“41
Im völlig zerstörten Bochum gab es in den Jahren bis zum Wiederaufbau wenig Gelegenheiten für Jugendliche und junge Erwachsene, sich zu vergnügen. Attraktiver war da schon die Nachbarstadt Herne, die vom Bombenkrieg fast völlig verschont geblieben war und nun zur renommiertesten Amüsiermeile des Ruhrgebietes wurde. Auf der dortigen Bahnhofstraße flanierten die Menschen – Deutsche und Briten – und besuchten die zahlreichen Cafés, Restaurants und Kneipen, um Jazz, Swing und deutsche Schlager zu hören. Im Kino konnte man die neuesten Hollywood-Produktionen bewundern.
Der Bochumer Hans Matthöfer, von dem bereits als aktives HJ-Mitglied berichtet wurde42, kam 1945 als 20jähriger nach Kriegsdienst an der Ostfront und britischer Gefangenschaft wieder zurück nach Bochum. Quasi nebenbei trat er in die SPD ein, verlegte aber seinen Betätigungsschwerpunkt zunächst in eine ganz andere Richtung: Es war für ihn kein Problem, von Bochum - Riemke in das Leben auf der Bahnhofstraße in Herne einzutauchen. Nach relativ kurzer Zeit stieg er dort in die Schwarzmarktszene ein, die sich prächtig am Rande der Herne Flaniermeile entwickelt hatte. Schnell fasste er dort Fuß und erweiterte sein ‚Geschäftsfeld‘ bis nach Frankfurt / M. Das Geschäftsmodell war einfach: In Bochum gab es genügend Bergleute, die ihr Schnapsdeputat nicht benötigten und die Flasche für 60 RM verkauften. Hans Matthöfer, Bruder Heinrich und Vater Johann verschönerten die Flaschen mit phantasievollen Etiketten.
Anschließend wurden sie von Hans Matthöfer nach Frankfurt / M. geschmuggelt. Dort konnte er sie gewinnbringend an amerikanische Soldaten verkaufen und bekam dafür im Gegenwert von 180 – 240 RM Zigaretten, Schokolade oder Seife. Diese Waren konnten wiederum hervorragend auf dem Schwarzmarkt in Herne verhökert werden.
Hans Matthöfer hatte sich nach Aufstieg in der HJ, Kampfeinsatz bei der Wehrmacht direkt in das neue Leben nach dem Krieg eingefunden. Er verkörperte in seiner Person die von Helmut Schelsky genannten Eigenschaften der ‚skeptischen Generation‘, mit denen er zielgerichtet und erfolgreich, mit und zur Unterstützung seiner Familie, in einer illegalen Parallelwelt tätig wurde.43Diese illegale Parallelwelt, in der sich viele Familien bewegten, beeinträchtigte das System von gesellschaftlich akzeptierten Geboten, Verboten und Erlaubnissen erheblich. In einer in Berlin durchgeführten Untersuchung ließ Hilde Thurnwald 1948 eine Fürsorgerin mit folgender allgemeingültiger Einschätzung der damaligen Zeit zu Worte kommen:
„Durch den Schwarzhandel, durch das Stehlen von Dingen, ohne die die Menschen nicht leben konnten, sank die Moral und der Anstand rapid. Das machte sich natürlich in der Erziehung der Kinder sehr stark bemerkbar. Wenn die Jugend mitgenommen wurde zum Stehlen von Kohlen, Kartoffeln und anderen lebenswichtigen Dingen, so blieb das auf ihre Entwicklung nicht ohne Folgen.“44
Bereits im April 1945 wurde von der britischen Militärregierung die Weiterarbeit der Provinzialverwaltungen ermöglicht. Damit konnte das Landesjugendamt Westfalen mit Sitz in Münster seine Tätigkeit quasi nahtlos fortsetzen. Das NSDAP – Mitglied Dr. Ellen Scheuner, die das Landesjugendamt Westfalen faktisch seit 1943 leitete, verblieb zunächst unangefochten in dieser Position. Diesen Umstand hatte sie der Fürsprache der konfessionellen Jugendhilfeträger zu verdanken, weil sie ihr zugutehielten, dass sie die kirchlichen Einrichtungen gegen die Machtgelüste der NSV verteidigte und auf diese Weise eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der katholischen und evangelischen Jugendfürsorge begründete und ausbaute. Trotz ihrer NSDAP-Vergangenheit wurde Ellen Scheuner allgemein als ‚hochqualifizierte‘ Fachfrau geschätzt. Ihr Verhalten während der NS-Zeit geriet erst ab 1946 im Rahmen der Entnazifizierung genauer in den Fokus.
Die Briten hatten einen wohlwollenden Blick auf die demokratischen Strukturen der deutschen Sozialverwaltung zur Zeit der Weimarer Republik, denn auch die Sozialverwaltung in England wurde traditionell durch starke lokal wirkende Wohlfahrtsverbände unterstützt. Aus diesem Grund standen die Briten der im RJWG festgelegten Kollegial - Struktur der Jugendämter, die durch die Nationalsozialisten 1939 abgeschafft worden war, positiv gegenüber.
In einer Erziehungsanweisung (ECI) wurden ‚private, freiwillige Organisationen, vornehmlich die Kirchen‘, aufgefordert, die durch den Nationalsozialismus unterbrochene Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt wieder aufzunehmen.
Das Landesjugendamt appellierte deshalb am 05. September 1945 an die großen Wohlfahrtsverbände Caritas, Innere Mission und die Arbeiterwohlfahrt, Vorbereitungen zu treffen, um die Neueinberufung der Jugendamtsausschüsse zu ermöglichen.
Elisabeth Zillken, die inzwischen im katholischen Fürsorgeverein (KFV) mit Sitz in Dortmund die Nachfolgerin der 1944 verstorbenen Agnes Neuhaus geworden war, stellte sogleich am 17. September 1945 in einem Antwortbrief an Dr. Ellen Scheuner klar: „Für die Jugendhilfe ist die Reihenfolge der Verantwortlichen: Eltern, weitere Familie, freiwillige Tätigkeit, öffentliche Jugendhilfe.“45 Damit eröffnete Elisabeth Zillken den gerade in Gang gesetzten, vorsichtigen Demokratisierungsprozess der Jugendhilfe mit einem kräftigen Paukenschlag! Das Ziel war durchsichtig: Es ging ihr darum, den Vorrang der freien gegenüber der öffentlichen Jugendhilfe festzuschreiben, also um eine Verankerung des Subsidiaritätsprinzips. Sie knüpfte damit unmittelbar an die für die Jugendhilfe so verhängnisvolle Debatte der 1920 und 30er Jahre an, die letztlich wie dargestellt mit dazu geführt hatte, die Jugendämter und auch das Landesjugendamt in ihrer Eigenständigkeit und Wahrnehmung von Aufgaben erheblich zu schwächen und oft handlungsunfähig zu machen.
Ellen Scheuner folgte der von Elisabeth Zillken vorgeschlagenen Richtung allerdings nicht. Die vom Landesjugendamt am 20. Dezember 1945 erlassenen ‚Richtlinien über die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und der freien Jugendhilfe‘ berücksichtigten sehr pragmatisch die vorhandenen Strukturen: Die hoheitlichen Aufgaben wurden in der Zuständigkeit des Jugendamtes gesehen, die praktische Arbeit sollte von den freien Trägern erledigt werden. Dieses einfache Delegationsprinzip war also zunächst ausschlaggebend.46
Umgehend folgte das Jugendamt Bochum der Aufforderung des Landesjugendamtes, die Zusammenarbeit mit den freien Trägern auch auf der formalen Ebene wieder zu beleben. Das ‚Führerprinzip‘ hatte damit endgültig auch im Bochumer Jugendamt ausgedient. Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG), das der Nationalsozialismus - wie in Teil 1 dieses Buches dargestellt - durch die Streichung des demokratischen Kollegialprinzips und Einführung des Führerprinzips im demokratischen Wesenskern des Gesetzes lädiert hatte, wurde mit der Wiedereinführung der Kollegialen Leitung des Jugendamtes de facto wieder in alter Form die Arbeitsgrundlage der Jugendämter, auch in Bochum. „Schon kurz nach Kriegsschluss wurde auf Weisung der Provinzialverwaltung zunächst ein zehngliedriger Jugendamtsausschuss gebildet, dem neben den Vertretern der Wohlfahrtsorganisationen auch solche der in der Jugendfürsorge arbeitenden Behörden angehörten.“47
Vertreten waren Arbeiterwohlfahrt, Caritasverband, Innere Mission, Gemeinschaftshilfe und die Jüdische Religionsgemeinde.48
Veränderungen gab es nun auch endlich im Umgang mit dem so stiefmütterlich behandelten Arbeitsgebiet der ‚Jugendpflege‘! Die seit 1920 bestehende Gliederung des Bochumer Jugendamtes, die große Systembrüche überlebt hatte, wurde endlich mit der Abteilung ‚Jugendpflege‘ ergänzt. Sie wurde 1949 als eine eigenständige Abteilung innerhalb des Jugendamtes gegründet.49
Eine grundlegende inhaltliche Neuorientierung der ‚Jugendpflege‘ war nicht nur in Bochum unumgänglich geworden. Denn während der Zeit des Nationalsozialismus war sie mehr und mehr auf die HJ übergegangen, was faktisch eine Verstaatlichung dieses Aufgabengebietes bedeutete.50
Nun wurde in Bochum wieder ein eigenständiger ‚Stadtausschuss für Jugendpflege‘ gebildet, aber: Diesmal wurde er geschaffen, um dem Jugendamt für die Erledigung der Aufgaben der Jugendpflege eine Richtung zu geben. Das bedeutete: Das Jugendamt – nicht das vorher bestehende ‚Stadtamt für Jugendpflege und Leibesübungen‘ - war organisatorisch für die Aufgaben der Jugendpflege zuständig geworden! Ein wichtiger Schritt nach vorne! Doch die Einheit der Jugendhilfe war durch die Bildung von zwei Ausschüssen in den Aufgabenbereichen des Jugendamtes immer noch nicht hergestellt! Denn dieses Konstrukt bewirkte: Die Mitglieder des Jugendpflegeausschusses waren im Gegensatz zu ihren Kollegen des Jugendamtsausschusses nicht Teil der kollegialen Leitung des Jugendamtes. Der hohe Anspruch des Jugendpflegeausschusses, dem Jugendamt in Fragen der Jugendpflege eine Richtung zu geben, stand somit faktisch auf tönernen Füssen.
Der Jugendpflegeausschuss in Bochum setzte sich aus fünf Stadtverordneten als beschließenden Mitgliedern und zehn Vertretern der Jugendverbände bzw. in der Jugendpflege stehenden Persönlichkeiten als beratenden Mitglieder zusammen.51
In den ersten Nachkriegsjahren hatte sich aufgrund der allgemeinen gesellschaftlichen Notlage eine allgemeine Verschiebung der Normen ergeben. Wie tiefgreifend die Auflösung des gesellschaftlichen Ordnungsgefüges wirkte, wurde besonders sichtbar am Begriff ‚fringsen‘, mit dem ‚Kohlenklau‘ und Mundraub selbst kirchlich legalisiert wurden. Der Kölner Kardinal Joseph Frings (1887 – 1978) hatte in einer Silvesteransprache am 31.12.1946 erklärt:
„Wir leben in Zeiten, da in der Not auch der Einzelne das wird nehmen dürfen, was er zur Erhaltung seines Lebens und seiner Gesundheit notwendig hat, wenn er es auf andere Weise, durch seine Arbeit oder durch Bitten, nicht erlangen kann.“52
Mit der Stabilisierung der Verhältnisse nach Gründung der Bundesrepublik und Umsetzung der Währungsreform (1948), ergab sich zum Ende des 1940er Jahrzehnts schnell die Situation, die heranwachsende Jugend wieder an allgemeingültige Normen und Werte heranzuführen. Die Frage der Eigentumsdelikte rückte jetzt intensiv in den Fokus der Öffentlichkeit. Erschrocken wurde zur Kenntnis genommen, dass die Jugendkriminalität erheblich zugenommen hatte. Von allen Fragen krimineller Art war die
‚Jugendkriminalität‘ zu dem Thema geworden, mit dem man sich am stärksten beschäftigte.53 Das Jugendamt wurde von der Frage der Jugendkriminalität hauptsächlich in den Bereichen der Jugendgerichtshilfe und der Fürsorgeerziehung berührt.
In Analyse der Gründe für die Zunahme von Fällen führte das Jugendamt Bochum zwar auch die große Not der Jugend in der Nachkriegszeit an, machte jedoch als ‚tiefere Gründe‘ das verminderte Verantwortungsbewusstsein der Eltern, die Verweichlichung der Erziehung, die frühzeitige Gewöhnung der Kinder und Jugendliche an Genussmittel und auch Unsitten in Mode und Sport geltend. Von ‚behutsamer Fürsorge‘, die das Jugendamt Bochum zum Maßstab des Handelns unmittelbar nach dem Krieg gemacht hatte, war nun nur noch wenig zu verspüren. Eher verriet die Sprache, dass erzieherische Haltungen aus der nationalsozialistischen Zeit wieder kritiklos propagiert werden konnten.
Als besonderes Problem der Jugendfürsorge sah das Bochumer Jugendamt die gefährdeten Jugendlichen, die sich unter den aus allen Teilen der Bundesrepublik und aus der Ostzone Eingewanderten befanden.
Die Fürsorgeerziehung (FE) erlangte 1948 mit 307 Fällen einen neuen Rekord, gleichzeitig wurden in der Jugendgerichtshilfe 166 Jugendliche betreut. Zwar sank die Zahl der Fürsorgefälle in den darauffolgenden Jahren bis 1952 auf 225 Fälle ab. Zur selben Zeit stiegen aber die Fälle der ‚freiwilligen Erziehungshilfe (FEH)‘ von 36 auf 155 Fälle, d.h. zusammengenommen gab es eine steigende Fallzahl.
Bei der FEH waren die Eltern zu einer freiwilligen Mitarbeit gewonnen worden. Verweigerten die Eltern ihre Mitwirkung, wurde vom
Jugendamt eine FE beantragt. Die Voraussetzung der FE war immer eine Schuldfeststellung der Eltern (§ 63 RJWG) beim
Vormundschaftsgericht, die – auch das sah das Jugendamt deutlich – dem ganzen Erziehungsprozess nicht förderlich war, weil die Eltern emotional gegen die getroffene Maßnahme wirkten.
Um das zu vermeiden, wurden bei den Eltern verstärkt auf Mitwirkung gesetzt.
Auch die Zahl der Jugendlichen, die unter ‚Schutzaufsicht‘ gestellt wurden, stieg gravierend. Das Jugendamt wertete das als Erfolg der eingehenden Betreuung in Form von Hausbesuchen und regelmäßigen Kontakten. So konnten Fälle, die in früherer Praxis der Fürsorgeerziehung unterstellt worden waren, vermieden werden.54
Grundsätzlich aber geriet die ‚Fürsorgeerziehung‘ wieder einmal in die Diskussion! Vor allem die westfälischen Fürsorgeeinrichtungen waren in den Fokus der Briten geraten, nachdem 1947 im Auftrag des englischen Innenministeriums mehr als siebzig deutsche Jugendfürsorgeheime besichtigt wurden:
Report of the Home Delegation to the British Zone of Germany, App C: The Situation in Westphalia (Public Record Office Kew ‘Pro’, FO 1013 193 Übersetzt von Köster, Markus, Die Fürsorgeerziehung; in: Köster, Markus und Küster, Thomas; Zwischen Disziplinierung und Integration, Paderborn 1999, Seite 164 f.
„Unser genereller Eindruck von den Heimen in Deutschland ist, dass es diesen nicht gelingt, die fundamentalen Bedürfnisse von Kindern zu verstehen, und dies war insbesondere in Westfalen der Fall, wo auf allen Ebenen ein auffälliger Mangel an Ideenreichtum in der Behandlung schwieriger Kinder besteht.“
Bemängelt wurde vor allem, dass in den Heimen praktische Probleme angetroffen wurden, die es in den englischen Besserungsanstalten und Gewerbeschulen 25 bis 30 Jahre zuvor auch gegeben hatte, dort aber überwunden worden waren.
Unmissverständlich wiesen die Briten auf folgende Missstände in den westfälischen FE – Heimen hin: Missbrauch von Schutzbefohlenen als billige Arbeitskräfte, Verhängung von drakonischen Strafen (z.B. das Scheren von Köpfen und Einzelhaft), unterbezahltes und sozial unterprivilegiertes Personal, mangelhaftes kommunales Interesse und das Fehlen der kommunalen Überwachung sowie der Mangel an Inspiration und Ermutigung von höherer Stelle.55
Dies war in erster Linie ein kräftiger Hieb auf das zuständige Landesjugendamt Westfalen.
Warum von der britischen ‚Home Delegation‘ ausgerechnet in Westfalen diese krassen Missstände in den Heimen der Fürsorgeerziehung aufgedeckt wurden, kann man schlussfolgern. Eine wesentliche Ursache dürfte gewesen sein, dass im Bereich des Landesjugendamtes Westfalen von Beginn an (ab 1924) den kirchlichen Trägern völlig freie Hand gelassen wurde. Man hatte – wie dargestellt - keinerlei Anstrengungen unternommen, eigene Heime zu errichten, um der erzkonservativen kirchlichen Erziehungspraxis etwas entgegen zu setzen. Offenbar wurden auch die Kontrollen der Träger eher lax gehandhabt. Diese ‚Tradition‘ war in der NS-Zeit nicht nur nahtlos fortgesetzt, sondern unter den Bedingungen des Nationalsozialismus noch verschärft worden. Auch die kirchlichen Träger hatten sich der vorgegebenen staatlichen Linie angepasst. Die aus der Kaiserzeit stammende FE war bereits in ihrem Wesenskern als ‚Bestrafung von Jugendlichen‘ angelegt56 und wurde in der NS-Zeit zusätzlich dazu missbraucht, um die staatlich als ‚unwillig oder unerwünscht‘ eingestuften Jugendlichen zu selektieren. Die seit 1943 im Landesjugendamt als Leiterin agierende Ellen Scheuner war nicht nur eine willfährige Vertreterin des Systems, sondern hatte einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Entwicklung der FE. Sie hatte dem brutal - harten NS-Erziehungsstil für Fürsorgezöglinge in Vorträgen das Wort geredet und war somit gewiss die völlig ungeeignete Person, um grundlegende Veränderungen der Verhältnisse im Landesjugendamt und im Bereich der FE herbeizuführen.
Seit 1946 durchlief sie das Entnazifizierungsverfahren und brachte darin 21 Leumundszeugnisse bei, von denen die meisten aus der Feder von konfessionellen Anstaltsvorstehern, Fürsorgerinnen und Wohlfahrtsfunktionären stammten. Auch das war ein Beleg dafür, wie gut das Zusammenspiel zwischen den kirchlichen Einrichtungen und der Leitung des Landesjugendamtes zu diesem Zeitpunkt funktionierte. Da Ellen Scheuner auf die Unterstützung der konfessionellen Träger in ihrer ureigenen persönlichen Angelegenheit angewiesen war, nahm es nicht wunder, dass die Kritik des Landesjugendamtes Westfalen an den Zuständen in den Heimen der Fürsorgeerziehung ausblieb.
Trotz der Unterstützung kirchlicher Kräfte votierte der Entnazifizierungsausschuss der Stadt Münster im November 1946 gegen den Verbleib von Ellen Scheuner im öffentlichen Dienst.
Doch sie konnte mit persönlicher Hilfe einer britischen Verbindungsoffizierin des NRW Education Departements im Dienst verbleiben, auch wenn weiterhin durch den Entnazifizierungsausschuss angemahnt wurde, es könne nicht angehen, eine ehemalige Nationalsozialistin auf dem Posten der Leiterin der Jugendfürsorge zu belassen. Die Erkenntnis war klar und deutlich: Um die Jugenderziehung in Westfalen neu gestalten zu können, musste Ellen Scheuner die leitende Position genommen werden. Es galt zu verhindern, dass sie weiterhin maßgeblichen Einfluss ausübte.
Doch bereits 1948 hatten sich nach einigem personellen Hin und Her an der Spitze des Landesjugendamtes die Wogen geglättet. Die Berufungskammer des Entnazifizierungsausschusses stufte Ellen Scheuner als ‚entlastet‘ ein, nachdem einige Entlastungszeugen ihr bescheinigten, eine ablehnende Haltung gegen die Selektion von Geisteskranken, Unproduktiven und Juden geäußert zu haben. Ellen Scheuner hatte ihr Ziel erreicht. Sie wurde offiziell als Leiterin des Landesjugendamtes Westfalen berufen.
Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Vorsitzenden des katholischen Fürsorgevereins, Elisabeth Zillken, wurde unverändert fortgesetzt. Während ihrer folgenden Amtszeit bis 1966 ließ es sich Ellen Scheuner allerdings nicht nehmen, höchstpersönlich den FE Heimen in Westfalen einen Besuch abzustatten und sich nach dem Befinden ihr aus den Akten bekannter Jugendlicher zu erkundigen. Ganz ohne Wirkung war der Befund der Briten über die FE-Heime in Westfalen bei ihr offensichtlich nicht geblieben. 57
Zu Beginn der 1950er Jahre setzte bundesweit wieder eine Debatte über die Entwicklungen in der ‚Fürsorgeerziehung‘ ein.
Ausschlaggebend war unter anderem der Artikel 20 des am 23. Mai 1949 verabschiedeten Grundgesetzes, der lautete: „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Erforderlich war, so die Erkenntnis der Kommentatoren des Gesetzes, eine „soziale Grundhaltung bei allen öffentlichen Organen und Funktionen, vor allem gegenüber den Staatsmitgliedern.“58
Das bedeutete: Der neue Volksstaat wollte nicht nur Rechtsstaat sein, um die Bürger vor obrigkeitsstaatlichen Übergriffen zu schützen.
Neben dieser Sicherung der individuellen Freiheiten jeden einzelnen Staatsbürgers ging es mit Artikel 20 ebenbürtig darum, dafür zu sorgen, dass alle Staatsangehörigen auf der ‚allgemeinen Kulturstufe‘ leben können. Der Staat garantierte damit, dass Einzelne, denen die Teilhabe aus eigener Kraft nicht gelingt, unterstützende Hilfen bekommen, damit auch ihnen ein normales Leben ermöglicht wird.
Durch dieses ‚Sozialstaatsprinzip‘ geriet in den Fokus, dass nahezu alle Hilfen der öffentlichen Jugendhilfe sich an diejenigen richteten, die ‚Opfer ihrer Umgebung‘ waren.
Es wurde deutlich, dass die Fürsorgeerziehung nicht das wesentliche Mittel der Jugendhilfe sein konnte, um benachteiligten jungen Menschen eine Teilhabe am normalen gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
„Es widerstrebt jedem Gerechtigkeitsempfinden, diesen (benachteiligten) Kindern, die schon die Ordnung und Geborgenheit in der eigenen Familie entbehren müssen, die weitere, schwere Bürde der Fürsorgeerziehung aufzuerlegen, die sie ihr ganzes Leben hindurch in Akten und Karteien verfolgt und geeignet ist, ihr Selbstvertrauen in Minderwertigkeitskomplexen zu ersticken.“59
Der Fokus der Diskussion zielte darauf ab, neue familienunterstützende Maßnahmen der Jugendhilfe zu entwickeln. Voraussetzung dafür war eine grundlegende Veränderung der Perspektive:
Die klassische Sozialpädagogik in der Jugendhilfe ging davon aus, dass die Öffentlichkeit intakt und demzufolge schutzbedürftig sei. Der verwahrloste oder gefährdete Jugendliche wurde als Gefahr für das Funktionieren des Gemeinwesens angesehen und geriet daher in ein repressives Erziehungssystem. Er wurde funktionell angepasst, um die von ihm ausgehende Störung des Gemeinwesens zu eliminieren.
Nun war die gegenteilige pädagogische Erkenntnis gewachsen: Die Jugend musste vor der Öffentlichkeit geschützt werden. Denn die industrielle Gesellschaft, von der die Jugendlichen feste Wertmaßstäbe und Leitlinien erwartete, war mit ihren eigenen Problemen nicht fertig geworden. Im Gegenteil produzierte sie selbst so viele Probleme, dass sich die öffentliche Jugendhilfe nicht mehr darauf beschränken konnte, die ‚Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen‘ als ihren hauptsächlichen Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Es war fast schon eine revolutionäre pädagogische Entwicklung: Der Jugend wurde das Recht zugesprochen, Hilfen zu bekommen, um sich von den Schäden der modernen Zivilisation befreien zu können. In der pädagogischen Diskussion wurde die Verpflichtung des Staates eingefordert, eine generelle Jugendhilfe auch außerhalb der Schule sicherzustellen. Dazu waren neue Formen und Einrichtungen der Jugendhilfe nötig: Beratungsstellen, Jugendklubhäuser, Heime der offenen Tür, Kinderdörfer, betriebliche Bildungs- und Erziehungsstätten. Ein neuer Begriff wurde erstmalig in dieser Fachdiskussion geprägt: Jugendsozialarbeit. Mit ihr sollte sowohl die berufliche als auch die gesellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen ermöglicht werden.60
Dieser pädagogisch geforderte Wandel schlug sich auch in der Arbeit des Bochumer Jugendamtes nieder. Der Ausbau der ‚Jugendpflege‘ war nun deutlich zu erkennen. Es wurde ein besonders Anliegen des Jugendamtes, „über den ganzen Stadtbereich verstreut möglichst viele Heime für die Freizeitgestaltung der Jugend zu errichten.“61 Die Jugendverbände wurden durch die Bereitstellung von Zuschüssen für Heimbauten unterstützt.
Ein völlig neuer Arbeitsschwerpunkt des Jugendamtes wurde mit der ‚Erziehungsberatung‘ geschaffen. Am 15. Oktober 1952 öffnete die
