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Das Grundlagenbuch für die forensische Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen Befunde aus der Erwachsenenforensik lassen sich nicht einfach auf Jugendliche und junge Erwachsene übertragen. Hier setzen die beiden Autor:innen mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Jugendforensik an. Mit diesem Grundlagenbuch für den deutschsprachigen Raum gehen sie über die Beschreibung von Abklärungs- und Behandlungsansätzen von Störungen des Sozialverhaltens im Kindes- und Jugendalter hinaus. Der Begriff "Jugendforensik" wird klar auf die strafrechtlichen Aspekte der Psychologie oder Psychiatrie eingegrenzt. Im Fokus dieses Buches stehen die Durchführung von angeordneten Begutachtungen durch psychologische oder psychiatrische Sachverständige und (Psycho-)Therapien von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit strafrechtlich relevanten Delikten, insbesondere mit gewalttätigen und sexuell übergriffigen Verhaltensweisen. Das Buch umfasst folgende Kapitel: - Die Entwicklung von aggressivem und sexuell übergriffigem Verhalten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen - Forensisch-psychologische/psychiatrische Diagnostik: Erstellung von jugendstrafrechtlichen Gutachten - Interventionen - Forensisch-deliktpräventive Therapien mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen
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Seitenzahl: 518
Veröffentlichungsjahr: 2025
Marcel Aebi
Évi Forgó Baer
Jugendforensik
Begutachtung und Therapie bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexuell übergriffigem und gewalttätigem Verhalten
unter Mitarbeit von
Cornel Gmür
Lukas Müller
Eva Stieger
Denise Widmer
Jugendforensik
Marcel Aebi, Évi Forgó Baer
Wissenschaftlicher Beirat Programmbereich Psychologie:
Prof. Dr. Guy Bodenmann, Zürich; Prof. Dr. Björn Rasch, Freiburg i. Üe.; Prof. Dr. Astrid Schütz, Bamberg; Prof. Dr. Martina Zemp, Wien
PD Dr. Marcel Aebi
Universität Zürich und
Forschung und Entwicklung
Justizvollzug und Wiedereingliederung
Direktion der Justiz und des Innern Kanton Zürich
Hohlstrasse 552
8090 Zürich
Schweiz
E-Mail: [email protected]
Dr. phil. Évi Forgó Baer
Leitung Psychologie Römerhof
Klosbachstr. 116
8032 Zürich
Schweiz
E-Mail: [email protected]
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Lektorat Psychologie
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Lektorat: Dr. Susanne Lauri
Bearbeitung: Tobias Gaudin, Gießen
Herstellung: Daniel Berger
Umschlagabbildung: Rebecca Nelson, GettyImages
Umschlag: Hogrefe intern
Satz: punktgenau GmbH, Bühl
Format: EPUB
1. Auflage 2025
© 2025 Hogrefe Verlag, Bern
(E-Book-ISBN_PDF 978-3-456-96107-1)
(E-Book-ISBN_EPUB 978-3-456-76107-7)
ISBN 978-3-456-86107-4
https://doi.org/10.1024/86107-000
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Cover
Titel
Impressum
Geleitworte
Die Autor:innen
Erstes Geleitwort
Zweites Geleitwort
1 Einleitung
2 Die Entwicklung von aggressivem und sexuell übergriffigem Verhalten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen
2.1 Definition und Erscheinungsformen von Aggression
2.2 Psychische Störungsbilder im Zusammenhang mit Delinquenz und Aggression
2.2.1 Störungen des Sozialverhaltens: disruptives Verhalten oder dissoziale Störungen
2.2.2 Neuronale Entwicklungsstörungen
2.2.3 Schizophrenie oder andere primäre psychotische Störungen
2.2.4 Störungen durch Substanzgebrauch oder Verhaltenssüchte
2.2.5 Störungen der Impulskontrolle
2.2.6 Persönlichkeitsstörungen und Störungen der Persönlichkeitsentwicklung
2.2.7 Paraphile Störungen
2.3 Ätiologiemodelle
2.4 Biologische Grundlagen
2.4.1 Der Einfluss von erblichen und genetischen Faktoren
2.4.2 Weitere biologische Marker
2.5 Einfluss der Erziehung
2.6 Die Rolle von Peers und Medieneinflüssen
2.7 Die Auswirkungen von frühen Belastungsfaktoren
2.8 Die Theorie der sozialkognitiven Defizite (Fonagy und Luyten)
3 Forensisch-psychologische/psychiatrische Diagnostik: Erstellung von jugendstrafrechtlichen Gutachten
3.1 Grundlagen von strafrechtlichen Gutachten
3.2 Rechtliche Aspekte
3.2.1 Rechtliche Aspekte bei der Anordnung von Gutachten in der Schweiz
3.2.2 Rechtliche Aspekte bei der Anordnung von Gutachten in Deutschland
3.2.3 Rechtliche Aspekte bei der Anordnung von Gutachten in Österreich
3.3 Ethische und formale Aspekte
3.4 Entgegennahme des Gutachtensauftrags
3.5 Die Sichtung des Aktenmaterials/Durchführung einer Aktenanalyse
3.5.1 Akten zu den aktuellen Deliktvorwürfen (sowie dem Problem unklarer Deliktsachverhalte)
3.5.2 Akten zu den früheren Delikten
3.5.3 Weitere Akten
3.6 Durchführung der Untersuchungen
3.6.1 Aufnahme der Untersuchung auf Video oder Tonträger
3.6.2 Aufklärung über die Begutachtung und Durchführung der Rechtsbelehrung
3.6.3 Planung der Untersuchung
3.6.4 Einstieg in das Gespräch mit dem Exploranden: Erhebung der aktuellen Situation
3.6.5 Erhebung der Familienanamnese
3.6.6 Erhebung der persönlichen Vorgeschichte inklusive der schulischen und beruflichen Entwicklung
3.6.7 Erhebungen zu Freundschaften und Freizeitverhalten
3.6.8 Erhebungen zu Liebesbeziehungen und Sexualität
3.6.9 Erhebungen zum Substanzkonsum
3.6.10 Erhebungen zu Reizbarkeit und Gewalt
3.6.11 Erhebungen zu psychischen Störungen und zu Persönlichkeitsauffälligkeiten inklusive unemotionalen Persönlichkeitszügen
3.6.12 Erhebungen der intellektuellen Fähigkeiten und neuropsychologischer Funktionsstörungen
3.6.13 Erhebungen zu Stärken und Ressourcen
3.6.14 Erhebungen zu den vorgeworfenen aktuellen und früheren Delikten
3.6.15 Erhebungen zur Zukunftsperspektive und Haltung zu jugendstrafrechtlichen Maßnahmen
3.7 Einholung von Fremdauskünften
3.8 Darstellung der Explorationsgespräche, Fremdauskünfte und Befunde im Gutachten
3.9 Stellungnahme des Sachverständigen/Beurteilung des Gutachtens
3.9.1 Beurteilung der Entwicklung und Persönlichkeit
3.9.2 Beurteilung der Reife / Störung der Persönlichkeitsentwicklung
3.9.3 Beurteilung des Vorliegens psychischer Störungen/Diagnosen
3.9.4 Beurteilung der Deliktdynamik/Deliktanalyse
3.9.5 Beurteilung der Schuldfähigkeit
3.9.6 Beurteilung von Risikomerkmalen für weitere Delinquenz
3.9.7 Beurteilung des Maßnahmenbedarfs
3.10 Qualitätskriterien/qualitätskritische Stellungnahmen
4 Interventionen
4.1 Grundlagen
4.1.1 Das Risk-Need-Responsivity-Prinzip
4.1.2 Good Lives Model
4.2 Punitiv ausgerichtete Interventionen
4.2.1 Gefängnisaufenthalte
4.2.2 Bootcamps
4.2.3 Individuelle Abschreckung
4.3 Erzieherische und soziale Ansätze
4.3.1 Sozialpädagogische Unterbringungen
4.3.2 Ambulante sozialpädagogische oder sozialarbeiterische Interventionen
4.3.3 Mediation/Täter-Opfer-Ausgleich und weitere Ansätze zur restaurativen Justiz
4.4 Therapeutische Ansätze
4.4.1 Familientherapie
4.4.2 Kognitive Verhaltenstherapie und Training sozialer Fertigkeiten
4.4.3 Therapieansätze für Jugendliche mit sexuellen Grenzverletzungen
4.4.4 Traumaorientierte Therapieansätze
4.4.5 Medikation mit Psychopharmaka
4.4.6 Weitere Therapieansätze
5 Forensisch-deliktpräventive Therapien mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen
5.1 Grundlagen
5.1.1 Indikation für eine forensische Therapie
5.1.2 Ambulante vs. stationäre Therapie
5.1.3 Einzel- oder Gruppentherapie
5.1.4 Einbezug von Angehörigen
5.1.5 Multimodales Behandlungskonzept mit multisensorischen Therapieformen
5.1.6 Zusammenarbeit mit Behörden
5.2 Durchführung einer forensischen Therapie
5.2.1 Therapieplanung
5.2.2 Rahmenbedingungen und Erstellung eines Behandlungsvertrags
5.2.3 Beziehungsgestaltung
5.2.4 Sicherheit und Vertrauensbasis entwickeln
5.2.5 Bindung in der Psychotherapie
5.3 Deliktarbeit und Rückfallprävention
5.3.1 Tatverhalten als dysfunktionaler Bewältigungsversuch
5.3.2 Behandlungssequenzen
5.4 Weitere Therapieansätze
5.4.1 Yoga-Psychotherapie
5.4.2 Deliktorientierte Kunsttherapie
5.4.3 Musiktherapie
5.4.4 Biofeedback
5.4.5 Sportpsychotherapie
5.4.6 Tiergestützte Therapie
5.4.7 Pause von Störungen, intakte (Im-Takt-)Momente
Die Autor:innen
Sachwortverzeichnis
Abbildung 2-1: Erleichternde vs. appetitive Formen von Aggression im Zusammenhang mit Valenz und Erregung (Weierstall & Elbert, 2012)
Abbildung 2-2: Modell der Entwicklung und Aufrechterhaltung von psychischen Störungen
Abbildung 2-3: Individuelle Faktoren und Situationsfaktoren, welche zur Entwicklung einer Störung des Sozialverhaltens (SSV) beitragen
Abbildung 2-4: Dimensionen des Erziehungsverhaltens nach Baumrind (1975) sowie Maccoby und Martin (1983). Quelle: https://www.socialnet.de/lexikon/29568
Abbildung 2-5: Auswirkung multipler Traumatisierungen und aversiver Erfahrungen (Aebi, 2019)
Abbildung 3-1: Gliederung eines jugendforensischen Gutachtens: Fokus Aktenanalyse
Abbildung 3-2: Gliederung eines jugendforensischen Gutachtens: Fokus Explorationen und weitere Befunde
Abbildung 3-3: Beispiel einer Rechtsbelehrung
Abbildung 3-4: Beispiel eines Genogramms
Abbildung 3-5: Gliederung eines jugendforensischen Gutachtens: Fokus Beurteilung und Beantwortung der Fragen
Abbildung 3-6: Fragestellungen zur Beurteilung der Deliktdynamik in den vier Phasen des Tatverlaufes
Abbildung 5-1: Beispiel eines Raubdelikts als Comic
Abbildung 5-2: Beispiel eines Raubdelikts als Figurenspiel
Abbildung 5-3: Beispiel eines Raubdelikts als „Footsteps“
Abbildung 5-4: Prototypischer Tatkreislauf, anhand welchem relevante Lebensumstände, Tatauslöser, Gedanken und Gefühle bzw. weitere tatbegünstigende Faktoren (kriminelle Peers, Substanzkonsum, Waffenbesitz) identifiziert werden. Anschließend sind Neutralisationstechniken (z. B. Bagatellisierung des Tatverhaltens, kognitive Verzerrungen wie z. B. „Das Opfer war schuld“) dargestellt, welche wiederum dazu führen, dass Probleme nicht erkannt und neues tatrelevantes Verhalten sich anbahnen kann. Ein Risikomanagement sollte umfassend auf diesen Überlegungen aufbauen.
Abbildung 5-5: Ausschnitt eines Deliktpanoramas
Abbildung 5-6: Die Arbeit mit dem inneren Deliktteil
Abbildung 5-7: Körperschema zur Einzeichnung von Körperempfindungen
Abbildung 5-8: Deliktablauf am Beispiel eines Raubdelikts zur Diskussion alternativer Entscheidungen
Abbildung 5-9: Yoga-Therapie mit jungen Erwachsenen
Abbildung 5-10: Beispiel aus der Praxis des stationären Maßnahmenvollzugs: Bild nach Auftrag, ein Standbild der geschädigten Person zu malen
Abbildung 5-11: Beispiel aus der Praxis des stationären Maßnahmenvollzugs: Bild auf Angebot, das Duell zu zeichnen
Tabelle 2-1: Unterscheidung von Aggressionsformen auf der psychologischen und Verhaltensebene in Anlehnung an Vitiello und Stoff (1997)
Tabelle 2-2: Wichtige Störungsbilder gemäß ICD-11 mit Bezug zur Gewalt- und Sexualdelinquenz
Tabelle 3-1: Wichtige kognitive Verzerrungen in der forensischen Psychologie (in Anlehnung an (Gerth et al., 2022; Iudici, Salvini, Faccio & Castelnuovo, 2015; Ross, 2018)
Tabelle 3-2: Deutschsprachig verfügbare Instrumente zur Erhebung von Trauma
Tabelle 3-3: Deutschsprachig verfügbare Instrumente zu Internetabhängigkeit
Tabelle 3-4: Deutschsprachig verfügbare Instrumente zur Erhebung von Partnerschaften und Sexualität
Tabelle 3-5: Übersicht über Drogen und weitere Substanzen
Tabelle 3-6: Deutschsprachig verfügbare Instrumente zur Erhebung des Substanzkonsums
Tabelle 3-7: Wichtige deutschsprachig verfügbare Instrumente zur Erhebung von Aggression
Tabelle 3-8: Wichtige deutschsprachig verfügbare Instrumente zur Erhebung psychischer Störungen/Auffälligkeiten und Persönlichkeit
Tabelle 3-9: Fragen zu Verhalten, Kognitionen, Affekt und Körperempfindungen im Tatablauf als Raster für die Exploration von Delikten
Tabelle 3-10: Themenfelder, welche ergänzend von Fremdauskünften erfragt werden können/sollen
Tabelle 3-11: Kriterienliste zur Beurteilung der Reife/Persönlichkeitsentwicklung (in Anlehnung an Urwyler et al., 2021)
Tabelle 3-12: Symptome von Störungen, welche bei der entsprechenden Störung eher für oder eher gegen eine Einschränkung sprechen
Tabelle 3-13: Kriterien zur Beurteilung einer Affekttat/Impulstat (nach Kriterien von Sass, 1985)
Tabelle 3-14: Rückfallstatistik BFS Minderjährige: Rückfallrate nach Geschlecht, Alter, Nationalität, Vorstrafen, Rückfalltyp und ausgewählten Straftaten
Tabelle 3-15: Daten aus Nordirland Kohorte 2014/2015
Tabelle 3-16: Rückfallsdaten von Jugendlichen, welche Sexualdelikte begingen
Tabelle 3-17: Aktuell verfügbare Risikobeurteilungsinstrumente für das Jugendalter und Angaben zur Validität
Tabelle 5-1: Verhaltensweisen gemäß OPB und der daraus resultierende Therapiebedarf
Tabelle 5-2: Vier-Felder-Tafel zur Erabeitung von kurz- und langfristigen Konsequenzen von Delikten
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Alle Gesellschaften dieser Erde sehen sich, unabhängig von den spezifischen sozialen und kulturellen Kontexten, mit der Frage konfrontiert, wie angemessen und effektiv auf sexuell übergriffiges und gewalttätiges Verhalten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen reagiert werden soll. Jede Lebensgemeinschaft kämpft mit unterschiedlichsten Methoden darum, ihre Kinder angemessen zu sozialisieren, damit sie zu tragfähigen Mitgliedern der Gemeinschaft werden.
Sexuell übergriffiges und gewalttätiges Verhalten bzw. Gewalt- und Sexualstraftaten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen lösen immer wieder heftige gesellschaftspolitische Diskussionen aus. Fragen, wie es dazu kommen konnte, was mit den jungen Menschen los ist, was in deren Familien oder in Schule vorgefallen sein könnte oder ob der Medienkonsum und die Veränderungen in der Gesellschaft Schuld an einem solchen Verhalten tragen, stehen im Raum. Der Ruf nach kompetenten Fachleuten, die darüber Auskunft geben können, ist dann jeweils groß.
Die Fachdisziplinen, die sich in den 1980er-Jahren mit dieser Thematik konfrontiert sahen, waren die Jugendpsychiatrie und -psychologie sowie die Jugendstrafrechtspflege. Eine Professionalisierung in diesem Bereich drängte sich auf. In der Folge entwickelte sich anfangs des 21. Jahrhunderts die noch junge Spezialdisziplin der Kinder- und Jugendforensik mit ihren Spezialangeboten. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen initiierte ich im Jahre 1998 den Aufbau der Kinder- und Jugendforensik im Kanton Zürich. Basierend auf dem damals erarbeiteten Konzept konnte in Kooperation mit der Jugendstrafrechtspflege und Kinder- und Jugendpsychiatrie 2004 im Kanton Zürich eine Fachstelle für Kinder- und Jugendforensik eröffnet werden, welche sich in den folgenden Jahren aufgrund der großen Nachfrage und der zunehmenden Bedeutung im Rahmen der Forensischen Psychiatrie der Universitätsklinik Zürich zu einem Zentrum für Kinder- und Jugendforensik weiterentwickelte. 2009 übernahm Marcel Aebi die Leitung der „Evaluation und Qualitätssicherung“ und baute mit mir zusammen in den folgenden Jahren die Forschung im Bereich der Jugendforensik an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich auf. Mit einem sehr kompetenten und starken Fachteam aus Ärzten und Psychologen gelang es in den Aufbaujahren des Zentrums gemeinsam, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die jugendforensischen Abklärungsmethoden mit ihrer spezifischen forensischen Diagnostik, die jugendforensische, strafrechtliche Begutachtung mit der jugendspezifischen Rückfallprognostik, die jugendforensischen Interventionen und die durch die Justiz angeordneten Behandlungsmaßnahmen zu entwickeln und landesübergreifend geltende Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendforensik zu etablieren. Viele Erfahrungen und Erkenntnisse aus dieser gemeinsamen Arbeit fanden Ein10gang in das nun vorliegende umfassende Werk über Jugendforensik von Marcel Aebi und Évi Forgó.
Unter dem Einfluss der Jugendforensik in Zürich konnten in der Folge aber auch in anderen Kantonen der Schweiz Jugendforensiken aufgebaut werden, wie in Bern, Basel und Lausanne. Im europäischen Raum wurde eine landesübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der European Association for Forensic Child & Adolescent Psychiatry, Psychology & other involved Professions (EFCAP) etabliert. Im Rahmen der Schweizerischen Gesellschaft für Forensische Psychiatrie (SGFP) und der European Association for Forensic Child & Adolescent Psychiatry, Psychology & other involved Professions – Switzerland (EFCAP-CH) wurden entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen entwickelt und implementiert. So gelang es 2014 in der Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Schweizer Ärzteschaft (FMH) und der Dachorganisation der fachspezifischen Ärztegesellschaften, einen Schwerpunkt in forensischer Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rahmen des Facharzttitels für Kinder- und Jugendpsychiatrie einzuführen. Entsprechende spezifische Qualifizierungen in der forensischen Psychologie wurden im Rahmen der SGFP ebenfalls etabliert, so der Schwerpunkt Begutachtung im Strafrecht, der Schwerpunkt Forensische Psychotherapie, der Schwerpunkt Begutachtung im Zivilrecht und der Schwerpunkt Aussagepsychologische Begutachtung. Diese Zusatzqualifikationen dienen heute als Garanten für eine fundierte Ausbildung der im Bereich der Jugendforensik tätigen Fachpersonen, die sich in ihrer Arbeit auf forensische Beratung, die Erstattung von jugendstrafrechtlichen Abklärungen und Gutachten und die Durchführung von durch die Behörden angeordneten forensischen Behandlungen Minderjähriger fokussieren wollen. Um in einem solch spezifischen Fachgebiet tätig werden zu können, muss man über ein fundiertes, spezialisiertes, spezifisches Fachwissen verfügen, welches dann aber auch anderen Fachleuten, Institutionen und der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden kann. Es ist notwendig in diesem Bereich eng mit anderen Disziplinen zusammen, insbesondere mit der Jurisprudenz. Ganz allgemein umfasst die Jugendforensik Klinik, Lehre und Forschung im Kontext von Strafrecht, Straf- und Maßnahmenvollzug.
Es liegt daher auf der Hand, dass vor dem Hintergrund dieser oben kurz skizzierten Entwicklungen die Nachfrage nach qualitativ hochstehender theoretischer wie auch auf die praktische Arbeit ausgerichteter Fachliteratur groß ist. Der Bedarf nach einem umfassenden Werk in Jugendforensik im deutschsprachigen Raum ist damit gegeben. Im vorliegenden Buch „Jugendforensik: Begutachtung und Interventionen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sexuell übergriffigem und gewalttätigem Verhalten“ werden wissenschaftliche und versorgungsorientierte kinder- und jugendpsychologische Erkenntnisse auf rechtliche Fragestellungen angewendet. Übersichtlich ist das Werk in die Kapitel Einleitung, Theorie, Diagnostik, Intervention und Therapie aufgeteilt und dient daher auch als Nachschlagewerk für verschiedenste Fragestellungen von Fachleuten aus verschiedenen Professionen. Das Buch ist damit in jeder Hinsicht ein sinnvolles, zweckorientiertes Hilfsmittel, in welchem der aktuelle Stand der Erkenntnisse im Fachgebiet der Jugendforensik zusammengetragen und übersichtlich präsentiert wird.
Vor 15 Jahren konnte ich Marcel Aebi für die Leitung der Forschung und als angehenden Gutachter und forensischen Therapeuten in der von mir zuvor neu gegründeten Fachstelle für Kinder und Jugendforensik gewinnen. Ich kenne Marcel Aebi als außerordentlich engagierten und kompetenten Mitarbeiter, der in den letzten 15 Jahren durch sein berufspolitisches Engagement, seine Lehre und Forschung sowie seine klinische Praxis das noch junge Fachgebiet der Jugendforensik weiter ausgebaut und bereichert hat. Im Rahmen seiner Forschungstätigkeit resultierten gemeinsam mit mir und weiteren schweizerischen und ausländischen 11Kooperationspartnerinnen über 50 Originalpublikationen in teilweise sehr hochstehenden psychologischen, psychiatrischen und juristischen Zeitschriften. Im Laufe seiner Tätigkeit hat Marcel Aebi zahlreiche forensische Gutachten und forensische Therapien durchgeführt. Seit 2020 arbeite ich mit ihm gemeinsam in unserer forensischen Praxisgemeinschaft ABJ-Forensik in der Stadt Zürich. Unseren regelmäßigen fachlichen und persönlichen Austausch schätze ich sehr.
Zürich, 03.10.2024
Cornelia Bessler Nigl
Es ist höchste Zeit für dieses umfassende Werk über Jugendforensik im deutschsprachigen Raum, und zwar nicht nur aufgrund des brisanten Themas, in Politik und Medien immer wieder kontrovers diskutiert und mangels besseren Wissens oft missverstanden. Diesem höchst informativen und auf jahrzehntelanger Erfahrung basierenden Buch ist zu wünschen, dass es zur Standardliteratur von Fachkreisen in Ausbildung und Praxis wird und in weiten Kreisen Interessierter Beachtung findet. Aus psychotherapeutischer Sicht sind die Forschungen und Studien zur Wirksamkeit von verschiedenen Interventionen im vierten Kapitel und besonders das fünfte Kapitel über forensisch-deliktpräventive Therapien mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen von besonderem Interesse, weil wichtige, auch allgemeingültige Aspekte der stationären, ambulanten, Einzel- und Gruppentherapie erläutert werden.
Die forensisch-deliktpräventive Therapie von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stellt die Behandelnden vor mannigfache, komplexe Herausforderungen. Davon konnte ich mich in meiner Zeit als Fallsupervisorin im Massnahmenzentrum Uitikon wiederholt überzeugen. Neben fundiertem fachlichem Wissen in vielen Gebieten (Forensik, Trauma, Persönlichkeitsstörungen, Entwicklungspsychologie, Neuropsychologie etc. und der Integration verschiedenster psychotherapeutischer Ansätze) braucht es Offenheit, Mut sowie Wertesicherheit und psychische Stärke gegenüber den/die Therapeut:in potenziell traumatisierenden Inhalten, Präsenz, Klarheit bezüglich Grenzen (Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomene) und gleichzeitig Interesse, Verständnis, die Bereitschaft, interdisziplinär und systemisch zu arbeiten, und nicht zuletzt Kreativität, um jeden dieser jungen Menschen gemäß Bedarf und Ziel individuell zu begleiten. Die genaue Diagnostik stellt hohe Anforderungen auch an die Begutachtenden. Denn ein Großteil dieser Klientel ist komplex traumatisiert, hat schon in früher Kindheit Bindungsunsicherheit oder -abbrüche, Gewalt und Demütigung erlebt oder leidet unter psychischen Störungen oder Persönlichkeitsstörungen.
Der/die Behandler:in muss eine Verbindung machen zwischen einerseits deliktfokussierendem, konfrontativem, rückfallpräventivem und andererseits personzentriertem, ressourcenstärkendem Vorgehen. Dabei muss er/sie trotz Demotivation, Widerstand bis Feindseligkeit seitens des Jugendlichen versuchen, eine verlässliche therapeutische Allianz aufzubauen, was äußerst anspruchsvoll ist und gleichzeitig einen zentralen Faktor für gelingende Therapie darstellt. Der/die Therapeut:in, der/die präsent und klar bleibt, ermöglicht Menschen, die Grenzüberschreitungen, Vernachlässigung, Zurückweisung oder Geringschätzung erfahren haben, eine wichtige korrigierende Beziehungserfahrung und damit Basis für Wachstum und Veränderung.
14Ich habe Évi Forgó vor bald 30 Jahren in der Psychotherapie-Ausbildung kennen und schätzen gelernt, bin seither in regelmäßigem fachlichem und persönlichem Austausch mit ihr und beeindruckt von ihrer Kompetenz und jahrzehntelangen psychotherapeutischen Erfahrung. Am meisten berührt mich, mit wie viel Herzblut und gleichzeitig Klarheit sie diese jungen, aus der Gesellschaft gefallenen Menschen begleitet. Durch das Verweben ihrer psychotherapeutischen Ansätze mit Musik- und Kunsttherapie ermöglicht sie diesen jungen Männern multisensorische Erfahrungen, die sie in Kontakt mit ihren Empfindungen und Gefühlen, mit ihrem Körper, ihrer Kreativität und ihren Ressourcen bringen. Diese neuen Erfahrungen, die auch die neuronalen Verbindungen im Gehirn verändern, führen zum Erleben von Selbstwirksamkeit, Freude und authentischem Stolz. Dieses ganzheitliche Erfahren auf allen (Sinnes-)Ebenen ermöglicht Veränderung und damit Hoffnung auf ein besseres Leben.
September 2024
Silvia Zanotta
Der Begriff der „Jugendforensik“ findet in den letzten Jahren zunehmend Verwendung in der Fachliteratur. Ursprünglich ist „Forensik“ ein sehr breit gefasster Sammelbegriff für verschiedene wissenschaftliche Fachgebiete, welche eng mit dem Themengebiet der Rechtsprechung verbunden sind. Der Begriff stammt ursprünglich vom lateinischen „forensis“ ab, was so viel wie „zum Forum, Markt(platz) gehörig“ bedeutet. Im antiken Rom wurden Gerichtsverfahren, Untersuchungen und Urteilsverkündungen meist auf dem Marktplatz durchgeführt (Stevenson & Brown, 2007). Heute findet der Begriff neben der Beschreibung von medizinischen, biologischen und (computer-)technischen Verfahren, welche bei strafrechtlichen Ermittlungen eingesetzt werden, auch Verwendung in der Psychologie und Psychiatrie. Gemeint sind straf- und zivilrechtliche Begutachtungen und die Durchführung von behördlich angeordneten Therapien. Für das vorliegende Buch soll der Begriff „Jugendforensik“ auf die strafrechtlichen Aspekte der Psychologie oder Psychiatrie eingegrenzt werden. Im Fokus dieses Buches steht die Durchführung von angeordneten Begutachtungen durch psychologische oder psychiatrische Sachverständige und (Psycho-)Therapien von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit strafrechtlich relevanten Delikten, insbesondere mit aggressiven und sexuell übergriffigen Verhaltensweisen.
Das vorliegende Buch beschränkt sich nicht nur auf das Jugendalter, sondern schließt auch junge Erwachsene mit ein. Die neurowissenschaftliche und psychologische Forschung zur Hirnentwicklung und psychosozialen Reife beim Menschen hat in den letzten 30 Jahren unter anderem aufgrund neuer technologischer Möglichkeiten enorme Fortschritte erzielt. Die Gehirne von Jugendlichen in der Adoleszenz verändern sich stark und strukturieren sich neu. Diese Entwicklungen sind nicht mit dem Alter von 18 Jahren abgeschlossen, sondern setzen sich bis ca. zum 25. Lebensjahr fort (siehe Übersichtsarbeit von Dünkel, Geng & Passow, 2017). Gesamthaft legen wissenschaftliche Befunde nahe, Jugendforensik breiter zu fassen und das junge Erwachsenenalter als Zielgruppe mit in das vorliegende Buch einzubeziehen.
Wir verwenden im Buch für forensische Fachpersonen entweder absatzweise wechselnd beide Geschlechtsformen oder Schreibweisen mit Doppelpunkt („Gutachter:innen“) und geschlechtsneutrale Begriffe. Für die im Fokus stehenden jugendlichen und jungen erwachsenen Exploranden (im Rahmen von Gutachten) oder Klienten (im Rahmen von Therapien) verwenden wir jeweils die maskuline Form, da der Großteil von straffällig gewordenen Personen männlichen Geschlechts ist. Dies soll aber nicht bedeuten, dass das Buch nicht auch für die Anwendung bei weiblichen Jugendlichen und jungen Frauen geeignet ist. Anpassungen in Bezug auf die Durchführungen von Abklärung/Gutachten (z. B. Anwendung möglicher Instrumente) und die Durchführung 16von Therapien sind aber notwendig (Smith, Gacono & Cunliffe, 2021).
Die Idee, ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Buch zum Thema Jugendforensik zu schreiben, stammt aus unserer Erfahrung, dass sich die Befunde aus der Erwachsenenforensik nicht einfach auf Jugendliche und junge Erwachsene übertragen lassen. Die aktuellen Bücher zur Begutachtung der Schuldfähigkeit und zur Prognose bei adulten Straftätern (Bergmann & Köhler, 2024; Dreßing & Habermeyer, 2020; Nedopil, Endrass, Rossegger & Wolf, 2021; Urwyler, Endrass, Hachtel & Graf, 2022) greifen zentrale Aspekte wie entwicklungspsychologische Einflüsse und jugendrelevante Umfeldfaktoren nicht oder nur ungenügend auf. Auch unterscheidet sich das therapeutische Arbeiten mit Jugendlichen von der Arbeit mit erwachsenen Personen. Forensisch-therapeutische Techniken für Jugendliche können daher nicht einfach aus Therapiekonzepten bei Erwachsenen abgeleitet werden (Habermeyer, Dreßing, Seifert, Lau & Dangl, 2021). Es fehlt bisher ein jugendforensisches Buch, welches auf die aktuelle Praxis von forensischen Gutachten und Therapien im deutschsprachigen Raum detaillierter eingeht und über die Beschreibung von Abklärungs- und Behandlungsansätzen von aggressiven Störungen im Kindes- und Jugendalter hinausgeht (z. B. Petermann & Koglin, 2013). Durch die behördlichen Aufträge und den rechtlichen Kontext der Abklärungen und Interventionen ergeben sich Besonderheiten, welche die spezifische Kenntnis von forensischen Instrumenten und Techniken notwendig machen (Urwyler et al., 2022). Das hier vorliegende Fachbuch kann als Grundlagenbuch für die forensische Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen verstanden werden. Es setzt allgemeine Kenntnisse der Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychologie und -psychopathologie voraus. Von Vorteil ist zudem, wenn die Leser:innen bereits erste Erfahrungen in der Durchführung von Psychotherapien mit sich bringen. Die im fünften Kapitel geschilderten therapeutischen Ansätze und Techniken lassen sich dann besser einordnen. Das vorliegende Buch richtet sich in erster Linie an Psycholog:innen und Psychiater:innen, die mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen forensisch-therapeutisch oder gutachterlich arbeiten wollen. In zweiter Linie richtet es sich aber auch an juristische Fachpersonen wie Jugendanwält:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen und Strafverteidiger:innen, welche einen vertieften Einblick in die jugendforensische Arbeit erhalten möchten. Nicht zuletzt soll das Buch auch anderen Fachpersonen, die mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu tun haben, von Nutzen sein. Dies bezieht sich insbesondere auf Sozialpädagog:innen, Heilpädagog:innen, Lehrpersonen und weitere Fachpersonen im Bereich der Sozialen Arbeit, welche mit Empfehlungen aus forensischen Gutachten konfrontiert sind und mit jugendforensischen Fachpersonen zusammenarbeiten.
Eine Schwierigkeit dieses Buches ergibt sich aus den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. den verschieden konzipierten (Jugend-)Strafrechten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Obschon bezüglich vieler Straftaten ein inhaltlicher Konsens zwischen den Ländern besteht, unterscheiden sich die Definitionen in den Strafartikeln der Gesetzbücher. Weiter unterscheiden sich das Jugendstrafrecht per se und die strafprozessualen Abläufe in einem jugendstrafrechtlichen Verfahren zwischen den Ländern erheblich. So ist z. B. das Alter der Strafmündigkeit in der Schweiz mit 10 Jahren deutlich niedriger als in Deutschland und Österreich mit 14 Jahren. Auch die Möglichkeiten von rechtlichen Sanktionen, also von Strafen und (Erziehungs-)Maßnahmen, unterscheiden sich. In dem vorliegenden Buch können wir rechtliche Aspekte und juristische Besonderheiten von Deutschland und Österreich nur am Rande aufgreifen. In erster Linie orientiert sich dieses Buch an den rechtlichen Voraussetzungen in der Schweiz. Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Gutachten und Therapien werden aber auch für Deutschland 17und Österreich beschrieben. Für eine detailliertere und eingehendere Auseinandersetzung mit der jugendforensischen Versorgung in diesen beiden Ländern verweisen wir auf die weitere Literatur (Barra et al., 2024; Bergmann & Köhler, 2024; Trabi, Plattner & Sevecke, 2023).
Die Entstehung des vorliegenden Praxisbuches „Jugendforensik“ wäre nicht möglich gewesen ohne unsere langjährigen Erfahrungen in der Jugendforensik. In den letzten 20 Jahren konnten wir zahlreiche Gespräche mit diversen Fachpersonen führen und uns entsprechend weiterbilden. In Europa hat die 1997 gegründete European Association for Forensic Child and Adolescent Psychiatry, Psychology and other involved Professions (EFCAP)1 einen wesentlichen Anteil an einer gemeinsamen länderübergreifenden Entwicklung der Kinder- und Jugendforensik. Die wissenschaftliche Forschung zur Ätiologie von Aggression und Delinquenz, zu relevanten psychischen Störungsbildern, zu Trauma, Risikobeurteilungen und Interventionsansätzen hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht und damit auch die klinische Praxis befruchtet. Die alle zwei Jahre stattfindenden europäischen Kongresse des EFCAP bieten Kliniker:innen und Forscher:innen die Möglichkeiten, sich zu vernetzen und die neuen Erkenntnisse aufzugreifen. In der Schweiz hat sich in den letzten 15 Jahren eine Szene von Kinder- und Jugendforensiker:innen gebildet, welche sich im Schweizer Gliedverband EFCAP-CH2 organisiert haben. Der EFCAP-CH organisiert ein Weiterbildungsangebot für Psycholog:innen und Psychiater:innen, welche sich im Bereich der strafrechtlichen und familienrechtlichen Gutachten und Therapien von Kindern und Jugendlichen spezialisieren wollen.3
Wir möchten uns bei den Unterstützern dieses Buches und bei allen Personen bedanken, welche unsere Arbeit in den letzten Jahren geprägt haben. Cornel Gmür, Lukas Müller, Eva Stieger und Denise Widmer haben uns bei der Erstellung einzelner Kapitel oder Abschnitte dieses Buches direkt unterstützt (die entsprechenden Texte sind mit einer Fußnote gekennzeichnet). Viele forensische und therapeutische Fachpersonen in der Schweiz und im Ausland haben uns in den letzten Jahren inspiriert und in verschiedenen jugendforensischen Projekten und Fällen zusammengearbeitet. Unser Dank gilt (in alphabetischer Reihenfolge): Sufi Abbaspour, Barbara Aeby, Joëlle Albrecht, Rahel Bader, Steffen Barra, Ricardo Barroso, Flavia Barth, Cornelia Bessler, Thomas Best, Oliver Bilke-Hentsch, Guy Bodenmann, Cyril Boonmann, Nathalie Brackmann, Michael Braunschweig, Carmelo Campanello, Francesco Castelli, Ladina Cavelti, Tamás Czuczor, Michal Dreifuss, Jana Dreyer, Monika Egli-Alge, Jérôme Endrass, Susanne Eschmann, Eric Francescotti, Julia Frey, Juliane Gerth, Marc Graf, Madeleine Goedhart, Ronald Gramigna, Elmar Habermeyer, David Hans, Daniela Imbach, Lorenz Imbach, Thomas Jud, Madeleine Kirschstein, Katrin Klein, Chiara Krause, Benjamin Krexa, Markus Landolt, Elisa Lanzi, Madleina Manetsch, Matthias Maguhn, Silke Nessbach, Thomas Noll, Angelika Oberhauser, Christian Perler, Belinda Plattner, Valerie Profes, Elena Propp, Michael Renk, Astrid Rossegger, Michael Rubertus, Josef Sachs, Karin Schilling, Klaus Schmeck, Stefan Schmalbach, Jana Schmidt, Volker Schmidt, Till Schnittfeld, Nina Schnyder, Christoph Siedler, Cara Seiler, Tanja Sretenovic, Hans-Christoph Steinhausen, Dorothea Stiefel, Dieter Stösser, Matthias Stürm, Gregor Tönnissen, Claudia Urbantke, Thierry Urwyler, Leonardo Vertone, Susanne Walitza, Marina Walter, Michael Weber, Iris Weidmann, Andreas Wepfer, Ralph Wettach, Sebastian Wölfle und Nathalie Wrede. Weiter bedanken wir uns bei allen auftraggebenden Behörden und juristischen Fachpersonen, welche mit uns 18in den letzten Jahren zusammengearbeitet und dadurch dieses Buch mit den zahlreichen Praxisfällen erst möglich gemacht haben. Wir bedanken uns auch bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die mit uns im Rahmen von Gutachten oder Therapien Gespräche geführt und uns immer wieder mit Aspekten konfrontiert und herausgefordert haben. Die in diesem Buch von ihnen erstellten Bilder wurden ausschließlich mit ihrem Einverständnis verwendet. Die Fallbeispiele basieren meist auf realen Gegebenheiten, wurden für dieses Buch aber angepasst und fiktiv angereichert, sodass keine Rückschlüsse auf Personen möglich sind. Schließlich sei dem Hogrefe-Verlag, insbesondere Frau Susanne Lauri, für die Begleitung der Publikation dieses Buches und die kompetente Unterstützung gedankt.
1
https://www.efcap.eu/ (zuletzt zugegriffen am 04.11.2024).
2
https://www.efcap.ch/ (zuletzt zugegriffen am 04.11.2024).
3
https://www.wb-kjforensik.ch/ (zuletzt zugegriffen am 04.11.2024).
Barra, S., Häßler, F., Wunsch, K., Reis, O., Weirich, S. & Allroggen, M. (2024). Zur Versorgungs- und Begutachtungssituation von delinquenten Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Crossref
Bergmann, B. & Köhler, D. (2024).
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Dünkel, F., Geng, B. & Passow, D. (2017). Erkenntnisse der Neurowissenschaften zur Gehirnreifung („brain maturation„): Argumente für ein Jungtäterstrafrecht.
Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe
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Habermeyer, E., Dreßing, H., Seifert, D., Lau, S. & Dangl, S. (2021).
Praxishandbuch Therapie in der Forensischen Psychiatrie und Psychologie
. München: Elsevier
Nedopil, N., Endrass, J., Rossegger, A. & Wolf, T. (2021).
Prognose: Risikoeinschätzung in forensischer Psychiatrie und Psychologie: Ein Handbuch für die Praxis
. Lengerich: Papst Science Publishers.
Petermann, F. & Koglin, U. (2013).
Aggression und Gewalt von Kindern und Jugendlichen: Hintergründe und Praxis
. Berlin: Springer-Verlag.
Crossref
Smith, J. M., Gacono, C. B. & Cunliffe, T. B. (2021).
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Stevenson, A. & Brown, L. (2007).
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Urwyler, T., Endrass, J., Hachtel, H. & Graf, M. (2022).
Handbuch Strafrecht Psychiatrie Psychologie
. Basel: Helbling Lichtenhahn.
Die Ursachen von aggressiven und sexuell übergriffigen Verhaltensmustern bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind vielfältig. Häufig wirken verschiedene Faktoren zusammen. Das Thema des aggressiven und sexuell übergriffigen Verhaltens kann zudem aus der Perspektive der Psychologie, der Psychiatrie und der Rechtsprechung betrachtet werden. Im folgenden Kapitel werden zunächst eine Definition von Aggression vorgestellt und zwei psychologische Formen davon genauer betrachtet (reaktiv-erleichternde vs. kontrolliert-appetitive Aggression). Danach sollen die Störungen des Sozialverhaltens und weitere relevante psychiatrische Störungsbilder im Zusammenhang mit Aggression dargestellt werden. Biologische und psychosoziale Entstehungsfaktoren von Störungen des Sozialverhaltens werden zusammengefasst. Bei den Ausführungen soll immer zum strafrechtlichen Kontext Bezug genommen werden.
Gemäß seiner Wortherkunft bezeichnet das Wort „Aggression“ (lateinisch „aggressiō“ vom Deponens „aggredī“: „sich zubewegen auf [etwas/jemanden]“; „heranschreiten“; „sich nähern“; „angreifen“). Damit kommt dem Begriff keine ausschließlich negative Bedeutung zu, sondern er beschreibt auch eine durchaus sozial erwünschte Durchsetzungsfähigkeit. Im Rahmen der sozialwissenschaftlichen und psychologischen Forschung wurde die Bedeutung des Begriffs „Aggression“ eingegrenzt und zur Beschreibung eines negativ konnotierten, destruktiven Verhaltens verwendet. Zu Beginn der wissenschaftlichen Aggressionsforschung definierten Dollard et al. (1939) Aggression als eine Handlung, deren Zielreaktion die Verletzung eines Organismus (oder eines Organismusersatzes) ist. Gemäß der etwas neueren Definition von Anderson und Bushman (2002) lässt sich menschliche Aggression „als jede Form von Verhalten definieren, die sich gegen eine andere Person richtet, um dieser unmittelbar zu schaden“ (Seite 28). Zwei Aspekte sind bei den obigen Definitionen von besonderer Bedeutung:
„Aggression“ meint ein Verhalten und nicht etwa ein dahinterliegendes Motiv oder einen begleitenden Affekt wie Ärger, Wut oder Hass.
Die in der Definition beinhaltete „Gerichtetheit“ soll verhindern, dass zufälliges Schädigen als Aggression gilt. Eine konkrete „Absicht“ soll jedoch damit nicht verbunden sein, weil sonst z. B. Tiere, kleine Kinder und Absichten leugnende Straftäter aus der Aggressionsforschung ausgeschlossen werden müssten.
Diese Definition lässt jedoch offen, mit welchen Mitteln die Aggression ausgeübt wird. Aggres20sion kann in der Fantasie oder Realität, offen oder verdeckt, verbal oder physisch, direkt oder indirekt sowie von Einzelnen oder ganzen Gruppen ausgeübt werden.
Wenn man menschliche Aggression jedoch genauer kategorisieren will, kommt man nicht umhin, auch die dahinterliegenden Motive und Affekte einzubeziehen. In einer umfassenden Übersichtsarbeit eruierten Vitiello und Stoff (1997) Unterscheidungskriterien für zwei relevante Subtypen menschlicher Aggression (siehe Tabelle 2-1). Demgemäß kann sich Aggression als impulsive Reaktion auf eine Bedrohung oder auf einen Misserfolg zeigen oder als kontrolliertes Verhalten zur Erreichung eines Zieles. Die reaktive Aggression ist geleitet von intensiven Gefühlen mit den zugrunde liegenden Affekten von Angst, welche dann in Ärger und Wut auf die Bedrohungsquelle umschlagen. Bei der kontrollierten Aggression steht dagegen eine bewusste Schädigungsabsicht zur Erreichung eines Zieles im Vordergrund. Basierend auf den Lerntheorien zur Erklärung aggressiven Verhaltens (Bodenmann, Perrez & Schär, 2023) kann instrumentelle Aggression als fremdschädigendes Verhalten verstanden werden, das dazu dient, positive Verstärker wie materielle Ressourcen, Status oder eine höhere Stellung in der sozialen Gruppe zu erlangen. Im Gegensatz dazu steht bei der reaktiven Aggression die Vermeidung aversiver Reize und somit die negative Verstärkung im Vordergrund (Weierstall & Elbert, 2012).
Tabelle 2-1: Unterscheidung von Aggressionsformen auf der psychologischen und Verhaltensebene in Anlehnung an Vitiello und Stoff (1997)
Reaktiv-impulsive Aggression
Kontrollierte Aggression
Art
feindlich
instrumentell
Sichtbarkeit
offenkundig
verborgen
Initiative
reaktiv
proaktiv
Haltung
defensiv
offensiv
Verhaltenssteuerung
impulsiv
kontrolliert
zugrunde liegender Affekt
Furcht und Angst/Wut
Selbstsicherheit
antizipiertes Ergebnis
negativ
positiv
Erregungsniveau
hoch
niedrig
Häufig wird die reaktiv-impulsive Aggression als eine von starken Affekten begleitete Aggression beschrieben, während die kontrollierte Aggression auf den ersten Blick wenig emotional erscheint. Umgangssprachlich wird darum auch von „heißer“ und „kalter“ Aggression gesprochen. Letzterer Form der Aggression wird im Rahmen von psychopathischen Persönlichkeitszügen und Störungen des Sozialverhaltens mit „limitierenden prosozialen Emotionen“ als einer Form der Störung mit mangelnder Empathie und Reuegefühlen ein besonderer Stellenwert zugesprochen. Dass die Unterscheidung mittels Emotionen zu kurz greift, wird klar, wenn wir nicht nur den Zugewinn an materiellen Ressourcen und den Gewinn an Status als Motivation für kontrolliert aggressives Verhalten erkennen, sondern auch die Lust als Verstärker einbeziehen. Stellen wir uns dazu folgendes Beispiel vor:
Fallbeispiel
Eine Jugendbande von fünf Jugendlichen passt auf einer abgelegenen Seitenstraße einen jüngeren Jugendlichen ab, welcher dort allein entlangläuft. Die Bande hat vor, den Ju21gendlichen auszurauben und zusammenzuschlagen. Die fünf älteren Jugendlichen lachen und machen sich über den Geschädigten lustig. Als einer der fünf den Geschädigten umstößt und dieser auf dem Boden landet, beginnen auch die anderen der Bande, auf ihn einzuschlagen. Die Täter stacheln sich an und ermuntern sich gegenseitig zu weiteren Schlägen, Tritten und neuen Grausamkeiten. Nachdem einer dem Geschädigten Geld und Mobiltelefon entwendet hat, schwenkt er es als Trophäe über seinem Kopf. Schließlich überlassen sie das Opfer sich selbst und teilen die Beute unter sich auf.
Das obige Beispiel zeigt, dass auch Formen von kontrollierter Aggression mit einer hohen emotionalen Beteiligung einhergehen können. Die positive Verstärkung des aggressiven Verhaltens resultiert im obigen Beispiel nur teilweise aus dem materiellen Gewinn, nämlich dem erbeuteten Geld und Mobiltelefon. Viel entscheidender sind die unmittelbar empfundene Lust und das erregende Gruppengefühl als Verstärker bei der Gewaltausübung. Im Unterschied zur reaktiven Aggression, bei der es primär darum geht, einen negativen erregenden Zustand aufzulösen, geht es bei dem obigen Beispiel gerade darum, einen als positiv empfundenen erregenden Zustand herbeizuführen. Weierstall und Elbert (2012) haben dafür den Begriff der „appetitiven Aggression“ geprägt und meinen damit eine Form, bei welcher die Lust an der Gewaltausübung im Vordergrund steht. Die Autoren schlagen vor, die Unterscheidung von Aggressionsformen anhand von Valenz (Wertigkeit) und Erregung zu definieren. Bei der reaktiven Aggression steht die Abnahme einer als negativ empfundenen Erregung im Vordergrund. Dagegen steht bei der appetitiven Aggression die Zunahme einer als positiv empfundenen Erregung im Fokus. Diese Unterscheidung ist auch im Rahmen der Jugendforensik sinnvoll, etwa wenn es darum geht, die Dynamik eines Deliktes zu erfassen oder Ziele einer forensischen Therapie zu definieren (siehe Abbildung 2-1). Bei straffällig gewordenen Jugendlichen können beide Formen eine Rolle spielen. Die Problematik kann jedoch auch einseitig bei der Wutkontrolle nach Provokationen und Frustrationen oder bei einer lustbetonten Aggression und Zerstörung liegen. In der aktuellen Forschung zur Entstehung von Aggressionen werden die beiden Erscheinungsformen jedoch häufig unzureichend unterschieden.
Verschiedene psychische Störungsbilder aus dem Kindes- und Jugendbereich sowie aus dem Erwachsenenbereich sind von Relevanz im Zusammenhang mit aggressivem oder sexuell übergriffigem Verhalten. Psychische Störungen sind darum auch zwingend im Rahmen von einem strafrechtlichen Gutachten zu beurteilen (siehe Kapitel 3.9.3). Ganz allgemein gilt, dass psychische Störungen vor dem Hintergrund der eigenen biologischen und persönlichen Vulnerabilität und Resilienz aufgrund von erlebten Belastungen und Unterstützung sowie der eigenen Bewältigungsprozesse entstehen (siehe Abbildung 2-2). Belastungen verstärkende Faktoren und soziale Ressourcen / stabilisierende Faktoren beeinflussen die Chronifizierung bzw. die Remission von psychischen Störungen. Erfasst werden psychische Störungen üblicherweise nach dem Diagnostic Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5; American Psychiatric Association, 2013) oder der International Classification of Diseases, 11th Version (ICD-11; World Health Organisation, 2024). Teilweise ist auch noch die frühere Version der International Classification of Diseases, 10th Version (ICD-10; World Health Organization, 1992) in Gebrauch. Im Folgenden wird auf die ICD-11 Bezug genommen, da diese im europäischen Raum am meisten verbreitet ist, sie die neueste Version darstellt und damit den aktuellen 22Forschungsstand in Bezug auf psychische Störungen am besten abbildet.
Abbildung 2-1: Erleichternde vs. appetitive Formen von Aggression im Zusammenhang mit Valenz und Erregung (Weierstall & Elbert, 2012)
Die relevanteste psychische Störung im Zusammenhang mit Aggression und Delinquenz ist sicherlich die Störung des Sozialverhaltens (SSV). Sie beschreibt ein über eine längere Zeit andauerndes Muster an regelverletzenden Verhaltensweisen (laut ICD-11 zwölf Monate). Nicht immer ist aber ein kriminelles Verhalten eine Auswirkung einer SSV. Gravierende Delikte können z. B. auch als isolierte Tat unter situativen Einflüssen verübt werden (z. B. unter Gruppendruck). Weitere Störungsbilder aus den Bereichen der neuronalen Entwicklungsstörungen, der schizophrenen und substanzbezogenen Störungen, der Störungen der Impulskontrolle, der Persönlichkeitsstörungen und der paraphilen Störungen sind im Besonderen zu nennen. Das Wissen über deren Erscheinungsbilder, Prävalenz, Verlauf und geeignete Interventionen bei psychischen Störungen hilft, Rückschlüsse zu Verläufen, Risiken, zukünftigen Straftaten und Empfehlungen zu konkreten therapeutischen Interventionen zu machen. Weitere Informationen zu Störungen in der Jugendforensik finden sich in der einschlägigen Fachliteratur (Aebi & Steinhausen, 2018; Steinhausen, 2019).
Die Störungen des Sozialverhaltens sind im Zusammenhang mit Jugenddelinquenz eine der häufigsten psychischen Störungskategorien 23(Vertone, Euler, Cavelti & Stiefel, 2022). Diese Störungen sind durch anhaltende Verhaltensprobleme gekennzeichnet, die von ausgeprägtem und anhaltendem trotzigem, ungehorsamem, provozierendem oder gehässigem Verhalten bis hin zu Verhaltensweisen reichen, die anhaltend die Grundrechte anderer oder wichtige altersgemäße gesellschaftliche Normen, Regeln oder Gesetze verletzen. Damit von einer psychischen Störung ausgegangen werden kann, muss ein Muster von Verhaltensproblemen über einen längeren Zeitraum vorhanden sein (12 Monate gemäß der ICD-11) und mit einer Beeinträchtigung der sozialen Funktionen einhergehen. 4
Abbildung 2-2: Modell der Entwicklung und Aufrechterhaltung von psychischen Störungen
24Tabelle 2-2: Wichtige Störungsbilder gemäß ICD-11 mit Bezug zur Gewalt- und Sexualdelinquenz
ICD-11-Kategorie
ICD-11-Codierung
Beschreibung
Disruptives Verhalten oder dissoziale Störungen
Störung des Sozialverhaltens (SSV)
mit oppositionell-aufsässigem Verhalten:
6C90.0 mit chronischer Reizbarkeit oder Wut
6C90.1 ohne chronische Reizbarkeit oder Wut
mit dissozialem Verhalten:
6C91.00 Beginn im Kindesalter, mit eingeschränkten prosozialen Emotionen
6C91.01 Beginn im Kindesalter, mit typischen prosozialen Emotionen
6C91.10 Beginn im Jugendalter, mit eingeschränkten prosozialen Emotionen
6C91.11 Beginn im Jugendalter, mit eingeschränkten prosozialen Emotionen
Disruptives Verhalten oder dissoziale Störungen sind durch anhaltende Verhaltensmuster gekennzeichnet, die von ausgeprägtem und anhaltendem trotzigem, ungehorsamem, provozierendem oder gehässigem Verhalten bis hin zu Verhaltensweisen reichen, die anhaltend die Grundrechte anderer oder wichtige altersgemäße gesellschaftliche Normen, Regeln oder Gesetze verletzen (d. h. dissozial).
Neuronale Entwicklungsstörungen
6A00 Störungen der Intelligenzentwicklung
6A01 Störungen der Sprech- oder Sprachentwicklung
6A02 Autismus-Spektrum-Störung
6A03 Lernentwicklungsstörung
6A04 Entwicklungsstörung der motorischen Koordination
6A05 Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
6A05.1 vorwiegend unkonzentriert
6A05.1 vorwiegend hyperaktiv impulsiv
6A05.1 kombiniert
6A06 Stereotype Bewegungsstörung
Neuronale Entwicklungsstörungen sind Verhaltens- und kognitive Störungen, die während der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter auftreten und mit erheblichen Schwierigkeiten beim Erwerb und der Ausführung bestimmter intellektueller, motorischer, sprachlicher oder sozialer Funktionen verbunden sind.
Schizophrenie oder andere primäre psychotische Störungen
Hauptkategorien
6A20 Schizophrenie
6A21 Schizoaffektive Störung
6A22 Schizotype Störung
6A23 Akute vorübergehende psychotische Störung
6A24 Wahnhafte Störung
6A25 Symptomatische Manifestationen primärer psychotischer Störungen
Schizophrenie oder andere primäre psychotische Störungen sind durch erhebliche Beeinträchtigungen der Realitätsprüfung und Verhaltensänderungen gekennzeichnet, die sich in Positivsymptomen wie anhaltenden Wahnvorstellungen, anhaltenden Halluzinationen, desorganisiertem Denken (typischerweise als desorganisierte Sprache), grob desorganisiertem Verhalten und Erfahrungen von Passivität und Kontrolle, Negativsymptomen wie abgestumpftem oder flachem Affekt und Avolition sowie psychomotorischen Störungen äußern.
25Störungen durch Substanzgebrauch oder Verhaltenssüchte
Störungen durch:
6C40 Alkohol
6C41 Cannabis
6C42 Synthetisches Cannabis
6C43 Opioide
6C44 Sedativa, Hypnotika oder 6C42 Anxiolytika
6C45 Kokain
6C46 Stimulanzien (inkl. Amphetamine)
6C47 Synthetische Cathinone
6C48 Koffein
6C49 Halluzinogene
6C4A Nikotin
6C4B Volatile Inhalanzien
6C4C MDMA
6C4D Dissoziativa (inkl. Ketamin)
6C4F multiple Substanzen
Zu den Störungen durch Substanzgebrauch gehören Störungen, die auf den einmaligen oder wiederholten Gebrauch von Substanzen mit psychoaktiven Eigenschaften, einschließlich bestimmter Medikamente, zurückzuführen sind. Dazu gehören Störungen im Zusammenhang mit 14 Klassen oder Gruppen von psychoaktiven Substanzen. In der Regel führt der anfängliche Gebrauch dieser Substanzen zu angenehmen oder ansprechenden psychoaktiven Wirkungen, die bei wiederholtem Gebrauch belohnend und verstärkend wirken. Bei fortgesetztem Gebrauch können viele der einbezogenen Substanzen zur Abhängigkeit führen.
Störungen aufgrund von Suchtverhalten sind erkennbare und klinisch bedeutsame Syndrome, die mit Leiden oder Beeinträchtigungen persönlicher Funktionen einhergehen und sich als Folge wiederholter belohnender Verhaltensweisen entwickeln, bei denen es sich nicht um den Konsum von abhängigkeitserzeugenden Substanzen handelt. Zu den Störungen aufgrund süchtigen Verhaltens gehören die Glücksspielstörung und das pathologische Spielen, die sowohl Online- als auch Offlineverhalten umfassen können.
Störungen der Impulskontrolle
6C70 Pyromanie
6C71 Kleptomanie
6C72 Störung mit zwanghaftem Sexualverhalten
6C73 Intermittierende explosive Störung
Störungen der Impulskontrolle sind gekennzeichnet durch das wiederholte Unvermögen, einem Impuls, Trieb oder Drang zu widerstehen, eine Handlung auszuführen, die für die Person zumindest kurzfristig lohnend ist, trotz der Folgen wie längerfristige Schäden für die Person selbst oder für andere, ausgeprägtes Leid über das Verhaltensmuster oder erhebliche Beeinträchtigungen in persönlichen, familiären, sozialen, schulischen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen. Impulskontrollstörungen umfassen eine Reihe spezifischer Verhaltensweisen, darunter Brandstiftung, Diebstahl, sexuelles Verhalten und explosive Ausbrüche.
26Persönlichkeitsstörungen und zugehörige Persönlichkeitsmerkmale
Persönlichkeitsstörung:
6D10.0 Leichtgradige Persönlichkeitsstörung
6D10.1 Mittelgradige Persönlichkeitsstörung
6D10.2 Schwergradige Persönlichkeitsstörung
Persönlichkeitsmerkmale oder -muster:
6D11.0 Negative Affektivität bei Persönlichkeitsstörung oder -problematik
6D11.1 Distanziertheit bei Persönlichkeitsstörung oder Schwieriger Persönlichkeit
6D11.2 Dissozialität bei Persönlichkeitsstörung oder Schwieriger Persönlichkeit
6D11.3 Enthemmung bei Persönlichkeitsstörung oder Schwieriger Persönlichkeit
6D11.4 Anankasmus bei Persönlichkeitsstörung oder Schwieriger Persönlichkeit
6D11.5 Borderline-Muster
Verschiedene Merkmalsbereiche (siehe 6D11.0-6D11.4) können auf Persönlichkeitsstörungen oder Schwierige Persönlichkeiten bezogen werden, um die Persönlichkeit einer Person zu beschreiben. Die am stärksten ausgeprägten Merkmale können zur Persönlichkeitsbeeinträchtigung beitragen. Die Merkmalsbereiche liegen auf einem Kontinuum mit normalen Persönlichkeitsmerkmalen bei Personen, die keine Persönlichkeitsstörung oder Schwierige Persönlichkeit haben. Merkmalsbereiche stellen eine Reihe von Dimensionen dar, die der zugrunde liegenden Persönlichkeitsstruktur entsprechen. Es können so viele Merkmalsbereiche als Qualifizierungsmerkmale verwendet werden, wie zur Beschreibung der Persönlichkeitsfunktion erforderlich sind. Personen mit einer schwereren Persönlichkeitsstörung weisen in der Regel eine größere Anzahl auffälliger Merkmalsbereiche auf.
Störungen der Persönlichkeitsentwicklung sind nicht im ICD-11 erfasst (siehe Kapitel 2.2.6).
Paraphile Störungen
6D30 Exhibitionistische Störung
6D31 Voyeuristische Störung
6D32 Pädophile Störung
6D33 Sexuell sadistische Störung unter Ausübung von Zwang
6D34 Frotteuristische Störung
Paraphile Störungen sind durch anhaltende und intensive Muster atypischer sexueller Erregung gekennzeichnet, die sich in sexuellen Gedanken, Fantasien, dranghaften Bedürfnissen oder Verhaltensweisen äußern, die sich auf andere Personen beziehen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Status nicht einwilligungsfähig oder -willig sind.
Es werden zwei Formen unterschieden: Die Störung mit oppositionellem Verhalten (SOT) bezieht sich auf ein persistierendes Muster mit irritablen, trotzköpfigen und boshaften Verhaltensweisen. Symptome einer SOT sind Wutausbrüche und Reizbarkeit, mildere Formen gewalttätigen Verhaltens gegenüber anderen Menschen und Sachbeschädigung, die mit einem niedrigen Frustrationsniveau und einer gestörten Verhaltenskontrolle einhergehen. Diese Formen von Aggressionen treten häufiger bei jüngeren Kindern auf und nehmen im Laufe der Entwicklung von der Kindheit bis zur Adoleszenz ab (Tremblay, Côté, Salla & Michel, 2017). Innerhalb einer kleinen Gruppe bleiben diese Probleme jedoch bis in die Adoleszenz bestehen (Maughan, Rowe, Messer, Goodman & Meltzer, 2004). Neue Untersuchungen zeigen aber auch, dass eine SOT im Jugendalter persistieren kann und auch bei straffällig gewordenen Adoleszenten von Bedeutung ist (Aebi et al., 2016). Insbesondere die SOT-Symptome, die sich auf Irritabilität bzw. eine erhöhte Reizbarkeit beziehen wie z. B. Wutausbrüche, schnelles Wütendwerden oder empfindliches Reagieren auf Kritik, sind ein Prädiktor für zukünftige Gewaltdelikte 27(Aebi et al., 2016). Die Behandlung von SOT besteht in der Regel aus einem Elternmanagement-Training, um negative Eltern-Kind-Interaktionen aufzulösen. Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche von einem allgemeinen Training sozialer Kompetenzen sowie von Aggressionsmanagement und Entspannungstechniken profitieren (siehe z. B. Aebi, Perriard, Scherrer & Wettach, 2011). Jugendliche mit boshaftem und rachsüchtigem Verhalten sprechen möglicherweise nur begrenzt auf die Behandlung von sozialen Kompetenzen und Elterntraining an (Kolko & Pardini, 2010).
Die Störung des Sozialverhaltens mit dissozialem Verhalten (SSV) beinhaltet 15 Symptomkriterien, von welchen drei oder mehr in den letzten 12 Monaten vorhanden sein müssen. Diese Symptome lassen sich in vier Hauptkategorien einteilen: 1) körperliche Aggression gegenüber Menschen und Tieren, 2) Zerstörung von Eigentum) Betrug oder Diebstahl und 4) schwerwiegende Verstöße gegen Regeln. Viele Symptome der SSV beinhalten kriminelle Verhaltensweisen, die in der Schweiz, Deutschland und Österreich strafbar sind. Andere Symptome wie „Lügen, um sich Waren zu beschaffen und/oder Verpflichtungen zu umgehen“ oder „trotz elterlicher Verbote zu lange wegbleiben“ entsprechen Verhaltensweisen, welche nicht direkt strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In der allgemeinen Bevölkerung erfüllen 2,1 % der Kinder und Jugendlichen die Kriterien für CD (Polanczyk, Salum, Sugaya, Caye & Rohde, 2015). Bei Jugendlichen in Gefängnissen beträgt der Anteil der CD bis zu 46,4 % (Colins et al., 2010). In der ICD-11 werden verschiedene Subtypen von SSV unterschieden. Bereits in den früheren Versionen der psychiatrischen Klassifikationssysteme (z. B. ICD-10) wurde zwischen einer frühen Form, welche sich in der Kindheit entwickelt und meist chronisch verläuft, sowie einer adoleszenten Form unterschieden, bei welcher die SSV im Jugendalter entsteht und auf dieses beschränkt ist. Diese beiden Subtypen zeigen unterschiedliche Verläufe und Prognosen, mit schlechteren Ergebnissen in den meisten Lebensbereichen für die Gruppe mit Beginn im Kindesalter (Odgers et al., 2008). Diese Unterscheidung basiert auf der wegleitenden Forschung von Terrie Moffitt, welche die zwei Typen von delinquentem/aggressivem Verhalten, nämlich „adolescent limited“ und „early starting, life-course persistent“, basierend unter anderem auf ihrer Forschung mit einer neuseeländischen Geburtskohorte beschrieb (Moffitt, 1993). In der ICD-11 kann weiter Bezug auf das Vorhandensein von limitierenden prosozialen Emotionen („limited prosocial emotions“; LPE) genommen und ein Typus mit und ohne LPE beschrieben werden. Die Person weist Eigenschaften auf, die manchmal als „emotionslos und kaltblütig“ bezeichnet werden. Zu diesen Merkmalen gehören ein Mangel an Einfühlungsvermögen oder Sensibilität für die Gefühle anderer und ein Mangel an Sorge gegenüber anderen; ein Mangel an Reue, Scham oder Schuldgefühlen über das eigene Verhalten, eine Gleichgültigkeit gegenüber möglichen Bestrafungen; ein Mangel an Sorge über schlechte Leistungen in der Schule oder bei der Arbeit sowie ein begrenzter Ausdruck von Emotionen, insbesondere von positiven oder liebevollen Gefühlen gegenüber anderen oder nur in einer Weise, die oberflächlich, unaufrichtig oder instrumentell erscheint. Die Forschung zeigt Hinweise, dass Kinder und Jugendliche mit SSV mit LPE schwieriger zu behandeln sind, da sie weniger gut auf die konventionellen lerntherapeutischen Ansätze ansprechen (Dadds, Cauchi, Wimalaweera, Hawes & Brennan, 2012; Frick, 2016). Trotzdem sollen Symptome wie mangelnde Empathie oder Reue auch in forensischen Therapien aufgegriffen werden (siehe „Behandlungssequenz 3: Einordnung der Delinquenz in Biografie und Persönlichkeit, Erlernung deliktpräventiver Strategien“ in Kapitel 5.3.2). Aufgrund der vielen Symptomkombinationen sind SSV kein homogenes Störungsbild, sondern es bestehen verschiedene Formen von SSV (Aebi, Barra, Bessler, Walitza & Plattner, 2019). Auf einer dimensionalen Ebene kann zwischen offenen und verdeckten Formen 28sowie zwischen destruktiven und nicht destruktiven Formen unterschieden werden (Frick et al., 1993). Die Behandlungsansätze für SSV sind insbesondere bei Jugendlichen im forensischen Kontext nicht einfach. Neben den Verhaltensstörungen sind die verschiedenen komorbiden Störungen und Auffälligkeiten in der Persönlichkeitsentwicklung zu berücksichtigen und das Umfeld des Jugendlichen mit in die Behandlung einzubeziehen. Es hat sich als hilfreich erwiesen, verschiedene Formen von Therapieansätzen zu kombinieren (siehe auch Kapitel 4.4 „Therapeutische Ansätze“ und Kapitel 5 „Forensisch-deliktpräventive Therapien mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen“).
Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS):5 Bei den neuronalen Entwicklungsstörungen kommt insbesondere der ADHS eine große Relevanz im Zusammenhang mit der Ausübung von Aggression und Delinquenz zu. Die Störung ist durch Unaufmerksamkeit oder Hyperaktivität/Impulsivität oder beides gekennzeichnet und kommt in der Gesamtbevölkerung häufig vor (weltweite Prävalenz 5,3 %; Polanczyk, de Lima, Horta, Biederman & Rohde, 2007). In Stichproben von jugendlichen Strafgefangenen liegt die Prävalenz von ADHS bei 13,5 % (Colins et al., 2010). Entgegen früherer Annahme persistiert die Symptomatik in mehr oder weniger starker Ausprägung in bis zu 60 % der Fälle im Erwachsenenalter weiter (Biederman & Faraone, 2005; Rösler et al., 2006). Die Zahl der Erwachsenen, die noch mit einer deutlichen Symptomatik zu kämpfen haben, wird auf 3–4 % geschätzt (z. B. Fayyad et al., 2007). Es bestehen verschiedene Subformen von ADHS, nämlich eine Form von ADHS mit vorwiegend Symptomen von Aufmerksamkeitsproblemen, eine Form mit vorwiegend hyperaktiv-impulsiven Problemen und eine kombinierte Form mit Beeinträchtigung der Konzentration und Hyperaktivität/Impulsivität. Nur ein kleiner Teil der betroffenen Kinder und Jugendlichen weist eine reine ADHS auf. Viel häufiger ist die ADHS, welche mit weiteren komorbiden psychischen Störungen einhergeht. Bei den Letzteren ist die Störung des Sozialverhaltens besonders häufig (Choi, Woo, Wang, Lim & Bahk, 2022).
Auffallend ist der hohe Anteil von Personen mit ADHS im Justizsystem. Bessler, Stiefel, Barra, Plattner und Aebi (2018) fanden z. B. in ihrer Untersuchung im Kanton Zürich bei 45,9 % der inhaftierten Jugendlichen eine ADHS. Eine kürzlich durchgeführte Metaanalyse der weltweiten Literatur zu Verhaftungen, Verurteilungen und Inhaftierungen ergab, dass ADHS signifikant mit Verhaftungen, Verurteilungen und Inhaftierungen im Jugend- und Erwachsenenalter verbunden ist (Mohr-Jensen & Steinhausen, 2016). Personen mit ADHS haben ein jüngeres Alter bei Beginn ihres antisozialen Engagements und ein erhöhtes Risiko, rückfällig zu werden. Frühe antisoziale Verhaltensprobleme, Misshandlung in der Kindheit, Geschlecht und niedriger IQ wurden als potenziell relevante Prädiktoren für antisoziale Ergebnisse ermittelt. Personen mit ADHS begehen Gewaltdelikte überwiegend reaktiv, als Reaktion auf eine subjektiv erlebte Provokation bzw. aus einer affektiven Erregung heraus (Retz & Rösler, 2007). Nicht nur die vordergründigen Symptome der ADHS wie eine erhöhte Impulsivität, eine emotionale Überreagibilität oder eine affektive Labilität mit aggressiven Verhaltensweisen erhöhen das Risiko delinquenten Verhaltens. Ebenso wirken sich die im Laufe ihrer Lebensgeschichte erlittenen Misserfolge aus. Aufgrund ihrer mangelnden funktionalen Kompensationsstrategien, die zu dysfunktionalen Grundannahmen über sich selbst, erlernte Hilflosigkeit sowie Stimmungsbeeinträchtigung wie Depression und Angst führen können, interpretieren sie soziale Situationen als feindselig, was sich deliktbegünstigend auswirkt.
29Pharmakologische Behandlungen und verhaltenstherapeutische Interventionen sind die wichtigsten Wege der klinischen Behandlung von ADHS. Als zusätzlicher Baustein wird in den deutschen S3-Leitlinien zur Behandlung von ADHS (Banaschevski, Döpfner & Grosse, 2017) ebenfalls Bio- bzw. Neurofeedback aufgeführt (siehe auch Kapitel 5.4.4 „Biofeedback“). Die Kombinationsbehandlung einer ADHS zielt einerseits auf die Reduktion der unmittelbaren Symptome der Störung ab und umfasst andererseits die hohe Rate an komorbiden Störungen. Von zentraler Bedeutung ist die Wiederherstellung bzw. Erhöhung des psychosozialen Funktionsniveaus in den unterschiedlichen Lebensbereichen (unter anderem soziale Integration, Familie, Beruf bzw. Ausbildung sowie Partnerschaft). Das Hauptprinzip von verhaltenstherapeutischen Interventionen besteht darin, Techniken zur Verhaltensmodifikation zu vermitteln, sodass angemessene Verhaltensweisen verstärkt und unangemessene unterbunden werden (Kazdin, 1997). So können negative Interaktionszyklen in positivere umgewandelt werden.
Autismus-Spektrum-Störungen (ASS): Personen mit ASS haben deutlich seltener einen Bezug zu Straftaten als Personen mit ADHS. Die berichtete Prävalenz von ASS bei straffällig gewordenen Personen variiert stark und liegt zwischen 2 und 18 % (Rutten, Vermeiren & Van Nieuwenhuizen, 2017). Menschen mit ASS neigen im Allgemeinen dazu, Regeln zu befolgen. Trotzdem können spezifische Symptome von ASS jemanden zu strafbarem Verhalten prädisponieren. So können die abnormen oder eingeschränkten Interessen, die typisch für ASS sind, bei delinquentem Verhalten eine Rolle spielen. Verhaltensstereotypien, ein rigides Verhalten und soziale und kommunikative Probleme können Menschen mit Autismus für kriminelles Verhalten anfälliger machen (Rutten et al., 2017). Die beeinträchtigte Fähigkeit, soziale Informationen zu verstehen, kann zu Fehlinterpretationen der Absichten und Gefühle anderer führen. Dies kann beispielsweise zu unerwünschtem Sexualverhalten führen (‘t Hart-Kerkhoff et al., 2009). Die Rolle von Empathiedefiziten wurde bei der Begehung von Straftaten durch Menschen mit ASS wiederholt in Fallberichten beschrieben. Die meisten Menschen mit Asperger-Syndrom haben jedoch einen sehr ausgeprägten Sinn für Recht und Unrecht und sind in der Regel pflichtbewusst und nicht bereit, das Gesetz zu brechen (Tantam, 2003).
Zentral für die klinische Manifestation schizophrener Störungen ist das Auftreten von Wahnvorstellungen, Halluzinationen, desorganisiertem Denken, desorganisiertem motorischem Verhalten (z. B. Katatonie) und Negativsymptomen, wie vermindertem emotionalem Ausdruck oder einer Abnahme selbstinitiierter zielgerichteter Aktivitäten. Etwa 1 % der erwachsenen Bevölkerung leidet an schizophrenen Störungen (American Psychiatric Association, 2013). Typischerweise manifestieren sich diese Störungen zum ersten Mal bei jungen Erwachsenen ab 20 Jahren, während ein frühes Auftreten im Jugendalter oder ein sehr frühes Auftreten in der Kindheit eher selten ist (American Psychiatric Association, 2013). Psychotische Symptome können jedoch auch im Kindes- und Jugendalter auftreten, ohne dass das vollständige Krankheitsbild der Schizophrenie vorliegt. In forensischen Jugendstichproben wurden psychotische Symptome häufiger festgestellt (Colins et al., 2009). Eine vollständige Manifestation psychotischer Störungen wurde bei 1,35 % beobachtet (Colins et al., 2010).
Delikte treten mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit bei akuten psychotischen Episoden auf (Yee et al., 2020). Dabei agiert der Täter häufig in einem wahnhaften Zustand, in dem er sich verfolgt und/oder bedroht fühlt. Bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit wird man weiterhin in den Fokus der Überlegungen rücken müssen, inwieweit zu einem gewissen 30Zeitpunkt (Tatzeitpunkt) ein Täter in akut psychotischer Verfassung gewesen ist oder nicht (Lau, 2021).
Es können aber auch andere Formen von schizophrenen Erkrankungen, bei welchen eine Negativsymptomatik im Vordergrund steht, indirekt einen Zusammenhang mit Aggression und Delinquenz aufweisen (z. B. über den Verlust der Ausbildungsstelle und das Auftreten von sozialen Konflikten; Steinhausen, 2019). Bei einer Hebephrenie, welche vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen erstmals auftritt, steht die affektive Verflachung im Fokus der Störung. Die katatone Schizophrenie ist gekennzeichnet von den im Vordergrund stehenden psychomotorischen Störungen. Schizophrene Störungen können sich oft nicht vollständig zurückrückbilden, sodass langfristige Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind. Sehr häufig bilden Medikamente das Rückgrat dieser Interventionen sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen. Antipsychotische Medikamente haben sich als hilfreich erwiesen, um psychotische Symptome zu verringern und Gewaltverbrechen bei Erwachsenen zu verhindern (Fazel, Zetterqvist, Larsson, Langstrom & Lichtenstein, 2014). Mit dem zusätzlichen Einsatz von Verhaltenstherapie kann ein Patient lernen, die gewohnten Denkmuster infrage zu stellen und die Beweise für die Vor- und Nachteile beunruhigender Überzeugungen zu prüfen, um rationalere und persönlich akzeptable alternative Erklärungen zu entwickeln (Jones, Hacker, Cormac, Meaden & Irving, 2012).
Störungen im Zusammenhang mit Substanzkonsum:Klinisch gesehen handelt es sich beim pathologischen Substanzkonsum um akute Intoxikationen, Entzugszustände sowie Abhängigkeiten und schädliche Gebrauchsformen. Die Störungen werden unter anderem für Alkohol, Amphetamine, Koffein, Cannabis, Kokain, Halluzinogene, Inhalationsmittel, Nikotin, Opioide, Phencyclidin und Sedativa oder Anxiolytika definiert. Die Lebenszeitprävalenzen von Substanzstörungen weisen deutliche internationale Unterschiede auf, wobei die höchsten Raten in den USA und Australien zu verzeichnen sind (> 40 %), gefolgt von Kanada (> 35 %) und niedrigeren in Europa (20–25 %; Aebi & Steinhausen, 2018). Der Substanzkonsum hängt zusammen mit einem höheren Risiko für Gewaltdelikte, und zwar mit Verhältnisquotienten (Odds Ratio; OR) von 2,91 für Alkohol, 2,62 für Cannabis und 2,7 für weitere drogenbezogene Störungen (Elkington et al., 2015).
Verschiedene Studien aus der Allgemeinbevölkerung zeigen, dass der frühe Drogenkonsum, einschließlich des Alkoholkonsums, mit späteren kriminellen Handlungen in Zusammenhang steht (z. B. Aebi, Giger, Plattner, Metzke & Steinhausen, 2014). Problematischer Alkoholkonsum in der Jugend verdreifacht das Risiko, als Erwachsener eine Straftat zu begehen, was darauf hindeutet, dass er auf verschiedene Weise eine zentrale Rolle bei der Entwicklung späterer krimineller Handlungen spielen könnte (Aebi et al., 2014). Erstens kann Alkohol als Einstiegsdroge für den Konsum weiterer illegaler Substanzen dienen. Zweitens kann eine enthemmende Wirkung des Alkohols die Schwelle für kriminelle Verhaltensweisen senken, und drittens kann Alkoholkonsum eine unangemessene Bewältigungsstrategie beim Auftreten von Problemen darstellen (Baer, Garmezy, McLaughlin, Pokorny & Wernick, 1987). Beim Drogenkonsum ist anzumerken, dass in den meisten Ländern bereits der Verkauf, Kauf und/oder Besitz bestimmter Drogen eine Straftat darstellt (allgemein oder nur für Minderjährige). Weiter kann der Umgang mit illegalen Drogen die Zugehörigkeit zu einer devianten Peergruppe fördern. In einem solchen delikt- und drogennahen Umfeld wird man möglicherweise schneller zu kriminellen Straftaten verleitet als ohne ein solches Umfeld. Um den eigenen Drogenkonsum zu finanzieren, ent31steht bei einigen Drogensüchtigen ein Beschaffungsdruck, der sie dazu bringt, Eigentumsdelikte zu begehen. Schließlich können die pharmakologischen Wirkungen von Substanzen auf das jugendliche Gehirn die kognitiven und entscheidungsrelevanten Entscheidungsfindungsprozesse beeinträchtigen und das Risiko von Aggression und anderen delinquenten Verhaltensweisen erhöhen (Kopak & Proctor, 2016). Aus psychologischer Sicht dient der Substanzkonsum häufig zur Regulierung der eigenen Emotionen (Weiss et al., 2022). Substanzen wie Benzodiazepine oder Opiate (z. B. in Hustensaft) werden eingesetzt, um unangenehme Gefühle wie Angst oder Hoffnungslosigkeit zu verdrängen. Demgegenüber werden Substanzen wie MDMA oder Kokain benutzt, um sich energiegeladen, stark und aktiv zu fühlen. Aebi, Bessler und Steinhausen (2021) zeigen in ihrer Studie von straffällig gewordenen Jugendlichen, dass die Kumulierung von Substanzproblemen oder Störungen ein gutes Maß für die Vorhersage von kriminellen Rückfällen darstellt. Damit kommt einer Behandlung von multiplen substanzgebundenen Problemen oder Störungen eine besondere Bedeutung für die weitere Deliktprävention zu.
Die Behandlung von Drogenabhängigkeit orientiert sich an dem vorrangigen Ziel, Abstinenz und Schadensminimierung im Rahmen eines umfassenden Rehabilitationskonzepts zu erreichen und zu erhalten. Dazu gehören auch der gleichzeitige Umgang mit komorbiden körperlichen und psychischen Störungen und Problemen, das Funktionieren innerhalb der Familie, unter Gleichaltrigen und in anderen zwischenmenschlichen Beziehungen sowie das schulische/berufliche Funktionieren. Der Erfolg jeder Intervention bei Jugendlichen hängt vor allem von Maßnahmen im familiären Umfeld ab, die darauf abzielen, Konflikte zwischen Eltern und Jugendlichen zu verringern und die elterliche Effektivität zu erhöhen. Verschiedene Formen der Familientherapie haben sich als wirksam erwiesen (Bukstein, 2006).
Verhaltenssüchte: Von einer Verhaltenssucht oder Verhaltensabhängigkeit spricht man, wenn ein bestimmtes Verhalten exzessive Formen angenommen und den Charakter einer Abhängigkeit entwickelt hat. Eingeschliffene Verhaltensmuster können entstehen, um sich von Problemen abzulenken, die eigenen Gefühle zu regulieren und vorhandene Bedürfnisse im Internet oder über soziale Medien auszuleben, wenn sie in der Realität nicht gezeigt werden können. Seit Langem ist bekannt, dass exzessives Glücksspiel zu einer Spielsucht führen kann. In Zusammenhang mit dem Spielen von Computerspielen oder dem Gebrauch des Internets werden ebenfalls teils extreme Nutzungsmuster beobachtet, die die Kriterien einer Abhängigkeit erfüllen (Bilke-Hentsch, Wölfling & Batra, 2014). Darüber hinaus werden viele andere Verhaltensweisen in extremer Ausprägung als Sucht oder Abhängigkeit bezeichnet (z. B. Kaufsucht). Verhaltenssüchte haben insbesondere durch die Verbreitung des Internets und der sozialen Medien in den letzten Jahrzehnten deutlich an Relevanz gewonnen und sind häufig bei Jugendlichen komorbid mit anderen psychischen Störungen (Winds, Aebi & Plattner, 2024). Die Häufigkeit für einen problematischen Internetgebrauch liegt zwischen 5,6 % bis 13,9 % in der jugendlichen Allgemeinbevölkerung (Cheng & Li, 2014; Winds et al., 2024). Im forensischen Kontext ist ein exzessives Gamen von Computer-, Handy- oder Konsolenspielen ein noch häufigeres Phänomen. Jugendliche mit sozialen Schwierigkeiten
