Juristische Themenarbeiten - Roland Schimmel - E-Book

Juristische Themenarbeiten E-Book

Roland Schimmel

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Beschreibung

Durch die Einführung wissenschaftlicher Arbeiten in Schwerpunktbereichsprüfungen (neben Seminar- und Hausarbeiten) begeben sich Studierende bei juristischen Themenarbeiten hier oftmals auf unbekanntes Terrain. Für diese Situation haben die Autoren eine anleitende Hilfestellung verfasst, die den Studierenden die Sicherheit und das Vertrauen in das eigene Arbeiten gibt. Neben Hinweisen für einen gelungenen Aufbau und auf dessen typische Elemente schenkt das Buch den inhaltlichen und sprachlichen Anforderungen an eine juristische Themenarbeit sowie der Wissenschaftlichkeit der Arbeitsweise besondere Beachtung. Darüber hinaus geben die Autoren hilfreiche Tipps für den mündlichen Vortrag und weisen auf Fehlerquellen hin.

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Juristische Themenarbeiten

Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktbereich,Seminararbeit, Bachelor- und Master-Thesis

von

Prof. Dr. Roland Schimmel

Dr. Denis Basak

Dr. Marc Reiß

4., neu bearbeitete Auflage

www.cfmueller.de

Autoren

Prof. Dr. Roland Schimmel lehrt Wirtschaftsprivatrecht an der Frankfurt University of Applied Sciences.

Dr. Denis Basak arbeitet als Repetitor für Straf- und Zivilrecht in Hessen wie im Rheinland und beschäftigt sich neben materiellrechtlichen Fragen auch mit juristischer Arbeitstechnik und Fachdidaktik.

Dr. Marc Reiß ist akademischer Rat an der Universität Frankfurt am Main, forscht und lehrt zu kriminalwissenschaftlichen Themen sowie zur rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik, außerdem koordiniert er das Universitätsrepetitorium.

Basak und Reiß prüfen/prüften nebenamtlich im Pflichtfachteil der Ersten Staatsprüfung beim Hessischen Justizprüfungsamt sowie im Schwerpunktbereichsstudium der Universität Frankfurt am Main, Schimmel prüft LL.B.- und LL.M.-Studenten im Wirtschaftsrecht an der Frankfurt University of Applied Sciences.

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-8981-3

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2024 C.F. Müller GmbH, Heidelberg

Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)

Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des e-Books das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.

Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Der Verlag schützt seine e-Books vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.

Vorwort

Warum lohnt es, dieses Buch zu kaufen? Der Preis entspricht dem dreier Pizzen beim Italiener um die Ecke. Das schlägt ein Loch ins studentische Budget, klar. Aber wie viel Lebenszeit muss man aufwenden, um beispielsweise die Quellen aus Fn. 555 zu recherchieren (ein seit Jahrzehnten vergriffenes Buch, ein Festschriftenbeitrag von 1974 und ein Beitrag in einer so bekannten Zeitschrift wie GreifRecht)? Über kurz oder lang rentiert sich die Investition, vorausgesetzt Sie benutzen das Buch. Um im Regal einzustauben, ist es zu teuer. Und zu schade.

Themenarbeiten schreibt man anders als Rechtsgutachten[1]. Wie eine gute Themenarbeit aussehen soll, ließe sich leicht studieren: Man liest einige Dutzend Fachzeitschriftenaufsätze aus NJW, JZ und MDR[2] oder die Druckfassung eines juristischen Vortrags[3]. Kaum jemand will sich aber diese Mühe zumuten. Und wenn doch, hätte man damit zwar einiges über das richtige Ergebnis gelernt, aber wenig oder nichts über den Weg dorthin. Dies ist der Versuch einer Anleitung, die sich mindestens ebenso sehr mit dem richtigen Weg befassen wird wie mit dem richtigen Ergebnis.

Die Prüfungspraxis legt die Vermutung nahe, dass es verschiedene Gründe für weniger gelungene Themenarbeiten gibt. Gegen Überforderung ist wohl nur ein Kraut gewachsen: Bearbeiter und Themensteller müssen – sofern die Prüfungsordnung das zulässt: gemeinsam – gewissenhaft darüber nachdenken, welches Thema das richtige ist. Dieses Anleitungsbuch setzt bei den Faktoren Unbeholfenheit und fehlende Erfahrung an. Auswahl und Systematisierung des hier vorgestellten Materials gehen zum einen auf unsere Erfahrungen bei Konzeption, Betreuung, Korrektur und Bewertung etlicher Themenarbeiten zurück, zum anderen auf eine Reihe von Lehrveranstaltungen (Juristische Themenarbeiten und Arbeitstechniken Recht), die wir an Universität und Fachhochschule gehalten haben.

Wir legen das Büchlein neben den Juristen im Hauptfach besonders denjenigen ans Herz, die den Mut haben, eine (Abschluss-)Arbeit mit rechtlichem Problemschwerpunkt zu schreiben, obwohl ihr Studienfach das eigentlich nicht verlangt. Wer sich im Nebenfach auf ein juristisches Thema und einen Juristen als Prüfer einlässt, wird eine Anleitung zu schätzen wissen. Vielleicht ist der Text auch nützlich für ausländische Studenten, die in Deutschland einen Hochschulabschluss erwerben und sich mit den hiesigen Gepflogenheiten in wissenschaftlichen Arbeiten vertraut machen wollen.

Das Buch ist für Lernende gedacht. Für Lehrende mögen zwei Abschnitte interessant sein: Die Überlegungen zur Benotung (Rn. 551 ff.) könnten bei den Schwierigkeiten der gerechten Bewertung helfen – und die Typologie der Themenarbeit (Rn. 559 ff.) sowie das Themenarbeiten Construction Kit (Rn. 740 ff.) enthalten vielleicht die eine oder andere Anregung für die Suche nach prüfungsgeeigneten Aufgaben.

Die Internetressourcen haben wir unter t1p.de/wikiJT online zusammengestellt – mit der Bitte an die Benutzer, sie zu ergänzen und zu kommentieren.

Viele Studenten haben Mühe, sich einen fachwissenschaftlichen Sprachduktus anzueignen. Wo immer sinnvoll haben wir deshalb beispielhafte Formulierungsvorschläge ergänzt.

Der Text ist lesbarkeitshalber vollständig degendert. Wir hoffen auf das Einverständnis der Leserinnen und Leser.

Die 4. Auflage ist konzeptionell unverändert, aber in zahlreichen Einzelheiten überarbeitet und aktualisiert. Das Kapitel über die Weiterverwertung gelungener Themenarbeiten haben wir online ausgelagert (wiederum: t1p.de/wikiJT).

Dank gilt Frau Noémie Fischer, Frau Alexandra Burrer und Herrn Michael Schmidt im Verlag und überhaupt allen, die uns geholfen haben. Besonderer Dank gilt Dr. Mirko Weinert, der in den ersten beiden Auflagen den Text mitverantwortet hat. Über Verbesserungsvorschläge freuen wir uns[4].

 

Frankfurt am Main, Dezember 2023

Denis Basak

Marc Reiß

Roland Schimmel

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Inhaltsverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 A.Benutzungshinweise

 B.Allgemeiner Teil

  I.Arbeitstechnik19 – 87

   1.Organisatorisches; Zeitplan etc.21 – 27

   2.Themenanalyse und Stoffsammlung28 – 56

    a)Themenanalyse29 – 37

    b)Arbeitshypothese38, 39

    c)Gedankensammlung und Gedankenordnung40 – 51

    d)Schreiben52 – 54

    e)Schreibhemmungen55, 56

   3.Wissenschaftliche Textverarbeitung am PC57 – 64

   4.Wie entwickelt man juristische Argumente?65 – 87

  II.Wissenschaftlichkeit der Arbeitsweise88 – 211

   1.Einleitung88 – 94

    a)Zur Vorgehensweise: Eine kurze Metapher (oder zwei)90 – 92

    b)Aufbau und Benutzungshinweise zu Abschnitt II.93, 94

   2.Kriterien und Anforderungen (rechts-)wissenschaftlichen Arbeitens95 – 125

    a)Vorab: Was bedeutet Wissenschaft?96 – 98

     aa)Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der Rechtswissenschaft96

     bb)Eine erste Annäherung97, 98

    b)Bewertungsmaßstab99 – 102

     aa)Erwartungen an einen Text: Studium versus Forschung und Lehre99

     bb)Probleme oder Lösungen? Zum Wert eines wissenschaftlichen Texts100, 101

     cc)Exkurs: Kann das jemand kontrollieren?102

    c)Anforderungen im Detail103 – 125

     aa)Wissenschaftliche Ehrlichkeit104 – 112

      (1)Der Nachweis fremder Gedanken im Überblick105 – 108

      (2)Der Nachweis fremder Gedanken im Einzelnen109 – 112

     bb)Vollständigkeit113, 114

     cc)Kritische Auseinandersetzung115

     dd)Genauigkeit116, 117

     ee)Einheitlichkeit/Konsistenz im Begrifflichen118

     ff)Objektivität119 – 122

     gg)Wissenschaftlicher Apparat123 – 125

   3.Quellenrecherche und -auswahl in den Zeiten und Weiten des Internets126 – 211

    a)Juristische Recherche: Grundlagen127 – 137

     aa)Zeitaufwand für die Recherche128, 129

     bb)Ziele der Recherche130 – 134

      (1)Dogmatik131

      (2)Fakten132

      (3)Fremdsprachige Quellen133

      (4)Empirie134

     cc)Arten der Recherche135 – 137

    b)Zur qualitativen Vorauswahl der Rechercheergebnisse: Quellenkritik138 – 144

     aa)Zum kritischen Umgang mit Quellen allgemein139

     bb)„Quelle: Internet“ – zum kritischen Umgang mit Inhalten aus dem Netz140 – 144

    c)Quellensuche: Systematik der Recherche145 – 160

     aa)Einleitung145

     bb)Der richtige Einstieg in die Aufgabe146

     cc)Suchstrategien: Ausgangspunkt der Recherche147, 148

     dd)Suchstrategie: nach Veröffentlichungsdatum am Zeitstrahl entlang149 – 151

     ee)Elektronische Recherche152 – 154

     ff)Weiterführende Recherche155, 156

     gg)Differenzrecherche157 – 160

    d)Quellen: Die Materialflut bewältigen161 – 167

     aa)Datensicherung162, 163

     bb)Lesefrüchte nicht verkommen lassen: Sichten und Systematisieren164 – 167

    e)Quellen-Typologie168 – 173

     aa)Klassifikation169 – 171

     bb)Entschlüsseln von Abkürzungen172, 173

    f)Die Quellentypen im Detail174 – 211

     aa)Gesetze, Verordnungen und die zugrundeliegenden Materialien175 – 181

     bb)Verträge182, 183

     cc)Urteile184 – 194

      (1)Amtliche Sammlungen188

      (2)Nichtamtliche Sammlungen189

      (3)Abdruck in Fachzeitschriften190

      (4)Verfügbarkeit in Online-Datenbanken191

      (5)Verfügbarkeit im Internet192, 193

      (6)Urteilsversand bei den Gerichten194

     dd)Selbstständige Veröffentlichungen (Bücher)195 – 203

      (1)Standardzugriff: Bibliothek196 – 202

      (2)Volltextverfügbarkeit online203

     ee)Unselbstständige Veröffentlichungen204 – 208

      (1)Zeitschriftenbeiträge205 – 207

      (2)Freundesgaben, Fest- und Gedächtnisschriften208

     ff)Graue Literatur209

     gg)Nichtjuristische Informationen210, 211

  III.Sprachliche Anforderungen an den Text212 – 264

   1.Sachlichkeit in der Sache213 – 216

   2.Sachlichkeit in Sprache und Stil217 – 221

   3.Qualitätsanforderungen222, 223

   4.Fachsprache224 – 237

   5.Verständlichkeit238 – 250

   6.Schönheit251 – 262

   7.Adressatenorientierung?263, 264

  IV.Wie gliedern?265 – 549

   1.Arbeitsempfehlungen für die Gliederung267 – 296

    a)Formale Regeln283 – 287

     (1)Kein a) ohne b)284

     (2)Kein Überspringen von Gliederungsebenen285

     (3)Möglichst wenig Verweise nach unten286, 287

    b)Wie dicht und wie detailliert gliedern?288

    c)Gute Gliederungen verbessern289

    d)Typische Gliederungsbestandteile290 – 296

   2.Einleitung297 – 379

    a)Überschrift300, 301

    b)Umfang302

    c)Aufbau303 – 305

    d)Herangehensweise306 – 342

     aa)Juristischer Ansatz307 – 318

     bb)Journalistischer Ansatz319 – 341

     cc)Blickrichtung einer Nachbarwissenschaft342

    e)Elemente der Einleitung343 – 375

     aa)Präzisierung des Themas344 – 348

     bb)Annahmen, Vorverständnisse, Ausgangspunkte349, 350

     cc)Erkenntnisinteresse351

     dd)Wahl der Methode352

     ee)Stand der Diskussion/Forschungsstand353

     ff)Quellenlage/Informationsverfügbarkeit354, 355

     gg)Skrupel im Allgemeinen356

     hh)Ansatz der Arbeit357

     ii)Eigener Problemzugang/Persönliche Motivation358

     jj)Gang der Darstellung359 – 366

     kk)Erörtertes/Nichterörtertes367, 368

     ll)Terminologie369 – 371

     mm)Ergebnis372 – 375

    f)Akzente setzen376 – 379

   3.Hauptteil380 – 511

    a)Überschrift381

    b)Umfang382

    c)Herangehensweise383, 384

    d)Umgang mit der Aufgabe385, 386

    e)Arbeiten an der Aufgabe387 – 391

     aa)Abschweifungen vermeiden388

     bb)Erklärungen zur Bedeutung des Vorgetragenen389

     cc)Gesamtthema der Veranstaltung im Blick behalten390, 391

    f)Gedankliche Strukturen392

    g)Erste Annäherung: Parallelen und Unterschiede zu Gutachten393 – 433

     aa)Häufige Struktur: Sachverhalt und rechtliche Würdigung393 – 403

     bb)Beschreibung und Bewertung – Darstellung eigener Ansichten und ihre Basis404 – 412

     cc)Weiterführende Überlegungen413 – 415

     dd)Darstellung der Argumentation im Allgemeinen416 – 433

    h)Zweite Annäherung: Den Leser im Auge behalten434 – 466

     aa)Schlüssigkeit der eigenen Darstellung435 – 440

     bb)Lesbarkeit des Texts441 – 450

     cc)Schwerpunktsetzung/Roter Faden451 – 466

    i)Darstellung einer Argumentation im Einzelnen467 – 511

     aa)Logische Argumentationsstrukturen474 – 483

     bb)Systematische Analyse484 – 489

     cc)Semantische Überlegungen490 – 496

     dd)Rechtspolitische Argumentationsfiguren497 – 505

      (1)Funktionalität der eigenen Ansicht498 – 501

      (2)Praktische Handhabbarkeit als Argument502 – 505

     ee)Fachübergreifende Überlegungen506 – 509

     ff)Selbst argumentieren510, 511

   4.Schlussteil512 – 549

    a)Funktion513

    b)Überschrift514

    c)Umfang515

    d)Konzeption516

    e)Elemente des Schlussteils517 – 549

     aa)Fazit/Ergebnis519 – 525

     bb)Fragen526

     cc)Ausblick527 – 529

     dd)Eigener Standpunkt530

     ee)Eigene Leistung531

     ff)Klammer zu532 – 534

     gg)Thesen535

     hh)Vergewisserung536 – 538

     ii)Thematische Erweiterungen539, 540

     jj)Einordnung in größere Zusammenhänge541 – 546

     kk)Praktische Konsequenzen547, 548

     ll)Herangehensweise549

  V.Exkurs: Bewertungskriterien550 – 557

 C.Besonderer Teil

  I.Typologie von Themenarbeiten559 – 639

   1.Überblicksarbeiten566 – 571

    a)Beispiele567

    b)Besonderheiten bei der Bearbeitung568 – 570

    c)Besonderheiten bei der Recherche571

   2.Dogmatische Arbeiten572 – 584

    a)Beispiele573

    b)Besonderheiten bei der Bearbeitung574 – 583

    c)Besonderheiten bei der Recherche584

   3.„Historische“ Arbeiten585 – 591

    a)Beispiele586

    b)Besonderheiten bei der Bearbeitung587 – 589

    c)Besonderheiten bei der Recherche590, 591

   4.Rechtsvergleichende Arbeiten592 – 600

    a)Beispiele593

    b)Besonderheiten bei der Bearbeitung594 – 599

    c)Besonderheiten bei der Recherche600

   5.„Journalistische“ Arbeiten601 – 608

    a)Beispiele602

    b)Besonderheiten bei der Bearbeitung603 – 607

    c)Besonderheiten bei der Recherche608

   6.Nicht dogmatische Arbeiten – Grundlagenfächer und Interdisziplinäres609 – 616

    a)Beispiele611

    b)Besonderheiten bei der Bearbeitung612 – 615

    c)Besonderheiten bei der Recherche616

   7.Rechtshistorische Exegese617 – 621

    a)Beispiele618

    b)Besonderheiten bei der Bearbeitung619, 620

    c)Besonderheiten bei der Recherche621

   8.Urteilskritik/Entscheidungsanmerkung622 – 626

    a)Beispiele623

    b)Besonderheiten bei der Bearbeitung624, 625

    c)Besonderheiten bei der Recherche626

   9.Ungewöhnliche Darstellungsformen627

   10.Rechtspolitische Themen628 – 631

    a)Beispiele629

    b)Besonderheiten bei der Bearbeitung630

    c)Besonderheiten bei der Recherche631

   11.Überhaupt: Kritische Stellungnahme632

   12.Berater-Themen633 – 635

    a)Beispiele634

    b)Besonderheiten bei Bearbeitung und Recherche635

   13.Rechtstheorie als Thema636 – 638

    a)Beispiele637

    b)Besonderheiten bei Bearbeitung und Recherche638

   14.Ökonomische Analyse639

  II.Arten von Themenarbeiten und ihre Besonderheiten640 – 738

   1.Besonderheiten bei der Seminararbeit641 – 685

    a)Anforderungen beim Abfassen des Seminarreferats642 – 644

    b)Thesenpapier645 – 647

    c)Mündlicher Vortrag648 – 676

     aa)Adressatenkreis649

     bb)Vorbereitung des mündlichen Vortrags650 – 658

     cc)Der Vortragstag659 – 676

    d)Diskussion677 – 685

   2.Die Themenarbeit als Aufsichtsarbeit (Klausur)686 – 705

    a)Die (reine) Themenklausur692 – 703

     aa)Sondersituation Klausur693 – 695

     bb)Stressbewältigung in Klausuren696

     cc)Zeiteinteilung697

     dd)Gedankenstrukturen/Juristische Argumentationstechniken698

     ee)Arbeitsempfehlungen699 – 703

    b)Themenfragen als Teilleistung („Zusatzfrage“)704, 705

   3.Am Ende des Studiums – Abschlussarbeit und Dissertation706 – 738

    a)Themenfindung und Themenzuschnitt709 – 729

     aa)Selbstbestimmungsrechte und -pflichten710 – 714

     bb)Wissen, Lesen, Hoffen715 – 719

     cc)Auswahl und Zuschnitt eines Themas720 – 729

    b)Themenbegrenzung730 – 735

     aa)Bestimmung der Ausgangslage732

     bb)Gegenüberstellung zu nicht erörterten Fragen733 – 735

    c)Das Thema736 – 738

  III.Beispielthemen739

  IV.Themenarbeiten-Construction-Kit740

  V.Schluss741

  VI.Antworten742

 Schrifttumsverzeichnis

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.a.O.

am angegebenen Ort

ABl.

Amtsblatt

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift)

AG

Aktiengesellschaft (auch: Zeitschrift)

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AL

Ad Legendum (Zeitschrift)

Alt.

Alternative

AnwBl.

Anwaltsblatt (Zeitschrift)

ARSP

Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie (Zeitschrift)

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift)

AP

Arbeitsrechtliche Praxis

Art., Artt.

Artikel

BAG

Bundesarbeitsgericht

BB

Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BDI

Bundesverband der Deutschen Industrie

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Sammlung der Entscheidungen des BGH in Strafsachen

BGHZ

Sammlung der Entscheidungen des BGH in Zivilsachen

BLJ

Bucerius Law Journal

BRAK

Bundesrechtsanwaltskammer

BSG

Bundessozialgericht

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Sammlung der Entscheidungen des BVerfG

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

CE

Communaute Europeenne oder Conformite Europeenne

CIA

Central Intelligence Agency

DAV

Deutscher Anwaltverein

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

ders.

derselbe

dies.

dieselben(n)

DNB

Deutsche Nationalbibliothek

DÖV

Die öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)

DtZ

Deutsch-Deutsche Rechts-Zeitschrift

DuR

Demokratie und Recht (Zeitschrift)

DVBl.

Deutsches Verwaltungsblatt

EG

Europäische Gemeinschaft

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EMRK

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

EWiR

Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht

EzA

Entscheidungssammlung zum Arbeitsrecht

EZB

Elektronische Zeitschriftenbibliothek

Fb

Fachbereich

FH

Fachhochschule

Fn.

Fußnote

FSK

Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

GEMA

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

GesR

Gesundheitsrecht (Zeitschrift)

Gf.

Geschäftsführer

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHR

GmbH-Rundschau (Zeitschrift)

GreifRecht

Greifswalder Halbjahresschrift für Rechtswissenschaft

GS

Gedächtnisschrift

h.M.

herrschende Meinung

HRN

Hamburger Rechtsnotizen

HRRS

Höchstrichterliche Rechtsprechung Strafrecht

Hrsg.

Herausgeber

hrsgg.

herausgegeben

HSOG

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

ICC

Internationaler Strafgerichtshof

i.d.F.

in der Fassung

insb.

insbesondere

IPR

Internationales Privatrecht

i.S.d.

im Sinne des/der

i.S.v.

im Sinne von

JA

Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)

JAG

Gesetz über die juristische Ausbildung

JAP

Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung (Zeitschrift)

JAPO

Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (länderabhängig verschieden)

JoJZG

Journal der juristischen Zeitgeschichte (Zeitschrift)

JR

Juristische Rundschau

JRP

Journal für Rechtspolitik (Zeitschrift)

JSE

Jura Studium & Examen (Online-Zeitschrift)

Jura

Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

JurPC

Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht

JuS

Juristische Schulung (Zeitschrift)

JZ

Juristenzeitung

KJ

Kritische Justiz (Zeitschrift)

KJB

Karlsruher Juristische Bibliographie

KrimZ

Kriminologische Zentralstelle

KritV

Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft

LAG

Landesarbeitsgericht

Lfg.

Lieferung

LL.B.

Bachelor of Laws (auch: Online-Zeitschrift)

LL.M.

Legum magister

LMK

Lindenmaier-Möhring (Entscheidungssammlung)

Ls.

Leitsatz

LTO

Legal Tribune Online (Online-Zeitschrift)

MBl.

Ministerialblatt

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

MMORPG

Massively Multi-Player Online Role-Playing Game

MS

Microsoft

MuW

Markenschutz und Wettbewerb

m.w.N.

mit weiteren Nachweisen

MZJ

Mainzer Zeitschrift für Jurisprudenz

Nds.

VBl. Niedersächsische Verwaltungsblätter

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht

NordÖR

Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland

NRÜ

Nomos Rechtsprechungsübersicht

NRW

Nordrhein-Westfalen

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NWVBl.

Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter

prALR

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

PDF

Portable Document Format

RFID

Radio Frequency Identification

Rn.

Randnummer

ROHG

Reichsoberhandelsgericht

Rechtsprechungsübersicht (Zeitschrift)

RuP

Recht und Politik (Zeitschrift)

S.

Satz, Seite

Schufa

Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung

SdK

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

SPSS

Statistical Package for the Social Sciences

SSRN

Social Science Research Network

StGB

Strafgesetzbuch

StudZR

Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft

StVollzG

Strafvollzugsgesetz

TKG

Telekommunikationsgesetz

UB

Universitätsbibliothek

UK

Vereinigtes Königreich

USA

Vereinigte Staaten von Amerika

u.U.

unter Umständen

v.

von

VG

Verwaltungsgericht, Verwertungsgesellschaft

V.i.S.d.P.

Verantwortlich im Sinne des Presserechts

VPN

Virtual Private Network

VVDStRL

Veröffentlichungen der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer

WIPO

World Intellectual Property Organization

WiSt

Wirtschaftswissenschaftliches Studium (Zeitschrift)

WRV

Weimarer Reichsverfassung

WuB

Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht

WuM

Wohnungswirtschaft und Mietrecht (Zeitschrift)

ZAkDR

Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht

ZG

Zeitschrift für Gesetzgebung

ZGR

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZGS

Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIS

Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik (unter www.zis-online.com)

ZJS

Zeitschrift für das juristische Studium (unter www.zjs-online.com)

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

ZStW

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft

z.T.

zum Teil

ZVR

Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Online-Zeitschrift)

A.Benutzungshinweise

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Dieses Buch ist ein Arbeitsmittel. Man kann es vollständig lesen, muss das aber nicht. Man kann es begleitend zur ersten Themenarbeit benutzen. Wir empfehlen, schon vorher zwei Stunden darauf zu investieren, es querzulesen. So bekommt man den besten Überblick, was das Buch leisten kann.

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1. Themenarbeiten sind Aufgaben, die vom Bearbeiter nicht das Abfassen eines Rechtsgutachtens fordern, sondern ein Referat. Sie verlangen also nicht einen Entscheidungsvorschlag für einen hypothetischen Rechtskonflikt, sondern die Darstellung eines Rechtsproblems im Sachzusammenhang.

Zugespitzt kann man sagen, dass Rechtsgutachten auf die Praxis der Rechtsanwendung zielen, Themenarbeiten auf Rechtswissenschaft[1]. Wer Rechtswissenschaft studiert, muss deshalb mit Themenarbeiten zurechtkommen können.

Der Ansatz des Buchs lautet: Texte verschiedener literarischer Form folgen Regeln: Gedicht, Reportage, Urteil, Streitschrift, Kurzgeschichte, Gebet, Plädoyer, Rechtsgutachten, Referat. Beim Lesen ist das nicht so wichtig, aber beim Schreiben will und sollte man die Regeln kennen.

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2. Als Übungs- und Prüfungsleistungen haben Themenarbeiten in der juristischen Ausbildung lange in der zweiten Reihe gestanden.

Studenten mussten mit ihnen rechnen in Seminararbeiten und manchmal in der Examensarbeit.[2] In Scheinhausarbeiten und –klausuren spielen sie seit 2003 eine (kleine) Rolle als Zusatzfrage bei den gutachtenförmig zu bearbeitenden dogmatischen Aufgaben[3].

Seit den letzten größeren Reformen der Juristenausbildungsgesetze und -ordnungen der Länder[4] rücken Themenarbeiten während des Studiums und an dessen Ende in den Vordergrund. Vorgesehen ist ganz überwiegend eine wissenschaftliche Hausarbeit als obligatorische Studienleistung vor der ersten Staatsprüfung[5]. Diese soll in einem Seminar oder im Anschluss daran verfasst werden; die Einzelheiten regeln die Studien- und Prüfungsordnungen der juristischen Fachbereiche[6].

Eines Tages könnten als Ergebnis des Bologna-Prozesses[7] Magisterarbeiten hinzutreten[8]. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind Bachelor- und Masterarbeiten zu bewältigen.

Dass die Fähigkeit zum Verfassen von Themenarbeiten in den letzten Jahren mehr wertgeschätzt und geprüft wird, hat gute Gründe. Vielleicht am wichtigsten ist dieser: Gutachtenförmige Überlegungen und Strukturen bilden nur einen Teil juristisch-fachlicher Kommunikation ab, nämlich letztendlich das Rechtsgespräch zwischen den Richtern einer Kammer vor der Entscheidung des Rechtsstreits. Ein ebenso wichtiger Teil findet aber themenzentriert statt – nämlich die Kommunikation mit Nichtjuristen und Fachkollegen überall dort, wo es um Gestaltung von Rechtsverhältnissen und Konfliktvermeidung geht. Rechtsberatung und Rechtsgestaltung – also gerade die Aufgaben des Rechtsanwalts – erfordern neben dem gutachtenstrukturierten ein themenfokussiertes Herangehen.

Außerdem sind Themenarbeiten die Form, in der sich juristischer Erkenntnisgewinn überwiegend abspielt. Die allgegenwärtigen Gutachten entscheiden fiktive oder reale Konflikte, in Themenarbeiten werden Rechtsfragen aufgeworfen und diskutiert. Gerade hier findet also Rechtswissenschaft statt.

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3. Studenten des Rechts, nach einigen Semestern mühseliger gedanklicher Disziplinierung im Gutachtenstil halbwegs zu Hause und damit in der Lage, dem Normalfall einer Prüfungsarbeit zu begegnen, nehmen Themenarbeiten bezeichnenderweise oft als Bedrohung wahr[9].

Das zeigt sich unter anderem an der geringen Zahl von Seminararbeiten, die sich Studenten selbst zumuten, bevor sie ins Examen gehen. Meist ist diese identisch mit der Zahl der von der Studienordnung vorgeschriebenen Seminararbeiten. Häufig fallen zudem die Leistungen mittelmäßig oder schwach aus[10]. Allerdings ist auch festzustellen, dass angesichts der heutigen Studienordnungen, nach denen die Seminararbeiten direkt in die Examensendnote einfließen (können) und fast alle Studenten solche Arbeiten abfassen müssen, die Anforderungen steigen. Einerseits ist der „Freiwilligkeitsbonus“ weggefallen, mit dem früher Seminarteilnehmer für nicht zulassungsrelevante Zusatzleistungen belohnt wurden. Andererseits ist der Effekt dieser Freiwilligkeit, dass in den Seminaren nur die Positivauslese der wirklich Interessierten saß, durch den Pflichtcharakter aufgehoben, so dass sich die durchschnittlichen Leistungen nun denen im normalen Studienbetrieb annähern. Die Folge sind unter anderem in Seminaren inzwischen teilweise schwächere Noten als in PoWi-Kursen in der Oberstufe[11].

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Anleitung tut Not[12]. Dieses Buch skizziert eine alltagstaugliche Anleitung für die Studenten, die in einem vielleicht schon fortgeschrittenen Stadium feststellen, dass sie im Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit noch nicht sattelfest sind.

Verwendbar soll es aber vom ersten Semester bis über den Abschluss der Staatsprüfung hinaus sein – wenngleich hoffentlich irgendwann das meiste zur Selbstverständlichkeit geworden ist, so dass der Text nur noch zum Nachschlagen gebraucht werden dürfte.

Als nützlich hat sich das Buch für die nicht wenigen Studenten erwiesen, die etwa Abschlussarbeiten mit einem starken rechtswissenschaftlichen Schwerpunkt verfassen – und sich unter der Betreuung juristischer Dozenten mit der Erwartung konfrontiert sehen, juristische Zitierregeln zu beachten.

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4. Was kann ein solcher Leitfaden für Themenarbeiten leisten? Sicher kann er nicht Antworten auf alle Fragen geben, die Sie jemals haben könnten. Eine Anleitung kennt den Gegenstand Ihrer Aufgabe nicht. Erwarten Sie also nichts Unmögliches. Das Buch ist als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Es bietet in erster Linie nicht Problemlösungen, sondern Arbeitsmittel, die man zur Problemlösung einsetzen kann. Es verspricht gar nicht erst eine Anleitung Zum perfekten Referat in drei einfachen Schritten[13]. Deshalb diese Klarstellung: Der Hauptfaktor für Ihren Erfolg ist Arbeit[14]. Gute Noten bekommt man auch mit Genie (aber nie nur damit), das Bestehen sichert man durch Arbeit.

Die Arbeit sehen Sie am Ende auch diesem Buch an: Sie haben alles Mögliche hineingeschrieben, ergänzt, geändert, aktualisiert. Wenn Sie klug sind. Danach können Sie es zwar nicht mehr für kleines Geld auf eBay verkaufen – aber Sie haben ein Dokument, das zeigt, dass Sie wissenschaftlich zu arbeiten gelernt haben. Schonen Sie also das Buch nicht!

Zu etwa drei Vierteln besteht es aus Anleitungen und Empfehlungen für Kandidaten, die in erster Linie an einer soliden Note für eine ordentliche Leistung interessiert sind. Das übrige Viertel enthält Anregungen für die Ehrgeizigeren.

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5. Bei allem Nutzen, den das Material vielleicht für den Leser haben kann, bleibt eines gewiss: Das Thema bestimmt die Herangehensweise. Nicht allein, aber immer maßgeblich.

Das ist keine vorsorgliche Enthaftung, sondern die Wahrheit. Hier finden Sie also die allgemeinen Empfehlungen, die durch die Besonderheiten Ihrer Aufgabe verdrängt oder konkretisiert und modifiziert werden.

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6. Zum Aufbau: Das Buch hat einen Allgemeinen Teil, den man vor den Besonderen Abschnitten zu einzelnen Arten von Themenarbeiten lesen sollte.

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7. Weiterführendes Schrifttum und ausgewählte Internet-Fundstellen[15] sind in den Fußnoten nachgewiesen und thematisch über das Stichwortregister (unter „Schrifttum“) erschlossen.

Dabei war zu berücksichtigen, dass viele Rechtsstudenten das außerjuristische Schrifttum nicht oder nur zögernd zur Kenntnis nehmen. Wir haben zudem versucht, in möglichst viele Richtungen vertiefende Hinweise zu geben.

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8. Auf ein Bearbeitungsmuster verzichtet der Text – in der Annahme, dass die meisten Leser sich nicht der Mühe unterziehen wollen, eine Beispielarbeit zu durchdenken, die nichts mit dem eigenen Thema zu tun hat[16]. Stattdessen finden sich in vielen Beispielen kursiv gesetzte Formulierungsvorschläge, die helfen, sich in Wortwahl und Gedankenführung einer Themenarbeit hineinzudenken[17],[18].

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9. Wenn Sie für Ihre Arbeit vom Prüfungsamt oder vom Lehrstuhl Vorgaben bekommen, die von den hier zusammengestellten Empfehlungen abweichen, beachten Sie jene im eigenen Interesse unbedingt vorrangig.

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10. Das Buch versteht sich nicht in erster Linie als Einführung in die juristische Arbeitstechnik[19].

Es hat sich aber als unvermeidlich erwiesen, auf Fragen der Arbeitstechnik mehr als nur ganz beiläufig einzugehen. Wir haben zwar nicht versucht, eine systematische Anleitung zu entwerfen, deren buchstabengenaue Befolgung jeden Fehler ausschließt. Aber alles, was uns wichtig erschien, haben wir aufgenommen. Vielleicht ist die hier umrissene Übersicht zur juristischen Arbeitstechnik eine gute Ergänzung des Angebots, weil sie kompakt und aktuell ist – und durch die Einbindung in den Zusammenhang „Themenarbeiten“ weniger trocken zu lesen als ein mehrhundertseitiges Buch, das sich ausschließlich mit Arbeitstechnik befasst. Hoffentlich.

Als Arbeitshilfe ist es so geschrieben, dass Sie es benutzen können, wenn Sie es brauchen. Wenn Sie aber die Geduld und Neugier aufbringen, es zu lesen, bevor Sie akut über einer Themenarbeit schwitzen, wird das in vieler Hinsicht den Ertrag steigern.

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11. Was zum Verständnis nicht unbedingt erforderlich ist und beim ersten oder beim zweiten Lesen ignoriert werden kann, ist kleiner gesetzt. Das hilft beim Überfliegen. Wir empfehlen statt des Überfliegens natürlich die gründliche Lektüre.

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12. Einen Schwerpunkt bilden praktische Hinweise. Wo immer möglich ist deren Sinn erklärt, anstatt nur Befehle und Verbote zusammenzustellen. Selten greift der Text kurz ins Grundsätzliche aus.

Immer wieder finden sich „taktische“ Empfehlungen etwa dazu, wie man dem Leser die Lektüre erleichtert. Wer an einer Massenuniversität studiert, an der massenhaft Scheine geschrieben werden, muss oft um die knappe Ressource Aufmerksamkeit kämpfen.

Weil Themenarbeiten in aller Regel als Prüfungsleistungen verfasst und anschließend bewertet und benotet werden, hat man als Verfasser meist nicht nur das Interesse, die Wissenschaft voranzubringen, sondern möchte auch gern eine gute Note bekommen. Diese Anleitung versucht immer wieder, ihre Benutzer auf die Erwartungen der Leser hinzuweisen[20]. Ob Sie diese Erwartungen erfüllen oder enttäuschen, entscheiden Sie natürlich selbst.

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13. Fast alle in den Fußnoten angegebenen Links haben wir durch Kurzlinks ersetzt[21], die in einem gedruckten Buch die Übernahme in eine Adresszeile im Browser erleichtern. Folgt man diesen Kurzlinks, wird man auf die eigentliche URL der zitierten Webseite umgeleitet. Wir haben zudem parallel zu diesem Buch ein Wiki „Juristische Themenarbeiten“ aufgesetzt[22], das vor allem aus einer systematisierten und kommentierten Linkliste besteht, in welcher unter anderem die meisten der im Buch angegebenen Links wiederzufinden sind.

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14. In diesem Text steckt viel Arbeit. Deshalb haben wir zwei Bitten an die Leser:

Wenn etwas Wichtiges fehlt oder ungenau oder falsch ist, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail[23]. Wenn das Buch Ihnen zusagt, kaufen Sie es einfach, anstatt es zu fotokopieren. Zur Not suchen Sie es im Juristischen Seminar. Danke!

B.Allgemeiner Teil

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Dieser Abschnitt enthält, was für fast alle juristischen Themenarbeiten gilt. Besonderheiten von Seminararbeiten, Scheinhausarbeiten und -klausuren beschreibt der Besondere Teil[1].

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Wie man beim Abfassen einer Themenarbeit vorzugehen hat, ist nicht standardisierbar. Aber es gibt eine Reihe von bewährten Vorschlägen. Diese zu beachten ist teils freiwillig, teils zweckmäßig und manchmal zwingend. Letzteres ergibt sich aus den Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit des Ergebnisses und damit auch des Vorgehens. Deswegen wird hier zunächst Allgemeingültiges hinsichtlich Arbeitstechnik, Herangehensweise, Wissenschaftlichkeit etc. dargelegt werden, bevor anhand eines „Standardaufbaus“ inhaltliche Tipps folgen.

I.Arbeitstechnik

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Letztlich muss jeder selbst den für sich richtigen Weg von der Aufgabe zur überzeugenden Ausarbeitung finden. Trotzdem lohnt es sich erfahrungsgemäß, die einzelnen Arbeitsschritte zu überlegen und das Vorgehen zu optimieren. Der folgende Abschnitt gibt Empfehlungen dazu.

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Eine wichtige Kleinigkeit vorab: Themenarbeiten können anstrengend werden, sowohl inhaltlich als auch organisatorisch. Es hilft, wenn man mit einer positiven Haltung an sie herangeht: neugierig, interessiert, optimistisch, ehrgeizig. Die kleinen Rückschläge des Alltags verkraften sich damit leichter. Wie man sich eine solche Haltung aneignet, ist schwer zu sagen. Manchmal genügt aber schon der Vorsatz.

1.Organisatorisches; Zeitplan etc.

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Über eine sinnvolle zeitliche Planung der Arbeit an einer Themenarbeit soll nur kurz gesprochen werden. Anleitungen, Empfehlungen und Zeitpläne finden Sie überall in der Kochbuchliteratur[2] – das braucht keine Wiederholung.

Der Themenkreis Planung/Organisation ist nicht zuletzt deswegen ausgespart, weil die eine Hälfte der einschlägigen Hinweise banal ist, die andere dagegen schon wieder so umfangreich zu werden droht, dass man ganze Bücher damit füllen kann[3]. Eines noch vorab: Menschen sind verschieden; sie arbeiten unterschiedlich. Wichtiger als eine ganze Liste guter Ratschläge von anderen Leuten ist es deshalb, sich selbst einmal Rechenschaft zu legen (am besten: schriftlich) über eigene Stärken und Schwächen beim Referateschreiben. Wer die kennt und ehrlich damit umgeht, hat Dreiviertel der Arbeitsorganisation schon erledigt.

Beispiel: Manche Menschen schaffen es, ein Thema erst sauber zu gliedern und dann von vorn nach hinten abzuarbeiten, wie ein Wurm sich durch einen Apfel frisst. Die meisten Menschen ändern unterwegs die Gliederung, bilden thematische Lektürehäufchen, arbeiten mal an diesem, mal an jenem Unteraspekt – und bringen das Ganze nicht ohne Mühe erst zum Schluss in eine verständliche Form. Wenn man weiß, dass man zur letztgenannten Gruppe gehört, kann man sich die chaotische Arbeitsweise selbst verzeihen – und mit ein bisschen Disziplin trotzdem strukturieren.

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Hier also nur ein paar Anregungen: Begreifen Sie gerade Themenarbeiten[4] als Beispiel für Projekte. In fast jeder juristisch geprägten beruflichen Laufbahn werden Sie auf diese oder jene Art Projekte zu bearbeiten haben, also Vorhaben mit einem beschreibbaren Ziel, begrenzten Ressourcen und der Ihnen zufallenden Verantwortung, mit eben diesen Ressourcen das Ziel zu erreichen.[5] Bei einer Themenarbeit lässt sich das Ziel recht einfach erfassen: Abgabe eines Texts im verlangten Umfang mit möglichst großem Prüfungserfolg. Die Ressourcen bestehen aus Ihrem Verstand, Ihrer Zeit, der technischen Ausstattung und einer noch nicht im Einzelnen absehbaren Zahl von Quellentexten, die Sie heranziehen müssen, um nicht nur eine eigene gute Idee vorweisen zu können, sondern auch eine vernünftige Übersicht über den Meinungsstand zu Ihrem Thema zusammenzustellen. Hinzu kommt in beschränktem Maß fremde Arbeitskraft, die Sie nach Maßgabe der Prüfungsordnung für Hilfsarbeiten einsetzen können: Kopieren, Gegenlesen, Prüfen der Vollständigkeit der Quellenauswertung etc. Wie Sie mit diesen Ressourcen umgehen, können Sie dem Zufall überlassen oder präzise planen. Das ist zu einem guten Teil eine Charakterfrage. Aber Sie können immer einen Ertrag für die Zukunft daraus ziehen, dass Sie sich gelegentlich ein paar Fragen vorlegen wie: Warum ist es am Ende zeitlich so stressig geworden? Wie konnte es geschehen, dass die Vorbereitung des mündlichen Vortrags ganz chaotisch verlaufen ist? Warum habe ich eine wichtige einschlägige Monographie zum Thema übersehen? Woher kamen die Kopfschmerzen beim Arbeiten am heimischen Schreibtisch? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden Ihnen die Antworten auf diese Fragen ein paar interessante Erkenntnisse jenseits Ihres eigentlichen Themas liefern. Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen – und Fehler überhaupt erst einmal als Fehler zu identifizieren. Dafür brauchen Sie nur ein Blatt Papier, auf das Sie Ihre Erkenntnisse zur späteren Verwertung notieren. Das kann übrigens sehr hilfreich sein, wenn Sie in der Sache selbst „feststecken“. Nehmen Sie sich dann ein wenig Zeit und betrachten Sie Ihre Arbeit als Projekt, bei dem vieles gut funktioniert und einiges schlecht läuft. Sie kommen gewiss mit einigen neuen Erkenntnissen über Ihre Präferenzen, Stärken und Schwächen aus dieser Pause zurück[6].

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Wenn es zu schaffen ist, stellen Sie Ihre Ausarbeitung so zeitig fertig, dass Sie sie eine Weile liegen lassen können, bevor der Abgabetermin kommt. Es ist verblüffend, welche inhaltlichen und äußeren Verbesserungen ein Text erfährt, den man nur zwei Wochen beiseitelegt, bevor man ihn abschließend redigiert. Probieren Sie das mal an einer alten Hausarbeit aus der Anfängerübung!

Wie viel Zeit das ganze Vorhaben in Anspruch nimmt, hängt nicht zuletzt von Ihrer Disziplin und Konzentration ab, Ihrem Vorwissen, Talent und Ehrgeiz. Über diese Faktoren sollten Sie sich vor Beginn der Arbeit einmal kaltblütig Rechenschaft ablegen. Die schlimmsten Katastrophen[7] lassen sich schon vermeiden, wenn man aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen die Konsequenzen zieht.

Nicht selten brauchen Sie die volle Ihnen von der Prüfungsordnung zugestandene Zeit. Was Sie nämlich mit ein wenig Herzblut in Angriff nehmen, dauert länger als zunächst gedacht – fast immer. Man sollte möglichst am Stück arbeiten, weil die Wiedereinarbeitung nach längeren Pausen Zeit und Nerven kostet. Natürlich sind Pausen an Wochenenden sinnvoll (bei langen Bearbeitungszeiten vielleicht nicht nur am Wochenende) und teils nötig. Man sollte Pausen dann aber auch nutzen, um im produktiven-kritischen Sinne Abstand zu gewinnen. Wie bei allen Prüfungsarbeiten gilt: Am besten nimmt man keinen Urlaub zwischendrin und vermeidet Erwerbsarbeit, so gut es geht.

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Auch Unterbrechungen von außen muss man kanalisieren und reduzieren. Selbst gesetzte Pausen sind meist erholsamer als die hochwillkommenen Anrufe von Freunden und Geschäftspartnern, und soziale Netzwerke sind während der Arbeit an Prüfungsleistungen Zeitfresser erster Güte[8]. Ohne die Betriebsblindheit der alltäglichen Befassung gelingt eine gute Schwerpunktsetzung viel leichter, und auch inhaltlich gewinnt eine Argumentation, wenn Sie diese mit ein wenig Abstand noch einmal selbstkritisch überprüfen. Das bedeutet: Wuchern Sie mit den Stärken Ihrer Ausarbeitung, wenn Sie sie erkannt haben[9]! Wenn es nur eine Stärke ist – auch gut. Man muss sie aber eben erst einmal identifizieren.

Vielleicht ist es eine einzige gute Idee, die auf etliche unterschiedliche Situationen anwendbar ist, vielleicht die Zusammenschau des zuvor nicht in Zusammenhang Gebrachten, vielleicht die begrifflich besonders exakte Herausarbeitung eines neuen Problems noch ganz ohne Lösung. Vielleicht haben Sie auch „nur“ entlegenes Schrifttum zu einem Problem gründlich bibliographiert und so dem Leser den Weg zu interessanten Lösungsansätzen in einer fremden Rechtsordnung gezeigt. Man kann die möglichen Stärken einer Themenarbeit wohl nicht abschließend aufzählen, aber ein paar Anhaltspunkte finden Sie hier im Text[10].

Zuletzt zwei Regeln, die man nicht ernst genug nehmen kann:

1.

sofort anfangen,

2.

erst aufhören, wenn man selbst mit dem Ergebnis zufrieden ist.

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Exkurs Kosten: Im Wesentlichen kostet Sie eine solche Arbeit Zeit. Geld spielt dagegen allenfalls eine Nebenrolle. Wie bei einem Gutachten auch brauchen Sie ein kleines Budget für Fotokopien und die Herstellung des abzugebenden Exemplars (und mit fortschreitender Digitalisierung schrumpfen die erforderlichen Beträge oder fallen ganz weg: Wer alles scannen oder fotografieren kann und die fertige Arbeit als Datei hochladen muss, muss sich um die Kosten kaum noch sorgen). Auch eine kostenpflichtige Fernleihe kann einmal erforderlich werden. Aber niemand erwartet von Ihnen, dass Sie Reisen in entfernte Bibliotheken, Archive oder dergleichen unternehmen oder schwer verfügbare Spezialliteratur auf eigene Kosten anschaffen[11].

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Korrekturlesen: Am Ende sollte unbedingt ein Korrekturleselauf stehen, den Sie am besten nicht allein selbst unternehmen. Etliche Fehler finden weder die Rechtschreibprüfung Ihrer Textverarbeitungssoftware[12] noch Sie selbst – Sie sind nämlich längst betriebsblind.

Beispiele: Die subtilen Unterschiede zwischen den Vorstand entlasten und den Verstand entlassen, zwischen Käfer und Käufer, Krakenwagen und Krankenwagen, Sensoren und Senioren, einrichten und hinrichten, Ratte und Tratte, Wüste und Küste, geeignet und geeinigt, Verbrecher und Verbraucher, Mitspieler und Mietspieler[13], Ernte und Rente, Industriebranche und Industriebrache, Pedant und Pendant, Staatsbürgschaft und Staatsbürgerschaft, Motor und Moor, Nachsicht und Nahsicht, bereuen, betreuen, beteuern, besteuern und beisteuern, betont und Beton können beim Leser je nach Zusammenhang und Stimmung zu amüsiertem Kopfwackeln oder schwerer Irritation führen. Es ist ein Unterschied, ob ein neues Gesetz mit allen oder mit alten rechtsstaatlichen Traditionen bricht.

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Bestenfalls gewinnen Sie zwei Leute für das Korrekturlesen: Jemanden mit Fachkenntnissen, dem die inhaltlichen Fehler auffallen, und jemanden juristisch nicht Verbildetes, der Sie auf die schlimmsten Auswüchse sprachlichen Unsinns hinweist, die Juristen zu produzieren so gut beherrschen.

Beispiel:Die Ausreden sind meist immer kläglich[14]. – Dass meist und immer sich ausschließen und nur aufgrund eines Versehens des Verfassers hintereinander im gleichen Satz stehen, hätte beim Korrekturlesen auffallen müssen.

Einer von den beiden kann auf die Kleinigkeiten achten, für die Ihnen am Ende einer langen Nacht der Korrekturen einfach die Aufmerksamkeit fehlt.

Beispiel: Auch nach dem Silbentrennlauf sollte man noch einmal nachsehen, ob falsche oder missverständliche Trennungen übriggeblieben sind, etwa elektro-nischen.

Versprechen Sie Sekt, Pralinen, Essenseinladungen oder was Ihnen sonst einfällt, denn für die Mühe des Korrekturlesens ist jedenfalls eine Aufmerksamkeit fällig[15].

2.Themenanalyse und Stoffsammlung

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Die folgenden Hinweise gehen von einem bereits festgelegten Thema aus[16].

Vor dem Schreiben steht das Denken. Dessen Ausgangspunkt ist das vorgegebene Thema. Hier unterscheiden sich Themenarbeiten nicht von juristischen Gutachten. Auch Themenarbeiten geben einen Rahmen vor, den es zunächst gedanklich zu erfassen gilt. Allerdings ist dieser Rahmen oft weiter als bei einem Gutachten und kaum durch dogmatische Schemata vorgeformt.

a)Themenanalyse

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Die Arbeit beginnt mit dem genauen Erfassen der Aufgabe. Manchmal benötigen Sie dafür keine besondere Technik, da die Aufgabe so eindeutig ist, dass Ihr Wissensstand zum Erkennen der Anforderungen ohne weiteres Weiteres ausreicht.

Solche Aufgaben beschränken sich regelmäßig auf eine einzelne Anweisung, die thematisch klar zugeordnet werden kann. Das ist im Regelfall bei reinen Wissensfragen anzutreffen.

Beispiel:Skizzieren Sie die Entstehung des Grundgesetzes!

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Allerdings sollte man auch solche Aufgaben nicht unterschätzen. Auf den ersten Blick ist wohl eine (rechts-)historische Rekonstruktion der Geschehnisse gefragt, die zum Inkrafttreten des Grundgesetzes führten. Das lässt aber noch einige Fragen offen und Raum zum Differenzieren: Soll es um ein Nachzeichnen der inhaltlichen Debatten zu den einzelnen Regelungen gehen; um eine plausible Darstellung des politischen Kontextes, in dem eine Verfassung für die drei westlichen Besatzungszonen in Deutschland ohne Einbeziehung der sowjetischen Zone durchgesetzt wurde; oder vielleicht um die Weiterentwicklungen des Grundgesetzes bis heute, insbesondere um die verfassungsrechtliche Seite der Wiedervereinigung Deutschlands 1990? Einfach aussehende Aufgaben offenbaren ihre Schwierigkeiten oft erst auf den zweiten Blick – und wenn sie das dann immer noch nicht tun, sollten Sie sich misstrauisch fragen, ob Sie nicht doch etwas übersehen haben.

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Ein erster Anhaltspunkt für die Eingrenzung des Themas ist häufig das Gesamtthema der Veranstaltung, in deren Rahmen die Aufgabe gestellt wird. Selbst der Schwerpunktbereich, dem die Veranstaltung meist zugeordnet ist, gibt eine grobe Richtung vor. Dies kann gerade bei Seminaren noch dadurch verfeinert werden, dass man das Verhältnis des eigenen Themas zu den anderen Seminararbeiten in die Überlegungen einbezieht. Sehr deutlich wird es, wenn die Veranstalter Listen mit Einstiegsliteratur vorgeben. Diese sollten immer genutzt werden. Danach müsste recht klar sein, was das häufig nur aus einer Überschrift bestehende Thema bedeuten soll.

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Für alle, denen die Analyse einer Themenaufgabe nicht leicht von der Hand geht, empfiehlt es sich, die zu bearbeitende Aufgabe zunächst schematisch zu erfassen. Ein Weg liegt in der bewährten – aus dem Deutschunterricht vielleicht noch bekannten – Strukturierung nach (1) Feststellen des Satzgerüsts, (2) Ermitteln der tragenden Begriffe und (3) Stellen der Kernfrage(n)[17].

Beispiel: Der polnische Präsident hat sich kürzlich in einer europaweit scharf kritisierten Aussage für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte Straftaten (u.a. für Sexualmorde an Kindern) ausgesprochen. Erläutern Sie die Kritik aus europarechtlicher Perspektive!

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Um das Satzgerüst herauszukristallisieren, muss man nur die drei Grundelemente eines Satzes suchen, also: Subjekt, Prädikat, Objekt.

Satzgerüst: Der polnische Präsident (Subjekt) hat sich (Prädikat) kürzlich in einer europaweit scharf kritisierten Aussage für die Wiedereinführung der Todesstrafe (Objekt) für bestimmte Straftaten (u.a. für Sexualmorde an Kindern) ausgesprochen (Prädikat). Erläutern Sie die Kritik aus europarechtlicher Perspektive!

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Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind noch nicht beeindruckend. Daher sind nun in einem im nächsten Schritt die tragenden Begriffe herauszufiltern, also die weiteren Informationen, die dem Thema erst die Brisanz geben.

Tragende Begriffe: Der polnische Präsident hat sich kürzlich in einer europaweit scharf kritisierten Aussage für die Wiedereinführung der Todesstrafe für bestimmte Straftaten (u.a. für Sexualmorde an Kindern) ausgesprochen. Erläutern Sie die Kritik aus europarechtlicher Perspektive!

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Aus diesen weiteren Informationen lassen sich Einzelbereiche bilden, die vom Bearbeiter abzudecken sind, nämlich:

(1) europaweit/europarechtlich – Gibt es eine einheitliche europäische Idee bestimmter Menschenrechte? Geht es (nur) um das Recht der EU oder (auch) um die EMRK?; (2) polnisch – Hat sich Polen zur Achtung dieser Rechte verpflichtet?; (3) bestimmte Straftaten, Sexualverbrechen an Kindern – Gibt es Straftaten, die nur mit der Todesstrafe gesühnt werden können und für die Ausnahmen vorgesehen sein müssen? Wo liegt die Grenze?

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Daraus lässt sich schließlich die Kernfrage ableiten, der der Bearbeiter nachzugehen hat:

Ist die Wiedereinführung der Todesstrafe mit europäischem Recht vereinbar?

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Besteht allerdings die Aufgabe nur aus einer Überschrift von drei bis acht Wörtern, wird auch nach Ausschöpfen aller vorgenannten Möglichkeiten häufig nicht eine eindeutige Eingrenzung übrig bleiben, sondern immer noch ein weites Feld an Möglichkeiten, wo Sie Schwerpunkte setzen und vertiefen könnten und was Sie gar nicht bearbeiten oder nur anreißen wollen. In diesem Feld haben Sie im Unterschied zum Gutachten bei einer Themenarbeit relativ große Freiheiten. Das kann die Chance sein, eigene Interessen zu verfolgen, birgt aber auch das Risiko, nicht die Erwartungen der Veranstalter zu treffen.

b)Arbeitshypothese

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Wenn Sie eine erste Vorstellung davon gewonnen haben, worum es in Ihrer Arbeit gehen könnte, ist es für jeden weiteren Schritt hilfreich, ein Ziel vor Augen zu haben. Sonst besteht die Gefahr viel zu ausufernder und nutzloser Recherche und letztlich im schlimmsten Fall einer nicht hinreichend zielgerichteten Bearbeitung. Diese erste Idee davon, worauf die eigene Arbeit hinauslaufen soll, erkläre man zur Arbeitshypothese, deren Überprüfung dann die weitere Arbeit am Thema dient. So gibt es für alle kommende Lesearbeit einen Anknüpfungspunkt sowie die Möglichkeit, zumindest immerhin vorläufig nach Relevanz zu sortieren. Sie können sich selbst soweit vertrauen, dass die erste Idee in der Stoßrichtung und beim möglichen Ergebnis der Arbeit meistens zumindest tendenziell richtig liegt, denn sowohl Ihr gesunder Menschenverstand als auch Ihre schon vorhandene juristische Vorbildung bringen Sie mit wenigen Ausnahmen unmittelbar auf einen für Sie auch am Ende noch richtigen Weg.[18]

Es ist sinnvoll, diese erste Hypothese aufzuschreiben, sie bleibt so wesentlich präsenter und bildet gleichzeitig die Keimzelle für die anstehende Gedankensammlung. Wichtig ist allerdings bei früh formulierten Hypothesen: Sie können sich als falsch oder zumindest ungenau oder unzureichend erweisen. Sie sind also vorläufig und revisibel. Beim Lesen kann sich eine andere Zielrichtung oder Gewichtung als sinnvoller herausstellen. Dennoch hilft auch ein zunächst nicht perfekt identifiziertes Ziel, die kommenden Schritte zu strukturieren.

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Schon in dieser frühen Phase gilt: Nehmen Sie Hilfe in Anspruch, soweit das zulässig ist! Vor allem empfiehlt es sich, entweder dem Veranstalter selbst oder (häufiger) dessen Mitarbeitern die eigenen Ideen zu einer möglichen Richtung der Arbeit vorzustellen und abzufragen, ob sie sich mit den Erwartungen decken. Sollte das nicht der Fall sein, spart man so viel unnütze Arbeit. Die wird nur nötig, wenn man zu spät erfährt, dass vielleicht doch etwas ganz anderes gemeint war und die bisherigen Arbeiten ins Leere gehen. Zudem gibt ein solches Gespräch erfahrungsgemäß viele Anstöße für das weitere Vorgehen. Es lohnt sich, diesen Input früh abzufragen – vorausgesetzt, man weiß selbst schon, wovon man spricht. Wenn Sie aber davon ausgehen, dass – wenn dies nicht von einer Studienordnung untersagt wird – jeder Betreuer einer Arbeit im Zweifelsfall sehr wohlwollend mit Nachfragen des Typus „Ich wollte in meiner Arbeit aus folgenden Gründen auf dieses Ergebnis zielen: …“ umgeht, liegen Sie in der Regel richtig, also trauen Sie sich ruhig, gerade bei Seminararbeiten das (informierte) Gespräch zu suchen.

c)Gedankensammlung und Gedankenordnung

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Festzustellen, worum es geht, ist allerdings nur der erste Schritt zum Abfassen einer gefälligen Abhandlung. Die eigentliche Mühe fängt jetzt erst an: Es gilt, die eigenen Gedanken zu dem Thema aufzustöbern, festzuhalten und in eine nachvollziehbare Ordnung zu bringen. Die erforderlichen Fähigkeiten muss man sich antrainieren und verfeinern – und zwar jeder so, wie er es benötigt.

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Es gibt eine ganze Reihe moderner Techniken der Konzeption und Gedankendisziplinierung.[19] Etabliert sind das Brainstorming, das Brainwriting, das Mindmapping[20] und das Clustering[21]. Mittlerweile gibt es dazu so viele Anleitungsbücher und Software[22], dass sich hier alle auch nur ergänzenden Hinweise verbieten. Wer sich ernsthaft damit befassen will, sollte dafür ein wenig Zeit einplanen. Denn auch wenn Sie routiniert mehrdimensionale mind maps zeichnen können, müssen Sie aus deren vielfältigen Kreuz-und-quer-Verknüpfungen am Ende doch einen linear strukturierten Text herausdestillieren. Diese Reduktion von Komplexität verlangt Übung.

Das ist keine Warnung vor Mindmapping. Im Gegenteil: Je unklarer und vielfältiger der Gegenstand ist und je länger Ihr Text werden darf, desto besser ist eine solche Technik geeignet, das wolkenhaft-assoziativ-dynamisch-veränderliche Prozesshafte des Überlegens und Strukturierens einzufangen. Zudem kann man, wenn man den Rechner nutzt, über den Export in eine Textverarbeitung einen frühen Gliederungsentwurf erzeugen, aus dem sich sehr schnell auch ein erster eigener Text entwickeln lässt. Aber für eine Ausarbeitung von 20 Seiten mit einigermaßen klarem Thema tut es auch eine Textverarbeitungsdatei mit Notizen, Überschriftenideen, Textfragmenten usw., die Sie wie einen Notizzettel täglich neu zur Hand nehmen und so lange überarbeiten, bis sie am Ende ein Referat ist.

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Weiterführende Hilfe bieten zudem die Bücher über kreatives Schreiben[23], besonders in der Wissenschaft[24], und allgemein über Kreativitätstechniken[25]. Unabhängig davon, ob Sie sich mit deren Gegenstand ausführlicher befassen wollen oder nicht, gibt es ein paar Empfehlungen für den Anfang:

Sinnvoll wird es meist sein, zuerst möglichst viele Ideen zu sammeln. Im Lauf einer längeren Auseinandersetzung mit dem Thema wird man leicht betriebsblind. Die selbst aufgesetzten Scheuklappen verhindern mehr und mehr, dass originelle Ideen überhaupt noch als solche identifiziert werden. Umso mehr muss man am Anfang möglichst viele notieren, vielleicht geradezu auf die Suche gehen. Die unbrauchbaren wirft man dann schon irgendwann raus. Und die brauchbaren, die sich in den Gedankenfaden nicht so recht einbinden lassen, genauso. Aber beim Rauswerfen wird man sich darüber klar, was warum zum Thema gehört und was nicht. Das erleichtert es in der Endfassung, zu begründen, warum man vorgegangen ist, wie man vorgegangen ist.

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Die meisten Ideen werden Sie in dieser frühen Phase der Bearbeitung eines Themas selbst einbringen – und so soll das auch sein. Gleichwohl kommen gar nicht so selten gute Vorschläge (oder eben einige Gedanken, die Ihre Konzeption erst richtig abrunden) von anderen Leuten. Das können Fachkollegen sein oder Freunde, die sich für juristische Fragen eigentlich gar nicht interessieren. Wer Mitmenschen mit Grips kennt, die noch dazu bereit sind, sich für eine halbe Stunde auf Ihr Problem einzulassen, kann das ruhig nutzen[26]. Sowohl höflichkeits- als auch effizienzhalber ist aber dringend zu empfehlen, zuvor Struktur in die eigenen Gedanken zu bringen. Erlegen Sie sich zwei Anforderungen auf: Erarbeiten Sie eine kurze Einführung in Ihr Thema, die Sie in maximal fünf Minuten flüssig vortragen können. Und denken Sie sich eine Handvoll gezielter Fragen aus, die Sie stellen, wenn die allgemeine Frage Was meinst Du dazu? keine Ergebnisse (mehr) hervorbringt.

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Gelegentlich hilft auch die Frage nach der eigenen subjektiven Betroffenheit. Im Allgemeinen wird aus rechtswissenschaftlichen Betrachtungen die Person des Verfassers absichtlich ausgeklammert. Das ist Teil des (vielleicht vergeblichen) Strebens nach Objektivität. Gleichwohl kann man eine Frage auch dadurch in den Griff zu bekommen versuchen, dass man sich Rechenschaft darüber ablegt, wie man selbst zu dem Thema steht, warum man es interessant findet, was es mit der eigenen Biographie zu tun hat usw. Selbst wenn von diesen Überlegungen nichts im späteren Text auftaucht – sie klären den eigenen Standpunkt.

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Ein vorgegebenes Thema kann man sich erschließen, indem man es variiert: Man notiert fünf oder zehn Umschreibungen des Themas, die man etwa durch Einsetzen von Synonymen für die einzelnen sinntragenden Wörter herstellt[27]. Schon beim Vergleich dieser Variationen mit dem Ausgangsthema zeigt sich klarer, was gemeint ist und was nicht. Dieses Vorgehen hilft nicht nur bei der inhaltlichen Abgrenzung, sondern bringt meist auch schon ein paar Unteraspekte des Themas zutage, auf die in der Ausarbeitung einzugehen sein wird. Es funktioniert umso besser, je mehr man sich in dem jeweiligen Wissensgebiet schon zu Hause fühlt.

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Wer nicht gleich ganze Bücher über Arbeits- und Kreativitätstechniken lesen will und trotzdem anfangs noch ein bisschen unbeholfen an das Thema herangeht, kann es auch mal mit dem Simpelsten von allem versuchen: Fragen stellen. Das wirkt oft sehr erhellend. Man notiert alle Fragen auf einem (elektronischen) Notizblock. Die ersten sind oft meist recht pauschal, nicht ganz fokussiert, zu laienhaft und nicht immer zielführend. Später werden sie präziser. Wer mit ein paar Fragen in die Bibliothek aufbricht, hat immerhin ein Arbeitsprogramm. Und aus fast jeder Antwort ergeben sich neue Fragen. Am Ende hat man dann übrigens auch eine recht schöne Übersicht darüber, welche Fragen man beantworten kann und welche man offenlassen muss. Man kann sogar halbwegs gut sagen, wann man in einem Thema wirklich „drin“ ist: wenn die selbstgestellten Fragen so speziell sind, dass man sie anderen Leuten nur noch mit großer Mühe erklären kann. Überraschend gut funktioniert das auch, wenn man gerade überhaupt gar keine Lust hat oder insgesamt keinen Zugang zum Thema zu finden glaubt. Probieren Sie es aus. Und vielleicht ist die Bereitschaft, Fragen zu stellen (und Antworten zu suchen oder zuzugeben, dass man keine Antworten hat), überhaupt eine gute wissenschaftliche Haltung.

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Die verschärfte Form des Fragenstellens besteht übrigens im Stellen der Warum-Frage. Was dreijährige Kinder können, können Sie auch: zehnmal hintereinander Warum? fragen. Manchmal fördert man nur Banales zutage. Aber mindestens genauso oft vervollständigt man so einen Gedankengang, den man bis dahin nur bruchstückhaft im Kopf hatte. Günstigstenfalls fällt Ihnen ein vorher noch nicht thematisierter Schritt in einer Argumentationskette auf, über den Sie näher nachdenken müssen. Und der rote Faden wird immer deutlicher.

Beispiel:<Problem> wird in der Rechtswissenschaft bislang noch kaum thematisiert. Warum? Es gibt praktisch noch keine Gerichtsentscheidungen (und Gerichtsentscheidungen sind ein klassischer Indikator dafür, welche sozialen Probleme wirklich wichtig sind[28]). Warum? Der Konflikt wird von den Beteiligten nicht vor die Gerichte getragen. Warum? Die Kosten der gerichtlichen Konfliktbereinigung erscheinen den Parteien zu hoch. Oder: Gerichtliche Urteile lösen das Problem nicht (vollständig). Warum? Usw.

Besonders bei zunächst unzugänglich wirkenden Themen – oft sind das die, die man sich nicht selbst hat aussuchen können – kann diese Frage bei der inhaltlichen Erschließung enorm weiterhelfen. Man darf sich nur nicht zu schade sein, auch die simplen Fragen und deren vorläufige Antworten zu notieren.

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Man sollte möglichst früh die eigenen Gedanken zu Papier bringen[29]. Selbst wenn sich die Hälfte später als irrelevant erweist, bleibt die andere Hälfte als Basis der Arbeit stehen und ermöglicht zugleich nach weitgehender Bearbeitung die Kontrolle, ob die bisherigen Ausführungen die ursprünglichen Ideen umsetzen, ob diese irrelevant geworden sind, oder ob eben doch noch wesentliche Fragen offen sind, die zu bearbeiten bleiben, obwohl man sie (fast!) vergessen hätte.

Behalten Sie dabei im Auge: Erste Ideen sind wichtig, aber eben nur vorläufig. Bleiben Sie gegenüber eigenen Ideen immer kritisch. Jeder frühe Schritt der Themenbearbeitung kann sich als unnötig oder falsch herausstellen. Wenn Sie sich selbst gegenüber sinnvoll begründen können, dass etwas doch unnötig oder gar falsch ist, dann werfen sie es raus, und zwar sofort. Wenn Sie sich von Selbstgeschriebenem nicht trennen können, legen Sie eine Datei an, in der Sie das Gestrichene für bessere Zeiten aufbewahren. Sie werden sich wundern, wie selten Sie da reingucken.

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Spätestens nach der Lektüre der ersten Einstiegsliteratur sollte man anfangen, seine Gedanken festzuhalten, gern erst einmal ungeordnet. Am PC kann man die Ordnung später herstellen. Dieser nächste Schritt erlaubt es dann schnell, ein erstes Gerüst für die weitere Bearbeitung zu bauen. Außerdem kommt man früh ins Schreiben.

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Manchmal erweist sich das bereits Geschriebene als überraschend guter Ideengenerator. Wenn es erst einmal ein paar Tage oder Wochen oder Monate her ist, dass Sie den Text verfasst haben, passieren die wunderlichsten Dinge beim erneuten Lesen. Teils kommt Ihnen das Geschriebene unterkomplex vor, so dass Sie es gleich wieder verwerfen. Teils merken Sie aber auch, dass in einem unauffälligen Nebensatz ein richtig kluger Gedanke steckt, den es weiterzuentwickeln lohnt, vielleicht sogar zu einem kleinen Schwerpunkt. Es ist wie beim Wald und den Bäumen: Wenn man am Thema erst einmal nahe dran ist, ist der distanzierte Blick nicht mehr so leicht zu haben. Dann werden die Notizen aus der frühen Bearbeitungsphase wertvoll.

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Welchen Weg man auch wählt, um die eigenen Gedanken in die richtigen Bahnen zu lenken, wichtig ist letztlich nur das Ziel. Das Ziel ist bereits vom Gutachtenschreiben bekannt: Ein in sich schlüssiger Text, der auf die relevanten Probleme nachdrücklich eingeht.

Einen solchen zu verfassen geht fast nur über Irrwege und Umwege. Die meisten davon sind unvermeidlich – also: nicht ärgern! Und wer nicht gedanklich das Terrain erkundet hat, kennt sich eben auch nicht darin aus.

d)Schreiben

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Der optimale Arbeitsablauf ist eine individuelle Sache, bei der jeder seinen eigenen Weg finden muss. Dennoch werden hier einige Ideen vorgestellt, mit denen man sich vielleicht beim Schreiben Arbeit und Zeit sparen kann. Es geht also um einen möglichst kurzen Weg von der Ideensammlung zu einem fertigen Text.

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Das Abfassen einer Themenarbeit besteht im Wesentlichen aus zwei Tätigkeiten: Erstens muss man (ziemlich viel[30]) lesen, zweitens muss man den Text dann auch schreiben. Die Reihenfolge ist nicht zwingend. Ähnlich wie bei der inhaltlichen juristischen Arbeit der Blick zwischen Sachverhalt und Rechtsnorm pendelt, ist es sinnvoll, Lesen und Schreiben möglichst zu verzahnen. Hat man die ersten Ideen niedergeschrieben, kann man sie beim folgenden Lesen direkt erweitern und schon Belegstellen notieren[31]. Vor allem empfiehlt es sich, möglichst früh eine erste Textversion in der Formatvorlage der späteren Arbeit herzustellen, mit der man weiterarbeiten kann[32].

Hat man eine solche, kann man das umfassend herangezogene Schrifttum schon beim ersten Lesen in den Text und in die Fußnoten einarbeiten und spart sich so ein bis zwei Lesedurchgänge. Arbeitet man an einem Laptop in der Bibliothek, spart man sich sogar das Kopieren zumindest der Stellen, die nicht ganz zentral sind, indem man sie direkt aus dem Original in die Fußnoten erfasst und dann weglegt. Nach eigenen Erfahrungen können das bis zu 80 % der verarbeiteten Quellen sein – Regenwald und Weltklima wären dankbar.

Wer immer abwechselnd liest und schreibt, bemerkt bald, dass der vorhandene Text im Licht besserer Erkenntnis überarbeitet werden muss. Das bedeutet Präzisieren, Ergänzen, Umstellen. Dafür darf man sich nicht zu schade sein, ebenso wenig wie für das Rauswerfen des überflüssig Gewordenen.

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Der Vorteil einer frühen Version eines vollständigen Texts, sei sie auch noch lückenhaft, besteht zudem darin, dass die gelesenen Quellen gleich an allen relevanten Stellen verarbeitet werden können und man nicht, wie beim linearen Abarbeiten einer Gliederung, im Zweifel die gleichen Texte für mehrere Stellen mehrfach heraussuchen und lesen muss. Außerdem hat man im Sinne der so genannten 80 %-Lehre, nach der man für die letzten 20 % zur Perfektion häufig 80 % der Zeit eines Projekts braucht, die Möglichkeit, auch einen vielleicht noch nicht perfekten, aber immerhin vollständigen Text in der Hinterhand zu habenabzugeben. Das soll natürlich nicht heißen, dass Sie keine Perfektion anstreben sollen. Sie lässt sich nur eben nicht immer zeitlich unterbringen.

e)Schreibhemmungen

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Die Angst vor dem weißen Blatt überkommt jeden einmal. Alles Themen analysieren und Gedanken finden, vernetzen und ordnen hilft nichts, wenn die Ideen nicht auf das Papier fließen wollen. Wie man Schreibhemmungen abbauen und überwinden kann[33], ist ein eigener Problemkreis, der hier nur kurz angerissen wird. Vorab eine Warnung: Schreibschwierigkeiten können mit Konzentration, Disziplin und gutem Willen in den Griff zu bekommen sein. Sie können aber auch Symptom ernster seelischer Krisen und behandlungsbedürftiger Krankheiten sein.

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