4,99 €
Verstehen Sie "Urlaub"? Sollten Sie aber! Damit der nächste Urlaub nicht (wieder) zum "Missverständnis" wird und Sie auch wissen, was Sie tatsächlich buchen. Die Reiseanbieter setzen in ihren Katalogen spezielle Akzente und versuchen die positiven Eigenschaften bei der Unterkunft, Verpflegung und in der Umgebung ins rechte Licht zu rücken, diese zu betonen und negative Eigenschaften abzuschwächen. Ein "Katalog-Kauderwelsch mit vielen Codes" und mehrdeutigen Formulierungen ist die Folge. Ist die "verkehrsgünstige Lage" des Hotels tatsächlich geeignet für einen erholsamen Urlaub? Führt der "Direktflug" tatsächlich direkt und ohne Zwischenlandung zum Urlaubsziel oder war es doch der "Non-Stop Flug"? Dieses "Lexikon der Reisekatalogsprache" hat die wichtigsten Begriffe der Urlaubsbranche zusammengestellt, übersetzt und Klartext gesprochen, damit Sie Ihren Urlaub "verstehen", genießen und letztendlich zufriedener sein können. 2. Auflage.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 44
Veröffentlichungsjahr: 2020
(Foto: Dirk Geest)
Dirk Geest, Diplom-Kaufmann (FH) geb. 1976 in Kiel, hat nach seinem eigenen Tourismus-Studium bei mehreren Reiseveranstaltern innerhalb der Tourismusbranche gearbeitet. Seine spezielle Ausbildung, seine eigenen Berufserfahrungen innerhalb der Reisebranche sowie seine eigenen Auslands- und Urlaubsaufenthalte hat er in dieses aktuelle Buch als auch in die vorherigen Bücher „Aufstieg und Absturz der Billigflieger“ (2020) und „Die 50 skurrilsten Reisebeschwerden – und so hat Justitia entschieden“ (2015) mit einfließen lassen.
Weitere Bücher und Infos unter: www.dirkgeest.de
Der Inhalt dieses Buches wurden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit gibt es nicht. Eine Haftung des Autors ist ausgeschlossen. Aus stilistischen Gründen und Gründen der besseren Lesbarkeit wird sich in diesem Buch der Einfachheit halber auf die männliche Sprachform beschränkt; gemeint ist selbstverständlich immer auch die weibliche Form, so dass es immer geschlechtsneutral zu verstehen ist.
Vorwort
Urlaub – Deutsch
Das Lexikon der Reisekatalogsprache: Urlaubsbegriffe von A-Z
Lernkontrolle – praktischer Teil
Quiz: Sind Sie fit für Ihren nächsten Urlaub? Machen Sie den Test!
Lösungen zu den Quiz-Fragen
Quiz-Auswertung
Gerichtsurteile (3 Beispiele)
Endlich Urlaub! Und dann das…
Der lang ersehnte Urlaub steht endlich nun vor der Tür – schnell noch eine Reise buchen und los geht`s! Und dann das…
Kaum im Urlaubsparadies angekommen, gibt es schon den ersten Schock. „Das stand im Reisekatalog aber ganz anders drin“, ist nicht selten eine ernüchternde Äußerung und Feststellung, die Urlauber im Zielgebiet machen, sobald sie ihren Urlaubsort, ihre Unterkunft oder den Strand sehen. Die „neu erbaute Anlage“ entpuppt sich als Restbaustelle, der „naturbelassene Strand“ als Müllkippe, „Zimmer im mediterranen Stil“ sind in Wirklichkeit kahl, nüchtern und lieblos eingerichtet und der vermeintliche „Direktflug“ bei Anreise ist nichts anderes als ein Flug mit einer geplanten Zwischenlandung auf einem weiteren Flughafen, wodurch sich die Anreisezeit verlängert – zu Lasten der Urlaubsfreude. Ein „Non-Stop Flug“ wäre die bessere Alternative gewesen und hätte den Urlauber tatsächlich auf direktem Wege vom Heimatflughafen in Deutschland ins Urlaubsdomizil gebracht. Hätte man das doch nur vorher gewusst – diese Feinheiten, ach je…
Hätte, hätte alles nicht sein müssen, wenn man die „Geheimsprache der Reisekataloge“ (das sogenannte „Katalogdeutsch“) wirklich versteht. Zwischen der Beschreibung von touristischen Leistungsmerkmalen und der tatsächlichen Bedeutung klafft oftmals eine Lücke auseinander. Hinter vermeintlich positiven Formulierungen in den Reisekatalogen stecken tatsächlich negative Aussagen. Ähnlich wie bei den Arbeitszeugnissen gibt es grundsätzlich keine negativen Formulierungen. Glücklicherweise haben die Reiseveranstalter aber auch keine totale Narrenfreiheit und können Gott sei Dank nicht völlig willkürlich blumige Formulierungen und Bezeichnungen für ihre touristischen Leistungen verwenden: Der Gesetzgeber hat verbindliche Prospektangaben vorgeschrieben mittels der Verordnung über Informationspflichten von Reiseveranstaltern, um einen Beitrag zur Transparenz, Ehrlichkeit und Klarheit zu leisten.
Die Reiseveranstalter selber befinden sich insofern in einem Interessenskonflikt, als dass sie vom Gesetz her verpflichtet sind, zu informieren und sich einer ehrlichen und verständlichen Sprache zu bedienen und klare Reise- und Preisangaben zu machen. Gleichzeitig dürfen sie den verkäuferischen Aspekt aus eigenem Interesse nicht außer Betracht lassen. Nachbearbeitete Fotos von professionellen Fotografen sollen Emotionen beim potenziellen Urlauber wecken und ihn schließlich zur Reisebuchung animieren und verführen, denn schließlich wollen und müssen die überwiegend privatwirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen Geld mit ihren Reisen verdienen. Die Grundsätze der Prospektwahrheit und -klarheit stehen also prinzipiell dem hausgemachten Verkaufsdruck bedingt durch einen verschärften Wettbewerb in der Branche gegenüber – eine Balanceakt. Und dass es diesbezüglich eine Diskrepanz gibt, beweist auch die Tatsache, dass es nach wie vor eine beträchtliche Anzahl von Kundenbeschwerden und Klagen vor Gericht gibt.
Kurzum
Die Reiseveranstalter setzen spezielle Akzente und versuchen, die positiven Eigenschaften bei der Unterkunft, Verpflegung und in der Umgebung ins rechte Licht zu rücken, diese zu betonen und negative Eigenschaften abzuschwächen. Angesichts klagefreudiger Urlauber müssen die Katalogformulierungen aber gleichzeitig auch juristisch wasserdicht sein. Das Ergebnis ist ein „Katalog-Kauderwelsch mit vielen Codes“ und mehrdeutigen Formulierungen, die es richtig zu interpretieren und einzuschätzen gilt, damit die Urlaubsbuchung gelingt. Man sollte die Katalogbeschreibungen demnach also grundsätzlich kritisch lesen und sich nicht zu sehr von den Hochglanzfotos der Prospekte und zusammengeschnittenen Videos von Buchungsplattformen aus dem Internet blenden lassen.
Warum dieses Buch? Ihr Nutzen
Dieses „Lexikon der Reisekatalogsprache“ – die 2. Auflage – umfasst die wichtigsten Begriffe der Urlaubsindustrie, die Ihnen bei der Buchung Ihrer nächsten Urlaubsreise über den Weg laufen werden. Damit Sie auch wissen, was Sie tatsächlich buchen, habe ich die gängigsten „Urlaubsvokabeln“ von A-Z für Sie aufgelistet, „übersetzt“ und „Klartext“ gesprochen. Dann wissen Sie, was wirklich hinter den z.T. ausgeschmückten und blumigen Formulierungen der Reiseveranstalter steckt. Durch Ihr neu erworbenes Wissen können Sie fortan die Reisebeschreibungen besser einschätzen und somit die für Sie richtige Reise einfacher finden – um am Ende zufriedener zu sein.
Im Anschluss an das „Vokabeltraining“ habe ich Ihnen als „Lernkontrolle“ ein paar Testfragen in Form eines Quizes zusammengestellt, damit Sie als neuer „Urlaubsversteher“ keine bösen Überraschungen (mehr) erleben…
Im Schlussteil möchte ich Ihnen an dieser Stelle stellvertretend drei Vokabel- und Fallbeispiele aus meinem Buch „Die 50 skurrilsten Reisebeschwerden – und so Justitia entschieden!“ zeigen, die tatsächlich vor Gericht verhandelt wurden.
Viel Spaß in Ihrem nächsten Urlaub!!
Kiel, April 2020
Dirk Geest