Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen - Barbara Birkner - E-Book

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen E-Book

Barbara Birkner

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Beschreibung

Das etablierte Standardlehrwerk vermittelt in bewährter Form und unterstützt durch zahlreiche Praxisbeispiele und Übungsaufgaben die berufsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten für Kaufleute im Gesundheitswesen und deckt einen Teil der Inhalte des Lehrplanes für geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen ab. Es ist ein unverzichtbarer Begleiter während der gesamten Ausbildung. Alle Kapitel wurden für die 9. Auflage überarbeitet. Zur Vertiefung wurden insbesondere die Inhalte des Kapitels "Marketing und Public Relations im Gesundheitswesen" erweitert.

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Die Autorinnen und Autoren

Dipl.-Volkswirtin Dr. Barbara Birkner, war langjährige Dozentin für Volkswirtschaftslehre an verschiedenen Hochschulen sowie Studienbriefautorin und Dozentin für Gesundheitsökonomie am Fernstudiengang Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld und an der Fern-FH Hamburg. Bis 2020 arbeitete sie als Referentin der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) im Ausbildungslehrgang Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen sowie in der Weiterbildung zum/zur geprüften Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen bei der IHK München und Oberbayern und bei Sabel gGmbH München.

Dipl.- Betriebswirt, Dipl.-Wirtschaftspädagoge Ralf Biebau, ist Geschäftsführer von stationären und ambulanten Einrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen. Von 1996 bis 2013 war er Dozent und Prüfungsausschussmitglied in der Ausbildung für Kaufleute in Gesundheitswesen und ist weiterhin als Dozent in der Weiterbildung zum/zur geprüften Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen tätig. Für die Industrie und Handelskammer Lüneburg / Wolfsburg sowie für die Handelskammer Hamburg ist Herr Biebau in verschiedenen Prüfungsausschüssen tätig.

Hedwig Bigler-Münichsdorfer studierte Lebensmittelchemie an der TU München und absolvierte das 2. Staatsexamen an der Landesgesundheitsbehörde (LGL) in Bayern. Von 1992 bis 2004 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin, u. a. am Dr. von Haunerschen Kinderspital der LMU München. Seit 2005 ist sie Referentin für Kaufleute im Gesundheitswesen bei der Sabel gGmbH und bei der DAA München und für geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (Sabel gGmbH und IHK Akademie München). Frau Bigler-Münichsdorfer ist Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK München und Oberbayern für geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen.

Dipl.-Betriebswirt (FH) Jochen Gürtler, war bis 2010 Führungskraft in verschiedenen Gesundheitseinrichtungen in München, seit 1997 als Referent für verschiedene Themen aus dem Gesundheitsbereich am Klinikum Großhadern, KH Rosenheim, der Pflegeakademie München, der DAA München, dem BBW München, der Didact, der Sabel gGmbH sowie der IHK München/Oberbayern tätig. Zielgruppe waren zukünftige Führungskräfte im Gesundheitswesen im Rahmen des Stationsleitungskurs, den Fachwirten im Gesundheits- und Sozialwesen und in der Ausbildung zum Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen.

Henner Lüttecke, M.A., ist PR-Berater und -Referent für verschiedene Kliniken und med. Fachgesellschaften, u. a. für das Klinikum Großhadern-Innenstadt sowie für die Health-Care PR-Agentur Kohtes-Klewes communication medical GmbH. Er ist Journalist und Referent mehrerer Krankenhausgesellschaften, die Bayrische Pflegeakademie, verschiedene Berufsfachschulen für Gesundheits- und Krankenpflege und bei der IHK München und der Sabel GmbH in der Weiterbildung zum/zur geprüften Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen. Seit 2014 ist er Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des kbo-Isar-Amper-Klinikum mit acht Standorten in Oberbayern.

Barbara BirknerRalf BiebauHedwig Bigler-MünichsdorferJochen GürtlerHenner Lüttecke

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

Lehrbuch zur berufsspezifischen Ausbildung

9., erweiterte und überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Pharmakologische Daten verändern sich ständig. Verlag und Autoren tragen dafür Sorge, dass alle gemachten Angaben dem derzeitigen Wissensstand entsprechen. Eine Haftung hierfür kann jedoch nicht übernommen werden. Es empfiehlt sich, die Angaben anhand des Beipackzettels und der entsprechenden Fachinformationen zu überprüfen. Aufgrund der Auswahl häufig angewendeter Arzneimittel besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.

Dieses Werk enthält Hinweise/Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalt der Verlag keinen Einfluss hat und die der Haftung der jeweiligen Seitenanbieter oder -betreiber unterliegen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden die externen Websites auf mögliche Rechtsverstöße überprüft und dabei keine Rechtsverletzung festgestellt. Ohne konkrete Hinweise auf eine solche Rechtsverletzung ist eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten nicht zumutbar. Sollten jedoch Rechtsverletzungen bekannt werden, werden die betroffenen externen Links soweit möglich unverzüglich entfernt.

9., erweiterte und überarbeitete Auflage 2021

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-039423-0

E-Book-Formate:

pdf:        ISBN 978-3-17-039424-7

epub:     ISBN 978-3-17-039425-4

mobi:     ISBN 978-3-17-039426-1

Inhaltsverzeichnis

 

 

Vorbemerkung zum Aufbau des Inhaltsverzeichnisses:

Um die Unterrichts- und Prüfungsvorbereitungen zu erleichtern, wurde das Inhaltsverzeichnis mit einer Zuordnung zu den Ziffern des Ausbildungsrahmenplanes für Kaufleute im Gesundheitswesen sowie der Weiterbildung zum/zur »geprüften Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen« versehen:

 

•  Unter »→« entsprechen die Ziffern den in § 5 der »Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen und Veranstaltungswirtschaft« vom 4. Juli 2007 genannten berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnissen für den/die »Kaufmann im Gesundheitswesen / Kauffrau im Gesundheitswesen« – Nrn. 7–12 (BGBl. I, Jahrgang 2001, Nr. 30, S. 1263).Die Buchstaben geben die Feingliederung des »Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen / zur Kauffrau im Gesundheitswesen«, Abschnitt II »Berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse« wieder (Anlage I zu § 5 der o. g. Verordnung über die Berufsausbildung, BGBl. I S. 1252 vom 10. Juli 2007).

•  Unter »→« geben die Ziffern die Zuordnung zum Rahmenplan für die Weiterbildung zum/zur »Geprüften Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen« an.

Abkürzungsverzeichnis

Vorwort zur 9.   Auflage

Einführung

1   Was ist Gesundheit? – Wie kann man sie messen und wovon hängt sie ab?

2   Morbiditäts- und Mortalitätsstatistik in Deutschland

3   Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Gesundheit

Teil I         Sozialstaat und Gesundheitswesen

1   Deutschland ist ein Sozialstaat

2   Grundprinzipien der Sozialpolitik

3   Sozialstaat und Gesundheitswesen – ein kurzer Überblick in Zahlen

3.1   Sozialbudget

3.2   Gesundheitsquote, Finanzierung der Gesundheitsausgaben

3.3   Beschäftigte – das Gesundheitswesen als Arbeitgeber

Übungsaufgaben zu Teil I

Teil II        Absicherung der Risiken Krankheit, Arbeitsunfall/Berufskrankheit und Pflegebedürftigkeit

1   Die einzelnen Zweige der Sozialversicherung

1.1   Gemeinsamkeiten und Unterschiede

1.2   Sozialversicherung und Demografie – Probleme der Zukunft

1.2.1   Altersstruktur in Deutschland

1.2.2   Auswirkungen auf die Sozialversicherung

1.3   Fazit

Übungsaufgaben zu Teil II Kapitel 1

2   Die gesetzliche Krankenversicherung

2.1   Grundprinzipien

2.2   Versicherte

2.3   Leistungen der GKV

2.3.1   Der gesetzliche Leistungskatalog der GKV, Anteile der Versorgungssektoren, Leistungsgrundsätze

2.3.2   Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, Satzungsleistungen

2.3.3   Unterhaltssichernde Leistungen

2.4   Krankenkassen

2.4.1   Kassenarten, Wahlfreiheit der Mitglieder, Rechtsform, Organisation

2.4.2   Verwaltungsakte der Krankenkassen, Rechte der Versicherten

2.5   Finanzierung – Gesundheitsfonds

2.5.1   Allgemeiner und kassenindividueller Beitragssatz, Wahltarife

2.5.2   Gesundheitsfonds

2.6   Grundsatz der Beitragssatzstabilität

2.7   Selbstbeteiligung

2.8   Der Medizinische Dienst der Krankenkassen

2.9   Versicherungsschutz für Versicherte der GKV im Ausland

Übungsaufgaben zu Teil II   Kapitel 2

3   Die private Krankenversicherung

3.1   Grundprinzipien im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung

3.2   Versicherte

3.3   Basistarif, Versicherungspflicht

3.4   Private Voll- und Teilversicherungen

Übungsaufgaben zu Teil II   Kapitel 3

4   Soziale Pflegeversicherung

4.1   Versicherte

4.2   Pflegekassen und private Pflegeversicherung

4.3   Leistungen

4.4   Finanzierung

Übungsaufgaben zu Teil II   Kapitel 4

5   Gesetzliche Unfallversicherung

5.1   Versicherte Risiken, Risikoabdeckung, Leistungen

5.2   Versicherte

5.3   Finanzierung

5.4   Träger

5.5   Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Unfallverhütung – Pflichten der Unternehmer

5.6   Gesundheitspolitische Anmerkungen

Übungsaufgabe zu Teil II Kapitel 5

6   Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung als Finanziers von Gesundheitsleistungen

Teil III   Berufe des Gesundheitswesens

1   Akademische Berufe

2   Kaufmännische Berufe, Dokumentationsberufe

3   Pflegerische Berufe

4   Assistenzberufe

5   Nicht-ärztliche therapeutische Berufe

6   Gesundheitshandwerker

7   Beauftragte Personen

Übungsaufgaben zu Teil III

Teil IV   Leistungsbereiche des Gesundheitswesens

1   Leistungsbereiche, Gesundheitsbetriebe

1.1   Abfolge der Leistungsbereiche

1.2   Gesundheitsbetriebe – Gemeinsamkeiten, Unterschiede, umsatzsteuerliche Aspekte

Übungsaufgaben zu Teil IV   Kapitel 1

2   Ambulante Versorgung

2.1   Ökonomische und rechtliche Besonderheiten des Arztberufes

2.1.1   Freier Beruf

2.1.2   Verbände von Ärzten

2.1.2.1   Pflichtmitgliedschaft in Verbänden

2.1.2.2   Freiwillige Verbände

2.1.3   Ärztliche Berufsordnung

2.2   Rechtliche Aspekte des Arzt-Patient-Verhältnisses

2.2.1   Verpflichtungen der Berufsordnung gegenüber Patienten – Patientenrechte nach dem BGB

2.2.2   Behandlungsvertrag, Krankenhausvertrag

2.2.3   Rechtliche Konsequenzen von Fehlern – Haftungsfragen

2.3   Ärztestatistik

2.4   Arten ambulanter Einrichtungen

2.4.1   Ärzte in freier Praxis – verschiedene Arten von Praxen

2.4.2   Kooperationsformen

2.4.3   Medizinische Versorgungszentren

2.5   Organisation der vertragsärztlichen Versorgung

2.5.1   Kassenärztliche Vereinigungen

2.5.2   Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung, Bedarfsplan

2.6   Ertragssituation von Arztpraxen

2.7   Vergütung niedergelassener Ärzte

2.7.1   Vertragsärztliche Leistungen

2.7.1.1   Einheitlicher Bewertungsmaßstab

2.7.1.2   Verfahren zur Ermittlung des Punktwertes, der Gesamtvergütung und der Vergütung der Arztgruppen

2.7.1.3   Honorar der einzelnen Arztpraxis bzw. des einzelnen Arztes

2.7.2   Privatärztliche Leistungen

2.7.3   Vergütung durch die gesetzliche Unfallversicherung

2.8   Regelungen für veranlasste Leistungen – Arznei- und Heilmittelrichtgrößen

2.9   Aufgaben und Bedeutung des Gemeinsamen Bundesausschusses

2.10 Mitteilungspflichten, Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen

2.11 Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser

2.11.1 Ambulantes Operieren, vor- und nachstationäre Behandlung

2.11.2 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

2.11.3 Hochschulambulanzen

Übungsaufgaben zu Teil IV   Kapitel 2

3   Krankenhausversorgung

3.1   Was ist ein Krankenhaus? – Legaldefinition

3.2   Die Krankenhauslandschaft in Deutschland im Überblick

3.3   Das Krankenhaus als Betrieb

3.3.1   Die wichtigsten Erlösquellen

3.3.2   Fachabteilungen

3.3.3   Kostenstruktur und Beschäftigte

3.3.4   Organisationsaufbau

3.4   Kennziffern der Krankenhausversorgung – Bettendichte, Verweildauer, Auslastungsgrad

3.5   Der Weg des Patienten durch die stationäre Krankenhausbehandlung

3.6   Investitionsfinanzierung im Krankenhaus

3.6.1   Kennzeichen eines Kollektivgutes bei Krankenhäusern

3.6.2   Duale Finanzierung

3.7   Vergütung von allgemeinen Krankenhausleistungen

3.7.1   Vergütung mit Pflegesätzen

3.7.1.1   Psychiatrische und psychosomatische Kliniken

3.7.1.2   Rehabilitationskliniken, besondere Einrichtungen

3.7.2   Grundprinzipien der Vergütung mit Fallpauschalen – DRG

3.7.3   Basisfallwert, Erlösbudget, case mix, Minder-, Mehrerlösausgleich

3.7.4   Ökonomische Anreize und Verhalten von Krankenhäusern unter DRG-Bedingungen

3.7.4.1   Strategien zur Gewinnerzielung

3.7.4.2   Mögliche Fehlanreize durch die Fallpauschalenvergütung und deren Gegensteuerung

3.7.5   Abrechnung von Geburten

3.7.6   Weitere Vergütungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz

3.7.7   Abrechnung von teilstationären und vor- und nachstationären Leistungen

3.8   Belegärztliche Leistungen

3.9   Wahlleistungen und ihre Abrechnung

3.10 Mitteilungspflichten des Krankenhauses

3.11 Zuzahlung, Abrechnungsmodalitäten, Rechte des MDK

3.12 Krankenhausbuchführung – Sonderposten

Übungsaufgaben zu Teil IV   Kapitel 3

4   Rehabilitation

4.1   Ziele und Definitionen des SGB IX

4.2   Rehabilitationsträger und ihre Zuständigkeit

4.3   Medizinische Rehabilitation – Leistungen und Einrichtungen

4.3.1   Aufgabe der medizinischen Rehabilitation

4.3.2   Leistungsarten und Zugang zur Rehabilitation

4.3.3   Leistungsdauer und Zuzahlung durch den Patienten, Wegfall des Krankengeldes

4.3.4   Rehabilitationskliniken – Träger, monistische Finanzierung

4.4   Übrige Leistungsbereiche der Rehabilitation

4.4.1   Teilhabe am Arbeitsleben

4.4.2   Unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen

4.4.3   Teilhabe an Bildung

4.4.4   Soziale Teilhabe

4.5   Grundzüge des Schwerbehindertenrechts

4.5.1   Pflichten der Arbeitgeber

4.5.2   Rechte der schwerbehinderten Arbeitnehmer

4.5.3   Persönliches Budget

4.5.4   Besondere Regelungen und Einrichtungen zur beruflichen Integration für schwerbehinderte Menschen

4.5.5   Finanzierung von Behinderteneinrichtungen

4.5.6   Einrichtungsträger, Entwicklungstendenzen in der Behindertenhilfe

Übungsaufgaben zu Teil IV   Kapitel 4

5   Arzneimittel, Medizinprodukte, Heil- und Hilfsmittel

5.1   Arzneimittelversorgung

5.1.1   Arzneimittelgesetz

5.1.2   Öffentliche Apotheken

5.1.3   Krankenhausapotheken

5.1.4   Steuerung der Arzneimittelversorgung in der GKV

5.2   Medizinprodukte

5.3   Heilmittel

5.4   Hilfsmittel

Übungsaufgaben zu Teil IV   Kapitel 5

6   Pflege

6.1   Leistungsträger

6.2   Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade nach SGB XI

6.3   Antragsverfahren

6.4   Leistungsspektrum der Pflegeversicherung

6.4.1   Leistungen der Pflegeversicherung für zuhause lebende Pflegebedürftige

6.4.1.1   Pflegesachleistungen

6.4.1.2   Pflegegeld

6.4.1.3   Kombinationsleistung

6.4.1.4   Teilstationäre Pflege

6.4.1.5   Alltagsunterstützung, Umwandlungsanspruch

6.4.1.6   Entlastungsbetrag

6.4.1.7   Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

6.4.1.8   Förderung neuer Wohnformen

6.4.2   Verhinderungspflege – Kurzzeitpflege

6.4.3   Vollstationäre Pflege

6.4.4   Pflegeberatung, Pflegestützpunkte

6.4.5   Leistungen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1

6.4.6   Leistungen für Pflegepersonen – Familienpflegezeitgesetz

6.5   Pflegeeinrichtungen

6.5.1   Gemeinsame Vorschriften für ambulante und stationäre/teilstationäre Pflegeeinrichtungen

6.5.1.1   Anforderungen an eine Pflegeeinrichtung

6.5.1.2   Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen

6.5.2   Ambulante Pflegeeinrichtungen

6.5.3   Stationäre Einrichtungen

6.5.3.1   Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz und Vertragsvorschriften nach SGB XI

6.5.3.2   Vergütung der Pflegeheime; Investitionsfinanzierung von Pflegeeinrichtungen

6.5.3.3   Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEF) der Bewohner von Pflegeheimen – Neuregelung seit 1.1.2017

6.5.3.4   Abrechnungsbeispiele für Pflegeheime und teilstationäre Einrichtungen

6.6   Medizinische und pflegerische Leistungen für Menschen am Ende des Lebens

6.7   Pflegebuchführungsverordnung

6.8   Grundzüge des Betreuungsrechts

Übungsaufgaben zu Teil IV   Kapitel 6

7   Angebote des Versorgungsmanagements

7.1   Anliegen und Kennzeichen des Versorgungsmanagements

7.2   Grundtypen und Instrumente des Versorgungsmanagements

7.3   Versorgungsmanagement im deutschen Sozialrecht

7.3.1   Entlassungsmanagement, Pflegeberatung und Unterstützung beim persönlichen Budget

7.3.2   Strukturierte Behandlungsprogramme

7.3.3   Hausarztzentrierte Versorgung

7.3.4   Ganzheitliche und Besondere Versorgung

7.3.5   Telemedizinische Versorgung

Übungsaufgaben zu Teil IV   Kapitel 7

8   Notfalldienste und Krankentransporte

8.1   Notfallrettung – Rettungskette

8.2   Kassenärztlicher Notdienst

8.3   Transportleistungen

Übungsaufgaben zu Teil IV   Kapitel 8

9   Öffentlicher Gesundheitsdienst

9.1   Aufgaben der Gesundheitsämter

9.2   Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

Übungsaufgaben zu Teil IV   Kapitel 9

Teil V        Gemeinnützigkeit und Tendenzbetrieb als typische Rechtsformen von Gesundheitseinrichtungen

1   Zweckbetriebe

1.1   Rechtsformen

1.2   Steuerbegünstigung

2   Tendenzbetriebe

Übungsaufgaben zu Teil V

Teil VI      Dokumentation, Datenschutz und Berichtswesen in Gesundheitsbetrieben

1   Ärztliche und pflegerische Dokumentation

1.1   Dokumentationspflicht

1.2   Begriffsdefinitionen

1.3   Zwecke der medizinischen Dokumentation, Aufbewahrungspflichten

1.4   Dokumentation mit ICD, OPS

1.5   Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur

1.6   Datenschutz und Datensicherheit

1.6.1   Datenschutzrechtliche Vorschriften

1.6.1.1   Allgemeine und bereichsspezifische Datenschutzvorschriften

1.6.1.2   Bereichsspezifische Regelungen

1.6.2   Begriffsbestimmungen

1.6.3   Ziel, Zweck und Prinzipien des Datenschutzes

1.6.4.   Datenschutz im Gesundheitsbetrieb – Aufgaben, Zulässigkeit der Datenübermittlung

1.6.4.1   Grenzen der Elektronischen Datenverarbeitung, zulässige Datenübermittlung

1.6.4.2   Rechte der Betroffenen

1.6.5   Der Datenschutzbeauftragte – DSB

1.6.5.1   Stellung des DSB gemäß Art. 38 DSGVO

1.6.5.2   Aufgaben gemäß Art. 39 DSGVO, Rechte und Pflichten

1.6.6   Kontrollen durch Datenschutzbehörden, Kontrollinstanzen

2   Innerbetriebliches Berichtswesen – Controlling

2.1   Kaufmännisches Controlling

2.2   Medizincontrolling

2.3   Pflegecontrolling

2.4   Balanced Score Card (BSC)

Übungsaufgaben zu Teil VI

Teil VII     Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Risikomanagement

1   Grundlagen, Definitionen

1.1.   Qualität, Qualitätsdimensionen

1.2   Qualitätsmanagement, Qualitätsmanagementsystem, PDCA-Zyklus

1.3   Qualitätssicherung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

1.3.1   Interne Qualitätssicherung – Qualitäts- und Risikomanagement

1.3.2   Instrumente des Qualitäts- und Risikomanagements

1.3.2.1   Methoden und Instrumente für Praxen und Krankenhäuser

1.3.2.2   Instrumente des klinischen Risiko- und Fehlermanagements

1.3.3   Externe Qualitätssicherung

2   Rechtliche Grundlagen und Forderungen in den Versorgungssektoren

2.1   Pflichten der Leistungserbringer der Gesetzlichen Krankenversicherung

2.1.1   Interne QS in der stationären und vertragsärztlichen Versorgung

2.1.2   Externe Qualitätssicherung im Krankenhaus

2.1.3   Strukturierter Qualitätsbericht der Krankenhäuser

2.1.4   Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)

2.2   Stationäre und ambulante Rehabilitationseinrichtungen

2.3   Stationäre und ambulante Pflege-Einrichtungen

2.3.1   Indikatorenerhebung durch die Pflegeheime

2.3.2   Die externe Qualitätsprüfung durch den MDK bzw. PKV-Prüfdienst

2.3.3   Die Gesamtbewertung der Qualität, Darstellung und Veröffentlichung

2.3.4   Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen

3   Standardisierte Verfahren zur Bewertung von Qualität

3.1   DIN EN ISO

3.2   EFQM

3.3   KTQ®

3.4   DIN EN 15224

3.5   QEP®

Übungsaufgaben zu Teil VII

Teil VIII   Kommunikation und Beschwerdemanagement

1   Kommunikation in Gesundheitsbetrieben

1.1   Was ist Kommunikation, wodurch wird sie beeinflusst?

1.1.1   Definitionen

1.1.2   Unterschied zwischen Kommunikation und Interaktion mit Gesprächspartnern

1.1.3   Verbale und nonverbale Kommunikation

1.1.4   Einflüsse auf die Kommunikation

1.1.5   Bedeutende Fehlerquellen

1.2   Anforderungen an die Patientenkommunikation

1.2.1   Aus Sicht des Patienten

1.2.2   Aus Sicht des Krankenhauspersonals: Pflege und Verwaltung

1.2.3   Entwicklungen der modernen Medizin

1.2.4   Arzt-Patienten-Beziehung und Compliance

1.2.5   Kommunikative Qualifikationen

1.3   Kundenorientierte Kommunikation

1.3.1   Definitionen

1.3.2   Patientenorientierung in der Arztpraxis

1.3.3   Kundenorientierung im Krankenhaus

1.3.4   Patientenorientierung im Krankenhaus – »Der Patient ist König«

1.3.5   Mitarbeiterorientierung und Betriebsklima

1.4   Betriebliche Kommunikation

1.4.1   Interne Kommunikation, Organisationsstruktur eines Krankenhauses

1.4.2   Externe Kommunikation, Schweigepflicht

1.4.3   Weitere externe Kundenkontakte

Übungsaufgaben zu Teil VIII   Kapitel 1

2   Beschwerdemanagement

2.1   Erwartung und Kundenzufriedenheit

2.1.1   Einflussfaktoren auf die Entstehung von Unzufriedenheit

2.1.2   Verhaltensmöglichkeiten unzufriedener Kunden/Patienten

2.1.3   Beschwerden in stationären Einrichtungen

2.1.4   Beschwerden in der Arztpraxis

2.2   Beschwerdemanagement

2.2.1   Ziele des Beschwerdemanagements

2.2.2   Nutzen des Beschwerdemanagements – Die Beschwerde als Chance

2.2.3   Aufgaben des Beschwerdemanagements

2.2.4   Beschwerdestimulierung

2.2.5   Beschwerdeannahme

2.2.6   Beschwerdebearbeitung und Beschwerdereaktion

2.2.7   Beschwerdeauswertung

2.2.8   Beschwerdecontrolling

2.2.9   Beschwerdereporting

2.3   Anregungsmanagement

Übungsaufgaben zu Teil VIII   Kapitel 2

Teil IX      Marketing und Public Relations im Gesundheitswesen

1   Begriffsbestimmung

2   Marketinginstrumente im Gesundheitswesen

2.1   Preispolitik

2.2   Produktpolitik

2.3   Vertriebspolitik

2.4   Kommunikationspolitik

2.5   Physical Facilities / Physical Environment

2.6   Person / Personal

2.7   Process

3   Public Relations

3.1   Zielgruppenübergreifende Instrumente

3.1.1   Medium Zeitung

3.1.2   Internet und Digitale Medien

3.2   Zielgruppengerechte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

3.2.1   Medien

3.2.1.1   Pressemitteilung

3.2.1.2   Direkter Kontakt mit Journalisten – Pressekonferenz

3.2.1.3   Allgemeine Pressemappe

3.2.1.4   Workshop – Hintergrundinformation aus erster Hand

3.2.2   Patienten/Bewohner – Öffentlichkeit

3.2.2.1   Telefonaktion

3.2.2.2   Tag der Offenen Tür

3.2.2.3   Messen

3.2.2.4   Weitere Informationsmöglichkeiten im Krankenhaus

3.2.3   Niedergelassene Ärzte

3.3   PR in Krisenfällen

3.3.1   Klare Kompetenzen als Grundregel

3.3.2   Interne Sprachregelung

3.3.3   Schnelle Reaktionszeit

3.3.4   PR-Instrumente während der Krise

3.3.5   Ehrlichkeit zahlt sich aus

3.4   Rechtliche Vorschriften

4   Fundraising und Sponsoring

4.1   Social Marketing

Übungsaufgaben zu Teil IX

Teil X   Materialwirtschaft

1   Beschaffung

2   Lager

3   Zusammenwirken von Beschaffung und Lager – optimale Bestellmenge

4   Entsorgung

Übungsaufgaben zu Teil X

Teil XI      Die Organisation des Gesundheitswesens in der Europäischen Union

1   Staatlicher Gesundheitsdienst

2   Sozialversicherung

Übungsaufgaben zu Teil XI

Literaturverzeichnis/Internetquellen

Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen

Übersicht Gesetze und Verordnungen

Lösungen der Übungsaufgaben

Sachregister

Abkürzungsverzeichnis

 

 

Abb.

Abbildung

AbgrV

Abgrenzungsverordnung

Abs.

Absatz

AG

Aktiengesellschaft

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

AHB

Anschlussheilbehandlung

AIDS

Acquired Immune Deficiency Syndrome

AltPflAPrV

Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

AMG

Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

AMS

Arbeitsschutzmanagementsystem

AMTS

Arzneimitteltherapiesicherheit

AO

Abgabenordnung

AOK

Allgemeine Ortskrankenkasse

APIS

Arztpraxisinformationssystem

AQUA-Institut

Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen

ARD

Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschland

Art.

Artikel

AVV

Abfallverzeichnis-Verordnung

BaFöG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

BAR

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Barmer GEK

Barmer Gmündner Ersatzkasse (nach Fusion)

BayRDG

Bayerisches Rettungsdienstgesetz

BCS

Basic Command Set

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BfArM

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BIP

Bruttoinlandsprodukt

BKK

Betriebskrankenkasse

BO

Muster-Berufsordnung Ärzte

BPflV

Bundespflegesatzverordnung

BSC

Balanced Score Card

BSG

Bundessozialgericht

BzgA

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

bzw.

beziehungsweise

ca.

circa

CC

Complications, co-morbidity

CIRS

Critical Incidence Reporting System

COPD

Chronisch obstruktive Lungenkrankheit

CT

Computertomographie

COVID-19

Coronavirus disease 2019

d. h.

das heißt

DAK

Deutsche Angestelltenkrankenkasse

D-Arzt

Durchgangsarzt

DAS

Datenauswertungsstelle

DCS

Datenclearingstelle

DDR

Deutsche Demokratische Republik

DIMDI

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

DIN EN ISO

Deutsches Institut für Normung Europa Norm International Standard Organisation

DKG e. V.

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

DKR

Deutsche Kodierrichtlinien

DMP

Disease-Management-Programm(e)

DRG

Diagnosis Related Group(s)

DSB

Datenschutzbeauftragter

DSGVO

Datenschutzgrundverordnung (der EU)

DVG

Digitale-Versorgung-Gesetz

e. V.

eingetragener Verein

EBM

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

EEG

Elektroenzephalogramm

efA

elektronische Fallakte

EFQM

European Foundation for Quality Management

eGK

elektronische Gesundheitskarte

E-Health-G

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen

EHIC

European Health Insurance Card

EKG

Elektrokardiogramm

Engl.

Englisch

ErsK

Ersatzkassen

EU

Europäische Union

FH

Fachhochschule

FiFo

first in – first out

FPfZG

Familienpflegezeitgesetz

FPV

Fallpauschalenvereinbarung

FQA

Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher Heimaufsicht)

Fr.

Französisch

G-BA

Gemeinsamer Bundesausschuss

GBE

Gesundheitsberichterstattung des Bundes

gematik

Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

ggf.

gegebenenfalls

gGmbH

gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GKV

Gesetzliche Krankenversicherung

GKV-WSG

Gesetzliche Krankenversicherung-Wettbewerbsstärkungsgesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GOÄ

Gebührenordnung Ärzte

GOZ

Gebührenordnung Zahnärzte

Gr.

Griechisch

GRV

Gesetzliche Rentenversicherung

GUV

Gesetzliche Unfallversicherung

HBA

Heilberufeausweis

HIV

Human Immunodeficiency Virus

HWG

Heilmittelwerbegesetz

ICD-10

International Classification of Diseases, 10. Revision

IfPS

Institut für Patientensicherheit

IfSG

Infektionsschutzgesetz

IGeL

Individuelle Gesundheitsleistungen

IHK

Industrie- und Handelskammer

IKK

Innungskrankenkasse

InEK

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus

inkl.

inklusive

insg.

insgesamt

IQTIG

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

IRENA

Intensivierte Reha-Nachsorge

IV

Integrierte Versorgung

Kap.

Kapitel

KBV

Kassenärztliche Bundesvereinigung

KHBV

Krankenhausbuchführungsverordnung

KHEntgG

Krankenhausentgeltgesetz

KHG

Krankenhausfinanzierungsgesetz

KHSG

Krankenhausstrukturgesetz

KHK

Koronare Herzkrankheiten

KIS

Krankenhausinformationssystem

KISS

Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System

KKG

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz

KOM-LE

elektronische Kommunikation zwischen den Leistungserbringern

KrPflG

Krankenpflegegesetz

KrWG

Kreislaufwirtschaftsgesetz

KTQ

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen

KV

Kassenärztliche Vereinigung

KVP

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Lat.

Lateinisch

LDSG

Landesdatenschutzgesetz

MDC

Major Diagnostic Category

MDK

Medizinischer Dienst der Krankenkassen

mind.

mindestens

Mio.

Million(en)

MPBetreibV

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten

MPG

Medizinproduktegesetz

MPSV

Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten

Mrd.

Milliarde(n)

MRT

Magnetresonanztomographie

MRSA

Methicillin-resistente Staphylococcus aureus

MuG

Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität

MVZ

Medizinische(s) Versorgungszentrum(en)

NFDM

Notfalldatenmanagement

NHS

National Health Service

o. a.

oben angeführt

o. ä.

oder ähnlich

OECD

Organisation for Economic Co-operation and Development

ÖGDG

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst

OP

Operation

OPS

Operationen- und Prozedurenschlüssel

OSR

Online-Rollout

OTC

over the counter

Pat.

Patient

PBV

Pflegebuchführungsverordnung

PDCA

plan do control act

PDL

Pflegedienstleistung

PEI

Paul-Ehrlich-Institut

PEPP

Pauschaliertes Entgeltsystem Psychiatrie Psychosomatik

PDSG

Patientendaten-Schutz-Gesetz

PflBG

Pflegeberufegesetz

PK

Pressekonferenz

PKMS

Pflegekomplexmaßnahmen-Scores

PKV

Private Krankenversicherung

PR

Public Relations

ProCum Cert

Zertifizierungsverfahren der konfessionellen Krankenhäuser

Q & A

questions and answers

QDVS

Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär

QEP

Qualität und Entwicklung in Praxen

QES

qualifizierte elektronische Signatur

QM

Qualitätsmanagement

QPR

Qualitätsprüfungsrichtlinie

QS

Qualitätssicherung

QSKH

Qualitätssicherung Krankenhaus

RKI

Robert-Koch-Institut

RLV

Regelleistungsvolumen

RöV

Röntgenverordnung

SAPV

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

SGB

Sozialgesetzbuch

sog.

sogenannt

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

sQS

sektorübergreifende Qualitätssicherung

StGB

Strafgesetzbuch

Tab.

Tabelle

TEP

Totalendoprothese

TI

Telematikinfrastruktur

TSD

Tausend

UMS

Umweltmanagementsystem

UNO

United Nations Organisation

UPD

unabhängige Patientenberatungsstellen Deutschlands

UV-GOÄ

Gebührenordnung für Ärzte für die Leistungen und Kostenabrechnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern

u. v. m.

und viele mehr

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

v.H.

vom Hundert

VdAK

Verband der Angestelltenkrankenkassen

vgl.

vergleiche

VSDM

Versichertenstammdatenmanagement

WBVG

Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen

WG

Wohngemeinschaft

WHO

World Health Organisation

z. B.

zum Beispiel

ZDF

Zweites Deutsches Fernsehen

Ziff.

Ziffer

Vorwort zur 9. Auflage

 

 

Das Buch wendet sich an Auszubildende für den Beruf des Kaufmanns/der Kauffrau im Gesundheitswesen und an Absolventen der Weiterbildung zum geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Ziffern neben den Gliederungspunkten im Inhaltsverzeichnis geben die Zuordnung zum Ausbildungsrahmenplan der Gesundheitskaufleute bzw. zum Rahmenlehrplan der Fachwirte wieder. Die berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplans der Gesundheitskaufleute werden vom Inhalt des Lehrbuchs vollständig abgedeckt.

Das Gesundheitswesen gilt – nicht zu Unrecht – als komplexes, mitunter schwer zu durchschauendes Gebilde. Diese Tatsache ist nicht zuletzt der Fülle von Gesetzesänderungen zuzuschreiben. Seit ca. 40 Jahren erfolgt in jeder Legislaturperiode eine größere Gesundheits- und Pflegereform. Die Verfasser betrachten es deshalb auch als ihre Aufgabe, das Geschehen auf den Gesundheitsmärkten transparent zu machen. Das Buch stützt sich auf den aktuellen Rechtsstand (Dezember 2020), d. h. es beinhaltet die Änderungen der einschlägigen Sozialgesetzbücher. Der Leser wird über alle relevanten Änderungen und Übergangsregelungen der betreffenden SGB informiert.

Wer als Beschäftigter in einem Gesundheitsbetrieb, als Patient, Angehöriger, Versicherter in ökonomischer und sozialpolitischer Hinsicht einen Blick hinter die Kulissen des Gesundheitswesens werfen möchte, wer die politischen und ökonomischen Hebel, die das Leistungsgeschehen steuern, kennen lernen will, wird zu diesem Buch greifen. Leser des Buches werden vertraut mit der Fachsprache des Gesundheitswesens und deren zahlreichen Kürzeln. Die Herkunft und die deutsche Übersetzung von fremdsprachigen Fachausdrücken werden den Lesern jeweils mitgegeben. Zur besseren Orientierung dient ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.

Im ersten Teil werden die Leser mit den Grundzügen der Sozialpolitik und den einschlägigen Sozial- und Gesundheitsstatistiken vertraut gemacht. Es folgt ein Überblick über die Absicherung der Risiken Krankheit, Unfall/Berufskrankheit und Pflegebedürftigkeit in der Bundesrepublik. Dabei lernt der Leser auch die Unterschiede zwischen Sozialversicherung und Privatversicherung sowie künftige Herausforderungen an die Sicherungssysteme kennen. Im dritten Teil werden Berufe des Gesundheitswesens vorgestellt. Breiten Raum nimmt der vierte Teil des Buchs ein, der die einzelnen Leistungsbereiche des Gesundheitswesens – ambulante und stationäre Versorgung, Rehabilitation, Medikamente, Medizinprodukte, Pflege, Versorgungsmanagement, Notfalldienste, öffentlicher Gesundheitsdienst – beschreibt. Der Leser lernt die Angebotsformen im Gesundheitswesen, deren rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Vergütung kennen. Viele Gesundheitsbetriebe gehören dem sogenannten Non-Profit-Sektor der Volkswirtschaft an; dafür typischen Rechtsformen sowie einschlägigen rechtlichen Bestimmungen ist Teil fünf gewidmet. In den Kapiteln sechs und sieben werden die spezifischen Anforderungen erläutert, die im Gesundheitswesen an die Dokumentation und die Qualitätssicherung gestellt werden. Neu aufgenommen wurden Änderungen nach dem Pflegestärkungsgesetz III. Beschäftigte im Gesundheitswesen agieren in einem Umfeld, das besonders hohe Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit anderen Menschen erfordert. Dieser Thematik widmet sich das Kapitel acht, Kommunikation und Beschwerdemanagement. Themen der Kapitel neun und zehn sind betriebswirtschaftliche Aspekte – Marketing und Materialwirtschaft – und deren spezielle Ausgestaltung in Gesundheitsbetrieben, sie wurden komplett neu überarbeitet. Im letzten Kapitel werden Gesundheitssysteme in Ländern der Europäischen Union verglichen.

Als praxisorientierte Hilfe für Lernende und Lehrende dienen ca. 100 Übungsbeispiele im Text sowie über 150 Übungsaufgaben im Anschluss an die jeweiligen Kapitel und Abschnitte. Auszubildenden Gesundheitskaufleuten und Fachwirten in Weiterbildung wird empfohlen, sich mit den wichtigsten einschlägigen Gesetzen und Verordnungen (Sozialgesetzbuch V, VII, IX, XI, Krankenhausgesetze, Berufsordnung für Ärzte), zumindest in Auszügen, direkt vertraut zu machen.

 

Barbara Birkner

Im Dezember 2020

Ralf Biebau

Hedwig Bigler-Münichsdorfer

Henner Lüttecke

Jochen Gürtler

Einführung

1          Was ist Gesundheit? – Wie kann man sie messen und wovon hängt sie ab?

Wer sich mit dem Gesundheitswesen beschäftigt, mit seiner Organisation, seinen Einrichtungen, Berufen usw., tut gut daran, sich zunächst Gedanken darüber zu machen, was Gesundheit eigentlich ist. Man mag denken, die Antwort auf diese Frage sei einfach, gleichwohl ist die Definition von Gesundheit bzw. von Krankheit eines der diffizilsten Probleme des Gesundheitswesens. Die wohl berühmteste und am häufigsten zitierte Definition von Gesundheit ist jene der WHO (World Health Organisation), einer Unterorganisation der Vereinten Nation (UNO). Sie lautet: »Gesundheitist der Zustand des vollkommenen physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit.«

Wer wäre nach dieser Definition über einen längeren Zeitraum gesund? – Wohl kaum ein Mensch. Ist diese Definition nicht eher eine Zielsetzung oder eine Aufforderung an die Politik, für die Gesellschaft bzw. für jeden einzelnen Bedingungen zu schaffen, dass jeder dem WHO-Zustand möglichst nahekommt?

Unstrittig dürfte sein, dass die Definition der WHO für Leute, die sich pragmatisch mit dem Gesundheitswesen befassen, nicht brauchbar ist. Was ist aber dann Gesundheit? Man mag einwenden, Gesundheit sei wohl eher auf individueller Ebene, also von jedem einzelnen Menschen zu definieren. Würde man Leute mit Schnupfen befragen, ob sie krank seien oder nicht, so würde dies ein Teil von ihnen bejahen, ein anderer Teil würde argumentieren, ein Schnupfen sei noch lange keine Krankheit. Stellte man Ärzten die Frage, ob ein Schnupfen eine zu therapierende Krankheit ist oder nicht, so ergäbe sich mutmaßlich Ähnliches. Ein Teil von ihnen würde die Frage mit ja, ein anderer Teil mit nein beantworten. Was fängt nun der Pragmatiker im Gesundheitswesen damit an? Tatsache dürfte sein, dass es Zustände gibt, die niemand als gesund bezeichnen würde. Dies betrifft etwa einen Menschen mit einer Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium oder einen verunfallten Menschen mit schweren Verletzungen. Das Schnupfen-Beispiel zeigt, dass es eine Schnittmenge gibt, in der Gesundheit und Krankheit nicht klar abgegrenzt werden können.

Krankheit ist ein versicherbares Risiko, ob nun in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Und tatsächlich stellt die Unschärfe der Definition von Gesundheit bzw. Krankheit eines der größten Probleme für die Kalkulation der Versicherungen dar. Hinzukommt: Der Gesundheitsbegriff ist keineswegs statisch, sondern er verändert sich. Durch medizinischen Fortschritt ist es immer wieder möglich, neue Zustände in der Anamnese zu erkennen, als Krankheiten zu diagnostizieren und zu therapieren. Hier kann z. B. auf das während der SARS-CoV-2 Pandemie entdeckten PIMS (paediatric inflammatory multisystem syndrome) hingewiesen werden.

Unterschiede in der Sterblichkeit bzw. der Lebenserwartung zeigen sich zwischen verschiedenen Ländern; sie hängen hauptsächlich vom Wohlstand der jeweiligen Gesellschaften und dessen Verteilung auf die Mitglieder der Gesellschaft ab. Je höher das Durchschnittseinkommen eines Landes ist und je gleichmäßiger das Einkommen verteilt ist, desto höher ist tendenziell die Lebenserwartung.

Durchschnittlich am ältesten werden Menschen Hongkong, Japan und der Schweiz (Liste der UNO 2010–2015). Japanische Frauen werden im Durchschnitt 86 Jahre alt, japanische Männer 80 Jahre. Die niedrigste Lebenserwartung findet sich in den ärmsten Ländern der Welt südlich der Sahara. Die Lebenserwartung in der Zentralafrikanischen Republik beträgt für Männer und Frauen nur 49 Jahre.

Der Unterschied in der Lebenserwartung der reichsten und der ärmsten Bevölkerungen auf der Erde beträgt also in etwa 30 Lebensjahre. Deutschland nimmt mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 83 Jahren für Frauen und 78 Jahren für Männer (Angaben für 2013/15) im Vergleich aller Länder einen vorderen Platz, im Vergleich der entwickelten wohlhabenden Länder einen Mittelplatz ein.

Auch innerhalb Deutschlands gibt es Unterschiede in der Sterblichkeit. Belegbar sind soziale Unterschiede in Deutschland, aber auch in allen übrigen entwickelten Volkswirtschaften: Menschen mit körperlich belastenden Berufen werden im Durchschnitt nicht so alt wie Menschen gehobener Berufsgruppen (leitende Angestellte, Unternehmer). Menschen aus höheren Einkommensschichten weisen eine überdurchschnittliche Lebenserwartung auf, ebenso Menschen mit höherer Ausbildung. 2020 in Deutschland Geborene Männer haben statistisch die Chance 78,8 Jahre und Frauen 83,5 Jahre alt zu werden (14. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, destatis).

Einer statistischen Überprüfung hält auch nicht die oft geäußerte Meinung stand, Herzinfarkte und andere möglicherweise stressbedingte Krankheiten seien sogenannte Managerleiden. Das Gegenteil ist der Fall. Das Infarktrisiko steigt mit zunehmender Armut. Als bedrückend werden auch die in letzter Zeit häufig in den Medien thematisierten Morbiditätsunterschiede zwischen Kindern aus wohlhabenden und armen Familien beschrieben. Je geringer der sozioökonomische Status von Familien ist, desto eher entwickeln die Kinder eine ungünstige Gesundheitsbiografie.

Die aufgeführten Zusammenhänge sind zwar statistisch nachweisbar, sie dürfen jedoch nicht auf einzelne Menschen bezogen werden. Statistische Erkenntnisse werden anhand von großen Kollektiven von Menschen gewonnen und haben nichts mit einem einzelnen Individuum zu tun. Ein weiterer Fehler der Interpretation wäre es, einfache Ursache-Wirkungszusammenhänge zu unterstellen.

Mortalität und Morbidität werden von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, wie z. B. den Arbeits-, Bildungs-, Herkunfts- und Wohnbedingungen sowie den mit ihnen einhergehenden Belastungen, der Sicherheit des Straßenverkehrs, der Umweltbelastung, dem erlernten Verhaltensmuster und nicht zuletzt dem Zugang zur medizinischen Versorgung. Welchen Stellenwert die einzelnen Variablen bei der Erklärung der Mortalitäts- und Morbiditätsunterschiede haben, kann schwerlich beziffert werden.

2           Morbiditäts- und Mortalitätsstatistik in Deutschland

In Deutschland existiert bisher keine vollständige (die gesamte Bevölkerung umfassende) und systematische Morbiditätsstatistik. Erfasst werden einzelne Indikatoren wie etwa der Krankenstand der Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Vom Robert-Koch-Institut (RKI, einer Bundesbehörde, die für die Überwachung des Infektionsgeschehens zuständig ist) werden Daten über meldepflichtige Krankheiten gesammelt ( Kap. IV 9). Darüber hinaus gibt es Statistiken über die Ergebnisse der Vorschul- und der Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern. Erfasst wird das Krankheitsgeschehen an bösartigen Neubildungen (Krebserkrankungen) bei Kindern unter 15 Jahren.

Vollständige und systematische Informationen liefert eher die Mortalitätsstatistik nach Todesursachen, gegliedert nach dem ICD-10-WHO (International Classification of Diseases, 10. Version,  Kap. VI 1.4). In Tabelle 1 sind die wichtigsten Todesursachen in Deutschland als Prozentsatz aller Sterbefälle ausgewiesen.

Die Anteile der einzelnen Todesursachen an der gesamten Sterblichkeit, wie sie die Tabelle zeigt, sind in Deutschland weitgehend stabil. Knapp 40 % der Todesfälle werden durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen (zu denen neben Herzerkrankungen auch Schlaganfälle zählen) verursacht, etwa ein Viertel durch Krebs. Die Häufigkeit beider Krankheitsarten steigt – wenngleich sie auch junge Menschen befallen können – mit dem Lebensalter an. Die Tatsache, dass diese beiden Todesursachen dominieren, ist der hohen Lebenserwartung in Deutschland geschuldet ( Tab. 1).

Tab. 1: Anteil einzelner Todesursachen an den Sterbefällen in Deutschland 2018

Todesursachen nach ICD-10Anteil an allen Sterbefällen 2018

Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen

http://www.gbe-bund.de/oowa921-install/servlet/oowa/aw92/dboowasys921.xwdevkit/xwd_init?gbe.isgbetol/xs_start_neu/&p_aid=3&p_aid=10356137&nummer=6&p_sprache=D&p_indsp=-&p_aid=21340635 (Zugriffsdatum 22.8.2020)

3           Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Gesundheit

Werden Menschen in Meinungsumfragen gebeten anzugeben, was ihnen im Leben am wichtigsten ist, dann nimmt Gesundheit immer einen der vorderen Ränge ein. Gute Gesundheit, nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere, ist ein Grundbedürfnis. Aber Gesundheit besitzt nicht nur in individueller Hinsicht hohe Priorität, sie ist vielmehr auch in gesamtgesellschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Hinsicht ein hohes Gut. Wer gesund ist und zudem eine gute Ausbildung genossen hat, ist leistungsfähig – sei es im Beruf, sei es als Eltern von Kindern, als Großeltern, die ihre Enkel betreuen usw. Deshalb zählt man Gesundheit neben der Ausbildung zum sogenannten Humankapital einer Gesellschaft. Investitionen, die der Gesundheit der Menschen dienen, haben damit einen Stellenwert wie Investitionen in die Bildung.

Den Wert der Gesundheit kann auch an der Höhe der Ausgaben für Gesundheit gemessen werden. Gut 407 Mrd. Euro entsprachen 2019 einem Anteil von gut 12 % am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ( Abb. 1).

Die Verbreitung von AIDS in vielen Staaten Afrikas ist – zusätzlich zum menschlichen Leid – auch eine ökonomische Katastrophe. Die Krankheit befällt vor allem junge Erwachsene, also Menschen, die im Arbeitsleben stehen. Der Ausfall wirtschaftlicher Aktivitäten, der durch die Krankheit verursacht wird, vermindert Chancen auf Wohlstand für jetzige und künftige Generationen. Erstes Ziel vernünftiger Entwicklungspolitik werden deshalb Investitionen zur Bekämpfung der HIV-Infektion sein.

Abb. 1: Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern Quelle: https://www.vdek.com/presse/daten/c_einnahmen-ausgaben.html (Zugriffsdatum 27.12.2020)

Deutschland gehört zu den reichsten Ländern der Welt. Wie viele andere reiche Länder ist es mit dem Problem der Überalterung der Bevölkerung konfrontiert ( Kap. II 1.2.1). Es ist absehbar, dass in den kommenden Jahrzehnten der Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter zurückgeht. Deshalb ist es nicht zu umgehen, die Lebensarbeitszeit der Menschen zu verlängern und das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre heraufzusetzen. Wenn Menschen aber bis in ein höheres Alter hinein im Erwerbsleben stehen, werden verstärkte Anstrengungen nötig sein, um ihre Gesundheit und ihre Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

Teil ISozialstaat und Gesundheitswesen

1           Deutschland ist ein Sozialstaat

»Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.«

So lautet der Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes. Artikel 20 Grundgesetz genießt, ebenso wie Artikel 1, der die Wahrung der Menschenwürde fordert, Ewigkeitsrecht, d. h., er kann nie geändert werden, egal wie die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag aussehen.

Der Satz ist kurz, gleichwohl enthält er die wichtigsten Prinzipien unseres Staates. Deutschland ist eine Demokratie, die Bürger bestimmen in freien und geheimen Wahlen ihre Parlamente, Deutschland ist in Bundesländer gegliedert und Deutschland ist ein Sozialstaat.

Wer sich mit dem Gesundheitswesen beschäftigt, dem wird der Sozialstaat in vielerlei Gestalt begegnen. Es gehört zum Wesen eines Sozialstaates, dass er Menschen mit gesundheitlichen Sorgen unterstützt.

Das soll nun nicht heißen, das Gesundheitswesen sei die einzige Aufgabe des Sozialstaats. Sozialpolitik ist ein sehr weites Feld, zu ihr gehört die Unterstützung von Familien mit Kindern durch Kindergeld, ebenso der Schutz von Arbeitnehmern durch Unfallverhütungsvorschriften, durch einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, durch Kündigungsschutz. Ein sozialer Staat wird dafür sorgen, den Lebensstandard von Menschen, die z. B. durch geringe Einkommen benachteiligt sind, nicht unter eine bestimmte Grenze sinken zu lassen. Dafür gibt es die Sozialhilfe. Anliegen eines Sozialstaates ist es ebenso, den Menschen gleiche Bildungschancen einzuräumen, z. B. durch Bafög. Die Aufzählung ist noch lange nicht fertig; es soll dem Leser überlassen werden, weitere Beispiele für sozialstaatliches Handeln zu finden.

Sozialpolitik hat heutzutage zwei Hauptanliegen:

1.  Zwischen den Menschen soll ein sozialer Ausgleich stattfinden: Wer gesund ist, durch seine Leistungsfähigkeit ein gutes Einkommen erzielt, der gibt einen Teil seines Einkommens ab für jene, die z. B. krank oder arbeitslos sind und kein Einkommen erzielen können.

2.  Auch Menschen, die Sozialleistungen erhalten, sollen an steigendem Wohlstand einer Gesellschaft teilhaben. Aus diesem Grund sind z. B. die Renten dynamisiert; steigen die Arbeitsentgelte, so steigen mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auch die Renten. Wäre dies nicht so, würden die Rentner von zunehmendem Wohlstand abgekoppelt. Dieses zweite Ziel der Sozialpolitik rückt allerdings immer mehr in den Hintergrund. Wer über ein Jahr arbeitslos ist, erhält Arbeitslosengeld II (sogenanntes »Hartz-IV«), das nicht mehr wie noch vor 2005 vom früheren Arbeitsentgelt abhängt, sondern auf dem Sozialhilfeniveau liegt.

Im weiteren Sinne ist auch staatliches Handeln, das sich den Schutz der schwächeren Marktpartei zum Ziel setzt, der Sozialpolitik zuzurechnen. Zu diesem Politikfeld gehört z. B. der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer und für Mieter sowie zahlreiche weitere Schutzrechte.

Die kurze Skizzierung sozialstaatlicher Anliegen soll nun nicht bedeuten, der Staat löse alle diese Aufgaben jederzeit zur Zufriedenheit aller – das weiß jeder, der sich täglich aus den Medien über Politik informiert. Und es soll auch nicht bedeuten, der Sozialstaat sei so etwas wie ein guter Vater, der sich treusorgend um die ihm Anvertrauten kümmert. Sozialstaatliches Handeln bedeutet vielmehr: Der Staat organisiert dieSolidaritätder Menschen untereinander.

2           Grundprinzipien der Sozialpolitik

Das Solidarprinzip (aus dem Franz.: solidaire – wechselseitig für das Ganze haften) ist einfach und es ist umfassend. Menschen leben in gegenseitiger Abhängigkeit. Jedem kann es passieren, auf Hilfe anderer angewiesen zu sein und umgekehrt kann jeder in eine Situation kommen, in der er in der Lage ist, anderen zu helfen.

Das kann in personeller Hinsicht interpretiert werden: Es gibt Menschen, die chronisch krank sind und deshalb dauerhaft, vielleicht sogar ihr Leben lang solidarischer Hilfe bedürfen. Und es gibt eben gleichzeitig Menschen, die nicht chronisch krank sind und deshalb solidarische Hilfe zu geben vermögen. Es kann auch im Hinblick auf die jeweilige Lebenslage interpretiert werden: Jemand ist vorübergehend arbeitslos; ohne solidarische Unterstützung hätte er kein Einkommen. Hat er wieder Arbeit gefunden, so kann er nun selbst andere, die jetzt arbeitslos sind, solidarisch unterstützen.

Das letzte Beispiel erinnert an das Zusammenleben einer Familie. Sind die Kinder klein, dann sorgen die Eltern für sie. Sind die Eltern alt und gebrechlich, wird ihnen von ihren nun erwachsenen Kindern geholfen. In einer kleinen Gruppe wie einer Familie funktioniert Solidarität meist (leider nicht immer) so, wie man es sich wünscht. Die Familienmitglieder lieben sich und gegenseitige Hilfe ist für sie selbstverständlich. Je größer und anonymer die Gruppe aber wird, desto schwieriger ist solidarisches Handeln: Solidarität zwischen den Bewohnern eines Wohnblocks, eines Stadtviertels, einer Stadt, gar der Bevölkerung eines ganzen Landes? – Solidarität stellt sich in den Beispielen mit abnehmender Wahrscheinlichkeit kaum von selbst ein und deshalb ist der Staat gefragt.

Wie und zwischen welchen Gruppen der Staat Solidarität organisiert, das kann recht unterschiedlich sein. In den Ländern der Europäischen Union existieren verschiedene Organisationsformen der Solidarität (  Kap. XI). Hier soll nur gezeigt werden, wie Solidarität in Deutschland ausgestaltet ist.

Das Sozialsystem hierzulande wird dominiert von der Sozialversicherung. Für die großen Risiken des Lebens – Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfall und Pflegebedürftigkeit – gibt es Sozialversicherungen. Der Grundgedanke dabei ist, dass alle Mitglieder einer Solidargemeinschaft, also z. B. die Mitglieder der Gesetzlichen Rentenversicherung oder die Mitglieder einer Krankenkasse, gegenwärtig Beiträge zahlen, aus denen die Leistungen für diejenigen finanziert werden, die gegenwärtig Hilfe brauchen. Das nennt man Umlageverfahren. Jedes Mitglied einer solchen Solidargemeinschaft bzw. Sozialversicherung hat im Bedarfsfall Anspruch auf Hilfe aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Sozialversicherung ( Abb. 2).

Abb. 2: Solidarität in der Sozialversicherung im Umlageverfahren

Kennzeichnend für das Umlageverfahren ist die Gleichzeitigkeit von Beitragszahlung und Leistungsgewährung; alle finanziellen Mittel, die gegenwärtig von den Versicherten eingesammelt werden, dienen der gegenwärtigen Bezahlung von Leistungen. Sie sind deshalb auf eine annähernd gleichgewichtige Entwicklung der Beitragszahlungen und der Leistungsausgaben angewiesen. Sinkt die Anzahl der Beitragszahler oder sinken die Einkommen aus denen sie Beiträge zahlen, während die Leistungen mehr oder teurer werden, so gibt es folgende Möglichkeiten:

•  die Beitragssätze steigen oder

•  die Leistungsausgaben werden gekürzt oder

•  beide Maßnahmen werden kombiniert.

Zum 1.1.2015 hat der Gesetzgeber erstmals einen neuen Weg beschritten. Für die Pflegeversicherung wird aus den Beitragseinnahmen ein kleiner Teil abgezweigt und einer demografischen Reserve zugeführt (in Abbildung 1 gestrichelt dargestellt). Diese Reserve soll dann aufgelöst werden und für Leistungsausgaben verwendet werden, wenn die geburtenstarken Jahrgänge das Alter erreichen, in welchem das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt ( Kap. II 1.2 sowie 4.4).

Typisch für eine Sozialversicherung ist die Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen, in erster Linie Arbeitnehmer bzw. ehemalige Arbeitnehmer. Der Staat überlässt es per Gesetz nicht dem einzelnen, ob er sich versichern möchte oder nicht. Als Begründung dafür kann man anführen, dass vor allem viele junge Menschen ohne Verpflichtung nicht bereit wären, sich gegen Lebensrisiken abzusichern, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erst im Alter auftreten. Man nennt dies »Minderschätzung künftiger Bedürfnisse«.

Subsidiarität heißt, der Sozialstaat wird nur dann aktiv, wenn der Einzelne sich nicht selbst helfen kann. Das ist einerseits für den Staat eine Aufforderung sich nicht in die Belange der Menschen einzumischen, wenn diese des Staates und seiner Hilfe nicht bedürfen. Und es bedeutet andererseits für den Einzelnen, dass er Hilfe durch den Sozialstaat nicht verlangen kann, wenn er in der Lage ist sich selbst zu helfen oder wenn er einer solidarischen Gruppe wie seiner Familie, seiner Sozialversicherung angehört, die ihn unterstützen kann. Im § 2 des Sozialgesetzbuches XII – Sozialhilfe – findet sich unter der Überschrift »Nachrang der Sozialhilfe«, folgende Definition desSubsidiaritätsprinzips:

»Sozialhilfeerhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.«

In der einschlägigen Literatur findet sich für subsidiäre Sozialleistungen häufig der Begriff Fürsorgeleistung.

Nach dem Subsidiaritätsprinzip sind neben den Leistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Sozialhilfe) das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, das BaFöG und das Wohngeld organisiert: Diese Leistungen werden nach einer Bedürftigkeitsprüfung gewährt. Wenn jemand Sozialhilfe beantragt, dann prüft das Sozialamt zunächst, ob der Antragsteller Lohnersatzleistungen aus einer Sozialversicherung bekommen kann. Wer z. B. als Ersatz für sein Arbeitseinkommen Krankengeld erhält, hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe, weil die Krankenkasse als Solidargemeinschaft für ihn eintritt und er folglich den Rückhalt der Sozialhilfe nicht benötigt. Ist keine Sozialversicherung zuständig oder reichen deren Leistungen nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern, muss der Antragsteller nachweisen, dass weder er selbst, noch seine nächsten Angehörigen ausreichend Einkommen erzielen oder Vermögen besitzen, bevor er Leistungen der Sozialhilfe erhält. Sozialhilfe und alle anderen subsidiären Hilfen sind somit nachrangig.

Subsidiäre Leistungen werden im Gegensatz zu Leistungen der Sozialversicherung aus Steuern finanziert und nicht aus Beiträgen. Wer Mitglied oder mitversicherter Angehöriger einer Sozialversicherung ist, hat aufgrund seiner Eigenschaft als Versicherter automatisch Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung. Subsidiären Leistungen fehlt dieser Automatismus, sie beruhen nicht auf einer Zugehörigkeit zu einer Versicherung.

Nicht alle Sozialleistungen lassen sich unter die beiden Rubriken Solidarleistung und subsidiäre Leistung einordnen. Deshalb wird ein weiteres Prinzip definiert, das Versorgungsprinzip. Der Bezug von Kindergeld ist nicht an die Zugehörigkeit zu einer Sozialversicherung als Solidargemeinschaft gebunden und es wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt. Der Leistungsanspruch ergibt sich aus einer Eigenschaft oder Situation. Im Fall des Kindergeldes ist der Leistungsbezug an die Eigenschaft, Eltern von minderjährigen bzw. in Ausbildung befindlichen Kindern zu sein, geknüpft. Dem Versorgungsprinzip werden auch Leistungen nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges zugeordnet. Ebenso gehören die Leistungen des Staates an Beamte, wie Beihilfen und Pensionen, zu den Versorgungsleistungen. Wie subsidiäre Sozialleistungen werden sie aus Steuern finanziert ( Tab. 2).

Tab. 2: Solidarität, Subsidiarität, Versorgung

SolidaritätSubsidiarität/FürsorgeVersorgung

Der Sozialstaat in Deutschland gleicht einem großen – mittlerweile über 130 Jahre alten – Gebäude mit vielen Etagen, vielen Eingängen, Anbauten, Umbauten. Um dieser Komplexität gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber vor ca. 45 Jahren begonnen, das Sozialrecht in einem Gesetzbuch, dem Sozialgesetzbuch (SGB) zusammenzufassen. Das SGB besteht aus derzeit zwölf einzelnen Büchern; als vorerst letzte wurden im Jahr 2005 im Buch II die Grundsicherung für Arbeitssuchende (sogenanntes »Hartz-IV-Gesetz«) und im Buch XII das Bundessozialhilfegesetz in das SGB eingefügt ( Tab. 3).

Tab. 3: Aufbau des Sozialgesetzbuches

SozialgesetzbuchAufbau

3           Sozialstaat und Gesundheitswesen – ein kurzer Überblick in Zahlen

3.1        Sozialbudget

Das Sozialbudget wird vom Statistischen Bundesamt jährlich veröffentlicht. Es gibt die Sozialleistungen insgesamt, die Zusammensetzung der Sozialleistungen sowie die Sozialleistungsquote wieder. Die folgende Statistik zeigt das Sozialbudget insgesamt in Millionen Euro und die sogenannte Sozialleistungsquote, also den Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ( Tab. 4).

Tab. 4: Sozialbudget, Sozialleistungsquote 2019

Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Sozialbericht 2019

Mit einem Anteil der Sozialleistungen von knapp einem Drittel des BIP gehört Deutschland zu den am stärksten ausgeprägten Sozialstaaten weltweit. Die größten einzelnen Positionen im Sozialbudget nehmen die Leistungen bei Krankheit und die Alterssicherung ein.

3.2        Gesundheitsquote, Finanzierung der Gesundheitsausgaben

Berechnet man nun den Anteil aller Gesundheitsausgaben am BIP, so erhält man die sogenannte Gesundheitsquote. Sie betrug 2018 in Deutschland 11,5 % und ist wie folgt zu interpretieren: 11,5 % aller in Deutschland produzierten Waren und Dienstleistungen sind dem Gesundheitswesen zuzurechen – oder anders formuliert: 11,5 % aller Einkommen entstehen im Gesundheitswesen.

Im internationalen Vergleich ist dieser Wert hoch: Nach den USA und der Schweiz liegt Deutschland damit vor Frankreich auf Rang drei der Länder mit der höchsten Gesundheitsquote.

In den vergangenen 28 Jahren ist die Gesundheitsquote um ca. 1,9 Prozentpunkte angestiegen (von 9,6 % in 1992 auf 11,5 % in 2018). Ohne Gesundheitsreformen, mit denen in jeder Legislatur versucht wurde, die Ausgaben zu stabilisieren, wäre die Gesundheitsquote sicherlich stärker gestiegen – wie stark, ist allerdings ungewiss. Wissenschaftler sind sich weitgehend einig darin, Gesundheitsleistungen als sogenannte superiore Güter zu definieren. Superiore Güter werden mit steigendem Wohlstand – also steigendem BIP – überproportional nachgefragt.

Die folgende Tabelle ordnet die Gesundheitsausgaben den jeweiligen institutionellen Ausgabenträgern zu ( Tab. 5).

Tab. 5: Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern – 2018

AusgabenträgerIn Mio. €In % der Gesundheitsausgaben

1) einschließlich private Pflegeversicherung

Quelle: https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=abruftabelleBearbeiten &levelindex=1&levelid=1600760522040&auswahloperation=abruftabelleAuspraegungAus waehlen&auswahlverzeichnis=ordnungsstruktur&auswahlziel=werteabruf&code=23611- 0001&auswahltext=&werteabruf=Werteabruf#abreadcrumb; eigene Berechnungen (Zugriffsdatum 22.9.2020)

Sozialversicherte Gesundheitsleistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und in Form von Rehabilitation von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht. Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung werden vom Statistischen Bundesamt als Bestandteil der Arbeitnehmereinkommen und folglich der Lohnquote ausgewiesen. Tatsächlich kann der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung als Lohnbestandteil betrachtet werden; er ist an den Arbeitsvertrag gekoppelt und könnte ebenso als Lohn ausgezahlt und vom Arbeitnehmer an die Sozialversicherung abgeführt werden. Die unselbstständig Beschäftigten tragen also mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen den weitaus größten Anteil an allen Sozialleistungen und damit auch an den Gesundheitsausgaben.

Private Haushalte entrichten Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Krankenhausbehandlung etc.; sie erwerben nicht-verschreibungspflichtige Arzneien, die von den Kassen nicht erstattet werden, aus eigener Tasche. Mit 52 Mrd. € sind sie nach den Sozialversicherungsträgern der größte Finanzier von Gesundheitsleistungen.

Aus Steuern des Staates werden die subsidiären Leistungen der Sozialhilfe für Rehabilitation und die Sozialhilfe für Pflegebedürftige finanziert. Aufgabe des Staates ist ferner die Investitionsfinanzierung von Plankrankenhäusern und Universitätskliniken sowie der öffentliche Gesundheitsdienst. Für seine Beamten zahlt der Staat im Krankheitsfall Beihilfen. Insgesamt trug die öffentliche Hand 2018 ca. 16,5 Mrd. € zur Finanzierung des Gesundheitswesens bei.

In die Ausgaben der privaten Krankenversicherung mit 33,3 Mrd. € sind neben den Krankheitsvollkostenversicherungen die private Pflegeversicherung und ebenso die privaten Zusatzversicherungen mit eingerechnet. Die ca. 16,4 Mrd. € der Arbeitgeber werden für die sechswöchige Entgeltfortzahlung und den betrieblichen Gesundheitsdienst verausgabt.

Sachleistungen überwiegen bei Weitem: Nur ein kleiner Teil der gesamten Gesundheitsausgaben der Sozialversicherung fließt den Haushalten als Geldleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld) zu.

3.3        Beschäftigte – das Gesundheitswesen als Arbeitgeber

Dem Gewicht, das dem Gesundheitswesen als Anteil am BIP zukommt, entspricht seine Bedeutung als Arbeitgeber: 12,3 % aller Erwerbstätigen, das sind etwa 5,3 Mio. Menschen, in Deutschland arbeiten im Gesundheitswesen. Anders ausgedrückt: Jeder 8. Erwerbstätige ist im Gesundheitssektor beschäftigt. Vor allem für Frauen sind die Gesundheitsbranchen wichtige Arbeitgeber; etwa ¾ aller Erwerbstätigen im Gesundheitswesen sind Frauen.

Das Gesundheitswesen gehört überwiegend zum tertiären Sektor, also zum Dienstleistungssektor der Volkswirtschaft. Dieser Sektor steuert typischerweise in hoch entwickelten Volkswirtschaften den größten Anteil zum BIP bei und diesem Gewicht entsprechend sind die meisten Erwerbstätigen (in Deutschland ca. 75 %) im Dienstleistungssektor tätig. Im Gesundheitswesen ist die Dominanz der Dienstleistungen noch stärker ausgeprägt: 95 % aller, die im Gesundheitswesen arbeiten, gehören Dienstleistungsberufen an. Nur 5 % sind in der Gesundheitsindustrie (pharmazeutische Industrie und Medizinprodukteindustrie) beschäftigt.

Übungsaufgaben zu Teil I

Aufgabe 1

Zu den wichtigsten Zielen des Gesundheitswesens gehört es, die Morbidität und die Mortalität zu senken. Welche der folgenden Statistiken geben Auskunft über die Morbidität, welche über die Mortalität in der Bevölkerung?

a) Morbiditätb) Mortalität

Aufgabe 2

Bitte ordnen Sie zu:

a) Solidarleistungb) Subsidiärleistung

Aufgabe 3

Was versteht man unter der

1.  Sozialleistungsquote und der

2.  Gesundheitsquote?

Teil IIAbsicherung der Risiken Krankheit, Arbeitsunfall/Berufskrankheit und Pflegebedürftigkeit

 

 

1           Die einzelnen Zweige der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist eine deutsche »Erfindung«. Älteste Sozialversicherung ist die Krankenversicherung; sie entstand im Jahre 1883 auf Initiative des Reichskanzlers Otto von Bismarck. Allerdings war Bismarcks Sozialpolitik nicht seiner Sorge um das Wohlergehen der Arbeiter geschuldet, sondern innenpolitischem Kalkül. Während der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wuchs die Zahl der Industriearbeiter. Sie wurden jedoch nicht am Wohlstand der Besitzenden beteiligt, sondern gerieten immer tiefer in soziales Elend. Die Entlohnung war so niedrig, dass sogar Kinder arbeiten mussten, um der Familie das Überleben zu ermöglichen. Die Arbeitsbedingungen der Menschen waren sehr hart; es gab keinen Schutz gegen die Wechselfälle des Lebens. In dieser Zeit erstarkte die Arbeiterbewegung, die zunächst von Ferdinand von Lassalle als Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein konstituiert und später als sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands, die Vorläuferin der SPD, von Wilhelm Liebknecht und Karl Bebel weitergeführt wurde. Nachdem 1873 eine Wirtschaftskrise einsetzte, in deren Verlauf sich die Situation der Arbeiterfamilien weiter verschlechtere, gewannen die Sozialdemokraten immer mehr Anhänger bei den Arbeitern. Bismarck empfand dies als Bedrohung seiner Macht und verbot 1878 mit dem sogenannten Sozialistengesetz alle sozialistischen und sozialdemokratischen Zusammenschlüsse, um die »gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie« zu bekämpfen.

Bismarcks Sozialgesetzgebung diente dem Ziel, sich das Wohlwollen der Arbeiterschaft zu sichern und sie auf diese Weise von der Sozialdemokratie zu entfremden. Dies gelang ihm zwar nicht, dennoch gilt die von ihm initiierte Sozialversicherung – auch wenn sie machtpolitisch motiviert war – bis heute als wichtigster Meilenstein in der Entwicklung des deutschen Sozialstaates.

Der Einführung der Krankenversicherung folgten in zeitlicher Reihenfolge 1884 die Unfallversicherung, 1889 die Rentenversicherung zunächst nur für Arbeiter, ab 1919 auch für Angestellte. 1927, also während der Weimarer Republik kurz vor dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise, wurde die Arbeitslosenversicherung gegründet und als jüngster Zweig im Jahr 1994 die soziale Pflegeversicherung.

Sozialversicherung lässt sich verstehen als eine solidarisch organisierte Versicherung gegen die großen Risiken des Lebens. Sie ist konzipiert für Arbeitnehmer, also Menschen, die davon leben, dass sie ihre Arbeit im Produktionsprozess anbieten und dafür Entgelt erhalten. Es können aber Umstände eintreten, die es unmöglich machen zu arbeiten oder die mit großen finanziellen Belastungen verbunden sind. Wer dann nicht in der Lage ist, Einkommen aus anderen Quellen, dem Besitz von Wohnungen etwa, von Wertpapieren wie Aktien oder einer sonstigen Beteiligung an einem Unternehmen zu beziehen, der bliebe ohne Versorgung. Wer aus seinem Arbeitseinkommen die große finanzielle Belastung, die z. B. die medizinische Behandlung nach einem Unfall oder einer Krankheit mit sich bringen kann, nicht zu tragen vermag, der stünde ohne Hilfe da.

Die großen Risiken des Lebens sind zum Teil einigermaßen gut vorherzusehen, sie gehören gewissermaßen zu einer normal verlaufenden Biografie der Menschen, wie etwa das Erreichen eines Alters, in dem man aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder das Risiko, leichte oder mittelschwere Krankheiten zu erleiden. Andere Risiken sind für den einzelnen kaum vorherzusehen, wie z. B. ein Arbeitsunfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Für eine große Gruppe von Menschen, die Arbeitnehmer, ist es aber möglich, die Wahrscheinlichkeit auch für solche Risiken zu errechnen, die für den einzelnen schwer vorherzusagen sind. Das aber ist die Voraussetzung für eine Versicherung.

Die folgende Tabelle zeigt die fünf Zweige der deutschen Sozialversicherung mit ihren wichtigsten Kennzeichen ( Tab. 6).

Tab. 6: Die einzelnen Zweige der Sozialversicherung (Stand 2018)

1.1        Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Mit Ausnahme der Unfallversicherung wird die Sozialversicherung überwiegend durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Beiträge zur Unfallversicherung werden allein von den Arbeitgebern entrichtet. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es eine Bundesgarantie. Gerät einer dieser Versicherungszweige in Zahlungsschwierigkeiten, muss der Bund mit einer Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses einspringen. Auf diese Weise sind für die Empfangsberechtigten, Rentner bzw. Empfänger von Arbeitslosengeld, die Zahlungen stets garantiert.

Möchte ein abhängig Erwerbstätiger z. B. Mitglied einer Ersatzkasse werden, so muss ihm diese die Mitgliedschaft gewähren, egal ob er krank oder gesund ist, egal ob sein Einkommen niedrig oder hoch ist, egal ob er Kinder hat oder nicht, egal ob er als Arbeiter oder Angestellter erwerbstätig ist.

Weiteres Kennzeichen einer Sozialversicherung ist die Einkommensabhängigkeit der Beiträge. Die Beiträge werden als Prozentsatz des Einkommens berechnet und somit zahlt, wer mehr verdient und folglich mehr zu leisten vermag, auch mehr Solidarbeitrag. Man spricht deshalb auch vom Leistungsfähigkeitsprinzip. Allerdings endet die Beitragszahlung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip an der Beitragsbemessungsgrenze. Am Beispiel der Krankenversicherung demonstriert bedeutet dies: Wer z. B. 5000 € pro Monat brutto verdient, dessen Beitrag wird nur auf 4687,50 €, die Beitragsbemessungsgrenze (Angabe für 2018), erhoben. Für den über dieser Grenze liegenden Verdienst in Höhe von 312,50 € wird kein Beitrag gezahlt.

Die Krankenversicherung gewährt ihre Leistungen ganz überwiegend als Sachleistungen, z. B. in Form von Krankenhausaufenthalten, Besuch beim Arzt etc., und nicht wie im Falle der Rentenversicherung als Geldleistung. Wie viel Sachleistungen ein Versicherter von seiner Krankenkasse finanziert bekommt, hängt nicht von seinen Beitragszahlungen ab. Für die Pflegeversicherung gilt Gleiches: Ihre Leistungen, egal ob Geld- oder Sachleistungen, sind für jeden Berechtigten gleich. Die Geldleistungen der Rentenversicherung, die gesetzlichen Renten, hängen dagegen von der Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit und der Anzahl der Beitragsjahre ab.

1.2        Sozialversicherung und Demografie – Probleme der Zukunft

1.2.1       Altersstruktur in Deutschland

•  Es werden je Frau weniger Kinder geboren als früher und

•  die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt und die künftige Lebenserwartung bereits betagter Menschen steigen.

Die Altersstruktur einer Bevölkerung lässt sich anhand der sogenannten Bevölkerungspyramide – die heute jedoch mehr einem Pilz ähnelt – darstellen.

Wie die Teilabbildungen zu interpretieren sind, soll das Beispiel in Abbildung 2 für den Altersaufbau im Jahr 2018 zeigen:

2018 lebten in Deutschland ca. je 375 000 neugeborene Mädchen und Jungen. Dies ist an den Querachsen unter der Pyramide abzulesen. Geht man rechts oder links von der unteren Querachse nach oben, so erhält man die Bevölkerungsstärke nach Frauen und Männern getrennt für die jeweils höheren Jahrgänge. Je ca. 750 000 Männer und Frauen um die 55 Jahre lebten 2018 in Deutschland.

Zu Beginn des 20. Jahrhundert glich der Bevölkerungsaufbau tatsächlich noch einer Pyramide. Je jünger ein Jahrgang war, desto stärker war er besetzt. Die Menschen wurden im Durchschnitt noch nicht so alt wie heute, das ist aus der geringen Anzahl von Menschen in den betagten Altersgruppen abzulesen. In der Mitte des vorigen Jahrhunderts ist die Pyramidenform im oberen Teil des Altersaufbaus noch erhalten; der untere Teil ist stark zerklüftet durch die großen Katastrophen des 20. Jahrhunderts. Menschen, die 1910 etwa 10 bis 15 Jahre alt waren, kamen im ersten Weltkrieg (1914–1918) in das Alter, in dem Paare Kinder bekommen. 1950 waren diese Kinder, die während des 1. Weltkrieges geboren wurden 30 bis 35 Jahre alt. Dem Altersaufbau 1950 lässt sich entnehmen, dass diese Geburtsjahrgänge schwach besetzt waren: Die Pyramide ist von beiden Seiten quasi eingedrückt. Das nennt man den Geburtenausfall während des 1. Weltkrieges. Weitere Geburtenausfälle zeigen sich während der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 30er-Jahre und während des 2. Weltkrieges (1939–1945).

Betrachtet man den Altersaufbau 2018, so sieht man die Geburtenausfälle des 2. Weltkrieges an den schwach besetzten Jahrgängen der rund 73-Jährigen. Sie haben sich im Vergleich zu 1950 um 68 Jahre nach oben verschoben.

Auffällig ist nun aber, dass die jüngsten Jahrgänge 2018 deutlich schwächer besetzt sind als die älteren, vor allem die der bis 50–60-Jährigen. Das sind die sogenannten geburtenstarken Jahrgänge der 50er- und 60er-Jahre oder die – wie sie auch genannt wird – Generation der Baby-Boomer. Ab den 70er-Jahren ging es dann mit den Geburtenzahlen abwärts. Die »Pyramide« steht quasi Kopf, sie ist unten schmäler als in der Mitte.

Heute bekommt eine Frau in Deutschland im Durchschnitt 1,55 Kinder. Deutschland liegt damit nahe dem Durchschnitt in der Europäischen Union.

Noch etwas zeigt sich 2018: Die Anzahl der Menschen älterer Jahrgänge hat im Vergleich zu 1910 und auch noch zu 1950 deutlich zugenommen. Die höhere Lebenserwartung der Frauen schlägt sich in einem Frauenüberschuss bei älteren Menschen nieder. Wie die Lebenserwartung neugeborener Mädchen und Buben in etwa dem Zeitraum, den die drei ersten Pyramiden wiedergeben gestiegen ist, zeigt Tabelle 7 ( Tab. 7).

Abb. 3: Aufbau der Bevölkerung in Deutschland.Quelle: Statistisches Bundesamt – Pressestelle, Hrsg., Bevölkerung Deutschlands bis 2060 – 14. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2019

Ein in den Jahren 1901 bis 1910 neugeborenes Mädchen wurde im Durchschnitt etwa 48 Jahre alt. Ein 2016 bis 2018 geborenes Mädchen erreicht eine durchschnittliche Lebenslänge von ca. 83 Jahren. Nun kann man die Lebenserwartung nicht nur ab Geburt, sondern ab jedem beliebigen Lebensalter berechnen. Man kann

Tab. 7: Entwicklung der Lebenserwartung bei Geburt in Deutschland

ReichsgebietFrüheres BundesgebietFrühere DDRDeutschland1901/ 19101924/ 19261949/ 19511997/ 19991952/ 19531997/ 19991991/19932016/2018

also fragen, wie viele Jahre Lebenszeit einem 60-jährigen Mann oder einer 60-jährigen Frau im Durchschnitt bleiben. Auch diese sogenannte fernere Lebenserwartung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten erhöht. Generell ergibt das erreichte Lebensalter und die fernere Lebenserwartung in diesem Alter eine höhere durchschnittliche Dauer des Lebens als die Lebenserwartung bei Geburt. Wer bereits seinen 60. Geburtstag hinter sich hat, der hat die Sterbeursachen jüngerer Jahre überlebt. Dazu gehört beispielsweise die Sterblichkeit im Säuglingsalter oder die Sterblichkeit junger Erwachsener im Straßenverkehr ( Tab. 8).

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Hrsg., Statistisches Taschenbuch Gesundheit 2005, Berlin 2005, Tab. 1.5; Statistisches Bundesamt, https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=1&step=1&titel=Ergebnis&levelid=160076 8056566&acceptscookies=false#abreadcrumb (Zugriffsdatum 22.9.2020.)

Tab. 8: Entwicklung der ferneren Lebenserwartung 60-Jähriger

JahrDurchschnittliche Lebenserwartung60-jährige Frauen60-jährige Männer

Quelle:  Tab. 7.

In den letzten 48 Jahren haben 60-jährige Menschen im Durchschnitt sechs Lebensjahre hinzugewonnen. In der Gruppe der betagten Menschen nimmt der Anteil Hochbetagter zu. Inwieweit sich dieser Trend weiter fortsetzt, kann heute noch nicht gesagt werden.

Der voraussichtliche Bevölkerungsaufbau im Jahr 2060 könnte, wenn die Geburtenrate nicht steigt, aussehen wie ein Pilz ( Abb. 3). Der Schätzung des Statistischen Bundesamtes liegt die Annahme zugrunde, dass die Lebenserwartung bis 2060 um weitere vier Jahre steigt.

1.2.2       Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Unter den fünf Sozialversicherungszweigen sind drei demografiegefährdet, wie es in der Fachsprache heißt: die Renten-, die Kranken- und die Pflegeversicherung. Die gegenwärtig ausgezahlten Renten werden aus gegenwärtigen Beiträgen von Erwerbstätigen und ihren Arbeitgebern und dem Bundeszuschuss finanziert. Man nennt das Umlageverfahren der Rentenversicherung auch Generationenvertrag. Jüngere Generationen zahlen für den Lebensunterhalt Älterer; als Gegenleistung dafür erhalten sie die Gewähr, dass spätere Generationen für sie aufkommen. Ob der Generationenvertrag funktioniert oder nicht, hängt vom Zahlenverhältnis von Erwerbstätigen, also Beitragszahlern, zu Rentnern ab. Wie die Bevölkerungspyramiden zeigen, hat sich dieses Verhältnis in den vergangenen Jahrzehnten zu einem höheren Rentneranteil verschoben.

Auch zum Zahlenverhältnis der Generationen hat das Statistische Bundesamt eine Schätzung vorgelegt. Nimmt man an, das Alter erwerbsfähiger Menschen liege zwischen 20 Jahren (Berufseintritt) und 65 Jahren (Renteneintritt), dann entwickelt sich das Generationenverhältnis, ausgehend vom Jahr 2009, wie in Tabelle 9 dargestellt ( Tab. 9).

Tab. 9: Verhältnis Erwerbsfähiger und Nichterwerbsfähiger

JahrZahlenverhältnis der Generationen

1)Die Schätzungen beziehen sich auf die mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes für die demographischen Variablen Geburtenziffer, Lebenserwartung und Wanderungssaldo

Quelle: Statistisches Bundesamt, Bevölkerung Deutschlands bis 2060 – 14. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Wiesbaden 2019

Die Zahlen sind wie folgt zu interpretieren: 100 Erwerbstätige haben nach der Prognose im Jahr 2060 für 35 noch nicht und für 58 nicht mehr Erwerbstätige, zusammen 93 Nicht-Erwerbstätige, aufzukommen; im Jahr 2018 waren es noch 67 Nicht-Erwerbstätige. Noch nicht berufstätige junge Menschen leben vom Einkommen ihrer Eltern, aus diesem Einkommen zahlen die Eltern Beiträge zur Finanzierung der Renten für die ältere Generation.