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Das Standardlehrwerk vermittelt in bewährter Form die berufsspezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten für Kaufleute im Gesundheitswesen und deckt damit einen Teil der Inhalte des Lehrplanes für geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen ab. Die 10. Auflage wurde umfassend überarbeitet. Neu aufgenommen wurden u. a. die Auswirkungen der generalistischen Pflegeausbildung sowie der Akademisierung der Pflege und neuer Ausbildungsgänge, die Änderungen durch das MDK-Reformgesetz, das neue SBG XIV und aktuelle EU-Regelungen. Zudem findet die fortgesetzte Digitalisierung von Arbeitsprozessen Berücksichtigung.
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Seitenzahl: 808
Veröffentlichungsjahr: 2025
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Cover
Titelei
Vorbemerkung
Abkürzungsverzeichnis
Vorwort zur 10. Auflage
Einführung
1 Was ist Gesundheit? Wie kann man sie messen und wovon hängt sie ab?
2 Morbiditäts- und Mortalitätsstatistik in Deutschland
3 Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Gesundheit
Teil I Sozialstaat und Gesundheitswesen
1 Deutschland ist ein Sozialstaat
2 Grundprinzipien der Sozialpolitik
3 Sozialstaat und Gesundheitswesen – ein kurzer Überblick in Zahlen
3.1 Sozialbudget
3.2 Gesundheitsquote, Finanzierung der Gesundheitsausgaben
3.3 Beschäftigte – das Gesundheitswesen als Arbeitgeber
Übungsaufgaben zu Teil I
Teil II Absicherung der Risiken Krankheit, Arbeitsunfall/Berufskrankheit und Pflegebedürftigkeit
1 Die einzelnen Zweige der Sozialversicherung
1.1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
1.2 Sozialversicherung und Demografie – Probleme der Zukunft
1.3 Fazit
Übungsaufgaben zu Teil II Kapitel 1
2 Die gesetzliche Krankenversicherung
2.1 Grundprinzipien
2.2 Versicherte
2.3 Leistungen der GKV
2.4 Krankenkassen
2.5 Finanzierung – Gesundheitsfonds
2.6 Grundsatz der Beitragssatzstabilität
2.7 Selbstbeteiligung
2.8 Der Medizinische Dienst
2.9 Versicherungsschutz für Versicherte der GKV im Ausland
Übungsaufgaben zu Teil II Kapitel 2
3 Die private Krankenversicherung
3.1 Grundprinzipien im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung
3.2 Versicherte
3.3 Basistarif, Versicherungspflicht
3.4 Private Voll- und Teilversicherungen
Übungsaufgaben zu Teil II Kapitel 3
4 Soziale Pflegeversicherung
4.1 Versicherte
4.2 Pflegekassen und private Pflegeversicherung
4.3 Leistungen
4.4 Finanzierung
Übungsaufgaben zu Teil II Kapitel 4
5 Gesetzliche Unfallversicherung
5.1 Versicherte Risiken, Risikoabdeckung, Leistungen
5.2 Versicherte
5.3 Finanzierung
5.4 Träger
5.5 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Unfallverhütung – Pflichten der Unternehmer
5.6 Gesundheitspolitische Anmerkungen
Übungsaufgabe zu Teil II Kapitel 5
6 Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung als Finanziers von Gesundheitsleistungen
Teil III Berufe des Gesundheitswesens
1 Akademische Berufe
2 Kaufmännische Berufe, Dokumentationsberufe
3 Pflegerische Berufe
4 Assistenzberufe
5 Nicht-ärztliche therapeutische Berufe
6 Gesundheitshandwerker
7 Beauftragte Personen
Übungsaufgaben zu Teil III
Teil IV Leistungsbereiche des Gesundheitswesens
1 Leistungsbereiche, Gesundheitsbetriebe
1.1 Abfolge der Leistungsbereiche
1.2 Gesundheitsbetriebe – Gemeinsamkeiten, Unterschiede, umsatzsteuerliche Aspekte
Übungsaufgaben zu Teil IV Kapitel 1
2 Ambulante Versorgung
2.1 Ökonomische und rechtliche Besonderheiten des Arztberufes
2.2 Rechtliche Aspekte des Arzt-Patient-Verhältnisses
2.3 Ärztestatistik
2.4 Arten ambulanter Einrichtungen
2.5 Organisation der vertragsärztlichen Versorgung
2.6 Ertragssituation von Arztpraxen
2.7 Vergütung niedergelassener Ärzte
2.8 Regelungen für veranlasste Leistungen – Arznei- und Heilmittelrichtgrößen
2.9 Aufgaben und Bedeutung des Gemeinsamen Bundesausschusses
2.10 Mitteilungspflichten, Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
2.11 Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser
Übungsaufgaben zu Teil IV Kapitel 2
3 Krankenhausversorgung
3.1 Was ist ein Krankenhaus? – Legaldefinition
3.2 Die Krankenhauslandschaft in Deutschland im Überblick
3.3 Das Krankenhaus als Betrieb
3.4 Kennziffern der Krankenhausversorgung – Bettendichte, Verweildauer, Auslastungsgrad
3.5 Der Weg des Patienten durch die stationäre Krankenhausbehandlung
3.6 Investitionsfinanzierung im Krankenhaus
3.7 Vergütung von allgemeinen Krankenhausleistungen
3.8 Belegärztliche Leistungen
3.9 Wahlleistungen und ihre Abrechnung
3.10 Mitteilungspflichten des Krankenhauses
3.11 Zuzahlung, Abrechnungsmodalitäten, Rechte des MD
3.12 Krankenhausbuchführung – Sonderposten
Übungsaufgaben zu Teil IV Kapitel 3
4 Rehabilitation
4.1 Ziele und Definitionen des SGB IX
4.2 Rehabilitationsträger und ihre Zuständigkeit
4.3 Medizinische Rehabilitation – Leistungen und Einrichtungen
4.4 Übrige Leistungsbereiche der Rehabilitation
4.5 Grundzüge des Schwerbehindertenrechts
Übungsaufgaben zu Teil IV Kapitel 4
5 Arzneimittel, Medizinprodukte, Heil- und Hilfsmittel
5.1 Arzneimittelversorgung
5.2 Medizinprodukte
5.3 Heilmittel
5.4 Hilfsmittel
Übungsaufgaben zu Teil IV Kapitel 5
6 Pflege
6.1 Leistungsträger
6.2 Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade nach SGB XI
6.3 Antragsverfahren
6.4 Leistungsspektrum der Pflegeversicherung
6.5 Pflegeeinrichtungen
6.6 Medizinische und pflegerische Leistungen für Menschen am Ende des Lebens
6.7 Pflegebuchführungsverordnung
6.8 Grundzüge des Betreuungsrechts
Übungsaufgaben zu Teil IV Kapitel 6
7 Angebote des Versorgungsmanagements
7.1 Anliegen und Kennzeichen des Versorgungsmanagements
7.2 Grundtypen und Instrumente des Versorgungsmanagements
7.3 Versorgungsmanagement im deutschen Sozialrecht
Übungsaufgaben zu Teil IV Kapitel 7
8 Notfalldienste und Krankentransporte
8.1 Notfallrettung – Rettungskette
8.2 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
8.3 Transportleistungen
Übungsaufgaben zu Teil IV Kapitel 8
9 Öffentlicher Gesundheitsdienst
9.1 Aufgaben der Gesundheitsämter
9.2 Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Übungsaufgaben zu Teil IV Kapitel 9
Teil V Gemeinnützigkeit und Tendenzbetrieb als typische Rechtsformen von Gesundheitseinrichtungen
1 Zweckbetriebe
1.1 Rechtsformen
1.2 Steuerbegünstigung
2 Tendenzbetriebe
Übungsaufgaben zu Teil V
Teil VI Dokumentation, Datenschutz und Berichtswesen in Gesundheitsbetrieben
1 Ärztliche und pflegerische Dokumentation
1.1 Dokumentationspflicht
1.2 Begriffsdefinitionen
1.3 Zwecke der medizinischen Dokumentation, Aufbewahrungspflichten
1.4 Dokumentation mit ICD, OPS
1.5 Digitalisierung im Gesundheitswesen, elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
1.6 Datenschutz und Datensicherheit
2 Innerbetriebliches Berichtswesen – Controlling
2.1 Kaufmännisches Controlling
2.2 Medizincontrolling
2.3 Pflegecontrolling
2.4 Balanced Score Card (BSC)
Übungsaufgaben zu Teil VI
Teil VII Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Risikomanagement
1 Grundlagen, Definitionen
1.1 Qualität, Qualitätsdimensionen
1.2 Qualitätsmanagement, Qualitätsmanagementsystem, PDCA-Zyklus
1.3 Qualitätssicherung in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
2 Rechtliche Grundlagen und Forderungen in den Versorgungssektoren
2.1 Pflichten der Leistungserbringer der Gesetzlichen Krankenversicherung
2.2 Stationäre und ambulante Rehabilitationseinrichtungen
2.3 Stationäre und ambulante Pflege-Einrichtungen
3 Standardisierte Verfahren zur Bewertung von Qualität
3.1 DIN EN ISO
3.2 TQM und EFQM
3.3 KTQ
®
3.4 DIN EN 15224
3.5 QEP
®
Übungsaufgaben zu Teil VII
Teil VIII Kommunikation und Beschwerdemanagement
1 Kommunikation in Gesundheitsbetrieben
1.1 Was ist Kommunikation, wodurch wird sie beeinflusst?
1.2 Anforderungen an die Patientenkommunikation
1.3 Kundenorientierte Kommunikation
1.4 Betriebliche Kommunikation
Übungsaufgaben zu Teil VIII Kapitel 1
2 Beschwerdemanagement
2.1 Erwartung und Kundenzufriedenheit
2.2 Beschwerdemanagement
2.3 Anregungsmanagement
Übungsaufgaben zu Teil VIII Kapitel 2
Teil IX Marketing und Public Relations im Gesundheitswesen
1 Begriffsbestimmung
2 Marketinginstrumente im Gesundheitswesen
2.1 Preispolitik
2.2 Produktpolitik
2.3 Vertriebspolitik
2.4 Kommunikationspolitik
2.5 Physical Facilities / Physical Environment
2.6 Person / Personal
2.7 Process
3 Public Relations
3.1 Zielgruppenübergreifende Instrumente
3.2 Zielgruppengerechte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
3.3 PR in Krisenfällen
3.4 Rechtliche Vorschriften
4 Fundraising und Sponsoring
4.1 Social Marketing
Übungsaufgaben zu Teil IX
Teil X Materialwirtschaft
1 Beschaffung
2 Lager
3 Zusammenwirken von Beschaffung und Lager – optimale Bestellmenge
4 Entsorgung
Übungsaufgaben zu Teil X
Teil XI Die Organisation des Gesundheitswesens in der Europäischen Union
1 Staatlicher Gesundheitsdienst
2 Sozialversicherung
3 Aufgaben der Europäischen Union in Gesundheitsthemen
Übungsaufgaben zu Teil XI
Literaturverzeichnis/Internetquellen
Verzeichnis der Abbildungen und Tabellen
Übersicht Gesetze und Verordnungen
Lösungen der Übungsaufgaben
Sachregister
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Cover
Inhaltsverzeichnis
Titelseite
Impressum
Inhaltsbeginn
Die Autorinnen und Autoren
Dipl.-Volkswirtin Dr. Barbara Birkner, war langjährige Dozentin für Volkswirtschaftslehre sowie für Gesundheitsökonomie am Fernstudiengang Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld und an der Fern-FH Hamburg. Bis 2020 arbeitete sie als Referentin der Deutschen Angestellten Akademie (DAA) im Ausbildungslehrgang Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen sowie in der Weiterbildung zum/zur geprüften Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen bei der IHK München und Oberbayern und bei Sabel gGmbH München.
Dipl.-Betriebswirt, Dipl.-Wirtschaftspädagoge Ralf Biebau, ist seit 1997 freiberuflich als Dozent in der Weiterbildung zum/zur geprüften Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen und als Fachbuch-Autor tätig. Von 2013 bis Ende 2024 war er Direktor einer stationären Pflegeeinrichtung sowie Geschäftsführer von stationären und ambulanten Einrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen. Für die Industrie und Handelskammer Lüneburg/Wolfsburg sowie für die Handelskammer Hamburg ist Herr Biebau in verschiedenen Prüfungsausschüssen tätig.
Hedwig Bigler-Münichsdorfer, staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin, studierte an der TU München. Von 1992 bis 2004 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin, u. a. am Dr. von Haunerschen Kinderspital der LMU München. Seit 2005 ist sie Referentin für Kaufleute im Gesundheitswesen bei der Sabel gGmbH und bei der DAA Bayern und für geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (Sabel gGmbH und IHK-Akademie München). Frau Bigler-Münichsdorfer ist Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK München und Oberbayern für Kaufleute im Gesundheitswesen sowie für geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen.
Dipl.-Betriebswirt (FH) Jochen Gürtler, war bis 2010 Führungskraft in verschiedenen Gesundheitseinrichtungen in München, seit 1997 als Referent für verschiedene Themen aus dem Gesundheitsbereich am Klinikum Großhadern, KH Rosenheim, der Pflegeakademie München, der DAA München, dem BBW München, der Didacta, der Sabel gGmbH sowie der IHK München/Oberbayern tätig. Zielgruppe waren zukünftige Führungskräfte im Gesundheitswesen im Rahmen des Stationsleitungskurs, den Fachwirten im Gesundheits- und Sozialwesen und in der Ausbildung zum Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen.
Henner Lüttecke, M.A., ist PR-Berater und -Referent für verschiedene Kliniken und med. Fachgesellschaften, u. a. für das Klinikum Großhadern-Innenstadt sowie für die Health-Care PR-Agentur Kohtes-Klewes communication medical GmbH. Er ist Journalist und Referent u. a. mehrerer Krankenhausgesellschaften sowie bei der IHK München und der Sabel GmbH in der Weiterbildung zum/zur geprüften Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen. Seit 2014 ist er Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des kbo-Isar-Amper-Klinikum Region München mit dreizehn Standorten in Oberbayern.
10., überarbeitete Auflage
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Pharmakologische Daten verändern sich ständig. Verlag und Autoren tragen dafür Sorge, dass alle gemachten Angaben dem derzeitigen Wissensstand entsprechen. Eine Haftung hierfür kann jedoch nicht übernommen werden. Es empfiehlt sich, die Angaben anhand des Beipackzettels und der entsprechenden Fachinformationen zu überprüfen. Aufgrund der Auswahl häufig angewendeter Arzneimittel besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.
Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.
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10., überarbeitete Auflage 2026
Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Heßbrühlstr. 69, 70565 [email protected]
Print:ISBN 978-3-17-045511-5
E-Book-Formate:pdf: ISBN 978-3-17-045512-2epub: ISBN 978-3-17-045513-9
Abb. Abbildung
AbgrV Abgrenzungsverordnung
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
aG-DRG German Diagnosis Related Groups – Pflegepersonalkosten ausgegliedert
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AHB Anschlussheilbehandlung
AIDS Acquired Immune Deficiency Syndrome
AltPflAPrV Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
AMG Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
AMS Arbeitsschutzmanagementsystem
AMTS Arzneimitteltherapiesicherheit
AO Abgabenordnung
AOK Allgemeine Ortskrankenkasse
APIS Arztpraxisinformationssystem
aQua-Institut Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen
ARD Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschland
Art. Artikel
AVV Abfallverzeichnis-Verordnung
BaFöG Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAR Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Barmer GEK Barmer Gmündner Ersatzkasse (nach Fusion)
BayRDG Bayerisches Rettungsdienstgesetz
BCS Basic Command Set
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BfArM Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGH Bundesgerichtshof
BIP Bruttoinlandsprodukt
BKK Betriebskrankenkasse
BO Muster-Berufsordnung Ärzte
BPflV Bundespflegesatzverordnung
BSC Balanced Score Card
BSG Bundessozialgericht
BzgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CC Complications, co-morbidity
CIRS Critical Incidence Reporting System
COPD Chronisch obstruktive Lungenkrankheit
CP Clinical Pathway
CT Computertomographie
COVID-19 Coronavirus disease 2019
d. h. das heißt
DAK Deutsche Angestelltenkrankenkasse
D-Arzt Durchgangsarzt
DAS Datenauswertungsstelle
DCS Datenclearingstelle
DDR Deutsche Demokratische Republik
DigiG Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen
DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
DIN EN ISO Deutsches Institut für Normung Europa Norm International Standard Organisation
DKG e. V. Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
DKR Deutsche Kodierrichtlinien
DMP Disease-Management-Programm(e)
DRG Diagnosis Related Group(s)
DSB Datenschutzbeauftragter
DSGVO Datenschutzgrundverordnung (der EU)
DVG Digitale-Versorgung-Gesetz
e. V. eingetragener Verein
eAU elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
eArztbrief elektronischer Arztbrief
EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab
EEG Elektroenzephalogramm
efA elektronische Fallakte
EFQM European Foundation for Quality Management
eGK elektronische Gesundheitskarte
E-Health-G Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
EHIC European Health Insurance Card
EKG Elektrokardiogramm
Engl. Englisch
ePA Elektronische Patientenakte
ErsK Ersatzkassen
E-Rezept elektronisches Rezept
EU Europäische Union
FH Fachhochschule
FiFo first in – first out
FPfZG Familienpflegezeitgesetz
FPV Fallpauschalenvereinbarung
FQA Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher Heimaufsicht)
Fr. Französisch
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
GBE Gesundheitsberichterstattung des Bundes
G-DRG German Diagnosis Related Groups
gematik Nationale Agentur für Digitale Medizin (bis 2019 Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH)
ggf. gegebenenfalls
gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GKV Gesetzliche Krankenversicherung
GKV-WSG Gesetzliche Krankenversicherung-Wettbewerbsstärkungsgesetz
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GOÄ Gebührenordnung Ärzte
GOZ Gebührenordnung Zahnärzte
Gr. Griechisch
GRV Gesetzliche Rentenversicherung
GUV Gesetzliche Unfallversicherung
HBA Heilberufeausweis
HIV Human Immunodeficiency Virus
HWG Heilmittelwerbegesetz
ICD-10 International Classification of Diseases, 10. Revision
IfPS Institut für Patientensicherheit
IfSG Infektionsschutzgesetz
IGeL Individuelle Gesundheitsleistungen
IHK Industrie- und Handelskammer
IKK Innungskrankenkasse
InEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
inkl. inklusive
insg. insgesamt
IQTIG Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
IRENA Intensivierte Reha-Nachsorge
IV Integrierte Versorgung
Kap. Kapitel
KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
KHBV Krankenhausbuchführungsverordnung
KHEntgG Krankenhausentgeltgesetz
KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz
KI Künstliche Intelligenz
KIM Kommunikation im Medizinwesen (davor KOM-LE)
KHSG Krankenhausstrukturgesetz
KHK Koronare Herzkrankheiten
KIS Krankenhausinformationssystem
KISS Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
KKG Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
KOM-LE elektronische Kommunikation zwischen den Leistungserbringern
KrPflG Krankenpflegegesetz
KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz
KTQ Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen
KV Kassenärztliche Vereinigung
KVP Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Lat. Lateinisch
LDSG Landesdatenschutzgesetz
MDC Major Diagnostic Category
MD Medizinischer Dienst
mind. mindestens
Mio. Million(en)
MPBetreibV Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
MPG Medizinproduktegesetz
MPSV Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten
Mrd. Milliarde(n)
MRT Magnetresonanztomographie
MRSA Methicillin-resistente Staphylococcus aureus
MuG Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität
MVZ Medizinische(s) Versorgungszentrum(en)
NFDM Notfalldatenmanagement
NHS National Health Service
o. a. oben angeführt
o. ä. oder ähnlich
OECD Organisation for Economic Co-operation and Development
ÖGDG Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
OP Operation
OPS Operationen- und Prozedurenschlüssel
OSR Online-Rollout
OTC over the counter
Pat. Patient
PBV Pflegebuchführungsverordnung
PDCA plan do control act
PDL Pflegedienstleistung
PEI Paul-Ehrlich-Institut
PEPP Pauschaliertes Entgeltsystem Psychiatrie Psychosomatik
PDSG Patientendaten-Schutz-Gesetz
PflBG Pflegeberufegesetz
PK Pressekonferenz
PKV Private Krankenversicherung
PR Public Relations
ProCum Cert Zertifizierungsverfahren der konfessionellen Krankenhäuser
Q & A questions and answers
QDVS Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär
QEP Qualität und Entwicklung in Praxen
QES qualifizierte elektronische Signatur
QM Qualitätsmanagement
QPR Qualitätsprüfungsrichtlinie
QS Qualitätssicherung
QSKH Qualitätssicherung Krankenhaus
RKI Robert-Koch-Institut
RLV Regelleistungsvolumen
RöV Röntgenverordnung
SAPV Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
SGB Sozialgesetzbuch
SoFa Sozialversicherungsangestellter
sog. sogenannt
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands
sQS sektorübergreifende Qualitätssicherung
StGB Strafgesetzbuch
Tab. Tabelle
TEP Totalendoprothese
TI Telematikinfrastruktur
TSD Tausend
TQM Total Quality Management
UMS Umweltmanagementsystem
UNO United Nations Organisation
UPD unabhängige Patientenberatungsstellen Deutschlands
UV-GOÄ Gebührenordnung für Ärzte für die Leistungen und Kostenabrechnung mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern
u. v. m. und viele mehr
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
v.H. vom Hundert
VdAK Verband der Angestelltenkrankenkassen
vgl. vergleiche
VSDM Versichertenstammdatenmanagement
WBVG Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen
WG Wohngemeinschaft
WHO World Health Organisation
z. B. zum Beispiel
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen
Ziff. Ziffer
Das Buch wendet sich an Auszubildende für den Beruf des Kaufmanns/der Kauffrau im Gesundheitswesen und an Absolventen der Weiterbildung zum geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Ziffern neben den Gliederungspunkten im Inhaltsverzeichnis geben die Zuordnung zum Ausbildungsrahmenplan der Gesundheitskaufleute bzw. zum Rahmenlehrplan der Fachwirte wieder. Die berufsspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplans der Gesundheitskaufleute werden vom Inhalt des Lehrbuchs vollständig abgedeckt.
Das Gesundheitswesen gilt – nicht zu Unrecht – als ein komplexes, mitunter schwer zu durchschauendes Gebilde. Diese Tatsache ist nicht zuletzt der Fülle von Gesetzesänderungen zuzuschreiben. Seit ca. 45 Jahren erfolgt in jeder Legislaturperiode eine größere Gesundheits- und Pflegereform. Die Verfasser betrachten es deshalb auch als ihre Aufgabe, das Geschehen auf den Gesundheitsmärkten transparent zu machen. Das Buch stützt sich auf den aktuellen Rechtsstand (Juli 2024), d. h. es beinhaltet die Änderungen der einschlägigen Sozialgesetzbücher. Der Leser wird über alle relevanten Änderungen und Übergangsregelungen der betreffenden SGB informiert.
Wer als Beschäftigter in einem Gesundheitsbetrieb, als Patient, Angehöriger, Versicherter in ökonomischer und sozialpolitischer Hinsicht einen Blick hinter die Kulissen des Gesundheitswesens werfen möchte, wer die politischen und ökonomischen Hebel, die das Leistungsgeschehen steuern, kennen lernen will, wird zu diesem Buch greifen. Leser des Buches werden vertraut mit der Fachsprache des Gesundheitswesens und deren zahlreichen Kürzeln. Die Herkunft und die deutsche Übersetzung von fremdsprachigen Fachausdrücken werden den Lesern jeweils mitgegeben. Zur besseren Orientierung dient ein umfangreiches Stichwortverzeichnis.
Im ersten Teil werden die Leser mit den Grundzügen der Sozialpolitik und den einschlägigen Sozial- und Gesundheitsstatistiken vertraut gemacht. Es folgt ein Überblick über die Absicherung der Risiken bei Krankheit, Unfall/Berufskrankheit und Pflegebedürftigkeit in der Bundesrepublik. Dabei lernt der Leser auch die Unterschiede zwischen Sozialversicherung und Privatversicherung sowie künftige Herausforderungen an die Sicherungssysteme kennen. Im dritten Teil werden Berufe des Gesundheitswesens vorgestellt. Breiten Raum nimmt der vierte Teil des Buchs ein, der die einzelnen Leistungsbereiche des Gesundheitswesens – ambulante und stationäre Versorgung, Rehabilitation, Medikamente, Medizinprodukte, Pflege, Versorgungsmanagement, Notfalldienste und öffentlicher Gesundheitsdienst – beschreibt. Der Leser lernt die Angebotsformen im Gesundheitswesen, deren rechtliche Grundlagen, Finanzierung und Vergütung kennen. Viele Gesundheitsbetriebe gehören dem sogenannten Non-Profit-Sektor der Volkswirtschaft an; den dafür typischen Rechtsformen sowie den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen ist der fünfte Teil gewidmet. In den Kapiteln sechs und sieben werden die spezifischen Anforderungen erläutert, die im Gesundheitswesen an die Dokumentation und die Qualitätssicherung gestellt werden. Beschäftigte im Gesundheitswesen agieren in einem Umfeld, das besonders hohe Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit anderen Menschen erfordert. Dieser Thematik widmet sich das Kapitel acht, Kommunikation und Beschwerdemanagement. Themen der Kapitel neun und zehn sind betriebswirtschaftliche Aspekte – Marketing und Materialwirtschaft – und deren spezielle Ausgestaltung in Gesundheitsbetrieben. Im letzten Kapitel werden Gesundheitssysteme in Ländern der Europäischen Union verglichen.
Als praxisorientierte Hilfe für Lernende und Lehrende dienen ca. 100 Übungsbeispiele im Text sowie über 150 Übungsaufgaben im Anschluss an die jeweiligen Kapitel und Abschnitte. Auszubildenden Gesundheitskaufleuten und Fachwirten in Weiterbildung wird empfohlen, sich mit den wichtigsten einschlägigen Gesetzen und Verordnungen (Sozialgesetzbuch V, VII, IX, XI, XIV, Krankenhausgesetze, Berufsordnung für Ärzte), zumindest in Auszügen, direkt vertraut zu machen.
Barbara BirknerIm Mai 2025Ralf BiebauHedwig Bigler-MünichsdorferHenner LütteckeJochen Gürtler
Die Sozialversicherung ist eine deutsche »Erfindung«. Älteste Sozialversicherung ist die Krankenversicherung; sie entstand im Jahre 1883 auf Initiative des Reichskanzlers Otto von Bismarck. Allerdings war Bismarcks Sozialpolitik nicht seiner Sorge um das Wohlergehen der Arbeiter geschuldet, sondern innenpolitischem Kalkül. Während der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wuchs die Zahl der Industriearbeiter. Sie wurden jedoch nicht am Wohlstand der Besitzenden beteiligt, sondern gerieten immer tiefer in soziales Elend. Die Entlohnung war so niedrig, dass sogar Kinder arbeiten mussten, um der Familie das Überleben zu ermöglichen. Die Arbeitsbedingungen der Menschen waren sehr hart; es gab keinen Schutz gegen die Wechselfälle des Lebens. In dieser Zeit erstarkte die Arbeiterbewegung, die zunächst von Ferdinand von Lassalle als Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein konstituiert und später als sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands, die Vorläuferin der SPD, von Wilhelm Liebknecht und Karl Bebel weitergeführt wurde. Nachdem 1873 eine Wirtschaftskrise einsetzte, in deren Verlauf sich die Situation der Arbeiterfamilien weiter verschlechtere, gewannen die Sozialdemokraten immer mehr Anhänger bei den Arbeitern. Bismarck empfand dies als Bedrohung seiner Macht und verbot 1878 mit dem sogenannten Sozialistengesetz alle sozialistischen und sozialdemokratischen Zusammenschlüsse, um die »gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie« zu bekämpfen.
Bismarcks Sozialgesetzgebung diente dem Ziel, sich das Wohlwollen der Arbeiterschaft zu sichern und sie auf diese Weise von der Sozialdemokratie zu entfremden. Dies gelang ihm zwar nicht, dennoch gilt die von ihm initiierte Sozialversicherung – auch wenn sie machtpolitisch motiviert war – bis heute als wichtigster Meilenstein in der Entwicklung des deutschen Sozialstaates.
Der Einführung der Krankenversicherung folgten in zeitlicher Reihenfolge 1884 die Unfallversicherung, 1889 die Rentenversicherung zunächst nur für Arbeiter, ab 1919 auch für Angestellte. 1927, also während der Weimarer Republik kurz vor dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise, wurde die Arbeitslosenversicherung gegründet und als jüngster Zweig im Jahr 1994 die soziale Pflegeversicherung.
Sozialversicherung lässt sich verstehen als eine solidarisch organisierte Versicherung gegen die großen Risiken des Lebens. Sie ist konzipiert für Arbeitnehmer, also Menschen, die davon leben, dass sie ihre Arbeit im Produktionsprozess anbieten und dafür Entgelt erhalten. Es können aber Umstände eintreten, die es unmöglich machen zu arbeiten oder die mit großen finanziellen Belastungen verbunden sind. Wer dann nicht in der Lage ist, Einkommen aus anderen Quellen, dem Besitz von Wohnungen etwa, von Wertpapieren wie Aktien oder einer sonstigen Beteiligung an einem Unternehmen zu beziehen, der bliebe ohne Versorgung. Wer aus seinem Arbeitseinkommen die große finanzielle Belastung, die z. B. die medizinische Behandlung nach einem Unfall oder einer Krankheit mit sich bringen kann, nicht zu tragen vermag, der stünde ohne Hilfe da.
Die großen Risiken des Lebens sind zum Teil einigermaßen gut vorherzusehen, sie gehören gewissermaßen zu einer normal verlaufenden Biografie der Menschen, wie etwa das Erreichen eines Alters, in dem man aus dem Erwerbsleben ausscheidet oder das Risiko, leichte oder mittelschwere Krankheiten zu erleiden. Andere Risiken sind für den einzelnen kaum vorherzusehen, wie z. B. ein Arbeitsunfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Für eine große Gruppe von Menschen, die Arbeitnehmer, ist es aber möglich, die Wahrscheinlichkeit auch für solche Risiken zu errechnen, die für den einzelnen schwer vorherzusagen sind. Das aber ist die Voraussetzung für eine Versicherung.
Die folgende Tabelle zeigt die fünf Zweige der deutschen Sozialversicherung mit ihren wichtigsten Kennzeichen (▸ Tab. 6).
Tab. 6:Die einzelnen Zweige der Sozialversicherung (Stand 2024)
Gesetzliche Rentenversicherung(Sozialgesetzbuch VI)
Versicherte:
Arbeitnehmer (ohne Beamte), Auszubildende, Arbeitslose
Leistungen:
Sachleistungen: Medizinische und berufliche Rehabilitation
Geldleistungen: Renten:
–Altersrenten
–Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
–Renten wegen Todes (Witwen- und Waisenrenten)
Finanzierung:
Beiträge als Prozentsatz der Beitragsbemessungsgrenze werden je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragenBeitragssatz: 18,6 %Beitragsbemessungsgrenze: einheitlich 8050 € brutto pro Monat
Bundeszuschuss
Träger:
Deutsche Rentenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V)
Versicherte:
Pflichtversichert sind Arbeitnehmer (ohne Beamte), sofern ihr monatliches Arbeitsentgelt unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung (6150 € brutto pro Monat) liegt, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner, Studenten; freiwillig versichert sind Personen, deren Monatsbruttoverdienst die Pflichtversicherungsgrenze übersteigt zum Beginn des folgenden Kalenderjahres. Beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung) sind Kinder und Jugendliche sowie Ehepartner mit geringfügigem Einkommen.
Leistungen:
Sachleistungen
–zur Behandlung von Krankheiten
–zur Früherkennung von Krankheiten
–zur Verhütung von Krankheiten und deren Verschlimmerung
–der medizinischen Rehabilitation
Geldleistungen
–Krankengeld
Finanzierung:
Beitragsbemessungsgrenze 5512,50 € brutto pro Monat; Beitragssatz 14,6 %; Arbeitnehmer bzw. Rentner aus gesetzlichen Renten zahlen 7,3 %, Arbeitgeber bzw. Rentenversicherung zahlen ebenfalls 7,3 % der Bruttoentgelte bzw. Renten. Reicht einer Kasse der Beitragssatz von 14,6 % nicht aus, kann sie einen kassenindividuellen prozentualen Zusatzbeitrag erheben, der ebenso wie der Beitragssatz paritätisch von Arbeitnehmern/Rentnern und Arbeitgebern/Rentenversicherung getragen wird. 2025 liegt der durchschnittliche kassenindividuelle Beitragssatz bei 1,7 %.
Bundeszuschuss
Träger:
Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Ersatzkassen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Soziale Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI)
Versicherte:
Versicherungspflicht für alle BürgerPflichtversicherte der GKV sind pflichtversichert in der zugehörigen Pflegekasse; freiwillige Mitglieder der GKV können zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung wählen; Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte. Familienversicherung analog Krankenversicherung
Leistungen:
Sachleistungen bei häuslicher Pflege
Pflegegeld (auch in Kombination mit Sach- und teilstationären Leistungen möglich)
–Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
–Vollstationäre Pflege
Finanzierung:
Beitragsbemessungsgrenze wie GKV: 5512,50 € brutto pro Monat. Beitragssatz: 3,4 %Beiträge für Versicherte mit Kind(ern) je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern; Beiträge für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren liegen um 0,6 % höher: Arbeitnehmeranteil 2,3 %, Arbeitgeberanteil 1,7 %.Rentner tragen Beitrag allein; kinderlose Rentner, die nach dem 31. 12. 1939 geboren wurden, zahlen den um 0,6 % erhöhten Satz, also 4 %.
Abschlag bei 2 – 5 Kinder unter 25 Jahren, je Kind 0,25 %
