Kleingewerbe gründen für Anfänger - Schritt für Schritt: Wie Sie sich ganz einfach nebenberuflich selbstständig machen (inkl. wichtigen Anleitungen, Checklisten, Unterlagen und Informationen) - Markus Wehmer - E-Book

Kleingewerbe gründen für Anfänger - Schritt für Schritt: Wie Sie sich ganz einfach nebenberuflich selbstständig machen (inkl. wichtigen Anleitungen, Checklisten, Unterlagen und Informationen) E-Book

Markus Wehmer

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Beschreibung

Kleingewerbe gründen: Wie Sie unkompliziert und mit maximalem Erfolg Ihre beruflichen Träume verwirklichen und endlich Ihr eigener Chef werden – Mit allen wichtigen Anleitungen, Unterlagen, Checklisten und praktischen Ausfüllhilfen für Formulare Sind Sie in Ihrem Job längst unzufrieden und ärgern sich seit Jahren mit mangelnder Wertschätzung, schlechter Führung oder langweiliger Arbeit herum? Wollen Sie sich vielleicht mit Ihrer persönlichen Leidenschaft ein zweites berufliches Standbein aufbauen? Reizt Sie die Vorstellung, keinem Vorgesetzten Folge leisten zu müssen und stattdessen endlich selbst gestalten zu können? Dann wagen Sie unter der kompetenten Anleitung dieses Ratgebers noch heute den Sprung in die Selbstständigkeit und gründen Sie ein Kleingewerbe genau nach Ihren Vorstellungen! Denn anders, als von vielen befürchtet, ist das keine besonders komplizierte Angelegenheit, sondern lässt sich ganz einfach von jedem bewerkstelligen. Alles, was Sie dazu benötigen, sind: eine gute Idee, Motivation, Energie und natürlich umfassende Experteninformationen – und die finden Sie in diesem Buch. Von der Anmeldung über die Versicherung bis hin zur Buchführung und Mitarbeitereinstellung werden hier die wichtigsten Aspekte der Gewerbegründung leicht verständlich und sofort umsetzbar erläutert. Mit Profitipps und Hinweisen zu Risiken und Fehlerquellen, aber auch den erfolgversprechendsten Strategien umgehen Sie zuverlässig die häufigsten Stolpersteine und entwickeln ein optimales Geschäftskonzept für Ihren eigenen langfristigen Gewerbeaufbau. Also tauchen Sie ein in die Welt der Unternehmer und machen Sie die Existenzgründung zum Erfolgserlebnis! - Grundlagen zum Durchstarten: Machen Sie sich mit gesetzlichen Rahmenbedingungen, steuerlichen Voraussetzungen und möglichen finanziellen Hilfen vertraut, um auf umfassendem Expertenwissen aufbauen zu können. - Risiken und Stolperfallen: Ob Versicherung, Scheinselbstständigkeit, Insolvenz, Rechnungsfehler oder zahlungsunwillige Kunden – kennen Sie die Gefahren und beugen Sie optimal vor, um böse Überraschungen effektiv zu vermeiden. - Finanzamt, Steuer, Geschäftskonto: Erfahren Sie alles über die zahlreichen notwendigen Schritte und Maßnahmen und machen Sie dank umfangreicher Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen Einnahmen-Überschuss Rechnung, Umsatzsteuervoranmeldung & Co. zum Kinderspiel. - Mitarbeiter gesucht! Falls Sie nicht alleine tätig sein wollen, finden Sie hier alles über erfolgreiche Mitarbeitersuche, korrekte Anstellung und professionelle Leitung heraus, um Ihr Team souverän zum Erfolg zu führen. Scheuen Sie nicht länger Aufwand und Risiko der Selbstständigkeit, sondern entdecken Sie in diesem Buch, wie einfach und unkompliziert die Kleingewerbegründung tatsächlich sein kann, und machen Sie den mutigen Schritt hin zu einem beruflichen Leben in Eigenverantwortung und gestalterischer Freiheit. Verabschieden Sie sich von Bevormundung, sinnloser Tätigkeit und stupider Pflichterfüllung und genießen Sie das gute Gefühl, sich endlich uneingeschränkt verwirklichen zu können! Sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Unternehmens-Coach und freuen Sie sich auf das überwältigende Gefühl der Freiheit und Selbstverantwortung!

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Markus Wehmer ist Teil des revolutionären PEGOA Verlags und als virtueller Autor Teil des Metaverse. So ist es ihm möglich die weltweit essenziellsten Kenntnisse zahlreicher Experten und wichtiger Quellen in spannend aufbereitete und praxisnahe Ratgeber zu verwandeln, wie es eine Einzelperson nicht könnte.

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Originale Zweitauflage 2022

Copyright © by Markus Wehmer & PEGOA Verlag

Independently published | ISBN: 9798808509825

Druck/Auslieferung: Amazon oder eine Tochtergesellschaft

Alle Rechte vorbehalten.

Nachdruck, auch auszugsweise verboten.

Kein Teil dieses Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Autors in irgendeiner Form reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Inhalt

1. Das Kleinunternehmen

2. Wer sind Kleingewerbetreibende?

2.1 Kleinunternehmerregelung §19 USTG

2.2 Kleinunternehmer oder Kleingewerbe

3. Die Steuerabgaben und gesetzliche Grundlagen

3.1 Umsatzsteuer

3.2 Einkommensteuer

3.3 Gewerbesteuer

4. Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung §19 UStG

5. Haupt- oder nebenberufliche Gründung

5.1 Selbstständigkeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit

5.1.1 Arbeitslos und Nebenverdienst

5.2 Arbeitslosengeld nach missglückter Selbstständigkeit

5.3 Nebengewerbe als Rentner

5.4 Insolvenz und Kleingewerbe

6. Welche Rechtsform kann ich für mein Kleingewerbe wählen?

7. Umsatzberechnung

7.1 Umsatzsteuervoranmeldung

8. Scheinselbstständigkeit

8.1 Checkliste Scheinselbstständigkeit

9. Schritte zur Gründung eines Gewerbes

9.1 Krankenversicherung

9.2 Unternehmensbezogene Versicherungen

9.3 Geschäftskonto

9.4 Gewerbeanmeldung

9.4.1 Genehmigungs- und aufsichtspflichtige Gewerbe

9.4.2 Gewerbe mit einem Strohmann anmelden

9.5 Nach der Anmeldung bekommen Sie Post!

9.6 Elster-Zugang einrichten

9.7 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

9.7.1 Ausfüllhilfe Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

10. Rechte und Pflichten im laufenden Geschäftsjahr

10.1 Dokumentation

10.2 Checkliste administrative Organisation

10.3 Korrekte Rechnungserstellung

10.4 Fehler in der Rechnung, was nun?

10.5 Was, wenn ein Kunde nicht zahlt?

10.6 Einnahmen-Überschuss-REchnung (EÜR)

10.6.1 Ausfüllhilfe EÜR

10.7 Einkommensteuererklärung über Elster

10.7.1 Checkliste für die Einkommensteuererklärung

10.8 Prüfung durch das Finanzamt

11. Kleingewerbe mit Mitarbeitern

11.1 Eingliederungszuschuss

11.2 Studentische Aushilfen/Minijobber

11.2.1 Kurzfristige Aushilfen/Minijobber

11.3 Beschäftigung im Übergangsbereich

11.4 Zeitarbeit

11.5 Einstellen von Mitarbeitern über 450 €/Teilzeit/Vollzeit

11.6 Wie finde ich eine Aushilfe oder einen Mitarbeiter?

11.7 Chef sein ist nicht immer einfach

12. Kleingewerbe mit Auslandsgeschäften

13. Wie finde ich einen guten Steuerberater?

14. Gewerbe-Ummeldung

15. Abmeldung des Gewerbes

15.1. Das Gewerbe ruhend melden

16. Finanzielle Hilfen für Gründer

17. Mögliche Gründe, warum Selbstständige scheitern

18. Der Businessplan

18.1 Tipps zum Erstellen des Finanzplans

18.2 Wie mache ich eine Marktanalyse?

19. Tipps zur Selbstorganisation

20. Geschäftsideen ohne oder mit wenig Startkapital

21. Existenzgründung in Zeiten von Corona

22. Glossar

1. Das Kleinunternehmen

E

in Kleinunternehmer macht sein Testament. „Wenn ich sterbe, soll meine Leiche verbrannt werden.“ Der Notar fragt: „Und die Asche?“ Antwort: „Die schicken Sie ans Finanzamt, mit dem Vermerk: Nun habt ihr alles!“ Wie Sie an diesem sarkastischen Witz erkennen können, hält sich hartnäckig der Mythos, Deutschland wäre im weltweiten Vergleich einzigartig in der Abgaben- und Steuerlast und in keinem Land der Welt würde den Bürgern so tief in die Tasche gegriffen. Gerade Selbstständigen würden bürokratische Hürden und Auflagen den Weg in die Unabhängigkeit erschweren.

Deutschland ist keineswegs ein Hochsteuerland, denn im internationalen Vergleich liegt die Bundesrepublik eher im Mittelfeld. Wenn Sie den Weg in die (Teil-) Selbstständigkeit gehen möchten, bedarf es allerdings einer guten Vorbereitung und eines Basiswissens, das ich Ihnen vermitteln möchte, damit Sie gut vorbereitet sind und Fehler vermeiden, denn gerade im Umgang mit dem Finanzamt passt der Ausspruch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Haben Sie gewusst, dass 2,6 Mio. Kleinstunternehmen in Deutschland existieren (Stand 2018) und fast 99,4 % kleine oder mittelständische Unternehmen den Gesamtanteil aller Unternehmen ausmachen?1

Auf der Suche nach einem nebenberuflichen Einkommen oder als erster Schritt für Gründer erfreut sich das Kleinunternehmen steigender Beliebtheit. Als Unternehmen wird eine organisierte Institution bezeichnet, die das Ziel hat, Gewinne zu erwirtschaften. Wie der Name sagt, handelt es sich bei einem Kleinunternehmen um die kleinste Einheit, wobei sich die Namensgebung lediglich auf das zu erzielende Einkommen oder die Mitarbeiteranzahl bezieht. Als rechtlich verbindliche Unternehmensform gibt es diesen Titel nicht. Um dennoch eine Unterscheidung vornehmen zu können, orientieren wir uns hier an der Definition der Europäischen Kommission für die kleinen und mittelständigen Unternehmen, kurz KMU genannt. Kleinstunternehmen werden dort mit max. 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis max. 2 Mio. Euro definiert, Kleinunternehmen mit max. 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 10 Mio. Euro. Wichtige Ausnahmen bilden die Kleinunternehmerregelung und das Kleingewerbe, denn für diese gelten zwei eigenständigeSonderregelungen.

Wer insgeheim gehofft hat, ein Kleingewerbe sei eine „Kleinigkeit“ in Sachen Rechte und Pflichten, wird feststellen, dass Erleichterungen in der steuerlichen Führung und Registrierung winken, aber dennoch eine saubere Buchführung und pünktliche Meldungen und Zahlungen an das Finanzamt verlangt werden. Einem gewissen Maß an bürokratischem Aufwand werden Sie sich also nicht entziehen können. Im weiteren Verlauf wird sich aber der Schleier lüften und Sie erhalten zahlreiche Erläuterungen, Tipps und Tricks, die Ihnen helfen werden, diese Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Institutes von Dezember 2019 geht nur jeder zweite Deutsche gern zur Arbeit. Jeder Dritte ist mit seinem Vorgesetzten so unzufrieden, dass er in den letzten 12 Monaten über eine Kündigung nachdachte. Von den rund 1000 Befragten gaben 28 % mangelnde Wertschätzung und unzulängliche Kommunikation als Unzufriedenheitsgrund mit den Vorgesetzten an. Vier von fünf Arbeitnehmern spüren die direkte Auswirkung von Stress und Unzufriedenheit nach der Arbeit und leiden unter Schlafstörungen, Anspannung und Unruhe. Mangelnde Motivation und absteigende Produktivität sind die Folgen für deutsche Unternehmen. Verhaltensmediziner sind sich einig, dass ein unglücklich machender Arbeitsplatz das Risiko für Herz- und Kreislauferkrankungen und depressive Leiden verdoppelt. Mangelnde Aufstiegschancen, wenig Belohnungen oder Lob für geleistete Arbeit, Angst um den Arbeitsplatz und fehlende nachhaltige Sinnhaftigkeit des Jobs frustrieren auf Dauer. Wen wundert es, dass sich eine Vielzahl von Angestellten danach sehnen, lieber selbst etwas zu gestalten als „gestaltet zu werden“? Wenn sich neben dem Job eine Gelegenheit bietet, seine eigene Kreativität auszuleben, sich frei ohne Regularien „von oben“ zu organisieren und unmittelbar dafür die Früchte zu ernten, kann das einen enormen Motivations-schub auslösen und tiefe Befriedigung geben.

Etwas in Eigenregie zu „unternehmen“, um finanzielle Vorteile zu erwirtschaften, ist so alt wie die Menschheit selbst. Der erste namentlich erwähnte Unternehmer lebte in Babylon und wurde mit Zwiebeln erfolgreich. In Keilschrift ist überliefert, wie er beobachtete, dass die Bauern Zwiebeln für den Eigenverbrauch anbauten, jedoch nicht auf dem Markt verkauften. So wurde die Idee des Zwischenhändlers geboren.2 Wenn Sie sich gerade mit der Idee einer Selbstständigkeit beschäftigen bzw. sich eine zusätzliche Einnahmequelle eröffnen möchten, haben Sie vielleicht schon ein wenig recherchiert oder sich eingelesen. Nicht selten erfahren der anfängliche Enthusiasmus und der Unternehmergeist dabei einen Dämpfer, da viele Fachbegriffe den Ratsuchenden entmutigt und verwirrt zurücklassen. Ratgeber gibt es viele, aber oft werden zentrale Themenbereiche nicht hinreichend erklärt oder ganz ausgelassen. Nicht jeder kann in seinem Lebenslauf auf Erfahrungen im Steuerrecht zurückgreifen oder kennt sich in der Administration einer Organisation, wie z. B. eines Büros, aus. Vielleicht scheuen Sie die bürokratischen Schritte oder brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Formularen. Ich möchte Ihnen Mut machen, denn hier finden Sie alle Schritte in leicht verständlicher Weise – und auch für den Laien nachvollziehbar – erklärt. Im Nachhinein werden Sie viel-leicht erstaunt sein, wie unkompliziert Sie Ihre Gründung durchgeführt haben, und können bald mitreden, wenn Sie sich im Kreise von Selbstständigen unterhalten.

Kleinunternehmer sein und werden können Existenzgründer, Start-Ups, Familienbetriebe, Freiberufler, Franchise-Unternehmer, aber auch ALG-I-Empfänger (deren selbstständige Nebeneinkünfte bis zu einer Obergrenze nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden und die somit weiterhin Arbeitslosengeld beziehen können, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen), Empfänger von Grundsicherung (Hartz-IV) und Rentner (die sich innerhalb der Umsatzgrenze bewegen), Hausfrauen und Berufstätige.

Jede Person mit einer Idee, einer Vision oder einer Leidenschaft kann zu einem Unternehmer werden, auch Sie! Ob Sie dabei erfolgreich sind, hängt unter anderem von einer guten Vorbereitung ab. Sind Sie bereit für den Ausflug in das Steuerrecht?

2. Wer sind Kleingewerbetreibende?

J

ede eigenverantwortlich unternehmerische Tätigkeit wird als Gewerbe bezeichnet. Dazu zählen Industrie- und Handwerksbetriebe, Händler aller Art und die meisten Dienstleistungen. Die allgemeinen Regeln für den geschäftlichen Umgang sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, für Kaufleute finden sich die speziellen Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB). Vorab eine gute Nachricht: Als Kleingewerbe brauchen Sie sich weder in das Handelsregister eintragen zu lassen noch müssen Sie die meisten Gesetze und Pflichten von Kaufleuten beachten.

In der Regel handelt ein Kleingewerbe im geringen Umfang und nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Das HGB definiert als Kleingewerbe alle Unternehmensformen, die einen „nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern“ (§1, Absatz 2, HGB), daraus ergibt sich die Tatsache, dass nur natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ein Kleingewerbe gründen können. Als anschauliches Beispiel wäre hier eine Eisdiele, ein Kiosk oder eine Gaststätte zu nennen, die keine Buchhaltung im Sinne der doppelten Buchführung einrichten muss. Aus dieser etwas offenen Umschreibung ergibt sich weder im HGB noch in der Gewerbeordnung (GewO) eine offizielle Rechtsbezeichnung mit dem Namen „Kleingewerbe“, es ist lediglich ein umgangssprachlicher Name für ein kleines Gewerbe bzw. eine kleine Unternehmensgründung.

Ein Kleingewerbe lässt sich in der Regel schnell und einfach gründen und anmelden und ist ideal für nebenberufliche Gründer/-innen, denn die vereinfachte Buchführung erleichtert Ihnen den Umgang mit dem Finanzamt und spart Ihnen Zeit. Es gibt Berufsgruppen, die zwar selbstständig tätig sind, aber nicht unter einem Gewerbe geführt werden dürfen. Es handelt sich dabei um alle freiberuflichen Tätigkeiten sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Freiberufler sind z. B. Ärzte, Journalisten, Steuerberater, Notare und Künstler.

Typische Kleingewerbe sind z. B. Schuhmacher, Änderungsschneidereien, kosmetische und mobile kosmetische Dienstleister wie etwa Fußpflege, Ernährungsberater und Gastwirtschaften.

2.1 Kleinunternehmerregelung §19 USTG

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung im Umsatzsteuergesetz (UStG) und richtet sich an Kleinunternehmer mit dem Zweck, diese von der Umsatzsteuervoranmeldung, die im Zuge der Regelbesteuerung monatlich zu erklären ist, zu befreien. Unternehmen mit geringen Umsätzen haben somit eine bürokratische Erleichterung und werden weitestgehend wie Nichtunternehmer behandelt. Als Unternehmer dürfen Sie sich für diese Anwendungsform entscheiden, müssen es aber nicht. Die Kleinunternehmerregelung darf nur in Anspruch nehmen, wer im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Gesamtumsatz und im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz (Stand 2021) generiert hat bzw. voraussichtlich generieren wird.

Ein Augenmerk sollten Sie darauf legen, dass Umsatz nicht mit Gewinn gleichzusetzen ist. Ihr Umsatz ist lediglich die Summe an Einnahmen, die Ihr Unternehmen erzielt hat. Da in der Regel laufende Kosten und Geschäftsausgaben für Ihre gewerbliche Tätigkeit anfallen, schmälern diese Ihren Gewinn, der am Ende übrigbleibt, wenn die betrieblichen Ausgaben abgezogen werden.

Befinden Sie sich in der Neugründung Ihres Gewerbes, können Sie im Gewerbeschein oder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen. Haben Sie bereits gegründet und sind gewerblich tätig, dann können Sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt aufsetzen, in dem Sie darum bitten, von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln. Das Finanzamt überprüft dann, ob Sie die Voraussetzungen nach §19 UStG erfüllen.

2.2 Kleinunternehmer oder Kleingewerbe

Kleingewerbe müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen und sind aufgrund der überschaubaren Geschäftsgröße keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches. Sehr zum Vorteil, denn daraus entsteht keine Verpflichtung zur doppelten kaufmännischen Buchführung und sie müssen auch keine Bilanzen erstellen. Für das gewerbliche Geschehen gelten die Regelungen und Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuervorschriften.

Kleinunternehmer können Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte sein, die den Vorjahresumsatz von 22.000 € nicht überschritten haben und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 € umsetzen.

Alle von der Umsatzsteuer betroffenen Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind Kleingewerbetreibende. Aber nicht alle Kleingewerbetreibende sind gleichzeitig auch Kleinunternehmer im Sinne der bereits angesprochenen Regel des Umsatzsteuergesetzes. Ein Kleingewerbe gilt nur so lange als Kleinunternehmen, wie die maximale Umsatzgrenze eingehalten wird.

3. Die Steuerabgaben und gesetzliche Grundlagen

A

ls angehender Kleinunternehmer sollten Sie mit den wichtigsten Steuerarten vertraut sein, insbesondere mit jenen, mit denen Sie während Ihrer gewerblichen Tätigkeit in Berührung kommen. Jeder fragt sich mindestens einmal im Leben, warum überhaupt Steuern entrichtet werden müssen. Nun, das ist ganz einfach auf den Punkt gebracht: Steuern sind die Haupteinnahmequelle des Staates. Die Bundesrepublik Deutschland verwendet die vom steuerpflichtigen Bürger erhaltenen Leistungen u. a. für die Finanzierung von öffentlichen Institutionen, wie z. B. der Polizei, Universitäten, Verteidigung, Flughäfen, Bereitstellung von kulturellen Einrichtungen wie etwa Freibäder und Konzerthäuser, für die Erneuerung und das Angebot von Infrastruktur wie Straßen oder Brücken, aber auch für Sozialleistungen oder für die Rückzahlung von Staatsschulden. Jeder trägt zum Steuerertrag bei, entweder als Arbeitnehmer oder Unternehmer mit seinen direkten Steuern, die über das Einkommen oder den Gewinn abgeführt werden, oder als Verbraucher durch den Kauf von Waren bzw. die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

Jeder Arbeitnehmer bezahlt auf Lohn und Gehalt Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Selbstständige zahlen auf den Gewinn, den sie durch ihre Tätigkeit erwirtschaften, Einkommensteuer. Rentenbezüge werden seit 2005 ebenfalls schrittweise besteuert. Das Finanzamt ist, salopp gesagt, Geldeintreiber für den Staat und wie diese Steuereinnahmen aufgeteilt werden, ist im Grundgesetz (§106 GG) geregelt: Den Großteil teilen sich Bund und Länder, der Rest wird auf die Kommunen verteilt. Da es dem Gesetz nach keine zweckgebundene Steuerverwendung gibt, legt die Bundesregierung jährlich einen Bundeshaushalt fest, damit jedes Ministerium ein Budget erhält, über das es verfügen kann. Um einen mehr oder weniger sinnvollen Einsatz von Steuermitteln zu gewährleisten, überprüfen Behörden (die sogenannten Bundes- und Landesrechnungshöfe) die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, jedoch nur in beratender Funktion.

Insgesamt gibt es fast 40 unterschiedliche Steuerarten in Deutschland, die vom Bund, den Ländern oder den Gemeinden erhoben werden. Einige Ihnen bekannte Bundessteuern sind z. B. die Energiesteuer, die Tabaksteuer oder die Kfz-Steuer; zu den Landessteuern gehören u. a. die Biersteuer und die Erbschaftssteuer. Zu den Gemeindesteuern, von denen jeder schon einmal gehört hat, zählen die Hundesteuer und die Grundsteuer, aber auch die Gewerbesteuer.

Steuern gab es übrigens bereits in der Antike. Im 3. Jahrtausend vor Christi findet man die ersten Belege über Abgaben in Ägypten. Es gab hier schon die ersten Staatsbediensteten, die die Einnahmen aus der Ernte oder dem Nil-Zoll verwalteten. In derselben Zeitepoche entrichteten Bürger in Mesopotamien Abgaben auf Viehhaltung und Fischfang. Im expandierenden Römischen Reich sehen wir einen Vorläufer unserer heutigen zahlreichen Steuergesetze, denn damals gab es bereits unzählige Steuerarten. Im Mittelalter war es der „Zehnt“, zehn Prozent Abgabe als Geld-, Dienst- oder Naturalleistung.

3.1 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, die in der Regel auf alle Konsumausgaben und Dienstleistungen aufgeschlagen wird und vom Endverbraucher bezahlt wird. Als Unternehmen handeln Sie im Auftrag des Finanzamtes und erheben diese Steuer, um sie in dessen Auftrag an das Finanzamt abzuführen. Bezahlt wird sie von Ihrem Kunden oder dem Verbraucher bzw. Konsumenten. Für Unternehmer ist der Betrag weder Ertrag noch Aufwand, daher spricht man in der Buchhaltung von einem durchlaufenden Posten. Vielleicht haben Sie schon von der Vorsteuer gehört, die zusammen mit der Umsatzsteuer oft unter dem Begriff Mehrwertsteuer (MwSt.) zusammengefasst wird. Mehrwertsteuer ist mit der Umsatzsteuer identisch und wird im deutschsprachigen Raum als Synonym verwendet.

Als Unternehmer benötigen Sie Betriebsmittel oder Dienstleistungen, um Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und die Kosten der Anschaffung bzw. Bezahlung können Sie als Vorsteuer geltend machen. Die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer auf diese Einkäufe werden Ihnen vom Finanzamt erstattet. Sie als Unternehmen sind somit vorsteuerabzugsberechtigt. Im Grunde handelt es sich um ein- und dieselbe Steuer, die unterschiedliche Namen hat, je nachdem, wer sie bezahlen muss. Als Unternehmer wird auf Ihre Einnahmen Umsatzsteuer erhoben, Sie bezahlen Vorsteuer an Ihre Lieferanten und aus Sicht Ihrer Lieferanten ist die Vorsteuer die Umsatzsteuer.

In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 % auf Waren und Dienstleistungen. Ausgenommen sind folgende Kategorien, die mit 7 % besteuert werden:

Milch- und Milchgetränke

Lebensmittel

Bücher, Zeitungen und Magazine

Eintrittskarten für Theater, Museum und Konzerte

Übertragung von Urheberrechten

Hotelübernachtungen

Personennahverkehr

Weiterhin bestehen Ausnahmen für land- (10,7 % Umsatzsteuer) und forstwirtschaftliche (5,5 % Umsatzsteuer) Betriebe und besondere Unternehmen wie Personenvereinigungen oder Körperschaften.

Steuerpflichtige Unternehmen leisten monatlich oder vierteljährlich eine Vorauszahlung der eingenommenen Umsatzsteuer an das Finanzamt. Diese Vorleistung errechnet sich aus der in der jeweiligen Zeitspanne eingenommenen Umsatzsteuer aus Umsätzen minus der gezahlten Vorsteuer aus Einkäufen. Dies ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Beispiel: Eine Schönheitsfarm bietet Gesichtsbehandlungen für 100 € an, darauf kommen 19 % Umsatzsteuer, der Preis für den Kunden beträgt also 119 €. Die 19 € muss das Unternehmen an das Finanzamt abführen. Für die kosmetischen Behandlungen bezieht das Unternehmen Gesichtsmasken von einem Kosmetikhersteller und kauft diese auf Rechnung – ebenfalls vom Hersteller mit 19 % Umsatzsteuer belegt – ein. Die Schönheitsfarm kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Laut Umsatzsteuergesetz (UStG) sind selbstständige Freiberufler und Gewerbetreibende umsatzsteuerpflichtig, ebenso wie Handelsunternehmen und Gewerbebetriebe. Als Einzelunternehmen oder Kleingewerbetreibender sind Sie grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, es sei denn, Sie entscheiden sich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Haben Sie sich für Letztere entschieden, sind Sie auch nicht vorabzugssteuerberechtigt. Gänzlich umsatzsteuerbefreit sind u. a. nach §4 UStG folgende Freiberufler und Unternehmen:

Unternehmen, die ins Ausland liefern

See- und Luftverkehrsunternehmen

Kreditvermittlungen und Versicherungsverkäufe

Leistungen von Ärzten und Zahnärzten, Hebammen und Physiotherapeuten

Krankentransporte

Betreuungs- und Pflegeleistungen

Leistungen von Schulen und Bildungsträgern

Verkauf von Grundstücken

3.2 Einkommensteuer

Jeder Unternehmer (wie auch jeder Angestellte) muss jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Einkommensteuer wird vom Staat jeder natürlichen Person auferlegt, auf verschiedene Arten von Einkommen. Bezieht sie sich nur auf ein Einkommen aus einer angestellten Tätigkeit, kennen wir sie als Lohnsteuer.