Know Your Customer bei der Geldwäsche-Bekämpfung in Kreditinstituten - Sven Fus - E-Book

Know Your Customer bei der Geldwäsche-Bekämpfung in Kreditinstituten E-Book

Sven Fus

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Beschreibung

Erklärtes Ziel des Autors ist es, die regulatorischen Rahmenbedingungen für deutsche Kreditinstitute im Rahmen der Geldwäsche-Bekämpfung zu erarbeiten und aufzuzeigen, wie das „Know Your Customer“-Prinzip in Banken prozessual und gesetzeskonform umgesetzt wird. Dazu nutzt er die deduktive Methode. Zusätzlich zeigt er anhand von Modellen die Durchführung von Geldwäsche auf. Im empirischen Teil greift er schließlich Teile der aktuellen BearingPoint Studie „Status quo und Entwicklung bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen“ auf. Dazu stellt der Autor zunächst unterschiedliche Modelle für Geldwäsche vor und kommentiert diese. Zudem beleuchtet er den Bezug zu einem großen Teil der Täterschaft, der transnationalen organisierten Kriminalität. Das Ausmaß der Geldwäsche und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen werden ebenfalls demonstriert. Anschließend widmet sich die Arbeit dem rechtlichen Kontext der Geldwäsche, in Deutschland im Rahmen des § 261 des Strafgesetzbuchs. Darauf aufbauend wird das „Know Your Customer“-Prinzip erläutert und die Umsetzung in deutschen Banken aufgezeigt sowie die spezifischen Produkt-, Länder-, Branchen- und Kundenrisiken untersucht. Außerdem wird der Prozess bei der Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung wie auch die laufende Überprüfung von bestehenden Geschäftspartnern veranschaulicht. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf die zukünftigen regulatorischen Änderungen, wie die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie und der EU-Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung in Bezug auf KYC, gegeben. Aus dem Inhalt: - Geldwäsche; - Know Your Customer; - organisierten Kriminalität; - Terrorismusfinanzierung; - money laundering

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Seitenzahl: 114

Veröffentlichungsjahr: 2017

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Problemstellung, Zielsetzung und Forschungsfrage

1.2 Vorgehensweise

2 Geldwäsche

2.1 Ablaufmodelle

2.2 Organisierte Kriminalität

2.3 Ausmaße und Auswirkungen

2.4 Entwicklung der Geldwäsche-Bekämpfung

3. Rechtliche Grundlagen

3.1 Aktuelle Gesetzeslage

3.2 Ausblick

4 Know Your Customer

4.1 Sorgfaltspflichten

4.2 Risiken

4.3 Prozess

4.4 Zukünftige KYC-Regulatorik

4.5 BearingPoint-Studie

5 Fazit und Ausblick

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Drei-Phasen-Modell

Abbildung 2: Stufen-Modell

Abbildung 3: Vier-Sektoren-Modell

Abbildung 4: Panama Papers – Für deutsche Banken gegründete Mossack Fonseca-Briefkastenfirmen 2015

Abbildung 5: Erlöse aus transnationaler organisierter Kriminalität (2003-2009)

Abbildung 6: Verteilung der Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität 2015

Abbildung 7: Geldwäsche-Bedrohung in Europa

Abbildung 8: Expertenbefragung zur Entwicklung des Geldwäsche-Volumens

Abbildung 9: Financial Secrecy Index – Ranking weltweiter Schattenfinanzzentren 2015

Abbildung 10: Wirtschaftlich Berechtigte

Abbildung 11: Kundenannahme-Prozess

Abbildung 12: Größenklassen

Abbildung 13: Sektorzugehörigkeit

Abbildung 14: Sektorzugehörigkeit nach Bilanzsumme

Abbildung 15: Anzahl Mitarbeiter AML, CTF, Fraud im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiteranzahl

Abbildung 16: Nutzen des Registers für wirtschaftlich Berechtigte nach Bilanzsumme

Abbildung 17: Nutzen des Registers für wirtschaftlich Berechtigte nach Sektor

Abbildung 18: Zusatzaufwand PEP-Konkretisierung nach Bilanzsumme

Abbildung 19: Prüfung PEP-Eigenschaft

Abbildung 20: Kundenrisikobewertung anhand von Prüfungen nach Sektoren

Abbildung 21: Chancen und Risiken in der Identitätsprüfung

Abbildung 22: Rückmeldung von Verdachtsmeldung nach Bilanzsumme

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:Anzahl der Verdachtsmeldungen gemäß GwG nach Hinweisgebern

Tabelle 2: Drittländer mit hohem Risiko (nach Verordnung C(2016) 4180)

Tabelle 3: Gleichwertige Drittländer

1 Einleitung

11,5 Mio. Dokumente, 2,6 Terrabyte Daten, 214.000 Briefkastenfirmen. Drei Zahlen, die für die „Panama Papers“ stehen. Interne vertrauliche Unterlagen des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca gelangten an die Süddeutsche Zeitung, die die Dokumente gemeinsam mit dem International Consortium for Investigative Journalists auswertete. Vierhundert Journalisten arbeiteten sich durch E-Mails, Briefe, Rechnungen und Verträge, die von 1977 bis 2016 reichten. Die Authentizität der Unterlagen musste mit Urteilen von Gerichten, Aussagen von Zeugen und öffentlichen Registern abgeglichen werden. Erstmalig publizieren die kooperierenden Journalisten am 03.04.2016 ihre Ergebnisse. Die Recherchen ergaben, dass systematisch mit Hilfe von Anwälten, Vermögensverwaltern und Banken Briefkastenfirmen gegründet worden sind, um Geschäfte zu verschleiern. Unter den Betroffenen fanden sich Prominente, Politiker und Kriminelle. Mossack Fonseca verkaufte Firmen, stattete sie mit Scheindirektoren aus und verschleierte den tatsächlichen Inhaber des Unternehmenskonstrukts. Die Inhaber nutzen diese Konstrukte, um Steuern zu hinterziehen, Sanktionen zu brechen oder Geld zu waschen. Acht Monate nach der Veröffentlichung wurden in zumindest 79 Ländern Ermittlungen gegen Mossack Fonseca oder ihre Kunden eingeleitet, Verdächtige festgenommen oder Untersuchungsausschüsse gebildet. „Wir sehen Firmen aus den Panama-Papers nicht nur im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, sondern auch mit Terrorismus, russischen Verbrechergruppen, Drogenhandel, Menschenhandel, illegaler Einwanderung und Cyberkriminalität“, meint Simon Riondet von Europol zu den Untersuchungen in Bezug auf die Panama Papers.[1]

Geldwäsche ist historisch gesehen eine relativ junge Straftat. Die Ursprünge liegen in den Vereinigten Staaten in den zwanziger Jahren. Unterwelt-Größen wie Al Capone und Meyer Lansky machten während der Prohibition Geld mit Prostitution, Glückspiel und illegalem Handel mit Alkohol. Geld aus Verbrechen wurde legal verdientem Geld in Unternehmen, wie Al Capones Waschsalons, beigemischt und verschleiert. Lansky ging einen Schritt weiter und internationalisierte die Geldwäsche mit Hilfe von Banken fernab der Heimat. Von Anfang an waren Banken als Schnittstelle für das Einbringen krimineller Gelder im Finanzsystem wichtig. Als Reaktion auf Geldwäsche ist ihre Bekämpfung naturgemäß noch jünger. In Deutschland ist der Strafbestand der Geldwäsche in § 261 des Strafgesetzbuchs am 22.09.1992 in Kraft getreten. Seit jeher kommen Banken in der Bekämpfung und Prävention eine tragende Rolle in der Gesetzgebung zu.

Geldwäscher nutzen die Globalisierung unserer Welt ebenfalls für ihre Zwecke. Der freie grenzüberschreitende Handel, globale Finanzmärkte und moderne Technologien, wie z. B. Blockchain, bieten nicht nur Chancen, sondern bergen auch Risiken aufgrund der Nutzung durch transnationale organisierte Kriminalität. Als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt ist Deutschland als Wirtschaftsstandort und Finanzplatz nicht nur für legale Unternehmungen interessant, sondern bietet auch großes Potential für kriminelle Organisationen.

1.1 Problemstellung, Zielsetzung und Forschungsfrage

Erklärtes Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die regulatorischen Rahmenbedingungen für deutsche Kreditinstitute im Rahmen der Geldwäsche-Bekämpfung zu erarbeiten und aufzuzeigen, wie das „Know Your Customer“-Prinzip in Banken prozessual und gesetzeskonform umgesetzt wird. Dazu wird die deduktive Methode genutzt. Zusätzlich wird anhand von Modellen die Durchführung von Geldwäsche aufgezeigt. In einem empirischen Teil der Arbeit werden Teile der aktuellen BearingPoint Studie „Status quo und Entwicklung bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen“ aufgegriffen.

1.2 Vorgehensweise

Im zweiten Kapitel werden zunächst unterschiedliche Modelle für Geldwäsche vorgestellt und kommentiert. Anhand des Ablaufmodells der amerikanischen Zollbehörde werden drei Phasen aufgezeigt, die die Vorgehensweise der Geldwäsche darstellen. Zudem wird der Bezug zu einem großen Teil der Täterschaft, der transnationalen organisierten Kriminalität beleuchtet. Das Ausmaß der Geldwäsche und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen werden ebenfalls demonstriert. Ferner wird die Geschichte der relativ jungen Straftat und derer Bekämpfung veranschaulicht.

Das dritte Kapitel widmet sich dem rechtlichen Kontext der Geldwäsche. In Deutschland tangiert Geldwäsche das Strafrecht im Rahmen des § 261 des Strafgesetzbuchs. Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten bzw. Geldwäschegesetz zeigt als lex specialis, also Spezialgesetz, Verpflichtungen für Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche in Banken auf. Dazu gehört die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten oder die Meldung von verdächtigen Aktivitäten. Das Gesetz über das Kreditwesen bzw. Kreditwesengesetz beinhaltet spezielle Regelungen für Kreditinstitute, wie das Monitoring von Transaktionen in IT-Systemen.

2 Geldwäsche

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs Geldwäsche gibt es nicht. Im Rahmen der Studie „The amounts and the effects of money laundering“ der Utrecht School of Economics wurden achtzehn unterschiedliche Definitionen identifiziert, die von juristischen, wirtschaftlichen oder politischen Organisationen stammen und unterschiedliche Sichtweisen aufweisen. Vereinfachend wird unter Geldwäsche das verdeckte Einschleusen illegal erworbener Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf verstanden. Für die gängigsten Definitionen aus dem wirtschaftlichen oder kriminologischen Bereich wird folgende Auslegung genutzt:[2]

„Money Laundering is he process by which one conceals the existence, illegal source, or illegal application of income, and disguise that income to make it appear legitimate.“ [3]

Demnach sind die beiden Kerneigenschaften des Geldwäschebegriffs einerseits die illegale Herkunft der Vermögensgegenstände und andererseits die Handlungen, die getätigt werden, um den Vermögensgegenständen einen legalen Anschein zu verschaffen.[4]

2.1 Ablaufmodelle

Bei der Analyse von aufgedeckten Geldwäsche-Fällen hat sich gezeigt, dass Prozessabläufe und Handlungsmuster wiederholt werden, diese somit verallgemeinert werden können und auf Modelle abstrahiert werden können, die typische Abläufe und Techniken systematisch beschreiben. Phasenmodelle stellen die Geldwäsche-Handlungen als lineare zeitliche Abfolge dar.

In der Literatur findet sich das zweiphasige Modell des Kriminologen Paolo Bernasconi. Er unterscheidet zwischen technischen (Geldwäsche ersten und zweiten Grades), geographischen und zeitlichen Aspekten. In der Geldwäsche ersten Grades werden die illegal erworbenen Vermögenswerte, zumeist Bargeld, zum ersten Mal gewaschen. Danach erfolgt die Geldwäsche zweiten Grades, in der die Vermögenswerte, die noch einen sachlogischen Zusammenhang zur Vortat besitzen, durch weitere Transaktionen die Nachverfolgbarkeit zur illegalen Herkunft verlieren und in den legalen Wirtschaftskreislauf reintegriert werden. In geographischer Hinsicht unterscheidet das Modell zwischen dem Land des Handels, in dem Produktion, Veredelung und Vertrieb des illegalen Guts durchgeführt werden, und dem Land der Geldwäsche, zumeist in internationalen Finanz- und Offshore-Zentren.[5]

Als verbreitetes Modell wird das dreiphasige Modell des U. S. Customs Service in der Literatur beschrieben und in internationalen Organisationen, die sich mit der Geldwäsche befassen, wie z. B. der United Nations Organisation, dem International Monetary Fund und der Financial Action Task Force on Money Laundering etabliert. Das Modell hat seinen Ursprung im illegalen Drogenhandel, in dem viele Banknoten angefallen sind. In der „Placement“-Phase werden die Bargeldmengen in leichter händelbare Aktive transformiert und in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust. Die vorgewaschenen Vermögensgegenstände werden in der „Layering“-Phase erneut gewaschen, damit die Papierspur unterbrochen und eine Verknüpfung mit der illegalen Handlung aufgehoben wird. In der letzten Phase, „Integration“, erfolgt die Rückführung der gewaschenen Vermögenswerte in die formelle Ökonomie.[6]

Abbildung 1: Drei-Phasen-Modell[7]

Das Stufenmodell von Klaus Bayer ähnelt dem Drei-Phasen-Modell des USCS und erteilt ebenfalls die in drei Phasen Placement, Layering und Integration. Hinzugefügt wird die jeweils zugehörige Geldwäsche-Technik.[8]

Abbildung 2: Stufen-Modell[9]

Zu den zyklischen Kreislauf-Modellen gehört das Modell von Andre Zünd, worin Geldwäsche als Wasserkreislauf metaphorisiert und in zehn Phasen eingeteilt wird. Nachdem Bargeld aus der Vortat im Land der Straftat anfällt („Niederschlag“), wird das inkriminierte Geld gesammelt und gereinigt („Versickerung“). Anschließend werden die Vermögenswerte zusammengeführt und in andere Vermögensformen umgewandelt („Grundwasserströme“). Danach erfolgt eine weitere Geldwäsche durch eine spezialisierte Organisationseinheit oder durch einen professionellen Geldwäscher („Grundwasserseen/Abfluss“). Die Aufbereitung für die Legalisierung nach einem möglichen Grenzübertritt des Geldes vom Land der Straftat ins Land der Geldwäsche („Neuerliche Sammlung in Seen“) folgt. Anschließend werden durch Kontoeröffnungen und Kauf von Vermögensgegenständen die inkriminierten Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt („Pumpstation“). Falls die Einschleusung noch nicht möglich ist, erfolgt eine zweite Geldwäsche („Kläranlage“). Darauf folgen Finanztransaktionen im internationalen Bankensystem zur weiteren Verschleierung („Einspeisung/Nutzung“). Die Papierspur der gewaschenen Vermögenswerte zu den kriminellen Vortaten ist unterbrochen, sodass die Gelder zurück ins Land der Straftat transferiert werden können („Verdunstung“). Mit dem „Drittel-Mix“ werden die Vermögenswerte schätzungsweise jeweils zu einem Drittel in legale Aktivitäten, im internationalem Finanzmarkt und in neue illegale Aktivitäten angelegt („Neuerlicher Niederschlag/Neuer Bargeldanfall aus Verbrechen“).[10]

Das Vier-Sektoren-Modell von Christof Müller baut auf dem Zünd-Modell auf. In einer Vier-Feld-Matrix stehen auf der horizontalen Achse „Land des Handels“ und „Land der Geldwäsche“, auf der vertikalen Achse „Legalität“ und „Illegalität“ gegenüber. Ausgangspunkt des Prozess is die Input-Schnittstelle unterhalb des zweiten Sektors, wo die inkriminierten Vermögensgegenstände anfallen. Der Endpunkt befindet sich an der Output-Schnittstelle oberhalb des ersten Sektors. Die Geldwäsche-Handlungen werden in den Sektoren („Black-Box-Prozesse“) und sektorenübergreifend durchgeführt. In Szenarien werden die Geldwäsche-Prozesse beschrieben, die abhängig von den regulatorischen Rahmenbedingungen der beteiligten Länder sind, sodass möglicherweise auf den dritten und vierten Sektor ausgewichen wird. Die Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen liegen dem Modell nach an den Staatsgrenzen als auch Schnittstellen zwischen Legalität und Illegalität.

Abbildung 3: Vier-Sektoren-Modell[11]

Prinzipiell bergen Modelle die Gefahr, dass Elemente aus der Realität bei der Überführung in Modelle nicht beachtet oder falsch bewertet werden. Zudem handelt es sich bei der Modellierung um eine ex-post-Betrachtung, die zukünftige Formen der Geldwäsche eventuell nicht einschließt, da diese Techniken durch regulatorische Rahmenbedingungen und eine sich ändernde Umwelt angepasst werden. In Zyklusmodellen wird von einer fortlaufenden Geldwäsche-Handlung und der Reinvestition des gewaschenen Geldes in kriminelle Handlungen ausgegangen, die bei einmaligen Taten nicht gegeben ist. Zudem erfolgt auch in der organisierten Kriminalität keine vollständige Reinvestition der gewaschenen Gelder in kriminelle Handlungen. Weiterhin ist die Unterteilung in „Land der Geldwäsche“ und „Land der Straftat“ problematisch, da sowohl die Straftat und die daraufhin erfolgte Geldwäsche im gleichen Staat erfolgen können.

Infolge dieser Gründe, der klaren und anschaulichen Darstellung und der weiten Verbreitung in der Literatur gehe ich in dieser Arbeit auf das Modell der US-amerikanischen Zollbehörde ein.

1.1.1 Erste Phase: Placement

In der ersten Phase, dem Initialpunkt, wird das aus illegalen Handlungen stammende Bargeld in den legalen Finanzkreislauf platziert und in Buchgeld umgewandelt. Dieses inkriminierte Geld hat jedoch einen hohen Bezug zur illegalen Handlung und stellt somit das größte Entdeckungsrisiko des Geldwäschers dar. Im Rahmen der Geldwäsche-Bekämpfung ist die Konzentrierung von Maßnahmen auf die Placement-Phase daher am sinnvollsten. Somit kann mittels Identifikations-, Dokumentations- oder Meldepflichten die Einzahlung von inkriminierten Vermögenswerten verhindert werden.[12]

Einerseits sind nach § 2 Abs. 1 GwG Kreditinstitute und weitere Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Identität des Vertragspartners mittels Identifizierungsdokumenten zweifelsfrei festzustellen. Der Adressatenkreis umfasst über Kreditinstitute hinaus auch Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzunternehmen, Finanzagenten, E-Geld-Agenten, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und Kapitalanlagegesellschaften. Bei bestimmten Geschäften, wie z. B. dem Kauf und Verkauf von Immobilien oder Unternehmen, der Geld-, Wertpapier- oder Vermögensverwaltung, auch Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen, Immobilienmakler, Spielbanken oder Personen, die gewerblich mit Gütern handeln.

Andererseits müssen die Adressaten nach §§ 2-4 GwG eine Identifizierung des Geschäftspartners durchführen, wenn sie Bargeld von 15.000 EUR und mehr annehmen. Die Identifizierungspflicht nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GwG besteht auch „im Falle des Vorliegens von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen“. Die Adressaten sind nach § 11 Abs. 1 GwG anschließend verpflichtet, eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten. Auffällig ist hierbei, dass lediglich 0,9 % der Verdachtsmeldungen aus dem Nichtfinanz-Sektor gemeldet werden (siehe Tabelle 1:Anzahl der Verdachtsmeldungen gemäß GwG nach Hinweisgebern).

Tabelle 1:Anzahl der Verdachtsmeldungen gemäß GwG nach Hinweisgebern[13]

2.1.1.1 Primary Deposit

Im „Primary Deposit“, der unmittelbaren Einlage, wird inkriminiertes Geld direkt in das Bankensystem eingebracht, sodass kein Mittler zwischengeschaltet wird.[14]

Smurfing und Structuring