Komm, Muschi spring - U-Haft in Freiburg - Adrian Tayl - E-Book

Komm, Muschi spring - U-Haft in Freiburg E-Book

Adrian Tayl

0,0

Beschreibung

"Komm Muschi, spring" ist ein Bericht über die von einem Freiburger Geschäftsmann erlebte Untersuchungshaft im Gefängnis Freiburg. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) taucht er in eine ganz andere Welt als die bisher gewohnte Geschäftswelt ein. Wie es ist, in einem Raum eingeschlossen zu werden, dessen Tür innen keine Klinke hat und mit Mafiosi, Drogenhändlern und Geldautomatenknackern seine Zeit zu verbringen, schildert er nachdrücklich. Das Buch ist eine Pflichtlektüre für alle, die wissen wollen, wie es wirklich im Gefängnis ist. Aufgrund des Aufbaus und des U-Haft-ABCs ist es auch als Ratgeber für alle gedacht, denen selber Untersuchungshaft droht und die, die Angehörige im Gefängnis haben. Als Gefängnis-Ratgeber ebenso zu gebrauchen wie zur Wissenserweiterung, wie es in deutschen Gefängnissen wirklich zugeht.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern

Seitenzahl: 215

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhaltsverzeichnis

Vorwort

7 Tipps zur U-Haft

Warum kam ich ins Gefängnis

Was der Verhaftung vorausging

Wie so eine Verhaftung abläuft

Haftprüfung

Einlieferung in die JVA

Nackt im Büro

Bringen Sie sich bitte nicht um

Kein Satz ohne Fehler

39 Tage in

U-Haft - Tagebuch

Erster Tag in U-Haft

„Dr. Westerwelle“

Die Macht der Vorstellungskraft

Komm Muschi, spring

U-Haft Ratgeber / ABC

Links

Literaturtipps

Nachwort

Vorwort

Nie hätte ich gedacht, dass ich einmal eine Zeit in einem Gefängnis zubringen werde. Gefängnisse kannte ich bis vor kurzem nur von außen und auch das nur vom Vorbeifahren. Allenfalls in der Presse hatte ich das Wort Gefängnis beiläufig zur Kenntnis genommen. Wenn mal jemand ausgebrochen ist oder jemand inhaftiert wurde. Von RAF-Terroristen oder besonders bekannten Gefängnissen wie „Santa Fu“, „Stadelheim“ oder dem Kölner Klingelpütz hatte ich bis dato allenfalls beim Friseur im Stern etwas gelesen. Wie schnell jedoch auch Otto-Normalverbraucher im Gefängnis landen kann und wie das Leben hinter diesen Mauern wirklich aussieht, davon hatte ich keine Ahnung. So wie Millionen andere Deutsche auch nicht. Wohl ist es leicht, zu fordern, dass die Strafen viel härter sein müssten und sich in Facebook darüber zu monieren, warum denn Strafgefangene überhaupt einen Fernseher auf der Zelle haben dürfen. Doch fast alle die, die sich da äußern, waren noch nie im Gefängnis und sprechen wie ein Blinder über das Sehen oder der Papst über Vielweiberei. All diese Leute haben schlichtweg keine Ahnung. Was einen im Gefängnis wirklich erwartet, was es dort zu beachten gibt, welche Rechte und Pflichten man hat, das erfahren Sie hier. Vorab: Sie sollten alles daransetzen, dort erst gar nicht hin zu kommen. Es ist nicht lustig.

Vorab: 7 Tipps zur U-Haft:

Bevor Sie lesen, wie es mir in der U-Haft ergangen ist und was Sie im Detail erwartet, hier 7 Tipps für die U-Haft:

Vermeiden Sie alles, was dazu führen könnte, dass Sie in U-Haft kommen

Nehmen Sie sich so früh wie möglich im Vorfeld einen Anwalt

– sobald eine U-Haft auch nur möglich erscheint.

Wählen Sie als Anwalt einen

Fachanwalt für Strafrecht

– keinen Wald- & Wiesen – Anwalt

Wenn Sie U-Haft nicht vermeiden können, versuchen Sie als Nichtraucher dort zu erscheinen – die Wahrscheinlichkeit einer Einzelzelle wird dadurch grösser

Versuchen Sie über Haftbeschwerde und/oder Haftprüfung die Außervollzugsetzung (möglichst über Anwalt) – in Kombination mit Kaution und Meldeauflagen

Lassen Sie sich von Mitgefangenen nicht provozieren. Gehen Sie Auseinandersetzungen aus dem Weg

Lesen Sie vorher dieses Buch, dann sind Sie auf die meisten Situationen vorbereitet

Warum kam ich überhaupt ins Gefängnis

Zig Jahre war ich im Warenhandel tätig, zuletzt als Geschäftsführer einer in Freiburg tätigen Firma.

Ein befreundeter Geschäftsführer einer in der gleichen Branche tätigen GmbH bat darum, ob ich nicht auch beratend für ihn tätig sein könnte. Nach anfänglichem Ablehnen haben wir uns hinterher darauf eingelassen und dabei möglicherweise das „eigene“ Geschäft nicht mit der optimalen Aufmerksamkeit beobachtet. Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen: Es kam der Zeitpunkt, wo ich einen Insolvenzantrag für das Unternehmen gestellt habe, dessen Geschäftsführer ich war. Vorsorglich hatte ich alle möglichen Kundenforderungen, die zu diesem Zeitpunkt hätten offen sein können, in einem Insolvenzantrag sorgfältigst aufgeführt. Die Firma wurde mit Stellung des Insolvenzantrags „still gelegt“, um nicht einzelne Gläubiger zu begünstigen, was nach deutschem Gesetz unzulässig ist. Mehr als einen Monat nach Eigenantrag auf Insolvenz wurde ich an dem Morgen, an dem ich – wie schon länger geplant – in einen Kurzurlaub fliegen wollte – in Freiburg verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Unter fragwürdigen Umständen und m.E. völlig sinnlos, aber dies haben staatliche Behörden wohl ganz anders eingeschätzt. Was der Verhaftung vorausging und wie ein Verhaftungstag so abläuft, erfahren Sie im nächsten Kapitel.

Was der Verhaftung vorausging

Mein Vater, der bei Düsseldorf mit meiner Mutter lebt, ist schwer lungenkrebskrank und meine Tochter wollte mit ihrem Freund für einen Kurzurlaub (10 Tage) nach Mexico fliegen. Dies war der Grund dafür, dass ich an einem Tag Ende August Richtung Köln fuhr, um beide zu besuchen. In regelmäßigen Abständen hatte ich auch in der Vergangenheit die Eltern und die Tochter, die bei der geschiedenen Ex-Frau lebt und ansonsten studiert, besucht. Ich war gerade bei Köln auf der A3, als mich meine Ehefrau aus Freiburg anrief und mir mitteilte, dass mehrere Männer der Polizei in unserer Wohnung seien und mit einem Durchsuchungsbeschluss alles durchwühlten: Unterhosen, Kaffeedosen, Kosmetiktöpfchen. Ich bat sie, mir den Leiter der Aktion einmal zu geben, damit ich mit ihm sprechen kann. Er kam dann an das Telefon und wir telefonierten miteinander: Obwohl ich im ganzen Leben noch nie von der Polizei durchsucht wurde, teilte er mit mir, dass ich das ja schon kennen würde, es wäre ja nicht das erste Mal für mich. Ich erwiderte, dass ich mich nicht erinnern könnte, jemals schon von der Polizei durchsucht worden zu sein. Auf die Frage, was überhaupt gesucht würde, wurde geantwortet: Wir suchen insbesondere die 2015er-Buchhaltungsunterlagen der Firma, für die ich Insolvenz angemeldet hatte und den Firmenwagen. Ich teilte dem Beamten mit, dass ich die Buchhaltungsunterlagen doch bereits vollständig (und natürlich freiwillig) bereits lange zuvor an die vom Amtsgericht eingesetzte Insolvenz-Sachverständige ausgehändigt habe, die diese nunmehr verwahre. Wenn er darüber hinaus Unterlagen der Firma haben wolle, wäre dies überhaupt kein Problem: Diese stehen aufgereiht im Regal im Keller, - die Insolvenzverwalterin wollte sie schlichtweg nicht haben und hatte mich auf die angeblich mir obliegende Pflicht aufmerksam gemacht, dass ich diese verwahren müsse. Genauso hatte ich es gemacht. Ich teilte dem Beamten noch mit, dass ich auf dem Weg zu meiner Tochter sei, da diese nach Mexico in den Urlaub fliege und ich sie vorher noch sehen wolle, - ich aber gerne auf Wunsch sofort umkehre und wieder zurück nach Freiburg fahren würde, um mich seinen Fragen zu stellen oder der Durchsuchung beizuwohnen. Dafür würde ich allerdings aufgrund der Fahrtstrecke sicherlich 3 Stunden benötigen. Der Beamte teilte mit, dass dies nicht erforderlich sei, - bis dahin sei man eh fertig und voraussichtlich wieder weg.

Ich besuchte also meine Tochter und auch meine Eltern und kam am selben Abend wieder nach Freiburg zurück.

Meine Frau zeigte mir dann abends einen Durchsuchungsbeschluss und die Liste der Dinge, die man mitgenommen habe, darunter war z.B.

PC einer anderen Firma meiner Frau

Ordner mit privater Korrespondenz

Buchhaltungsunterlagen

Diverse Karten aus einem Karten-Etui (von der Miles & More-Karte über EC-Karte und Kreditkarte war wohl alles dabei)

In dem Durchsuchungsbeschluss konnte ich lesen, was mir vorgeworfen wurde: Durch die Insolvenzanmeldung hätte ein Teil der Kunden Gelder verloren und es würden Waren aus dem Unternehmen fehlen. Dafür sei ich der Schuldige.

Eine Begründung für diese Schuldzuweisung fand ich ebenso wenig wie auch nur den Ansatz einer Kausalität, warum ausgerechnet ich als einer von mehreren Angestellten der Firma für einen möglichen Warenschwund verantwortlich gewesen sein sollte.

Nun ja, ich habe mir gedacht: „Das ist dann wohl so… das müssen die so machen bei einer größeren Insolvenz“.

Meine Frau erzählte mir dann noch, dass die Ermittler bei der Durchsuchung natürlich nicht nur jeden Büstenhalter einzeln gründlich untersuchten, sondern auch unter dem Bett und dem Sofa im Kinderzimmer verborgene Schätze suchten und…und das sollte sich später noch als wesentlich herausstellen: auf dem Küchentisch lagen Reiseunterlagen von uns, da wir wenige Tage später für ein paar Tage nach Spanien fliegen wollten. Als einer der Polizisten dies hochhielt und bemerkte, dass wir wohl in Urlaub fliegen wollten, sagte meine Frau noch „Ist das ein Problem für Sie? Das haben wir schon vor Wochen gebucht – Hin und zurück nach Teneriffa mit den Kindern und einer Billigfluglinie. Teilweise nur mit Handgepäck, weil es billiger war.“ Der Polizist sagte, das wäre kein Problem, jetzt wüssten sie es ja „ist ja nur eine Urlaubsreise“

Im Nachhinein betrachtet hätte ich zu diesem Zeitpunkt bereits einen Rechtsanwalt einschalten müssen, dann wäre es u.U. später nicht zu einer Verhaftung gekommen.

TIP: Sollte bei Ihnen eine Hausdurchsuchung wegen eines Straftatvorwurfs stattfinden, sollten Sie sofort einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen und zwar am gleichen Tag. Dieser kann ggf. Akteneinsicht beantragen und Weiterungen vermeiden.

Wie so eine Verhaftung abläuft

Einige Tage nach der Durchsuchung stand nun unser Kurzurlaub an. Um 13 Uhr sollte es ab Basel nach Teneriffa gehen. Für 1014 Tage. Gebucht mit EasyJet. Die Flugtickets gab es zum Sonderpreis sehr billig, - wir haben teilweise nur mit Handgepäck gebucht, damit es besonders preiswert ist. An so einem warmen Ort wie Teneriffa braucht man allerdings auch keine kofferverzehrende Vielzahl von Thermo-Unterhosen, sondern ein paar Shorts und T-Shirts und eine lange Hose reicht (zumindest für Männer). Die Koffer standen schon gepackt im Flur, einige hatte die Frau am Vorabend schon ins Auto geladen, um morgens dann schneller los zu können. 13 Uhr ging der Flug, also dachten wir, wenn wir um 11 Uhr am Flughafen sind, ist das zeitig genug. 10 Uhr losfahren sollte von Freiburg bis Basel auf jeden Fall reichen. Irgendeine Post musste noch vor dem Urlaub per Einschreiben weg, also fuhr ich nach dem Frühstück noch kurz zur Post, gab diese auf und fuhr wieder zurück zu unserer Wohnung. Beim Einfahren in die unter unserem Haus befindliche Tiefgarage bemerkte ich allerdings wie plötzlich ein Wagen dicht hinter mir mit Karacho auch die schräge Abfahrt hinunterfuhr. Ich wunderte mich, da die sonstigen Mitbewohner des Mehrfamilienhauses ansonsten weder James Bond – Allüren noch Raser-Eigenschaften aufwiesen und dachte mir, ich werde jetzt entweder überfallen oder es ist Polizei, weil ich irgendwo zu schnell gefahren bin. Ich parkte also in unserer Parklücke ein und stelle im Spiegel fest, dass das mir nachgefahrene Auto, ein Mercedes-Modell in Silber quer hinter unserem Auto stand. So, dass ich wohl nicht mehr wegfahren konnte, was ich ja auch gar nicht vorhatte.

Nachdem ich mich von meinem Gurt befreit hatte und ausgestiegen war, stelle ich fest, dass rechts und links von diesem Auto jeweils ein Herr im Karohemd stand. Beide im mittleren Alter wie ich selbst, beide schienen irgendwie nervös und nestelten am Hosenbund herum. Noch bevor einer zu sprechen anfing, analysierte ich in Millisekunden die Situation und erkannte, dass dies kein Überfall ist: Die Täter sahen deutsch und ordentlich aus, waren nicht tätowiert, die Hemden waren gebügelt und die Oberarme sahen nicht so aus wie meine Beine. Ergo: Weder aus dem Türsteher-Milieu, noch von den Hells Angels. Außerdem standen die mit gesundem Abstand zu mir und schienen eher Angst vor mir zu haben als ich vor denen.

Und schon stellte sich einer vor, sinngemäß „Polizei, Sie sind Herr … Sie wissen sicher, warum wir hier sind…wir haben einen Haftbefehl…“

Ich fragte, ob dies denn keine Verwechslung sei.

„Nein“ war die Antwort, ich könnte mir den Haftbefehl auch durchlesen und als Beschuldigter müsste ich auch nichts sagen. Eine Belehrung wie im Lehrbuch.

Nachdem ich feststellte, dass einer von beiden mit der Hand zu seiner Pistole im Hosenbund ging (wohl, um im Notfall diese schnell ziehen zu können), machte ich darauf aufmerksam, dass ich nicht von der Mafia und auch kein Drogendealer sei. Ich bot an, dass wir gerne hoch in die Wohnung gehen können, wo meine Frau sicher schon auf meine Rückkehr wartet, weil wir in Urlaub fliegen wollen. Dort können wir das gerne klären.

Dies sei aber gegen die Dienstvorschrift und auch nach einer Durchsuchung meinerseits auf Waffen wollte man nicht mit mir in die Wohnung gehen. Die Vorschriften sprächen dagegen. Sie müssten erst Verstärkung rufen. Zwei bewaffnete Männer waren wohl nicht genug, um einen unbewaffneten Zivilbürger festzunehmen. Man schien mit Weiterungen zu rechnen.

Zwischenzeitlich kamen die ersten Nachbarn in die Tiefgarage, die zur Arbeit wollten. Ich grüßte freundlich wie immer, fand die Situation aber etwas befremdlich. Das Handy des Polizisten, mit dem er Verstärkung rufen wollte, funktionierte in der Tiefgarage aber nicht, also mussten wir raus auf die Straße. Die Einfahrt rauf und auf den Bürgersteig.

Ich dachte nur „wie peinlich“ und stellte mich mit den Herren auf den Bürgersteig vor unserem Haus. Hier ging dann das Handy des Polizisten und er konnte Verstärkung rufen, damit die Polizisten dann ca. zu fünft oder sechst waren und mich (alleine) in die Wohnung begleiten konnten. Es hätte ja sein können, dass dort 4 bewaffnete Al-Kaida-Kämpfer mit dem MG auf die warteten oder ich die beiden bewaffneten Polizisten zu überwältigen versuche. Ich wusste nur nicht, warum.

Schließlich kamen noch drei oder vier Mann Verstärkung, - so genau weiß ich es gar nicht mehr. Sie waren dann zu fünft oder sechst und trauten sich dann mit mir in die Wohnung. Ich nahm wie immer den Aufzug, was die Polizisten für keine gute Idee hielten. Ein Teil ging die Treppen. Ich fuhr mit einem anderen Teil Aufzug. Die Herren standen unter höchster Anspannung. Man sah in den Gesichtern und am ganzen Körper die Anspannung und, dass sie wohl schon Situationen erlebt hatten, wo der Delinquent gewalttätig wurde. Oben vor der Wohnung angekommen, schloss ich die Tür auf und meine Frau – noch halb verschlafen – öffnete die Tür und sah hinter mir eine Horde Männer. Ich eröffnete die Konversation mit „Hallo Schatz, hier sind ein paar Herren der Polizei, lass uns mal rein, die Herrschaften wollen mich verhaften“

Meine Frau hat ein feines Gespür dafür, wann ich Späße mache und wann eher nicht und hat verstanden, dass das eher unwitzig gemeint war. Ein Polizist händigte mir den Haftbefehl aus. Mehrere DINA4-Blätter hintereinander, die in blutrot gehalten sind, damit es wohl eindringlicher wirkt oder auf Behördenschreibtischen schneller gefunden wird.

Haftbefehl aus Grimms Märchen:

Ich lese mir das Ding schnell durch und denke direkt am Anfang „stimmt doch gar nicht“. Im Haftbefehl stand u.a. bei Familienstand „ledig“ oder „geschieden“, obwohl ich verheiratet war und dies auch ordnungsgemäß bei allen etwaigen Behörden gemeldet war. Dies war deshalb so bedeutend, weil etwas später im Haftbefehl sinngemäß stand, dass ich keine ausreichende soziale Bindung an Familienangehörige hätte und deswegen fluchtgefährdet bin. Aber es kam noch besser: Ein paar Zeilen später stand dort, dass meine Tochter ja für ein Jahr nach Mexico geht und ich deswegen fluchtgefährdet sei. Allerdings hatte meine Tochter im ganzen Leben noch nicht vor, für ein Jahr nach Mexico zu gehen und niemand auf der ganzen Welt hat so etwas kommuniziert. Ich selber hatte dem Polizisten bei der Durchsuchung telefonisch mitgeteilt, dass meine Tochter nach Mexico in den Urlaub fliegt. Von „Auswanderung“ oder „einem Jahr“ hat niemand gesprochen. Vielleicht dachten die auch, dass ich mit nach Mexico auswandere?

Zur Frage der „Untersuchungshaft“, zu der ich eingeladen war, muss man wissen, dass Untersuchungshaft nicht etwa eine vorweggenommene Strafe für Leute ist, die etwas Böses gemacht haben sollen, sondern Untersuchungshaft kann in Deutschland im Prinzip nur aus drei Gründen „verhängt“ werden:

Wiederholungsgefahr:

Ich bin z.B. Triebtäter und habe 127 Frauen vergewaltigt. Hier wird ein Richter die Allgemeinheit vor dem 128. Fall schützen wollen und Untersuchungshaft anordnen. In meinem Fall bestand jedoch keine Wiederholungsgefahr, da das Gewerbe eingestellt war und ich auch keinerlei Anstalten machte, dies wieder aufleben zu lassen. Aus dem Grund hatte dies noch nicht mal die Staatsanwaltschaft als Grund im Antrag genannt

Verdunklungsgefahr:

Ich werde im Auto mit 3 Kumpels erwischt und im Kofferraum sind 20 Kilo Marihuana. Dann sperrt man üblicherweise alle 4 in

separate

Gefängnisse, um zu verhindern, dass Absprachen untereinander stattfinden. Meine Insolvenzanmeldung lag allerdings schon mehr als 1 Monat zurück und ich hatte diese selber bereits vollumfänglich angezeigt, was hätte es da zu verdunkeln gegeben? Aus diesem Grund hat dies noch nicht einmal die Staatsanwaltschaft beantragt.

Fluchtgefahr:

Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung muss so groß sein und die Straferwartung so hoch und die Sozialbindung so schwach, dass eine

überwiegende Wahrscheinlichkeit

besteht, dass der Delinquent flieht. Ich lebte zu diesem Zeitpunkt verheiratet mit meiner Frau und einem schulpflichtigen Kind in einem Haushalt zusammen, mein Vater war schwer lungenkrebskrank, weswegen ich ihn regelmäßig besuchte. Ebenso hatte/habe ich eine Tochter, die bei der Exfrau im Rheinland lebte. Mein Reisepass für Reisen ins außereuropäische Ausland war überdies sowieso abgelaufen,- ich hatte ihn noch nicht verlängert, da ich nicht vorhatte, ins außereuropäische Ausland zu reisen. Ich hätte also gar nicht z.B. nach Mexico fliegen können.

Auch wenn einer der drei Haftgründe Wiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr vorliegt, muss immer noch geprüft werden, ob überhaupt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Begehung der Tat und eine Bestrafung gegeben ist. Die Staatsanwaltschaft hatte bisher nur argumentiert „Es fehlen (vermutlich) Waren, also muss es unsere Verdachtsperson gewesen sein“ So stand es im Haftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft hat mit ein bisschen Schwindeln („Er ist nicht verheiratet, also hat er keine Bindung“ und „Seine Tochter geht ja auch für ein Jahr nach Mexico, also könnte er mitgehen oder aber keinen Grund haben, nicht zu fliehen“) den Haftbefehl beim Richter erreicht. Vorsichtshalber haben die noch in den Haftbefehl geschrieben, dass ich eine „Auslandsreise vorhabe“. Natürlich nicht, dass ich für 10 Tage nach Teneriffa in den Urlaub mit Handgepäck fliege und der Rückflug schon gebucht ist, sondern „Auslandsreise“.

Ich hatte solche Mauscheleien/Schwindeleien im Reich von Berlusconi, in China oder in Russland für möglich gehalten, aber nicht im badischen Freiburg.

Ich machte die Polizisten vor Ort auf diesen Irrtum aufmerksam: Ich bin verheiratet, wohne mit einem Kind in einem Haushalt, was in den Abiturvorbereitungen steht und habe eine enge Bindung an die Familie. An die Eltern und an meine Tochter. Überdies ist die Urlaubsreise mit Hin- und Rückflug ja bekannt und ich habe diese überdies VORHER der Insolvenzverwalterin schriftlich angekündigt.

Dies wäre der erste Fluchtversuch eines Täters, der vorher schriftlich angekündigt würde. Hat die Herren aber nicht beeindruckt.

Um 13 Uhr ging der Flug. Es war kurz nach 9 Uhr. Wenn man festgenommen wird – so wurde ich belehrt – muss man noch einem Haftrichter vorgeführt werden, der das alles nochmal prüft.

„Aha“, dachte ich, „dann kann ich das ja da richtigstellen und komme vielleicht doch noch zum Flug“. Diesen Gefallen wollten mir die Herren Polizisten und der Richter aber nicht tun, sondern haben einen Haftprüfungstermin für 13.30 Uhr angesetzt. 30 Minuten nach dem Flug.

Also entschieden wir, dass die Kinder (Sohn und Freundin) alleine in den Urlaub fliegen und die Frau und ich hierbleiben. Ggf. nachkommen. Dachten wir.

Ich packte eine kleine Tasche mit Zahnbürste, Rasierer und zwei Unterhosen, falls ich über Nacht bleiben müsste. Mit mehr hatte ich nicht gerechnet.

Ich wurde hinten in ein Zivilfahrzeug verfrachtet, mit Kindersicherung, damit ich nicht weglaufe. Neben mich setzte sich ein Zivilpolizist und vorne noch einer zum Fahren.

Stolz erzählte mir der Fahrer, ein Kripobeamter, dass dies ein neuer Mercedes mit xy PS sei, was mich allerdings nur wenig interessierte. Wir fuhren durch die Stadt zum Polizeirevier. Mit überhöhter Geschwindigkeit, wie ich feststellte, aber ohne Blaulicht. Der Fahrer war so in Schwung, dass er glatt die Einfahrt zum Polizeigebäude verpasste und noch einmal um den Block fahren musste, um einen zweiten Anlauf zu nehmen.

Verhör ohne alles und Holzpritsche

Ich kam nach oben in eines der oberen Stockwerke des Polizeigebäudes in einen „Verhörraum“, wo ich verhört werden sollte. Meine Kenntnis aus schlechten CSI-Filmen sagte mir „Sag erstmal nix ohne den Anwalt“. Diesen hatten wir von zuhause schon informiert. Natürlich war er gerade in Frankreich im Urlaub, aber eine Vertretung nahm sich meiner an. Der vernehmende Beamte belehrte mich auch, dass ich als Beschuldigter nichts sagen müsste und protokollierte dies anständig auf einem DINA4-Bogen.

Ich wurde dann in den Keller oder eines der niederen Geschosse verbracht zur „erkennungsdienstlichen Behandlung“: Fingerabdrücke wurden genommen und gespeichert und ich wurde nach Tätowierungen und Narben gefragt. Falls ich also später mal jemanden vergewaltige oder eine Bank überfalle, hätte ich schlechte Karten. Hatte ich aber nicht vor und werde ich sicher im ganzen Leben auch nicht tun. Auf jeden Fall war ein weiterer Beamter mit der Sicherung beschäftigt. Auch wurde ich von der Seite und von vorne fotografiert. Wie man das von Schwerverbrecher-Bildern aus den USA kennt.

Da ich danach noch etwas Zeit bis zum Haftprüfungstermin hatte, durfte ich in die polizeieigene Zelle: Groß, geräumig und mit einer Holzpritsche ausgestattet. Ohne Decke, ohne Matratze. Kein Fernseher, keine Playstation und kein Buch. Meinen Gürtel musste ich vorher abgeben, damit ich mich nicht aufhänge. Hatte ich aber auch nicht vor, - insoweit war dies nicht störend. Für die Herrschaften nur ein Verwaltungsakt mehr: Protokollierung von Verwahrstücken.

Bevor ich es vergesse: Mein Handy haben die dann auch gleich mal behalten und mich noch gefragt, ob ich es denn nicht anmachen kann und den Pin darauf notieren wolle. Diese freundliche Einladung habe ich jedoch nicht angenommen. Die Polizei kann ja ohnehin alles mitlesen: SMS, Telefonate, Emails. Im Zweifel einfach die NSA fragen, die haben ein Backup…, dachte ich.

1-2 Stündchen konnte ich da ungestört dösen, wenn nicht in der Nähe ein Einsatzraum oder die Zentrale der Streifenpolizisten gewesen wäre, wo ab und zu jemand gerufen hat. Aber die machen ja auch nur ihre Arbeit, dachte ich mir. Ist ja kein Schlaflabor. So richtig bequem ist anders. Ich stellte mir vor, es ist eine Sauna – da gibt es auch keine Matratzen und Bettdecken, - so konnte ich etwas dösen. Vorstellungskraft sollte später in der Haft noch eine wichtige Eigenschaft werden, um alles leichter zu ertragen.

Haftprüfung beim Richter

Die deutsche Bürokratie, bzw. das Rechtssystem sieht auch bei einem Festgenommenen vor, dass ein Haftrichter am Amtsgericht noch einmal eine Haftprüfung vornimmt, ob man auch wirklich in Untersuchungshaft gehen soll und dafür ausreichende Gründe vorliegen. Ich dachte, ich kann das da alles richtigstellen und der wird das dann verwerfen. Ich hatte nur nicht bedacht, dass die Haftprüfung ja ein Kollege des Richters machen könnte, der den Haftbefehl vorher unterschrieben hat oder ggf. ein Richter, der den Haftbefehl seines „Vorgesetzten“, des Amtsgerichtsleiters zu überprüfen hätte.

Aber der Reihe nach: Wir fuhren also vom Polizeipräsidium wieder in der Zivil-Limousine, Typ: Mercedes durch die Stadt zum Amtsgericht und durften dort im Hof parken. Auf Handschellen beim Transport wurde verzichtet, weil die Herren wohl erkannt hatten, dass ich nicht aus Kalabrien stamme und berufsmäßig mit Drogen handele. Wir hatten vereinbart, dass ich meinen Anwalt 10-15 Minuten vor dem Haftprüfungstermin vor dem Richterzimmer treffe und mich mit ihm besprechen könne. Vor dem Richterzimmer war zunächst kein Richter, sondern ein Mitbürger mit Migrationshintergrund, Handschellen und einem eher für afrikanische Herkunft sprechendem Äußeren. Der würde wohl nach mir „haftgeprüft“. Wir befanden uns im ersten oder zweiten Stock des Amtsgerichts, auf jeden Fall in einem der oberen Stockwerke. Mein Anwalt kam und uns wurde aus Platzmangel das Richterzimmer für eine Vorbesprechung angeboten. Mittlerweile waren drei oder vier Polizisten eingetroffen. Wofür war mir schleierhaft, aber sie waren da. Der, der vermeintlich den höchsten Rang hatte, inspizierte das Zimmer, in dem ich mich mit dem Anwalt vorbesprechen sollte und kritisierte, dass ich dort aus dem Fenster springen könnte. Ich versicherte, dies nicht zu tun (Ich wüsste auch nicht warum). Trotz des oberen Stockwerks konnten wir ihn aber nicht davon abhalten, dass er hinausging und unten den Bürgersteig sicherte: Wenn ich also herausgesprungen wäre und mir die Beine oder Wirbelsäule gebrochen hätte, hätte er mich auf jeden Fall an der weiteren Flucht gehindert. Als er unten postiert war, durften wir ins Besprechungszimmer und uns kurz vorbesprechen. Der Anwalt, eine Vertretung meines eigenen Anwalts fragte die Umstände des Falles ab und besprach die weitere Vorgehensweise. Dann kam der Richter, der mir gegenüber am Schreibtisch Platz nahm, ein Staatsanwalt saß da und noch mehrere Kriminalpolizisten. Viel mehr Personen hätten nicht in den Raum gepasst. Der Richter las vor, was mir vorgeworfen wurde und mein Anwalt machte geltend, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr bei mir nicht gegeben sei: Ich lebe schon seit 16 Jahren mit meiner Frau zusammen, wohne seit vielen Jahren in Freiburg, habe hier Freunde und soziale Bezugspunkte, das Kind steht kurz vor dem Abitur. Meine Tochter geht nicht für ein Jahr nach Mexiko und im Gegensatz zu den Aussagen im Haftbefehl gibt es wohl niemanden in Freiburg, der bessere soziale Bindungen im Familienkreis habe wie ich. Das Gegenteil von dem, was im Haftbefehl behauptet wurde. Er erwähnte auch, dass der Familienstand im Haftbefehl falsch sei: Ich sei nachweislich verheiratet.

Der Richter machte sich fleißig Notizen. Der Staatsanwalt warf ein, dass bei meinen ec- und Kreditkarten auch eine Kontokarte einer Schweizer Bank gefunden wurde: Dort könnte ich Vermögen versteckt haben, dies müsste noch geklärt werden.

Mein Einwand, dass das Konto zu Zahlungszwecken eingerichtet sei und dort regelmäßig nie mehr als ca. 1000 Euro darauf seien, er zudem die Kontoauszüge zu dem Konto bei der Durchsuchung mitgenommen habe oder diese noch in der Wohnung seien und er dies auch sehen könnte, blieb unbeachtet. Noch hatte ich Humor und bot ihm an, wenn er in der Schweiz ein Vermögen von mir findet, mache ich halbe/halbe mit ihm. Da ich in der Schweiz im meinem ganzen Leben noch nie eine Geldanlage getätigt habe (wovon auch), konnte ich dies ruhigen Gewissens sagen.

Der Richter stellte noch 2-3 Fragen und verabschiedete sich „zur Prüfung der Angelegenheit“, um bereits kurze Zeit später mit einem mehrseitigen Pamphlet wieder zu kommen, wo im Ergebnis drinstand: „Haftbefehl bleibt aufrecht: Untersuchungshaft b.a.w.“ Es drängte sich mir der Verdacht auf, dass das Ergebnis der sogenannten „Haftprüfung“ schon vor der Prüfung feststand und ein entsprechender „Bescheid“ schon formuliert war.

Die sogenannte Haftprüfung war in meinen Augen eine Farce. Bei ernsthafter Prüfung hätte ein solcher Haftbefehl, der noch nicht einmal die einzelnen Straftatvorwürfe explizit enthielt, sowie auf einer konstruierten Fluchtgefahr aufbaute, nicht durchgehen dürfen. Meine ganz persönliche Meinung.

Im Ergebnis war es jetzt aber so, wie es war: Ich sollte in Untersuchungshaft kommen und wurde – wieder mit dem Zivil-Mercedes - in das Freiburger Gefängnis, welches man vornehm „Justizvollzugsanstalt“ nennt, kurz JVA eingeliefert.

Eine ebenso spannende wie überflüssige und völlig sinnlose Zeit sollte beginnen. Eine Zeit, die den Staat in erster Linie Geld kostet und sonst keinen fühlbaren Nutzen hat.

Einlieferung in die JVA

M