Künstlersozialabgabe im Unternehmen - Andri Jürgensen - E-Book

Künstlersozialabgabe im Unternehmen E-Book

Andri Jürgensen

0,0
48,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.
Mehr erfahren.
Beschreibung

Der Autor kennt aus seiner langjährigen Beratungspraxis die Probleme, vor denen Unternehmen im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe stehen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erklärt er, ob Sie zum Kreis der abgabepflichtigen Verwerter gehören, wie sich die Bemessungsgrundlage für die Abgabe zusammensetzt und wie hoch Ihre Abgabe ist. Darüber hinaus beschreibt er das Verwaltungsverfahren zur Erhebung der Abgabe übersichtlich und verständlich und stellt die Besonderheiten für GmbHs und KGs klar dar. Das Buch zeigt, wie Sie bei diesem Thema alles richtig machen und hilft dabei, den Bearbeitungsaufwand möglichst gering halten. Inhalt: - Die Künstlersozialabgabe im Überblick - Der Kreis der abgabepflichtigen Verwerter - Die Bemessungsgrundlage - das meldepflichtige Entgelt - Verwaltungsverfahren und jährliche Entgeltmeldung - Betriebsprüfungen und Rechtschutz - Im Anhang: Auszug KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz); Beitragsüberwachungsverordnung (KSVG-BÜVO); Abgrenzungskatalog für Theater, Orchester, Film, Rundfunk und TV; Liste mit 400 Tätigkeiten und deren Einordnung im KSVG; Auszug aus dem KSVG; Beitragsüberwachungsverordnung

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

EPUB
MOBI

Seitenzahl: 305

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



[5]Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum UrheberrechtImpressumEinführung1 Die Künstlersozialabgabe im Überblick1.1 Gut gedacht – auch gut gemacht?1.2 Die Versicherungspflicht selbstständiger Künstler und Publizisten1.3 Die Künstlersozialabgabe1.3.1 Nicht nur gewinnorientierte Unternehmen sind betroffen1.3.2 Die Rechtfertigung für die Künstlersozialabgabe1.3.3 Abgabepflicht »dem Grunde nach« und »der Höhe nach«1.3.4 Verfassungs- oder Europarechtswidrigkeit der Künstlersozialabgabe?1.4 Künstlersozialkasse und DRV 1.4.1 Die Künstlersozialkasse1.4.2 Die Aufgaben der Deutschen Rentenversicherung Bund1.5 Statistisches1.6 Das Verwaltungsverfahren im Überblick1.6.1 Die Erfassung durch KSK und DRV 1.6.2 Jährliche Meldung der Entgeltsumme1.6.3 Monatliche Vorauszahlungen2 Der Kreis der abgabepflichtigen Verwerter (§ 24 KSVG) 2.1 Der Unternehmensbegriff im KSVG 2.1.1 Wiederholt ausgeübte Tätigkeit und Einnahmeerzielungsabsicht 2.1.2 Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich2.1.3 Beginn der Abgabepflicht2.1.4 Typischer Verwerter, Eigenwerber oder Generalklausel – der Kreis der abgabepflichtigen Verwerter2.2 Die »typischen« Verwerter 2.2.1 Buch-, Presse und sonstige Verlage, Presseagenturen2.2.1.1 Verlage2.2.1.2 Presseagenturen einschließlich Bilderdienste2.2.2 Theater, Orchester, Chöre2.2.2.1 Theater2.2.2.2 Orchester2.2.2.3 Chöre2.2.3 Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen2.2.3.1 Begriff der Theater-, Gastspiel- oder Konzertdirektion2.2.3.2 Vermittlungstätigkeiten: Agenturen und Vermittler2.2.3.3 Die Abgabepflicht bei mehreren Veranstaltern2.2.3.3.1 Agentur als eigener Vertragspartner2.2.3.3.2 Agentur als Vertreter des Künstlers2.2.3.3.3 Der Dritte ist nicht abgabepflichtig2.2.3.3.4 Vertragsklausel zur KSA2.2.4 Rundfunk und Fernsehen2.2.5 Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern2.2.5.1 Herstellung2.2.5.2 Press- und Kopierwerke 2.2.6 Galerien und Kunsthandel, Kunstvereine 2.2.6.1 Galerien und Kunsthandel2.2.6.2 Kunstverein und Künstlerverein2.2.6.3 Selbstvermarktung der Künstler2.2.7 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte2.2.8 Varieté- und Zirkusunternehmen, Museen2.2.8.1 Varieté- und Zirkusunternehmen2.2.8.2 Museen2.2.9 Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Kunst und Publizistik 2.3 Werbung für das eigene Unternehmen (Eigenwerber)2.3.1 Maßnahmen der Eigenwerbung2.3.2 Regelmäßigkeit2.3.3 Berechnen der jährlichen Gesamt-Nettosumme2.4 Die Generalklausel: Alle sonstigen Unternehmen mit regelmäßiger Verwertung2.4.1 Aufträge zur Nutzung von Werken2.4.2 Regelmäßigkeit der Verwertung2.4.2.1 Regelfall: Bagatellgrenze von 450 €2.4.2.2 Regelmäßigkeit bei Veranstaltungen2.4.3 Absicht einer Einnahmeerzielung3 Die Bemessungsgrundlage: Das meldepflichtige Entgelt3.1 Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers3.1.1 Selbstständigkeit im Sinne der KSK 3.1.2 Die Selbstständigkeit bei Einzelunternehmern3.1.2.1 Grundsätzliches3.1.2.2 Indizien für eine Selbstständigkeit3.1.2.3 Der Abgrenzungskatalog für Film, Fernsehen, Bühnen und Orchester3.1.2.4 Das Anfrageverfahren zur Statusfeststellung3.2 Künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen3.2.1 Kunst im Sinne des KSVG3.2.1.1 Der Grundsatz: Mindestmaß an freier schöpferischer Gestaltung3.2.1.2 Bildende Kunst3.2.1.2.1 Innenarchitektur, Raumgestaltung3.2.1.2.2 Kalligrafie3.2.1.2.3 Kuratoren 3.2.1.2.4 Messestände/Architectural Design3.2.1.2.5 Szenografie/Raumstrategien3.2.1.2.6 Verpackungsdesign 3.2.1.2.7 Webdesign 3.2.1.2.8 Werbefotografie und Visagisten 3.2.1.2.9 Werkzeichnungen3.2.1.3 Darstellende Kunst3.2.1.3.1 Kinderanimation3.2.1.3.2 Tanz und Tanzunterricht3.2.1.3.3 TV-Jurymitglieder3.2.1.3.4 Testimonials 3.2.1.4 Musik3.2.1.4.1 Bandleader 3.2.1.4.2 DJ 3.2.1.4.3 Merchandising 3.2.1.5 Handwerk und Kunsthandwerk3.2.1.5.1 Künstlerische Fotografie3.2.1.5.2 Modedesign3.2.1.5.3 Tätowierer3.2.1.6 Lehrtätigkeiten3.2.2 Publizist im Sinne des KSVG 3.2.2.1 Gestaltung von Massenkommunikationsmitteln3.2.2.2 Begriff der Öffentlichkeit3.2.2.3 Publizistische Tätigkeiten3.2.2.3.1 Schriftstellerei3.2.2.3.2 Journalismus3.2.2.3.3 Ähnliche publizistische Tätigkeiten3.2.2.3.4 Lehre von Publizistik 3.3 Das meldepflichtige Entgelt3.3.1 Überblick3.3.2 Honorare und vergleichbare Leistungen3.3.3 Nebenkosten und Auslagen3.3.4 Reisekosten und Bewirtungskosten 3.3.5 Kommissionsgeschäfte, Vertretung und Vermittlung3.3.6 Zahlungen von Dritten und an Dritte3.3.7 Künstlerische Leistungen im Ausland3.3.8 Ausländersteuer (§ 50a EStG)3.3.9 Entgelte, die nicht zur Bemessungsgrundlage gehören3.3.9.1 Entgelte an Verwertungsgesellschaften3.3.9.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen3.3.9.3 Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Dirigenten, Chorleiter3.3.9.4 Bewirtungskosten 3.4 Berechnen der Künstlersozialabgabe3.5 Künstlersozialabgabe bei GmbH- und KG-Gesellschaftern3.5.1 GmbH3.5.1.1 Die Voraussetzungen für die Abgabepflicht auf das GF-Gehalt3.5.1.2 Delegation an Mitarbeiter3.5.2 Kommanditgesellschaft und GmbH & Co KG4 Verwaltungsverfahren und jährliche Entgeltmeldung4.1 Die erstmalige Erfassung durch die KSK bzw. die DRV 4.1.1 Grundsätzliches4.1.2 Form und Inhalt der Meldung bei der KSK 4.1.3 Die Nachmeldung für die vergangenen fünf Kalenderjahre4.1.4 Der Feststellungs- und Festsetzungsbescheid 4.1.5 Die unmittelbaren Folgen der Erfassung4.1.6 Rechtsnachfolge 4.2 Die jährliche Meldung der Entgeltsumme4.2.1 Inhalt der Meldepflicht4.2.2 Der Abgabebescheid und Verrechnung der Vorauszahlungen4.2.3 Schätzung der Abgabe bei versäumter Meldung4.2.4 Antrag auf Befreiung von der Meldepflicht4.3 Die monatlichen Vorauszahlungen4.3.1 Berechnung der Vorauszahlungen4.3.2 Beginn der Vorauszahlungen und Fälligkeit4.3.3 Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen4.4 Verjährung der Abgabe4.5 Aufzeichnungspflichten4.5.1 Nachprüfbarkeit des Zustandekommens der Meldungen4.5.2 Nachprüfbarkeit des Zusammenhangs zu den Unterlagen4.5.3 Aufbewahrungsfrist4.5.4 Auskunfts- und Vorlagepflichten 4.6 Ausgleichsvereinigungen5 Betriebsprüfungen und Rechtsschutz5.1 Betriebsprüfungen durch die KSK und die DRV5.1.1 Gegenstand der Prüfung5.1.2 Ort der Prüfung und Ankündigung5.1.3 Auskünfte und vorzulegende Unterlagen5.1.3.1 Aufzeichnungen nach § 28 KSVG 5.1.3.2 Verträge mit den Künstlern bzw. Publizisten5.1.3.3 Unterlagen aus dem Rechnungswesen5.1.3.4 Meldungen an andere Sozialversicherungsträger5.1.3.5 Zu erteilende Auskünfte5.1.3.6 Grenzen der Vorlagepflicht5.1.4 Praktische Durchführung der Prüfung5.1.5 Prüfbericht und Mängelbeseitigung5.2 Rechtsschutz5.2.1 Widerspruch5.2.1.1 Form und Frist5.2.1.1.1 Frist5.2.1.1.2 Schriftform5.2.1.2 Die Entscheidung der KSK/DRV5.2.2 Klage vor dem Sozialgericht5.2.3 Rücknahme eines Abgabebescheids5.2.4 Antrag auf Neuentscheidung nach § 44 SGB X 6 Anhänge6.1 KSVG (Auszug)6.2 Beitragsüberwachungsverordnung (KSVG-BÜVO)6.3 Abgrenzungskatalog für Theater, Orchester, Film, Rundfunk und TV6.4 Die Liste mit 400 Tätigkeiten und deren Einordnung im KSVG Stichwortverzeichnis
[1]

Hinweis zum Urheberrecht:

Alle Inhalte dieses eBooks sind urheberrechtlich geschützt.

Bitte respektieren Sie die Rechte der Autorinnen und Autoren, indem sie keine ungenehmigten Kopien in Umlauf bringen.

Dafür vielen Dank!

Haufe Lexware GmbH & Co KG

[4]Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de/ abrufbar.

Print:

ISBN 978-3-648-15779-4

Bestell-Nr. 11036-0001

ePub:

ISBN 978-3-648-15787-9

Bestell-Nr. 11036-0100

ePDF:

ISBN 978-3-648-15788-6

Bestell-Nr. 11036-0150

Andrí Jürgensen

Künstlersozialabgabe für Unternehmen

1. Auflage, Januar 2022

© 2022 Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg

haufe.de

[email protected]

Bildnachweis (Cover): © imagefuji, Adobe Stock

Produktmanagement: Dipl.-Kfm. Kathrin Menzel-Salpietro

Lektorat: Helmut Haunreiter

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die der Vervielfältigung, des auszugsweisen Nachdrucks, der Übersetzung und der Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, vorbehalten. Alle Angaben/ Daten nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

Sofern diese Publikation ein ergänzendes Online-Angebot beinhaltet, stehen die Inhalte für 12 Monate nach Einstellen bzw. Abverkauf des Buches, mindestens aber für zwei Jahre nach Erscheinen des Buches, online zur Verfügung. Einen Anspruch auf Nutzung darüber hinaus besteht nicht.

Sollte dieses Buch bzw. das Online-Angebot Links auf Webseiten Dritter enthalten, so übernehmen wir für deren Inhalte und die Verfügbarkeit keine Haftung. Wir machen uns diese Inhalte nicht zu eigen und verweisen lediglich auf deren Stand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung.

[11]Einführung

Die Künstlersozialkasse (KSK) steht kurz vor ihrem 40. Geburtstag nach der Gründung im Jahr 1983 – und sie ist eine Erfolgsgeschichte: Der Zustrom an Versicherten ist ungebrochen, und dieser Zustrom zeigt, dass die KSK für viele freie Künstler wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung ist.

2023 jährt sich zum 15. Mal auch die parallele Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) für die Erfassung und Prüfung der abgabepflichtigen Verwerter. Auch dies ist letztlich eine Erfolgsgeschichte, denn mithilfe der DRV ließ sich die Zahl der erfassten Verwerter innerhalb von rund 10 Jahren von 50.000 auf über 200.000 anheben und so konnte das System der KSK überhaupt erst zukunftsfest stabilisiert werden.

Denn unbestreitbar hatten die Gründer der KSK mit diesem Erfolg, mit dieser hohen Zahl an Versicherten nicht gerechnet. Aber sie hatten gewiss auch nicht vor Augen, welchen immensen Aufwand die der Finanzierung der KSK dienende Künstlersozialabgabe für die Verwerter mit sich bringen wird.

Erschwert wird die Bearbeitung durch die verbreitete Unkenntnis zu allen Fragen rund um das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Der Buchstabe des Gesetzes allein genügt bei Weitem nicht, um offene Fragen zuverlässig zu klären. Allein der Begriff »Kunst« bietet schon, auch aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, einige Friktionen. Steuerberater dürfen zudem kaum helfen, da es sich um Rechtsberatung handelt, gleichwohl müssen sie regelmäßig die Prüfungen nach dem KSVG übernehmen.

Dieses Buch will helfen, den Aufwand für die interne Bearbeitung so klein wie möglich zu halten. Detailliert, aber nicht überfrachtet, werden die für den Unternehmensalltag wichtigen Strukturen erläutert und Fragen geklärt. Das Buch soll zudem nicht nur einen Sachstand referieren, sondern das »Warum« der Regelungen verständlich machen. Ausführlich zu Wort kommt deshalb die Rechtsprechung, denn bei gerade einmal rund 5 Urteilen des Bundessozialgerichts zum KSVG pro Jahr steckt ein Schlüssel zum Verständnis darin, die Gedanken der Gerichte nachvollziehen zu können.

Kiel, im Herbst 2021 Andri Jürgensen