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Lügner durchschauen, verdächtige Spuren lesen oder auch verwischen und jeden Angreifer überwältigen – nutzen Sie das geheime Wissen der Strafverfolger. Die Tipps und Tricks der Ermittler machen unseren Alltag nicht nur sicherer, sondern eröffnen ganz ungeahnte Anwendungsmöglichkeiten: Der Tatortreiniger erklärt, wie man tatsächlich jeden Schmutz entfernt, der Zielfahnder weiß, wie die Jugendliebe aufzuspüren ist, und der Steuerfahnder verrät, welche Schummelei bei der Steuererklärung sicher auffällt – und welche nicht. Endlich ein Buch, das die vielfältigen Einsatzbereiche der Ermittler vereint – ob SEK-Kommandant, Cybercop oder Gerichtsmediziner. Profis berichten von ihren spannendsten Fällen und liefern die ultimativen Tricks für den Alltag. So wird die Polizei zu Ihrem Freund und Helfer in allen Lebenslagen.
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Seitenzahl: 292
Veröffentlichungsjahr: 2014
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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet überhttp://d-nb.de abrufbar.
Für Fragen und Anregungen:
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Ermittler bei ihrem Handeln auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen können und eine andere rechtliche Absicherung genießen als der»Normalbürger«.
Wir übernehmen für Schäden, die sich aus der Umsetzung der in diesem Buch versammelten Vorschläge ergeben, keine Haftung.
1. Auflage 2014
© 2014 by riva Verlag, ein Imprint der Münchner Verlagsgruppe GmbH,
Nymphenburger Straße 86
D-80636 München
Tel.: 089 651285-0
Fax: 089 652096
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
Redaktion: Wolfgang Gartmann, München
Umschlaggestaltung: Kristin Hoffmann unter Verwendung von shutterstock und istock
Satz: Georg Stadler, München
Druck: GGP Media GmbH, Pößneck
Printed in Germany
ISBN Print: 978-3-86883-362-1
ISBN E-Book (PDF): 978-3-86413-452-4
ISBN E-Book (EPUB, Mobi) 978-3-86413-453-1
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»Wenn jemand so fantasielos ist, eine Lüge mit Beweismaterial zu stützen, kann er ebenso gut gleich die Wahrheit sagen.«
Oscar Wilde (1854–1900), Der Verfall der Lüge
Wie Sie ein Gespräch richtig vorbereiten– Wie Sie die Vernehmungsstrategien der Polizei nutzen können– Wie Sie bewusst kommunizieren– Wie Sie einen Lügner enttarnen– Wie Sie Ihr Gegenüber mit ins Boot holen
Karsten Schilling ist Kriminalhauptkommissar in Unna. Er ist Dienststellenleiter im KK1, das unter anderem bei Tötungs- und Sexualdelikten sowie Brandstiftung ermittelt. Er ist Spezialist für Vernehmungen, sein Buch Vernehmungen– Taktik, Psychologie, Recht, das er gemeinsam mit Staatsanwalt Heiko Artkämper verfasst hat, gehört zu den Standardwerken in der Polizeiausbildung.
Das Mädchen war neun Jahre alt. Es war in dem Fall Opfer und wichtigste Zeugin in einer Person. Als ich mich auf seine Vernehmung vorbereitete, war mir klar, dass seine Aussage entscheidend dafür sein würde, ob ein Sexualstraftäter ungeschoren davonkommen oder ob er für einige Jahre aus dem Verkehr gezogen werden würde. Denn damit ein Täter verurteilt wird, muss die Aussage des Opfers so glaubhaft sein, dass es für das Gericht keinen Zweifel mehr geben kann. Nun ist es gerade bei Kindern oft schwierig, eine solche Aussage zu bekommen, da sie leicht beeinflussbar sind. Wenn das Gericht aber das Gefühl hat, hier wurde dem Kind von Eltern, Lehrern oder Ermittlungsbeamten eine Aussage in den Mund gelegt, muss es den Beschuldigten freisprechen, da die belastende Aussage so verwässert ist, dass gilt: im Zweifel für den Angeklagten.
Wir hatten im KK1 einen neuen Motorroller bekommen, so eine kleine Maschine, mit der man lediglich kurze Fahrten unternehmen konnte. Aber immerhin war es ein echter Polizeiroller, mit einem Polizeiaufkleber drauf und einem Behördenkennzeichen. Ich dachte mir: Für ein neunjähriges Mädchen ist das schon was. Also nahm ich einen kleinen Helm für Kinder mit und fuhr zu dem Haus, in dem das Mädchen lebte.
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