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Migration sowie der Umgang mit Vielfalt und Ausgrenzung sind nicht nur in migrationsspezifischen Sozialen Diensten Thema, sondern in allen Bereichen Sozialer Arbeit. Ausgehend von der Darstellung von Migration und Flucht und ihren sozialen Herausforderungen erörtert das Buch migrationsspezifische Handlungsfelder der Sozialen Arbeit und erläutert entsprechende Konzepte und Methoden - auch bezüglich der Arbeit in der Mehrheitsgesellschaft. Debatten u.a. zu Integration und transkultureller Kompetenz werden in ihrer Relevanz für ein handlungsleitendes Konzept Sozialer Arbeit befragt. Als Querschnittsthemen werden behandelt: Rassismus, Diskriminierung, interkulturelle und rassismuskritische Bildungsarbeit sowie ethische, postkoloniale und transnationale Aspekte.
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Seitenzahl: 486
Veröffentlichungsjahr: 2024
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Cover
Titelei
Vorwort der Reihenherausgeber*innen
Einleitung
I Gegenstandsbereich des Handlungsfeldes Migration und Soziale Arbeit: Einwanderungsland Deutschland
1 Migration nach Deutschland – Allgemeine Grundlagen
1.1 Zugänge und Begriffe
1.2 Phasen der Migration
1.3 Flucht und Asyl
1.4 Aktuelle Migration
1.5 Rechtliches
2 Soziale Situation von Migrant*innen in Deutschland
2.1 Arbeit und Einkommenssituation
2.2 Wohnen
2.3 Gesundheit
2.4 Bildung
2.5 Zugang zu Diensten im Sozial- und Gesundheitsbereich
2.6 Soziokulturelle Aspekte
3 Politik und Gesellschaft
3.1 Rassismus und Diskriminierung
3.2 Migration und Integration
3.3 Migration und Gender
II Entwicklung des Handlungsfeldes
4 Geschichte des Handlungsfeldes
4.1 Exkurs in die Geschichte der Sozialen Arbeit
4.2 Ausländersozialdienste
4.3 Migrationsdienste
4.4 Diversität
5 Entwicklung des Handlungsfeldes – Theoretische Zugänge
5.1 »Fremdheit« und Kultur
5.2 Die Multikulturalismus-Debatte
5.3 Migration und demokratische Rechte
5.4 Vielfältige Identitäten und reflexive Ansätze
5.5 Rassismustheorien und postmigrantische Ansätze
III Interventionsformen – Soziale Arbeit und Migration
6 Migration und Soziale Arbeit als Herausforderung für die Gesamtgesellschaft
6.1 Rassismuskritische Bildung
6.2 Interkulturelle Bildung und interkulturelles Lernen
6.3 Diversitätsbewusste Soziale Arbeit und Antidiskriminierung
6.4 Menschenrechtsansatz und Menschenrechtspädagogik
6.5 Rechtsextremismusprävention
7 Migrationsspezifische Interventionsformen
7.1 Migrationsberatung und Migrationsdienste
7.2 Jugendmigrationsdienste
7.3 Flüchtlingssozialarbeit
7.4 Der besondere Fall: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
7.5 Arbeit mit Illegalisierten
8 Interkulturelle Öffnung und Diversity in Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit
8.1 Interkulturelle Öffnung
8.2 Inter-/transkulturelle Kompetenz
8.3 Interkulturelle Öffnung in ausgewählten Handlungsfeldern: Das Beispiel Sucht
8.4 Interkulturelle Öffnung der Altenhilfe
8.5 Migration und Behinderung
8.6 Methoden und Konzepte
8.7 Diversity Management
IV Aktuelle fachliche Entwicklungen
9 Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement
10 Migration und Inklusion
11 Kommune und Quartier
V Handlungsfeldspezifische Anschlussstellen zu theoretischen Debatten
12 Differenz und Gouvernementalität
13 Transnationalität
13.1 Transnationalität
13.2 Migration und soziale Entwicklung
13.3 Transnationale Mutterschaft
VI Ausblick: Ethische und postkoloniale Perspektiven des Handlungsfeldes
14 Ethik
14.1 Zugehörigkeit, Partizipation und Rechte
14.2 Freiheit der Migration und Legitimität von Grenzen
14.3 Würde und Rechte »Rechtloser«
15 Postkoloniale Aspekte
VII Anhang
Literaturverzeichnis
Handlungsfelder Sozialer Arbeit
Herausgegeben von Martin Becker, Cornelia Kricheldorff und Jürgen E. Schwab
Eine Übersicht aller lieferbaren und im Buchhandel angekündigten Bände der Reihe finden Sie unter:
https://shop.kohlhammer.de/handlungsfelder-sozialer-arbeit.html
Die Autorin
Nausikaa Schirilla studierte Philosophie, Soziologie und Pädagogik an den Universitäten Köln, Leeds/England und Frankfurt am Main und promovierte und habilitierte sich in Erziehungswissenschaften. Sie arbeitete in vielen Feldern der Erwachsenenbildung, entwicklungsbezogenen Bildung, Projektevaluation und Migrationsarbeit. 2005 bis 2023 war sie Professorin für Soziale Arbeit, Migration und Interkulturelle Kompetenz an der Katholischen Hochschule Freiburg. In Lehre und Forschung hat sie die Schwerpunkte Migrationsforschung, Migration und Soziale Arbeit, Care und Migration, postkoloniale Perspektiven sowie Migrationsgeschichte und Gender. Seit 1998 ist sie in der Redaktion von polylog – Zeitschrift für interkulturelles Philosophieren.
2., erweiterte und überarbeitete Auflage
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2., erweiterte und überarbeitete Auflage 2024
Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:ISBN 978-3-17-044159-0
E-Book-Formate:pdf: ISBN 978-3-17-044160-6epub: ISBN 978-3-17-044161-3
Der Band »Handlungsfeldorientierung in der Sozialen Arbeit«, in erster Auflage erschienen im September 2012 und aktualisiert und erweitert 2020, bildet die Einführung für eine Reihe von Einzelveröffentlichungen zu verschiedenen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit. In der einführenden Publikation ist das »Freiburger Modell der Handlungsfeldorientierung« genauer beschrieben, das den folgenden Bänden zu einzelnen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit auch zugrunde liegt. Dieses curriculare Modell für das Bachelorstudium der Sozialen Arbeit nimmt aktuelle Bedingungen und Entwicklungen in verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit in den Blick und leitet Aktionen und Interventionen fachlich begründet dazu ab. Dargestellt werden mögliche und notwendige Handlungskonzepte und Methoden, die zu Charakteristika von Aufgabenstellungen, Rechtsgrundlagen, staatlichen Programmen, Trägerlandschaften, Situationen und Personen in Handlungsfeldern diskursiv in Bezug gesetzt werden. Daraus ergeben sich Gestaltungs- und Kontexterfordernisse, die einer eher technokratischen Ver- und Anwendung entgegenwirken, die »reiner« Methodenlehre latent innewohnen. Nach Möglichkeit fließen dazu Hinweise auf Evaluation und zu Projekten der Praxisforschung mit ein. Die in der Reihe vorgelegte Systematik eignet sich für die Gestaltung von Studiengängen Sozialer Arbeit und wird an der Katholischen Hochschule Freiburg seit einigen Jahren bereits in der Lehre praktiziert. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer stärker ausgeprägten Kompetenzorientierung, die im Zuge des Bologna-Prozesses didaktisch erforderlich ist.
Bei der Breite und hohen Differenzierung, die sich in den einzelnen Handlungsfeldern mit ihren unterschiedlichen Rahmenbedingungen, Aufgaben und Zuständigkeiten ergibt, liegt allen Einzelbänden doch eine gemeinsame Struktur in der Darstellung Sozialer Arbeit zugrunde. Zunächst wird der Gegenstandsbereich des jeweiligen Handlungsfeldes beschrieben und dessen spezifischer Bezug zur Wissenschaft Sozialer Arbeit hergestellt. Die Wissensgrundlagen des Handlungsfeldes werden unter Berücksichtigung gesellschaftspolitischer wie auch disziplinärer fachlicher Entwicklungen und theoretischer Rahmung aufgezeigt und in einen fachlichen Diskurs eingebunden. Interventionsformen des Handlungsfeldes werden auf der Basis professionsspezifischer Handlungskonzepte und Methoden erläutert. Für die Soziale Arbeit wichtig und geradezu konstituierend sind multidisziplinäre Perspektiven auf Handlungsfelder und soziale Probleme, die in den Beiträgen nicht fehlen dürfen. An praxisnahen Fragestellungen und ausgewählten Situations- oder Falldarstellungen werden soziale Probleme und Ansätze der Bearbeitung modellhaft erschlossen, ohne in die Falle enger, einfacher und scheinbar eindeutiger Lösungsmuster und Rezepte zu tappen. Am Ende jedes Kapitels stehen eine kurze Zusammenfassung oder auch Aufgabenstellung sowie weiterführende Literaturempfehlungen.
Ein wesentlicher Anspruch dieser Publikationsreihe ist es, einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen in unterschiedlichen Handlungsfeldern Sozialer Arbeit zu geben und damit einerseits den Gemeinsamkeiten – etwa in grundlegenden Modellen, Orientierungen und Fragen der professionellen Entwicklung – und andererseits den Unterschieden – etwa in den historischen und aktuellen Prozessen – im Sinne eines besseren Verständnisses nachzugehen. Damit kann jeder Band dieser Reihe zu einer Orientierungshilfe im Studium wie im Berufsfeld der Sozialen Arbeit werden, einer Art von Karte oder Wegweiser für die individuellen Richtungsentscheidungen. Je nach dem Vorwissen, der Wahl und dem Zugang der interessierten Leser*innen kann an einem Handlungsfeld eine vertiefende exemplarische Auseinandersetzung erfolgen. Für Berufsein- oder Umsteiger*innen bietet jeder Band eine fundierte und nützliche Einführung in ein neues Handlungsfeld und kann dort zur Orientierung beitragen. Für alle Praktiker*innen dürfte sich diese Reihe als eine hilfreiche Anleitung zur Reflexion der eigenen Alltagsroutinen und damit zur Weiterentwicklung ihrer Praxis und den Vor-Ort-Konzepten eignen. Die Vergewisserung über und die Entwicklung bzw. Umsetzung von Konzepten und Methoden unter dem aktuellen beruflichen Handlungs- und Veränderungsdruck stellt sicher keine leichte Herausforderung für die Organisationen, die Träger, ihre Mitarbeiter*innen und Teams dar. Eine fachliche Unterstützung, auch in dieser Form der Reihe und auf unterschiedlichen Ebenen, hat sie in jedem Fall verdient.
Freiburg im April 2021Martin Becker, Cornelia Kricheldorff und Jürgen E. Schwab
Dieser Band versucht eine Quadratur des Kreises. Migration als Handlungsfeld der Sozialen Arbeit zu beschreiben ist kein einfaches Unterfangen, denn Soziale Arbeit reagiert auf soziale Probleme und Migration stellt kein soziales Problem dar. Migration ist eher ein Versuch, soziale Probleme zu lösen. Migration kann als ein Querschnittsthema in der Sozialen Arbeit begriffen werden, aber ein Querschnittsthema stellt kein eigenes Handlungsfeld dar. In Literatur und Forschung sind ausgesprochen konträre Positionen zu dieser Frage zu finden. Es existieren auch völlig unterschiedliche Begriffe: interkulturelle Soziale Arbeit, Migrationssozialarbeit, Soziale Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft, Diversity. Rassismuskritische Arbeit. Es gibt weder einen gemeinsamen Namen noch verbindliche Methoden noch einheitliche gesetzliche Grundlagen eines Handlungsfeldes Migration.
Dennoch wird Migration immer wichtiger für die Soziale Arbeit, gerade angesichts aktueller Migrationsbewegungen. Es sind eher die Folgen der Migration und insbesondere die Reaktionsformen der Einwanderungsländer, die eine Herausforderung für Soziale Arbeit darstellen. Migrant*innen sind aber auch Gegenstand Sozialer Arbeit, wenn sie benachteiligt sind, marginalisiert oder diskriminiert werden. Die Gründe, weshalb es zu dieser Marginalisierung kommt, sind vielfältig; sie haben mit der Dynamik von Migrationsbewegungen, mit sozioökonomischen Entwicklungen in den Einwanderungsgesellschaften und mit strukturellen Verankerungen von Rassismus zu tun. Migration und Soziale Arbeit muss daher die Perspektive der Einwanderungsländer – in unserem Fall Deutschland – wie auch die Perspektive der verschiedenen Gruppen von Migrant*innen umfassen. Und wenn Europa aktuell seine Außengrenzen eher abschottet, muss im Sinne sozialer oder internationaler Gerechtigkeit auch ein Blick darauf geworfen werden, was an den Grenzen Europas geschieht.
Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, eine umfassende Einführung in Migration als Handlungsfeld für die Soziale Arbeit zu leisten und verschiedene Blickwinkel, Ansätze und Konzepte darzustellen. Dabei ist die Auswahl der verschiedenen Konzepte und Ansätze von dem Bestreben geleitet, folgende Aspekte mit einzubeziehen:
aktuelle Diskurse um Migration und Soziale Arbeit
Anforderungen und Erfahrungen der Fachpraxis
aktuelle gesetzlich bzw. politisch geforderte Interventionsformen
die Selbstartikulationen von Migrant*innen
die Interessen und Erfahrungen der Verfasserin
Daher ist die diese Einführung in Migration als Handlungsfeld für die Soziale Arbeit folgendermaßen aufgebaut: In Teil I wird der Gegenstandsbereich des Handlungsfeldes, Deutschland als Einwanderungsland, beschrieben. Dies umfasst eine kurze Geschichte der Zuwanderung in die Bundesrepublik und damit eine Darstellung der verschiedenen Migrantengruppen und Hinweise auf den rechtlichen Status der erwähnten Gruppen. In einem weiteren Schritt werden soziale Problemlagen und Migration beschrieben – es geht um Migration und soziale Benachteiligung, Arbeit und Ausbildung, Wohnen und Bildung. Dem schließt sich ein Teil zu Fragen von Diskriminierung und Rassismus an. Anschließend werden grundlegende Begriffe wie Integration und Assimilation diskutiert.
In Teil II wird die Entwicklung des Handlungsfeldes Migration beschrieben. Ein Blick auf die geschichtliche Entwicklung des Handlungsfeldes zeigt andere Handlungslogiken und Problembeschreibungen, denn in den 60er Jahren waren die Ausländersozialdienste und Ausländerpädagogik die wichtigsten Strukturen. Der darauf einsetzende Paradigmenwechsel zu Migrationsdiensten und interkulturellem Lernen wie der Ansatz der interkulturellen Öffnung ist für einige wiederum Geschichte, da für sie Antirassismusarbeit und Diversity oder Postmigration aktuelle Paradigmen darstellen.
Nun hängt aber eine Beschreibung des Handlungsfeldes »Soziale Arbeit mit Migrant*innen« sehr stark von paradigmatischen Grundannahmen und Setzungen ab, daher müssen die unterschiedlichen theoretischen Konzeptionen und Zugänge dargestellt werden, die sich treffen, teilweise überschneiden oder auch diametral entgegenstehen. Während einige Autor*innen interkulturelle Soziale Arbeit als angemessene Reaktion auf Migration begreifen, kritisieren andere die mit diesem Konzept einhergehende Kulturalisierung sozialer Probleme bzw. die Reproduktion von Othering-Konstruktionen und fordern eher eine generelle Differenzsensibilität Sozialer Arbeit.
Die Verfasserin dieser Einführung hängt keiner dieser Richtungen explizit an und wird daher in Folge der Entfaltung des Handlungsfeldes einen Mix der verschiedenen Ansätze darstellen. Zentral ist aber die Überzeugung, dass es bei Migration und Soziale Arbeit immer auch um die Mehrheitsgesellschaft geht und Soziale Arbeit im Kontext von Migration auch diese adressiert. Daher werden in Teil III die verschiedenen Interventionsformen Sozialer Arbeit in dem Handlungsfeld Migration entfaltet und mit einigen Fallbeispielen erläutert. In Kapitel 6 wird es um Migration als Herausforderung für die Mehrheitsgesellschaft gehen, also bspw. um Rassismuskritische und interkulturelle Bildungsarbeit und interkulturellen Dialog (▸ Kap. 6). Kapitel 7 widmet sich den migrationsspezifischen Interventionsformen in der Sozialen Arbeit, vor allem der Migrationsberatung und den Migrationsdiensten bzw. der Flüchtlingsarbeit (▸ Kap. 7). Kapitel 8 blickt auf die Regeldienste im Sozial- und Gesundheitsbereich, und zwar aus der Perspektive von Migration (▸ Kap. 8). So geht dieser Teil ausführlich auf die aktuellen Ansätze interkultureller Öffnung ein, erläutert diese sowie aktuelle Konzepte trans- oder interkultureller Kompetenzen und deren Kritik. Die Ansätze interkultureller Öffnung werden in exemplarischen Handlungsfeldern beschrieben, wie bspw. Sucht und Altenhilfe. Eine Darstellung der Konzeption von Diversity, der Ansätze des Diversity-Managements und von Antidiskriminierungsarbeit bilden den Abschluss dieses Kapitels.
In Teil IV werden aktuelle fachliche Debatten der Sozialen Arbeit aufgegriffen und auf Migration bezogen – hier geht es um Ehrenamt, Inklusion und um kommunale Integrationskonzepte. Weiterhin wird gefragt, welche Debatten aus dem Handlungsfeld anschlussfähig sind für Theoriebildung in anderen Handlungsfeldern bzw. Soziale Arbeit allgemein, daher werden in Teil V der Begriff der Gouvernementalität für die Integrationskritik und vor allem das Konzept des Transnationalismus dargestellt und auf verschiedene Themen bezogen. Abschließend werden in Teil VI aus ethischen Debatten zu Migration Perspektiven für die Ethik Sozialer Arbeit eröffnet. Ein Kapitel zu postkolonialen Aspekten von Sozialer Arbeit im Kontext von Migration schließt den Band ab (▸ Kap. 15).
Dieser Band stellt eine Einführung in das Handlungsfeld dar und enthält daher sicher für viele Lesende Informationen, die nicht neu sind. Zugleich wird versucht, Anschluss an die theoretische Entwicklung zu finden und an Debatten in der Literatur und Migrationsforschung anzuknüpfen. Sozialarbeitswissenschaft wird hier als eine transdisziplinäre Wissenschaft begriffen (vgl. Wendt 1997). Aus diesem Grunde werden hier nicht Forschungsergebnisse oder theoretische Ansätze einzelner Wissenschaftsdisziplinen dargestellt, sondern je nach Fragestellung unterschiedliche Ansätze der verschiedenen Bezugswissenschaften der Sozialen Arbeit rezipiert. Die Dichte und das theoretische Niveau der einzelnen Kapitel sind daher sehr unterschiedlich. Es wird hier der Anspruch verfolgt, einen Überblick über das Handlungsfeld zu geben, dieser wird mit der Literatur und Beispielen aus der Forschung belegt – aber in diesem einführenden Werk kann keine umfassende Literaturübersicht gegeben werden, daher sind die Literaturangaben als Beispiele zu verstehen.
In alle Kapitel sind Fallbeispiele integriert: Sie sollen Lebenswelten näherbringen, Praxisbezüge darstellen und zur Diskussion einladen. Die Fallbeispiele beruhen auf den Erfahrungen der Autorin in Forschung und in ihrer außerakademischen Arbeit. Sie beruhen alle auf wahren Geschichten, sind jedoch so verändert und komponiert, dass sie wiederum nicht reale Geschichten darstellen. Am Abschluss jedes Kapitels sind eine kurze Zusammenfassung und Tipps zur weiteren einführenden Lektüre sowie auch Prosaliteratur und Verweise auf Projekte oder Kampagnen zu finden.
Für die Neuauflage 2024 wurden Zahlen zu Migration und Informationen zu rechtlichen Aspekten aktualisiert (Stand 2023), Literatur hinzugefügt sowie auf neuere Entwicklungen in Theorie und Praxis eingegangen. So wurde das Kapitel zu Flucht und Arbeit mit Geflüchteten weitergeschrieben und es wurden Teile zu Rassismus-Debatten, rechte Gewalt und Gegenstrategien ausgeweitet. Auch neuere Entwicklungen wie die Folgen des Ukrainekriegs und die aktuellen Debatten zur Fachkräfterekrutierung werden aufgegriffen. Der postmigrantische Ansatz wird ausführlich bearbeitet und das Kapitel zur Migrationsethik ist wesentlich länger geworden. Aufgrund der mittlerweile auch in der Sozialen Arbeit erfolgten Rezeption postkolonialer Theorien und der Frage indigenen Wissens wird diesen Themen ein ganzes neues Kapitel gewidmet.
In diesem Band werden unterschiedliche Bezeichnungen verwandt. Sprache drückt Machtverhältnisse aus, daher wird in diesem Band versucht, geschlechtergerechte Sprache zu nutzen und Zuschreibungen zu vermeiden, so wird von Menschen mit Migrationshintergrund gesprochen oder Geflüchteten. Aber Machtverhältnisse sind durch Sprache allein nicht zu verändern, daher ist der Sprachgebrauch nicht rigoros und verschiedene Wörter werden nebeneinander gebraucht, längere zusammengesetzte Begriffe werden nicht gegendert, manchmal ist der besseren Lesbarkeit wegen auch nur von Migrant*innen die Rede oder von Flüchtlingen u. a.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 2022 in Deutschland ca. 23,8 Millionen Menschen mit einem Migrationshintergrund, die also entweder selbst oder von denen ein Elternteil zugewandert war. Diese Bevölkerungsgruppe stellt immerhin fast ein Drittel – 28,7 % – der Bevölkerung dar (https://mediendienst-integration.de/migration/bevoelkerung.html, Zugriff 1. 9. 2023). Der Prozentsatz ist in den letzten Jahren langsam, aber stetig gestiegen. Trotz einer relativ hohen Flüchtlingszuwanderung 2015 sowie aktuell stellt Migration aus der EU immer noch die wichtigste Migrationsbewegung nach Deutschland dar.
Die EU-Freizügigkeit ermöglicht eine neue Bewegungsfreiheit. Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der ökonomischen und politischen Krisen in den Ländern des süd-/östlichen Europas entstehen neue Formen der Migration. Vor über fünfzig Jahren wurden Frauen und Männer aus dem südlichen Europa von deutschen Firmen gezielt angeworben. Sie kamen nach Deutschland, um hier in groß- und mittelständischen Fabriken in der Produktion, in der Landwirtschaft und in Handwerksbetrieben zu arbeiten. Heute kommen bspw. Mütter oder Großmütter mit akademischem Abschluss alle zwei Monate aus Polen oder Rumänien, um in Deutschland ältere pflegebedürftige Menschen im Privathaushalt zu versorgen. Junge Ärzt*innen oder Krankenschwestern werden aus vielen Ländern nach dem Examen für eine Arbeit in Deutschland angeworben; jugendliche Italiener*innen werden vom badischen Handwerker in Italien über ein speed dating als Auszubildende gesucht, und Saisonarbeiter*innen aus dem östlichen Europa verkaufen auf deutschen Märkten den von ihnen geernteten Spargel.
Dies sind nur einige Beispiele für vergangenes und aktuelles Migrationsgeschehen. Migration nach Deutschland ist keine neue Erscheinung, sie nimmt nur immer wieder neue Formen an. Menschen sind aus Deutschland jahrhundertelang in andere Länder ausgewandert. Migration ist so alt wie die Menschengeschichte selbst, Klaus J. Bade spricht vom »homo migrans« und hat den Begriff »Normalfall Migration« geprägt (vgl. Bade 2004)
Mit Migration wird hier die dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunktes von Individuen, Familien oder sozialen Gruppen an einen anderen Ort bezeichnet (ebd.). Migration kann auch als Binnenwanderung oder Binnenvertreibung geschehen, was häufiger passiert. Migrationsforschung und internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen definieren Migration in der Regel aber als dauerhaften Ortswechsel in ein anderes Land. Nach einem Bericht der Organisation für Migration der Vereinten Nationen lebten im Jahre 2021 insgesamt ca. 281 Millionen Menschen im Ausland, dies entspricht 3,2 % der Weltbevölkerung (Internationale Organisation für Migration 2022).
Migration kann begriffen werden als Aspekt der Anpassung der Menschen an die Bedingungen der Umwelt, der Gesellschaft, Politik oder Ökonomie und kann daher unterschiedliche Motive beinhalten. Migration kann der Verbesserung der Lebensumstände und Wahrnehmung neuer Chancen dienen, wie bspw. Arbeitsmigration. Migration kann aber auch aufgrund von Zwang erfolgen, wie bspw. Flucht. Als Umweltmigration kann sie eine Reaktion auf Krisen darstellen, sie kann dem Erwerb weiterer Bildung und neuer Qualifikationen dienen (Studienmigration) oder auf dem Entwicklungs- und Entfaltungsinteresse von Personen beruhen. Oft sind verschiedene Motive miteinander verbunden. Aktuell ist in der Bundesrepublik eine Gleichzeitigkeit verschiedener Migrationsbewegungen mit unterschiedlichen Ursachen zu beobachten, wie bspw. eine aktive Arbeitsmigration aus EU-Ländern und ein Ansteigen der Flüchtlingszahlen.
Migration kann unterschiedliche Formen annehmen: Sie kann linear in eine Richtung oder etappenweise erfolgen, wenn das Ziel nicht sofort erreicht wird oder von Anfang an nicht ganz klar war. Migration kann als zirkuläre Migration auch im regelmäßigen Wechsel zwischen verschiedenen Räumen stattfinden und/oder nach einer Weile zur Rückwanderung führen. Auch zeitlich kann Migration sehr unterschiedlich geschehen. Migration kann nur saisonal stattfinden (Saisonarbeit), auf mehrere Jahre oder ein ganzes Arbeitsleben ausgerichtet sein oder die gesamte Lebenszeit umfassen und mehrere Generationen mit einbeziehen.
Migration kann auch als Transmigration erfolgen, wenn Menschen ihren Lebensmittelpunkt nicht notwendig dauerhaft verlagern und stattdessen längere Jahre in zwei oder mehr Ländern parallel leben und dabei enge, aber unterschiedliche Bindungen an mehrere Länder haben, bspw. in einem Land arbeiten und in dem anderen Land ihr Familienleben leben. Als Transmigrant*innen gelten auch Menschen, die während ihres Migrationsweges länger in verschiedenen Ländern leben und arbeiten und sich dann vielleicht an einem ganz anderen Ort niederlassen.
Migrationsbewegungen begleiten und gestalten menschliche Geschichte kontinuierlich und sind in jeder Gesellschaft zu finden. Migration ist nicht notwendigerweise mit sozialen Problemen verbunden und auch nicht unbedingt Gegenstand Sozialer Arbeit. Aus der Perspektive der Sozialen Arbeit ist es wichtig zu fragen, unter welchen Bedingungen und Umständen Migration erfolgt oder auch nicht, wie sich Migration auf Migrant*innen und Zielregionen auswirkt und welche sozialen Folgen sie hat.
Die grundlegende Bedeutung von Migration für die Gesellschaft und die jüngere Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde erst 2005 mit der Verabschiedung des neuen Zuwanderungsgesetzes anerkannt. Seitdem gibt es eine systematische Förderung des Spracherwerbs, einheitliche Beratungs- und Projektmittel sowie eine eigene Forschungstätigkeit des Bundes wie bspw. das Integrationsmonitoring. All dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Zuwanderung nach wie vor strengen Regeln unterliegt und die bundesdeutsche Migrationspolitik bislang immer restriktiv war. Das Zuwanderungsgesetz trägt den Namen: »Gesetz zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland«. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, sein wichtigster Teil ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Über viele Jahrzehnte hinweg wurden in Deutschland Migrant*innen nach der Staatsangehörigkeit definiert, also Menschen mit einem ausländischen Pass. In vielen Statistiken – bspw. im Bildungsbereich oder in vielen Kommunen – ist das auch heute noch so, langsam ändert sich aber die Datenlage. Auf Bundesebene hat sich seit 2005 mit Hilfe des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes die Definition von Migrant*innen als Menschen mit Migrationshintergrund durchgesetzt. Als Menschen mit Migrationshintergrund (oder Migrationsgeschichte, wie manche sagen) werden Personen bezeichnet, die entweder selbst oder von denen ein Elternteil nach Deutschland zugewandert ist. Menschen mit Migrationshintergrund sind also die seit 1950 nach Deutschland Zugewanderten und deren Nachkommen.1 Diese Definition ist nicht unumstritten – macht sie doch oft Menschen, die in Deutschland geboren sind oder lange hier leben und sich hier zugehörig fühlen, zu »Anderen«. Im Gegensatz zur Bezeichnung Ausländer*innen sollte die Bezeichnung »Migrationshintergrund« weniger ausschließend wirken, aber auch sie wird von vielen als ausgrenzend wahrgenommen. So plädiert Ann-Kathrin Will bspw. dafür, anstelle des Migrationshintergrunds Eingewanderte zu erfassen (https://rat-fuer-migration.de/2022/06/07/rfm-debatte-2022/).
Von den 28,7 % Menschen mit Migrationshintergrund im Jahre 2022 (https://mediendienst-integration.de/migration/bevoelkerung.html, Zugriff 1.9.23) hatte die Mehrheit, nämlich 12,2 Millionen einen deutschen Pass; 11,6 Millionen waren Ausländer*innen (ebd.). Mehr als zwei Drittel der Personen mit Migrationshintergrund sind selbst nach Deutschland eingewandert, haben also eigene Migrationserfahrung, und knapp ein Drittel ist in Deutschland geboren (ebd.).
Die Reihenfolge der Herkunftsländer hängt von der Definition ab. Nach Herkunftsländern betrachtet stellten 2022 Menschen aus der Türkei die größte Gruppe dar: 11,9 %. Die zweitgrößte Gruppe kommt aus Polen (9,2 %), weitere wichtige Einwanderungsgruppen kommen aus der Russischen Föderation (5,7 %), Kasachstan (5,6 %) und Syrien (5,1 %). (Statistisches Bundesamt: Mikrozensus – Bevölkerung nach Migrationshintergrund, Erstergebnisse 2022, Zugriff 26.6.23). Werden (Spät-)Aussiedler*innen jedoch als eigene Gruppe betrachtet, so stellen sie die größte Migrantengruppe dar. Werden aber die europäischen Länder zusammengezählt, so stellen sie mit mehr als der Hälfte der Einwanderer*innen die größte Gruppe dar.
Menschen mit Migrationshintergrund sind ungleichmäßig über die Regionen Deutschlands verteilt – in vielen Regionen der östlichen Bundesländer oder in ländlichen Regionen der westlichen Bundesländer ist der Anteil wesentlich geringer als in den großen Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet, dem Ruhrgebiet, Berlin, anderen Industrieregionen und Großstädten. So betrug bspw. der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund in Frankfurt am Main 2022 um die 50 % (https://frankfurt.de/service-und-rathaus/zahlen-daten-fakten/themen/bevoelkerung, Zugriff 13.6.23). In den östlichen Bundesländern betrug der der Migrantenanteil 2022 im Durchschnitt maximal 10 % (Statistisches Bundesamt: Mikrozensus – Bevölkerung nach Migrationshintergrund, Erstergebnisse 2022).
Auch sind Menschen mit Migrationshintergrund über die Altersstufen ungleich verteilt, es gibt wesentlich mehr Jüngere und weniger Ältere – so haben mittlerweile 39,1 % der unter fünfjährigen Kinder einen Migrationshintergrund (Die Beauftragte der Bundesregierung 2019, S. 23). Die Migrationsbevölkerung ist jünger, das Durchschnittsalter ist 35,4 Jahre, bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund beträgt das Durchschnittsalter 47 Jahre (ebd., S. 22). Anders betrachtet: Im Jahr 2017 kamen 37,5 % der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren aus einer Familie mit Migrationshintergrund (ebd., S. 23), in Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohner*innen waren es 46 % aller Kinder. Der Anteil dieser Gruppe ist in den Großstädten der alten Bundesländer wie Frankfurt a. M., Stuttgart und München überproportional hoch – hier hat mehr als die Hälfte der unter 15-Jährigen einen Migrationshintergrund.
Interessant ist, dass das Geschlechterverhältnis weitgehend ausgeglichen ist, der Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund ist je nach Jahr geringfügig niedriger als der der Männer, allerdings sind weibliche und männliche Migrant*innen unterschiedlich auf die Herkunftsländer verteilt (ebd.).
Hinsichtlich aller politischen und sozialarbeiterischen Fragen ist es wichtig hervorzuheben, dass der überwiegende Teil der Migrant*innen schon sehr lange in Deutschland lebt. Mehr als 66 % aller Migrant*innen leben länger als zehn Jahre in Deutschland. 49,4 % leben über 20 Jahre und 13,7 % leben mehr als 40 Jahre in Deutschland (ebd., S. 24). Über zwei Drittel der Personen aus ehemaligen Anwerbeländern wie Italien (62 %) oder Türkei (78 %) lebten 2019 seit mindestens 20 Jahren in Deutschland (https://www.demografie-portal.de/DE/Fakten/auslaender-aufenthaltsdauer.html, Zugriff 13.6.23).
Die meisten Migrant*innen halten sich also schon sehr lange in Deutschland auf und betrachten sich als Teil dieser Gesellschaft (vgl. Lange 2009). Zugleich heiraten viele Zugewanderte oder junge Menschen aus Familien mit Migrationsgeschichte einen Ehepartner aus dem Herkunftsland, so dass es immer wieder Familien gibt, in denen zumindest ein Partner nicht so lange hier lebt und/oder nicht so gut Deutsch spricht. Dennoch leben die meisten Migrant*innen schon einen Teil ihres Lebens in Deutschland oder sind hier geboren und haben diese Gesellschaft mitgeprägt und betrachten sich als Teil dieser Gesellschaft.
So haben sich in den letzten Jahrzehnten die unterschiedlichsten Identitätsformen, Selbstbeschreibungen und Selbstbezeichnungen für Menschen mit Migrationshintergrund herausgebildet. Migrant*innen werden bspw. als Deutschtürk*innen oder als Postmigrant*innen bezeichnet, sie selbst nennen sich Frankfurter Türk*innen, Deutsche aus Russland oder Neue Deutsche. Die Migrationsforschung sieht in diesen vielfältigen Selbstbildern einen Kampf um Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft, die ihre aktuelle Vielfalt noch nicht oder nicht immer in ihr Selbstverständnis aufgenommen hat.
In einem Forschungsprojekt zu Vorstellungen von Migration und Zugehörigkeit zu Deutschland unter Leitung von Naika Foroutan bestanden bezüglich Aussagen zur Verbundenheit mit Deutschland kaum Unterschiede zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund (Foroutan 2014). Dazu sagt Foroutan: »Wir sehen hier deutlich, dass sich die nationalen Identitätsbezüge wandeln und ausweiten – immer mehr Menschen nehmen für sich in Anspruch, deutsch zu sein, auch wenn ihre Namen anders klingen und ihre Vorfahren nicht immer hier lebten« (ebd., S. 6). Dass sich viele Deutsche ohne Migrationshintergrund an die Zuwanderung gewöhnt haben und das Verhältnis in Deutschland positiv sehen, zeigt der seit 2005 regelmäßig erhobene Integrationsbarometer des Sachverständigenrats der deutschen Stiftungen zu Migrations- und Integrationsfragen (SVR). Das Instrument beruht auf einer regelmäßig stattfindenden quantitativen Befragung (Sachverständigenrat 2014, 2022). Das SVR-Integrationsbarometer zeigt bspw. für 2021, dass das Integrationsklima in der Einwanderungsgesellschaft mehrheitlich mit »gut« bewertet wird, dass es aber Diskriminierungserfahrungen und auf mehrheitsdeutscher Seite bei einer Minderheit starke Vorbehalte gegen bestimmte Migrantengruppen gibt (https://www.svr-migration.de/publikationen/barometer/integrationsbarometer-2022/, Zugriff 1.8.23). Aus dem Integrationsbarometer geht auch hervor, dass es in Deutschland eine feste Gruppe von Menschen mit immer stärker zunehmenden antimuslimischen Ressentiments gibt.
Die Gruppe der Migrant*innen ist ausgesprochen vielfältig. In vieler Hinsicht ist es grundsätzlich fragwürdig, von Migrant*innen als eigener Gruppe zu sprechen. Migrant*innen gehören unterschiedlichen Milieus und verschiedenen sozialen Schichten an, sie kommen aus verschiedenen Kulturkreisen, leben Kulturen unterschiedlich und haben unterschiedliche (oder auch keine) religiösen Überzeugungen. Den Migranten oder die Migrantin gibt es nicht, und es lässt sich auch nicht vom Herkunftsland auf eine soziale Schicht oder ein Milieu schließen. Soll die Gruppe der Migrant*innen genauer dargestellt werden, so lassen sich eher Phasen und Zwecke der Einwanderung unterscheiden. Wenn die Flüchtlinge und Vertriebenen aus dem östlichen Europa als deutsche Migrant*innen betrachtet werden, dann ist die älteste größere Gruppe der Migrant*innen aus dem Ausland in der Bundesrepublik die der Arbeitsmigrant*innen, ihrer Familien und Nachkommen. Sie wurden seit Ende der 50er Jahre bis 1973 aus den Ländern des Mittelmeerraums gezielt für deutsche Unternehmen angeworben.
Das erste Anwerbeabkommen wurde 1955 mit Italien abgeschlossen, es folgten bis 1968 weitere mit Spanien, Portugal, Griechenland, Jugoslawien, der Türkei und Marokko. Die ersten Jahrzehnte der Arbeitsmigration waren von Seiten der deutschen Wirtschaft und Politik, aber auch von vielen Migrant*innen selbst als ein vorübergehender Zustand geplant worden. Zwischen 1955 und 1973 sind 14 Millionen Arbeitsmigrant*innen gekommen und 11 Millionen wieder in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt, ein Teil aber holte die Familien nach bzw. gründete neue und ließ sich dauerhaft in Deutschland nieder. In dem Zeitraum 1955 – 1973 zogen jährlich zwischen 82.000 und 716.000 ausländische Personen nach Deutschland (Bade 2004). Viele Arbeitsmigrant*innen stammten aus ländlichen, strukturschwachen Regionen und hatten ein niedriges formales Qualifikationsniveau. Einige hatten bereits eine Phase der Binnenwanderung hinter sich. Die Arbeitsmigrant*innen – überwiegend Männer, aber nicht nur (!) – kamen zunächst allein und wurden von den Firmen, die sie angeworben hatten, betreut und untergebracht – sehr oft abgetrennt von der deutschen Bevölkerung in Baracken, Bauwagen oder Wohnheimen. Da die Bewerber*innen eine medizinische Untersuchung im Anwerbeland absolvieren mussten, waren die meisten jung und gesund. Sowohl die Politik als auch viele der Arbeitsmigrant*innen selbst gingen davon aus, dass sie nach ein paar Jahren wieder in ihre Heimat zurückkehren würden. In der Tat gingen viele in den 60er und 70er Jahren wieder zurück. Andere blieben, holten ihre Familie nach Deutschland und suchten sich Wohnungen außerhalb der gestellten Unterkünfte. 1973 wurde ein Anwerbestopp verfügt, es bestand aber noch die Möglichkeit der Familienzusammenführung. Der Anwerbestopp führte zunächst zu einem Anstieg der Migration, dies lag an der Familienzusammenführung, aber auch an den fehlenden Perspektiven auf erneute Zuwanderung. Da eine erneute Einreisemöglichkeit nicht absehbar war, ließen sich viele in Deutschland fest nieder. 1973 betrug die Zahl der Ausländer*innen (Zählweise ausländischer Pass) in der Bundesrepublik 3,9 Millionen – das entsprach 6,4 % der Bevölkerung und umfasste arbeitende Männer und arbeitende Frauen, Familienfrauen ohne oder mit Teilzeitbeschäftigung, Jugendliche und Kinder.
Da die ersten Jahrzehnte der Arbeitsmigration von Seiten der deutschen Wirtschaft und Politik und aber auch von vielen Migrant*innen selbst als ein vorübergehender Zustand betrachtet wurden (vgl. Bade 2004), wurde zwar der Erwerb der deutschen Sprache gefördert, aber er war nicht systematisch organisiert, auch lagen Weiterqualifikation und Orientierung auf dem Arbeitsmarkt gänzlich in der Hand der Betroffenen. Die Arbeitsmigrant*innen führten oft einfache Tätigkeiten in der Produktion oder im Dienstleistungsbereich durch, für die keine oder wenig Deutschkenntnisse notwendig waren. Mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel innerhalb der Industrie und den Veränderungen weg von der Industrie- und hin zur Dienstleistungsgesellschaft wurden viele, die sich nicht weiterqualifizieren konnten, arbeitslos oder mussten schlechter bezahlte Tätigkeiten annehmen. Interessanterweise waren damals bzw. bis zur Einführung des Zuwanderungsgesetzes 2005 alle Maßnahmen – Sprachkurse und sozialpädagogische Begleitung – in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit angesiedelt.
Fallgeschichte – Dragica B.
Dragica B. kam aus einem größeren Dorf in Kroatien im damaligen Jugoslawien, sie hatte die Pflichtschulzeit absolviert und arbeitete in der Verwaltung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Sie wollte sich immer einen Trevira-Faltenrock kaufen. Als sie davon hörte, dass Deutschland Arbeitskräfte sucht, bewarb sie sich und wurde auch schnell zum Gespräch und zu einer längeren medizinischen Untersuchung eingeladen. Sie bestand beide Tests und erhielt nach wenigen Tagen einen Pass und die Aufforderung zur Ausreise. Mit vielen anderen »Gastarbeitern« reiste sie 1968 mit dem Zug ab und kam nach vielen Stunden in München an. Am Hauptbahnhof in München wurde die Gruppe sofort aufgeteilt und verschiedenen deutschen Unternehmen zugeteilt. Dragica wurde mit mehreren anderen Frauen in ein Wohnheim am Stadtrand gebracht und begann am nächsten Morgen in einer Nähmaschinenfabrik in der Montage zu arbeiten, sie musste Drähte zusammenfügen. Mehrere Frauen aus Jugoslawien lebten zusammen in dem Wohnheim, eine Dolmetscherin regelte alle Außenkontakte. In der Woche blieb nach Einkaufen und Kochen wenig Zeit für Freizeit, aber an den Wochenenden erkundete Dragica mit ihren neuen Freundinnen die Stadt München, besuchte den kroatischsprachigen Gottesdienst und Kultur- und Folkloreveranstaltungen der kroatischen katholischen Mission. Dort lernte sie auch B. kennen, der aus ihrer Gegend in Kroatien kam. Sie wollte eigentlich nur ein Jahr in Deutschland bleiben, aber B. hatte einen längeren Vertrag bei einem Autohersteller und wollte länger in Deutschland bleiben. Zwei Jahre später heirateten die beiden und bezogen eine eigene Wohnung am Stadtrand. Jedes Jahr fuhren sie zu Besuch nach Kroatien, erwarben dort ein Gelände und bauten langsam ein recht stattliches Haus, um sich nach der Arbeit in Deutschland in Kroatien niederzulassen. Die Kinder wurden 1970, 1974 und 1975 geboren. Das erste Kind hatte Dragica bei der Mutter in Kroatien gelassen, aber nach dem Anwerbestopp 1973 holte sie es nach München.
Dragica besuchte zwischendurch bei der Caritas einen Deutschkurs. 1988 wurde ihre Firma geschlossen, aber sie suchte eine weitere Arbeit und fand eine Anstellung bei einer Reinigungsfirma. Ihr Mann wurde aufgrund von Umstrukturierungen 1990 arbeitslos, aber da er zwischenzeitlich eine Ausbildung als Kfz-Mechaniker gemacht hatte, um sich eigentlich in Kroatien selbstständig zu machen, fand er eine neue Arbeit in einer großen Werkstatt.
Das Haus in Kroatien wuchs und wurde immer größer und schöner, auch die Kinder fuhren jedes Jahr mit nach Kroatien, aber spätestens seit dem Beginn des Bürgerkriegs war klar, dass sie in Deutschland leben würden. Als Dragica und ihr Mann in Rente gingen, planten sie noch eine Rückkehr nach Kroatien, B. starb aber kurz nach seiner Verrentung an einem Herzinfarkt, und die Kinder baten daraufhin Dragica, in München zu bleiben, wo sie heute noch lebt
Mit den Jahren entstand eine eigene Kultur von Treffpunkten, muttersprachlichen Gemeinden, Moscheen, Sportvereinen, Kulturzentren, Lokalen und Geschäften. So gestalteten die Arbeitsmigrant*innen städtische und teilweise kleinstädtische Räume, zunächst in Nischen, aber als durchaus sichtbare Veränderung öffentlichen Raumes. Arbeitsmigrant*innen organisierten sich in eigenen Vereinen, um ihre Interessen durchzusetzen, oder beteiligten sich an gesamtgesellschaftlichen Organisationen, wie bspw. Gewerkschaften, und viele Migrant*innen gestalteten Arbeitskämpfe mit. Der Beitrag dieser Gruppe zur Umgestaltung städtischer und öffentlicher Kultur ist nicht zu unterschätzen und führte zur Änderung von Freizeitgewohnheiten, Essen und Lebensstil auch der deutschen Mehrheitsbevölkerung.
Es muss noch mal betont werden, dass diese Einwanderungsgruppe zwar eine Geschichte teilt, aber von Anbeginn an auch in sich heterogen war, dies gilt für die einzelnen nationalen bzw. ethnischen Gruppen wie auch innerhalb dieser Gruppen.
Eine weitere wichtige Gruppe sind die Aussiedler*innen und Spätaussiedler*innen bzw. deren Angehörige. Betrachtet man diese Gruppe als Einheit, so bildet sie mit über vier Millionen die größte Migrantengruppe in Deutschland. Aussiedler*innen und Spätaussiedler*innen sind Nachkommen von Deutschen, die vor mehreren hundert Jahren nach Osteuropa bzw. Russland ausgewandert sind und sich dort niedergelassen haben. Diese haben dort wechselnde deutsche Identitäten bewahrt und haben, wenn sie die deutsche Volkszugehörigkeit nachweisen können, einen Anspruch auf einen deutschen Pass nach Artikel 116 Grundgesetz. Der Anspruch der Aussiedlung bezieht sich bzw. bezog sich auf das Bundesvertriebenengesetz von 1953. 1993 wurde die gesetzliche Grundlage geändert und die Bezeichnung »Spätaussiedler*innen« eingeführt. Aussiedler*innen und Spätaussiedler*innen konnten mit ihren nichtdeutschstämmigen Familienangehörigen nach Deutschland einreisen und auch für diese den deutschen Pass beantragen.
Aussiedler*innen kamen in großen Gruppen in den 80er Jahren aus Mittel- und Osteuropa nach Deutschland, überwiegend aus Polen. Seit Anfang der 80er Jahre und bis 1987 kamen 1,4 Millionen Aussiedler*innen nach Deutschland. Mit der Änderung der gesetzlichen Grundlage 1993 und der Einführung der Bezeichnung Spätaussiedler*innen wurden Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion bezeichnet. Nach 1993 stieg die Anzahl weiter an, weil weiterhin viele Deutschstämmige aus den ehemaligen Gebieten der Sowjetunion einreisten: Zwischen 1991 und 2006 kamen ca. zwei Millionen Menschen aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Aktuell ist der Zuzug minimal, aktuell wird die Gesamtzahl von (Spät-)Aussiedler*innen und Angehörigen auf ungefähr vier Millionen geschätzt.
Die Aussiedler*innen und Spätaussiedler*innen kamen in Familien und wurden nach einiger Zeit im Übergangslager in Übergangswohnheime über die ganze Bundesrepublik verteilt. In den Wohnheimen mussten sie ein bis drei Jahre warten und wurden dann in Wohnungen untergebracht, bzw. fanden selbst eine – oft in öffentlich gefördertem Wohnraum. Länder und Gemeinden mussten Spätaussiedler*innen nach einem bestimmten Schlüssel aufnehmen (vgl. Bade 2003).
Es ist zu betonen, dass die Gruppe der Spätaussiedler*innen ein besonderes Schicksal teilte: Deutsche wanderten seit dem 17. Jahrhundert nach Russland aus, wurden von den dortigen Regierenden zum Teil auch gezielt angeworben, erhielten Land und konnten viele Rechte erhalten: so die eigene Sprache pflegen, eigene Schulen und Kultureinrichtungen unterhalten etc. In Folge des Überfalls von Deutschland auf die Sowjetunion und des folgenden deutsch-sowjetischen Krieges, aber auch in Folge des stalinistischen Terrors gegen die Bevölkerung wurden große Gruppen Deutschstämmiger aus Russland in andere Teile der Sowjetunion deportiert, vor allem nach Sibirien, ins heutige Kasachstan oder Kirgisien. Viele verloren damals die Möglichkeiten, die deutsche Kultur zu pflegen, sprachen die deutsche Sprache nicht mehr und haben sich mit der vor Ort ansässigen russischen Bevölkerung vermischt. Das Wissen, deutschstämmig zu sein, und eine wie auch immer unterschiedlich gestaltete Beziehung zu einer – mittlerweile eigenen – deutschen Kultur in der Sowjetunion blieben jedoch erhalten. So ist zu erklären, dass viele Spätaussiedler*innen sich sprachlich, sozial und kulturell einerseits als deutsch, andererseits als russisch definieren (Strobl 2000).
Aussiedler*innen und Spätaussiedler*innen hatten bis 2005 (bzw. seit 2005) einen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfen, Hilfe bei der Wohnungssuche, Sprachkurse, berufliche Umschulungen und Eingliederungshilfen und andere Leistungen. Sie waren de facto formal rechtlich den Mehrheitsdeutschen gleichgestellt. Ein großes Problem war jedoch die nicht existente Chancengleichheit: Weder wurden akademische und berufliche Abschlüsse anerkannt (gleiches gilt für viele Flüchtlinge), noch wurden berufliche Erfahrungen in einem anders organisierten Industrie- und Wirtschaftssystem gewürdigt und genutzt. So hatten die meisten Spätaussiedler*innen mit großen Schwierigkeiten in der beruflichen Integration zu kämpfen und mussten eine massive Entwertung ihrer Qualifikationen hinnehmen.
Ein weiterer Problembereich stellte die mangelnde Anerkennung des Deutsch-Seins dar – Aussiedler*innen und vor allem Spätaussiedler*innen lebten und leben in unterschiedlichen Ausmaßen eine Mischung aus einer eigenen deutschen Kultur und ihren Prägungen in der sowjetischen bzw. russischen Gesellschaft. In ihren Herkunftsregionen waren sie die Deutschen. Hier in Deutschland sind sie etwas anders deutsch als die meisten Mehrheitsdeutschen und wurden, wie viele Studien zeigen, nicht von ihnen anerkannt (Rosenthal et al. 2011). So hat sich bspw. die Bezeichnung »Russlanddeutsche« für diese Gruppe eingebürgert, obwohl sie sich selbst eher als »Deutsche aus Russland« bezeichnen.
Flüchtlinge bzw. Asylsuchende stellen eine weitere Gruppe der Migrant*innen dar. Flüchtlinge sind vom Rechtsstatus und von vielen anderen Aspekten her als eigene Gruppe zu betrachten, wenn sie noch nicht als Asylberechtigte oder in ihrer Flüchtlingseigenschaft anerkannt sind. Sie haben einen besonderen und unsicheren Aufenthaltsstatus und sind vielen Restriktionen unterworfen, wie bspw. kaum Anspruch auf Integrationsmaßnahmen und keine freie Wahl des Wohnorts. Asylsuchende dürfen zwar nach drei Monaten arbeiten, benötigen aber eine Arbeitserlaubnis, und ihnen kann in bestimmten Fällen ein Arbeitsverbot erteilt werden.
Asylsuchende werden nach ihrer Ankunft nach einem einheitlichen Verfahren (EASY) auf die Bundesländer verteilt und dort zunächst in Erstaufnahmelager untergebracht, nach der ersten Phase werden sie nach dem gleichen Verfahren auf die Kommunen und Landkreise verteilt. Sie müssen einen Asylantrag stellen, über den das BAMF entscheidet, und während des Verfahrens in Gemeinschaftsunterkünften wohnen.
Geflüchtete können aber auch durch internationale Vereinbarungen – ohne Asylverfahren – aufgenommen werden. Die deutsche Bundesregierung erklärte sich bspw. 1979 bereit, in einem Sonderprogramm eine Zahl südostasiatischer Flüchtlinge als »Kontingentflüchtlinge« aufzunehmen. Eine weitere Gruppe stellen Kontingentflüchtlinge jüdischen Glaubens aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion dar. Sie wurden zwischen 1991 und 2005 im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgrund des zunehmenden Antisemitismus in der ehemaligen Sowjetunion durch das Bundesministerium des Innern aufgenommen und erhielten wie alle Kontingentflüchtlinge direkt eine Aufenthaltserlaubnis. Nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes und des BAMF kamen in dem Zeitraum ca. 220.000 jüdische Zuwanderer nach Deutschland.
Deutschland hat ferner seit dem Krieg gegen die Ukraine ca. 1,1 Millionen ukrainische Flüchtlinge aufgenommen (Stand 09/2023), diese haben aber keinen Flüchtlingsstatus und müssen auch kein Asyl beantragen (vgl. https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/ukrainische-fluechtlinge.html, Zugriff 23.9.23). Bei der Mehrzahl der Ukraine-Flüchtlinge handelt es sich um Mütter mit Kindern oder um ältere Menschen (ebd.), in dieser Gruppe sind ca. 347.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die meisten davon im Grundschulalter. Obwohl schon einige der Flüchtlinge aus der Ukraine zurückgekehrt oder weitergewandert sind, will die Mehrzahl so lange in Deutschland leben, wie der Krieg anhält. Da diese Gruppe den Einschränkungen des Flüchtlingsstatus nicht unterliegt, war es für die Mehrheit möglich, in privatem Wohnraum unterzukommen.
Nach Zahlen des BAMF kamen seit 1953 aus den verschiedenen Teilen der Erde ca. 6,5 Millionen Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland und haben einen Asylerstantrag gestellt; von 1953 bis 1989 ungefähr anderthalb Millionen (überwiegend aus osteuropäischen Ländern), von 1990 bis 2023 ca. fünf Millionen (Bundesamt 2023). Anfang der 1990er Jahre wurden im Jahr zwischen ca. 250.000 bis über 430.000 Asylerstanträge gezählt, danach wurde der Flüchtlingsschutz komplett geändert und die Zahlen gingen zurück. Aber Krisenherde und Bürgerkriege führten schnell zu weiteren Anstiegen, 2014 wurden über 200.000 Asylerstanträge gestellt, 2015 476.649 und 2016 745.545 Asylerstanträge. Das bedeutet, im Jahr 2015 kamen ca. 1,2 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland und haben 2015 oder 2016 einen Asylerstantrag gestellt. Danach gingen die Zahlen aufgrund eines Abkommens mit der Türkei und dem Schließen der Balkanroute zurück. Wegen der andauernden Bürgerkriege und zunehmender Repression vor allem in Syrien, Iran, Irak und Afghanistan stieg 2017 bis 2019 die Zahl der Asylerstanträge weiter auf jährlich ca. 200.000. Während der Corona Pandemie war Migration generell und auch die Fluchtmigration sehr eingeschränkt und die Zahlen gingen stark zurück. Seit 2022 steigen die Zahlen der Asylerstanträge; für 2023 wird mit über 250.000 Anträgen gerechnet (ebd.). Die Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge sind die großen Krisenherde der Welt, vor allem Syrien (in den letzten Jahren meist über 30 %), Afghanistan, Irak und Iran, zeitweilig Eritrea und aktuell (2023) auch die Türkei. Darüber hinaus hat Deutschland knapp 1,1 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen (https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/). Weltweit kommen die meisten Flüchtlinge aus den gleichen Ländern, nämlich Syrien, Afghanistan und Ukraine plus Venezuela; diese Menschen suchen aber in Lateinamerika Schutz.
Die Zahlen für Deutschland sind im Verhältnis zu betrachten: Weltweit waren nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge UNHCR 2022 108 Millionen Menschen auf der Flucht (https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/fluechtlingszahlen, Zugriff 6.9.23). Die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge sucht innerhalb des eigenen Landes oder in benachbarten Staaten in der Region Schutz. Ungefähr 60 Millionen Flüchtlinge sind Binnenflüchtlinge, und der weitaus größte Teil der Flüchtlinge weltweit lebt in Ländern des globalen Südens (ebd.). Aktuell leben bspw. fast vier Millionen in der jüngsten Zeit geflohene Menschen (vor allem aus Syrien) in der Türkei, drei Millionen (überwiegend aus Afghanistan) im Iran und über zwei Millionen Flüchtlinge aus Venezuela in Kolumbien.
Deutschland nimmt EU-weit aktuell in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge auf, aber gemessen an der Bevölkerungszahl nehmen Länder wie Zypern, Griechenland und Österreich weit mehr Flüchtlinge auf. Die Relation liegt hier bei drei bis zehn bzw. über zehn pro 1000 Einwohner*innen, für Deutschland liegt die Relation nur bei eins bis drei Geflüchtete pro 1000 Einwohner*innen (Bundesamt 2023).
Geflüchtete kommen auf verschiedenen Wegen nach Deutschland. Fluchtwege verändern sich ständig und richten sich nach Risiken und von Grenzkontrollen ausgehenden Gefahren. Jahrelang versuchten Flüchtlinge, das Mittelmeer von der Westküste oder Nordküste Afrikas nach Spanien zu überqueren. Kontrollen und Gefahren führten zu einer Verlagerung der Routen zu den italienischen Küsten oder Inseln und dann über den Nahen Osten zur Türkei und von der Türkei über den Fluss Evros oder das Mittelmeer nach Griechenland. Mehrere Tausend Menschen sterben jährlich bei ihrem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren. Nach der Dublin-III-Regelung müssen Ankunftsländer wie Italien oder Ungarn die Flüchtlinge registrieren, unterbringen und in ein Asylverfahren integrieren. Doch vielen Ländern fehlt es an Kapazitäten oder am politischen Willen, ein faires Asylverfahren und eine menschenwürdige Unterbringung zu realisieren. Daher ziehen viele Flüchtlinge weiter in andere europäische Staaten wie Deutschland. Die Dublin-III-Regelung gilt immer noch, auch wenn sie im Sommer 2015 de facto ausgesetzt wurde, als die Bundesregierung zeitweise gestattete, dass mehrere Hunderttausend Flüchtlinge über den Balkan und Ungarn nach Deutschland kamen.
Das massive Ansteigen der Flüchtlingszahlen 2015 und 2023 ist u. a. darauf zurückzuführen, dass im syrischen Bürgerkrieg die Regierung massiv oppositionelle Gebiete bombardierte und nach der Eroberung mit unerbittlicher Härte gegen die Bevölkerung vorging, auch wurde die Lage in den Flüchtlingslagern in den Nachbarstaaten immer aussichtsloser. In Afghanistan herrscht seit Jahrzehnten Bürgerkrieg und nach der Machtübernahme der Taliban ein äußerst repressives Regime. An den Herkunftsländern der Asylsuchen lassen sich die Krisenherde der Welt ablesen, daher erhält der größere Teil der Flüchtlinge Schutz und bleibt auf Dauer in Deutschland.
Die Anerkennungsquoten schwanken, aber es gab in den letzten Jahren ein Grundmuster, was hier mit den Anerkennungszahlen des ersten Halbjahrs 2023 belegt wird (Bundesamt 2023). Circa 40 %, also mehr als ein Drittel aller Asylsuchenden erhalten eine Form von Schutz (2023: 52 %), entweder als Asylberechtigte nach Artikel 16a GG (0,7 %) oder als Flüchtlinge nach § 3 Abs. 1 AsylG (16 %) oder sie erhalten subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG (26 %) oder ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5, 7 AufenthG (9 %). Durchschnittlich ein knappes Drittel aller Asylanträge wird als unbegründet oder offensichtlich unbegründet abgelehnt (2023: 20,7 %) und ein Drittel wird aus formellen Gründen abgelehnt, d. h., Deutschland erklärt sich aufgrund der Dublin Regelung für nicht zuständig (2023: 27,6 %).
Seit 2015 sind eine Reihe von Gesetzesänderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht durchgeführt worden, die Geflüchtete immer wieder neu separieren (Walhalla Fachredaktion 2023): Flüchtlinge müssen zu Beginn ihres Verfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, wenn sie aus sicheren Herkunftsländern kommen, sogar während des gesamten Verfahrens. Asylsuchende haben die Möglichkeit zu arbeiten, aber nicht, wenn sie aus sicheren Herkunftsländern kommen. Flüchtlinge mit einem Schutzstatus können den Wohnsitz frei wählen und ihren Aufenthalt verlängern oder verstetigen, aber nur, wenn sie einer Erwerbsarbeit nachgehen und Deutschkenntnisse nachweisen können. Geduldete, die aufgrund mangelnder Identitätspapiere nicht abgeschoben werden können, müssen aktiv an der Passbeschaffung mitwirken, tun sie das nach Einschätzung der Ausländerbehörde nicht, können sie mit einem Arbeitsverbot und Leistungskürzungen belegt werden.
Die soziale Sicherung von Asylsuchenden erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die Leistungen können nach § 3 AsylbLG auch in materieller Form wie Wertgutscheine oder Sachleistungen ausgezahlt werden. Die materielle Existenzsicherung nach dem AsylbLG liegt ca. 20 % unter der Grundsicherung und ist zeitlich beschränkt auf aktuell (2023) 18 Monate, danach können die Leistungen erhöht werden. Rechtsgrundlage für die soziale Sicherung bleibt aber während des gesamten Verfahrens das AsylbLG. Die Gesundheitsversorgung ist nach § 4 AsylbLG auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen beschränkt. Die Möglichkeit, Leistungen auch als Wertgutscheine oder Sachleistungen »auszuzahlen« wird aber aufgrund höheren Personalaufwands in vielen Ländern nicht umgesetzt. Leistungen können zu Sanktionszwecken wie bspw. mangelnder Mithilfe beim Passersatz auch gekürzt werden. Wegen der vielen Einschränkungen im AsylbLG fordern Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen seit Jahren eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und sehen sich darin auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. 7. 2012 bestätigt.
Asylsuchende hatten früher jahrelang Arbeitsverbot und haben aktuell ein auf drei Monate befristetes Arbeitsverbot, danach brauchen sie zur Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis. Arbeitseinkünfte werden auf die Grundleistungen angerechnet, eigenes Vermögen und andere Einkünfte theoretisch ebenfalls. Alle Flüchtlinge erhalten eine befristete Aufenthaltsgestattung, solange ihr Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, und unterliegen der Residenzpflicht – das bedeutete früher (bis 2012/2014), dass sie ihre Gemeinde nicht ohne Erlaubnis verlassen durften, seit 2014 ist die Residenzpflicht gelockert. In einigen Bundesländern erstreckt sie sich über das ganze Land oder ist an bestimmte Fristen gebunden.
Fallgeschichte – Maryam B.
Maryam B. war im Iran in einer informellen politischen Gruppe aktiv, sie ist verheiratet und hat zwei kleine Söhne im Alter von ein und drei Jahren. Sie hat Soziologie studiert und arbeitet an der Universität. Ihrer politischen Tätigkeit ging sie in Form von Organisation von Protesten nach. Als immer wieder Mitglieder dieser Gruppe verhaftet, gefoltert und inhaftiert werden, beschließt Maryam zu fliehen. Die Gruppe hilft ihr, und sie flüchtet zu Fuß mit Hilfe eines Führers aus dem Iran in die Türkei. Dort bleibt sie einige Monate. Als sie sieht, dass sie dort kein Asyl erhalten kann, versucht sie weiterzureisen und kommt 2015 in die Bundesrepublik. Ihr Vater ist im Iran geblieben, und es ist unklar, ob er sich versteckt oder verhaftet wurde. Maryam muss nach der Einreise mit den beiden kleinen Söhnen in einer großen überfüllten Gemeinschaftsunterkunft leben und wird 2017 auf ein Flüchtlingswohnheim in einem kleinen Dorf in Hessen verteilt. Das Wohnheim liegt außerhalb des Dorfes, für alle Besorgungen, Kinderarztbesuch etc. muss sie weit laufen oder mit der S-Bahn nach Frankfurt fahren, was auch sehr teuer ist. Maryam lebt mit den Kindern in einem Zimmer, auf dem Flur leben eine eritreische und eine afghanische Familie sowie ein alleinstehender kurdischer Flüchtling. Mit diesem gibt es aufgrund des anderen Lebensrhythmus viele Konflikte. Sie erhält Leistungen nach AsylbG und kann kochen, aber mit den Lebensmitteln im Nachbardorf lassen sich keine persischen Gerichte herstellen, so fährt immer jemand aus dem Wohnheim nach Frankfurt am Main und kauft dort für die Iraner*innen aus dem Wohnheim persische oder afghanische Lebensmittel und Gewürze ein. Der ältere Junge wird in dem Dorf eingeschult und hat einen langen Schulweg, das jüngere Kind erhält vor Ort einen Kindergartenplatz halbtags. Maryam könnte zwar den Besuch eines Integrationskurses beantragen, aber in der Region gibt es kaum freie Plätze in den Kursen und lange Fahrtzeiten, es ist auch schwierig wegen des jüngeren Kindes. Eine pensionierte Lehrerin bietet zweimal die Woche ehrenamtlich Deutschkurse an, so lernt Maryam etwas Deutsch.
2018 wird Maryams Asylantrag anerkannt, sie erhält nun Sozialleistungen nach dem SGB II, besucht einen Integrationskurs und lernt Deutsch. Sie findet in Frankfurt am Main einen Aushilfsjob als Verkäuferin und zieht in eine Wohnung nach Frankfurt. Sie beantragt die Anerkennung ihres Soziologie-Diploms, muss aber feststellen, dass es nicht anerkannt wird. Trotz ihrer akademischen Tätigkeit an der Universität hat sie nun in Deutschland einen Abschluss, der lediglich wie ein Schulabschluss zählt. Mittlerweile ist der Vater der Kinder auch aus dem Iran geflohen, er lebt in einem Wohnheim in der Nähe von Dresden und wartet auf die Entscheidung über seinen Asylantrag. Als beide Kinder zur Schule gehen, nimmt Maryam alle möglichen Aushilfstätigkeiten an, sie arbeitet in Fabriken, putzt und beaufsichtigt Kinder. Sie möchte sich an der Universität einschreiben und nochmal Soziologie studieren, aber dafür muss sie noch eine Deutschprüfung absolvieren und das komplette Studium nachholen. Das dauert ihrer Meinung zu lange und sie macht eine Ausbildung als Erzieherin. Nach dem Abschluss findet sie sofort eine Anstellung in einer Kindertagesstätte und arbeitet seitdem als Erzieherin. Ihr Traum ist, nach der Rente noch mal Soziologie zu studieren ...
Das Leben in den Flüchtlingswohnheimen, die oft isoliert am Rande einer Kommune im Gewerbegebiet oder mitten auf dem Land lagen, ist nicht einfach. In den Wohnheimen lebten Menschen aus den verschiedensten Nationen, Religionen und Kulturen in unterschiedlichen sozialen Formationen auf engstem Raum zusammen, manche sind alleine geflüchtet, andere mit der Familie oder mit Teilen der Familie. Die gesetzliche Regelung sieht in den meisten Bundesländern einen Wohnraum von 4,5 m² pro Flüchtling vor. Die Enge, die Unterschiedlichkeiten sowie die oft dramatischen Flucht- und Verfolgungsgeschichten, die die meisten Flüchtlinge mitbringen, erschweren das Leben und die Verarbeitung traumatischer Erlebnisse. Aufgrund der eingeschränkten Gesundheitsleistungen ist es auch schwer, im Falle von Belastungen durch Traumafolgen eine Therapie durchzuführen.
Die soziale Situation von Flüchtlingen ist daher in vielerlei Hinsicht menschenrechtlich fragwürdig und wird seit Jahren von Wohlfahrts- und Flüchtlingsorganisationen kritisiert. Jahrzehntelang hatten Flüchtlinge, die geduldet waren oder deren Aufenthaltsperspektive unsicher waren, keinen oder einen erschwerten Zugang zu Sprachkursangeboten, Beschäftigungsmöglichkeiten oder Weiterbildung. Sonderprogramme wie im Netzwerk Bleiberecht haben Wege aufgezeigt, sie durch vernetzte Programme in Arbeit zu integrieren (§ 104c AufenthG).
In den letzten Jahren hat sich neben der Abwehr von Flüchtlingen in einem Teil der Gesellschaft ein Diskurs durchgesetzt, Flüchtlinge nicht nur in einer menschenrechtlichen Perspektive, sondern als Chance für die Gesellschaft zu sehen, indem auf ihr Potential als Erwerbstätige angesichts des demographischen Wandels hingewiesen wird. Unterstützt wird dies durch demographische Berechnungen bspw. der Bertelsmann Stiftung, die angesichts der alternden Bevölkerung bis 2050 eine Nettozuwanderung von 400.000 – 500.000 Menschen jährlich rechnen, um das aktuelle Verhältnis von Rentner*innen und Erwerbspersonen aufrechtzuerhalten.
Während sich traditionell schon immer Ehrenamtliche in zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Gruppen in der Flüchtlingsarbeit engagiert hatten, hat ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge seit 2015 enorm zugenommen und wurde durch viele Sonderprogramme von Kirchen und Bundesländern konzeptionell, organisatorisch oder auch finanziell unterstützt. Die große Zahl von Flüchtlingen, die 2015 nach Deutschland kamen, konnten mit der spontanen und massiven Hilfe großer Gruppen Ehrenamtlicher untergebracht, versorgt und in ihrer Integration unterstützt werden.
Obwohl aktuell immer noch Menschen auf ihrem Fluchtweg sterben, gelingt vielen Zehntausenden die Flucht nach Europa. Die Reaktionen der Politik und in der Bevölkerung sind unterschiedlich: Einige europäische Länder schotten sich noch stärker ab, andere lassen die Flüchtlinge durchziehen oder nehmen sie auf. In Deutschland werden einerseits gesetzliche und administrative Restriktionen durchgesetzt, andererseits werden viele Flüchtlinge aufgenommen. Auf der einen Seite protestieren rechtsradikale Gruppen vor Flüchtlingsunterkünften, und es werden Brandanschläge auf Wohnheime verübt, auf der anderen Seite unterstützte vor allem unmittelbar nach 2015 ein großer Teil der Bevölkerung Geflüchtete mit vielfältigen Aktivitäten. Auf der anderen Seite hat sich ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge nach 2015 verdreifacht und es entwickelte sich eine neue, von breiten Bevölkerungsschichten getragene Willkommenskultur für Flüchtlinge.
Der aufenthaltsrechtlich unsichere Status von Asylsuchenden hat aber weiterhin viele menschenrechtlich fragwürdigen Implikationen, so die Duldung und Abschiebungen. Gegen die Ablehnung eines Asylantrags können in den meisten Fällen Rechtsmittel eingelegt werden (die im Falle der Deklaration sicherer Herkunftsstaaten minimal sind). Eine endgültige rechtskräftige Ablehnung hat aber eine Ausreiseaufforderung zur Folge. Reisen abgelehnte Asylbewerber*innen nicht freiwillig aus, droht die Abschiebung. Eine Abschiebung kann erfolgen, wenn ein*e Ausländer*in ausreisepflichtig ist und nicht freiwillig ausreist, und sie ist eine gewaltsam vollzogene Ausreise. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, der an bestimmte Fristen gebunden ist. Das Abschieberecht ist im letzten Jahrzehnt immer weiter verschärft worden, bspw. wurden Ankündigungen abgeschafft, Möglichkeiten des Abschiebegewahrsams ausgeweitet (https://mediendienst-integration.de/artikel/im-grossen-stil-abschieben.html, Zugriff 27.10.23). Abschiebungen werden von der Polizei durchgeführt, sehr oft mitten in der Nacht und fast immer per Flugzeug. Sie können auch von einem*einer Arzt*Ärztin begleitet sein, da oft Zwangsmittel wie Fesselungen und ruhigstellende Medikamente verwendet werden.
Jährlich werden zwischen 12.000 und 25.000 Menschen aus Deutschland abgeschoben. Es wird weiterhin versucht, durch Gesetzesänderungen und Rücknahmeabkommen die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, aber dies hat in der Vergangenheit nicht zu mehr Abschiebungen geführt (ebd.).
Viele der Abgeschobenen haben lange in Deutschland gelebt, Kinder sind oft in Deutschland geboren oder zumindest jahrelang hier sozialisiert worden. Nach der Abschiebung besteht ein Wiedereinreiseverbot, deswegen reisen viele auch freiwillig aus. Das Angebot an Rückkehrberatung, möglichst vor der Inanspruchnahme aller gesetzlicher Widerspruchsmöglichkeiten, ist flächendeckend ausgeweitet worden. Menschen, die abgeschoben werden sollen und bei denen die Behörden vermuten, dass sie sich entziehen oder widersetzen, können in Abschiebehaft genommen werden. Abschiebungen stellen in der Regel ein katastrophales Erlebnis für die Betroffenen dar, da ihre Lebensplanung zerstört wird. Gegen Abschiebungen engagieren sich viele Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen, u. a. Pro Asyl, Aktion Bleiberecht, Flüchtlingsräte und kirchliche Asylkreise wie auch die Wohlfahrtsverbände. Sie informieren auch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, Menschen vor einer Abschiebung zu schützen und was bei einer drohenden Abschiebung zu tun ist. Beispielsweise kann ein Antrag bei der Härtefallkommission eines Landes, eventuell ein Kirchenasyl oder eine Petition realisiert oder es kann zumindest Öffentlichkeit hinsichtlich einer drohenden Abschiebung hergestellt werden.
Insbesondere für Kinder und Jugendlichen sind Abschiebungen eine Katastrophe. Mit vielen Ländern hatte Deutschland Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, das die Abschiebung von Drittstaatlern (Nicht-EU-Bürgern) oder staatenlosen Menschen ermöglichte, die aus diesen Ländern nach Deutschland eingereist waren. So wurde bspw. im April 2010 das Rückübernahmeabkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo unterzeichnet. In den Jahren danach wurden sehr vielen im Kosovokrieg nach Deutschland geflohenen Roma abgeschoben. Auch hier handelte es sich um Menschen, die schon lange in Deutschland lebten, Kinder waren hier sozialisiert und in Deutschland zu Hause. Studien von Unicef zeigten, dass die Abschiebung für die Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen ein traumatisches Erlebnis darstellte und mit negativen psychosozialen Folgeerscheinungen – bis hin zur Suizidgefährdung –verbunden war (Knaus 2012). Die Autor*innen entsprechender Studie fordern, dass bei Kindern nicht nur nach ausländerrechtlichen Aspekten entschieden werden dürfe, sondern auch das Kindeswohl berücksichtigt werden müsse (ebd.).
Jedoch sind eine Ausreise oder Abschiebung von abgelehnten Asylbewerber*innen nicht immer möglich, bspw. wenn sie keinen Pass haben, es keine Verkehrsverbindungen gibt oder jemand nicht reisefähig ist. Reiseunfähigkeit umfasst auch schwere Krankheiten oder starke psychische Erkrankungen. Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber nicht abgeschoben werden können und dies nach Einschätzung der Behörden nicht selbst zu verantworten haben, erhalten eine Duldung nach § 60a AufenthG. Eine Duldung können auch Flüchtlinge erhalten, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Asylantrag stellen. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein Dokument über die befristete Aussetzung der Abschiebung, die immer wieder neu beantragt werden muss, sie kann unterschiedlich befristet werden und sehr lange Zeit dauern. Geduldeten kann ein Arbeitsverbot erteilt werden. Zur Sicherung ihres Lebensunterhalts sind sie auch auf das Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen, Leistungen können gekürzt werden. Geduldete unterliegen auch der Residenzpflicht und können sich in den meisten Bundesländern nicht frei bewegen.
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur eine Aussetzung der Abschiebung. Die Zahl der geduldeten Personen und damit abgelehnten Asylsuchenden lag in den letzten Jahren zwischen 100.000 und 300.000 pro Jahr. Beispielsweise lebten 2022 in Deutschland ca. 300.000 Menschen, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt worden waren und die vollziehbar ausreisepflichtig waren (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/671465/umfrage/ausreisepflichtige-auslaender-in-deutschland-nach-bundeslaendern/, Zugriff 23. 2. 2023). Von den 304.308 ausreisepflichtigen Ausländer*innen waren laut statistischem Bundesamt aber 248.145 im Besitz einer Duldung, es waren praktisch nur 60.000 unmittelbar abschiebepflichtig. Diese Zahlen zeigen, dass selbst weitere gesetzliche Erleichterungen von Abschiebungen die Anzahl der Flüchtlinge in Deutschland nicht nennenswert reduzieren würden.
Die mit einer Duldung verbrachte Zeit in Deutschland zählt nicht für die Erlangung anderer Aufenthaltstitel. Die Duldung bzw. ein Verbleiben in Deutschland aufgrund immer wieder neu verlängerter Duldungen (sog. Kettenduldungen) wird seit Jahrzehnten von Flüchtlingsorganisationen und Menschenrechtsgruppen kritisiert. Daher wurden immer wieder für Geduldete unter bestimmten Umständen gesetzlichen Bleiberechtsmöglichkeiten eröffnet, bspw. § 25a oder b AufenthG oder das Chancenbleiberecht nach § 104 AufenthG. Alle Bleiberechtsregelungen sind an strenge Auflagen gebunden, diese umfassen insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache, längerer Aufenthalt in Deutschland und der Besitz eines Identitätsnachweises sowie das Nichtvorhandensein von Straftaten.
§ 25a Abs. 1 AufenthG sieht ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende vor, das auch unter Umständen von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden kann. Auch ist es für Jugendliche unter Umständen möglich, eine Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG zu beantragen und nach Abschluss der Ausbildung bei eine Anstellung in dem Ausbildungsberuf eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Ferner leben in Deutschland noch eine schwer zu quantifizierende Gruppe von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, die sog. Illegalisierten oder Papierlosen. Schätzungen von 2014 gingen von 180.000 bis 500.000 aus (Hanewinkel 2021). Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus arbeiten überwiegend im Baugewerbe, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft, in der Prostitution oder im Haushalt (ebd.). Viele leben und arbeiten schon seit Jahren im Land, haben zum Teil auch Kinder, von denen einige hier geboren worden sind. Wenn Migrant*innen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, dann sichern sie ihren Lebensunterhalt selbst und arbeiten und verhalten sich absolut gesetzeskonform, aber sie haben kaum Rechte – nicht einmal Krankenversicherungsschutz, selbst wenn sie arbeiten. Die Illegalisierten leben in ständiger Angst vor einer Entdeckung durch die Behörden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, illegal im Land zu sein: Einige sind legal ins Land gekommen und nach Ablauf des Visums etc. geblieben, andere sind illegal eingereist. Unter den Illegalisierten sind auch viele Flüchtlinge, die als Asylbewerber*innen abgelehnt wurden und dann untergetaucht sind. Es gibt Studien zur Situation der Migrationsbevölkerung ohne legalen Aufenthaltsstatus in einigen Großstädten wie bspw. Frankfurt a. M., München und Köln (Bommes/Wilmes 2007). Aus diesen Studien geht hervor, dass alle Illegalisierten erwerbstätig sind, bevorzugte Bereiche sind der Privathaushalt (Haushaltsarbeit, Kinderbetreuung oder Pflege), der Bausektor und die Gastronomie. Zwischen den Wegen in die Illegalität und dem Arbeitsbereich gibt es kaum kausale Zusammenhänge, in der Regel werden Tätigkeiten verrichtet, die entweder extrem schlecht bezahlt oder unattraktiv für die Mehrheitsbevölkerung sind oder von am Rande der Legalität operierenden Subunternehmen angeboten werden. Netzwerke spielen in der Vermittlung von Wohnraum, Arbeit und bei der Lösung von Alltagsproblemen wie bspw. Gesundheit eine zentrale Rolle. Manche leben mit ihren Familien hier, andere haben die Familie im Herkunftsland, müssen die Kontakte über Internet und Telefon halten, denn eine Heimreise birgt die Gefahr der Entdeckung der Illegalität und der Unmöglichkeit der Wiedereinreise.
