Militär und Familie - Dorit Geva - E-Book

Militär und Familie E-Book

Dorit Geva

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Beschreibung

In welchem Verhältnis stehen moderner Staat und moderne Familie? Dorit Geva verfolgt diese Frage anhand einer für die Staatlichkeit symbolkräftigen Institution: der Wehrpflicht.  In einer historisch vergleichenden Studie zu zwei paradigmatischen Nationen, zu Frankreich und zu den Vereinigten Staaten, untersucht sie die Spannung zwischen familialer und staatlicher Autorität. Es wird deutlich, dass zentrale Erwartungen an männliche Staatsbürger – Soldat sein und Vater sein – im Widerspruch zueinander stehen. Denn wenn Männer Soldaten werden, sind sie nicht da, um der Familie vorzustehen, und als Väter können sie nicht jederzeit kämpfen. Geva zeichnet die institutionellen Versuche nach, mit dieser Spannung umzugehen. Dabei zeigt sie, wie moderne Staatsentwicklung an familiale Autorität und deren geschlechtsspezifische Strukturen gebunden ist. Deshalb nimmt die Autorin nicht nur die Regeln der Wehrpflicht, sondern auch die Position der Frau im Familienrecht, Prozesse der Arbeitsteilung und patriarchale Familienstrukturen in den Blick.  So führt Dorit Geva eindrucksvoll vor, wie lohnend die Verbindung feministischer Forschung mit einer an Max Weber orientierten Staatswissenschaft sein kann.

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Seitenzahl: 590

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Dorit Geva

Militär und Familie

Eine andere Geschichte moderner Staatlichkeit

Aus dem Englischen von Heide Lutosch und Werner Roller

Mit einem Vorwort von Teresa Koloma Beck

Hamburger Edition

Hamburger Edition HIS Verlagsges. mbH

Verlag des Hamburger Instituts für Sozialforschung

Mittelweg 36

20148 Hamburg

www.hamburger-edition.de

© der E-Book-Ausgabe 2022 by Hamburger Edition

ISBN 978-3-86854-464-0

E-Book Umsetzung: Dörlemann Satz, Lemförde

© der deutschen Ausgabe 2022 by Hamburger Edition

ISBN 978-3-86854-343-8

© der Originalausgabe 2013 by Dorit Geva

First published by Cambridge University Press 2013

Titel der Originalausgabe: »Conscription, Family, and the Modern State.

A Comparative Study of France and the United States«

Umschlaggestaltung: Lisa Neuhalfen, Berlin

eISBN 978-3-86854-465-7

Inhalt

Teresa Koloma Beck

Vermessung des besetzten Raums

Ein Vorwort

Einleitung

Wehrpflicht, familiale Autorität und moderne Staatlichkeit in Frankreich und den USA

Max Weber, familiale Autorität und moderne westliche Politikentwicklung

Feministische Staatstheorie – ein Schritt zurück – und nach vorn

Die Brücke zwischen Feministinnen, Weberianern und Foucaultianern

Zwei Sonderfälle? Ähnlichkeiten und Unterschiede

Teil I

Wehrpflicht, familiale Autorität und moderne Staatlichkeit im modernen Frankreich

1 Nationale Zwangsdienste, familiale Autorität und der père de famille im Frankreich des 19. Jahrhunderts

Patriarchale Herrschaft und familiale Souveränität in der Revolutionszeit

Die napoleonischen Reformen und der Zuwachs väterlicher Macht

Napoleonische Reformen, die Wehrpflicht und Widersprüche zwischen Staat und väterlicher Autorität

Kontinuitätslinien im 19. Jahrhundert

2 Die Wehrpflicht, der Pronatalismus und der Niedergang der familialen Souveränität am Anfang der Dritten Französischen Republik

Die Dritte Französische Republik: Ein Versuchsfeld des französischen Republikanismus

Genderfragen in der frühen Dritten Republik: Republikanismus, Bevölkerungsrückgang und der père de famille

Père de famille

Die Dritte Republik und die Nation unter Waffen

Das Rekrutierungsgesetz von 1905: Militärdienst »für alle gleichermaßen«

Die Bevölkerungskrise und die Anfechtung der familialen Autorität

Mobilisierung und Demobilisierung in Kriegszeiten

3 Die famille nombreuse und der Sicherheitsstaat im Frankreich der Zwischenkriegsjahre

Bevölkerungsrückgang, Backlash in Genderfragen, familiale Autorität

Die famille nombreuse in der Armee-Reform der Nachkriegszeit

Bevölkerungsrückgang ist Krieg: Der Entwurf des Rekrutierungsgesetzes von 1928

Die années creuses und der Weg zum totalen Krieg

Familiale Autorität und das Gespenst des totalen Kriegs

Teil II

Einberufung, familiale Autorität und moderne Staatlichkeit in den Vereinigten Staaten

4 Ernährerrolle, Selective Service und die Wehrpflicht im Ersten Weltkrieg

Die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg

Ehestandsrecht, Autorität im Haushalt und Wandlungsprozesse der Vorkriegszeit

Die Preparedness-Bewegung und der Ausbruch des Ersten Weltkriegs

Die Extravaganz des Voluntarismus und die Entstehung des Selective Service

Die erste Einberufung: Jeden Fall mit Wohlwollen und gesundem Menschenverstand angehen

Der neue Einstufungsplan

Konfrontation mit einer »Heiratsepidemie«

Race, Gender und die selektive Erhaltung des patriarchalischen Haushalts

Selektiv invasiv: Die Wehrpflicht während des Ersten Weltkriegs im Vergleich zu Großbritannien, Kanada und Neuseeland

5 Die Vätereinberufungskrise und der Zweite Weltkrieg

Die frühe Wehrpflicht im Zweiten Weltkrieg: Eine Kommission buchstabengetreu, eine Kommission liberalistisch, eine Kommission in der Mitte

Die War Manpower Commission und der Niedergang väterlicher Souveränität

Arbeiten oder kämpfen (oder Vater werden)

Mehr Paternalismus, weniger Befugnisse der Regierung

Race, Gender und die gewandelte Verbindung Familie/Staat

Selective Service und die quasiautonome Familie

Schluss

Familiale Autorität und moderne Staatlichkeit in Vergangenheit und Gegenwart

Von Feministinnen und Bellizisten

Die Aussichten einer feministischen historischen Soziologie

Aus der Vergangenheit in die Gegenwart

Der Niedergang der Massenarmee und die heutige Verbindung von Familie und Staat

Bibliografie

Französische Primärquellen

Amerikanische Primärquellen

Bücher, Artikel, Dissertationen und Essays

Dank

Zu den Autorinnen

Teresa Koloma Beck

Vermessung des besetzten Raums

Ein Vorwort

Der Staat ist ein Mann. In der deutschen Sprache zumindest scheint dies einigermaßen ausgemacht. Nicht nur grammatikalisch: Als »Vater Staat« ist seine männliche Figuration seit dem 19. Jahrhundert fest im politischen Metaphernrepertoire verankert und damit auch die Vorstellung von Verflechtungen zwischen männlich dominierten Herrschaftsstrukturen in Staat und Familie. Für eine lange Zeit bestätigte sich die intime Verbindung von Staatlichkeit und Männlichkeit auch in der Alltagswahrnehmung. Denn in der Öffentlichkeit wurden staatliche Institutionen in der Regel von Männern repräsentiert. Dies galt nicht nur für Regierungsämter, sondern auch für Behörden und andere öffentliche Institutionen wie Schulen und Universitäten, Polizei und Militär, Justiz oder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zwar hat sich diesbezüglich inzwischen einiges verändert. Dennoch hält sich der Eindruck, dass die Interessen von allen, die keine Männer sind, im politischen Tagesgeschäft besonders nachdrücklicher Vertretung bedürfen. Nach wie vor ist die Orientierung an den Perspektiven und Problemen männlicher Subjekte in vielen Feldern die Standardeinstellung staatlichen Handelns. In jüngerer Zeit zeigt sich dies beispielsweise in den vielerorts geführten Debatten um Geschlechter(un) gerechtigkeit in der Pandemiepolitik.

Dass der Staat in seiner Geschichte und seinen Strukturen patriarchal geprägt ist und es diese Dominanz aufzubrechen gilt, war ein zentraler Ausgangspunkt der Neuen Frauenbewegung gewesen. Die systematische wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Rolle des Staates in der Aufrechterhaltung männlicher Herrschaft begann dennoch erst relativ spät in den 1980er Jahren. Zuvor hatten feministische Debatten innerhalb und außerhalb der Wissenschaft vor allem die Unterwerfung und Ausbeutung von Frauen in ökonomischen und familiären Strukturen fokussiert. Der Staat war dabei ein blinder Fleck geblieben. Ein neu entstehendes Forschungsfeld sollte diese Lücke schließen: feministische Staatstheorie. Diese widmete sich den strukturellen Verflechtungen zwischen staatlicher Herrschaftsordnung und Geschlechterordnung. Erklärtes Ziel war es, sowohl die »Staatsblindheit« der feministischen Forschung wie auch die »Geschlechtsblindheit« der klassischen politischen Theorie zu überwinden und feministische Perspektiven auf den Staat zu entwickeln.1

Bei diesem Vorhaben ging es um mehr als akademische Fingerübungen. Hinter der theoretischen Frage nach dem Verhältnis von Staat und Geschlecht stand die praktische Frage nach der Rolle staatlicher Institutionen im feministischen Emanzipationsprojekt. Inwiefern war von einer Herrschaftsstruktur, die in einer von Männern dominierten Welt entstanden und durch diese geformt worden war, ein Beitrag zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit zu erwarten? Zum Zeitpunkt der Entstehung der feministischen Staatstheorie stellte sich diese Frage im Horizont konkreter empirischer Problemlagen: Damals war in einer Reihe von Industriestaaten eine zunehmende Feminisierung von Armut zu beobachten. Insbesondere alleinerziehende Mütter fanden sich in immer prekäreren Lebenslagen, ihr Anteil an der armen Bevölkerung wuchs signifikant. Sozialstaatliche Strukturen federten diese Entwicklungen ab. Doch hatten sie auch zur Folge, dass immer mehr Frauen in unmittelbarere existenzielle Abhängigkeit vom Staat gerieten, weil sie überwiegend oder ausschließlich von Sozialleistungen lebten. Diese wachsende Bedeutung der Abhängigkeit von Frauen vom Staat, die neben die bekannten Dependenzstrukturen innerhalb der Familie trat, warf für das feministische Denken neue Fragen auf, die die feministische Staatstheorie zu beantworten suchte. Welche Rolle spielte der Staat in der (Re-) Produktion von Geschlecht? Welche Bedeutung kam Zweigeschlechtlichkeit und hetero-normativen Lebensformen in der Reproduktion stabiler staatlicher Strukturen zu? Und: inwiefern forderte feministische Praxis etablierte Formen der Staatlichkeit in radikaler Weise heraus? Diese und ähnliche Fragen trieben die Arbeit an der feministischen Staatstheorie voran, die sich seit ihren Anfängen in den 1980er Jahren zu einem hochdynamischen interdisziplinären Forschungsfeld ausdifferenziert hat.

Die 2013 erstmals erschienene und nun in deutscher Übersetzung von Heide Lutosch und Werner Roller vorliegende Studie Militär und Familie: Eine andere Geschichte moderner Staatlichkeit von Dorit Geva2 schreibt sich in dieses Forschungsfeld ein. Erklärtes Ziel ist es, eine feministisch perspektivierte historische Soziologie moderner Staatlichkeit zu erarbeiten und so zur Entwicklung einer historisch fundierten feministischen Staatstheorie beizutragen. Dabei entfaltet die Autorin eine überraschende und gerade deshalb in vielerlei Hinsichten aufschlussreiche Perspektive. Im Zentrum ihres analytischen Interesses steht das Verhältnis von Staat und Familie, das anhand eines in diesem Problemzusammenhang eher untypischen empirischen Gegenstands untersucht wird: der Wehrpflicht.

Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht gilt gemeinhin als Schlüsselmoment in der Entwicklung moderner Staatlichkeit. Sie diente nicht nur der praktischen Absicherung des Gewaltmonopols des Staates, sondern trieb auch die symbolische Konsolidierung des Staates als Nation voran. Die allgemeine Wehrpflicht akzentuierte die Bedeutung von Staatszugehörigkeit, indem sie den Einsatz des eigenen Lebens zum höchsten Ausdruck von Vaterlandstreue stilisierte und so der Staatsbürgerschaft ein heroisches Gewand verlieh. Weil die Wehrpflicht jedoch nur Männer erfasste, schrieb sie diesen patriotischen Idealen zugleich eine geschlechtliche Dimension ein. Für die feministische Kritik war deshalb die Wehrpflicht wie auch das Militär im Allgemeinen ein willkommener Gegenstand, an dem sich die Reproduktion männlicher Herrschaft innerhalb der Strukturen des Staates beobachten ließ. In der deutschsprachigen Forschung war dieser Debattenstrang zeitweilig besonders einflussreich, weil historisch sowohl der Militarismus wie auch männerbündische Ideale im Allgemeinen eine zentrale Rolle in der Entwicklung von Nationalstaatlichkeit in Deutschland spielten.3

Ausgangspunkt von Gevas Studie über die Bedeutung der Wehrpflicht in der Konfiguration des Verhältnisses von Staat und Geschlecht sind jedoch nicht diese weitreichenden gesellschaftstheoretischen Prämissen, sondern ist eine empirische Beobachtung, die zunächst marginal erscheinen mag: Wiederholt finden sich in der Geschichte der allgemeinen Wehrpflicht Ausnahmeregelungen, die Männer aufgrund von Aufgaben in der Familie vom Wehrdienst befreien. Gevas Analyse zeigt, dass dieses auf den ersten Blick selbstverständlich oder gar trivial anmutende Detail auf einen Konflikt verweist, der durch die Einführung der Wehrpflicht systematisch erzeugt wird: Indem der Staat Anspruch auf die Lebenszeit männlicher Staatsbürger und gegebenenfalls auch auf deren Leben selbst erhebt, gerät er auf Kollisionskurs mit einer anderen gesellschaftlich tragenden Institution: der Familie. Die Verpflichtung zum Militärdienst entzieht Männer dem primären gesellschaftlichen Reproduktionszusammenhang und erzeugt so einen Konflikt zwischen staatlicher und familialer Autorität. Die darauf bezogenen Kämpfe und Aushandlungsprozesse rekonstruiert Geva in einer vergleichenden soziologischen Untersuchung der Geschichte der Wehrpflicht in Frankreich und den Vereinigten Staaten. Zentraler theoretischer Bezugspunkt ist dabei Max Webers Soziologie staatlicher Herrschaft. Damit rücken die Rolle der Wehrpflicht in der Herstellung und Aufrechterhaltung des Gewaltmonopols sowie die Frage nach deren Legitimität und Legitimierbarkeit in den Vordergrund.

Anders als in der Kritik des Männerbündischen ist die Wehrpflicht hier nicht deshalb feministisch relevant, weil sie das Primat des Männlichen in der Politik oder die intime Verbindung zwischen Staatlichkeit und Männlichkeit besonders eindeutig vorführen würde. Das Gegenteil ist der Fall. Von ihren Ausnahmeregelungen her erzählt, irritiert die Geschichte der Wehrpflicht populäre Vorstellungen von einer selbstverständlichen Allianz zwischen familialem und staatlichem Patriarchalismus. Männer, die für den Staat in den Krieg ziehen, können nicht gleichzeitig für die Aufrechterhaltung der familiären Ordnung im Haushalt sorgen. Sie fehlen in ihrer Rolle als Versorger, als disziplinarische und schützende Instanz, aber auch – dieses Argument gewinnt, wie Geva zeigt, im Zuge des Aufstiegs von Bevölkerungswissenschaft und Eugenik im späten 19. Jahrhundert an Relevanz – als Erzeuger legitimer Nachkommen. Somit bringt die Wehrpflicht zwei unterschiedliche Erscheinungsformen dominanter Männlichkeit in Widerstreit: Vater-Sein einerseits und Kämpfer-Sein andererseits. Sie wirft Fragen der Legitimität auf, die in zum Teil erbitterten gesellschaftlichen und politischen Kämpfen verhandelt werden. Im öffentlichen Konflikt zwischen Wehrpflicht und Familienaufgaben werden diese je spezifischen männlichen Subjektformen (re-)produziert. Die antagonistische Dynamik steigert ihre Relevanz und trägt zur Schärfung ihres jeweiligen Profils bei.

Damit unterläuft Gevas Studie populäre Vorstellungen von der Homologie patriarchaler Herrschaft in Staat und Familie. Der Kampf um familienbedingte Ausnahmeregeln von der Wehrpflicht lässt Spannungen und Bruchlinien im Verhältnis von Staatlichkeit und Männlichkeit sichtbar werden. Die weberianische Analyseperspektive macht Staat und Familie als konkurrierende Herrschaftsordnungen lesbar. In der darauf aufbauenden empirischen Analyse wird deutlich, dass die untersuchten Ausnahmeregeln Kompromisse zwischen diesen konträren Autoritätsansprüchen widerspiegeln, die vor dem Hintergrund je spezifischer Ereignisse und Problemlagen gefunden wurden. Damit irritiert Gevas Untersuchung nicht nur monolithische Konzeptionen von Männlichkeit. Sie steht auch gegen modernistische Staatsvorstellungen, die davon ausgehen, dass dem Staat nicht nur normativ, sondern auch empirisch eine Vorrangstellung gegenüber anderen Herrschaftsordnungen zukäme.

Diese methodisch-theoretische Anlage macht Gevas Werk nicht nur aufschlussreich, sondern potenziell wegweisend. Denn es gelingt ihm, auf den ersten Blick disparate Forschungsfelder in produktiver Weise zu verknüpfen und so neue Perspektiven staatstheoretischer Forschung zu eröffnen. Im deutschsprachigen Kontext scheint es von besonderer Relevanz. Denn hier erlebten die beiden Forschungsfelder, die für Gevas Studie die wichtigsten Bezugspunkte darstellen – feministische Staatstheorie einerseits und herrschaftssoziologische Forschung zur Transformation moderner Staatlichkeit andererseits –, in den letzten Jahren einen beträchtlichen Aufschwung. Bislang stehen diese Forschungsfelder jedoch weitgehend unverbunden nebeneinander. Gevas Studie zeigt, wie produktiv es sein kann, klassische herrschaftssoziologische Fragestellungen mit feministischen Überlegungen zur Produktion von Geschlecht in staatlicher Praxis zu verbinden. Im Folgenden sollen diese Bezüge etwas genauer in den Blick genommen werden.

Im Horizont feministischer Staatstheorie ist die methodisch-theoretische Anlage von Militär und Familie bemerkenswert. Denn die Autorin positioniert sich in einigen Grundsatzfragen, die zu Beginn der Entwicklung des Forschungsfelds kontrovers diskutiert wurden, anders als die heute dominanten Strömungen.

Zu diesen zählt zunächst die Frage, anhand welcher empirischen Gegenstände oder Felder feministische Forschung ihr Nachdenken über den Staat entwickeln sollte. In der Geschichte feministischer Forschung zum Staat stellten zunächst die Erfahrungen, Lebenswelten und Problemlagen von Frauen die natürlichen Gravitationspunkte des empirischen Interesses dar. Die bereits erwähnten frühen Forschungen zur staatlichen Verwaltung weiblicher Armut sind dafür ein sprechendes Beispiel. Die seit einigen Jahren auch in Deutschland intensiv geführten Debatten zum Thema Care und Sorgearbeit ein anderes. Im Horizont feministischer Praxis wurde die Relevanz von Forschungen zu Lebenswelten und Erfahrungen von Frauen nicht nur mit den so gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet. Diese Arbeiten trugen auch dazu bei, die Unsichtbarkeit weiblicher und anderer nichtmännlicher Subjekte und Lebensformen zu überwinden. Denn die Praxis der Forschung selbst ist ein Modus der Herstellung von Sichtbarkeit. In der Folge dieser empirischen Schwerpunktsetzung etablierte sich die feministische Forschung zu Staatlichkeit vor allem in empirischen Feldern, in denen die spezifischen Lebenslagen von Frauen und anderen nichtmännlichen Subjekten besonders fruchtbar analysiert werden können. Dazu zählten insbesondere Fragen sozialer Ungleichheit und des Sozialstaats. Daran anknüpfend entstanden auch feministische staatstheoretische Arbeiten, die sich mit Fragen der Demokratie und der Teilhabe im Allgemeinen beschäftigten.4

Eine zweite wichtige Grundsatzfrage in der Entwicklung feministischer Staatstheorie betraf das Verhältnis dieses neuen Feldes zu etablierten staatstheoretischen Ansätzen. Bedurfte die Ausarbeitung feministischer Staatstheorie grundlegender theoretischer Innovationen? Oder ließ sich produktiv an etablierte Theorien von Staatlichkeit anschließen? Klassische Staatstheorien waren – wie der Staat selbst – im Horizont jener patriarchalischen Herrschaftskonstellationen entstanden, die feministische Wissenschaft und Praxis zu überwinden suchten. Deshalb spielten staatstheoretische Klassiker vorrangig als Gegenstand kritischer Auseinandersetzung eine Rolle, und nur selten als Grundlage feministischer Theoriearbeit. Einflussreich wurden vor allem gesellschaftskritische Entwürfe. Neben marxistischen Theorien, die in Teilen der feministischen Forschung traditionell eine wichtige Rolle gespielt hatten, waren dies vor allem hegemonietheoretische und poststrukturalistische Ansätze. Im Anschluss an Antonio Gramsci, Michel Foucault und Judith Butler galt das Interesse der Herstellung vergeschlechtlichter Subjekte in Herrschaftspraktiken. Zweigeschlechtlichkeit und heteronormative Lebensformen wurden als Elemente einer hegemonialen Wissens- und Erfahrungsstruktur rekonstruiert, die beständig reproduziert werden musste. Zentral war dabei die Überlegung, dass der moderne Staat in vielen Bereichen auf vergeschlechtlichte Subjekte angewiesen ist, diese jedoch immer nur im Zusammenspiel mit anderen gesellschaftlichen Feldern (z. B. Wissenschaft, zivilgesellschaftliche Praktiken) hervorbringt.5 Diese Perspektive lenkt die analytische Aufmerksamkeit auf die Bereiche staatlichen Handelns, in denen Geschlecht relevant gemacht und (re-) produziert wird, sowie auf die Netzwerke von Akteuren, die an diesen Prozessen beteiligt sind.

In ihren prägenden Strömungen erscheint die feministische Staatstheorie als ein Forschungsfeld, das sich empirisch besonders für jene interessiert, die außerhalb männlich dominierter Herrschaftszentren verortet sind, und das seine theoretische Orientierung vor allem in gesellschaftskritischen Theorien neueren Datums findet. Diese methodisch-theoretische Perspektivierung prägt nicht nur die Forschung selbst, sondern auch viele öffentliche Debatten.

Allerdings blieb dieser Zuschnitt des Feldes innerhalb der Forschung nicht unwidersprochen. Bereits in den 1980er Jahren warnten einige vor den Risiken dieser Fokussierung. Sie argumentierten, dass eine nachhaltige feministische Transformation sozialwissenschaftlicher Forschung nur erreicht werden könne, wenn es gelingt, die Analyse von Problemen der politisch Machtlosen systematisch mit bekannten Analysen der politischen Machtzentren in Beziehung zu setzen. Ohne diese Einmischung in etablierte Felder staatstheoretischer Forschung, ohne die produktive Auseinandersetzung mit den für das Feld klassischen Texten drohe eine inhaltliche wie auch institutionenpolitische Selbstmarginalisierung der feministischen Zugänge.6 In einem Aufsatz von 1992 formulierte die Politikwissenschaftlerin Eva Kreisky pointiert: »Will frau die ›freien Räume‹ erkennen und für sich nutzen, […] muss sie auch die ›besetzten Räume‹ ausmessen.«7

Militär und Familie von Dorit Geva lässt sich als eine solche Vermessung des besetzten Raumes lesen. Empirisch interessiert sich die Soziologin für die Wehrpflicht als Problem männlicher Erfahrung und wählt mit Webers Herrschaftssoziologie einen klassischen staatstheoretischen Zugriff. Letzteren nutzt sie nicht nur, um die Wehrpflicht als funktionales Element in der Aufrechterhaltung staatlicher Gewaltmonopole zu theoretisieren, sondern vor allem auch um die konkurrenzielle Beziehung zwischen dem Staat als rationaler und der Familie als traditionaler Herrschaftsform herauszuarbeiten. Diese Perspektive unterstreicht die Dominanz des Männlichen in beiden Bereichen. Doch zeigt sie Männlichkeit als eine durch und durch umkämpfte Kategorie. Die empirische Rekonstruktion dieser Kämpfe zeigt Prozesse der Herstellung von Männlichkeit im Konflikt. Sie zeigt aber auch Prozesse der (Re-)Produktion von Staatlichkeit im Ringen um männliche Subjekte.

Die weberianische Herrschaftssoziologie stellt hier also den theoretischen Rahmen bereit, um in einem spezifischen empirischen Feld der für die poststrukturalistische Forschung grundlegenden Frage nach der sozialen Konstruktion von Geschlecht nachzugehen. Damit gelingt es der Autorin, einen staatstheoretischen Klassiker für das geschlechterkritisch feministische Forschungsprogramm nutzbar zu machen. Auf diese Weise entsteht eine Perspektive, die Aufmerksamkeit auf die Herstellung von Geschlecht und gleichermaßen auch auf die Herstellung des Staates lenkt. Dieser Blick kann nicht nur in der feministischen Staatstheorie Akzente setzten, sondern auch in der weberianischen Forschung zu Staat und Staatstransformation, deren gegenwartsbezogene Analysen lange dazu neigten, die Dominanz rationaler Herrschaft in Gestalt von Bürokratie und Anstaltsstaat zu überschätzen und die anhaltende Relevanz traditionaler Herrschaftsformen zu übersehen.

Gevas Studie führt vor, wie feministische Staatstheorie das Nachdenken über das Verhältnis von Staat und Geschlecht in produktiver Weise komplexer gestalten kann. Denn sie macht deutlich, dass die in staatlichen Institutionen verkörperte Männlichkeit nichts ist, das Männern »von Natur aus« zu eigen wäre. Vielmehr muss diese Männlichkeit – um als Herrschaftsstruktur zu funktionieren – in den staatlichen Institutionen selbst kontinuierlich hergestellt werden. Männer haben in dieser Perspektive also keineswegs automatisch qua Geburt Anteil an staatlicher Macht, sondern nur insofern sie sich zu männlichen Subjekten staatlicher Herrschaft machen lassen.8

Die Herauslösung von Männern aus der Familie gehört deshalb zu den zentralen Reproduktionsmechanismen moderner Staatlichkeit. Die Eigenlogik der Familie unterstützt nur bedingt die Ausprägung jener Eigenschaften, die den männlichen Charakter des Staates stützen. Denn der Mann ist dort nicht nur Herrscher in einem hierarchischen Zusammenhang. Als Versorger ist er in Netzwerke der Fürsorge eingebunden und als Sohn, Vater, Ehemann etc. auch affektiv und emotional verstrickt. Deshalb entzog der Entmachtungsprozess, der zur Formierung des staatlichen Gewaltmonopols führte, Familienverbänden nicht nur den Zugriff auf Gewaltmittel. Er entzog ihnen zunehmend auch die Verfügungsgewalt über ihre Mitglieder, um sie zu Subjekten staatlicher Herrschaft machen zu können. Historisch waren davon zunächst Jungen und Männer betroffen. Ihre Erziehung und Sozialisation wurde zu substanziellen Teilen Schulen, Internaten, dem Militär oder anderen Bildungs- und Disziplinareinrichtungen überantwortet, die damit auch zu Orten der (Re-)Produktion spezifischer Formen von Männlichkeit wurden.

Am konkreten Fall der Wehrpflicht gelingt es Geva zu zeigen, wie Familie und Staat auf je unterschiedliche Weise an der Reproduktion von Geschlechterrollen beteiligt sind. Eine solche Analyse bricht mit der Idee einer natürlichen Allianz von Männerherrschaft in Staat und Familie. Allerdings widerspricht sie auch Vorstellungen, die in staatlichen und anderen öffentlichen Institutionen einen selbstverständlich befreienden Gegenpol zu patriarchalischen Familienstrukturen sehen wollen. Die Familie erscheint hier als empirisches Feld, in dem das Private und das Öffentliche auch deshalb unauflöslich verbunden sind, weil politische Autoritäten im Horizont bestimmter Vorhaben die Allianz mit privaten Autoritäten suchen, um ihre eigenen Interessen voranzutreiben. Geva rekonstruiert die Kämpfe um familienbedingte Ausnahmen von der Wehrpflicht als Prozesse der Politisierung von Geschlecht und zeigt, wie ausgesprochen unterschiedliche politische Akteure aus je verschiedenen Motivationen heraus zu Verteidigern heteronormativer Geschlechterrollen und Familienideale werden können. In späteren Arbeiten zum französischen Rechtspopulismus hat die Soziologin diese Analysen weiter vertieft.9

Die in diesen Arbeiten gewonnenen Einsichten erhöhen nicht nur die theoretische Komplexität, sie diversifizieren auch den Blick auf die feministische Praxis, die sich in der breiten öffentlichen Wahrnehmung häufig in Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung von Frauen in verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens zu erschöpfen scheint. Gevas Analyse macht deutlich, dass »Politiken für Frauen« keineswegs automatisch emanzipatorisch sind. Denn nicht selten reproduzieren sie klassische Geschlechterrollen. Damit stellt sie sich dezidiert in die Tradition geschlechterkritischer feministischer Forschung, die immer wieder betont, dass feministische Emanzipation nicht primär heißt, sich für bestimmte Teile einer Bevölkerung einzusetzen, sondern die Mechanismen der Produktion von Geschlecht selbst ins Visier zu nehmen mit dem Ziel, diese zu durchbrechen, zu untergraben oder anderweitig außer Kraft zu setzen.

Im Horizont jüngerer Forschungen zur Staatstransformation ist Gevas Analyse vor allem in jenen Kontexten relevant, die sich – mit Weber – für die Spezifika und den Wandel von Staatlichkeit in der Gegenwart interessieren, dabei jedoch – gegen Weber – Zentren und Peripherien der Moderne symmetrisch vergleichend in den Blick nehmen10. Ähnlich wie Geva gehen diese Forschungen von der Kontingenz staatlicher Herrschaft aus. Sie betonen, dass moderne Staatlichkeit keinen Endpunkt einer evolutionären Entwicklung darstellt, sondern eine historisch verortete spezifische Form der Herrschaft, die kontinuierlich hergestellt werden muss.

Gevas Studie kommuniziert mit diesen Arbeiten, weil sie die historisch zentrale Rolle der Wehrpflicht in der Formierung und Konsolidierung von Nationalstaaten unterstreicht und sie um die in diesem Forschungsfeld eher unterbelichtete Dimension Geschlecht erweitert. Ihre Analyse macht deutlich, dass die Einführung der Wehrpflicht nicht nur der funktionalen Absicherung staatlicher Gewaltmonopole diente, sondern auch der Konturierung der Nation als symbolische Form. Die Pflicht, das eigene Leben im Krieg auf Spiel zu setzen, schuf eine neue Verbindung zwischen Bürger und Staat, die nicht zuletzt durch symbolische Überhöhung legitimiert wurde. Weil die Wehrpflicht jedoch nur Männer erfasste, verlieh sie dem Patriotismus auch eine vergeschlechtlichte Gestalt. Der Staatsbürger in seiner nobelsten – weil zum größten Opfer bereiten – Form, war ein Mann.

So verschränkte sich in der Institution der Wehrpflicht die Gewaltordnung mit der Geschlechterordnung des Staates. Sie stellte die Erzeugung gewaltfähiger patriotischer männlicher Subjekte auf Dauer und verknüpfte so militärische Gewalt, Nation und Männlichkeit auf neue Weise. Die Bedeutung der Wehrpflicht geht deshalb weit über ihre Funktion in der Absicherung des staatlichen Gewaltmonopols hinaus. Sie erzeugt verstaatlichte und vergeschlechtlichte Subjekte und (re-)produziert so eine spezifische gesellschaftliche Ordnung.

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs war es sowohl in der Forschung wie auch in öffentlichen Debatten still um diese Themen geworden. Innerhalb weniger Jahre hatte die Mehrzahl der europäischen Staaten die Wehrpflicht ausgesetzt oder ganz abgeschafft. Insbesondere in Westeuropa richtete sich die öffentliche Aufmerksamkeit immer weniger auf Fragen der Landesverteidigung. Stattdessen rückten militärische Einsätze in Krisenregionen auf Basis internationaler Mandate in den Vordergrund. Wehrpflichtarmeen passten schlecht zu diesen neuen Formen multilateralistisch eingebetteten militärischen Engagements. Denn diese verlangten nicht nur kleinere Kontingente und spezialisierte Kompetenzen, sie waren auch inkompatibel mit den nationalstaatlich orientierten normativen Prinzipien, die die Wehrpflicht begründeten, wie etwa Staatsbürgerpflicht oder Vaterlandstreue. Vor diesem Hintergrund setzten ab dem Ende der 1990er Jahre immer mehr Staaten in Europa auf Berufsarmeen. In der Folge wurde der Wehrdienst von einer staatlich erzwungenen Zäsur im Leben aller jungen Männer zu einem Auftrag nur noch für jene, die ihn freiwillig annehmen wollten.

Zum Zeitpunkt des Erscheinens der deutschen Übersetzung von Militär und Familie hat sich diese Situation grundlegend verändert. Im Februar 2022 eskalierte mit dem offiziellen Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine ein seit Jahren schwelender separatistischer Konflikt in einen zwischenstaatlichen Krieg. Der Einsatz von Wehrpflichtigen spielte dabei eine zentrale Rolle. In der Ukraine war in Reaktion auf die russischen Truppenbewegungen eine allgemeine Mobilmachung angeordnet worden, die alle männlichen Staatsbürger zwischen 18 und 60 Jahren zum Dienst an der Waffe verpflichtete. Das bedeutete auch, dass es ihnen nicht erlaubt war, als Kriegsflüchtlinge gemeinsam mit ihren Familien das Land zu verlassen. Wer es dennoch versuchte, galt als Deserteur und musste damit rechnen, an der Grenze festgesetzt zu werden. Auf russischer Seite bemühte man sich zunächst zu betonen, dass nur freiwillige professionelle Kämpfer in diesem Krieg zum Einsatz kamen,11 bald mehrten sich jedoch die Hinweise darauf, dass auch hier Wehrpflichtige in den Kampf geschickt wurden.

Aufgrund von Bündnissen und Allianzen reichen die Auswirkungen des Kriegsgeschehens weit über die Ukraine hinaus in den transatlantischen und eurasischen Raum. Insbesondere in Europa, wo man nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zwar durchaus politische Gewalt und bewaffnete Konflikte erlebt hatte, aber keinen Krieg zwischen Nationalstaaten, waren diese Entwicklungen folgenreich. Nach drei Jahrzehnten militärischen Engagements in fernen Weltgegenden und im Namen universalistischer Normen gewannen mit dem Krieg im Osten Europas Fragen der Landesverteidigung neue Relevanz. Und damit lag auch die Wehrpflicht wieder auf dem Tisch als jene Institution, die traditionell die Verteidigungsfähigkeit eines Staates absichern sollte.

Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse tritt die Relevanz von Gevas Überlegungen zur Verschränkung von Staat, Gewalt, Nation und Männlichkeit in der Institution der Wehrpflicht noch einmal besonders deutlich hervor. Der Krieg in der Ukraine reaktivierte heroische Staatsbürgerschaft als Männlichkeitsideal – und zwar weit über die eigentlichen Kriegsgebiete hinaus. Dies zeigte sich beispielsweise daran, dass die Flucht von vornehmlich Frauen und Kindern aus der Ukraine in Teilen der öffentlichen Debatte als Ausdruck der patriotischen Aufopferungsbereitschaft der ukrainischen Männer gefeiert wurde. Anders als die Kriegsflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und dem Irak, die sich 2015 häufig als Familien auf den Weg nach Europa gemacht hatten, seien diese bereit, für ihr Land zu kämpfen und zu sterben. Dass hinter dieser Trennung der Geschlechter im Kriegs- und Fluchtgeschehen die Wehrpflicht als Zwangsinstitution stand, die dem Staat Verfügungsgewalt nicht nur über die Zeit und den Körper männlicher Staatsbürger, sondern auch über deren Leben verlieh, wird nur zögerlich zur Kenntnis genommen. Hier zeigt sich, dass die Wehrpflicht – wie von Geva beschrieben – Auswirkungen nicht nur auf die Institution des Staates, sondern immer auch auf die Institution der Familie hat. Sie spielt eine zentrale Rolle in der Vergeschlechtlichung des Kriegs, der Flucht und des Exils.

Gleichzeitig macht dieser bewaffnete Konflikt die enge Bindung der Wehrpflicht an die Idee der Nation deutlich. Deren symbolische Überhöhung war notwendig, um den Einsatz des Lebens der Staatsbürger nach innen wie nach außen zu legitimieren. Doch verstärkte diese Beschwörung Nation, die nicht nur in der Ukraine eine zentrale Rolle spielte, sondern auch von Solidaritätsbewegungen in Europa und anderswo aufgegriffen wurde, die mit zwischenstaatlichen Konflikten unweigerlich einhergehenden nationalistischen Tendenzen.

Die Bedeutung der nun erschienenen deutschen Übersetzung von Militär und Familie besteht somit nicht zuletzt darin, dass dieses Werk von Dorit Geva in besonderer Weise zur Gegenwart zu sprechen scheint. Mit Blick auf die Wehrpflicht, die seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland wieder diskutiert wird, ist dies besonders offensichtlich. Doch ist Gevas Analyse auch über diesen konkreten Untersuchungsgegenstand hinaus aufschlussreich. Sie lässt sich als Kommentar zu einer Gegenwart lesen, in der sowohl Dynamiken der Politisierung von Geschlecht wie auch Diskussionen um staatsbürgerliche Pflichten eine Konjunktur erleben. So ist beispielsweise die von Geva beschriebene Gratwanderung zwischen familienfreundlichen politischen Positionen einerseits und antiemanzipatorischen Positionen anderseits vielerorts zu beobachten, wo über die Verteilung, Anerkennung und Kompensation von Care-Aufgaben gesprochen wird. Und die hitzig geführten Debatten um eine allgemeine Impfpflicht in der Sars-CoV2-Pandemie weisen deutliche Parallelen zu den von Geva untersuchten historischen Kämpfen um die Durchsetzung und Ausgestaltung der Wehrpflicht auf. Auch mit der Impfpflicht wird ein staatsbürgerliches Ethos verhandelt. Und auch hier geht damit eine Unterteilung der Bevölkerung in Kategorien einher, an die je spezifische Erwartungen gestellt werden. Während die Wehrpflicht die Kategorie Geschlecht politisiert, sind es bei der Impfpflicht vor allem Alter und körperliche Funktionsfähigkeit. Mit ihrem geschlechterkritisch angelegten feministischen Blick gelingt es Geva zu zeigen, dass das politische und gesellschaftliche Konfliktpotenzial solcher Bürgerpflichten sich nicht in unterschiedlichen Ansichten über deren normativen Gehalt oder deren Legitimität erschöpft. Bürgerpflichten sind auch deshalb konfliktträchtig, weil ihre praktische Durchsetzung Subjektkategorien erzeugt – Männer, Frauen, Staatsbürger, Nichtstaatsbürger, Gesunde, Vorerkrankte, Geimpfte, Ungeimpfte –, die weit über den eigentlichen Bereich der Pflicht hinaus wirksam sind und nicht selten Lebensumstände und Biografien in entscheidender Weise gestalten. Bürgerpflichten machen das Private politisch und sind genau deshalb umkämpft.

In den von Geva untersuchten historischen Kämpfen wurde der Widerstand gegen den verpflichtenden Dienst an der Waffe oft zur Bühne traditionalistischer oder (neo-)konservativer Politik. Die Kritik an der Bürgerpflicht verschaffte also in diesem konkreten Fall antiemanzipatorischen Projekten Raum. Doch dies muss nicht so sein. Gerade weil Bürgerpflichten unterschiedliche Bereiche des öffentlichen und des privaten Lebens miteinander verschränken, birgt die kritische Auseinandersetzung mit ihnen auch Potenzial für emanzipatorische Projekte. In einer sich selbst als liberal verstehenden Gesellschaft zählen Bürgerpflichten zu den wenigen Institutionen, die den Staat als Herrschaftsstruktur im engeren Sinne sichtbar machen – und zwar nicht nur für Angehörige dieser oder jener Minderheit (Arme, Illegalisierte, Menschen mit Behinderung etc.), sondern für alle. Darin liegt ein gesellschaftliches Reflexionspotenzial, das gerade emanzipatorische Politik nicht ungenutzt lassen sollte.

1 Wegweisend beispielsweise Brown, Wendy, »Finding the Man in the State«, in: Feminist Studies, 18 (1992) 4, S. 7–34. Für einen Überblick der frühen deutschsprachigen Debatten siehe Seemann, Birgit, Feministische Staatstheorie. Der Staat in der deutschen Frauen- und Patriarchatsforschung, Opladen 1996. Für die jüngeren Debatten siehe Ludwig, Gundula, Geschlecht, Macht, Staat. Feministische staatstheoretische Interventionen, Opladen/Berlin/Toronto 2015.

2 Im Original: Geva, Dorit, Conscription, Family, and the Modern State. A Comparative Study of France and the United States, Cambridge u.a. 2013.

3 Sombart, Nicolaus, »Männerbund und Politische Kultur in Deutschland«, in: Joachim H. Knoll/Julius H. Schoeps (Hg.), Typisch deutsch. Die Jugendbewegung, Wiesbaden 1987, S. 155–176; ders., Die deutschen Männer und ihre Feinde. Carl Schmitt – ein deutsches Schicksal zwischen Männerbund und Matriarchatsmythos, München u.a. 1991; Kreisky, Eva, »Der Staat als ›Männerbund‹. Der Versuch einer feministischen Staatssicht«, in: Elke Biester/Brigitte Geißel/Birgit Sauer u.a. (Hg.), Staat aus feministischer Sicht. Dokumentation des Workshops der ad-hoc-Gruppe »Politik und Geschlecht« in der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW) anlässlich des 18. Wissenschaftlichen Kongresses der DVPW, Oktober 1991, Berlin 1992, S. 53–62.

4 Beispielsweise Hark, Sabine, Gemeinschaft der Ungewählten. Umrisse eines politischen Ethos der Kohabitation. Ein Essay, Berlin 2021; Lorey, Isabell, Demokratie im Präsens. Eine Theorie der politischen Gegenwart, Berlin 2020; Sauer, Birgit, Die Asche des Souveräns: Staat und Demokratie in der Geschlechterdebatte, Frankfurt am Main/New York 2001.

5 Beispielsweise Ludwig, Gundula, Geschlecht regieren. Zum Verhältnis von Staat, Subjekt und heteronormativer Hegemonie, Frankfurt am Main/New York 2011; Sauer, Asche des Souveräns.

6 Kreisky, Eva/Schrökker, Bruni: »›Objektivere‹ und ›subjektivere‹ Nachrichten von einer Minderheit. Frauen in der Politikwissenschaft«, in: Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft (ÖZP) 13 (1984) 4, S. 397–412, hier S. 398.

7 Kreisky, Eva: »Der Staat als ›Männerbund‹. Der Versuch einer feministischen Staatssicht«, in: Elke Biester u.a. (Hg.): Staat aus feministischer Sicht, S. 54.

8 Hierzu auch Demirovic, Alex/Pühl, Katharina »Identitätspolitik und die Transformation von Staatlichkeit: Geschlechterverhältnisse und Staat als komplexe materielle Relation«, in: Eva Kreisky/Birgit Sauer (Hg.), Geschlechterverhältnisse im Kontext politischer Transformation, in: Politische Vierteljahresschrift Sonderhefte 28 (1997), Wiesbaden 1998, S. 220–240; https://doi.org/10.1007/978-3-322-97083-1_11.

9 Geva, Dorit, »Non au gender: Moral Epistemics and French Conservative Strategies of Distinction«, in: European Journal of Cultural and Political Sociology 6 (2019) 4, S. 393–420.

10 Wegweisend im deutschsprachigen Raum Schlichte, Klaus, Der Staat in der Weltgesellschaft. Politische Herrschaft in Asien, Afrika und Lateinamerika, Frankfurt am Main u.a. 2005; siehe auch: Steinmetz, George (Hg.), Sociology and Empire. The Imperial Entanglements of a Discipline, Ducham 2013.

11 Dieser Umstand lässt sich als Hinweis auf die prekäre Legitimität des Einsatzes in Russland selbst lesen.

Dorit Geva

Für meine Eltern und die Erinnerung an ihre Eltern

Einleitung

Wehrpflicht, familiale Autorität und moderne Staatlichkeit in Frankreich und den USA

In einer der Diskussionen über die geplanten Veränderungen der Einberufungsbestimmungen für den Zweiten Weltkrieg, die im Mai 1944 im Military Affairs Committee des US-Senats geführt wurden, erinnerte Oberst F.V. Keesling vom Selective Service System seine Kollegen daran, wie die Einberufung ursprünglich gedacht war. Das Selective Service System – die Bundesbehörde, die die US-amerikanische Wehrpflicht organisierte – sei »die Lagerhalle unserer potenziellen Streitkräfte«. »Indem wir Männer nach Altersgruppe, Familienstand und körperlicher Verfassung klassifizieren, legen wir sie – so könnte man sagen – in bestimmten Regalen ab.«1 Selbst auf dem Höhepunkt des Kriegs, nur drei Wochen vor dem D-Day, wurden im Rückgriff auf diese Regale etliche Männer eingezogen, aber auch zahlreiche andere zurückgestellt – unter ihnen Familienväter, die in dieser Phase des Kriegs nur eingezogen werden sollten, wenn der Pool an Männern, die keine Kinder hatten, aufgebraucht war.

Diese Methode unterschied sich auf den ersten Blick radikal von der »Nation unter Waffen« während der Dritten Französischen Republik, einer republikanischen Armee aus Bürgersoldaten, die sich auf eine allgemeine Wehrpflicht stützte und Ungleichbehandlungen zwischen den Männern vermied. In scharfem Kontrast zum US-Einberufungssystem, wie Oberst Keesling es dargestellt hatte, sollten die Eröffnungsartikel eines Wehrpflichtgesetzes, das im Jahr 1905 vom französischen Parlament verabschiedet wurde, den Inbegriff des republikanischen Egalitarismus verkörpern. Sie verkündeten, dass »jeder Franzose persönlich verpflichtet ist, Militärdienst zu leisten. […] Der Militärdienst ist für alle gleich. Abgesehen von körperlichem Unvermögen sind keine Befreiungen erlaubt.«2 Oberflächlich betrachtet waren die Wehrsysteme Frankreichs und der Vereinigten Staaten im 20. Jahrhundert also diametral entgegengesetzt: Das eine wählte nur bestimmte Männer für den Militärdienst aus, das andere zielte auf eine allgemeine Wehrpflicht. In der vorliegenden Studie soll diese Darstellung infrage gestellt werden. Artikel 21 jenes französischen Gesetzes besagt nämlich weiter unten und etwas versteckt, dass ein Mann, der vor der örtlichen Rekrutierungsstelle beweisen kann, dass seine Familie auf ihn als Ernährer angewiesen ist, jahresweise zurückgestellt werden kann. Tatsächlich hatten also beide Länder in ihrer Wehrpflicht familienbasierte Zugeständnisse verankert.

Wo gibt es im Blick auf die Ausweitung der Wehrdienstbefreiungen für Väter, Ehemänner und, in geringerem Ausmaß, für Söhne und Brüder Ähnlichkeiten zwischen Frankreich und den USA? Was lernen wir aus der Tatsache, dass zwei so unterschiedlich organisierte Staaten mit verschiedenartigen Wehrpflichtsystemen beide familienbasierte Freistellungen ermöglichten? Wurden diese Freistellungen auf dieselbe Weise gerechtfertigt? Was lernen wir aus den Unterschieden, die zwischen den beiden Staaten bezüglich ihrer Freistellungsregelungen herrschten? Schließlich und für dieses Buch am wichtigsten: Was können wir durch den Vergleich der familienbasierten Freistellungen in Frankreich und den Vereinigten Staaten über den Zusammenhang von moderner Familie und modernem Staat lernen?

Als feministische Arbeit versucht Militär und Familie diese Fragen durch den ersten systematischen Vergleich von familienbasierten Wehrpflichtbefreiungen in Frankreich und den Vereinigten Staaten zu beantworten. Indem in der vorliegenden Studie nachgezeichnet wird, wie jedes der beiden Länder ein Wehrpflichtsystem installierte, das sich mit der Frage auseinandersetzen musste, ob und auf welche Weise Familienväter einberufen werden sollten, ist sie gleichzeitig den dynamischen Spannungen zwischen der Autorität des modernen Staates und der Autorität der modernen Familie auf der Spur, die den Prozess der Konsolidierung moderner Staatsmacht begleiteten. Von Anfang an waren in jedem der beiden Wehrpflichtsysteme Rückstellungsmöglichkeiten für Väter und Ehemänner – und manchmal auch für Söhne und Brüder – enthalten. Durch die genauere Untersuchung dieser wichtigen Rolle, die die Familie innerhalb der Regelungen zur Wehrpflicht einnimmt, soll gezeigt werden, wie zentral die familiale Autorität insgesamt für moderne Staaten ist. Paradoxerweise hat nämlich der moderne Staat die Legitimität einer konkurrierenden Autorität – der Familie – anerkannt, um seine eigene Autorität zu festigen und um genau jene Einrichtung zu integrieren, die seinen Herrschaftsanspruch am intensivsten stört.

Diese Studie hat ein scharfes Auge auf Details und legt Wert auf die genauen Formulierungen, in denen Einberufungen sowie Befreiungen von der Wehrpflicht festgeschrieben werden, anstatt vage einen weltweiten Trend in Richtung »einer Art« allgemeiner Wehrpflicht vorauszusetzen. Nebenbei versucht dieses Buch, heutige an Weber orientierte Forscherinnen3 davon zu überzeugen, dass sie, wenn sie nach der Legitimierung staatlicher Autorität fragen, den Dynamiken von Geschlechterverhältnissen, der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und der patriarchalen Familie mehr Aufmerksamkeit schenken sollten, und zwar bis hin zu einer so männlichen Institution wie dem verpflichtenden Militärdienst. Diese Studie versucht außerdem, feministische Staatswissenschaftler davon zu überzeugen, dass es lohnend wäre, ein Projekt wieder aufzugreifen, das von der feministischen Wissenschaft der 1980er Jahre nicht vollendet wurde. Gemeint ist vor allem diejenige Forschung, die das Wechselverhältnis zwischen der häuslichen Autorität des Mannes und staatlicher Autorität untersuchte. Insgesamt soll gezeigt werden, wie lohnend die Verquickung feministischer Einsichten mit einer an Weber orientierten Wissenschaft des Staates sein kann.

Wie die folgenden Kapitel zeigen werden, kreisten Wehrpflichtdebatten und ihre politischen Umsetzungen um die Annahme, dass die Familien, in denen die Staatsbürger lebten, Orte der Autorität waren, die mit staatlicher Autorität konkurrierten. Die Männer (und ja, es waren ausschließlich Männer), die die Bedingungen des verpflichtenden Militärdienstes festlegten, befassten sich intensiv mit der Frage, ob die männlichen Bürger vor allem als Soldaten dem Staat dienen oder vorrangig bei ihren Familien bleiben sollten. Einen Mann seiner Familie zu entreißen, wurde durchaus als eine Maßnahme betrachtet, die eine Reihe von Störungen nach sich zog: Sie untergrub die familiale Autorität von Männern, indem sie die angeblich natürliche Ordnung der Geschlechter umkehrte, in der die Frauen als ökonomisch abhängig von den Männern betrachtet wurden und in der man davon ausging, dass Kinder eine männliche Autoritätsfigur brauchen. Unter anderem dadurch wurde für Familien, die vorübergehend oder auf Dauer einen Ernährer verloren, ein System finanzieller Entschädigungen erforderlich. Moderne Staaten bauten nationale Armeen und Wehrdienstsysteme auf, um in der Kriegführung zwischen Staaten mithalten zu können, doch gab es dabei Grenzen – die Familie betreffende Grenzen. Staatliche Akteure verstanden die Familie als eine Einheit, die es wert war, anerkannt zu werden und die man auf irgendeine Weise befrieden musste, damit man überhaupt daran denken konnte, so etwas wie eine Wehrpflicht einzuführen.4

Indem sowohl die französische als auch die US-amerikanische Gesetzgebung am Ende des 18. Jahrhunderts den Mann zur primären Autoritätsfigur innerhalb der Familie erklärten und damit eine spezifisch moderne Form patriarchaler Autorität schufen, machten sie die familiale Autorität zum Herzstück ihres jeweiligen Staates. Das jakobinische Narrativ von Frankreichs politischer Geschichte mag den französischen Staat darstellen, als setzte er sich einfach aus individuellen Bürgern und einem abstrakten, universellen Staat zusammen, aber in der Praxis drehten sich sowohl kurz nach der Revolution als auch im Laufe des gesamten 19. Jahrhunderts viele Grundsätze des französischen Staates um die männliche Autorität innerhalb der Familie – mit der Familie als Vermittlungsinstanz zwischen Bürger und Staat. Die Wehrpflicht ist nur einer der Punkte, an denen sich dies auf produktive Weise zeigen lässt. Dass in den USA Frauen während des gesamten 19. Jahrhunderts Bürger zweiter Klasse waren, gab Männern ebenfalls eine Autoritätsposition innerhalb der Familie. Die Bestimmungen zur Wehrpflicht während des Amerikanischen Bürgerkriegs – vor allem die für die Unionsarmee – zeigen das überdeutlich. Wie im Folgenden genauer dargestellt werden soll, ist auch die Gründung des US-amerikanischen Selective Service Systems und sein Agieren während des Ersten und Zweiten Weltkriegs ein Beispiel für diese Tatsache.

Dieses Buch geht davon aus, dass der Wehrdienst ein entscheidendes Merkmal moderner Staaten ist. Doch exakt in dem Augenblick, in dem der französische und der amerikanische Staat die Möglichkeit schufen, von den in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Familien einen männlichen Blutzoll zu verlangen, wurde Ehemännern und Vätern eine Vormachtstellung über Frauen und Kinder gegeben, während Söhnen die Pflicht aufgebürdet wurde, bei der Ernährung ihrer Familien mitzuhelfen. Auf diese Weise wurde zwischen familialer Autorität und der abstrakten, rationalen, bürokratischen Autorität, die ein wesentliches Merkmal moderner Staatlichkeit ist, eine Dynamik in Gang gesetzt, die sich aus Rivalität, aus Gegensätzen und manchmal auch aus Übereinstimmungen speiste. Obwohl besonders in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Rückgang patriarchal geprägter familialer Autorität zu beobachten ist, sind die Spannungen zwischen familialer und staatlicher Autorität dynamisch, dauerhaft und – aus Sicht der Autorin – unendlich. Familiale Autorität ist der Springteufel moderner Staatlichkeit. Um staatliche Politik zu rechtfertigen, haben die politischen Eliten zu gewissen Zeiten danach gestrebt, die Autorität der Familie zu unterdrücken, zu anderen Zeiten haben sie versucht, sie sich zunutze zu machen. Wie auch immer, die beschriebenen Spannungen verschwanden dadurch nicht. Die Mobilmachung für den totalen Krieg des 20. Jahrhunderts hätte die Autorität der Familie fast zerstört, aber selbst diese Umstände konnten sie letztendlich nicht vollends untergraben. Indem wir die jeweilige Politik der Wehrdienstbefreiung nachzeichnen, können wir beobachten, wie der Staat gerade durch die Anerkennung familialer Autorität die Möglichkeit schuf, selbst als gerecht und legitim dazustehen.

Max Weber, familiale Autorität und moderne westliche Politikentwicklung

Den Zusammenhang zwischen der Errichtung nationaler Wehrpflichtigenarmeen und der Entstehung moderner Nationalstaaten haben Max Weber und seine Nachfolger am intensivsten untersucht.5 Jedoch wurde in diesen Forschungsarbeiten beinahe ein Jahrhundert lang die Wichtigkeit familialer Autorität für die moderne westliche Politikentwicklung ignoriert. Aus der Sicht Max Webers basiert die Legitimität der Herrschaft des modernen Staates auf seiner rational-bürokratischen Autorität in Gestalt von bezahlten Amtsträgern, die sich in klar vorgegebenen Regeln artikuliert. Mit der Bürokratisierung des Staates und der Entpersönlichung seiner Verwaltung entstand eine deutliche Grenze zwischen der öffentlichen Sphäre des souveränen Staates und der privaten Sphäre der Individuen. Staatliche Souveränität, so Weber, trat nicht mehr in der Gestalt persönlicher Autorität auf, sondern in der einer rationalisierten, objektiven Rechtsordnung. Diese Form der unpersönlichen, rational-bürokratischen Autorität stand für ihn im Kontrast zu zwei anderen Formen legitimer Herrschaft, nämlich der traditionalen und der charismatischen, die beide in der persönlichen Autorität verankert sind. Traditionale Herrschaft gründete sich in den meisten Fällen auf einer patriarchalen und patrimonialen Herrschaft, in der die Hausgemeinschaft des Dienstherren dezentralisiert und ausgeweitet wurde und wo die Subjekte, die nicht zur engeren Hausgemeinschaft gehörten, vom Herrn abhängig blieben und ihre Loyalität fortwährend unter Beweis stellen mussten. Im Gegenzug wurde die Macht des Herrschers insofern als legitim betrachtet, als man sie als auf Tradition gegründet verstand.6

In Wirtschaft und Gesellschaft konstatierte Weber, dass das Heer des modernen Staates durch Bürokratisierung gekennzeichnet war, weil es mit dessen Fähigkeit zusammenhing, für die »dauernde[ ] Befriedung großer Flächenstaaten« zu sorgen.7 Dadurch dass der Militärdienst von den Besitzenden an die »Nichtbesitzenden« übertragen wurde, musste das moderne Heer seinen bürokratischen Apparat ausbauen, um jene Soldaten mit materiellen Reserven auszustatten, die ansonsten nicht die notwendige Ausrüstung für Ausbildung und Kriegführung zur Verfügung gehabt hätten. Weber führte weiterhin aus, dass eine solche Funktionserweiterung höhere Kosten nach sich zog und dass Staaten deshalb gezwungen waren, weitere bürokratische Strukturen aufzubauen, um die Bereitstellung militärischer Mittel durch den Staatshaushalt zu finanzieren. Der Wandel zur allgemeinen Wehrpflicht hatte nach Webers Auffassung einen sehr grundsätzlichen Charakter: Der Militärdienst war kein ehrenvolles Privileg mehr oder etwas, das man durch das Anheuern von sozial Benachteiligten erledigen konnte, sondern wurde nun zu einer sehr viel raumgreifenderen und homogeneren gesellschaftlichen Institution.

Was Weber jedoch nicht genauer darlegte, war, wie sich die Eingliederung von besitzlosen Massen in das moderne, bürokratisch organisierte Heer auf dessen Charakter und Legitimierungsprinzipien auswirkte. Das ist umso bemerkenswerter, als er seine Untersuchung zur Bürokratisierung des modernen Heeres in seine Typologie der Sozialstrukturen von Herrschaft und ihre jeweiligen Legitimierungsprinzipien eingebettet hat. Für Weber können zwar die Typen politischer Herrschaft nicht auf ihre bloße Form reduziert werden, aber sie wurzeln auf durchaus grundsätzliche Weise in ihren jeweiligen Legitimierungsformen.8 Es mag sein, dass Weber davon ausging, dass die Entwicklung des Militärdienstes zu einer über rationales Recht operierenden öffentlichen Institution durch die bloße Anwendung von unpersönlichen und rationalisierten Gesetzen an Legitimität gewann, besonders weil er glaubte, dass bürokratische Organisationsformen dazu tendierten, wirtschaftliche und soziale Unterschiede einzuebnen, was sie zu einer »unvermeidliche[n] Begleiterscheinung der modernen Massendemokratie« machte.9 Doch die genauere Untersuchung der Legitimierungsprinzipien für den Übergang zur Massenarmee überließ er den nachfolgenden Generationen von Wissenschaftlerinnen.

Wenn es darum geht, die Legitimität staatlicher Autorität zu beurteilen, bietet sich der Wehrdienst als ein wichtiger Faktor innerhalb der legitimen Gewaltmittel des Staates besonders an. Gesetze, die die Staatsbürger zu bestimmten Diensten verpflichten, dürfen eine bestimmte Schwelle der Legitimität nicht unterschreiten. Dies ist das wichtigste Ergebnis der Untersuchung von Margaret Levi, die sich zur Aufgabe gemacht hat zu erklären, warum es im 20. Jahrhundert so wenige Versuche gegeben hat, den Wehrdienst zu umgehen, und warum in dieser Zeit der öffentliche Widerspruch gegen die Wehrpflicht so gering war.10 Levi argumentiert, dass die bedingte Zustimmung, die moderne Staaten unter ihren Bürgerinnen und Bürgern erzeugen konnten, hauptsächlich auf zwei Faktoren zurückzuführen war: auf den generelle Trend zur Abschaffung von Klassenprivilegien in der Wehrgesetzgebung sowie auf die Freistellungsmöglichkeiten, die in Ländern wie Frankreich, den USA und anderen liberalen Demokratien das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen bot. So entstand eine Art politische Übereinkunft, nach der die jeweiligen Staatsbürger die Wehrpflicht als einigermaßen gerecht betrachteten. Außer Levi haben nur wenige Forscher die angebliche »Allgemeinheit« der Wehrpflicht genauer analysiert.11 Es ist nicht die strikte Allgemeinheit, die die Wehrpflicht legitimiert, sondern es sind gerade die als gerecht angesehenen Ausnahmen.

Dennoch: warum die Betonung von familialen Freistellungen? Levi legt besonderen Wert darauf, dass Wehrdienstbefreiungen, die auf Klassenzugehörigkeit beruhten, abgeschafft wurden, wodurch der Kriegsdienstverweigerung als fairer Freistellungsmöglichkeit mehr Platz eingeräumt wurde. Aus welchem Grund aber sind sowohl in Frankreich als auch in den USA, deren ideologische und institutionelle Organisierung der Wehrpflicht signifikante Unterschiede aufwies, überhaupt Freistellungen aus familiären Gründen vorgesehen? Durch eine direkte Anwendung von Max Webers Theorien über das moderne Heer, die Bürokratisierung und die rational-bürokratische Autorität des modernen Staates wird sich eine Antwort auf diese Frage nicht finden lassen, was einfach daran liegt, dass das mögliche Überdauern familialer Autorität in der politischen Entwicklung westlicher Systeme nicht zu Webers Interessensgebieten gehörte.

Bei der Lektüre von Wirtschaft und Gesellschaft kann man feststellen, dass Weber sich immer wieder dazu geäußert hat, wie groß die Bedeutung innerfamiliärer Autorität und verwandtschaftlicher Netzwerke für eine Vielzahl von sozialen und politischen Strukturen ist, doch wirkliche Erklärungsmacht bekommen sie bei ihm nur in Bezug auf die Vergangenheit oder auf Kulturen, die vom sozialen und politischen Leben Europas (und Amerikas) weit entfernt sind. Mit dem Aufstieg des westlichen Kapitalismus verlor die Hausgemeinschaft, die einst der Schlüssel für ökonomisches Handeln gewesen war, ihre zentrale Stellung.12 Durch die Monopolisierung der Anwendung von physischer Gewalt durch die moderne politische Gemeinschaft wurden die konkurrierenden und manchmal widersprüchlichen Überkreuzungen zwischen häuslichen, verwandtschaftlichen, und nachbarschaftlichen Loyalitäten zurückgedrängt.13 Der Patrimonialismus entstand aus der Erweiterung häuslicher patriarchaler Autorität in Verwaltungsämter, doch mit dem Aufstieg der rationalbürokratischen Autorität, die das Primat des politischen Hauswesens und die Schutzfunktionen von verwandtschaftlichen Beziehungen beendete, verschwand auch er fast vollständig. Schon in der mittelalterlichen Stadt des Westens basierte die Zugehörigkeit zur Bürgerschaft auf der Auflösung von Klan-Verbindungen und dem direkten Treueversprechen des einzelnen Bürgers gegenüber dem örtlichen Verband der Stadt.14 Alles in allem verortete Weber die Entstehung der modernen politischen Institutionen des Okzidents auf einer Entwicklungsachse, die sich von der Hausgemeinschaft, vom oikos, vom Stamm und der Sippe entfernte.

Jüngere Anhängerinnen von Webers Herrschaftssoziologie wissen, wie wichtig die Wehrpflicht zur Erklärung des staatlichen Gewaltmonopols und des Nationalstaates als vorherrschende moderne Staatsform ist. Im Rückgriff auf Webers Charakterisierung des modernen Staates betrachten auch sie den Staat als modernes Herrschaftsverhältnis, das Kontrolle und Zugang zu Gewaltmitteln von anderen Instanzen wie verwandtschaftlichen Gruppen und »Kriegervergemeinschaftungen« übernommen hat.15 Dieses weberianische Staatskonzept bildet das Rückgrat für einige der prominentesten Untersuchungen über moderne Staatsmacht. Es ist außerdem die Basis für jene Forschung, die bei der Erklärung moderner Staatenbildung und der Unterschiedlichkeit, mit der sich Staaten entwickeln, ein besonderes Augenmerk auf die geomilitärische Konkurrenz legt.16 Charles Tillys Coercion, Capital and European States betont besonders das Wechselverhältnis zwischen Kriegen, der Beschaffung von Staatseinnahmen und der Herausbildung moderner Staatsbürgerschaft.17 Doch auch Tilly und andere vernachlässigten die Frage, was im Laufe der Herausbildung moderner Staaten aus der familialen Autorität wurde, und auch sie setzten voraus, dass die Überlappung zwischen patriarchaler Autorität und staatlicher Autorität, die für ältere Formen staatlicher Macht wie den Patrimonialismus typisch ist, für die Begründung moderner Staatsentwicklung keine Bedeutung mehr hat.18

Randall Collins’ einzigartige Darstellung der Weber’schen Familien- und Sippen-Soziologie stellt die These auf, dass Familienformen von ökonomischen und militärischen Bedingungen bestimmt werden. Meines Wissens ist er der einzige Forscher, der die systematische Verbindung bemerkt hat, die Weber zwischen der inneren Struktur von Sippen, gewissen Dynamiken innerhalb der Hausgemeinschaft und verschiedenen Typen militärischer Organisierung gezogen hat.19 Es war vor allem Collins, der erkannt hat, dass Familien, Sippen und die innere Struktur von Hausgemeinschaften häufig in engem Zusammenhang mit der jeweiligen Form der militärischen Organisierung standen. Er ist es auch, der herausgearbeitet hat, dass der von Weber erkannte Zusammenhang zwischen der Demilitarisierung der Hausgemeinschaft und der Herausbildung eines staatlichen Gewaltmonopols in Webers Herrschaftssoziologie keine vereinzelte Beobachtung ist, sondern eine spezifische Ausformung innerhalb der von Weber entdeckten langen und vielfältigen Geschichte familialer und militärischer Organisationsformen. Zwar schreibt Collins über den Niedergang der »Kriegergemeinschaften« und stellt Vermutungen über die Faktoren an, die zur Herausbildung der modernen Kernfamilie geführt haben, fragt aber dann nicht, ob und in welcher Weise die moderne Kernfamilie darüber hinaus mit dem staatlichen Gewaltmonopol und der Organisationsform des Militärs in Zusammenhang steht. Im Großen und Ganzen ist es für heutige Weberianer so selbstverständlich, den modernen Staat als etwas zu verstehen, das auf bürokratischer, unpersönlicher und rationaler Autorität basiert und gerade frei von familialer Autorität ist, dass darauf nie explizit reflektiert wird.20

Es gibt unübersehbare Parallelen zwischen meiner Kritik des an Weber geschulten Blicks auf die Herausbildung des modernen Staates und der feministischen Kritik liberaler politischer Theorien. Diese Kritik hat ein Licht auf das Netz von menschlichen Abhängigkeiten und Ungleichheiten innerhalb der Familie geworfen, das vom klassisch-liberalen Denken ignoriert wurde. Nur durch diese Leerstelle wurde die Konstruktion einer Theorie formell gleicher männlicher Bürger möglich, die als abstrakte, körperlose und rationale Individuen gedacht waren – eine Vorstellung, die die Kontrastierung mit der körperlichen, abhängigen und häuslichen Frau zur Voraussetzung hatte.21 Obwohl die Autorin dieses Buches dieser Kritik zustimmt, soll in der vorliegenden Studie der feministische Blick in eine andere Richtung gelenkt werden. Nicht um die Ausschlüsse, die die Theorie individueller Gleichheit und individueller Rechte möglich gemacht hat, geht es hier, sondern um die differenzierte Untersuchung politischer Debatten, staatlicher Verfahrensweisen und nicht zuletzt der Art und Weise, in der staatliche Autorität in familialer Autorität verankert ist. Die falsche Abstraktion innerhalb der Tradition der Weber’schen Staatstheorie ist gerade die angebliche Abgekoppeltheit des modernen, rational-bürokratischen Staates und seiner rechtlichen Strukturen von den geschlechtsspezifischen Strukturen familialer Autorität. Wenn wir dagegen davon ausgehen, dass die familiale Autorität mit dem modernen Staat in einem Konkurrenzverhältnis stand, wird deutlich, dass der Akt, in dem Wehrpflichtige für den Militärdienst aus ihren Familien gerissen wurden, undenkbar gewesen wäre, wenn es nicht ein Mindestmaß an Legitimation dafür gegeben hätte. Freistellungen aus familiären Gründen wurden als gerecht angesehen und legitimierten gleichzeitig die Institutionalisierung einer so drastischen und potenziell unpopulären Maßnahme. Familiäre Freistellungen versüßten die bittere Pille der Wehrpflicht.

Feministische Staatstheorie – ein Schritt zurück – und nach vorn

In ihrer Neubewertung des Weber’schen Idealtypus patrimonialer Herrschaft stellte Julia Adams die These auf, dass in den Untersuchungen zur Entstehung staatlicher Herrschaft und staatlicher Institutionen die Aspekte Geschlecht/Gender und Familie vernachlässigt worden sind. Sie konnte zeigen, dass das Patriarchat, das der Entwicklung der patrimonialen Herrschaft zugrunde liegt, von Weber als eine natürliche, »normale« Form der Überlegenheit behandelt wird, der zufolge die Männer den Frauen physisch und geistig überlegen sind, weshalb sie in der Hausgemeinschaft und – in ihrer erweiterten Form – auch gegenüber ihren patrimonialen Untergebenen eine dominante Stellung einnehmen.22 In ihrer Studie über den niederländischen Patrimonialismus korrigierte Adams diese Annahme, indem sie herausarbeitete, wie mühsam es gewesen ist, die patriarchale Herrschaft innerhalb der patrimonialen Autorität zu erhalten. Sie zeichnete dazu die komplexen Machterhaltungsstrategien nach, die in den frühmodernen Niederlanden von Familien der gesellschaftlichen Eliten verfolgt wurden: Sie schlossen Bündnisse und gewannen durch Heiraten, Erbschaften und die Verteilung von Staatsämtern neue Mitglieder hinzu. Bemerkenswerterweise behandelte Adams das Patriarchat nicht als eine Form monolithischer Herrschaft von Männern über Frauen, sondern untersuchte familiäre Praktiken, die um solche männlichen Oberhäupter erweiterter Familien herum organisiert waren, bei denen sich eine patriarchale Grundhaltung mit politischem Einfluss überschnitt.23 Solche familiären Praktiken erwiesen sich in Ausnahmefällen als durchaus formbar, indem zum Beispiel Frauen die Rolle des politischen Elternteils übernehmen konnten. Dennoch war für Adams das Patriarchat untrennbar mit der frühmodernen Herrschaft in Europa verbunden – Webers Abfolge moderner westlicher politischer Herrschaftsformen stellte sie nicht infrage.

Adams setzte sich nicht nur mit an Weber orientierten Arbeiten zum Patrimonialismus auseinander, sondern auch mit den Ansätzen feministischer Patriarchatsforscherinnen aus den 1980er-Jahren. Marxistisch-feministische Forschungsarbeiten aus dieser Periode argumentierten, dass der moderne Staat zutiefst patriarchal sei und sowohl die Autonomie von Frauen als auch die Geschlechtergleichstellung insgesamt untergrabe, indem er Ehemännern und manchmal auch staatlichen Stellen die ökonomische Abhängigkeit von Frauen aufbürdete.24 Catherine MacKinnon trieb mit ihren Arbeiten aus den späten 1980er-Jahren diese marxistisch-feministischen Einsichten weiter, indem sie geltend machte, dass der liberale Staat in sehr grundsätzlicher Weise männliche Interessen vertrete.25 In ihrer Darstellung wird aber der Begriff des Patriarchats seines spezifisch familialen Gehalts beraubt. Die nächste Welle feministischer Forschung in den 1990er Jahren kritisierte vor allem MacKinnons Blick auf den liberalen Staat als wesentlich männlich. Sogar schon vor MacKinnon hatten jedoch Wissenschaftlerinnen wie Eileen Boris und Peter Bardaglio das Patriarchat als gesellschaftliches Verhältnis dargestellt, in dem Ehemänner und Familienväter unumschränkt über Frauen und Kinder herrschen konnten, was in unterschiedlichem Ausmaß vom modernen Staat gefördert und genutzt wurde. MacKinnon und ihre feministischen Kritikerinnen leiteten eine subtile aber folgerichtige Neudefinition des Patriarchats ein: Sie fassten es als eine umfassende Form männlicher Herrschaft, die in staatliches Handeln eingebettet war, wodurch es seiner familialen Ursprünge beraubt wurde. Die Forscherinnen der 1990er Jahre wiederum vermieden dann weitreichende Aussagen über das Zusammenspiel von patriarchaler (will heißen: männlicher) Autorität und moderner Staatlichkeit und konzentrierten sich stattdessen auf detaillierte länderspezifische Untersuchungen über die sozialen Rollen von männlicher und weiblicher sozialer Staatsbürgerschaft.

In den feministischen Forschungsarbeiten über die Entwicklung des Sozialstaates wurde seit den 1990er Jahren also das Patriarchat als hilfreiche Kategorie zur Analyse des modernen Staates weitgehend verworfen. Diese Arbeiten konnten durch eine rein genderspezifische Analyse staatlicher Wohlfahrtssysteme und ohne den Rückgriff auf ein explizit marxistisches Bezugssystem zeigen, wie in zahlreichen Sozialstaaten männliche Lohnarbeit auf dem Arbeitsmarkt und weibliche unbezahlte Arbeit im häuslichen Bereich gefördert wurde. In diesen wissenschaftlichen Untersuchungen werden auch etwas andere Typologien von Wohlfahrtssystemen entworfen, die sich unter anderem danach richten, auf welche Weise Staaten die Sorgearbeit von Frauen einerseits und ihre Teilnahme am Arbeitsmarkt andererseits unterstützen.26 Die darauffolgenden Arbeiten über »Maternalismus«, den »maskulinistischen« Staat, den »mehrschichtigen« Staat, über »Familialismus«, »Parentalismus« und die staatliche Regulierung von Vaterschaft haben jedoch gezeigt, dass die Auffassung des modernen Staates als politische Organisation, die vor allem männliche Interessen vertritt, an Grenzen stößt.27 Dadurch dass feministische Staatstheoretikerinnen der Komplexität, den Widersprüchen und der Vielschichtigkeit von Interessen, die der Staat repräsentiert, mehr Aufmerksamkeit widmeten, entfernten sie sich immer weiter von den feministischen Forschungsarbeiten zur inneren Verwandtschaft von familialer Autorität und moderner Staatlichkeit.

Für die hier vorliegende Studie ist die Erkenntnis von herausragender Bedeutung, dass die umfassende Scheu vor dem Begriff des Patriarchats und die fast ausschließliche Konzentration auf länderspezifische Untersuchungen dazu beigetragen haben, dass zahlreiche Fragen über die tiefe und oft widersprüchliche Beziehung zwischen familialer (patriarchaler) Autorität und staatlicher Autorität unbeantwortet geblieben sind. Ich schlage daher vor, einen Schritt zurückzugehen, um vorwärtszukommen. Die großen Fragen wie die, warum und wie es dazu gekommen ist, dass der moderne Staat bestimmen kann, wer wen auf legalem Weg heiraten darf, aus welchem Grund ein Staat festlegen kann, wer ein rechtmäßiges Elternteil ist und wer nicht, wie es kam, dass der Schulbesuch für Kinder verpflichtend wurde,28 oder wie es sein kann, dass ein Staat seine männliche Bevölkerung zum Militärdienst verpflichten kann – all diese Fragen können nur beantwortet werden, wenn wir das lange und schwierige Konkurrenzverhältnis zwischen Familie und Staat einbeziehen sowie die Tatsache, dass sich der moderne Staat einen Teil der – aber nicht die gesamte – Autorität seines wichtigsten internen Konkurrenten einverleibt hat, nämlich die der Familie.

Die Brücke zwischen Feministinnen, Weberianern und Foucaultianern

Für feministische Forscherinnen, die die oben skizzierten Fragen beantworten möchten, kann der Rückgriff auf Max Webers Staatssoziologie erstaunlich hilfreich sein. Webers wissenschaftliche Arbeiten drehten sich vor allem um die Frage, wie politische Strukturen legitimiert werden können, und trotz der erwähnten Defizite beschäftigen sich große Teile seines Werkes mit dem Verhältnis von Sippen- bzw. Familienautorität zu politischer Autorität und politischen Systemen. Dennoch haben (abgesehen von ein paar jüngeren Ausnahmen29) Feministinnen Weber nicht als intellektuellen Verbündeten betrachtet. Die stichhaltigste feministische Kritik von Max Webers Theorie der Staatenbildung hat Wendy Brown vorgelegt. Sie konnte nämlich zeigen, dass Weber von einer Art Vertrag zwischen männlichen staatlichen Handlungsträgern und männlichen Haushaltsvorständen ausging: Männliche Patriarchen boten den schwächeren Mitgliedern einer Hausgemeinschaft physischen Schutz, und staatliche Akteure erklärten sich mit diesem komfortablen Arrangement einverstanden.30 Genau wie Julia Adams betont Brown, dass Weber behauptete, dass Männer Frauen und Kindern auf natürliche, physische Weise überlegen seien und die patriarchale Autorität innerhalb der Familie schon dadurch gerechtfertigt sei. Etwas präziser muss man jedoch sagen, dass Weber davon ausging, dass die patriarchale (also familiale) Autorität sich gegenüber der des Staates in westlichen politischen Systemen immer weiter abgeschwächt hat. Wie diese Untersuchung im Folgenden zu zeigen versucht, kann uns jedoch Webers Werk trotz seiner Mängel dabei unterstützen, die instabile und konfliktreiche Beziehung zwischen häuslicher und staatlicher Autorität aufzudecken.

Anders als Webers Staatssoziologie sind Michel Foucaults Arbeiten über Gouvernementalität, Biopolitik und die Regulierung von Sexualität von der feministischen Wissenschaft als ein natürlicherer, wenn auch problematischer Verbündeter betrachtet worden.31 Foucault setzte den modernen Staat bewusst mit anderen, Wissen und Diskurse produzierenden Akteuren relationaler Macht gleich. Überaus brillant hob er die Allgegenwart von explizit modernen Methoden der Macht hervor. Eine unglückliche Folge dieses Ansatzes ist jedoch, dass er die Macht des modernen Staates und der Familie sowie das Wechselspiel zwischen beiden eher verdunkelte. Denn es war ja der moderne Staat, der Disziplin, Biomacht und das Expertenwissen von Demografen, Psychiatern und Pädagogen am gründlichsten institutionalisiert hat. Schon aus diesem Grund können Staatstheoretikerinnen der Behauptung, dass der Staat nur einer von vielen Knoten in einem Netzwerk von Machtknoten ist, nicht folgen.

Zudem lassen Foucaults Theorien über moderne Staatsmacht eine gründliche Analyse der zentralen Rolle des Kriegs und des staatlichen Gewaltmonopols vermissen, die ja beide entscheidende Charakteristika moderner Staaten sind. Foucault eröffnete zwar im Jahr 1976 seine Vorlesungen am Collège de France mit einem kurzen historischen Überblick über die »Verstaatlichung« (étatisation) des Kriegs, in deren Folge sich in diversen Bereichen staatlichen Handelns und in der Staatstheorie ein Diskurs des permanenten Kriegs etabliert habe (wodurch ihm zufolge die politischen Theorien von Hobbes und Machiavelli erst möglich wurden32), aber die tatsächlichen Praktiken der zwischenstaatlichen Kriegführung waren für Foucault nicht von Interesse. Obwohl er in seiner Vorlesung am Collège de France andeutete, dass er vorhabe, die Rolle des Militärs bei der Entstehung des modernen Staates genauer zu untersuchen, setzte er sich in der Folge sehr viel gründlicher mit den Eigenarten der Polizeimacht bei der Herstellung von innerer Sicherheit und mit der Lenkung von Bevölkerungsgruppen auseinander und bot schließlich nur einen oberflächlichen Abriss der Rationalisierung der Kriegs im 16. und 17. Jahrhundert in Europa.33

Obwohl Foucault die spezifische Souveränität der patriarchalen Familie anerkannte, die durch die Autorität des Blutrechts und die individuelle Macht des Patriarchen an der Spitze der Familie definiert war, und obwohl er das Zusammenspiel der souveränen Familie mit disziplinarischen Institutionen nachzeichnete, verfasste er am Ende nie eine kohärente Darstellung des Verhältnisses von Staat und Familie.34 Für ihn gab es dafür keine Notwendigkeit, denn er betrachtete die moderne Familie und den modernen Staat als Objekte, durch die hindurch disziplinarische Macht in Aktion treten konnte. Als Macht und Autorität erzeugende Institutionen wurden sowohl der Staat als auch die Familie deshalb von Foucault gerade nicht betont. Wenn dieses Buch einen Foucault’schen Ansatz gewählt hätte, würde es sich vielleicht auf die Artikulationen disziplinarischer Macht vonseiten der Familie und des Staates bei der Schaffung des modernen Bürgersoldaten konzentrieren. Es ist unumstritten, dass die Schaffung des für das 20. Jahrhundert charakteristischen Soldatentums Interventionen von Pädagogen und Psychiatern nach sich zog, wozu zum Beispiel Überprüfungen der Intelligenz und der sexuellen Gesundheit gehörten. Aus »Kindern Männer« zu machen, hatte jedoch die Voraussetzung, dass der Staat überhaupt junge Männer einziehen konnte und die Familie dem Staat Zugeständnisse machte: Nur so konnte eine zunehmend disziplinarische Institution wie der Wehrdienst überhaupt existieren. In der zeitlichen Abfolge moderner Staatsentwicklung gab es also gewissermaßen zunächst eine Phase der Autoritätskonsolidierung durch einen Weber’schen Legitimierungsprozess und erst danach ein eher Foucault’sches Einsickern von Disziplin, Macht/Wissen und Biopolitik in die Wehrpflicht.

Während also die vorliegende Studie Sympathien für den Foucault’schen Ansatz gerade dort hat, wo er sich mit dem Verhältnis von familialer Souveränität und disziplinarischer Macht auseinandersetzt, stützt sie sich doch im Wesentlichen auf die Arbeit von Max Weber, weil nun einmal das Monopol an legitimer Gewalt ein exemplarisches Merkmal moderner Staatsentwicklung ist. Dieses Buch versucht zu ermitteln, auf welche Weise familiale und staatliche Autorität zentrale Schauplätze für die Organisierung moderner politischer Herrschaft sind. Während Webers eigene Herangehensweise an moderne politische Systeme (oder wie es in diesem Buch genannt wird: an moderne Staatlichkeit) das Nichtvorhandensein einer Autorität der Hausgemeinschaft oder der Sippe als Kennzeichen von Modernität behandelt, versuche ich den wesentlichen Gehalt von Webers ansonsten anti-teleologischer Methodologie zurückzuerobern, indem ich zeige, wie familiale und staatliche Autorität in bestimmten Fällen konkurrieren, ineinandergreifen und sich überschneiden können. Auf diese Weise wird es möglich, die Auffassung des Staates als wesentlich männlich aufzugeben und dennoch die moderne Staatsentwicklung als gebunden an die geschlechtsspezifischen Strukturen der familialen Autorität zu betrachten.