Mord im Rückfall - Hans-Ludwig Kröber - E-Book

Mord im Rückfall E-Book

Hans-Ludwig Kröber

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Beschreibung

Das Töten eines Menschen ist der Inbegriff von Gewalt. Männliche Gewalt ist seit Jahrtausenden das Mittel, um sich in den Besitz von Gütern zu bringen oder sich anderer Menschen, insbesondere Frauen, zu bemächtigen. Wer mit eigenen Händen tötet, weiß, dass er eine letzte Grenze überschreitet –unwiderruflich und nicht wieder gutzumachen. Ein Totschläger, ein Mörder, ist einer, der nie mehr zu uns gehört. Was sind das für Menschen, die so etwas tun? Was sind das für Männer, die sogar nach einer Bestrafung wegen Totschlags oder Mordes erneut töten? In kurzen, spannenden Fallgeschichten, unterbrochen von Pausen des Nachdenkens, wird das prägnante Bild von 45 Männern gezeichnet, die sich durch Strafe nicht vom erneuten Töten abhalten ließen. Dies ist ein Buch über die Lust am Töten und den Ekel beim Töten, die Leichtigkeit und das Gewicht des Tötens. Es wird die enorme Vielfalt der Persönlichkeiten, der Verläufe und der Tatmotivationen demonstriert. Das Buch betrachtet unterschiedliche Motivgruppen: Raub und Bereicherung, sexuelles Begehren und Unterwerfung, Kampf mit Frauen und ihre Abstrafung und schließlich Gewaltlust und chronische Verrohung. Hinzu kommt eine Gruppe psychosekranker Täter. Auch innerhalb der einzelnen Gruppen sind die Verläufe verblüffend vielfältig. Das Geschehen entwickelt sich stets im Dreieck von Motivation, Selbstkonzept und sozialer Situation, welche die Tat nahelegt und möglich macht. Es werden besondere Menschen sichtbar, die mehr mit uns gemein haben, als uns lieb sein mag.

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Seitenzahl: 412

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Hans-Ludwig Kröber

Mord im Rückfall

45 Fallgeschichten über das Töten

Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft

Der Autor

Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber

Zentrum für Forensisch-Psychiatrische Begutachtung (ZFPB)

Schlossstraße 50

12165 Berlin

MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

Unterbaumstraße 4

10117 Berlin

www.mwv-berlin.de

ISBN 978-3-95466-479-5 (eBook: ePub)

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Informationen sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

© MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin, 2019

Dieses Werk ist einschließlich aller seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, vorbehalten.

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Die Verfasser haben große Mühe darauf verwandt, die fachlichen Inhalte auf den Stand der Wissenschaft bei Drucklegung zu bringen. Dennoch sind Irrtümer oder Druckfehler nie auszuschließen. Der Verlag kann insbesondere bei medizinischen Beiträgen keine Gewähr übernehmen für Empfehlungen zum diagnostischen oder therapeutischen Vorgehen oder für Dosierungsanweisungen, Applikationsformen oder Ähnliches. Derartige Angaben müssen vom Leser im Einzelfall anhand der Produktinformation der jeweiligen Hersteller und anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Eventuelle Errata zum Download finden Sie jederzeit aktuell auf der Verlags-Website.

Produkt-/Projektmanagement: Bernadette Schultze-Jena, Berlin

Lektorat: Monika Laut-Zimmermann

Layout & Satz: zweiband.media, Agentur für Mediengestaltung und -produktion GmbH, Berlin

E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH, Rudolstadt

Zuschriften und Kritik an:

MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Unterbaumstraße 4, 10117 Berlin, [email protected]

Inhalt

Einleitung: Wird er es wieder tun?

Das Untersuchungskollektiv: Einige Zahlen zur Einstimmung

Gewalt und Macht

Die affektive Wertigkeit des Gewalterlebnisses

Gewalt und Töten

Totschlag und Mord im Rückfall

Die Motivgruppen

Raubmord

Kristian A.: Serien-Raubmörder gegen hochbetagte Frauen

Gerd A.: Rückfall nach erfolgreicher Rehabilitation

Stefan A.: Finale Goldsuche im Wohnzimmerfußboden

Oliver M.: Geschmeidiger Windbeutel

Michael M.: Die Familie der stehlenden Kinder

Andreas M.: Töten für die PIN

Vergewaltigung und Tötung

Torben L.: Ein Zuhälter wird bürgerlich und scheitert dann erst richtig

Martin G.: Viel Sex haben, vergewaltigen und töten

Thomas M.: Die Geschichte eines Alkoholikers

Sven B.: Ja wenn die auch …!

René R.: Ein stotternder Sexualmörder

Fritz D.: Ein früh beginnender dissozialer Fighter und Gewaltfreund

Karsten B.: Erfolgreich in den 17 Jahren bis zur Anklage

Matthias P.: Rivalentöter und alkoholabhängiger Spezialist für elektronische Überwachung

Bernhard K.: Lebenslanger Gewalttäter aus Gewohnheit und mit Leidenschaft

Roland R.: Am Ende, nach 42 Jahren, stand er nicht mehr auf

Beziehungsstörung zu Frauen: Taten gegen die ablehnende oder verlassende Frau

Wolfgang G.: Frauen, die ihn verlassen, darf er töten

André N.: Die undankbaren Frauen oder: Ordnung muss sein

Heiko P.: Der hitzige Heizer

Friedrich C.: Ein schwach begabter, verstimmbarer Versager

Andreas S.: Der romantische Gangster – À bout de souffle

Clemens S.: Der freudlose Egozentriker, kränkbar, gemütsarm

Daniel W.: Zurückweisung, Beschämung, Vernichtungswut

Marko M.: Verdeckungsmord und Sexualmord

Tötung des homosexuellen Partners

Egon G.: Der „verschämte Homosexuelle“ in der DDR

Olaf Z.: Homosexuelle Scham und Wut

Sadistisch motivierte Taten

Lars E.: Sadistische Phantasien seit der Kindheit

Björn S.: Die Bemächtigung des männlichen Körpers

Reine Gewalt und Gewöhnung ans Töten

Peter E.: Der fraktionierte Serienmörder

Gustav H.: Ein Totschlag, dreimal versuchter Totschlag, fünf Geiselnahmen und viel richterliche Milde

Uwe L.: Der Frauen-Würger

Jürgen K.: Den Gewaltexzess genießen

Mariusz P.: Wiederholtes Zustechen mit dem Survival-Messer

Dennis F.: Ohne Selbstachtung – Ständige Gewalt gegen Schwache

Robert V.: Ein mäßig angepasster Töter

Axel S.: Gelernte Gemütlosigkeit – Und ein allzu später Vereinsmeier

Sebastian J.: In the clearing stands a boxer …

Henning G.: Amoklauf eines schüchternen Mannes

Schizophrene Mehrfachtöter

Bernd N.: Tötung bei Klinikaufnahme und nach einem Spaziergang

Tayfun A.: Der letzte Prophet

Manuel T.: Schizophrener Muttermord

Klaus F.: Vatermord, Jahre später versuchte Tötung der Mutter

Heiner C.: Wenn diese ungeheure Wut kommt …

Gunnar K.: Early Starter, jugendlicher Mörder, erwachsener Schizophrener

Hermann A.: Das kalte Herz

Zusammenfassung: He did it again.

Literatur

Epilog: Töten ist menschlich.

Einleitung: Wird er es wieder tun?

Das tut man kein zweites Mal, denkt man. Totschlag. Oder gar Mord. Das schlimmste Verbrechen, darauf die Höchststrafe, und verbüßt: Das tut man kein zweites Mal. Denken wir, aber denkt der Verurteilte genauso, der freundlich lächelnd vor uns sitzt? Wahrscheinlich. Aber wird er seine guten Vorsätze zu einem straftatfreien Leben nach der Entlassung aus der Jugendstrafe, aus der befristeten Freiheitsstrafe wegen Totschlags oder verminderter Schuldfähigkeit, ja aus der lebenslangen Freiheitsstrafe auch verwirklichen können? Was könnte ihm in die Quere kommen, was wird ihn aus dem Schritt bringen, wann wird er kapitulieren und sagen: Ich bin halt nicht so wie ihr braven Bürger. Ich bin so jemand, der, wenn es nötig ist, auch tötet.

Dieses Buch beschreibt Männer, die nach einer Verurteilung wegen eines versuchten oder vollendeten Tötungsdelikts in Haft (oder vereinzelt in den Maßregelvollzug) gekommen waren, erneut getötet oder zu töten versucht haben.

Die Ausgangsfrage, ob ein Verurteilter nach Entlassung in Freiheit ein Tötungsdelikt begehen könnte, ist eine Standardfrage bei der kriminalprognostischen Begutachtung und bei den Fortdauer- oder Entlassungsbeschlüssen der Strafvollstreckungskammern. Wenn jemand nie ein Gewaltdelikt begangen hat, geschweige denn ein Tötungsdelikt, kann man diese Frage schnell abhaken. Die prognostische Ausgangsfrage der Strafprozessordnung lautet, ob keine Gefahr mehr besteht, dass die in den früheren Taten zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht. Mögliche künftige Tötungsdelikte sind dann in Betracht zu ziehen, wenn der Verurteilte eine „polytrope“ Delinquenz ausweist, also eine Vielzahl unterschiedlicher Delikte begangen hat (Diebstahl, Raub, Körperverletzung, sexuelle Nötigung) und wenn insbesondere eine tatsächliche Steigerung der Tatintensität und der Rücksichtslosigkeit des Täters zu beobachten ist. Frühere manifeste Gewaltanwendung, auch bei Sexualstraftaten, verlangt nach einem Nachdenken über das Risiko der Steigerung bis hin zu Tötungsdelikten.

Wenn aber nun bereits ein Tötungsdelikt zu Buche steht? Natürlich macht sich jeder, der hier eine prognostische Einschätzung abgeben soll, Gedanken, ob es wieder zu einem Tötungsdelikt kommen könnte. Zumal wenn es mehrere Tote gegeben hat, oder die Tat als besonders gemein, infam, oder besonders grausam imponiert. Das könnte zwar bereits zu der Klassifizierung als Mord und nicht als Totschlag geführt haben, und mithin zu einer Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren und mehr – es gibt Verurteilte mit einer Mindestverbüßungsdauer von 20, ja von 30 Jahren. Aber viel hängt davon ab, wie alt der Verurteilte bei der Tat war. Die Schuldschwere einer Tat, die sich in der Strafdauer spiegelt, ist aber nicht zweifelsfrei ein kriminalprognostisch verwertbarer Hinweis auf Rückfallgefahr.

Wird jemand wieder töten? Kriminalprognostische Experten zerbrechen sich den Kopf darüber, aus der kleinen Minderheit der Straftäter, die getötet haben, die noch viel kleinere Minderheit im Vorhinein zu erkennen, die es wieder tun könnte. Dass sie es dann tun werden, versucht man zu verhindern – indem jemand nicht entlassen wird, oder der Entlassene stützend und kontrollierend so umsorgt wird, dass er die schlechte Prognose widerlegt.

Tötungsdelikte sind in Deutschland selten. Im Jahr 2010 wurden 690 Menschen Opfer von Tötungsdelikten (davon 10% Kinder), 1.900 Fälle wurden von der Polizei als versuchter Totschlag eingestuft, viele davon wurden schließlich als Körperverletzung abgeurteilt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 erfasste 692 Tatverdächtige wegen Mordes und 1.505 Tatverdächtige wegen Totschlags.

Wegen Totschlags verurteilt wurden 2011 schließlich 345 Angeklagte (davon 40 Frauen), wegen Mordes 132 Personen (10 Frauen), wegen versuchten Mordes 93 Personen (12 Frauen) – dabei liegt die Aufklärungsquote bei 95%. Mit 570 Verurteilten wegen diesen Tötungsdelikten war das Ergebnis 2011 so niedrig wie nie; 2007 waren es noch 697 gewesen. Die Zahl der Tötungsdelikte geht in Deutschland seit zwanzig Jahren mal mehr, mal weniger, aber insgesamt kontinuierlich zurück. Das hat mit der Altersstruktur zu tun, aber keineswegs nur damit.

Eine offizielle Statistik der Menschen, die nach zwischenzeitlicher Bestrafung ein zweites Mal getötet haben, gibt es nicht. Durch die deutsche Literatur geistert die Zahl, die die Psychologin I. Rode und der Sozialwissenschaftler A. Legnaro (1994) in einem Buch über psychiatrische Begutachtung vor Jahren genannt haben: Nämlich 3% der aus der Haft entlassenen Tötungsdelinquenten würden erneut mit Tötungsdelikten auffällig. Wie diese Zahl zustande kam, ist unbekannt. Manchmal findet man auch die aparte Angabe von „0 bis 3%“.

Es gibt in Deutschland keine Entlassungsstatistik. Nicht alle zu Freiheitsentziehung Verurteilten werden in Freiheit entlassen, manche werden in ihr Heimatland abgeschoben, manche sterben in Haft an Krankheit oder Unfall, manche wechseln in eine andere Form der Freiheitsentziehung (Vollzug einer anderen Haftstrafe oder Maßregel). Wenn in Deutschland jährlich etwa 600 Verurteilte mit Tötungsdelikten in Freiheit entlassen werden sollten, und 3% von ihnen würden – im Laufe der nächsten Jahre – einschlägig rückfällig, so wären das jährlich 18 künftige Kapitalverbrecher auf 80 Millionen Einwohner, einer auf 5,5 Millionen – einer in Berlin, drei in NRW. Sind es so viele?

Vor einigen Jahren gab es in Berlin eine vorübergehende Häufung von Begutachtungsfällen, bei denen eine lange Freiheitsstrafe verbüßt wurde, weil jemand im Rückfall getötet hatte. Damals dachte ich, es müssten mehr sein als 3%, und fing an, Fälle zu sammeln.

Dies geschah zusammen mit der psychiatrischen Kollegin Dr. Corinna Paar, die auch die sehr dürftige Literatur über diese Tätergruppe erfasst hat: Es gibt nichts wirklich Verwertbares. Die Forschung befasst sich lieber mit Tätern, die beim Amok oder terroristischem Anschlag gleich viele Menschen töten, und sie befasst sich seit Langem begeistert mit Serientätern, obwohl die nun noch seltener sind und keineswegs idealtypisch die Problematik von Mördern und Totschlägern abbilden (Dern 2011). Ich verdanke Frau Dr. Corinna Paar viele fruchtbare Diskussionen und eine Reihe von Fällen, die sie beigesteuert hat und in diesem Buch eingegangen sind: Vielen Dank!

Nachdem sich anfangs schnell ein Grundstock von interessanten, aber auch recht unterschiedlichen Fällen bildete, dauerte es dann mehrere Jahre, bis der Umfang von 45 Fällen erreicht war. Arbeitsbegriff für diese Männer war „Mehrfachtöter“ in Abgrenzung von Serientätern. Unter Serientätern versteht man Personen, die bis zu ihrer Ergreifung Serien von mehreren, manchmal vielen gleichartigen Taten begangen haben. Serientäter gibt es in allen Delinquenzgebieten: bei Dieben, Räubern, Betrügern, Kindesmissbrauchern, Vergewaltigern. Sie machen weiter, der Erfolg gibt ihnen Recht, bis sie doch geschnappt werden. Bei Serienmördern ist der Grund für immer neue Taten nicht ganz so einleuchtend wie bei Bankräubern – das macht sie geheimnisvoll und fürs Publikum interessant. Es gibt des Weiteren Leute, die mehrere Menschen auf einmal getötet haben, beim Amoklauf, bei terroristischen Attacken, beim Bandenkrieg: Auch um die geht es nicht – auch wenn so jemand sich als Wiederholungstöter in der Sammlung befindet.

Die „Mehrfachtöter“ haben trotz Bestrafung erneut getötet. Das ist die Definition. Sie sind nicht mysteriös und von dunklen Mächten getrieben, sondern sie stehen eher unter dem Verdacht, dass sie Versager sind, zumindest charakterlich, oder beinharte Psychopathen, oder eben doch von einer sexuellen oder asexuellen Paraphilie besessen – mit Schwerpunkt auf dem jahrhundertalten Konzept der „Besessenheit“. Die gute alte Besessenheit ist von vielen Psychologen und Sexologen übernommen worden als „Paraphilie“. Die treibt man heutzutage mittels Kriminaltherapie aus, glaubt man zumindest. Aber die genauere Musterung der Fälle wird zeigen: Es ist alles nicht so einfach zu erklären.

Mehrfachtäter fallen in das kriminologische Forschungsfeld der Rückfalltäter, sie sind Rückfalltäter mit Mord oder Totschlag. 2013 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ 2013) eine Studie über die strafrechtliche Rückfälligkeit im Zeitraum von 6 Jahren nach Entlassung in Freiheit (erarbeitet von Jehle, Albrecht, Hohmann-Fricke u. Tetal). In der Kurzfassung heißt es:

„Unter den Gewalttätern sind Körperverletzer mit 22% am Ende des sechsjährigen Beobachtungszeitraums am häufigsten einschlägig mit einer erneuten Körperverletzung rückfällig geworden. Personen, die aufgrund eines Raub- oder Erpressungsdelikts verurteilt oder aus der Haft entlassen worden sind, werden zwar deutlich seltener (11%) erneut wegen eines Raub- oder Erpressungsdelikts verurteilt; aber sie fallen häufiger mit erneuten Straftaten aus anderen Bereichen auf: 20% mit Körperverletzung, weniger als 1% mit Tötungsdelikten sowie 37% mit Nicht-Gewaltdelikten.

Ein anderes Bild zeigt sich bei den Tötungsdelinquenten, die nach sechs Jahren mit 29% eine niedrige allgemeine Rückfallrate aufweisen. Diese Personengruppe wird in der Regel nicht aufgrund eines erneuten Gewaltdelikts verurteilt, sondern wegen anderer Delikte (19%); 8% wegen eines Körperverletzungsdelikts und ca. 1% aufgrund eines Raub- oder Erpressungsdelikts. Weniger als 1% der Personen, die aufgrund eines Tötungsdelikts erfasst wurden, werden erneut mit einem Tötungsdelikt rückfällig.“ (BMJ 2013 [Kurzfassung], S. 9)

Diese Zahlen sind gut und verdeutlichen, dass in Deutschland sehr stabile und weitgehend sichere Verhältnisse herrschen, von denen manch anderes Land nur träumen kann. Gleichwohl: Es gibt sie, die Tötungsdelinquenten, und sie rekrutieren sich, wie man auch hier sieht, überwiegend aus dem Feld der bereits gravierend Straffälligen. Und es gibt sie sogar im Rückfall. Zumindest den würden wir, also die Haftanstalten, Gerichte, Experten und die Gesellschaft, gern verhindern.

Die forensisch-psychiatrische Rückfallforschung ist inzwischen in erheblichem Umfang planiert durch die Erforschung von Risikofaktoren, aus denen dann standardisierte Prognoseinstrumente („Risk Assessment“) entwickelt wurden (Rettenberger u. v. Franqué 2013). Diese helfen aber zum Verständnis der Rückfälligkeit unserer kleinen Spezialgruppe wenig weiter: Wie muss ein Prognoseinstrument beschaffen sein, das eine Teilgruppe von 3% herausfiltert aus einer Gesamtheit, in der die klassischen Risikofaktoren alles dominieren?

Was macht man also mit 45 Einzelfällen, die auch untereinander sehr verschieden sind? Bei jedem einzelnen hatte ich das Gefühl, dass er uns etwas lehren könne, übrigens auch über merkwürdige Gerichtsurteile. Wie bekommen wir eine gewisse Übersicht? Natürlich wurden die Fälle nach feststehenden Einzelkriterien wie Alter, Alter bei Erst- und Folgedelikt, sonstigen Straftaten, Risikomarker etc. ausgezählt und in dieser Weise beschrieben. Die Zahlen sind nicht überraschend, sondern beschreiben eine kriminelle Risikopopulation – mit Männern, die rückfällig werden, ja sogar ein Tötungsdelikt begehen könnten. Mit Ausnahmen, wie immer. Kurzum: Das Besondere dieser Männer ist in den erwartbaren und erhaltenen Zahlen nicht abgebildet. Vielleicht gibt es auch nicht das gemeinsame Besondere, vielleicht ist der böse Zufall in seiner Vielgestalt, also die berühmte „Kontingenz“ der Soziologen und Philosophen, die entscheidende Ursache dafür, dass diese Männer scheiterten und die 97% der anderen nicht, zumindest nicht mit Tötung.

Postulieren möchte ich, erstmal apodiktisch: Es gibt bestimmte besonders wichtige Einflussfaktoren auf die Rückfälligkeit. Erstens das Selbstkonzept und das Motivationsgefüge eines Täters. Zum Zweiten der soziale Rahmen, in dem er sich bewegt und der die Person und ihre motivationalen Ideen immer wieder in akuten sozialen Situationen verknüpft, in denen etwas geht – oder nicht. Und drittens der glückliche oder unglückliche Zufall, der diesen Verknüpfungsprozess im Sinne von Kontingenz (Kröber 2018a) mal stärker, mal weniger stark beeinflusst.

Das Untersuchungskollektiv: Einige Zahlen zur Einstimmung

Wir lernen am meisten über das Töten und das Töten im Rückfall lernen, wenn wir uns die Fallgeschichten anschauen. Aber der Leser soll zuvor zur Orientierung und Einstimmung ein paar Zahlen haben.

Eine erste interessante Zahl wurde von der Menschheit erst spät als Zahl entdeckt und lautet: Null. In diesem Kollektiv sind null Frauen. Frauen sind in der Kriminalität zwar unterrepräsentiert, vor allem bei selbst begangenen Sexualdelikten, aber bei den Verurteilungen wegen Mordes kommen sie mancherorts über die 5-Prozent-Quote. Es gibt sogar Serienmörderinnen (innerfamiliäre Morde, Patientenmorde, Kindstötungen). Es wird auch Frauen geben, die im Rückfall getötet haben (in Friedenszeiten und bei einem funktionierenden Rechtsstaat), aber uns ist keine bekannt. Das müsste die Kriminalprognose bei wegen Mordes verurteilten Frauen erleichtern. Etwas anderes ist es bei Beihilfetaten: Viele Frauen pflegen eine unheimlich große Loyalität zu nahen Verwandten und zu ihrem jeweiligen Geliebten, selbst wenn diese schwer kriminell sind. Das kann sogar lange Strafverbüßungen überstehen.

Die zweite Zahl lautet: 45 Männer wurden gefunden, welche die Kriterien erfüllten. Voraussetzung war, dass der Täter mindestens ein vollendetes Tötungsdelikt begangen hatte und zuvor oder danach – bei zwischenzeitlicher Strafverbüßung bzw. Maßregel – ein weiteres Tötungsdelikt, und zwar zumindest eine versuchte (bedingt) vorsätzliche Tötung. Also Tötung – Strafe – Tötung, oder versuchte T. – Strafe – Tötung, oder Tötung – Strafe – versuchte Tötung. Bei manchen gab es in der jeweiligen Etappe beides, also versuchte und vollendete Taten. In immerhin 8 Fällen gab es Triples: 3 Tatetappen mit zwischenzeitlicher Bestrafung.

Sämtliche hier dargestellten Fälle waren Begutachtungsfälle, überwiegend des Verfassers. In den Falldarstellungen werden keine ärztlichen Geheimnisse verraten, sondern es wird nur zusammengefasst, was in öffentlicher Hauptverhandlung zu erfahren und teilweise in wesentlich ausführlicheren Zeitungsberichten zu lesen war. Wir haben uns orientiert an den Falldarstellungen, wie sie in den Entscheidungssammlungen des Bundesgerichtshofs enthalten sind.

In 32 Fällen (71%) gab es keine Überlebenden: Tötung – Strafe – Tötung. Psychologisch könnte es ja einen Unterschied machen, ob das Opfer beim ersten Mal überlebt hat („Ist ja noch mal gutgegangen.“). Das war achtmal der Fall, am häufigsten in der Motivgruppe „Beziehungsstörung zu Frauen: Taten gegen die ablehnende oder verlassende Frau“. Es könnte bedeuten, dass gerade im Rahmen der Beziehungskonflikte bei der ersten Tat noch kein maximaler Zerstörungswillen vorhanden war, dass der letzte Nachdruck fehlte. Aber bei so kleinen Fallzahlen kann es natürlich auch reiner Zufall sein. Vor der definitiv tödlichen Rückfalltat hat es nicht bewahrt.

Begutachtet und erfasst wurden also 45 erwachsene Männer, die meisten in Haft, und meistens im mittleren Erwachsenenalter, so mancher über 60, einzelne über 70. Es gab keine Gefangenen des Jugendstrafvollzugs, obwohl in diesem Kollektiv ein Mann ist, der mit 18 Jahren schon seine zweite Tötung beging.

Was auffällt, ist die Frauenlastigkeit bei den Opfern. Das in der Tat ist anders als bei den 96 Männern, die in Berlin derzeit wegen Mordes in lebenslanger Haft sitzen (Kompletterhebung, Trofimova 2018). Sie hatten 105 Tatopfer, nämlich 60 Männer und 45 Frauen. Die Taten spielten sich zu einem erheblichen Teil in der kriminellen Szene ab.

Obwohl auch dieses Kollektiv stark dissozial geprägt ist, gibt es noch deutlich mehr „Privattäter“, die ihre Taten als Teil von emotionaler-sozialer Konfliktregulation begangen haben – und das mehr als einmal.

Die 45 Männer begingen 117 Tötungsdelikte, also im Schnitt 2,6 Kapitalstraftaten. 22 Opfer überlebten, ganz ohne Verdienst des Täters.

■39 der 45 Täter versuchten, Frauen zu töten. Opfer waren 67 Frauen, 13 überlebten, vereinzelt schwerst geschädigt, 54 starben.

■29 der 45 Täter attackierten Männer, 33 Männer wurden getötet, 9 überlebten.

■6 der 45 Täter ermordeten Kinder, 3 Jungen und 5 Mädchen.

Wie man sieht, haben viele Täter sowohl Frauen wie auch Männer getötet. Die 6 Täter gegen Kinder haben acht Frauen und einen Mann getötet und zwei Frauen sowie einen Mann zu töten versucht.

Wann, in welchem Lebensalter wurden die Taten begangen?

■Beim ersten Tötungsdelikt waren die Männer im Durchschnitt (wie auch im Median) 22 Jahre alt – das Spektrum reicht vom 15-jährigen Ersttäter bis zum 40-jährigen, spät psychotisch Erkrankten.

■Beim zweiten Tötungsdelikt waren die Probanden im Mittel 34 Jahre alt, das Spektrum reichte hier von 19 bis 60 Jahre.

Mithin betrug der durchschnittliche Abstand 12 Jahre – darunter 2 Jahre im Minimum, 32 Jahre im Maximum. Zwölf Jahre Abstand – das verdeutlicht die Schwierigkeiten der Prognose. Allerdings waren diese Männer nach der ersten Tat (gemeint sind hier immer Tötungsdelikte) nicht 12 Jahre in Freiheit, und relativ häufig wurden die neuen Taten innerhalb der ersten 3 Jahre nach Freilassung begangen.

Man denkt ja immer, wer getötet hat, kommt lange in Freiheitsentziehung und kann schon deswegen nichts mehr anstellen. Das trifft nur bei manchen zu. Nur 10 der 45 Personen waren nach der ersten Tat zu lebenslanger Freiheitsentziehung verurteilt worden. 5 von ihnen waren nach der Verbüßung von 21, 21, 15, 15 und 12 Jahren zur Bewährung entlassen worden und wieder rückfällig geworden. Die 4 anderen Lebenslangen begingen ihre neuen Taten während der Haftverbüßung, zwei versuchte Tötungsdelikte im Vollzug und 2 vollendete Tötungsdelikte im Hafturlaub. Auch eine weitere vollendete Tötung (nach zeitiger Freiheitsstrafe wegen einer ersten, versuchten Tötung) wurde kurz vor dem Zweidritteltermin im Strafvollzug begangen.

Die Öffentlichkeit denkt ja gern, psychisch kranke Rechtsbrecher seien besonders gefährlich, und wenn sie dann im Maßregelvollzug landen statt im Gefängnis, mache das die Lage besonders unsicher. Tatsächlich gehören zum Kollektiv 7 psychisch kranke, schizophrene Täter, von denen aber 3 Männer manifest erst nach den Tötungsdelikten erkrankten. Sie waren entsprechend in den Tatzeiträumen auch nicht in psychiatrischer Behandlung. Von den verbleibenden 4 Männern waren 2 nach der ersten Tat im psychiatrischen Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB gelandet; sie waren zweifelsfrei schizophren erkrankt und wurden über Jahre hinweg erfolgreich behandelt. Der eine beging seine zweite Tat nach Jahren psychischer Stabilität und guter sozialer Reintegration, der andere sogar 21 Jahre nach der ersten Tat. Ein junger kurdischer Ersttäter war mehrere Jahre in der türkischen Psychiatrie und war danach remittiert, erkrankte in Deutschland erneut. Im vierten Fall wurde die bereits beginnende Schizophrenie zum Zeitpunkt der Tötung seiner Mutter nicht erkannt, und er kam in Jugendhaft. Die 7 psychisch kranken Täter wurden in der Fallgruppe „Schizophrene Mehrfachtöter“ zusammengefasst, also als einzige nach dem Merkmal psychischer Krankheit und nicht anhand der motivationalen Tathintergründe.

Generell ein erhöhtes Risiko für ein zweites Tötungsdelikt haben natürlich alle jungen Ersttäter (bis zum Alter von einschließlich 20 Jahren). Zum Ersten, weil sie stets nur zeitlich begrenzt bestraft werden können, auch bei Mord mit maximal 10 Jahren, oft aber noch kürzer. Zum Zweiten, weil junge Täter schlechter zu einem Kurswechsel zu bringen sind, sie machen unbelehrt weiter wie gewohnt. Zum Dritten, weil sie auch in den Jahren nach Entlassung noch jung sind, und weil auf sie alle Lebensanforderungen intensiver und ungewohnter eindringen als auf Ältere: Sex, Frauen, Geld, Autos, Arbeit, Respekt, sozialer Status. 14 Täter waren nach der ersten Tötung nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, obwohl 13 von ihnen mindestens 18 Jahre alt, also Heranwachsende waren, auf die auch Erwachsenenstrafrecht anwendbar gewesen wäre. Hinterher ist man natürlich immer klüger. 5 Verurteilte hatten die Jugendhöchststrafe von 10 Jahren erhalten. Wenn man wegen Mordes im Jugendknast sitzt, ist man in der Regel der „King“, im sozialen Ranking gleich ganz oben. Das ist der sozialen Rehabilitation nicht gerade dienlich.

Eine erhöhte Chance auf ein zweites Tötungsdelikt hatten natürlich auch alle Erwachsenen, die besonderer Milde des Gerichts teilhaftig wurden: Umdeutungen von heimtückischen Messerstichen in den Rücken als Notwehr, Verwandlung gezielter Tötung in eine Körperverletzung mit Todesfolge.

Hinzu kommen jene, denen für ihre chronische Alkoholisierung ein deutlicher Strafnachlass gewährt wurde. Es gab zwei Männer, die zuvor gemäß § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt gelandet waren, einer sogar anstatt Strafe. Keineswegs durchgängig, aber in einer ganzen Reihe von Einzelfällen gab es auf juristischer Seite entweder kriminologische Ahnungslosigkeit oder eine sich mitfühlend wähnende Realitätsverleugnung.

Man kann an dieser Stelle auf das Erörtern weiterer Zahlen verzichten: Abzubilden ist eine Gruppe von 45 Männern mit überwiegend schlechten sozialen Startbedingungen, dissozialen Prägungen und persönlichkeitsstrukturellen Problemen, von denen aber keiner wegen schwerer Persönlichkeitsstörung in der Psychiatrie gelandet war, und die sich insgesamt in den kriminologischen Kenndaten nicht von einer üblichen Gefängnispopulation unterschied. Was sie von zehntausenden anderen Kriminellen unterschied, war die Tatsache, dass sie getötet hatten.

Bevor wir uns der Frage zuwenden, warum sie ein zweites Mal getötet haben, müssen wir uns Gedanken darüber machen, warum sie überhaupt getötet haben. Ob das schön ist, zu töten, oder schrecklich, oder beides, oder was man damit erreichen will. Was einem das Töten wert ist. Und wie die Seltenheit des „privaten“ Tötens im Einzelfall zusammenpasst mit der enormen Häufigkeit des Tötens nicht nur in der Menschheitsgeschichte, sondern auch heute noch, in jeder Minute auf dem ganzen Erdball.

Gewalt und Macht

Gewalt schafft Macht. Mit Gewalt sind Dinge zu erlangen, die man sonst nicht erlangen könnte. Popitz, dessen kurzer Text „Phänomene der Macht“ (Popitz 1992) alles Wesentliche über Macht und Gewalt enthält, startet mit der Feststellung:

„Die direkte Form von Macht ist die schiere Aktionsmacht: die Macht, anderen in einer gegen sie gerichteten Aktion Schaden zuzufügen, – anderen ‚etwas anzutun‘. Das setzt keine dauerhaft überlegenen Machtmittel voraus. Auch dem Schwächeren, der die Gunst der Stunde nutzt, kann gelegentlich Aktionsmacht zufallen. […] Wer Aktionsmacht ausübt, kann etwas tun, wogegen andere nicht gefeit sind; er hat die Macht, andere etwas erdulden zu lassen. Er kann den Kredit kündigen, das Haus anzünden, den anderen einsperren oder vertreiben, ihn verstümmeln, vergewaltigen, töten. Aktionsmacht ist Verletzungsmacht. […] Im direkten Akt des Verletzens zeigt sich unverhüllter als in anderen Machtformen, wie überwältigend die Überlegenheit von Menschen über andre Menschen sein kann. Zugleich erinnert der direkte Akt des Verletzens an die permanente Verletzbarkeit des Menschen durch Handlungen anderer, seine Verletzungsoffenheit, die Fragilität und Ausgesetztheit seines Körpers, seiner Person.“ (Popitz 1992, S. 43f.)

Jede Vergesellschaftung, Familie, Gruppe, Gemeinde, lebe mit dieser Spannung von Verletzungsmächtigkeit und Verletzungsoffenheit.

„Zusammenleben heißt stets auch sich fürchten und sich schützen. Die Verletzbarkeit des Menschen durch den Menschen ist nicht aufhebbar. Kein Erleiden und keine Unterwerfung kann sie irgendwie abgelten.“ (Popitz 1992, S. 44)

Manche Machtaktionen richten sich darauf, dauerhafte Machtgefälle zu schaffen oder zu verstärken. Wo dies durch regelmäßige Anwendung und stete Androhung von Gewalt geschieht, haben wir „Gewalträume“ im Sinne von Baberowski (2012, 2015). Popitz nennt dies „bindende Aktionsmacht“, die von der Wiederholungsdrohung lebt.

Viele Machtaktionen – und gerade die uns hier interessierenden – sind aber im Sinne von Popitz „bloße Aktionsmacht“, sind nur auf die aktuelle Zielerreichung ausgerichtet. Betrachtet man die Beziehung zwischen dem Aktionsmächtigen und dem Opfer, so Popitz,

„fällt zunächst auf, dass viele Machtaktionen ihren Sinn in sich selbst haben. Der Räuber will nur den Raub, der Rachsüchtige nur die Rache. Mit dem Vollzug der Aktion wird der Verletzte uninteressant. Man will nichts weiter von ihm“ (Popitz 1992, S. 46).

Dass die Fähigkeit, andere Menschen zu verletzten und zu töten, die auch der Schwache hat, im Augenblick ihrer Anwendung Macht konstituiert, bedeutet keineswegs, dass die Taten um der Macht willen begangen werden, wie dies manche Feministinnen bezüglich Vergewaltigungen meinen. Sie sprechen von „sexualisierter Gewalt“ und behaupten, den Männern gehe es nicht primär um sexuelles Erleben, sondern um die Herstellung von Macht. Ursache und Wirkung sind aber umgekehrt, und die Macht – zur Bemächtigung des weiblichen Körpers – wird im Standardfall nach Erreichung des Zieles sofort wieder preisgegeben.

Gerade in unserer Gesellschaftsverfassung, in der Sicherheit garantiert erscheint, wird unsere Verletzlichkeit besonders deutlich offenbar in unserer körperlichen Verletzbarkeit. Wir sind nicht nur gefährdet durch die Aggressivität und Erregung anderer, sondern noch stärker durch dessen egoistisches Kalkül. Natürlich gibt es einen Zusammenhang zwischen Aggression und Gewalt,

„aber Gewalt setzt nicht unbedingt Aggressionen voraus, nicht einmal eine Stimmung ähnlicher Art. […] Es ist eine der größten Illusionen zu glauben, dass Kriege gewöhnlich aufgrund von Aggressionen geführt werden. […] Lockender Gewinn, lockender Ruhm oder die lockende Bekehrung von Heiden sind nicht unbedingt aggressionsbestimmte Motive. Gefährlich illusionär ist vor allem die Ausklammerung jeder Zweckrationalität.“ (Popitz 1992, S. 49)

Popitz kommt zu dem Fazit:

„Der Mensch muss nie, kann aber immer gewaltsam handeln, er muss nie, kann aber immer töten – einzeln oder kollektiv – gemeinsam oder arbeitsteilig – in allen Situationen, kämpfend oder Feste feiernd – in verschiedenen Gemütszuständen, im Zorn, ohne Zorn, mit Lust, ohne Lust, schreiend oder schweigend (in Todesstille) – für alle denkbaren Zwecke – jedermann.“ (Popitz 1992, S. 50)

Die affektive Wertigkeit des Gewalterlebnisses

Allemal erschöpft sich die Gewaltaktion aber nicht im Erreichen des Ziels; die Vergewaltigung, auch wenn sie auf wenig Widerstand trifft, ist ein anderes Lusterleben als der einvernehmliche Geschlechtsverkehr mit dieser oder einer anderen Frau. Gewalt setzt zwar nicht unbedingt Aggressionen voraus, und schon gar nicht einen habituell aggressiven Menschen, aber die Gewaltaktion selbst ist fraglos aggressiv. Es geht hier um das Selbsterleben des Täters im aggressiven Tun, das für ihn sehr anstrengend, aufregend, verunsichernd, phasenweise ängstigend, oder auch perfekt gelingend und belohnend sein kann. Weierstall und Elbert (2012) nennen zunächst die „reaktiv-impulsive Aggression“ als Antwort auf eine Bedrohung oder Beeinträchtigung, die für den Täter als erleichternd erlebt werden kann; man möchte die eigene Erregung auflösen.

Wesentlicher für die kriminologische Betrachtung ist aber die „appetitive Aggression“, die geplant, zielgerichtet und aus sich selbst heraus Jagd- oder Macht-motiviert ist. Synonym ist die „kontrollierte, Beute-machende Aggression“ im Kontrast zur reaktiven, impulsiven Aggression. Letztere agiert offen, aus dem akuten Affekt heraus, impulsiv, ohne antizipiertes Ergebnis, bei hohem Erregungsniveau. Die kontrollierte, Beute-machende Aggression hingegen agiert verborgen, proaktiv, aus einer selbstsicheren Position, mit niedrigem Erregungsniveau und einem antizipierten Ergebnis. Das ist der Standardfall bei vielen Straftaten, auch solchen, die im Nachhinein als Impulstaten oder Affekttaten umgedeutet werden.

Weierstall und Elbert (2012) weisen darauf hin, dass als Motivation instrumenteller Gewalt bislang ausschließlich der Zugewinn an materiellen Ressourcen und Status verhandelt wird, als sozusagen das zählbare Ergebnis.

„Gänzlich vernachlässigt wurde sowohl Lust – also ein appetitiver Verstärker – als auch das Potenzial, durch aggressives Verhalten den Status einer Person in der Gruppe zu erhöhen.“ (Weierstall u. Elbert 2012, S. 6)

Ganz bedeutsam sei der Zugewinn an Lust (bzw. positiver, angenehm erlebter Aufregung), die beim Ausüben von Gewalt empfunden werden kann. Diesen besonderen Kick gewaltsamen Handelns erleben keineswegs nur Psychopathen. Ein appetitives (lustvolles) Erleben von aggressiven Handlungen sei vor allem bei Männern ein weit verbreitetes Phänomen (schon beim Zuschauen aggressiver Sportsituationen, Actionfilmen oder Schlägereien, nochmal bedeutend intensiver bei eigener Gewaltausübung). Dem müssten angesichts der sehr weiten Verbreitung keine pathologischen Persönlichkeitszüge zugrunde liegen.

Der Autor verweist auf einen wichtigen Gedanken: Erregung gibt es bei nahezu jeder Aggression, der erlittenen wie auch der begangenen. Entscheidend ist die Valenz der Erregung, also die affektive Wertigkeit des jeweiligen Erregungszustandes: sehr unangenehm – oder angenehm, gar sehr angenehm, außerordentlich angenehm.

Das gilt natürlich bereits für die legale Aggression im Alltagsleben, bei gemeinschaftlicher, körperlich anstrengender Arbeit, beim Sport, oder auch beim Geschlechtsverkehr. Auch Sex beinhaltet miteinander ringen, Auseinandersetzung, Kräftemessen, und ist ein Musterbeispiel dafür, dass es nicht allein um das Ergebnis geht, sondern um das Erlebnis; nicht allein um die Erregung, sondern die positive, lustvolle, besondere Erregung.

Es gibt natürlich Täter, die sich ihre Tat angenehm vorgestellt haben und sie dann als sehr erregend, aber sehr unangenehm, ja katastrophal erleben. Es gibt Totschläger, die bei der Tat einkoten, die nach der Tat erbrechen. Sie sind leider eine Minderheit, und die aversive Reaktion kommt meist zu spät. Im Regelfall dient die appetitive Aggression dazu, aus einem neutralen Zustand in einen Zustand positiver Erregung zu kommen. Die erfolgreich durchgeführte und positiv erregend erlebte Gewalttat erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Mann eine weitere derartige Tat begehen wird, zumal wenn er sonst wenig Möglichkeiten kennt, in lustvolle Erregung zu geraten. Es interessiert hier aber nicht nur die platte behaviorale Konsequenz. Zu bedenken ist, dass dieses seltene, sehr besondere Erlebnis zu einem biografischen Knotenpunkt wird, der auch in der Rückschau das Selbstkonzept nachhaltig verändern wird –wie auch immer.

Glück haben jene Frauen und Männer, deren appetitive Aggression im Bereich des Verbalen und des nicht Strafbaren verbleibt. Man kann auch mit Worten verletzen, schädigen und dies als lustvoll erleben. Viele Männer aus unserem Kollektiv sind in dieser Disziplin aber nur schwach begabt.

Gewalt und Töten

Wenn man Gewalt einsetzt in der Auseinandersetzung zwischen Banden, Familien, Gruppen, Staaten, muss man auch bereit sein, zu töten. Töten ist die ultimative Form der Gewalt, die dauerhafte, irreversible Ausschaltung eines Feindes. Gewalt will Macht zur Ermöglichung der Aneignung von etwas.

Die Geschichte der Gewalt hat eindrucksvoll der Historiker Karl-Heinz Metz (2010) nachgezeichnet und analysiert. Von Anfang an geht es um Gewalt, welche den weiblichen Körper besitzen will, und Gewalt, welche die menschliche Arbeit und die von ihr erzeugten Güter besitzen will. In der Bannung der Gewalt – zunächst in kleinen Gruppen, Familienverbänden – entsteht Gemeinschaft, weil sich in ihr die Furcht, jene fundamentale Fremdheit zwischen den Menschen, löst (Metz 2010). Zwischenmenschliche Gewalt gab es zunehmend seit Beginn des Ackerbaus, zur Behauptung des eigenen Territoriums. Gewalt wird eingesetzt zum Schutz des Territoriums, und es entsteht so Friedensraum durch Abgrenzung. Es gibt eine ständige Dialektik von Gewalt und Frieden: Ein Friedensraum entsteht durch die herrschaftliche Inbesitznahme der Gewalt. Frieden, Gewaltfreiheit ist auch in früheren Gesellschaften nur möglich in dem Maße, wie ein Gewaltmonopol durchgesetzt wird, das Recht etablieren und Strafe durchsetzen kann. Das Recht erst, so Aristoteles, vollendet die Menschwerdung, und der Mensch wird schlimmer als alle Tiere, wenn er sich von ihm losreißt.

Metz sagt: „Aus Gewalt geht alle Religion hervor und alle Politik.“ (Metz 2010, S. 7). In der Geschichte hat es immer Gewalt und immer das Streben nach Frieden gegeben. Sexualität und Gewalt sind beides Kräfte, die unmittelbar den Körper ergreifen, die eine hohe Intensität entfalten, und die gerade deswegen zur Vermittlung solcher Unmittelbarkeit durch Religion und politische Gemeinschaft zwingen. Gewalt wird also nicht nur durch Herrschaftsmacht, Institutionen, Strafe eingehegt, sondern auch durch Religion, Rituale, soziale Sitten.

Das Leben ist ein heiliges Gut. Töten ist ein Sakrileg. Tiere werden getötet, um ihres Fleisches willen, doch bereits der primitive Jäger spürt, dass er etwas tötet, was in ihm ist: das Leben, schreibt Metz (2010). Die Jagd wird von ihm als „Inkubation des Tötens“ gesehen; von der Jagd geht es zum Raub und dann zur Eroberung. Die alten Gesellschaften, und auch unsere noch, sahen aber keinen grundlegenden Konflikt zwischen dem Töten in weiter Ferne, als Soldat oder Kolonist, und dem Tötungsverbot innerhalb des Gemeinwesens: Außen mag das Töten herrschen, aber innen der Frieden. Schon die Alten sahen die Gewalt wie eine ansteckende Krankheit: Sie ist bodenlos. Wenn der Krieger, wenn der Gewalttäter in die zivile Gesellschaft zurückkehrte, musste er rituell gereinigt werden. Sonst drohte Ansteckung durch Nachahmung; soziale Interaktion werde wesentlich durch Nachahmung geformt. Heute nennt man das „posttraumatische Störungen“, aber es ist vielleicht doch eher, wie die Alten es sahen, die Gewöhnung ans Töten, der zynisch legitimierte Abschied vom Mitgefühl, der – zurück in der Heimat – vor allem dann virulent wird, wenn der Heimgekehrte hier keine Teilhabe und Einbindung mehr findet und kein Feld, in dem er sich wieder zu sich selbst entwickeln kann.

Aus Gewalt geht alle Religion hervor: Das Christentum als eine Religion der Liebe und der Mitmenschlichkeit ist geboren aus der fundamentalen Erfahrung von Gewalt und Zerstörung. Das schärfste, eindeutigste der 10 Gebote lautet: Du sollst nicht töten. Denn die menschliche Geschichte ist über Jahrtausende immer wieder von Gewalt und Töten bestimmt. Menschen gehören zu den Lebewesen, die sich gegenseitig umbringen, und übertreffen darin jedes andere Wirbeltier. Sie tun dies mit durchaus nachvollziehbaren Gründen: zum Erreichen von Besitz an Dingen, Land oder Frauen, zum Erreichen von Sex, zu jeglichem Vergnügen, doch auch zum schieren Überleben.

Keineswegs kann jeder Mensch zum Mörder werden – unter friedlichen und zivilisierten Rahmenbedingungen wird die große Mehrheit unüberwindliche Hemmungen haben, einen anderen Menschen zu töten – selbst wenn es aus Rache oder Rivalität gute Gründe gäbe, den anderen aus dem Weg zu schaffen oder abzustrafen. Es ist dies eine Frage des Selbstkonzepts: Wer will ich sein, und wie will ich auf keinen Fall sein? Dieses Selbstkonzept braucht Zeit, um sich herauszubilden, stabil zu werden, und es kann sich wandeln unter äußeren Umständen. Es ist stabil, wenn die Person es sich wert ist, nichts Böses zu tun, selbst dann nicht, wenn keiner es merkt. Seit der Kindheit sind wir sicher, dass wir niemanden töten. Schon das Töten von Wirbeltieren fällt enorm schwer. Normalerweise bleibt das so.

Vor 25 Jahren habe ich geschrieben (Kröber 1993, S. 80): „Wer vorsätzlich mit eigenen Händen tötet, weiß, dass er eine unverrückbare Grenze überschreitet.“ „Mit eigenen Händen“ ist hier keine rhetorische Floskel, sondern durchaus konkret gemeint. Es bezeichnet den dramatischen Wechsel von Phantasie, seelischem Innenleben, Affekt zur selbstbeobachteten Handlung. Auch der psychotisch Kranke, der aus wahnhafter Motivation und Überzeugung ein Tötungsdelikt begeht, weiß in der Regel, dass er hier eine letzte Grenze überschreitet – er hält dies aber für unabweislich geboten. Der psychotisch Kranke dagegen, der einer hochgradigen Angst, Angespanntheit und qualvollen inneren Erregung bei eingeengter Bewusstseinsverfassung durch aktives, aggressives Handeln entkommen möchte, versucht nicht selten, die anwesenden Personen so lange es geht zu schonen, will nicht töten (Janzarik 1991). Sofern es zu Tötungen kommt, handelt es sich bei genauerer Analyse oft um Unfälle. Das Wissen um das Außerordentliche, Erschreckende des eigenen Tuns findet sich – in einem veränderten Bezugssystem – auch beim erweiterten Suizid endomorph Depressiver und, mit einer besonderen Pointierung, bei schwer persönlichkeitsgestörten Menschen. Zweifeln kann man am ehesten bei stark geistig behinderten, hirnorganisch Kranken, die vereinzelt keinerlei Wissen um die Folgen ihrer explosiblen Handlung und keinerlei Fähigkeit zum Normenbezug erkennen lassen; dieses Defizit besteht dann aber nicht nur während einer aggressiven Attacke, sondern grundsätzlich.

Wer vorsätzlich mit eigenen Händen tötet, weiß, dass er eine unverrückbare Grenze überschreitet. In ihrem existenziellen Gewicht sind Mord und Selbstmord nahe verwandt. Töten liegt in einem von Schaudern umgebenen Tabubereich, der ihn dem zügigen Zugriff der Alltagspsychologie entzieht; Töten ist nicht Element normalpsychologischen Kalküls, sondern eine affektiv stark besetzte, vielleicht auch instinkthaft gesicherte Grenze.

Spricht man davon, jemand wisse vom Tötungsverbot, so ist dieses Wissen kein rein kognitiver Bestand, sondern die emotional intensiv befrachtete Basis für Angstentlastung und für die Sicherung der eigenen physischen Existenz gegenüber den sonst stets zu befürchtenden aggressiven Attacken anderer. Wahrscheinlich spielt die Reziprozität des Tötungsverbotes, seine enge Verknüpfung mit eigener basaler Vernichtungsangst, eine gewichtige Rolle für seinen Erwerb und die tiefgehende intrapsychische Verankerung. (Es stünde dies auch nicht im Widerspruch zur Tötungshandlung im Krieg oder Bürgerkrieg.)

Das von der Gesellschaft aktuell verbürgte Tötungsverbot ist kein rein intellektuelles Wissen, sondern von hoher, individuell verhaltenssteuernder Wertigkeit und Potenz. Wird das Einbeziehen des Tötens in die eigene Überlegung zur Lösung eines Problems, hat sich der Täter mit dem Schaudern auseinanderzusetzen, dass man nach einer solchen Tat unwiderruflich außerhalb der sozialen Gemeinschaft stünde – ob diese den Täter nun entdeckt oder nicht –, außerhalb jener Gemeinschaft also, die allein die eigene Existenz zu ermöglichen imstande ist. Jeder Mord ist gleichbedeutend mit einem sozialen Selbstmord, auch davon gibt es ein – nicht notwendig sprachgedankliches (Schmidhäuser 1966) – Wissen. Der eigenartige Reiz, die depressiv-traumartig verzerrte Atmosphäre der Ripley-Romane von Patricia Highsmith z.B., resultiert aus eben dieser unlebbaren Fiktion des „normalen“ Weiterlebens nach dem eigenen Mord.

Möchte ich das, was ich vor 25 Jahren in dem Saß-Buch über „Affektdelikte“ (Kröber 1993) schrieb, revidieren? Es hat psychologische Diskussionen gegeben, ob es eine Tötungshemmung gibt. Aber jegliche Selbsterfahrung spricht dafür. Dass diese Tötungshemmung überwunden werden kann, manchmal relativ schnell überwunden werden kann, wenn die soziale Umgebung (Krieg, Bürgerkrieg, Bandenwesen) es selbst auch tut und einen in diesem Tun bestärkt (Elbert et al. 2010, 2015; Neitzel u. Welzer 2012), ist inzwischen unstreitig. Aber keineswegs bei jedermann, und nicht ohne massive bedrängende Rahmenbedingungen. Am leichtesten geht es bei pubertären Jungen, haben Elbert et al. (2015) gezeigt. Entwickelte, ausgereifte Persönlichkeiten werden sich eher widersetzen, und zwar in dem Bewusstsein, dass sie so etwas auf keinen Fall tun werden. Warum Menschen Straftaten begehen, warum sie im Besonderen sogar Tötungsdelikte begehen, wird kriminologisch-soziologisch in den Delinquenztheorien verhandelt (Hermann 2009).

Betrachtet man die Menschen, die sich – zu Friedenszeiten in einem Rechtsstaat – über das Tötungsverbot hinweggesetzt haben, so trifft man auf gravierende Einflussfaktoren, welche die Bereitschaft zur Gewaltanwendung und schließlich auch zur Tötung fördern.

Der wichtigste und häufigste Faktor: Miserable, instabile, gewalttätige und verrohende Aufwuchsbedingungen, in denen Kinder nur überleben, wenn sie sich strikt egoistisch verhalten und oftmals eine Einzelkämpfer-Lebensweise entwickeln – auch wenn sie soziale Kontakte haben, machen sie alles mit sich allein aus. Andere machen erst später im Rahmen chronischer massiver Konflikte, z.B. in Partnerschaften, einen Wandel des Selbstkonzepts durch. Man ist nach wie vor grundsätzlich gegen Gewalt, aber im konkreten Einzelfall dafür. Man übt körperliche Gewalt aus, und erlebt dies auch durchaus befriedigend, spannungslösend, die eigene Person erhöhend, und man passt schließlich das normative Regelwerk des Selbstkonzepts an die bereits geübte Praxis an.

Insofern ist, aus meiner Sicht, ein wesentlicher Faktor für Tatentscheidungen das Selbstkonzept.

Ein weiterer ist die Motivation: Man kann das Töten für den eigenen Vorteil, oder den seiner Familie oder seiner Gang, für in Ordnung halten – es gibt aber gegenwärtig keinen Grund, jemanden zu töten, also lässt man es. Es sei denn, man möchte mal das Gefühl genießen, wie es ist, jemanden zu töten. Aber das ist es den meisten nicht wert.

Aber Tatmotive, zumindest für Gewalt, gibt es hienieden reichlich: Besitz, Gold, eine Frau, noch eine Frau, Macht, Rache. Es sind starke Motive, und je nachdem, wie die Dinge laufen und wie die Rahmenbedingungen sind, kann Töten eine Option sein. Ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Mann, der im vermeintlich perfekten Mord seine Frau getötet hatte, sagte nach langer Strafzeit: Es sei so, wie es im Schnee-Kapitel von Thomas Manns „Zauberberg“ steht: Man darf dem Tod keine Herrschaft über die eigenen Gedanken einräumen. Töten, auch das Selbsttöten, muss ein Tabu sein, an dem nicht gerüttelt wird. Wer anfängt, über das Töten als Lösung seiner Probleme nachzudenken, ist in Gefahr. Wer nicht nachdenkt und die Dinge auf sich zukommen lässt und dann kurzschlüssig auf die Tötungslösung verfällt, ist immer schon in Gefahr. Dummheit ist eine Gefahr für böse Taten, auch die Dummheit der Intelligenten.

Seine komplexe Tatmotivation muss dem Täter nicht in allen wesentlichen Aspekten bewusst sein. Es reicht wenn er sagt: Das hat sie verdient. Oder: Sie sollte mich nicht durch ihre Zeugenaussage wieder in den Knast bringen. Man tut gut daran, erstmal die offen zutage liegenden Motive ernst und für bare Münze zu nehmen, bevor man über unbewusste Motive oder gar einen Wiederholungszwang spekuliert. Auch Geschlechtsverkehr wird ständig wiederholt, aber nicht infolge eines unbewussten psychoanalytischen Wiederholungszwangs, sondern weil man genau das wieder möchte, was man dann auch bekommt.

In diesem Buch gehe ich davon aus, dass die Täter getötet haben, weil sie dafür Gründe hatten. Diese Gründe nenne ich Motivation oder das Motivationsgefüge. Diese trifft fatal mit einer – zufälligen oder selbst geschaffenen – sozialen Situation zusammen, in der scheinbar andere Lösungen unmöglich oder weniger gut sind und die jedenfalls die Ausführung der Tötung ermöglichen und nicht verhindern kann.

Totschlag und Mord im Rückfall

Bei den Personen, mit denen wir uns hier aus kriminologischer, psychologischer und psychiatrischer Perspektive befassen, interessiert uns zunächst nur, dass sie getötet haben. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen Mord und Totschlag. „Totschlag“ im Sinne von § 212 StGB besagt, dass man jemanden bewusst getötet hat oder doch so behandelt hat, dass man damit rechnen musste, dass er dadurch stirbt. Das hat man dann „billigend in Kauf genommen“ oder auch direkt beabsichtigt gehabt. „Mord“ im Sinne von § 211 StGB ist eine besonders qualifizierte Form des Totschlags, es muss für ihn eines der sogenannten „Mordmerkmale“ erfüllt sein, als da sind: die Begehensweisen Heimtücke oder besondere Grausamkeit, und die Motive Habgier, Mordlust und andere niedrige Beweggründe, oder Mord zur Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat (wie Vergewaltigung oder Raub).

Bereits über die Menschen, die einmal getötet haben, gäbe es noch viel zu sagen. Doch wir wenden uns unserem eigentlichen Thema zu: Den Menschen, die trotz zwischenzeitlicher Bestrafung wegen eines ersten Tötungsverbrechens sogar ein zweites Mal einen Menschen getötet oder zu töten versucht haben. Die Zahl dieser Menschen ist klein.

Durch die Krimi- und True Crime-Literatur sowie durch Filme und Fernsehserien geistern die (zumeist sexuell-destruktiv motivierten) Serienkiller, angefangen mit Jack the Ripper bis hin zu Jürgen Bartsch. Sie sind nicht unser Thema, soweit sie unentdeckt aus stets dem gleichen Motiv ihre Taten begehen. Uns interessieren die Personen, die – aus ganz unterschiedlichen Motiven – einst ein Tötungsdelikt begangen haben, als Täter ermittelt und bestraft wurden, und die dann rückfällig wurden. Das sind, wie gesagt, sehr wenige.

Bei genauer Betrachtung stellt man fest, dass die langen Haftzeiten für Mörder zumeist nicht einer anhaltenden Gefährlichkeit geschuldet sind, sondern der Schwere ihrer Schuld. Sie sind also Ausdruck der Strafverbüßung, nicht einer Wiederholungsgefahr. Auch wenn die Mindestverbüßungsdauer festgelegt ist, auf 15 Jahre, oder bei besonderer Schwere der Schuld auf mehr als 15 Jahre, 18, 22 Jahre oder mehr, bleiben manche doch deutlich länger hinter Gittern. Denn sie werden nicht gelockert. Positiv bewältigte Lockerungen (begleiteter Ausgang, Alleinausgang, Beurlaubungen, Offener Vollzug) sind in der Regel Voraussetzung für eine Entlassung aus der Haft durch die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts. Über Lockerungen entscheidet allein die Haftanstalt, denn sie hat die Verantwortung für den Gefangenen. Ihr Direktor steht im Feuer, wenn ein Gefangener flieht oder eine neue Straftat begeht. Also erklären die Strafanstalten insbesondere bei Gefangenen mit besonders schlimmen Taten (oder bei unsympathischen, arroganten, aufsässigen etc. Gefangenen), warum sie den Gefangenen trotz Ablauf der Mindestverbüßungszeit nicht lockern können. Der Argumente gibt es viele: Der Gefangene habe seine Straftat noch nicht hinreichend „aufgearbeitet“. Er habe sich zwar mit seiner Tat auseinandergesetzt, aber „nicht hinreichend authentisch“. Er habe die Tat durchgearbeitet, aber nur kognitiv mit dem Kopf, nicht emotional. Er habe nicht die unbedingt erforderliche, mindestens dreijährige (real dann sechsjährige) Sozialtherapie absolviert, diese müsse den Lockerungen vorangehen. Er zeige mit seinen Scherzen über Blondinen ein deliktnahes, frauenverachtendes Verhalten. Er zeige noch nicht genügend Opferempathie. Und so weiter, das Arsenal ist groß, der Zusammenhang mit einer fortdauernden Gefährlichkeit ist zumeist klein oder nicht vorhanden.

Der Mythos von der anhaltenden Gefährlichkeit des Mörders wird bestimmt vom Bild des Serienkillers. In den Buchhandlungen gibt es oft das True Crime-Regal, in dem die Serienkiller reüssieren, insbesondere, seitdem das FBI sie entdeckt hat und daraus das Profiling, also die Bestimmung von bestimmten Merkmalen der Wiederholungtäter, abgeleitet hat. Diese Serienkiller werden, zumal in den Medien, fast durchweg als sexuell-pervers motivierte Täter dargestellt und beleuchten oftmals auch die begrenzten kriminalistischen Möglichkeiten zu einer bestimmten Zeit in einer bestimmten Region. Es gibt aber nicht nur die sadistischen Serientäter à la Hannibal Lecter, sondern auch schizophrene Serientäter wie den UNA-Bomber Ted Kaczynski, es gibt Berufskiller à la Mafia, es gibt Mütter, die Jahr für Jahr ihr Neugeborenes töten, Krankenschwestern, die unliebsame Patienten und Familienangehörige ins Insulinkoma schicken, und schließlich politisch drapierte Serienmörder, die ihren tödlichen Narzissmus durch das Umbringen von Ausländern pflegen und feiern. Im Kleinen sind das die NSU-Herrschaften, im Großen die Heydrich, Himmler, Stalin oder Pol Pot. Und so finden wir bereits im Bereich der Serienmörder eine Bandbreite unterschiedlicher Motive: sexuelles Begehren, sexuelle Perversion, Rache, Bereicherung, Bequemlichkeit, Beziehungsgestörtheit, Mordlust (mörderischer Narzissmus).

Mordlust war eine Zeitlang eine politisch unkorrekte Motivzuschreibung; man warf dem Text des Strafgesetzbuches, das „Mordlust“ als ein mögliches Mordmerkmal benennt, vor, es sei unpsychologisch und so etwas gebe es nicht. Vielmehr stimme die Umkehrung (Pfäfflin 1982), in der Tat werde die Lust gemordet. Das Tötungsdelikt sei die Abwehr der Angst vor der übermächtigen Frau oder dem übermächtigen Sexus. Soweit es um Sexualmorde geht, mag Pfäfflin Recht haben; man kann die Transformation des sexuellen Begehrens in den Sadismus als Unfähigkeit zur Lust in der sexuellen Begegnung sehen, ersetzt durch die Zerstörungslust. Mordlust aber bleibt da eine interessante motivationale Erwägung, wo gerade keine sexuelle Konnotation sichtbar ist, wo der allseits gebildete SS-Mann und Lagerkommandant vom Balkon seines Hauses mit dem Gewehr ins KZ hineinschießt und Menschen abknallt wie Blechwildschweine im Schießstand auf der Kirmes. Welcher Begriff käme dem unterstellbaren Motiv näher als „Mordlust“? Sicher nicht Hass, sicher nicht ideologische Verblendung, sicher nicht Fanatismus, sicher nicht Antisemitismus: Er hasst die Gefangenen nicht, er verachtet sie, und es spielt für ihn keine Rolle, ob sie Juden, Zigeuner oder Kommunisten sind; entscheidend ist, dass er die absolute Macht über sie hat. Sie haben verloren, sie sind völlig machtlos, sie stehen in jeder Hinsicht zu seiner Verfügung. Im Hineinballern feiert er seine Macht und Größe. Just for fun und nebenbei, er kann es auch lassen, und es läuft dann alles entsprechend den KZ-Regeln von Arbeit und Vernichtung.

Wir sehen: Man kann nicht über das zivile, das private Morden reden, ohne über das organisierte, zumeist staatliche Morden zu reden, über Krieg, Bürgerkrieg, Revolution und Terror. Die Geschichte der Gewalt (Metz 2010) ist von Anfang an eine Geschichte glorifizierter Gewalt, von Familien, Stämmen, Dörfern, Städten, Regionen, Volksgruppen, Völkern, Staaten. Wir müssen, um den Rahmen und die Maßstäbe nicht zu verlieren, die Psychologie und Zweckbestimmung dieser Gewalt im Kopf behalten, wenn wir uns dem einzelnen, „privaten“, auf eigene Rechnung arbeitenden Mörder oder Totschläger zuwenden. Und auch bei ihm müssen wir befürchten, dass trotz all der Widrigkeiten, die mit dem Töten verbunden sind, der Anstrengung, dem Geruch, dem Schweiß, ein Gefühl des Triumphs verbunden sein kann und eine Selbstadelung dieser kleinen Person zu einem außerordentlichen Helden.

In diesem Buch geht es um eine besonders kleine Teilgruppe: Um jene, die es ein zweites Mal getan haben – obwohl sie zwischendurch gefasst und bestraft wurden. Wir hoffen, von dieser kleinen Gruppe etwas zu lernen: Was ist für sie am Töten so bedeutend, dass sie es ein zweites Mal tun? Warum ist es ihnen so wichtig, dass sie dafür das Risiko wahrhaft lebenslanger Haft in Kauf nehmen? Sind sie so unbeherrscht, dass sie nicht anders konnten? Oder ist Töten so großartig, dass sie nicht anders wollten? Oder ist es einfach halt grad so passiert?

Die 45 Mehrfachtöter werden kasuistisch je einzeln dargestellt. Die tatsächlichen Namen wurden eliminiert, auch sonst sollte die Einzelperson möglichst nicht identifizierbar sein. Es werden keine therapeutischen Geheimnisse verraten, sondern Fallinformationen gegeben, die der Leser auch anders bekommen könnte oder bekommen hat, durch die Medien oder den Gang in den Gerichtssaal.

Der Verfasser hat sich bemüht, die einzelnen Fallgeschichten weder lang noch langweilig zu machen, sodass man diese Kasuistik mit Neugierde, Spannung und geistigen Gewinn durchlesen und sich seine eigenen Gedanken machen, seine eigenen Theorien entwickeln kann. Die Fallgeschichten sind das Wichtigste an diesem Buch. Was vorher und nachher geschrieben steht, sind Notenblätter eines forensischen Diskurses; die Fallgeschichten aber sind die Musik, für die dieses Buch gemacht wurde. Nützliches Wissen lernen wir aus Erfahrungen, und Narrative liefern Erfahrung.

Die Motivgruppen

Warum töten Menschen? Warum töten sie trotz Straferfahrung ein zweites Mal? Die erste Antwort auf diese Frage erfordert eine Klärung des Motivs: Was wollten sie erreichen? Die nächste Frage wäre dann: Warum wollten sie es ausgerechnet auf diesem Weg erreichen und nicht auf einem anderen, erlaubten oder doch zumindest nicht so verwerflichen Weg? Die dritte Frage wäre, was waren die Rahmenbedingungen, unter denen die Tat so und nicht anders begangen wurde; was hat die Entscheidung für eine Tötung mit innerpsychischen Faktoren der Täter zu tun und was mit der aktuellen Lebenssituation? Dass wäre dann die „durch die Tat zutage getretene Gefährlichkeit“, wie es in § 454 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) heißt.