Mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie - Christopher Ofenstein - E-Book

Mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie E-Book

Christopher Ofenstein

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Beschreibung

Bereit für die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie? Das theoretische Wissen ist da. Aber wie lässt sich das Gelernte in der Prüfung kompetent darstellen? Für viele sind das genau die Fragen, die nervös machen: Was für Fragen erwarten mich bei der mündlichen Prüfung? Was sind typische Themen? Wie läuft ein Prüfungsgespräch konkret ab? Der Autor hat mit diesem Buch eine ideale Vorbereitungsgrundlage geschaffen. Er greift alle Aspekte auf, die zum Bestehen einer Prüfung beitragen: persönliches Auftreten, Empathie und Formulierungsvermögen spielen eine fast genauso große Rolle wie das reine Faktenwissen. Jeder Lernende bevorzugt unterschiedliche Wahrnehmungskanäle. Deshalb bietet Ihnen dieses Buch neben den Texten in Dialogform viele grafische Elemente: Diagnoseleitfäden führen zielgerichtet zur Diagnose. Mind-Maps zeigen übersichtlich die wichtigsten Komponenten eines Störungsbildes. So schlagen Sie gekonnt die Brücke zwischen Lehrtheorie und praktischer Anwendung des Wissens.

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Mündliche Prüfung Heilpraktiker für Psychotherapie

Prüfungscoach mit Lernstrategien

Christopher Ofenstein

2., aktualisierte Auflage

52 Abbildungen

Widmung

Frei, wahrhaftig und mutig -so tritt Menschen und Dingen,Aufgaben und Problemenund auch Prüfungengegenüber.

In Liebe meinen Nichten, Neffen und PatenkindernAnna, Xaver, Paul-Phillipp und Johanna

Inhaltsverzeichnis

Widmung

1 Einleitung

1.1 Die Prüfungsanforderungen verändern sich

1.2 Zum Aufbau des Buches

1.3 Theorie allein reicht nicht aus

Teil II Basiswissen für die mündliche Prüfung

2 Berufsbild und Abgrenzung zu ähnlichen Tätigkeiten

2.1 Was ist der Heilpraktiker für Psychotherapie?

2.1.1 Anerkanntes Berufsbild

2.2 Abgrenzung zu ähnlichen Tätigkeiten

2.3 Jeder kann sich „Berater“ nennen

2.3.1 Beratungsarten

2.4 Abgrenzung zum Coaching

2.4.1 Arbeitsweisen und Ziele des Coachings

2.5 Therapie

2.5.1 Was ist Psychotherapie?

3 Erfolgreich lernen – Planung und Strategien

3.1 Motivation

3.2 Planung

3.2.1 Salami-Taktik anwenden

3.3 Lernstrategien

3.3.1 Bevorzugte Wahrnehmungskanäle nutzen

3.4 Umgang mit Stress

3.4.1 Stress ist ein Notfallprogramm unseres Körpers

4 Die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie

4.1 Wichtiges zur schriftlichen Prüfung

4.1.1 Vorgehen beim Beantworten der Fragen

4.2 Regelungen zur mündlichen Prüfung

4.3 Sich positiv auf die Prüfung einstimmen

4.4 Ablauf der mündlichen Prüfung

4.4.1 Mit unerwarteten Reaktionen umgehen

4.5 Beispiel für ein Prüfungsgespräch

4.6 Das Prüfungsergebnis

4.6.1 Was tun, wenn man nicht bestanden hat?

5 Psychiatrische Befunderhebung und psychotherapeutisches Vorgehen

5.1 Triadisches System vs. ICD-10 psychischer Störungen

5.1.1 Das triadische System

5.1.2 Die ICD-10

5.2 Kommunikation und Rapport als Basis eines therapeutischen Gesprächs

5.2.1 Was ist Kommunikation?

5.2.2 Verbale Kommunikation

5.2.3 Nonverbale Kommunikation

5.2.4 Was versteht man unter Rapport?

5.2.5 Die richtigen Fragen stellen

5.3 Anamnese und therapeutische Gesprächsführung

5.3.1 Beobachtung

5.4 Exkurs zu Konflikt – Abwehr – Neurosenentstehung – Trauma

5.4.1 Konflikt

5.4.2 Abwehr und Neurosenentstehung

5.4.3 Trauma

6 Diagnosefilter: der Weg vom Fall zur Diagnose

6.1 Schritt 1:Suizidgefährdung klären

6.1.1 Präsuizidales Syndrom nach Ringel

6.1.2 Suizidale Krise nach Pöldinger

6.1.3 Krisenintervention bei latenter Suizidgefährdung

6.1.4 Maßnahmen bei akuter Suizidgefahr

6.2 Schritt 2: Liegen organische Symptome vor?

6.3 Schritt 3: psychopathologischen Befund erheben

6.4 Schritt 4: Liegt eine psychische Störung vor?

6.4.1 Psychose

6.4.2 Neurose

6.4.3 Persönlichkeitsstörung

6.4.4 Abnorme Erlebnisreaktion

6.5 Schritt 5: Behandlungsverfahren und Behandler zuordnen

Teil III Die Prüfung als Dialog

7 Vorbemerkungen

8 Berufs- und Gesetzeskunde

9 Psychiatrische Begrifflichkeiten

10 Organische psychische Störungen

11 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

12 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen

13 Affektive Störungen

14 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen

15 Psychosomatische Störungen

16 Essstörungen

17 Sexuelle Störungen

18 Persönlichkeitsstörungen

19 Kinder- und jugendpsychiatrische Störungen

20 Neurologie

21 Pharmakologische Grundkenntnisse

22 Schlafstörungen

Teil IV Anhang

23 Gesetzestexte

23.1 Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

23.2 Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

23.3 Gesetz über die Berufe des psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG)

23.4 Strafrecht (Strafgesetzbuch StGB)

23.5 Jugendrecht (Jugendgerichtsgesetz JGG)

23.6 Bürgerliches Recht oder Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch BGB)

23.7 Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung (Unterbringungsgesetz – UnterbrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.April 1992

24 Informationsquellen im Internet

25 Literaturempfehlungen

Autorenvorstellung

Anschriften

Sachverzeichnis

Impressum

1 Einleitung

Mit diesem Buch möchte ich Sie auf Ihrem Weg zur mündlichen Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie begleiten. Es soll Ihnen dabei helfen, einen Bezug zwischen der Theorie und der praktischen Anwendung bei der Arbeit mit Klienten herzustellen.

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen persönlich bevorzugten Wahrnehmungskanäle habe ich die Lektionen entsprechend durch unterschiedliche Elemente, wie Texte, Dialoge und Grafiken, gestaltet. Gehören Sie eher zu den Menschen, deren kommunikative Wahrnehmung dominanter ist, werden Ihnen die Dialoge zu den einzelnen Krankheitsbildern helfen. Text und Grafiken des Buches unterstützen stärker die visuell orientierten Personen unter Ihnen. Leider lassen sich in einem Buch nur schwer Elemente einbauen, die einem motorisch oder auditiv bevorzugten Wahrnehmungskanal gerecht werden. Durch die Verwendung von vielen Fallbeispielen aus der Praxis soll diese Lücke bestmöglich geschlossen werden. Darüber hinaus können Sie eine Prüfungssituation simulieren, indem Sie die Prüfungsdialoge als Vorlage nutzen, um sich von Freunden oder Angehörigen befragen zu lassen.

1.1Die Prüfungsanforderungen verändern sich

Mittlerweile geht der Schwierigkeitsgrad bei den mündlichen Prüfungen weit über die grundsätzliche Kontrolle Ihres Fachwissens und Ihrer Fähigkeit, eine – möglichst fehlerfreie – Diagnose zu stellen, hinaus. Zusätzlich zur fachlichen Qualifikation rückt immer stärker Ihr persönliches Auftreten als angehender Therapeut in den Fokus der Prüfung. Beispiele dafür sind, wie Sie mit ungewohnten oder überraschenden Situationen umgehen oder mit provokantem oder gar aggressivem Verhalten Ihres Gesprächspartners. Wie reagieren Sie, wenn Sie unter dem Einfluss von äußeren Stressoren stehen? Wenn Sie therapeutisch tätig sein möchten, ist es von enormer Wichtigkeit, dass Sie sich selbst und Ihr Verhalten in solchen Situationen einschätzen, kontrollieren und steuern können. Neben der Überprüfung auf inhaltlich korrekte Aussagen, wird auch verstärkt auf Ihre Formulierungen und Ihr Einfühlungsvermögen geachtet. Die Prüfer registrieren, wie Sie mit dem Fallbeispiel – also Ihrem potenziellen Klienten – umgehen. Versuchen Sie, sich in seine Lage zu versetzen? Äußern Sie Mitgefühl? Haben Sie die therapeutischen Fertigkeiten, z. B. die Technik des Spiegelns, parat und wissen, wann man sie einsetzt? Diese und ähnliche Aspekte nehmen zunehmend einen höheren Stellenwert ein.

Das Beispiel eines Schülers aus meinem Zentrum soll dies verdeutlichen. Er ist in der mündlichen Prüfung tatsächlich durchgefallen, obwohl er alle Fakten richtig beurteilt hatte: Seine „Prüfungs-Klientin“ war eine junge Frau und dreifache Mutter, die kurz nach ihrer Scheidung bei einer Routineuntersuchung die Diagnose Brustkrebs mitgeteilt bekam. Völlig richtig erkannte er eine mögliche Suizidgefährdung, die täglichen Stressoren einer alleinerziehenden Mutter und die enorme physische und psychische Belastung aufgrund der ärztlichen Diagnose. Auch seine abschließende Verdachtsdiagnose auf eine Depression oder Anpassungsstörung war fachlich absolut korrekt. Was der Prüfungskommission jedoch fehlte, war die Fähigkeit, einfühlsam zu reagieren; seine Antworten in der Prüfung ließen weder Verständnis noch Empathie für die Klientin erkennen.

Gerade in Stress-Situationen, was eine Prüfung nun mal ist, neigen wir oft dazu, wie eine programmierte Maschine zu reagieren, die einen fehlerfreien Prozess durchläuft und ein korrektes Ergebnis liefert. Die Prüfer möchten allerdings ebenfalls den Menschen und Therapeuten sehen, der vor ihnen sitzt. Er soll nicht mit seinem Klienten „mitleiden“, doch er sollte in der Lage sein, „Mitgefühl“ zu äußern.

Momentan lässt sich ein Trend erkennen, dass die Anforderungen in der schriftlichen Prüfung (betrifft nur die Bundesländer, in denen eine schriftliche Prüfung vorgesehen ist) eher leichter werden, dafür jedoch das Niveau der mündlichen Prüfung deutlich höher liegt und die Inhalte breiter gefächert sind.

Die Zulassung zum Heilpraktiker für Psychotherapie nimmt damit deutlich an Schwierigkeitsgrad zu und erfordert eine intensive Vorbereitung. Auch wenn dies einige Prüfungskandidaten nicht gerne lesen werden, bin ich doch sehr froh über diese Entwicklung, da sie deutlich das Niveau und die Anerkennung für diesen Berufszweig hebt und die Anerkennung durch unsere ärztlichen und psychologischen Kollegen fördert. Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist bisher zwar wissenschaftlich anerkannt, jedoch leider noch nicht kassenärztlich. Durch die neueste Entwicklung wird die Notwendigkeit einer fundierten und möglicherweise auch bald inhaltlich festgelegten Grundausbildung verdeutlicht, die neben den theoretischen Inhalten auch die Aspekte der praktischen Erfahrung und der Selbstklärung in ihrer Bedeutung für den Klienten berücksichtigt.

1.2Zum Aufbau des Buches

Die Gliederung des Buches ist so aufgebaut, dass ich Sie zunächst mit dem Berufsbild des Heilpraktikers und seiner Positionierung im deutschen Gesundheitswesen vertraut machen werde. Weiterhin gehe ich auf die Abgrenzung und die Unterscheidung der Therapie zu Beratung und Coaching ein, welche häufig im gleichen Kontext verwendet werden.

Im Anschluss befassen wir uns mit der gezielten Vorbereitung auf die Prüfung, mit Lernplanung und -strategien. Da in einigen Bundesländern nur eine mündliche Überprüfung vorgesehen ist, liegt der Schwerpunkt vor allem auf diesem Bereich. Ich werde Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie von einer Ausgangssituation in Ihrem Praxisalltag zu einer Diagnose und den folgenden adäquaten therapeutischen Maßnahmen kommen.

Zunächst erläutere ich Ihnen die Eckpunkte einer psychiatrischen Befunderhebung und des psychotherapeutischen Vorgehens. Dazu gehören die gängigen Klassifizierungssysteme, der Rapport zum Klienten sowie die Erstellung einer Erstanamnese. Als Hilfsmittel für die diagnostische Beurteilung des Klienten und die Erhebung des psychopathologischen Befundes stelle ich Ihnen den „Diagnosefilter“ vor, der Sie sicher und lückenlos von der Ausgangssituation bis zur endgültigen Diagnose führt. Im Anschluss wird jedes Krankheitsbild einer psychischen Störung in einem separaten Kapitel behandelt. Einleitend finden Sie eine kurze Zusammenfassung des Störungsbildes in Form einer Mind-Map, welche die wichtigsten Kernaussagen enthält und Ihnen den Einstieg in das folgende Thema erleichtern soll. Um Ihnen ein Gefühl zu vermitteln, wie der Verlauf und die Struktur eines Prüfungsgespräches sind, sind die einzelnen Prüfungsfälle in Dialogform gestaltet.

Die Fallbeispiele sind „echte Prüfungsfälle“, die tatsächlich Bestandteil von Prüfungen der Gesundheitsämter waren und von den Prüfern als Grundlage für das Gespräch in der mündlichen Prüfung dienten. In dem Zusammengang möchte ich den Studierenden danken, die bei mir die Prüfungsvorbereitung absolviert haben und mich bei der Erstellung des Buches unterstützten, indem sie mir nach ihrer Prüfung Gedächtnisprotokolle über den Ablauf und die Inhalte der Prüfung zur Verfügung stellten. Auf dieser Basis sind die Prüfungsdialoge entstanden, bei denen ich mich bemüht habe, sie so lebendig und realitätsnah wie möglich zu gestalten. Ich hoffe, dass Sie durch die simulierten Prüfungssituationen eine gute Vorstellung und viele Anregungen für die Beantwortung voraussichtlicher Fragen erhalten.

Bisher hat sich diese Methode als äußerst erfolgreich erwiesen. Natürlich kann ein Buch keinen tatsächlichen Besuch bei einem Coach oder einem Prüfungsvorbereitungskurs ersetzen, doch es kann Ihnen das grundsätzliche Konzept des Coachings nahe bringen. Darüber hinaus bildet es eine sinnvolle Ergänzung zum üblichen „Pauken“ und Auswendiglernen. Sie üben sich im Erkennen von Zusammenhängen und entwickeln ein sicheres Gefühl für die praktische Arbeit in Ihrer zukünftigen Tätigkeit als Heilpraktiker für Psychotherapie. Neben den klassischen Psychiatriethemen finden Sie am Ende drei Exkurse zu den Themen der Neurologie, die Ihnen geläufig sein sollten, zu den am häufigsten eingesetzten Psychopharmaka in der psychotherapeutischen Behandlung und ihren Wirkungsweisen sowie zu Schlafstörungen.

Mit diesem Prüfungstrainer wird eine Brücke geschlagen von der reinen Lehrtheorie zur praktischen Anwendung des erworbenen Wissens.

Welche Krankheitsbilder müssen Sie anhand der Symptomatik diagnostizieren können?

Dürfen Sie als Heilpraktiker für Psychotherapie bei diesen Klienten heilend tätig werden?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Wenn ja, in welchem Rahmen und in welchem Umfang?

Wie lauten die gesetzlichen Vorschriften zu den einzelnen Fällen?

Und auf welchem Gebiet kann der Heilpraktiker für Psychotherapie einen Beitrag zum bestehenden Gesundheitssystem leisten?

1.3Theorie allein reicht nicht aus

Die Bearbeitung der Prüfungsfälle und Beantwortung der Prüfungsfragen sind nur ein Element Ihrer Ausbildung. Damit können Sie Ihre fachliche Kompetenz und Ihr analytisches Vorgehen unter Beweis stellen. Was darüber hinaus für Ihre Tätigkeit als angehender Therapeut unerlässlich ist, ist eine ausreichende Selbsterfahrung und Selbstklärung im Rahmen einer Lehrtherapie. Die praktische Anwendung des Erlernten, die Fähigkeit, mit dem Klienten in Rapport zu kommen, sowie das Erkennen und der sichere Umgang mit Situationen der Übertragung und Gegenübertragung kann Ihnen kein Lehrbuch vermitteln. Aus den Lehrbüchern können Sie entnehmen, dass Übertragungen und Gegenübertragungen praktisch überall gegenwärtig sind. Menschen, die miteinander zu tun haben, lösen permanent – bewusst oder unbewusst – Gefühle im Gegenüber aus, die mit der ganz individuellen Historie des Kommunikationspartners im Zusammenhang stehen. Wie Sie jedoch erkennen können, welcher Auslöser hinter diesem Gefühl steht und wie Sie dieses Gefühl sinnvoll in den therapeutischen Prozess einbinden können, erfordert viel Übung, Selbsterfahrung und auch Feedback von Dritten – welche die Mechanismen meist deutlicher erkennen als man selbst.

Damit in der Gesprächstherapie eine Gegenübertragung kein Hindernis darstellt, sondern als wertvolles und sensibles Diagnose-Instrument dient, ist eine umfassende Selbsterfahrung des Therapeuten Grundvoraussetzung, in der er seine eigenen Konflikte und Wirkmechanismen kennenlernen konnte. Nur vor diesem Hintergrund kann der Therapeut erkennen und unterscheiden, was er aus seiner eigenen Lebensgeschichte mitbringt und was Teil der Problematik des Klienten ist. Sind Ihnen diese Mechanismen durch eigenes Erleben nicht geläufig und Sie gehen über einen längeren Zeitraum oder immer wiederkehrend in die Gegenübertragung , ohne sie als solche zu erkennen, kann es zu Verstrickungen und zu einer Gefährdung des Therapieprozesses führen.

Vergleichen Sie Ihre Lehrtherapie mit der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung. Hätte Ihnen die Theorie gereicht, um sicher den Herausforderungen des Straßenverkehrs begegnen zu können? Ich vermute, eher nicht. Sie können sich jahrelang mit dem Wissen über Autos, technische Details und das Verhalten des Autofahrers im Straßenverkehr beschäftigen. Wenn Sie sich jedoch das erste Mal selbst ans Steuer setzen und sofort losfahren, sieht die Situation in der Realität meist anders aus als in der Theorie. Durch Ihre Unwissenheit in der praktischen Anwendung, dem Umgang mit sensiblen Situationen und möglichen Gefahren würden Sie tatsächlich im wahrsten Sinne des Wortes eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen. Es genügt eben nicht, wenn Sie jahrelang nur als Beifahrer im Straßenverkehr dabei waren, Sie müssen selbst erst praktische Erfahrung sammeln und mehrere Stunden in Übungen investieren, bevor Sie sich selbst ans Steuer setzen. Ähnlich ist Ihre praktische Erfahrung als Therapeut und als Klient erforderlich, bevor Sie sich auf den Therapeutenstuhl setzen und „losfahren“.

Im Rahmen dieses Buches werden simulierte Prüfungssituationen als Dialog dargestellt sowie Tipps und Anregungen für die Beantwortung voraussichtlicher Fragen gegeben. Viele Beispiele aus dem Praxisalltag geben Ihnen einen kleinen Einblick in die praktische Arbeit als Therapeut und was Sie im Anschluss an Ihre Prüfung in der Ausübung des Berufes erwartet. Auf diesem Weg will ich Ihnen meine größtmögliche Unterstützung während Ihrer Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zukommen lassen.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Entdecken der einzelnen Kapitel und Erfolg beim Lernen!

Teil II Basiswissen für die mündliche Prüfung

2  Berufsbild und Abgrenzung zu ähnlichen Tätigkeiten

3  Erfolgreich lernen – Planung und Strategien

4  Die Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie

5  Psychiatrische Befunderhebung und psychotherapeutisches Vorgehen

6  Diagnosefilter:

2 Berufsbild und Abgrenzung zu ähnlichen Tätigkeiten

In den letzten Jahren hat sich eine Vielzahl von Berufsbildern entwickelt, die sich mit den Themen Lebensberatung, Lebenshilfe, Therapie, Coaching, Persönlichkeitsentwicklung u. Ä. beschäftigen. Die Qualität der unterschiedlichen Angebote ist schwer überprüfbar und zum Teil inhaltlich fragwürdig. Mit der, eher negativ behafteten, Bezeichnung „Psychomarkt“ wird versucht, der Angebotsvielfalt einen Namen zu geben. Umso wichtiger ist es, dass Sie den genauen Wirkungsbereich des Heilpraktikers für Psychotherapie und seine Stellung im deutschen Gesundheitswesen kennen sowie die Abgrenzungen zu den anderen Berufsbildern erklären können. Vor allem die Bezeichnung Beratung, Coaching und Therapie werden häufig im gleichen Kontext verwendet und die Grenzen sind stellenweise fließend. Daher werden hier die wesentlichen Unterschiede noch einmal erläutert.

2.1Was ist der Heilpraktiker für Psychotherapie?

Seit Jahren ist in unserem psychosozialen und therapeutischen Netzwerk der Heilpraktiker für Psychotherapie ein fester Bestandteil. Grundsätzlich gehört dieser Tätigkeitszweig zur Berufsgruppe der Heilpraktiker mit einer eingeschränkten Heilerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie. Es handelt sich jedoch nicht um eine Untergruppe, sondern um ein eigenständiges Berufsbild. Da sich die Beschränkung auf das Gebiet der psychischen Störungen bezieht, darf der Heilpraktiker für Psychotherapie keine organische, also körperliche Leiden behandeln wie der „normale“ oder „große“ Heilpraktiker. Es ist ihm auch untersagt, Medikamente einzusetzen oder zu verschreiben, Empfehlungen darf er jedoch aussprechen. Umgangssprachlich wird der Heilpraktiker für Psychotherapie auch der „kleine Heilpraktiker“ genannt.

2.1.1Anerkanntes Berufsbild

Mit dem Heilpraktiker für Psychotherapie erlangen Sie den Titel eines anerkannten Berufsbildes, welcher Ihnen nach einer Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt verliehen wird. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.1.1993, wonach die Gesundheitsämter eine Überprüfungsmöglichkeit anbieten müssen. Es handelt sich um eine Berufserlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie. Für den Klienten muss das Berufsbild Heilpraktiker deutlich ersichtlich sein, da die Bezeichnung „Psychotherapeut/in“ nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 alleine den approbierten Ärzten und Psychologen zusteht. Diese sind grundsätzlich berechtigt, alle Krankheiten zu behandeln. Die Ausübung der Heilkunde dagegen dient der Erhaltung der „Volksgesundheit“ (gemäß dem Heilpraktikergesetz von 1939) und gilt nicht in Bezug auf schwere Erkrankungen. Neu hinzugekommen sind seit 2010 die sogenannten sektoralen Heilpraktiker, wie zum Beispiel für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Diese Heilpraktikerzulassungen sind beschränkt auf das jeweilige Fachgebiet.

2.1.1.1Fachliche Anerkennung

Mittlerweile ist ein positiver Trend erkennbar in Bezug auf die fachliche Anerkennung des psychologischen Heilpraktikers durch seine ärztlichen und psychologischen Kollegen. Der Stellenwert des Berufsbildes Heilpraktiker für Psychotherapie ist deutlich höher als noch vor ein paar Jahren und wird mittlerweile stärker geschätzt und respektiert. Ähnlich wie zuvor beim medizinischen Heilpraktiker war eine gewisse Zeit nötig, um dieses Berufsbild in das bisherige Gesundheitssystem zu integrieren und das Verständnis dafür zu schaffen, dass diese Tätigkeit eine Ergänzung des herkömmlichen, medizinischen Angebotes darstellt und keine Verdrängung bisheriger Berufsgruppen bedeutet. Diese Entwicklung freut mich persönlich sehr, da sie viele Möglichkeiten bietet, in fruchtbarer Zusammenarbeit für das Wohlergehen des Einzelnen und der Gesellschaft einen Beitrag zu leisten.

2.1.1.2Bezahlung

Nach dem Einkommenssteuergesetz gehört der Heilpraktiker zu den sogenannten Katalogberufen, den freien Berufen. Sie behandeln Ihre Klienten eigenverantwortlich und diese Eigenverantwortlichkeit muss für Ihre Klienten auch stets erkennbar sein. Das Abrechnungssystem ist abweichend zu den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten geregelt. Die Klienten bezahlen ihre Behandlung in der Regel selbst, da gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten nicht übernehmen. Private Krankenkassen hingegen übernehmen teilweise einige Behandlungskosten, was jedoch in jedem Fall individuell mit der Kasse des Klienten zu klären ist.

2.1.1.3Ähnliche Berufssparten

Diejenigen, die den Titel Heilpraktiker für Psychotherapie nicht erworben haben, dürfen auch psychische Erkrankungen nicht psychotherapeutisch behandeln. Sie nennen sich meist psychologische Berater, Lebensberater, Coaches o. Ä. Die Abgrenzung zu ähnlich klingenden Berufssparten und Tätigkeitsbezeichnungen sollte Ihnen geläufig sein, ebenso wie ihre genaue Stellung im Gesundheitswesen.

2.1.1.4Ausbildungsrichtlinienfehlen noch

Im Gegensatz zu den Ärzten, Psychologen und Psychotherapeuten gibt es für Heilpraktiker bisher keine verbindlichen Ausbildungsrichtlinien. Im Extremfall kann ein zukünftiger Heilpraktiker ohne jede psychotherapeutische Zusatzausbildung psychotherapeutisch tätig werden. Auf die Bedeutung einer qualifizierten praktischen Ausbildung und umfassender Selbsterfahrung wurde bereits im Vorwort eingegangen, dennoch möchte ich an dieser Stelle die Wichtigkeit noch einmal hervorheben: Die Qualität Ihrer Ausbildung spiegelt auch Ihr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Ihren Klienten wieder. Sie werden täglich sehr unterschiedlichen Menschen begegnen, die mit ihren individuellen Bedürfnissen, Hoffnungen und Ängsten in Ihre Praxis kommen und sich durch Ihre Hilfe eine Verringerung ihres Leidensdrucks erhoffen. Jeder Klient für sich bildet einen wertvollen Teil der Gesellschaft und hat einen Anspruch darauf, mit größtmöglicher Kompetenz und Umsicht behandelt zu werden.

Für eine umfassende Ausbildung zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“ sei im Folgenden ein Curriculum-Vorschlag mit 5 Modulen dargestellt (▶ Tab. 2.1).

Tab. 2.1

 Sinnvolle Module zur Ausbildung zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“.

Modul

Inhalte

1. Intensivkurs theoretischer Teil Psychiatrie und Psychotherapie

Die theoretische Ausbildung in Psychiatrie ist speziell auf den schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung abgestimmt.

2. Praktische Ausbildung humanistische Gesprächspsychotherapie und integrales Coaching

Wer die staatliche Prüfung zum Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ablegen möchte, benötigt als Basis eine therapeutische Ausbildung. Im Schwerpunkt umfasst diese die tiefenpsychologisch fundierte Gesprächspsychotherapie mit dem Ansatz der klientenzentrierten beziehungsweise non-direktiven Gesprächsführung nach Carl Rogers. Weitere Bestandteile sind Einblicke in die Verhaltenstherapie, Kunstpsychotherapie, Gestalttherapie nach Frederick Perls und wichtige prüfungsrelevante Themen wie die Krisenintervention. Diese praktische Ausbildung sollte mindestens eine Dauer von einem Jahr mit zwölf Wochenendseminaren umfassen.

3. Eigen-/Lehrtherapie/Einstieg in die Praxis zum Umgang mit den Klienten

Die therapeutische Arbeit setzt die Bereitschaft voraus, die eigene psychische Landschaft zu erkunden und sich selbst infrage zu stellen. Daher ist dieses Modul obligatorisch bei der gesprächstherapeutischen Ausbildung. Jede therapeutische Ausbildung umfasst eine Eigentherapie. Diese ist wichtig, um zum einen die Wirkung der Therapie an sich selbst zu erfahren und zum anderen die Phänomene der Übertragung und Gegenübertragung wahrnehmen und vermeiden zu können. Die Eigenlehrtherapiestunden sollten mindestens 10 Lehrtherapie- und 5 Supervisions-Sitzungen umfassen.

4. Intensive Prüfungsvorbereitung

Zur gründlichen Vorbereitung auf die staatliche Prüfung ist eine intensive Prüfungsvorbereitung hilfreich, bei der unter authentischen Prüfungsbedingungen der theoretisch-schriftliche und der praktisch-mündliche Prüfungsteil durchgeführt werden. Die Prüfungsvorbereitungsabschnitte finden an 3 Wochenenden statt.

5. Übungsabende

Anhand von regelmäßiger Übungsabende kann das erlernte Wissen ins Können erprobt und geübt werden

2.2Abgrenzung zu ähnlichen Tätigkeiten

Viele von Ihnen, die eine Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie begonnen haben und in naher Zukunft Ihre Prüfung ablegen wollen, kommen bereits aus einem Beruf mit beratender Tätigkeit. Häufig sind auch Aussagen von Kunden, Verwandten oder Freunden der Anlass dafür, diesen Weg einzuschlagen, da man scheinbar ein „gutes Händchen“ dafür hat, anderen Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu helfen. Viele arbeiten auch bereits als Berater oder Coach und möchten nun noch mehr über die psychodynamischen Vorgänge erfahren, um ihre Tätigkeit noch besser ausüben zu können. Doch was ist genau der Unterschied zwischen Beratung, Coaching und Therapie?

Die Grenzen sind teilweise sehr fließend und die Prüfer möchten gern erfahren, ob Ihnen eben diese feinen Unterschiede geläufig sind. Vor allem, wenn Sie bereits aus einer beratenden Tätigkeit kommen und den Heilpraktikertitel als Zusatzqualifikation erwerben möchten.

Worin unterscheidet sich Ihre vorherige Tätigkeit im Vergleich zu dem Leistungsspektrum, das nun vor Ihnen liegt?

Welche Erweiterung für Ihre bereits ausgeübte Tätigkeit versprechen Sie sich davon?

Wie möchten Sie das neu erworbene Wissen anwenden?

Allen 3 Bereichen – Beratung, Coaching und Therapie – liegt eine gemeinsame Basis zugrunde: die Kommunikation und ein guter Rapport zum Klienten. Unter Rapport versteht man die Art und Weise, wie Sie mit dem Klienten in Kontakt treten und wie Sie die Beziehung zu ihm gestalten. Auf die Merkmale eines guten Rapports gehe ich im weiteren Verlauf noch genauer ein.

2.3Jeder kann sich „Berater“ nennen

Die Berufsbezeichnung Berater ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Daher gibt es auch keine Vorgaben oder Richtlinien zur Ausbildung als Berater. Jeder in Deutschland, der über eine gewisse Erfahrung in einem bestimmten Bereich verfügt und dieses Wissen anderen zugänglich machen möchte, kann als Unternehmensberater, technischer Berater und jeder anderen Art von Beratung seine Dienste anbieten. Die Themen erstrecken sich dabei auf alle Lebensbereiche und Situationen, von der Vermögens- und Anlagenberatung, über politische Beratung bis zu Sozialthemen. Unter einer professionellen Beratung versteht mal im Allgemeinen ein strukturiertes Gespräch oder eine praktische Anleitung, mit dem Ziel eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen. Es kann sich auch um die Beratung zu einem Prozess handeln, um die Abläufe in diesem Prozess zu optimieren. In der klassischen Unternehmensberatung oder auch im Bereich Produktion geht es häufig um die sogenannte „Prozessoptimierung“. Beratung wird auch oft mit der Erteilung von guten Ratschlägen oder Handlungsempfehlungen gleichgesetzt.

2.3.1Beratungsarten

Zu den unterschiedlichen Beratungsarten gehört auch der psychologische Berater, welcher u. a. Themenbereichen abdeckt, wie Lebensberatung, Ehe- und Partnerschaftsberatung, Erziehungsberatung, Familienberatung, Jugendberatung und Drogenberatung, Konfliktberatung sowie allgemein Krisenintervention usw. und natürlich im Bedarfsfall auch eine Beratung in Bezug auf Möglichkeiten und Planung einer Psychotherapie.

2.3.1.1Ähnliche Zielgruppe

Auf dem deutschen „Beratungsmarkt“ bewegen sich viele, zum Teil auch nebenberuflich tätige, psychologische Berater mit sehr unterschiedlichem Ausbildungshintergrund, die eine ähnliche Zielgruppe fokussieren, wie der Heilpraktiker für Psychotherapie. Die Bezeichnungen „psychologischer Berater“ oder „Personal Coach“ sind in Deutschland nicht geschützt – im Gegensatz zum Titel „Diplompsychologe“ bzw. „Dipl.-Psych.“ sowie auch der alleinigen Bezeichnung „Psychologe“.

Es liegt in der Verantwortung und in der Selbstbeurteilung eines jeden Beraters, welchen Qualitätsstandard er für sich ansetzt und wie er seine Aus- und Weiterbildung gestaltet. Auch vor diesem Hintergrund begrüße ich die Entwicklung zu einer strengeren Prüfungsordnung für den Heilpraktiker für Psychotherapie, die damit das qualitative Niveau des Berufes untermauert, was beim Berater derzeit noch nicht der Fall ist.

2.3.1.2Ziel einer psychologischen Beratung

In einer psychologischen Beratung geht es im Wesentlichen um die Unterstützung bei der Suche nach einer Lösungen oder Klärung eines Problems. Der Kunde schildert sein Problem und wird vom Berater dahin gehend unterstützt, dass dieser mit dem Kunden zusammen das Problem oder die aktuelle Situation strukturiert. Darüber hinaus versucht der Berater die persönlichen Ressourcen des Kunden sowie Bedürfnisse, Wünsche und ggf. Defizite aufzudecken. Dennoch ist zu sagen, dass selbst eine qualitativ hochwertige psychologische Beratung weder eine ärztliche Behandlung noch psychotherapeutische Maßnahmen ersetzt.

2.4Abgrenzung zum Coaching

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen Therapie und Coaching ist, dass sich Coaching ausdrücklich nicht mit der Behandlung psychischer Störungen befasst. Ein Coach arbeitet in der Regel mit dem gesunden Menschen. Es wird beim Coaching weder eine psychische Krankheit vorausgesetzt, noch hat der Prozess eine heilende Funktion wie die Psychotherapie. Die Methodik ist ausschließlich zukunftsorientiert und befasst sich mit aktuellen Konflikten. Konflikte, die aus der frühkindlichen Entwicklung resultieren, sind Gegenstand der psychotherapeutischen Arbeit.

Die ursprüngliche Verwendung des Begriffs „Coach“ stammt aus dem Sport. Der Sport-Coach ist in erster Linie ein Trainer und Lehrer für die Entwicklung der sportlichen Fertigkeiten. Darüber hinaus ist er aber auch ein Begleiter des Sportlers oder der Mannschaft. Zu seinen Aufgaben gehört es, vereinbarte Ziele im Auge zu behalten und alle Beteiligten immer wieder zu motivieren, an ihrer Zielerreichung zu arbeiten. Der Coach arbeitet also nicht nur an der Technik der Sportler, sondern trainiert auch mentale Fähigkeiten und Fertigkeiten. Im Gegensatz zum Berater muss er keine Lösungen für Probleme und Konflikte präsentieren, sondern er fungiert eher als Begleiter und neutraler Gesprächs- und Interaktionspartner. Der Coach zeigt seinem Coachee (Klienten) neue Wege auf und unterstützt den Prozess der individuellen (Weiter-)Entwicklung.

Auch Coaching gibt es mittlerweile für alle Lebenslagen – für Management, Vertrieb, private Bereiche und für alle Fragen im beruflichen und persönlichen Kontext. Ziel des Coachings ist eine Stärkung der Persönlichkeit, die Entwicklung neuer Fähigkeiten und der sichere Umgang mit Problemstellungen durch eine bewusstere Haltung und das praktische Umsetzen der im Coaching erarbeiteten Maßnahmen. Coaching gehört ebenfalls zu den Instrumenten einer Führungskraft, die ihre Mitarbeiter coacht. Allerdings ist in diesem Fall die Neutralität der Führungskraft nicht mehr gegeben und der Coachee – hier der Mitarbeiter – hat seinen Coach nicht unabhängig und auf freiwilliger Basis ausgesucht. Auch die Inanspruchnahme des Coachings erfolgt nicht unbedingt aus eigenem Antrieb, sondern ist eher eine Anweisung, der er sich nicht entziehen kann.

2.4.1Arbeitsweisen und Ziele des Coachings

Coaching wird aktuell überwiegend im beruflichen Kontext eingesetzt und beschreibt einen Prozess, der in Bezug auf seine zeitliche Dauer und der zu erreichenden Ziele im Vorfeld vertraglich festgelegt wurde. Dabei hilft der Coach seinem Coachee mit sich selbst in Kontakt zu treten und fördert die Fähigkeit zur Selbstreflexion sowie der Selbststeuerung und Verbesserung der Wahrnehmung, des Erlebens und des Verhaltens. Der Coach begleitet den Klienten bei der Realisierung seiner gesetzten Ziele oder der Lösung eines akuten Problems, indem er durch gezielte Fragetechnik den Coachee in eine Richtung lenkt, bis dieser seinen eigenen Lösungsweg findet. Im Vordergrund der gemeinsamen Arbeit steht das Bemühen, bisherige Gedankengänge und Muster zu durchbrechen und den Coachee dabei zu unterstützen, einen neuen Lösungsansatz zu erkennen und einzusetzen. Dieser Lösungsansatz sollte sich gravierend von den bisherigen Lösungsideen des Coachees unterscheiden und ihm so völlig neue Wege eröffnen. Es ist nicht von Bedeutung, ob der Coach ein Fachmann für die sachlichen Inhalte des Problems ist, sondern seine Aufgabe ist das Erkennen und Beschreiben von Abläufen, die im Coachee vor sich gehen und vielleicht eine Zielerreichung bzw. Problemlösung behindern. Ziel des Coachings ist in erster Linie die Verbesserung der Lern- und Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Ressourcen des Klienten. Dafür muss der Coachee einige Voraussetzungen mitbringen, wie den Willen, sich weiterzuentwickeln, die Bereitschaft sich zu öffnen und Mut, um sich auf neue Handlungsoptionen einzulassen, diese auszuprobieren und somit Veränderungen anzugehen.

Basis für ein erfolgreiches Coaching ist das Vertrauen des Coaches in seinen Coachee, dass dieser seine Probleme selbst lösen kann und lediglich eine Begleitung, jedoch keine Anleitung benötigt.

Ähnliche Ansätze wie Coaching beinhalten auch Beratung/Consulting, Training, Schulung, Supervision und Mediation, wobei es hier in der Literatur sehr unterschiedliche Definitionen über die spezifischen Abgrenzungen gibt. Coaching wird neben dem beruflichen Umfeld mehr und mehr in der Lebensberatung bei privaten Problemen und Konflikten angewandt, jedoch – wie bereits eingangs erwähnt – nicht bei der Behandlung psychischer Störungen.

Im Gegensatz zur Psychotherapie, ist die Berufsbezeichnung „Coaching“ in Deutschland nicht geschützt. Auch eine klare methodische Eingrenzung für die Durchführung eines Coaching-Prozesses ist nicht festgelegt. Allerdings gibt es verschiedene Coaching-Verbände, die Richtlinien zur Qualitätssicherung herausgearbeitet und eigene Ausbildungsgrundsätze entwickelt haben, welche mit einer entsprechende Zertifizierungen angeboten werden.

2.4.1.1Beratung und Coaching – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Eine Gemeinsamkeit aller o. g. Ansätze ist die Ausrichtung auf ein definiertes Ziel, die Aktivierung von bisher ungenutzten Ressourcen sowie die Erweiterung der Wahrnehmung und der Handlungsoptionen des Klienten. Der Coach unterscheidet sich von den anderen Beratungsformen, indem er zwar ein gezieltes Feedback gibt, aber auf direktive Interventionen wie die Erteilung von Ratschlägen oder Handlungsanweisungen verzichtet, wie sie bei vielen Beratungen üblich sind. Coaching ist zeitlich meist auf wenige Sitzungen begrenzt, kann aber auch berufsbegleitend über eine längere Periode durchgeführt werden. In jedem Fall ist die Erteilung eines klaren Auftrages die Grundlage für den Beginn eines Coaching-Prozesses.

2.4.1.2Wie nennen Sie Ihre Arbeit?

Bei einem Erstkontakt mit einem potenziellen Klienten kann es zunächst hilfreich sein, den Begriff Therapie nicht zu sehr zu strapazieren, da dieser oft mit Ängsten und Unsicherheiten besetzt ist. Auch in der Kommunikation nach außen fällt es vielen Klienten leichter, zu einem Coach oder Berater zu gehen als zu einem Therapeuten. Unkalkulierbare Reaktionen aus dem beruflichen und privaten Umfeld sowie die Befürchtung, durch eine psychotherapeutische Behandlung stigmatisiert zu sein, spielen dabei eine große Rolle. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Klienten muss jedoch eine klare Abgrenzung erfolgen, ob der Auftrag eine therapeutische Behandlung oder ein Coaching-Prozess ist. Die Berufspflicht des Heilpraktikers für Psychotherapie verpflichtet den Therapeuten, dass sein Klient über die Art der Behandlung und deren Dauer aufgeklärt wird und dazu sein Einverständnis gibt. Im Kapitel „Berufs- und Gesetzeskunde“ gehe ich auf diesen Punkt noch detaillierter ein.

▶ Abb. 2.1 gibt einen Überblick zu den 3 Arbeitsfeldern Beratung, Coaching und Therapie.

Abb. 2.1 Wie sich Beratung, Coaching und Therapie voneinander unterscheiden.

2.5Therapie

In der Abgrenzung zum Coaching ist die Therapie eine Dienstleistung der Medizin, die sich auf sämtliche Maßnahmen bei der Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen erstreckt, mit dem Ziel einer Heilung bzw. Linderung der Beschwerden sowie der Wiederherstellung der körperlichen und psychischen Funktion. Somit setzt eine therapeutische Behandlung eine Störung oder Erkrankung des Menschen voraus, wogegen ein Coach in der Regel mit dem gesunden Menschen arbeitet.

2.5.1Was ist Psychotherapie?

Die Therapieformen sind sehr vielfältig, wobei ich mich in diesem Zusammenhang auf das Gebiet der Psychotherapie bzw. der einzelnen Bestandteile zur Behandlung von psychischen Störungen beschränken möchte. Psychotherapie wird meist als Sammelbegriff verwendet für alle Maßnahmen zur Behandlung von psychischen, emotionalen und psychosomatischen Krankheiten bzw. individuellen Leidenszuständen unter Einsatz von psychologischen Mitteln und Methoden. Im Vordergrund stehen meist Formen der verbalen und nonverbalen Kommunikation, wozu die tiefenpsychologischen und verhaltenstherapeutischen Ansätze zählen. Darüber hinaus gehören auch kreative Formen dazu wie Kunst-, Musik- und Tanztherapie.

Viele Psychotherapien befassen sich mit der Vergangenheit des Klienten und der Ursachenforschung für den aktuellen Konflikt. Das gemeinsame Ziel aller Therapieformen ist die Linderung des subjektiven Leidens des Klienten und die Erhöhung des Wohlbefindens und der Lebensqualität.

Die unterschiedlichen Verfahren lassen sich grob unterteilen in konfliktorientierte Verfahren und handlungsorientierte Verfahren. Bei den konfliktorientierten Verfahren steht der Konflikt, in dem sich der Betroffene befindet im Vordergrund. Hierzu gehört z. B. die klassische Psychoanalyse sowie die daraus weiter entwickelten Therapieformen. Zu den handlungsorientieren Verfahren gehört z. B. die Verhaltenstherapie. Hierbei spielen der Ursprungskonflikt und das Unterbewusste eine eher untergeordnete Rolle. Ziel ist das konkrete aktuelle Problem und seine Bewältigung im Hier und Jetzt.

2.5.1.1Erstattung

In den Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) werden detailliert die psychotherapeutischen Behandlungen aufgelistet, welche bisher von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wurden. Zu diesen Verfahren zählen die psychoanalytisch begründeten Verfahren und die Verhaltenstherapie. Als psychoanalytische Verfahren gelten im Rahmen dieser Richtlinien tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Auch neue Psychotherapieverfahren werden anerkannt, sofern sie als vertiefende Ausbildung von psychologischen Psychotherapeuten oder von Kinder- und Jugendtherapeuten angesehen werden können. Andere Verfahren werden nicht im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie anerkannt, dazu gehören u. a. die Gesprächspsychotherapie, Erziehungsberatung, Sexualberatung, körperbezogene Therapieverfahren, Gestalttherapie, Logotherapie, Psychodrama, respiratorisches Biofeedback und Transaktionsanalyse.

2.5.1.2Wer darf Psychotherapie anwenden?

Psychotherapeutische Verfahren werden durch ärztliche und psychologische Psychotherapeuten angewendet sowie durch Heilpraktiker für Psychotherapie in beschränktem Umfang. Welche Krankheitsbilder mit der beschränkten Heilerlaubnis des Heilpraktikers für Psychotherapie behandelt werden dürfen, werden im Folgenden noch genauer erläutert. Die grobe Einteilung lautet:

Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen alle psychischen Störungen therapieren, die nach dem triadischen System als psychogene Störungen deklariert werden.

Störungen mit exogener oder endogener Ursache werden durch ärztliche Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten oder Psychiater behandelt und dürfen vom Heilpraktiker für Psychotherapie nur mit supportiven Maßnahmen unterstützt werden.

2.5.1.3Kriterien für Psychotherapie

Grundsätzlich sollte eine Psychotherapie sichtbar, verhaltensorientiert, lösungsorientiert und ressourcenorientiert sein. Nach Möglichkeit kann das Umfeld des Klienten in den Prozess einbezogen werden, was jedoch keine Bedingung ist.

Sichtbar: Dies bedeutet, dass die Veränderung in kleinen Schritten auch beobachtbar und erkennbar ist.

Verhaltensorientiert: Das alleinige Kennen von Ursachen verändert nicht das Problem, sondern das Verhalten des Klienten muss sich dementsprechend ebenfalls ändern.

Lösungsorientiert: Es ist für den therapeutischen Prozess eher störend, wenn der Klient zu lange im negativen Ist-Zustand verharrt und sich davon nicht lösen kann. Stattdessen sind alle Versuche des Klienten zur konstruktiven Problemlösung zu würdigen und zu unterstützen.

Ressourcenorientiert: Es gilt Stärken und Potenziale zu entdecken und deren Einsatz zu fördern. Eine positive Denkhaltung unterstützt den Heilungsprozess enorm, als alleiniges Mittel genügt diese leider nicht, dafür sind auch Taten notwendig.

2.5.1.4Rehabilitationsmaßnahmen

Die Psychotherapie ist ein Bestandteil von Rehabilitationsmaßnahmen, welche bei der Behandlung psychisch kranken Menschen angewendet werden. Zu diesen Maßnahmen gehören die medizinische Versorgung sowie die Unterstützung bei der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Das Ziel der Rehabilitation ist, dass der Patient seine Erkrankung versteht und akzeptiert. Er lernt mit seiner Erkrankung im Alltag umzugehen, ihm werden neue Perspektiven aufgezeigt und er wird dabei begleitet, wenn es um die berufliche Orientierung und den Aufbau sozialer Kontakte geht. Als Oberbegriff wird von einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Rehabilitation gesprochen, die in ▶ Abb. 2.2 detaillierter dargestellt wird.

Abb. 2.2 Bestandteile einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Rehabilitation

3 Erfolgreich lernen – Planung und Strategien

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